key: cord-0050989-wcmp6h7f authors: Larsen, Reinhard title: Einführung in die Anästhesie und Aufgaben der Fachpflege date: 2016-06-14 journal: Anästhesie und Intensivmedizin für die Fachpflege DOI: 10.1007/978-3-662-50444-4_1 sha: ad7ff39de350725cf2d51aa488d3449b2008844d doc_id: 50989 cord_uid: wcmp6h7f Anästhesiologie ist die Lehre von der Narkose. Eine Narkose ist ein Zustand der Bewusstlosigkeit und Schmerzlosigkeit, in dem chirurgische, diagnostische und therapeutische Eingriffe ohne Schmerzempfindungen und Abwehrreaktionen durchführbar sind. Alle Allgemeinanästhesien und alle rückenmarknahen Anästhesieverfahren werden von Anästhesisten durchgeführt, assistiert von Anästhesie-Fachpflegepersonal. somatischer, viszerosomatischer und autonomer Reaktionen auf schädigende Reize, b. B. ergänzt durch Parasympathikolytika, β-Blocker, Vasodilatatoren, 5 stark wirkende Opioide für die Analgesie (Schmerzlosigkeit), 5 Muskelrelaxanzien für die Lähmung der Skelettmuskulatur. Durch die Kombination verschiedener Substanzen, auch als Kombinationsnarkose bezeichnet, kann die chirurgische Anästhesie mit geringeren Dosen der einzelnen Sub stanzen erreicht und dadurch die Sicherheit für den Patienten erhöht werden. Bei der Allgemeinanästhesie werden 3 Phasen unterschieden: 5 Einleitung, 5 Aufrechterhaltung, 5 Ausleitung. Die Narkose wird in der Regel mit i.v.-Anästhetika eingeleitet, bei Kindern manchmal auch per Inhalation. Die i.v.-Anästhetika, mit Ausnahme von Ketamin, haben keine analgetischen Eigenschaften, sodass mit ihnen allein keine Operationen möglich sind. Für die Aufrechterhaltung der Narkose werden daher Opioide und/oder Inhalationsanästhetika eingesetzt, b. B. ergänzt durch Muskelrelaxanzien. Am Ende der Operation wird die Zufuhr der Anästhetika unterbrochen und die Narkose ausgeleitet. Der Patient sollte wenige Minuten später erwachen und erweckbar bleiben. In jeder Phase der Narkose ist eine kontinuierliche Überwachung der Vitalparameter erforderlich. Besonders kritische Zeitpunkte sind dabei die Narkoseeinleitung und die Narkoseausleitung. Im Anschluss an die Allgemeinanästhesie muss der Patient noch im Aufwachraum überwacht werden, bis seine Verlegungsfähigkeit erreicht worden ist. Neben der Allgemeinanästhesie wird auch die Regionaloder Lokalanästhesie angewandt. Bei dieser Anästhesie werden Lokalanästhetika in die Nähe von Nerven oder Nervenwurzeln injiziert. Die Lokalanästhetika dringen vorübergehend in die Nervensubstanz ein und unterbrechen an dieser Stelle die Nervenleitung, sodass Schmerzimpulse nicht mehr zum zentralen Nervensystem gelangen können. Im Gegensatz zur Allgemeinanästhesie ist bei der Regionalanästhesie das Bewusstsein erhalten. Beispiele für Regionalanästhesieverfahren sind: Nach dem Prinzip der strikten Arbeitsteilung ist der Operateur für die Planung und die Durchführung des operativen Eingriffs zuständig und verantwortlich, der Anästhesist für die Planung und Durchführung des Betäubungsverfahrens und für die Überwachung und Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen. Der Anästhesist ist zuständig und verantwortlich für die fachspezifischen Voruntersuchungen, die der Beurteilung der Narkosefähigkeit dienen, weiterhin für die Vorbehandlung zur Reduzierung des Anästhesierisikos. Das Untersuchungsprogramm sollte, wenn nötig, mit dem Operateur abgestimmt werden, da sich Operations-und Anästhesierisiko häufig überschneiden. 