key: cord-025794-ckrclrwz authors: nan title: Mitteilungen der ÖGKJ date: 2020-06-02 journal: Monatsschr Kinderheilkd DOI: 10.1007/s00112-020-00930-y sha: doc_id: 25794 cord_uid: ckrclrwz nan Rund um die Diskussion über die bevorstehenden Schulöffnungen sind die SARS-CoV2 Infektionszahlen bei Kindern zunehmend in das allgemeine Interesse gerückt. Bis Ende April 2020 waren in Österreich von 15.410 positiv mittels SARS-CoV2 PCR getesteten Personen 84 (0,5 %) unter 5 Jahre alt und 348 (2,3 %) zwischen 5 und 15 Jahren alt. Aus diesen von den Gesundheitsbehörden erhobenen und zur Verfügung gestellten Daten geht jedoch die Indikation für die einzelnen Testungen (symptomatische Patientinnen, symptomlose Kontaktpersonen, Screening,… ?) nicht hervor. Auch die Gesamtzahl der in diesen Altersgruppen durchgeführten Tests liegt uns nur für 3 Bundesländer bzw. Regionen vor (Tirol, Vorarlberg, Linz/Linz Land/Mühlviertel, siehe . Tab. 1). Testungen durch das Rote Kreuz eine strengere Indikation nur bei ausgeprägter Symptomatik. Vom Roten Kreuz werden zusätzlich auch Kontaktpersonen von gesicherten SARS-CoV2 Fällen getestet, sodass diese gezielte Testung von Kindern als Kontaktpersonen die wahrscheinlichste Erklärung für die höheren Positivitätsraten in den behördlichen Angaben -verglichen mit den Daten allein aus den Kinderabteilungen -ist. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anteil der Kinder an den SARS-CoV2 infizierten Personen in Österreich -wie auch international berichtet -gering ist. Die Zahl der an Kinderabteilungen aufgrund von Symptomen positiv getesteten und teilweise stationär behandelten Kinder ist noch weit geringer. Das gezielte Testen von Kindern als Kontaktpersonen scheint die plausibelste Erklärung für diesen Unterschied zu sein. Die Rate der asymptomatisch infizierten Kinder in der Gesamtbevölkerung lässt sich aus diesen Zahlen nicht ablesen. Einige ÄrztInnen, Fachgesellschaften, Verbände und PatientInnenorganisationen haben bereits vorbildlich und sehr schnell reagiert [11, 13] PatientInnen mit seltenen und/oder chronischen Erkrankungen bedürfen oftmals engmaschiger Kontrollen, um sicherzustellen, dass sich ihr Gesundheitszustand nicht verschlechtert und um rechtzeitig intervenieren zu können. Dazu zählen bildgebende Verfahren, Labordiagnostik, vom Arzt persönlich durchgeführte Untersuchungen und Eingriffe, sowie begleitende Therapien. Je länger solche Termine aufgeschoben werden, oder Therapien nicht fortgesetzt werden, desto höher ist das Risiko von Hospitalisierungen dieser PatientInnen, mitunter auch eines steigenden Bedarfes von intensiv-medizinischer Betreuung aufgrund ihrer Grunderkrankung. Dies gilt nicht nur für PatientInnen mit seltenen Erkrankungen [3, 4] Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich bei der Schwangeren um einen Verdachtsfall oder um eine bereits bestätigte Infektion handelt. Wenn eine bislang nicht getestete, aber unter Verdacht stehende werdende Mutter in die Geburt eintritt, ist es dringend notwendig, so rasch als möglich eine Testung und Abklärung durchzuführen. Wenn eine Infektion ausgeschlossen werden kann, bedeutet dies für Mutter, Kind und auch das betreuende Personal eine enorme Erleichterung der Situation. Eine Übertragung durch die infizierte Schwangere auf das ungeborene Kind im Mutterleib ist unwahrscheinlich, bisher sind keine derartigen Fälle beschrieben worden. Schwangere scheinen im Grundsatz nicht häufiger oder schwerer von der Infektion betroffen zu sein als andere Bevölkerungsteile in vergleichbarem Alter und Gesundheitszustand. In früher beschriebenen Fällen (SARS und MERS) kam es allerdings häufiger zu Frühgeburten. Der Geburtsmodus sollte anhand geburtshilflicher Indikationen und dem Wunsch der Frau individuell festgelegt werden. WHO und DGGG empfehlen, eine Sectio nur durchzuführen, wenn dies medizinisch notwendig ist, z. B. bedingt durch den Gesundheitszustand der Mutter. Wenn eine infizierte Mutter entbindet und deshalb isoliert wird, wird im Normalfall das Kind mit ihr gemeinsam im Rooming-In verbleiben und sie wird ohne Einschränkung mit dem Stillen beginnen. In diesem Fall sollte die Mutter sorgfältig alle notwendigen Hygiene-Maßnahmen beachten, um die Ansteckungsgefahr für das Kind zu minimieren, insbesondere muss sie bei jedem Kontakt zum Kind einen Mundschutz tragen. Wenn die Mutter so krank ist, dass sie sich nicht selbst um das Kind kümmern kann, sollte das Neugeborene, nach Abwägung der individuellen Situation und den vorhandenen Optionen vor Ort, temporär von ihr getrennt und als Kontaktperson eines COVID-19-Falls eingestuft werden. Momentan beinhalten die Empfehlungen, dass es in diesem Fall bis zum Abschluss der Testung, ob es selbst infiziert ist, von gesunden Angehörigen oder medizinischem Personal ebenfalls nur in Schutzkleidung betreut werden darf. Im Interesse des Neugeborenen ist es daher wichtig, eine rasche Testung vorzunehmen. Nachdem Wenn eine Mutter (unabhängig von einem möglichen Verdacht auf SARS-CoV2-Infektion) sich entschieden hat, nicht zu stillen, ist es immer wünschenswert, dass das Neugeborene auf alle Fälle Kolostrum erhalten sollte. Dies kann durch direktes Anlegen an der Brust oder durch Handgewinnung von Kolostrum geschehen. Viele Mütter, die sich gegen das Stillen entscheiden, geben ihrem Kind gerne das Kolostrum. In der Zeit der Pandemie profitieren Neugeborene nochmals mehr von den immunologischen Eigenschaften der Muttermilch. Deshalb wäre es besonders wichtig, mit einer infizierten oder unter Verdacht stehenden Mutter darüber zu sprechen, ob sie sich vorstellen kann, für kurze Zeit zu stillen oder abzupumpen. Bei bekannter Infektion mit SARS-CoV2 bzw. bei Einstufung als Verdachtsfall werden Mutter und Kind gemeinsam isoliert und wie jeder Isolationsfall den Richtlinien der Klinik entsprechend durch die Pflege betreut. Das Kind wird für mindestens 48 h postpartum beobachtet, als Verdachtsfall (Kontaktperson) eingestuft und daher nach normalem Schema so rasch als möglich getestet. Die Österreichische Gesellschaft für Kinder-und Jugendheilkunde gratuliert herzlich ihren Mitgliedern, die im nächsten Monat einen "besonderen" Geburtstag feiern: 80 Jahre und älter werden: 03.06.1937 | Dr. Helmuth Lothaller, Hinterbrühl 02.06.1938 | Univ. Prof. Dr. Walter Stögmann Graz 60 Jahre werden: 06.06.1960 | Dr. Silvana Perc-Roth, Völkermarkt 14.06.1960 | Univ. Prof. Dr. Wolfgang Schwinger, Graz 30.06.1960 | Dr. Thomas Michael Brandlhuber, Mistelbach 4. Österreichische Jahrestagung für Pädiatrische Psychosomatik Interdisziplinäre Tagung für Gesundheitspersonal 8 S12! studio12 gmbh Alle Informationen zur Anmeldung bei der ÖGKJ finden Sie unter www.paediatrie.at/mitgliedschaft