University of Michigan.

ARTES
LIBRARY VERITAS OF THE
UNIVERSITY OF MICHIGAN
FROM THE LIBRARY OF
Professor Karl Heinrich Rau
OF THE UNIVERSITY OF HEIDELBERG
PRESENTED TO THE
UNIVERSITY OF MICHIGAN
BY
Mr. Philo Parsons
OF DETROIT
1871

JBAANZ
Contents
Pawphoto, Sach,
ences.
1. Beggs, T. Juvenile delinquency
1857
& reformatory institutions
1820
2. Diebs-u. Räuber-Signalement...
3. Hand, F. Das Arbeithaus... 1838
4. Harl,J.P. Grund-Linien...1813
5. Medicine a la main...1843
6. Livret d'ouvrier
Morit
7. Milder
n.d.
u.d.Arbeitor-Verein
է
zu Pforzheim. 1866
8. Neumann, N.H. Die Aufhebung d.
Proletariats....1817
9. Sand, J.F. Vorschläge zur Ver-
besserung d.Allgem.Polizeyge-
sotze....1797
10. Rau, W. Ub.d. Bedeutung...1846
11. Weick, W. Beschreibung d.Straj
Anstalt zu Freiburg in Breis-
gau.
1829
12, Burchard I. Die Kellermeisterei
den tern


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Police &
JUVENILE DELINQUEENS LIBRARY
AND
University of
MICHIGAN
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REFORMATORY INSTITUTIONS.
A Lecture
DELIVERED TO THE
MEMBERS OF THE LEEDS MECHANICS' INSTITUTION,
ON THE EVENING OF
MONDAY, THE 23RD
OF
FEBRUARY, 1857.
BY THOMAS BEG G S,
FELLOW OF THE STATISTICAL SOCIETY.
Published by Request.
LONDON:
WILLIAM AND FREDERICK
5, BISHOPSGATE STREET WITHOUT ;
G. CASH,
WILLIAM TWEEDIE, 337, STRAN D.
1857.
JUVENILE DELINQUENCY

AND
PARSONS
LIBRARY
University of
MICHICAN
REFORMATORY INSTITUTIONS.
1
A Lecture
DELIVERED TO ΤΠΕ
MEMBERS OF THE LEEDS MECHANICS' INSTITUTION,
ON THE EVENING OF
MONDAY, THE 23RD OF FEBRUARY, 1857.
BY THOMAS BEG G S,
FELLOW OF THE STATISTICAL SOCIETY.
Published by Request.
LONDON:
WILLIAM AND FREDERICK G. CASH,
5, BISHOPSGATE STREET WITHOUT;
WILLIAM TWEEDIE, 337, STRAND.
1857.
2
1
PREFACE.
THE publication of this Lecture was suggested by some of the
gentlemen who took part in the discussion which succeeded
its delivery. Since then the rough notes have been shown
to several friends who take a deep interest in the subject, all
of whom expressed an opinion that the views it contained ought
to be more widely diffused. I have therefore prepared it for
the press, and it appears, with very few and trifling alterations,
as it was presented to those who did me the honor to attend
on the evening of February 23rd.
I confess that I felt some difficulty in adding another to the
many publications on the subject, especially as I had already,
in a larger work, published in 1849, given my views as to the
causes of Juvenile Delinquency, and the appropriate remedies.
Since that time I have pursued my inquiries, and I have seen
nothing in a more enlarged experience to alter the opinions I
had formed eight years ago. I am rejoiced to observe, on
the part of public men, an increasing interest in the neglected
youth of our country, and that the benevolence which is ever
ii
active is employed in the practical work of establishing and
supporting Reformatories. I feel, however, that there is some
danger that this benevolence will content itself with that
work, and leave the cause of the evil untouched, and the
supply at its sources unchecked. It has unfortunately been
the tendency of many, if not most, of our public institutions,
to adopt palliatives which relieve a class of sufferers, but
do nothing to lessen the numbers who become applicants
for relief. If my humble voice could do anything to
so desirable an end, I wished, without diminishing the
attention which was paid to the fallen, that those who were
inevitably falling into crime should not be overlooked. My
earnest desire was to direct the laborers in this good work
to the necessity of prevention, rather than cure.
I observed with some anxiety, also, the efforts of Govern-
ment in this behalf. It has been the fault of our legislation
on almost all social subjects, that its measures are framed to
meet emergencies, and not founded upon broad, general, and
well-defined principles. It is to be feared that the legislation
in relation to Reformatories has this peculiar defect. The
corrective to a mistaken benevolence, as well as to misdirected
legislation, is an enlightened public opinion, and I have
simply thrown my mite of information and suggestion into the
common stock.
THOMAS BEGGS.
JUVENILE DELINQUENCY,
AND
REFORMATORY INSTITUTIONS.
FOR Some time past, two subjects have agitated the public
mind; or rather, I should say, two branches of the same sub-
ject. The one is indicated by the question,-What are we to
do with our criminals? and the other, by the still more
important question,-How are we to check the flood of juvenile
delinquency which is pouring annually through our gaols, a
stream of nearly 12,000 victims? These subjects, so intimately
related, if not absolutely identical, and which affect to so great
an extent our social well-being, have received attention from
some of the most benevolent and practical minds of the age,
and have at length forced themselves upon the consideration of
the Government. The Home Secretary, on the evening of the
9th February, moved for leave to bring in a Bill, which is
intended to amend the law in relation to Secondary Punish-
ments: and on the same evening he asked for leave to introduce
a Bill which had for its object to facilitate the establishment of
Reformatory Schools in England. These measures, however
wisely they may be planned, and however well they may be
administered when they become law, will fall very short of the
requirements of the case. It must be so, from the
very nature
of things. There can be no doubt that the whole scheme of our
jurisprudence requires supervision, especially as it affects our
punishments, and we may accept the measures of Sir George
2
Grey as an instalment of the greater reforms and amendments
which have yet to come. But we must not expect too much
from the law. After all, its power in wrestling with the
growth of crime is limited. When confined within its legiti-
mate province, it seeks only to detect and punish crime, and its
deterrent influence depends upon the excellence of its detective
machinery, and the justice and certainty with which its punish-
ments are awarded. If the chances of impunity or escape are
great, the criminal, with the spirit of a gambler, will calculate
the odds, and brave the punishments, however terrible they
may be. It is quite consistent with these attributes, the
detection and punishment of crime,-that the law should seek
the reformation of the criminal.
We must therefore, in order effectually to grapple with crime,
look to the power which stands behind the civil magistrate,
and from which the law derives its strength and potency.
The law, in a free country like this, is the mere declaration of
the public will; and, however strict its letter, it will be adminis-
tered only in accordance with the public morality. If the morals
of a people are lax, it will be in vain for the lawgiver to seek
to enforce laws above the standard of the general virtue and
intelligence. It is therefore my purpose to show, in as forcible
a manner as my humble talents will permit, what is the duty
of the public in relation to our juvenile delinquents. Whatever
may be the encouragements given by the legislature to the esta-
blishment of Reformatory Institutions, and however numerous
and efficient they may become, I desire to show that we must
not rely solely upon them. They rank, after all, among the
class of palliative remedies, which have been so often pronounced
inefficient. Unfortunately this is too often the case in our
treatment of acknowledged evils. We attack the effects,
rather than the cause-the symptoms, and not the disease; and
thus many of our best intentioned efforts have had a tendency to
increase the virulence of the evil sought to be cured, or to
1
3
+
It
create others equally formidable with the one attacked.
has been so with many of our charities. The Samaritan's
heart must be directed by knowledge, or he may injure the
object of his care. Our great want, at the present time, is a
discriminating and philosophical spirit, that will trace out the
sources of our social ills, and suggest appropriate remedies.
Ragged Schools and Reformatory Institutions are excellent in
their way; but they do not deal with the evil in its origin. We
must increase their power of doing good; but we must do some-
thing more than this. In order, however, to ascertain the extent
to which they may be made useful, and what additional agencies
are required, we must look to the causes of juvenile de-
linquency.
Before I conduct you to this investigation, permit me to say
that I have no sympathy with those who express great alarm
at the increase of crime, and I deprecate the conclusion to which
many appear to be hastening,-that the reformation of the
criminal class is almost hopeless. There is a failure in the ticket
of leave system; but it is a serious question, after all, whether the
failure is not due to the way in which the system has been
worked. And as to the alleged increase of crime: why, we have
been told by a certain class of writers, for years past, of the
great and rapid growth of crime. A townsman of your own,
Mr. Thomas Plint, has done good service to the cause of truth
and practical benevolence, by his elaborate work, in which he
has shewn that crime has been steadily decreasing, both in
intensity and in amount. It would have been no great marvel
if crime had very seriously increased since the commencement
of the Russian war; for we have had many of the well ascertained
and acknowledged causes of crime in active operation. During
the war we had an increased expenditure, which involved
increased taxation, followed by a high price of provisions, and
consequently diminished employment; and, besides this, the
destructive passions of the people were continually fed by
1
4
accounts of war and bloodshed. Immediately after the peace
we had a disbanded Militia, and a reduction in the regular
army,-men gathered, in the first instance, from the most igno-
rant and improvident class in society, and returned back to it
after a few years' familiarity with the idleness and dissipation of
a soldier's life. No wonder that our crimes of robbery and of
violence should have increased. It is quite clear that, without
the ticket of leave system at all, we have had in operation
causes sufficient to account for an increase in that class of
offences; but the whole increase has been very seriously exag-
gerated. Sir George Grey grappled with this question the
other night in the House of Commons. Looking at the state of
crime for the last two years, he said that, while there was a
small fractional increase in the summary convictions, the com-
mittals for trial had decreased from 25,922 in 1855, to 19,433
in 1856, or about 25 per cent. The total decrease on all classes
of crime, comparing 1856 with 1855, is 6 per cent. This is
satisfactory as coming from so high an authority. Crime is
affected by many disturbing causes, and certain classes of
offences will prevail under favorable conditions. Thus we find
that in times of prosperity, when the industrious classes are in
full employment, and in receipt of good wages, the calendar is
swollen with cases of assault and crimes of violence; while in
times of depression the classes of offence such as petty larceny
are more numerous. The first is accounted for by the increased
facilities which prosperity gives to the laboring classes to in-
dulge in the vice of drunkenness; and in relation to the
second, it is an interesting fact that the criminal calendar, as well
as the Poor-law returns, can be measured in their fluctuations
by the rise and fall of prices at Mark Lane.
I must be pardoned in following out this digression, as I con-
ceived it necessary to clear the way. I do not treat the
question of juvenile delinquency as an increasing evil, but one
that in its present magnitude is sufficiently appalling; the more
5
LO
so, as, notwithstanding the means taken to check it, it is but
slightly diminishing. It will not be necessary to burthen the
inquiry with any amount of statistical details. A mere glance
will suffice. According to the last returns the number of
offenders coming under the hands of the law was 99,000, the
number under seventeen years of age being about 11,500. The
juvenile offenders in fact constitute almost 11 per cent. of the
whole criminals. By consulting the criminal returns, we find
this startling fact, that the criminals between the ages of fifteen
and twenty years of age constitute one-fourth of the whole of
the criminals: thus, while the number of persons living at any
one time between the ages of fifteen and twenty form only one-
tenth of the whole population, this one-tenth furnishes one-
fourth of the criminals. This is a most significant fact, proving
however that, as these ages furnish the greater bulk of our
criminals, it can only be upon the mass of the young criminals
that we can operate effectually to lessen the aggregate amount
of crime.
It must be observed that these returns give only the number
of actual offenders against the law, and furnish no data by which
we can estimate the number of delinquents who are prowling
about our streets, begging where they can, and stealing where
they cannot beg. Lord Shaftesbury, some years ago, estimated
the number of outcast children in the metropolis alone to be above
30,000; and, to use his lordship's expressive phrase, these children
"form the seedplot of nineteen-twentieths of all the crime of
the metropolis." It is impossible to arrive at even an approxi-
mate estimate of the numbers of neglected children throughout
the country, who are leading an undetected course of crime,
who are the companions of thieves, or who, from want of proper
parental control, are exposed to the vicious temptations of the
streets. The numbers can be estimated only by the number of
commitments. Suffice it to say, that the number of commit-
ments bear a small proportion to the number of offences, and
the number of those children already fallen into crime a small
6
proportion to the number of vagrant, neglected, and outcast
children, who crowd our streets, and who are learning those
lessons of artifice and cunning which fit them for the per-
petration of crime.
The evils arising from the existence of such a large and
dangerous class, are somewhat obvious, and inseparable from
their existence. Let us glance at the pecuniary cost. It may
be the lowest consideration; but when we reflect that in every
community we have a large, struggling class-men engaged in
small trades, and with large families-who are affected by a
fierce competition, and who have to pay taxes, poor's-rates, and
police-rates, it is one that ought not to be neglected by a com-
mercial community. The burthens laid upon us by the dishonest,
the profligate, and the idle, have to be borne by the honest, the
sober, and the well-disposed. A glance at the Income Tax
Returns shows that, our population being 18,000,000, in
England and Wales, there are short of half-a-million whose
incomes are above £100 a-year, so that 15,000,000 (reckoning
five persons to a family,) are dependent, on a fair calculation,
upon incomes of less than £100 a year. Every convict costs the
State, on the average, from £100 to £150, and the aggregate
cost will not be less than £2,000,000 per annum.
This sum
by no means covers the pecuniary loss. We have to add to it
the value of property stolen. In Liverpool, it is estimated that
the value of property thus lost is £700,000, and I should
think this greatly under-estimated. The public are, there-
fore, much interested in correcting the vicious. As a mere
money question, it is clearly better to reclaim the vicious than
punish the criminal, and, no doubt, a penny spent in teaching
will save a pound in punishing. I have often felt this deeply,
when I have been in a police office, and have seen a boy of
thirteen or fourteen brought before the magistrate for the third
or fourth offence. It is a solemn mockery to go through the
forms of law in a case like this. The place for that boy is the
7
school, not the prison. If he is committed for a short time, it
is not of sufficient duration to enable him to form new habits;
and what is he to do when he leaves the prison-gates? His
character, bad before, is rendered still worse by his crime, and
its punishment. The poor boy is thrown back upon society, to
beg, cheat, steal, or starve. He has no alternative but to prey
upon the community, which has done nothing to teach him,
and he soon learns to brave its laws and defy its punishments.
How is he to live? I will grant that he is impressed by the
lessons of the chaplain :—and is it not a melancholy thing to
reflect, that many of our young population hear the only words
of Christian warning and instruction which have ever fallen
upon their ears, from the chaplain of the gaol in which they
are imprisoned, for their first offence against the laws? Grant,
I say, that these lessons impress a young mind, not wholly in-
sensible to shame or virtuous emotions, nor entirely debased,—
how is he to procure employment? Hunger must be appeased.
It has made criminals of many stronger in mind and resolution
than that neglected boy. He needs raiment and shelter.
Whatever, therefore, may be his desires to achieve an honest
name, or follow an honest employment, necessity forces him
back upon old associates, or to his former haunts, and perhaps
after a few imprisonments he is transported. I am sure that
I do not exaggerate, when I estimate the saving to the com-
munity upon every boy rescued from evil courses, at from
£200 to £300. We are spending immense sums upon gaols
and bridewells, and the machinery of our criminal courts, and
comparatively nothing is done in the way of prevention. Is it
not wise, then, to direct some part of this expenditure into
channels more likely to check the evil at its source ?
But if we turn from the money-cost to the moral evils, we
shall be able to trace the operation of a law, which acts as
unerringly and inevitably as the physical law which causes
the rain to descend. It is strangely exemplified in our
CO
relation to the neglected classes, as the consequences of
vice and crime, disease and wretchedness, come back to us.
For example: we neglect the dwellings of the poorer classes,
and the condition of the localities in which they are placed:
we are not, perhaps, immediately affected by the unpaved
streets, the reeking cesspools, the filth and abominations which
are allowed to accumulate; but we cannot escape the conse-
quences. We have to pay in poor's-rates, and in contributions
to charitable and benevolent institutions, for the disease and
poverty resulting. But this is not all. The fever, and the
cholera, which make periodical visitations to these neighbour-
hoods, occasionally overstep the bounds, and find their way
into the homes of the well-to-do classes, gathering victims
from the sons and daughters of the affluent. And so with our
moral evils. In a thousand ways the vices of the poorer affect
the richer classes. The children of our neglected homes spread
the contagion of their vices abroad. The little Arab of the
streets becomes a tempter in his turn. The outcast girl, who
is cast upon the pavé by the intemperance or neglect of her
parents, becomes the seducer of our youth. Look where we
will, we find that every sin of neglect brings back a punish-
ment. From Divine ordination there is no escape.
I have said that, in order to treat an evil properly, we must
trace it back to its originating cause; and I proceed, therefore,
to inquire into some of the causes of juvenile delinquency. In
looking over the reports of the Chaplains of prisons, we find
them all concurrent in one important feature, viz., in attributing
the errors of the children to the neglect of the parents. The
Rev. John Clay, of Preston, in one of his valuable reports,
gives a tabular statement, deduced from the narratives of 54
criminals. This table, as well as the narratives, are exceedingly
instructive. In 75 per cent of the cases investigated by him,
the fault lay with the parents. In 57 per cent of these, there
had been habitual drunkenness on the part of the father,
9
accompanied by brutality, and in the remaining 18 per cent.
there had been habitual indifference and neglect. In a paper
that I had the honor to submit to the Law Amendment
Society, and which was published in their journal, I quoted
this statement of Mr. Clay's, not as containing anything new,
but simply as corroborative of general experience on the subject.
This brought a letter from the superintendent of the Berks
Reformatory School, in confirmation of the general statement.
Mr. Dredge says :—
To the Editor of The Philanthropist.
SIR,-I beg to send you a short statistical statement of boys at present
in the Berks Reformatory School, as confirmatory of the opinions ad-
vanced by Mr. Beggs in his paper of last week, "that parental neglect
and drunkenness are the great source of juvenile depravity." This School
consists of twenty-two boys, and from careful inquiry I find the following
result:-
5 having themselves a tendency to evil, the parents being compara-
tively respectable.
2 orphans.
2 illegitimate-father dead-maternal neglect.
12 parents drunkards, and in six cases have themselves been in gaol.
1 ran away from home to avoid punishment for fault.
22
Few of the boys on coming to the School could read in the Testament,
and only seven could write.
It is a curious fact, but one I think that will be confirmed by all
managers of Reformatories, that this class of boys, though acute enough
in other things, are in the great majority of cases slow at learning, and
in that respect far behind the generality of boys of the same age
differently brought up.
I am, Sir, your obedient servant,
Shenfield, Reading, Dec. 15, 1856.
RICHARD DREDGE,
Superintendent.
that
In all such returns there will be found a small number of
orphan children, and it may be right to state that about 700
orphan children are committed to our prisons every year ;
is, 700 who have lost both parents, and about 2000 who have lost
either father or mother. I may remark here, in order to avoid
any recurrence to so painful a subject, that it is obviously the
10
duty of the State to afford protection to those who have been
deprived of their natural protectors. Whatever difference of
opinion may exist as to the functions of the civil magistrate,
there can be no question that the child who is parentless has
an indisputable claim to the parentage of the State. At any
rate, all considerations of duty apart, it is far more economical
to convert that orphan into a sober and industrious citizen, than
to leave him to the fearful chances of becoming a mendicant or
a thief, and it is almost as easy to do one as the other.
I pass on, however, to the much larger class of young crimi-
nals, who are brought up under evil influences, and who are
systematically trained to crime. It would be a melancholy task
to take you over the whole ground, if the time devoted to a
single lecture would permit. I should have to traverse the
haunts of the destitute-the regions of filth and squalor-the
fever-nests of our large towns and cities. From these regions
are poured out the hordes of tramps, thieves, fallen women and
ragged urchins, which infest our crowded neighbourhoods, and
from these classes, which constitute what is called our dan-
gerous classes, are recruited mainly the juvenile delinquents.
But there is also a class of children belonging to our laboring
and artizan classes, who are the victims of the grossest ill-usage
and neglect. The children are left to wander about the streets,
poorly clad and fed, while the parents are spending upon
articles of selfish and sensual indulgence more than would pay
for the education of their children and comfortably keep them.
There is a third class, who belong to hard-working and sober
parents, and who fall into evil courses from being exposed to
vicious temptations in the streets, or to the influence of bad.
companionship in workshops and factories. These, however,
form a very small per centage of the whole number.
These are the three classes of juvenile delinquents. In
relation to the first, it is exceedingly difficult to suggest a
remedy; so inaccessible do the mendicant, pauper, and criminal
11
classes seem to all kindly and humanizing influences. The vast
majority of them are hereditary paupers and criminals, or have
been trained from childhood in the paths of vice and crime. If
they are carefully examined, they appear to constitute a different
race-physically as well as morally: and how could it be other-
wise? Look at the life to which they are inured-the hardships
they undergo and the debaucheries which they practise.
When you take the children, you find them crafty and cunning
-almost insensible to moral influences. They are like, in all
the main features, a similar class in Paris, who roam about
the streets, living as they can, and of whom it is said, that
"they forget the sense of dependance, and lose the gift of tears
-they are as barbarous and as brave as North American
Indians." I have often thought of the mournful truth con-
veyed in that expression when applied to children: they
lose the gift of tears. There is a world of misery and suffering
involved in that loss. A similar class we find in London.
They have an indisposition to any steady pursuit, not only
as the result of habit, but as the effect of organisation.
They live by what is called picking up; and it is strange that
they prefer this wild, unsettled life, occasionally sleeping
under arches, or upon door-steps, when the proceeds of the day
will not afford a lodging, to any industrious calling, which would
give them food and shelter as the price of labor. I would
ask, what is to be done with this class? I have little hope for
the adult population belonging to the dangerous classes. A
few may be rescued by the active exertions of home missions, and
the kindly offices of the Christian teacher; but the great mass
will continue the career in which they have run from child-
hood. We can do little for them. But with the young we may
achieve success. To them the Reformatory will not open its
doors in vain, and it is for them that the Reformatory will now
supersede the Prison. Take a boy of that class, born in one of
the purlieus of vice: his mother is an abandoned woman, his
12
father is a thief. As soon as he is capable of understanding
sounds his ears are assailed by blasphemies; he is subject to
the most brutal ill-treatment by the parents in the frantic ex-
citement of their drunkenness, and to the most reckless indul-
gences when they have the means. This boy could only be good
by miracle. How is he to entertain a respect for property or
for the feelings of others! The animal instincts have been
quickened into unnatural activity, the sensual appetites and
passions are awakened at an early age; but the moral nature
has been crushed, repressed, and trampled upon. The only
hope for such a boy is to take him from such miserable asso-
ciations: not for a temporary period, but for a length of time,
sufficient to form new habits, and to stimulate and strengthen,
by proper regimen and diet, the physical energies. I have seen
such boys brought before the magistrates at our London police
courts, and have heard the magistrates exclaim, with manifest
distress, "What can I do with this wretched object before
me ?" At length he has an alternative to the prison,—he can
send the boy to a Reformatory.
I now come to the second class: the children of improvident,
intemperate, and neglectful parents. It is the treatment of
this class which in my judgment constitutes the great difficulty.
I have stated that by far the largest number of cases, when
investigated, are ascribed to the neglect of parents. Whence
that neglect? Are the parents unable, through insufficient
employment, or scanty earnings, to provide for their children!
Does poverty originate the neglect ? or is neglect of offspring a
trait in the character of our population? I ought to know
something of the class; for I was born and educated amongst
them, and I have studied them thoroughly. I admit their
defects; but they have also their virtues, and while the richer
and more favored classes might teach, they might also learn
something of their humbler brethren, if they could throw down
the barrier which a mere conventionalism has built up between
13
them. Nothing is more cheering than to see a sober and well-
conducted workman, toiling to secure the comforts of a home
and an education for his children; and an investigation of the
habits of this class would furnish many such examples. Ask
any of the home missionaries, or any clergyman who is engaged
in pastoral visitations, and who has won the confidence of the
people, and they will tell you of sacrifices and privations, on
the part of the artizan and laboring classes, truly heroic. Let
them be looked at in the midst of their struggles and afflic-
tions. Let those who have studied them say whether it is rare
to see the wife and mother tend the sick pallet of a husband or
a child, robbing herself of needful rest and sustenance, in order
to administer to the necessities of the sufferer. The humbler
classes are not understood. If you would know them thoroughly
you must mingle with them; not as almsgivers, not as distri-
butors of charities; but as friends to guide, counsel, and
encourage them. You will then find that they undergo trials,
and uncomplainingly suffer privations, to rear their offspring.
I speak of course of the sober and industrious,-of those whose
habits have not been degraded, and whose feelings have not been
blunted by intemperance.
I say, then, that poverty, in the sense in which it is applied
generally, does not account for the neglect of parents; nor can
I admit that we obtain a satisfactory solution of the difficulty,
when we are referred to ignorance as the cause of that neglect,
at least that kind of ignorance which schools and schoolmasters
can remove. I think-and I speak with all deference to the
opinions of those who are laboring earnestly to promote edu-
cation among the people-that the whole question is imperfectly
understood. The statistics on the subject are not conclusive,
either as to the extent or nature of the ignorance, which is
said to be the parent of immorality and crime. At any rate we
have not arrived at the source, when we speak of neglect of
parents springing from either poverty or ignorance. Then
14
whence that neglect? The neglect of children on the part
of parents, as well as every other vice which disfigures the
character of our poorer classes, have one common origin,-the
intemperance and improvidence to which that class are, more
than any other, the slaves. The neglect of home and family is
even more conspicuous among the well-paid artizans than
among the poorly-paid. I need only refer to the reports
of the Inspectors of Schools, to support this statement. In
fact, to use the words of Mr. Kingsmill, "there is no dis-
cordant voice here: judges, officers of police, prison go-
vernors, and chaplains-society alike declare it." Mr. Clay
says,- "The head and front of the direct causes of social
disorder is now, as it has long been, Drunkenness. Men and
women are led into further crime by the previous habit of
intoxication, and children are exposed to every demoralizing
influence by the neglect of their drunken parents." Testimonies
like these might be multiplied to any extent; but it would be
superfluous, as the evil and its consequences are well under-
stood. I shall content myself, therefore, with giving one or
two examples, taken at random from the public papers, within
the last few months. The first will, no doubt, be familiar to
some present. A friend of mine sent me a copy of a Leeds
Mercury, containing a report of a meeting held in Leeds, on
the 28th of last month. In reading that report, I find, that
Mr. Wheatley gives the case of a boy, the first boy received
into the Calder Farm School. "That boy was the son of an
engineer, capable of earning from 30s. to 40s. per week. His
father took a fancy to another woman, and, leaving his wife and
son, went to London, where he obtained a situation at 35s. per
week. The mother got to Leeds, and she, not unnaturally,
though most unjustifiably, formed a connexion similar to that of
her husband. Such were the examples set by this boy's parents.
After a time the mother found it inconvenient to support him,
and sent him to London, his father having promised to support
15
him. He found his father, who obtained him a situation. He
stayed in London for some months, but never saw his father,
except when his father was drunk. He became dissatisfied, and
started to Leeds, which he reached, he (Mr. Wheatley) believed,
by walking all the way from London. That was this boy's
education; and it was natural that such a boy should form
criminal connexions-it could hardly be otherwise."
In several cases coming under my own observation, the
introduction of a step-mother has been fatal to the children.
I have known it to be the destruction of a comfortable home
and the ruin of the children. In a large number of cases the
parents live together unmarried, and the children are left at
the tenderest age to fight their way in the world.
In the Morning Star of February 11th, I find the following
case:
At Worship-street Police Court, James Beazley, an intelligent
looking boy of fourteen, was charged with having robbed his father.
The father stated that he had suspected the prisoner, who assisted
him in his business, of robbing him, and he had now found that the
boy had stolen three pawnbroker's duplicates, and sold them to an
associate. The father then produced the boy to whom the tickets had
been sold. On hearing the evidence, the prisoner burst into tears, and
said that he had been instigated by the boy whom his father had
produced as a witness, to take the duplicates, and he believed that
à trap had been laid for him, as his father had repeatedly expressed a
wish to get rid of him altogether.
A respectably dressed young man stepped forward, and described
himself as the brother of the boy. He said he was the eldest of eight
children who had been left at the death of his mother, about two years
since. That within one month of the funeral the father brought home
an abandoned woman, with whom he had; lived ever since. He left the
house immediately; but his brothers and sisters, who were too young
to provide for themselves, were compelled to remain; and he was sorry
to say that his father had resorted to the basest means in order to relieve
himself of their support. Amongst other infamous expedients, he had
been in the habit of procuring plated medals, resembling counterfeit
coin, which he had placed in their way, with the apparent hope that
they would be taken into custody for attempting to pass them as genuine
coin. Having failed in that object, he turned the whole of them out of
doors, and told them they must get their living as they could.
The young man exhibited great emotion, and said that it was most
repugnant to his feelings to expose his father; but he felt bound to do
so, to save his brother from utter ruin.
16
This evidence was supported by a respectable tradesman, who ha
taken in one of the children from motives of compassion.
Mr. D'Eyncourt said that he generally found those parents who ar
so anxious to prosecute their own children, were themselves person:
of very questionable character, and this was a striking instance of it.
Now this is the character of many of the cases of juvenile de
linquency, and with which those who watch the proceedings of our
police courts are familiar. The very last case I had the oppor-
tunity of observing, was that of a boy of thirteen, who had been
twice before the same magistrate for picking pockets, and whc
had been remanded, in order that the circumstances of his case
might be inquired iuto. The police serjeant stated that it had
been ascertained that his mother, who was a washerwoman,
had sent him out to steal. Her habits, it was reported, were of
the most dissolute kind, and the fruits of the children's thefts,
-three of them, of whom this boy was the eldest,-were spent in
gin.
It was to meet the necessities of children who were thus
exposed to evil training, to bad parental example, and to the
temptations of the streets, that Ragged Schools were first esta-
blished; and, after the labors of twelve years, the Ragged
School Union have to report the following results. They have
established-
128 Sunday Schools, with
98 Day Schools, with….
117 Evening Schools, with.....
84 Industrial Classes, with
16,937
13,057
8,085
•
3,224
They have 2139 voluntary teachers.
Scholars.
وو
""
They have 16 Refuges, where 500 inmates are fed, clothed,
and educated.
Upwards of 500 boys and girls have emigrated to the
colonies; and a number of 108 boys, called in London the Shoe-
black Brigade, earned in the year ending April last, £2270;
and 300 boys and girls, who, having obtained situations, received.
prizes for good conduct, and have remained upwards of twelve
months in those situations.
17
These results, with such unpromising materials to work upon,
are most gratifying; but it was soon felt that something more
It was not difficult to
than the Ragged School was needed.
gather a number of children, of this forlorn and wretched class;
but the adverse influences against which the teachers had to
contend were almost insurmountable. These children were
often not only ragged, but suffering from hunger; some of them
had no homes, and those who had parents and homes were so
little accustomed to the voice of kindness, and were so embruted
by continual ill-usage, that they were suspicious of all who sym-
pathised with their condition: they were all but unteachable.
It could not be expected that with such children the teaching
of a few hours a day, however excellent, could counteract the
wretched example afforded by their parents, the temptations of
vice to which they had become accustomed, or to conquer the bad
habits which had grown with their growth, and strengthened
with their strength. Another impressive lesson was added by
this experiment to the experience of the past-that, in order to
be largely successful, these children must be taken from their
homes, and removed from the influences of their associates. It
is true, a few have been saved by the means of Ragged Schools,
but comparatively few; and those are mainly the children who
have been placed in the Refuges, and to whom an industrial
training has been given.
It was considerations like these, arising from the utter hope-
lessness of contending successfully, by simple teaching, with
adverse external influences, that induced Mr. Wichern to open,
in the neighbourhood of Hamburg, the excellent Institution,
which was the first, I believe, of its class, and the history and
success of which are now matters of familiar knowledge. The
Reformatories established in this country, although after
the same model, differ in some not unimportant particulars.
Mr. Wichern gathered to his Institution the neglected and
the vicious; our Reformatories open their doors only to the
18
criminal. Mr. Wichern offered a home to the homeless, our
Institutions offer only an alternative to the prison.
It will not be necessary for me to give you a history of these
Institutions. It is well known that they are established with
the benevolent object of reclaiming young offenders convicted
of crime. The old system, as I have intimated, has been to
punish the boy by a short imprisonment, and then release him,
without the means of getting a living, and with the prison brand
upon him. The reasoning I have employed is simply this: that
it is an act of folly, cruelty, and injustice, to send the boy to
prison. He should be sent to an Industrial School, until the
motives to follow a life of honest industry, and the knowledge
to do so, are supplied.
This the Reformatory is intended to accomplish. The boy is
sent to the Reformatory instead of being sent to prison. He is
kept under restraint until it is supposed that new habits have
been formed, and better inclinations implanted, and then he is
apprenticed, or furnished with the means to emigrate. During
the time he is kept at the Reformatory, he is taught the rudi.
ments of some useful calling: he is taught to read and write,
and moral and religious instruction is also supplied. Several
of these Institutions are in existence, and the success has been so
great as to justify a further extension of their provisions, and an
increase of their numbers. The Rev. Sydney Turner, chaplain of
the Philanthropic Society's Farm School at Red-hill, reports,
that since the year 1849, 874 boys have been admitted to that
school; 155 of the boys were admitted in 1855, from the
Government Prisons: of the whole number, 377 have emigrated
to the colonies; 163 have obtained employment in England,
and 96 have been dismissed as incorrigible, or have deserted
Of those who have left the school a careful analysis, made from
reports received from agents and correspondents, both in the
colonies and in England, shews that there is a clearly satis
factory result on the whole number of seven out of ten, and of
19
the remainder, so many cases are unknown, that it may reason-
ably be hoped that a yet larger number will turn out well.
This Institution, I should say, was established on the volun-
tary principle.
In Mr. Wichern's establishment at Hamburg, more than
90 per cent. of the boys taught there are permanently re-
formed. At the House of Refuge, in New York, 75 per cent.
have been reclaimed. At Mettray, 85 per cent. have turned
out irreproachable. I am not able to give the proportions at
the private Institution established by that truly benevolent and
estimable man, Mr. Joseph Sturge, of Birmingham; but I am
instructed to believe that, although looking upon his estab-
lishment as an experiment, he is abundantly satisfied with the
results, and is now enlarging it.
All these Institutions are supported by voluntary contribu-
tions; but the combined action of their various supporters
obtained from the legislature two Acts of Parliament, one in
1854, and one in 1855, entitled the Youthful Offender's Acts.
The first states the expediency of extending Reformatories. It
gives power to the Secretary of State for the Home Depart-
ment, upon application being made to him, to direct one of the
inspectors of prisons to inspect and report upon the condition
and regulations of any existing Reformatory, and, if approved
by him, it can then be constituted a Reformatory under the
provisions of the Act.
To any of these recognised Reformatories, any person under
sixteen years of age, who may have committed any punishable
offence, may, by a sentence of the magistrate, be sent for any
period of not less than two, nor more than five years ;—any
child so introduced, must first undergo an imprisonment of
fourteen days in gaol. The Commissioners of her Majesty's
Treasury may contribute either the whole cost of the child's
maintenance, or such portion of the cost as shall not have been
received from the child's parents, or step-parents.
20
Any inmate of a Reformatory who may abscond, or who
refuses to conform to the rules of the Institution, is liable to
be imprisoned for three calendar months.
By the second Act, provision is made for the appointment,
by the Secretary of State, of an officer, whose business it will
be to receive certificates from the parents of children detained
in Reformatories. This officer will summon the parent of a
youthful offender before a magistrate, who is empowered to
fix an amount not exceeding 5s. per week, to be paid during
the child's detention. This sum can be recovered by distress,
and an imprisonment of ten days can be inflicted where no
goods are found.
These acts, I need scarcely say, have given a great stimulus
to the establishment of Reformatories. In 33 out of the 42
counties of England, they are already established, or they are
in the course of establishment.
The Bill of Sir George Grey's, introduced this session, is
intended to give greater powers to magistrates and justices,
and to confer powers of rating. I do not approve of all its
provisions, and regret to see in them the defects which are
found in all measures introduced by government-shewing that
legislation is not, after all founded upon any thorough know-
ledge of the condition of the population, nor any clear insight
into the causes of the evil sought to be alleviated or remedied.
It is not, however, within my province to debate the provisions.
of that measure.
Now these Institutions are decidedly practical. We shall,
by their means, get rid of that anomaly in our jurisprudence, to
which I have more than once referred, viz., that of sending the
boy back to society after a short imprisonment, to steal or
starve.
It is not my purpose now to debate whether these Insti-
tutions should be voluntary, or otherwise; but I am decidedly
of opinion that, to secure the end in view, they must ultimately
21
become part of our penal machinery, and that they must be so
conducted as to afford as little as possible a temptation to the
class of parents who have lost, in dissipation or vice, all affection
for their children, and all sense of their own responsibility. It
is highly important that we should examine what these institu-
tions can do, in order to ascertain more correctly what remains
to be done. They cannot in any way establish a greater
responsibility between parent and child, and although the law
provides that the parent shall be compelled to support the
child while in the Reformatory, or to contribute towards its
maintenance, I have no great hope, from what I know of that
class, that the payment can be enforced in any great number of
instances. This, however, is in course of experiment, and I
would rather leave it so than debate the probabilities at
present.
It is, however, too important a subject to pass over without
remark. Many of our charitable institutions have had a ques-
tionable effect upon the habits of the poorer classes; for it is not
always that charity blesses those who receive. I may mention
the foundation of Foundling Hospitals. No work could be
better intentioned, nor of greater apparent necessity; and yet
they were found to produce great mischief, by inducing married
persons to practise various kinds of artifice in order to obtain an
asylum for their children. If the Reformatories sink into mere
eleemosynary institutions, their value will be destroyed, and
they had better not exist. Their importance, as a remedial
agency, depends entirely upon their being kept above the class
of benevolent institutions. I have a case in point, many of
which I could adduce.
WORSHIP-STREET.
William Neale, an intelligent little boy, about
12 years old, was charged before Mr. D'EYN COURT on Wednesday, with
robbing his father.
William Neale, said,-I am a cabinetmaker in Mary-street, Shore-
ditch, and the prisoner is my son. Last Monday I had 10s. in half-
crowns, together with other silver, in a drawer, which was locked, my
wife keeping the key, and on going to it on Tuesday I found the drawer
22
forced open and the money gone, and the prisoner too. I went in search
of him, and on Wednesday found him in Church-street, Shoreditch, in
bed with another boy, and he told me he had spent all the money.
Mr. D'EYNCOURT.-Do you wish to prosecute the boy?
Father.-I do, Sir.
Mr. D'ENCOURT.-You have made up your mind to that, have you?
Father. Well, if I could get him into a Reformatory, I-
Mr. D'EYNCOURT.-Would not prosecute then?
Father.-No, Sir.
Mr. D'EYNCOURT.—I am glad you have admitted that; it is just
what I am desirous the public should know. Parents are much too
often before me in this way, manifesting a strong desire to get rid of
their children by sending them to Reformatories, while they have them-
selves been grossly neglectful before of both their morals and welfare,
and, if they fail in that object, they will then prosecute; in fact, any-
thing to get rid of the trouble and expense.
Father. I don't wish to get rid of him, Sir, and if the reporters will-
Mr. D'EYNCOURT.-You need not allude to the reporters; they will
act in the way they consider most proper. Is the mother of the boy
here?
The answer was in the affirmative, and a woman about 35 stepped
into the witness-box, and was sworn.
Mr. D'EYNCOURT.-And are you, too, desirous, this boy should be
prosecuted?
Woman.-Yes, Sir,
Mr. D'EYNCOURT.—And are you his mother?
Woman.-I am his mother-in-law, Sir.
Mr. D'EYNCOURT.-Oh; then how long has his mother been dead?
Woman.-About five years, Sir.
He has been out of prison about
five weeks; he has enough to eat, and is well clothed, but he prefers
going out without his boots.
Boy (extending his hands).-Oh, Sir, my mother is not dead; she is
living now.
Mr. D'EYNCOURT.-Let the father stand up again. (To the father)
-Is this so?
Father. It is, Sir; but she left me, and I have not heard of her for
five years.
Mr. D'EYNCOURT.-Let that woman stand up. (She did so.) You
said you were the boy's mother-in-law, which means his father's wife,
and that the boy's own mother had been dead five years?
Well, Sir, I am not married, but I am going to be; the bans are put
up. I am living with the boy's father as his wife, but I know the
mother is not dead.
Mr. D'EYNCOURT.-I was not at all aware of this; it is now quite clear
that you wish to get rid of him because he is not your child. This is
really a very painful case, but it is plain that the prisoner stole the
money. I shall not, however, decide on what to do until the mother of
the prisoner is before me. Let her be fetched, and I shall remand the
boy in the meantime.
The mother was now in attendance, and so was the father and the
woman he lived with; on seeing his mother the boy burst into tears.
23
Mary Neale. I am the mother of this boy, and his father is my
husband. I was married to him 15 years ago at Stepney Church, but
have been separated from him now for five years and a half. I left him
in consequence of his ill-usage, and he has not since contributed anything
to support me.
Mr. D'ENCOURT.-Then how do you live?
Wife. Why, to speak the truth, I am living with another person. But
I supported myself for ten months before I did so, and he is a very hard-
working man. I supported myself by bootbinding. I have also a little
girl by my husband, younger than this boy, and she is with me now;
she was with her father, but on four o'clock on Christmas morning she
came to me, and I took her in. The boy had also been with me about
six months, but I could not keep him, and he therefore went back to his
father. My husband knew very well that I was alive, and last Easter I
went to his house for a frock of the child's. The boy was always willing
to work.
Mr. D'EYNCOURT (to the father.)-Are you still desirous to prosecute
your son?
Father. I am, Sir, both for his benefit and mine; he has disgraced
me and destroyed my character. I certainly did illuse my wife, I
know it; but it was in consequence of her dissolute character.
Police-constable N 33.-The woman living with this man, Sir, told
me that he carned about 17. 15s. a-week.
Mr. D'EYNCOURT.-(to the father.)-I cannot sufficiently express my
indignation and disgust at your conduct. Now look what you have done,
You are cohabiting with another woman, your wife, that child's mother,
being still alive, and she herself is living with another man. These are
facts that have been proved, and yet you can talk to me of the boy having
disgraced you and destroyed your character! You told me a falsehood
in the witness-box when you asserted that you had not heard of your
wife for five years, and that it was the boy's "mother-in-law" who had
the keys of the drawers. That woman committed herself in just the
same manner, and now your wife comes forward and owns her own dis-
graceful conduct. This poor boy, it is obvious, is the victim of an un-
happy, wretched home, and you are tenfold more guilty than he. I will
not send him to prison at the desire of such a father as you are; he is an
object of pity, he shall be placed in a "reformatory," and-
Father. Thank you, Sir; I am very much obliged to you.
Mr. D'EYNCOURT.-Yes, of course you are; but I will take very good
care that you are made to contribute to his support, for by a recent act
of Parliament I can fortunately do that. I repeat, I never heard a case
that more disgusted me, and I have little doubt, if a mob had heard the
whole of these facts, that they would have wreaked summary vengeance
upon you.
Father. I dare say they would, Sir, if they lived in the neighbour-
hood I do.
Mr. D'EYNCOURT. That is my determination, and the boy shall be
taken care of until he can be provided for in that way.
The father expressed his assent, but scarcely seemed satisfied with
the decision.
24
When I read cases like this, I ask myself, do they really
occur in Christian England? The Reformatories, unless care-
fully guarded, will offer temptation to parents of this description,
and every thing depends upon the parents being punished for
the neglect of their children.
I have a far more important matter to discuss. Reforma-
tories must not be looked to as effecting anything they were
not designed to accomplish. They treat the case of the
criminal child in a humane and proper way; but, before the
doors are open to him, he must have committed crime. They
do all that can well be done with our present means, and in
the present state of our knowledge on the subject, for that
wretched class. But I am anxious to shew that we must not
depend upon them. They cannot, in the very nature of things,
act as preventives, and therefore will not in themselves afford
an effectual treatment for the great evil of juvenile delinquency.
It is well to reform the criminal, but it is better to prevent the
crime. It is a wise policy, as I have shewn, to save the juve-
nile offender from relapsing into bad habits; but it is of vastly
more importance that the youthful offender should not be made.
There is great danger that society will content itself by
pointing to the Reformatory; and say, Behold what we have
done! The answer by the next generation will be-If you
have done only this, you have done comparatively nothing.
It is not contemplated, I believe, in any quarter, that the
Reformatory will do much towards cutting off the supply
which feeds our workhouses and prisons. Mr. Henry Mayhew
says that Ragged Schools have had no sensible effect in
diminishing the number of juvenile delinquents, and very likely
the same thing will be said of Reformatories after a more
lengthened experiment. There is no doubt some slight exag-
geration in this statement of Mr. Mayhew's; for it is certain
that every child who is rescued from evil courses makes one
tempter the less; but the exaggeration is certainly not greater
25
than the expectations which are formed as to the results of these
kindred Institutions. They do nothing to alter the conditions,
or remove the causes, of crime. However active they may
become, they will not act upon that crime-creating machinery
which is at work continually in the under-currents of society.
The benevolence of the age has done well in establishing a
Reformatory: it must do something more; it must try to
prevent. We have thousands of neglected children, as I have
shewn you, wandering about the streets ragged, ill-used,
hungry, and wholly uneducated, living upon casual charity.
How are we to save these? and how are we to conquer that
neglect of parents which has driven out the children, or allowed
them to roam idle about the streets?
This is the vital question to which I am brought back, and
we must go to the causes of crime to obtain the answer. Now
crime itself is not the disease with which we have to contend.
Pauperism and crime are only symptomatic of the diseasc.
These two monster evils, which exist among us, mocking at
our boasted civilisation, spring from a vicious condition of
society, and we must alter that condition before we can effec-
tually deal with the results. I do not propose any favorite
panacea of my own; in fact, I have none to offer. I am no
believer in universal remedies. I know that the evils are many,
and I feel assured that the appropriate remedies will be found;
but they will embrace many agencies and influences, all
tending to educate, elevate, reform, and refine the great bulk
of the people. They will embrace not only schools and public
works and museums, but questions of sanitary science, political
economy, moral philosophy, and christian ethics. The man who
offers oue remedy for our social ills, is about as wise as the man
who offers one vegetable pill for the cure of all diseases. He
may be the more honest of the two-he may be self-sacrificing
and benevolent; but he is only an empiric after all.
Look at the condition, then, of a large bulk of our population,
26
in relation to their homes, to their employments, to their pur-
suits, and their pleasures. Look at the neighbourhoods in your
large towns from which fever is rarely absent, and from which
cholera gathers its victims. The face of humanity in these dis-
tricts seems changed. This I have before spoken of, but the
more painful part of the subject is behind,-the productiveness
of these wretched beings. Numerically the great bulk of
misery seems to suffer no diminution. Epidemic after epidemic
sweeps amongst them; death cuts them down; they are scat-
tered by casualty and suffering far and wide, and yet others
start up and fill the vacant places. If by any well-sustained
effort the evil appears to be moderated in one direction, it soon
breaks out in another. Some thousands are annually trans-
ported, others are imprisoned, and still we have a multitude of
vicious beings, without forethought, and sacrificing everything
of future hope or promise to the moment's gratification. With
an appalling prolificness they usher into existence crowds of
ill-conditioned children: most of them are scrofulous-their
passions are prematurely developed-they marry early, or the
same consequences follow without marriage, and thus genera-
tion after generation rapidly succeeds, ripening for the scythe
of death, or for the workhouse or the prison. You will find in
nearly all of them the hereditary taint-a predisposition to
vice and crime. How could it be otherwise? They are crowded
together in ill-ventilated and incommodious apartments-they
have no proper treatment in infancy-deficiency of food or food
of an improper quality-exposure to cold and nakedness-harsh
and capricious conduct-all these destroy or impair the physical
strength. If the children survive, there is manifested an indis-
position to any steady or industrial pursuit. If they are
induced to make the experiment, they soon fail or weary at it.
It has been a matter of familiar observation, that the children
of the pauper and mendicant classes are less apt to learn, and
more indisposed to exertion, than the children of the industrious
27
and thrifty classes, and we see in them a melancholy illustration
of the Divine law, "visiting the sins of the father upon the
children unto the third and fourth generation."
What are we to do to reach this class; living in neglect of all
domestic and social ties, and as much shut out from the amenities
of our civilisation as if they were the inhabitants of another he-
misphere? In one quarter the great cry is education. The Earl
of Fitzwilliam said, the other night, in the House of Lords, in
relation to the treatment of crime, that-" He did not believe
that any system of secondary punishment would eradicate
crime. They were beginning at the wrong end. They must
begin, not by punishing men for committing crime, but by esta-
blishing schools, and providing such means of education for the
people as would teach them to avoid crime." His Lordship
asserts what has now become a truism,-that punishments will
not eradicate crime; but he approaches the practical difficulty,
when he tells us that education is the cure. So says Sir
John Pakington, and so says Mr. Cobden: but none of these
gentlemen tell us how education is to be brought to the dark
homes, and still darker hearts, of the classes whose condition I
have brought under your notice. What system are we to
adopt to obtain scholars? What invitation will be powerful
enough to secure the attendance of the children, or to awaken
the dormant, if not extinguished, sense of duty in the parents ?
It is comparatively a light work to open schools; but the diffi-
culty is not there, it is where I have placed it, in finding
scholars; and if you secure an attendance, the teaching of the
school can do little to counteract the education of the home.
I trust I do not undervalue the inestimable blessings of edu-
cation; but let us not be misled in expecting too much from
schools and schoolmasters.
After all, may not too great stress be laid upon the establish-
ment of schools, and the teaching of the schoolmaster in another
sense.
The statistics on this subject do not satisfy me. I am
28
not disposed to accept the published Reports as to the ignorance
of culprits without considerable qualification. It is well
known that the bulk of criminals are adepts in cunning, and
they are not slow to learn that much sympathy is expressed for
the ignorant violator of the laws. They affect an ignorance, in
many cases, which at once constitutes a claim upon the gaol
chaplain. He deplores the condition of utter moral and spiritual
destitution in which he finds them, and rejoices afterwards over
their rapid progress in knowledge. It is not to be wondered at,
that he construes too favorably the character of the criminal
class, and supposes them to be more susceptible of improve-
ment than they really are. Further, the reading and writing
test, which is applied from the marriage register, is always
unsatisfactory. Besides, do we not attach an undue import-
ance to literary instruction as a corrective for crime? We have
been startled during the past two years by a number of crimes,
the perpetrators of which are not among the ignorant or
unlettered; and it is known to those who look into the matter,
that there are numbers of offences, devised cunningly to escape
the law, which inflict more real injury upon society than the
offences punishable by law. These require a considerable
amount of literary education successfully to practise; and yet, if
they could be calculated, the number would be appalling.
Ignorance, therefore, in the sense it is used, that of the
absence of scholastic teaching,-does not account for crime.
This applies with great force to the class whose condition I have
been glancing at. It is not, I repeat again, so much school
teaching that we want, as that education which no school-
master can supply,-the education of the Home. Properly the
school instructs, the home educates. The educators of youth
are the mothers of our children. The work of education begins
as soon as the child is capable of receiving impressions. If
this be so, if the mother be the instructor for good or for evil
of her offspring,-and I apprehend no one will deny it,-how are
29
our mothers, and those who in a few years may be expected to
become mothers, fitted for the task? In what class of society
are women educated in that high sense of the term which quali-
fies them to undertake the duties of a wife and the responsi-
bilities of a mother, which would make them at once the
guardians and the attractions of home, the companion of their
husbands and the educators of their children. If the education
of women in all ranks of life is defective, how much more so is
it amongst the classes who form the subject of our inquiry this
evening? A correspondent of the Times, the other day, writing
from Australia, observes-" The women servants arriving out.
here are so ignorant of the minor decencies of life, in the way
of clothing, cleanliness, cooking, and domestic economy, that
they seem to be almost unfit for the grand offices, which they
are nearly sure to accept, of wife and mother." In this
description every thing is involved that I would say in respect
to the women of our humbler classes at home; and this combines
the absence of all that knowledge so necessary to make a home
the abode of comfort for a family. With these qualifications
she would be educated, even if she could not write; and if she
had all our modern accomplishments without them, she would
not be fitted to discharge the duties of a working man's home.
It is impossible to over-estimate the value of education in thist
sense: education that will enable a woman to undertake, with
ease to herself, the domestic expenditure, the cooking of food,
and the general superintendence of a household. It has much
to do with the sober habits of her husband, and with the decent
conduct of her children. Where the converse is found, there
need be no surprise if the master of the family is found at the
tap-room of the next public-house, and if the children one day
find their way to the workhouse or the prison.
This is an education that schools can do very little to
supply; but one that is essential to the elevation of our poorer
classes, in habits, in intelligence, and morals. It comes nearer
30
to the root of the mischiefs with which we have to contend;
but the evils are so various, acting and reacting upon each
other, that the application of a series of remedies becomes
exceedingly difficult, and the mere enumeration no light work.
But the barriers must be overcome, and, in this day of active
benevolence, I feel assured that the work will not remain for
any length of time unattempted.
There is one barrier, however, of a formidable kind, that must
obtain special notice; and that is, the barrier formed by the
drinking habits of the people. I have already referred to it,
and quoted evidence to shew that these habits are the great
producers of crime. I need not multiply such evidence, but will
simply draw your attention to the fact that we spend more in
this country upon intoxicating drinks than the whole imperial
taxation amounts to, and one-half of the whole expenditure is
made by the working classes. Mr. Porter gave, in one of the
last articles which came from his pen, an important calculation,
by which he made out that, on the average, one-fourth of the
earnings of the operative classes were spent by the heads of
families upon indulgences in which the family had no share. I
have known, myself, many instances where workmen have spent
upon the filthy weed tobacco, a larger weekly sum than would
pay for the schooling of their children. Intemperance is at the
root of parental neglect, and interferes with the success of every
scheme of social amelioration; but I believe that we can no
more preach down intemperance, than we can preach down
cholera or fever. I cheerfully grant that individuals may be
reclaimed by the instrumentalities of christian teaching and
temperance societies; but moral suasion can have comparatively
little effect upon our national vice,-upon the great mass
who are revelling in sensuality. It is indisputable that intem-
perance increases with the number of houses for the sale of
drink. In the lowest neighbourhoods of our towns and villages,
houses for the sale of drink abound the most, and they are alike
31
the cause and the effect of the depravity which prevails. Take
a well-conducted community, and plant among them a number
of houses for the sale of drink, and the fruits will soon be con-
spicuous in the degeneracy of morals that succeeds. On the
contrary, take an ill-regulated community, and remove the drink-
houses, and a corresponding improvement in habits and morals
will take place.
I do not intend to conduct you into the discussion of any
abstract question. I will appeal only to a few well-known
facts. I take first that furnished by Ireland during the active
labors of Father Mathew. Crime diminished to an almost
incredible extent, and the demand for articles of comfort and
domestic utility was great beyond precedent. In the United
States of America, where there are none of the producing
causes to which a certain class of writers ascribe the poverty
and crime of this country-such as want of employment, over-
population, and limited territory-we find similar results from
the drinking habits, and, since the prohibition of the sale of
liquors in some of the States, crime has diminished from 75 to
50 per cent.
If it is urged that this success was only temporary, it simply
proves that appetite and habit have been too strong for the
opinion and moral purpose of the people. The fact still remains,
that during the period of trial, vice and poverty diminished.
No body of social facts is more fully substantiated by evidence
than this: that intemperance is the source of crime, vice and
poverty-that it is, to borrow the words of Dr. Guy, the cause
of causes. It is equally capable of proof that intemperance
increases or diminishes in proportion to the facilities for its
indulgence; and it opens up a question of great moment to the
philanthropist and the statesman, how we shall grapple with
these manifold temptations to indulgence and excess which
crowd our public thoroughfares, and which invite all classes,
but with much stronger force the poor and humble, who with
32
scanty knowledge, have few of the advantages of home comfort
and reasonable enjoyment.
Take this question in relation to the question of juvenile
delinquency, and I have no hesitation in saying that if you
plant Reformatories in every street, and allow the intemperance.
of the people to go on unchecked, you will find new candi-
dates for your discipline starting up almost as rapidly as you
can treat them. The effect of these drinking habits is seen in
a variety of ways. In the first place, it deprives children of
education, the parents spending upon drink the means which
ought to pay for teaching; and, even when the Sunday
School would be made available, the child cannot go for want
of decent clothing. Neglect of this nature is complained of as
much among the better paid operatives as among the poorer
paid. These intemperate habits interfere with that domestic
education of women of which I have spoken.
How many
girls, in consequence of parental improvidence and neglect, have
to go to a factory, or other employment, instead of remaining
at home to learn the round of household duties? I have a
lively recollection of the agitation which was begun and carried
on in this town by the late Michael Thomas Sadler, and I
believe that an interference with the children employed in
factories, if necessary at all, was as much needed to protect the
child from its parents, as from the employer. I have taken great
pains, for several years past, to arrive at correct conclusions on
this subject, and I am forced to this conclusion that the
great corrective for the evil of juvenile delinquency is to be
found, and found only, in the corrected habits of the parents,
and that there is no great hope for them, unless they are rescued
from the vice of intemperance. It is at once the most selfish
and the most loathsome of all vices. If we could close the
gin-shops and the beer-shops, we might in a very short time
spare ourselves the trouble and expense of Reformatories.
But to accomplish this we must appeal to the educated
33
and influential classes, and induce them to war against our
national sin-intemperance. It is by their influence and exer-
tions that law and Government adapt themselves to the changing
circumstances of society, and we must appeal to them to frown
down those drinking customs which have done more mischief
to the human family than the united evils of war, pestilence
and famine. If we could at once remove this intemperance, we
should hear little of juvenile delinquents; but so long as it
remains, so long will thousands of the young be left to suffer
privation, and to follow evil courses. I earnestly invite atten-
tion to this part of the subject, as the one explaining, in the
only fair way, the nature and causes of the social anomalies
which surround us.
In hastening to a conclusion, let me review for a moment
the ground over which I have gone. This will be the more
necessary, as I have not attempted any logical arrangement of
my subject, nor aimed at any sustained argumentation. Believing
that the business of the public lecturer is less to give precise
information than to suggest thought and promote inquiry in the
minds of those who hear him, I have hastily run over the
topics that seemed to lie on the surface of the subject, and
which, if laid hold of by you, would surely lead you into proper
pathways of investigation. I have not been forgetful that I
had to address a mixed audience, many of whom, in all proba-
bility, have not been accustomed to pursue subjects of this kind.
I must be pardoned if I have failed to interest: my object will
be gained if I have given any fact, or suggested any thought,
that may prove useful to the wretched and neglected class for
whom I have been pleading.
I have attempted to show that the Reformatory Institutions.
which are claiming so much attention from the people and the
government, are highly useful, offering as they do an asylum,
an industrial education, and an opportunity of acquiring an
honorable position in society, to the youthful offender. I have
34
said that they ought to be made a part of our penal machinery,
in order that they may not degenerate into mere charitable
institutions. But I have further attempted to show that
Reformatories do not grapple with the causes of juvenile delin-
quency, and that, therefore, we must not be content with them,
but seek, by every available means, to cut off the supply. I
have glanced at the condition of that class from which our
juvenile offenders are recruited, in order to show that all hopes
of cutting off the supplies rest entirely upon the improve-
ment of that condition. That improvement can be effected only
by a number of agencies, removing the physical, as well as
the moral evils, under which they labor. These would embrace
an improvement of their homes, and more especially the removal
of the temptations of the public-house. If these things are done
your schools will then have a fair chance; and, if they are
carried out in a spirit worthy of the age, the necessity for
Reformatories will become less and less. All improvement must
begin with the physical being. You cannot raise an intelligent.
and moral population out of a physically debased one. Dupatey
said-" Philosophy is in the wrong not to descend into the
physical man; there it is that the moral man lies concealed.”
Legislation has been of late years removing many of the dis-
abilities which affected trade and industry, and we must press
on until every impost and every fetter to commerce is removed.
We must also follow on with our social improvements. These
are not speculative or doubtful remedies-they have all been
proved. I know the difficulties which stand in the way, and
duly estimate the discouragements. The work of reform is
always slow: slow progress is the order of Providence. All
human acquisitions which are worth the struggle to obtain
are won by patient thought, care, and industry. We must
not despair. The results of our labors may not be so im-
mediate as we wish, they may not come in the direction we
expect or desire; but of this we may rest assured,—that if we
35
:
sow discreetly, the harvest will come in its proper season.
We
have a high inducement to endeavor. The young are perishing
around us for want of knowledge. Many of those who have to
become the fathers and mothers of the next generation, the
preceptors for good or for evil of those who have to succeed
them, are living in neglect and vice. From the squalid lane-
from the wretched hovel—the poor, shelterless, and friendless
boy cries to us for help from the workhouse and the prison the
cry is echoed by those who have trod the same rugged path of
misery. They ask for help: let not the prayer be denied. It
is a work in which all can engage. Remember that our
responsibilities are measured by our opportunities. Let not the
duty be neglected. Lord Stanley said, at the meeting at
Bristol," This movement (speaking of the Reformatory move-
ment) is one we are bound to promote-bound by the debt we
owe to civilisation, by our duty to England, by regard to our own
moral well-being. We are all interested in the disappearance
of a class from the community who live by the violation of its
laws." In addition to his Lordship's appeal, I would only say
that, in order to effect this, we must snatch the young offender
from the career of crime. But we must do more than this,—we
must endeavor to save those who, not yet criminal, are hur-
rying on in the same direction. In a word, we must not only
reform—we must prevent. We must establish and sustain
the Reformatory; but we must also establish the school. We
must do even more than this; and endeavor to alter that con-
dition of things which furnishes recruits for the Reformatory,
which prevents the invitation of the school from being accepted,
and which, in so many instances, lays waste the fruits of
education and knowledge.
London: RICHARD BARRETT, Printer. Mark Lane.
}
Diebs-
und
PARSONS LISPAgg.

