key: cord-0074587-io3wvlwj authors: Kopietz, Sebastian; Reuther, Mario title: Zusammenarbeit in Krisenlagen stärken date: 2022-02-08 journal: Innov Verwalt DOI: 10.1007/s35114-021-0749-y sha: 7204d1cf904e405e90d19bfffc530ec2a8c43126 doc_id: 74587 cord_uid: io3wvlwj nan D ie Corona-Pandemie stellte und stellt für alle Kommunen weltweit in nie da gewesener Form einen Stresstest dar. Seit Februar 2020 befinden sie sich faktisch im Krisenmodus und sind dabei für alle Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger die ersten Ansprechpartner. Alle Entscheidungen -egal ob auf Bundes-, Landes-oder kommunaler Ebene -entfalten zunächst unmittelbar vor Ort Wirkung. Diese Entscheidungen haben nicht selten gravierende oder gar existenzielle Auswirkungen auf die örtliche Bevölkerung und werden folglich intensiv hinterfragt. Auch müssen alle Maßnahmen für unterschiedlichste Zielgruppen erklärt und letztlich durchgesetzt werden. Auch existierte keine "Informationshoheit" eines zentralen Krisenstabs, um eine rechtzeitige Weitergabe erheblicher Informationen an die handelnden Stellen zu gewährleisten. Exemplarisch sei anzuführen, dass auch von zum Teil weitreichenden Neuerungen, die viele Ressourcen in der operativen Umsetzung verlangten, die Kommunen aus Pressekonferenzen der Gesundheits-oder Ministerpräsidentenkonferenzen erfuhren und noch keine Verordnungen vorlagen, um rechtssicheres Handeln zu gewährleisten. Die inhaltliche Umsetzung erfolgte teilweise Stunden oder Tage später, teils an Wochenenden nachts, was zu erheblichem Unverständnis und unzähligen inhaltlichen Nachfragen aus Bürgerschaft und Medien vor Ort führte. Als Beispiel seien hier nur die konkrete Ausgestaltung des 15-km-Bewegungsradius um den eigenen Wohnort (insbesondere in Ballungsräumen) während der Ausgangssperre oder die vielfach veränderten Besucherregelungen in Alten-und Pflegeeinrichtungen genannt. Auch die vorgesehene Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände erfolgte nicht beziehungsweise ohne auch nur annähernd ausreichende Vorlaufzeit, wobei auch hier in der allgemeinen Ausnahmesituation bereits wenige Stunden Vorlauf genügt hätten, um die Vorbereitung vor Ort zu erleichtern. Verstärkt wurde dieser Effekt durch die oftmals komplette Delegation von zentralen Entscheidungen auf die kommunale Ebene mit dem Ergebnis eines "Regelungs-Flickenteppichs". So wurde es beispielsweise mit der Coronaschutzverordnung vom 5. März 2021 in der ab dem 9. März 2021 gültigen Fassung in NRW den Kommunen überlassen, geeignete Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung ab einer Überschreitung der 100er-Inzidenz zu treffen. Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass zur Pandemie-Eindämmung lediglich ein begrenz- Praxis | Föderales Krisenmanagement tes effektives Instrumentarium zur Verfügung steht und durch dessen unterschiedliche Anwendung große Probleme überall dort entstehen, wo Kommunalgrenzen fließend sind. So kann es beispielsweise nicht den einzelnen Gebietskörperschaften überlassen bleiben, sich in Einzelfällen mit Nachbarkommunen abzustimmen, ob an einem gemeinsam angrenzenden Freizeitgewässer Regelungen zur Maskenpflicht in der einen Stadt aufgestellt werden, in der anderen hingegen nicht. Zuletzt fehlte allzu oft eine verantwortliche Stelle, um verbindliche Auskünfte zu unklaren oder widersprüchlichen Rechtsvorschriften erteilen zu können. Etwa die Frage nach der Testpflicht für Sportangebote wurde in NRW durch Bezirksregierungen, Gesundheitsministerium und Staatskanzlei zum Teil unterschiedlich interpretiert und auch individuell mit den Interessengruppen kommuniziert. Derartige Widersprüche schlagen aber stets wieder bei den kom-munalen Ansprechpartnern vor Ort auf und bedürfen einer unverzüglichen pragmatischen Klärung. Eine solche zusätzliche Belastung der Beschäftigten ist hingegen sehr oft einfach vermeidbar. Krisenmanager in der Corona-Pandemie, in: innovative Verwaltung