key: cord-0982034-7pukcrxd authors: Michaelis, Martina; Stößel, Ulrich; Stranzinger, Johanna; Nienhaus, Albert title: Umsetzung des Arbeitsschutzes während der SARS-CoV-2-Pandemie in Friseursalons date: 2021-06-15 journal: Zentralbl Arbeitsmed Arbeitsschutz Ergon DOI: 10.1007/s40664-021-00433-x sha: e0b475d399146c62d0d596036cbdda46d30793ef doc_id: 982034 cord_uid: 7pukcrxd BACKGROUND: There is little empirical evidence with respect to the implementation (adherence) of occupational health and safety guidelines in Germany. Recommendations for the prevention of SARS-CoV‑2 infections in hairdressing services were provided by the German Statutory Accident Insurance for the Health and Welfare Services (BGW) in an occupational health and safety (OHS) standard in spring 2020. RESEARCH QUESTION: To what extent are the recommendations adhered to in this service profession as judged by hairdresser’s customers after their visits? MATERIAL AND METHODS: The survey was conducted as a covert participant observational study between the beginning of October and the middle of December 2020 as a non-systematic opportunistic sample in three cities. The standardized checklist included three domains: a) measures of general, mainly technical nature, b) in contact with the customer and c) on an individual level for infection prevention. The results on domain and overall level were summarized in a standardized sum index (0–1) of SARS-CoV‑2 OHS standard adherence. Nonparametric Wilcoxon tests were used to examine possible differences among the three subindices. RESULTS: The overall adherence index of 162 observations was 0.75 (SD 0.14). The two subindices on infection prevention in contact with the customer (e.g. indications for behavior rules) and on the individual level (e.g. wearing a mouth-nose covering) were significantly better than the one on general measures (e.g., hand cleaning possibility for customers). DISCUSSION: The observed adherence for prevention of SARS-CoV-2-infections in hairdresser salons was higher than experiences of the BGW on OHS adherence suggest. This might be explained by the general public awareness of risks of infection. The results on the adherence are only slightly lower than those resulting from around 400 standardized personal surveys of the BGW prevention services. LIMITATIONS: Given the non-systematic opportunistic sample, a (positive) bias in the adherence results cannot be excluded. Wie hoch die Einhaltung (Adhärenz) von Arbeitsschutzvorgaben in Deutschland tatsächlich ist, ist empirisch bislang nur wenig untersucht. Defizite werden insbesondere in Klein-und Kleinstbetrieben gefunden [1] [2] [3] . In Friseurbetrieben beispielsweise werden nach Erfahrungen der BGW nur etwa 30-60 % der berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzstandards umgesetzt. Einflussfaktoren sind nicht zuletzt z. B. ihr Bekanntheitsgrad, aber auch innerbetriebliche und individuelle Faktoren, wie u. a. ein Review von Studien aus dem medizinischen Bereich zeigt [4] . Die Adhärenz von Hygieneregeln z. B. für die Hände ist bekanntermaßen seit Jahren sogar in den hinsichtlich nosokomialer Infektionen vulnerablen Einrichtungen der Patientenversorgung defizitär [5, 6] , auch wenn sie in Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie vergleichsweise besser ist [7] . Es ist davon auszugehen, dass Betriebe in anderen Branchen mit den in der Pandemie erforderlichen Hygieneanforderungen erst seit ihrem Beginn im Frühjahr 2020 konfrontiert wurden. Im Friseurhandwerk besteht hierzu bereits eine gewisse Affinität durch den Umgang mit Desinfektionsmitteln nach der branchenspezifischen Technischen Regel des Bundesministeriums für Arbeit und