5 Spinal-und Periduralanästhesie, 5 Plexusanästhesie des Armes oder des Beines, 5 periphere Nervenblockaden. Wer führt die Anästhesien durch? Alle Allgemeinanästhesien und alle rückenmarknahen Leitungsanästhesien (Spinalanästhesie, Periduralanästhesie) werden von einem Anästhesisten durchgeführt. Dagegen können regionale Anästhesieverfahren, bei denen die Vitalfunktionen nicht beeinträchtigt werden, z. B. Infiltrationsanästhesien und Oberflächenanästhesien durch den Operateur vorgenommen werden. Chefarzt und Oberarzt dürfen einem Facharzt, dessen medizinische und persönliche Zuverlässigkeit sie kennen, alle zum Fachgebiet gehörenden Aufgaben zur selbstständigen Erledigung anvertrauen. Eine Kontrolle im Einzelnen ist hierbei nicht erforderlich. Assistenzärzten bzw. Nichtfachärzten dürfen nur solche Tätigkeiten eigenverantwortlich übertragen werden, denen sie nach ihrem Kenntnis-und Erfahrungsstand gewachsen sind. Wird bei Parallelnarkosen (7 unten) ein Arzt eingesetzt, der noch keine ausreichende anästhesiologische Erfahrung besitzt, muss der erfahrene Anästhesist am anderen Tisch auf Zuruf erreichbar sein, um sofort eingreifen zu können. Um selbstständig eine Narkose durchführen zu können, ist keine Facharztanerkennung erforderlich. Vielmehr wird der Arzt in Weiterbildung schrittweise an die fachspezifischen Leistungen herangeführt und übernimmt stufenweise die Eigenverantwortung. Der Student im Praktischen Jahr ist noch kein Arzt, daher darf er eine Narkose nur zu Lernzwecken unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung eines Facharztes durchführen. Ein Chefarzt, der einem PJ-Studenten die eigenverantwortliche und selbstständige Durchführung einer Narkose überträgt, begeht ein Delegationsverschulden. Das Anästhesie-Fachpflegepersonal assistiert dem Anästhesisten bei der Anästhesie. Dabei ist folgender Grundsatz zu beachten: Hat sich somit ein nichtärztlicher Mitarbeiter in der langjährigen Mitarbeit als fachlich qualifiziert und zuverlässig erwiesen, so genügt eine regelmäßige stichprobenartige Überwachung durch den Arzt. Allerdings gilt der Vertrauensgrundsatz hierbei nicht unbegrenzt: beginnt der Mitarbeiter seine Arbeit zu vernachlässigen oder ist das Vertrauen in ihn aus anderen Gründen erschüttert, muss die Überwachung verstärkt und der Mitarbeiter angewiesen werden, die Mängel zu beseitigen, z. B. durch Fortbildungskurse. Der Anästhesist darf Teile seiner für eine Anästhesie notwendigen Tätigkeiten an nichtärztliches Personal delegieren. Hierdurch darf jedoch nicht das Risiko für den Patienten ansteigen. Zu den grundlegenden Tätigkeiten der Fachpflege gehören die Vor-und Nachbereitung des Anästhesiearbeitsplatzes, die Assistenz bei der Einleitung, Aufrechterhaltung und Ausleitung der Anästhesie sowie die Überwachung des Patienten im Aufwachraum. Hierbei gelten das Prinzip der vertikalen Arbeitsteilung ("von oben nach unten") und der Vertrauensgrundsatz. Der Chefarzt bzw. der Arzt ist gegenüber seinen nichtärztlichen Mitarbeitern fachlich weisungsberechtigt und weisungspflichtig. Jedoch sind die nachgeordneten Mitarbeiter nicht lediglich erfüllungshalber beauftragt, sie müssen vielmehr die ihnen übertragenen Aufgaben nach dem Delegationsprinzip als eigene durchführen. Auch hier gilt der Vertrauensgrundsatz: jeder Beteiligte kann davon ausgehen, dass der Mitarbeiter die ihm übertragenen Aufgaben mit der nötigen Sorgfalt erfüllt. Arbeitsbereich für die ihm übertragene Arbeit primär selbst, allerdings sind die Grenzen erheblich enger gesetzt als bei der horizontalen bzw. interdisziplinären Arbeitsteilung. Auch hier gelten der Vertrauensgrundsatz und das Prinzip der vertikalen Arbeitsteilung. Empfehlungen, Vereinbarungen, Leitlinien. Ein Beitrag zur Qualitätssicherung in der Anästhesiologie. 5. Aufl. Aktiv Druck Ärztliche Kernkompetenz und Delegation in der Anästhesie Medizin & Recht. Rechtliche Sicherheit für den Arzt. Grundlagen, Fallbeispiel und Lösungen, medizinrechtliche Antworten. 2. Aufl Medizinrecht, Arztrecht, Arzneimittelrecht Nach einem Narkosezwischenfall sollten der Anästhesist und evtl. auch das Pflegepersonal mit der Möglichkeit einer zivil-und/oder strafrechtlichen Auseinandersetzung rechnen und ihr weiteres Vorgehen darauf abstellen, zumal die entsprechenden, sich oft viele Jahre hinziehenden