そ
​University o
MICHIGPY
Räuber-Signalement
}
und
Jauner-Wörterbuch.
Karlsruhe, 1820.
Gottlieb
Brau #.
1.
Der alte Bregenzer Sepple (Jos. Lang), ein viels
jähriger Dieb, und soll nach der Aussage der Concubine
desselben auch schon in Kaufläden eingebrochen, und über,
haupt alle mögliche Arten von Diebstählen verübt haben.
Vor 2 Jahren hat derselbe mit mehreren Kameraden so
viel Speck gestohlen, daß die Diebe in dem Landgericht
Landegg cinander mit Speck geworfen haben; als man
dieselben arretiren wollte, sind alle entflohen, und nur
die Concubine des obigen wurde arretirt, und zu Landegg
Ein Jahr lang verhaftet.
Derselbe hält sich meistens in den Thälern bei Haßs
lach, Steinach, Scelbach, und Zell am Hams
mersbach, auch bei Scelbach auf.
Berfonalbeschrieb.
Derselbe gibt sich für einen Korbmacher aus, ist
ungefähr 42 Jahre alt, kleiner befester Statur, hat
schwarzbraune, nach Bauernart geschorene, hinten etwas
krause Haare, eine etwas hohe und breite Stirne,
schwarzbraune starke Augbrannen, braune, etwas tief lies
gende Augen, mittelmäßige, etwas breite Nase, mittels
mäßigen Mund, gute Zähne, runves kleines Kinn, schwarze
4
braunen starken Bart, mit einem bis auf die Hälfte ge
Henden Backenbart, an dem Hals ebenfalls einen langen
Bart, ein oval rundes Gesicht, eine schwarzbraune ges
funde Gesichtsfarbe, trägt einea runden Bauernhut, ein
grau zwischenes unten etwas ausgeschnittenes Jankerle,
kurze schwarze Lederhosen und Stiefeln.
2.
}
Des Jolys Genofeva, Tochter des Joles Jörgle,
Concubine des vorigen; dèren Mutter ist in dem Zucht:
Haus zu Markröningen vor 3 Jahren gestorben, war
früher Magd bei des Bierampeles Seppele, und hält
sich von jeher bei Dieben auf.
Personalbeschrieb.
Dieselbe ist ungefähr 20 Jahre alt, klein und beseßt,
hat starfe, blonde in einen Zopf geflochtene und aufge:
fchlagene Haare, eine hohe Stirne, blonde Augenbraunen,
braune Augen, fleine stumpige Nase, mittlern Mund,
kleines rundes Kinn, gute Zähne, ovalrundes Gesicht,
ziemlich volle Wangen, rothe Gesichtsfarbe; deren Kleis
dung ist die Schwabentracht bei Sulgan.
3.
Jos. Lang von Nenzing, der Sohn des obigen, ist
kürzlich zu Biberach ausgebrochen.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist 18 Jahre alt, 5 Schuh 5 Zoll groß,
Hagerer Statur, hat blonde abgeschnittene Haare, der:
gleichen Augenbraunen, graue Lugen, ſpitige Naſe,
1
mittlern Mund, gute Zähne, schmales Kinn, keinen
Bart, länglichtes Gesicht, blaffe Gesichtsfarbe.
4.
Des Bierampeles Sepple hat vor 4 oder 5 Jahe
ren bei dem Krämer Sebastian Viellieber eingebrochen, und
den ganzen Laden ausgeräumt; im vorigen Jahr hat ders
selbe mit des Tyroler Jokeles Sepp, und mit dem klei
nen Stynes, in dem Kramladen zu Lenzkirch eingebros
chen, wo auf die Diebe geschossen, und von dem Seps
pele der Hut zurückgelassen wurde. Hält sich bei Schaff:
hausen, Engen, Bondorf, Thiengen, Stühlingen, Frei:
burg und dem Schwarzwald auf, führt mit einem Esel
auf einem Wägele in 2 angestrichenen Kisten gestohlene
Waaren, mit welchen derselbe die Märkte besucht, und
einen Paß von Schaffhausen hat.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 26 Jahre alt, ziemlich großer
Statur, etwas bescht, blonde, straffe, nach Bauernart
kurz geschorene und etwas über die Stirne gehende Haare,
eine hohe Stirne, blonde Augenbraunen, große graue
Sugen, mittelmäßige Nase, Mund desgleichen, rundes
Kinn, gute Zähne, keinen Bart, ovales Gesicht, volle
Wangen, gesunde Gesichtsfarbe, trägt einen neumodischen
hohen Filzhur, mit einem schmalen Dache, schwarz ſeides
nes und darunter ein weiß baumwollenes Halstuch, ein
kurzes Jankerse von weißgrauem Tuch, lange Hosen von
gleichem Tuch, und außen mit doppelten englischen Nähten
und Suvarow : Stiefeln mit hohen Abfäßen, ein gelb ſeiz
denes Westle, einen Mantel von dunkelgrauem Tuch mit
einem doppelten langen Kragen.
}
6
5.
Des Tyroler Jokeles Sepp, deffen Vater im Jahr
1798 auf 10 Jahre in das Zuchthaus Buchloe verurtheilt
wurde, (siehe die Sulzer Liste Nro. 232., und Emmens
dinger Liste Nro. 2859.) war bei dem Einbruch in die
Kanzlei zu Klosterwald, bei jenem in dem Kramladen zu
Lenzkirch, und ist überhaupt ein Erzdieb, auch hat der:
selbe mit des Bierampeles Seppele, und mehreren andern
in dem Kanton St. Gallen sehr viel Mouselin gestohlen.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 36 Jahre alt, groß, und ziems
lich besetter Statur, hat hellbraune à la Titus geschos
rene, fträffe und über die Stirne hängende Haare, eine
hohe Stirne, hellbraune Augenbraunen, braune tief lie
gende Augen, eine ziemlich große ſpißige Nase, mittel:
mäßigen Mund, gute Zähne, ein rundes Kinu, einen
hellbraunen starken Bart, Backen; und Halsbart, ovals
rundes Gesicht, etwas eingefallene Wangen, ein blatter:
narbiges Gesicht, geſunde Gesichtsfarbe, trägt einen run:
den hohen Filzhut mit einem grünen Wachstuch, ein
Jankerle von grünem glatten Sammet, grau tüchene
Hofen, und Stiefel, hat einen Paß von Jmst, und ein
Wanderbuch von Schaffhausen, heißt nach seinem wahren
Namen Joseph Keller, und soll gegenwärtig einen Han:
del mit gestohlenen Waaren treiben, mit welchen derselbe
die Märkte zu Engen, Schaffhausen und in der dortigen
Gegend besucht.
!
6.
Des Joles Cresenz Beihälterin des vorigen, ist
ungefähr 16 Jahre alt, klein und schlank, hat hellbraune
ſtarke in 2 Zöpfe geflochtene aufgeschlagene Haare, hohe
Stirne, graue Augen, mittelmäßige Nase und Mund,
rundes Kinn, ein länglichtes Gesicht, volle Wangen, ein
sauberes Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, und trägt sich
schwäbisch, und soll schwanger ſeyn.
7.
Des Krippeles Grisen Margreth (Marga:
retha Meutter) war früher die Beihälterin des Jakob
Haggenweiler, dann des Tyroler Jokeles Seppen, die
felbe hat mit des Bierampeles Seppele den Kramerladen
in Frickingen ausgestohlen, auch war dieselbe bei dem
Kramladendiebstahl zu Bräunlingen, bei welchem auch
des Tyroler Jokeles Sepp gewesen ist, sich aber durch
Hülfe seiner Kameraden hinaus gelogen hat; diefelbe
hält sich meistens in der Gegend von Engen und Schaff:
Hausen auf.
Personalbeschrieb.
Dieselbe ist ungefähr 28 Jahre alt, klein, etwas
besett, hat schwarze starke Haare, eine etwas breite
beſeßt,
Stirne, schwarze starke Augenbraunen, dunkelblaue Aus
gen, kleine ſtumpige Naſe, mittelmäßigen Mund, oben
einen mangelhaften Zahn, rundes Kinn, ein oval rundes
Gesicht, volle Wangen, schwarzbraune Gesichtsfarbe, trägt
sich schwäbisch.
8.
Des Krippeles Griesen Franz (Franz Meutter)
hat zu Langenenslingen und an mehreren Orten im
Würtembergischen, Kaufläden ausgestohlen, besißt einen
Paß von Schaffhausen, in welchem derselbe als Krämer
#
aufgeführt ist, hält sich in der Gegend von Engen, Bons
dorf, Stühlingen, Blumenfeld und Schaffhausen auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 24 Jahre alt, großer und et:
was beschter Statur, hat blonde à la Titus geschorene
Haare, eine hohe Stirne, graue Augen, eine große
dicke Naſe, einen großen Mund, aufgeworfene Lippen,
etwas rundes Kinn, volle Wangen, gesunde Gesichts:
farbe, gute Zähne, keinen Bart, trägt einen runden Filz-
Hut, einen Oberrock von dunkelblauem Tuch, lange Hosen
von gleichem Tuch, und Stiefeln.
9.
Des Maurusten Krefenz (Cresenz Freudenmuth)
Beihälterin des vorigen, und gibt sich für dessen Weib aus.
Personalbeschrieb.
Dieselbe ist ungefähr 24 Jahre alt, von mittlerer
Größe, und etwas bejeßt, hat etwas blonde Haare,
etwas hohe Stirne, stumpige Nase, mittlern Mund,
rundes Kinn, ovalrundes Gesicht, volle Wangen, ge
funde Gesichtsfarbe, gute Zähne, und trägt ſich ſchwäbisch.
10.
Des Maurusten Mäule (Anna Maria Freuden:
muth) Schweſter der vorigen, geht als Magd mit des Bier:
ampeles Seppele, und ist die Concubine des Salzburger
Hansjörgen, welcher wegen dem Einbruch in den Kram:
laden zu Bräunlingen in dem Zuchthaus zu Freiburg
fiegt.
{
Personalbeschrieb.
Dieselbe ist ungefähr 21 Jahre alt, klein, etwas
besetzt, hat rothe Haare und Augenbraunen, graue Aus
gen, schmale Stirne, kleine Nase, rundes Kinn, volle
Wangen, ein ganz mit Sommerflecken überzogenes Ges
sicht, und trägt sich schwäbisch, und wird wohl ein Kind
von 2 Jahren weiblichen Geschlechts haben.
11.
Der kleine Stinnes (Augustin Arenz, auch Franz
Jos. Augustin Müller, gewöhnlich auch Fuhrmanns Aus
guſtin), ein Zainenmacher, war früher zu Trogen in der
Schweiz in Untersuchung, wo ihm ein Zeichen aufges
brannt worden sey, auch war er zu Frauenfeld verhaftet,
hat mit dem Johann Georg Klinger, welcher im Zuchts
Haus zu Mannheim ſizen soll, in der Kanzlei zu Hin:
stetten bei Schaffhausen, mit des Tyroler Jokeles Sepp,
des Salzburgers Baptist, und dem großen Philipp, voris
ges Jahr bei dem Welschenkrämer und in der Kanzlei
zu Bondorf eingebrochen, derselbe ist überhaupt ein Erzs
dieb, und deffen Beihälterin handelt meistens mit den
gestohlenen Waaren, derselbe soll mit dem Zizenhauser
Stinnes zu Engen, wo sich beide für Schweizer Keßler
ausgegeben haben, ausgebrochen haben, und hält sich
meistens im Kanton Schaffhausen und bei Stühlingen
und Bondorf auf.
1
ries.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 30 Jahre alt, klein und etwas
besett, hat schwarze, nach Bauernart geſchorene Haare,
eine hohe Stirne, schwarze Augenbraunen, dunkelbraune
Augen, eine große Nase, mittleru Mund, gute Zähne,
10
rundes Kinn, einen starken schwarzen Bart, Backens
und Halsbart, ovales Gesicht, etwas volle Wangen,
braunblasse Gesichtsfarbe, trägt einen runden Hut, grau
tüchenen ausgeschnittenen langen Janker, grau tüchene
Reithofen mit Leder beseßt, hohen runden Husarenknöpfen,
Bauerustiefeln, und eine Schienenkräge, und ſoll keinen
Paß haben.
12.
Des Kraners Cresenz, Beihälterin des vorigen,
hat mit ihrem Bruder, des Kraners Hans im vorigen
Jahr bei dem Seiler zu Heppach bei Markdorf ungefähr
um 150 fl. gestohlen, bei diesem Diebstahl war auch
des Vogelmanns Benedikta, dieselbe geht schon
sehr lange mit dem kleinen Stinnes, und hat mit dem
selben 4 oder 5 Kinder, wovon das älteste ein Bub, uns
gefähr 14 Jahre alt ist.
Personalbeschrieb.
Dieselbe ist ungefähr 29 Jahre alt, großer und
etwas besetter Statur, hat schwarzbraune starke Haare,
hohe Stirne, dunkelgraue Augen, mittelmäßige Naſe
und Mund, rundes Kinn, volle Wangen, ein glattes
Gesicht und gesunde Gesichtsfarbe, unten auf der linken
Seite eine Zahnlücke, trägt sich, mit Ausnahme der
Schweizerkappe, ſchwäbisch.
13.
Der Heiden Sepple ein Ziegeiner (siehe die Ems
mendinger Liste Nro. 181., Sulzer Liste Nro. 89.), ist
miner bei den gefährlichsten Dieben, bleibt meistens im
11
4
Wald übernacht, und hat meistens an sehr bedeutenden
Einbrüchen und Diebstählen Theil genommen, hält sich
meistens in der Gegend von Randen, Eichhof, Schaffe
Hausen und Viezen auf, ist meistens in Geſellſchaft der
Salzburger, des Tyroler Jokeles und Kramers.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist gegen 80 Jahre alt, groß, etwas beseßt,
geht ganz bucklicht an einem großen Stock, hat starke,
weißgraue Haare, Augenbraunen nud Bart, braune
Angen, große Nase, mittelmäßigen Mund, etwas spis
higes Kinn, eingefallene Wangen, wenig Zähne, trägt
einen langen schwarzzwilchenen Bauernkittel, lange grau
zwilchene Hosen und Riemenschuh, und soll einen Bruch
haben.
14.
Der schwarze Toni oder des Heiden : Sepples Toni,
Sohn des vorigen, ein Zainenmacher, ein verjährter
Dieb, welcher schon sehr viele und meistens große, Diebs
stähle verübt hat, besonders hat derselbe schon viele
Diebstähle mit des Salzburgers, Tyroler Jokeles und
Kramers Buben verübt, hält sich öfters bei seinem Vas
ter, und in der Gegend von Bondorf, Stühlingen, Rans
den und Schaffhausen auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 42 Jahre alt, großer und
etwas Hagerer Statur, hat ganz schwarze, auf Bauernart
geschorene Haare, hohe breite Stirne, schwarze Augen, mit’
telmäßige Naſe und Mund, spißiges Kinn, oval rundes
Gesicht, stark schwarzbraune Gesichtsfarbe, schwarzen
1
12'
starken Bart, Backen: und Halsbart, trägt einen run-
den Bauernhut mit einem breiten Dach, grau zwilche:
nen, langen, etwas ausgeschnittenen Tschoppen, lange
Hosen von blaulichtem Zwilch, rindlederne Riemenschuhe.
15.
Marian, die Beihälterin des vorigen, geht schon
fehr lange mit demselben, und hat 5 Kinder, nämlich
2 Buben und 3 Mädchen, wovon das älteste 16 Jahre
alt ist.
Personalbeschrieb.
Dieselbe ist ungefähr 38 Jahre alt, von mittelmäs
figer Größe, hat starke schwarze Haare, etwas hohe
Stirne, dunkelbraune Augen, mittelmäßigen Mund, gute
Zähne, rundes Kinn, kleines Gesicht, eine versoffene
Gefichtsfarbe, trägt eine Schweizerkappe, sonst aber
schwäbische Kleider.
16.
Des schwarzen Tones Nikolaus, wurde als
Kind von dem schwarzen Tone angenommen, mit welchem
derfelbe bis im Sommer vorigen Jahrs, wo sich derselbe
zu andern Kameraden begeben, gestohlen hat, seit dieſer
Zeit geht derselbe mit einer Concubine mit dem Biethins
ger Jakob, dem Stumpärmle oder kleinen Tone,
und dem Vinzenz, mit welchen derselbe schon viel und
besonders im Sommer vorigen Jahrs in einem Orte des
Anites Bondorf, Mehl, Schmalz und Tuch gestohlen,
die Diebe wurden arretirt, das Gestohlene denselben wie
der abgenommen, dieselben sind aber aber alle bis auf
affe
einen Schweizer Schneider wieder entwichen, derselbe
13
hält sich in der Gegend von Schaffhausen, Stühlingen,
Waldshut und Breisgau auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 19 Jahre alt, von mittlerer
Größe, stark bejezt, hat blonde Bauernhaare, eine
flache Stirne, graue Augen, eine große breite Nase,
mittelmäßigen Mund, gute Zähne, rundes Kinn, oval:
rundes Gesicht, keinen Bart, volle Wangen, gesunde
Gefichtsfarbe, trägt eine weiße Zipfelkappe, ein dunkel:
blaues tüchenes Jankerle, kurze schwarze Lederhosen, leis
nene Strümpfe und Riemenschuhe, gibt sich für einen
Korbmacher aus, arbeitet aber nicht, und hat auch keis
nen Paß.
17.
Das Breisgauer Madele, Beihälterin des
vorigen, geht bereits 1 Jahr mit demselben, und ist
schon früher immer mit gefährlichen Gaunern herum:
gezogen.
Personalbeschrieb.
Dieselbe ist ungefähr 18 Jahre alt, von mittlerer
Größe, hagerer Postur, hat blonde starke Haare, hohe
Stirne, graue Augen, etwas spißige Nase, mittelmäßis
gen Mund, gute Zähne, rundes Kinn, trägt sich, mit
Ausnahme der Schweizerkappe, nach der Breisgauer
Bauerntracht, und hat auch die Breisgauer Mundart.
18.
Der Biethinger Jakob (Jakob Schuler) ist zu Stock:
ach ausgebrochen, ein Erzdich, war auch bei dem Dieb:
14
ſtahl im Amte Bondorf, und trägt immer ein geladeneš
Gewehr bei sich, geht meistens mit dem Vinzenz
Stumpärmie und Klaus, hält sich meiſtens auf
dem Randen, bei Viezen, Schaffhausen und Engen auf,
und gibt sich für einen Handwerkspurſchen aus.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 35 Jahre alt, von mittlerer
Größe, befeßt, hat schwarzbraune Bauernhaare, hehe
Stirne, braune Augen, große Nase, mittelmäßigen
Mund, gute Zähne, rundes Kinn, gute Gesichtsfarbe,
mittelmäßigen braunen Backenbart, trägt ein hellblaues
Jankerle, lange Hosen von weiß und blau gedupftem
Fuhrmanns : Barchet, und Riemenschuhe, und gibt sich
für einen Handwerkspurschen aus.
19.
Der kleine Toni oder Stumpårmle, zicht
schon lange mit den gefährlichsten Gaunern, und besons
ders auch mit des Bicrampeles Seppele, mit des Salz:
burgers und Kraners herum, und war auch bei sem
Diebstahl in dem Amte Bondorf, derselbe gehr metſtens
mit ſeiner Concubine und Matter, und die Concubigs
gibt sich für dessen Schwester aus.
Personalbejchrieb.
Derselbe ist ungefähr 20 Jahre alt, klein, und
etwas besest, hat dunkelbraune Bauernhaare, etwas
brete Stiene, braune Augenbraunen, grane Augen,
mutelmäpige etwas dicke Naſe, mittelmäßigen - Dennd,
gute Zähne, rundes Kinn, ketuen Bart, und ist besons
ders an den sehr kurzen Armen kenntlich, trägt ein
I
15
1
kurzes Jankerle von hellblauem Tuch, lange grau tüchene
Hosen, und Schuhe, und einen hohen runden Hut.
20.
Cresenz N., Kebsweiß des vorigen, gibt sich für
dessen Schwester aus.
Personalbeschrieb.
Dieselbe ist ungefähr 23 Jahre alt, von mittlerer
Größe, beseßt, hat blonde starke Haare, hohe schmale
Stirne, graue Augen, spißige Nase, mittlern Mund,
spißiges Kinn, volle Wangen, braune Gesichtsfarbe,
trägt eine Schweizerkappe, im übrigen iſt dieſelbe ſchwä:
bisch gekleidet.
21.
Die Breisgauer Lisel, Kebsweib des Biethinger
Jakobs, ist ungefähr 30 Jahre alt, von mittlerer Größe,
befeht, ist besonders an einem Horn oder Uebergewächs
kenntlich, welches dieſelbe auf der Stirne hat, und mit
den Haaren zu verdecken sucht, welches aber dennoch bes
merkt wird, da ſolches in der Größe einer welschen Nuß
iſt, früher iſt dieſelbe mit dem Flohwühler Hannes ge
gangen.
22.
Vizenz, war bei dem Diebstahl im Amte Bondorf,
Hat mit dem Biethinger Jakob, des schwarzen Tones
Klaus, dem stumparmigen Tone schon viele Diebs
stähle verübt. Dieſelben liegen immer in Wäldern, von
wo aus ſie Nachts auf den Diebstahl gehen.
1
1
16
Bersonalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 16 Jahre alt, klein und hás
ger, blonde Bauernhaare, eine flache Stirne, blonde
Augenbraunen, mittelmäßige Nase und Mund, rundes
Kinn, große graue Augen, ein ganz mit Blatternarben
überzogenes Gesicht, trägt einen hohen runden Hut, ein
kurzes Tschöpple von rauhem Zwilch, dergleichen lange
Hosen, und Riemen oder Bändelschuhe.
23.
Dessen Mensch ist ungefähr 17 Jahre alt, von mitt:
Terer Größe, schlank, hat weißgelbe starke Haare, hohe
Stirne, hellgraue Augen, spißige Nase, mittelmäßigen
Mund, spißiges Kinn, schmales Gesicht, blaffe Gesichtss
farbe, hat schwäbische Kleider und eine Schweizer Kappe.
24.
Der große Philipp ist ein sehr geübter Markt:
dieb, auch hat derselbe einem Viehhändler eine Geld:
gurte mit sehr viel Geld von dem Leib abgelöst, von dem
Markt zu Schaffhausen schon öfters gestohlene Sachen
mitgebracht, und auch sonst schon mehrere Diebstähle,
besonders in Kaufläoen verübt, und nährt sich und seine
Beihälterin allein durch das Stehlen, hat keinen Paß,
hält sich meistens in der Gegend von Hornberg, Tryberg,
Neustadt, St. Peter, St. Blasien, Stühlingen, Bon:
dorf, Blumberg, Löffingen und Schaffhausen, besonders
aber auf dem Nanden und Klausen auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 28 Jahre alt, großer, etwas
ſchlanter Statur, hat hellbraune Bauernhaare, hohe
ļ
1
1
17
Stirne, hellbraune Augenbraunen, dunkelgraue Augen;
etwas spißige Nase, mittelmäßigen Mund, spißiges Kinn,
keinen Bart, langes schmales Gesicht, etwas volle Wans
gen, blaſſe Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden neus
modischen Filzhut, weißes Halstuch, ein kurzes Jankerle
von rauhem Zwilch, dergleichen lange Hosen und Nie-
menschuhe, und gibt sich für einen Zainenmacher aus,
arbeitet aber sehr selten; ein Fuß ist etwas zu kurz.
25.
Des Georgen Franzel, Kebsweis des vorigen, de
ren Stiefvater wurde zu Waldshut wegen Ermordung eines
Hatschiers geföpft, und deren Mutter ist zu Freiburg
in dem Zuchthaus, dieselbe ist schon bei mehreren Diebs
stählen gewesen, hat auch schon auf Jahrmärkten ges
stohlen.
Personalbeschrieb.
Dieselbe ist ungefähr 21 Jahre alt, von mittlerer
Größe, etwas besett, hat starke in 2 Zöpfe geflochtene
und aufgeschlagene Haare, hohe Stirne, graue Augen,
mittelmäßige Nase nnd Mund, rundes Kinn und Gesicht,
blaffe Gesichtsfarbe, das Gesicht mit Blatternarben über:
zogen, und trägt ſich ſchwäbisch.
26.
Des Gungeles Franz Sepp (Fr. Jos. Gißlegger)
aus der Schweiz, ein Erzdieb und Gauner, war bet
dem Einbruch in die Kanzlei zu Klosterwald, bei dent
Einbruch in einen Kaufladen zu Tuttlingen, und hat mit
des Bierampeles Sepple im Breisgau viele Dicbstähle
2
18
verübt, und besonders bei Ettenheim einen Kaufladen
ausgeräumt, iſt ſchon vor 10 Jahren zu Zürch zu 24jäh;
riger Schellenwertstrafe verurtheilt worden, aber aus:
gebrochen.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 35 Jahre alt, von mittlerer
Größe, etwas beseßt, hat kohlschwarze Haare und Bart,
schwarzbraune Augen, schmale Stirne, spitige Naſe,
mittelmäßigen Mund, spißiges Kinn, blaffe Gesichts:
farbe, stoßt im Reden stark an, ſpricht auch franzöſiſch,
und hält sich meistens im Kanton Schaffhauſen, im Sig-
maringiſchen, Hechingiſchen und Breisgau auf.
27.
Deb Salzburgers Seppa (Jos. Klinger) Kebßweib
des vorigen, ist früher mit des Schnider Heinrichs Lude
wig Bissinger) gegangen, mit welchem dieselbe ein Kind
gezeugt hat, welches gegenwärtig ungefähr 3 Jahre alt,
und im Elſaß gegen ein jährliches Koftgeld bon 60 fl.
in der Kost ist.
Personalbeschrieb.
Dieselbe ist ungefähr 25 Jahre alt, von mittlerer
Größe und Statur, hat dunkelbraune Haare, schmale
Stirne, braune Augen, stumpige Nase, mittelmäßigen
Mund, rundes Kinu, länglichtes Gesicht, etwas volle
Wangen, gesunde Gefichtsfarbe, ſchwäbische Kleidung.
#
28.
Des Gungeles Dominik, Bruder des vorigen,
Hat einen Paß als Handelsmann von Kollmar, und
19
fiehlt mit seinem Bruder bei allen Gelegenheiten, und
handelt dann mit den gestohlenen Waaren. Derselbe
ist ungefähr 24 Jahre alt, ziemlich groß, dicker beset:
ter Statur, hat große graue Augen, breite Stirne und
Geficht, große dicke Nase, großen Mund, aufgeworfené
Lippen, breites Kinn, in der Mitte ein Löchlein, ſchważ
chen Bart, und gesunde Gesichtsfarbe, hält sich meistens
bei seinem Bruder auf.
29.
Des Salzburgers Baptist (Joh. Baptist Klinger)
vulgo der Spitige, oder der ſpißige Salzburger, nennt
sich gegenwärtig Karl Mezeauer, auf welchen Namen er
einen Paß von Schaffhausen, und einen aus dem Elsaßz
besigt, derselbe war bei dem Einbruch in die Kanzlei
zu Klosterwald, und in der Gegend von Schaffhanſen,
bei dem Einbruch in die Kramläden zu Ehningen, Ober:
amts Urach, zu Ofterdingen bei Tübingen, in Tyrol,
und in Bräunlingen. Bei dem Diebstahl in Tyrol war
auch der alte Salzburger und dessen Weib; trägt
noch einen Nock von dem dort gestohlenen dunkelblauen
Tuch, welches dieselbe um 21 f. hätte verkaufen können.
Wegen dem Diebstahl in Bräunlingen ist derselbe bei
dem Ante Villingen in Untersuchung gelegen, dann in
das Zuchthaus nach Freiburg verurtheilt worden, wo er
nach einigen Tagen ausgebrochen, und auf dem Bauchh
vor 2 Wach 'n vorüber gekrochen ist, auch ist derselbe
aus dem Zuchthaus zu Astberg entwichen, und überhaupt
cin äußerst gefährlicher, verwegener und großer Dieb,
hält sich meistens in der Gegend von Blumenfeld, Ens
gen, Bondorf, Stühlingen und Stockach auf.
!
3.
20
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 28 Jahre alt, kleiner hagerer
Statur, hat dunkelbraune Bauernhaare, schmale, etwas
hohe Stirne, braune Augen, große spißige lange Nafe,
etwas großen Mund, spißiges Kinn, länglichtes Gesicht,
etwas blatternarbig, blaſſe Gesichtsfarbe, schwachen brans
nen Bart, schnupft stark Tabak, und hat deswegen eine
Tabaksnase, gibt sich bald für einen Zainenmacher, Däch
lemacher, bald für einen Krämer aus, trägt einen run
den hohen Hut, mit einem schmalen Dach), ein kurzes
Jankerle von dunkelblauem Tuch, lange fein blau tüchene
Hosen und Riemenschuhe.
30.
Des Tyroler Jokeles Greth, (Margaretha Kel:
ler) Kebsweiß des vorigen, hat mit dem Spißigen ſchon
mehrere Dicbstähle verübt, auch an dem Diebstahl zu
Bräunlingen dadurch Theil genommen, daß sie den Dies
ben die gestohlenen Waaren wegtragen geholfen hat, auch
bei der Theilung gegenwärtig gewesen ist.
Personalbeschrieb.
Dieselbe ist ungefähr 27 Jahre alt, großer und
Besetter Statur, hat hellbraune starke Haare, breite
Stirne, graue Augen, mittelmäßige, etwas spitzige Nase,
großen Mund, aufgeworfene Oberlippe, rundes Kinn,
ovalrundes Gesicht, volle Wangen, gesunde Gesichtsfarbe,
und trägt ſich ſchwäbiſch, hat beinahe alle Jahr ein Kind,
welche aber sogleich wieder sterben.
21
י
AJ
31.
Der Salzburger Seppel (Jos. Klinger), Vas
ter des Spißigen, gibt sich für einen Korb: und
Dächlemacher aus, iſt ein Erzdich, welcher seine Kinder
zum Stehlen erzogen hat, derselbe war auch bei dem
Einbruch in einen Kaufladen in Tyrol, wo viel Tuch,
Pers 2. gestohlen wurde, hat einen Paß von Schaffhav:
sen, ist bei Waldburg zu Haus, derselbe führt gewöhnlich
einen Knaben von 7 Jahren, welcher des Bierampeles
Sepple gehört, mit ſich.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ein kleines beſeßtes, ungefähr 67 Jahre
altes Männlein, hat weißgraue Haare, vornen kahl,
breite Stirne, graue Augen, und auf dem linken Auge
einen weißen Flecken, etwas dicke Nase, mittlern Mund,
rundes Kinn, etwas eingefallene Wangen, blaſſe Ge:
sichtsfarbe, trägt einen weißgrauen tüchenen Oberrock,
und über demselben gewöhnlich ein kurzes zwilchenes Trags
tschöpple, lange grau tüchene Hosen, und Riemenschuhe,
und einen Bündel auf dem Rücken.
32.
Marian, Weiß des vorigen, ist ungefähr 55 Jahre
alt, klein und Hager, hat schwarze Haare, hohe Stirne,
braune Augen, kleine Nase, mittlern Mund, rundes
Kinn, eingefallene Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, trägt
fich schwäbisch.
33.
Des Kraners Sepp gibt sich für einen Krämer
aus, stiehlt meistens in Gesellschaft des Salzburgers und
1
23
Tyroler Jokeles Buben, und hat immer ein Stilet im
Hoſenſack, ist auch schon verhaftet gewesen, und ein ge:
fährlicher Dieb, derfelbe ist ungefähr 24 Jahre alt, groß
und etwas bejeßt, hat blonde Bauernhaare, flache Stirne,
graue Augen, große dicke Naſe, großen Mund, rundes
Kinu, keinen Bart, volle Wangen, gesunde Gefichts:
farbe, trägt eine weiße Zipfelkappe, ein grau tüchenes,
etwas ausgeschnittenes Jankerle, grüne lange manche:
ſterne Hosen, un der äußern Seite mit runden Huſaren:
knöpfen und Quertaschen und Stiefeln, und eine Schie:
nenkräße.
1
3.4.
Des Kraners Hans, Bruder des vorigen, hat
mit seinem Mensch bei dem Seiler zu Heppach gestohlen,
und überhaupt schon viele Diebstähle, besonders mit dem
kleinen Stynes verübt, derselbe hält sich in Markdorf,
Salem, Schaffhausen, Engen, Bondorf und Stühlins
gen auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 32 Jahre alt, großer schlan
ker Statur, hat schwarzbraune Haare, über die hohe
Stirne hängend, dunkelgraue Augen, ſpißige Nase, mit.
telmäßigen Mund, spißiges Kinn, schmale Wangen, und
blaſſe Gesichtsfarbe, schwarzbraunen starken Bart, Backens
und Halsbart, trägt einen runden hohen Filzhut, duns
kelblau tüchenen Oberrock mit großen Metallknöpfen,
lange blau tüchene Hofen, und Stiefel.
23
35.
Des Vogelmanns Benedikta von Birken:
hart bei Biberach gebürtig, Concubine des vorigen, ist
schon in dem Zuchthaus zu Buchloe, und in dem Arbeitss
Haus zu Ulm gewesen, hat mit ihrem Beihälter bei dem
Seiler zu Heppach im verflossenen Jahre gestohlen, auch
in des Kleeblatts Laden zu Biberach, und bei verſchiedes
nen andern Anläßen hat dieselbe gestohlen, und ist bejoas
ders auch eine geübte Marktdiebin.
Personalbeschrieb.
1
Dieselbe ist ungefähr 34 Jahre alt, groß und be;
setzt, hat gelbe starke Haare, hohe Stirne, graue Aus
gen, spißige Nase, mittlern Mund, spißiges Kinn, ein
sommerfleckigtes Gesicht, und stottert im Sprechen,
iſt
schwäbisch gekleidet, hat einen langen Querbündel von
einem gestreiften barchenten Rock.
36.
Des Nannes Sepp stichlt bei Tag und Nacht,
und hat sich von Jugend auf immer durch das Stehlen
erhalten, und schon sehr beträchtliche Einbrüche und
Diebstähle, besonders in dem Allgäu und im Badischen
verübt, derselbe gibt sich für einen Vogelfänger aus,
und reist mit Vögeln, welche er auf einer Kräße trägt,
herum, derselbe ist sehr oft in der Gesellschaft der Leute
des Tyroler Jokeles, Salzburgers, Kramers und Bier,
ampeles, auch soll derselbe schon innegelegen ſeyn.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 47 Jahre alt, von mittlerer
Größe, und stark beseßt, hat dunkelbraune, etwas graue
1
24
Bauernhaare, eine hohe breite Stirne, dunkelbrauue Aus
genbraunen, dunkelgraue Augen, etwas große dicke Nasc,
mittlern Mund, einige Zahnlücken, schwarze Zähne, run:
des Kinn, volle Wangen, großes ovalrundes Gesicht,
dunkelbraunen Bart, und starken Ohrenbart, trägt einen
dreieckigen, breitsturmiges Hut, wie solche in der Ge:
gend bei Biberlingen getragen werden, schwarz seidenes
Halstuch, ein grau tüchenes kurzes Jankerle, eine schwarz
manchesterne breit gestreifte Weste, kurze schwarze Leder.
hosen, gestreifte weißleinene Strümpfe, und Stiefel,
und hat sehr starke Schenkel und Waden; hält sich meis
stens in der Gegend von Schaffhausen, Engen, Thien:
gen und Waldshut auf.
37.
Deffen Beihälterin, Christine Geppinger, welche
meistens mit ihm herumzieht, und von allen Diebstählen
weiß, ist von mittlerer Größe, etwas schlank, ungefähr
45 Jahre alt, hat dunkelbraune Haare, flache Stirne,
braune Augen, kleine Nase, mitelmäßigen Mund, oben
wenig Zähne, rundes Kinn, eingefallene Wangen und
blaſſe Gesichtsfarbe, und trägt sich schwäbisch, mit der's
elben geht
38.
Die Tochter, Maria Sepha, welche ungefähr
17 Jahre alt, von mittlerer Größe, und etwas schlank
ist, blonde Haare, hohe Stirne, hellgraue Augen, kleine
ſtumpige Nase, mittlern Mund, gute Zähne, länglichtes
und ſpißiges Kinn, ovalrundes Gesicht, volle Wangen
und blasse Gesichtsfarbe hat, und sich ebenfalls schwäs
bisch trägt.
25
39.
Des Kramers Sepp hat bei St. Blasien in
einen Kaufladen eingebrochen, zu Bissingen dem Zollgar:
disten Binder Schmalz gestohlen, und überhaupt schon
sehr viele und beträchtliche Einbrüche und Diebstähle
verübt; derselbe hält sich in Breisgau, auf dem Schwarz:
wald auf, und 'soll auch schon zu Stockach innegele:
gen seyn.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist etwas klein, ziemlich dick und beſeßt,
ungefähr 35 Jahre alt, ein Krämer mit gestohlenen
Waaren, hellbraune Bauernhaare, hohe Stirne, dunkel:
graue große Augen, große, etwas spißige Nase, großen
Mund, rundes großes Kinn, dunkelbraunen Bart, kleis
nen Backenbart, volle Wangen, dunkelbraune Gesichts:
farbe, etwas blatternarbig, trägt einen hohen runden
Hut, ein weißes roth gedupftes Halstuch, welches ders
felbe mit einer großen Partie Mouselin in der Schweiz
gestohlen hat, ein grün zwischenes Jankerle, dergleichen
lange Hosen, und kalblederne Wadenstiefel, und eine
Kiste, gelb und mit blauen Blumen angestrichen, in
welcher derselbe seine gestohlenen Waaren hat.
40.
Cresenz N., Concubine des vorigen, ist kleiner,
schlanker Statur, ungefähr 23 Jahre alt, hat blonde
starke Haare, schmale Stirne, graue Augen, kleine
Nase, mittelmäßigen Mund, gute Zähne, ſpißiges Kinn,
etwas eingefallene Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, und
trägt sich schwäbisch.
1
26
"
{
41.
Des Kramers Hans, ist ein Bruder des vori
gen, 28 oder 29 Jahre alt, von mittlerer Größe, has
gerer Statur, ein Zainenmacher, treibt aber selten dieſe
Profession, sondern erhält sich durch das Stehlen, wel:
ches er mit seinem Bruder, und mit dem Keßler Franz
schon sehr lange und stark treibt; derselbe hält sich mei:
stens im Breisgau, auf dem Schwarzwald, bei Bondorf,
Stühlingen und Engen, auch bei Markdorf auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 29 Jahre alt, von mittlerer
Größe, schlank und hager, hat hellbraune, etwas in das
röthliche fallende Baueruhaare und Augenbraunen, duns
Felgraue Augen, mittelmäßige, etwas dicke Nase, großen
Mand, gute Zähne, ſpißiges Kinn, keinen Bart, etwas
eingefallene Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, trägt ein blau
tüchenes turzes Jankerle mit runden zinnenen Knöpfen,
grüntüchene Weste, schwarze kurze Lederhosen mit Schnal
len, baumwollene Strümpfe und Riemenschuhe, und
eine Schienenkräße mit Korbbändern, und wird wohl
einen Schweizer Paß haben aus dem Kanton St. Gallen.
42.
Mariane N., Kebsweib des vorigen, ist ungefähr
27 Jahre alt, klein, hager, hat hellbraune Haare, schmale
Stirne, dunkelbraune Augen, spißige Nase, länglichtes
Kinn, mittelmäßigen Mund, eingefallene Wangen, blaſſe
Gesichtsfarbe, trägt sich schwäbisch, hat schon mehrere
Kinder gehabt, welche aber wieder gestorben sind, auch
wird sie gegenwärtig wieder ein kleines Kind haben; dies
27
ſelbe trägt einen langen Korb auf dem Rücken, und hat
eine schwäbische Aussprache.
43.
Der einäugige Keßler Franziskus N., ist ein
Erzdieb, war bei dem Diebstahl auf einer Bleiche im
Kanton St. Gallen, bei dem Kaufladendiebstahl bei
St. Blasien, bei einem Kaufladendiebstahl in Lahr, hat
überhaupt schon sehr viel gestohlen, besigt sehr viel ges
stohlenes Geld und Waaren, welche derselbe bei Diebs
Hehlern aufbewahrt, und nicht viel, søndera nur einiges
Geld in Kleidern eingenäht mit sich trägt; des Kramers
Sepp hat demselben von dem verborgenen Geld im vos
rigen Jahr über 33 Thaler gestohlen.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 37 Jahre alt, von mittlerer
Größe, ziemlich besetter Statur, hat schwarzbraune
Bauernhaare, hohe Stirne, hat nur das rechte Auge,
das linke ist ganz geschlossen, eine mittlere Nase und
Mund, rundes Kinn, dunkelbraunen Bart, starken Backen
und Halsbart, ein mit Blatternarben stark überzogenes
Gesicht, blaffe Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden
Hut, schwarz seidenes Halstuch, kurzes Jankerle und
Lange Hosen von grau zwilchenem Tuch, und Riemenschuhe,
eine Kräze, auf demselben ein barchetnes Bette, und ein
Kind von 2 Jahren; soll einen Paß von Schaffhausen
haben, und hält sich meistens auf dem Schwarzwalde, bei
Löffingen, Stühlingen, Neustadt, Lenzkirch, und bei
Schaffhausen und Engen auf, und ist auch unter dem
Namen der näslige Keßler bekannt, weil er stark duch
die Nase spricht.
28
4
44.
Die Franzel N., Beihälterin des vorigen, ist
ungefähr 22 Jahre alt, ziemlich groß und stark beſeßt,
hat blonde starke Haare, runde Stirne, graue Augen,
mittelmäßige, etwas ſpißige Naſe, mittelmäßigen Mund,
kleines rundes Kinn, rundes Gesicht, saubere und gesunde
Gefichtsfarbe, trägt sich, mit Ausnahme der Schweizer:
kappe, ſchwäbisch, und hat ein Kind von ungefähr 2 Jahı
ren, weiblichen Geschlechts.
45.
Der Elsaßer Franz, Bruder des vorigen, ist
ein Erzdieb, hat mit seinem Bruder und mit dem nach:
beschriebenen Toui in einem Kaufladen zu Lahr viel Geld
gestohlen, war auch bei dem Diebstahl in dem Kauf:
laden bei St. Blasien, und auf der Bleiche bei St. Gal
len, auch soll er in einem Kaufladen zu Neustadt ge
stohlen haben; derselbe hat ein schwarzbraunes Pferd von
mittlerer Größe, und ein Wägcle mit einer weißen Blage
bei sich, und gibt sich für einen Erdengeschirrkrämer aus,
und besucht die Märkte, hat aber nur wenig Geschirr,
und treibt diesen Handel nur zum Vorwande, um stehlen
zu können; derselbe ſoll im Elsaß ein Haus gehabt haben,
und von dort einen Paß besigen, derselbe hält sich mei:
stens in der Gegend von Engen, Singen, Markdorf,
auf dem Schwarzwald, im Breisgau, Möhringen, Schaff
hausen, Lenzkirch und Dieſenhofen auf. 、
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 44 Jahre alt, großer, etwas
schlanker Statur, hat kohlschwarze straffe Bauernhaare,
!
29
hohe Stirne, schwarze Augenbraunen und Augen, lange
spißige Nase, mittelmäßigen Mund, gute Zähne, spigi
ges Kinn, starken schwarzen Bart, kleinen Backenbart,
trägt einen hohen neumodischen Hut, schwarz ſeidenes
Halstuch, hellgrautüchenes kurzes Jankerle, grüne sams
metne lange Hosen und Bauernstiefel, in der Mitte hat
derselbe meistens ein rothes Schnupftuch um den Leiv
gebunden, und trägt in dem rechten Hosensack immer ein
Stilet mit einem mit Messing beschlagenen buchsbaume:
nen Heft, derselbe hat die Elsäßer Aussprache, und spricht
auch gut franzöſiſch).
46.
Marian, dessen Weib, ist ungefähr 32 Jahre alt,
klein, beſeßt, hat dunkelbraune Haare, runde Stirne,
dunkelgraue Augen, kleine, etwas spißige Nase, mittel:
mäßigen Mund, kleines rundes Kinn, ovalrundes stark
blatternarbiges Gesicht, blaſſe Gesichtsfarbe, trägt sich,
mit Ausnahme einer Schweizerkappe, sehr gut schwäbisch,
und hat 4 Kinder, nämlich einen Buben von 4 Jahren,
und drei Mädchen, wovon das älteste 10-11 Jahre
alt ist.
47.
Der Blähte Toni, ist ein roilder Schwager der
beiden vorhergehenden, welcher mit diesen das Diebss
Handwerk schon lange treibt, und bei allen Diebstählen,
welche jene verübt haben, gewesen ist, hat einen Paß
von Schaffhausen, in welchem derselbe als verheurathes
ter Krämer aufgeführt ist, derfelbe hält sich meistens bei
den beiden vorhergehenden auf, und trägt eine Schic:
nenfräze.
30
Bersonalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 23 Jahre alt, von mittlerer
Größe, ziemlich beſcht, dunkelbraune Bauernhaare, hohe
Stirne, graue Augen, spißige Naſe, mittelmäßigen
Mund, rundes Kinn, ein rundes, stark blatternarbiges
Gesicht, volle Wangen, keinen Bart, blaffe Gefichtss
farbe, trägt einen runden Bauernhut, cin rothes baum?
wollenes Halstuch mit gelben und grünen Endstreifen,
ein rothtüchenes übereinander gehendes Brufttuch, ein
kurzes Tschöpple und lange Hosen, beide von dunkels
blauem Tuch, und Riemenschuhe, und hat ein Mädchen
von ungefähr 3 Jahren.
48.
Annamei, Kebsweiß des vorigen, und Schwester
des näsigen und des Elsäßer Franzen, ist ungefähr
24 Jahre alt, ziemlich groß und besest, hat hellbraune
Haare, breite Stirne, dunkelgraue Augen, kleine Naſe,
mittelmäßigen Mund, rundes Kinn, länglichtes Gesicht,
ziemlich volle Wangen, saubere und lebhafte Geſichts:
farbe, trägt sich, mit Ausnahme der Schweizerkappe,
schwäbisch, und hat die schweizerische Mundart, und
trägt einen langen Bündel auf dem Rücken.
49.
Des Gregores Hans, war bei dem Einbruch
bei St. Blasien, bei mehreren Einbrüchen im Würtem
bergischen, wo er innegelegen, und ausgebrochen ist,
derselbe hält sich meistens in der Gegend von Engen, Löf
fingen, Tryberg, auf dem übrigen Schwarzwald, Mark:
dorf, Stockach, und bei Schaffhausen auf, gibt sich für
-X
31
einen Zainenmacher aus, arbeitet aber nicht, sondern er:
hält sich durch stehlen.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 24 Jahre alt, großer beseßter
Statur, hat hellbraune Baueruhaare, hohe Stirne, hell:
graue Augen, mittelmäßige, etwas spißige Nase, mit:
telmäßigen Mund, spißiges Kinn, kinen Bart, volle
Wangen, blasfe Gesichtsfarbe, trägt einen runden Bauern
hut, schwarz seidenes Halstuch, kurzes Tschöpple, und
lange Hoſen von grauem Zwilch, und Niemenſchuhe.
50.
Marian, eine Schweizerin, Beihälterin des voris
gen, war früher das Kebswetb eines andern Diebb, wele
cher in der Schweiz zur Schellenwerkstrafe verurtheilt
ist, und von welchem sie 3 Kinder hat, dieselbe ist uns
gefähr 32 Jahre alt, etwas klein und beſcht, hat
ſchwarze Haare, und trägt ſich ſchwäbisch.
51.
Der Flohwühler Hand hat zu Weppach mit
mehreren andern einen Brennkessel in einem Wirthshaus
bei Ettenheim, Tuch und Schmalz,' und zu Biſſendorf
bei einer Wittwe Kleider und Eßwert gestohlen, auch
sonst schon sehr viele Diebstähle, besonders mit dem Kra-
mer Sepp verübt, hält ſich meistens bei Mackdorf, auf
dem Schwarzwald, im Breisgau, und in der Schweiz
auf, hat einen Paß von Gunzenbach, im Kanton St. Galz
len, gibt ſich für einen Sägenfeiler, Wannenmacjer,
Zainenmacher, Siebmacher 2. aus, und soll mit der
1
32
nachbeschriebenen Person sich kürzlich in Rom verehes
Licht haben.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 28 Jahre alt, ziemlich groß,
schlank und hager, hat oben einen Kahlkopf, hinten duns
kelbraune Haare, breite Stirne, graue Augen, etwas
große spißige Nase, mittelmäßigen Mund, gute Zähne,
spitiges Kinn, keinen Bart, spißiges Gesicht, und blasse
Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden Hut, schwarz
seidenes Halstuch, ein blautüchenes kurzes Jankerle, lange
Hellblautüchene Hosen und Riemenschuhe, und eine Schies
nenfräzc.
52.
Franziska Ott von Gersau, Kanton Schwit,
Kebsweiß des vorigen, geht ungefähr 1 Jahr mit dem²
selben, ist 25 Jahre alt, von mittlerer Größe und etwas
besetzt, hat blonde Haare, dunkelgraue Augen, stumpige
Naſe, mittlern Mund, gute Zähne, rundes Kinn, volle
Wangen, gesunde Gesichtsfarbe, und trägt ſich ſchwäbisch.
53.
Martin Kleimann, vulgo der schülige Martin,
ist ein Erzdich, und schon zu Ulm, Biberach, Stockach,
und an einigen andern Orten ausgebrochen, und hat seither
schon wieder sehr viele Einbrüche und Diebstähle verübt,
derselbe hält sich im Hechingiſchen, bei Eugen, Markdorf,
Schaffhausen und auf dem Schwarzwald auf.
33
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 27 Jahre alt, von mittlerer
Größe, ziemlich untersetter Statur, hat ſchwärz iche
straffe Bauernhaare, breite Stivne, dunkelbraune Augen,
von welchen das Linke stark schielend ist, mittelmäßige,
etwas dicke Nase und Mund, rundes Kinn, dunkelbrau
nen starken Bart, Backen; und Halsbart, gesunde Ge:
sichtsfarbe und volle Wangen, trägt einen hohen runden
neumodischen Hut, bisweilen auch eine buntscheckigte
Zipfelkappe, einen fein grüntüchenen Oberrock, den er
im Würtembergischen geraubt hat, ein roth scharlachjenes
Brusttuch mit hohen weißen Knöpfen, und ein Bruftfleck
von blumigtem Pers, schwarz fein tüchene kurze Hoſen
mit Schnallen, und Bauernstiefel; er gibt sich für einen
Kaminfeger aus, und hat einen Paß von Hechingen.
54.
Des schwarzen Friedles Veron, Kebsweiß
des vorigen, und die Tochter eines Zainenmachers aus
dem Hechingischen; dieselbe ist ungefähr 19 Jahre alt,
von mittlerer Größe, etwas schlank, hat hellbraune
Haare, graue Augen, ſpißige Naſe, mittleru Mund,
gute Zähne, spißiges Kinn, volle Wangen, blaffe Ge
fichtsfarbe, und ist schwäbisch gekleidet.
55.
Der kleine oder schwarze Lukes (Lukas Schel:
linger), ein Schweizer Spielmann und Keßler, ein viels
jähriger, sehr gefährlicher Dieb; dessen Vater wurde zu
Buchloä hingerichtet; derselbe ist schon einigemal auf
dem Astberg gewesen, hat mit dem kleinen Michele in
3
34
Nißegg bei Biberach, Fleisch und Kleider gestohlen, auch
soust schon sehr viele Diebstähle verübt, und die gestoh
Ienen Waaren an die Juden zu Laubheim verkauft; ders
selbe gibt sich für einen Handwerkspurſchen und Spiel-
mann aus, und geigt, und soll ein Würtembergisches
Wanderbuch haben; vor ungefähr einem Jahr hat ders
selbe wegen der Streife in Amte Salem, einen Bündel
mit gestohlenen Waaren zurückgelaffen; hält sich im
Breisgau bei Waldkirch, Elzach, Haslach, auf dem
Schwarzwald, bei Engen und bei Markdorf auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 35 Jahre alt, klein und hager,
hat schwarze Bauernhaare, etwas breite Stirne, schwarz:
braune Augen, etwas ſpißige Naſe, mittelmäßigen Mund,
rundes Kinn, starken schwarzen Bart, Backen und
Halsbart, braunblasse Gesichtsfarbe, trägt einen auf
beiden Seiten mit Bändeln aufgeschlagenen runden hohen
Hut, ein kurzes blautüchenes Jankerle, kurze Lederhosen
und Wadenstiefel, und hat meistens eine Geige bei sich.
56.
Des schwarzen Lukesen Marien, Concubine
des vorigen, ist ungefähr 33 Jahre alt, groß und beſeßt,
hat blonde starke Haare, ein blatternarbiges Gesicht, und
ist schwäbisch gekleidet.
57.
Mutter der vorigen, hat schon viele Diebstähle ver:
übt, und geht ebenfalls mit dem Lukes, ist ungefähr
50 Jahre alt, von mittlerer Größe, hager, und hat
A
35
dunkelbraune, ſchon etwas weißgraue Haare, branne Au-
gen, lange spitzige Nase, einen großen Mund, etwas
aufgeworfene Lippen, spißiges Kinn, und trägt sich
schwäbisch.
58.
Anton Kellermann, Schneider von Moosbeuern,
Oberamts Ehingen, war vor 2 Jahren auf dem Astberg
wegen mehreren Diebstählen, und ist in dem Anzeiges
blatt Nro. 35. näher beschrieben; derselbe hat wenigstens
16 Diebstähle, und einen Raub in den Aemtern Pfullen:
dorf, Meersburg, Salem und Ucberlingen verübt.
59.
Martin Kellerman, angeblich Martin Graf,
ein Mahler, auch Martin Stark, von Volkertschen bei
Biberach, ist schon auf dem Astberg gewesen, hat sehr
viele Dichstähle verübt, welche bei dem Amte Pfullendorf
näher erhoben sind:
Personalbeschrieb.
Derselbe ist 27 Jahre alt, von mittlerer Größe, bes
fester Statur, hat schwarzbraune, über die Stirne ras
gende, an dem Ende etwas krause Haare, flache Stirne,
dunkelbraune Augenbraunen, dunkelgraue Augen, etwas
gebogene spißige Nase, mittlern Mund, rundlichtes
Kinn, langes Gesicht, etwas volle Wangen, schwachen
braunen Bart, blaffe Gesichtsfarbe, trägt einen hohen
runden Hut, kurzes blautüchenes Jankerle, lange grau
tüchene Hosen, und Riemenschuhe, und eine Schienens
kräze; ist auch schon von Waldkirch aus in das Korrek
36
tionshaus nach Hüfingen gekommen, hat ein falsches
Attestat, worin derselbe als Franz Schmid, gebürtig
von Wien, und verheurathet aufgeführt; Martin Stark
ist sein eigentlicher Name, indem derselbe ein Stiefbru
der des Sebastian und Anton Kellermanns ist.
60.
Cressenza Türkin, vulgo des Türkles Cresenz,
ist schon in ihrem eilften Jahre wegen Diebstahl in Uus
tersuchung geweſen, hat sehr viele Diebstähle verüvt, iſt
ungefähr 22 Jahre alt, groß und stark besetzt, hat hell
braune starke Haare, flache Stirne, braune Augen, ſpiz
Bige Nase, mittelmäßigen Mund, rundes Kinn, trägt
sich schweizerisch, und hat silberne etwas große Oh,
renringe.
61.
Sebastian Kellermann, ein sehr gewandter
Dich, ist kürzlich zu Biberach ausgebrochen, angeblich
ein Keßler, 19 Jahre alt, ziemlich groß, schlank, und
nervig, schwarze, etwas krause Haare, dunkelbraune
Augen, etwas spitige Nase, mittlern Mund, etwas
aufgeworfene Lippen, rundes Kinn, sehr wenig Bart,
länglichtes Gesicht, an der linken Schulter eine kleine
Narbe.
62.
Anton Klodel, vulgo Dächlemacher, oder des Däch:
lemachers Toni von Finken bei Weingarten gebütig, hat
im vorigen Jahr zu Wangen ces Grippele Grießen Ans
dräs erstochen, des Singerjägers Franzsepp, und den
37
Webernen Franzsepp tödtlich verwundet, und kurz vorher
in dem Würtembergischen einen Kaufladen ausgestohlen,
mit dem schwarzen Ferie im Würtembergischen einen
Einbruch, und in den Kaufladen zu Reuthe, Oberamts
Waldsee, mit. des Dächlemachers Toni, dem schwarzen
Ferie, welchen das Wetter erschlagen hat, und mit dem
Anton Kellermann einen bedeutenden Einbruch und Dieb?
stahl verübt, auch hat derselbe im Elsaß einen Laden aus:
gestohlen, und erhält sich überhaupt bloß durch das
Stehlen; derselbe hält sich im Elsaß, Breisgau, auf dem
Schwarzwald, und in der Gegend von Schaffhausen,
auch bei Engen anf, und hat einen Elfäßer Pas.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 19 Jahre alt, ziemlich groß
und hager, hat hellbraune Haare, flache Stirne, dun:
kelgraue Augen, mittelmäßige, etwas spitige Naſe, mit.
telmäßigen Mund, rundlichtes Kinu, ovalrundes Geficht,
mittelmäßige Wangen, oben auf der rechten Seite einen
Halben Zahn, keinen Bart, blaffe Gesichtsfarbe, trägt
einen hohen runden Filzhut, schwarz seidenes Halstuch,
und unter demselben ein weiß gesticktes, einen grautüs
chenen kurzen Janker, lange schwarzgrautüchene Hosen,
und Suvarow: Stiefel mit hohen Abfäßen, gibt sich für
einen Krämer aus.
63.
Friedrich Klumpp, vulgo des Poffenentirers
Friş, hat mit Ulrich Hohenleiter und dem schwarzen
Ferie in diesseitiger Gegend und im Würtembergischen
sehr viel gestohlen, und ist überhaupt ein sehr geübter
Dieb, und ein Würtembergischer Deserteur; hält sich
38
gewöhnlich auf dem Schwarzwald, bei Markdorf, und
Salem auf, und hat ein Wanderbuch von dem Heilis
genberg, und gibt sich für einen Müller und Bäcker aus
dem Badischen aus.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 28 Jahre alt, groß, und
etwas schlank, hat blonde à la Titus geschorene, etwas
aufgelaufene Haare, flache Stirne, graue Augen, große,
etwas spißige Nase, großen Mund, etwas schwärzlichte
Zähae, rundes Kinn, keinen Bart, länglichtes Gesicht,
volle Wangen, röthliche Gesichtsfarbe, etwas frumme
Füße, welche wegen den weiten Hosen nicht so leicht
bemerkt werden, trägt einen hohen runden Hut, schwarz
seidenes Halstuch, grau tüchenen Frack, weite hellgrau
tüchene Hoſen, und Stiefel.
64.
Des Poffementirers Rösle, Kebsweib des vorigen,
eine vieljährige Diebin, ist früher mit dem öftreichischen
Deserteur Andreas Bäzler gegangen, ungefähr 32 Jahre
alt, klein, etwas beseßt, hat blonde Haare, schmale
runde Stirne, dunkelgraue Augen, mittelmäßige, etwas
ſtumpige Nase, mittelmäßigen Mund, schwarzbraune
Zähne, rundes Kinn und Gesicht, etwas runzlichte Wans
geu, rothe Gesichtsfarbe, trägt sich schwäbisch, und hat
auf der rechten Wange eine Warze nahe bei der Naſe.
·
65.
Joseph Ziegler, vulgo Knollenkocher, ist vor
2 øder 3 Jahren zu Navensburg in Untersuchung gelegen,
39
dort aber entwichen, ist gleichsam ein geborner Dieb;
hält sich bei Markdorf, Engen, Schaffhausen, auf dem
Schwarzwald, und im Breisgau auf; er ist ein öft
reichischer Deserteur, und soll einen Paß von Graus
bünden haben.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 36 Jahre alt, groß und ſtark
beſeßt, hat dunkelbraune Bauernhaare, hohe Stirne,
schwarzbraune Augen, mittelmäßige, etwas stumpige
Naſe, ziemlich großen Mund, gute Zähne, etwas ſpiz
ßiges Kinn, starken schwarzbraunen Bart, Backens und
Halsbart, volle Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, trägt
einen hohen runden Hut, ein kurz grüntüchenes Jankerie,
dergleichen lange Hofen, und Bauernstiefel.
66.
Deffen Concubine, vulgo die schwarze Bärbel, ist
ungefähr 32 Jahre alt, von mittlerer Größe und ſchlan:
ker Statur, hat schwarzbraune Haare, flache Stirne,
schwarzbraune Augen, kleine, etwas spißige Nase, mitt,
Iern Mund, rundes Kinn, eingefallene Wangen, schwarzz
braune blaſſe Gesichtsfarbe, trägt sich schwäbisch, und
hält sich meistens bei Markdorf, im Degenhäuser Thal
und im Fuchstobel auf.
67.
Des Klausen Agnes, Agnes Efart, ist vor
2 Jahren zu Landegg wegen Diebstahl innegelegen, geht
mit zwei Handwerkspurschen, wovon sich einer für einen
Saler, der andere als Schreiner ausgibt, ist ungefähr
1
40
t
23 Jahre alt, mittlerer unterſeßter Statur, hat blonde
starke Haare, hohe Stirne, hellgraue Augen, große
dicke Nase, großen Mund, aufgeworfene Lippen, rundes
Kinn, volle Wangen, gesunde Gesichtsfarbe, und ist
schwäbisch gekleidet, trägt aber eine weiße Spißenkappe.
68.
Joseph Huber, von Bregenz gebürtig, ein öfters
reichischer Deserteur, soll ein Marktdieb ſeyn, und bei
Tag in den Kaufläden stehlen; hält sich viel auf dem
Lampen bei Weildorf, bei Salem, Stockach, Engen und
Schaffhausen auf, und hat einen Paß von Bregenz.
Bersonalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 24 Jahre alt, von mittlerer
Größe, schlank, und hat kohlschwarze Haare, à la Ti-
tus geſajoren, runde Stirne,
runde Stirne, schwarzbraune Augen,
etwas spittge Nase, mittlern Mund, spißiges Kinn,
schwachen ſchwarzen Bart und Backenbart, trägt einen
Hohen runden Hut, schwarzseidene Kappe, schwarz seide:
nes Halstuch, hechtgrün tüchenes kurzes Jankerke, eine
Weste von blau und gelb gewürfeltem Seidenstoff, und
mit Goldſchnüren eingefaßt, grau tüchene weite Uebers
hosen, mit weit von einander stehenden gelben Metall:
knöpfen, und Suvarow: Stiefel, einen grautüchenen
Mantel mit einem langen Kragen, gibt sich für einen
Krämer aus, und besucht mit Pers, Baumwollen und
und Mouselinzeug die Jahrmärkte, und wird in seinem
Paß als Johann Huber aufgeführt ſeyn, und trägt die
Waaren auf einem viereckigen Korb auf dem Rücken.
41
}
}
69.
Des Delzers Madel, Kebsweis des vorigen, hat
um Weihnachten vorigen Jahrs auf dem Lampen ein
Kind geboren, ist ungefähr 24 Jahre alt, von mittlerer
Größe, etwas besetzter Statur, hat schwarzbraune Haare,
dunkelgraue Augen, tleine Nase, mittlern Mund, runde
Stirne und Kian, gefunde Gefichtsfarbe, ist gekleidet
wie die Bürgerbleute zu Markdorf, nur hat dieselbe eine
schwarz taffetne Schweizerkappe.
70.
Johann Huber, hat bei Kaufmann Steffelin in
Markdorf im vorigen Jahr drei Stück Pers gestohlen,
solchen aber, weil er entdeckt wurde, zurückgelaffen, in
Galingen hat derselbe ein Stück Manchester verkauft,
welcher wahrscheinlich gestohlen war, in Schaffhausen
Hat derselbe im vorigen Jahr bei einem Müller eine
filberne Sackuhr nebst einer filbernen Kette gestohlen, hat
einen Paß von Bregenz, in welchem er als Postknecht
aufgeführt ist, derselbe ist seinem oben beschriebenen
Bruder ganz ähnlich, trägt einen hohen runden Hut,
schwarz seidenes Halstuch, dunkelgrau tüchenes kurzes
Jankerle, schwarzgrau tüchene weite Ueberhosen mit
platten Knöpfen, und Suvarow: Stiefel; zieht beſonders
den Märkten und Kaufläden nadj.
71.
Franz Merkle von Bolletshausen, vulgo der
Webernen Franz, ist vor ungefähr zwei Monaten zu
Biberach ausgebrochen, ein Erzdieb, und hält sich wahrs
scheinlich im Badischen auf.
42
Personalbeschrieb.
Derselbe ist 22 Jahre alt, groß, und etwas schlank,
hat hellbraune, à la Titus geschorene Haare, dergleichen
Augenbraunen, graue Augen, spißige Nase, mittlern
Mund, volle Wangen, gute Zähne, keinen Bart, gute
Gesichtsfarbe; derselbe war auch bei der tödtlichen Miß-
Handlung des Gardisten Wolf zwischen Singen und Ni-
fenweiler.
72.
Johann Merkle, vulgo der Webernen Hannesle,
Bruder des vorigen, gibt sich für einen Müller und
Bäcker aus, und hat eine Kundschaft von Bregenz, ist
im vorigen Jahr zu Rottenburg innegelegen, und hält
fichhäufig im Sigmaringiſchen und bei Engen und Schaff:
hauſen auf, ist meistens in Geſellſchaft ſeines Bruders,
19 Jahre alt, klein, und ziemlich hager, hat braune,
à la Titus geschorene Haare, runde Stirne, dunkelgraue
Augen, ſpikigé Naſe, mittelmäßigen Mund, gute Zähne,
kleines rundes Kinn, kleines Gesicht, etwas volle Wan-
gen, blaffe Gefichtsfarbe, und keinen Bart, trägt einen
cœigten preußiſchen Hut, weißgrauen Frackrock, dergleis
chen Hosen, und Bauernstiefel.
73.
Anna Maria Meutter, Kebsweib des Franz
Merkle, ist im vorigen Jahr zu Rottenburg innegelegen,
ungefähr 21 Jahre alt, groß, und ziemlich beseßt, hat
starke blonde Haare, hohe Stirne, hellgraue Augen,
große dicke Nase, großen Mund, aufgeworfene Lippen,
43
rundes Kinn, volle Wangen, rothe Gesichtsfarbe, trägt
ſich ſchwäbisch.
74.
Der feuermahlige Stephen, Stephan Feh.
renbach, hat mit Jakob Haggenweiler, welcher in dem
Zuchthaus zu Mannheim gestorben seyn soll, bei Ravens
burg Kleider gestohlen, und sonst schon viele Diebstähle
verübt, im vorigen Jahre ist derselbe zu Ulm in Unters
fuchung gewesen, wo er sich Stephan Alltaganderst
genannt, und hinaus gelogen hat, derselbe war auch bei
der Mißhandlung des Gardisten Wolf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 26 Jahre alt, groß und schlank,
hat schwarzbraune, à la Titus geschorene, und stark über
das Gesicht hinragende Haare, flache Stirne, dunkels
braune Augen, etwas spißige Nase, mittlern Mund,
länglichtes Kinn, keinen Bart, volle Wangen, die linke
Backenseite ist mit einem Feuermahl überzogen, welches
derselbe durch das Haar zu verdecken sucht.
75.
Ursula Merfle, vulgo der Webernen Ursel,
Kebsweib des vorigen, ist ungefähr 25 Jahre alt, etwas
groß, schlank, hat hellbraune Haare, niedere Stirne,
dunkelgraue Augen, mittlere, etwas spißige Naſe mit
Blatternarbeu überzogen, mittelmäßigen Mund, spißiges
Kinn, ovalrundes Gesicht, volle Wangen, blaffe Gesichtss
farbe, und auf der rechien Hand auf dem Handgelenks
1
44
knochen, ein röthliches Gewächs von der Größe einer
Baumnuß; ihre Tracht iſt ſchwäbisch.
76.
Des Delzers Sepp von Weiler, ein Marktdieb,
Hat einen Paß von Bregenz, als Krämer, und handelt
mit Baumwollenzeug und Schnupftüchern und meſſingnen
Fingerringen, welche er für Gold verkauft.
Berfona! beschrieb.
Derselbe ist ungefähr 26 Jahre alt, groß, und
etwas bescht, hat blonde Bauernhaare, hohe Stirne,
Hellgraue Augen, mittlere, etwas spißige Nase, mittlern
Mund, rundes Kinn, breites Gesicht, volle Wangen,
keinen Bart, röthliche Gesichtsfarbe, trägt einen hohen
runden Hut, kurzes grautüchenes Jankerle, dergleichen
lange Hofen und Bändelschuhe, und eine viereckigte Zaine
auf dem Rücken.
77.
Mariane, Kebsweiß des vorigen, ist 23-24
Jahre alt, groß und beseßt, hat blonde Haare, breite
Stirne, dunkelgraue Augen, schielt an dem linken Auge
ſtark, dicke Naſe, mittlern Mund, rundes Kinn, langes
Gesicht, volle Wangen, lebhafte und saubere Gesichts:
farbe; trägt ſich ſchwäbisch.
78.
Der alte Delzer, ist in dem Landgericht Weiler,
wo derselbe gebürtig ist, als Dieb ausgeschrieben, soll
einen Schweizerpaß haben, handelt mit Schnupftüchern
1
45
und Baumwollenzeug, soll besonders im Allgäu viel ges
stohlen haben, hält sich meistens bei Schaffhausen, Vas
sel und im Breisgau auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 53 Jahre alt, klein, etwas
beseßt, hat schwarzbraune, schon etwas graue Bauerns
Haare, breite Stirne, dunkelbraune Augen, etwas ſpißige
Nase, kleinen Mund, spißiges Kinn, eingefallene Wan-
gen, etwas runzlichtes Gesicht, etwas grauen Bart, röth:
liche Gesichtsfarbe, trägt einen runden Bauernhut, blau
tüchenen Oberrock, kurze schwarze Lederhosen, weiße
Strümpfe, Riemenschuhe, und einen viereckigten Korb
auf dem Rücken.
79.
Der kleine Knopfmachers Fränzle, ist früher
mit des Stockers Sepple, welcher in Chur zu 20jähriger
Schellenwerkstrafe verurtheilt ist, gegangen, gibt sich für
einen Knopfmacher aus, get oft mit dem alten Bres
geuzer Sepple, und hält sich oft in den Thälern von
Hornberg, Haßlach, Zell, Seelbach und Waldkirch auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 30 Jahre alt, klein und Hager,
hat blonde Bauernhaare, etwas aufgelaufene, breite
Stirne, graue Augen, mittelmäßige, etwas spißige Nase,
ziemlich großen Mund, spißiges Kinn, länglichtes Ge
sicht, volle Wangen, blafſe Gesichtsfarbe, blonden Bart,
trägt eine weiße Zipfelkappe, dunkelgrautüchenes Jan,
kerle, schwarze Lederhosen, mit Bändern, und Niemens
1
46
schuhe, und eine Bretterkräze, und hat eine schwäbis
sche Aussprache.
80.
Johann Dorn, ein Würtemberger, war schon
einigemal wegen Diebstahl auf dem Astberg, ist ein Erzs
dieb, und hält sich meistens in der Gegend von Ostrach,
Markdorf, Schaffhausen, Engen auf, und geht meistens
mit dem Hölzle.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 32 Jahre alt, groß, ſchlánk,
hat schwarzbraune Bauernhaare, hohe Stirne, dunkel
braune Augen, mittelmäßige, etwas spißige Nase, gro:
Ben Mund, ſpißiges Kinn, länglichtes Gesicht, volle
Wangen, braune Gesichtsfarbe, starken schwarzbraunen
Bart, Backen und Halsbart, trägt einen hohen runden
Filzhut, schwarz seidenes Halstuch, einen dunkelblau
feintüchenen Oberrock mit gestrickten Knöpfen, kurze
schwarze Lederhosen und Bauernstiefel.
81.
Des Rubels Tone, ein baierischer Deserteur,
Hat bei Fießen im Baierischen einen Krainladen ausges
stohlen, ist ein Scherenschleifer, treibt aber dieses Ges
werb nicht, sondern ernährt sich durch das Stehlen.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 36 Jahre alt, groß und be:
sezt, hat schwarze Bauernhaare, hohe Stirne, schwarze
braune Augen, große spißige Nase, ziemlich großen Mund,
47
rundes Kinn, starken schwarzen Bart, Backen: und
Halsbart, etwas breites Gesicht, volle Wangen, leve
hafte Gesichtsfarbe, trägt einen runden Bauernhut, ein
dunkelblaues kurzes Jankerle, kurze schwarze Lederhosen,
weiße Strümpfe, und Bauernstiefel.
82.
Des Rubels Franziskus, ein Schleifer und
Bruder des vorigen, und ebenfalls ein Hauptdieb, wel-
cher mit seinem Bruder und dem Beggelten Hüten geht,
ist ungefähr 28 Jahre alt, von mittlerer Größe, ziems
lich beseßter Statur, hat schwarze straffe Bauernhaare,
hohe Stirne, ſchwarzbraune Augen, ſpißige Naſe, mitt:
Iern Mund, spißiges Kinn, schwarzen starken Bart,
Ohren und Schnurrbart, trägt sich, mit Ausnahme
des schwarzbraunen Jankerles, wie der vorige.
$3.
Des Keslers Karolus, ein baierischer Defers
teur, hat in Tyrol, in Baiern und im Breisgau mehs
rere Diebstähle verübt, gibt sich für einen Keßler aus,
erhält sich aber bloß durch das Stehlen.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr, 32 Jahre alt, groß und
schlank, hat schwarze Bauernhaare, hohe Stirne, schwarze
Augen, spißige Nase, mittlern Mund, spisiges Kinn,
mittelmäßigen ſchwarzen Bart und Backenbart, volle
Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, trägt einen hohen Hut
mit einem halbbretten Sturm, duakelblaurüchenes Jans
kerle, turze schwarze Lederhosen, weiß letnene Strümpfe
48
und Bänderschuhe, hält sich auf dem Schwarzwald und
im Breisgau auf.
84.
Des Rubels Karolina, Kebsweiß des vorigen,
ift ungefähr 26 Jahre alt, groß und beſeßt, hat dun:
felbraune starke Haare, flache Stirne, braune Augen,
mittelmäßige, etwas spißige Nase, mittlern Mund, run-
des Kinn, volle Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, schwä
bische Kleidung.
$
85.
Der Juden Jakob, ein getaufter Jude von
Ichenhausen, Landgerichts Burgau, ein Erzdich, hat
auf der Alp einen Einbruch und Kleiderdiebstahl, in
einem Judenhaus im Breisgau einen Kleiderdiebstahl, in
einem Amthaus einen Kleider und Effektendiebstahl, des
gleichen im Würtembergischen, bei Virzen, einen Bett:
diebstahl, und sonst viele Einbrüche und Diebstähle verübt;
derselbe ist auch ein Gaukelspieler, und soll einen Paß
von Waldkich haben; hält sich in der Gegend von
Markdorf, Salem, Ueberlingen, Stockach, Engen, auf
dem Schwarzwalde und im Breisgau auf, und hat einen
Esel mit zwei Seitenförben.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 36 Jahre alt, groß, hager,
und etwas gebogen, hat schwarzbraune Bauernhaare,
hohe Stirne, schwarzbraune Augen, mittelmäßige, etwas
ſpitige Naſe, großen Mund, rundes Kinn, länglichies
Gesicht, ſchwarzbraunen ſtarken Bart, und einen gegen
49
den Mund hinlaufenden Backenbart, oben auf der rechten.
Seite einen mangelhaften Zahn, etwas eingefallene Wan
gen, schwarzbraune Gefichtsfarbe, trägt einen hohen run:
den Hut, schwarz seidenes Halstuch, blau tüchene einz
fache Weste, einen fioletblau tüchenen Frack, meergrüit
tüchene Hosen, und Bauernstiefel.
86.
Die Juden: Marian, Kebsweiß deß vorigen, ist
eine Granddalferin (Großfalschbettlerin), gibt ſich näm:
lich für eine im Kriege verunglückte Preußin aus, und
bettelt nur in vornehmen Häusern, und hat an den Diebs
stählen ihres Beihälters Antheil; dieselbe ist ungefähr
32 Jahre alt, von mittlerer Größe und hager, hat
blonde starke Haare, hohe Stirne, graue Augen, mitt:
lere, etwas dicke Nase, mittlern Mund, gute Zähne;
ſpißiges Kinn, länglichtes Gesicht, etwas eingefallene
Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, trägt eine Breisgauer
Haube, und einen Armkork, sonst ist dieselbe französisch
gekleidet, und hat drei Kinder, nämlich ein Mädchen und
zwei Knaben, das Mädchen ist ungefähr 10 Jahre, und
die Knaben 6 und resp. 3 Jahre alt.
!
87.
Jakob Kleimann, ein wilder Gegenschwager des
vorigen, gibt sich für einen Buchbinder aus, soll einen
Paß von Waldkirch haben, geht mit dem Juden Jakob,
und hat mit demselben schon viele Diebstähle verübt, und
hält sich meistens im Breisgau, in den Thälern auf
dem Schwarzwald, im Hegäu auf.
4
-50
1
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 24 Jahre alt, klein, etwas
besetzt, hat schwarzbraune Bauernhaare, schmale Stirne,
dunkelbraune Augen, mittlere, etwas spißige Nase, mitt
Jern Mano, rundes Kinn, keinen Lart, volle Wangen,
blaffe Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden Hut, grau
tuczenes Tschöpple, dergleichen lange Hofen, und Bauern:
Stiefel.
88.
Adelheid N., Kebsweib des vorigen, weiß von
allen durch die beiden Obigen verübten Diebstähle, ist
immer bei ihrem Beihälter, außer wenn sie auf den
Bettel ausgeht; dieselbe ist ungefähr 25 Jahre alt, groß
und hager, hat blonde Haare, breite Stirne, graue
Augen, mittelmäßige Nase und Mund, spißiges Kinn,
eingefallene Wangen und blaſſe G.sichtsfarbe, trägt eine
Breisgauer Kappe, im übrigen schwäbische Kleider.
89.
Des Strehlmachers oder Siebmachers Bonaven:
tur, in der Gegend von Thiengen gebürtig, ist ein
Marktdieb, und hat auch sonst schon, besonders auf dem
Schwarzwald und im Breisgau, viel gestohlen, treibt
kein Gewerb, sondern erhält sich und seine Concubine
vom Scchlen, hat einen Paß als Siebruacher von Thien:
gen, führt einen Karren, welchen er felbst zieht, und
eincia Wagner im Breisgau gestohlen hat, mit sich, hat
auch einen Hund und eine Henne bei sich, und hält sich
meiſtens im Breisgau, bei Waldshut, Schaffhausen und
}
51
Engen auf, ist ungefähr 35 Jahre alt, groß, etwas be:
scht, hat braune Bauernhaare, hohe Stirne, dunkelgraue
kleine Augen, mittlere, etwas dicke Nase, mittlern
Mund, spitiges Kinn, ovalrundes Gesicht, volle Want
gen, starken dunkelbraunen Bart, Backen und Halsbart,
schwarzbraune Gesichtsfarke, trägt eine Deckelkappe von
einem grau und weiß gestreiften Kaßenbalg, grau zwil:
chenen kurzen Janker und dergleichen lange Hosen, und
Niemenschuhe.
90.
Mariana, vulgo des Venturs Marian, Kebsweis
des vorigen, ist ungefähr 32 Jahre alt, klein, beseßt,
hat hellbraune Haare, Kleine nicdere Stirne, dunkelgraue
Augen, kleine Nase, rundes Kinn, volle Wangen, unten
etwas runzlicht, rundes Gesicht, blaffe Gesichtsfarbe,
trägt einen runden Filzhut, im übrigen Breisgauer
Kleider.
91.
Johann N., Würtembergischer Deserteur, hat
im Breisgau und im Würtembergischen schon mehrere
Diebstähle verübt, hat einen gestohlenen Militärabſchied,
und zieht mit seinem Kebsweib im Breisgau und im
Badischen bis hinunter in den Odenwald herum, ist uns
gefähr 26 Jahre alt, groß, etwas hager, hat blonde
à la Titus geschorene Haare, breite Stirne, graue Aus
gen, spißige Nase, mittlern Mund, länglichtes Kinn,
langes Gesicht, keinen Bart, volle Wangen, lebhafte Ges
fichtsfarbe, trägt eine ruſſiſche Kappe,, mit einem Wachs:
tuch, ein weiß und blau gestreiftes Barchenitschöpple,
Leinene weite lange Hosen und Riemenschuhe.
}
52
92.
Die Christina, vulgo Zigeinerin, Kebsweib des
vorigen, gibt sich mit Wahrsagen ab, hat auch schon
gestohlen, ist ungefähr 30 Jahre alt, groß und hager,
hat schwarze Haare, breite Stirne, ſchwarze Augenbrau:
nen, schwarzbraune Augen, spißige Nase, großen Mund,
spißiges Kiun, länglichtes Gesicht, eingefallene Wangen,
schwarzbraune Geſichtsfarve, trägt keine Kappe, im Uebris
gen Breisgauer Kleider, und einen Deckelkorb am Arm,
und hat ein Mädchen von 1½ Jahren.
93.
Theodor Eggle, vulgo Durst, aus dem Kanton
Solothurn, ist wegen Diebstahl 5 Jahre im Zuchihaus
zu Strasburg gewesen, und hält sich im Breisgau, auf dem
Schwarzwald, und in den Thälern des Kinzigerthals auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 26 Jahre alt, groß, und be:
fester Statur, etwas gebogen, hat hellbraune à la Ti-
tus geschorene Haare, hohe Stirne, dunkelgraue Augen,
mittelmäßige dice Nase, großen Mund, rundes Kinn,
rundes Gesicht, volle Wangen, hellbraunen, nur unter
der Kinnlade wachsenden Bart, braune Gefichtsfarbe,
trägt einen hohen runden Hut, kurzes Jaukerle, lange
Hojen, und Suvarow Stiefel.
94.
Des Dursten und Schmiden Franzel, Kebsweiß
des vorigen, ist ungefähr 23 Jahre alt, ziemlich groß,
53
und beseßt, hat blonde Haare, runde Stirne, graue
Augen, dicke Nase, mittlern Mund, gute Zähne, run-
des Kinn und Gesicht, volle Wangen, blaſſe Geſichtsfarbe,
und schwäbische Kleidung. I
95.
Aloys Hoppacher, von Deubach, Landgerichts
Burgau, ein Schneider, soll vor ungefähr 7 Jahren zu
Stockach in Untersuchung gewesen seyn, und hat mit dem
Theodor Eggle im Elsaß gestohlen, der leßtere hat aber
den Diebstahl auf sich genommen, derselbe zieht meiſtens
unter den Bergen im Hegäu, bei Schaffhausen, auf dem
Schwarzwald, und im Breisgau herum, und nährt sich
durch Fechten und Stehlen.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 30 Jahre alt, von mittlerer
Größe, etwas beseßter Siatur, gelbe à la Titus gescho,
rene Haare, hohe Stirne, graue Augen, lange bucklichte
Naſe, mittlern Mund, ſpißiges Kinn, gute Zähne, röth:
lichen starken Bart, Backen: und Halsbart, trägt einen
hohen runden Hut, grau tüchenen Oberrock, lange
schwarzgrau tüchene Hosen, und Stiefel, soll einen Paß
von Schaffhausen haben, hat eine baierische Aussprache.
96.
Krescenz Eggle, Kebsweis des vorigen, eine
Schweizerin, ungefähr 25 Jahre alt, von mittlerer
Größe, etwas besett, hat Hellbraune Haare, breite
Stirne, schwarzgraue Augen, mittlere, etwas dicke Nase,
großen Mund, gute Zähne, rundes Kinn, volle Wanger,
gesunde saubere Gesichtsfarbe, und schwäbische Kleidung
54
97.
Damian Weber, ein würtembergischer Deserteur,
ist im Sommer 1816 in Konstanz in Untersuchung gele:
gen, wo er fälschlich angegeben hat, daß er Joseph Lei
fried heiße, und von Geißingen bei Donaueschingen ges
bürtig sey; derselbe ist schon wegen Diebstahl auf dem
Aftberg gewesen, und hat wahrscheinlich den Militär:
abschied des Kaspar Ott von Gersau, gibt sich für einen
Zainenmacher aus, und hält sich im Badischen, bei
Markdorf, und bis auf den Schwarzwald auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 27 Jahre alt, ist von mittle
rer Größe, besetter Statur, hat hellbraune Bauernhaare,
eine runde schmale Stirne, dunkelgraue Augen, mittlere
Naſe, gute Zähne, ſpißiges Kinu, schwachen hellbraunen
Bart, volle Wangen, etwas blatternarbiges Gesicht, ges
sunde Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden Hut, hells
grau tüchenes Jankerle, dergleichen lange Hosen, und
Bauernstiefel.
98.
Rosalia Ziegler, oder des Knollenkocher 3
Rosali, Kebsweib des vorigen, ist ungefähr 26 Jahre
iſt
alt, großer hagerer Statur, hat dunkelbraune Haare,
Hohe Stirne, hellbraune Augen, große buckligte Naſe,
mittelmäßigen Mand, ſpißiges Kinu, länglichtes G. ſicht,
etwas mit Sommerflecken überzogen, volle Wangen, röth:
fiche Gesich farbe, ſchwäbische Kleidung, und einen lans
gen Korb auf dem Rücken, hat in Konstanz auf einmal
drei Kinder gehabt.
55
99.
Des rothen Jules Jörgle, ein Erzdieb, wel:
cher schon vielfältig, besonders auch in Kempten und
Fießen ausgebrochen hat, hält sich häufig bei Mößkirch,
Engen, Schaffhausen, auf dem Schwarzwald und im
Breisgan auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 28 Jahre alt, von mittlerer
Größe, etwas befeht, hat blonde Bauernhaare, e:was
aufgelaufen, flache Stirne, hellgraue Augen, mittlere
Nase und Mund, rundes Kinn, keinen Bart, breites
Gesicht, volle Wangen, gesunde Gefichtsfarbe, trägt
einen runden Hut, dunkelblau tûchenes Jankerle, lange
grüntüchene Hosen, lange Stiefel bis über die Knie.
100.
Der kleine Michele, ist der Anführer und Lehr:
meister vieler Diebe, hält sich meistens im Sigmaringis
schen, bei Engen, Schaffhausen, und auf dem Schwarzs
walde auf; ist ungefähr 33 Jahre alt, klein, etwas bes
setzt, hat schwarzbraune Bauernhaare, breite Stirne,
braune Augen, mittlere Nase und Mund, spißiges Kinn,
breites Gesicht, keinen Bart, volle Wangen, blaffe Ges
fichtsfarbe, trägt einen runden Bauernhut, blau tücher
neu Oberrock, schwarze Lederhosen und Stiefel.
101.
Raphael Enderle, vulgo der drollmaufige
Raphel, ist schon mehrere Jahre im Zuchthaus geweſen,
1
56
ein Geſellſchafter des vorigen, hält sich im Sigmarins
gischen, bei Markdorf, Engen, auch bei Schaffhausen
auf; gibt ſich für einen Keßler aus, ist ungefähr 31 Jahre
alt, groß, etwas beicht, hat hellbraune Bauernhaare,
breite Stirne, dunkelgraue Augen, große dicke Nase,
Fehr großen Mund, aufgeworfene Oberlippe, spißiges
Kinn, keinen Bart, breites Gesicht, volle Wangen, blase
Gesichtsfarbe, trägt einen dreieckigten Bauernhut, grün
tüchenen Oberrock, lange grantüchene Hosen, unter dens
felben schwarze Lederhosen und Stiefel.
1
102.
Des Sieben bettlers Bernhard, ein Schweiz
zer, hat vor ungefähr 8 Jahren auf dem Markt zu
Mößkirch einem Mann Leder, Tuch und einige andere
Sachen gestohlen, und ist überhaupt ein Erzdieb, und
Kamerad des kleinen Micheles, ungefähr 33 Jahre alt,
groß und besetzt, hat schwarzbraune Bauernhaare, hohe
Stirne, hellbraune Augen, spißige Nase, mittlern Mund,
langes Kinu, schwarzen Bart, Ohren: und Halsbart,
volle Wangen, gesunde Gesichtsfarbe, trägt einen hohen
runden Filzhut, schwarzgraues Janferle mit grünen Auf-
schlägen, lange grau tüchsene Hosen mit Streifen, und
Stiefel.
103.
Des Siebenbettlers Balthes, Bruder des
porigen, war auch bei dem Diebstahl zu Mößkirch, gibt
fich für einen Sägenfeiler aus, hält sich meistens bei
seinem Bruder auf, ist ungefähr 28 Jahre alt, flein,
Hager, hat blonde Bauernhaare, Hellbraune Augen,
57
mittlere Nase und Mund, spißiges Kinn, schwachen
blonden Bart, volle Waugen, länglichtes Gesicht, ge:
sunde Gesichtsfarbe.
104.
Andreas Sträßler, wilder Schwager des vos
rigen, ebenfalls ein Dieb, ist ungefähr 23 Jahre alt,
klein, besest, hat schwarzbraune Haare, schmale Stirne,
dunkelbraune Augen, mittlere Nase und Mund, rundes
Kinn, langes Gesicht, keinen Bart, volle Wangen,
blasse Gesichtsfarbe.
105.
Der Memminger Müller, cin Müller aus dem
Baierischen, hat zu Reuthe in Tyrol bei einem Müller
gestohlen, auch soust schon viele Diebstähle verübt, ist
auch schon zu Ottenbeuern in Untersuchung gelegen; hält
sich im Baierischen, Sigmaringischen, bei Markdorf,
Engen und Schaffhausen auf, ist ungefähr 35 Jahre
alt, groß, hager, hat schwarze Bauernhaare, dunkels
braune Augen, etwas dicke Nase, mittlern Mund, spißis
ges Kinn, schwarzen schwachen Bart, länglichtes Gesicht,
eingefallene Wangen, blasse Gesichtsfarbe.
106.
Der kleine schwarze Liberat, ist schon zu
Navensburg und Tettnang in Untersuchung, auch schon
auf dem Aftberg gewesen, hat mit dem Dißmas, ſeinem
Bruder, in Tyrol zwei Kirchendiebstähle verübt, hält ſich bald
im Batiſchen, bald in Tyrol auf, iſt ungefähr 36 Jahre
alt, Elcin, etwas besegt, hat schwarzbraune Haare, breite
"
58
#
Stirne, dunkelbraune Augen, mittlere Nase und Mund,
schwarzbraunen Bart, Backen und Halsbart, volle
Wangen, rundes Gesicht, gesunde Gefichtsfarbe.
107.
Dismas, dessen Bruder, 22 Jahre alt, groß
und hager, hellbraune, à la Titus geschorene Haare,
dunkelgraue Augen, kleine Nase, mittlern Mund, aufs
geworfene Lippen, spißiges Kinn, keinen Bart, volle
Wangen, gesunde Gesichtsfarbe, länglichtes Gesicht.
103.
Der kleine Schweizerle, oder Wurzelhändler,
geht häufig mit des Rubels, und soll schon sehr viel
gestohlen haben, hält sich bei Stühlingen, Thiengen,
Waldshut, Schaffhausen, auch auf dem Schwarzwald auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 45 Jahre alt, klein und hager,
hat hellbraune Bauernhaare, vornen eine Glaze, hell:
graue Augen, mittlere Nase und Mund, spißiges Kinn,
Hellbraunen schwachen Bart, länglichtes Gesicht, etwas
eingefallene Wangen, röthlichte Gefichtsfarbe, trägt
einen runden Bauernhut, grautüchenen Oberroc, der:
gleichen lange Hosen, Schnürstiefel, und eine Bothenfräze.
109.
Joseph Hölzle, gibt sich für einen Pfannenflicker,
bald aus der Schweiz, bald aus dem Ehjaß aus, soll
einen Elsäßer over Schweizer Paß haben, geht mit des
Vogelmanns Franzſepp, hat im Baieriſchen in 5 oder
1
59
6 Pfarrhöfen, zu Ringschneid bei Ochsenhausen in einem
Bauernhaus, auch sonst schon sehr viel gestohlen, in
Biberach hat derselbe mit Joh. Dorn in einen Kaufladen
gebrochen, wurde aber verjagt, und ist überhaupt ein
Erzdieb, welcher sich blos durch das Stehlen erhält, ſein
Aufenthalt ist im Breisgau, auf dem Schwarzwald, bei
Engen und Schaffhausen.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 40 Jahre alt, von mittlerer
Größe, besetter Statur, hat schwarzbraune Bauerns
Haare, hohe Stirne, dunkelbraune Augen, mittlere, etwas
ſpißige Naſe, mittlern Mund, ſpißiges Kinn, länglich.
tes Gesicht, ziemlich volle Wangen, blaffe Gesichtsfarbe,
starken schwarzbraunen Bart, Backens und Halbsart,
trägt einen runden oder dreieckigten Bauernhut, dunkels
blauen Oberrock mit einem herabhängenden Kragen, schwarze
Leder:, øder lange grautüchene Hoſen und Wadenstiefel.
110.
Des Vogelmanns Franzsepp, hält sich meis
stens bei dem vorigen auf, ist im Würtembergischen
schon 10 Jahre, nämlich zu Gotthartszell, auch im
Baierischen zweimal im Zuchthaus gewesen, wo er aber
jedesmal wieder ausgebrochen hat, und ist ein Erzdieb.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 47 Jahre alt, groß, beseßt,
Hat blonde, krauße Bauernhaare, flache Stirne, blane
Augen, spißige Nase, ziemlich großen Mund, ſpißiges
Kinn, blonden starken Bart, länglichtes Gesicht, volle
Wangen, braune Gesichtsfarbe.
1
1
00
111.
Der großmaulige Lunze, Leonzius Ofterdinger,
ein Schweizer, gibt sich für einen Schleifer aus, ernährt
sich durch Stehlen, und hält sich in der Schweiz, bei
Engen, auf dem Schwarzwald, und im Breisgau auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 37 Jahre alt, groß und be:
segt, hat dunkelbraune krause, über die Stirne hängende
Bauernhaare, hohe Stirne, hellbraune Augen, große
dicke Nase, großen Mund, stark aufgeworfene Oberlippe,
gute Zähne, ſpißiges Kinn, dunkelbraunen starken Vart,
Backen, und Halsbart, länglichtes Gesicht, volle Wan:
gen, lebhafte Gesichtsfarbe, auf der linken Seite eine
quer über die Wange gegen den Mund zu laufende Narbe,
gute Kleidung.
112.
Des Baierschusters Franzsepp, gibt sich
für einen Spielmann aus, dessen Vater war schon ein
Erzdieb, jener hat im Baierischen aus einem Zuchthaus
ausgebrochen, war auch schon auf dem Aftberg; hält sich
im Sigmaringiſchen, Hechingiſchen, im Kinziger Thal
und auf dem Schwarzwald, auch im Breisgau auf.
Personalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 29 Jahre alt, vou mittlerer
Größe und etwas hager, hat hellbraune, etwas aufge:
laufene Bauernhaare, dunkelgraue Augen, etwas spißige
Nase, mittlern Mund, gute Zähne, rundes Kinn, oval-
rundes Gesicht, keinen Bart, volle Wangen, lebhafte
Gesichtsfarbe.
I
61
1
}
113.
Der große Wachtmeister, hat eine vorzügliche
Geschicklichkeit in der Urkundenverfälschung, erhält sich
meistens dadurch, daß er falsche Wanderbücher, Pässe,
Kuutſchaften, Militärabſchiede 2c. druckt, falsche Signete
macht, und aufdruckt; derselbe hält sich meistens in der
Gegend von Schaffhausen, Engen, Möhringen, auf dem
Schwarzwalde, in dem Elzacher und Kinziger Thal auf.
Bersonalbeschrieb.
Derselbe ist ungefähr 38 Jahre alt, großer, etwas
schlanker Statur, hat blonde, à la Titus geschorene
Haare, gegen die Stirne eine Glaze, hohe Stivue, duns
kelgraue Augen, mittlere, etwas ſpißige Naſe, mittlern
Mund, ſpißiges Kiun, schwachen blonden Bart, einen
gegen den Mund zu laufenden Backenbart, länglichtes
Geficht, etwas eingefallene Wangen, gesunde Geſichts:
farbe, zartes, vornehmes Aussehen, trägt einen hohen
runden Hut, grau helltüchenes Jankerle, leinene lange
Hosen und Stiefel, hat eine östreichische Aussprache,
war schon bei Deßtreich und Frankreich Wachtmeister,
spricht mehrere Sprachen, hat ein selbst gemachtes Wans
derbuch, in welchem derselbe als verabschiedeter Wacht:
meister aufgeführt ist. Bei dem Amte Haßlach wurde er
mit vielen Baganten vor 3 oder 4 Jahren von der Streife
eingebracht, aber weil man ſeine Schriften für richtig
hielt, wieder mit einem Geschenk von 24 kr. entlassen, ders
selbe hat meistens ein kleines Schweizer Weibsbild bei sich,
welche mit Einsiedlerbriefen und Bildern handelt.
114.
Der rothe Schlesinger, ein Schneider, gibt
sich ebenfalls mit Schriftverfälschung ab, war schon meh:
62
}
rere Jahre auf dem Aftberg, hält sich meistens im Ba
dischen auf, ist ungefähr 42 Jahre alt, von mittlerer
Größe, beſeßt, hat hellbraune, etwas röthliche, à la
Titus geschorene Haare, hohe Stirne, hellgraue Augen,
mittelmäßig dicke Nase, mittlern Mund, rundes Kinn,
ovales Gesicht, dunkelrothen starken Bart, volle Wangen,
lebhafte Gesichtsfarbe.
Angegeben durch den Räuber und Dich, Kaspar Ott
von Gersau, Kanton Schwyz, und bestätigt durch deſſen
Kebsweis Martina Weißhaar, auch durch die Anna
Maria Rosenberger.
Pfullendorf, den 31. Mai 1820.
Großh. Bad. Bezirks Umt.
Gifler.
}
Abbetteln.
Abbrechen.
Abbrennen.
Abdecker.
Abfreffen.
Abtritt.
Abhauen.
Abgehurt.
Abgemattet.
Abgeredet.
Abgerichtet.
Abgeschirren.
Abgeurtheilt.
Abkleiden.
Amtödtener.
Anbiethen.
Anbinden.
Anzeigen.
Anführen.
Anlügen.
1
·
1
1
}
"
1
·
1
A.
Dalven od. schnuren, Mangöhlen.
Abketschen.
Abfunken.
Raffler.
Abacheln, Abbukten, Minkeln,
Schlucken, Kahlen.
Schmelzticle, Schmelzköhrle.
Abfeßen.
Verglundet,vernafzget, vermerfet.
Lak.
Abgeschmust, betibert.
Torpflanzt.
Abmalochen, abketschen.
Abgeschmust.
Ausketschen.
Schoderer, Wetsch, Hatel.
Verkimmern, verbaschjen.
Anketschen.
Verzegemen.
Ankohlen.
64
1
}
Aengstlich.
Angst.
Anlegschloß.
Anschließen.
Anspannen.
Anzünden.
Aepfel.
Aepfelbaum.
Arbeit.
Arbeiten.
Arın.
Arm, der
Armenhaus.
Arretiren.
Attestat.
4
1
•
1
Aufbrechen.
Aufenthaltsoit.
Aufhenken.
Auflauern.
Auffißen.
Aufsuchen.
Auge.
Auf, offen.
Aufmachen.
Ausbetteln.
1
Bauferig.
Bauser.
Krott, Dusa.
Schlangen.
Amnalochen.
Funken.
Pommerling.
Pommerlingfieberling.
Schineplerei.
Schinepeln.
Dalver, Boller.
Fema.
Bollerkitt, Heges.
Krank: oder Dildipflanzen.
Fleppe.
Hospern, Auspläzen.
Kochem, Kitt, Kehr.
Schnüren.
Beduchtseyn, Haasch oder Mokel.
Oberfinnighauren, Knoggen.
Filzen, Nischen.
Schein, Scheinling.
Hosper.
Hospern, Auspläzen.
Ausdalfen, Ausschnuren.
Ausschabern.
Frakeln.
Ausnaschen, Pfichen.
Klufting, Usmalochen oder Abs
4
Ausbrechen.
Ausforschen.
Ausgehen.
Ausgehungert.
Kolderig.
Ausgelaufen.
Auspoftet.
Auskleiden.
ketschen.
Ausliefern.
Austrodeln.
}
1
65
Auslöschen.
Auspacken.
Auspeitschen.
Ausplaudern.
Ausplündern.
Ausruhen.
Aussagen.
•
•
1
Aussaufen.
Ausschelten.
Ausschmälzen.
Ausschreiben.
Aussehen, Ausspehen.
Aussteden.
Ausstechen.
Auswechseln.
Auszahlen.
་
Diplen.
Ausfetschen.
Fegen oder Fetschen, Kobern.
Verschmusen.
Schornen, Schniffen, Gampfen,
Zopfen.
Houren.
Schmusen, Puken, Diberen:
Schwächen, blaſſen.
Vermamsen.
Versichern.
Ausfebern, ausfackeln.
Spannen, Schmiren.
Sichern.
Ausdupfen.
Schiferen.
Pfräumen.
B.
Flude.
Lemer oder Lächumschupfer.
Lächumschupferhizling.
Bachkaz.
Pfluzen.
Pfloderer.
Floderer.
Nuech, Hopf oder Gscherter.
Nuechekehr, Kante, Kitt, Guſch.
Schineller.
Ruchemalfes, Mahlboschen.
Kuechengois.
1
4
1
·
·
1
1
•
Bach.
Bäcker.
Backhaus.
Backstein.
Baden.
Barbierer.
Bart.
Bauer.
Bauernhaus.
Bauernknecht.
Bauernkittel.
Bauernleben.
$
LO
66
Bauernstiefel.
Bauernvolk.
Nuchenwatsche, Ruchelangmus
ſchen.
Ruchegasche, Gais.
Höhling oder Stöberling.
Krächling.
Schianker oder Oberſens.
Kächeltemano, Lächum, Boy.
Baum.
Baumnuß.
Beamter.
Bäckerbrod.
Beherbergen.
Feden.
Beichten.
Bekannt.
Beffer.
Bethen.
Bethschwester.
Bett
Betteln.
Bettelvogt.
1
1
Brellen, Brummeln.
Maker,begneist, Moker, Muker.
Töfer.
Knobeln.
Knobelschix.
Mette, Sauft.
Dalfen, Schnuren, Mangöh
len, Türchen.
Buş, Laninger, Regem, Tſchug:
ger.
Dalfer, Schnurer, Mangöhler.
Bettler.
Dalcher.
Beul.
Feter.
Beutelschneider.
Gschogänger.
Beweinen.
Flößeln.
Beischläferin.
Glund.
Bezahlen.
Pfräumen.
Bekommen.
Bestieben.
Betrügen od. Lügen
Kaspern.
Berg.
Montane.
Bestohlne Diebsverfolger. Mohrerkaffen.
Tofe oder Kafer.
Biedermann.
Bienenkorb.
Biene.
Bier.
Bumbatjes.
Spitvogel, Beder.
Blamp oder Blempel.
*
Bierknecht.
Birne.
Bleibenlaffen.
Blut.
Bleiben.
Binden.
Bod.
Bohnen.
Bohrer.
X3Z.
Brantwein.
Brechen.
Bräu.
Brief.
Brod.
Brodsack.
Bruder.
Brüllen.
Brunzen.
Brufttuch.
+
-
·
1
Bube.
Buch.
Butter.
Bücherschreiben.
Bündel.
Chais.
#
Dach.
Deuten.
67
Blempelwäscher.
Stühling.
Balona oder Bonascheffla:
Nöttling.
Hauren.
Anketschen.
Bartmann.
Bauerndegen.
Wurmer.
Lak, Stumpf, Muff.
Gfinkelter, Sorof.
Gühlen.
Dickling.
Fleppe.
Lächum oder Maro, Lop:
Lächumrande, Waiter.
Glied, Brisge.
Jäbeln.
Fläßeln.
Klämerle.
Fißel, Stoßem.
Fleppa.
Schmuk, Scham:
Fleppapflanzer.
Waider oder Rande.
C.
Scharette:
D.
Mantel.
3ingiren:
1
68
Dieb
Diebsbande.
Diebsherberg.
Diebshandwerk.
Diebstahl.
Dorf.
Drec.
Dräschen.
Drei.
Dunkel.
Durchbören.
Durchbrechen.
Durchlaufen.
Efe.
Eheweib.
Einfältig.
Einfalzen.
Einschlafen.
Einschließen.
Einschleichen.
Einschlagen.
Einstecken.
Einsteigen.
Eisen.
Entfliehen.
Erfrieren.
Erhenken.
Erkennen.
Erlaufen.
Eröffnen.
1
3
4
1
1
•
•
1
Kanoffer oder Gschor.
Kanoffer Gais.
Kochemer Kehrs, Kitt: Baies.
Kanofferschinegglerei.
Schornen, Schniffen, Zopfen.
Mochum, Balar, Gfart.
Schunt.
Pflengeln.
Drivis.
Kohlschafft.
Wurmen.
Schaberen.
Durchnaschen, Durchboschen.
E.
Gränerei, Grenzgasch.
Grängoi, Mosch.
Nilli.
Einsprunken.
Verschlaunen.
Schränken.
Seducht, Innerkinnignaschen.
Innerkinniggufa.
Krankpflanzen, Dildepflanzen.
Innerkinnignaschen.
Kramisch, Rost.
Bernaschen, Verposten, Pfichen.
Verbibern.
Schniren.
Mogerhaben, Verkneisen.
Verblosen, Verſchwächen,
Aufschrenken.
69
Erstechen.
Ertappen.
Erzählen.
Erzdieb.
Effen.
Eßwaaren.
Ey.
Faden.
T
Verlupfen.
Bstieben, Beharchen.
Kohlen.
Grandiger Kanoffer, Gschor.
Schluken, Acheln, Butten, Kohlen.
Schluckige Sore, Achelsore.
Begum, Weißbirren.
F.
Durchzug.
Plozen.
Fallen.
Falschbettler.
Hochfeller, Hochstapler.
Falsch.
Link.
Fangen.
Faullenzer (ein)
Bftißen, Beharchen.
Manobisch, Schinegeln.
Fenster.
Finetter.
Fensterladen.
Gfelt, Mantel.
Feuer.
Funk.
Feuern.
Funken.
Feiertag.
Prenzenschein.
Filzhut.
Gische, Aberma.
Finster.
Kohlschaft.
Fisch.
Fleßling.
Fischen.
Fleßlinge.
Flachs.
Hor.
Fleisch.
Fliehen.
Fluchen.
Floh.
Fort.
Förster.
Frau.
1
+
Bofert, Bani.
Naschen.
Jäbeln.
Schwarzreitter-
Schibes.
Jasker, Jahrhegel.
Gai, Musch.
70
Frieren.
Frucht.
Führen.
Galgen.
Gans.
Gardist.
Garten.
•
1
Bicberen.
Gieb.
Trodeln.
G.
Dolma, Feldgloka, Nella.
Strohbuzer, Strohwudel.
Granſcharle, Tscholizgi, Schuker,
Susballamachonum.
Ringling.
Baiser, Hospes.
Gſärft.·
Gsärftibani oder Mos.
Krankzopfen, Schornen.
Leke, Doves.
Garn.
Gastwirth.
Fiz.
Gedtegen.
Gediegenfleisch.
Gefangennehmen.
Gefängniß.
Gehen.
chen, Pfichen.
Geigen.
Klinge.
Geiß.
Geißbock.
Tſchawit.
Eartmann.
Geld.
Labe, Kis, Meges.
Posten, Naschen, Scheften, Hols
Geldbeutel.
Gefang.
Geschrei.
Geſchüß.
Gesellschaft.
Gejotten.
Gespinst.
Gespenst.
•
Kißrande.
Schallen.
Jäbeln.
Buska, Mangera, Klaſſa.
Kamaruscha.
Gficheret.
Triflet.
Grandiges Schuberte, Balderle.
Geräuchertes Fleisch. Schwarzbosert, gfärfter Bani,
Gestorben.
Bägeret.
71
Geständniß.
Gewähr.
Gitter.
Goldarbeiter.
Glocke.
Gold.
Groß.
Gut.
Haar.
?
Schmuferei, Diberei.
Mangern, Buska, Klaffe.
Kramis.
Glonker.
Fuchs.
Fuchsschinegler.
Grandig.
Tofe.
S.
Schleng.
Gib, Spizgib.
Fema, Grifling.
Femasteken.
2
Haber.
Hand.
Handgeben.
Handelschaft.
Sochterei.
Handelsmann.
Sochter.
Handwerk.
Handwerkspursche.
Haß.
Haus.
Händel.
Hemd.
Henker.
Kafler.
Henken.
Schniren.
Henne.
Herausgeben.
Schinegglerei.
Talfkunde, Pfiffes, Hamburger.
Stumpf, Muf.
Kehr, Kitt, Kusch, Kande.
More, Flader.
Staud, Gemble.
Stire, Gachem, Stanzla.
Userkinnigsteken.
Herausnehmen.
Sore, Zopfen.
Hergeben.
Stefen.
Herr.
Sens, Prinz.
Herrschaft.
Senſerei.
Herumziehen.
Heu.
Pfichen, Knasten, Tschanen. 44
Kupfer.
72
Heulen.
Heurath.
Here.
Heid.
Hieher.
Hinab.
Hinauf.
Hinein.
Heraus.
Herüber.
Hinrichten.
Hintergehen.
Hier.
Hirt.
Hofthor.
}
1
1
1
ן
Flößeln, Danauseren.
Kräneret.
Fingelschize, Fingelmuß.
Schmälemer.
Hirles.
Unterkönig.
Oberkönig.
Jnnerkönig.
Uslerfönig.
Ennerkönig.
Kaboren, Dalken.
Hinternaschen.
Bekanum, Hirles.
Bumser.
Hofwinde.
Gräneret.
Sprauß, Krach,
Spraußfeßer.
"
Hochzeit.
Holz.
Holzmacher.
Honig.
Süß, Beterwaffer.
Horchen.
Beduchtseyn.
hosen.
Buchsen.
Hünerstall.
Stiręstinker.
Hund.
Gilof, Kib, Riffel, Kipp.
Hunger.
Kolter, Buttlak.
Hungrig.
Kolterik.
Hure.
Glund, Nafsk.
Huren.
Glunden, Nafsken, Nerven.
Hut.
Giſchi, Oberma.
J.
Ja.
Jäger.
Tschi.
Jasker, Jahrhegel, Gründing, Grün:
stäudler.
}
73
Jahr.
Jane.
Jude.
Kaim.
Junggesell.
Fißel, Getschen.
Kaffee.
Kanzlei.
K.
Lashu, Brauhaus, Schuchamajum.
Schianklerei, Senserei.
Kanzleischreiber.
Feberer, Fakler.
Kaplan.
Unterkolb.
Kapell.
Kangerle.
Katholisch.
Wonisch.
Kachel.
Schottel.
Kalb.
Junger Horbogen.
Kalbfleisch.
Boſert von einem Horbogen.
Kalt.
Kammer.
Biberisch.
Klamina.
Kamerad.
Kameruſcha.
Kaph.
Obermäne, Dippelbära.
Blättling, Hardera.
Fendrich, Schmirling, Sidere.
Fendrichsoter.
Karten.
Käs.
Käskrämer.
Kasten.
Haußel.
Kastenaufbrechen.
Kage.
Kaufen.
Hanselhosperen.
Schmaling, Ginkel, Murke.
Baaschen, Kimmern.
Kaufen um die Hälfte. Gschorbaaschen.
Kaufladen.
Kartoffeln.
Kamin.
Keller.
Kerzlicht.
1
Socht.
Buse, Bolle, Bimpel, Matrella,
Hota.
Holand, Komarsch.
Mattel, Madof.
Faf.
}
74
Keſſel (Brennkeſſel)
Kette.
Keffel.
Kind.
Kindbetterin.
Kindbett.
Kirchen.
Kirchbestehlen.
Kirchendieb.
1
鲁
​Servnolle.
Schlang.
Gortel.
Kodum, Schraza, Galma, Gam-
pesar.
Deußleri.
Deußlerei.
Kancheri, Duft, Gaske.
Kangeri mori, Makochen.
Gſchor von der Kangeri.
Kangeri Sore.
Höhling von de Schariſele.
Schariſele.
Mette, Sanft, Kibesmettele.
Schupfen.
Malves, Malboſchum.
Klufterei.
Kirchengeräth.
Kirschbaum.
Kirschen.
Kissen (Hauptkissen)….
Kiſte.
Kittel.
Kleid.
Kleiderhändler.
Kloster.
Klug.
Kochem, Nemmes.
Kluger Wirth.
Kochemer Baiser.
Jud.
Kochener Kaim.
Kochemer Kafer.
Kluftereisochter.
Bolent.
4.
Kleiderdiebstahl.
Knab.
Knecht.
Mann.
Kleiner Kramladen.
Krindskopf.
Makel, Klufterei Schornen.
Fißel, Kodem, Stozem, Schrada.
Schineller.
Knopf.
Hegeble.
Kochlöffel.
Schnabel.
Kommen.
Naschillen.
Kopf.
Kibes.
Korn.
Gieb.
Kornkasten.
Hanßel zum Gieb.
75
Koth.
Köpfen.
Krank.
Krankenhaus.
Schnud.
Kiwiszopfen.
Bäkerisch.
Bäkerischkitt, Bollerskitt.
Krankheit.
Bäkerei.
Kraut.
Kronet.
Krautmarkt.
Kronebolle.
Kreuzer.
Etidy.
Küche.
Sicherei.
Küchengeräthschaften. Sichereisore.
Küchlein.
Brandling.
Koffer.
Schupfe.
Kupfer.
Bodill, Burtil.
Kuh.
Horbogen.
Kupferschmid.
Burtiller.
Kutsche.
Scharette.
&
Laden (am Fenſter).. Gfelk, Mantel.
Land.
Langsam.
Laufen.
Läugnen.
Martini.
Beducht.
Naschen, Boschten, Polchen.
Schiferen.
Laus.
Künum, Walder, Kilwa.
Lauser.
Künumer.
Lachen.
Schmolen.
1
Leinwand.
Lebensmittel.
Achelsore.
Dame.
Leiter.
Nabine.
Leben, das
Leben (Leben nehmen).
Leute.
Gais, Chaies.
Das Gaiszopfen.
Gais, Gasche.
76
Licht.
Jak, Scheinling.
Lichtput.
Liegen.
Louisdors.
Krebs zu einem Jak.
Schlauna, Hauren.
Loch.
Löffel.
Löschen.
Lichtlöschen.
Loslassen.
Los oder Frei.
Lutherisch.
Lügen.
Maul.
Maas.
Machen.
Mädchen.
Magd.
Mann.
Mantel.
Markt.
Marktdieb.
Maurer.
Meer.
Mehl.
Megger.
1
量
​1
1
4
1
1
1
.
Blette.
Gube.
Schnabelholz.
Dipplen.
Jakedipplen.
Boderen.
Boder, Schibes.
Grillisch, Gfroren.
Kohlen.
M.
Giel.
Mälterle.
Malochen, Pflanzen.
Schir, Model.
Schinellerin.
Käfer, Naggel.
Windfang.
Bolle, Gschok.
Gsochkgänger.
Schunplozer.
Grandig Flotte.
Staubert, Vorena.
Kazuf, Kaffler.
Kazufen.
Meggen.
Meister.
Krauter.
Menschen.
Gais, Gasche.
Messer.
Messerschmid.
Tſchuri, Hettling, Sagum.
Tschuripflanzer,Hettling flammerer.
77
Milch.
Milchhaus.
Gleis, Latsche.
Gleiskittle.
Milchraam.
Oberma.
Milchsupp.
Gleispolifika, Gleißschnalla.
Mond.
Lafone, Bleker.
Mondschein.
Mord.
Müller.
Roller.
Muhle.
Musikant.
Mutter.
Nacht.
Nacht, gute.
Nachtgespenst.
•
Lafoneblik, Lafonezögemer.
Kapormore.
Schidere, Noll,
Klingensetscher.
Mamere, Olorischmus, Batrenä.
N.
Ratte, Beily, Kohlschaft.
Doferatte.
Tschuberle.
Nachtschwärmer.
Beilygänger, Beilyposter.
Namen.
Nemes.
Narr.
Nille, Dade, Dakel.
Nas.
Muffer.
Nähen.
Stupfeln.
Nichts.
Noves, Lau, Lo.
Niederschlagen.
Niederguffen.
Niederwerfen.
Nudeln.
Nuß.
Ochs.
Ochsenfleisch.
t
•
•
Niederplozen.
Spizling, Stupferling.
Krechling.
5.
Horbogen.
Bane von einem Horbogen, oder
Horbogen Maß.
78
I
!
Dehl.
Ofen.
Läufer.
Hizling.
Offen.
Opferstock.
Opferstockplündern.
Paar.
Pack.
Palast.
Paß.
Pasmacher.
Person.
Pfanne.
The Hosper.
}
Jokel.
Jokelpritschen, Bſleken.
B.
3wis.
Waider, Rande.
Grandigekehr.
Flepp.
Fleppemalocher.
Gais oder Gasche.
Rußling, Präme.
Kollach, Kolb.
Kollachekitt, Kehr: Guſch.
Dobereklinge, Dämpfkölle.
Kleber, Susem, Trappen.
Feldschoberer, Feldbartle.
Zinken.
Pettschaftverfälscher. Zinkenpflanzer, Schaber.
Pfarrer.
Pfarrhaus.
1...
Pfeif (Tabakspfeif).
Pferd.
Pflugeisen.
Pettschaft.
Plaudern.
Predigen.
Kappen, Manchen.
Priester.
Rollach, Kolb.
!
Prügel.
Guves, Makes, Keiles.
Prügeln.
Koberen, Gufen.
Pulver.
Pfeffer, Kimmel.
Q.
Madiberen, Dipplen.
Quartier.
}
Fede.
79
Ratiren.
Rausch.
Reben.
Regen.
Reguen.
Niechen.
Rind.
Rock.
Rosenkranz.
Roßstall.
1
N.
Fleppenmalochen, Fladere.
Schwächer, Bloser, Bafer.
Säftling.
Maieme.
Maiumen.
Muffen.
Horbogen.
Malfes, Maleboschen.
Steiger.
Stenger fürs Aſum.
Rüben.
Scherling.
Ruhen.
Hauren.
Säbel.
Kerum.
Sachen.
Sore.
Sac.
Waiter, Rande.
Säge.
Geigen.
Salat.
Salz.
Sänger.
Sau.
Saufen.
•
Kromet, Blättling.
Spruntert.
Schaller.
Bale, Kronikel, Wurzelgraber,
Raffert.
Schwäche.
Sanker für Bole, oder Kronikel.
Kühnſtock, Laſel, Megern.
Saustall.
Schaaf.
Schaaffleisch.
Bosert von einem Lafel.
Schämen.
Schummeln.
Scharf.
Harber.
Schauen.
Spannen oder Linzen.
80
Schauer.
Scheere.
Bauser, Bumpsen.
Krebs, Zwikerling.
Schermesser.
Flader Schury.
Scheiden.
Schibisnaschen.
Scheinen.
Bleken.
Schelm.
Schelmenstück.
Schelten.
Schenkel.
Schenken.
Scheu.
Scheuer.
Schießen.
Schießgewehr.
Schiltwache.
Schinder.
Schinderei.
Schlachten.
Schlagen.
Schlaf.
Schlafen.
Schlafzimmer.
Schlaflos seyn.
Schläfrig.
Schlafrock.
Schlag od. Streich.
Schlagen.
Schleichen.
Schlimm.
Schließen.
.1
1
1
1
·
1
Kanofer, Gschor, oder Ko
chemer.
Kanoferschury.
Mamsen, oder Stimpfen.
Trittling.
Anblehen, Gsteken.
Bauserig oder Bumferig.
Schaffel, oder Schaffele.
Klaffen, oder Schnellen.
Buska, Mangere, oder Klaffa.
Haurigerlaninger.
Kafler.
Kaflevei.
Kaflen, Kazusem.
Keilen, Guffen, Koberen.
Schlane.
Schlaunen.
Schlannklamine oder Durm:
flamine.
Nobus schlaune.
Schlaunerig.
Schlaumalfes.
Keyles, Guves, Koberes, oder
Makes.
Gufen, Koberen.
Beduchtuaschen.
Laf, oder Schofel.
Schrenken.
81
Schloß (Thürschloß)
Schloß (gedecktes Schloß)
Schloß (Gebäude)
Dalmerei.
Hasche Dalmerei.
Grandige Kehr.
Dalmereiflammerer.
Schloffer
Schlucken
Schlüffel.
Schmalz.
Schmauchen:
Schmälzen.
Schmid.
Schmiden.
Schmuzig.
Schnallen.
Schnee.
Schneiden.
Schneider.
Schnupftabak.
Schnupftuch.
Schön.
Schreiben.
Schreiber.
Schreibzeug.
Schreiner.
Schreien.
Schrift:
Acheln, oder Butten:
Dalme.
Schmunk, Schamm:
1
ས །།
Döberlen.
Sichern.
Schubkarren.
Schuh.
Schuhmachen.
Schürze.
Schutt.
Schuß.
Schwanger.
Flammerer.
Flammerschinegeln.
Schmunkig.
Spangen.
Schimel.
Feße.
Stichler, oder Stupfler:
Dobere, Nasof.
Wischerle.
Dov.
Febern, Faklen.
Feberer, Fakler:
Feberei.
+
·
1
Holzwurm.
Jäbeln.
Fleppen.
Dralarum.
Girchen, Trittling, Nuschen:
Girchen, Nuschenpflanzer.
Flame.
Schnud.
Schnellen, oder Klasset:
Bunkisch, Dippel, Hopper:
82
Schwester.
Glied.
Schwaßen.
Dibern, Schmußen, Puken.
Schwein.
Bale, Kronikel, Wurzelgraber.
Schweinhirt.
Schwören.
Jäbeln.
Sehen.
Balebumser.
Spannen, Linzen, Schmiren.
Saife.
Stein.
Seiler.
Sigel.
Silber.
Singen.
Sißen.
Sohn.
Soldat.
Spec.
Speiße.
Speien.
Spielen.
Spindel.
Spinnen.
Spißhub.
Sprache.
Sprechen.
Springen.
Stadt.
Stall.
Stecken.
Storben.
Sieifbettler.
•
·
1
•
1
Schmirling.
Kißel.
Strikler.
Zinka.
Kesuv.
Schallen.
Hauren.
Visel.
Laninger, Regam, Balomas
chonum.
Spokony.
Achelsore.
Gillen.
Blättlingen, Hadern.
Driffelspiz.
Drifflen.
Kanoffer, Gschor.
Diblerei, Pukerei.
Schmuſen, D bern, oder Pus
kerei.
Hordignaſchen, Guantnaschen.
Mochum, Bollent, Steinhäufle.
Stinker.
Ratte, Sprade.
Bäteren.
Butschnuren, Schmaldalfer.
1
88
Speisekammer.
Stehlen.
Still.
Stillet.
Still stehen.
Straße.
Straßenräuber.
Streite.
Streich.
Stricken.
Stroh.
Strohhaus.
•
•
Freiflamina.
Schornen, Schniffen, Zopfen,
Gampfen, Schnoken.
Beducht, Heime, Anstecken.
Schuri.
Veduchthauren.
Teratt, Strade.
Stradegschor, Stradekanoffer.
Lami, Mori..
Gufes, Mok:s, Geiles, Koberes.
Bohren, Neberen.
Rauschet.
Rauschkitt.
Streifling.
Strümpfe.
Stube.
Schrende, Hiz.
Stunde.
Schöde.
Suchen.
Suppe.
Nuschen, Vilzen.
Bolifska, Schnallen, Bolenderi.
T.
Labat.
Dobere.
Tabakrauchen.
Nebeln.
Tabafspfeifen.
Tag.
Jum.
Tanzen.
Tasche.
Taub.
Teller.
Tempel.
Thor.
Thür.
•
.
!
1
4
SA
Dobereckling, Dämpftöllen.
Nikeln, Blattfüßen.
Rande.
Stumpf.
Blättling.
Grandige Kangeri, Duft.
Grandige Winde.
Winde.
&
1
84
Tisch.
Tischtuch.
Tochter.
Todt.
Thaler.
Theil.
Theilen.
Tagdieb.
Todtschlagen.
Töpfer.
Tragen.
Tranf.
Trinken.
Trunkenheit.
Tuch.
Tuch wollenes.
•
•
1
1
Glatt.
Glattspreitling.
Schir.
Bäkeret.
Natt.
Schabole.
Schabolen.
Schnispringer.
Makoberen, Mulkobern.
Dreckschwalm.
Buklen.
Schwäche.
Blosen, Schwächen, Bafen.
Schwächerei, Baferei.
Dame.
Bokdame.
Kohle, Massik, Sodum, Nikel,
Teufel.
Teufelholen.
u.
Stepfel.
Kohlezopfen.
Uhr.
Umbringen.
Uhr (Sackuhr)
Unbekannt
unten.
Ueberfreschen.
Lupper, Nopper, Schi.
Kaboren.
Randelupper.
Nobismaker, Nobiskneis.
Unterkinnig.
Zvilkahlen.
V.
Verbrechen.
Verbrennen.
Verketschen.
Verfunken.
85
[
Verrathen.
Verstechen.
Vogt.
Verhören.
Verhör.
Dupfen.
Schmusen, Baldobern.
Scharle, Gritsch, Gsängerle.
Verlinzen.
Verling.
W.
Wagen.
Waare.
Wald.
Waschen.
Warten.
Waffer.
Weg.
Weib.
Wein.
Wache.
Wind.
Wirth.
Wirthshaus.
Wurst.
Zahlen.
Zahn.
Zanken.
Zeug.
Ziehen.
1
·
•
Scharon, Rädling.
Sore.
Krach, Jahr, Sprauß.
Fladeren.
Scheffhauren.
Flude.
Strade.
Gaie, Muß.
Jole.
Schmirlaninger, Suspalamas
chonum.
Blässe.
Baiser Hospes.
Baiserkitt, Kande oder Kehr.
Schlanke.
3.
Pfräumen.
Krächling.
Stimpfen, Kappen.
Sore.
Ketschen.
1
86
Zimmermann.
h
Zimmer.
Zorn.
Zuchthaus.
Zujammen.
Spraußfeßer.
Klanina.
Stumpf.
Schofelkitt, Bollerbais.
Kameroschen.
Zwei.
Zwis.
Zwetschgen.
Zinn.
Zeichengeben.
Blauhosen.
Blankbotill.
Zinkensteken.
Baden, Badisch.
Huſiſch.
Würtembergisch.
Foklisch.
}
Baierisch.
Bavarisch.
Schweiz.
Bum.
Destreichisch.
Käferisch.
Französisch.
Haafib.
Großh. Bad. Bezirks - Amt.
Gifler.
i
Misch Paris 746
Da s p
3
Arbeit s ha us
al g
das vorzüglichste Hülfsmittel
in
PARSONS LIGNAN
University of
MICHIGAN
der Verwaltung des Armenwesens.
3