Gesundheit [8] , der Biostoffverordnung und bundeslandspezifischen Hygieneanforderungen. Sie betreffen die Reinigung und Desinfektion von Arbeitsmaterialien und gewisse Hygienevorgaben für Friseur:innen im Umgang mit Kund:innen. Um die Übertragung von SARS-CoV-2 durch Tröpfchen und Aerosole im beruflichen Umfeld zu verhindern, sind die im Arbeitsschutz üblichen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzipien) zu beachten. Für die Zeit nach dem ersten wirtschaftlichen Lockdown wurde im Mai 2020 von der BGW der branchenbezogene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk bereitgestellt [9] . Er wird laufend aktualisiert und konkretisiert bzw. ergänzt Arbeitsschutzmaßnahmen im Sinne einer Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Mittlerweile wurde er mit der "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" und dem "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales [10] [11] . Aus der Sicht der Friseurkund:innen sollte geklärt werden, inwieweit im Friseursalon empfohlene Maßnahmen zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion in den Bereichen a) allgemeiner Art, b) im Kontakt mit den Kund:innen und c) auf individueller Ebene eingehalten werden. In Anlehnung an Mystery-Research-Methoden [12] Die Daten wurden deskriptiv ausgewertet. Fehlende Werte wurden von den Berechnungen ausgeschlossen und mögliche regionale Unterschiede explorativ verglichen. Je nach Datenniveau erfolgte für den Städtevergleich ein Chi 2 -oder ein nonparametrischer Mann-Whitney-U-Test mit den dazugehörigen Effekt-stärken. Bei mehr als 2 Gruppen wurden Post-hoc-Tests berücksichtigt, ggf. mit Bonferroni-adjustierter Signifikanzschwelle zur Reduzierung der Alphafehlerinflation bei Mehrfachtestungen. Die Ergebnisse der drei genannten Bereiche wurden im zweiten Schritt in jeweils einem standardisierten Summenindex und diese wiederum als standardisierter Gesamt-Mittelwertindex "Adhärenz zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard" zusammengefasst (Summe der Variablenwerte dividiert durch die Anzahl der Variablen). Der mögliche Wertebereich umfasst 0 und 1 (keine bis bestmögliche Adhärenz). Dabei wurden mehrere Optionen gewichtet (Bereitstellung von Wasser und Seife ohne Desinfektionsmittel = 0,5, Einhaltung der allgemeinen Distanzregel zwischen Kund:innen (meistens = 0,75, selten = 0,25), Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung, aber nicht konsequent = 0,75). Mittels nonparametrischem Wilcoxon-Test wurden analog zum obigen Vorgehen mögliche Unterschiede zwischen den 3 Subindizes geprüft. Die zu den jeweiligen Tests dazugehörigen Effektstärken (phi bzw. Kontigenzkoeffizient C beim Chi 2 -Test und r beim Mann-Whitney-U-bzw. Wilcoxon-Test (z/Wurzel[Fallzahl]) wurden mit ≤0,3 (geringer), ≤0,5 (moderater) und ≥0,5 (großer Unterschied) kategorisiert [13] ). Zbl Arbeitsmed https://doi.org/10.1007/s40664-021-00433-x © Der/die Autor(en) 2021 Limitationen. Angesichts der nichtsystematischen Gelegenheitsstichprobe kann eine (positive) Verzerrung der Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden. Adhärenz · Arbeitsschutzstandard · Infektionsschutz · Studie mit verdeckter teilnehmender Beobachtung · Pandemie Background. There is little empirical evidence with respect to the implementation (adherence) of occupational health and safety guidelines in Germany. Recommendations for the prevention of SARS-CoV-2 infections in hairdressing services were provided by the German Statutory Accident Insurance for the Health and Welfare Services (BGW) in an occupational health and safety (OHS) standard in spring 2020. To what extent are the recommendations adhered to in this service profession as judged by hairdresser's customers after their visits? Material and methods. The survey was conducted as a covert participant observational study between the beginning of October and the middle of December 2020 as a nonsystematic opportunistic sample in three cities. The standardized checklist included three domains: a) measures of general, mainly technical nature, b) in contact with the customer and c) on an individual level for infection prevention. The results on domain and overall level were summarized in a standardized sum index (0-1) of SARS-CoV-2 OHS standard adherence. Nonparametric Wilcoxon tests were used to examine possible differences among the three subindices. Results. The overall adherence index of 162 observations was 0.75 (SD 0.14). The two subindices on infection prevention in contact with the customer (e.g. indications for behavior rules) and on the individual level (e.g. wearing a mouth-nose covering) were significantly better than the one on general measures (e.g., hand cleaning possibility for customers). Discussion. The observed adherence for prevention of SARS-CoV-2-infections in hairdresser salons was higher than experiences of the BGW on OHS adherence suggest. This might be explained by the general public awareness of risks of infection. The results on the adherence are only slightly lower than those resulting from around 400 standardized personal surveys of the BGW prevention services. Limitations. Given the non-systematic opportunistic sample, a (positive) bias in the adherence results cannot be excluded. Adherence · Occupational health and safety standard · Infection control · Observation study · Pandemic Datenrücklauf/-qualität und Stichprobenmerkmale Die meisten Friseur:innen hatten gut sichtbare schriftliche Hinweise auf SARS-CoV-2-Schutzmaßnahmen im Salon angebracht und Händedesinfektionsmittel bereitgestellt (. Tab. 3) . Prozent In den Anmerkungen berichteten die Beobachtenden u. a. eine "besondere Raumlüftung" (30-mal), permanent geöffnete Türen oder Fenster (20-mal) und Stoßlüften (13-mal) . Zweimal wurde explizit der ausschließliche Einsatz einer raumlufttechnischen Anlage genannt und 4-mal der zusätzliche Einsatz mobiler Luftreiniger mit Aerosolfilter. Die allgemeine Distanzregel von 1,5 m zwischen Kund:innen konnte von 81 % "immer" eingehalten werden; war dies nicht der Fall, wurde mehrheitlich auf zu geringe Abstände zwischen den Arbeitsplätzen oder in anderen Bereichen wie Eingang oder Wartebereich hingewiesen (n = 9 bzw. 7 von 19 Nennungen). Eine Begrüßung/Verabschiedung mit z. B. Händeschütteln war nahezu nie der Fall (. Tab. 4) . Auch wurden die Haare vor der Behandlung fast immer gewaschen, auf ein Angebot von Getränken oder Zeitschriften verzichtet und Kontaktdaten für den Fall einer Nachverfolgung von Infektionsketten erbeten. Seltener (bei rund der Hälfte) wurde bargeldlose Bezahlung angeboten und mündlich auf die SARS-CoV-2-Verhaltensregeln hingewiesen. Zusammen mit den schriftlichen Verhaltensregeln (. Tab. 3) informierten 52,2 % der Friseur:innen (n = 84) ihre Kund:innen zu den Verhaltensregeln. Einen Mund-Nasen-Schutz trugen fast alle Friseur:innen und alle Kund:innen, wenn auch manche nicht immer vorschriftsmäßig (. Tab. 5). Im Fall der wenigen gesichtsnahen Tätigkeiten (n = 4) wurde von der Friseurin/vom Friseur eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen, nicht aber ein Augen-oder Gesichtsschutz. Das Tragen von Einmalhandschuhen bei Haarwäsche/-färbung kann aufgrund eines hohen Anteils fehlender Angaben nicht abschließend beurteilt werden. Würden diese als "Nichttragen" interpretiert, wäre diesbezüglich eine Arbeitsschutzregel-Adhärenz von rund der Hälfte beobachtet worden (53,0 %). Ein gleichzeitiges Bedienen mehrerer Kund:innen kam nur vereinzelt vor. Die Adhärenz hinsichtlich Schutzstandards liegt bei insgesamt 75 % (SD: 14 %; siehe Gesamtindex in . Tab. 6). In der Einzelbetrachtung liegt die Adhärenz der Friseur:innen bei den allgemeinen Schutzmaßnahmen signifikant und mit moderater Effektstärke unter der der beiden anderen Subindizes. Prozent Statistische Unterschiede in den 3 Städten wurden weder auf der Ebene der einzelnen Beobachtungen noch in der standardisierten Gesamtschau gefunden. Die vorgestellte Studie beschäftigt sich mit der Adhärenz von Friseur:innen, den in einem branchenspezifischen Arbeitsschutzstandard festgehaltenen Empfehlungen zur Infektionsvermeidung während der SARS-CoV-2-Pandemie zu folgen. Passend zu den bisherigen Erfahrungen der BGW-Präventionsdienste hinsichtlich der Arbeitsschutzadhärenz bei eher bekannten Standards (geschätzt zwei Drittel) ist der Fremd-und Selbstschutz in der SARS-CoV-2 Pandemie -insbesondere hinsichtlich des individuellen Verhaltens -insgesamt als relativ Unsere Resultate fügen sich zum einen ein in die Ergebnisse einer Vor-Ort-Analyse von Arbeitsschutzexpert:innen in verschiedenen Branchen u. a. zum Umsetzungsgrad von SARS-CoV-2-Arbeitsund Infektionsschutzmaßnahmen [14] . Sechs Prozent berichteten, dass sich nach Auskunft der besuchten Friseur:innen 64 % der Beschäftigten vollständig bzw. überwiegend an die betrieblich vorgegebenen Verhaltensregeln halten. 56 % der 724 online Befragten berichteten, dass von betrieblichen Entscheidungsträgern die Schriften des zuständigen Unfallversicherungsträgers zum Umgang mit der SARS-CoV-2-Pandemie als Informationsquelle genutzt und mehrheitlich auch für verständlich, praxistauglich und wirksam gehalten wurden. Zum anderen fügen sich unsere Ergebnisse recht gut in die von (unveröffentlichten) standardisierten Befragungen der BGW-Präventionsdienste ermittelten Ergebnisse ein. Die BGW-Präventionsdienste besuchten im vergangenen Jahr stichprobenartig rund 400 Friseursalons und überprüften den Zielerreichungsgrad von insgesamt 17 Maßnahmen zum Arbeitsschutz. Diese umfassten neben der Befolgung von Empfehlungen zur Arbeitsplatzgestaltung und zum persönlichen Infektionsschutz auch die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und arbeitsmedizinischer Vorsorge. Die zu erreichenden Ziele wurden insgesamt zu über 90 % in den besuchten Friseursalons bestätigt [15] . Die Präventionsdienste können die Gewissenhaftigkeit bei der Beantwortung des persönlichen Infektionsschutzverhaltens bei ihrem überprüfenden und beratenden Besuch nicht kontrollieren. Grundsätzlich sind daher auch Antworten im Sinne sozialer Erwünschtheit zu erwarten. Deshalb ist es erfreulich, dass die Beurteilung der Arbeitsschutzstandard-Adhärenz in den Beobachtungen von Kund:innen nicht maßgeblich von denen der Präventionsdienste abweicht. Auch könnten unsere Ergebnisse zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Adhärenz noch eine Unterschätzung darstellen. In einer individuellen Situation kann der Arbeits-und Infektionsschutz auch gewährleistet sein, wenn z. B. keine Bodenmarkierungen oder Schutzschilder implementiert wurden. Die Diskrepanz der Ergebnisse zu früheren, wenn auch nichtsystematisch erhobenen negativen Erfahrungen zur Befolgung von Standards lässt sich sicher nicht zuletzt mit dem allgemeinen hohen Bedrohungsgefühl in der Bevölkerung durch SARS-CoV-2 und der Sorge um wirtschaftliche Nöte bei längeren Betriebsschließungen im Lockdown erklären. Es ist zu vermuten, dass nicht zuletzt auch eine breite Abstimmung mit Vertreter:innen aus dem Friseurhandwerk und eine ausgeprägte FAQ-Sammlung auf den Seiten