key: cord-0963657-e1iu3n1o authors: nan title: Mitteilungen des BDI date: 2020-05-29 journal: Internist (Berl) DOI: 10.1007/s00108-020-00804-1 sha: 9ca250c0dcd036deba9e9d058326c55070f16746 doc_id: 963657 cord_uid: e1iu3n1o nan Liebe Kollegen und Kolleginnen, derzeit muss sich die Ärzteschaft im Rahmen der sich täglich verschärfenden Corona-Pandemie ganz neuen Herausforderungen stellen. In dieser Ausnahmesituation ergeben sich natürlich für einen Berufsverband die besonderen Herausforderungen, wie er seine Mitglieder bestens unterstützen kann. Hier müssen zwei Ebenen unterschieden werden: Zum einen die politische und zum anderen die servicebezogene Ebene. Auf der politischen Ebene engagiert sich der BDI sowohl über den SPiFA als auch direkt dahingehend, dass er die Umsetzung der angekündigten Unterstützungsmaßnahmen konkret einfordert. Wer am Anfang vollmundig vor den Kameras weitgehende Unterstützung im Rahmen der Corona-Pandemie zugesagt hat, muss jetzt auch liefern. Dies betrifft in erster Linie und zunächst einmal die kurzfristig indizierte Gesetzgebung. Zusammen mit anderen Verbänden hat sich der BDI bereits wenige Tage nach Erscheinen der ersten Vorlagen am Wochenende mit den Präsidien anderer größerer Verbände kurzgeschlossen und erheblichen Widerspruch gegen zu geringe Unterstützungsmaßnahmen eingelegt. Dabei herausgekommen ist ein typischer politischer Kompromiss: Das finanzielle Volumen reicht weder im niedergelassenen noch im Krankenhausbereich aus, um die negativen Effekte von Corona ganz auszugleichen. Es ist andererseits deutlich mehr, als zwischenzeitlich angeboten wurde. Da der BDI als Verband für alle Internisten das gesamte Spektrum vom hausärztlichen bis zum klinischen Bereich der konservativen Medizin abdeckt, ist es sehr verständlich, dass er sowohl seine Sachkompetenz als auch seine Verantwortung bezüglich der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus annimmt. Deshalb mussten leider viele beliebte Fortbildungsveranstaltungen abgesagt werden, in der Geschäftsstelle entsprechende organisatorische Umstellungen erfolgen und die anstehenden Wahlen auf den Deutschen Internistentag verschoben werden. Im Der Ethikrat legt Wert darauf, dass in Deutschland weiter menschliches Leben nicht bewertet werden darf, besonders wenn es um eine medizinische Behandlung geht. Der Staat -so wörtlich -darf nicht vorschreiben, welches Leben in einer Konfliktsituation zu retten ist. Dieses Grundprinzip scheint die Grundlage für die politischen Entscheidungen mit den derzeitigen Vorschriften zur Eindämmung der Infektionsrate zu sein. Man will Triage-Situationen vermeiden, in denen die Ärzte entscheiden müssen, wer vorrangig eine intensivmedizinische Versorgung erhält. Denkbare Triage-Szenarien im Rahmen der Corona-Krise werden aber angedacht. Einmal ist eine Ex-Ante Konkurrenz denkbar. Die Zahl der freien Beatmungsplätze ist kleiner als die der behandlungsbedürftigen Patienten. Normativ ist dies weniger problematisch, weil der betroffene Arzt durch Unterlassen der Therapie den Patienten nicht behandelt. Dieser kann nur aus Gründen einer tragischen Unmöglichkeit vor dem krankheitsbedürftigen Sterben nicht gerettet werden -so der O-Ton des Rates. Dabei setzt er voraus, dass die Entscheidung "nach wohlüberlegten, begründeten, transparenten und möglichst einheitlichen Kriterien gesehen" getroffen wurde. Es geht praktisch um die Frage, ob der betroffene Arzt für seine Entscheidung zur juristischen Verantwortung gezogen werden kann. Dies soll durch den Grundsatz verhindert werden, dass "niemand zu Unmöglichem" verpflichtet werden kann -meint der Rat. Das All diese Informationen zu Corona werden auch direkt in die PraxisApp "Mein Internist" eingespeist, die der BDI für die Kommunikation zwischen Patient-Innen und InternistInnen falls erwünscht auch mit Chat und Videofunktion (inkl. Zertifizierung, die vor dem Abschluss steht) -realisiert hat, ohne dass die Patient-Innen dazu in die Praxis kommen müssen. So können unnötige Termine in der Praxis gerade in Zeiten einer sich ausbreitenden Pandemie vermieden werden. Die Freischaltung der Praxis-App "Mein Internist" ist ganz einfach und kann online unter www.monksaerzteimnetz.de/ praxisapp/anmeldung/ beantragt werden. Sie sollten dann auch Ihre eigenen Patient Innen über das neue Angebot informieren, die sich bei Interesse die Pra-xisApp "Mein Internist" kostenlos im App Store (iPhone) oder bei Google Play (Android Smartphone) herunterladen können, den eigenen Arzt aus der Arztliste auswählen und sich registrieren. Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne direkt an: info@monks-aerzte-im-netz.de Tel: 089 642482-12 (eb) klinisch hormoninaktiver Hypophysentumore", wurde gewählt, da sich die Versorgung für Menschen mit Hypophysentumoren in den letzten Jahrzehnten nicht wesentlich verbessert hat. Ein strukturiertes interdisziplinäres Vorgehen ist für die optimale Versorgung bei der Diagnose "Hypophysentumor" essenziell und wird gegenwärtig noch nicht in ausreichendem Maß umgesetzt. Dabei sind Hypophysentumore bei Erwachsenen mit einer Prävalenz von circa 10 % häufig. Viele dieser Tumoren sind hormoninaktiv und werden häufig zufällig bei allgemeinen Fragestellungen wie beispielsweise "Schwindel" und "Kopfschmerzen" entdeckt (sog. "Inzidentalome"). Sie können lebenslang asymptomatisch bleiben, aber mit zunehmender Größe auch einen Hormonmangel verursachen. Andererseits können winzige, nur wenige Millimeter große Adenome, Hormone produzieren, die einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit haben. Zudem muss eine schriftliche Erklärung der/des Vorgeschlagenen beigebracht werden, dass sie/er bereit ist, sich zur Wahl zu stellen. Die Kandidatinnen und Kandidaten können dieser Erklärung ein Lichtbild (Auflösung 300 dpi, Speicherkapazität ca. 500 kb) und einen aktuellen Lebenslauf beifügen. Gleichzeitig werden sie gebeten, eine Stellungnahme (max. 900 Zeichen, inkl. Leerzeichen) über ihre Vorstellungen zur weiteren berufspolitischen Ausrichtung des BDI und zur geplanten Vorstands-und ggf. Präsidiumsarbeit abzugeben. Diese werden zur Bekanntgabe der Kandidatur ab dem 14. August 2020 auf der Homepage unter www.bdi.de/vorstandswahl und in der Zeitschrift BDIaktuell veröffentlicht. Die Geschäftsstelle des BDI e. V. möchte ihre Mitglieder darum bitten, ihren Wahlvorschlag für den BDI-Vorstand frühzeitig vor der Delegiertenversammlung am 12. September 2020 einzureichen, spätestens bis zum 13. August 2020. Maßgeblich ist der Posteingang bei der BDI-Geschäftsstelle in Wiesbaden. Zu beachten ist, dass die ordentliche Mitgliedschaft der den Wahlvorschlag unterstützenden Mitglieder sowie der Kandidatinnen und Kandidaten selbstverständlich durch die Geschäftsstelle überprüft wird. So sind z. B. ordentliche Mitglieder, die ihren Austritt aus dem Verband bereits erklärt haben, jedoch erst zum Ende des Jahres 2020 ausscheiden, gem. § 10 Abs. 2 der Satzung des BDI e. V. nicht mehr legitimiert, eine Kandidatur bzw. einen Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift rechtsgültig zu unterstützen. Soweit der Wahlvorschlag nicht gemäß der Satzung von zehn ordentlichen Mitgliedern unterschrieben ist, wäre dieser ungültig. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung durch ein ordentliches Mitglied kann bis zu 30 Tage vor der Wahl nachgeholt werden. Später ist der mögliche Kandidat von der Wahl 2020 zum Vorstand des BDI ausgeschlossen. Alle wichtigen Informationen, das Wahlvorschlagsformular sowie auch die Satzung und Wahlordnung stellen wir Ihnen online zum Download unter www.bdi.de/vorstandswahl bereit. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des BDI e. V. stehen Ihnen wie immer für alle Auskünfte gerne zur Verfügung. Ehrenpräsident und Wahlleiter 500 kb), ein aktueller Lebenslauf und ein persönliches Statement (max. 900 Zeichen, inkl. Leerzeichen) zur Bekanntmachung meiner Kandidatur auf der BDI-Homepage sowie in BDIaktuell liegen bei bzw Unterschrift Unterstützerstimmen von 10 ordentlichen Mitgliedern für den Wahlvorschlag: Nr. Vor-und Zuname (Druckschrift) Vor-und Zuname (Unterschrift) PLZ/Ort Mitglieds-Nr Gerne senden wir Ihnen diese auch direkt zu, bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich via E-Mail an datenschutz@bdi Aktuelle Therapiekonzepte der Hepatitis B und C: Ausheilung für alle? • Eosinophile Ösophagitis • Reizdarmsyndrom • Akute und chronische Pankreatitis • Magenlymphom und GIS • Antibiotika-assoziierte Diarrhoe • Kolorektale Karzinome • Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Andreas Tromm (Hattingen) Prof. Dr. med. Guido Gerken (Velbert) Zertifi zierung: Dieser Kurs wird mit vorauss. 18 Fortbildungspunkten (Kategorie A) von der Landesärztekammer Nordrhein zertifi ziert Essen, 25. 26.9.2020