Dargelegt
von
D. Ferdinand Hand,
Geh. Hofrathe und Professor zu Jena."
Jena
in der Cröker'schen Buchhandlung
1839.
{
Vorwort.
Der
er Verfasser dieser Blåtter, in sei-
nem Berufe an die Wissenschaft ge=
wiesen, hat den Lebensgrundsaß stets
festgehalten, daß die Wissenschaft nicht
dem Leben entfremden dürfe, und daß ei-
nem Jeden obliege, für das Gemein-
wesen nach Kräften mitzuwirken. So
wurde er in den Kreis der Armenpflege
der Stadt gezogen, der er als Bürger
seit zwanzig Jahren angehört. Er trat
als Mitglied in die Armencommission,
welcher damals ein staatskundiger Mann
vorstand, der durch Hinweisung auf die
Institute des Auslandes und die Kennt-
'
t
IV
Vorwort.
niß richtiger Principien Ideen zur Ver-
besserung des Armenwesens anregte. So
tauschte der Verfasser gegen eine schon
früher erworbene Erfahrung sich neue
Ansichten ein und führte den lange ge-
hegten Gedanken zur Anlage eines
Arbeitshauses aus. Die Ausführung
glückte bei der Mitwirkung landesherr-
licher Gnade und unter Begünstigung
wohlwollender Mitbürger, und es be-
währte sich ein so entschiedener Nußen,
daß bald die Nothwendigkeit einer ſol-
chen Anstalt für jede Commun erkannt
wurde. Nicht aus Büchern ward der
Plan genommen, und nur erst nach
völliger Einrichtung des Hauses sah sich
der Verfasser in der hierzu gehörigen
Literatur um. Da fand er vielfache
und weitschichtige Entwürfe und eine
Menge Gegenredner; jene waren gro-
ßentheils unvorsichtig aufgestellt und da-
her unausführbar; diese hielten sich an
Vorwort.
V
看
​die verunglückten Versuche, und schienen
mit Recht an der Zulässigkeit zu zwei-
feln. Und dennoch ist und bleibt das
Arbeitshaus das sicherste Mittel der Ver-
armung zu steuern und die Sittlichkeit
im Volke herzustellen. Jede Gelegen-
heit sollte benugt werden, diesen Grund-
ſaß klar und nachdrücklich auszusprechen.
An den Verfasser gelangten An-
fragen, wie er das Arbeitshaus ohne vor-
ausgenommenen Fond eingerichtrt habe,
und er glaubte, eine Besprechung der
Sache könne zugleich als ein Aufruf an
alle Gemeinden, denen die Pflege der
Armen zufällt, gelten. So legt er seine
Ansicht dar. Sie soll und kann nichts
Neues enthalten, sondern nur Sicher-
heit vor entgegengestellten Zweifeln ge-
währen und zur allgemeinen Anerken-
nung beitragen. Auch Gelehrtes_ent-
halten diese Blätter nicht, aber Gut-
gemeintes; sie sind für das Volk, dessen
→
|
VI
Vorwort.
Ueberzeugung gewonnen werden muß, be-
stimmt, und daher in einfachen und kur-
zen Worten auf den Hauptgegenstand
beschränkt. Erreicht wird ihr Zweck,
wenn sie einen kleinen Beitrag zu dem
Gedeihen des großen Werks der Ver-
ſittlichung und des Gedeihens unſeres
Volkes liefern, an welchem zu arbeiten
jeder gute. Deutsche sich berufen füh-
len muß.
Jena den 12. Decbr. 1838.
Seitdem Deutschland zu dem Bestand eines
auf geordneten Verhältnissen beruhenden Friedens
gelangt ist und in den meisten Ländern die Vor-
theile, welche zur Belebung des Interesse an dem
Gemeinwohl aus einer constitutionellen Verfaſſung
hervorgehen, gewonnen hat, wurde auch dem Armen=
wesen eine ernstere Pflege und namentlich eine sorg-
ſamere Erforschung und Prüfung der hierbei leiten-
den Grundsäge zugewendet. Eine Menge Schriftz
steller waren thätig, und in den Acten jeder Stadt
finden sich Gutachten, Plane, Ordnungen aller Art
vor. Vieles wurde bis zur Ausführung gefördert,
unendlich Vieles blieb bei der Spaltung der Mei-
nungen und zum Theil auch wegen der Unanwend-
barkeit nur geschriebenes Wort. Für Aufstellung
allgemeiner Grundsäte verfolgte man einen zweifachen
Weg der Untersuchung, indem man einmal nach den
Quellen der Armuth forschte, und in der Abgrabung
derselben die einzige oder beſte Hülfe für eine ſpä-
tere Zukunft nachwies, und indem man die Maass
regeln zu ergründen suchte, durch welche die einmal
vorhandene Armuth der Gegenwart gemindert oder
1
2
gänzlich beseitigt würde. Auf beiden Wegen konnte
man zu dem einen Ziel gelangen, welches in der
Bewahrung und Verbesserung des Gemeinwohls zu
erstreben ist. Unndthig war der von Vielen erho-
bene Streit über die Frage, ob denn überhaupt in
Deutschland Armuth zu finden, und in wiefern die
vernommenen Klagen über die steigende Zahl der
Dürftigen in Wahrheit begründet ſeyen; wobei man
ſich in unsichere Berechnungen und in unzureichende
Vergleichung mit anderen Ländern verlor, dagegen
keineswegs beachtete, daß hierbei Alles oder das Meiste
auf Localverhältnissen beruht, und Hauptstädte nicht
den Maasstab für kleinere Städte und die Dorf=
schaften gewähren können. Wer Archive durchgan=
gen ist, wird wissen, daß in alter Zeit die Noth
und Zahl der Armen nicht geringer, ſondern im Ge-
gentheil größer, bei ungeregeltem Länderverhältniß
die Belästigung umherziehender Bettler unbeschreib-
lich und daher die Klagen allgemein waren. Allein
auch jest finden sich nach Einführung von Ordnun-
gen und Gründung von Anstalten noch viele Armen,
und werden sich immer finden; noch gibt es eine
große Zahl der Liederlichen und in Unsittlichkeit Ver-
sinkenden, und wäre die Anzahl geringer geworden,
so stimmt die Duldung derselben nicht mehr zu un-
seren Zuständen des Lebens und der Gesittung. Nir-
gends aber wird mehr übertrieben und mit allge=
meinen Phrasen gespielt, als in dee Beurtheilung
des Armenweſens, namentlich von Schriftstellern, die
•
3
die Gegenstände von ihrer Stube aus zu betrachten
pflegen, ohne je ins Leben eingetreten zu seyn; keiz
ner Art von Verwaltung wird durch tadelnde Ur-
theile mehr Unrecht gethan, als der Armenverwal
tung, weil bei der Unmöglichkeit gänzlicher und
schneller Abhülfe der Einzelne von einzelnen Beläſti-
gungen der Bittenden und Bedürftigen nicht frei
wird; nirgends haben so vielfache Collisionen des
Algemeinen und Oeffentlichen mit den Privatinter=
essen statt, wie man hier für Erhaltung der persön
lichen Wohlthätigkeit; dort über die Centralisirung
aller Kräfte predigen hört.
Die Ursachen der Armuth in deutschen Ländern
hat man mit großer Sörgfalt zu bezeichnen versucht:
Man hat sie in Wirkungen der Natur nach unfrücht
baren Jahren, in den Folgen der Zeitereignisse nach
langdauernden Kriegen, in der bis zum Uebermaas
anwachsenden Bevölkerung, in den Mißverhältnissen
des gesellschaftlichen Lebens; wie in dem geringen
Werth des Geldes, in der Hemmung der Gewerbe
durch allzugroße Concurrenz, oder durch die Einfüh
rung der Mäſchinen in Fabriken; in fehlerhaften
Maastegeln der Regierungen bei Beschränkung der
Gewerbfreiheit und des Handels, oder bei übermäßi
ger Auflage von Abgaben und Steuern gefunden:
Eine ruhige und umsichtige Betrachtung der Lage
der Dinge gewinnt, wenn nicht einseitige Vorurtheile
den Standpunct anweiſen, gar bald entscheidende
Resultate, daß von allen genannten Ursachen Keine
1*
1
4
¿
im Leben vorherrscht, Keine als nicht in der Zeitlage
begründet erscheint, Viele dagegen nicht einmal in
der Wahrheit bestehen. Dem Menschen wird Nichts
leichter, als die Schuld von sich abzuwenden. Dies
ergibt sich bei Erwägung der aufgestellten Ursachen
unserer bedrückenden Armuth. Die Natur, welcher
cine Schuld beigemessen wird, verläßt den Menschen
nicht, und wenn sie in cinem Jahre ihre Gaben
spärlicher reicht und eine minder reichliche Verndte
erhöhte Preise der Nahrungsmittel und Stockung
der Gewerbe herbeiführt, so gleichen dies die nächsten
Jahre aus. Bei der vorgeschrittenen Kunst den
Boden zu cultiviren und bei den vorhandenen Hülfs-
mitteln der Landwirthschaft ist eine Hungersnoth und
eine allgemeine aus Miswachs entstehende Armuth
nicht unter uns zu fürchten. Auf dieser Stelle kön-
nen und werden die Menschen, wenn sie wollen, sich
helfen. Die Folgen des Kriegs oder sogar anhalten
der Kriege sind nie dauernd gewesen, und die Nach-
wehen, welche uns trafen, wurden in dem Zeit-
raume von 23 Jahren fast ganz überwunden. Eine
nächste Generation wird erst einen neuen Krieg er-
leben müssen, um dessen Folgen kennen zu lernen.
Auch hier reicht der angegebene Grund nicht aus.
Die papierne Welt der Schriftsteller ist nicht die
wirkliche. Die mehr und mehr zunehmende Bevöl-
kerung kann nicht geläugnet werden; allein noch im-
mer ist Raum für sie auf der deutschen Erde; noch
finden wir Ländereien und Landstriche, welche unbe-
5
LO
baut liegen und mithin nach richtiger Vertheilung
für die Ueberzähligen zu benußen bleiben. Die
Gründe, welche die meisten Auswanderer bestimmen,
haben wir nun auf ganz anderem Gebiete des in-
netn Menschen zu erkennen Gelegenheit gehabt.
Doch abgesehen hiervon, wird eine Verminderung
der Volkszahl der Verarmung keine Abhülfe gewäh-
ren, so lange die Menschen sich nicht selbst raffen,
sondern bei Nichtbefriedigung vermeinter Bedürfnisse
alshald in Verzweiflung gerathen und cher Staats-
verwaltung und das Schicksal, als sich selbst ankla-
gen. Fehlerhafte Maasregeln der Regierungen mö-
gen aus früheren Zeiten auch bei dem Armenwesen
in reichlicher Zahl nachgewiesen werden können; al-
lein was damals zu mannichfacher Störung und
Beeinträchtigung geführt haben mag, kann ſeine
Wirksamkeit nicht auf unsere Tage erstrecken, in
denen wir auf sicherern Grundlagen fußen. Urtet
eine einmal begründete Verfaſſung nicht in ein blo-
ßes Spiel mit leeren Formen aus, so können die
erfreulichen Ergebnisse in einem geordneten Staats-
Haushalte, in einer gerechten Abwägung der Abga-
ben und Lasten, in einer das Ungleiche tilgenden Ge-
ſeßgebung, in einem nicht gestörten Verkehr des Er-
werbs nicht mangeln. Die Gewerbsfreiheit hemmt
in den meisten Ländern Deutschlands kein ungerech
tes auf alten Privilegien beruhendes Herkommen,
die großartige Idee der Handelsfreiheit ist faft über-
raschend in die Wirklichkeit getreten und von der
6
Verwaltung wird nicht versäumt, den Wohlstand der
Länder zu heben und zu befestigen. Wie nag also
bei so günstigen Verhältnissen eine Verarmung
unter den Bewohnern möglich seyn? Gerathen wir
nicht in ein Widerspiel einseitiger Vorurtheile? Wie
kann, fragen wir, im Besondern die Abhülfe eine
allgemeine Mitwirkung finden, wo die eine Schaar
unter Anführung namhafter Gelehrten nach Be=
schränkung der Gewerbsfreiheit und Einführung der
Zünfte schreit, während den Anderen die liberalste Frei-
gebung immer noch nicht genügt? So aber scheint
von allen den erwähnten Ursachen nur Eine übrig
zu bleiben, auf die wir die. Andauer und Vergröße-
rung der Armuth zurückführen dürften, die Misver-
hältnisse des gesellschaftlichen Zustandes. Wir kön-
nen leicht zugestehen, daß der geringe Werth des
Geldes, nach dem wir heute für Thaler das crkau-
fen, was vor hundert Jahren nur Groschen gekostet
hat, mit dem geringen Arbeitslohn in einem Miss
verhältnisse steht. Allein theils muß diese Behaup-
tung eine Einschränkung darin finden, daß nicht aile
Arbeitslohne herabgedrückt, viele mit den übrigen
Preisen erhöht worden sind, wie die Rechnungen der
Handwerker uns täglich erweisen, und wie der Holz-
spalter jest 12 Gr. für das Spalten der Klafter er-
wirbt, der vor 50 Jahren nur 6 Gr. Lohn erhielt.
Wohl mag die Concurrenz der Arbeiter einer Gat-
tung an manchen Orten den Erwerb der Handwer-
ker schmälern und so allmälig auf Verarmung hin-
+
7
zuführen drohen; allein auch hierbei ist das Urtheil
ſehr einzuschränken, obgleich nicht geläugnet werden
soll, daß wirklich Uebelstände auf dieser Stelle aus
jenen unglücklichen Ansichten hervorgehen, welche die
an sich nicht tadelnswerthen Heimathsgeseße nach ei-
nem sehr beschränkten und armseligen Grundſahe
entwerfen und handhaben licßen. Im Ganzen sind
der Arbeiter nicht zu Viele, vielmehr der guten Ur-
beiter noch zu Wenige. So lehrt die Erfahrung,
die überall auf eine Menge unwissender Pfuscher und
untauglicher und darum allein verarmter Arbeiter
ftößt. Der Mann, welcher, gut unterrichtet, sein
Handwerk und Geschäft wohl versteht und redlich bc-
treibt, findet unter uns sein Fortkommen und Brod,
und nur dem der Selbstständigkeit ermangelnden
weiblichen Geschlecht muß es schwerer fallen, bei der
verminderten Gelegenheit des Erwerbß sich zu erhal-
ten. Dennoch vernehmen wir fortdauernd bei aller
Ueberzahl der Subjecte über den Mangel brauchbarer
und guter Dienstboten klagen. Was endlich das Fu=
brikwesen und die Einführung der Maschinen anlangt,
macht schon die getheilte Meinung der Gegner und
Vertheidiger das Urtheil schwankend. Zwar wird
dasjenige, was Maschinen fertigen, den Menschen-
händen entzogen und dadurch der Lohn entnommen;
allein man darf auch nicht übersehen, wie die Erfin-
dung und Einführung künstlicher Hülfsmittel zur Er-
sparung der Arbeit stets mit einer umfangreicheren
Ausbildung der Industrie verbunden ist, und die
7
**
F
8
Cultur des Geistes, welche auf Fabrication und da=
durch auf die Erhaltung ganzer Länder führt, in
derselben Art und mit demſelben zureichenden Grunde
Dreschmaschinen und Spinnmaschinen zu erfinden.
sich berechtigt findet, mit welchem die Inſtrumente
der Handwerker und das Spinnrad erfunden wurden.
Die Leichtigkeit aber, mit welcher durch Maschinen
eine große Menge Producte geliefert werden, führt
überdies eiucn niedrigern Preis mit. sich, wie wir
die Elle Tuch zu 16 Gr. kaufen, welche vor 20 Jah
ren 1 Thlr. kostete; und statt daß sonst eine gerin-
gere Zahl von Producten auch einen mäßigeren Ca-
pitalgewinn brachte und wenigere Arbeiter beschäftigte,
wird jeht ein größerer Umschwung des Verkehrs ge=
wonnen und durch diesen wieder auf andern Wegen
eine Menge vorher ruhender Hände beschäftigt. Dies
alles vermag nicht die unläugbare Schattenseite des
Maschinenwesens zu erhellen; denn jede Ueberbietung
schadet und die Zeit darf den nachtheiligen Einfluß,
der namentlich in der Täuſchung beruht, mit welcher
Maschinen meistentheils äußerlich stattliche, aber ge-
haltlose Producte liefern, zu beseitigen nicht anstehen.
Wenn nun die Ursachen der Armuth, welche
man als die vorherrschenden benennt, nicht eine Un-
bedingtheit erkennen lassen, so wird dagegen kein
Vernünftiger läugnen wollen, daß Einflüsse, welche
aus dem Verhältniß der Staaten zu einander, aus
der Verfaſſung der Länder, aus dem Standpunct der
Cultur und dem Charakter der Zeit hervorgehen,
1
'entſcheidend mitwirken und die Armuth in ein Mis-
verhältniß zum Reichthum und zur Wohlhabenheit
stellen, ja sie erzeugen und erhöhen können. Da
aber läßt sich immer nur erwiedern, auf dem Stand-
puncte, von welchem aus wir uns bemühen, der Ar-
muth unmittelbar zu helfen und das allgemeine Wohl
auch in der Zeit ungünstiger Einflüsse zu befestigen,
sey nicht sowohl dahin zu wirken, daß das einmal
Vorhandene plöglich aufgehoben und nicht vorhanden
scy, oder daß Maasregeln gelehrt werden, zu deren
Anwendung nirgends die Möglichkeit gefunden wird.
Man verliert sich hierbei nur zu leicht in Abstractio=
nen, die der Practiker in ihrer Folgerichtigkeit zwar
anerkennen, aber nicht gebrauchen kann.
Die Hauptquelle und unbedingt wirkende Ursache
der Verarmung liegt in dem einzelnen Menschen
selbst, nicht sowohl in den Verhältnissen, als vielmehr
in dem Mangel der Kraft der Berhältnisse Herr zu
werden und in ihnen sich frei zu bewegen. Scheiden
wir die Armen aus, welchen körperliche und geistige
Schwäche und Gebrechen von Geburt an oder durch
Unglücksfälle, Krankheit, Brandvcrluſt und andere
von außen eindringende Uebel die Kraft und Mög-
lichkeit benommen haben, den Mangel zu beseitigen
und den hereinbrechenden Leiden entgegenzukämpfen,
so fällt die Zurechnung bei den Uebrigen allein auf
sie selbst zurück, und die Noth erscheint als Schuld.
In der geistigen und sittlichen Verderbniß liegt der
Grund, welcher zur Armuth führt und durch sie den
10
Mitbürgern unerträgliche. Laſt und Schande bereitet.
Dieſer Grundſaß ist nicht etwa, wie Viele gemeint
haben, eine Ansicht von Pädagogen und Moralisten;
er ist aus der Beobachtung des Menschenlebens ent-
nommen, und diese gilt hier mehr als alle staats-
wirthschaftliche Philosophie. Daß Arme, welche durch
Alter und Krankheit iu gänzliche Unthätigkeit versetzt
worden sind, einer Hülfe als Mitmenschen bedürfen,
fällt Keinem der Mitbürger schwer, und jedes Herz,
das für Menschenliebe schlägt, willigt in den Antheil
an der zu leistenden Aufhülfe. Wenn wir aber von
Verarmten sprechen, verstehen wir vorzüglich diejenige
Classe von Menschen, welche nicht von unverschulde-
ten Unglück betroffen, in näherer oder entfernterer
Beziehung die Urheber ihrer eigenen Hülfsbedürftigen
Lage geworden sind, und weil kein ausreichender
Grund der Rechtfertigung vorhanden, und das Mit-
leiden nach rechtlicher Gebühr versagt scheint, zurück-
gewiesen auf falsche Wege gerathen und den Mit-
bürgern als Bettler, als Betrüger, als Liederliche
und in Schmuz Bersunkene zur schweren Last wer-
den. Die Natur gewährt nach einem nicht unge-
rechten Geset Geiſtes - und Körperkräfte; dieſe rich-
tig und besonnen verwendet, verlassen den Menschen
in keiner Lage des Lebens, und selbst nicht in Zei-
ten, die man vorschnell die schlechten nennt, sobald
nicht Alles günstig entgegenkommt und Schwierig-
keiten des Lebens sich zeigen. So ist der Weg des
Fortkommens Jedem eröffnet. Aber der Mensch will
1
11
nicht, will nicht die vorhandenen Kräfte benuten,
will nicht entsagen, wo die Klugheit Einschränkung
gebietet, will nicht auf steilerem Wege zum 3icle
wandern. So erkennen wir als Quellen der Ver-
armung 1) Mangelhaftigkeit der geistigen Ausbil-
dung; 2) Mangel sittlicher Grundsäge für Redlich-
keit und Treue; 3) Trägheit und Faulheit; 4) ord-
nungslose Lebensweise und Verschwendung; 5) Aus-
schweifung des Geschlechtstricbes; 6) übermäßigen
Genuß des Brantweins und anderer geistigen Ge=
tränke; 7) Hang zum Spiel. So lehrt die Erfah-
rung und führt uns auf das geistige und moralische
Verderbniß zurück, für welches ein_Jeder selbst mit
seiner Willenskraft einzuſtchen hat, da ja auch der
durch Erziehung Bernachlässigte sich retten kann und
soll. Weit entfernt, diese Gebrechen der leidenden
Menschen allein oder im höheren Grade unserer
Zeit zuzuschreiben, oder mit unwahren Farben das
Verderbniß der Mitwelt zu zeichnen, müssen wir
doch zugestehen, daß sie vorhanden und uns nahe ge=
stellt sind. Iene Fehler und Laster greifen aber, als
aus einer Duelle entstammt, in einander, so das sic
wechselseitig einander nach sich ziehen und vorauss
sehen. Zu Armen werden und sind, die sich selbst
verlaffen haben, meist aus Mangel geistiger und
moralischer Kraft, selten aus Uebermaas der Leiden-
ſchaftlichkeit. Bon dem Wege der Mäßigkeit und
Ordnung abgekommen, werden sie Betrüger; denn
unter Hundert Armen zählt man kaum drei oder vier,
19
welche nicht im Betrug eine Aushülfe suchen und
sich nicht scheuen, unrechtlich gegen Andere zu han-
teln. Soll nun es besser werden und das bürger-
liche Leben in Sicherheit und Ordnung bestchen, so
muß alle Armenpflege zur Sittenpflege werden, und
ein policeilicher Schuß den Gemeindegliedern, die sich
durch Untauglichkeit der Genossen gefährdet ſehen,
Beruhigung gewähren. Nach jener näheren Be-
zeichnung der Ursachen können wir die Armen in
verschiedene Classen theilen.
1. 3ur Armuth führt der Mangel geistiger
Ausbildung, welcher weniger durch Fehlerhaftigkeit
des Schulunterrichts, als durch eigene Widerspen-
stigkeit herbeigeführt wird, mehr in den späteren
Jahren, als in der Schulzeit eintritt. Vielen begeg-
nen wir, welche nicht gelernt haben, wodurch man
Brod verdient; unwissende und untaugliche Arbeiter
werden täglich entlaſſen, und der Mangel der Kennt-
niß macht sich am meisten dann kenntlich, wenn ihn
zu verdrängen zu spät ist. Die größere Zahl ver-
armter Handwerker befaßt die Unwissenden, deren
Pfuscherarbeiten nicht Umsatz finden können. Viele
Frauen erscheinen, sobald der Zod ihnen den Ehe-
mann raubt, plößlich als verarmte, weil sie beken-
nen müssen, keine Arbeit erlernt zu haben, welche
nur einigermaßen nähre.
2. Wic feste sittliche Grundsäße dem Menschen
uberhaupt in allen Lagen des Lebens Halt und Si-
cherheit gewähren, so greifen sie einmal gewonnen
}
13
1
bei den niedern Ständen um ſo entſcheidender ein,
je weniger sie da zur Sache der feineren Reflexion
werden, sondern gleichsam zu einem geistigen Mecha-
nismus sich gestalten, durch welchen die Handlungen
nach den einmal festgestellten und unverrücklichen
Geſetzen zu Stande kommen. So viel macht ein
gediegener Charakter unter Bürgern aus; dies war
die Grundlage von den Zugenden der deutschen Treue
und Redlichkeit in alter Zeit. Die Moral unseres
gemeinen Mannes dagegen beschränkt sich auf we
nige Capitel und begreift gewöhnlich nur die Chr
lichkeit, welche nicht entwendet und nicht betrügt,
und die Mäßigung, welche nicht in sinnlichen Ges
nüssen ausschweift. Aber auch hierzu mangelt es in
unsern Tagen an klaren und festen Grundsätzen.
So entsteht nur zu leicht der Hang zur Bevortheis
lung und derjenigen Berückung, welche nicht als
strafbarcs Vergehen vor Gericht gezogen wird, der
Hang zur Lüge und Intrigue, aus denen entschliches
Unglück hervorgeht. Das Vertrauen der Mitbürger
schwindet, der Miscredit scheucht Andere zurück, und
so kommt auch der nicht Unthätige in Verfall und
endlich in Armuth. Unsere Schulen sind eifrig be-
müht, den Kopf zu bilden, aber sie reichen bei man-
gelnder Bildung der Grundsätze dadurch nur noch
mehr Hülfsmittel für eine raffinirte Unredlichkeit dar.
So wird nicht selten sehr frühe der Grundstein künf-
tiger Verarmnng gelegt. Wir begegnen dürftigen
und herabgekommenen Menschen, deren Fall einzig
14
!
nur die Lüge und die Untreue herbeiführte, oder in
denen der Mangel an Gewissenhaftigkeit alle andern
Fehler, aus welchen der Verfall hervorging, erzeugte.
Auch hier liegt der Reichthum des Menschen in ihm
selbst; die Reinheit und Festigkeit des sittlichen Cha-
rafters wird ihn nicht verarmen lassen.
3. Eine dritte Classe ist nicht sowohl unwissend
und gewissenlos, als faul und träge. Leichter ist's
Brod crbetteln als cs erarbeiten; statt die Hände zu
rühren und die vorhandenen Kräfte anzustrengen,
findet die Trägheit bequemer, fremdes Hab und Gut
zu dem Seinigen zu machen; Betrug und Dieberei
ist der nächste Schritt. Ich habe Individuen kennen
gelernt, die lieber bis zum Zähneklappern gehungert,
als die Hände zur Thätigkeit gerührt haben. Die
Arbeitsscheu wird erhöht, wenn der Mangel an Kennt-
niß und Bildung nur auf niedrige und schwere Ar-
beit hinweißt, oder wenn ein falsches Ehrgefühl da-
zwischen tritt, und man sich schämt Holz zu hacken
und Steine zu klopfen. Des Thätigen Wahlspruch
lautet: ich schäme mich keiner ehrlichen Arbeit.
4. Wie sehr der Rangel an Ordning und
Reinlichkeit, die Vernachlässigung einer geregelten
Lebensweise und die an Stelle der Sparsamkeit tre-
tende Verschwendung ganze Familien zerrüttet und
ail den Bettelstab bringt, bedarf keiner genauen Nach-
weisung. Bielen wäre allein durch eine Regel dek
Ordnung geholfen; sie kennen aber weder die Ge-
fege der Vorsicht, noch den Werth des Erworbenen,
!
15
und der nächste Augenblick des sinnlichen Genusses
bleibt das einzige Lebensziel. Unordnung und Un-
reinlichkeit sind im bürgerlichen Leben fressende Uebel.
Ich habe ganze und doch in anderer Hinsicht brave
Familien verarmen sehen, weil die Hausfrau un-
ſauber und nachlässig das Hausweſen in Schmuz ver-
finken ließ. Auf einer andern Seite wirkt Eitelkeit
und Prunklicbe, die das Ermorbene an nichtswür-
dige Dinge verschwendet und das Hemde vom Leibe
verſeßt, um einen zierenden Puß einzukaufen; der
Puß wird bald abgenutt, und das Hemde fehlt
nun auch.
j
5. Wie die Ausschweifung der Geschlechter sich
in unsern Tagen erhöht habe, soll hier nicht näher
crörtert werden. Die Thatsache liegt vor, daß sie
groß ist, und es kann der höhere oder geringere
Grad für einzelne Städte und Orte die allgemeine
Gültigkeit der Wahrheit nicht beseitigen. Familien
ſchen` wir zerrüttet und verkümmert, wenn der Mann
auf unerlaubten Wegen seiner Lust nachgeht. Das
Verderbniß aber fällt noch mehr dem weiblicher
Geschlechte zu, so daß unsere Sorge sogar auf Mäd÷
chen sich erstrecken muß, welche noch die Schule beż
suchen. Verfolgt man den Weg, auf welchem Mäd÷
chen zu feilen Dirnen werden und später in das
größte Elend versinken, wird man bald wahrnehmen,
wie der leichte Erwerb, welcher statt Thätigkeit nur
bloße Hingabe erfordert, und die Eitelkeit, welcher
durch Gunſt und Geschenke geschmeichelt wird, mehë
16
noch bewirken, als eine vorherrschende Sinnlichkeit,
daher mit einer strengeren Lebensordnung und durch
Arbeitsamkeit der Lasterhaftigkeit und der daraus
hervorgehenden Verarmung gesteuert werden kann.
6. Dem Beobachter des gemeinen Lebens wird
keine Untugend so oft unter beiden Geschlechtern be-
gegnen, als die Trunkliebe, die bald zur Sucht wird,
und Keins der anderen Laster kann genannt werden,
das nicht in ihr Ursprung und Nahrung finde, oder
mit ihr in Verwandtschaft stche. Darüber ist un
endlich Bieles, und zwar meist vergebens, gesprochen
und geschrieben worden; der Name der Brantwein-
pest ist kein falscher. Man verstopfe diese Quelle
der Verarmung, und das Wohlbefinden und der
Wohlstand wird zu Tausenden zurückkehren. Keine
Stadt, kein Dorf gibt es, in welchem nicht Personen
genannt werden müſſen, die Haus und Vermögen
vertrunken, sich des häuslichen Friedens beraubt und
alle Tugend dem Glase geopfert haben, und so zu
Bettlern geworden sind. Da möchten wir mit vol-
lem Rechte unwillig gegen die Regierungen werden,
welche den Verkauf des Giftes in den Apotheken be-
wachen, die Straßenpolicei mit bitterer Strenge
ausüben, und dagegen über die Bereitung, den Ver-
kauf und den Genuß des Brantweins kein Geſetz
kennen, ja die Zahl der Schenken sich täglich ver-
mehren und in denselben die gräulichsten Exceſſe be=
gehen lassen, weil von den Schenken und von dem
wo möglich größten Abſaß des Brantweins der Staat
17
oder die Caffe der Stadt den Gewinn einer Abgabe
bezieht. Die aus solchem Unwesen hervorgehende
Menge der Bettler und Verarmten nimmt all die-
sen Gewinn wieder hinweg.
7. Nicht minder verheerend greift die Spiel-
sucht ins bürgerliche Leben ein, was keiner weiteren
Ausführung bedarf. Doch tritt hierbei eine locale
Verschiedenheit hervor, indem an manchen Orten der
Hang zum Spiel durch den in der Gesellschaft herr-
schenden Geist genährt wird, an Anderen mehr aus
der Arbeitsscheu und Trägheit der Einzelnen hervor=
geht. Am verderblichſten wirkt das Lottoſpiel, deſſen
Privilegium dem Staate, wo es noch gilt, als Sünde
angerechnet werden muß. Strafen helfen hierbei nicht,
weil sie meistens diejenigen treffen, welche eine Geld-
buße zu erlegen gar nicht im Stande sind, und im
Gefängniß eher eine Versorgung finden.
So erscheint der einzelne Mensch allein als
Schöpfer seines Unglücks und der Verarmte in der
Verwendung seiner Willenskraft crlahmt. Verar-
mung und Lasterhaftigkeit sind Ausgeburten einer
Mutter und gehen Hand in Hand. Unter den Bes
wohnern der Zuchthäuser wird die Mehrzahl uns
darauf hinweisen, daß die Unmöglichkeit oder die
Schwierigkeit sich zu erhalten und die drängenden
Anforderungen der Sinnlichkeit zu befriedigen sie hat
Verbrecher werden lassen. Mögen aber die äußeren,
immer nur vorübergehenden Hinderungen, welche man
fälschlich als den legten Grund betrachtet, noch so
2
18
schwer fallen, der besonnene, für Arbeit gebildete,
ſittlich geregelte Mensch überwindet sie und hilft ſich
durch und bedarf nicht fremder Stüße. Und den-
noch dürfen wir die Anklage nicht zu sehr schärfen;
denn selbst der lasterhafte und entärtete und dadurch
im Schmuz versinkende Mensch muß so lange nur
als ein irrender und fehlender betrachtet werden, als
noch nicht alle Keime der Menschlichkeit erstickt sind.
Da greift dann die Pflicht des Staates und der
Gemeinde ein, welche zur ersten Sorge hat, daß in
ihr sittliche Reinheit, rechtliche Sicherheit, bürger-
liche Ordnung fest begründet ſeh. Diejenige Stadt
nur heißt eine blühende, welche nicht nahrungslose
und unſittliche Bürger in sich faßt. Dafür auch
bestellt sie eine Armenpflege, welcher als strenge
Verpflichtung zukommt, zur Abwehr der Dürftigkeit
die Verſittlichung zu ermitteln und ſelbſt mit Zwang
herzustellen. Den einmal Verarmten und durch seine
·Schuld und zum Nächtheil Anderer Darbenden mit
einer milden Gabe für den Augenblick unterstüßen,
dem Hungernden Brod reichen, kann keine dauernde
Abhülfe gewähren; denn statt das Uebel aufzuheben,
vergrößern wir es, indem wir der Faulheit und
Schlechtigkeit ein Polster unterlegen. So kanni
ſelbſt die Mildthätigkeit zum Vergehen werden.
·
Wohl sagt man, in den Geſchen des Staats sey das
Recht begründet, nach welchem Jeder, der sich seine
Subsistenz zu verschaffen unvermögend sey, einen
Anspruch an Hülfe bei der Gemeinde geltend machen
4
1
19
könne; allein solchem Rechte muß ber nicht leicht zu
führende Beweis für die Unmöglichkeit einer selbst
vermittelten Subsistenz vorausgehen, und der Ein-
zelne, welcher von Armen angesprochen und belästigt
wird, hat nicht vergebliche Opfer zu bringen. Alles
Bettelwesen bleibt Unwesen und ein strafbares Ver-
gehen. Die Armencaffen vermögen nicht mehr den
Anſprüchen zu genügen, só daß kaum abzusehen, auf
welchem Wege die Behörde zut ausreichenden Mit-
teln gelange, während überall noch Erdboden auf
Bearbeitung wartet und müſſige Hände ruhen. Die
Einreden der neuen Vertheidiger einer ungehinder=
ten Mildthätigkeit ermangeln der genügenden Bes
deutung. Man sagt, die Verbote des Bettelns wers
fen diejenigen, die in nicht verwirkter Noth darben
und wegen Gebrechlichkeit und Krankheit sich Brod
zu erwerben unfähig sind, mit denen, die aus Faul-
heit und Liederlichkeit das Mitleid Anderer miß-
brauchen, den wahrhaft Bedürftigen und den Heuch
ler in eine Claſſe. Dies wäre aber ja doch nur
eine nachlässige und fehlerhäfte Verwaltung der Ge-
sebe, nicht Mängel des Gefeßès, welches von jèner
Unterscheidung ausgeht. Man nennt den anerkann=
ten Grund, mit welchem man die Bettler aufgreift,
um den Anblick zèrlumpter und von Schinuz star=
render Menschen den Bewohnern einer Städt nicht
widrig und schimpflich werden zu lassen, einen uns
gerechten; denn ungerecht sch es, Menschen wie Un-
rath von den Straßen zu kehren. Dennoch kommt
2*
20
es jeder gebildeten Geſellſchaft zu, Unrath und Schmuz,
wo er sich finde, und wenn er auch an Menschen
klebt oder sie selbst es sind, zu entfernen. Alle Ueber-
treibung sinkt in sich selbst zusammen. So auch die
Ansichten der neuesten Zeit, wie sie Naville auf-
stellt, nach denen alle geschliche Armenpflege als Un-
heil bringend aufgehoben und Allcs dem Vertrauen
einer andauernden Mildthätigkeit überlassen werden
soll. Diese Freunde der Menschheit gerathen mit
sich selbst in Widerspruch und führen Verwirrung
herbei, weil sie ja doch auf Abhülfe des Elendes zu-
rückkommen müſſen, und sich dazu die Mittel durch
falsche Principien abgeschnitten haben. Wird unter
culțivirten Völkern öffentliche Sicherung, Erhaltung
der Ordnung, Handhabung der Sittlichkeit, Sorge
für den, welcher sich selbst zu leiten unfähig gewor-
den ist und die Regeln eines gesitteten Lebens ver-
leht, zu einer Verpflichtung, welche jeder Commun
und deren Verwaltung zukommt, so hat sie auch
das Recht, das Bettelwesen zu beseitigen und die
Pflicht gegen Uebelstände, nach deren Aufhebung erst
Ordnung und Wohlstand des Ganzen und jedes Ein-
zelnen eintritt, vorzuschreiten. Sie hat nicht allein
die Bettler von den Straßen und aus den Häusern,
in die sie belästigend und als verdächtige Gäste tre-
ten, zu entfernen, und nach Unterscheidung derer, die
durch Körperleiden und Krankheit oder durch Alter-
schwäche und plößlich einbrechendes Unglück eines
Beistandes unmittelbar bedürfen, auch den durch die
*
1
21
vorher genannten Fehler und Laster verarmten Mit-
bürgern eine vorzügliche Sorge zuzuwenden, da von
diesen namentlich Gefahr und Nachtheil fürs Ganze
zu fürchten steht. Dabei sind zwei Grundsähe zur
Richtschnur zu wählen:
1. Daß die Quelle des Uebels abgegraben werde,
und mithin der durch eigene Schuld vom richtigen
Lebensweg Abgeirrte zurückgeführt, der in Laster
Verfallene gebessert, der Ordnungslose zu einer Re-
gel verpflichtet, der für Andere Gefährliche zur Be-
sonnenheit gebracht werde; und
2. daß die in den Individuen vorhandenen.
Kräfte, seyen es auch geringere, aufgeboten und sorg-
ſam benutt werden, um sowohl die Subsistenz zu
vermitteln, als auch eine Rückkehr in ein wohlbe-
stelltes bürgerliches Leben möglich zu machen.
Beides wird nicht durch die freie Mildthätig-
keit zu Stande gebracht und durch bloße Gaben er-
reicht, vielmehr durch dieselben ein glücklicher Erfolg
vereitelt. Soll nach zufälligen Regungen der Men-
schenliche jeder Dürftige, jeder um Hülfe Bittende
sogleich eine Unterstützung erhalten, so wächst die
Zahl der Bittenden zum gränzenlosen Ucbermaas,
und das Elend wird nur größer; will man ohne
gründliche Heilung nur für die nächſte Gegenwart
sorgen, wird eine nicht eben ferne Zukunft dafür
strafen. Die Gemeinde und der Staat hat Anstal-
ten zu errichten und zu pflegen, welche in genauer
1
22
Begränzung gegenseitig ſich nicht hindern, sondern
fördernd in einander eingreifen.
Die der Gesellschaft gefährlichen und der Si
cherheit des Einzelnen Trok bietenden Menschen sind
Verbrecher oder in Bosheit Versunkenę. Für solche
hat man Zucht- und Strafhäuser errichtet. Diese lei-
ſten das Geforderte meistens nur bei denen, welche
ihnen auf Lebenszeit übergeben werden, mit ausreiz
chendem Erfolge, wenn dagegen die nur auf kurzę
Zeit zur Strafe Gezogenen nach ihrer Entlassung
nicht selten dem Verderben als Gebrandmarkte, der
Verarmung als Hülflose mehr als vorher zueilen.
Die deshalb eingerichteten Unſtalten zur Beaufsich-
tigung und Pflege der entlassenen Sträflinge wer-
den dann vergeblich arbeiten, uud die Pfleglinge bald
wieder zu den Strafhäusern wandern, wenn man
nicht versichert ist, daß der Entlaſſene durch die Straf-
anſtalt ſelbſt gründlich gebeſſert worden; die bezweckte
Einführung ins Leben wird nicht gelingen, so lange
nicht durch eine längere und genaue Beobachtung
und Prüfung eine Garantie vor Rückfällen gegeben
wird. Unterſtüßung an Geld thụt hierbei das Wenigste.
Neben den Zuchthäusern bestehen fast in allen
Ländern sogenannte Strafarbeitshäuser, in welchen
gefährliche und liederliche Menschen aus dem Lande
policeilich bewahrt und zur Arbeit zwangsweise an-
gehalten werden, Die Aufnahme wird immer als
eine Strafe betrachtet und nach einem Jahre oder
neun Monaten erfolgt die Entlassung, welche schon
23
darum, weil die Erhaltung nicht ohne Kostenaufwand
geschehen kann, möglichst beeilt wird. Sie treffen
meistens die tadelnden Gegenreden, welche man über
Arbeitshäuser überhaupt ausgesprochen hat. Wir
werden daher in der Folge auf sie zurückkommen
müssen.
Aber diesen Anstalten stehen diejenigen gegens
über, welche die Kranken, Altersschwachen und Aṛ-
beitsunfähigen aufnehmen, und Armenhäuser, Hospi=
täler, Siechhäuser heißen. Hier bleibt die Unter-
stütung der Hauptzweck, und die Mildthätigkeit wird
allein in Anspruch genommen.
Allein noch finden wir drei Arten von Armen
und Hülfsbedürftigen, welche in keine der genannten
Anstalten aufgenommen werden können, indem sie
weder ein Berhalten zeigten, das sie zu dem Straf-
arbeitshaus verdammen lies, noch durch Krankheit
oder Alter gebeugt worden, um in ein Armenhaus
aufgenommen zu werden, die aber doch der Com-
mun zur Last fallen, durch Betteln sich ernähren
oder in einem ehrlosen und unſittlichen Leben der Ge-
meinde zur Schande gereichen. Diese sind 1) diejeni-
gen, welche arbeitsfähig und nicht aus Scheu vor der
Arbeit sich durch Leichtsinn, Ordnungslosigkeit in eis
ner Lage befinden, in welcher sie ohne fremde Auf-
hülfe ganz verloren gehen müssen; sie besiten kör-
perliches Vermögen und Willen zur Arbeit, allein
theils entgeht ihnen im Mangel des Vertrauens bei
ihren Mitbürgern die Gelegenheit zur Arbeit, theils
}
}
24
kommen sie mit ihrem Haushalt nicht aufs Reine;
2) diejenigen, welche der Trunkſucht, der Hurerei,
der Liederlichkeit hingegeben, einer fortgesetten Ein-
ſchränkung und der geregelten Ordnung und Arbeit
bedürfen, um zur Sittlichkeit zurückgeführt zu wer-
den; 3) diejenigen, welche Faulheit und Arbeits-
scheu in den Schmuz des Lebens versinken läßt.
Dieſen allen zu Hülfe zu kommen, vor ihren
Vergehen und Ausschweisungen sicher zu stellen und
sie zu brauchbaren Menschen umzuschaffen, dient al-
lein ein Arbeitshaus, in welchem sie die vor-
handenen Kräfte zu einer nüßlichen und ihre Er-
Haltung vermittelnden Thätigkeit anzuwenden, durch
geregelte Ordnung und Geſeßlichkeit angehalten wer-
den, und die Ueberzeugung gewinnen, daß Anstren-
gung und Fleiß, Mäßigkeit und Ordnung allein zu
einem gewissen Wohlstand führt, die Bestimmung
des Lebens aber in einer sittlichen Tüchtigkeit beruht.
Wozu auch ein fremdes Hülfsmittel, das Geld An-
derer, in Anspruch nehmen, wo, was rette und helfe
in jedem, der da zu leiden bekennt, wenn auch unbe-
nußt und verwahrloßt, liegt? Solche Arbeitshäuſer,
mag der erste Gedanke dazu von England oder von
Deutschland ausgegangen seyn, hat man nach Vor-
aussehung ihrer Nüglichkeit fast in allen Ländern
errichtet und auf verschiedene Weise unterhalten und
gepflegt. Viele Stimmen haben sich laut dafür er-
klärt; aber nicht minder viele Gegenredner sind auf-
gestanden und haben, namentlich in neuester Zeit,
25
durch den Anschein, als sprächen sie für die Würde
der Menschheit, die Sache und ihre Anwendbarkeit
verdächtigt. Der Grundgedanke steht fest: das Ur-
beitshaus soll die vorhandenen Kräfte der Menschen
zu deren Selbsthülfe aufbieten und verwenden, und
eine sittliche Besserung und bürgerliche Ordnung
herbeiführen; allein die Gegner wollen der Erfah=
rung so viele Gegengründe entnommen haben, daß
man entweder die Ausführbarkeit geradehin läugnen,
oder die Schuld allein der Art und Weise der Aus-
führung beimessen muß. Wir sind, um zu einer
klaren Ueberzeugung zu gelangen, genöthigt, auf die
erhobenen Entgegnungen prüfend einzugehen, halten
aber jenen obersten Grundſaß der Bestimmung fest,
um vor Beimischung fremdartiger Zwecke sicher
zu seyn.
Von den Gegnern, denen wir den Gewinn ei-
ner umsichtigen Würdigung verdanken, werden fol-
gende Gründe gegen die Arbeitshäuser aufgestellt:
1) „Indem in dem Arbeitshause eine große,
aus einer Provinz oder aus dem ganzen Lande ge=
ſammelte Maſſe von Menschen vereinigt und beſchäf-
tigt werden, wird den Bewohnern der Stadt, wo
sie angelegt sind, Nahrung entzogen." Dies bezicht
sich auf Anstalten, in welchen eine große Anzahl In-
dividuen, wie in Venedig 500, in dem Kirchspiel
St. Marg le Bone zu London 856, oder die Lie-
derlichen aus einem ganzen Lande vereinigt werden.
Da entsteht allerdings leicht die Ungerechtigkeit ge-
26
}
gen die Bewohner der Stadt, in welche eine Masse
Arbeiter geworfen werden, die den Handwerkern die
Arbeit entziehen. Wer aber trägt die Schuld? Nur
die falsche Einrichtung, die wir vermeiden können,
Einer jeden Commun fallen nach den Heimathsver-
hältnissen die ihr angestammten Individuen zu, und
dieſe müſſen und können in ihr Nahrung finden, ohne
die Mitbürger zu beeinträchtigen. Die allzugroße
Ausdehnung hat viele Anstalten dieser Art zerstört;
wir aber haben uns por jeder Centralisirung zu
wehren.
2) Um die Producte, die sich in den Anstal-
ten finden, in Geld zu ſehen, erniedrigt man die
Preise, und diese niedergedrückten Preise schaden,
indem diejenigen, welche außer dem Arbeitshauſe ein
gleiches Geschäft betreiben, für solch niedrigen Lohn
nicht arbeiten können." Wieder ein Fehler der Ein-
richtung. Wer in einer kleineren Stadt das Arbeits-
haus zu einer Strumpfmanufactur oder eine Schuh-
fabrik, wie dies in England geschah, machen möchte,
würde einen größeren Nachtheil, nämlich eine allge=
meine Armuth, herbeiziehen. Das Arbeitshaus darf
nie zur Fabrik werden, und festzustellen ist, daß jede
Fabrication, welche dem Gewerbintereſſe Eintrag_thut,
ausgeschlossen werde. Dem Schuhmacher und dem
Schneider, der vorher unter seinen Mitbürgern Arbeit
fand, ist solche auch in dem Arbeitshause rechtlich
zu gönnen.)
27
3) „Die gefertigten Waren können nicht ab-
gescht werden, es häufen sich Vorräthe, veren Ver-
kauf mit einem die Erhaltung der Anstalt gefähr-
denden Verluste verbunden.“ Auch hier mangelt Klug-
heit, welche überall ein bestimmtes Maas berücksich-
tigt. Magazine dürfen nicht entstehen, und die Arbeit,
welche ein Haus beschäftigt, darf nicht blos einer
Art seyn. Alles muß sich nach den Localverhältnissen
gestalten, und dann wird der Arbeitshäusler auch
sein früheres Geschäft ferner betreiben.
4),,Mangel an übertragener Arbeit und Be-
schäftigung hemmt nach kurzer Zeit, und man weiß
bald nicht, womit die Hände zu beschäftigen und
mithin die Menschen zu ernähren sind." Hier wirkt
der Mangel des Gemeinsinns, welcher eine unerläß-
liche Voraussetzung ausmacht; denn eine solche An-
ſtalt muß aus dem Interesse der Commun erwachsen.
Wer keiner Mithülfe der Mitbürger gewiß ist, in
ihnen nur Gegner findet und daher nicht ermöglichen
kann, die Arbeiter zu beschäftigen, der gebe den Ge-
danken alsbald auf; solche Orte sind keine Boden
fürs Gute und die Bewohner der Hülfe, welche ein
Arbeitshaus ihnen bringt, nicht werth. In einer
pon Gemeingeist belebten, nicht in Selbstliebe vers
stockten Gemeinde ist das Problem zu lösen nicht
schwer; gemeinschaftlicher Antheil gewährt die nő-
thigen Erhaltungsquellen.
5) „Die Arbeitshäuser liefern schlechte oder mit-
telmäßige Arbeiten, welche nicht in Geld umgesetzt
28
werden können, daher die Arbeiter nicht verdienen,
was sie zu ihrer Erhaltung bedürfen." Beispiele
sollen erweisen, daß kaum der Aufwand für das
Werkzeug und das Material wieder gewonnen wird.
Da ist nur Aufsicht nöthig, die auch gute Arbeit
erzielen kann. Ein Grund der schlechten Arbeit wird
darin erkennbar, daß man den Arbeitern das In-
teresse der eigenen Arbeit benimmt und sie als Ma-
schinen behandelt. Jeder Arbeiter muß wissen, daß
er für seinen Vortheil arbeitet und mithin ihm selbst
abgeht, was ein schlechter Betrich ihm nicht gönnt.
Wir werden freilich auch auf so unwiſſende Indivi-
duen stoßen, bei denen man auf den ersten Augen-
blick nicht weiß, womit man sie beschäftige; allein
zum Erlernen ist keine Zeit zu spät, und jene In-
dividuen würden auch außer dem Hause auf eine
Unterstützung Anspruch machen. Die Trägheit und
Nachlässigkeit auszutilgen, der Unredlichkeit und dem
Betrug zu steuern, macht ja die Bestimmung solcher
Anstalten aus, und thörigt sind die Klagen, daß
man da mit schlechten und betrügerischen Menschen
zu thun habe. Ie schlechter der unserer Pflege An-
vertraute ist, desto größer und wachsamer muß un-
sere Sorge und Aufsicht seyn. Der Nachlässigkeit und
Unredlichkeit wird man hier stets begegnen. Dies
aber hebt den Gedanken der möglichen Besserung
und der zu erringenden Geschicklichkeit nicht auf.
6) Man entnimmt den Arbeitern die Sorge
für ihre Erhaltung und mithin den Trieb zur Thä-
29
tigkeit, so daß sie nie fähig werden, in das Leben
wieder zurückzukehren; die Nothwendigkeit für seine
Bedürfnisse zu sorgen, darüber nachzudenken und
richtig einzutheilen, erweckt Thätigkeit und Freude
an der Arbeit." Die dieses vermögen, kommen in
kein Arbeitshaus, wohl aber die dafür Unmündigen,
die` eben nicht für ihr Leben zu sorgen gewöhnt sind.
Verwerflich bleibt die Einrichtung, die Arbeiter für
die Rechnung der Hauptcasse so arbeiten zu lassen,
daß ihr Name dabei nicht weiter genannt werde und
alle Beziehung auf den eigenthümlichen Erwerb ver-
schwinde. Auch hier hat eine zweckmäßige Einrichtung
den Punct herauszufinden, welcher das Interesse der
Arbeitenden wach erhält.
7) Die durchdringensten Klagen hat die Kost-
spieligkeit erheben lassen. Man hat errichtete An=
stalten wegen des nicht zu beschaffenden Aufwandes
eingehen heißen und vor der Begründung neuer ge-
warnt. Da aber ist wieder nur die falsche Anlage
zu tadeln und der Mangel einer vorsichtigen Ocko-
nomie als Ursache des Mißlingens zu benennen. Man
muß einen Plan zum Grunde legen, welchen die
Erfahrung erprobt hat, von der Studirstube der
Nationalökonomie darf er nicht ausgchen. Die Folge
wird das Nähere hierüber besagen.
8) Die Arbeitshäusler zerreißen die Familien-
bande und der Vater wird seinen Kindern fremd."
Sonderbare Einwendung! Die Familienväter, welche
hier aufgenommen werden, waren ja ihren Kindern
រ
30
fremd geworden, und was sie bisher trennte, soll
beseitigt werden. Eine nothwendige Bedingung für
das Arbeitshaus muß die zu erhaltende Bezichung
auf die Familie seyn, und es konnte kein unstatt-
hafterés Geseß aufgestellt werden, als mit welchem
man in Baltimore cine gänzliche Lossaging von der
Familie als Bedingung der Aufnahme ins Arbeits-
haus feststellte. Nicht in das Arbeitshaus tritt die
Familie ein, doch hat der bisher untaugliche Famiª
lienvater nun so thätig zu seyn, daß er seinen Kin-
dern eine Unterstüßung kann reichen lassen.
9) Arbeitshäuser sind der Sitz des Ungehors
sams, der Lüge und des Betrugs; dort herrscht Wi-
derspenstigkeit gegen die Verwalter, Mißvergnügent
und Zánk." Iſts doch, als ivollte man auf gleiche
Weise die Unwiſſenheit als einen Grund die Schu-´
len abzuschaffen aufführen. Jene Fehlerhaftigkeit im
Betragen und das Unmoralische der Händlungen
macht ja den Gegenstand der hier anzuwendenden
Erziehung aus, und sie würde, wenn nicht den Auf-
ſeherri des Hauses, im Leben den Mitbürgern fühl-
bar werden. Der Arzt darf den Kranken, und was
unangenehm diesen. umgibt, nicht scheuen. Wer
wünscht nirgends von der Schlechtigkeit berührt, nicht
von Undánk belohnt zu werden, der stifte kein Ar-
beitshaus. Der Glaube an die noch zu rettende
Mënschheit gibt Muth und die Ueberzeugung, daß
der fehlende Mensch meist nur ein Irrender und
Schwacher ist, bekräftigt auch unter den trübeſten
31
Erfahrungen. Ist einmal, wenn auch nach längerer
Zeit, ein guter Geist in der Anstalt erwacht, so zicht
dieser auch die Schlechteren zu sich, und wo die Güte
und Belehrung nicht ausreicht, da muß männlicher
Ernst und ciferne Strenge die Hülfe gewähren.
10),,Ein Individuum verdirbt in Arbeitshäu-
ſern durch das Andere.“ Auch hier trägt nur die
Einrichtung die Schuld. Die verschiedenen Geschlech-
ter müſſen gesondert, Kinder ausgeschieden werden,
dies bleibt unerläßliche Forderung für das Gedeihen.
Die Einflüsse des Umgangs und die Verführung
können im Leben nicht mehr und sicherer beseitigt
werden, als in dem Arbeitshäuſe; der Schlechte-hält
überall zu den Schlechten und sucht ihn auf. Daß
nicht Einer mit dem Anderen verderbe, dafür hat
die Aufsicht Sorge zu tragen.
Kein Tag darf
vorübergehen, ohne zu Ueberzeugungen vom Guten
oder zur Befestigung des gegenseitigen Vertrauens
beigetragen zu haben. Sinkt das Arbeitshaus zu
einer bloßen Werkſtatt und zu einer körperlichen Er-
nährungsanſtalt herab, so schwindet dessen höhere
Bedeutung von selbst, und die Bestimmung wird
verfehlt.
11),,Die in die Arbeitshäuser Aufgenommenen
trifft ein Makel, der sich nicht tilgen läßt, und ihnen
die Rückkehr zu ihren Mitbürgern erschwert oder
unmöglich macht." So lange das Arbeitshaus als
ein Zuchthaus und Strafarbeitshaus betrachtet wird,
hat jene Beraubung der Ehre wohl statt, allein ebett
7
32
darauf hin soll die Unternehmung leiten, daß dic
Verbindung mit dem bürgerlichen Leben nicht auf-
gehoben werde. Die genaue Unterscheidung der An-
stalten stellt auch den eigenthümlichen Charakter einer
Jeden heraus und entnimmt dem Arbeitshause die
Brandmarkung des Verbrechers.
12) Die Behandlung, welche hier und dort
die Arbeitshäusler erlitten haben sollen, die Härte
der Strafen, die Despotie der Vorsteher, welche man
gerade hier gefunden haben will, gaben einen an
das menschliche Gefühl berufenden Gegengrund her,
und man sprach im Allgemeinen aus, was doch nur
an Einzelnen gerügt werden konnte. Kein Verſtän-
diger wird billigen, daß die Anstalt pachtweis in die
Hände eines Verwesers gelegt und seinem Willen
preisgegeben werde, wie es in England geschieht;
Niemand wird zugestehen, daß da, wo Moral und
Religion die Hebezeuge für eine Herstellung des
Guten werden müssen, einer despotischen Willkühr
oder einer unmenschlichen Behandlung Raum ge=
gönnt werden könne; allein wo ist eine Art der In-
stitute in Kirche und Staat, bei welcher nicht im
Besonderen eine schlechte Verwaltung nachgewiesen
werden könnte; wir müßten alle Krankenhäuser, alle
Waisenhäuser, ja alle Kirchen und Schulen aufhe-
ben, wenn gewissenslose Vorsteher den Glauben an
die gute Sache wankend machen können.
So also lauten die Vorwürfe und Entgegnun-
gen derer, welche einseitigen Erfahrungen folgen; so
33
fallen sie großentheils, weil sie einſcitig find und
von Vorurtheilen ausgehen, ungültig in Nichts zu-
rück. Man macht nemlich entweder eine falsche Ein-
richtung und eine schlechte Ausführung zum Fehler.
des Grundgedankens, oder man läßt sich von dem
träumerischen Vorurtheile, als müſſe die Freiheit des :
Menschen dadurch gesichert werden, daß man Jedem
sich selbst überlasse und das gesammte Armenwesen
den milden Herzen der Mitbürger anheimgebe, zu
Behauptungen verleiten, welche bald eine große Un-
kenntniß des Lebens verrathen, bald in Uebereilungen
das Ziel der Wahrheit verfehlen. Die Träume der
St. Simonisten sind schon vergessen, doch auch die
aus gutem Herzen stammenden Ansichten von Na=
ville verlieren sich ins Phantastische, indem er, wie
schon erwähnt wurde, alle Gesetzlichkeit der Armen
versorgung und die beschränkte Mildthätigkeit, das
Verbot des Bettelns, die Anstalten der Armen- und
Arbeitshäuser aufgehoben sehen will, und Alles der
unbedingten Mildthätigkeit der Menschen überläßt.
Man kann das Lächeln nicht bergen, wenn man das
Schicksal solcher Mildthätigkeit nach dem entworfenen
Plane verfolgt. Die Armen sollen in Claffen ge=
theilt und die Arbeitsfähigen in ihren Wohnungen
zur nährenden Beschäftigung geführt werden; da sey
nun von den dazu bestimmten Wohlthätigkeitsvers
einen entweder Beschäftigung zu übertragen, oder
ein Vorschuß für Ankauf des Materials zu leisten,
oder eine unentgeltliche Unterstütung zu reichen; die
3
i
}
34
Armen selbst müssen sich in ihren Wohnungen und
Familien überlassen bleiben und die Armenpfleger
haben dabei auf Ordnung und gutes Verhalten zu
sehen. Wie geringe Kenntniß der Menschen und
ihrer Schwachheit seht tics Alles voraus! Colche
Schriftsteller können nicht ins Leben getreten, nicht
Armenpfleger je gewesen seyn, sonst würden sie, be-
lehrt, man habe es hier nicht mit guten und dem
Worte folgsamen Menschen zu thun, auch wohl
wissen, daß der Verdorbene, der Liederliche, der Ar-
beitsscheue und Faule nicht im Stande ist ein dar-
gereichtes Geld zu gutem Zwecke zu verwenden, daß
er vielmehr durch dasselbe in seiner Trunkliche und
sinnlichen Genußluft nur noch mehr bestärkt und
schlechter wird, daß ein versoffener Hausvater wie
ein Krebsschaden aus der Familie ausgeschnitten wer
den muß, daß eine liederliche Dirne inne zu halten.
ist, wenn sie nicht ihr nächtliches Gewerbe unge-
hindert fortsehen soll. Wozu Declamationen dafür
anstimmen, daß die Privatṁildthätigkeit sich mit
den Armen in unmittelbare Beziehung sehen müsse,
was auf der einen Seite heißt, man erlaube und
fordere das Betteln, auf der andern, man lasse den
Armen darben, bis daß ein barmherziger Samariter
vorbeizieht.
Die Ursachen, welche Arbeitshäuser verfallen
und mißrathen ließen, liegen in den råcksichtslosen
Planen und in den Unstatten der Ausführung. Opfer
wurden gefordert, die in der Länge der Zeit nicht
1
35
gebracht werden können, Plane entworfen, welché
in ihren Folgen wieder zerfielen, Mittel wurden
verwendet, ohne den Zweck im Auge zu halten, und
so konnte leicht ein allgemeiner Verdacht gegen die
Anwendbarkeit im Allgemeinen entstehen. Sind wir
nun einverstanden, daß der Armuth durch hergestellte
Lebensordnung und sittliche Besserung Hülfe geleis
stet, den fürs Ganze nachtheiligen Folgen derselben
gesteuert und die Quellen des Verfalls verschüttet
werden, und daß die Erhaltung nicht sowohl durch
Geld der Armencassen als durch Aufgebot vorhan-
dener Geistes und Körperkräfte bewerkstelligt wer-
den müsse, so besigen wir den festen Grund und
Boden, auf welchem wir bauen können. Wir ers
kennen zugleich für wen dies Haus bestimmt wird.
Also für arbeitsscheue Bettler, für in Unordnung und
Liederlichkeit Versunkene, für herabgekommene und
obdachlose Bürger; für leichtfertige, auf unſittlichem
Wege ergriffene Dirnen, für Trunkenbolde und Spie=
ler, für dienstloses Gesinde, für Arbeiter, die sich
nicht allein ernähren können. Mit den zulett Ge=
nannten treten wir dem Armenhause näher, aus der
übrigen Zahl würde man Einzelne für das Straf-
arbeitshaus des Landes bestimmen. Daher haben wir
die Verhältnisse zu beiden Anstalten ins Auge zu
fassen:
Das Arbeitshaus darf nicht, wenn nicht Local -
Verhältnisse eine Verbindung mit dem Armenhause
nöthig machen, zu einer bloßen Versorgungsanstalt
3*
1
}
1
36
werden, worin der Aufgenommene zu einem Ruhe-
bette gelangt und, aller äußern Sorge entnommen,
Rich ernähren läßt. Arbeitsamkeit ist die erste Losung,
und Jeder muß für sich und seine Verpflegung unter
Leitung und Gesetzlichkeit Sorge tragen. Es darf
das Arbeitshaus ferner nirgends den sittlichen Zwec
verläugnen, und auch für die Bildung und Beſſe=
rung der Seelen muß durch Wort und That ge-
handelt werden. Sittlichkeit ist die zweite Losung.
In beider Hinsicht werden die Vorwürfe beseitigt,
die diese Häuser zur Wohnung des andauernden
Lasters machen.
Das Arbeitshaus muß eine Localanstalt ſeyn.
Jede Stadt, ja jedes größere Dorf bedarf eines
solchen, und hat in seiner Armenpflege vor Allem
auf Errichtung desselben bedacht zu seyn. Allein es
darf nicht erst auf höheren Befehl entstehen, sondern
muß aus der Gemeinde selbst und aus den Herzen
der Mitbürger erwachsen, von Gemeingeiſt belebt und
erhalten werden. In einem solchen Hauſe müſſen die
Stadt und deren Vertreter eine Ehre suchen.
Nach einer irrigen Ansicht hat man in vielen
Ländern das Armenvesen allein von dem policeili
chen Gesichtspuncte aufgefaßt und es der Policeibe-
hörde anheimgestellt. Da aber kann und wird es
nie gedeihen, am wenigsten wenn eine entfernte po=
liceiliche Oberbehörde ohne Localkenntniß entscheidend
eingreift. Die Armenaufsicht, wie das Arbeitshaus,
muß aus dem Interesse der Gemeinde hervorgehen
T
37
und zu den Herzen der Menschen sprechen, wozu
die Policei keine Sprache besitt. Die Bedingungen
zur Aufnahme in eine Localanstalt ergibt die Be-
stimmung des Heimathsgesches, was der Marquis von
Salisbury freilich nicht mit Unrecht ein Gesek des
Unglücks und der Verzweiflung nannte. Hier ist nicht
der Ort darüber zu streiten; ist einmal die Armen-
verpflegung den Gemeinden übertragen, so bedürfen
wir eines Gesetzes über die Heimathsberechtigung.
Der Fehler liegt daher immer nur in der engher-
zigen und zu vielfachem Nachtheile führenden Be-
schränkung, nicht in der Grundidee einer geschlichen
Begränzung.
Dem Arbeitshause gegenüber steht das Straf-
arbeitsbaus, welches von dem Zuchthause unterschie-
den oder mit ihm verbunden das ganze Land_an-
geht und aus der Staatscasse erhalten wird. In
dasselbe verwiesen zu werden, ist als Strafe eines
Vergehens zu betrachten. Hierin sind aufzunehmen
1) diejenigen, welche durch Vergehen (des Betrugs,
des Vagabundirens) die Strafe verwirkt haben mit
anhaltender und wohl auch schwerer Arbeit das Be-
gangene abzubüßen. 2) Diejenigen im höheren Grade
Verdorbenen, zu deren Besserung eine Entfernung
aus dem Wohnorte förderlich oder nothwendig er-
scheint, damit nicht Berührung und Umgang in den
früheren verderblichen Verhältnissen das Werk vereitele.
Zur Aufnahme in das Arbeitshaus können nur
diejenigen gelangen, die wir hier als Arme, nicht
{
ist
38
im Gegensatz von Reichen, sondern als diejenigen
benannt haben, welche dessen ermangeln, was der
nöthige Lebensunterhalt ausmacht. Das höhere und
minder hohe Alter entscheidet hierbei Nichts. Knaben
und Mädchen aber bleiben, weil der Umgang, wel-
cher hier sich darbietet, auf dieselben nicht wohl
wirken kann, vor der Confirmation gänzlich ausge-
ſchloſſen, auch können ganze Familien nicht eintreten
und nicht fortgeführt werden. Mann und Frau,
follen sie aufgenommen werden, müſſen für diese Zeit
sich trennen, da Wochenbetten und Kindergeſchrei in
ein Arbeitshaus nicht paſſen, und wir hier zu Lande
der Sorge für die Bevölkerung überhoben sind.
Die Aufnahme nach freiwilligem Antrage seßt ge:
naue Prüfung über die Wahrheit des Bedürfnisses
voraus; führt die Policci der Anstalt ein Subject
zu, hat sie auch die Quelle einer vielleicht erfor-
derlichen Unterſtüßung zu ermitteln. Arbeiter außer
dem Hause zu beschäftigen, darf nur insofern ge=
willigt werden, als sie, nicht als Mitglieder des
Hauses selbst betrachtet, für eine besondere Casse
arbeiten.
Die das Arbeitshaus leitenden Grundsäße, welche
im Allgemeinen ſittliche Besserung und Lebensord-
nung umfaſſen, nehmen eine dreifache Bedingung
in sich auf. Einmal nemlich darf die Beziehung
aufs bürgerliche Leben nicht abgeſchnitten seyn. Die
Aufgenommenen sind nicht als Züchtlinge zu behan-
deln; sie bleiben durch ihre Arbeiten in Berührung
7
39
mit den Mitbürgern, und es wird nach der Arbeit
und Sonntags denen, welche eine solche Erlaubniß
nicht mißbrauchen und auf gutem Wege vorschrei-
ten, erlaubt quf Stunden frei umherzugehen, ohne
öffentliche Häuser zu besuchen. Die Aufgenommenen
bleiben, wie sie es waren, Bürger der Stadt und
behalten ihre bürgerlichen Rechte, so daß Meister
auch zu den herkömmlichen Versammlungen der In-
nung eingeladen werden können und dort erſcheinen.
Hierzu kommt zweitens, daß das Gefühl der Selbst=
ständigkeit nicht aufgehoben werden darf, damit nicht
der Gedanke an Versorgung zum Polfter der Eräg-
heit diene. Deshalb grbeitet jeder für seine eigene
Rechnung, nicht für eine allgemeine der Anstalt;
der, welcher außer dem Hause Familie zurücklies,
hat auch zur Erhaltung derselben einen Beitrag zu
geben. Dann aber bleibt drittens die mögliche Rück-
kehr ins bürgerliche Leben das zu erstrebende Ziel.
Nicht so darf die Einrichtung beschaffen seyn, daß
Die Eingetretenen sich nicht hinweg wünschen, vici-
mehr muß die vorzuhaltende Möglichkeit zur Wie-
deraufnahme ins bürgerliche Leben den Eifer be-
leben; es müssen die Gebesserten von der Anstalt
versorgt werden, so die Mädchen in Dienst, die
dazu tauglichen Männer in beſtimmte Geschäfte, wie
in Fabriken. Daher ist es nöthig, die Arbeiter mit
solcher Arbeit zu beschäftigen, oder sie ihnen lehren
zu laſſen, die sie im bürgerlichen Leben fortseßen
können. Zwischen Aufhebung der Freiheit und deren
الحمد
1.
40
Beschränkung hat ein Unterschied statt, welcher hier
die Regel festsett. Iene gänzliche Ausschließung würde
im Allgemeinen eben so wenig fruchten, als dicse
dagegen nicht allein nußreich, sondern auch nach dem
Rechte da eintritt, wo der Mensch unmündig und
seines vollen Rechts in der Gesellschaft verlustig wird.
Die Anstalt nimmt den ganzen Menschen in
Obhut, sie führt dem Aufgenommenen Arbeit zu
und leitet diese, sie gewährt ihm Kost und Kleidung,
berechnet Ausgabe und Einnahme, weist eine bes
ſtimmte Tagesordnung an, sorgt für das Wohl des
Geistes auf moraliſchem und religiösem Wege. Wir
haben daher die Regeln für die Arbeit, für die Er-
nährung, für die Tagesordnung, für die ſittliche
Pflege näher zu bestimmen.
Die Urbeiten, womit die Bewohner des Hauses
beſchäftigt werden, müssen stets den localen Verhält-
niſſen entnommen seyn und sowohl den Bedürfnissen
der Stadt angemessen, als der früheren Beschäfti-
gung nicht entgegenstehen. Ein Arbeitshaus zerfällt
in sich, sobald man es zu einer Fabrik macht; denn
einmal werden dadurch die Arbeiter ihrer früher er-
lernten Beschäftigung entrissen, und dann entſteht
Anhäufung von Waaren, welche nicht umgescht wer-
den können und einen zu großen Rechnungsausfall
herbeiführen. Die Plane für Fabrication und Waa-
renniederlagen find unſtatthaft, ſelbſt bei einem grö-
ßeren Capitalfond. Wohl aber kann die Arbeit
für Fabriken, die sich in der Nähe befinden, über-
41
nommen werden, wobei nur der Löhn, nicht der Ber-
trieb der Producte in Rücksicht kommt. Die An-
ſtalt enthalte daher kleine Werkstätten. Schuhmacher,
Schneider bleiben bei ihrer Arbeit, vorzüglich nur um
Schuhe und Kleider auszubessern; der ehemalige
Maurer und Zimmermann ſeßt seine Arbeit bei Bau-
ten außer dem Hause fort. Wenn eine Handthic-
rung nicht so beibehalten werden kann, und wenn
es án übertragener Arbeit mangeln sollte, tritt der
Mann als Tagelöhner und Handarbeiter ein. Keiner
Arbeit darf er sich scheuen; denn auch der braveſte
Bürger greift nach Hacke und Schaufel, um sein
Land zu bauen. In den kleinen Handwerksstätten
kann eine Annahme von Lehrlingen nicht statt finden,
theils weil dies die Innung nicht willigen wird,
theils weil Kinder entfernt gehalten werden müſſen.
Die Beschäftigungen wechseln und können die man-
nichfaltigsten seyn, was überall seine localen Bedins
gungen mit sich führt. So werden im hiesigen Ar-
beitshause 30 Menschen beschäftigt mit Schuhma-
cherei, Schneiderei, Rohrstuhlflechten, mit Siebma-
chen, mit der Fertigung von 3innknöpfen. mit Mau-
rerarbeit, mit Tagelöhnerarbeit jeder Art, mit Gar-
tenarbeit, Holzspalten, Straßenbau, Federnschließen;
die Frauen mit Tagelöhnerarbeit, mit Stricken, Nä-
hen, Spinnen, Waschen. In der Anstalt befinde
ſich eine Waschanstalt, ein Verkauf gespaltenen Holzes.
Die Tage, an welchen nicht genug Arbeit von au-
}
42
ßenher bestellt ist, werden zum Bebauen des Fel-
des bestimmt.
Der Arbeiter arbeitet nicht für eine allgemeine
Casse, sondern was er erarbeitet, wird zwar an die
allgemeine Casse abgegeben, für jeden Einzelnen aber
besondere Rechnung geführt. Sparçaffen dabei an-
zulegen ist nicht thunlich. Auf das, was der Ar-
beiter der Rechnung nach erübrigt hat, kann er zu
seiner Bekleidung Anspruch machen. Keiner ernährt
den Andern. Auch werden nur Wenige einen fort-
dauernden Ueberschuß gewinnen, der ihnen jedoch be-
wahrt bleibt. Nebenverdienst kann nicht geduldet
werden, und alles Geld nimt der Hausvater çin, um
cs an die Caffe abzugeben. Wenn nun so kein
Geld in die Hände der Arbeitshäusler gelangt, so
ist es dennoch nicht gerathen, Aùe und auf einmal
der Disposition über Geld gänzlich zu entheben; daher
kann sowohl bei dem, welcher eine löbliche Verwen-
dung erwarten läßt und es auch wirklich erarbeitet
hat, eine Belohnung des Fleißes zu einem Sechser
oder Groschen Sonntags eintreten, als auch eine zu-
fällige Kleinigkeit, die durch eine Mehrzahlung bei
Rechnungen oder durch eine über den Tagelohn hin-
aus verlängerte Arbeit als Geschenk genommen wur-
de, wenn sie den Betrag eines Groschens nicht über-
ſteigt, zu freier Bestimmung (bei den Männern ct-
wa zu Tabac, bei den Weibern zu Stecknadeln oder
cinem Band) überlassen werden. Schneidet man dic-
ses ab, so bleibt der Betrug nicht aus, und man
43
läuft bei der Verheimlichung größere Gefahren. So
auch iſts nicht räthlich die Aufgenommenen mit ei-
nem Male aus den Gewöhnungen des Lebens, die
erlaubt sind, zu reissen. Das Verbot des Tabaks-
rauchens und Tabakschnupfens darf kein unbeding-
tes werden; zu beschränken und zu regeln sind auch
diese Gewohnheiten, welche in einer engen Gränze
gehalten nicht schaden. So mag erlaubt werden
Sonntags eine Pfeife Tabak zu rauchen.
Die Ernährung sey einfach, und doch hinrei-
chend und gut. Wo eine Suppenanstalt begründet
ist, tritt das Arbeitshaus mit ihr in Verbindung;
wo nicht, führt dich seine eigne Küche. Hierbei
kommt es auf eine geregelte Dekonomie an; doch
muß, wo möglich, das bürgerliche Leben die Regel
hergeben. Mittags genügt eine nahrhafte Suppe,
und Abends gleichfalls eine Suppe oder Kartoffeln
oder Käse. Fleisch wird nur Sonntags gegeben.
Das Brod wird nicht zugemessen, sondern es ißt Je-
der nach seinem Bedürfniß, der Eine mehr, der An-
dere weniger, doch immer in der Abgränzung vor
dem Uebermaaße. Das Getränke ist auffer Waſſer
Kofent und Sonntags ein Krug Bier. Zum Früh-
ſtück nehme man nicht Anſtand den Kaffee, wie er
in niedern Bürgerhäusern getrunken wird, beizube-
halten. Die Leute sind zu sehr daran gewöhnt, der
Genuß ist nicht schädlich und der Aufwand weit bils
liger als der einer Suppe. Uns kostet der Kaffee
für die Person monatlich 4 Groschen. So wird
-44
}
auch in Hinsicht des Branntweins eine Bedingung
eintreten müſſen. Wie man in der Entwöhnung des
Branntweins bei Trunksüchtigen nur mit Gefahr von
Krankheit rasch vorschreitet, so ist der gemeine Mann,
der schwere Arbeit zu verrichten hat, zu ſehr däran
gewöhnt, daher festgestellt werden muß, daß dem,
welcher in winterlichen und feuchten Tagen im Freien
arbeitet, ein wenig Branntwein (zu drei Pfennigen)
gereicht werde. Versagt man dies nach der Hauß-
ordnung, so wiſſen ſie ſich den Genuß auf verbotenem
Wege zu verschaffen, und zwar im Ueberṁaaz.
Die Kleidung gewährt die Anstalt, welche Klei-
der fertigt, Schuhe macht. Sie sey aber keine Uni-
form, sondern eine gewöhnliche bürgerliche. Hierbei
können die durch Wohlthätigkeit gereichten alten Kleis
der, versteht sich mit Vorsicht für die Geſundheit,
benußt werden. Eine uniformirte Bekleidung gibt
den Bewohnern des Arbeitshauses die Form von
Zuchthaussträflingen.
Das Leben der Bewohner muß an eine genaue
Tagesordnung gebunden seyn. Eine bestimmte Stum-
de läßt sie von Schlafe aufstehen und sich reinigen,
zur Arbeit gehen, an den Mittagstisch sich sehen,
zur Abendmahlzeit kommen, zur Ruhe gehen. Die
müssigen Stunden an Winterabenden werden durc)
Borlesen aus brauchbaren Büchern ausgefüllt.
Die moralische Pflege macht eine fortdauernde
aus. Daß gebildete Männer und Frauen bei ih-
45
I
rem Besuch auf die Bewohner durch Ermahnung und-
in freundlicher Zusprache viel wirken können, gibt
die Erfahrung an die Hand. Daher muß das Haus
Jedem zum Eintritt offen stehen. Die Aufseher müſ-
ſen oft und lange unter den Bewohnern weilen, die
Handlungsweise der Einzelnen zum Gegenſtande er-
mahnender Betrachtung machen, oder strenger rű-
gend zur Hand seyn, so daß die Mitglieder des Hau-
ſes wahrnehmen, sie sehen stets beobachtet und ges
kannt. Ein Morgen und Abendgebet wird vereint
gehalten. Von Zeit zu Zeit muß der Besuch cines
geistlichen Seelsorgers Statt finden. Die Arbeits-
häusler find angewiesen, die Kirche Sonntags zu bes
suchen; für die, welche dies nicht können, wird we-
nigstens jeden Monat eine religiöse Erbauungsstunde
im Hause gehalten.
}
Für das Verhalten können bestimmte Gesete
ausgesprochen und für Vergehen die besonderen Stra-
fen festgestellt werden. Doch muß hier dem Urtheil
der Klugheit mehr als dem todten Buchstaben über-
lassen bleiben. Verlchung der Sittsamkeit, Fehler
in Hinsicht der Reinlichkeit, und der Ordnung kön-
nen im Hauſe bestraft werden. Gröbere Vergehen,
welche körperliche Züchtigung herbeiführen, übergebe
man der Polizey. Indem diese die Strafe verhängt,
hat sie mehr Nachdruck. Im Ganzen herrsche ein
würdevoller Geist, und was äuffere Sitte und Höf-
lichkeit angeht, bleibe nicht unbeachtet. Auffallende
Widerspenstigkeit und fortdauernde Straffälligkeit bes
1
I
F
46
lege man mit der Einliefering in das Strafarbeits,
haus. Im Hintergrund stehe abschreckend immerhin
das Bild des früheren Lebens; doch kann man den
gefallenen Menschen dadurch erheben, wenn man den
Rest seiner noch erhaltenen Würde anerkennend, ihm
die Möglichkeit Alles zu ersetzen, zum Bewußtseyn.
bringt und das wieder aufkeimende Gute mit Liebe
aufnimmt und pflegt. Das Akbeitshaus darf nie
aufhören ein Haus der Humanität zu seyn. Dies
schließt die Strenge nicht aus, welche bei rohen hier
nicht fehlenden Menschen nöthig bleibt. Nur nicht
gemein darf sie werden. Ein Aufseher, welcher mit
Schimpfreden und gemeiner Behandlung verfährt,
kann den Geist des Ganzen verderben und nach Ver
luft seines Ansehens wesentlichen Schaden bringen.
Wie ist nun ein solches Haus als Anstalt der
Gemeinde zu ermöglichen? Wie sind die Klippen
zu vermeiden, an denen so oft das Unternehmen
scheitert? Wie wird in jeder Stadt und selbst in
Flecken und vielleicht auch in verbundenen Dörfern
die Ausführung glücklich gedeihen? Diese Fragen lies
gen uns zur Beantwortung vor.
Bei Beantwortung dieser Fragen aber möchte
man vorerst die Mängel, welche hier und da das
Armenwesen überhaupt hindern und es sogar zerstö
ren, beseitigt wünschen. Dahin gehört vorzüglich die
irrige Anſicht, als sey bei der Versorgung und
Pflege der Armen Alles durch Geld und durch pa=
pierene Acten gethan, oder als sehen die hier ein-
་
}
1
47
tretenden Verhandlungen von der Stube aus, wie
von einer Gerichtsstätte, zu dirigiren. Wer hier
nicht ins Leben tritt, nicht die Armen in ihren Hüt-
ten aufsucht, nicht überzeugt ist, öfterer sey durch
Worte des Rathes und der Ermahnung als durch
eine Geldspende zu wirken, der gebe seinen Beruf
alsbald auf, damit er nicht schade. Doch wir hal-
ten uns jetzt ohne auf das Algemeine näher einzu-
gehen, nur an die Errichtung eines Arbeitshauses.
Da sind es vorzüglich zwei Fchler, mit welchen die
Unternehmer gewöhnlich beginnen und scheitern: sie
entwerfen einen großartigen und auf die Voraus-
sehung eines reichen Fond gegründeten Plan, wäh-
rend der Fond selbst mangelt, und sie geben der
Anstalt anfangs und später eine zu große Aus-
dehnung.
Vom
Man gche von den Grundsatz aus, jede Com-
mun bedürfe eines Arbeitshauses; dann aber beginne
man mit einem kleinen Anfang, erst nur mit we-
nigen Aufzunehmenden und ohne große Zurüstung.
Allmälig entwickelt sich die Anstalt aus ſich ſelbſt
und gewinnt Erweiterung und Gestaltung.
Anfang bange man nicht, wenn kein bestimmter Fond
vorhanden, daß es an Mitteln fehle; es wird die
Zeit und der thätige Eifer alles Nöthige heranfüh-
ren; denn gute und cdle Menschen gibt es noch
überall; sie werden mitwirken, sobald sie angeregt
werden. Aus einer kleinen Wohnung wird man in
eine größere bald einziehen, die Geschlechter trennen
}
1
48
1
und eine vollständigere Dekonomie ordnen können.
Was nügt im Voraus der Entwurf eines großartis
gen Plans, dessen Realisirung nicht ermittelt wers
den kann?
Man verstatte aber nie eine zu große Ausdeh-
uung, weil die um Aufnahme Werbenden, und un-
ter ihnen solche, die dadurch sorglos werden wollen,
leicht zu einer so großen Zahl anwachsen, daß deren
Beschäftigung und Erhaltung auf einmal unmöglich
wird. Eine bestimmte Gränze sey auch für die Zahl
der Mitglieder nach den localen Verhältnissen be-
stimmt, wenn auch nicht für Nothfälle abgeschloffen.
Die Verwaltung darf keine künstliche und complicirte
werden; dies führt nur Unsicherheit und dadurch Ver-
fall herbei. Wer von anzulegenden Fabriken, von
Seidenbau und Magazinen am ersten Anfang spricht,
der wird im Besonderen wenig ausführen und bet
den bloßen Entwürfen stehen bleiben.
Die Anstalt kann freilich nie allein durch sich
bestehen, und bedarf des Zuſchuſſes. Thorheit iſts
zu glauben, alles Nöthige könne von den Arbei
tern erworben werden, oder es lasse sich durch diese
noch ein Reservefond bilden. Nur darf der erfor
derliche Zuſchuß nicht die Kräfte der Commun über-
steigen. Zwei Hülfen stehen zu Gebote, wenn über-
haupt schon der Grundsatz in unbedingter Gültigkeit
anerkannt ist, daß eine jede Commun für ihre Ar-
men zu sorgen habe und daß ein jeder Mitbürger
verpflichtet sey, zum Wohl und zur Erhaltung des
1
49
Ganzen beizutragen. So aber tritt auf der einen
Seite die Armencasse, auf der andern die besondere
Wohlthätigkeit der Mitbürger wirksam ein. An jene
Caffe darf die Anforderung nicht übermäßig gestellt
werden, und vorerst nur auf Wohnung, Holz
und die innere Einrichtung des Hauses, also die
Utensilien und die Anstellung eines Aufsehers ge-
richtet seyn. Die Wohlthätigkeit der Privaten äusſ-
sere sich theils durch milde Gaben, die wohl Jeder,
dem die Bestimmung des Unternehmens klar gewor-
den, gern willigt, theils durch Zuweisung von Ar-
beit. In jener Hinsicht werde Nichts verachtet. Je=
der kleiner Beitrag an Geld, ein Geschenk von Le=
bensmitteln, von alten Kleidern, alten Geräthen,
der Erlaß an Rechnungen thut den Gemeinfinn kund
und wird zur Unterstüßung. Ohne Belebung des
Gemeinsinnes ist ja so das Ganze nicht ausführbar.
Wer da weiß, in seiner Stadt finde sich kein solcher
Sinn oder die Mitbürger sehen zu einer Theilnahme
nicht durch Ansprache zu bewegen, oder es sey Nie-
mand vorhanden, der unbezahlt in der Verwaltung
und Beaufsichtigung eingreife, der gebe den Gedan-
ken an Errichtung eines Arbeitshauses ohne vergeb
liche Versuche auf. Welche Stadt aber wird eine
solche Erklärung auf sich kommen lassen? Und viel
vermag das Wort der Besseren, viel auch ein nach:
drücklicher Ernst, der endlich doch die Ueberzeugung
für sich gewinnt. Eine Beisteuer kann jeder Bürs
4
दे
50
ger darum schon willigen, weil er nicht mehr von
Bettlern angesprochen und vom Aublick des mensch-
lichen Elends verlegt wird; er braucht nur an das
Arbeitshaus abzugeben, was er früher mit Wider-
willen in die Hand der Bettler legte.
Bevor ich nun das Einzelne verzeichne, was
die Errichtung und Erhaltung eines Arbeitshauses
erfordert, werde auf die Verbindung mit einem Ar-
menhause hingedeutet. In ein Armenhaus sind
diejenigen aufzunehmen, welche obdachlos zum Theil
oder gänzlich unfähig zur Arbeit sind. Diese müssen,
wenn der Nothstand durch augenscheinliche Beweise
erkannt worden, ausser aller Bedingung unterstüßt
werden. Nun aber werden nicht alle Communen im
Stande seyn, neben dem Arbeitshause noch besondere
Armenhäuser zu errichten; daher verbinde man in
kleineren Städten Beide, und nehme in das Arbeits-
haus auch diejenigen auf, welche Nichts oder We-
niges verdienen, und lasse die Pflegung durch
das Arbeitshaus geschehen. Was dazu bedurft wird,
gewährt nach monatlicher oder vierteljähriger Berech-
nung der allgemeinen Verpflichtung gemäß die Ar-
mencasse. Damit aber die persönliche Wohlthätigkeit,
über deren Erhaltung man so laut predigt, nirgends
beschränkt werde, müssen die Gaben, welche bisher
den Armen aus den Händen der Privaten zuflossen,
cingesammelt und dem Empfänger berechnet werden.
51
Nur darf, wenn nicht etwa größere Räumlichkeit
dies zuläßt, aus dem Arbeitshause kein Krankenhaus
entstehen. Dies führt nur Verwirrung herbei; die
Zwecke liegen zu weit auseinander.
Nach diesen Voraussetzungen lassen sich die An-
forderungen bei der Errichtung eines Arbeitshauſes
feststellen. Ich will sie nach meiner Erfahrung mit
einfachen Worten verzeichnen. Erfordert wird
1) Ein Mann als Vorsteher. Nicht eine
mehrzählige Behörde kann die Verwaltung überneh-
sondern nur Einer, welcher als Mitglied der
Armenaufsicht oder Armencommiſſion mit dem Ge-
schäft beauftragt und der Behörde dafür verantwort
lich ist. Er muß ein Mann von reinem Willen und
von Begeisterung für das Wohl der Menschheit und
der Gemeinde erfüllt seyn und kein Opfer scheuend
auch bei Schwierigkeiten auszudauern gewilligt seyn.
Ohne den Impuls der Menschenliebe gedeiht hier
Nichts. Die Rechtlichkeit versteht sich von selbst.
In der Hand vcs Vorstehers muß die gesammte in-
nere Berwaltung liegen, wie die Leitung der Caſſen-
verhältnisse. Ueber die Aufnahme und Entlassung
eines Arbeitshäuslers entscheide die Armenaufsicht,
und diese vernehme von Monat zu Monat den Be-
richt über den Bestand und die Vorgänge. Der
Vorsteher muß gern und oft unter den ihm Ange-
4 *
59
*
hörigen weilen, nicht scheuen in den Hütten das
Elend aufzusuchen, um daraus zu erretten, mit psy-
chologischer Kenntniß ausgerüstet Menschen der nie-
dern Claſſe zu behandeln im Stande seyn, eine Ver-
trautheit mit dem bürgerlichen Leben besitzen und den
Glauben an eine unvertilgbare Anlage zum Guten
im Menschen nie aufgeben. Das Geschäft, mit Orde
nung geführt, nimmt nicht zu viele Zeit in Anspruch.
Man erwiedere nicht, wo folcher Mann zu finden.
Gewiß in jeder Gemeinde. Keine wird deren er-
mangeln, die für das Gute zu leben sich durch Grund-
säge bestimmt haben, und die nicht von Selbstliebe bes
schränkt, auch ein Opfer zu bringen bereit stehen.
Aus ihnen wähle man den Vorsteher.
2) Zwei oder drei Gehülfen des Vor-
stehers, aus der Zahl der Bürger, welche mit
Rath in Ermittelung der Arbeit und mit That
in der Beaufsichtigung dem Vorsteher an die Hand
gehen. Sie werden sich zu den Berathungen
in bestimmten Stunden zusammenfinden und die
etwa erwachsenden Geschäfte unter einander verz
theilen.
3) Ein Hausvater und dessen Frau als
Haußmutter. Er hat die Ordnung im Hause zu er-
halten, den Arbeitern die Arbeit anzuweisen, das
Geld für die Arbeit einzunehmen und zu berechnen;
1
53
der Frau fällt die Dekonomie der Küche und die
Wäsche zu. Dieser Hausvater sey ein Handarbeiter,
der theils die Arbeiten zu beurtheilen im Stande ist,
theils mit den Arbeitshäuslern auch selbst arbeitet.
Wenn er so für besondere Arbeit bezahlt wird und
freies Logis, Holz und Licht erhält, reicht dann ein
geringerer Lohn an Korn und Geld, etwa 2 Thlr.
des Monats, hin, um ihn und ſeine Familic zu er-
halten. Von ihm wird eine bürgerliche Bildung und
eine tadellose Redlichkeit und ſittliches Wohlverhalten
verlangt er muß lesen und schreiben können. Ein
bloßer Zuchtmeister steht hier an unrechter Stelle;
der Haußvater muß selbst ein Beispiel der Arbeits-
samkeit geben und den Bewohnern des Hauses, bei
allem zu erhaltenden Anschl, doch nicht zu fern ſtes
hen. Seine Bezahlung kann zum Theil aus dem
Hause bestritten werden, indem jedem Arbeiter des
Monats 2 gr. in Abzug gebracht werden.
4) Ein Haus. Das Haus muß zwei in sich
abgeschlossene Etagen haben, die eine für das männ-
liche, die andere für das weibliche Geschlecht, in je-
der Etage eine Arbeitsstube und Kammern zur
Schlafstätte. Es muß dies Haus für ein bürgerli-
ches Leben eingerichtet seyn mit einfachen Meubeln
und dem zu den Arbeiten nöthigen Geräthe. Dies
herzustellen fällt der Gemeindecaffe zu. Hat das
Haus drei Etagen oder ein Nebengebäude, kann der
54
Raum für Arme, denen ausserdem im freien Logis
eine Hülfe gereicht werden soll, bestimmt werden.
Der Ankauf eines solchen Hauses wird der Commun
dadurch entschädigt, daß nun die Ausgabe für Mieth-
zins, der manchen Armen ertheilt werden mußte,
hinwegfällt.
}
5) Unterstütung aus der Gemeinde-
caſſe oder der Armencasse. Diese versicht den
Aufwand für Holz und die Utensilien, was gewiß die
Kräfte keiner städtiſchen Caſſe übersteigt. Ausserdem
müſſen die Unterstüßungen, welche die Armen, die
nicht mehr fähig sind zu arbeiten oder aus Alters-
schwäche und Kränklichkeit nicht ganz sich ernähren
können, auſſer dem Hauf bezogen haben oder bezie=
hen würden, fortdauern. Invaliden erwachsen natür-
lich von selbst im Arbeitshause, und stehen den Ar-
men in der Stadt gleich.
6) Gemeinſinn der Mitbürger. Hier-
von war schon oben die Rede. Der Wege, auf
welchen einem Arbeitshause milde Gaben zukommen,
find Viele, bald als freies Geschenk, bald in. Col-
lecten. Vorzüglich aber wirkt der Antheil mit, in
dem man Arbeit überweiſet und von keinem Vorur-
theil verleitet ein Vertrauen zu der Anstalt hegt,
die eigentlich mittelbar einem Jeden reichlichen Nuz-
zen bringt.
55
7) Weberweisung von unbebauten
Land. In jeder Stadtflur gibt es noch unbearbei-
tete Landstrecken, Lehden und Berghöhen. Diese
werden von den Handarbeitern urbar gemacht und
bringen dem Hause durch Kartoffel- und Gemüse-
bau einen nicht unbeträchtlichen Nutzen. Das bear-
beitete Land bleibt in der besonderen Bestimmung
doch immerhin Communalbesit.
8) Die Mitwirkung eines Geistlichen.
Das Armenhaus darf keineswegs als eine blos poli-
ceiliche Anstalt gelten; es soll von einem religiösen
und moralischen Element, wenn dies auch anfangs
nicht sogleich hervortritt, belebt werden. Der Geist-
liche, welcher der Armenaufsicht beigegeben ist, hat
durch öfteren Besuch auf die Einzelnen zu wirken,
in allgemeinen Erbauungsstunden Sonntags sich eine
kleine Gemeinde zu bilden, und was ihm verbesserlich
scheint, zur Sprache zu bringen.
9) Policeiliche Aufsicht. Die Diener der
Policei müssen auf die Arbeitshäusler ein wachsames
Auge richten, ihre etwa willkührlich eingeschlagenen
Wege verfolgen und von den Wahrnehmungen An-
zeige machen. Die Policei hat den Verkauf von
Waaren, und namentlich des Branntweins an die
Arbeitshäusler zu verbieten, diese selbst nicht in
Wirthshäusern zu dulden. Vergehen in und auffer
7
56
dem Hause, als Betrug, heimliches Betrinken, uner-
laubte Entfernung aus dem Hause, werden durch die
Policei mit Gefängniß bei Wasser und Brod oder
körperlicher Züchtigung bestraft.
Zu der Expedition der Verwaltung, welcher
durchaus die größte Einfachheit zu erhalten ist, wird
geführt 1) ein Buch, in welches an jedem Abend
eingezeichnet wird, was ein Jeder gearbeitet und da=
mit verdient hat. 2) Aus diesem Buche wird der
Inhalt übergetragen in das Contobuch jedes Einzel-
nen, und dort die Ausgabe der Beköstigung und Ver-
pflegung gegenübergestellt. 3) Nach dem Schluß
der Woche werden die einzelnen Rechnungen über
die gelieferte Arbeit ausgefertigt, auf welche der
Hausvater oder ein Gehülfe des Vorstehers das Geld
einnimmt. 4) Der Hausvater reicht am Schluß der
Woche die Rechnung der Beköstigung ein und be-
rechnet das eingenommene Geld. 5) Der Vorsteher
führt die Hauptrechnung, welche abgeschlossen der
Armencommission zur Prüfung und Justification vor-
gelegt wird.
Dies ist der gewiß einfache Plan zur Errich-
tnng und Unterhaltung eines Arbeitshauses, wel=
ches eine jede gute Stadı als ein dringendes Bedürf-
niß und als die ausreichende Hülfe zur Steuerung
der Verarmung und Unsittlichkeit betrachten muß.
1
}
57
Er ist ganz aus der Erfahrung genommen, und hat
sich in einem guten Erfolge erprobt. Der Umfang
der Anstalt richtet sich nach den Verhältnissen, und
kann nicht im Allgemeinen bestimmt werden. Ift
der Nußen, der unmittelbar daraus hervorgeht, cin
wesentlicher, so dürfen wir auch den mittelbaren nicht
überschen. Da namentlich Seder scheut als ein Uns
mündiger betrachtet und einer von auſſenher regeln=
den Strenge unterworfen zu werden, auch der Auf-
enthalt im Arbeitshause kein chrenvoller seyn kann,
so bringt die vorausgesehene Nöthigung, die den Lie-
derlichen und Arbeitsscheuen ins Arbeitshaus einführt,
Viele schon vorher zur eigenen Ordnung und zum
Fleiße. Sie raffen selbst die eigenen Kräfte auf und
beginnen ein tadelloses Leben, das eine Unterstü-
hung weiter nicht nöthig macht. Die Beobachtung
hat uns hiesigen Orts gelehrt, daß seit Errichtung
eines Arbeitshauses die Gesuche um Almosen mehr
als um die Hälfte sich verringert haben. Rechnet
man die ſittliche Besserung hinzu, so kann der Ge="
winn für eine Gemeinde nicht hoch genug angeschla=
gen werden. Das Arbeitshaus baut dem Zuchthause
vor. Und eine einzige Seele gerettet zu haben bringt
ja reichlichen Lohn für viele Mühen.
Bei allen solchen Unternehmungen bleibt ruhige
Besonnenheit, welche nicht rücksichtslos Plane ent-
wirft, die wegen des Mangels der Mittel nicht ver-
58
wirklicht werden können, und muthvolle Ausdauer
bei manchen sich entgegenstellenden Schwierigkeiten
und bei unausbleiblichen Undank und Verkennen
die unerläßliche Bedingung. Keine fremde misglückte
Erfahrung darf abschrecken, keine eigene trübe uns
verzagen lassen. Das Vertrauen auf den Segen
von Oben bekräftigt, und ist das Werk mit Gott
begonnen, wird auch Beistand der ewigen Ba-
terliebe nicht mangeln. Denn auch hier heißt es:
wo der Herr nicht das Haus bauet, so ar=
beiten umsonst, die daran bauen.
*
}
#
Police!
4
2
Grund- Linien
eines
allgemeingültigen und für alle Staaten
anwendbaren

