key: cord-0942446-td9bldk0 authors: -, - title: Arbeitsgemeinschaften der DGU (AG Ambulante Urologie) date: 2020-07-30 journal: Urologe A DOI: 10.1007/s00120-020-01284-9 sha: 1e8d5ccc1459d11111db7e170361493d42468f43 doc_id: 942446 cord_uid: td9bldk0 nan Die manuelle Durchführung des Aufbereitungsprozesses ist nach aktuellem Stand der Vorgaben weiterhin neben der maschinellen Aufbereitung zugelassen. Voraussetzung ist der Äquivalenznachweis zur Qualität der Aufbereitungsprozesse und des Endresultates. Finden für die maschinelle Aufbereitung die Validierungsschritte der Installations-, Betriebs-und Leistungsqualifizierung meist in Zusammenarbeit mit dem Hersteller statt so erweist sich die Validierung der manuellen Aufbereitung als aufwändig und kompliziert. Leistungsindikatoren und Nachvollziehbarkeit bzw. Dokumentation der Prozesse sind unabdingbar, bei Verwendung eines RDG-E (Reinigungs-und Desinfektionsgerät für Endoskope) zumeist einfacher darstellbar und somit bei den Prüfbehörden leichter kontrollierbar, als bei manueller Aufbereitung. Aber auch bei der maschinellen Aufbereitung müssen dezidiert sämtliche Arbeitsschritte im QS-Handbuch festgelegt, dokumentiert und kontrolliert werden. Lediglich der Aufwand hierfür unterscheidet sich. Der Leistungsnachweis erfolgt für die Reinigung durch Restproteinbestimmung, für die Desinfektionsleistung durch mikrobiologische Analysen. Für die manuelle Aufbereitung muss sichergestellt werden, dass der/die AufbereiterIn ähnlich verlässlich arbeitet, wie die RDG-Maschine. Hierzu sind periodisch wiederkehrende dokumentierte Schulungen und dokumentierte Überprüfung jeder einzelnen MFA unerlässlich. Nach Lesart der MPBetreibV ( § 8, § 5) ist für die Validierung ein externer, unabhängiger Validierer erforderlich. Dieses soll eine unabhängige Beurteilung und Überprüfung sicherstellen. Sowohl kostentechnisch, als auch logistisch ist dieses für die Praxen häufig schwer abbildbar. Die Honorierung der Cystoskopie inclusive Aufbereitung erfolgt sowohl im EBM, als auch in der GOÄ längst nicht kostendeckend (s. u.). Um die Querfinanzierung durch andere Leistungen so gering wie möglich zu halten, muss scharf kalkuliert werden. Die hohen Anschaffungskosten eines RDG-E stehen dem etwas geringeren Zeitaufwand für die MFA entgegen. Meist lohnt sich die Anschaffung daher eher für Praxen mit einem hohen Durchsatz. Neben Kosten für die Verbrauchsmaterialien und Arbeitszeiten müssen die Qualifizierungs-, Validierungs-und Kosten für die Qualitätssicherung sowie Schulungen einberechnet werden. Bereits Ende letzten Jahres hat der BvDU durch das bundesweite 4-wöchige Aussetzen der Cystoskopien eine Diskussion bezüglich der Honorierung von Hygienemaßnahmen angeregt. Die Anforderungen an die Aufbereitung sind schon seit langem (2012) nahezu unverändert existent. Leider war bereits damals eine Anpassung der Honorierung an die Anforderungen ausgeblieben, der Interpretationsspielraum in den Praxen hat die Honorierungslücke teilweise kompensiert. Nunmehr drängen die Begehungsbehörden zunehmend auf die stringente Einhaltung der Regeln und Vorgaben, was die Honorarsituation deutlich verschärft. Die Forderung ist neben einem Hygiene-Zuschlag für die operativen Fächer auch die Medizinprodukte-Aufbereitung neu in den Bewertungskatalog einfließen zu lassen. In einer von der DGU Anfang dieses Jahres initiierten Hygienekonferenz mit Vertretern des RKI, der Industrie, DGU und BvDU zur Thematisierung der Hygienevorgaben und deren Umsetzung in den Praxen konnte die Problematik an geeigneter Stelle platziert werden. Weitere Zusammenarbeit zwischen den Gremien wurde in Aussicht gestellt. Wie wichtig Hygienemaßnahmen sind, dürfte mittlerweile auch durch die Covid-19-Pandemie jedem in Deutschland klar sein. Der Berufsverband sieht die Krankenkassen und die Politik in der Pflicht mit der Ärzteschaft zusammen Lösungen zu erarbeiten. DGU und BvDU werden gemeinsam daran arbeiten. Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention