key: cord-0053047-bd1ofmlt authors: Döring, Thomas title: Corona-Finanzhilfen des Bundes zur Entlastung der Kommunen date: 2020-11-20 journal: Wirtschaftsdienst DOI: 10.1007/s10273-020-2784-2 sha: 2469e28a89d829001b4d755db5fc1b0efac87de2 doc_id: 53047 cord_uid: bd1ofmlt The Corona crisis has led to unforeseeable additional expenses as well as significant losses of tax income for local governments. In order to stabilise public finances at the local level, the German federal government has passed two new bills. One of the bills basically provides for a permanent expansion of the federal government’s financial contribution towards the cost of housing and heating as part of the guaranteed minimum income for job seekers. The federal government also singularly compensates - in cooperation with the state governments - local governments for the significant crisis-related decline in local business tax revenue through a lump sum payment in 2020. However, these two measures will affect short-term intervention to cope with the fiscal problems of the Corona crisis as well as the fundamental need to reform public finances at local government level. Die Corona-Krise hat einen makroökonomischen Schock ausgelöst, der zur stärksten Rezession in der bundesdeutschen Geschichte geführt hat. Die Bewältigung der Pandemie fordert neben Bund und Ländern auch die Kommunen. Dabei verursachen krisenbedingte Maßnahmen, etwa beim Gesundheitsschutz oder der Unterstützung der lokalen Wirtschaft, zusätzliche Ausgaben. Hinzu kommen hohe Ausfälle bei den Steuereinnahmen, die in erster Linie durch kurzfristige Einnahmenrückgänge bei der Gewerbesteuer sowie dem kommunalen Anteil an der Einkommensteuer bewirkt werden (Freier und Geißler, 2020) . Während Bund und Länder die grundgesetzlich verankerte Ausnahmeregelung der Schuldenbremse für eine kreditfi nanzierte Ausgabentätigkeit bzw. zur Kompensation von Einnahmeausfällen nutzen können, sind die Kommunen diesbezüglich haushaltsrechtlich deutlich stärker beschränkt. Angesichts der aktuellen Wirtschaftssituation ebenso wie des Haushaltsrechts droht vielen Kommunen daher kurzfristig eine fi nanzielle Notlage. Dies zu verhindern, fällt entsprechend der bundesdeutschen Föderal-und Finanzverfassung in erster Linie in die Verantwortung der Länder. Angesichts des historischen Ausmaßes der Krise kann auch der Bund zeitlich begrenzt zur Stabilisierung der Kommunalfi nanzen beitragen. Er hat zu diesem Zweck zwei Gesetze zur fi skalischen Unterstützung der kommunalen Haushalte verabschiedet (Bundestag, 2020a,b Welcher der beiden Aufgabenkompetenzen die Ausgabenzuständigkeit folgen soll, ist fi nanzwissenschaftlich allerdings umstritten (Wust, 1981; Geske, 1998; Döring, 2004 • Werden die aus einer Aufgabe und den damit verbundenen Ausgaben resultierenden Finanzierungslasten nicht einer Ebene allein zugewiesen, kommt es -so auch bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung -zu sogenannten Mischfi nanzierungen in der Aufgabenerfüllung. Solche Mischfi nanzierungen bergen allerdings die Gefahr, Ausgabenentscheidungen zu verzerren, da die politischen Akteure einer jeden Gebietskörperschaftsebene dem gesamten Nutzen einer öffentlichen Aufgabenerfüllung nicht die gesamten Kosten, sondern lediglich die eigenen Finanzierungsbeiträge gegenüberstellen. Zugleich enthalten solche Mischfi nanzierungen eine Tendenz "zu undurchschaubaren Entscheidungs-und Koordinierungsbürokratismen, die einen Anstieg der Verwaltungskosten bedeuten" (Bösinger, 1995 (Fuest und Huber, 2003) . Zudem hängt das Gewerbesteueraufkommen selbst größerer Städte von nur wenigen Unternehmen ab, wobei Insolvenzen oder unternehmenspolitische Entscheidungen von Jahr zu Jahr zu schmerzlichen Steuerausfällen führen können. (Broer, 2004; Henckel, 2004) . Zu den wertschöpfungsorientierten Reformvorschlägen zählen -ohne Anspruch auf Vollständigkeit -Modelle wie etwa jenes der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (2003), das im Kern auf eine "Revitalisierung" der Gewerbesteuer hinausläuft (auch Scherf, 2002; Oberhauser, 2003; Färber, Fugmann-Heesing und Junkernheinrich, 2003; Jarass und Obermair, 2003 (Schemmel, 2002; Fuest und Thöne, 2003; Jachmann, 2003; Döring, 2007) . Ohne diese Modelle im Detail vorstellen oder gar bewerten zu wollen, verdeutlicht bereits die Fülle an Reformvorschlägen, dass gerade mit Blick auf die Gewerbesteuer -aber auch das kommunale Einnahmensystem insgesamt -ein grundlegender Handlungsbedarf besteht, der durch eine Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen zum aktuellen Zeitpunkt lediglich kurzfristig abgemildert, aber keineswegs strukturell behoben wird. Unabhängig von der zurückliegenden Beurteilung der betrachteten Finanzhilfen für die Kommunen ist zunächst grundsätzlich positiv zu bewerten, dass der Bund bereit ist, umfangreiche Mittel zur Milderung der krisenbedingten Finanzierungslasten der Kommunen im Sozialbereich sowie zum Ausgleich der kommunalen Gewerbesteuermindereinnahmen einzusetzen, anstatt diese etwa zur Beteiligung an einem Fonds zur Tilgung kommunaler Altschulden