Polizei-Gesetzbuches.
Ein
PARSONS
LIBRARY
University of
MICHIGAN
Program m
wodurch zur diefsjährigen General-Versamm-
lung der allgem. kameral. ökonom. Sozietät
einladet
der
Direktor derselben
Dr. Johann Paul Harl,
Professor der Philosophie und der Kameral-Wissenschaften an
der königl. baier. Universität zu Erlangen, Ehrenmitglied
der königl. sächsischen Leipziger ökonomischen Sozietät,
der königl. sächs, priv thüringischen Landwirthschafts-
Gesellschaft, der naturforschenden Gesellschaft zu Halle
im Königreich Westphalen, der herzogl. sachsen - gothai-
schen und meiningischen Sozietät der Forst- und Jagdkunde
zu Dreisigacher, der Nürnbergischen Gesellschaft zur Beför-
derung der vaterländischen Industrie, des Pegnesischen
Blumenordens zu Nürnberg etc,
Erlangen,
in der Expedizion des Kameral Korrespondenten.
1 8 1 3.
*
Den
}
Į
1
sämmtlichen
hoch verehrungswürdigen
Mitgliedern
der
allgem. kameral. ökonom. Sozietät
gewidmet
топ
1
dem Verfasser.
1
„Das
as grofe Wort: Polizei, von Vielen ausgesprochen,
von Vielen behandelt, von den Meisten wie ein Popanz, wie
das Karzer der natürlichen Freiheit gefürchtet, erhalte seine
wahre, wohlthätige, Menschenbeglückende Deutung, und wer-
de zum guten, schützenden Genius der Menschheit, des
Staats, der seine Flügel über Alle breitet, Alle schützet, ver-
sorgt, erhält, und das Ganze erst zum wahren organischen
Ganzen macht, zu der Kraft, welche die Manchfaltigkeit zur
Harmonie und Einheit verwebt, erhoben!
des-Polizei, geht aus dem richtig berechneten, auf seine Kräfte
gegenseitig gestützten Ganzen hervor, und breitet sich in ewig
gleichen Pulsschlägen wieder durch das Ganze aus.“
Sie, die Lan-
Werlich in seinen Ideen zu einer
Staats-Organisazions-Lehre (S. 148.)
Die richtig verstandene Polizei — welche die
Vorgängerin und Gehülfin der Kriminal-Gewalt
seyn soll! hat die schöne, gemeinnützige und in
ihren
- 6 =
ihren Folgen unzuberechnende Bestimmung: alle im
Innern des Staats der Sicherheit des Ganzen oder
der Einzelnen drohende Gefahren und Uebel zu
verhüten und abzuwenden, und den Schutz des
persönlichen und dinglichen Rechts - Gebiets aller
Einwohner ohne Rücksicht auf ihren Stand oder
Rang oder ihr Vermögen
zu leisten *).
zu garantiren und
Die Polizei hat den Staatsbürger zu schützen
gegen jede Verletzung oder Beschädigung seiner
Person oder seines Eigenthums, gegen jede Stö-
rung seines Besitzes oder Hinderung der rechtmäf-
sigen Vermehrung seines Sacheigenthums und der
Erhöhung seines erlaubten Genusses; jene gesche-
hen nun
a) durch die Menschen,
oder
b) durch die Natur - Uebel.
Sicherheit der Person und des Eigenthums
oder des ganzen Umfangs des persönlichen und
dinglichen Rechts-Gebiets Aller im Staate sowohl in
Ansehung der aus Bosheit (widerrechtlichem Wil-
len) oder aus Leichtsinn, Unachtsamkeit oder Nach-
läfsigkeit entspringenden Verletzungen der Men-
schen, als auch in Ansehung der natürlichen Ge-
fahren
*) Mein vollständiges Handbuch der Kriegs - Polizei-
Wissenschaft und Militär-Oekonomie, Landshut, 1812.
§. 104.
7
A
}
fahren und Unfälle, ist der grofse und wichtige
Zweck der ächten Polizei, aller ihrer Gesetze,
Vorkehrungen und Anstalten *).
Es ist um öffentliche Ruhe und Sicherheit (folglich
auch um Privat-Sicherheit), ja vielleicht um Thron
und Leben der Regenten selbst wie mehrere
Beispiele aus der älteren und neueren Staaten - Ge-
schichte sonnenklar beweisen geschehen, wenn
die Polizei nicht das ist, was sie ihrer erhabenen
Bestimmung gemäfs seyn soll.
Die Polizei welche jedem Einwohner im
Staate (vom ersten Pallaste bis zur letzten Hüt-
te) Sicherheit des persönlichen und dinglichen
Rechte-Gebiets, Freiheit und Ruhe gewährt; welche
Beleidigung, Betrug, Diebstahl, Raub und Mord
durch Dolch oder Gift verhütet, und dafür sorgt,
dafs Niemand in der Anwendung seiner Kräfte und
in dem Gebrauche seines Eigenthums gehindert oder
beeinträchtiget werde hat auf alle Nazional-Gewerbe
und auf Bevölkerung, und mithin auch auf den
Nazional-Reichthum den gröfsten und heilsamsten
Einfluss.
So lange die Polizei nicht organisirt und wirk-
sam ist, gehören die Justiz-Pflege und die Finanz-
Verwaltung in die Kategorie der praktischen Undin-
ge;
*) Mein vollständiges Handbuch der Polizei-Wissenschaft,
ihrer Hülfsquellen und Geschichte, mit vorzüglicher
Rücksicht auf die neueste Gesetzgebung und Literatur
der Polizei, Erlangen, 1808. §. 58. u. 59.
S
}
Wer
ge; indem die Justiz- und Finanz-Funkzionen die
Polizei-Funkzionen nothwendig voraussetzen.
an der Richtigkeit dieses nicht alltäglich zur Sprache
kommenden Postulats zweifelt, der erinnere sich an
den Zustand der bürgerlichen Unruhen und Revoluzio-
nen,
wo die Justiz- und Finanz-Gewalten nichts als
fromme Wünsche sind,
Die Polizei, als direkte Beförderin der Si-
cherheit jedes Einzelnen und des Ganzen verdient
das erste und stete Augenmerk aller Regenten und
ihrer Minister !!!
Daher wetteiferten auch schon die gebildetesten
Staaten der alten Welt der atheniensische
Staat und der römische Staat! -in ihren glänzend-
sten Epochen um den Vorzug in der Kultur der
Polizei und sahen sich durch ihren Flor dafür hin-
reichend belohnt,
Einen wichtigen, bisher in Teutschland gröfs-
ten Theils übersehenen Grund, warum kein Staat,
wenn ihm an seiner Ehre gelegen ist, in Ansehung
der Polizei zurück bleiben kann, findet der Kenner
darin, dafs kein anderer Zweig der Regierungs-Ge-
walt der Publizität und allgemeinen Beobachtung
oder Kritik so sehr ausgesetzt ist, als die Polizei,
Man kann durch einen Theil eines Staats reisen,
vielleicht sogar sich einige Zeit daselbst aufhalten;
ohne sich von dem Zustande und dem Gange der
Zivil-Justiz und Kriminal-Gewalt auch nur im Gering-
sten zu unterrichten, oder ohne die staatsökonomi-
sche und finanzielle Verfassung des Landes kennen
zu lernen. Aber es ist unmöglich, auch nur die
Gränze
:
9
ten
Gränze eines grofsen oder kleinen Staats zu betre-
auch nur so schnell, wie immer, durchzurei-
sen, ohne sich von der Beschaffenheit der Polizei
zu überzeugen: weil ihre Symptome und Spuren
allgemein sichtbar und allgemein fühlbar sind. -
Man bedarf keiner Anleitung, keines Führers
oder Interpreteurs, um zu wissen, ob Bettler und
Vagabunden oder verdächtige Reisende bei der Ein-
bruchsstazion angehalten und zurückgewiesen wer-
den; ob bei Tage und bei Nacht auf Reisen die Si-
cherheit der Personen und des Eigenthums gesichert
sey; oder ob Räuberbanden und Banditen hausen ;
ob es Sandwege, grofse Steine auf den Strafsen, oder
ob es Chausséen gebe, dergleichen man in Frankreich,
Baiern, Württemberg u. Oesterreich findet; ob man.
bei den Dörfern im Sumpfe des Mistes und der Dün-
gerjauche versinke; oder ob man in den Städten vor
Staub ersticke, auf dem spitzigen und holprichten
Pflaster und in den pflasterleeren Gruben, oder auf
dem durch das Ausgiefsen des Wassers vor den Häu-
sern entstandenen Glatteis, zumal des Nachts, und
bei dem Mangel der Beleuchtung, Hals und Bein
zerbreche; ob man vor den Häusern und auf den
Strafsen Unrath, krepirtes Vieh, Düngerhaufen,
und unter Tags Mistfuhren finde; oder ob stinkende
Stadtgräben, eben so übelriechende Rennsteine oder
mephitische Dünste aus Sümpfen und stehenden Ge-
wässern die Luft verpesten, und man überhaupt so
viel Unreinlichkeit und Gestank zu ertragen habe,
als wäre die Büchse der Pandora geöffnet worden;
ob Fremde und Eingeborne in Gast-, Kaffeehäusern
und andern öffentlichen Schenkorten oder in Kauf-
läden
10
läden in Ansehung der Quantität und Qualität ge-
prellt, mit unrichtigem Maals und Gewicht, und
mit transparenten Waaren und Lebensmitteln aller
Art, mit gefärbtem Wasser, mit getauftem Weine,
mit ablaufenden Lichtern, und mit kleinem, schwar-
zem und oft auch mifsrathenem Brod bedient wer-
den; oder ob wie in Frankreich sogar in jedem
Gasthaus das Polizei-Maafs für alle Getränke öffent-
lich bezeichnet sey; ob nächtliche Ruhe-Störungen,
z. B. durch Schiefsen, Schreien und überhaupt durch
Schwärmen ohne Maafs, d. h., ohne Beobachtung
der Polizei-Stunde, statt finden; oder ob des Nachts
die persönliche Sicherheit bedroht werde und kör-
perliche Mifshandlungen oder wohl gar meuchel-
mörderische Angriffe und Ermordungen vorfallen *);
ob es Aufläufe, Streitigkeiten, Schlägereien, Auf-
ruhr
das
دو
*) Noch im Jahr 1802 erschien ein Panorama von Rom,
unter andern folgende Züge davon enthielt:
Man rechnet zeither jährlich tausend Erstochene
im ganzen Kirchenstaat, und während der Regierung
Papst Pius VI. über zwanzig tausend, In der Stadt
geschahen bis zur Revoluzion drei bis vier Morde an
manchem Tage; als aber bei einem Aufruhr im An-
fange der Revoluzion vier Franzosen gemeuchelmordet
waren; wurde das Messerziehen und Messertragen mit
äusserster Strenge verboten, und dadurch bewitkt,
daſs in Jahr und Tag kein Mord vorfiel, Man sieht
also, was eine konsequente Polizei auch über dieses
eingewurzelte Uebel vermochte."
Nulli sunt tam feri affectus, ut non disciplina do-
mentur !
Seneca.
}
1 1
ruhr, bürgerliche Unruhen, Rebellion oder Revolu
zion gebe, oder gefährliche Orden und Gesellschaf
ten existiren; ob die Sanitäts-Polizei thärig sey, oder
jedem kranken Menschen und Vieh der Zutritt offen
stehe; ob Seuchen und Epidemien, z. B. die Blattern
Pest, grassiren; ob dergleichen Kranken-Häuser ab-
gesondert, mit Wache umgeben, und jede Verbrei-
tung der Ansteckung unmöglich gemacht sey; ob
in Ansehung des Verkaufs des Gifts, der Arznei-
mittel, und gegen die Quacksalber die nöthigen
Vorkehrungen getroffen sind, und ob es gebildete
Aerzte, Wundärzte, Apotheker und Hebammen in
hinlänglicher Anzahl gebe; ob fremde Werber,
Seelenverkäufer, Hazardspieler, Spieler von Pro-
fession, Goldmacher, Geisterbeschwörer, Wahrsa-
ger und andere Betrüger ihr Unwesen treiben; ob
ehrenrührige Reden geführt, oder Pasquille gemacht
und verbrecherische, die öffentliche oder Privat-
Sicherheit gefährdende Schriften ungestraft gedruckt
und heimlich oder öffentlich ausgeboten und ver-
kauft werden; ob verdächtige Versammlungen, Zu-
sammenrottungen etc. geduldet werden; ob das Ge-
sindewesen wie in Stuttgart oder wie in Utopien be-
schaffen sey; ob die Armen-Polizei so wie in Frank-
reich verwaltet werde, oder wie in dem grössten
Theile von Teutschland und ehemals in Neapel, in
Rom, in Madrid, in Lissabon und noch jetzt in
London, wo die Bettler ihre Klubbs und Bälle ha-
ben und mehr verdienen, als die fleifsigsten Arbei-
ter; und endlich, ob gegen die Verheerungen des
Feuers und Wassers zweckmäfsige und hinreichende
Maafsregeln genommen und Assekuranz-Anstalten
(auch
: 12
1
(auch Früchte-Assekuranzen *) wären eben so wohl-
thätig als allgemein wünschenswerth !) errichtet
seyen; oder ob die Feuer-Polizei wie in Konstanti-
nopel oder ehemals in Rom **), und die Wasser-
schadens-Polizei wie in den meisten Orten in Teutsch-
land beschaffen seyen und Jahr aus Jahr ein unermeſs-
lichen Schaden nebst den schrecklichsten Unglücks-
fällen veranlassen.
Es ist also sonnenklar bewiesen, dafs kein Staat,
dem an seiner Ehre und an der vollständigen und
fortdauernden Sicherheit der Regierung sowohl als
der Bürger gelegen ist, in Ansehung der Verbes-
serung der Polizei zurückbleiben könne. Das erste
und gröfste Hindernifs einer den Zeitbedürfnissen
angemessenen Radikal - Kur der Polizei aber ist der
allgemeine Mangel eines Polizei - Gesetzbuches; in-
dem bis jetzt ***) noch kein teutscher Staat einen
Polizei - Kodex †) aufzuweisen hat.
Schon
*) Kameral - Korrespondent 1813. Nro. 105-107.
**) Im obigen Panorama heifst es: „In ganz Rom (die-
ser ehemaligen Weltbeherrscherin!) giebt es keine
Feuerspritze; entsteht Feuerlärm, so läfst man das
Feuer, wenn es durch Hausmittel nicht gelöscht wer-
den kann, ruhig fortbrennen, und rettet so viel als
man kann."
***) Von dem, was in Zukunft geschehen könne oder
werde, ist hier keine Rede,
†) Das österr. Gesetzbuch über Verbrechen und schwere
Polizei- Uebertretungen ist nur ein Theil von einem
Polizei - Kodex,
13
!
_
Schon seit mehreren Jahren ist das dringendste
Bedürfniſs eines Polizei - Gesetzbuches allgemein und
oft gefühlt worden; denn ohne einen Polizei - Kodex
ist die höchst wichtige Einheit *) des Polizei - Ge-
schäftsgangs in einem Gesammtstaate eine Chimäre
oder ein praktisches Unding; und es fehlt nicht
nur an einem Leitstern für alle Polizei Beamte und
für alle Polizei-Fälle, sondern auch an einem Nor-
mativ für alle Einwohner in Ansehung der polizeili-
chen Zwecke und Verbindlichkeiten. So lange eine
gleichförmige und allgemeingültige Polizei-Gerichts-
Ordnung vermifst wird, kann die Polizei- Gerichts-
barkeit eben so sehr der Natur der Straf Gerechtig-
keit widersprechen, als die Willhühr der Polizei-
Beamten herbeiführen.
Der berühmte und verdienstvolle Herr Appel-
lazions-Gerichts-Direktor und Ritter von Gönner hat
in seinem Archiv für die Gesetzgebung und Reform
des juristischen Studiums (B.I. H.I. S.57 — 38.)
schr treffend bemerkt:
,,Man denkt sich ohne einen polizeilichen Straf-
Kodex unter der Polizei immer etwas Lokales, et-
was Vorübergehendes, und von Zeiten, Orten und
Umständen Abhängiges; es kommt fast auf die
Thätigkeit eines Polizei-Kommissärs allein an, ob
er von einem leicht vermeidlichen Unglücksfalle No-
tiz
*) Das Gesetz der Einheit ist der so oft verkannte Hebel
durch welchen alles Grofse der Staaten, Völker und
Individuen mit Zauberkraft und elektrischer Schnel-
ligkeit in Bewegung gesetzt wird.
= 14 =
tiz nehmen, ob und wie er den Nachläfsigen stra-
fen, und Andere gegen ähnliche Nachläfsigkeiten
aufmerksam machen will. Darum nimmt auch die
Nazion an schweren Polizei - Vergehen so wenig An-
theil, und es ist ein alltägliches Phänomen, daſs
man über einen Diebstahl von funfzig Gulden eine
weitläuftige Untersuchung mit einem dreifach grö-
fseren Kostenaufwand beginnt, oder über einen ge-
schossenen Hasen nach allen Formen der General-
und Spezial - Untersuchung zu Werke geht; wäh-
rend man bei einem Baumeister, dessen schlecht
gebautes Gerüst bei einem Einsturz einige Menschen.
getödtet, oder bei einem Rauchfangkehrer, dessen
Nachlässigkeit eine ganze Stadt der Feuersgefahr
ausgesetzt, entweder gar nichts untersucht, oder
jede kahle Ausrede annimmt, allemal aber der Po-
lizei - Gewalt, durch den Mangel bestimmter Straf-
Gesetze und eines bestimmten Verfahrens in der
Untersuchung, die hohe Achtung entzieht, welche
allein die öffentliche Ordnung erhält."
15
{
+
I.
Ein wohlgeordneter und vernunftmüſsiger
Staat ist nur derjenige, in welchem innere
und äussere Sicherheit herrscht.
Sobald
die innere Sicherheit aufhört, ist auch die äus-
sere gefährdet; denn es fehlet dann am guten
Willen und an hinlänglichen Kräften zur Ver-
theidigung des Staats gegen auswärtige Fein-
de. Es ist daher selbst zur Fortdauer des
Staats nothwendig, dafs die innere Sicherheit
als Bedingung der äusseren stets erhalten werde.
II.
Das Problem, welches die wohlverstan-
dene Polizei lösen soll, kann kein anderes.
seyn, als:
Herstellung und Erhaltung der vollkom
menen Sicherheit im Innern des Staats oder
innerhalb des gesammten Staats- Gebiets.
III.
Die Polizei hat also lediglich für die in-
nere Sicherheit des Staats, keineswegs aber
auch für die äussere zu sorgen.
IV. Es
'
16
IV.
**
Es lässt sich keine Privat Sicherheit (Si-
cherheit der Einzelnen) ohne öffentliche Si-
cherheit (Sicherheit des Ganzen) denken, und
auch keine öffentliche Sicherheit ohne Privat-
Sicherheit erwarten. Denn, wenn dem Staate
seine Verfassung und die Wirksamkeit der
verschiedenen Staats-Gewalten nicht garantirt
sind, so können auch die Einzelnen nicht
ge.
schützt werden; und wenn keine einzelne Per-
son Sicherheit hat, so müssen allmählig auch
die Funkzionen der Staats-Beamten aufhören
und es kann keine öffentliche Sicherheit mehr
Statt finden.
Die Privat - Sicherheit ist
aber eben sowohl Zweck des Staats und der
Polizei, als die öffentliche Sicherheit; denn
ohne die eine oder andere kann den Mitglie-
dern der bürgerlichen Gesellschaft die Ausü-
bung ihrer Rechte durch den Staat nicht sicher-
gestellt werden.
V.
Die Polizei-Gewalt erstreckt sich daher
nicht blofs auf die Erhaltung der Sicherheit
des Ganzen, d. h. der öffentlichen Sicherheit,
sondern auch auf die Handhabung der Si-
cherheit der Einzelnen, d. i. der Privat-
Sicherheit.
VI. Das
17
Vl.
Die vollständige innere Sicherheit mufs
aber von der Polizei überall, immer und in
jeder Rücksicht oder Beziehung aufrecht erhal-
ten werden.
VII.
Die Augen der Polizei - welche einem
Argus aber keinem Morpheus gleichen soll!—
müssen defshalb nicht nur auf den ganzen
Staat und auf alle einzelne Theile desselben
gerichtet werden *); sondern die Polizei-Kun-
de mufs sich auch sogar auf die benachbarten
Gegenden erstrecken, um die nöthigen Nach-
richten in Ansehung möglicher Gefährdungen
der öffentlichen oder Frivat-Sicherheit einzu-
ziehen.
·
VIII.
Der Polizei Gewalt sind alle innerhalb
der Gränzen des Staats befindliche Einwoh-
ner, sie mögen Eingeborne oder Fremde seyn,
ein für alle Mal unterworfen.
IX. Keine
*) „Der Staat mag immerhin die Augen haben auf Al-
les, nur nicht die Hände in Allem!" Gedanken und
Meinungen über Manches im Dienst etc, 1804. 2te
Ausg, p. 58,
C
18
IX.
Keine Korporazion oder Gesellschaft im
Staate darf sich den Anordnungen der Poli-
zei entziehen, und zwar eben so wenig als
irgend ein Individuum.
·
X.
So wie es nur Eine höchste Staats- Ge-
waltgiebt, eben so kann es auch nur Eine Po-
lizei im Staate geben; und es kann Niemand
im Staate selbst der Fremde nicht mit
Recht fordern, der Wirksamkeit der allgemei-
nen Polizei Ordnung zu entgehen. Vor-
rechte Einzelner stehen mit dem allgemeinen
Staatszwecke im offenbaren Widerspruche,
sind Beeinträchtigungen der übrigen Mitglie-
der des Staats, und also auch mit einer zweck-
mäſsigen Polizei, d. i. mit der Erhaltung der
öffentl, und Privat-Sicherheit unvereinbar.
Staate
XI.
Sämmtliche äussere IIandlungen Aller im
sie mögen sich durch Worte oder
Thaten äussern welche sich auf die öffent-
liche oder Privat - Sicherheit beziehen, sind
Gegenstände der Polizei und ihrer Wirksamkeit.
Aber alle an sich gleichgültige Handlungen,
welche und insoferne sie die innere Sicher-
heit
1
I
t
1
7
J
$
+
= 19
heit weder stöhren, noch in Gefahr setzen,
sind der Polizei nicht unterworfen.
XII.
Die Polizei darf und soll sich nie in das
Gebiet der innern Freiheit und Thätigkeit wa
gen, und sich mit der Leitung der Gesinnun-
gen, des Gewissens, der eigentlichen Mo-
ralität und der Religion als solcher nie befas-
sen. De internis non judicat Praetor!
XIII.
Die Polizei ist die direkte Pflegerin der
Sicherheit; sie hat geradelin gegen alle Gefah-
ren des Staats und seiner Bürger zu schützen.
Sie ist die einzige von allen Regierungs-Ge-
walten, welche auf die Ehre einer unmittelba
ren Sicherheits- Anstalt mit Recht Anspruch
machen darf *).
XIV.
Das Karakteristische der thätigen Sorge
der Polizei für die Erreichung des Staats-
zweckes
*) Mein vollständiges Handbuch der Kriegspolizei - Wis-
senschaft und Militär-Oekonomie mit vorzüglicher
Rücksicht sowohl auf die älteste als auch auf die
neueste Gesetzgebung und Literatur. Landshut, 1812,
1. 96.
.
20
zweckes im Innern des Staats liegt also im
Handeln, in einer positiven Wirksamkeit.
XV.
Die Polizei- Gesetze betreffen die Bestim-
mungen der Art und Weise, wie ein Jeder
mitwirken soll, an seinem Theile die öffent-
liche und Privat Sicherheit im Innern des
Staats zu befördern.
-
XVI.
Der Polizei-Kodex soll liefern:
Eine erschüpfende und dem Zwecke und
den Forderungen der Polizei vollkommen
genügende Instrukzion aller mit der Hand-
habung der Polizei beauftragten Perso-
- vom Chef der General - Polizei an
bis zu den Lokalpolizei- Soldaten,
nen
Diese Instrukzion, wenn sie ihrem höchst
wichtigen Zwecke entsprechen und endlich
eine bessere Polizei Praxis befördern soll,
mufs Folgendes enthalten:
-
a) Den Uinfang und die Schranken der Po-
lizei-Gewalt, dann die Rechte und Verbind-
lichkeiten aller Polizei-Beamten vom Po-
lizei-Minister bis zum Gensdarm;
b) die bestimmteste und strengste Verantwort-
lichkeit aller Polizei- Beamten und Polizei-
Diener,
21
1
Diener, nebst der Androhung genau be
stimmter Strafen für alle jenen im Dienste
zur Last fallenden Gebrechen und Mängel.
Nach dem vollkommensten Recht kön-
nen alle Polizei- Beamte und Polizei- Die-
ner für alle Uebel (in Ansehung der
gan.
zen Staats- Gesellschaft sowohl als auch
in Ansehung einzelner Mitglieder dersel-
ben), welche ihre Schwäche oder Sorglo-
sigkeit nach sich ziehen, verantwortlich
gemacht werden*). Das Ausland leuchtet
in dieser Hinsicht mit manchem guten
Beispiele voran, und beweiset, was eine
gewisse Strenge in Dienstgeschäften und
besonders im Polizei-Fache vermag.
Man
*) Wenn aber-Leben und Thatkraft in die Polizei kom-
men wenn stets reger Eifer und Bereitwilligkeit zu
Aufopferungen im Polizei - Dienste herrschen sollen,
so mufs auch jeder Polizei-Beamte und Gensdarm:
a) einen verhältnifsmässigen Antheil an den durch
seine Entdeckung veranlafsten Konfiskaziouen und
Polizei- Strafen haben;
b) für ausserordentliche
mit besondern Gefahren
verbundene oder mit ausgezeichneter Geschicklich-
keit geleistete Dienste eine angemessene Gratifika-
zion erhalten;
c) für jeden empfindlichen Verlust, welcher durch
den Dienst selbst entstanden ist, Entschädigung
bekommen.
t
!
12
22
Man denke hier auch an die Regierungs-
Art Friedrichs des Grofsen, der seine Zi-
vil- und Militär- Gewalt mit weiser Stren-
ge ausübte und seine weisen Maximen
immer mit dem besten Erfolge gekrönt
sah.
XVII.
Das Polizei-Gesetzbuch muſs ferner ge-
naue Vorschriften dessen enthalten, was alle
Einwohner (oline Ausnahme) in Hinsicht auf
den Zweck der Polizei in ordentlichen und aus-
serordentlichen Zeiten Theils zu unterlassen
und Theils zu thun haben — und folglich alle
erforderlichen negativen und positiven Bestim-
mnungen in Ansehung:
A) der öffentlichen oder Staatssicherheits-Polizei
und
B) der Privatsicherheits- Polizei:
a) der persönlichen Privatsicherheits-Polizei:
a) der Lebenssicherheits- und Sanitäts-Po-
lizei,
B) der Freiheitssicherheits- Polizei,
y) der Ehrensicherheits- Polizei;
b) der dinglichen Privatsicherheits- Polizei
und zwar:
*) der Sacheigenthumssicherheits - Polizei
im engern Sinne,
B) der
23
B) der Sacheigenthumssicherheits- Polizei
im weitern Sinne
und zwar:
aa) der Armen - Polizei,
BB) der Feuer - Polizei,
vy) der Wasserschadens - Polizei*).
XVIII.
*) Da bei der Polizei die Staats- Gewalt zu Folge des oben
geführten Beweises für die Realisirung des allgemei-
nen Staatszweckes oder für die Sicherheit nur unmit-
telbar thätig seyn und sich in das Gebiet der innern
Freiheit nicht wagen darf: so gehören alle mittelbaren
Sicherheits-Anstalten nicht in die Kategorie der Polizei,
Es gehören daher nicht in die Polizei:
a) die Bevölkerung;
b) die Kultur;
c) die Nazional - Gewerbe.
Diejenigen Maasregeln in Ansehung der Bevölkerung,
welche wirklich ein Gegenstand des rechmäsigen äus-
sern Zwanges sind, gehören zwar für das Forum der
Polizei, mussen aber in folgenden Abtheilungen der-
selben dargestellt werden:
a) in der öffentlichen Sicherheits - Polizei;
b) in der Lebenssicherheits- Polizei;
c) in der Ehrensicherheits- Polizei (in Betreff der
Duelle);
d) in der Feuer- und Wasserschadens - Polizei (in
Ansehung der Gefahren der Gesundheit und des
Lebens).
Was die Kultur der Staatsbürger betrifft, so muſs alles
dasjenige was die Polizei in Ansehung derselben zu
bestim-
3
1
24
$
1
XVIII.
Mit allen Polizei - Verordnungen müssen
auch Straf-Gesetze verbunden werden, damit
erstere die nöthige Sankzion haben und Je-
dermann von der Uebertretung derselben hin-
länglich zurückgeschreckt werde.
XIX.
Der Grundsatz der Wiedervergeltung muſs
so viel als möglich der Maafsstab aller Polizei-
Strafen seyn.
XX.
Die Polizei-Strafen müssen bestimmt seyn,
indem sie ausserdem der Natur der Straf- Ge-
!
rech-
bestimmen hat, in nachstehenden Rubriken angegeben
werden:
a) in der öffentlichen Sicherheits - Polizei;
b) vorzüglich in der Freiheitssicherheits- Polizei;
c) in der Armen - Polizei,
Die Kultur und Bevölkerung an sich, so wie die Nazional-
Industrie, da sie nicht von dem äussern Zwange, sondern
von der Freiheit abhängig sind, sind so wie ihre Zwecke
selbst keine Polizei - Sachen, sondern gehören in das
Gebiet der Pädagogik und Staatswirthschaft. Daher
müssen auch die einzelnen Erläuterungen über Ackerbau,
Fabriken und Handel, iiber die Bestandtheile und den
Umfang dieser Nazional - Gewerbe, so wie die besten
Beförderungsmittel derselben nicht von der Polizei-
Wissenschaft erwartet, sondern Theils von der Staats-
wirthsschafts-Wissenschaft, Theils von den Agrikultur-
Fabrik- und Handels - Wissenschaften selbst ertheilt
werden.
[
25
rechtigkeit widersprechen, und die Willkühr
der Polizei - Richter herbeiführen, welche bis-
her so grofs und gleichsam das Grab der bes-
seren Polizei war. Praxis est multiplex! —
XXI.
Die Polizei-Strafen müssen allgemein bekannt
gemacht und also vorher angedroht werden,
damit sie ihren heilsamen Zweck erreichen
und die Uebertretung der Polizei - Gesetze und
dadurch viele Uebel und Unglücksfälle ver-
hüten.
XXII.
Die Polizei erscheint als verwaltende und
als gerichtliche. Die verwaltende Polizei hat
die ununterbrochene Handhabung der öffent-
lichen und Privat-Sicherheit in jedem Theile
des Staats zum Zwecke, und ihre Beschäfti-
gung ist, Vergehen und Verbrechen, Schaden
und Unglücksfälle zu verhüten. Die gericht-
liche Polizei erforscht die Vergehen und Ver-
brechen, welche die verwaltende Polizei nicht
verhindern konnte; sie bestraft den Frevler oder
überliefert den Verbrecher der kompetenten
Behörde.
XXIII.
Administrative Polizei.
Die administrative Polizei mufs stets,
und zwar ohne bestimmte Aufforderung und
ohne
J
26
oline vorhergegangener Klagen thätig seyn.
Sie
die Polizei, wie sie überall seyn soll,
aber meist nicht ist! - gewährt zuvorkommen-
den Schutz, sucht alle drohende Gefahren oder
Angriffe zeitig zu entdecken und alle Uebel -
so viel als möglich zu verhüten. Unzählige
Uebel und Unglücksfälle, Beschädigungen der
Personen und ihres Sacheigenthums liefsen sich
Jahr aus Jahr ein verhüten, wenn die Polizei
überall und immer wüfste was sie wollte und
thäte was sie sollte!!
XXIV.
Eine ihrem grofsen Zwecke ganz entspre-
chende Polizei berücksichtigt alle Gegenstän-
de derselben, und mufs daher auch eben so viele
Theile zählen, als die Polizei Hauptgegenstände
hat.
XXV.
So wie die vollständige innere Sicherheit
nun entweder öffentliche oder Privat- Sicherheit
ist, so mufs auch natürlich die gesammtę
Polizei zuerst zerfallen:
a) in die öffentliche Sicherheits- Polizei,
b) in die Privat - Sicherheits-Polizei,
XXVI.
Die öffentliche Sicherheits- Polizei ist be-
stimmt, gegen alle Gefahren, die dem Staate
selbst
27
selbst, seiner Verfassung, oder der Wirksam-
keit der Gesetzgebung und höchsten Gewalt
drohen, Schutz zu gewähren.
XXVII.
Die Privat - Sicherheits- Polizei hat für die
Sicherheit der einzelnen Staatsbürger zu sor-
gen, und alle denselben drohende Gefahren
und Uebel zu verhüten.
XXIII.
Die Privat-Sicherheits- Polizei, die gegen
alle Gefahren der Sicherheit jedes Einzelnen
im Staate zu schützen hat, theilt sich
1) in die persönliche Privat-Sicherheits- Po-
lizei, und
-
2) in die dingliche Privat Sicherheits- Po-
lizei.
XXIX.
Die persönliche Privat-Sicherheits- Polizei
bezieht sich lediglich auf die Person der Bür-
ger und schützt die Sicherheit ihres
ganzen
persönlichen Rechts-Gebietes, sucht alle Gefah-
ren davon abzuwenden, und jede persönliche
Verletzung so viel möglich zu verhindern.
1
XXX.
Die persönliche Privat- Sicherheits- Polizei
zerfällt
1) in
28
1) in die Lebenssicherheits - Polizei,
2) in die Freiheitssicherheits- Polizei, und
3) in die Ehrensicherheits- Polizei.
XXXI.
Die Lebens- Sicherheits- Polizei hat alle
Gefahren in Ansehung des Lebens und der
Gesundheit abzuwenden, welche auf folgende
verschiedene Arten entstehen können:
1) durch widerrechtlichen Willen anderer
Menschen,
2) durch Nachlässigkeit und Unachtsamkeit
der Mitbürger,
3) durch Einflüsse oder Wirkungen der
Natur,
4) durch wilde Thiere, oder auch durch
Haus-Thiere.
XXXII.
Die Lebens- Sicherheits- Polizei, welche
ihren ganzen Wirkungskreis ausfüllen und alle
gerechten Forderungen befriedigen will, muſs
daher hauptsächlich sorgen:
a) für Verhütung absichtlicher Verletzun-
gen von Seite der Menschen durch ge-
waltsamen Angriff auf das Leben und die
Gesundheit;
b) für
4
2
29
b) für Abwendung aller unabsichtlichen Ver-
letzungen der Gesundheit und des Lebens
au's Leichtsinn anderer Menschen;
c) für reine Luft durch Reinlichkeit aller
Plätze und Strafsen und durch Entfer-
nung aller Gegenstände, welche die Luft
verderben und das Auge beleidigen;
d) für gesunde Wohnungen Theils bei dem
Bauen selbst und bei der ersten Bewoh-
nung derselben, und Theils bei gewissen
Umsänden, besonders bei Ueberschwem-
mungen;
e) für hinlängliche Quantität, Güte und Un-
schädlichkeit der Lebensmittel und ande-
rer Bedürfnisse, die auf die Gesundheit
Einfluss haben;
f) für Vorschriften zur Vermeidung oder
Verhütung der Verbreitung der Krank-
heiten, besonders der ansteckenden, und
für Anstalten zur
zur Heilung derselben
vorzüglich für die ärmeren Volks-Klassen.
g) für Verbannung der Quacksalberei ;
h) für Aufsicht auf schädliche Thiere;
i) für allgemeine Einführung der Schutz-
pocken-Impfung und für den zweckmäs-
sigen und frühzeitigen Gebrauch dersel-
ben;
k) für
30
k) für Rettung der Verunglückten und
Scheintodten;
1) für Verhütung zufrüher oder zuspäter
Beerdigung.
XXXIII.
Die Freiheitssicherheits- Polizei schützt die
rechtliche Thätigkeit und Unabhängigkeit der
Staatsbürger vor allen möglichen Eingriffen
und Anfällen, und stellt ihre ganze Freiheits-
Sphäre sicher.
XXXIV.
Die Freiheitssicherheits- Polizei hat die Be-
stimmung Jedem im Staate, wer er auch sey,
den willkührlichen Gebrauch aller seiner Kräf-
te und seines Eigenthums stets möglich zu
machen, und von ihm alle Hindernisse oder
Beeinträchtigungen von wem immer abzu-
wenden.
XXXV.
Sie mufs jedem Einwohner, selbst von
den untersten Volks - Klassen, Alles erlauben.
oder gestatten, wodurch er weder die Rech-
te des Ganzen noch des Einzelnen verletzt,
und ihn in Ausübung dieser Handlungen ge-
gen jede Staats- und Privat- Gewalt zu schüz-
zen suchen.
XXXVI.
= 31
31
x
XXXVI.
Die Ehrensicherheits- Polizei ist bestimmt:
die Ehre der Staatsbürger gegen Beleidigun-
gen, Anmafsungen und was immer für Krän-
kungen sicher zu stellen, und sie gegen un-
befugte aufsere Verachtung oder Entehrung
und ehrenrührige Aeusserungen oder Handlun
gen in Schutz zu nehmen.
XXXVII.
Die Ehren-Sicherheits- Polizei soll:
1) die Vorurtheile der Unehre bekämpfen;
2) den Privat Urtheilen in Ansehung der
Ehre Anderer alle rechtlichen Folgen oder
bürgerliche Wirkungen entziehen;
3) absichtliche und boshafte Verletzungen
der Ehre der Staatsbürger verhindern oder
bestrafen.
XXXVIII.
Die dingliche Privat - Sicherheits- Polizei
schützt das gesammte dingliche Rechts - Gebiet
oder das Sacheigenthum der Einwohner gegen
Gefahren und Beschädigungen aller Art.
XXXIX.
Die dingliche Privatsicherheits- Polizei
theilt sich
1) in
32
1) in die Sacheigenthumssicherheits - Polizei
im engern Sinne, und
2) in die Sacheigenthumssicherheits- Polizei
im weitern Sinne.
XL.
Die Sacheigenthumssicherheits- Polizei im
engern Sinne soll das Eigenthum der Bürger
gegen die Gefahren sichern, welche der wider-
rechtliche Wille oder die Unbesonnenheit und
Nachläfsigkeit Anderer denselben droht.
XLI.
Da die Beeinträchtigungen des Sacheigen-
thums von Seite der Menschen sowohl durch
Gewalt und Betrug als auch durch Leichtsinn
geschehen können, so mufs die Sacheigen-
thumssicherheits-Polizei im engern Sinne nicht
nur gegen Räubereien, Diebstähle und Betrü-
gereien aller Art, sondern auch gegen Ver-
letzungen des Sacheigenthums durch Unbeson-
nenheit und Nachläfsigkeit gerichtet werden.
XLII.
Die Sacheigenthumssicherheits - Polizei im
weitern Sinne zerfällt aber
1) in die Armen - Polizei,
2) in die Feuer- Polizei, und
3) in die Wasserschadens - Polizei.
XLIII. Die
1
33
XLIII.
Die Armen - Polizei hat die Bestimmung:
Verarmung, Müssiggang und Bettelei zu ver-
hüten, und alle daraus entstehende Gefahren
der Eigenthumssicherheit abzuwenden. -
XLIV.
Sie soll ferner dem Armenstande eine
angemessene Richtung geben, und Arme und
Kranke unterstützen.
XLV.
Jedes Armen-Institut erhält als nothwen-
dige Mittel zu seinem doppelten Zweck
1) ein Armen- Verpflegungshaus;
2) ein Armen-Beschäftigungshaus;
3) für Individuen,
welche weder zur
Verpflegungs-, noch zur Beschäftigungs-
Aufnahme sich eignen, wird ein Verpfle
gungs- Beitrag geleistet, welcher entwe-
der in Geld oder in Verpflegungsbedürf
nissen bestehen kann.
d
XLVI.
Den Polizei Stellen liegt ob, in den
Städten und auf dem Lande:
1) die Herstellung eines Armen - Konspekts
in ihrem Kommunal Distrikt;
•
2) das Erkenntnifs über die Qualifikazion
eines Individuums zum Stande der vol-
3
len
༣
34
len oder parziellen Armuth, und die Be-
stimmung des Grades seiner parziellen
Armuth;
3) die Bestimmung des Verpflegungs Bei-
trags für jene Individuen, welche sich so-
wohl in dem Beschäftigungshaus als aus-
ser demselben befinden.
-
XLVII.
Die Feuer Polizei ist bestimmt: alle
Feuersgefahren und Brandschüden möglichst
zu verhindern, und den Folgen der Feuers-
brünste durch allgemeine Feuer - Assekuranz-
Anstalten zu vorzukommen, welche letztere
aber sich nicht nur auf unbewegliche Güter
erstrecken sollen.
XLVIII.
-
Bei der Feuer Polizei kommt es haupt-
sächlich auf folgende vorzüglich wichtige
Punkte an:
1) Auf die sorgfältigsten Maafs-Regeln und
Einrichtungen zur möglichsten Verhü-
tung aller Feuersgefahren zu jeder Zeit
und in Ansehung aller Orte und Gegen-
stände;
2) auf die schnellste Entdeckung und all-
gemeinste Bekanntmachung der, Trotz al
lei
I
55
ler Vorkehrungen und Aufmerksamkeit
doch entstandenen Feuersbrünste;
3) auf die zweckmäfsigsten Löschanstalten
und auf die zahlreichsten und besten
Löschmittel: um jede Feuersbrunst, un-
ter was immer für Umständen, so bald
als möglich zu unterdrücken, und alles,
so viel möglich, vom Feuer zu retten;
5) auf die gröfste Wachsamkeit, um vor
züglich allem Stehlen oder andern Ver-
brechen während der Feuersnoth, sowohl
in der Nähe als auch in der Entfernung
vorzubeugen, besonders wenn das Feuer
angelegt worden ist;
5) auf die nach gelöschter Feuersbrunst zu
treffenden Anstalten, welche auf Vermin-
derung der Folgen des entstandenen Un-
glücks und auf Ersatz des erlittenen Brand.
schadens hinzielen sollen.
XLIX.
Die Wasserschadens-Polizei hat zunächst alle
Beschädigungen des Sacheigenthums der Staats-
Einwohner, die durch Gewässer entstehen kön-
nen, zu verhüten.
-
L.
Die Maals Regeln der Wasserschadens-
Polizei lassen sich in folgende drei Punkte
zusammenfassen:
1) An-
!
36
1) Anstalten zur Verhütung der Wassersge-
fahren und Ueberschwemmungen;
2) Hülfsanstalten bei entstandenen Wasser-
gefahren, und
3) Anstalten zur Verminderung oder Ver-
gütung des erlittenen Wasserschadens.
LI.
In Ansehung der zufälligen Ueberschwem-
mungen durch das Aufthauen des in grofser
Menge vorhandenen Schnees, des häufigen
Regens und vorzüglich des Eisganges hat die
Polizei Folgendes zu beobachten:
a) auf die natürlichen Zeichen (z. B. war-
men Wind, Schmelzen des Gebürgs-
schnees, trübes Wasser u, s. w.) die Ueber-
schwemmungen ankündigen, aufmerksam
zu seyn.
w.
b) Sobald als irgend eine Wassersgefahr
eintritt, so mufs sie den benachbarten oder
bedrohten Gegenden durch Kanonenschüs-
se, reitende Boten u. s. W. angezeigt
werden.
c) Alle in der Nähe Wohnende müssen hier,
so wie bei allen Landfrohnen, zu Hülfe
kommen.
d) Dem Volke müssen von der Polizei die
wassergefährlichen Orte bekannt gemacht.
und
37
und es mufs gewarnt werden, sich an den-
selben nicht zu versammeln.
e) Wenn durch Anschwellen eines Stroms
den Brücken Gefahren drohen, so müs
sen sogleich die Zugänge zu denselben
auf den Befehl der Polizei besetzt, und
mufs, so lange die drohende Wassersge-
fahr dauert, jedermann von der Betretung
zurückgehalten werden.
f) Zur Zeit einer grofsen Fluth muſs eine
hinlängliche Anzahl von Mannschaft
Theils zur Rettung der Personen und
Sachen bereit seyn, und Theils mit lan-
gen Stangen und starken eisernen Ha-
ken an langen Stielen alles von dem
Ufer entfernen, was den Flufs sperren
oder hemmen könnte.
LII.
Gerichtliche Polizei.
Die gerichtliche Polizei wendet das Recht
der Beurtheilung auf Polizei - Gegenstände an
und vollzieht die Polizei - Gesetze.
LIII.
Dringend nothwendig ist die Aufhebung
aller Privilegien und Exemzionen in Ansehung
der
38
der Polizei Gerichtsbarkeit *), wenn die Poli-
zei - Praxis eines grössern Staats kein Quod-
libet seyn, und wenn nicht alles Ansehn und
alle Wirksamkeit der Polizei auf das Spiel
gesetzt werden sollen, wie es bisher öfters
der leidige Fall war.
LIV.
Je strenger und unnachsichtlicher die Po-
lizei in allen Fällen verfährt, desto mehr wird
die allgemeine und individuelle Sicherheit und
die davon abhängige bürgerliche oder äussere
Freiheit befördert; desto wenigere Störungen
des Rechtsgenusses werden geschehen.
LV.
Die ächte Polizei mufs eben so unerbitt-
lich
seyn, als eine vollkommene Justiz; indem
ihr Ansehen und ihre ganze Wirksamkeit von
der unbedingten Handhabung ihrer einmal
öffentlich bekannt gemachten Gesetze abhän-
Sie mufs um so strenger seyn,
gen.
weil
*) Die zeitherige Gerichtsverfassung zu Leipzig, nach
welcher daselbst drei verschiedene Gerichtsbarkeiten,
des Kreisamts, der Universität und des Stadtratlis be-
standen haben, ist vermittelst eines Reskripts Sr. kö-
nigl Maj. von Sachsen (d. d. Dresden, 11. Jul. 1813.)
in Ansehung der Polizei- und Kriminal - Sachen, auf-
gehoben worden.
= 39
weil sie ihre Thätigkeit nur gegen Eingriffe
der Freiheit und gegen Störungen der Ord-
nung zu äussern hat, und folglich keine Nach-
sicht sich erlauben kann, ohne Rechte zu
kränken oder Unordnungen zu begünsti-
gen,
LVI.
Die gerichtliche Polizei, oder sogenann-
te Polizei- Gerichtsbarkeit mufs von allen Be-
amten im ganzen Staate nach bestimmten und
allgemein geltenden Normen ausgeübt werden *).
LVII.
*) Die Bestrafung der Polizei - Frevler, der Widerspensti-
gen gegen Polizei-Beamte so wie das Verhör dieser letz-
teren in solchen Fällen durch die Justiz-Behörden wel-
che sehr oft den Polizei- Behörden nicht geneigt sind -
und die Appellazionen der Straffälligen an die Oberge-
richte sind ein grofser Uebelstand der teutschen Polizei-
Praxis, welche auch in dieser Hinsicht so weit von
der Normal - Polizei zurücksteht. Darum, weil es
keinen Polizei- Minister giebt, weil keine vollständige
und gleichförmige Polizei- Gerichtsordnung besteht und
weil man gegen Polizei - Frevel und Widersetzlichkeit
gegen Polizei- Beamte und Polizei - Soldaten nicht be-
stimmte Strafgesetze hat; werden die Polizei-Beamten
zum gröfsten Nachtheil der Würde und der
elektrischen Schnellkraft der Polizei
wie sie sein soll! so oft vor die Justiz - Behör.
den und öfters sogar persönlich dahin gezogen; erlaubt
man sich so viel gegen das Polizei - Personal und wird
dann manchesmal auch vielleicht nicht angemessen be-
straft;
Uor M
||
40
f
LVII
Die gerichtliche Polizei soll
a) alle Verbrechen oder Vergehen erforschen;
b) die Beweismittel sammeln;
c) die Uebertreter der Gesetze entweder
selbst bestrafen, oder andern Behörden
zur Bestrafung überliefern.
LVIII.
Das Resultat der polizeilichen Untersu-
chung ist entweder Freiheit des Angeschuldig
ten, oder Polizei-Strafe, oder Ueberlieferung
des Angeklagten an die Kriminal - Justiz - Be-
hörde,
LIX.
Der Polizei gebührt die erste Untersu
chung und der erste Angriff oder die einlei
tende Gerichtsbarkeit. Sie mufs sich der Per-
son und der Sachen versichern, und dasjenige
verfügen, was zur Erhaltung der Anzeigen
des Verbrechens erforderlich ist.
straft; sondern es wird erst nach langen Instanzen-Zi-
gen endlich eine vielleicht sogar nicht einmal der Ten-
denz und dem Geiste der Polizei entsprechende Strafe
diktirt, deren Eindruck zur Warnung und zum Ab-
schrecken!! nun auf diese Art oft verfehlt werden
mufs.
Ich fordere hier jeden denkenden und unbe-
fangenen Polizei - Beamten öffentlich auf, mich zu wi-
derlegen, wenn ich Unrecht habe,
MÉDECINE A LA MAIN,
A
JA