der BGW zu den Empfehlungen zu einem guten Ergebnis führten. In mehr als der Hälfte der Friseursalons wurde trotz kalter Herbst-und Wintermonate auf die eine oder andere Art zusätzlich in Form von Daueroder Stoßlüftung gelüftet. Neueste Erkenntnisse zur Luftübertragbarkeit von SARS-CoV-2 belegen die Bedeutsamkeit konsequenten Lüftens; diesem Umstand wurde auch in der Aktualisierung des Arbeitsschutzstandards Rechnung getragen [16, 17] . Erfreulich ist das mehrheitlich konsequente Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen während der Arbeit. Dass dies Infektionen auch im Friseursalon verhindert, wurde eindrücklich durch eine amerikanische Studie mit zwei symptomatischen Friseur:innen mit bestätigter COVID-19-Erkrankung belegt, bei denen alle 139 ebenfalls gesichtsmaskentragenden Kund:innen nicht infiziert wurden [18] . Welchen Anteil Friseursalons an einer Ausbreitung von COVID-19-Infektionen in der Bevölkerung tatsächlich haben, ist empirisch bislang nicht bekannt und soll erstmals in Belgien geklärt werden [19] . Einem Statement der britischen Scientific Advisory Group for Emergencies (SAGE) zufolge, scheint dieSARS-CoV-2-Reproduktionsratevon 0,05 allerdings unerheblich, und auch die Krankenkassenstatistikenweiseneine vergleichsweise geringere Inzidenz auf, verglichen mit der Gesamtinzidenz der versicherten Beschäftigten (mündliche Mitteilung des BKK-Bundesverbandes vom 09.02.2021). Limitationen. Angesichts der nichtsystematisch rekrutierten Gelegenheitsstichprobe kann eine Zugangsverzerrung nicht ausgeschlossen werden. Dies lassen neben persönlichen Informationen auch vereinzelte Pressemeldungen vermuten [20, 21] Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im betrieblichen Arbeits-und Gesundheitsschutz Surgical smoke-hazard perceptions and protective measures in German operating rooms Zur Prävention von chirurgischem Rauch im Operationssaal -Erfahrungen und Gefährdungswahrnehmung von Chirurgen und pflegerischem Assistenzpersonal Factors influencing the implementation of clinical guidelines for health care professionals: a systematic meta-review Systematic review of studies on compliance with hand hygiene guidelines in hospital care Compliance with hand hygiene: reference data from the national hand hygiene campaign in Germany Is it possible to achieve 100 percent hand hygiene compliance during the coronavirus disease 2019 (COVID-19) pandemic? TRGS 530 "Friseurhandwerk BGW (2020) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel Methoden der empirischen Sozialforschung Mystery Shopping. Ein Instrument zur systematischen Optimierung von Kundenzufriedenheit im Dienstleistungsbereich Statistik für Psychologen und Sozialwissenschaftler, 2. Aufl SARS-CoV-2-Arbeits-und Infektionsschutzmaßnahmen in deutschen Betrieben: Ergebnisse einer Befragung von Arbeitsschutzexpertinnen und -experten. baua: Fokus. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BGW (2020) Corona-Schutzmaßnahmen in Friseursalons: BGW zieht positive Zwischenbilanz und aktualisiert SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Vereinfachte Abschätzung des Infektionsrisikos durch aerosolgebundene Viren in belüfteten Räumen Studie im Klassenzimmer: Stoßlüften wirksamer als Filtergeräte Absence of apparent transmission of SARS-CoV-2 from two stylists after exposure at a hair salon with a universal face covering policy Belgium to study hairdressers' impact on Covid-19 spread Wie genau nehmen es Friseure noch mit dem Corona-Regeln? Coronavirus: Pankow zählt 17 Verstöße gegen Conona-Regeln in Barbershops. Schwerpunktkontrollen des Pankower Ordnungsamts mit der Polizei legen Probleme in Salons offen. Für Restaurants fehlen genaue Zahlen