zu verwenden (Junkernheinrich, 2020) . Die Lösung des Altschuldenproblems sollte selbst unter dem Eindruck der aktuellen Krisensituation im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und seiner Anwendung auf die föderalen Finanzbeziehungen vorrangig Sache der Kommunen sowie -wenn diese nachweislich mit der Lösung des Problems überfordert sein sollten -gegebenenfalls der Länder sein. Eine Beteiligung des Bundes ist demgegenüber nicht zwingend erforderlich. Jenseits dessen gilt für Finanzhilfen des Bundes an die Kommunen, dass diese unter den gegebenen Rahmenbedingungen dann als ökonomisch gerechtfertigt angesehen werden können, wenn sie in klarem Bezug zur momentanen Krisensituation stehen und damit lediglich einmalig bzw. zeitlich befristet gewährt werden. Demgegenüber sollte eine unsachgerechte Vermischung von kurzfristigen Interventionen zur fi skalischen Bewältigung der Corona-Krise mit grundlegenden Reformnotwendigkeiten der föderalen Finanzordnung vermieden werden. Analysen und Berichte Corona-Krise Insofern bleibt anzumahnen, dass beides -sowohl die dauerhaft höhere Beteiligung des Bundes an den fi nanziellen Lasten der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende als auch der einmalige Ausgleich der krisenbedingten Gewerbesteuermindereinnahmen -lediglich Ad-hoc-Maßnahmen darstellen, welche die nach wie vor aus fi nanzwissenschaftlicher Sicht anstehenden Reformen bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen ebenso wie beim Gemeindefi nanzierungssystem nicht ersetzen können Die Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Ist die Körperschaftssteuer eine gute Gemeindesteuer? Stellungnahme des Bundesrates -Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) Schriftliche Stellungnahme des Bundesrechnungshofs zur öffentlichen Anhörung über das Verfahren zum Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 (Bundestags-Drucksache 19/20000) und zum Entwurf eines Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur-und Krisenbewältigungspakets Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) Gesetz zur fi nanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder Verfassungskonforme Reform der Gewerbesteuer Institutionenökonomische Fundierung fi nanzwissenschaftlicher Politikberatung -Grundfragen und Anwendungsfall der Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems in Deutschland Konnexitätsprinzip, Wirtschaftswissenschaftliches Studium Das Gemeindesteuersystem erneut auf dem Prüfstand -Ökonomische Bewertung der Erfolgsaussichten einer modifi zierten Variante des Reformmodells der Stiftung Marktwirtschaft Reform der Gewerbesteuer: Wie es Euch gefällt? -eine Nachlese Die föderale Finanzverfassung -grundlegend reformbedürftig? Reform der Gemeindefi nanzen -ein Vorschlag der Bertelsmann Stiftung Finanzausgleich II -Grundzüge des Finanzausgleichsrechts, Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaften Kommunale Finanzen in der Corona-Krise -Effekte und Reaktionen Lösungsmöglichkeiten und Probleme bei der Gewerbesteuerreform Ein modifi ziertes Zuschlagsmodell zur Reform der Gemeindesteuer Eine neue Finanzverfassung zur Wiederherstellung eines strikten Konnexitätsprinzips? Die kommunale Wirtschaftsbesteuerung strukturell reformieren Kommunen sind Stabilitätsanker in der Krise Reform der deutschen Finanzverfassung -die Rolle des Konnexitätsprinzips Von der Gewerbesteuer zur kommunalen Betriebssteuer Wahlperiode) Gute Gemeindesteuer Zielgerichtete Reform der Gemeindesteuern durch eine kommunale Wertschöpfungssteuer Konnexitätszuweisungen für übertragene Aufgaben -Einordnung, Rechtsprechung, Vorteile und Probleme, in T. Schweisfurth, W. Wallmann (Hrsg.) (2020), Haushalts-und Finanzwirtschaft der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland Kommunale Steuerautonomie und Gewerbesteuerabbau Ersatz der Gewerbesteuer durch eine anrechenbare Wertschöpfungssteuer Finanzen und Steuern, Fachserie 14 Reihe 2 Gutachten zur Reform der Gemeindesteuern in der Bundesrepublik Deutschland Föderalismus -Grundlage für Effi zienz in der Staatswirtschaft Kommunalfi nanzen -Eine Einführung in die fi nanzwissenschaftliche Analyse der kommunalen Finanzwirtschaft Abstract: The Corona crisis has led to unforeseeable additional expenses as well as signifi cant losses of tax income for local governments. In order to stabilise public fi nances at the local level, the German federal government has passed two new bills. One of the bills basically provides for a permanent expansion of the federal government's fi nancial contribution towards the cost of housing and heating as part of the guaranteed minimum income for job seekers. The federal government also singularly compensates -in cooperation with the state governments -local governments for the signifi cant crisis-related decline in local business tax revenue through a lump sum payment in 2020. However, these two measures will affect short-term intervention to cope with the fi scal problems of the Corona crisis as well as the fundamental need to reform public fi nances at local government level.