AVEC
University c.
MICHIGAN
LES RÈGLES
RÈGLES DE SANTÉ
D'APRÈS LE CÉLÈBRE ABERNETHY,
ET DES INSTRUCTIONS
POUR LA GUERISON DES INDISPOSITIONS COMMUNES.
LONDRES ET BELGIQUE,
CHEZ TOUS LES LIBRAIRES.
BRUGES >
CHEZ M. RALFE, ALBION LIBRARY, AU DYVER.
1815.
24
f
"
MEDECINE A LA MAIN.
PRESCRIPTIONS
OU
ORDONNANCES DE MÉDECINE PAR ABERNETHY.
Ces ordonnances sont reconnus comme les
meilleurs qui existent. Nous les avons traduits,
parce qu'elles seront très utiles à ceux qui voyagent
dans des pays étrangers: elles furent écrites par
un médecin distingué pour une institution pu-
blique, il y a quelques années, et sont assez
généralement connues depuis peu, parcequ'elles
sont bien choisis et que tout pharmacien ou
droguiste peut les apprêter facilement dans un
espace de temps infiniment court.
ORDONNANCES DE FAMILLE.
DROGUES. N° 1. R. Infus Gentian comp. unc j.
Infus. Sennæ, dr. jj.
Sinc. Cardamom.comp. dr. j. M.
Un trait à prendre une heure avant le dîner,
comme stomachique, dans des cas de mauvaise
digestion. S'il y a aussi une legère constipation
prenez en même temps la pilule N° 14 de temps
4
en temps. Où il n'y a point de constipation des
entrailles, on peut en omettre le senna ou en
diminuer la quantité.
2. R. Infus Rosorum. unc. j.
Sulphat Magnes. d. j.
Syrupi. q. s.
M.
Trait rafraichissant et apéritif à prendre une
ou deux fois dans la journée, pendant la fièvre
ou avec un estomac vide. Ce trait est aidé par la
pilule N° 14, prise les soins alternatifs. On peut
aussi le prendre dans la matinée pour aider la
poudre Nº 11 dans des cas de rhumes, légères
maladies fievreuses, toux, maux de gorge etc.
On peut aussi le prendre pour vider aucune de
ces pilules données au soir, qui contiennent
beaucoup de calumel.
3. R. Decoct. Salsaparillae comp. unc. jj.
Un trait à avaler deux fois par jour pour un
estomac vide, dans des cas de pustules, clous,
d'irritations de nerfs et beaucoup d'autres. L'effet
en est fortement augmentée par cinq gr. de
pilule bleue prise au soir, N° 17. Ceci ainsi que la
simple decoction sont d'excellentes boissons de
régime: mais lorsqu'elles ne s'accordent point
avec l'estomac, on peut essayer le trait Nº 1.
4. R. Mistur. Gamphor. unc. j.
Spirit. Ether. nitr. dr. j.
Carbonat immom. gr. vii. M.
Un trait fort utile à avaler une ou deux fois
par jour, dans des cas où le corps est dans un
état corrompu, pour des gonflemens édémateux,
l'hydropisie naissante et autres maladies dans ce
genre. Une pilule de calomel et une squille N°
22, prises au soir, rendent beaucoup d'aide
pour l'hydropisic. Et pour les autres cas, toute
pilule apéritive contenant du calomel, peut
l'accompagner avec avantage, je veux dire, les
Nos 14 ou 20.
5. R. Vini Ipecacuanha, dr. j.
Antimon. Tartariz. gr. j.
Aquæ puræ. unc. j.
M.
Émétique certain et sans danger, mais je
ne conseille des émétiques qu'en cas de poison,
ou quelquefois lorsqu'un estomac trop chargé
et impur, n'est pas assez vidé par des purgatives
qui opèrent immanquablement sur l'estomac et
la partie supérieure de l'estomac, comme la
rhubarbe liquide, le senna, et ainsi de suite.
6. R Pulveris Rheo. gr. xv.
Potassæ Sulphat, gr. xiii.
Aquae Cinnamomi, unc. j. M.
Ce trait purifie l'estomac efficacement, c'est une
bonne purgative et sans danger, et sera bien
efficace si l'on prend pilule N° 20 dans la soirée
précédente. Dans le cas où l'on se lève avec un
mal de tête provenant d'une indigestion, il en
éloignera la cause aussitôt que toute autre mix-
6
tion, et on peut le prendre avec promptitude
et en même temps. Si quelque crudité reste
après qu'il ait operé, qu'on prenne la pilule
de calomel et d'aloës N° 14, au soir.
7. R. Soda Tartarizat. dr. ij.
Soda Carbonat. scr. p. j.
Melez la poudre ci-dessus dans un verre de
limonade et buvez-la lorsqu'elle est en effer-
vescense; cela fait une douce et rafraichissante
apéritive en cas de fièvre.
8. R. Infus Sennæ. oz. j.
Tinct. Jalap. dr. j.
Potass. Tarlar. dr. j.
Cum aliquo Syrupo.
M.
Ceci peut être pris comme un trait très apé-
ritif au lieu du N° 6, lorsque le malade ne peut
supporter la rhubarbe dans l'estomac, mais ce
n'est pas aussi efficace. Et qu'on prenne la pilule
N° 14 aussi et même avant pour augmenter l'effet,
si c'est nécessaire.
9. R. Potassæ Subcarbonat, gr. x.
Infus. gentian comp. unc. j.
Spirit AEther. comp. dr. ss.
Tinct. Gennamom. dr. j.
M.
Trait dirétique. Pour augmenter, prenez le
soir précédent pilule N° 22.
10 R. Misturæ Camphor. unc. j. os.
Liquor Ammom. Acet. unc. ss.
7
Liquor. Antimon. Tartar. min. x.
Tinct. Opii. min. vi. M.
C'est un trait diaphorétique, à prendre au soir
en cas de rhume violent et d'empêchement
cutanée. Lachez d'abord les entrailles avec pi-
lule N° 20.
POUDRES. Nº 11. R. Pulveris. Antimon. gr. iij.
Calomel. gr.j. Fiat Pulvis.
Une poudre fort utile pour des enfans en-
rhumés et ayant les organes digestives en dés-
ordre. C'est excellent pour les mauvais rhumes
en général et est d'une grande utilité dans les
fièvres legères. Il faudrait la prendre au soir et
le trait N° 2 dans la matinée.
12 R. Calomel. gr. j.
Pulv. Scammoniæ. gr. iv.
Poudre utile pour les enfans qui souffrent
d'avoir les entrailles trop chargées ou dont les
excréments sont d'une couleur foncée ou de-
naturée. On peut la répéter de temps en temps.
très avantageusement.
18 R. Sulphat Quininæ, gr. iij.
Deux fois par jour en fièvre intermittente,
dès que les entrailles sont bien purgées par les
pilules N° 14 ou N° 20.
f
8
Le quinina peut être pris sous la forme de
Filules, pour ceux qui le préfèrent ainsi.
PILULES. 14. R. Calomel, gr. j.
Extr. Aloes. gr. ij.
Rhei gr. ij.
Pil.
Pilules des plus efficaces pour les occasions
ordinaires, à prendre une ou deux à la fois
selon le besoin, pour purger les entrailles.
15. R. Extr. Aloes, gr. iij.
Rhei, gr. ij. — Pil.
16. R. Extr. Aloes, gr. iv.
Saponis, gr. j. - Pil.
17. R. Extr. Aloes.
Extr. Colocynth. comp.
Rhei. gr. j. —— Pil.
Ceux qui sont sujet à une constipation des
entrailles, peuvent choisir une de ces trois pilules
à prendre périodiquement et souvent selon l'oc-
casion. Mais pour l'ordinaire, nous conseillons
le N° 16 qui risque moins de causer une con-
stipation dans la suite et par conséquent un
besoin de médecin.
18. R. Pil. Calomel comp. gr. v.
Deux fois par jour pour un rhumatisme
9
sevère, alternativement avec les traits N° 2 ou
No 10. Ceci est nommé la pilule rouge.
19. R. Pil. Hydrarg. gr. v.
Ordinairement nommée pilule bleue, à prendre
chaque jour alternatif pour l'action défectueuse
du foie alternativement avec les traits N° 1, 2 ou
4, selon le cas. Voyez ces numeros.
20. R. Calomel Extr. Aloes Extr. Colocynth.
Rhei aa. gr. j.—Antimon. Tarlaris, gr. 178th.
Fiat Pil. Une bonne pilule pour purifier
les entrailles avant de donner le quinina dans
une fièvre intermittente et comme préparatoire
à des remèdes alternat fs: dose 1 ou 2 pilules
selon le tempérament du malade.
21. R. Camphora. gr. ij.
Pulv. Antimon. gr. iij.
Opin Purif. gr. j.
Confect. Arom. q. s. Pil.
Diaphorétique et utile pour causer un sommeil
où il y a insomnie et fièvre avec la peau sèche.
Le lendemain matin prenez trait N° 2.
22. R. Calomel. gr. ij.
Pulv. Scillæ. gr. ijj.
Pil.
Le soir, pour aider les traits No 4 et 9.
1.
10
}
BRULURES ET TEIGNES.
Une excellente méthode a été découverte de
couvrir les parties écorchées avec la farine.
Voyez le Medicina Simplex, ouvrage populaire
de grand mérite.
11
RÈGLES DE SANTÉ.
wwww
S 1. Argument préliminaire, à savoir que les
personnes sobres et en bonne santé sont moins
affligés par les maladies règnantes. Pouvoir de
la constitution des hommes de se conformer aux
différents changements, lorsqu'elle est fortifiée
par la tempérance.
Avant de tracer les règles de santé il vau-
drait autant de montrer dans quelle manière
on peut en profiter pour empêcher les maladies.
Car les maladies peuvent avoir une double sour-
ce, les différentes influences extérieures qui
agissent sur le corps en sont les causes agitar-
tes, tandis qu'on peut nommer l'état maladif
de la constitution la cause prévenante des mala-
dies. Parmi les causes qui projettent, comme
on pourrait dire, les maladies les plus intrai-
tables, on peut citer: une disposition originelle
à leur formation, qui reste cachée parmi les
varietés héréditaires du corps de l'homme, et
est appelé en vie à différentes périodes de l'exis-
tence par de nombreuses habitudes nuisibles,
et des causes extérieures d'agitation. Parmi les
causes agitantes, la plus puissante est l'état mal-
sain de l'atmosphère qui étant très nuisible,
est nommé la constitution épidémique de l'air,
12
mais qu'on traite seulement de temps malsain,
l'orsqu'il est léger; dans chacun de ces cas leur
effet sur le corps de l'homme est violent ou
non, selon que le genre de vie de l'individu
a été sain ou non. Le voyageur est en tout
temps en danger de subir quelques-unes de
ces causes extérieures de maladie. Les person-
nes, dont la santé les met à même de s'op-
poser aux effets d'une maladie, sont ceux qui
ont été sobres pendant long-temps.
§ 2. Sommaire des symptômes évidentes du désor-
dre des organes de digestion.
Quoique nous nous apercevons en peu de temps
de l'état de désordre de nos organes digestives,
en certains cas par la douleur et la gêne qu'il
cause, comme par exemple, des obstructions, la
colique et l'inflammation; il y a encore des mala-
dies moins évidentes, qui échappent souvent à
l'attention du malade, avant qu'elles n'aient duré
assez longtemps pour causer beaucoup de dom-
mage à l'économie animale. Par cette raison,
nous essaierons ici de fixer l'attention du lecteur
sur certains indices de maladies dans l'estomac,
les entrailles et le foie, car lorsqu'ils sont soignés
debonne heure, il est souvent possible d'empêcher
l'évènement de maladies beaucoup plus graves.
Lorsque la langue est blanche ou sillonnée sur
la surface supérieure, ou lorsqu'il y a un goût
amer ou d'ailleurs désagréable dans la matinée
avant le dejeûner, on peut s'assurer que quoi-
13
qu'on se croît bien portant, l'estomac ou à cause
d'indigestion ou pour tout autre cause, est irrité
et en désordre; nous ne connaissons point d'indice
plus positif d'un estomac en désord è que celui-ci.
Ceux qui ont le soin d'une famille doivent remar-
quer la surface des langues des enfants, avant
tout, dans la matinée, surtout s'ils sont indisposés
legèrement, car une indigestion légère est sou-
vent le commencement d'une grave maladie. En
apportant des remèdes à ce mal naissant, dans
ses premiers degrés, avec des petites doses de
médecine apéritive, je crois que beaucoup d'en-
fants échapperaient à des maladies ennuyantes et
souvent funestes.
Le symptôme suivant de désordre auquel il
convient de faire allusion, est cette sensation de
gêne dans l'estomac après avoir mangé, qui pro-
vient réellement de nourriture indigeste. Ce
symptôme accompagne presque toujours celui
nonimé précédemment.
On peut remarquer ici qu'en général une per-
sonne ne peut être en bonne santé, s'il ne a à
la selle au moins une fois par jour. Et ce n'est
pas seulement dangereux de s'opposer au désir
naturel d'y aller: mais nous devrions nous arran-
ger de sorte à devenir réguliers sous ce rapport,
en prenant de très douces medecines aperitives
au soir, jusqu'à ce que cette régularité soit at-
teinte. Lorsque les selles ne sont point d'une cou-
leur et stabilite naturelle, l'action déf ctueuse
des actions subsidiaires de la digestion est par là
indiquée; la plus importante en est peut-être la
fonction du foie. Si les excréments ne sont point
14
d'une couleur brune jaunâtre foncée, quelque
défaut de la bile est la cause de ce manque de
couleur, et le remède sera de petites doses de
mercure, ou de calomel et d'aloes. Car c'est par
la bile que les féces sont colorées: done, des
féces pâles et sans couleur prouvent que la sécré-
tion de bile est défectueuse, pendant que des
selles vertes, noires et d'autres couleurs, indi-
quent une sécrétion dénaturée de ce liquide.
Dans l'un et l'autre cas, l'état du foie devient
un sujet de remarque, et comme les symptô-
mes nerveux les plus graves proviennent d'un
foie en désordre, nous pouvons souvent, par
une application à propos de remèdes simples
pour le désordre de cet organe, detourner des
malheurs de la plus haute importance morale
et physique.
Dès que quelques-uns de ces signes de bile
défectueuse ou vicieuse paraissent. Cinq grains
de pilule séné N° 19 peut être pris de soir
à autre, et un trait le lendemain, d'un once
d'infusion de gentian, deux dragmes d'infusion
de senna et un dragme d'iufusion de cardamoni.
Ceci est un excellent stomachique dans la plupart
des cas d'indigestion. En cas que ce trait ne
s'accorde point avec le malade, on peut se servir
d'un remplaçant que l'habitude a reconcilié à
la constitution, comme cascarilla et ainsi de
suite. En beaucoup de cas, des boissons de re-
gime de legume, même la simple infusion de
baume, de sange, de macra et autres thés d'her-
bes seront avantageux en assoupissant l'irritation
de l'estomac.
15
§ II. Règle 1. De la quantité de nourriture.
La première règle de santé est celle qui pres-
crit la modération dans le régime. Il est né-
cessaire que le malade aic soin de ne pas
manger plus que le système animal exige pour
l'entretien journalier: le surplus de la nour-
riture ne digère point, mais demeure ordinai-
rement sous l'action imparfaite des sucs de
l'estomac et des entrailles et devient une source
d'irritation. Dans d'autres cas, où la digestion
est puissante, une trop grande nourritu e agit
nuisiblement d'une autre manière en chargeant
trop le système, et par là augmentant les
prédispositions à la maladie, et souvent causant
une action tellement violente des artères, qu'elle
cause la mort sur le champ dont l'apoplexie est
un exemple frappant.
Les enfans sont souvent traités d'une manière
erronée, sous le rapport du régime: ceux qui
sont élèvés à ne manger que peu, sont cer-
tains d'en sentir l'avantage pendant toute leur
vie: et il est surtout nuisible à des jeunes gens
faibles et irritables d'entreprendre de forcer
leur estomac déjà affaibli par trop de nour-
riture, surtout celle d'une nature lourde ou
excitante: la gelée d'arrowroot, sago et d'autres
cordiaux végétales, réussissent souvent là où
la nouriture ordinaire devient nuisible.
Les carmelites et quelques autres fraternités
monastiques, sont des preuves remarquables des
effets avantageux du jeûne. Les crmites et soli-
16
taires, malgré leur genre de vie sédentaire et aus-
tère, ont atteints un grand âge. par suite comme
il parait, de leur nourriture simple et modique.
Lorsqu'un régime aussi simple est accompagné
d'un genre de vie d'ailleurs sain, les suites en
sont souvent une longévité merveilleuse. Le vieux
Pair a été, dit-on, tres sobre, et le vieux Jenhins,
dit l'auteur de son épitaphe, fut une preuve
remarquable que la santé et un grand âge sont
les grâces accordés à la tenipérance, une vie
laborieuse et un esprit en repos.
§ III. Règle 2. De la qualité de la nourriture.
Après la quantité, nous devons faire attention
à la qualité de notre nourriture. Quelques ali-
ments sont ordinairement salutaires, comme la
viande fraîche, les légumes farineux, les fruits
et les légumes de toutes espèces; tandisque les
aliments gras et onctueux, le veau et la viande
de porc sont ordinairement nuisibles.
On se trompe beaucoup, le jour d'aujourd'hui,
en donnant trop de viande aux enfants. Cela
parait très-salutaire pendant quelque temps, mais
devient sans aucun doute, nuisible dans la suite;
et surtout à ceux qui sont d'un tempérament
sanguin, une très petite quantité de viande leur
suffira, et le moindre exces habituel sous ce
rapport augmentera la disposition à la maladie,
et le danger de la suite de ces épidémies aux-
quels ils sont sujets. Nous connaissons un grand
nombre de familles, qui ont été élevées entière-
17
ment avec la nourriture végétale et avec un
avantage surprenant.
SIV. Règle 3. Des périodes des repas.
L'estomac digère un repas à l'heure ordinaire,
(à cause d'une espèce d'attente préparatoire, qui
est causé par l'habitude), beaucoup mieux que
si nous ne mangeons à des heures différentes,
et les personnes en faible santé trouvent que,
lorsqu'elles sont forcées par des circonstances à
manger à des heures non accoutumées, qu'une
digestion imparfaite en est la suite.
Trois repas par jour suffisent pour tout le
monde et pour les ouvriers c'est le nombre ordi-
naire: beaucoup d'adultes trouvent cependant
que deux suffisent, et ne regardent point le thé
conme repas, mais seulement comme un liquide
agréable après leur dîner. Dejeûner à neuf heu-
res, dîner à cinq heures ou onviron, et le café
ou le thé ensuite, qui, à quelques petits change-
gements près, est la coutume des geus aisés en
Angleterre et est une bonne division du temps;
le travail et les occupations de la journée avant
le diner, et le repos et le loisir ensuite. En tout
temps, évitez l'usage des liquides spiritueux:
c'est une source feconde en maladies, par suite
de son action violente. quoique, pour les per-
sonnes qui y sont habituées, le mal est plutôt
graduel que soudain, l'opération échappe sou-
vent. Des bons vins sont moins nuisibles que les
mauvais, et les vins légers de France et du Rhin
18
sont peut-être les plus sains, lorsqu'ils s'accor-
dent avec l'estomac. Il est très malsain de boire
ou de manger dans l'intervalle des repas, car
cela empêche l'estomac de digérer; et le goûter
ou le souper sont nuisibles à baucoup.
Après les repas, surtout après le dîner, un
état de repos est à conseiller: ceux qui sont obli-
gés de se bouger et de se promener beaucoup
font souvent tort à leur estomac en le faisant.
Tous les animaux carnivores se couchent et se
reposent après un plein repas, et la nature prouve
bien vite aux personnes qui l'essayent, le grand
avantage et le soulagement qu'il y a de céder à
notre inclination de nous reposer pendant l'œuvre
de la digestion. La promenade dans l'air, si
avantageuse et même nécessaire à la santé, quand
elle est prise à propos, devient la source de l'in-
digestion et par conséquent de maladies sans nom-
bre, lorsque l'estomac est chargé. Satisfaire à
des passions violentes après le répas. est aussi
très-nuisible et a été souvent cause de la mort.
On devrait poser comme règle de conduite
pour tout le monde qui ne jouit pas d'une bonne
santé, et surtout les dispeptiqu´s, de demeurer
tranquilles au moins deux heures apres le dîner,
et s'il est possible, dans une soci té agréable:
car les affections agréables de l'esprit, en
geant et après donnent une bonne digestion.
man-
Les écoliers, surtout les enfans, devraient
avoir deux heures de récréation dans l'air avant
le dîner et une heure de récréation paisible
après: le travail viendrait alors plus leger le
restant de la journée. Les enfans souffrent
19
souvent horriblement dans les écoles par défaut
d'exercice avant le dîner, il est de notre devoir
ici de mettre les parens sur leur garde, contre
la conduite peu sage, cruelle et tyrannique de
beaucoup d'écoles, sous le rapport des enfans
qui en effet souffrent beaucoup et forment de pires
maladies à cet épopue critique de leur vie,
lorsque des coutumes barbares les forcent d'é-
touffer leur amour naturel de mouvement en
l'air, dans les cachots pédantesques d'une école,
qu'à toute autre époque de leur vie.
C'est alors surtout que la machine animale
prouve le pouvoir de la nature complaisante
de se soutenir malgré les plus nuisibles habi-
tudes; et que des enfants dont les premières
heures devraient se passer dans l'exercice
le vrai promoteur de la santé ont une appa-
rence extérieure mais fausse de la force, malgré
des coutûmes qui semblent propres à faire du
tort au meilleures constitutions! Mais en vérité,
les effets se font voir plus tard dans la vie,
et les sémences des maladies dangereuses étant
semées, sont forcées de se développer. Ainsi,
c'est à ces causes que nous pouvons attribuer
beaucoup de ces maux qui abondent dans les
rangs élevés de la société. Les enfants devraient
s'accoutûmer à être dans l'air en tous temps:
devraient avoir au moins cinq heures pour la
récréation tous les jours: et l'ordre de leur
journée devrait être tellement distribué, qu'ils
jouissent de l'exercice dans l'air avant le diner,
et qu'ils eussent au moins une heure après le
diner pour demeurer en repos, causer, ou s'a-
20
muser de quelque jeu qui ne demande que peu
d'effort du corps ou de l'esprit.
4
Une autre dureté détestable soufferte par les
jeunes gens et causée par la stupidité confuse
de beaucoup parmi ceux qui prétendent devenir
instituteurs, est qu'ils exigent les devoirs accou
tumés a des temps, lorsque l'esprit n'est point
porté à l'étude: de tels époques d'insuffisanco
sont communes à tous, et surtout aux enfants
qui ont le plus de talent, par suite de sur-
abondance de sang et d'autres causes physiques.
En telles circonstances on devrait amuser l'enfant
au dehors, et ne pas forcer l'esprit involontaire.
Sir Isaac Newton disait qu'il ne travaillait ja-
mais bien alors qu'il ne travaillait pas à son aise,
et que lorsqu'il se fatiguait beaucoup par l'étu-
de, il le cessait sur le champ. En effet ce qui
ne ferait tort qu'aux calculs d'un homme fait,
détruirait la santé de l'eufant. Une médecine
apéritive en petite quantité, ou une plus grande
quantité de fruits, ainsi que l'exercice dans
l'air auront un meilleur effet que la baguette
de l'institutrice, ou une reprimande sevère de
l'instituteur, en augmentant l'esprit de l'écolier
accablé de travail.
On devrait permettre aux enfans de manger
beaucoup de fruits mûrs. Tels que les groseilles,
les fraises, les pêches, les raisins et les poires
après le dîner. L'habitude de leur refuser
des fruits et de les donner de la viande tous les
jours est une de ces exemples défavorables de
préjugés parmi des médecins (dont l'intérêt
suggère l'emploi des drogues, lesquels sont rem-
21
placés par les fruits), qui a prévalu sur le
bons sens et les préceptes de la nature. Le
fruit agréable est un remplaçant trop efficace
pour la médecine dégoutante, pour être beau-
coup en estime avec ceux dont le metier est
d'écrire des ordonnances.
§ V. Règle 4. De l'exercice, de l'air, du sommeil.
Ceux qui voudraient être en bonne santé
ne devraient jamais oublier l'exercice: peu de
gens l'employent assez comme un agent médical.
Dans des cas de maladies nerveuses et dispep-
tiques, un tel exercice qui en tout autre occa-
sion fatiguerait, a été connu rendre le malade
à la santé.
Si peu de gens connaissent l'avantage de
l'exercice, un plus petit nombre comprennent
l'avantage de l'air frais. La ventilation des
chambres, aussi trop négligée, su tout dans
l'hiver. Les ventilateurs sont d'excellentes choses
pour des appartemens étroits. Les maladies des
fabriques et des prisons sont, en grande partie,
causées par l'air infect et dormaut.
Beaucoup de personnes souffrent de dormir
dans des chambres étroites, et nous avons
souvent conseillé d'ouvrir une petite partie
supérieure de la fénètre, qui est avantageux
à ceux qui sont faibles, ou qui sont sujets à
des maux de tête dans la matinée. Sept heures
de sommeil suffisent pour les adultes; neuf heu-
res pour les jeunes gens: et pour les enfants
et les infirmes autant que leur inclination de-
22
mande. Après des indispositions longues et fati-
guantes, le premier sommeil profond et tran-
quille est souvent l'avant-coureur de la santé.
Les salles de bal en France et en Belgique,
hormis les salles Anglaises, sont très nuisibles
à la santé, à cause de leur pesanteur et leur
manque d'air fraiche. Il faut absolument qu'une
partie superieure de la fenêtre soit ouverte, pen-
dant une soirée nombreuse, comme les Anglais
font à Londres.
La dernière ordonnance est de se lever de
bonne heure, et le moment après de laver le
corps entier, de la tête jusqu'aux pieds, dans
l'eau froide, et cela pendant tout l'hiver ega-
lement que dans l'été. Cette habitude empêche
les rhunies et tient la peau en état de resister à
beaucoup de maladies. Il donne aux Anglaises
cette fraicheur qu'on remarque ordinairement
dans les figures de cette nation.
S VI. Règle 5. Le repos et la tranquilité de
l'esprit.
L'inquiétude de l'esprit, le chagrin et la dou-
leur, qui tirent leur source des causes externes,
ont une tendance a déranger le cerveau et le
système nerveux, et l'etat le plus facheux de
mauvaise sante habituell provient souvent de
causes morales. Je me contenterai de conseil-
ler que, lorsque les fonctions digestives et la
sante générale sont derangées, il faud ait faire
plus d'attention qu'à l'ordinaire à l'état moral
du malade. Toute cause de peine et de déplaisir
28
devrait être éloignée autant que possible, tandis
que je conseille fortement celles qui produisent
la réjouissance, ou contribuent au repos de l'es-
prit.
De l'autre côté, lorsque l'embarras et l'abat-
tement de l'esprit devient inévitable par les affai-
res, ou pour autre cause, on devrait soigner
la digestion le plus possible, la nourriture doit
être legère et en petite quantité, toute forte.
boisson est à éviter, et on doit avoir recours
aux sedatifs: car lorsque l'inquiétude et l'in-
digestion commencent a opérer réciproquement,
une mélancolie constitutionelle et l'hipochon-
drie en sont souvent les suites.
SVII. Du jeúne et de l'abstinence.
Je ne désire point déprécier le mérite religieux
du jeûne et de l'austérité comme pénitence,
quand j'affirme que ces usages salutaires peuvent
être d'une aussi grande utilité à ceux qui de-
sirent un corps robuste, qu'il ne sont à l'esprit
de ceux qui sont devoués à l'autel; je ne
vois point de raisons que ces deux buts ne soient
réunis : car un grand effet de l'abstinence
et du jeûne est d'affranchir le corps de tentations
à l'incontinence et de soulager les organes des
sens de l'oppression, et par la de rendre l'esprit
du pénitent plus apte à l'exercice intellectuel.
Ni je ne puis m'empêcher de croire que ce double
but fut d'abord contemplé dans l'institution du
jeûne: car c'est un coutume qui a dominé plus ou
moins dans presque tous les pays, n'étant point
24
borné à la religion chretienne mais ayant été
pratiqué ainsi que l'ablution parmi les Arabes,
les Juifs, les peuples Indiens, et enfin presque
toutes les nations de l'antiquité.
S VIII. Règles Particulières de santé pour les
voyageurs.
En voyageant, prenez de la nourriture legère:
l'exercice n'est salutaire qu'avec un estomac vide
et un état de repos après les repas est nécessaire
à une bonne digestion. Dans des climats chauds
mangez toujours la diète legère et végétale
des indigènes. et évitez la nourriture animale.
Les maux de tête auxquels les voyageurs,
à quelques exceptions près, sont sujets, sont à
vérite par les régles ci-dessus. Même ces maux
de tête causés par les changemens électriques
de l'air sont diminués par un régime simple.
On peut éviter cette surdité particulière qui a
lieu souvent en descendant des montagnes, si
l'on descend très lentement. Le Docteur Forster
a décrit la manière singulière de cette affection
dans le récit de son voyage aërien, lorsqu'en
descendant d'une hauteur de 6000 pieds dans
un ballon, il éprouva un degré de surdité
temporaire. MM. Sadler, Lunari, et d'autres voya-
geurs aëriens, l'ont eprouve de même.
Pour des renseignemens plus précis sur les
maux de tête, le mal de mer, et d'autres in-
dispositions, auxquels les voyageurs sont sujets,
voyez le chapitre ci-après, page 28.
25
S IX. Remarques sur la fausse alarme touchant
l'hydrophobie.
(L'extrait qui suit, pris du "New Economils's
Guide to Brussels" par Dalaymple, sera peut-être
une grande consolation aux voyageurs).
Les voyageurs n'entendent rien plus souvent
que les cas de fureur canine; cependant pour
l'ordinaire, en s'informant on trouve qu'il n'y en
a pas le moindre fondement; les chiens qu'on s'i-
magine enragés, étant pour la plupart des chiens
qui ont perdu leurs maîtres et courant çà et là
à leur recherche, ou bien des chiens qui ont
quelqu'autre maladie. Nous ne voulons point par
ces remarques nier que l'hydrophobie existe;
une ou deux fois cela peut arriver, mais c'est
si rare que la crainte devrait être bauni de l'esprit
public, et non pas entretenu par les rapports
faux et alarmants qu'on trouve dans les journaux
et auxquels on ne peut jamais se fier. Il a été
clairement prouvé en Angleterre comme en beau-
coup d'autres pays, que sur cent cas de chiens
estimés enragés, à peine un est véridique, et le
mal même lorsque le malade meurt de la morsure
d'un animal supposé enragé est que l'effet de la
peur est épouvantable sur l'esprit des personnes
nerveuses, car, c'est surtout dans la saison où
il y a une prédisposition épidémique à de tels
affections de la gorge de l'homme, qu'elle est
capable de causer une maladie semblable à l'hy-
drophobie, à ceux qui cèdent à la crainte morbide
de ce désordre. Les rédacteurs des nombreux
2
26
Penny Magazines ainsi que le "Animals Friend
Society, for preventing cruelty to animals" de M.
Gompertz, feront du bien s'ils éclaircissent l'es-
prit public sur ce compte, qui ne doit pas être
abandonné aux écrivains sur la médecine. "C'est
dans l'intérêt des médecins," dit un conseiller
savant, de soutenir toute crainte des maladies;
ils ne sont que trop coupables de ce cruel usage,
qui favorise la charlatanerie, on pourrait aussi
raisonnablement s'attendre à voir un avocat qui
conseillât deux disputeurs à devenir amis, qu'un
médecin qui dissipât les craintes du public sur
une maladie, ou qui indiquât aux gens un régime
salutaire. Nous ne pouvons attendre du naturel
des hommes un pareil sacrifice de leurs intérêts
particuliers."
On doit remarquer une autre chose par rapport
à l'Angleterre: dans les pays où il a des chasses
privées, bien des personnes ont intérêt dans la
destruction des chiens des paysans, circonstance
qui, dans nos jours éclaircis devrait être permis
aux pauvres, qui ont autant de droit à leurs
épagneuls et leurs bassets que les propriétaires à
leurs chiens de chasse et d'arrêt. Chacun doit
avoir remarqué que c'est dans le mois d'août,
que sous faux prétexte d'exterminer les chiens
enragés, l'on commence à ordonner la destruc-
tion des chiens égarés. Ceci à moins que l'on ne
l'ait distinctement annoncé par un avis préalable,
n'est point permis par la loi, et l'on ne peut
y avoir recours que sur forte témoignage de
danger réel. Mais la question de loi à part
pour le moment qu'il est à esperer, nos " radical
27
reformers" discuteront, nous remarquerons que
la chaleur n'a aucun rapport avec l'hydrophibie,
qui est une maladie rare causée seulement par
une contagion spécifique d'une morsure, et cela
seulement lorsqui'l y a prédisposition à l'épidemie.
Tous ceux qui ont voyagés savent qu'en Tur-
quie, Italie, Portugal et d'autres pays chauds,
où il est permis à des milliers de chiens sans
maîtres de courir libres, les chiens enragés
sout inconnus. Cette persécution des chiens du
laboureur dans le mois d'août, n'est point jus-
tifiée par la nécessité et où on le trouve, on ne
peut le regarder que comme un reste de cette
poursuite des indigens dans les temps féodaux
l'orsqu'un panvre qui possédait un basset, se
mit dans le cas d'être puni.
28
DE LA MANIÈRE DE TRAITER LES MALADIES
ORDINAIRES.
Nous nous occuperons spécifiquement dans le
courant de notre traité de plusieurs maladies
auxquelles les voyageurs sont particulièrement
sujets, avec les traitements respectifs de chacune
d'elles.
§ I. De la maladie des entrailles.
Cette expression comprend: la constipation,
la colique, le dégoût, le flux, et tous les diffé-
rents états déréglés de l'estomac et des entrailles,
qui, jusqu'à présent n'affectent point par sym-
pathie les autres organes. Il ne sera peut-être
nécessaire que d'observer seulement les règles
suivantes:
Lorsque la constipation a lieu seule, ce qui
arrive souvent en voyageant, on peut s'en débar-
rasser en prenant à intervalles des doses modérées
de medecine, jusqu'à ce que les entrailles aient
une marche régulière; par exemple, prenez Pil,
No 20, pour commencer, et après Pil. N° 16, les
nuits alternatives, jusqu'à ce que l'objet soit
accompli; ou bien choisissez quelque apéritif qui
s'accorde le mieux avec votre tempérament,
29
mais rejetez les sels qui ne sont que des purgatifs
mauvais et incertains pendant les voyages.
La colique, lorsqu'elle est accompagnée d'un
purgatif doit souvent son origine à une inflam-
mation épidémique des couches des entrailles;
elle a lieu souvent durant l'automne, ceci, ainsi
qu'une légère attaque du cholera morbus mitior,
doit être traitée avec de l'eau chaude, le régime
doit être simple et avec épargne, et lorsque la
maladie se sera épuisée, les Pil. N° 14 ou 16,
selon le cas, feront marcher régulièrement les
entrailles; si l'action purgative est violente, elle
peut être arrêtée après dix ou quinze mouve-
ments (mais pas avant), par des solutions de
craie et d'eau.
Lorsque la colique n'est pas accompagnée du
flux, on devra s'en débarrasser immédiatement
en prenant la Pil. N° 23 et un trait d'huile de
castor, ou du mélange de séné et de rhubarbe,
pris trois heures après la pilule. Pour le dégoût,
le mal d'estomac et le vomissement habituel ou
occasionnel, il faudra, après s'être purgé l'esto-
mac avec la Pil. N° 14 et une dose de 10 gr.
de rhubarbe, prendre durant quelque temps le
trait N° 1, tous les jours une ou deux heures
avant le dîner. Dans tous cas observez strictement
les règles précédentes concernant la diète.
§ II. Sur les maux de tête.
Nous élargirons un peu sur les maux de tête,
à cause de leur fréquence et du mal qu'ils
occasionnent au voyageur, par la nécessité qui
Q
30
existe de distinguer les différentes espèces, et
les traitements qui en résultent et aussi parce-
qu'ils accompagnent d'autres maladies.
Lorsqu'ils sont symptomatiques de fièvres, ils
continuent plus longtemps que quand ils sont
idiopatiques, ou en d'autres mots, lorsqu'ils sont
eux mêmes la maladie primitive. S'ils sont idio-
patiques, c'est à dire les maux de tête ordi-
naires, lesquels nous allons maintenant décrire
et qui peuvent être divisés en trois espèces
principales.
Le mal de tête qui est peut-être le pire, est
celui qui montre plus immédiatement l'effet
rapide de l'irritation de l'estomac sur le cerveau
causé par l'indigestion, les jeunes personnes
y sont beaucoup sujettes, car ses attaques deve-
nant de moins en moins fortes, le mal s'épuise;
les indices ordinaires de ce mal sont comme
suit: Peu de temps après le déjeuner ou quel-
qu'autre repas qui n'est pas bien digéré, à
cause de quelque dérangement de l'estomac,
le malade trouve tout-a-coup que sa vue s
s'obs-
curcit, les objets ne sont vus qu'à moitié, et
toutes les choses semblent se balancer, quel-
quefois un œil se trouve affecté avant que
l'autre le soit. Cet aveuglement partielle dure
moins qu'une heure et se succède par un mal
dans les parties frontales, accompagné de fris-
sons, du dégout et des fonctions dérangées de
l'estomac et à la fin desquels tout disparait. Il y a
des personnes qui ont adouci les attaques par
la médecine, mais elles ne peuvent pas toujours
s'en débarasser tout-à-fait. Cette attaque a été
31
justement attribuée à une indigestion combinée
avec un état particulier de l'air.
ORDONNANCE. Le meilleur remède est de
prendre une dose de médecine apéritive après
que l'étourdissement précédemment décrite dis-
parait et avant que le mal de tête ne devient
violent, prenez, par exemple, une couple de
Pilules N 14, de la liste précédente des ordon-
nances familières, ou, en cas que vous ne les
avez pas sous la main, prenez une dose de 10
gr. de rhubarbe, et une pilule au soir.
Les personnes qui sont sujettes à cette espèce.
de mal de tête, feraient bien de prendre le
mélange de gentiane N° 1 une heure avant le
déjeuner et le diner et elles devront aussi ob-
server rigidement les règles de santé.
Une autre espèce de mal de tête à lieu à une
intervalle plus longue après un repas non digéré
et peut donc, je pense, être attribué à l'irritation
qui a lieu dans les intestins inférieurs. Après
un diner non digéré ou un repas pris plus
tard dans la journée en quantité inaccoutumée
et surtout après un excès de vin ou de liqueur
fermentée. Le malade se lève le lendemain avec
un mal de tête qui occupe les parties frontales,
lequel mal s'irrite au moindre mouvement; il
augmente de plus en plus jusqu'à l'après-midi
et alors il commence à disparaître, et vers
sept ou huit heures il est quelquefois tout-à-fait
parti.
ORDONNANCE: Pil. No 14, prise le soir. Au
matin, autant de thé que le malade veut boire,
32
ou bien quelqu'autre boisson délayé. Epargnez
la diète et l'exercice du corps.
Une dernière espèce de mal de tête nous
reste à décrire, qui peut être appelé le mal de
tête nerveux et auquel il y a des personnes
doublement sujettes. Le malade trouve le soir
sa pensée triste et une inaptitude du moindre
effort, et quelquefois il a même assez soif;
s'éveillant le matin, il baille et se sent géné-
ralement indisposé, il se plaint d'avoir mal
dans les parties frontales qui s'empire au moin-
dre mouvement, l'appetit lui manque, les symp-
tômes déviennent pires vers le milieu du jour,
mais ils commencent ordinairement à disparaître
avant les six heures et vers sept heures ils
disparaissent tout à fait brusquement; et avec
une fièvre legère. Le pouls, quoiqu'il en soit,
se trouve peu dérangé, il ne s hâte peut-être
que quand le malade fait un mouvement.
1
Cette espèce de mal de tête électrique ne peut
être évité par les moyens connues jusqu'à présent,
et ne peut être aussi soulagé durant le temps
qu'il reste par le secours médical; le plus fort
purgatif pris le soir avant le jour qu'on I attend
ne l'affecte pas sensiblement, et nous connaissons
des cas où l'opération accoutumée du carthartique
prise par le malade, fut pour ainsi dire remis
par le tempérament, jusqu'à ce que le mal de
tête eut disparu, dans d'autres cas l'opération
de la médecine ne soulageait pas beaucoup sa
terrible violence. Nous avons essayés mais sans
succès, le serrement des artères temporelles. La
patience, le repos au lit (si c'est possible), et la
33
tranquillité sont les remèdes les plus efficaces
pour cette variété de maux de tête qui ont lieu
périodiquement une ou deux fois dans le courant
du mois; ses visites ont souvent lieu vers les
époques de la nouvelle ou la pleine lune. Le vent
de l'est favorise ce mal aux personnes qui y sont
sujettes, et elles en échappent rarement dans ses
formes les plus terribles. Si le vent se trouve
du côté de l'est vers l'époque de la nouvelle ou
la pleine lune, ou aux périodes d'irritabilité, et
si l'indigestion procédant d'excès est plus grande
à ces périodes, une visitation encore plus terrible
de ce mal peut être attendue, à cause de l'in-
fluence conjointe de plusieurs causes qui ont
lieu ensemble; que l'électricité est en quelque
sorte la cause du mal de tête, est sans doute,
quoique sa manière particulière d'agir est incon-
nue.
ORDONNANCE. L'abstinence, et la Pil. N° 14
à intervalles ou au soir, après que le mal est
passé. Quelquefois le mal est diminué en s'ac-
contumant à dormir avec une partie de la fe-
nètre ouverte dans les e imats chauds, et pendant
les saisons que c'est praticable; le mal de
tête nerveux a lieu, mais plus modérément avant
ainsi qu'apres les orages, et d'autres change-
ments du temps, comme j'ai déja remarqué
dans des parties précédentes, et lorsque la pluie
tombe le mal se trouve soulagé. D'autres es-
pèces de maux de tête ont lieu, mais il ne
sera presque pas nécessaire d'en donner les dé-
tails. L'indigestion n'affecte quelquefois qu'un
côté de la tête. Il y a aussi d'autres maux de
34
tête qui accompagnent les fièvres et d'autres
maladies nerveuses et locales.
et locales. Toute variété,
dans l'état présent et imparfait de notre con-
naissance doit être remarquée, mais tous les maux
de tête pris collectivement. n'ont pas pu, jus-
qu'à présent, nous donner une connaissance de
la Pathologie de la tête. Il y a des climats
chauds dans lesquels les maux de tête ne sont
pas connus. Les femmes y sont plus sujettes
que ne le sont les hommes, et l'homme riche
et luxurieux plus que l'homme pauvre et sobre.
De même que d'autres maux, ils sont heureu-
sement diminués en fréquence ainsi qu'en vio-
lence vers le déclin de la vie et les meilleures
précautions contre ce mal sont l'air pur et l'exer-
cice du corps, et ces habitudes régulières et
sobres qui donnent une force permanente à la
constitution.
§ III. Sur les différents maux de dents et leurs
traitements.
Quoique tant de traités remarquables ont été
écrits sur la construction et la physiologie des
dents, nous n'en avons pas encore vus sur leur
pathologie, et surtout ceux qui ont rapport aux
symptômes, la nature, et aux traitements, des
différentes espèces de maux de dents; ce qui
nous satisfait parfaitement. C'est notre intention
de noter dans ce paragraphe les observations
que nous avons pu faire sur ce sujet. La Patho-
logie des dents est simple et facile à comprendre,
lorsqu'on la considère par rapport à leur con-
35
struction et à la manière qu'elles se gâtent
et au phénomène connu des maladies nerveuses.
L'état gâté d'une dent peut plutôt être appelé
l'occasion, que la cause du mal de dents, du
moins il n'est par une cause suffisante, pour
cette raison que le mal de dents n'en est pas
une conséquence nécessaire, car il y a des per-
sonnes dont les dents se gåtent, et qui les
perdent sans douleur.
Pour empêcher ce dépérissement, les dents
devront toujours êtres pointurés après avoir
mangé, et nettoyées avec une brosse au moins
une fois par jour; les gencives sont aussi sus-
ceptibles d'une variété de maux, surtout lorsque
la santé est généralement mauvaise: on peut
les soulager en grande partie en les nettoyant
et en les faisant saiguer avec une brosse dure.
Les dentifrices détorsives sont aussi très efficaces.
La première espece de mal de dents que je
vais décrire est celle qui est souvent l'avant-
coureuse de la perte d'une dent, ceci peut donc
être appelé le premier degré de ce mal. Une
dent ayant été durant quelque temps dans un
élat approchant du dépérissement, commence
à faire mal aussitôt que le malade boit quelque
chose de très froid ou de très chaud, pas à
pas les
accès deviennent plus violents,
ils sont émanés par la chaleur de lit, ou bien
ils ont lieu, à des heures particulières de la
nuit, ils peuvent être soulagés pour un temps,
par le froid ou en sortant du lit pour se pro-
mener dans sa chambre, mais ils reviennent
toujours jusqu'à ce que le malade épuisé, trouve
et
36
enfin un peu de sommeil, ceci s'appelle le
degré newralgique de ce que les symptômes
sont alliés avec d'autres forines d'inflammation
des nerfs. C'est aussi le degré le plus susceptible,
si ce n'est pas bien traité de se terminer en
d'autres maladies nerveuses.
Avant que nous parlons du second degré,
auquel le précédent fait place en temps, il
conviendra de remarquer que les traitements
locaux et stimulants décris plus loin dans cet
ouvrage, semblent faire tort dans ce cas. C'est
en effet allié à une partie du nerf qui se trouve
dans le creux pourri de la dent, toute petite
qu'elle soit, et par l'unisson évidente qui existe
entre ses paroximes, et l'état de la constitution;
ce degré demande un traitement medical ainsi
que l'aide d'un chururgien.
Le ciment anodin de Clarhse soulagera sou-
vent l'irritabilité de la cavité nerveuse et voutée;
mais lorsque les paroxysmes sont périodiques,
nous devrons délanger les attaqu.s régulieres
du mal. en donnant au malade une forte dose
de quinquina, une heure avant qu'on attend
son retour. Mais nous devons aussi avoir soin
et
de purger les entrailles par une tarthartique.
La meilleure pour ce cas est la Pil. Nº 20
prise le soir, et alors la soirée suivante six
ou huit gr. de quinquina. Par ces moyens les
paroxismes douleureux sont souvent a. retés,
quelquefois même le mal est tout-a fait guéri.
Dans d'autres cas les acces au lieu de demeurer
périodiques, deviennent continus, et les paroxymes
douloureux étant détruits, le malade se trouve
87
mieux. le periosteum et la griffe de la dent,
quoiqu'il en soit, continuent souvent à faire du
mal mais cela conduit enfin au second dégré
qui consiste dans l'inflammation de l'alvéole. La
dent devient si të ndre. que le malade sait à peine
manger. C'est durant ce degré que nous conseil-
lous au nalade d'employer les fomentations et
l'eau chaude qu'il faudra tenir dans la bouche,
afin de håter Puflammation en excitant l'expan-
sion Le malade devra maintenant se teme la
figure bien chaude, mettre ses pieds dans l'eau
et prendre quelque médecine apéritive; par exem-
ple, la Pil. Nº 14 ou 20, et un trait de l'infus.
Rosae Nº 1.
A mesure que ce dégré disparait, les gencives
s'enflamment, mais elles sont soulagees aussitôt
qu'elles s'enflent avec la jue et les parties con-
tigues avec lesquelles elles sympathisent. Alors tout
disparait, laissant en place de la dent une racine
morte, susceptible lorsqu'on s'enrhume, ou avant
certains changements de temps, d'irriter l'alvéole,
de laquelle la racine se detache, ce qui occa-
sioune cette douleur piquante si souvent appelé ›
l'avant-conreuse de la pluie et des orages. Le
lecteur se souviendra que nous avons nommé
le premier dégré du mal de dents le dégié
Newralgique, et nous croyons que c'est ainsi,
car il est susceptible d'avoir lieu comme
une
épidémie, et nous avons remarqué qu'un grand
nombre de personnes demeurant dans le mên, ·
voisinage l'ont à un même temps, mais il para:t
que c'est un mal auquel la dent ne serait p:
susceptible si la pourriture ne l'occasioura pa¬;
3
។
88
et par conséquent, la coutume de remplir la
première cavité avec une fiche est excellente.
La coutume de se curer les dents, et de
les brosser après les repas lorsqu'il convient de
le faire, préserve beaucoup les dents. L'emploi
d'une solution moderée de camphre dans de
l'eau est très utile, elle empêche aussi la
mauvaise haleine des personnes qui ont des
mauvaises dents, d'être offensive. Le savon a le
même effet.
l'our le mal de dents ordinaire, non entendu
d'attaques à intervalles, nous croyons que plu-
sicurs remèdes ordinaires ont leur utilité, et
qu'on devrait les essayer, comme couper les gen-
cives enflammées, se laver la bouche avec l'esprit
de vin can plé, et surtout prendre une dose de
médecine purgative pour rafraichir le sang. Si ce
mal est accompagné d'un mal de joue et de rhu-
matisme, prenez la pil. N° 20 le soir, et le trait
No le matin. L'exercice du corps et le chan-
gement d'air guérissent aussi dans quelques cas
le mal de dents. Nous avons trouvé que les dents
caveuses et qui font mal, sont quelquefois sou-
lagés en les bouchant avec une espece de pâte
faite avec de l'opium.
Enfin il y a une grande variété de maux de
dents pour lesquels nous conseillons d'essayer
aussi différents remèdes jusqu'à ce que celle ié-
quise soit trouvée. Mais nous n'aurons jamais
recours à cette coutume injudicieuse d'ariacher
la dent avant qu'un grand nombre de remèdes
aient été essayées.
89
$ 4. Sur le Mal d'Oreille et la Surdité.
Le mal d'oreille inflammatvire devra être traité
comme suit: Donnez à l'instant au malade la
Pil. N° 20 et au soir, en se mettant au lit, un
trait purgatif, mais donnez-lui au paravant un
bain de pieds d'eau chaude, et lorsqu'il se trouve
au lit, donnez-lui quelque boisson dilatante,
comme le thé ou la limonade légère. Lorsque le
mal est violent, on peut se servir de fomen-
tations locales de feuilles de camomille.
Une variété de causes occasionne la surdité,
mais la plus ordinaire est causée par l'inflam-
mation. La surdité provisoire qui accompagne
les rhumes, est souvent causée par l'inflamma-
tion des tubes entre le tympanum et la bouche,
et les autres parties de l'oreille; pour cette sur-
dité, les remèdes ordinaires des thumes sont
bonnes, c'est-à-dire, le boisson dilatant et chaud,
comme la limonade, la pil. Nº 20 et le trait Nº 1.
Mais le mal d'oreille qui accompagne les
rhumes conduit souvent à l'assemblage de la
cire ce qui cause conséquemment une grande
surdite, le passage étant bouché; en cas que
cette surdité ne disparait pas, il serait nécessaire
de se faire seringuer les oreilles. Quelquefois
cependant, en laissant tomber une goutte d'hui-
le d'amande douce dans l'oreille, le soir, et en
prenant en même temps un gr. de calomel, la cire
se dissoudra, et ce remède aidera en même temps
la sécrétion future.
La surdité des vicilles personnes qui a lieu si
t
L
40
souvent dans ces contrées-ci et qui dure assez
longtemps, est aussi de deux espèces, et souvent
les causes out heu ensemble; 1º une espèce d'in-
flammation lente qui tire son origine de l'expo-
sit on dans un climat pluvieux, et qui bouche
par degrés les passages de cet organe déli at,
2º l'assemblage de la cire, qui est l'autre cause.
་
•
Des suggestions pour empêcher le Mal de Mer.
que
L'ext-ait ci dessous est pris d'un Essai sur le
Mal de Mer, par Fo ster, physicien assez connu
chez les professeurs des sciences xactes. «Comme
des personnes s'etarent souvent a -ressés a moi,
pour un zemede contre le mal de mor je resolus
de faire des observations actes sur cetie mala-
die. dans le dessein d'en découvrir la cause
précise, et le meilleur moyen de la soulager et
d'en donner le résultat au public. Déjà en 1822,
je rovins d'un e. ut voyage, mais ce ne fut
plusieurs années apies que mes observations me
pa, urent fondées sur une expérience su
suffisante,
pur me mettre en état de me fier avec confi-
ance a ve que j croyais ètre la cause de cette
aff etion incomm.de. sutrefois j'att ibuai le dé-
sord.e an mouvement roulant du vaissau, mais
en 1831, je fis quelques expériences fort exactes
sur l'effet du simple mouvemet pendant men
voy.ge aer.en de cette année, quand j'oscillais
dans le char du ballon entre deux courants
d'air, a une hauteur mense, je fus envain-
cu que quelque chose de plus étatt nécessaire
pour causer ce phénomène. Quoique je n'ai jamais
41
eu moi-même le mal de mer, j'ai réussi en
approchant assez du vestige qui le précède pour
faire des expériences sur la cause. Je puis main-
tenant affirmer positivement qu'il y a une double
cause dans la plupart des ras.
« 1º Une affection du système nerveux 2" Un
état irritable et souvent trop chargé de l'esto-
mae. Lorsque ces deux causes se combient,
le mal est proportionnellement plus fort. L'aflee-
tion primaire du système nerveux est produt
par les changemens rapides dans la position
relative des objets en motion causés par le tan-
guement et le roulement du vaisseau: lorsque
Cette cause a lien seul, sans aucune irritabilité
de l'estomac, un remède est sous la main: que
le malade mette la main sur une partie du
vaisseau, de manière à se faire pour ainsi dire,
une de ses pa ties, et en même temps fixant
les yeux sur un objet en mer ou à terre assez
éloigne pour paraitre stationnaire pendant la
position changeante de l'observateur. Mais lors-
qu'un dérangement de l'estomac avec une forte
disposition à faire des efforts pour vomir est
ajouté à l'affection nerveuse, le remede ci-dessus
ne reussira point d'abord: dans ce dernier cas,
le meilleur moyen sera d'abord de faire évacuer
l'estomac en buvant de l'eau chaude, et en
vomissant, et ensuite se coucher sur le côté
gauche avec 1 tête un peu élevée. fermant les
yeux s'il est possible pour ne pas voir le mouve-
ment de l'onde ou des suj ts; ou si l'on est assez
fort, après avoir vidé l'estomac, de tenir ferme
au vaisseau, dans la manière déjà décrite.
42
La meilleure position qu'on puisse choisir
dans un tems défavorable, est sous le vent ou
près du milieu du vaisseau, lorsqu'on peut tenir
ferme par les balustrades ou per quelque corde.
Mais lorsqu'il fait beau avec une douce brise, il
vaut mieux de se placer vers le vent,
afin que
le vent frais soulage le dégoût que les personnes
delicates éprouvent toujours lorsqu'ils se trou-
vent pour la première fois dans un bateau à
vapeur. On peut beaucoup soulager et souvent.
empécher totalement le mal de mer, en pre-
nant la médecine qui suit, deux jours avant
d'aller en mer, et ensuite ne mangeant que
de la nouriture simple ou des fruits.
R. Extr: Aloes. gr. 2.
Rhei.
Calomel
Saponis
gr. 1.
gr. 1.
gr. 1.
Fiat pilula.
Qu'on prenne une ou deux de ces pilules
selon les circonstances, justement avant le diner,
afin de purifier l'estomac, mais remarquez bien,
que deux tout au plus peuvent être pris en une
dose. Sucer des citrons et d'autres fruits acides
sont aussi parmi les remèdes connus pour le
mal de mer, lorsqu'il n'est pas très violent.
Je terminerai ces observations en racontant ce
qui m'arriva un jour, en explication des règles ci-
dessus. Nous allâmes en mer avec un excellent
capitaine et équipage, dans un temps apparem-
ment beau, et notre chef fut très animé, et
48
prédit à la société un voyage propice, mais
moi, je redoutai toute autre chose. Je montrai
au capitaine le mouvement rapide d'un stratum
supérieur, qui, d'après une loi du vent que
j'avais découverte, étant dans les nuées et que
je savais, emmenerait bientôt des raffales ter-
ribles du côté du nord: avant le soir, ceci se
vérifia, au coucher du soleil le capitaine fut
convaincu que j'avais raison, et s'apprêta pour
le vent frais en abaissant le mât et pliant les
voiles.
D'abord, lorsque le vent fut sur la solive,
nous avançames très bien et nous eûmes peu de
personnes malades; mais comme le vent était
ce que je nomme un vent de Tornado ou tour-
billon, dont le centre n'était pas beaucoup de
milles sous le vent, le vent nous prit bientôt sur
la bordée gauche et avec une telle force, que
notre bâtiment, quoique hålé de près, n'avança
que peu en comparaison de ses moyens immen-
ses; tous les préparatifs furent faits pour nous
garantir de l'orage qui approchait et qui avait
déjà éteint la lumière et mis les balustrades au
niveau de l'océan en trouble. Les vagues inon-
dèrent les ports, tout roula en bas dans la
cabine, et les passagers, qui étaient en grand
nombre, entrèrent fort malades dans leurs ha-
macs. La scène devint mantenant fort amusante:
imaginez-vous le raffale ci-dessus décrit, en mer,
au milieu de la nuit, et figurez-vous le concert
discordant de sons opposés; les cris des oiseaux
marins sous le sillage, les cris des dames effrayées,
les ordres rudes du capitaine et les marius chan-
44
celants sur le pont comme des hommes ivres,
le vent sifflant dans les cordages, les mâts era-
quants, les chiens à bord hurlant et les diffé-
rentes voix des passagers diversément affectés
par le mouvement du bâtiment, et vous vous
ferez qu. lqn'idée du panorama de la misère et
du danger imaginaire qui m'entourait, comme
je me trouvai sur le pont tenant mon chapeau
d'une main sur la tête et tenant ferme a une
échelle de cordes avec l'autre. Nous vimes enfin
une lumière au dessus du brisoir sous le vent,
vers le S. E., et quelque minuts plus tard la
lampe du jour, bien plus animaut qu'aucune
lumière aruficielle, jota un sillon passager hors
des chambres de l'Est et eclaira notre grand
foe. qu'on fixa justement comme nous fîmes
un virement de bord, sous une moindre pession
du vent pour entrer dans une riviere, et nous
fumes bientôt jetés dans ses e us paisibles, la
lun tère et la tranquillité revenant ensemble.
Mais maintenant, pour venir au fait, je fis un
examen exact de l'état des passagers, je découv, is,
que tous a bord avaient été malades, à l'exception
d'un monsieur qui suivant mes conseils en s'at-
tachent fermement au bâtiment, de la man.ère
déja ind.quée; et une dame, à qui j'avais fait
prendre la dise de médecine, décrite ci-dessus,
un ou deux jours avant de mettre en mer. Je
n'ai rien de plus à dire sur ce sujet: la singu-
larité de la constitution de chacun, peut sug-
gerer quelque chose, qui ne puisse servir de
règle générale. Je ne puis rien ajute par ma
propre expérience, car, ou par suite de ma
45
manière sobre de vivre ou parceque je m'expose
habituellement au mauvais temps, je ne suis
aucunement sujet à cette maladie.
Remèdes pour la Surdité et autres Affections pénibles
qu'on éprouve sur des Montagnes et dans des
Voyages seriens.
Nous sommes d'avis, l'ayant éprouvé, que la
surdité légère qu'on éprouve en descendant des
montagnes, ainsi que l'affection de la poitrine
et des poumons, lorsqu'on dort sur les sommets
des hautes montagnes, est à éviter en déchar-
geant les entrail'es avec une ou deux purgatives
de la pilule N° 14, le jour avant de nous mettre
en route: et en descendant très doucement
de maniere à permettre à l'équilibre de l'air en
dehors et en dedans de l'oreille, de se remettre
graduellement, au lieu de le laisser serrer sur le
tympanium, ce qui a lieu pendant un chan-
gement rapide de hauteur. Ce qui suit est un
extrait des Annals of Aerostation” par Forster,
lorsqu'il parle d'un voyage aërien, dans lequel
il éprouva cette sensation étrange, il dit: “Le 30
avril 1831. mon voyage commençait dans le jardin
des Frères Dominicains, environ six heures moins
un quart, le baromètre étant 29, 20, le thermo-
mètre 63, le vent doux et E. S. E. Le ballon étant
entièrement dégagé de ses cordes, nous montâ-
mes avec lenteur et majesté, dans une direction
à peu près 0. N. 0. La premiere sensation causée
par la montée est étonnante et charmante; la
déception de la vue, par laquelle la terre parait
3.
40
reculer, au lieu que le ballon monte, était du
moins pour moi passée dans un moment, et nous
aperçumes bientôt que nous montions, et que
nous nous éloiguimes de la foule et de la scène
de dessous, quoique nous n'éprouvâmes aucun.
mouvement dans le char. Dans un instant nous
fûmes hors des jardins de l'abbaye, où nous
avions monté, et audessus des arbres et de tous
les batiments dont les parties supérieures ainsi
que les jardins furent couvertes de personnes,
qui nous regardaient tous, devenant de plus petit
en petit, cut un effet curieux et agréable. Trans-
porté par une brise légère par dessus la vallée,
je pus encore voir le doux mouvement des arbres
qui croissent le long de la rivière; mais quelques
minutes plus tard, je ne pus distinguer ceci, et
comme le mouvement spiral du ballon nous fit
tourner lentement en montant, je ne pus remar-
quer aisément le dégré de vitesse, avec lequel
l'angle soustendu par les objets saillans fut dimi-
nué; la scène se changeait continuellement,
comme nous tournions peu à peu vers chaque
partie de la perspective, et mon compagnon me
fit remarquer le grand océan. Plus haut il y
avait des cumuli dans l'air, beaucoup de brouil-
lard nimbiforme plus haut encore et quelques
nuages décroissants. La beauté de la perspective
augmenta maintenant. les champs, ça et la colorés
du jaune brillant du colewort fleuri, avec le jeune
ble vert, ou d'un brun riche où il y avait des
jacères bigarrés par des lignes d'arbres dont le
feuillage et les fleurs animèrent les couleurs
plus foncées et entrecoupées par les rivières, les
20
47
chemins et les villages eurent un effet charmant.
Tout ce qui était mondain avait passé, nous
étions monté au dessus de la brise qui couvrit la
surface de la terre, et dans une région plus calme
et plus légère en comparaison de celle d'en bas.
Nous ne connaissions maintenant aucun mouve-
ment, et nous jetàmes l'ancre accrochant. Nous
découvrimes notre montée en jetant de petites
pièces de papier qui tombèrent de suite en bas;
quoique, lorsque nous descendîmes un peu plus
ensuite, nous aperçumes un petit morceau de
papier que, pour un moment, je crus être un
papillon, j'étais étonné de voir ceci dans un
atmo phère si rarifié. Le char dans lequel nous
montâmes fut un simple panier. sur le bord
duquel nous fûmes assis. Nous jetâmes mainte-
nant du lest et laissâmes tomber son contenu
peu à peu et nous montions encore. Je sentis
sous peu un mouvement leger, j'entendis le grand
ballon flottant au-dessus de moi faire un bruit,
comme touché par le vent et sentis un mouve-
ment léger dans le char. Je trouvai que nous
étions entré dans un autre courant qui était ainsi
arrivé; et comme nous étions maintenant à une
hauteur de près dé 5000 pieds, nous remar-
quâmes beaucoup d'objets différents, en oscillant
doucement dans le char.
«En regardant directement, du bord du char,
sur le pays, cela eut toute l'apparence d'une
grande carte. C'est peu agréable la manière
d'examiner, la tête perpendiculairement pen-
chée hors d'un panier, la surface de notre mère
commune, des lisières de laquelle nous semblions
48
avoir échappé; beaucoup de personnes en auraient
senti de grands vertiges. Je ne sentis pas d'étour-
diesement, malgré notre élévation immense,
et la connaissance de mon isolement dans l'air
me fit une impression comme si je fes»is plutôt
partie du ballon audessus de nous, que du monde
au dessous. Je m'apperçus bientot oppressé sur
le tympanum de l'oreille
de l'oreille, très semblable à
celle que d'autres aëronautes ont décrit et
que j'avais éprouvé auparavant dans un plus
grand dégré quand j'eus mouté sur de très
hautes montagnes en Suisse. Cette sensation
aussi suivie d'une surdité temporaire, mais non
pas de cette plenitude qui m'a paru si désagré-
able al rès que je fus descendu des montagnes:
c'est la probablement que lunardi. Graneum,
Charles et hobert et tous les voyageurs aëriens
qui ont monte très haut ont décrit
oit décrit Comme
nous jetons toujours du les je m'apperçus
que le bailon, fosant une e jèce de courbe en
montant, devait monter lentement dins une
spira e irregulière. Enfin nous nous trouvâmes
calme a une grande élevat.on, à peu près d'un quart
d'heure. Spectateurs immobiles d'un panoran a sur
lequel règna le plus profond silence; a coutu-
mé comme j'étais dans le courant de ma ve
variée a toute espèce d'endroits, dans les voyages,
sur les hautes montagnes, dar s les canots, et
sur les flts, je n'avais jusqu'à présent rien vu
de semblable. Je me rappelle que la première
expérience d'un bâteau a vapeur, ramant comme
un poisson sur la mer unie, etait un phénomène
éuange pour muci, accoutumé que j'étais aux vais-
+
1
40
seaux voiliers; cependant ce monstre de l'océan
nouvellement né, n'est rien en comparaison d'un
ballon; et la sensation produite par un ballon
en mouvement n'est pas a comparer à un ballon
en repos. Imaginez vous, beteur, deux person
nes suspendues dans un petit pamer d'oster,
attaché à un globe de grande dimension en
soie gonflée, flottant dans l'air. just went sous
un dais de brouillard et dans le plan élève de
nuages évaporants, dont les formes grotesques
se perdirent peu à peu parmi les ombres du soir
en capuchon gris, dans un repos emier, sans
mouvement perceptible et dominant un
grand amphithéâtre apparemment concave, par-
tagé comme une carte, et consistant en objets
trop petites par la distance pour être bien definis,
et qui paraissent n'avoir pas d'elévation à la
hauteur dont nous les vimes, et Vous aurez
quelqu'idée de la sensation produite par la vue
d'un ballon en repos. En respirant dans un repos
délicieux l'éther plus pur des régions celestes.
on parait, pour ainsi dire, être tout a fait
dépouillé des rapports terrestres et élévés au-
dessus de la fun.ée et du mouvement de ce point
obscurci. que les hommes nomment la terre.
aucun
«La chose qui parait d'abord le plus incom-
préhensible, c'est qu'a pareille hauteur les aé. 0-
nautes n'aient pas plus souvent des vertiges,
mais l'experience et le raisonnement m'on' con-
vaincus que c'est par suite de l'idée d'une isola-
tion totale. Peu de personnes pourraient se bercer
même le plus doucement possible, assis sur le
bord d'une frégate, sans perdre l'équilibre, et
80
cependant il me fut possible de pencher par-
dessus du léger panier d'osier, sans éprouver
le moindre vertige. Quand on se trouve sur un
mât ou sur un clacher élevé, la cause du vertige
provient de la connaissance que nous avons de
la liaison du corps s'inclinant ou flottant sous
nous. J'épronvai ceci en regardant en haut notre
rapport avec le ballon qui volait au dessus de
nous, et alors, pour faire une expérience. je
m'imaginai que la machine pût éclater et que les
cordes pouvaient casser: ceci me donna au
moment même une sensation de vertige, qui ne
dura cependant pas plus longtemps que je ne le
voulus. Je trouvai que quand je regardais la terre
perpendiculaiement c'etait moins agréable,
que quand on la regardait horizontalement, et
je me rappelle avoir entendu la même observa-
tion faite par d'autres aéronautes.
« Mais pour revenir à nos moutons, dont la
philosophie m'a fait écarter, nous trouvâmes
environ les six heures, que le ballon montait
encore doucement: et vers ce temps j'éprouvai
encore un bruit vif dans l'oreille, qui n'avertit
de notre montée. Je le crus alors prudent d'arrêter
la montée par moyen du tuyan, et n'ayant plus
d'expériences à faire, je commençai à descendre
dans une région d'air moins rarifié, afin que,
libre de gêne, je pus mieux remarquer la vue.
Enfin nous nous prépations pour descendre, et
tirant de nouveau le tuyau, nous nous trouvâmes
sous une bise légère, qui n'était probablement
que quelque tournsiemen errant des interstices
des nuées, ou une brise remplie d'une de ces
81
gers vacui électriques, qui ont souvent lieu,
je pense, dans les temps variables. En tirant le
tuyau pour la troisième fois, nous descendimes
encore plus vite, et avec peu de difficultés nous
atteignîmes la terre.
«La sur·lité temporaire, causée par le change-
ment d'élévation, est. croit-on, causée par la
rarification soudaine: l'air renfermé en dedans
de l'appareil auditrice, déploie quant l'oppres-
sion extérieure diminue, et par conséquent les
«corda tympani » sont tendus. En descendant
de nouveau, le phénomène contraire a eu lieu,
mais dans les deux cas, l'effet est le même.
L'oppression par l'impetus du sang vers la
tête, lorsque nous descendous des hautes mon-
tagnes après la fatigue de monter en angmente
l'effet, et canse une confusion momentanée; c'est
pourquoi je conseillerai touts ceux qui sont
sujets a ce que les Italiens nomment capiplenium,
ou mal de tête, de se soumettre à l'abstinence.
avant de monter une grande hauteur, comme
une bonne précaution contre le danger.
Quand on est à une grande hauteur, la vue
en bas paraît concise, l'horizon étant éléve à
l'alentour comme le bord d'une boule, du
moins elle me parut ainsi. La forme convexe
de notre soutien terrestre et les sommets des
autres montagnes détruisent probablement cet
effet. Je finirai par quelques remarques qui
pourraient être utiles à d'autres voyageurs.
« A ceux qui ne peuvent regarder facilement
en bas d'une hauteur, je conseillerais de ne
point regarder d'abord des objets immédiatement
sous le ballon, mais de fixer l'horizon éloigné.
Pareillement on peut éloigner le mal de mer
en regardant avec attention des objets lointains
à terre, ou sur des vaisseaux éloignés, La
cause en est qu'on aperçoit moins de change-
ment de position relative, parceque l'angle sous-
tendu par des objets lointains change avec
moins de vitesse » (*).
On peut faire disparaitre cette dernière cause,
mais la première, après un certain âge n'est pas
si facile, puisqu'il est proba'le qu'un changement
de construction a eu lien. Une surdité nerveuse
provenant de la decadence du nerf auditoire,
est une autre espèce, pour laquelle au un re-
mède n'est connu, mais des doses répétées de
calomelle, et de quinquina prises alte native-
ment, peuvent être essayées, ainsi qu'un chan-
gement d'air et en s'exerçant beaucoup. Il y a
the autre espèce de surdité qui accompagne
le levement soudain du baromêtre; on le sent
aussi en descendant dans un ballon de l'air,
cela dépend du changement rapide de la pression
de l'atmosphère. mais ce changement est bientôt
termine, cette maladie ne dure que peu de temps.
M Forst r, pendant qu'il fit ses épreuves dens
un balion enflé par l'air, a la hauteur de
6000 pieds, eprouva ce mal, duquel nous par-
lerous plus lom Nous recomm ndons que tous
les différents cas de surdité, quoiqu'ils ne soient
(*) Voyages Aëriens, par T: Forster, M: B: FRAS: FLS.
Sec 8". Chelmsford, 1852,
58
pas dangereux, soient immédiatement rémédiés,
afin de les empêcher de prende un caractère
plus durable: nous donnerions toujours une dose
ou deux de médécine au commencement de ce
mal. et nous r commandens aussi au malade
de s'excercer a pied ou a cheval Nous connais-
sons des cas, où ce remède a talement guri
ce mal. Le bourdonnement dans les oreilles
dépend des mouvements du sang daus les par-
ties. allie à une action nervense; on peut s' n
debarrasser par le changement d'air. et Is
moyens décrits plus haut, et en améhorant l'etat
des organes digestives.
§ 5. De l'inflammation des yeux.
Cette maladie qui consiste ordinairement dans
l'inflammation des parties ex éri ures des mem-
branes des yeux. et des paupières, comme
d'autres maladies de cette organé, dépend beau-
coup du temps, et a lieu ordinairenient durant
un vent piquant de l'est, an miheu du printemps.
Mais il est sans doute une influence épidémique
qui accompagne ce veut causé par l'inflammation
qui a lieu aussi pendant le vent hunde de l'est.
La coutume esc de donner une dose de Pil. N°
20, de se laver les yeux avec de l'eau chau le,
d'épargner la diete et d'eviter toute lumière forte.
Les maladies nombreuses et complexes ne pouvant
pas être traitees ici, on peut remarquer en
général, que quoique ces maux ont une dis-
position Léréditaire, on peut les adoucir et
84
même s'en débarrasser tout-à-fait, en suivant
les règles de sobriété données dans cet ouvrage,
et en prenant de petites doses de médecine
mercuriale, lorsque les entrailles ont besoin
d'êtres purgées. Se coucher tard et travailler
à la chandelle sont des coutumes très mauvaises,
et conduisent à la décadence prématurée des
nerfs, et conséquemment un aveuglement ner-
veuse en résulté, si les causes constitutionnelles
agissent ensemble. Les Infusions de Rue, Rata
grareolens, ont été recommandées dans le vieux
temps comme une très bonne guérison. D'où
vient ce vers qu'on dit avoir été écrit par les
moines, ces médecins habiles, Nobilis est ruta
quia lumina reddit acuta. En général, les infusions
végétales sont bonnes pour la vue, et ce qui est
certain, c'est que la forte nourriture conduit aux
maladies qui accablent les yeux, et à leur déca-
dence prématuré. Une maladie des yeux ordinaire,
mais très génante, consiste dans l'épaississement
de secrétions.
Ceci dépend de quelque chose concernant le
temps. qui n'est pas compris jusqu'à présent,
mais on peut diminuer sa force par l'exercice,
et en prenant la Pil. N° 20. Un changement de
vent met souvent fin à une opthalmie qui avait
résisté durant longtemps à tous les remèdes,
prises pour essayer de le guérir parfaitement.
Nous avons vus aussi des inflammations modérés
du conjunctira qui résistaient à tous les remedes
connus mais qui se rendaient à un chan-
gement du temps. Quoiqu'il en soit, en sui-
vant la coutûme générale, nous donnerions de
55
la médecine altérative, et nous exigerons stric-
tement la médicina simplex.
§ 6. Rhumes ordinaires du cerveau.
Ces Rhumes doivent être traités d'abord avec
un purgatif, par exemple Pil. N° 20 et alors
seulement avec des potations qui ne sont
pas fortes comme le thé, la limonade, le thé
de baume ou de sange, si le rhume est violent,
prenez la poudre N° 11, le soir, mettez vos pieds
dans de l'eau chaude, restez à la maison,
et ayez bien soin de ne pas vous exposer au
froid, mais tout de même que votre chambre
soit bien ventilée, et surtout ne mangez pas
trop, car si vous régalez le rhume, vous devrez
affamer la fièvre!!!
$ 7. De l'Asthme.
L'Asthme est une de ces maladies qui montre
plus qu'aucune autre la susceptibilité capricieuse
des poumons à l'effet de l'air. Ce n'est pas seule-
ment les changements du temps qui affectent les
personnes qui ont ce mal, mais il est encore
difficile de trouver une habitation locale qui
s'accorde avec elles. Je connais des cas où l'on a
été soulagé en fumant non seulement le stra-
monium mais le tabac: quoiqu'il en soit, je ne
me souviens d'aucun cas dans lequel le chan-
gement d'air ne fut pas plus efficace, que les
36
autres remèdes. Les personnes asthmatiques de-.
vraient épargner la diète et purger les entrailles.
continu lement. Des accès soudains et douleu-
reux de l'Asthme, peuvent souvent être guéris
en se faisant saigner. en prenant une dose de
Pil. No 20, le soir, et par un changement d'air.
S 8. De la maladie des poumons en général,
comprenant la consumption.
•
Qoique dépendante en grande partie d'une
préti po-it on de la constitution qui est o dinai
rem nt kéreditaire, cette dernière mala lie est
toujours a g avée par la forte nourriture et on
peut souvent la remettre et mème quelquefois
s'en débarasser entièrement en faissant attention
aux habitudes régulières, et aux règles de santé
que j'ai recommandés dans cet ouv age. Les
observations du D'. Lambe sur cette maladie
sant dignes de plus d'attention qu'on ne leur en
a donne. Il a trouvé que beaucoup de succès
accompagne une diète végétale.
S 9. Des Fièvres intermittentes.
Il serait difficile d'énumérer les nombreux
remed s. employées pour la fière; aussi ne
prendrai je pas cette peine puisqu'un bon re-
inède est connu Aussitôt que vous apercevez
que vous avez la fièvre, ce qui est facile, les
degres successifs de chaque attaque sont des
acces intermittantes, de chaleur et de sueur,
ainsi que de frisons, prenez immédiatement,
57
une ou deux pilules Nº 20, jusqu'à ce que les
er trailles soient bien purgées; t alors prenez
5 gr. de quinquina, en poudre ou bien dans
une pilule, immédiatement avant que l'accès
arrive Ceci uerira souvent cette maladie en
une fois; et s'il ne le fait pas, en continuant ce
remède avic perseverance. elle ne manquera
pas d'effectuer la guerison. Mais comme es ma-
ladies out une cause excitante dans quelque qua-
lite cachée d'air, le changement d'air est quel-
qu fons nécessaire pour en effectuer la totale
guérison.
$ 10. Des fièvres en géné al.
Il nous sera impossible de traiter en pleine ma-
tière sur les fievres, parceque la place nous
manque, et aussi quand la fievre est violente ou
d'un caractère part.culier, les personnes teraient
bien de consulter un habile médecin, avant de
tripter avec elle; mais nous pouvons observer
que parmi les pauvres, il y en a qui nous font
venir dont la maladie n'est rien d'autre qu'une
espèce de fièvre accompagnée de douleu, et de
congestion dans quelque pa tie du corps on des
nimbres. Dans ce cas, comme les malades ne
sont souvent pas assez riche pour pouvoir faire
venir un medecin, il ne sera pas mutile d'ex-
poser ici comment on peut y tres bien remédier.
D'abord il faudra tater le pouls, ensu.te examiner
la langue, et si la marche du primer est rapide
et dure et l'asp. et du second sale et blanc, le
malade.a la fièvre, et en donnant immediatement
58
une pilule Nº 20 et puis des traits d'infus. Rosae
No 2, trois fois par jour, de manière à purger
ent èrement les entrailles, la maladie disparaitra
souvent, sans qu'il y a lieu de prendre d'autre
médecine. Mais alors il faudra s'abstenir de toute
nourriture, et s'il est possible s'éloigner de chez
soi, afin d'avoir le bienfait d'un changement d'air.
Aussi la coutume de purger les entrailles
aussitôt qu'une maladie se déclare, est très
bonne, et l'empêche souvent de prendre un
caractère plus durable et même la guérira sou-
vent.
Les fièvres accompagnées d'éruption, comme
la petite vérole, la rougole, la fièvre sar-
latine et d'autres quoiqu'elles sont épidémi-
ques, et qu'ils sont propagées par la contagion,
la vraie guérison est simple, et tout ce qui
l'excède n'est que charlatanisme. Purger les
entrailles, épargner bien la diete; le malade doit
être tenu froid, et la chambre doit être bien
ventilée et en général tout ira bien. Après
que l'éruption disparait, quelques pil. No 14,
et la nourriture ordinaire quoique en petite
quantité fera du bien. Il est aussi très important
de savoir comment traiter le malade après que
la maladie est passée. Il y a des personnes
même qui conseillent au malade de prendre
des choses nourrissantes et stimulantes. et cela
même contre sa propre volonté. De pareilles coû-
tumes aggravent considérablement la maladie
et produisent une plus grande faiblesse, en
épuisant, l'excitabilité qui reste, la coutume
devraient être, de ne donner que très peu do
59
2
4
nourriture, et
et d'augmenter la quantité par
degrès. On devra lui donner ses repas à des
intervalles de 6 heures au moins de manière
à laisser le temps a l'estomac affaibli de recou-
vrir son pouvoir digestif entre les repas; ce
qu'il ne peut faire que par le repas en éprou-
vant le bon air et par l'excitement des idées
agréables, on devra choisir la nourriture qui
s'accorde le mieux avec le malade. C'etait un
très bon proverbe du Père Lessuis dans son Fly-
giesticon. Non enim multitudo ciboram et de-
licia naturam debilem corroborant seamodica quan-
titas miribus respondens et qualitas temperamento
conveniens.
§ 11. De la mélancholie, et d'autres maladies ner-
veuses.
Depuis que les doctrines de M. Abernethy ont
été propagées, il y a des personnes qui disent
que les maladies nerveuses ne peuvent pas avoir
lieu aussi longtemps que les organes digestives
peuvent être tenus en règle. Ceci peut être
vrai, mais il est aussi vrai, que, pendant que
les épidemies dominent et à des
et à des periodes
d'irritabilite il est souvent impossible de règler
la marche de l'estomac et des entrailles. Par-
conséquent, nous manquons souvent à ce temps,
d'effectuer la guérison.
L'hystérique, l'epilipsie, la mélancholie, les
illusions spectrales, de plusieurs espèces, et
toutes autres maladies appelées nerveuses suivent
le même chemin que nous avons d'écrit ayant
60
des crises aux époques lunaires, et étant fréquem-
ment produits par la constitution épidémique
de l'air.
et
Nous pous vons ajouter que les maladies nerveuses
dépendent en grande partie de la forme particu-
here du cerveau et la composition des organes,
qui est souvent l'origine de la cause du mal,
tandis que le derangement de l'estomac
du foi, des habitudes indolentes et le mauvais
air peuvent être regardés comme étant la source
de leur agitation. La doctrine conce, nant le
cerveau, apparent proprement parlé à la phre-
nologie, une sciene qui ne peut être discutéc
ici, mais il sera utile d'obse. ver que quoique
l'organisation donne un penchant particulier au
caractère, le bon cœur dépend beaucoup de
l'éducation et de l'espece et le nombre des in-
fluences prises collectivement. Applicant cette
doctrine aux maladies nerveuses, je dirais,
que quoique les personnes ayant une constitution
particuliere sont très sujettes aux maladies de
cette espec, ells peuvent être soulagées en
grande partie par la médecine alterative, par
l'exercice en se levant de bonne heure, et par
l'agitation des idées et des perspectives agréables.
Les catholiques sont moins sujets aux maladies
nerveuses que ne le sont les protestants; il y a
deux causes d'où cela provient: l'une morale,
l'autre physique; car le catholique menage plus
la diete que le protestant, et varie periodique-
ment sa nour iture et ses habitudes, tour-a-tour
jeûnant et se régalant, ce qui est très sain;
61
tandis que la réligion leur présente continuelle-
ment l'occasion de réfléchir sur la consolation
future, qui nous est promis en récompense des
maux présents, si nous nous y soumettons et si
nous les combattons courageusement par la dis-
cipline morale.
Dans la plupart des maladies nerveuses. ainsi
que dans la mélancolie qui suit la fièvre bilieuse,
le foie ne remplit pas ses fonctions. Le malade
devra prendre 5 gr. de la pil. bleue, prises à des
intervalles reguliers, avec le boisson de sarsa-
parcille ou le trait Nº 1, pris avant le diner tous
les jours, et il devra prendre surtout beaucoup
d'exercice à pied ou à cheval. De bonne heure
dans la matinée sa chambre à coucher devra
être bien ventilée.
Nous ne pouvons pas omettre de recommander
aux malades de ne point prendre du vin ou
d'autres liqueurs comme remèdes contre la mé-
Jancolie; c'est une coutume très dangereuse qui
soulage, il est vrai, pour le moment, mais qui
conduit invariablement à un état pire, et quel-
quéfois même à la folie.
Ceux qui boivent beaucoup d'ean et qui se
nourrissent de végetaux, sont ceux qui sont les
plus gais, et qui sont les moins sujets aux diffé-
rentes maladies qui accablent le genre humain.
S 12. Sur les illusions spectrales.
Des maladies nerveuses, celle la plus mystć-
rieuse et la plus à craindre est celle qui consisto
en l'apparence fausse des chuses et des personues
62
qui n'existent réellement pas. Il est possible que
les rev nants et les fantômes des maisons hantées,
tirent leur origine des impressions nerveuses de
cette espece. E les appartiennent comme les son-
ges vits. le cochemar et d'autres fantômes de
cette espèce à la classe des maladies nerveuses,
et doivent recevoir le nême traitement. La coïn-
cidence occasionnelle entre l'apparence du fan-
tôme et l'évènement auquel il semble se rappor-
ter. ce qui arrive assez souvent, constitue il est
vraie, une partie mystérieuse de leur histoire,
mais ceci n'appartient pas à la médecine mais
aux métaphysiques.
Une espèce de spectre très ordinaire, est celle
qu'on voit souvent durant l'enfance, qui a l'ap-
parence d'une variété de tâches, qui changent
toujours. ainsi que des losanges, des carrès et
des modeles qui semblent balancer devant nous,
lorsque nous sommes le soir au lit, et lesquels
aidés par l'effort de notre volonté, paraissent
subir une grande variation dans leurs couleurs
et leurs formes. Une imagination plus active les
convertirait en une rangée d'images de diverses
espèces. Les figures détestables que Locke décrit,
comme flottant devant le malade, lorsqu'il sc
trouve au lit sont de la même classe. Un spectre
encore plus vif ti e son origine de l'irritation
des yeux, appelé Muscae collantes. Il y en a de
différentes especes; mais dans tout cas il doit
recevoir le niême traitement que Is maladies
nerveuses. Darwin a arrangé d'une manière très
curien-e ces spectres dans son Zoonomia. Je ne
contiuerai pas à perticulariser les maladies ner-
63
veuses, mais je ferai observer qu'elles sont ordi-
nairement posées vers l'époque de la nouvelle
on pleine lune; auxquelles époques le corps entier
et le cerveau sont plus irritables qu'à d'autres
époques, ce qui nous satisfait parfaitement con-
cernant les Chinois et d'autres i ations de l'Asie
qui ne prennent que pen de nourriture à ce
temps. essayant par l'abstinence de contrebalan-
cer l'action de la lune sur le cerveau. Aussi, les
personnes qui connaissent cette influ-nce, feraient
bien de prendre un peu de médecine vers ces
époques. et d'éviter toute nourriture et toute
boisson irritante.
S 13. Sur les maladies imaginaires.
M. Abernethy a fait sur ces maladies les ob-
servations suivantes. “Le malade imaginaire,
est un caractère réel, et non pas seulement
prétendu; indépendamment de nombreuses dou-
leurs senties par le malade, plusieurs maladies
inflammatoires sont amenés, par une sympathie
immé liste avec des appréhensions particul.ères
de l'esprit l'hydrophobie en est une preuve
très remarquable; la rage est une malalie si
rare. que plusieurs physiologistes rema quables
ont doutés de son existence; quoiqu'il en soit,
une maladie terrible, de la gorge etc. a lieu
souvent dans les personnes nerveuses. résul-
tant de la peur qu'il ont de l'hydrophobie.
Un chien, souffant sans doute d'une irritation
tout à-fait innocente les ayant mordues les jour-
nalistes imprudents élèvent faussement le cri que
64
l'hydrophobie domine et tous ceux qui sont
mordus ou égratignés, imaginent qu'ils vont de-
venir enragés, et étouffés dans un lit de plumes. On
est souvent assez fou de tuer le chien, au lieu de
l'attacher pour s'assurer s'il est vraiment en agé
ou non, et les malades, subissant les tortures
de leur crainte, deviennent réellement fous, et
même meurent, à cause de la sympathie qui
existe entre la gorge et certains sentiments du
caractère. Ceci, est la vraie histoire de ce qu'on
appele, les cas d'ydrophobie, et un des plus
coupables et cruels abus de la liberté de la
presse est de propager de pareils cortes.
Lorsque les lois contre la sorecllerie cessèrent,
la sorcellerie cessa aussi, il en serait de même
avec l'hydrophobie, qui est une maladie, très
rare, quoique confondue avec une autre pure-
ment imaginaire, dont les preuves ne sont pas
plus claires que ne l'étaient celles de la sor
cellerie. Il nous serait possible d'énumérer plu-
sieurs autres maladies nerveuses dont la base
n'est qu'une imagination morbide, si en les
nommant, on n'aggraverait pas le mal.
S 14. Des Bains.
Se baigner est une des coutûmes les plus pro-
pres et les plus saines. Les bains sont très utiles
dans les voyages pour tenir la peau dans son état
ordinaire; cependant, après un voyage fatiguant,
l'on doit éviter les bains froids. Avant de se
baigner pour la première fois de la saison, il
65
**
est bon de prendre la pil. Nº 14, pour éviter lø
penchant morbide des humeurs de la peau.
S 15. Des accidents.
cas.
Après les chûtes et les meurtrissures en géné-
ral, s'il est possible faites-vous saigner un peu,
et prenez un apéritif. La pilule N° 14, suivi de
la mixtion de rose N° 2, est un des meilleurs
apéritifs qu'on puisse prendre dans ces
Comme les vorageurs sont sujets à tomber des
montagnes dans des lacs etc., ils devraient tou-
jours porter sur eux les Règles élités par la
Société Humaine, pour la restauration des per-
sonnes noyées; cependant si ces règles
Vous
manquent, videz d'abord tout l'eau de la bouche,
frottez l'estomac et essayez de gonfler les pou-
mons de la personne apparemment noyée, et
chauffez-la ce temps que vous lui appli-
quez des frictions universelles.
S 16. Sur les avantages de Voyager.
Le voyage sur le continent d'Europe et même
les voyages en général, présentent de grands
avantages aux jeunes personnes : il est su.tout
avantageux aux enfants de voir differents usages:
en entretenant des rapports avec des personnes
qui different dans leurs idées et dans leurs ac-
tions, l'esprit devient plus libéral. Cependant,
l'on doit éviter de leur faire voir ces spectacles
sanglants qui plaisent à quelques nations, comme
06
les combats de taureaux et de blaireaux en Espa-
gne etc. Les physiologistes modernes ont claire-
ment démontré que l'habitude de voir tuer les
anin aux d'une manière quelconque, endurcit
le cœur des enfants, et n'est qu'un commence-
ment d'un caracterɛ méchant : il a été prouvé
que voler les nids des oiseaux done in puekant
non seulement pour la cruauté, u ais aussi pour
le vol, et une ren:arque semblable convient
à tout jeu qui cause des souffrances à des
enfints on à des anim ux. Nous avons vu en
certains heux, des femmes même qui ont fait
des actes horribles de cruauté, avec un sang-
froid sans parcil, à cause de leurs mœurs da is
la jeunesse. tels que crever les veux des oiseaux
chantants avec des aiguilles chandes, comme
on fait en Allemagne, perçant les insectes avec
des épingles et de parcilles cruautés.
Nous finirons nos remarques sur ce sujet,
en citant un écrivain moderne,
« Enfin que les jeux des enfans soient une
partie de leurs leçons: la toupie tou nant en
cercles et la balle décrivant des paraboles peut
devenir utile et instructif Le corf volant, le
ballon. la machine electrique, les differentes
épitomes de machines de mécanique amuseront
et instruiront en mêmes temps. mais on doit
bannir le fusil et tous jouets qui peuvent donner
des idées nuisibl s, de l'appartement des enfans:
ou s'ils sont favorisés par quelque activité inap-
perçue des organes de destruction, ils pourront
semier en lui des penchants vicieux qui le porte-
ront tôt ou tard au meurtre. D'autre part, ap-
67
prendre aux enfans que non seulement ils ne
doivent pas nuire aux animaux, mais qu'ils
doivent s'occuper de leurs besoins et les four-
nir avec les moyens de vivre, est un moyen
certain de donner un bon caractère. Le D'.
Spurgheim dans ses discours sur l'éducation,
conseille pour cette raison. qu'on donne aux
enfans des animaux apprivoises pour nourrir,
afin de contrebalancer leurs dispositions natu-
relles: et conseille qu'ils donnent à manger aux
oiseaux sauvages en hiver, comme un devoir
appartenant aux jeunes membres de famille,
pour les encourager de bonne heure a des pen-
chants bienveillants. Aujourd'hui c'est un fait
certain pour les phrénologistes. que les événe-
ments les plus legers de l'enfance suffisent pour
éveiller les qualites les plus mauvaises de notre
nature à une action puissante, et de les donner
un grand poids sur les facultés les plus élevés
de l'esprit. La Phrenologie sera plus tard la fon-
dation de toute loi et de toute institution civile;
voyez Is ouvrages du doct ur Gail.
Cette idée est plus largement développée dans
Philojora, par le Dr Fo.st.r, ouvrage dans lequel
l'auteur a concentrée tous les argumens des
anciens touchant l'immortalite Voyez aussi Elogio
è vita di Boecci, et Eulogy de Sharys, par le
même auteur: ainsi que l'Essai sur la plurali
des mondes, par M. Fontenelle.
FINIS.
68
Les ouvrages qui suivent se trouvent chez
M. Ralfe, Albion library, au Dyver à Bruges.
1. Philosoia, par T. Forster, F.R.A.S. FLS. etc.
prix 2 fr.
2. Essai sur les Comêtes, par le même. Pr. Fr. 1-50.
3. Η. ΤΩΝ ΠΑΙΔΩΝ, ΑΓΩΓΗ, or Letters on
H.
education, by T. 5. ric.
4. Poems by Ms Napier.
5. Discours préliminaire sur l'histoire naturelle
par T. Forster, FRAS. etc.


2
Zandus 44:2
MIYES MINIÈRES, CARRIÈRES, USINES MINERALURGIQUES,
PARSONS LIBRARY
University of
MICHIGAN
LIVRET D'OUVRIER
APPARTENANT A
DE LA COMMUNE DE
FORCE
MONS,
CHEZ MONJOT, IMPRIMEUR LIBRAIRE
RUE DE LA CLEF, Nº 9.
no cards
1200
6
MINES, MINIÈREs, carrieres, usines minéraLURGIQUES.

PROVINCE DE HALNA LIBRARY
ARRONDISSEMENT ve mey
MICHIGAN
LIVRET D'OUVRIER
of
contenant
feuillets blancs, coté et paraphé
par nous, expédié, sous le N°
du registre
d'ordre, à
demeurant
à
province de
sur l'attestation de
et de
demeurant
à
portant qu'il est libre de tout
engagement à raison de son travail.
de
Délivré à la Maison Commune
le
184
POUR LE COLLEGE DES BOURGMESTRE ET ÉCHEVINS,
Sceau du Conseil.
D
;
NOM DU PORTEUR.
NOM DU MAITRE CHEZ LEQUEL IL TRAVAILLE.
Né le
à
SIGNALEMENT.
province de
profession d
taille de
cheveux
yeux
bouche
1
front
mètre
Marque particulière :
Signature,
sourcils
nez
menton
visage
centimètres.
1
ARRÊTÉS RÉGLEMENTAIRES.
mines, minières, carrières, usines minéralurgiques.
RÈGLEMENT DE POLICE.
LÉOPOLD, Roi des Belges,
A tous présents et à venir, salut.
Vu le vœu exprimé par le conseil provincial du Hainaut,
dans la séance du 8 juillet 1839, pour l'exécution des lois et
réglements relatifs aux livrets d'ouvriers, nommément dans
les exploitations de mines
;
Vu les réclamations d'un grand nombre d'exploitants, ten-
dant aux mêmes fins;
Voulant, en ce qui concerne les exploitations de mines, de
minières, les usines et ateliers qui en dépendent, assurer, par
des dispositions particulières, l'exécution de ces mesures;
Vu la loi du 22 germinal-2 floréal an XI, notamment les
articles suivants :
« Art. 11. Nul individu employant des ouvriers ne pourra
recevoir un apprenti sans congé d'acquit, sous peine de dom-
mages-intérêts envers son maître.
<«< Art. 12. Nul ne pourra, sous les mêmes peines, recevoir
un ouvrier, s'il n'est porteur d'un livret portant le certificat
d'acquit de ses engagements, délivré par celui de chez qui
il sort.
« Art. 18. La forme de ces livrets et les règles à suivre
pour leur délivrance, leur tenue et leur renouvellement, seront
4
déterminées par le gouvernement, de la manière prescrite
pour les règlements d'administration publique. »
Vu l'arrêté des consuls, du 9 frimaire an XII, relatif aux
livrets dont les ouvriers doivent être pourvus;
Vu le titre IV, section 2, du décret impérial du 3 jan-
vier 1813, et notamment les articles suivants :
« Art. 26. Tout mineur de profession ou tout autre ouvrier
employé, soit à l'intérieur, soit à l'extérieur, dans l'exploita-
tion des mines et minières, usines et ateliers en dépendants,
devra être pourvu d'un livret et se conformer aux dispositions
de l'arrêté du 9 frimaire an XII.
« Les registres d'ordre, sur lesquels l'inscription aura lieu
dans chaque commune, seront conservés au greffe de la mu-
nicipalité, pour y recourir au besoin.
« Il est défendu à tout exploitant d'employer aucun
individu qui ne serait pas porteur d'un certificat en règle
portant l'acquit de son ancien maître.
« Art. 27. Indépendamment des livrets et registres d'in-
scription à la mairie, il sera tenu, sur chaque exploitation,
un contrôle exact et journalier des ouvriers qui travaillent,
soit à l'intérieur, soit à l'extérieur des mines, minières,
usines et ateliers en dépendants: ces contrôles seront in-
scrits sur un registre qui sera coté par le maire et paraphé
par lui tous les mois.
« Ce registre sera visé par les ingénieurs lors de leur
tournée. »><
En ce qui concerne la décision des contestations s'élevant
entre les maîtres et les ouvriers:
Vu l'art. 92 de la constitution;
Vu la loi du 16-24 août 1790, notamment les articles
suivants;
5
20
« Art. 9. Le juge de paix.... connaîtra de toutes les
causes purement personnelles et mobilières, sans appel,
jusqu'à la valeur de cinquante livres, et, à charge d'appel, jus-
qu'à la valeur de cent livres en ce dernier cas, ses jugements
seront exécutoires par provision, nonobstant l'appel, en
donnant caution.
« Art. 10. Il connaîtra de même, sans appel, jusqu'à la
valeur de cinquante livres, et, à charge d'appel, à quelque
valeur que la demande puisse monter:
40
....
5° Du paiement des salaires des gens de travail,
des gages des domestiques et de l'exécution des engagements
respectifs des maîtres, et de leurs domestiques ou gens de tra-
vail. >>
Vu l'art. 19 de la loi du 22 germinal an XI, ainsi conçu :
« Art. 19. Toutes les affaires de simple police entre les
ouvriers et apprentis, les manufacturiers, fabricants et arti-
sans, seront portées.... devant le maire ou un des adjoints.
« Ils prononceront sans appel les peines applicables aux
divers cas, selon le code de police municipale. »
Considérant que la juridiction des maires ou adjoints,
comme juges de police, a cessé d'exister, et qu'il appartient
exclusivement aux juges de paix de rendre la justice, à ce
titre, dans les limites qui leur sont tracées par les lois;
Sur le rapport de notre ministre des travaux publics,
Nous avons arrêté et arrêtons:
CHAPITRE PREMIER.
Du contrôle des ouvriers.
Art. 1er. Le registre de contrôle des ouvriers, dont la te-
nue est prescrite par l'art. 27 du décret impérial du 8 jan-
vier 1813, sera conforme au modèle ci-annexé.
6 -
}
Art. 2. Ce registre sera tenu de manière à présenter, en
tout temps, l'état exact et détaillé des ouvriers occupés sur
les différents points des travaux.
CHAPITRE II.
Des livrets.
Art. 3. Par dérogation à l'art. 11 de l'arrêté du 9 frimaire
an XI, le premier livret d'un ouvrier voulant travailler dans
les mines, minières, usines et ateliers en dépendants, lui
sera délivré de la manière suivante :
Il fera attester, devant le collége des bourgmestre et éche-
vins du lieu de sa résidence, par deux citoyens domiciliés, et
dont l'un au moins sera patenté, qu'il est libre de tout enga-
gement à raison de son travail.
La déclaration des témoins, inscrite au registre indiqué à
l'article 26 du décret du 3 janvier 1818, sera signée par les
comparants; il sera fait mention de leurs noms sur le livret.
Art. 4. Chaque exploitant inscrira, dans un registre spé-
cial, les indications consignées au livret de l'ouvrier qu'il
emploie, et concernant :
1° l'autorité qui a expédié le livret, et la date de la déli-
vrance;
2º les noms, prénoms, date et lieu de naissance, domicile
et profession de l'ouvrier;
3º le dernier maître chez lequel il a travaillé, avec la
mention de l'acquit de ses engagements, ou des dettes s'il en
existe.
Ce registre sera visé par les ingénieurs lors de leurs tournées.
Art. 5. Lorsqu'un ouvrier aura perdu son livret, il ne lui en
sera expédié un nouveau que sur le vu d'une copie certifiée et
complète en ce qui le concerne, de l'extrait du registre d'inscrip-
tion, tenu par le dernier exploitant chez lequel il aura travaillé.
-
- 7
Si, par suite de l'inexactitude de l'exploitant à tenir ce
registre, ou de son refus constaté de délivrer cette copie, l'ou-
vrier se trouvait hors d'état de la produire, le nouveau livret
sera expédié à l'ouvrier, comme il est indiqué à l'art. 3 du
présent arrêté, sans préjudice toutefois de dommages-intérêts
à charge de l'exploitant qui aurait dû délivrer la copie.
Art. 6. Au cas où un délai se serait écoulé entre le jour
de la sortie de l'ouvrier, de l'atelier du dernier maître qui
l'a employé, et celui où il requerrait un nouveau livret, le
collége des bourgmestre et échevins sera tenu, avant d'ex-
pédier le livret, de s'assurer de l'emploi du temps de cet ouvrier.
A cet effet, ce dernier produira deux témoins domiciliés,
dont l'un, au moins, sera patenté; leur déclaration, signée,
sera inscrite dans le registre indiqué à l'art. 3; mention en
sera faite sur le livret.
Art. 7. Il sera délivré à l'ouvrier par l'exploitant, contre la
remise de son livret, un récépissé contenant la date de l'entrée
chez le nouveau maître, et la teneur des engagements qui au-
raient été inscrits au livret.
Art. 8. L'exploitant ne pourra insérer, au livret, aucune
nole désavantageuse à l'ouvrier; il n'y fera mention, en
général, que des dates d'entrée et de sortie, des conditions
de l'engagement, du congé d'acquit ou des dettes exis-
tantes.
CHAPITRE III.
De la juridiction.
Art. 9. Les contestations entre les maîtres et les ouvriers,
et les affaires de simple police, seront portées devant les juges
de paix, dans les limites de leur compétence.
Art. 10. Un extrait des décisions de ces juges, en ces
- 8
matières, sera transmis à notre ministre des travaux publics,
par les procureurs-généraux près des cours d'appel.
CHAPITRE IV.
Dispositions générales.
Art. 11. le présent arrêté sera mis à exécution, dans
les différents districts des mines du royaume, au plus tard le
1er février 1841.
Art. 12. Les livrets expédiés postérieurement à la mise
en vigueur du présent arrêté, en contiendront la reproduction
complète, ainsi que celle de l'arrêté du 9 frimaire an XII.
Art. 18. Les contraventions aux dispositions ci-dessus se-
ront poursuivies et jugées, conformément au titre X de la
loi du 21 avril 1810, sur les mines, minières et usines.
Notre ministre des travaux publics est chargé de l'exécution
du présent arrêté.
Donné à Bruxelles, le 30 décembre 1840.
Par le Roi:
Le ministre des travaux publics,
CH. ROGIER.
LÉOPOLD.
ARRÊTÉ DU 9 FRIMAIRE AN XII.
TITRE Ier.
Dispositions générales.
Art. 1er. A compter de la publication du présent arrêté,
tout ouvrier travaillant en qualité de compagnon ou garçon
devra se pourvoir d'un livret.
Art. 2. Ce livret sera en papier libre, coté et paraphé,
sans frais,... par le maire ou l'un de ses adjoints. Le premier
feuillet portera le sceau de la municipalité, et contiendra le
9
nom et le prénom de l'ouvrier, son âge, le lieu de sa nais-
sance, son signalement, la désignation de sa profession, et
le nom du maître chez lequel il travaille.
Art. 3. Indépendamment de l'exécution de la loi sur les
passe-ports, l'ouvrier sera tenu de faire viser son dernier congé
par le maire ou son adjoint, et de faire indiquer le lieu où il
se propose de se rendre.
Tout ouvrier qui voyagerait sans être muni d'un livret ainsi
visé sera réputé vagabond, et pourra être arrêté et puni
comme tel.
TITRE II.
De l'inscription des congés sur le livret, et des obli-
gations imposées à cet égard aux ouvriers et à
ceux qui les emploient.
Art. 4. Tout manufacturier, entrepreneur, et générale-
ment toutes personnes employant des ouvriers, seront tenus,
quand ces ouvriers sortiront de chez eux, d'inscrire sur leurs
livrets un congé portant acquit de leurs engagements, s'ils
les ont remplis.
Les congés seront inscrits sans lacune, à la suite les uns
des autres; ils énonceront le jour de la sortie de l'ouvrier.
Art. 5. L'ouvrier sera tenu de faire inscrire le jour de son
entrée sur son livret, par le maître chez lequel il se propose
de travailler, ou, à son défaut, par les fonctionnaires publics
désignés en l'article 2, et sans frais, et de déposer le livret
entre les mains de son maître, s'il l'exige.
Art. 6. Si la personne qui a occupé l'ouvrier refuse, sans
motif légitime, de remettre le livret ou de délivrer le congé,
il sera procédé contre elle de la manière et suivant le mode
établis par le titre V de la loi du 22 germinal (an XI). En
2
10
cas de condamnation, les dommages-intérêts adjugés à l'ou-
vrier seront payés sur-le-champ.
Art. 7. L'ouvrier qui aura reçu des avances sur son salaire,
ou contracté l'engagement de travailler un certain temps, ne
pourra exiger la remise de son livret et la délivrance de son
congé, qu'après avoir acquitté sa dette par son travail et
rempli ses engagements, si son maître l'exige.
Art. 8. S'il arrive que l'ouvrier soit obligé de se retirer,
parce qu'on lui refuse du travail ou son salaire, son livret et
son congé lui seront remis, encore qu'il n'ait pas remboursé
les avances qui lui ont été faites seulement le créancier
aura le droit de mentionner la dette sur le livret.
Art. 9. Dans le cas de l'article précédent, ceux qui em-
ploieront ultérieurement l'ouvrier, feront, jusqu'à entière
libération, sur le produit de son travail, une retenue au
profit du créancier.
Cette retenue ne pourra, en aucun cas, excéder les deux
dixièmes du salaire journalier de l'ouvrier: lorsque la dette
sera acquittée, il en sera fait mention sur le livret.
Celui qui aura exercé la retenue sera tenu d'en prévenir le
maître au profit duquel elle aura été faite, et d'en tenir le
montant à sa disposition.
Art. 10. Lorsque celui pour lequel l'ouvrier a travaillé,
ne saura ou ne pourra écrire, ou lorsqu'il sera décédé, le
congé sera délivré, après vérification, par le commissaire de
police, le maire du lieu ou l'un de ses adjoints, et sans frais.
TITRE III.
Des formalités à remplir pour se procurer le livret.
Art. 11. Le premier livret d'un ouvrier lui sera expédié :
1° sur la présentation de son acquit d'apprentissage; 2º sur
11
la demande de la personne chez laquelle il aura travaillé ;
3º ou enfin sur l'affirmation de deux citoyens patentés de sa
profession, et domiciliés, portant que le pétitionnaire est libre
de tout engagement, soit pour raison d'apprentissage, soit
pour raison d'obligation de travailler comme ouvrier. (*)
Art. 12. Lorsqu'un ouvrier voudra faire coter et parapher
un nouveau livret, il représentera l'ancien. Le nouveau livret
ne sera délivré qu'après qu'il aura été vérifié que l'ancien est
rempli ou hors d'état de servir. Les mentions des dettes seront
transportées de l'ancien livret sur le nouveau.
Art. 13. Si le livret de l'ouvrier était perdu, il pourra,
sur la représentation de son passe-port en règle, obtenir la
permission provisoire de travailler, mais sans pouvoir être
autorisé à aller dans un autre lieu, et à la charge de donner à
l'officier de police du lieu, la preuve qu'il est libre de tout
engagement et tous les renseignements nécessaires pour auto-
riser la délivrance d'un nouveau livret, sans lequel il ne
pourra partir. (**)
Art. 14. Le grand-juge, ministre de la justice, et le mi-
nistre de l'intérieur, sont chargés de l'exécution du présent
arrêté, qui sera inséré au bulletin des lois.
Le premier consul, signé BONAPARTE.
PAR LE PREMIER CONSUL:
Le secrétaire d'état, signé H. B. MARET.
(*) Il a été dérogé, à cet article, par l'article 3 de l'arrêté royal
du 30 décembre 1840.
(**) V. l'article 5 de l'arrêté royal du 30 décembre 1840,
12
EXTRAIT DU CODE PÉNAL.
Art. 415. Toute coalition de la part des ouvriers pour
faire cesser en même temps de travailler, interdire le travail
dans un atelier, empêcher de s'y rendre et d'y rester avant
ou après de certaines heures, et en général pour suspendre,
empêcher, enchérir les travaux, s'il y a eu tentative ou
commencement d'exécution, sera puni d'un emprisonnement
d'un mois au moins, et de trois mois au plus.
Les chefs ou moteurs seront punis d'un emprisonnement
de deux ans à cinq ans.
Art. 416. Seront aussi punis de la même peine portée par
l'article précédent et d'après les mêmes distincuons, les ou-
vriers qui auront prononcé des amendes, des défenses, des
interdictions ou toutes proscriptions sous le nom de dam-
nations, et sous quelque qualification que ce puisse être
soit contre les directeurs d'ateliers et entrepreneurs d'ouvra-
ges, soit les uns contre les autres.
2
Dans le cas du présent article et dans celui du précédent,
les chefs ou moteurs du délit pourront, après l'expiration de
leur peine, être mis sous la surveillance de la haute police
pendant deux ans au moins et cinq ans au plus.
EXTRAIT DU DÉCRET IMPERIAL
DU 3 JANVIER 1815.
Art. 30. Tout ouvrier qui, par insubordination ou déso-
béissance envers le chef des travaux, contre l'ordre établi,
aura compromis la sûreté des personnes ou des choses, sera
poursuivi et puni selon la gravité des circonstances, confor-
mément à la disposition de l'article 22 du présent décret.
PREMIER FEUILlet.
1
DEUXIÈME FEUillet.
TROISIÈME FEuillet.
1
}
7
$
QUATRIÈME Feuillet.
CINQUIÈME FEuillet.
SIXIÈME FEUillet.
•

2. Muse 3:2
3-873,

Morih Müller
PARSONS LIBRARY
University of
MICHIGAN
7
und
der Arbeiter - Verein
Pforzheim.
Pforzheim,
Druck von J. M. Flammer (W. Behren s).
1866.
یام
P
Herr Morih Müller bringt in seiner neuesten Flugschrift:
„Herr Profeffor Provence in Pforzheim u. s. w.“ unter der
Aufschrift: „Aufforderung" unter Anderem folgende Säße:
„Meines Erachtens sollte der Versuch, einen Mann
zu verläumden und in Bezug der Leitung eines Vereins
mit Lügen um sich zu werfen, öffentlich getadelt werden,
wo sich diese Lügen und Verläumdungen auch zeigen
mögen. Dieser Tadel müßte auch den Unterzeichneten
(also Müller) treffen, so sehr seine Verdienste um die
Arbeiterwelt sonst anzuerkennen wären, wenn er ſchul-
dig wäre. Aber um so mehr sollten die Deutschen sich
die Unart abgewöhnen, Männer mit Koth bewerfen zu
laffen oder mit Undank zu behandeln, welche es nach
Kräften mit dem Volke gut meinen."
„Betrachten wir daher unparteiisch, wie sich Alles
wesentlich verhält in Dingen, die Niemand läugnen
fann."
Herr Moriz Müller hätte uns in der That an die Er-
füllung unserer Pflicht:
„Den Versuch, einen Ehrenmann zu verläumden und
in Bezug der Leitung mit Lügen um sich zu werfen,
4
öffentlich zu tadeln und den Veranlasser desselben dem
Gerichte der Wahrheit zu überliefern“,
kaum in wirksamerer Weise ermahnen können, als durch die
oben mitgetheilten Säße.
In Pforzheim wären wir zwar dieses Amtes enthoben
gewesen - da die Mitbürger des Herrn Müller ihn in einer
Reihe von Jahren genügend kennen gelernt haben, um zu
wissen, welcher Unwerth seinen zahlreichen früheren und auch
seinem neuesten Federkrieg beizulegen ist; aber auswärts
vielen Brudervereinen gegenüber, welche noch in Papa Müller
das Ideal eines Volksfreundes erblicken, find wir zur
Klärung der streitigen Angelegenheit und zur Ehrenrettung
wahrhafter Arbeiterfreunde ein ernstes Wort der Erwiderung
schuldig.
„Betrachten wir daher" (ganz genau nach Papa Müller's
Vorschrift) unparteiisch, wie sich Alles wesentlich verhält in
Dingen, die Niemand läugnen kann, selbst Herr Müller nicht,
wenn er wirklich im Dienste „der Religion der Freiheit“ die
Wahrheit als erstes Bundeszeichen der Freiheit gel-
ten läßt.
Wir erlauben uns nur lediglich Thatsachen anzuführen :
Herr Morit Müller gilt vielfach als Gründer des hiesi-
gen Vereins, der aber nicht durch ihn, sondern durch eine
kleine Anzahl Arbeiter im Stillen gegründet wurde. Erst als
dieſe, um die Mitgliederzahl zu vergrößern, eine öffentliche
Versammlung hiesiger Arbeiter und Arbeiterfreunde im Saale
des schwarzen Adler anberaumten, gab Herr Müller durch
einen Vortrag (unstreitig das Beste, was er auf diesem Ge-
biete geleistet) ſein Interesse für unser Streben kund.
versprach an jenem Abend sofort ein Geschenk von 50 fl. und
empfahl von ihm entworfene Statuten zur Annahme. Da
jedoch die lezteren von der von der Versammlung ernannten
Prüfungskommiſſion als ungeeignet abgelehnt wurden, sprach
Er
сл
fich das Mißbehagen des Herrn Verfassers in den Wor-
ten aus:
„Nun meine Statuten verworfen, kümmere ich mich
nichts um Euren Verein!"
Nach Verlauf einiger Zeit schenkte er jedoch, gleichsam
um den Eindruck seiner Worte zu verwischen, die versproche=
nen 50 fl., später auch noch ein badisches 35-fl.-Loos.
Der Verein begrüßte diese Gaben in dankbarer Freude
und stellte öfters die Bitte an Hrn. Müller, dem Vereine auch
durch persönliches Erscheinen seine Theilnahme zu äußern, was
jedoch von ihm mit der Bemerkung abgelehnt wurde:
„Erst wenn der Verein einige Hundert Mitglieder zählt,
werde ich auch kommen, eher aber nicht!"
Nach Verfluß des ersten Vereinsjahres hatte der Verein
die erforderliche Anzahl Mitglieder, und Herr Müller wurde
erster Vorsitzender unsers Vereins.
Seine Thätigkeit begann in erfreulicher Weise, so daß
selbst frühere Gegner ihm die Anerkennung seiner Wirksam-
keit nicht versagten, und Herr Müller überall Achtung, ja
selbst Liebe von Arbeitern und deren Freunden genoß, um so
mehr, als er bei jeder Gelegenheit die Beschaffung eines eige-
nen Lokals für den Verein befürwortete.
Zu einem Hause, wie in der Arbeiterzeitung" erzählt
wurde, hat er jedoch nicht verholfen.
Den ersten Anstoß hiezu gab Herr Stadtdirector (jezt
Ministerialrath) Winter bei der im März 1863 stattgehabten
Stiftungsfeier, indem er die Versicherung gab, daß wenn
der Verein ein eigenes Haus baue ein Freund der Ar-
beiter (Herr Winter war dieser Freund selbst) sofort 500 fl.
als Actie zeichnen werde. Herr Fabrikant Joh. Hiller erklärte
hierauf ebenfalls seine Bereitwilligkeit zu einem Darlehen von
500 fl.
so daß an diesem Abend schon 1000 fl. für
diesen Zweck gezeichnet waren.
6
Der Vorstand ergriff im Verein mit Herrn Müller mit
Energie die Weiterführung des Hausprojectes durch Samm-
lungen von zu 3 pCt. verzinslichen, aber unkündbaren Dar-
lehen und freiwilligen Geschenken.
Der Name des Herrn Müller's prangte oben auf der
Liste der Actionäre als Zeichner von 500 fl. die aber in
Wahrheit nie bezahlt wurden.
Hr. Müller zog es nämlich vor
diese Summe ganz
aller Ordnung zuwider selbst zu verwalten und den übrigen
Vorstandsmitgliedern bei Kaffenschluß einfach eine Rechnung
mitzutheilen, aus welcher zu entnehmen war, daß Hr. Müller
den größeren Theil der zum Zweck des Hauskaufs versproche-
nen Summe zur Deckung der Druckkosten mehrerer Flug-
schriften, zu deren Veröffentlichung er nie beauftragt war, und
einen kleineren Theil zur Beschaffung von Büchern verwendet hatte.
Die nöthige Anzahl Actien war bald gezeichnet und nur
noch der Kaufbrief vom Vorstande zu unterschreiben; nun
weigerte sich aber Hr. Müller in heftigster Weise, seinen Na-
men der Kaufurkunde beizufügen.
„Ich hab' Geld Ihr habt feins an mich hält
man sich bei Eventualitäten; ich unterschreibe nicht!" rief er
den ihn um seine Unterschrift ersuchenden Vorstandsmitgliedern
entgegen.
Erst als Einer derselben seiner Handlungsweise das Prä-
dikat der Feigheit beilegte und mehreren sachkundigen Herrn
(Herrn Oberbürgermeister Zerrenner, Herrn Chr. Ungerer) es
gelungen war, ihn über die Unverfänglichkeit seines Wag-
nisses zu belehren, ließ sich Hr. Müller zum Unterschreiben der Ur-
kunde herbei, die übrigens bereits durch die Unterschrift sämmt-
licher anderer Vorstandsmitglieder rechtskräftig geworden war.
Herr Müller wird diese Thatsache nicht läugnen wollen,
da das von ihm selbst unterzeichnete Protokoll über jene Vor-
standssitung gewiß der untrüglichste Zeuge ist.
7
Hatte Herr Müller schon durch diese unmännliche Hand-
lungsweise merkbar von der mit unserm Beifall begleitet ge-
weſenen Weiſe der Vereinsleitung abgelenkt, so erregte ſein
oft wiederholtes, allen Bestimmungen unserer Statuten zu=
widerhandelndes, eigenmächtiges Verfahren das Mißfallen der
übrigen Vorstandsmitglieder täglich mehr und mehr, zumal
er selbst, als eines derselben nach eigenem Belieben eine
Einladung zu einem Leichenbegängniß hatte ergehen lassen,
in aller Schärfe den gewiß sehr richtigen Sag betonte:
„Kein Votandsmitglied darf ohne Ermächtigung des
Gesammtvorstandes irgend in Vereinsangelegenheiten etwas
verordnen oder zum Vollzug bringen."
Ein Beispiel mag für viele gelten:
Herr Müller beantragte die Anschaffung eines eigenen
Klaviers, fand jedoch sämmtliche Stimmen gegen sich, die
unter Hinweisung auf weit dringlichere Bedürfnisse die Be-
schaffung eines eigenen Klaviers noch auf einige Zeit vertagt
wünschten.
Herr Müller erwiderte hierauf nichts aber siehe!
nach Verfluß von 8 Tagen war trog der einstimmigen Ab-
lehnung seines Antrags - das Klavier auf Anordnung des
Herrn Müller auf Rechnung des Vereins angeschafft.
Solche Fälle stehen keineswegs vereinzelt da. Sehr oft
erfuhren die übrigen Vorstände ein Geschehenes" erst
aus einem Rundschreiben des Herrn Vorsigenden, während
nach Recht und Ordnung erst gemeinsam darüber berathen
werden sollte.
Die Vorstände nahmen derartige Unbill keineswegs schwei-
gend hin; sie sprachen sich sogar öfters gegen diese Despotie,
deren Herr Müller sich noch rühmte (,,Ja, ich bin Despot-
aber zum Besten des Vereins"), sehr energisch aus, wollten
aber, um den Gesammtfrieden im Verein nicht zu stören, nicht
an die Entscheidung des leztern selbst appelliren und um des
∞
mancherlei Guten willen, das wir von Herrn Müller empfan-
gen, ihm eine öffentliche Rüge ersparen. Ganz konnten wir
jedoch eine solche nicht verhüten.
Herr Müller hatte nämlich nach Anleitung der Berliner
Vereine Commissionen für die Verwaltung der verschiedenen
Vereinsämter, z. B. eine Vermögens-, Vergnügungs-, Unter-
richts-Commiſſion u. s. w. gebildet und zu lezterer sämmtliche
im Vereine thätigen Pädagogen eingetheilt. Er selbst nahm
keinen Antheil an dieser, ja er bezweifelte deren Erfolg über-
haupt, indem er aussprach: Unterrichtet Ihr und haltet
Eure Vorträge!
ich halte meine Vorträge, und wir
wollen sehen, wer am Weitesten damit kommt!" Nun aber
waren diese Vorträge nach Inhalt und Form so wenig ihrem
Zwecke entsprechend, daß der größere Theil der Vereinsmit-
glieder sich an das briefliche Urtheil eines Vereinsgenossen
(des Schriftseters Urban) anschloß, welcher Müllers Vorträge
als ein solches mixtum compositum von unflaren und ver-
worrenen Ideen bezeichnete, wie ein Gleiches schwerlich schon
einmal dagewesen, und nur zum Anhören erträglich sei durch
die beigefügten Bocksprünge einer launischen Phantasie.
Die Unterrichts-Commiſſion verhielt sich lange zuwartend
und hoffte, Herrn Müller vielleicht bald auf besseren Geistes-
wegen voranschreiten zu sehen. Statt diese Hoffnung zu er-
füllen, wurden seine Vorträge über die Gottesidee, Liebe und
Ehe und andere Stoffe immer verworrener, für die Aus-
bildung unserer Mitglieder immer unpraktischer und nöthigten
zulezt zumal Herr Müller dieselben in öffentlichen Blät-
tern (auf Vereinskosten!) immer ausführlich analysirte und
dadurch unsern Verein bei unsern Mitbürgern der Lächerlich-
keit preisgab die Unterrichts- Commission die Anzahl der
Vorträge zn beschränken.
Man bat ihn, in die Reihe der übrigen Redner einzu-
treten und statt alle Montage zumal für einen der Päda-
9
gogen die Mitwirkung am Unterricht nur an diesem Abend
möglich war - alle 3-4 Wochen seine Vorträge zu halten.
**
Das war allerdings ein schmerzlicher Schlag für einen
Mann, der wie er in seiner Flugschrift sagt den Beruf
in sich fühlte, zu den Arbeitern in der Woche mehrmals zu
reden, statt nur alle 4-6 Wochen ein Stündchen. - Hatte
Herr Müller in der Sihung der Unterrichts-Commiſſion dieſem
Beschluß, zu welchem der Antrag von Herrn Lehrer Willareth
ausging, sich scheinbar gefügt, so kam das bald anders. Er
hoffte, daß der Verein sich für ihn aussprechen und seine Vor-
träge mit Sturm verlangen würde, war aber — wie er weh-
müthig selbst gesteht — sehr frappirt, als keine Stimme gegen
den Beschluß der Unterrichts-Commission sich erhob, obwohl
er selbst mehrmals gegen denselben sich aussprach.
Was that nun Herr Müller?
Eine der nächsten Nummern des hiesigen Beobachters be-
lehrte uns hierüber. Hier stand mit gesperrter Schrift zu
lesen, daß er die Gelder der Vereins-Sparkassengenossenschaft
dem Rechner zurückgegeben und künftig keine Verantwortung
mehr dafür habe, resp. keine Bürgschaft mehr leiste. Daß
damit dieser wohlthätige Verein im Vereine factisch aufgelöst
war, bedarf wohl keiner näheren Bestätigung.
Die Pflicht des Herrn Müller wäre gewesen, die Ver-
waltung der Gelder mit entsprechender Erklärung in die Hände
des Vorstandes zurück zu erstatten, der dann jedenfalls recht-
zeitig Mittel und Wege gefunden hätte, genanntem Verein
durch sichere Anlegung seiner Gelder die Fortdauer zu garan-
tiren.
Herr Müller hatte aber nicht unser Wohl, nur seine nach
seiner Meinung gekränkte Persönlichkeit im Auge, was ihn
alle billige Rücksicht, vor Allem aber das einfache Gebot der
Ordnung vergessen ließ, nach Vorschrift getroffener Verein-
barungen diese Angelegenheit zu erledigen.
10
Herr Müller erklärte ferner wiederholt, unter Verpfän=
dung seines Manneswortes (!?), er trete vom Vorsiß zurück,
wer ihn wieder wähle, sei ein Tropf!
Etwas später dagegen ließ er sich zu der Erklärung her-
bei, nach 1/2 Jahr, wenn er neue Statuten ausgearbeitet
hätte, sei er zur Wiederannahme des Vorsißes bereit.
Herr Müller muß seltsame Anschauungen von unserm
Charakter gehabt haben, als er sich erlaubte, uns das fefe
Ansinnen zu stellen:
einen neuen Vorsitzenden zu wählen, solchen ohne Rücksicht
auf seine Leistungen in 1/2 Jahr zu verabschieden und
Herrn Müller wahrscheinlich durch Akklamation auf
seinen Posten zurückzurufen!
Herr Müller sah sich, wie er als vernünftiger und ge-,
recht denkender Mann hätte erwarten können, in diesen Vor-
aussetzungen getäuscht und versuchte nun die Gründung des
bereits wieder selig entschlafenen
„Deutschen Frauenvereins".
So lange der unermüdliche Agitator hier zu reüffiren
vermeinte, ließ er uns in guter Ruh und dachte wohl kaum
mehr an uns.
Als aber dieser Verein sich nicht nach den sanguinischen
Hoffnungen seines Gründers ausbreitete und Geltung fand,
suchte er sehnsuchtsvoll ein neues Publikum für seine Vor-
träge. Da fiel ihm der Arbeiterverein wieder ein und er
gedachte sich die Sympathie desselben zurück zu erobern!
Aber wie? Als untergeordneter Redner eintreten und
alle 3-4 Wochen nur ein Stündchen reden dürfen? Nein,
das wäre für den Redehunger dieses Mannes zu wenig!
Was thun, diese schlimme Klausel zu umgehen und die
„lieben, alten, blauen Montage" wieder als bequeme Nede-
schleusen zu erhalten?
Wenn nur nicht diese verdammten Pädagogen, besonders
11
dann könnte es gehen!
dieser Professor Provence wäre.
Wie nun diese beseitigen?
Ah! da giebt's ja ein wohlfeil Mittel:
Man geht zum Leihhaus der Gemeinheit und verläumdet
frisch drauf los! Je mehr, desto besser! Am Ende bleibt
doch was hängen....!
So entstanden die Angriffe in der „Arbeiterzeitung“, die
zu bekannt sind, als daß wir näher darauf eingehen müßten.
Lange ignorirten wir dieselben, bis sie eine solche freche
Sprache der Verdächtigung annahmen, daß es den Anschein
gewinnen konnte, wir zögen uns im demüthigen Gefühl der
Schuld vor dem Feinde zurück. Ein Protest genügte nicht,
zumal er nur vom Vorstande ausging und unsere Gegner
ihm nicht den Werth zuerkannten, als wenn der ganze Verein
sich in dieser Sache ausgesprochen hätte. Die Gelegenheit
hiezu bot sich bald.
Die beiden Vorsitzenden legten in Folge der bekannten
Angriffe die Verwaltung ihrer Aemter nieder, und die Un-
terrichtskommiſſion (mit Ausnahme des Herrn Pfarrer Hauſſer,
den der Diener nicht zu Hause antraf), unterbrach vorläufig
ihre Lehrthätigkeit.
Diese Herren, gegen welche die Schmäh-Artikel der „Ar-
beiterzeitung" besonders zu Felde zogen, verlangten, daß der
Verein sich über ihre Leistungen ausspreche, ob er sich zu deren
Tendenzen bekenne, oder ob er sein Vertrauen zurückziehen zu
müssen glaube.
Eine sofort berufene Hauptversammlung constatirte durch
Einstimmigkeit, daß zwischen Vorstand und Verein kein Zwie-
spalt herrsche, daß letterer mit der Vereinsleitung der zurück-
getretenen Herren Vorsitzenden und der Lehrweise der Unter-
richtscommission vollkommen einverstanden, und daß er mit
Entrüstung die Angriffe Müller's und seiner Genossen zu-
rückweist.
12
Es wurde beschlossen: in einer Adresse, die mit allen bis
auf 4 Stimmen ihrem wesentlichen Inhalt nach angenommen
und nur zur Milderung einzelner scharfen Aussprüche einer
Redactions - Commission von zwölf Mitgliedern überwiesen
wurde, die genannten Beschlüsse der Hauptversammlung und
die Bitte um Fortseßung der so segensreichen Thätigkeit den
Herren Vorsißenden und der Unterrichts - Commiſſion aus-
zusprechen.
Die von der Commission nach geschehener Redaction gut-
geheißene Adresse lautet:
An die Herren
Professor Provence
Director Huber Profeffor Damm
Dr. Weber - Dr. Grohe
mann Schmidt
Verehrte Herren!
Director Fees
Profeffor Arnold -
Lehrer Schifferdecker
Zach-
Kolb und Meining.
Mit tiefem Bedauern haben wir aus Ihren werthen Zuschriften
ersehen, daß Sie, in Folge der unwürdigen Angriffe Morih Müller's
und eines angeblichen Mitgliedes unseres Vereins in der Arbeiter-
Zeitung sich veranlaßt gefühlt haben, von den Ihnen mit vollem Ver-
trauen übertragenen Vereins- Aemtern zurückzutreten, beziehungsweise
Ihre so segensreiche Thätigkeit bei uns zu unterbrechen.
Erlauben Sie uns, dagegen geltend zu machen, daß
des Vereins
find!
zur Ehre
diese Angriffe nicht aus seiner Mitte hervorgegangen
Wenn ein Anonymus, der nur mit geschlossenem Visir kämpfen
kann, aus sicherem Hinterhalt seine giftigen Pfeile schleudert, so können
wir das zwar nicht ändern, aber wir glauben ihm nicht, daß er einer
der unseren ist, und bis er offen mit seiner Perſon für ſeine Artikel
einsteht, ist er Ihrer unserer Beachtung unwürdig!
Was nun Herrn Morik Müller anbelangt, so hat er zwar unserm
Vereine früher Gutes erwiesen und Opfer gebracht, wofür ihm die
dankbare Anerkennung unsrer Mitglieder von Herzen gezollt worden
ist; aber durch die Art seines Rücktritts vom Vorſtande, durch die
13
}
Stellung, welche er seither uns gegenüber eingenommen, namentlich
aber durch die gehässige, tiefverlegende Erklärung, daß er von uns
nichts mehr wissen wolle und daher seine Ehren - Mitgliedkarte zer=
riffen habe, hat er bewiesen, wie wenig ihm das Gedeihen der Sache,
daß ihm vielmehr nur die Befriedigung seines persönlichen Ehrgeizes
am Herzen lag.
Indem er unter dem Einfluß dieser Leidenschaft versuchte, den
Bau, zu dem er ſelbſt mitgeholfen, wieder zu erschüttern, nur weil sein
Licht fernerhin nicht allein mehr darin leuchten sollte, hat er uns mehr
vorenthalten und nehmen wollen als er bei allem guten Willen uns
je hätte geben können und damit jeden Anspruch auf unsere Dankbar-
feit verwirkt.
Mag Herr Moritz Müller sich fernerhin noch so oft als Freund
der Arbeiter selbst darstellen wollen uns steht er fremd gegen=
über: wir haben nichts mehr mit ihm zu schaffen und weiſen jede
Gemeinschaft mit ihm und seiner Handlungsweise auf's Entschiedenſte
zurück.
Müssen wir schon aus diesem Grunde uns feierlich dagegen ver-
wahren, als könnten M. Müller's Verdächtigungen unser Vertrauen
auf Ihre Ehrenhaftigkeit und Ihren reinen Willen im Mindesten be=
einflussen wie vielmehr werden wir solche Angriffe mit der ihnen
gebührenden Verachtung zurückweisen, wenn die Erfahrung mehrerer
Jahre uns überzeugend gelehrt hat, wie ſehr Sie, verehrte Herren! in
uneigennützigster, aufopfernder Hingebung dem ehrlichen Streben unsers
Vereins nach Bildung und Erkenntniß förderlich gewesen sind.
Die dankbare Liebe der Arbeiter, wie sie sich in unserer heutigen
zahlreichen Versammlung einmüthig kundgegeben hat
mag Ihnen
Zeugniß ablegen, wie sehr wir Ihre Verdienste um unsern Verein zu
schäßen wissen.
Wir bitten Sie deshalb ebenso herzlich als dringend, im Inter-
effe der Sache Ihre Thätigkeit dem Vereine nicht zu entziehen, sondern
auch ferner in bisheriger Weise uns mit Rath und That zur Seite
zu stehen!
Insbesondere richten wir an Sie, verehrter Herr Profeſſor Pro-
vence, die dringende Bitte, sich durch Angriffe, mit welchen wir nichts
gemein haben, ferner nicht beirren zu lassen, sondern die Leitung unsers
Vereins nach wie vor fortzusehen!
Wir erflären dabei einmüthig alle Vorwürfe, welche in jenen
Artikeln in Bezug auf unsern Verein gegen Sie aufgehäuft sind
14
Mißbrauch Ihrer Stellung, Bevormundung unsers Strebens und wie
fie alle heißen mögen für unbegründet; wir stehen für alle in der
Zeit Ihrer Vereinsleitung gefaßten Beschlüsse in eigener vollbewußter
Verantwortlichkeit ein und glauben uns durch die Versicherung selbst zu
ehren, daß Ihre unermüdliche und taftvolle Thätigkeit für die geistige
und sittliche Hebung des Vereins von dem segensreichsten Einfluß ge-
wesen ist!
Vertrauen Sic, verehrte Herren! den redlichen Gesinnungen und
dem schlichten Verstande der Arbeiter, der wohl zu unterscheiden weiß,
wer es gut mit ihm meint, und helfen Sie uns, weiterzuarbeiten an
dem schönen Werke der Bildung
Ihnen zur Ehre, uns zum Heil!
Die General-Versammlung des Arbeiter-
Vereins in Pforzheim,
am sechszehnten April 1866.
Hiermit ist Alles gesagt, was wir den Angriffen der
„Arbeiterzeitung“ gegenüber zu sagen hätten.
Wer die der Adresse vorhergehende Darstellung der
zwischen Herrn Müller und uns zum Streitobject gewordenen
Thatsachen unparteiiſch prüft, wird in das durch unsere Adreſſe
ausgesprochene Urtheil über Hrn. Müller einstimmen und be-
dauern müssen, daß er selbst uns genöthigt hat, in dieser
Weise gegen ihn öffentlich zu verfahren.
Auf die neueste Flugschrift des Herrn Müller ernstlich
einzugehen, ist nach allem bisher Gesagten überflüssig. Wird
man auch mit Unwillen und gerechter Entrüstung erfüllt über
diese gehässige Erfindung unwahrer, über die willkürliche und
boshafte Verdrehung und Entstellung wirklicher Thatsachen;
stimmt der Schmerzensschrei des Mannes, der gar kein Aemt-
chen mehr hat", faſt zum Mitleid, so ruft doch die unver-
15
hüllte Eitelkeit, die ganz bescheiden Alles auf sich bezieht und
fich für den Mittelpunkt der ganzen Welt hält, vorzugsweise
den Lachreiz hervor. Darum war denn auch die Wirkung
seines geistreichen Machwerks in unserer Stadt die allgemeinſte
Heiterkeit und mit Recht haben sich daher „Müller und Schulze“
des Stoffes bemächtigt, denen wir ihn denn auch ganz ruhig zur
weitern Bearbeitung überlassen wollen.
Herr Müller kommt immer wieder auf das allgemeine
Wahlrecht zurück; offenbar blähen ihn die Vorträge auf, die
er gerne über dasselbe halten möchte und nicht an den Mann
bringen kann. Nur sollte er nicht lügen oder behaupten, es
ſeien uns über dasselbe noch keine Vorträge gehalten worden. Nach
dem Stuttgarter Vereinstag wurde uns über die dortigen
Verhandlungen in mehreren Vorträgen ein ausführlicher und
eingehender Bericht erstattet und die Wichtigkeit des allge-
meinen Wahlrechts besonders für uns Arbeiter, die wir bis-
her großentheils vom Wahlrechte ausgeschlossen sind, klar her-
vorgehoben. Wir haben in unserm Vereine nie eine Stimme.
gehört, die sich gegen das Wahlrecht ausgesprochen hätte.
Hr. Müller, der selbst zugesteht, daß er die Verhandlungen in
unserm Verein nur vom Hörensagen kennt, sollte deshalb
in seinen Behauptungen fürder etwas weniger zuversichtlich
sein. Wir wissen, was wir zu thun und zu laffen haben und
können einen Mann nicht als Führer annehmen, dessen An-
sichten mit den Jahreszeiten wechseln und der heute verwirst,
was er gestern bis in den Himmel erhoben hat. Das öffent-
liche Urtheil, zu welchem Herr Müller unsere Brudervereine
aufruft, scheuen wir nicht; die Wahrheit wird sich siegreich
erheben über die giftigen Verläumdungen, womit eine bos-
hafte Feder in eitler Selbstsucht unsern Verein überschüttet
hat. Wir haben für die Keckheit, wodurch die Wahrheit ent-
stellt wird, um das Urtheil unserer Genossen nah und fern
zu trüben, nur den Ausdruck der Verachtung.
16
Schließlich berufen auch wir uns auf die Worte eines
Dichters, die selbst Herr Moriz Müller durch keine Flugschrift
mehr der Macht ihrer Wahrheit entkleiden wird.
Aristophanes verurtheilt in einem seiner schönsten Luft-
spiele gewisse Leute, wie folgt:
„Wer Theil nicht hat am geweiheten Wort, wer rein nicht iſt in
Gesinnung,
-Wer gemein witreißender Worte sich freut, die zur Unzeit
sich hören lassen,
Wer Hader im Volk nicht dämpft, wo er fann, noch sich sanft
Mitbürgern versöhnet;
Nein! heftiger ſchürt und die Glut anfacht, in Begier nach dem
Lobe des Tages:
Sei's dieſem gesagt und aber gesagt und zum Dritten geſagt und
geheißen,
Zu entfernen sich gleich von der Bühne des Volks: ihm gebührt
nicht die Ehre zu lehren!"
Pforzheim den 11. Mai 1866
Die in der Generalversammlung am 16. April erwählte
Redactions-Commission.
8
Die
Aufhebung des Proletariats

mit Rücksicht
auf
PARSONS LIBRARY
University e.
AICHI
Credit-Gesetze, Wucher-Gesehe
und
Armen-Verwaltung.
Bon
N. H. Neumann.
Zweite Auflage.
Leipzig,
Verlagsbureau.
(Arnold Ruge.)
1847.
Une nation n'est guère avancée qui regarde les maux qu'elle en-
durc comme des nécessités de fait auxqu'elles il faut se sou-
mettre quand le destin les envoie, de meme qu'à la grêle et aux
tempêtes. Sans doute Une partie de nos maux tient à notre
condition et à la nature des choses; mais la plupart d'entre cux
sont de création humaine: au total l'homme fait sa destinée.
J. B. Say.
Inhalt.
Vorwort zur zweiten Auflage.
1. Ueber das Proletariat.
2. Ueber die allgemeinen Ursachen desselben.
3. Ueber die besondern Ursachen desſſelben.
4. Ueber den Credit und die Credit-Gefeße.
5. Die Regulirung der Credit-Verhältniſſe.
6. Regulirung der Wechselverhältnisſſe..
7. Centralisation der königlichen Caffenverwaltung.
8. Die Ausrottung des Proletariats.
Seite
5
7
11
16
18
35
44
55
66
}
!
Vorwort.
Der Gegenstand und vielleicht auch die gemein-
faßliche Form und die practisch eingehenden Vor-
schläge dieser kleinen Broschüre, da der Verfasser
nicht Gelehrter vom Fach, sondern Geschäftsmann
iſt, haben ein Intereſſe erregt, welches eine zweite
Auflage nöthig macht.
Die Discussion der Frage ist in dieser kurzen
Zeit nicht so weit fortgerückt, daß schon eine Mo-
dification des wesentlichen Inhalts nöthig gewor-
6
den wäre. Wir senden also unsere Motion zur
zweiten Lesung; möge ihr einmal am rechten Ort
in der geseßgebenden Versammlung die dritte nicht
fehlen.
1.
Ucber das Proletariat.
Seitdem die unverhüllte Armuth, welche man mit
dem ganzen Gefolge ihrer sittlichen und materiellen
Uebelstände unter dem Namen des Proletariats begreift,
Gegenstand der allgemeinen Aufmerksamkeit geworden
und damit die Nothwendigkeit der gründlichen Heilung
dieses socialen Krebsschadens zum allgemeinen Bewußt-
fein gelangt ist, hat man die Mittel dieser Heilung auf
verschiedenen Wegen gesucht, die jedoch alle in die ge=
meinsame Ueberzeugung einmündeten, daß es nothwen=
dig sei, das Uebel an einer Wurzel zu erfassen, und daß
deshalb vor Allem die Grundursachen des Proletariats
zu erforschen seien, ohne deren Beseitigung oder doch
möglichste Verminderung an eine Radikalheilung nicht
gedacht werden könne.
So einhellig man aber dieser Ansicht ist, so ver-
schieden sind die Meinungen über die wahren Grund-
8
#
ursachen selbst. Während die Einen sie in dem Mangel
religiöser Gesinnung suchen, glauben Andere sie in ver-
nachlässigter geistiger Ausbildung gefunden zu haben,
noch Andere klagen über die ungleiche Vertheilung des
Besthes, die Entwerthung der Arbeit, Vicle endlich kla-
gen die Uebervölkerung als die wahre und einzige Ur-
sache des Proletariats an. Gemäß der Verschiedenheit
dieser Meinungen, waren die vorgeschlagenen Mittel zur
Heilung verschieden. Jene wollen Kirchen bauen und
für die hungernden Leiber die Zahl der Seelsorger ver-
mehren; Diese erwarten alles Heil von der Vermehrung
der Schulen; Diese wieder wollen sich der Ueberkräfte des
Volkes durch einen Abzugskanal entledigen und rathen
zur Auswanderung und zur Gründung überseeischer Co-
lonicen. Die Neubildung der Gesellschaft im Großen,
sei es in Phalansteren, worin sich die Einzelnen mit ihren
Kräften an geistigem und materiellem Vermögen afſocii=
ren, sei es in Communen, welche Gütergemeinschaft ein-
geführt und die Einzelnen ganz aus der Gemeinschaft
versorgen und dirigiren, beide Neubildungen, so-
wohl den Fourierismus, als den Communismus,
überlassen wir vor der Hand ihren Erfahrungen und
Experimenten. Was wir davon halten, wäre dies: In
richtiger Auffassung ist der Socialismus, d. h. die
9
industrielle Association allerdings als ein wichtiges und
Heilsames Element der gesellschaftlichen Organisation zu
betrachten, denn es läßt sich nicht leugnen, daß durch die
Vereinigung gleichartiger Kräfte zu einem gleichnamigen
Zwecke ein höheres Resultat erzielt wird, als bei der
Vereinzelung der Kräfte möglich ist.
Aber auch an rein practischen Ansichten fehlt es nicht,
an so handgreiflich practischen, daß ste den gesunden
Menschenverstand nicht blos entbehren können, sondern
ihn förmlich ausschließen.
Die Mildesten in dieser Kategorie finden das Un-
glück in der Concurrenz. Wie? in der Concurrenz,
die der gesunde Verstand der freien Völker als den
mächtigsten Hebel für die Entwickelung, für das gewal=
tigste Hemmmittel gegen die Verdumpfung und Ver-
ſumpfung der Kräfte, gegen Stillstand und Trägheit
anerkannt, und die Erfahrung aller Völker und Zeiten
bestätigt hat? Ja, in eben dieser Concurrenz.
Andere glauben weiſer zu handeln, wenn sie nur den
lehten Zipfel des Begriffs erfassen und ihnen ist die Ge-
werbefreiheit cine Art von Sumpf, aus welchem sich
das Gewürm des Proletariats erzeugt hat. Diese klugen
Köpfe glauben das Gespenst der Verarmung durch eine
Kette erwürgen zu können, die ste der rüstigen, streb-
10
samen Kraft um den Hals legen. Sie kennen keinen
schönern Segen als den Zwang und kein höheres gesell=
schaftliches Ideal, als eine geschlossene Innung. Sie
meinen das Elend los zu sein, wenn sie es aus der Zunft
ausgesperrt haben. Für ste giebt es keine Bettler mehr,
wenn diese kein Patent haben, welches mit den gehei=
ligten Worten beginnt:,,Wir Altmeister und Meister
der Innung."
An diese Fetisch- Anbeter der Innungslade schließen.
sich, als eine Sekte, die Orthodoren des Knüppeldamms
und der Halsbrechenden Landstraßen an. Diese Sefte
verkezert die Maschinen, die Dampfkraft und die Eisen-
bahnen als Erfindungen des Teufels. Nach ihrer Mei-
nung sind die Schienenwege ein bodenloser Schlund, der
alles Geld unwiederbringlich verschlingt. Alle herrlichen
und großen Ergebnisse der Eisenbahnen sind ihnen nichts
gegen den Bankerott eines Hauderers, deffen abgezehrte
Gäule durch die Dampfmaschine in Penstonsstand versett
worden sind. Daß der arbeitenden Klaffe durch die
Eisenbahnen Millionen zugeflossen sind, gilt ihrer Logik
als ein Beweis, daß die Eisenbahnen das Proletariat
vermehren. Daß in den Eisenbahnen ein Werth ge=
wonnen ist, der den darauf verwendeten Geldwerth um
so viel übersteigt, daß nicht nur der Kapitalist, der sein
11
Geld dazu hergegeben, sich daran bereichert, ſondern daß
auch derjenige, der nichts herzugeben hat, an dem Ge-
winn participirt, sei's durch bedeutend wohlfeilere Com-
munikation, ſei's durch Erleichterung und Ausbreitung
des Verkehrs überhaupt, das Alles leuchtet seinem
blöden Verstande nicht ein. Er hält sich an die That-
sache, daß sein Nachbar, der Hauderer, bankerott ge=
worden ist, und perhorrescirt die Eisenbahnen als die
Ursache des Proletariats.
Man wird uns nicht zumuthen, Absurditäten solcher
Art zu widerlegen. Wir wollen überhaupt nicht wider-
legen. Wir wollen, indem wir von den Ansichten An=
derer abweichen, den Beweis für unsere Meinung nicht
auf dem negativen Wege führen, sondern auf dem poſt-
tiven, wir wollen die Richtigkeit unserer Meinung zu
beweisen suchen.
2.
Ueber die allgemeinen Ursachen des Pro-
Letariats.
Es ist sonderbar, daß, so viel auch schon nach den
Ursachen der Entſittlichung und tiefen Verarmung eines
12
Theils der Gesellschaft geforscht worden ist, man diese
Ursachen mit eiserner Beharrlichkeit stets nur in dem
kranken Theile ſelbſt ſuchte, daß man immer nur das
Proletariat selbst für die Mutter des Proletariats hielt
und demgemäß auch die vorgeschlagenen Heilmittel stets
nur unmittelbar auf das Mittel anzuwenden sich bestrebte,
unbekümmert darum, ob nicht vielleicht die wahre Ur-
sache in höheren Sphären der Gesellschaft, oder wohl
gar in den Einflüssen wurzele, welche der Staat direct
auf die Gesellschaft ausübt, d: h. in den Gesezen.
Diese Erscheinung ist um so auffallender, als sle
mit den Ansichten, welche ber höherer Entwickelung des
fraglichen Uebels sich geltend machen, in geradem Wider=
spruche steht. Sehen wir nämlich ein ganzes Volk
von der Höhe der Intelligenz, der Geftttung und der
gesellschaftlichen Thätigkeit (Induſtrie) herabsinken, so
sind es immer zuerst und mit Recht die Geseze, durch
welche das Volk regiert wurde, welche wir wegen ihrer
Verderblichkeit anklagen und denen wir die Schuld der
nationalen Entartungen, des gesellschaftlichen und ſtaat-
lichen Verfalls beimessen. Wenn aber schlechte Geseze die
Verderbniß des gesammten Staatsorganismus verschulden
können, warum sollten nicht auch unzweckmäßige und
verderbliche Gesetze die Ursache sein können, die einen
13
Theil der Gesellschaft zur Entartung führen, zumal den-
jenigen Theil der Gesellschaft, welchem die geringsten
Widerstandskräfte gegen verderbliche Einflüsse inne-
wohnen?
Und sie sind es in der That. Schon vom rein theo-
retischen Standpunkte muß die Behauptung gelten, daß
bei guten Gesehen sich ein bedeutendes gesellschaftliches
Uebel nicht entwickeln könne; entſteht ein solches, so sind
wir zu dem Schluß berechtigt, daß es mindestens an Ge-
sezen sehlt, welche seine Entstehung verhüten. Darum
können wir auch bei der Wucht, womit das Proletariat
gegenwärtig auf die Gesellschaft drückt, von vorn herein
mindestens auf eine Lücke der Gesetzgebung schließen.
Da wir aber über zu wenige Gesche, über einen Mangel
an Regiertwerden am wenigsten zu klagen haben, so muß
die Voraussetzung gestattet sein, daß nicht sowohl feh-
lende Gefeße, als vielmehr unzweckmäßige Geseze das
Uebel verschulden, und der Verlauf unserer Darstellung
wird die Richtigkeit dieser Voraussehung darthun.
Wie aber kommt es, daß bei so greller Wirkung
gleichwohl die Ursache noch nicht erkannt worden ist?
Daher, daß die Wirkung nicht die unmittelbare, sondern
die mittelbare Folge der Ursache ist. Wo es sich anders
verhält, da ist man auch bereits zur Erkenntniß gelangt.
14
Diejenigen staatlichen Einrichtungen, welche ihren nach-
theiligen Einfluß direct auf die untere Volkssphäre aus-
üben, wie namentlich der übermäßige Militair-Etat
und die hohe Besteuerung der nothwendigsten
Nahrungs-Mittel sind in der That längst als mäch-
tige Ursachen des Proletarier-Elends angeschuldigt wor-
den. Andere verderbliche Gesche aber, aus deren näch
ster Wirkung erst das Proletariat als zweite Potenz
hervorgeht, jene Geseze, welche nicht in unmittelbarer
Beziehung zur untern Volksklasse stehen, sondern ihren
traurigen Einfluß zunächst auf die höhern Gesellschafts-
Klaſſen ausüben, und erst von hier in unheilvollem Rück-
schlag die untern Klassen treffen, jene Gefeße, sagen.
wir, welche den Wohlhabenden verderben, welche den
Beſtzenden verarmen, ste stnd es, die sich bisher in ihrer
Bedeutung als Ursache des Proletariats dem Auge des
Forschers entzogen haben.
Es gicht ein offenes und ein verdecktes Pro-
letariat; das verdeckte ist die Verarmung. Niemals
entstehen in einem Staate unmittelbar Proletarier; zu-
erst entstehen Verarmte, die Dauer stempelt ste zu Ar-
men, aus den Armen werden Proletarier. Das Pro-
Ietariat rekrutirt sich aus der Armuth, diese aus der
15
Verarmung. Die Verarmung ist demnach die eigent=
liche Pflanzschule des Proletariats.
Stellen wir die Gliederung dieser Analyse scharf zu=
fammen. Unzweckmäßige Geseze erzeugen Verarmung,
aus diesen entwickelt sich die Armuth und diese gestaltet
sich zum Proletariat.
Und was ist das bündige Resultat dieſes Reſümés?
Gebt gute Geseze für die Bestzenden, so verhindert Ihr
die Fortsetzung des Proletariats; gebt gute Geseze für
die Armen, so rottet Ihr das vorhandene Proletariat
aus. Ersteres ist wichtiger als Letteres. Erzeugt kein
neues Gift, so wird es euch leichter werden, das alte zu
zerstören. Erzeuget keine neue Armuth, damit nicht
neues Proletariat entstehe.
Wir haben versprochen, unsere Ansichten über das
Proletariat, über seine Ursachen und die Mittel seiner
Heilung mit positiven Gründen zu rechtfertigen. Dieses
Versprechen glauben wir keineswegs durch theoretische
Deductionen gelöst zu haben; vielmehr wollen wir nun-
mehr zu dem thatsächlichen Beweise übergehen: wir
wollen practische Belege geben.
16
3.
Ueber die besonderen Ursachen des Proletariats.
Ehe wir zu der Auseinandersehung dessen übergehen,
was wir zu dem Gegenstande unserer Untersuchung be-
ſtimmt haben, müssen wir uns gegen die Vormeinung
verwahren, als sei es unsere Absicht, das Thema in
seinem weitesten Umfang und in allen seinen Einzeln=
heiten zu erschöpfen. Vielmehr stellen wir uns zunächst
nur die Aufgabe, das Allgemeine unserer Behauptung,
daß das Proletariat seine Wurzel in einer unzweckmäßi-
ßigen Staatsverwaltung hat, durch thatsächliche Argu-
mente zu beweisen, und wählen aus diesen Argumenten
zunächst wiederum nur diejenigen, welche entweder dem
allgemeinen Gesichtskreise am nächsten liegen, oder in
Beziehung auf das Proletariat ihre verderbliche Wirkung
am unmittelbarsten äußern.
Wenn wir gleichwohl zwei an sich höchst wichtige
Elemente einer ungeeigneten Staatsverwaltung aus un-
serer Betrachtung ausschließen: nämlich die unzwec=
mäßige Besteuerung und den unverhältniß-
mäßigen Militair-Etat, so geschieht dies aus
dem Grunde, weil beide in ihrer verderblichen Wirkung
bereits vielfältig erkannt und besprochen worden sind,
17
weshalb wir sie denn auch nur andeutungsweise berüh-
ren wollen.
Wenn die unzweckmäßige Besteuerung von dem
Schwachen dieselbe Leistung oder eine noch größere for-
dert, als von dem Starken, so muß solches Verfahren
als Resultat nothwendig ein Mißverhältniß herbei=
führen, welchem der Schwache früher oder später zum
Opfer fällt. Es muß bei ihm eine Erschöpfung eintre-
ten, die endlich zur Ohnmacht wird. Der Mittelloſe
muß ein Armer, der Arme ein Proletarier werden.
Noch augenfälliger sind die Nachtheile eines über-
mäßig starken stehenden Heeres. Reichthum entsteht
durch Erwerb, Erwerb verlangt Arbeit, zur Arbeit ge=
hören Arbeitskräfte. Werden nun dem Staate im Ueber-
maß Arbeitskräfte entzogen, und werden überdies die
thätigen Arbeitskräfte genöthigt, jenes Nebermaß müßi-
ger Kräfte zu ersehen, ja selbst die Bedingung der Er-
haltung jener zu erwerben, so muß dies nothwendig eine
Vernichtung derjenigen Einzelkräfte erzeugen, die solcher
Anstrengung nicht gewachsen sind: es muß ein Zuwachs
von Verarmung und als Folge derselben von Proletariat
entstehen.
Gehen wir nunmehr zu denjenigen Betrachtungen
über, deren umfassendere Erörterung wir uns zur Auf-
2
I
18
gabe gemacht haben. Wir suchen die Ursachen des
Proletariats in der fortwuchernden Verarmung, und
leiten die Entstehung dieser wieder her aus ungenügen-
dem Schuß des Besizes. Wir klagen demnach als eine
der wesentlichen Ursachen des Proletariats an:
die zweckwidrigen Geseze des Credits, des Eigen-
thums und des Verkehrs.
4.
Ueber den Credit und die Credit-Gesetze.
Seitdem der Handel aufgehört hat, ein Tauschhan-
del zu sein, ist der Credit einer der wesentlichen Hebel
des Verkehrs geworden. Sobald nämlich das geprägte
Geld als einziges Austauschmittel im Handel monopoli-
sirt war, mußten sich bald verschiedene Mißverhältnisse
ergeben. Theils reichte das vorhandene Quantum des
Austauschmittels für das sich immer mehrende Quantum
der dagegen ausgetauschten Werthobjecte überhaupt nicht
aus und mußte daher durch andere Werthobjecte erseht
werden, so daß das Geld eigentlich nur formell zum
Vermittler des Verkehrs diente; theils aber war der
Mangel des Geldes nur ein relativer, indem daſſelbe
19
blos im Moment des Austausches fehlte, und erst durch
andere Werthobjecte erworben werden mußte.
Indessen hatte man den hohen Vortheil, den das
Geld als ausschließliches Tauschmittel für den Verkehr
darbot, so vollständig erkannt, daß man sich dieser Vor-
theile nicht wieder entschlagen wollte. War auch die
absolute Menge des Geldes allerdings nicht groß genug,
um die schon vorhandenen Werthobjecte, und noch we=
niger die sich stets neu erzeugenden decken zu können,
war somit das Geld überhaupt nur ein kleiner Theil des
gesammten Reichthums, so wurde es doch ein für alle-
mal die Norm für die Bezeichnung der ausgetauschten
Werthe, es wurde der allgemein angenommene Maßstab,
nach welchem der Gehalt eines jeden andern Werthes
abgeschäzt wurde.
Auf diese Weise mußte sich im Verkehr bald ein
eigenthümliches Verhältniß gestalten.
Wenn nämlich für gewisse Werthobjecte im Verkehr
das einzige Austauschmittel, das Geld, momentan nicht
vorhanden war, so begnügte man sich damit, das aus-
getauschte Werthobject durch den Nominal- Werth des
Geldes zu bezeichnen und fügte sich darein, das für den
Augenblick fehlende Austauschmittel später zu empfan-
gen. Dies ist das Wesen des Credits.
2*
20
Je mehr aber die Industrie sich entwickelte, je rascher
und häufiger neue Werthobjecte erzeugt wurden, je
werthvoller diese waren, je mehr also endlich der wahre
Reichthum stieg, desto unzureichender mußte sich natür-
lich auch das vorhandene Quantum des Geldes als Aus-
tauschmittel erweisen, desto mehr mußte sich mit anderen
Worten der Credit steigern. Und dies nicht allein.
Jemehr die Menge des vorhandenen Geldes gegen die
Menge und den Reichthum neuer Werthobjecte in Miß-
verhältniß kam, desto mehr mußte auch der Credit in
Gefahr gerathen, nicht mehr als Repräsentant des Gel-
des auszureichen, indem dasselbe nicht mehr momentan,
sondern auch später fehlte und so der bewilligte Credit
nicht ausgeglichen werden konnte. Wir erleben dies im
weitesten Umfang gerade in unserer Zeit.
Die Schaffung neuer Werthe schreitet mit Riesen-
schritten vorwärts. Welche Reichthümer haben die Dampf-
kraft und die Eisenbahnen geschaffen! Das Geld aber
vermehrt sich nicht, und so stellt sich die sonderbare That-
sache heraus, daß in dem Maße, wie der Reichthum sich
vermehrt, die Noth wächst, zunächst freilich nur die Geld=
noth, dann aber auch die wahre Noth, weil die Werth-
objecte werthlos werden, wenn sie nicht endlich durch
Geld repräsentirt werden können. Diesem Zustande muß
21
natürlich abgeholfen werden.
Das Quantum des Gel-
des zu vermehren, liegt nicht in unserer Macht; der
Credit, der Repräsentant des fehlenden Geldes ist in
seiner jezigen Gestalt unzureichend. So bleibt uns denn
nichts Anderes übrig, als zu versuchen, dem Credit eine
andere Form zu geben, in welcher er seinem Zwecke voll-
ständig entspricht.
Der Credit ist der wahre Hebel des Verkehrs, das
Geld ist nur in zweiter Ordnung der Hebel des Credits.
Dies ist eine so unbestreitbare Wahrheit, daß wir uns
der Mühe des Beweises überheben können. Wenn aber
Credit und Geld so wesentliche Lebenselemente des Ver-
kehrs sind, der seinerseits wieder die mächtigste Lebens-
bedingung der Gesellschaft ist, so dürfen wir gewiß mit
Recht von dem Staat erwarten, daß er eben jenen Haupt-
elementen seiner eigenen Eristenz die aufmerkſamſte Sorg-
falt widmen und Alles anwenden werde, ste vor Ver-
derbniß oder auch nur irgend welchem Nachtheil zn
schützen.
Untersuchen wir nunmehr inwieweit der Staat diesen
Erwartungen entsprochen hat. Wir haben den Credit
als ein Verkehrsmittel ersten Rangs, das Geld als cin
folches zweiten Rangs erkannt. Sehen wir zuerst, was
ist für das Lettere geschehen? Die Antwort lautet ent-
22
I
schieden günstig. Es ist Alles geschehen, was irgend
als nothwendig erachtet werden muß. Man hat dem
Metall, das ein für allemal als Austauschmittel, oder
doch als Vermittler des Austausches dienen soll, einen
abſoluten Werth beigelegt und es dadurch befähigt, als
sicherer Maßstab für jede Werthbezeichnung zu dienen.
Man hat das Metall durch Zertheilung desselben in be-
stimmte kleinere und größere Einzelwerthe gleichsam aus
ſeiner Erstarrung gelöst, es flüssig und umlaufsfähig
gemacht. Man hat den einzelnen metallinischen Werth-
objecten, den Münzen, die erdenkbar bequemste Formung,
dieser überdies durch das Gepräge ihre Vollendung ver-
liehen. Um jede Schwankung in dem absoluten Werth
der Münzen zu verhüten, ist ihre Herstellung ausschließ=
lich dem Staate vorbehalten, und ist Falschmünzeref
als eines der schwersten Verbrechen verpönt.
Wenn nun aber so viel zur Sicherung des blos mit-
telbaren Verkehrs-Hebels, des Geldes, geschehen ist, um
wie viel mehr wird da für die Sicherung des unmittel
baren, des Credits, gethan sein!
Aber diese Annahme, als Schluß so unleugbar rich=
tig, ist als Voraussetzung dennoch falsch. Für den Cre-
dit ist gar nichts geschehen, oder doch, es ist von
Seiten des Staats allerdings manches geschehen, nicht
23
♫
aber um den Credit in seiner Bedeutung für den Ver-
kehr zu sichern, sondern ihn zu schwächen, zu gefährden,
zu entwerthen.
Man hat dem Golde einen absoluten Werth ver=
liehen, warum nicht auch dem Credit? Wir werden zei-
gen, daß dies möglich ist. Man hat das Metall
liquid und umlaufsfähig gemacht, indem man es aus-
prägte, warum nicht auch den Credit? Wir werden zei-
gen, daß dies möglich ist. Man hat die Falschmünzerei
des Geldes verpönt, warum hat man die Falschmünzerei
des Credits förmlich sanctionirt? Wir werden zeigen,
daß dies wirklich geschehen ist!
Als der Tauschhandel aufhörte, schte man an die
Stelle des wandelbaren Tauschobjects ein festes Werth-
object, das Geld. Als das Geld sich als festes Tausch-
object unzulänglich erwies, weil es sich nicht in dem Ver-
hältniß mehrte, als fortwährend neue Werthobjecte ge=
schaffen wurden, sezte man an die Stelle desselben
nichts, den Credit. Creditiren heißt etwas, das man
bestzt, fortgeben und nichts dafür zurückempfangen. Dies
ist offenbar eine ungerechte, eine vernunftwidrige Ver-
kehrsbedingung. A verkauft für 1000 Thlr. Waare
auf sechsmonatlichen Credit, d. h. er ist seines Besizes
im Werth von 1000 Thlr. auf sechs Monate vollständig
24
beraubt. In der That, der Credit in seiner jezigen
Form ist ein Raubsystem, in welches der Beraubte sich
nothgedrungen ergeben muß. Auffallend ist es, daß der
Staat, d. h. das Organ des Staats, die Verwaltung,
für den Credit, dessen er selbst bedurfte, ein zweckmäßi-
geres System zu ſubſtituiren wußte, daß er gleichwohl
dem andern Factor des Staats, der Gesellschaft, eigen-
willig vorenthielt. Wenn der Staat außer Stande ist,
baares Geld zu zahlen, so giebt er dafür ein Erſagmit-
tel, ein Papier mit dem Nominalwerthe des resp. Geld=
betrages. Siche da! auf diese Weise ist ja das Problem
wenigstens zum Theil gelöst. Irdem der Creditnehmende
die Verbindlichkeit eingeht, das Werthobject des Credits
zu einer bestimmten Zeit, an einem bestimmten Orte
unweigerlich in den Geldwerth umzusehen, hat der Cre-
dit als Tauschobject einen absoluten Werth gleich dem
Metall erhalten. Indem ferner das Werthobject des
Credits für die Zeit seiner Dauer durch ein Papier mit
entsprechendem Nominalwerth repräsentirt wird, ist der
Credit gleich dem Gelde ausgemünzt und cirkulations-
fähig geworden.
Das Gleichgewicht zwischen dem neugeschaffenen
Reichthum und seinem Repräsentanten ist wieder herge=
stellt, die Werthobjecte find mobiliftrt, in Geld_ver=-
25
wandelt, cirkulationsfähig gemacht, mit einem Worte:
der Credit ist verkörpert.
Wenn der Staat Papiergeld ausgiebt, so beruht
der Werth dieſes Scheingeldes zunächst auf der Gewiß-
heit, zu jeder Zeit das auf demselben bezeichnete Metall-
geld erhalten zu können. Es stüßt sich also auf das
Vertrauen, nicht bloß in die Rechtlichkeit, sondern auch
in die unbedingte Zahlungsfähigkeit des Staats. Wenn
es aber auch nicht Beispiele genug gäbe, daß dieses Ver-
trauen, wenngleich heute vollkommen gerechtfertigt, den-
noch schon morgen vollständig getäuscht sein kann, wenn
auch nicht eine vielfache Erfahrung lehrte, daß das Pa-
piergeld des Staats oft schon fast bis zur gänzlichen
Werthloftgkeit herabsank, so steht doch so viel fest, daß
es selten ein wirkliches Werthobject repräsentirt und so-
mit fast immer einen nur illusorischen Werth hat.
Ganz anders würde es sich mit dem Papiergelde des
Credits verhalten. Dies repräsentirt stets ein wirkliches
Werthobject, es ist kein bloßer Schein des Wirklichen,
ſondern ein zeitweiliger Stellvertreter desselben, es ist die
cirkulationsfähige Form eines nichtcirkulationsfähigen
Objects.
Warum aber, wenn eine so vortreffliche Auskunft
gefunden war, hat sie die Verwaltung einseitig für sich
t
26
behalten und ihre Benutzung der Gesellschaft versagt?
Oder meint man, ihre allgemeine Benutzung sei unmög
lich? Wir werden das Gegentheil zeigen. Es giebt,
wie wir gesehen haben, zwei Creditformen: eine staat-
liche, welche gesichert ist, und eine gesellschaft=
liche, welche ebenso wenig Erfolg als Garantie ge-
währt. Diese lettere konnte in ihrer Vernunftwidrigkeit-
in dem großen Handelsverkehr nicht genügen und mußte
daher, wenn der Handel, dieser Ernährungsprozeß des
Staats-Organismus, nicht vernichtet werden sollte, ge=
gen die erstere, die staatliche Creditform, vertauscht wer-
den. Dies ist geschehen. Der Staat hat einer Klaſſe
der Gesellschaft, oder eigentlich nur einer Summe von
Individuen, das kostbare Privilegium der Wechselpflich-
tigkeit ertheilt, d. h. der Staat hat seine Zustimmung
gegeben, daß die Schulden, welche jene Individuen kon-
trahiren und in einer bestimmten Form verbriefen, durch
das natürliche Recht eines gestcherten Interesses den vol-
len Werth des Creditobjects haben, und so hat sich die
Ausmünzung und Cirkulationsfähigkeit des Creditobjects
von selber gefunden, die Verbriefung, der Wechsel, cir-
kulirt als baares Geld. Hier ist demnach kein Raub-
system mehr; hier ist Handel. A verkauft an einen nicht
Wechselfähigen für 1000 Thlr. Waare auf 6 Monate,
1
27
und hat während dieser 6 Monate für seine Waare
nichts. B verkauft an einen Wechselfähigen für 1000
Thlr. Waare auf 6 Monate Credit, der in einem Wech-
sel garantirt ist, und B hat von dem Moment des Ver=
kaufs an ein Werthobject von 1000 Thlr. in Händen,
das er wie baares Geld benußen kann. Welch ein Un-
terschied! Aber sehen wir weiter. Die 6 Monate sind
Bride Käufer bezahlen nicht. A hat einen Pro-
zeß durchzufechten, der, wenn es gut geht, 6 Monate
dauert; B's Rechtsstreit ist in 3 Lagen entschieden !
unt.
Ist diese Ungleichheit des Rechtsschutes auf irgend
eine Weise zu rechtfertigen? Ist es zu rechtfertigen, daß
ein vernünftiges und heilsames Verkehrssystem nur für
eine Kategorie der Gesellschaft in Anwendung gebracht
wird und nicht für die ganze Gesellschaft überhaupt?
Aber, wird man sagen, was hält A ab, sich derselben
Verkehrsform zu bedienen, wie B? Warum läßt er sich
von seinem Käufer nicht auch einen nach Wechselrecht
ausgestellten Wechsel geben?
Hier find wir bei dem Beweise unserer Behauptung
angelangt, daß der Staat das Schuldenmachen, dieſe
Falschmünzerei des Credits, förmlich sanctionirt. A ver-
kauft seine Waaren an X auf Credit; A will einen nach
Wechselrecht ausgestellten Wechsel haben, und X will
28
diesen Wechsel geben. Alles ist in bester Ordnung,
beide Parteien sind zufrieden, denn A erhält in dem
Wechsel ein Werthobject, das ihm wie baares Geld
dient, und X erhält aus Rücksicht darauf seine Waare
5, ja 10 Thlr. billiger. Aber der Staat legt sein
Veto ein. Das Gesez duldet nicht, daß ein nicht Pri-
vilegirter seiner Schuld die erforderliche Sicherheit gebe
und ste in ein Werthobject verwandle. Ein von einem
Nichtprivilegirten mit Vorbedacht und freiwillig ausge-
stellter Wechsel ist kein Wechsel. Heißt das nicht ein
solides Geschäft muthwillig in ein unsolides verwandeln?
Heißt dies nicht ein werthvolles Verkehrsmittel absichtlich
vernichten? Heißt dies nicht, die Schulden geseßlich er=
zwingen? Man sagt dem Schuldner: „Du darfst, auch
wenn du willst, nicht die Verpflichtung auf dich nehmen,
eine Schuld am Verfalltage pünktlich zu zahlen, viel-
mehr sollst du dir noch eine Menge Winkelzüge offen
halten, mindestens die Freiheit, 6 Monate lang prozesst=
ren zu können.” Heißt dies nicht die Gesellschaft demo-
ralisiren?
Hören wir indeß auf die Nachtheile eines Zustandek
aufzuzählen, die so allgemein erkannt, so tief empfun
den sind, daß es, um von ihrem Vorhandensein zu über
zeugen, feiner Erörterung bedarf. - Beschäftigen wi
29
uns vielmehr damit, das Heilmittel für das Uebel zu
finden. Aber es ist ja schon gefunden; der Staat hat
cs ja bereits zu seinem eigenen Vortheil angewendet und
großmüthig auch einer exclusiven Kaste die Benußung
verstattet: Wechselfähigkeit heißt es. Nun wohl, gebt
allgemeine Wechselfähigkeit und Ihr habt
wie mit einem Zauberschlage den Verkehr von einem
tödtlichen Gebrechen geheilt, die Gesellschaft von einer
Wuchersaat des Proletariats befreit.
Gebt allgemeine Wechselfähigkeit! In der That', es
sollte uns nicht wundern, wenn es Personen gäbe, die
vor dieser Forderung wie vor einem Gespenst erschräcken.
Hie und da mag ein inkorporirter Aristokratismus Wehe
schreien über die Frechheit, das geheiligte und im hiſto-
rischen Recht verjährte Privilegium der Börsen-Braminen
dem profanen Volke preiszugeben; hie und da mag ein
blöder Servilismus vor dem Gedanken erbeben, mit sei-
nem ganz unterthänigsten Namenszuge ein Werthobject
zu schaffen, wie ein stolzer Gaugraf der Corporation;
hie und da mag ein Schwindler in Entschen gerathen
bei der Zumuthung, daß eine Schuld fortan etwas An-
deres sein soll, als ein legitimer Diebstahl. Gleichwohl
ist die allgemeine Wechselfähigkeit kein grausenhaftes Ge=
spenst, sondern vielmehr ein guter Engel des Verkehrs,
30
ein Friedensbote für den Credit, eine Schuhmauer gegen
die Fortwucherung des Proletariats.
Wie läßt sich vor dem natürlichen Recht und vor
der gesunden Vernunft ein Gesez rechtfertigen, das dem
Bürger verbietet, die Verpflichtung zur pünktlichen Be-
zahlung einer Schuld einzugehen. Wie? denselben
Mann, dem das Gesez gestattet, über sein ganzes Ver-
mögen nach eigenem Belieben zu verfügen, Grundbeſlg
zu kaufen und zu verkaufen, Schenkungen zu machen,
Handel zu treiben, denselben Mann muß das Gesetz be=
vormunden, wenn es sich darum handelt, daß er die
Verpflichtung eingeht, ein. Schuld zu bezahlen. Wie?
der Staat übernimmt selbst die Verpflichtung, dem Gläu-
biger im Wege Rechtens zu seiner Forderung zu verhel-
fen, stemmt sich aber dagegen, diesen Weg Rechtens ab=
zukürzen, sondern verlangt, daß er 3 Meilen lang sſei,
wo mit 3 Schritten zum Ziele zu kommen ist! Mit dem=
selben Rechte könnte ein Gesch gebieten, daß auf Eisen-
bahnen nur die corporirte Gilde, andere Muttersöhne
aber auf gemeinen Knüppeldämmen fahren müßten, da-
mit nun, damit sie auf den Eisenbahnen nicht
die Hälse brechen.
Gebt allgemeine Wechselfähigkeit? Löst von dem
Willen des dispositionsfähigen Staatsbürgers die un-
31
A
1
1
würdige und verderbliche Fessel ab, die ihn hindert, im
Verkehr ebenso ehrlich zu sein, wie Andere!
Wenn aber nicht Recht und Vernunft Euch bestim-
men, so bestimme Euch der Vortheil. Welch unermeß-
lichen, unberechenbaren Vortheil würde es gewähren,
wenn der bodenlose Credit des Nichts, der gefräßige
Credit des Raubes aufhörte und an seine Stelle der ehr-
liche Credit der Sicherheit, der nußbare Credit des Wer-
thes träte.
Wenn der Geldmangel aufhörte, weil jedes
materielle Werthobject sogleich einen formellen Werth-
repräsentanten erzeugte, der als Ersatzmann die vollen.
Dienste des ursprünglichen Wehrmanns leistete! Führen
wir uns das gewaltige Bild in einigen anschaulichen
Beispielen näher.
A ist Schuhmacher, ein ehrlicher fleißiger Mann,
aber er ist genöthigt, seine Stiefeln an alle Buchstaben
des A. B. C's zu verkaufen, ohne von einem Einzigen
Geld dafür zu empfangen. Je mehr A arbeitet, desto
ärmer wird er. Seine Schulden mehren sich, seine Ein-
künfte bleiben Null. Alle seine Abnehmer müssen zwar
bezahlen, aber erst dann, wenn es ihnen beliebt; der
arme Schuhmacher darf es nicht einmal wagen, ste zu
mahnen. Einigen beliebt es auch gar nicht, ihn zu be=
zahlen. A wartet 6 Monate, dann klagt er und wartet
1
32
6 Monate auf die Entscheidung des Prozesses. Aber
der Lederhändler hat nicht Lust, mit dem Schuhmacher
die weite Reise durch die Ewigkeit zu machen. Er ent-
zieht ihm den Credit. Voll Verzweiflung eilt A zu ihm
und zeigt ihm sein Conto-Buch, in welchem der doppelte
Betrag dessen, was er ihm schuldet, verzeichnet steht.
,,Gut!" sagt der Lederhändler;,,wann werden diese
Schuldposten eingehen?" Ja, das weiß Gott allein.
Der Lederhändler zuckt die Achseln und giebt kein Leder.
A ist ein armer Mann geworden, weil er zu fleißig
gewesen ist. Nicht lange, so wird er auch noch verklagt
und ausgepfändet, und stehe da, A ist ein Proletarier
geworden. Meint Ihr, daran sei die Hartherzigkeit des
Lederhändlers Schuld? Ei, bei Leibe! Dem ist's ebenso
ergangen. Ihm schuldet das ganze A. B. C. der Schuh-
macher, der Credit saugt allmälig seine Lebenskräfte aus,
die Lederfabrikanten werden schwierig, thun ihm endlich,
wie er dem Schuhmacher aus Noth gethan und eines
schönen Morgens ist der Lederhändler bankerott und in
Folge dessen genöthigt, seines eigenen Lebensunterhaltes
wegen ein Dugend Schuhmacher auspfänden zu lassen,
d. H. ste zu Proletariern zu machen.
Wenn dies Beispiel die Genests des Proletariats
bei der gewerbtreibenden Klasse vor Augen führt, só mag
33
uns ein zweites Beispiel denselben Dienst leisten für die
handeltreibende Klasse, also für eine höhere Gesellschafts-
sphäre und für ein größeres Gebiet der unseligen Folgen.
B ist Grossist in Baumwollenwaaren. Er besucht
die Messen und hat einen glänzenden Absatz. Nein,
nur einen großen, denn von dem Glänzenden, dem Me-
tall, bekommt er wenig zu sehen. Er giebt für 20,000
Thlr. Waaren hin und nimmt, wenn das Glück gut ist,
3000 Thlr. baaren Geldes ein. Das Ucbrige ging auf
Credit fort. Der Credit lautet bis zur nächsten Messe,
aber B weiß schon, daß zur nächsten Messe 7/8 der aus-
stehenden Forderungen nicht eingehen werden. Wann
ste eingehen, ob ste je eingehen, das weiß er nicht und
den Kopf voll schwerer Sorgen über das glänzende Ge-
ſchäft, das er gemacht hat, verläßt er die Meſſe. Zur
nächsten kommt er wieder, dasselbe Geschäft; ebenso
zur dritten, ebenso zur vierten. B ist ein reicher Mann
geworden; er hat 50,000 Thlr. Buchschulden und ist
seinem Garnhändler nur 25,000 Thlr. schuldig. Aber
der Garnhändler will endlich bezahlt sein; B braucht
Geld. Er fängt an, seine Abnehmer zu mahnen, er
entzieht diesem und jenem den Credit; aber er bekommt
kein Geld. Da führt ihm das Glück einen Käufer X
zu, der für baares Geld kauft. B ist glücklich, aber X
3
?
34
A
weiß sehr wohl, was das baare Geld werth ist, er weiß,
daß die Grossisten in ewiger Geldverlegenheit sind und
macht sich die Umstände zu Nuze.,,Ich kaufe per Casso",
sagt er zu B,,und muß deshalb um 10 pC. billiger
kaufen." Die Zumuthung ist empörend, aber die Noth
ist es noch mehr. B giebt nach; er verkauft 10 pC.
billiger, macht ein schlechtes Geschäft und ist froh,
gemacht zu haben: er kann seinen Garnhändler bezahlen.
Aber wo Unkraut gefäct wird, können keine Früchte
geerudtet werden. Die Folgen bleiben nicht aus. X
kommt nach Haus. Er hat 10 pC. billiger gekauft, als
feine Concurrenten und ha. nun die Macht in Händen,
diese zu ruiniren. Von dieser Macht profitirt er. Cr
verkauft vorläufig mit 5 pC. avance, was bei seinen
Concurrenten einem Verlust von 5 pC. entspricht. In
der That müssen diese nun mit 5 pC. Schaden verkaufen
oder auf das Geschäft refigniren. Wie ste wählen mö-
gen, gehen sie ihrem Ruin langsam aber sicher entgegen.
Die Schwächsten fallen zuerst. Die Stärkeren folgen
nach. B ist mit einem Male wieder ein armer Mann.
Seine 50,000 Thlr. Buchschulden waren fast nur eben
so viele Seifenblasen. Aber ihm geschah schon Recht,
er hat die Armen ruinirt. B erklärt sich insolvent. Er
hat 50 Fabrikanten beschäftigt, deren Stühle vorläufig
35
leer stehen bleiben. 25 von ihnen sind nicht im Stande,
das zu ertragen, ohne zu verarmen; 10 helfen sich den=
noch wieder zu einem dürftigen Unterhalt empor, 15
aber ziehen mit Weib und Kind in's Berliner Voigt-
Land: ste sind Proletarier geworden. Ein schöner Zu-
wachs, die Gesellen ungerechnet.
Diese Bilder sind nach der Natur gezeichnet, sie sind
wahr, sie sind aus dem Leben gegriffen.
In der That, das Uebel ist gräßlich, aber das Heil-
mittel liegt nah und ist sicher. Hören wir, worin es
besteht.
5.
Die Regulirung der Credit - Verhältniſſe.
Der Credit in seiner Ledeutung als Ersagmittel für
das mangelnde baare Geld im Verkehr, muß, wenn er
ein wirklicher Erfah und nicht eine bloße Illusion sein
foll, nothwendig dieselben Garantien bieten, wie das
baare Geld: er muß einen festen objectiven Werth haben.
und circulationsfähig sein.
Festen Werth kann der Credit nur dadurch erlangen,
3 *
刻
​36
daß seine Zeitdauer fest bestimmt wird. Der unbestimmte
Credit, dieses stillschweigende Ucbereinkommen, daß der
Creditgebende sich in die Willkür des Creditnehmenden
fügen wolle, muß aufhören. Wer borgt, muß die aus-
drückliche Verpflichtung eingehen, zu einem bestimmten
Termine zu zahlen. Diese Verpflichtung muß volle
Rechtsgültigkeit haben. Um aber Jedermann zu zwin-
gen, Creditgeschäfte nur unter dieser Form zu machen,
und um namentlich die Creditgebenden der beengenden
Rücksichten zu entheben, die sie so oft gegen die Credit-
nehmenden beobachten müſſen, bestimme das Gesetz,
daß jedes Creditgeschäft, welches ohne die
in Rede stehende Verpflichtung abgeschlos=
sen ist, ungültig sei und den Creditgeben =
den zu keinem Anspruch berechtige.
Zunächst ist nun die Form zu bestimmen, unter
welcher der Creditnehmende die Zahlungsverpflichtung
eingeht. Die Form ist natürlich ein schriftliches Be=
kenntniß, daß A dem B eine gewisse Summe schulde,
auch solche ihm an einem gewissen Tage zahlen wolle.
Das jezt herrschende Gesch aber unterscheidet bekanntlich
zwischen solchen schriftlichen Schuldbekenntnissen, welche
volle Rechtsgültigkeit haben (Wechsel) und solchen,
deren Rechtsgültigkeit erst erftritten werden muß,
{
37
(Schuldverschreibungen). Die lettere Kategorie ist für
den Verkehr nuglos; nur durch die erstere erhält das
Creditobject einen positiven Werth. Demnach bestimme
das Gefeß, daß jede Zahlungsverpflichtung bei
Creditgeschäften, bei Strafe voller Ungültig =
keit, mittelst eines förmlichen Wechsels (nach
Wechselrecht) eingegangen werden müsse.
Wir verlangen mit andern Worten ein Gesetz all-
gemeiner Wechselpflichtigkeit, wohlverstanden:
nicht blos allgemeiner Wechselfähigkeit. Das Gesetz
soll nicht ferner den Dispositionsfähigen hindern, eine
feste Zahlungsverpflichtung einzugehen,
ein solches
Gesetz ist an und für sich ein Unding; es soll ihm
auch nicht blos gestatten, dies, wenn es ihm etwa beliebt,
zu thun, ein solches Gesetz ist überflüssig; nein, es
soll ihn nöthigen, es zu thun, es soll das in die Form
gegossene moralische Princip sein, was jedes Geset
sein soll.
Was verlangen wir denn? A schuldet B aus einem
Creditgeschäfte 100 Thlr. A zahlt nicht. Einen Wechsel
durfte er nicht ausstellen; ein Schuldschein muß erst ein-
geklagt werden. B klagt. Der Prozeß ist nach 6 Mo-
naten in allen Instanzen entschieden, es wird Exekution
gegen A verfügt; er zahlt oder geht in's Schuldgefäng=
38
}
niß. Wem nühte der Prozeß? B mußte 6 Monate
länger auf sein Geld warten, A ist allerdings 6 Monate
ſpäter ins Schuldgefängniß gegangen, aber er hatte im
besten Falle nur den Nußen, während der 6 Monate
seine Schwindelgeschäfte fortsegen zu können. Für ihn
wär's nicht schlimmer, für Andere wär's beffer gewesen,
er wäre 6 Monate früher an das Ziel seiner Thätigkeit
gelangt. Oder wendet man ein, A habe sich möglicher
Weise in den 6 Monaten helfen können? Ein schöner
Einwand in der That! Als ob das Recht dazu da
wäre, dem Schuldner auf Kosten des Gläubigers zu hel-
fen! Wie, wenn während der 6 Monate B zu Grunde
gegangen ist? Aber auch abgesehen hiervon, würde das
Gesez eine solche philanthropische Aufgabe gleichsam blind-
lings und mechaniſch erfüllen. Der Prozeß, der demnach
nur da wäre, dem Schuldner Frist zu gewähren, geht
feinen formellen Gang fort; er dauert 6 Monate, nicht
weniger, auch wenn sich der Schuldner schon nach 3 Mo-
naten geholfen hat, nicht länger, auch wenn sich der
Schuldner erst nach 9 Monaten helfen kann, er dauert
aber auch 6 Monate, wenn der Schuldner sich gar nicht
zu helfen braucht, wenn er lediglich aus Chikane und
Böswilligkeit nicht zahlt.
Wie ganz anders, wenn das Gesetz die Erfüllung
1
I
1
39
der philanthropischen Rücksicht lediglich dem Creditgeber
überläßt. Diesen ist es natürlich unbenommen, seinem
Schuldner die Schuld am Verfalltage zu prolongiren.
Er wird es in seinem eigenen Interesse thun, wenn er
die Ueberzeugung gewinnt, daß es etwas nüht; er wird
just auf so lange prolongiren, als es nöthig ist. Mit
einem Wort, er wird mit Einsicht handeln und nicht
blindlings, wie der Prozeß.
5
Wozu also der Prozeß? Um die Forderung rechts-
gültig zu machen? Ei, laßt ste doch gleich rechtsgültig
sein, so ist der Prozeß nicht nöthig. Was also ver=
langen wir? Nichts als die Beseitigung unnüßer, felbft
schädlicher Prozesse, die wie boshafte Hemmschuhe stch
an den Verkehr hängen, die nichts find, ols die verhee-
renden Wucherpflanzen eines unmoralischen Princips. -
Also allgemeine Wechselpflichtigkeit! Nun kommen
wir unserm Ziele schon näher. Bei jedem Creditgeſchäft
ist der Creditnehmende geschlich gezwungen, auf Höhe
des Creditbetrags einen Wechsel auszustellen. Auf diese
Weise ist das Werthobject des Kredits wenigstens in
formeller Rücksicht circulationsfähig geworden, ebenso,
wie es das Geldpapier des Staats ist, wie es die Wech-
ſel der inkorporirten Kaufleute und Bankiers find. Es
bleibt uns nunmehr noch die Aufgabe, nachzuweisen, wie
I
#
40
diese Wechsel auch in realer Hinsicht, als entsprechendes
Circulationsmittel, als Tauschobject im Handelsverkehr
dienen können, dienen müssen.
Bevor wir indeß darauf übergehen, wollen wir einige
Eimvendungen betrachten, die man voraussichtlich dagegen
erheben möchte.
Wenn, sagt man vielleicht, der Credit schon in seiner
jezigen Gestalt so oft zu Täuschungen führt, so oft zur
Schwindelei benugt wird, um wie viel mehr wird dies
geschehen, wenn durch die scheinbare Garantie, welche die
Wechselpflichtigkeit gewährt, die Neigung zum Credit=
geben sich natürlich vermehren wird. Bei der Ober-
flächlichkeit, womit tiefgreifende Reformen oft beurtheilt
werden, ist in der That ein solcher Einwand zu erwarten.
Gleichwohl springt seine Nichtigkeit in die Augen. Wenn
der Credit oft täuscht, so ist auch chen so oft der Leicht=
sinn der Creditnehmenden daran Schuld; wenn der
Credit vom Schwindel benutzt wird, so liegt die Ver-
anlassung dazu in der Straflosigkeit, deren sich der
Schwindler erfreute. Und eben Beides foll, muß ja
durch unsern Vorschlag ausgeschlossen werden. Was
kann den Creditnehmenden nachdrücklicher vor Leichtsinn
warnen, als die gewisse Ueberzeugung, daß dieser Leicht-
sinn ihn in einigen Wochen oder Monaten unrettbar in
41
den Schuldthurm führt? Was kann den Schwindler
mehr zurückschrecken, als das feste Bewußtsein, mit der
eigenen Unterschrift sogleich sein Strafurtheil zu dekre=
tiren? Freilich werden die Creditgeber sich mehren —
aber die Creditnehmer werden sich um so mehr hüten,
von dem angebotenen Credit leichtsinnig Gebrauch zu
machen. Die Anschaffung unnüßer Lurus - Gegen-
stände die Ueberhäufung der Waarenlager, und das
ist der Ruin vieler Gewerbtreibenden, wird aufhören.
Das Gewühl im Geschäfte, die Ueber - Production wird
sich vielleicht vermindern, aber das Geschäft wird
solider werden. —
Oder meint man etwa durch krüppelhafte Aus-
nahmsgesete, welche den Rechtszustand erschüttern,
statt ihn zu sichern, besser zum Ziele gelangen zu kön-
nen? Betrachten wir doch einmal die Gesche über die
Verjährungsfristen, oder die über den Actienschwindel.
Was haben die ersteren mit ihrem gewaltsamen Eingriff
in das Recht des Besizes genügt? Haben sie die Pro-
zeffe vermindert? Wahrlich nicht. Man klagt jezt kurz
vor Ablauf der Verjährungsfrist; das ist Alles.
Und die Geseze gegen den Actienschwindel; sie haben
diesem Schwindel Einhalt gethan, aber um welchen
Preis? Um keinen geringern, als um den einer Un-
42
rechtmäßigkeit gegen die Actien-Besizer, eine
Entwerthung der Actien. Oder wäre es rechtlich zu
rechtfertigen, daß der Staat, nachdem er zuerst den
Werth der Actien unbedingt anerkannt hat, nachträglich
ein Gesetz erläßt, daß dieselben Actien nur dann Werth
_haben, wenn ste um baares Geld gekauft werden? Muß
nicht jedes Werthobject, an welches sich, zumal bei dem
Herrschenden Geldmangel, eine so überaus lästige Ver-
kehrsbedingung knüpft, bedeutend an seinem Werth ver-
lieren? Und ist nicht derjenige übervortheilt, der ein
Werthobject zum vollen Preise kauft und es nachträglich
und unerwartet durch jene Bedingung entwerthet steht?
Die Folgen eines so übel ersonnenen Gesetzes konnten
nicht ausbleiben. Waren früher die Actien über ihren
Werth gesteigert, so sind sie durch jenes Gesetz tief unter
ihren Werth herabgedrückt und tausende wohlhabender
Familien verdanken jenem verderblichen Gesez ihren
Ruin. Der Actien Schwindel würde bei strengen und
gerechten Gesezen niemals haben entstehen können -
es würde also auch nie die Veranlassung zu jenem ver-
derblichen, ungerechten Gesche vorhanden gewesen sein.
- Wenn jeder Actien-Verkäufer prompt, nach Wechsel-
recht hätte liefern - und jeder Actien Käufer, nach
demselben Geseze, prompt die gekauften Actien hätte
=
43
abnehmen müssen, Beide, bei Strafe derjenigen Folgen,
welche ein gerechtes Gesch bestimmt, so würde die Börſe
nicht mit unsoliden Actien-Händlern überschüttet worden
sein die Nachfrage nach Actien, also auch der Cours
derselben, hätte niemals diese schwindelhafte Höhe erreicht
und hätte mithin auch nie so tief unter den Werth fallen
können. Oder kann man es leugnen, daß ein gerechtes,
zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung zwingen=
des Recht das beste Mittel zur Entfernung unberufener
Schwindler ist? - Sicht man nicht ein, daß bei conse=
quenter Gerechtigkeit ein Schwindler nur Ein Mal ſein
Wesen treiben kann und sein Verfahren eine Warnung
vor ihm und seines Gleichen ist? Würden nicht we=
nigstens die große Zahl der in andern Geschäftszweigen
soliden Gewerbtreibenden von dem Actienhandel entfernt.
geblieben sein, wenn ein promptes gerechtes Gesch, gleich
dem Schwerte des Damokles, über ihren Häuptern ge=
schwebt hätte? -
Also keine Ausnahmsgesche, keine Gesche, die das
Recht des Besizes antasten, sondern Geseze, die ihn
sichern, das Recht schützen, den gesellschaftlichen Verkehr
fördern und garantiren! Kehren wir zu unserm Thema
zurück.
44
6.
Regulirung der Wechselverhältnisse.
Ein einfaches, strenges und kurzes Wechselgesetz,
am besten, mit einigen entsprechenden Aenderungen, das
rheinische, muß die legislative Seele des neuen Verkehrs-
Organismus sein. Die formellen Wechselverhältnisse
müssen dadurch vor der Gefahr gesichert werden, zur blo-
Hen Illusion herabzustnken. Es muß dadurch im Volke
die allgemeine Ueberzeugung geweckt und genährt wer=
den, daß die Bezahlung einer rechtlich, d. h. mit freiem
Willen kontrahirten Schuld eine Pflicht ist, deren Nicht-
Lösung dem Betruge nahe steht und jedenfalls unheilvolle
Folgen nach sich zieht: Es muß im Volke die allgemeine
Ansicht Wurzel fassen, daß die eigne Unterschrift zur
Anerkenntniß einer Schuld dieselbe Kraft und Bedeu-
tung hat, wie jezt die Unterschrift des Gerichts-Directors
oder Präsidenten unter einem rechtskräftigen Urtheil, daß
demnach die Creditangelegenheit durch die Ausstellung
des Wechsels, mit Ueberspringung des Zeitraums der
Chikane oder des Prozesses, sofort auf den Moment der
Rechtsfähigkeit gerückt worden ist.
Die allgemeine Verbreitung solcher Einsicht und
Ueberzeugung wird dem leichtsinnigen Schuldenmachen
45
steuern und zugleich der Gesinnung des Volks eine Mo-
ralität einprägen, die jetzt in Betreff des Credits nur
allzusehr vermißt wird.
Nächst der Erlassung eines zweckmäßigen Wechsel=
gesezes ist sodann eine entsprechende Gestaltung der for-
mellen Wechselverhältnisse nothwendig. Der Wechsel
muß wie das Geld, dessen Substitut er sein soll, gleich-
sam ein Gepräge haben, das aufzudrücken nur der Staat
berechtigt ist. Es muß also mit andern Worten ein
bestimmtes Wechselformular creirt werden, dessen man
sich bei jedem Creditgeschäfte zu bedienen hat. Ein ſol-
ches Formular, in einem festen und nicht zu großen
Papier bestehend, muß, außer dem rein geschäftlichen
Schema auf der Vorderseite, noch enthalten auf der Rück-
feite: 1) cine Warnung vor leichtsinniger Unterschrift
und Fälschung; 2) einen Auszug der wichtigsten Be-
stimmungen des Wechselgesezes. Dieses würde gleich-
sam das geschäftliche und gesetzliche Gepräge des Wech-
fels sein; allein er soll auch noch ein staatliches Gepräge
erhalten, einen Stempel, theils zur Erhöhung der
Sicherheit, theils und hauptsächlich aber, um dem Staat
aus den Creditgeschäften, die den dabei Betheiligten stets
Vortheile bringen, eine Revenüe zu gewähren, die ihn
in den Stand ſezt, jene drückenden und verderblichen
48
cher Kaufmann wird sich weigern, bei einem Creditge-
schäft von 1000 Thlr. die Kleinigkeit von 13 Sgr. her-
zugeben, durch die er ein Werthobject von 1000 Thlr.
so gut wie baares Geld erhält?
Aber diese so kleine, so willig, ja gern gezahlte
Steuer bringt dem Staate eine ungeheure Summe ein.
Versuchen wir, dieselbe annähernd festzustellen.
Der preußische Staat enthält circa 16,000,000
Einwohner. Nehmen wir die Consumtion eines Jeden
durchschnittlich auf 75 Thlr. an, eine gewiß mäßige
Summe, wenn man bedenkt, daß ein sehr großer Theil
einen viel höhern Bedarf hat und nur Wenige mit einer
geringern Summe ihren Lebensunterhalt während eines
vollen Jahres bestreiten können, so ergiebt sich für den
Gesammtverbrauch des ganzen Staats die Summe von
1,200,000,000. Die Erzeugung der Bedürfnisse und
die geſellſchaftlichen Verhältnisse bringen es mit sich, daß
nur ein geringer Theil der verbrauchten Gegenstände un-
mittelbar aus der Hand der Producenten in die des
Consumenten übergeht. Wiewohl in der Wirklichkeit
obiger Gesammtverbrauch von 1,200,000,000 viel
öfter umgesetzt wird, so wollen wir diesen Umsah doch
nur acht Mal annehmen. Dies giebt eine Gesamintbe-
wegung von 9,600,000,000 Thlr. Jetzt schon, bei
i
T
49
schlecht organistrtem Creditsysteme, wird ein großer Theil
des Handels und Verkehrs nicht durch baares Geld, son-
dern durch den Credit vermittelt. Daß sich der lettere,
nachdem er gesichert und umlaufsfähig geworden', bedeu=
tend steigern wird, ist bestimmt zu erwarten. Dennoch
wollen wir den ganzen durch den Credit vermittelten
Verkehr nur auf die Hälfte des ganzen annehmen. Dies
würde einen Bedarf von Formularen ergeben im Be-
trage von 4,800,000,000 Thlr. Ein großer Theil der
Formulare würde über kleine Beträge gebraucht werden,
würde also 2-8%o eintragen, wenn wir jedoch den-
felben nur auf 1 %% anschlagen, so erreicht der Ertrag
dieser Abgabe dennoch die Höhe von 4,800,000 Thlr.
00
Diese Summe muß, wenn nicht eine Aufhebung,
doch eine bedeutende Herabschung der lästigsten Con=
sumtionssteuern möglich machen, namentlich der Salz-,
Schlacht- und Mahlsteuer, und schon dies muß günstig
auf den Wohlstand zurückwirken, abgesehen von den un-
ermeßlichen Vortheilen, die jeder Gewerbtreibende davon
hat, daß er bei jedem Geschäfte sogleich Bezahlung
erhält.
Aber dies ist noch keineswegs die volle Ausbeute,
welche durch die von uns vorgeschlagene Einrichtung dem
Staate und der Gesellschaft erwächst.
4
50
Uns tritt zunächst noch ein Bedenken entgegen, wie
foll das Incasso der Creditscheine (Wechsel) bewirkt wer-
den? Sollen dieselben wirklich als Circulationsmittel
im Verkehr dienen, so ist anzunehmen, daß viele Lau-
sende von Wechseln am Verfalltage in den Händen von
Gläubigern sich befinden werden, die nicht in dem Wohn-
ort des Schuldners, vielleicht Hunderte von Meilen ent-
fernt davon domicilirt sind. Ein am 1. Januar in
Königsberg in Preußen auf 6 Monate ausgestellter
Wechsel, der wie baares Geld in Circulation gesezt wor
den ist, kann sich am Verfalltage, 1. Juli, sehr wohl in
den Händen eines Einwohners von Köln befinden. Soll
er zum Behuf des Incasso's den Wechsel an einen Ge=
ſchäftsfreund in Königsberg senden, ihn dort gegen Pro-
viston realistren und den Werth durch eine neue Rimeffe
decken lassen? Welche Weitläufigkeit! Welche Porto-
kosten! Und wie, wenn der Wechsel nur auf wenige
Thaler lautet? Wie, wenn der zeitige Inhaber keinen
Geschäftsfreund in Königsberg hat? Hier ist demnach,
soll nicht der Nußen der ganzen Einrichtung in Frage
gestellt werden, eine anderweite zweckentsprechende Aus-
kunft erforderlich, und wir glauben, dieselbe gefunden
zu haben.
Nicht Privat- Personen, sondern die Post über-
51
nimmt, wenn es gewünscht wird, das Incasso
auswärtiger Wechsel. Dadurch wird der Geschäfts-
gang sicher, rasch und wohlfeil. A hat einen Wechsel
auf B in Königsberg in Preußen, zahlbar am 1. Juli.
A übergiebt den Wechsel dem Postamt in Köln, wo
möglich einige Tage vor der Verfallzeit und nimmt
einige Tage nach derselben den Betrag bei dem Postamt
in Empfang. Ja noch mehr! Die Kölner Kaffe dis-
contirt sogar den Wechsel, vorausgesezt, daß der Em-
pfänger in seiner Person die nöthige Garantie bietet.
Weiter unten werden wir zeigen, wie und unter welchen
Umständen die Königliche Kaffe ein fölches Disconto=
Geschäft zu machen im Stande ist.
Halten wir uns indeß für's Erste an das Incasso
durch die Post. Es versteht sich von selbst, daß sie dies
nicht umsonst thut, sondern gegen eine Proviston, die
aber nicht nach der Entfernung, die der Wechsel bis zu
seinem Bestimmungsort zu durchlaufen hat, sondern
nach der Höhe des Geldbetrages, auf den der Wechsel
lautet, jedoch nie unter 21/2 Sgr. zu bemessen ist. Diese
Provision würde angemessen auf 1/4 % festzusehen sein.
Das würde dem Publikum eine außerordentliche An-
nehmlichkeit, dem Verkehr einen kräftigen Vorschub, und
der Post eine ansehnliche Revenüe bereiten. Wir
4 *
52
haben den ganzen Belauf der Creditgeschäfte fürs Jahr
auf 4,800,000,000 Thlr. festgesezt. Nehmen wir an,
daß davon der zehnte Theil durch die Poft einkaffirt
wird, so würde dies einer Proviſionsſumme im Belauf
von 1,200,000 Thalern entsprechen! Was aber würde
natürlicher sein, als daß das Postgouvernement in Rück-
sicht auf diese Nebenrevenüe den Portotarif für Bricfe
und Packete ermäßigte und zwar am Besten, ohne Rück-
sicht auf die Entfernung, auf Einen Silbergroschen für
den einfachen Brief, ſo daß dadurch der Gesellschaft cine
neue sehr erhebliche Verkehrserleichterung erwüchse?"
-So würde denn durch diese Einrichtung eine Summe
der wichtigsten Vortheile sich häufen, die nach beiden.
Seiten hin, d. H. des Staats und der Gesellschaft, die
durchgreifendsten, heilsamen Folgen erzeugte, was um
so höher anzuschlagen ist, als in der Administration nur
allzuhäufig die Schale der Geſellſchaft steigen muß, wenn
die der Verwaltung sinken soll.
Uebrigens hat in rein administrativer Hinsicht diese
Stempelsteuer noch, abgesehen von ihrem bedeutenden
Belaufe, der sich um so mehr steigern muß, als eben
durch diese Einrichtung der Creditverkehr sich steigert,
den Vorzug einer leichten und billigen Erhebung und
den der Unmöglichkeit der Defraudation. Daß die Steuer
53
gern gezahlt wird und immer nur von einem positiven.
Gewinn, nicht von einem nothwendigen Bedarf gezahlt
wird, ist ebenfalls keiner der geringsten ihrer Vorzüge.
Die Hauptsache bei der in Nede stehenden Einrichtung
bleibt jedoch, daß durch sie der Gelkmangel auf-
hört. Während jezt nur der wirklich befizt, der Geld
hat, wird künftig Jeder besigen, der überhaupt
Werthobjecte hat. Der arme Schuhmacher wie der
reiche Grofftft, werden nicht mehr ihren Besiz hingeben,
um dafür Monate lang nichts zu befizen, der wohlha=
bende Kaufmann wird nicht mehr den ärmeren Concur=
renten erdrücken und zum Proletarier machen können.
Dem Schwindler und der Chikane wird das Handwerk
gelegt sein. Die Registraturen der Gerichtshöfe werden
um viele Tausend Nummern unnüher Prozesse ärmer
werden, ein Resultat, das man vergebens durch das Geset
über die Verjährungsfristen zu erstreben versucht hat.
Und ruht die Einrichtung, deren moralische Be-
gründung wir nachgewiesen haben, nicht auch auf einer
sicheren Basis? Geld ist nur ein sehr kleiner Theil
sämmtlicher vorhandener Werthobjecte, darum reicht es
als Austauschmittel nicht aus. Da nun andere Werth-
objecte nicht als Austauschmittel dienen können, so mö-
gen die Nepräsentanten derselben diesen Zweck erfüllen.
54
Creditscheine (Wechsel) aber sind die Repräsentanten
wirklicher Werthobjecte und eben deshalb ſolid; ſolider
in der That als die Creditscheine des Staats, die nicht
Repräsentanten wirklicher Werthobjecte sind, sondern nur
des moralischen Vertrauens, deffen der Staat genicht.
Ist aber ein Gesetz auf die Prinzipien der Legalität,
der Moralität und der Solidität begründet, ist sein un-
ermeßlicher Vortheil in die Augen springend, was könnte
dann noch seiner Kreirung im Wege stehen, wenn nicht
der Grundfah, daß das schlechte Alte beffer sei, als das
gute Neuc?
Wir haben im Verlauf unserer Darstellung darauf
hingedeutet, daß es vortheilhaft für den Verkehr sein
würde, wenn die königlichen Kaffen die Creditscheine
diskontiren möchten, und daß eine Realiſation dieses
Wunsches unter gewissen Umständen möglich sei. Wir
wollen nunmehr näher darauf eingehen.
Zu den wesentlichsten Elementen einer guten Ver-
waltung gehört ohne Zweifel Einfachheit und geringe
Kostspieligkeit. Beide aber finden wir bei keiner admi-
nistrativen Branche in so geringem Grade, als bei der
Verwaltung der königlichen Kaffen. Es ist uns vom
geschäftlichen Standpunkte unbegreiflich, weshalb man
die Verwaltung von Revenüen, die einem einzigen Eig-
!
I
55
ner zugehören, in eben so viele abgesonderte Adminiſtra=
tionen spaltet, als Kategorien da sind, aus denen reine
Einkünfte herfließen. Wenn auch Behufs der Ueber=
sichtlichkeit die Etats getrennt bleiben müssen, so geht
daraus noch keineswegs hervor, daß sie auch getrennt
verwaltet werden müffen. Dies ist nicht das Princip
der Ordnung, sondern das Princip der Weitschweifigkeit
und oft das der Bequemlichkeit. Das größte und com-
plicirteste kaufmännische Etablissement hat stets nur eine
einzige Kaffenverwaltung. Verschiedene Conti ſind Alles,
dessen das umfassendste Kassenwesen zu regelmäßiger
Führung bedarf; nicht verschiedene Administration der
einzelnen Conto's. Schon aus bloßer Rücksicht auf die
Einfachheit halten wir uns daher für berechtigt, auf
7.
Centralisation der königl. Kaffenverwaltung
Itt
zu dringen. Alle öffentlichen Einkünfte, gleichviel wo-
Her ste fließen, gehören dem Stante, so gebe es denu
auch nur eine einzige General-Staatskasse.
fle fließen alle Einkünfte des Staats, aus ihr werden
alle Ausgaben bestritten. An jedem Orte, wo könig-
liche Behörden administriren, befinde sich nur eine
56
1
Staatskasse, welche die jezt getrennten Gerichts-, Steuer-,
und andere Kaffen in sich vereinigt, und die verschiedc=
nen Kategorien der Einkünfte und Ausgaben unter ver-.
schiedenen Conto's bucht. Die Ueberschüsse sämmtlicher
einzelner Staatskaffen fließen in der General-Staatskaffe
zusammen, wo ebenfalls das Eingehende, wie das Ver-
ausgabte nach seinen einzelnen Kategorien gebucht wird.
Ein triftiger Einwand gegen diese Einrichtung ist gar
nicht, denkbar. Wohl aber ist es einleuchtend, daß durch
diese Vereinfachung Tausende von Beamten, also Hun-
derttausende an Thalern erspart werden würden, die im-
merhin dem Staate, der Gesellschaft zu Gute kommen
würden. Vielleicht, daß sie irgend eine lästige, den
Armen bedrückende Steuer beseitigen hälfe.
Aber noch ein anderer sehr bedeutender Vortheil
würde unmittelbar dem Verkehr und dadurch mittelbar
der Gesellschaft dadurch erwachsen. Indem nämlich vie
Summe der unzähligen kleinen Einzelkaffen sich zu einer
einzigen Gesammtkasse vereinigte, die in dieser Vereini-
gung immer verhältnißmäßig ansehnliche Geldsummen
zu verwalten hätte, würde jeder Ort, in welchem fich
eine königliche Kaffe befindet, in dieser zugleich ein voll-
kommenes Bankinstitut haben und benutzen können.
Was könnte die Staatskaffe eines Ortes hindern, je
57
nach Maßgabe der Geldmittel, über die sie eben dispo-
niren kann, unter den nothwendigen Garantien und den
ihr von der Centralbehörde gegebenen Inſtructionen auf
angemessenes Unterpfand, Staatseffecten 2c. Geldgeschäfte
zu machen. Die Staatskasse gewönne dabei, und wenn
auch nur wenig, so verliert ste doch in keinem Falle;
der Verkehr aber gewönne unermeßlich und ganz beson=
ders könnte es dem armen Gewerbtreibenden zur höchsten
Wohlthat werden. Wenn auch der Finanz- Etat des
Staats so regulirt ist, daß er gerade so viel einnimmt,
als er wieder ausgiebt, so fallen doch Einnahme und
Ausgabe nicht so gleichzeitig zusammen, daß nicht jene
vorweg zu provisorischen Zwecken dienen könnte, che ste
die definitiven erfüllt. Es ist unbestreitbar, daß der
Staat stets sehr bedeutende, jezt freilich mehr oder weni-
ger zersplitterte Sunimen disponibel hat, lange bevor er
sie braucht. Warum bei dem positiven Mangel des Gel-
des dieſe Summen für längere Zeit tødt liegen laſſen,
sie dem lebendigen Verkehr entziehen?
Uebrigens können die Staatskaffen ihre nöthigen
Fonds auch dadurch selbst aufbringen, daß sie zugleich
als Sparkassen dienen, als kleine Banken, in welchen
kleinere und größere Summen sicher und verzinslich an-
gelegt werden können. Dadurch würden einerseits die
58
für den Verkehr verwendbaren disponiblen Kapitalien
vermehrt werden, andererseits der unbemittelten Klaſſe
auch in kleinen Städten ein Spar - Institut zugänglich
sein, welches allenthalben, wo sich ein solches befindet,
für eine Wohlthat gehalten wird. Wir brauchen kaum
Hinzuzufügen, daß alle Geschäfte, welche von den ein-
zelnen Staats- und Sparkassen mit den ihnen anver-
trauten Geldern gemacht werden, die vollständigste Sicher-
heit gegen jeden möglichen Verlust involviren müffen,
und daß daher namentlich Diskontirungen nur mit der
größten Vorsicht unternommen werden dürfen, das Ge-
schäft vielmehr hauptsächlich in Darlehen auf sichere
Effecten sich wird beschränken müffen.
Wenn wir in Vorstehendem zunächst die Mittel nach-
gewiesen haben, wie das pofttive Mißverhältniß zwischen
der Menge des vorhandenen Geldes zu der Menge der
in den Verkehr gebrachten andern Werthobjecte beseitigt
werden kann, indem nämlich diese Werthobjecte durch
geeignete Circulationsmittel unter dem Nominalwerth
des Geldes repräsentirt werden, wenn wir ferner ange-
deutet haben, wie zugleich dem Geldmangel theilweise
dadurch abgeholfen werden kann, daß müßigliegende
1
59
>
Summen so lange, als sie für ihren eigentlichen defini-
tiven Zweck noch nicht verwendet werden, in den Ver-
kehr gebracht werden können, wollen wir schließlich
noch die Möglichkeit nachweisen, wie bedeutende Kapita-
lien, deren eigentliche Bestimmung es ist, dem Verkehr
zu dienen, die aber jegt durch eine unzweckmäßige gesch-
liche Schranke gewaltsam von dem Verkehr abgeschnitten
sind, diesem zu seinem großen Vortheil zugeführt werden
fönnen. Wir sprechen von der ganzen Summe jener
baaren Kapitalien, welche das Eigenthum von Privat-
personen ausmachen. Alle diese Geldmittel nämlich kön-
nen nur insofern für den Verkehr verwendet werden, als
ihre Eigenthümer ste im eigenen Interesse als Austausch-
mittel für andere Werthobjecte benutzen. Bestzt nun
ein Privatmann eine größere Summe von Kapitalien,
als er nach seinen persönlichen Verhältnissen im Verkehr
verwenden kann, oder will, so ist er gleichwohl gehin-
dert, den Ucberfluß Anderen nußbar zu machen und aus
dieser Dienstleistung selbst einen entsprechenden Vortheil
zu ziehen. Mit einem Worte, das Geld darf nicht als
Waare auf den Markt gebracht werden, weil der Werth
feiner Benutzung nicht in das freie Ermessen Desjenigen
gestellt ist, der es benutzen will, weil ferner der Werth
dieser Benutzung nicht abhängig gemacht ist von der Höhe
60
des Nuzens, der daraus gezogen werden kann, son-
dern vielmehr unbegreiflicher Weise durch das Gesetz ein
für allemal der Preis festgestellt ist, um welchen die
Benuzung des Geldes angeboten und angenommen wer-
den darf.
Wir sprechen von den sogenannten Wucherge-
sehen, den verderblichsten und widerstnnigsten Bestim-
mungen der ganzen Verkehrs- Legislatur.
Hervorgegangen aus dem traurigen Triebe des
Zuviel - Regieren - Wollens, aus der Consequenz des
Prinzips der Bevormundung, oder vielleicht aus einer
falsch verstandenen Philantropie, hat es mit allen
schlechten Gesezen das gemein, daß es zugleich zur einen
Hälfte seinen Zweck nicht erreicht, und zur andern Hälfte
die Nachtheile herbeiführt, die eben von der Erreichung
seines Zweckes unzertrennlich sind.
Unbegreiflich ist es zuförderft, wie gerade der Werth
der Nutzung des Geldes, welches, wenn es zur Waare
wird, offenbar die wichtigste und werthvollste ist, und
meist einen viel höheren Nuzen gewährt, als aus irgend
einem andern Verkehrsobject gezogen werden kann, wie,
sagen wir, gerade der Preis dieser Waare ein für alle-
mal firirt, somit von den Bedingungen der Concurrenz,
61
der Conjuncturen und aller besonderen Verhältnisse aus-
geschloffen wäre.
Betrachten, wir indeß das Wuchergesch und seine
Folgen etwas genauer. Zuförderst steht der Sat
fest, daß jedes Gesez, welches leicht umgangen werden
fann, nicht nur unnüz, sondern wegen Verleitung zur
Fraudulosität demoralisirend und daher verderblich ist.
Fest wie dieser Sah aber steht zugleich die Erfahrung,
daß die Wuchergesche vielfach umgangen werden können
und in der That tausendfach umgangen werden. Erfah=
rungsgemäß ist es ferner, daß gerade in denjenigen
Verkehrsverhältnissen, welche gegen ein bestehendes Ge=
sch betrieben werden, die entschiedensten Uebervortheilun=
gen vorkommen. Dies ist in der Natur der Sache be-
gründet, Derjenige, welcher in seinem Verkehrsbetrieb
sich der Möglichkeit einer Bestrafung ausseßt, will nächst
der Belohnung für seinen Betriebsfleiß zugleich auch eine
Entschädigung für das in Bezug auf die Bestrafung ihm
drohende Risiko Haben. Diese Entschädigung wird bei
Geldgeschäften um so höher gestellt, als die Strafen
gegen den Wucher sogar entehrende find. Andrerseits
sehen sich der entehrenden Bestrafung überhaupt nur
unmoralische Personen aus, die demnach den Anspruch
der Entschädigung geradezu zur Uebervortheilung stei=
62
gern. Auf diese Weise wird das Geldgeschäft eben durch
das Gesch zu dem verderblichen und gehässigen Wucher,
den gerade das Gefeß verhüten will.
Angenommen aber, das Gesez erreichte insofern sei-
nen Zweck, daß in der That fich Niemand dazu hergäbe,
Geld zu höheren als den legalen Zinsen zu verleihen; --
würde dieser Erfolg nicht an und für sich auch ein ver-
derblicher sein? Mit anderen Worten heißt dies so viel,
als: Es würde überhaupt Niemand einem Andern Geld
zur eigenen Nuzung herleihen. Denn wie ist es zu
erwarten, daß Jemand, der sein Geld zu mindestens
10 pC. verwenden kann, wenn er dafür andere Werth-
objecte eintauscht, dasselbe Geld zu 5 pC. hergeben wird,
zumal wenn er, wie in den meisten Anleih - Geschäften,
keine andere Garantie hat, als die ihm sein eigenes Ver-
trauen zu dem Leiher gewährt? Muß man annehmen,
daß Niemand dies thun wird, so frägt sich's, wo foll
Derjenige, der fremdes Geld zu eigener Nuhung ge=
braucht, solches hernehmen? Entweder muß er auf die
Vortheile, die er aus der Nutzung dieses Geldes gezogen
haben würde, verzichten, und wenn diese Vortheile die
einzigen waren, welche ihm eben von den Umständen
geboten wurden, so muß er sich darein ergeben, in das
Heer der Proletarier einzutreten, oder er muß suchen,
63
sich im Wege eines Creditgeschäfts zu helfen, wobei er
höchft wahrscheinlich die sogenannten Wucherzinsen, die
ihm ein baares Darlehn gekostet haben würde, in seinem
Creditgeschäft doppelt und dreifach zahlen wird.
Erläutern wir dies durch einige Beispiele. A ist
Arzt. Er hat chen seine Studien beendigt, die den gan=
zen Vorrath seiner Mittel erschöpft haben. Er will sich
nun niederlassen und einrichten; aber ihn fehlen die
Mittel. Könnte er jcht 200 Thlr. geliehen erhalten,
so würde er ste mit Freuden zu 10 pC. verzinsen, denn
ihm würde ein hundertfacher Vortheil daraus entstehen.
Aber zu 10 pC. darf Niemand Geld verleihen, zu 5 pC.
will Niemand auf bloßes Vertrauen Geld hinverleihen.
Was ist zu thun? A versucht die nöthigen Effecten
(Möbeln 2.) im Kreditwege zu erhalten und bezahlt die
Gegenstände um 20 pC. theurer, als wenn er sie um
baares Geld gekauft hätte. Er ist indeß ein glücklicher
Mann, denn ihn hat das Wuchergesetz nur um 10 pC.
gebracht.
E8
Schlimmer ergeht es B. B ist Handwerker.
bietet sich ihm eine vortreffliche Gelegenheit dar, sich zu
etabliren, wenn er im Besik von 100 Thlr. wäre. B ist
ein ordentlicher Mann, und C, welcher Kapitalien dis-
ponibel hat, würde ihm 100 Thlr. leihen, wenn B fie
64
ihm mit 10 pC. verzinsen könnte. Aber C ist ein loya-
ler Mann, er will kein verpöntes Wuchergeschäft machen
und ebenso wenig will er sein Geld zu 5 pC. herleihen,
da er es täglich im Geschäftsverkehr zu einem viel höhe=
ren Nutzen verwenden kann. Was ist die Folge? B, der
ein wohlhabender Mann hätte werden können, bleibt in
dürftigen Verhältnissen, gleichwohl heirathet er und wird
bald als Familienvater ein Armer, ergiebt sich endlich
aus Mißmuth dem Trunk oder der Faulheit, und
das Wuchergesez ist der Schöpfer einer Proletarier-Fa=
milie geworden.
Aber auch auf einem andern Wege kann B zu diesem
traurigen Ziele gelangen. Er hat sich, als C ihm das
Darlehn abſchlug, an D gewendet und in dieſem ſeinen
Mann gefunden. D ist ein Ehrloser und macht Wucher-
geschäfte. Dasselbe Geld, das C, wenn es erlaubt ge=
wesen wäre, zu 10 pC. gegeben haben würde, läßt sich
D mit 30 pC. bezahlen, damit nicht zufrieden, hängt er
sich wie ein Vampyr an sein Opfer, um ihm den lezten
Blutstropfen auszusaugen. Er ist dessen um so gewisser,
als B, so oft er Geld braucht, sich immer nur an D
wenden kann.
Ist die Concurrenz für den Verkehr heilſam, und
Niemand wird dies bestreiten, so darf sie am Wenigsten
65
bei dem Geschäftsbetriebe mit dem Gelde ausgeschlossen
werden, welches als der Lebensnerv des ganzen gesell-
schaftlichen Verkehrs zu betrachten ist. Gebt die
Wuchergeseze auf, gebt den Verkehr mit dem Gelde
frei, laßt das Geld in unbehinderter Concurrenz auf
dem Markt erscheinen, und Ihr werdet das erreichen,
was Ihr durch das Wuchergeseß zu erreichen Euch um-
sonst bemüht habt. Das Wuchergesetz ist nichts weiter
als ein Privilegium für die Ehrlosen zum Geschäftsbe=
triebe mit Geld. Das Wuchergesch verbietet die Befrie-
digung des Geldbedarfs, ohne den Geldbedarf ſelbſt zu
beseitigen. Das Wuchergesez hüllt den Geldverkehr in
ein dicbisches Dunkel und giebt ihn so allen Chancen der
Finsterniß preis. Das Wuchergesetz meuchelt die Opfer,
die es beschützen will. Also:,,Aufhebung der Wucher-
gesete! Freigebung des Geldverkehrs, damit er in die
Hände des redlichen Geschäftsmanncs komme und nicht
blos ein Monopol chrloser Blutsauger sei. Freigebung
der Concurrenz, damit diese selbst den Werth der Geld=
nuzung regulire, und nicht ferner die eiserne Noth-
wendigkeit, die den Geldsuchenden zwingt, sich in die
blutsaugerische Willkür eines Gauners zu fügen. Fort
mit dem Wuchergesch, damit in dem Staat ein Keim
weniger für das Proletariat wuchere!"
LO
5
66
8.
Die Ausrottung des Proletariats.
Muß gleich, sofern von einer Radikalkur des Pro-
letariats die Rede ist, vor Allem auf die Zerstörung der
Keime dieses Gesellschaftsübels Bedacht genommen wer=
den, so verdient doch nicht minder, theils aus derselben
Rücksicht, theils aus andern gesellschaftlichen und mensch
lichen Gründen, die möglichste Verminderung des schon
vorhandenen Proletariats die allerernstlichste Sorgfalt.
In der That ist seit je und wird namentlich jest durch
mannichfache Mittel und auf mannichfachen Wegen dahin
gewirkt, der Noth und Entſittlichung der unglücklichen
Proletarier Einhalt zu thun. Je mehr aber in dieser
Beziehung geschicht, um desto unleugbarer stellt sich eine
vollkommene Erfolgloftgkeit als trauriges Reſultat heraus.
Bedarf es demnach noch eines Beweises, daß die Mittel,
deren man sich zum Zwecke bedient, ungeeignete find?
Darüber ist man denn auch in der That einig, nicht aber
so auch darüber, worin die Unzweckmäßigkeit des jeßigen -
Verfahrens bestehe, und welches ein Besseres sei.
Uns dünkt, die Lösung dieser Probleme liegt viel
näher, als man sie zu suchen gewohnt ist. In der Regel
zieht man zur Gewinnung einer Uebersicht dessen, was
67
für die Armenpflege geschieht, die Summe der für die
Armen verwendeten Hülfsleistungen und Geldmittel zu=
fammen, und glaubt dann ein Recht zu haben, sich über
die Erfolglosigkeit bei der Aufwendung so großer Hülfs=
kräfte verwundern zu können. Sonderbar, daß es Nie-
mandem einfällt, zunächst das Verhältniß des Proleta-
riats zu den verwendeten Hülfsmitteln festzustellen. Ge-
scht, es würde nachgewiesen, daß eine Mill. Thaler im
Laufe des Jahres verwendet worden sei. In der That
eine gewaltige Summe! Wenn aber andrerseits sich er-
gäbe, daß diese Mill. Thaler im Laufe des Jahres für
200,000 Arme zu fortlaufenden Unterſtüßungen ver=
wendet worden sei, so muß natürlich die Mill. Thaler
zu einem dürftigen Minimum zusammenschrumpfen, denu
auf jeden einzelnen Kopf würden kaum 10 Pfennige für
den Tag gekommen sein.
Gleichwohl ist eine Million Thaler eine so unge-
Heure Summe, das mit ihr immer bis zu einem gewissen
Grade Erfolge erlangt werden müßten, sofern nur die
Art der Verwendung eine richtige gewesen wäre. Theilt
eine Mill. Thaler unter 200,000 Bettler als fortlau-
fende Spenden für ein ganzes Jahr, und nicht ein ein-
ziger Bettler wird sich von Euren Spenden auch nur satt
effen können.
5 *
68
Das aber ist der Fluch unserer Armenpflege, daß ste
nicht auf die Armen, sondern nur auf die Armuth sieht,
daß sie nicht auf die Menschen Rücksicht nimmt, sondern
fich blos an den Begriff hält. Tausend erwerblose Men-
schen bilden zusammen das Proletariat; für das Prole=
tariat wird eine Summe Geld hergegeben, jeder Einzelne
erhält einige Pfennige, und jeder Einzelne hungert und
bettelt wie vorher.
Allerdings sind auch Versuche gemacht worden, Ein-
zelnen nach Maßgabe ihrer Verhältnisse mit größeren
Unterstützungsmitteln zu helfen. Allein man hat dabei
stets den Fehler begangen, dem Armen nicht nur die
Würdigung seiner Bedürfnisse und Verhältnisse, sondern
auch die Art und Weise, jene zu reguliren und diese zu
befriedigen, ganz allein zu überlassen, ohne namentlich
darauf Rücksicht zu nehmen, daß die ursprüngliche Ursache
der Verarmung beseitigt und neu hinzutretende Ursachen
dieser Art abgehalten wurden.
Vergleichen wir mit diesem Verfahren dasjenige,
welches eine Familie anwendet, um mit Erfolg cinem
ihrer verarmten Mitglieder aufzuhelfen, so werden wir
bald einen sehr wesentlichen Unterschied wahrnehmen.
Die Familie wird, sofern es ihr Ernst um die Heilung
ist, nicht etwa einen Pausch Antheil ihrer gesammten
69
Wohlthätigkeitsspenden dem armen Mitgliede von Zeit
zu Zeit hergeben, ste wird es auch nicht dabei bewenden
laffen, ihm ein für allemal eine größere Unterstützungs-
ſumme zu bewilligen, und es dann seinem Schickſale
überlassen, denn die Familie weiß sehr wohl, daß im
erstern Falle die kleinen Spenden geradezu weggeworfen
find, im leztern Falle aber die Größe der Spende kei-
neswegs eine hinreichende Garantie für den Erfolg bietet.
In der Erkenntniß dessen also wird sie vielmehr des ver-
armten Mitgliedes sich sorgsam annehmen, sie wird ihm
außer der materiellen Spende mit gutem Rath zur Seite
stehen, ste wird warnen, wo Verluste drohen, sie wird
kleine Verlegenheiten sorgfältig beseitigen, damit sie nicht
zu großen aufwuchern, ste wird den Reichthum ihrer
Erfahrung ihm zur Stüße dienen laſſen, ſie wird seine
moralische Entmuthigung aufrichten, sie wird die Träg-
heit spornen, übermüthigem Selbstvertrauen den Zügel
anlegen und durch Alles dieses und allein erst hier-
durch wird ste zu dem Ziele gelangen, welches sie er=
strebt, den verarmten Verwandten wieder in Wohlhaben=
heit zu versehen.
Wenn nun aber, wie die tägliche Erfahrung lehrt,
diese ganze Summe moralischer Hülfsleistungen neben den
materiellen erforderlich ist, um aus einen Verarmten
70
einen Wohlhabenden zu machen, um wie viel mehr wird
die Anwendung dieser Hülfsmittel erforderlich sein, wo
es gilt, einen Proletarier aus dem Moraste seines Elends
auf den festen Boden einer gesicherten Subsistenz zu
bringen! Und doch muß dies der endliche und höchste
Zweck der Armen - Verwaltung sein.
Aber, hören wir fragen, ist die Erreichung die-
ses Zweckes möglich? Sie ist's. Kann auf die Er-
rettung der Proletarier dieselbe Sorgfalt verwendet wer
den, wie auf die Errettung eines Familiengliedes ?
Sie fann's.
Zuvörderst müssen die Armen in zwei Kategorien
getheilt werden: in die eine, bei welcher Errettung mög-
lich ist, und in die andere, bei der sie unmöglich ist. Zu
der lehteren Kategorie gehören die Erwerbsunfähigen.
Erwerbsunfähig macht hohes Alter und schweres körper-
liches Gebrechen. Die Erwerbsunfähigen dieser Klaſſe
ist die Gesellschaft zu ernähren verpflichtet. Ihre Zahl
ist so gering, daß die Gesellschaft dieser Pflicht leicht
nachkommen kann.
Erwerbsunfähig macht ferner das moralische Ge=
brechen, namentlich Arbeitsscheu und Trunfsucht. Die
zu dieser Kategorie Gehörigen ist die Gesellschaft ver-
pflichtet, zu erziehen, und dieser Pflicht wird um so
71
leichter genügt werden können, als die Zöglinge selbst
die Kosten der Erziehung erwerben müssen.
Die andere Hauptkategorie der Armen besteht in
solchen, bei welchen Errettung möglich ist, sofern ihnen
die entsprechende Hülfe ertheilt wird. Diesen ist die
Gesellschaft verpflichtet, die entsprechende Hülfe zu Theil
werden zu lassen, diese Forderung kann vom staatlichen
Standpunkt nicht als eine unbillige erscheinen, und wird
als eine solche auch nicht angesehen, denn die ganze
Summe der Wohlthätigkeits- Anstalten, die gesammte
Armenpflege überhaupt kann in der That nur der Aus-
druck des Willens sein, jener Forderung zu genügen,
falls man nicht geradezu behaupten will, das ganze
Wohlthätigkeitswesen sei nur Scheinwerk und hege keine
andere Absicht, als die, die zusammengehäuften Geld=
mittel zu vergeuden.
Daß also die Aufgabe gelöst werden müsse, wird
anerkannt; wie die Aufgabe gelöst werden mußte, haben
wir an dem Beiſpiel mit dem armen Familien-Mitgliede
angedeutet, daß ste so gelöst werden kann, wollen wir
jezt beweisen.
Ein Hauptfehler der Armenverwaltung besteht darin,
daß die Geldmittel, welche man zu Wohlthätigkeits-
zwecken aufbringt, dann für die Verwendung einzelnen
1
72
Personen anvertraut werden, denen nichts Anderes übrig
bleibt, als eine Vertheilung in Pausch und Bogen. Es
ist unmöglich, daß ein aus 10 oder 20 Mitgliedern be-
stehender Verwaltungsrath den wahren materiellen und
moralischen Hülfsbedarf von Taufenden von Armen auch
nur ergründen, und noch unmöglicher, daß er diesen
Bedarf befriedigen können sollte. Er vertheilt das Geld
nach bestem Wissen, aber sein bestes Wissen ist ein
schlechtes, und selbst im andern Falle ist eben nur das
Geld vertheilt, von allem, was geschehen sollte, ist damit
das Wenigste geschehen, und es ist kein anderer Zweck
erreicht, als die Vergeudung des Geldes.
Darum wollen wir, daß Jeder, der Almosen giebt,
auch der eigene Verwaltungsrath seiner Almosen sein
solle. Und zwar so:
Es wird eine Commission gebildet, welcher es ob-
liegt, gleichsam die Statistik der Armen zu führen.
Diese Commission nimmt die Gesuche der Hülfsbedürf
tigen an, ermittelt so viel als möglich das Sachverhält=
niß, stellt namentlich fest, ob der Hülfesuchende erwerbs-
unfähig oder noch erwerbsfähig ist, und im lehtern Falle,
in welchem Grade Hülfe erforderlich und in welcher Art
solche ersprießlich wäre. Hat die Commission ihre Auf-
gabe erfüllt, so tritt die Verpflichtung ein, die höhere
73
Aufgabe zu lösen: die Hülfe zu bringen. Diese Pflicht
erfüllt im ganzen Umfange Derjenige, welcher die Absicht
hat, durch Wohlthätigkeit seinen nothleidenden Mitmen=
schen zu helfen. Denken wir uns alle Diejenigen, welche
den Armen zu helfen willens und im Stande sind, d. H.
also Alle, welche nicht selbst arm sind, denn Jeder kann
nach Maßgabe seiner Kräfte nüßen, in eine große Gesell-
schaft vereint. Sämmtliche Mitglieder dieser Gesellschaft
werden zu bestimmten Zeiten zu General - Versammlun=
gen zusammenberufen. In diesen Versammlungen trägt
die Commission, welche die Aufgabe hat, sämmtliche
Arme gleichsam zu inventarisiren, die an ste gerichteten
Gesuche und die darauf erfolgten Ermittelungen vor.
Hierauf erbieten sich die Mitglieder der Gesellschaft nach
Maßgabe ihres Willens und ihrer Kräfte zu den Hülfs=
leistungen. Es erkärt sich z. B. A, er wolle allein oder
im Verein mit B und C dem Hülfesuchenden N die nöthige
Hülfe angedeihen lassen. Ebenso erbietet sich D, erbietet
sich E, F und G zu gewissen Hülfsleistungen. Diese
Leistungen werden nunmehr direct von Demjenigen, der
sie allein übernommen, oder von Denjenigen, die sich
dazu vereinigt haben, denjenigen Armen, welchen ste zu
Gute kommen sollen, in Anwendung gebracht.
N hat ein Gesuch eingereicht, demzufolge er durch
1
74
eine Summe von 25 Thlr. aus seiner Noth befreit wer-
den könne. Der reiche Banquier A, welcher sonst jähr-
lich 50 Thlr. zu Wohlthätigkeitszwecken verwendete, hat
sich erboten, diesem Armen zu helfen. Statt aber seiner
Pflicht sich dadurch zu entledigen, daß er die 25 Thlr.
der Armenverwaltung zur Disposition stellt, geht er jezt
vielmehr selbst zu dem Hülfsbedürftigen. Dieser ist
gleichsam sein Schüßling, sein Mündel, fein armer Ver-
wandter geworden. Er sorgt für ihn. Vielleicht sind
die 25 Thlr. nicht nöthig, vielleicht nicht ganz, vielleicht
nicht auf einmal; vielleicht bedarf es zur vollen Rettung
noch später kleiner Nachschüsse, guter Rathschläge, gün-
stiger Empfehlungen, Arbeitsnachweises u. dgl. Für
alles Dieses sorgt A. Es kostet ihm nichts als den guten
Willen, höchstens eine Viertelstunde seiner Mußezeit,
und N ist gerettet.
X hat ein Gesuch um eine höhere Summe eingereicht.
A, B und C vereinigen sich, die erforderlichen Geldmittel
Herzugeben, D, minder wohlhabend, erbietet sich zu den
moralischen Hülfsleistungen. Alle 4 wirken vereint in
derselben Weise, wie im ersten Falle A allein und auch
X wird gerettet sein.
Man wird einwenden, es sei unmöglich, auf diese
Weise allen Armen zu helfen. Wir haben dies nie be-
75
hauptet. Aber auf diese Weise wird jährlich von den
Millionen Proletariern Tausenden geholfen werden,
während jezt nicht Einem geholfen wird. Das Prole-
tariat wird aufhören, sich fortzuerben. Der Rest, der
nicht ausgerottet wird, wird aussterben, weil es ihm an
Novizen fehlt. Es wird immer Arme, es wird auch
Proletarier geben; aber wenn die Wohlthätigkeitspflege
nach der von uns angegebenen Marime ausgeübt wird,
wird es bald kein Proletariat nach dem entsetzlichen Be-
griffe, den wir jcht mit der Gesammtheit dieſes Zuſtan=
des verbinden, mehr geben. Es gilt den Versuch.
Wir wollen schließlich noch in einer nähern Ausein-
andersetzung andeuten, in welcher Form wir unsern Plan
für Berlin ausgeführt zu sehen wünschen; indem wir
aber dadurch die Möglichkeit nachweisen, daß unser Plan
für Berlin ausführbar ist, glauben wir zugleich, eines
weitern Beweises für seine practische Anwendbarkeit über-
haupt nicht zu bedürfen, da erfahrungsgemäß die Ar-
menverwaltung in großen Städten gerade am schwierig=
ſten ist.
Nehmen wir an, Berlin mit seinen 400,000 Ein-
wohnern habe 100,000 Proletarier. Es leuchtet ein,
daß eine so enorme Maffe Hülfsbedürftiger nicht von
einer einzelnen Behörde übersehen, von ihr nicht alle die
76
tausendfältigen verschiedenen Bedürfnisse ermittelt und
befriedigt werden können. Dieses muß nothwendig die
Obliegenheit von Spezial- Behörden werden, deren so
vicle sein müssen, daß jede einzelne nur einen verhält=
nißmäßig kleinen Bezirk zu verwalten hat. Demnach
würde es nothwendig sein, eine entsprechende Anzahl
Armen - Commissionen zu organisiren, und Berlin in
eben so viele Armen - Bezirke zu theilen, wobei jedoch
die Rücksicht obwalten muß, daß die Bezirke in den von
Proletariern stark bevölkerten Ortsgegenden bei Weitem
kleiner sein müssen, als in den andern. Um dem Wir-
ken der einzelnen Armen-Commissionen, sowie der gan-
zen Verwaltung überhaupt eine Einheit zu geben, einen
höheren Standpunkt festzustellen, von dem das ganze
Armenwesen überschaut und geregelt werden könne, dient
das Armen - Directorium, oder die Central - Armen-
Behörde.
Berlin hat bereits ein Armen - Directorium und
Armen - Commiſſionen, es kommt daher nur darauf an,
diese dem Zwecke entsprechend zu organisiren und ihnen
die geeigneten Functionen zuzuweisen. Diese würden.
in Folgendem bestehen:
Jede Armen - Commiffton verschafft sich eine mög-
lichst erschöpfende Kenntniß der hülfsbedürftigen Ein-
77
wohner ihres Bezirks, sic inventarisirt also zunächst die
ihrer Fürsorge zugewiesenen Armen. Demnächst erforscht
fte so viel als möglich die Verhältnisse der Einzelnen,
berathet sodann, auf welche Weise wiederum jedem Ein-
zelnen am leichtesten, sichersten und dauerhaftesten zu
helfen ist, d. h. wie er in einen selbstständigen, von
Noth und Elend freien Zustand versezt werden könne,
und stattet von dem gesammten Resultat ihrer Thätig=
keit der Centralbehörde Vericht ab. Allein mit der Er-
forschung der Noth hat die Armen - Commisston erst die
Hälfte ihrer Aufgabe erfüllt; die andere Hälfte besteht
darin, auch die Mittel zur Abhülfe zu erforschen. Zu
diesem Zwecke inventarisirt jede Armen Commission in
gleicher Weise die wohlhabenden und wohlthätig gesinn=
ten Einwohner ihres Bezirks, sezt sich mit diesen in
nähere Verbindung, indem ste jedem Einzelnen die Hei-
ligkeit des Wohlthuns vorstellt, ihn überdies von der
Wichtigkeit seiner Mitwirkung, wodurch die Errettung
eines Armen, vielleicht einer ganzen Familie erzielt wer-
den kann, überzeugt, und wiederum mit jedem Einzelnen
im Allgemeinen übereinkommt, was derselbe für die Ar-
men zu thun und in welcher Weise es zu thun er geson-
nen sei. Auch hierüber wird ſodann der Centralbehörde
Bericht erstattet. In vielen Fällen wird sich in dem
78
}
einzelnen Bezirk für dieſen oder jenen Armen zugleich
der entsprechende Wohlthäter finden, der sich seiner in
der angedeuteten Weise annehmen will, und auch hier-
über wird an die Centralbehörde berichtet. In anderen
Fällen wird allerdings für diesen oder jenen Armen sich
in demselben Bezirke gerade kein entsprechender Wohl=
thäter finden, sowie überdies in einzelnen Bezirken die
Summe der Armen die der Reichen um das Doppelte
und Dreifache übersteigt. Für diese Fälle bietet die von der
Centralbehörde geführte Statistik die nothwendige Aus-
gleichung, indem theils schon aus den Listen sich das
Erforderliche ergeben wird, theils in den Sizungen,
welche die Centralbehörde gemeinschaftlich mit den Armen-
Commisstonen hält, die betreffenden Fragen zur Erledi=
gung kommen werden.
Die Vertheilung der Armen - Schüßlinge an ihre
Wohlthäter wird unter solchen Umständen also theils
von der freien Wahl der Lezteren abhängen, theils von
den Vorschlägen, welche ihnen von der Centralbehörde
øder den Armen - Commissionen ihres Bezirks gemacht
werden. Man muß voraussehen, daß diese Vorschläge
in der Regel werden angenommen werden, da es eben
die Aufgabe der Armen-Commission ist, in diesen Vor-
schlägen genau auf die Individualität und die Verhält=
79
nisse sowohl der Wohlthäter als der Schüßlinge, nach
Maßgabe der vorangegangenen Ermittelungen Rücksicht
zu nehmen.
So weit es für jeden einzelnen Fall erforderlich ist,
wird der Arme bei Uebergabe an seinen Wohlthäter von
diesem selbst oder auch von einem Mitgliede der Armen-
behörde über die Natur des Verhältnisses, in welches er
tritt, unterrichtet; es wird ihm, sofern es nöthig ist,
angedeutet, in welcher Art er durch sein eigenes Verhal-
ten die Erfolge der Hülfe, die ihm jezt zu Theil wird,
sichern oder auch steigern, andrerseits aber vermindern
oder ganz vernichten könne. Rücksichten der Humanität,
die überhaupt die Seele der Armenpflege sein muß,
müssen auch hierbei obwalten. Der Arme darf nicht
gekränkt, nicht gedemüthigt, noch weniger gar erbittert
werden, wie denn überhaupt sowohl bei den betreffenden
Ermahnungen, als in dem Verlaufe der Hülfe nächst der
Humanität eine klare psychologische Einsicht in die Indi-
vidualität des Armen obwalten muß.
Abgesehen von dem vielfach bewährten Wohlthätig=
keitsfinn Berlins, trauen wir außerdem jedem Menschen,
einzelne fast naturwidrige Ausnahmen können nicht
in Betracht kommen, so viel Neigung zur Wohl=
thätigkeit zu, daß wir glauben, es werde nicht ein Ein-
80
ziger sich ausschließen, nach Maßgabe seiner Kräfte zu
dem allgemeinen Zwecke mitzuwirken, um so mehr, als
er dies auch nach Maßgabe seiner Neigungen thun
kann. Allerdings ist es nothwendig, daß das Ganze
gehörig ins Licht gesezt, die Gemüther für den allge=
meinen Zweck angeregt und die Mitwirkung jedes Ein-
zelnen zur Ehrensache gemacht werde. Zu diesem Zwecke,
so wie um die Resultate des gemeinsamen Wirkens auch
zur gemeinsamen Kenntniß zu bringen, wird alljährlich
von der Central - Behörde eine ausführliche Darstellung
der gewährten Hülfsleistungen und der dadurch erzielten
Erfolge bekannt gemacht und damit gleichzeitig die Namen
und Leistungen der einzelnen Wohlthäter veröffentlicht.
Wir sind überzeugt, daß diese Einrichtung ausführ-
bar ist, und daß sie von unendlichem Nugen sein würde,
und nur aus diesem Grunde wünſchen wir, daß unsere
Vorschläge Berücksichtigung finden mögen.
Denck von Otto Wigand in Leipzig.
Vorschläge
zur

Verbesser un university o.
der
PARSONE
MICHIGAN
allgemeinen Polizeygeſeße
wodurch
die Wuth der Hunde, wo nicht ganz ausgerot
tet, doch wenigstens äusserst selten gemacht
und also großem Unglück in der Welt
vorgebeugt werden kann,
von
Johann Friedrich Sand
Prozeßrath und Justizcommiſſarius zu Erlangen.
Erlangen 1797.
Zum Besten eines wohlthätigen Instituts
in Commission bey Johann Jacob Palm.
}
}
$
રે
An
Se. des Königl. Preußischen wirklichen Ge-
heimen Staats- Kriegs- und Cabinets - auch
dirigirenden Herrn Minister in den frånki-
ſchen Fürstenthümern Ansbach und
Bayreuth,
Freyherrn von Hardenberg 2.
Hochfreyherrl. Excellenz.
Hochgebohrner Freyherr,
Gnådig und Hochgebietender Herr!
Weder Autorfucht noch Eigennuß
hat mich zur Herausgabe der
gegenwärtigen kleinen Schrift, die ich
Ew. Hochfreyherrl. Excellenz
ehrerbietigst zuzueignen mich erkühne,
veranlaßt. Erstere hat mich nie-
mals in Versuchung geführt und
leştere kann mir um so weniger beys
gemessen werden, als ich den Gewinn,
der aus dem Verkauf dieser Abhands
lung vielleicht entspringt, einem wohls
thätigen Institut gewidmet habe, zu
dessen Gründung ich Vieles beygetras
gen zu haben, mich erfreue.
A 3
Der
Der Wunsch, den jeder bieder
denkende Mann haben muß, seine Ne-
benmenschen gegen drohende Gefah
ren schüßen und Etwas zur Vermin-
derung des menschlichen Elendes bey
tragen zu können, war der einzige Bez
weggrund, Vorschläge zur Verbeſſez
rung der allgemeinen Polizeygefeße zu
machen, die wenn sie das Glück
haben sollten, von Vielen genehmigt
zu werden, der gesammten Menschs
heit, nach meiner Ueberzeugung, gez
wiß vortheilhaft feyn dürften.
i
Der erhabene Posten aber, auf
welchen Ew. Hochfreyherrl. Ex-
:
cel:
cellenz die Vorsehung gesezt hat,
wird mich entschuldigen, wann ich es
wagte, Hochihroselben meinen
Aufsatz zuzueignen, weil ich erwarten
kann, daß meine Vorschläge - von
dem Freund eines großen Königs
meines allergnädigsten Landesherrn -
geprüft und wie ich hoffe genehmigt,
durch Geseze in den ausgebreiteten
Königl. Staaten realisirt
und hiers
durch das erhabenste Beyspiel zur
Nachahmung aufgestellt werden
wird.
Hierdurch würde aber mein
obiger Wunsch ganz erfüllt wer
den.
A 4
In
A
In der Hoffnung, daß Ew.
Hochfreyherrl. Excellenz den
Gegenstand, welchen ich bearbeitete,
Ihrer Aufmerksamkeit wenigstens
nicht ganz unwürdig finden werden,
bin ich stets mit reinster Hochachtung
in tiefer Erniedrigung,
Ew. Hochfreyherrl. Excellenz
Erlangen
im Dec. 1797.
unterthänig - gehorsamster
Johann Friedrich Sand.
Wenn die Polizer;
es sey die des Lan-
des, oder einer Stadt, bey ihren Verfügun-
gen gute Absichten zum Besten und zur Sicher-
heit der Bürger und Einwohner des Staats
Hegt sie gegen Unglück und Schaden zu
fichern trachtet; so verdient sie gewiß lauten
Beyfall. Jeder gutdenkende Bürger des
Staats wird ihren Verfügungen › ---- wenn
fie der gedachten Absicht entsprechen, mit
Vergnügen strengen Gehorsam leisten, und
sollte dieses auch mit Aufopferung eines Ver-
gnügens, oder eines kleinen Aufwandes 2c.
nur geschehen können.
$
Wenn hingegen Polizey Verordnungen,
welche die Einwohner des Staats gegen Un-
glück und Schaden sichern sollen, der dabey
zu · Grund liegenden edlen Absicht aber kei-
A 5
nes-
#
!
+
ΙΟ
und so beschaffen
neswegs entsprechen
sind, daß sie dieselbe nicht sichern können; so
kann man höchstens nur den guten Willen
der Polizey loben, und dieses Lob mit dem
Wunsche verbinden, daß man bessere Mittel
zu Erreichung eines guten Zwecks wählen mö-
ge, als man wirklich gewählt und eingeſchla-
gen hat.
Derjenige aber, welchem bessere Mittel
(und sollten sie es auch nur nach seiner Ueber-
zeugung seyn) bekannt sind, darf nicht bey
jenem guten Wunsch stehen bleiben.
Er
ist dem Publicum mehr schuldig. Es ist seine
Pflicht, sein Scherflein zum Besten des Staats
beyzutragen ſeine beſſern Mittel der Po-
lizey und dem Publicum bekannt zu ma-
chen und solche einer allgemeinen Prüfung
zu unterwerfen. Findet sich nach dem
Resultat dieser Prüfung, daß die vorgeschla-
genen Mittel anwendbar und gut sind; so
glaube ich, ist es Pflicht der Landes und
´Orts - Polizey, selbige, wenn sie auch von
-
fei-
ΙΙ
keinem Polizey - Director vorgeschlagen wur-
den, zu gebrauchen allgemein bekannt zu
machen, hierdurch aber das gemeine Beste zu
befördern.
Nach dieser lebhaften Ueberzeugung fonn-
te ich es mir nicht versagen, meine Gedanken
über einen wichtigen Gegenstand der Polizey,
welche ich schon längstens im Stillen hegte,
andurch öffentlich bekannt zu machen, und
selbige nicht nur meinen lieben Mitbürgern,
sondern auch insbesondere der Königlichen
Landes - Polizey zur Prüfung und wie ich
hoffe zur Befolgung zu überlassen.
Dieser wichtige Gegenstand ist kein an-
derer, als der Biß der tollen Hunde,
durch welchen schon so manches schreckliche
Unglück in der Welt entstanden ist, wovon
wir leider! erst vor einigen Wochen wieder
ein trauriges Beyspiel in dem benachbarten
Städtgen Bayersdorf erlebten, wo eine von
einem wüthenden Hunde gebissene Weibs-
perſon wirklich selbst wüthend wurde, und
unter
12
unter fürchterlichsten Zuckungen ihren Geiſt
aufgab.
Ich kenne keine betrübtere Lage als die
cines Menschen, der von einem wüthenden
Hunde gebissen worden ist. Denn wenn
er auch alle bekannte Mittel, die dem Aus-
bruch der Wuth selbst, bey ihm vorbeugen
sollen, mit möglichster Sorgfalt braucht; so
wird er dennoch noch immer in tåglich und
ftündlicher Furcht und Angst schweben müſſen,
sein Leben in der fürchterlichsten Lage zu be-
ſchließen. Denn ein untrügliches Mittel,
den Biß der tollen Hunde so zu heilen, daß
der Gebissene gegen alle Gefahr gesichert ist,
haben wohl schwerlich die Aerzte noch erfun
den. Und wenn auch ein ganz souverai-
nes Mittel erfunden und allgemein bekannt
wåre; so ist es doch allgemein bekannt, daß
die Mittel, welche in manchen einzelnen Fål-
len gut angeschlagen haben und die man
gemeiniglich für untrüglich hålt und ausgiebt,
sogleich nach der Beschädigung von einem
wus
13
wüthenden Hunde, gebraucht werden müssen,
wenn sie einen glücklichen und gewünschten
Erfolg haben sollen.
Man kann sie also nur in Städten, wo
kluge Aerzte, wohleingerichtete Apotheken und
geschickte Chirurgen anzutreffen sind, sogleich
auf der Stelle gebrauchen und anwenden.
Hat aber Jemand das Unglück, auf der Land-
straße, oder in einem Dorfe, welches von
einer Stadt, wo alles Obige anzutreffen ist,
weit entfernt ist, von einem wüthenden Hun-
de gebissen zu werden
ſcheinlich verlohren.
sich einmal mit seinen
dann ist er wahr-
Der Gift, welcher
Leibessäften vermischt
hat und in seine Adern eingedrungen ist, wird
wohl schwerlich mehr aus seinem Körper zu
bringen seyn und er kann sein fürchter-
liches Loos, seine Seele unter den schrecklich-
Ften Parorismen aushauchen zu müssen, leicht
voraus berechnen.~- Er kaun seine noch
übrigen wenigen Lebenstage fast mit Gewiß-
heit zählen. — Gewiß die schrecklichste Lage,
welche man sich nur zu gedenken vermag!
Es
14
Es ist Pflicht jeder Landes - Polizey, der-
gleichen schrecklichen Lagen, in welche Bür-
ger des Staats zu gerathen das Unglück ha-
ben können, nach allen Kräften, die in ihrer
Macht sind, vorzubeugen. Diese theuere
Pflicht hat man auch von Seiten der höch
sten Polizey - Behörden in den Königlich
Preußischen Fürstenthümern sowohl, als der
niedern Polizey Beamten in den Städten
und auf dem Lande, bisher gewiß nicht ver-
Fannt und man war derselben vielmehr
sehr eingedenk.
Man machte von Zeit zu Zeit Mittel be-
kannt, welche den traurigen Folgen eines von
einem wüthenden Hunde erlittenen Bisses vor-
beugen sollen. Durch andere Polizey-
Verfügungen hat man auch die Vorsicht tref-
fen wollen, daß die Hunde Niemand sol-
len beschädigen und beiſſen können. Ich
ſage wollen, weil mit dem guten Willen
die wirkliche Erreichung des beabsichtigten gu-
ten Zwecks nicht immer verbunden ist.
Zum
15
Zum Beyspiel mag folgende Polizey - Ver-
ordnung dienen, welche zu Bayreuth und Er-
langen erst kürzlich erschienen, oder vielmehr
nur erneuert worden ist. Nach derselben
sollen
//
-
alle Hunde mit Beiß oder Maulkörben
,, versehen werden. Jeder Hund, der ohne
einen dergleichen Maulkorb anzuhaben,
,, auf der Strasse angetroffen wird, soll
,,durch die herumgehende Fallknechte auf
,,der Stelle todgeſchlagen werden. Der
„Eigenthümer eines auf solche Art todge-
schlagenen Hundes hat nicht nur den
// Verdruß, seinen Hund zu verliehren.
Er muß noch überdieses den Fallknechten
"/ ein ansehnliches Honorarium für den Tod-
schlag und alsdann noch einige Gulden
,, herrschaftliche Strafe bezahlen ic."
Diese erstgedachte Verordnung wird beson-
ders zu Erlangen sehr strenge befolgt und
hat schon manchem Schoos- und Bologneser-
Hünd'chen, welches ohue Maulkorb seinem
Herrn
}
16
Herrn aus dem Hause entschlüpfte, oder
denselben abstreifte, das Leben geraubt.
Daß man es von Seiten der höchsten
und hohen Obrigkeit unter aller Würde hal-
ten wird, aus dem Todschlagen unschuldiger
und ganz unschädlicher Hunde eine Finanz-
Spekulation zu machen daß man diese Ab-
sicht gewiß nicht hat, glaube ich mit Gewiß-
heit voraussehen zu können. Der Wille
der Polizey - zum Besten des Staats zu
wirken, ist bey jener Verordnung unverkenn-
bar. Aber, wenn dadurch der beabsich
tigte Zweck nicht erreicht wird
Felbst
nicht erreicht werden kann; so darf jeder
hoffen, daß man eine Polizey - Verfügung
wieder zurücknehmen wird, welche im Grunde
nicht den geringsten Nußen gewährt, lästig
ist und selbst dem Staat dadurch gefähr
lich werden kann, daß sie, wenn sie genaut
befolgt wird, das Uebel, dem sie vorbeugen
soll, wahrscheinlicher selbst hervorbringt, als
Dieses zu zeigen und
daß
demselben steuert.
17
daß die Verordnung wegen der Beißkörbe,
welche den Hunden angelegt werden sollen,
und vielmehr selbst dem
zu Nichts nüßt
Publicum schädlich werden kann, wird mir ge-
wiß nicht schwer fallen.
Durch den Gebrauch der Beiß- und
Maulkörbe bey den Hunden, soll dem Biß der
Hunde überhaupt und besonders dem - der
wüthenden Hunde vorgebeugt werden.
Dieses ist offenbar die gute Absicht, welche
zwar Lob verdient
allein diese Absicht
wird dadurch nicht erreicht.
Denn, wenn das Beiſſen dem Hund durch
den Maulkorb verwehrt werden soll; so muß
ihm der leztere so enge angeschnallt werden,
daß er nicht einmal sein Maul aufzusperren
vermag. So unbarmherzig wird wohl
nicht leicht Jemand mit seinem Hund umge-
hen, daß er ihm auf die cben angezeigte Art;
sein Maul gleichsam zuschrauben und densel-
ben äusserst ångstigen wird. Das unvers
nünftige Thier haßt eben sowohl als der
B
frey-
18
freygebohrne Mensch Sclaverey
Ketten und Bande.
und flieht
Es sträubt sich ge=
gen Gewalt, welche man ihm gegen seine Na-
tur anthun will. Ein Hund, welcher auf
jene Art mit einem Maulkorb gepeinigt wird,
wo er weder seinen Durst stillen, noch frey
Luft schöpfen kann, wird zwar Anfangs ver-
zagt
bey längerer Andauer dieser Mar-
ter aber ingrimmig werden, welcher Ingrimm
bey der bekannten hißigen Natur der Hunde,
wenn nur die geringste Anlage der Wuth in
ihm steckt, dieselbe vielmehr befördern als
verhüten wird. - Dieser Fall wird be-
sonders in heissen Sommertagen eintreffen,
wo die Hunde, wie es bekannt ist, immer in
ihrem Lauf die Zunge weit aus dem Maul
herauszustrecken gewohnt sind. Wird der
Hund durch äussern Zwang verhindert seiner
Natur gemäß zu leben - kann er weder
die Zunge herausstrecken, noch seinen Durst
löschen; so wird ihn seine innerliche Hiße
bald auszehren und der geringste Funke von
Wuth, welcher in ihm verborgen ist, wird
viel
19
vielmehr zur hellen Flamme auflodern als ge-
dåmpft werden.
Nach diesen vorangezeigten Umständen,
wird mir wohl Jedermann einräumen müssen,
wenn ich behaupte, daß enge Maulkörbe,
welche den Hunden angeschnallt werden, wahr-
scheinlich mehr Unglück stiften, als Nugen
leisten können, indem sie den Ausbruch der
Wuth bey den Hunden wahrscheinlich beför
dern.
Und wird ein mit einem engen
Maulkorb geängstigter Hund wirklich wi-
wü-
thend; so wird wohl der Maulkorb seiner
Raseren wenig Gränzen sehen, und wird ihn
nicht abhalten, Menschen und Thieren gc-
fährlich wo nicht durch den Biß, doch
durch seinen eben so schädlichen Geifer zu
werden.
Wenn man aber den Hunden nur zum
Schein weite Maulkörbe, wo sie ihren gan-
zen Rachen aufsperren und folglich also auch
ganz bequem beissen können, anhängt, um sie
gegen den unbarmherzigen Knüttel der Fall-
knechte
B 2
20
knechte zu sichern, sich selbst aber gegen Stra-
fe und Kosten zu verwahren, wie solches we-
nigstens in Erlangen fast durchgehends der
Fall ist, wo man groffe und kleine Hunde mit
Maulkörben von seidenen und andern schwa-
chen Bändern verfertigt in Menge auf
den Straßen herumlaufen sehen kann; So
werden Fremde, welche von den hiesigen Po-
lizey - Anstalten nichts wiſſen, fast glauben,
daß man mit den Hunden eine Masquerade
spielen wolle. Wenigstens sehen die hie-
ſigen Hundsmaulkörbe den sogenannten Bril-
len, welche man auf den Redouten zu gebrau-
chen pflegt, ziemlich ähnlich.
Diese lächerliche Art der Maulkörbe find
nun zwar ganz unschädlich und haben nur die
Folge, daß sie von Jedermann belacht wer
den. Sie haben aber doch schon manchem
unschuldigen und unschädlichen Hunde und
Hündchen das Leben zum Verdruß des Eigen-
thumers geraubt, wenn er vergessen hatte,
ihm jenes Palladium gegen die Wuth und Un-
barm-
21
1
barmherzigkeit der Fallknechte anzuschnallen, -
und so anzuschnallen, daß es der Hund nicht
abstreifen konnte.
Enge und weite Maulkörbe taugen also
nichts - und die erstern sind noch dazu statt
daß sie zur allgemeinen Sicherheit Etwas bey-
tragen sollen, selbst sehr gefährlich.
Man laffe also die Hunde mit der Pein
der Maulkörbe ungeschoren und benehme da-
durch den gierigen Fallknechten die Gelegen-
heit aus dem Todschlagen der Hunde ein ein-
trägliches Gewerbe zu machen und unschuldige
Leute in Strafe zu bringen. Wenn zu Er-
langen dermalen ein Hund und sollte es
auch nur ein Bologneser Hündchen seyn, auf
der Straffe, weil er nicht mit einem ganz
unnüßen Maulkorb geziert ist, todgeschlagen
wird; so hat der Eigenthümer des getödeten
Hundes ausser der Strafe, dem Fallmeister
noch Einen Gulden Rheinisch für die Façon
zu bezahlen. Wenn er aber einen alten
kranken Hund auf Verlangen des Eigenthü-
B3
mers
22
mers todtschlägt; so bekommt er dafür nur
Sechs Kreuzer gleicher Währung. Ganz
natürlich sind also die Fallknechte sehr vigi-
lant und wenn ſie in einem Tage drey
bis vier Hunde auf der Straße todschlagen,
so haben sie auf alle Fälle ein einträgliches
Gewerbe, und stehen sich auf Kosten des Pu-
blicums besser, als mancher andere Diener
des Staats.
Man erbarme sich also der armen un-
schuldigen Hunde, die doch der menschlichen
Gesellschaft auch viele ersprießliche Dienste
leisten - und schone des Beutels ihrer Ei-
genthümer. Durch ähnliche Verordnun-
gen, wie die von mir oben angezeigte ist,
wird dem Staat ganz sicher kein Nußen ver-
schaft da sie ihrer an sich guten und lo-
benswürdigen Absicht nichts weniger als ent-
sprechen.
Aber die Hunde sind doch wirklich gewiß
nicht der unwichtigste Gegenstand der allge-
meinen Landespolizey.
Dieses zu leug-
Y
nen,
•
23
nen, wird sich wohl Niemand beyfallen las
fen.
Wenn diejenigen, welche über die Poli-
zey eines ganzen Landes wachen und gebie-.
ten - und den Polizeygefeßen den besten
Nachdruck geben können, es durch ihre Ver-
ordnungen dahin zu bringen vermögend ſind,
daß die Hunde in Zukunft nur zum Dienst
und zum Vergnügen ihrer Eigenthümer ge-
reichen und Niemand mehr schädlich und ge-
fährlich werden können wann die Wuth
der Hunde, wodurch schon so vieles Unheil
in der Welt entstanden ist, durch ihre Ver-
fügungen, wo nicht ganz von der Erde ver-
tilgt - doch wenigstens so selten gemacht
werden kann, daß man in vielen Jahren
nichts mehr von einem wüthenden Hunde` hd-
ren wird; So sind sie des lautesten Beyfalls
würdig und demjenigen müßte allgemei
nes Menschenwohl eine sehr unbedeutende
Kleinigkeit seyn und wenig am Herzen liegen,
der ihnen nicht seinen wärmsten Dank dar-
B 4
bräch
1
24
brächte.
Diesen Dank - den Beyfall
der ganzen Welt können sie sich meines Cr-
achtens nach leicht verdienen, wenn sie nur
wollen. Und wer von ihnen wird nicht
gerne das wollen, was der ganzen Mensch-
heit Vortheil bringt und ohne alle .
Schwierigkeit vom Willen in die That über-
gehen kann.
Jenen Männern des Staats, die zum
Besten desselben so Vieles wirken können, muß
es daher wahrscheinlich willkommen seyn,
wenn ihnen Vorschläge gemacht werden, durch
deren Benutzung sie in den Stand gesezt
werden, dem Staate einen sehr wichtigen
Dienst zu leisten, welchen man billig von ih
nen zu erwarten berechtigt ist.
Bey dieser lebhaften Ueberzeugung glaube
ich die Aufmerksamkeit der höchsten Landesbe-
hörden, und den Dank aller im Staat leben-
den Menschen zu verdienen, wenn ich an-
durch öffentlich Vorschläge zu machen, mich
aus Menschenliebe gedrungen fühle, die
wenn
25
wenn sie befolgt werden, keinen geringern Er-
folg haben können, als diesen,
daß dadurch die Wuth der Hunde wo
nicht ganz ausgerottet, doch wenigstens
so selten gemacht werden kann, daß man
vielleicht in vielen Jahren nichts mehr das
von hören wird.
Meine Vorschläge, deren Befolgung die-
sen gewiß für die Menschheit äusserst interes-
fanten Erfolg haben können, find
sind ganz
kurz und eben so leicht zu befolgen. —
Nur der Landesherr aber ist im Stande
die Befolgung derselben durch Geſeße zu be-
fehlen und dieser Umstand war bey mir
die Veranlassung, daß ich meine Vorschläge
in öffentlichen Druck gegeben habe, damit
fie mehr bekannt und auch auswärts be-
kannt werden mögen.
Hat nur einer der Fürsten unsers teut-
schen Vaterlandes einmal meine Vorschläge
benüßt, und ihnen durch Gefeße Kraft zu ge-
ben gewußt - und hat man die wohlthäti-
B5
gen
दें
26
gen Folgen derselben nur in einem Lande
wahrgenommen; so werden bald mehrere.
groffe und kleinere Landesregenten, jenem Bey-
spiel folgen und dann ist mein Wunsch,
welchen ich zum Wohl der Menschheit hege,
ganz und zu meinem größten Vergnügen er-
füllt.
Doch ich will mich nun zur Darlegung
meiner gut gemeynten Vorschläge wenden.
Auch der weiseste. Gesetzgeber ist ein Mensch ---
und als Mensch kann er auf Vollkommenheit
in allen Stücken keine Ansprüche machen.
Manches wird dahero bey der Gesetzge
bung seiner Aufmerksamkeit entschlüpfen
und so lange Menschen Menschen regieren,
wird wohl ein ganz vollkommenes Gesetzbuch
nur unter die frommen Wünsche gerechnet
werden können.
Das allgemeine Land-
recht für die Königlich Preußischen Staaten,
welches unser nun verewigter Allergnädigster
Monarch Friedrich Wilhelm der Geseß-
geber den Völkern, welche seinem Scepter
ge=
27
gehorchten, gab, ist gewiß nach dem Urtheil
jedes unbefangenen Rechtsverständigen, ein
Muster eines möglichst vollkommenen Gesetz-
buchs.
Allein cs enthält und kann als
Menschenwerk auch nicht alle Fälle enthalten,
welche gedenkbar sind und gelegenheitlich dem
Forscher einfallen. Es finden sich daher
noch manche Lücken, welche wohl ausgefüllt
zu werden verdienten, und auch wahrschein-
lich mit der Zeit, welche der beste Probierstein
der Gesetze ist, auf Veranlassung ausgefüllt
werden dürften. -
Als ich meine zu machende Vorschläge
durchdachte und das allgemeine Landrecht für
die Preußischen Staaten zur Hand nahm,
um zu erfahren, ob nicht vielleicht erstere
schon durch Gefeße anempfohlen und zur
Pflicht gemacht worden seyen als ich in
dieser Absicht den eilsten Abschnitt des zwan=
zigsten Titels im II. Theil, welcher von kör-
perlichen Verletzungen handelt, durchgelesen,
fand ich zwar manche Stellen, welche meine
Vor-
28
Vorschläge unterstüßen: allein sie bedürfen.
einer genauern Bistimmung und Erweiterung,
wenn sie ganz der Absicht, Unglücksfälle, so-
viel möglich im Staate zu verhüten, entspre-
chen sollen. In dem angezogenen Land-
recht II. Theil Tit. XX. §.749. iſt verordnet:
daß Niemand ohne besondere Erlaubniß
11 der Obrigkeit wilde, oder andere von
Natur. schädliche Thiere halten ſoll
und der §. 751. cit. loc. des A. L. R. ent-
hält:
J
Wer ohne Erlaubniß der Obrigkeit schäd
,,liche Thiere hält, muß selbige sofort weg-
,, ſchaffen und ausserdem Zwanzig bis Funf-
zig Thaler Geldstrafe entrichten.
Wenn man die Wuth der Hunde in den Kö-
niglichen Landen, wo nicht ganz ausrotten,
doch wenigstens äusserst selten vorkommend ma-
chen will; so bin ich des Dafürhaltens, daß
es viel zu Erlangung dieses Zwecks beytra-
gen würde, wenn man von Seiten allerhöch-
fter Landesherrschaft die von mir vorangezo-
genen Geseze des allgemeinen Landrechts er-
wei
I
}
29
weitern und auch auf die Hunde erstrecken
wollte.. Mein erster Vorschlag besteht dem-
nach darinnen, daß man durch ausdrückliches
Gesetz verordne:
Wer
Ohne besondere Erlaubniß der Obrigkeit
darf Niemand Hunde halten.
ohne Erlaubniß der Obrigkeit dennoch
Hunde hält, muß selbige sofort wegschaf-
fen, und ausserdem Zwanzig bis Funfzig
Thaler Geldstrafe entrichten, oder wenn
er diese Strafe zu zahlen nicht vermag,
seinen wider obrigkeitliche Verordnungen
zu Schulden gebrachten Frevel mit eis
ner Verhältnißmåſigen Gefängnißstrafe
büßen.
Jede Ortsobrigkeit aber muß strenge
und unter Verwarnung selbst wegen allen-
fallsigen Unglücks verantwortlich zu wer
den, angewiesen werden, bey Ertheilung
der Erlaubniß Hunde zu halten, ja nicht'
allzugefällig zu seyn. Sie muß nur
solchen Personen diese Erlaubniß geben,
wel.
30
welche entweder zu ihrem Gewerbe, oder
zu ihrer Sicherheit, Hunde nothwendig
brauchen. Zum Vergnügen einen Hund
zu halten, kann zwar nach Billigkeit auch
nicht verboten werden. Allein die Obrig,
keit follte angewiesen werden, nur solchen
Personen dieses Vergnügen zu gönnen
und zu gestatten, deren Umstände bekannt
und so beschaffen sind, daß man von ih,
nen die Vermuthung haben kann, daß
fie den Hund, welchen sie zum Vergnů-
gen halten wollen, nicht nur gut und
ordentlich ernähren können, sondern, daß
sie auch denselben immer so beobachten
werden, daß er Menschen und Vieh nicht
schädlich werden kann.
Wird das, was ich so eben vorgeschlagen ha-
be durch Gesetze bestimmt und giebt man
denselben durch strenge Beobachtung die er
forderliche Kraft; so wird dem Unheil, wel-
ches die Wuth der Hunde in der Welt stif-
tet, wenigstens zur Hälfte vorgebeugt. Es
ist durch die Erfahrung gewiß ſattsam be-
ſtärkt,
31
ſtårkt, daß besonders in Städten in der That
eine übermäßige und auffallende Anzahl von
Hunden gehalten wird. Besonders ist es
nicht wenig auffallend, wenn man sieht und
täglich wahrnehmen muß, daß Leute, welche
öfters ſich und den Ihrigen den erforderlichen
nothdürftigsten Unterhalt kaum zu erwerben
im Stande sind
che ihr Brod vor den Thüren suchen müſſen,
ſich Hunde zu halten, beygehen lassen.
Solche Leute bekümmern sich wenig um ihre
Hunde. Da sie selbst mit Sorgen wegen
ihrer täglichen Nahrung zu kämpfen haben;
so bekommen ihre Hunde von ihnen weder
die nothdürftigsten Speisen, um den Hunger,
noch Getränk, um den Durst zu stillen.
ja sogar Bettelleute, wel-
So
Noch weniger aber werden sie von ihnen so
beobachtet, als sie von Jedermann, der einen
Hund halten will, billig um Unglück zu vers
hüten, beobachtet werden sollten.
wie dergleichen Leute öfters dem Publicum
sehr zur Last fallen, so geschieht es auch von
ihren Hunden, welche Tag und Nacht auf
der
32
der Straße und in den Häusern herumlaufen,
um sich des Hungers und Dursts zu erweh-
ren. Geschieht es nun, wie es nicht selten
der Fall ist, daß solche herumlaufende Hunde
nicht so viel finden, um davon Hunger und
Durst stillen zu können - werden sie manch
mal, wenn sie sich in Häuser und Küchen
schleichen, ganz unbarmherzig gepeitscht und
in die größte Angst gejagt; so ist die natur-
liche Folge hievon, daß sie mit Hunger und
Durst kämpfend und dabey noch', wenn sie
aus Noth stehlen wollen, verfolgt endlich
auszehren und in Wuth gerathen müssen.
Wenn man bey einzelnen Fällen genaue Un-
tersuchungen anstellen wollte; so würde man
gewiß finden, daß die meisten Hunde, welche
wüthend werden und öfters grosses Unglück
verbreiten, armen Leuten gehörten, welche sie
nicht so behandelten und auch wohl nicht be
handeln konnten, wie es erforderlich ist
wenn jene unschuldigen Thiere nicht Noth
leiden und verderben sollen. Ganz armen
Leuten, oder solchen, die kaum selbst ihren
noth->
33
3
nothdürftigsten Unterhalt auf eine ehrliche
Weise erwerben können, sollte also die Obrig
keit jedes Orts das Halten der Hunde. schlech
terdings nicht gestatten. Andern wohlha-
benden Personen aber sollte nur dazu die Er-
laubniß nach den von mir oben angegebenen
Einschränkungen ertheilt werden. — Benn
jeder grosse und kleinere Landesregent dieses
ſeinen Polizeybeamten durch Strafgesetze zur
unverbrüchlichen Pflicht machte wenn man
darüber ein wachfames Auge hätte, daß diese
Gesetze genau und pünktlich befolgt würden;
so würde die ganze Summe der Hunde in je-
dem Land oder Ländchen ganz sicher auf die
Hälfte, wo nicht noch mehr verringert wer-
den. Wenn aber zum Beyspiel in einem
Landesdistrict von Tausend Hunden nur Fünf
Hundert übrig bleiben, und leztere nur solchen
Leuten gehörten, die ihr Vieh gut und ordent-
lich behandeln und behandeln können; so wird
Jederman sogleich einsehen können, daß hier-
durch die traurigen Fälle, welche wüthende
C
Huns
34
Hunde verursachen, schon äusserst seltener
gemacht werden könnten, als sie leider! bis-
her waren.
Allein bey diesen vorgeschlagenen Polizey-
Gefeßen darf man noch nicht stehen bleiben,
um das ganz zu bewirken, was gewiß jeder
gutdenkende Bürger des Staats herzlich wün-
schen muß.
Man kann dem Unglück,
welches wüthende Hunde in der Welt verbrei-
ten, beynahe ganz vorbeugen
kann die Wuth der Hunde beynahe aus-
rotten, wenn man nur will.
man
Man
kann diesen für die gesammte Menschheit so
heilsamen Zweck durch Geseße und deren
genaue Befolgung erreichen. - Da
die Geseze der Natur durch menschliche Ge-
seße nicht aufgehoben werden können; so scheint
meine vorgedachte Behauptung zwar ziemlich
ungegründet und räthselhaft zu seyn.
All-
lein sie ist es gewiß nicht, wann ich meine
Gedanken über die Sache näher angebe und
zergliedere.
Der
35
Der Staat ist gewiß bestens berechtigt,
von jedem seiner Mitglieder, dem die Erlaub-
niß einen oder mehrere Hunde zu halten,
nach meinem ersten Vorschlag und nach den
vorwaltenden Umständen, von der Obrigkeit
gestattet worden ist, auch zu verlangen, daß
er seine Hunde genau beobachten soll, damit
fie Niemand schädlich werden können.
Diese Befugniß des Staats gründet sich in
den ausgebreiteten Ländern, welche dem Kö-
nigl. Preuß. Scepter gehorchen, auch auf ein
ausdrückliches Gesetz, da in dem allgemeinen
Landrecht für die Preußischen Staaten II. Theil
Tit. XX. §. 754. mit klaren Worten verord-
net ist:
Auch die wegen Vorbeugung der Tollheit
,,bey den Hunden vorgeschriebenen Polizey-
,, geſeße, ist ein Jeder, bey Vermeidung
,, der darinnen bestimmten Geld - und Lei-
,,besſtrafen, genau zu beobachten verpflich-
11-tet."
С 2
Daß
36
Daß dieses Gesetz genauer bestimmt und re-
ſpective erweitert werden möge, ist mein
Zweiter Vorschlag, der, wann er, wie ich
hoffe, allerhöchsten Orts genehmigt zu wer-
den,
das Glück haben sollte, nach meiner
besten Ueberzeugung, gewiß zum Wohl der
Menschheit sehr Vicles beytragen wird.
Man mache daher nach meinem Wunsch und
Vorschlag das Gefeß:
Jeder, der von der Obrigkeit die Erlaubs
niß Hunde zu halten, erlangt hat, ist
schuldig, wann er sich derselben bedienen
will, seinen Hund täglich auf das Genaueste
zu beobachten. — Wer überführt wer-
den kann, daß sein Hund wüthend gewors
den sey, und Menschen oder Vich durch
feinen giftigen Biß beschädigt habe, soll
zum Besten der Armenanstalten in eine
unablösliche Geldstrafe von Ein Hundert
Reichsthalern verfallen seyn oder mit ver-
halt
37
hältnißmäßiger Zuchthausstrafe belegt
werden, wann er die Geldbuße nicht zu
bezahlen im Stande ist
Die Einwürfe, die man allenfalls gegen
das von mir vorgeschlagene Gesetz machen
wird, kann ich leicht errathen.
Allein
sie sind meines Errachtens auch eben so leicht
zu widerlegen. Man wird einwenden,
daß dieses Strafgesetz um deßwillen hart sey,
weil man ja die Wuth eines Hundes, welche
sich entweder in ihm selbst erzeugt, oder viel-
leicht durch den Biß eines andern wüthenden
Hundes, von dem der Eigenthümer des erstern
öfters nicht die geringste Wissenschaft gehabt,
von aussen verursacht wird, nicht zurückhal-
ten könne.
glauben, als ob ich ein unbilliges Gesetz vor-
geschlagen hätte, wann ich den Herrn eines
wüthend gewordenen Hundes mit nachdrück-
licher Strafe belegt wiffen will. Allein ich
finde hierinnen nicht die geringste Unbilligkeit,
譬
​Mancher wird daher vielleicht
da ich mir zu behaupten getraue:
€ 3
daß
38
daß jeder Besizer eines Hundes ſelbſt dar-
an Schuld ist, wann derselbe wüthend
wird und Menſchen oder Vieh beschädigt.
Diesen von mir aufgestellten Sah wird wohl
Niemand, bezweifeln können, dem nur einige
Kenntniß von der Natur der Hunde und der,
Beschaffenheit ihrer Krankheiten beywohnt.
Jeder, der einen Hund entweder zu sei-
nen Gewerbe oder zu, feiner Sicherheit noth-
wendig braucht, oder der auch nur einen
Hund zu seinem Vergnügen halten will, ist
schuldig, denselben nicht nur ordentlich zu
füttern und zu trånken, sondern auch genau
zu beobachten. Ein Hund, der ordentlich
gehalten wird
der keinen Mangel hat,
wird gewiß so leicht nicht wüthend werden,
und jeder Hund, der genau beobachtet wird,
kann niemals in eine solche Wuth gerathen,
daß er dadurch Menschen und Vieh gefährlich
und schädlich werden kanu. Es ist all-
gemein
39
gemein bekannt und nicht zu widersprechen,
daß bey keinem Hund, er mag von einem an-
dern wüthenden Hund gebissen worden seyn,
oder der Keim zur Wuth mag selbst in seinem
Innern sich erzeugen, die Wuth auf der Stelle
zum Ausbruch kommt und gefährlich wird.
Es giebt untrügliche und sehr leicht zu beob-
achtende Kennzeichen, welche die bey einem
Hund herannahende Wuth verrathen. - Ein
Hund, der innerliche Disposition zur Wuth hat
oder der von einem andern wüthenden Hund ge-
bissen worden, wird niemals gleich auf der Stel-
le schäumen und beißen.
Dingen ganz traurig
das Fressen und Saufen
lich vor Ausbruch der Wuth ganz und dermaf-
sen Wasserscheu, daß er Convulsionen bekommt,
wann man ihm Wasser vorhält oder über den
Kopf schüttet.
Er wird vor allen
er hat Eckel gegen
und wird end-
In diesem Zustand, der
stillen Wuth, wo er noch seinen Herrn
kennt,
ihm gehorcht und liebkoset und Nie-
mand zu beschädigen trachtet, bleibt er öfters
€ 4
6 big
40
Nur alsdann erst
6 bis 9 Tage, und die stille Wuth geht nur
alsdann in rasende und gefährliche
Muth über, wenn anhaltender Hunger und
Durst, den der Hund nicht mehr zu stillen
vermag, seine Eingeweide gleichsam verzehrt
und in seinem Innersten ein unauslöschliches
Feuer angefacht hat.
wird ein wüthender Hund, wann er entwi-
ſchen kann, dem Publicum gefährlich und
fällt alle Gegenstände an, die ihm in den
Weg kommen. Bey jenen ganz leicht zu
entdeckenden Kennzeichen und Spuren der
herannahenden Wuth, ist es gewiß eine äuß-
serst große unverzeihliche und nicht
hart genug zu bestrafende Unachtsamkeit und
Liederlichkeit des Herrn des Hundes, der in
rasende Wuth geräth und manchmal großes
Unglück in der Welt verbreitet. Jeder,
der eine solche Anlage zur Wuth bey seinem
Hund entdeckt, welche er sehr leicht entdecken
kann, wann er ihn nur einigermassen beo-
bachtet, darf ja nur seinen Hund sogleich auf
der
41
der Stelle todschlagen lassen und dann
wird man gewiß in vielen Jahren Nichts
mehr von dem äusserst gefährlich und schreck-
lichen Eiß der tollen Hunde hören und ich
bin überzeugt, daß wann die von mir gemach-
ten Vorschläge in ganz Teutschland zum Ge-
set würden
- und alle Polizeybehörden über
die genaueste Erfüllung desselben mit äusser-
fter Strenge wachten, es sehr wahrscheinlich
geschehen könnte, daß die Wuth der
Hunde in ganz Teutschland nach
und nach ganz ausgerottet werden
würde.
>
Daß die zu Erreichung dieses für die
gesammte Menschheit gewiß äusserst wichtigen
Zwecks zu gebende und strenge zu handha-
bende Polizeygeseße sehr klar und deutlich vers
abfaßt werden müßten, so daß sie auch der
gemeinste Bürger des Staats verstehen könn-
te
daß sie zum größten Grad der Publi-
cität durch öffentlichen Druck und durch jähr-
€ 5
lich
N
42
lich zu widerhohlende Ablesung von allen
Kanzeln und auch bey der kleinsten Gemeinde,
gebracht werden müßten, brauche ich wohl
nicht weitläuftig zu erinnern. Denn nur der-
jenige kann mit Recht gestraft werden, der
gute Gefeße, die ihm bekannt sind, nicht be
folgt. Wer aber den guten Willen sei-
nes Herrn weiß und doch nicht darnach han-
delt, der muß billig doppelte Streiche lei-
den. Ich hoffe also, daß Niemand die
von mir in Vorschlag gebrachte Strafgeseße
zu hart finden wird, da eine kleine Strafe
wenige aufmerksam macht, und die Andro-
hung einer grossen und empfindlichen Strafe
auch noch überdieses schon manchen abhalten
wird, sich einen Hund zu halten und dazu die
Erlaubniß von der Obrigkeit sich zu erbit
ten.
ja
Glücklich würde ich mich schäßen
wahre Herzenswonne würde es für mich
seyn, wenn meine gutgemeinten Vorschläge
allent-
43
allenthalben geprüft und genehmigt würden -
und ich das süsse Bewußtseyn einſt mit ins
Grab nehmen und mir sagen könnte: auch
du hast kein geringes Scherflein zur Ver-
minderung des menschlichen Elendes beyge:
tragen.
und
Wenn es endlich heilige Pflicht jedes gu-
ten und weisen Regenten ist, das Glück ſei-
ner Unterthanen und Mitmenschen nach Kräf-
ten zu befördern wenn viele der höchsten
und hohen Landesherrn Teutschlands läng-
ſtens bekannt sind, denen es nicht genügt,
Landesvåter nur genennt zu werden
sich dahero bestreben, dieses ihren Untertha-
nen in dem strengsten Sinn dieses über
alle erhabenen Titels zu seyn; So hoffe
ich, daß mein Wunsch, welchen ich bey Aus-
arbeitung der gegenwärtigen kleinen Schrift
hegte wofür ich übrigens keinen Gewinn
einzuziehen verlange, und den aus dem Ver-
Eauf derselben sich vielleicht ergebenden,
ei=
nem
44
nem gewiß sehr wohlthätigen Institut gewid-
met habe, in Erfüllung gehen wird
und
dieses wird dann für mich die füffeste Beloh-
nung seyn.
Geschrieben Erlangen im
Monat November 1797.
Johann Friedrich Sand.
Gedruckt
bey Adolph Ernst Junge.
1
प
muse 3741

Ueber die
PARSONS LIBRAR
University
MICHIGAN
Bedeutung und Bufgabe
der
Volksmedicin.
Festrede
von
Dr. Wilhelm Rau,
Profeffor der Medicin in Bern, d. 3. Rector.
Bern.
Gedruckt bei C. A. Jenni, Vater.
1846.
lleber die
Bedeutung und Aufgabe
?
der
Volksmedicin.
3
Cine
bei der Feier
des
Jahrestages der Eröffnung der Hochſchule
in Bern
am 16. November 1846 gehaltene Rede
von
Dr. Wilhelm Rau,
d. 3. Rector.
Bern.
Gedruckt bei C. A. Jenni, Vater.
1846.
Herr Erziehungsdirektor!
Meine Herren!
Die wiederkehrende Feier des Jahrestages der Eröff
nung unserer Hochschule mahnt mich an die willkommene
Pflicht, vor einer zahlreichen Versammlung aus verschte-
denen Ständen das Wort zu ergreifen. Durch eine poli-
tische Umgestaltung des Cantons Bern in's Leben gerufen,
auf dankenswerthe Weise von den Behörden beschüßt und
gepflegt, geht unsere Hochschule nach zwölfjährigem Be
stehen einer neuen Entwicklungsphase entgegen. Wie im
physischen Leben die Entwicklungen, als nothwendige Ueber-
gänge in eine neue Periode, nicht immer ohne vorüber-
gehenden Kampf eintreten, so auch im Staatsleben. Hegen
wir indessen die feste Ueberzeugung, daß unsere Hochschule,
auf welcher die Hoffnungen des Vaterlandes ruhen, durch
mannigfache Kämpfe erstarkt, aus der ihr bevorstehenden
Entwicklung erkräftigt, von frischem Lebenshauche durch-
drungen, hervorgehe! Mögen die neuen Behörden, deren
Schuß und väterlicher Fürsorge wir die Anstalt vertrauens-
voll empfehlen, es nicht als den kleinsten Theil ihrer großen
Aufgabe betrachten, derselben unermüdet ihre fortwährende
4
Unterstützung angedeihen zu lassen! Das Gebäude steht
zwar äußerlich vollendet da, bedarf aber noch des Aus.
baues in feinem Inneren. Mit freudiger Zuversicht ver-
trauen wir den neuen Behörden, daß sie das begonnene
Werk seiner Vollendung entgegen führen, von der innigsten
Ueberzeugung durchdrungen, daß wahres Volksglück nur
in wahrer Volksbildung dauernd begründet werden könne.
Als Gegenstand meines Vortrages bezeichne ich
die Bedeutung und Aufgabe der Volksmedicin.
Krankheiten sind so alt wie das Menschengeschlecht.
So weit die Tradition reicht, gibt sie uns Kunde von
Krankheiten und Gebrechen, über deren ersten Ursprung
wir uns nicht in müßige Untersuchungen einlassen wollen.
Für unseren Zweck genügt es, darauf hinzuweisen, daß das
Auftreten der Krankheiten nothwendig den dem Menschen
angeborenen Selbsterhaltungstrieb zu deren Bekämpfung
anregen mußte. Instinkt, glücklicher Zufall, vielleicht wohl
auch Nachahmung der Thiere, mochten zunächst auf Mittel
gegen einzelne Krankheiten geleitet haben, deren erfolgreiche
Benußung in ähnlichen Fällen zu den ersten abgerissenen
Kenntnissen führte, welche die Grundlage einer Volksmedicin
bildeten, wie wir sie noch bis auf den heutigen Tag bei
allen uncultivirten Völkern antreffen. War Anfangs Jeder
darauf hingewiesen, sein eigener Arzt zu sein, so seßte man
später die Kranken an den Straßen aus, um den Rath
der Vorübergehenden einzuholen, bis sich allmälig Einzelne
die seither gewonnenen Resultate aneigneten, um sie zum
Nußen Anderer zu verwenden. Auf diese Weise bildete sich
der Stand der Aerzte, welcher aber Anfangs durchaus nicht
selbstständig, sondern mit dem der Priester vereint war.
5
In den Gesundheitstempeln, welche der Hilfesuchende nur
nach gehöriger Vorbereitung durch Opfer, Fasten, Wachen
und Beten betreten durfte, wurde die Behandlung durch
die auch das leibliche Wohl ihrer Nebenmenschen zur wür-
digen Aufgabe ihres Wirkens machenden Priester vorge-
nommen. Es ist kaum zu bezweifeln, daß ihre Vorschriften,
als mittelbare Eingebungen der Götter, um so gewiffen-
hafter befolgt wurden, als der Ungebildete die Krankheiten
selbst übernatürlichen Einwirkungen zuzuschreiben geneigt
ist. Die in den Tempeln aufgehängten Votivtafeln mit
der Bezeichnung der Krankheit nebst den dagegen mit Er-
folg gebrauchten Mitteln wurden eine höchst wichtige Quelle
für die weitere Ausbildung der Medicin, welche als solche
von keinem Einzelnen erfunden, nur durch allmälige Ver-
vollkommnung der Volksmedicin entstanden sein kann. Daß
aber diese nicht in jener unterging, ist eine wenig befrem-
dende Thatsache. Dem nächsten, dringendsten Bedürfnisse
entsprungen, vermochte sie diesem auch fernerhin bis auf
einen gewissen Grad zu begegnen. Sucht doch Jeder ver-
möge eines angeborenen Instinktes sich zunächst selbst zu
helfen, bevor er die Hilfe Anderer in Anspruch nimmt!
Ueberdieß wurzeln die meisten Vorschriften der Volksmedicin
so tief in dem innersten Leben des Volkes selbst, find so
innig mit deſſen Charakter, Sitten, Gewohnheiten, Ges
bräuchen, Ansichten und Vorurtheilen verwachsen, zum
Theil durch das Herkommen gleichsam geheiligt, daß sie
schon aus diesem Grunde in der Regel mit weit größerem
Vertrauen befolgt werden, als die nicht immer hiermit im
Einklange stehenden ärztlichen Rathschläge. Ist es hiernach
zu verwundern, daß sich die Volksmedicin, mehr oder
minder unabhängig von der wissenschaftlichen, verschieden
an Gehalt und Gestalt je nach der Lebensweise und Ent-
6
allenthalben bis auf
Aber nicht blos bet
wicklungsstufe der einzelnen Völker,
den heutigen Tag erhalten hat? -
den einzelnen Völkern, sondern selbst bei den einzelnen
Ständen eines und desselben Volkes treffen wir besondere
volksthümliche Behandlungsweisen an. Wie sich in den
Sagen und Dichtungen, selbst in den Gesangesweisen der
Volkscharakter unverkennbar abspiegelt, so auch in der Wahl
der gebräuchlichen Heilmittel. Von diesem Gesichtspunkte
aus dürfte eine vergleichende kritische Uebersicht der Volks-
mittel der verschiedenen Nationen gewiß nicht unwichtige
Beiträge zur näheren Kenntniß und Beurtheilung des inneren
Lebens derfelben zu liefern im Stande sein, ganz abgesehen
davon, daß auch der Arzt Manches zu seinem eigenen
Vortheile auszubeuten vermöchte.
Liegt es in der Natur der Sache, daß die Volks-
medicin wegen ihrer lokalen Beziehungen und dadurch bes
dingten Verschiedenheiten kaum von einem einzigen Stand-
punkte aus richtig aufgefaßt werden kann, so bietet sie doch
nichts desto weniger einzelne Grundcharaktere dar, welche
sich, wenn auch bald stärker, bald schwächer hervortretend,
ohne sich je gänzlich zu verwischen, überall in wesentlich
gleicher Weise wiederholen. Bei der Unmöglichkeit, die
lokalen Richtungen und Entwicklungsstufen in einem ſkiz-
zirten Vortrage auch nur zu berühren, dürfte die historische
Auffassung am geeignetsten erscheinen, die Grundzüge etnes
naturgetreuen Bildes zu liefern.
So lange der Mensch im Naturzustande lebte, keine
andere als natürliche Bedürfnisse kannte, mußten Krank-
heiten verhältnißmäßig felten, in möglichst einfacher Ge-
ſtalt auftreten, und wegen der durch nichts getrübten Heil-
kraft der Natur zu freiwilliger Entscheidung in hohem
Grade geneigt sein. Die erblichen Krankheiten, deren Keime
oft erst Generationen durchwandern müssen, um Entwick-
lungsfähigkeit zu erlangen, konnten um so weniger in Be-
tracht kommen, je jünger das Menschengeschlecht war. Die
Behandlung, welche kaum etwas Anderes erfordern konnte,
als die Naturthätigkeit ohne positives Einschreiten bei einem
zweckmäßigen Verhalten frei wirken zu lassen, war darum
auf die Leitung der gewöhnlichen Lebensverhältnisse be=
schränkt, wesentlich eine rein diätetische.
Anders mußte sich die Volksmedicin bei den von der
Jagd, dem Raube und Kriege lebenden Stämmen gestalten.
Die anstrengende, ungeregelte, umherschweifende Lebens-
weise führte nothwendig manche schädliche Einwirkungen
mit sich, welche das Erkranken erleichtern mußten. In
den Kämpfen mit den wilden Thieren und seines Gleichen
konnte der Mensch namentlich Verlegungen und Verwun-
dungen nicht entgehen, welche als äußerliche Uebel zunächst
auch durch äußerliche Mittel behandelt wurden. Besonders
wichtig ist die unter solchen Umständen wohl zuerst auf-
tauchende Kenntniß der Wundkräuter, welche sich in der
Volkschirurgie allenthalben erhalten hat, und noch gegen-
wärtig bei manchen der Cultur weniger zugänglichen Berg-
völkern die Bewunderung der Aerzte erregen muß.
Wenn die unftäte Lebensweise ihre nachtheilige Ein-
wirkung kaum verfehlen konnte, so traten doch mit dem
geselligen Beiſammenleben größerer Menschenmassen schäd-
liche Verhältnisse in ungleich größerer Menge und von
ungleich größerer Bedeutung auf. Die Gründung der
Dörfer und Städte mußte aber nicht blos das Erkranken
8
überhaupt erleichtern, sondern auch die Uebertragung einmal
gebildeter Krankheiten begünstigen. Aber nicht das Bei-
fammenleben größerer Volksmassen kommt in dieser Bezie-
hung für sich allein in Betracht, sondern ganz vorzüglich
noch die damit nothwendig zusammenhängende Scheidung
der menschlichen Gesellschaft in die verschiedenen Stände.
Da hiervon bei einer anderen Gelegenheit die Rede sein
wird, so mag die vorläufige Bemerkung genügen, daß die
unabänderlich fortschreitende Cultur des Menschengeschlechts
nur auf Kosten der ursprünglich größeren Energie und
Selbstständigkeit desselben errungen werden konnte. Die
vervielfachten Beziehungen zu der Außenwelt, die mannig-
faltigen erkünftelten Bedürfnisse und deren Befriedigung
mußten fast nothwendig ebenso viele Krankheitsanlagen
und schädliche Potenzen erzeugen, oder wenigstens die bes
reits vorhandenen steigern und vermehren, daß bei dem
aus gleichem Grunde verminderten Widerstandsvermögen
ein häufigeres Erkranken die unausbleibliche Folge war.
Mit der Vermehrung der Krankheiten mußte auch deren
Gestaltung von der ursprünglichen Einfachheit abweichen,
und die Neigung zu freiwillig günstiger Entscheidung in
demselben Verhältnisse zurücktreten, als der Mensch dem
Naturzustande mehr entfremdet wurde. Läßt es sich auch
nicht in Abrede stellen, daß wir der Cultur selbst viele
Mittel verdanken, um den erwähnten Uebelständen zum
Theil zu begegnen, so werden doch diese nicht leicht völlig
neutraliſirt, und der Einfluß des Culturzustandes auf das
physische Befinden bleibt ein überwiegend nachtheiliger.
Daß aus den oben erwähnten Gründen die rein diätetische
Behandlung der Krankheiten nicht mehr durchgängig ge-
nügen konnte, liegt nahe. Man sah sich daher genöthigt,
ein positives Verfahren an die Stelle des mehr negativei‹
9
:
treten zu laſſen, und die Volksheilkunde schlug eine vor-
herrschend arzneiliche Richtung ein.
Die Kenntniß der in dem innigeren Verkehre mit der
Natur entdeckten Wirkungen der Heilmittel mußte allmälig
erweitert, geläutert werden, wie sich aus der fortschreiten-
den Ausbildung des menschlichen Geistes erschließen läßt.
Nichts desto weniger war der Entwicklungsgang der Volks-
heilkunde ein anderer, als hiernach vermuthet werden könnte,
kein gleichmäßig fortschreitender, sondern ein durch mannig-
fache Einflüsse bald gehemmter, bald sogar zu Zeiten rück-
schreitender.
Wie der Ungebildete im natürlichen Laufe der Dinge
erst durch den Aberglauben zum wahren Glauben gelangt,
so suchte auch das Volk die natürlichen Eigenschaften der
Heilmittel zunächst auf übernatürliche Verhältnisse zurück-
zuführen. Nicht zufrieden damit, in Folge eines glücklichen
Fundes empirische Kenntniß der Wirkungen der Arznei-
körper erlangt zu haben, glaubte man auf abenteuerliche
Weise die verborgenen Kräfte anderer unbekannter Dinge
enträthseln zu können.. Indem man die äußeren sinnlichen
Eigenschaften gleichsam als die Verkörperung der zu Grunde
liegenden Kräfte auffaßte, bemühte man sich, tiefere Be-
ziehungen derselben zu bestimmten Organen und deren
Krankheiten aufzufinden. Mag auch die Schlußfolge oft
eine umgekehrte gewesen sein, so sprachen doch einzelne
Thatsachen zu Gunsten dieſer ursprünglich rein volksthüm-
lichen, symbolischen Naturauffassung, welche später selbst
von manchen Aerzten adoptirt, als sogenannte signatura
naturalis eine sogar mehr als ephemere Bedeutung er-
langt hat.
10
In anderer Hinsicht zeigt sich das Eingreifen des
Aberglaubens in die Volksmedicin ausgedrückt durch die
Verbindung derselben mit manchen mysteriösen Gebräuchen,
welche sich bis auf die ältesten Zeiten zurück verfolgen läßt.
Mag die erste Cultur der Heilkunde durch die Priesterärzte
hin und wieder als Vorbild gedient haben, so ist doch der
Glaube an Geister und Dämonen, später an Zauberer,
Heren, Vampyre und ähnliche Wesen, überhaupt an über-
finnliche Einwirkungen als Krankheitsursache, als der wich-
tigste Grund dieser eigenthümlichen Richtung zu bezeichnen.
Waren es aber Einflüsse dieser Art, welche man als Krank-
heitsursache beschuldigte, so lag der Schluß nahe, daß auch
mit anderen als natürlichen Waffen dagegen gekämpft wer-
den müſſe. Daher die verschiedenen, zum Theil in das
Gebiet der Religion, zum Theil in ein schlimmeres Gebiet
überſpielenden Behandlungsweisen durch Besprechen, Eror-
cismus, Amulette, Talismane, sympathetische Mittel u. dgl.,
wenn auch unter letterem Namen oft nicht unwirksame
Arzneiſtoffe zur Anwendung kommen mochten. Wurden
aber wirklich auch dergleichen gebraucht, so glaubte man
doch wenigstens ihre natürliche Wirkung durch Beobachtung
gewiffer Ceremonien bei der Einsammlung und Zubereitung
verſtärken zu müssen. War doch selbst der Gebrauch der
Mittel von Seite des Kranken an Bedingungen geknüpft,
welche das Gepräge des Aber- oder Wunderglaubens an
fich tragen. Ohne in das Specielle eintreten zu wollen,
sei nur an den Einfluß der Astrologie, Magie und Kabbala,
an die Beobachtung gewisser Mondsstellungen, die ſymbo-
lische Deutung der Zahlen, die guten und bösen Tage,
das Aderlaßmännlein u. dgl. erinnert, welche in der Be-
handlung der Krankheiten von jeher ihre Rolle gespielt
Haben. Es ist somit eine bemerkenswerthe Erscheinung,
11
daß sich der Aberglaube von den ältesten Zeiten her als
rother Faden durch das ganze Gewebe der Volksmedicin
hindurchzieht, dieser überall ein eigenthümliches Gepräge
aufdrückend. Aehnliche Erscheinungen treffen wir selbst außer-
halb des eigentlichen Gebietes der Volksmedicin noch immer
an, überall aber nachtheilig auf diese zurückwirkend. Haben
wir nicht vom christkatholischen Standpunkte aus entwor=
fene Systeme der Medicin aufzuweisen? Besigen wir nicht
durch Mißhandlung in Seherinnen umgewandelte Som-
nambülen, welche mit Geistern und Geiſtinnen im vertrau-
lichsten Verkehre stehen? An Dämonen fehlt es so wenig,
daß in einem Nachbarlande öfters ein einziger Besessener
mehrere dieſer Gäste gleichzeitig zu beherbergen genöthigt
ist. Scheint auch die Gabe, Kröpfe durch Handauflegen
zu heilen, von den Königen Frankreichs nicht auf den
König der Franzosen übergegangen zu sein, so ist darum
an Wunderthätern anderer Art kein Mangel, allen aber
durch den heiligen Rock der Rang abgelaufen worden.
Fassen wir die Sache von der ernsten Seite auf, so dürfen
wir das Volk wegen des Verharrens in seinen Vorurtheilen
am wenigsten tadeln, so lange demselben von den Behör-
den geduldete oder gebilligte Beispiele dieser Art vor Augen
gestellt werden. Hiernach ist es wahrlich nicht zu verwun-
dern, wenn die Harnbeſchauer in fortwährendem Anſehen
stehen, wenn Arzneien aus der Hand des Scharfrichters
oder anderer nach dem Volksglauben in die Mysterien der
Natur tiefer eingeweihter Personen mit größerem Vertrauen
genommen werden, als die von dem Arzte verordneten.
Unter den ferneren Eigenthümlichkeiten der Volksmedicin
ist noch hervorzuheben der Glaube an Specifica, Univerſal -
und Geheimmittel. Die bereits erwähnte signatura natu-
12
ralis mußte die Anwendung specifischer Mittel um so mehr
begünstigen, als auf diese Weise der Geist der Medicin
leicht zu fassen war. Bedurfte es ja doch nichts weiter,
als die volksthümliche Benennung der Krankheit zu kennen,
um sogleich auch das geeignete Heilmittel derselben ges
funden zu haben. Wie der gemeine Russe zwei Fieber,
ein heißes und ein faltes unterscheidet, bei diesem zuerst
das Dampfbad, sodann kalte Begießungen, bei jenem die
gleichen Mittel, aber in umgekehrter Reihenfolge anwendet,
ſo huldigt die Volksheilkunde fast durchgängig dem Princip
der Bequemlichkeit. Die Univerſalmittel zur Verhütung
und Heilung der Krankheiten mußten darum ein willkom-
mener Fund sein. So sehr übrigens das Volk an einmal
mit Vorliebe erfaßten Ideen hängt, so treffen wir doch
hinsichtlich der Univerſalmittel eine verhältnißmäßig größere
Unbeständigkeit an, wohl aus dem natürlichen Grunde,
weil alle doch am Ende noch etwas zu wünschen übrig
ließen. Ohne daß aber darum die Richtigkeit des Princips
im Mindesten bezweifelt wurde, fanden gerade deshalb
neue, mit Zuversicht empfohlene Mittel der Art um so
größeren Anklang. Sollte man auch vorausseßen, daß das
neunzehnte Jahrhundert dem Auftreten eines Cagliostro
kaum besonders günstig sein dürfte, so mangelt es doch
marktschreierisch ausgepofaunten Universalmitteln noch nicht
an gläubigen Abnehmern, selbst unter den höheren Ständen.
Als Zeichen der Zeit sei nur daran erinnert, daß der be-
rüchtigte Morrison von dem Jahre 1830 bis Ende 1844
für den Stempel der Etiquetten seiner Pillenschachteln eine
Summe von 108,000 Pfund Sterling entrichtet hat. Ge-
heimmittel werden in der Regel um so vertrauensvoller
benußt, je mysteriöser der angebliche Ursprung ist.
13
Ohne hierbei länger zu verweilen, gehe ich zur Dars
stellung des Verhältnisses der Volksmedicin zu der wissen-
schaftlichen über. Zeigt auch erstere eine gewisse im Volks-
charakter selbst begründete Stabilität, so mußte sie doch
nothwendig mit der Zeit Manches von der lezteren in sich
aufnehmen. Die Volkspathologie ist im Ganzen eine höchst
einfache. Wo der Wunderglaube einer nüchternen Anschauung
Plaz macht, da dürfen wir mit Sicherheit darauf zählen,
als Gegensaß die materiellsten Anschauungs- und Erklä-
rungsweisen anzutreffen. Hiermit im vollsten Einklange
ſteht die Volkstherapie, welche, abgesehen von den übrigen
Eigenthümlichkeiten, ihre Wahl vorzugsweise auf solche
Mittel lenkt, deren Wirkung eine möglichst rasche, in die
Sinne fallende ist. Daß ausleerende Mittel aller Art,
und unter diesen wiederum die kräftigsten zu den beliebtesten
gehören, bedarf hiernach kaum einer Andeutung. Somit
liegt es auch ziemlich nahe, daß nur diejenigen Systeme
der Medicin, deren Grundideen entweder ursprünglich von
dem Volke ausgegangen waren, oder doch wenigstens zu
deſſen gangbarsten Anschauungsweisen in näherer Beziehung
standen, leicht Eingang bei der Menge finden konnten,
während andere aus entgegengefeßten Gründen spurlos an
dieser vorübergingen. Man übersehe aber nicht, daß die
Volksheilkunde einen langsameren Entwicklungsgang dar-
bieten muß, als die wissenschaftliche, und diese nicht ein-
mal überall zum Vorbilde wählen konnte. Nur indirekt
zeigte sich im natürlichen Verlaufe der Dinge der Einfluß
der ärztlichen Kunst auf die allmälige Umgestaltung der
herkömmlichen volksthümlichen Behandlungsweisen, indem
die häufiger vom Arzte mit Erfolg verordneten Mittel
später auch ohne deffen Rath zur Anwendung kommen
mußten.
14
Dieser natürliche Entwicklungsgang konnte jedoch nicht
ungestört bleiben, da es sich die Aerzte zur Aufgabe mach-
ten, in denselben einzugreifen. Die Bekämpfung der der
Ausübung der ärztlichen Kunst hinderlich entgegen treten-
den Vorurtheile mochte zunächst als Motiv gewirkt haben,
Aufklärung über medicinische Gegenstände unter dem Volke
zu verbreiten. Der an sich gute Zweck wäre auch ohne
Zweifel theilweise erreicht worden, wenn man sich darauf
beschränkt hätte, eine faßliche, praktische Anleitung zur
Erhaltung der Geſundheit und Behandlung der häufigeren
leichten Krankheiten durch diätetische Mittel zu ertheilen.
Statt dessen schlug man aber einen anderen Weg ein, in-
dem man dem Volke den Inbegriff der Medicin in popu-
lärem Gewande mittheilen zu müssen glaubte, ohne die
Folgen dieses Mißgriffes zu ahnen.
Indem man Kenntnisse bei dem Volke vorausseßte,
oder vorauszusehen schien, welche kein Vernünftiger daselbst
suchen wird, schmeichelte man der Eitelkeit der Menge,
anstatt sie auf wahrhafte Weise aufzuklären. Mußte sich
doch nun Jeder berufen fühlen, die leicht erworbenen
Kenntnisse an sich oder Anderen praktisch anzuwenden! Daß
die verschiedenen unentbehrlichen Handbücher, die guten
Rathgeber, die Aerzte für Jedermann, die Anweisungen
zur Selbstbehandlung, und wie die marktschreierischen Titel
dieser wie Pilze hervorwuchernden Schriften induſtriöſer
Aerzte alle heißen mögen, von dem Publikum mit Beifall
begrüßt wurden, kann keinen Maßstab für die Beurtheilung
ihres wahren Werthes abgeben. Leider sind aber manche
derselben nicht sowohl auf Belehrung, als vielmehr auf
Ausbeutung der Leichtgläubigkeit der Menge berechnet.
Anderen liegt sogar ein nur leicht verdeckter Betrug zu
15
Grunde. Oder verdient die Sache einen glimpflicheren
Namen, wenn es Aerzte nicht unter ihrer Würde halten,
ſøgenannte Anleitungen zur Selbstbehandlung gewisser Krank-
heiten zu keinem anderen Zwecke, als zur Anpreisung ihrer
Geheimmittel zu veröffentlichen? Noch andere, offenbar von
reineren Motiven ausgehende Schriften, find für Aerzte und
und Nichtärzte zugleich bestimmt, das sicherste Mittel, um
beiden nicht genügen zu können. Junge, noch unbeſchäf-
tigte, kaum der Schule entwachsene Aerzte halten sich am
häufigsten für berufen, zunächst als Volksbeglücker durch
populäre Verarbeitung ihrer als fogenannte Erfahrung dar-
gebotenen Weisheit aufzutreten. Dadurch ist aber die popu
läre Medicin in einen wahrlich nicht ganz unverdienten
Mißkredit gekommen, so daß es erfahrene, wiſſenſchaftlich
gebildete Aerzte, von welchen allein eine vortheilhafte Ein-
wirkung zu erwarten wäre, leider verschmähen, derselben
ihre Thätigkeit zuzuwenden. Daß die Kritik nichts gegen
die der Mehrzahl nach weit unter ihr stehenden Produkte
der medicinischen Volksliteratur vermag, hat der Erfolg
bewiesen. Das Publikum, welchem dergleichen Schriften
in die Hände gespielt werden, nimmt von der Kritik in
der Regel keine Kenntniß, oder legt derselben leicht andere
als wiſſenſchaftliche oder philanthropische Motive unter,
wenn sie ihr Verdammungsurtheil ausspricht.
Wenn der Laie die ihm angepriesenen, vielleicht an
sich geeigneten Mittel, wegen der Unmöglichkeit des Indi-
vidualiſirens in ungeeigneten Fällen, Gaben und Formen
gebraucht, so muß außer dem Nichterfolg und der etwaigen
Zeitversäumniß oft noch Schlimmeres entstehen, Zerrüttung
der Gesundheit durch Arzneimißbrauch, wodurch dann
spätere ärztliche Curen leicht vereitelt werden. Besonders
|
16
häufig geschieht dieß bei halbgelehrten hypochondrischen
Kranken, welche in jeder Krankheitsschilderung ihren eige-
nen Zustand abgespiegelt finden, und gläubig so lange die
verschiedenen Recepte der Reihe nach durchprobiren, bis
sie an der ärztlichen Kunst verzweifelnd, eingebildete oder
unbedeutende Uebel in wirkliche oder bedeutende umgewan-
delt haben. So ist es denn dahin gekommen, daß wir
eine medicinische Halbwisserei unter dem Volke verbreitet
sehen, welche nicht nur dieſem felbft gefährlich, sondern
auch der erfolgreichen Ausübung der ärztlichen Kunst hin-
derlich geworden ist. Ohne die Zeit zurückzuwünschen, wo
sich der Arzt mit einem gewissen Nimbus umgab, und
gerne den geheimnißvollen Priester der Natur spielte, müſſen
wir es doch im Interesse des Volkes selbst beklagen, daß
der Glaube an die Wirksamkeit der Heilkunde erschüttert,
das Zutrauen zu dem Arzte vielleicht mehr als je wankend
geworden ist. Konnte es aber wohl anders kommen? Die
Aerzte haben den Unmündigen die Waffen in die Hand
gegeben, und nun auch mit diesen die Folgen ihres Miß-
griffes zu tragen.
Sollte es mir gelungen sein, die Grundzüge eines
getreuen Bildes der Volksmedicin entworfen zu haben, so
wäre zugleich auch der Beweis geliefert, daß dieselbe in
ihrer jezigen Gestalt auf den wahren Namen einer Heil-
kunde kaum Anspruch machen kann. Häufiger zum Unheile,
als zum Heile führend, bedarf sie nothwendig einer Um-
gestaltung, wenn sie erfreulichere Resultate liefern soll.
Diese Umgestaltung erfordert aber einerseits eine Zurück-
führung auf engere Gränzen, andererseits eine veränderte,
theilweise sogar erweiterte Wirksamkeit innerhalb derselben.
f
17
Wenn in der frühesten Zeit der Inbegriff des gesamm-
ten ärztlichen Wissens bei dem Volke zu suchen war, so
mußte sich dieß ändern mit der Ausbildung des ärztlichen
Standes. Seitdem ist die Volksheilkunde darauf ange-
wiesen, eine zwar scheinbar untergeordnete, nichts desto
weniger aber höchst einflußreiche Rolle zu spielen, wenn sie
ihrer wahren Aufgabe zu entsprechen trachtet. Diese kann
aber der Natur der Sache nach in nichts Anderem bestehen,
als die Gesundheit zu erhalten, drohende Krankheiten zu
verhüten, ausgebrochene von untergeordneter Bedeutung
durch diätetische oder gelinde arzneiliche Mittel zu behandeln.
Dabei muß aber der Nichtarzt genau von den Gränzen
seiner Wirksamkeit unterrichtet sein, um die Fälle beurtheilen
zu können, in welchen ärztliche Hilfe nicht ohne Gefahr
zu umgehen ist. Ausnahmsweise darf und soll sogar die
Volksheilkunde in das eigentliche Gebiet des ärztlichen Be-
rufs eingreifen; so bei plöglichen Unglücksfällen, Vergif-
tungen, Scheintod u. dgl., wo die Kenntniß der ersten
nothwendigen Hilfeleistungen unabweisbares Bedürfniß ist.
Ohne hinsichtlich der Diätetik vielfach Gesagtes zu
wiederholen, ohne in eine Angabe der Volksmittel selbst
einzutreten, glaube ich mich darauf beschränken zu dürfen,
die noch zu wenig gewürdigte prophylaktische Bedeutung
der Volksheilkunde etwas näher zu beleuchten.
Von dem Grundſaße ausgehend, daß Verhütung der
Krankheiten die würdigste Aufgabe der Heilkunde sei, muß
die Nothwendigkeit einleuchten, den Nichtarzt mit allen
schädlichen Verhältnissen vertraut zu machen, welche der
Arzt im gegebenen Falle meistens zu spät entdeckt, um den-
2
18
felben mit Erfolg entgegen zu wirken. Die Volksheilkunde
muß eine vorherrschend prophylaktische werden, wenn sie
zum wahren Wohle des Volkes führen soll. Die gewöhn-
lichen diätetischen Vorschriften genügen zu diesem Zwecke
nicht, da die schwerste Kunst, die Lebensordnung des Ein-
zelnen nach allgemeinen diätetischen Grundsäzen zu bestim-
men, bis jest wenigstens nur ausnahmsweise bei dem Nicht-
arzte zu suchen ist. Dieß gilt besonders da, wo Krankheit
näher bevorsteht. Da aber gerade in Beziehung auf dro-
hende Krankheiten die gehörig geleitete diätetische Behand-
lung mehr leistet, als die arzneiliche, so muß sich hier ein
segensreicher Wirkungskreis der Volksheilkunde eröffnen,
zu welchem freilich der Weg kaum angebahnt ist.
Verhütung der Krankheit ist auf doppeltem Wege
möglich, durch Aufhebung der besonderen Geneigtheit, An-
lage, und Abhaltung der diese begünstigenden Einflüsse.
Da sich der Mensch kaum jemals allen Schädlichkeiten ents
ziehen kann, so ist der erstgenannte Weg im Allgemeinen
der zuverläßigere. Die besondere Krankheitsanlage läßt sich
feltener direkt heben, als indirekt so beschränken, daß ſie
nicht zur Entwicklung gelangen kann. Die Möglichkeit
dazu liegt außer der Kenntniß ihrer selbst in der Kenntniß
der Bedingungen, unter welchen sie in Krankheit übergeht.
Heben wir diese auf, oder führen wir entgegengesezte her-
bei, so muß auch der Ausbruch der Krankheit vereitelt,
mindestens erschwert, verzögert werden.
Alle Krankheitsanlagen sind an besondere Organe oder
Systeme gebunden. Viele derselben schlummern so lange,
bis die damit behafteten Theile in auffallenderer Weise in
den gesammten Lebensprozeß eingreifen. Dieß geschieht
19
während der normalen Entwicklungsvorgänge, deren Leitung
unter solchen Umständen doppelt wichtig sein muß, da ſie
an sich schon eine größere Geneigtheit zum Erkranken be-
dingen. Die zweckmäßige Behandlung neugeborener und
zahnender Kinder, die gehörige diätetiſche Berücksichtigung
der Pubertätsentwicklung, Menstruation, Schwangerschaft,
Geburt, des Wochenbetts sowie der climakteriſchen Jahre
bei dem weiblichen Geschlechte, ist darum in prophylaktiſcher
Beziehung besonders einflußreich. Ohne aber bei diesen
anderwärts auch schon aus diesem Gesichtspunkte betrach-
teten Verhältnissen zu verweilen, glaube ich einen bisher
zu wenig gewürdigten Gegenstand zur Sprache bringen zu
müſſen, nämlich die Wahl des Berufs.
Von der Natur bestimmt, seine geistigen und körper-
lichen Anlagen möglichst vielseitig auszubilden, wird der
Mensch in Folge der gesellschaftlichen Einrichtungen zu einer
einseitigen Lebensentwicklung genöthigt. Jeder Beruf muß
aber eine solche mehr oder minder bewirken durch vorherr-
ſchende Begünstigung oder Beschränkung einzelner Lebens-
richtungen auf Kosten anderer, wozu noch vielfache, mit
der Ausübung selbst verbundene Schädlichkeiten hinzukommen.
Ist der nachtheilige Einfluß durch die eigenthümlichen An-
lagen und Krankheiten der verschiedenen Stände erwiesen,
so spricht doch der Umstand, daß Viele einen an sich schäd-
lichen Beruf ohne besonders üble Folgen ausüben, für
die Möglichkeit, durch gehörige Berücksichtigung der dazu
erforderlichen Eigenschaften bei der Wahl desselben manchen
Gefahren vorzubeugen. Diese müssen sich aber vergrößern,
wenn derselbe Beruf Generationen hindurch von dem Vater
auf den Sohn übergeht, und wie gewöhnlich vor vollen-
deter Körperreife ergriffen wird. In dieser Periode, wo
20
so manche Anlagen besonders gerne in Krankheit übergehen,
zu einer sizenden Lebensweise verdammt, um fortan die
Welt nur an Sonn- und Feiertagen zu erblicken, muß
auch eine kräftige Natur verkümmern. Die Ausübung eines
der Neigung widerstrebenden Berufs ruft besonders noch
psychische Nachtheile hervor. Auch in den höheren Ständen
ist ein verfehlter Beruf oder die in Folge der Beruflosigkeit
eintretende Unzufriedenheit als wichtige Quelle mancher
mehr und mehr einreißender Uebel unserer Zeit, der Hypo-
chondrie, der vornehmen Blastrtheit sowie des mit sich und
der Welt zerfallenen Wefens der Europamüden zu bezeichnen.
Bei der Unmöglichkeit, diesen hochwichtigen Gegenstand hier
zu erschöpfen, muß ich mich auf die Bemerkung beschränken,
daß eine umsichtige Waht des Berufs in prophylaktischer
Beziehung selbst einen direkten Nugen gewährt, in sofern
dadurch manche Krankheitsanlagen aufgehoben werden kön-
nen, während wir häufiger freilich die entgegengesezten
Folgen wahrnehmen. Der Arzt wird nur ausnahmsweise
hierbei berathen, die medicinische Polizei kann sich wegen
des Conflikts mit der persönlichen Freiheit kaum einmischen,
so daß Belehrung und Aufklärung des Volkes über diese
feine wichtigsten Interessen in hohem Grade Noth thut.
Andere hierher gehörige Verhältnisse kann ich leider
nur noch kurz als Gegenstände der prophylaktischen Volks-
heilkunde bezeichnen; so das Verhalten bei epidemischen,
endemiſchen und ansteckenden Krankheiten, die Lebensordnung
in Bezug auf die durch den Einfluß der Jahreszeiten und
des Klimas bedingten Anlagen. Leztere verdienen in un
ſerer Zeit um so mehr Berücksichtigung, als so viele Un-
glückliche, welche ohne die mindeste Kenntniß der ihnen
von Seite der klimatischen Einflüsse drohenden Gefahren
-
21
den heimathlichen Boden verlassen, auch jenseits des Oceans
auf unsere Theilnahme gerechten Anspruch haben sollten.
Manches wäre noch anzudeuten, manches Angedeutete
näher zu begründen; aber die Zeit drängt, und ich sehe
mich genöthigt, hier abzubrechen, um noch einige Augen-
blicke für die Erörterung der Ausführbarkeit der gemachten
Vorschläge zu erübrigen.
Die Verwirklichung einer prophylaktischen Volksheil-
kunde ſezt Kenntnisse voraus, welche dem Volke noch großen-
theils abgehen. Obgleich der Belehrung zugänglich, wenn
fie in geeigneter Weise geboten wird, tauscht doch das Volk
sehr schwer veraltete Vorurtheile gegen neue Wahrheiten
aus. Es dürfte darum vor Allem Noth thun, durch zweck-
mäßige Einwirkung auf die empfänglichen Gemüther der
Jugend den Weg zu einer allmälig tiefer in den Kern des
Volkes eindringenden Belehrung und Aufklärung über die
Gesundheitsverhältnisse zu bahnen. In den Volksschulen,
wo so manche ferner liegende Gegenstände betrieben werden,
müßte die Naturgeschichte des Menschen, von welcher
mancher sonst Gebildete kaum einen Begriff hat, nebst den
Elementen der Diätetik und der Lehre von den wichtigsten
Giften in den Unterrichtsplan aufgenommen werden. Auf
den höhern Lehranstalten müßten populäre Vorträge über
Anatomie, Physiologie und Diätetik gehalten werden, welche
außer dem direkten Nußen für jeden Gebildeten größtentheils
zugleich die beste Vorschule für das Studium der Psycho-
logie und Philosophie überhaupt abgeben würden. Wenn
auch langsam, so dürften doch auf diese Weise allein mit
Sicherheit Kenntnisse unter dem Volke vorbereitet werden,
welche dasselbe empfänglich machen müssen für die erst
{
22
ſpäter zu ertheilenden direkten Belehrungen durch geeignete
Schriften. Das lebendige Wort wirkt kräftiger als der
todte Buchstabe. Ohne die Vorbedingung einer von der
Jugend ausgehenden Aufklärung dürfte jeder Versuch einer
Umgestaltung der Volksheilkunde für jezt an der Ausfüh-
rung scheitern. Möchte ich mich hierin getäuscht haben!
Der angedeutete Weg ist ein beschwerlicher, zum Theil
ungebahnter, das Ziel ferne, aber nicht unerreichbar.
1

Skice!
Beschreibung
der

PARSONS
Straf
A
z u
alt
WIBRARY
University of
MICHIGAN
Freiburg im Breisgau
von
Dr. Wilderich Weick.
1
Der Sünder soll leben und sich bessern,
aber nicht untergehen.
Freiburg im Breisgau,
gedruckt bei Franz Xaver Wangler.
1 8 29.
Einleitung.
Noch vor wenigen Jahrzchenden boten die Gefängnisse
und ihre Bewohner dem Menschenfreunde faßt durch-
gehends ein gräßliches Bild. In feuchten, verpesteten
Gebäuden faßen oft fünfzig und mehr der Unglücklichen
in einem und demselben unreinlichen, lichtlosen und häufig
unterirdischem Gemache, bei schlechter Verpflegung, von
gewinnsüchtigen Kerkermeistern willkührlich, nicht selten
fklavisch behandelt.
Der ausgelernte, in Schandthaten ergraute Böse-
wicht, wie der, den nur Schwäche und Irrthum zu
einem Bergehen verleitete; der naschhafte Knabe, wie
der schamlose Verleger der öffentlichen Sittlichkeit; ge-
fallene Jungfrauen und Freudenmädchen, Verdächtige
und Schuldige, Betrüger, Meineidige, Diebe, Straßen-
räuber und Mörder, ia fogar männliche und weibliche
Verbrecher Alles durcheinander. Ohne irgend eine
Beschäftigung, ohne alle Aufmunterung zum Guten, zum`
Befferwerden, ohne deu geringsten Unterricht, blos dem
1
2
natürlichen Triebe der Geselligkeit und Mittheilung fol-
gend, der schnell die Gefangenen befreundete, wurde in
Zoten und unflätigen Liedern, in Erzählung begangener
Frevel, listiger Gaunerstreiche und gelungener Betrüge-
reien jedes beſſere Gefühl zerstört. Alles, was der
Müßiggang Lasterhaftes crzeugt, und alles, was das
Laster Empörendes in seinem Gefolge mit sich führt,
wurde in diesen Höhlen des Verderbnisses mitgetheilt.
In Gefängnissen warb der Bösewicht neue Bösewichte;
der Schwache, der Leichtsinnige wurde zum vollendeten
Verbrecher; die Gefängnisse waren die Schulen, die
eigentlichen Treibhäuser des Lasters, und das Gesetz selbst,
welches die Erziehung der Kinder leiten, die Tugend der
Frauen schüßen, den verführten und irregeleiteten Jüng-
ling bessern soll, brachte täglich neue Opfer in diese
schauderhaften Schlünde der verwahrlos'ten und ver-
wilderten Menschheit. -
Mit dem scharfsinnigen Beobochter der Gefängnisse,
dem edlen Britten Howard beginnt eine neue Epoche,
indem durch ihn ein regeres Streben für Besserung der
Gefangenen und der Gefängnisse bewirkt wurde. Zur
Ehre der Menschheit gewann auch in der Strafrechts-
geseßgebung die Befferungstheorie ein immer größeres
Ansehen; man lernte begreifen, daß die Gerechtigkeit
den Schuldigen nicht zu peinigen, sondern nur den
Verlauf seiner Verbrechen zu hemmen beabsichtige, und
zum abschreckenden Beispiel derer, die von einer ähn
lichen Lebensart sich versucht fühlten, die Einsperrung
gebiete; und so fing man an, die Kerker allmählig in
Verbesserungs-Anstalten umzuwandeln, wo man auch den
Verbrecher als Mensch betrachtet, und alles anwendet,
sein durch die Gewalt der Leidenschaft und Verhältnisse
verwildertes Gemüth und sein verdorbenes Herz zu bes-
fern, und dem Recht und der Tugend wieder zugänglich
zu machen. Seither haben Engländer, Franzosen und
Niederländer bis auf den heutigen Tag das Gefängniß-
wesen zum Hauptgegenstand ihrer Fürsorge und fort-
schreitenden Forschung gemacht. Auch in unserm Vater
lande wurden Untersuchungen über Gefängnisse, Gefan-
gene und Verbrecher häufiger; Männer wie Wagniz,
Gruner, Joseph Frank, Spangenberg und
Hartleben haben sich unvergängliches Verdienst um
die unglückliche Menschheit erworben. Und eben fezt
gewinnt dieses Studium eine neue Anregung mit dem
glücklichsten Erfolg durch den verchrungswürdigen
Dr. N. H. Julius in Berlin, der mit seinem Buche
über die Gefängnißkunde die Resultate einer Reife
für diesen Zweck durch England, Schottland und Frr
land enthaltend die Grundlage einer Gefängnißwissen-
schaft gelegt haben dürfte. Regierungen und Einzelne
haben fast in allen Ländern Spanien und Portugal
ausgenommen wetteifernd — eine in der Geschichte
der Menschheit höchst erfreuliche Zusammenwirkung
—
mit den größten Anstrengungen und Opfern die religiöse
und sittliche Besserung der Miſſethäter zu befördern unter-
nommen, und die wohlthätigsten Resultate herbeigeführt.
In den Hauptstädten: London, Paris, Amſterdam, Ber-
lin und Petersburg sind förmliche Vereine für diese
wohlthätigen Zwecke entstanden, der vielen Lokalvercine
an den Orten der Strafanſtalten nicht zu gedenken.
Auch unsere erleuchtete und menschenfreundliche
Regierung, die, glanzlos und im Stillen des Guten so
viel schafft, hat seit einer Neihe von Jahren diesem edlen
Zwecke alle Aufmerksamkeit gewidmet, und nichts ver-
fäumt, den elenden Zustand der Gefangenen zu erleich-
tern, und die Gefängnisse gleichsam zu Verbesserungs-
Anstalten umzuwandeln. Bereits i. J. 1819 hat unser
durchlauchtigter Fürst, deſſen väterliche Fürsorge
ſich auch bis in die Wohnungen des Elends und Jam-
mers erstreckt, allerhöchst geruht, die großherzog
liche Staatsanstalten - Commiſſion ins Leben
zu rufen, in deren Wirksamkeit fast ausschließlich die
Zucht-, Corrections- und Irren-Häuſer gehören. Nur so
ſchien es möglich, einem so wichtigen Gegenstande die
ungetheilte Sorge zuzuwenden.
Eine genaue Beschreibung der Straf- Anstalt zu
Freiburg, ihrer innern Einrichtung, Hausordnung, Ver-
faſſung u. s. w., die wir hier beabsichtigen, möge als
5
sprechender Beweiß dienen, wie weit unsere Gefängnisse
vorangeschritten, und wie wenig obiges traurige Bild,
das an manchen Orten noch, mehr oder weniger, seine
richtige Bezeichnung finden mag, auf unsere Verwah-
rungsanstalten paßt.
Bevor wir jedoch auf die hiesige Strafanstalt selbst
übergehen, erlauben wir uns noch einige Säße über
wohleingerichtete Gefängnisse im Allgemeinen voraus zu
schicken, die etwa bei Beurtheilung der nachbeschriebenen
Anstalt als Maaßstab dienen könnten.
Es ist ein unbestreitbarer Saß, daß der zu be-
ftrafende Verbrecher, den der Staat aus der Reihe sei-
ner Glieder herausnimmt, und ihn zur Sühne für be
gangene Frevel der Freiheit beraubt, mit dem Antritt
seiner Strafe auch der Fürsorge des Staats für seine
sittliche Besserung anheimfällt. Gebessert, moralisch er-
starkt soll der Sträfling in die bürgerliche Gesellschaft
zurückkehren, weil nur in wirklicher Besserung die
Garantie liegt, daß er nicht zum zweitenmale das Gefeß
und die bürgerliche Ordnung frevelnd übertritt. Auße
rer und moralischer Zwang ist daher nöthig, um einen
Verbrecher nach überstandener Strafzeit mit Sicherheit
dem bürgerlichen Leben wieder zurückgeben zu können.
Es ist aber einleuchtend, daß hierbei, wenn auch nicht
alles, doch das Meiste auf die Gefängnißfe, thre innerc
Einrichtung, Hausordnung u. f. w. ankommt, wenn Bes
ferung was die Hauptsorge des Staates seyn muß —
erreicht werden soll. -
Bei einem wohleingerichteten Verwahrungsorte,
der seinem Zwecke genügen soll, müssen aber unsers
Dafürhaltens folgende Hauptpunkte berücksichtiget werden.
a) Sicherheit und Unschädlichmachung des
Sträflings, b) Beaufsichtigung und Auf-
sichtspersonal, c) Arbeit und Beschäftigung,
d) Klassen-Abtheilung, e) Gesundheit, f)
Unterricht. Eine nähere Betrachtung dieser Punkte,
die auch an und für sich schon einleuchtend sind, halten
wir hier für überflüßig, da wir bei Beschreibung der
hiesigen Anstalt sie in ihrer Anwendung zu betrachten
Gelegenheit finden, und so in den Fehler der Wieder-
holung fallen würden.
*?
1
Die Strafanſtalt zu Freiburg.
I. Das Gebäude.
Daffelbe liegt etwas erhöht am westlichen Ende der
Stadt, und ist mit dieser nur auf der hintern Seite in
Verbindung und zwar gegen Norden durch die Zuchthaus-
gasse, gegen Nord-Ost durch die Löwengasse, wo die
Hauptpforte zur Anstalt sich befindet, gegen Often durch
die Hirschgasse, von wo die große Einfahrt in den Hof
geschicht; gegen Süden und Westen aber hat die Anstalt
eine ganz freie Aussicht, und ist auf drei Seiten mit
einem sehr geräumigen Hofe umgeben. Das Ganze um-
schließt eine ungefähr 20 Schuh hohe Mauer. Innerhalb
des Hofes befinden sich noch folgende Gebäude: Auf der
östlichen Seite das Waſchhaus mit einem Flußbad, das
Todtenhaus und eine Aschkammer. Auf der südwestlichen
Seite, so lang das Hauptgebäude ist, ſteht mit ersterem
paralell laufend, ein zweistöckiges Gebäude, 237 Schuh
lang; im Centrum desselben befindet sich im untern Stock,
zur ebenen Erde, das Militär- Wach-Zimmer, und im
obern Stock ein Wach- und Schlaf-Zimmer für einen
Theil der Aufseher; im rechten Flügel sind, sowohl tm
*) Vergl. beiliegenden Situationsplan.
8
erflen als zweiten Stockwerk, die Atteliers und Magazine
für die Leinen-Fabrik, und auf dem linken in beiden
Stücken die Werkstätten der Schreiner, Schlosser, Dreher,
Zimmerleute, Kübler, Schuster, Schneider; ausserdem
einige besondere Gefängnisse, die Holzremise und das
Dekonomie-Locale für den Verwalter.
Auf der westlichen Seite befindet sich für die Mar-
morfabrik: Der Sand-Schoppen, die Sand - Wäsche,
Schlämni-Maschine, Marmor-Säge, Drch-Maschine und
Steinhauer-Hütte. - Alle diese Nebengebäude sind jedoch
ſo conſtruirt, daß sie dem Hauptgebäude weder Licht noch
Luft rauben.
Das Hauptgebäude der Anstalt, 227/lang, welches auf
der Süd- und Südwest-Seite drei und auf der Nord- und
Oft-Seite zwei Etagen hat, ist folgendermaßen eingetheilt:
Das Centrum bildet eine Haus-Kapelle und das Stiegen-
haus. Im dritten Stock des rechten Flügels ist die
Kanzlei, das Hand-Magazin und die Wohnung des Ver-
walters; auf dem linken Flügel befinden sich für die weib-
lichen Gefangenen zwei Arbeltſäle und ein Speiſeſaal,
zwei Schlaffäle, cin Krankenzimmer, ein Weißzeug-
Magazin und die Wohnung der Aufseherin.
Im zweiten Stock des linken Flügels find ganz ab.
gesondert: die Krankenzimmer für die männlichen Sträf-
9
linge und sechs Schlaffäle für die gefunden Sträflinge;
ferner befindet sich in diesem Stockwerk neben dem Schlaf-
zimmer der gefährlichsten Gefangenen ein Schlafzimmer
für einen Aufseher.
Im untern Stock, zur ebenen Erde, ist im Centrum
ein Vorplas mit einem Brunnen, wo zugleich die Feuer-
Löschgeräthschaften verwahrt sind; im linken Flügel ist
die Marmorfabrik in drei großen Arbeitssälen, ein ab-
gesondertes geräumiges Zimmer für das Arbeitsmaterial
und für die Instrumente; ferner das Wollenspinn-
Geschäft in einem Saal und ein Wach- und Aufenthalts-
Zimmer für das Aufsichtspersonal; auf dem linken Flügel
sind dann ein Verhörzimmer, zwei große Speiſeſäle für
die männlichen Gefangenen, das Lokal für die warmen
Bäder, das Brodmagazin, das Plattenmagazin für die
Marmorfabrik, zwei Blockgefängnisse, und vom Jnuern
des Gebäudes getrennt, die Küche nebst Aufenthalts-
zimmer des Kostgebers.
Durch den nord-östlichen Theil des Gebäudes flicßt
ein 64 Schuh breiter und 3 tiefer Kanal, in den alle
Abtritte und sonstige Abflüsse geleitet sind, wodurch jeder
üble Geruch in der Anstalt vermieden wird.
Die Bau-Aufsicht ist dem jeweiligen Bezirks - Ball-
meiſter übertragen; zur Zeit dem Bezirks - Baumeißer
10
1
Lumpp, dessen besondere Thätigkeit und Aufmerksamkeit
für die Anstalt alle Anerkennung verdienen. Die Unter-
haltung des Gebäudes geschieht gegenwärtig, so viel
möglich, durch die Verwendung der Sträflinge; bereits
seit zwei Jahren sind alle Bauveränderungen durch sie
ausgeführt worden. Das Material wird von der Ver-
waltung angeschafft.
Die Lage des Gefängnisses ist gesund, von drei
Seiten frei, und gestattet hinreichende Lufterneuerung,
was schon daraus ersichtlich, daß es höher als die Stadt
licgt, und früher für ein Militärhoſpital bestimmt war;
überdies sind die Zimmer und Säle durchaus 13′ hoch,
und, im untern. Stockwerk wurden alle Gefängnisse und
Schlafsäle verbannt, und nur einige Zimmer zu Atteliers,
Speiſe - Sälen und zwei Blockgefängnissen verwendet.
Im Nothfall höchstens werden bei Disciplinarstrafen für
in der Anstalt begangene Vergehen diese Blockgefängnisse
zur Einsperrung benüßt. Einen ungemeinen Vortheil ge-
währt, namentlich für die wieder genesenden Kranken,
der geräumige und jederzeit sehr reinlich gehaltene Hof-
raum, in welchem den Sträflingen bei günstiger Witte-
rung von Zeit zu Zeit in frischer Luft Bewegung zu
machen gestattet wird.
Dagegen entbehrt die Anstalt einen Garten inner-
halb der Ringmauer. Allein bei einer etwa nöthigen
11
Bergrößerung könnte leicht ein solcher erworben werden,
indem auf der Nordwestseite unmittelbar ciner anstößt.
Nach der gegenwärtigen Eintheilung der Schlaf-
und Arbeitssäte können in der Anstalt 160 gesunde männ
liche und 40 gesunde weibliche Gefangene verwahrt
werden. In den zwei männlichen Krankenzimmern ist
bequem für 23 und im weiblichen für 7 Personen Naum.
Sollte aber für den Verwalter eine Wohnung ausser dem
Hauptgebäude ausgemittelt werden, so könnte man die
Atteliers und Schlaffäle vermehren und vergrößern; mau
könnte noch mehrere Sträflinge unterbringen, zweckmäßiger
beschäftigen, und, was besonders wichtig ist, nach Con-
duiten abtheilen. Es würde dadurch noch der weitere Uebel
stand vermieden, daß alle Besuche, die nur der Person
des Verwalters und seiner Familie gemacht werden, nicht
mehr durch das Hauptgebäude giengen. Es versteht sich
übrigens, daß auch diese Wohnung innerhalb der Ring-
mauer sich befinden müßte, und die Aufsicht, welche der
Verwalter über das Ganze haben muß, darunter nicht
leiden dürfte. Unsers Wissens hatte man schon früher
von Seite der höchsten Behörde diesen Plan, desfeu Aus-
führung aber wieder unterblieb. -
Durch die ganze Anstalt fließt endlich ein 3 breiter
Kanal; am Einfluß ist das Flußbad angebracht, und
am Ausfluß aus der Anstalt treibt er die Marmorsäge
12
maschine. Außerdem sind in der Anstalt vier laufende
Brunnen des reinsten Quellwassers, wovon einer in der
Vorhalle des Gebäudes, der zweite in der Küche, der
dritte bei der Sandwasche, und der vierte im Hofe
sich befindet; dieser lettere ist mit einem großen Wasser-
behälter umgeben, zur Fürsorge bei etwaiger Feuers-
gefahr.
1
II. Beamte und Aufsichtspersonal.
Die Ober-Aufsicht und Leitung in jeder Hinsicht,
aber auch die alleinige Verantwortlichkeit hat der Ver-
walter der Anstalt. *) In polizeilicher Hinsicht, wie
*) Gegenwärtiger Verwalter if Herr &ang, Nitter des
Carl Friedrich Militär-Vervienstordens, durch geheimes
Kabinets - Rescript im Dezember 1826 zum Vorsteher
diesseitiger Strafanstalt ernannt, ein Mann, der durch
seine militärische Laufbahn, wie durch seine neun-
jährigen Dienstleistungen als Sekretär der Staats-
Anstalten-Commiſſion jene Kenntnisse sich erwarb, die
ein solches Amt erfordert; der Menschenliebe und
Milde mit Ernst und nöthigenfalls auch mit Strenge
zu verbinden, und durch unermüdeten Fleiß und Thätig-
keit in die nunmehr eingeführten Gewerbe eine solche
Negsamkeit zu bringen weiß, daß der Absicht unserer
hohen Regierung ganz entsprochen wird. - Keine
Härte und Grausamkeit, wohl aber Ernst und
nöthigenfalls Strenge sind einem solchen Be-
}
L
13
zur Aushülfe im Schreiberei-, Rechnungs- und Fabrit
wesen ist ihm ein Scribent und ein Decopist beigegeben.
Das Aufsichtspersonal, unmittelbar dem Verwalter ge
horchend, besteht aus:
a) einem Oberzuchtmeister,
b) sieben Zuchtmeistern,
c) einer Zuchtmeisterin,
d) einem Werkmeister bei der Marmor-Fabrik,
e) einem Ober- und einem Unter-Werkmeister bei
bei der Leinen - Fabrik,
f) einem Werkmeister bei dem Woll- und Spinn-
geschäfte,
g) einem provisorischen Zuchtmeister bei der aus-
wärtigen Schanzarbeit.
Der Dienst des Pförtners wird im Turnus von sämmt-
lichen Zuchtmeistern versehen. Besonderer Maschinen-
Aufseher ist keiner angestellt; die spezielle Aufsicht führt
der Werkmeister und in aufferordentlichen Fällen wird
der Maschinen - Baumeister Haberstroh mit Aufträgen
von der Großherzoglichen Staats-Anstalten - Commiſſion
beordert.
amten unerläßlich. Der Verfasser dieses Aufsatzes findet
fich dem Herrn Verwalter beſonders zum Dank ver-
pflichtet für die Freundlichkeit, womit er demselben
alle Auskunft über die Anfalt ertheilte.
14
}
Zur Beförderung sowohl der äußern als innern
Sicherheit ist eine Militär- Wache angeordnet, aud
einem Unteroffizier, einem Gefreiten und neun Soldaten
bestehend, die Tag und Nacht drei Posten halten: an der
Einfahrt in den Hof, in der Mitte des Hofraums und
am nordwestlichen Ende deffelben. Beim Auf- und AV-
zichen der Wache hat sich der Wachkommandant bei der
Verwaltung zu melden, wo er jeden Tag einen Ausweis
über den Stand der Sträflinge erhält, um daraus seinen
Napport an das Großherzogt. Stadt-Commando zu fer-
tigen; ebenso wird demselben täglich die im Hause ge-
gebene Parole mitgetheilt. Weitere Pflichten der Wache
enthält eine von Seite der Stadt-Commandantſchaft und
Zuchthaus - Verwaltung entworfene ausführliche In-
ſtruction.
Die Hauswache vor und nach Mitternacht wird im
Turnus von den Zuchtmeistern versehen.
Die Subalternen, der Oberzuchtmeister, die Werk-
meister, die Zuchtmeister und die Zuchtmeisterin, die Or-
donanz, der Pförtner und Schanzauffeher erhalten über
ihre Obliegenheit gleichfalls in ihren einzelnen Instructio-
nen die nöthige Auskunft, und ihr Dienst wird-strenge durch
den Verwalter kontrollirt; denn die Offizianten müssen auf
das pünktlichste zu ihrer Pflicht angehalten werden, wenn
Anstalten solcher Art leicht regiert werden sollen. Nur
- 15
der Vorsteher ist für die Ideen verantwortlich, wodurch
das Ganze belebt werden soll. Die Subalternen müssen
weniger zu denken, aber desto mehr zu vollzichen haben.
Die Gefangenen gehorchen frendiger und williger, wenn
sie sehen, daß den Unterangestellten keine Willkühr ge-
stattet ist, und daß sie nur trene Vollstrecker von Anord-
nungen der Vorsteher find, die sie zu lieben, zu ehren
oder zu fürchten Ursache gefunden haben. Auch der
geringste Dienstfchler eines Angestellten unnachsichtlich
geahndet, giebt dem Gefangenen die Ueberzeugung, daß
ihm irgend eine Unregelmäßigkeit um so weniger durch-
gehen werde. Ueberdies ist mit einer solchen Verfah-
rungsart eine beſondere Belästigung der Subalternen
keineswegs verbunden; denn Alles beruht auf Gewohn-
heit; - und Ordnung, Regelmäßigkeit und pünktlicher
Vollzug gegebener Vorschriften gewöhnt sich eben so leicht,
als es schwer ist, den einmal herrschend gewordenen Geist
der Unordnung und Willkühr zu verbannen.
Die Ober- Aufsicht führt das Großherzogl. Mini
ſterium des Innern, Staats- Anstalten - Commiſſion.
Direktor dieser Commission ist Herr Staatsrath Reinhard,
ein Mann von den humansten Grundsäßen und vorzüg-
lichen Kenntnissen. Der Eifer dieſer Commiſſion und die
ausgezeichnete Thätigkeit ihres Direktors insbesondere
fuchen in Beziehung auf das Gefängnißwesen zu vollenden,
was bereits unter Carl Friedrichs milder Regierung
1
16
begonnen wurde, um so den Absichten und Wünschen
unſers 'gütigen und gerechten Fürsten zu ent-
ſprechen; *) denn namentlich ſeit Ernennung des gegen-
wärtigen Direktors, und des Dienstantritts des wirklichen
Verwalters ist die hiesige Strafanstalt, und nur mit
sehr geringem Kostenaufwand, auf den dermaligen Stand-
punkt gebracht worden.
Im Strafvollzug ist die Verwaltung denjenigen
Großherzogt. Hofgerichten, welche über einen Inquisiten
das Urtheil gefällt, untergeordnet, und hat ihre Berichte
und vorgeschriebene Eingaben direkte dahin einzusenden.
Dagegen hat aber das Großherzogt. Hofgericht des Ober-
rheins die spezielle Aufsicht. Alle Quartal wird von einem
der Räthe Inspection vorgenommen.
*) Bereits in den Jahren 1752 und 1753 crließ der
höchüselige Carl Friedrich die Verordnung, daß alle
Gefängnisse, wo es nicht schon sey, oberhalb der Erde
eingerichtet werden, und daß die Oberbeamten sich nicht
mehr unterstehen sollen, nach vorhiniger Sitte, die
Gefangenen bald durch Abbruch an ihrer kurzen
Mahrung, bald durch Krummschließen, Entziehung
des Lichts, oder des Strohes vom Nachtlager 811
einem schnellern Geständnisse der Wahrheit bewegen zu
wollen.
17
In polizeilicher und adminiſtrativer Hinsicht erhält
das Großherzogl. Dreisamkreis-Directorium von Seiten
des Großherzogl. Hochpreißt. Ministeriums des Innern
specielle Aufträge.
Die Rechnungs - Abhör wird von der Großherzogl.
Ober - Rechnungskammer vollzogen.
III. Innere Einrichtung.
A. Aufnahme der Sträflinge.
Nach der Uebernahme eines Sträflings von dem
Transporteur und Bescheinigung der Abgabe wird sein
vollständiges National c. in das Aufnahmsbuch einge-
tragen und gleichlautend in die speziellen Akten desselben;
hierauf übernimmt ihn der Oberzuchtmeister - bei den
weiblichen die Zuchtmeisterin – und läßt ihm die Haare
abnehmen: in dem Inspektions-Zimmer wird er dann
ganz entfleidet, und genau untersucht, ob er nicht etwa
Instrumente, Geld zc. versteckt habe. Nach einem war-
men Bade erhält er die Anstaltskleider, und seine mit-
gebrachten, noch brauchbaren Kleider und Effekten
werden bis zu seiner Entlassung aufbewahrt. — Sobald
der Sträfling eingekleidet ist, wird er bei der Verwaltung
vorgeführt, ihm die Hausordnung vorgelesen, die erforder-
liche Ermahnung gegeben, und ihm vorläufig die Be-
stimmung ertheilt, zu welchem Geschäft er verwendet
wird. Ist dem Sträfling nach dem Urtheil der Willkomm
2
18
î
zu geben, so geſchicht es acht Tage nach seinem Eintritt,
wenn ein ärztliches Zeugniß vorliegt, daß man ihm
denselben ertheilen kann; ist kein solches Zeugniß vor-
handen, so wird er vom Physifat untersucht, und nach
Befund die Strafe an ihm vollzogen, oder dem Hofge-
richt angezeigt, daß der Willkomm wegen Krankheit
nicht gegeben werden könne, von wo dann das Weitere
verfügt wird.
a,
B. Kleidung der gesunden Sträflinge.
Im Sommer besteht sie
α. bei den männlichen
1) in Wamms
2) Weste
22
3) » `langen Hosen
4) Kappe
"
5) Hemd
19
6) Halstuch
""
von Zwilch.
von Leinen.
7)
»
Sacktuch
"7
8) leinenen Strümpfen und
9) Schuhen.
>>
Bei schweren Zuchthausstrafen ist die Kleidung
halb schwarz, und halb grau, bei den gemeinen
ganz grau, und damit keine Kleiderverwechslung
statt finden kann, find alle mit Nummern bezeichnet.
B. Bei weiblichen:
1) in Jacke
2) » Leibchen
3) "
Nock
von Zwilch.
1
19
4)
"2
Kappe
5) "
»
Hemd
6)
77
Schürze
von Leinwand.
7)
8)
» Halstüch
>>
Sacktuch
9)
22
10) "
leinenen Strümpfen und
Schuhen.
b. Im Winter
d.
bei den männlichen wie im Sommer; nur
haben sämmtliche Sträflinge statt leinener,
wollene Strümpfe, wollene Unterwämser und
leinene Unterhosen.
B. Bei den weiblichen ebenfalls wie im Sommer,
nur erhalten sie wollene Unterröcke mit der
gleichen Leibchen und wollene statt leinener
Strümpfe.
C. Die Kleidung der Kranken besteht
bei den männlichen:
Nebst dem übrigen Weißzeug, in langen, weiten,
bis an die Brust reichenden Hosen und einem
Ueberrock von weiß gebleichtem Zwilch.
b. Bei den weiblichen:
Gleichfalls nebst übrigem Weißzeug und Unter-
rock, in einem Ueberrock am Halse geschlossen,
und mit einem Gürtel um den Leib, von weiß
gebleichtem Zwilch.
D. Nahrung der gefunden Sträflinge :
a. Die gewöhnliche Kost der männlichen und
weiblichen Sträflinge beſteht:
2 *
20
Mittags in 112 Schoppen Suppe,
1 1/2
"}
Gemüse, und zwar
mit Abwechslung, wie die Jahrszeit es
gestattet.
Nachts in 1 1⁄2 Schoppen Suppe;
und jeden Sonntag erhält die Person 1⁄4 Pfund
gemäßtetes Rindfleisch ohne Knochen.
b. Besondere Abgaben aus dem Verwaltungsfond.
Diejenigen weiblichen Sträflinge, welche mit der
Hauswäsche beſchäftigt find, erhalten aus dem Ad-
miniſtrationsfond während dieser Arbeit: Morgens
cine Suppe und einmal Fleisch. Den übrigen
Sträflingen aber ist es freigestellt, aus ihrem täg-
lichen Arbeitsverdienst (respective aus ihren Be-
lohnungen) sich eine Morgensuppe geben zu kaffen.
An den fünf Festtagen: Neujahr, Ostern, Pfing-
ften, Christi Himmelfahrt und Weihnacht, erhalten
fämmtliche Gefangene 1/4 Pfd. Rind- oder Schwein-
fleisch, und an denselben Tagen, so wie an dem
Geburts- und Namenstage des Landesfürsten 1/4
Maas Wein oder 1⁄2 Maas Bier.
Das Brod ist von 2/3 Roggen und 1⁄3 Waizen-
mehl gebacken; die männlichen Gefangenen erhalten
täglich 1 1/2 Pfund, die weiblichen 1 1⁄4 Pfund.
Bet jeder Ablieferung durch den Lieferanten wird
es vom Verwalter untersucht, und wenn es nicht
gut ausgebacken und nicht gewichtig ist, oder die
21
gehörige Mischung nicht hat, schlägt man es dem
Lieferanten heim.
c. Besondere Abgaben aus dem Guthaben der
Sträflinge.
Diejenigen Gefangenen, welche durch besondere
Sittlichkeit, Fleiß und Geschicklichkeit sich aus-
zeichnen, erhalten von Zeit zu Zeit an den Sonn-
und Feiertagen 1/4 Maas Wein oder 1½ Maas
Bier, Obst, Milch, Butter, oder dergl. und nach
ihrem Bedürfniß Schnupftabak.
d. Ankauf der Lebensmittel.
Die besondern Abgaben besorgt die Verwaltung;
die Kost für gesunde und kranke Sträflinge der
jeweilige Kost-Lieferant.
e. Bereitung der Speisen.
Der jeweilige Koſt-Lieferant, mit dem ein beſon-
derer Contract abgeschlossen wird, hat die Ver-
pflichtung, gesunde yud nahrhafte Lebensmittel zu
liefern. Sowohl der Verwalter, als die Aerzte,
wie das Aufsichtspersonal, ſind verbunden, ſtrenge
Controlle zu führen. Die zubereitete Kost wird t ä g-
lich vor Abgabe abwechselnd von dem Verwalter,
seinem Scribenten und dem Oberzuchtmeister verko-
stet. Wenn Fleisch gekocht wird, so muß solches,
bevor es in den Kessel gethan wird, dem Oberzucht-
meister vorgewogen werden; und damit im Schmäl
22
2
zen keine Beeinträchtigung der Gefangenen gesche-
hen kann, so muß der Zuchtmeister, welcher die Auf-
sicht über den Hof und die Küche hat, gegenwärtig
seyn; nur in seiner Gegenwart wird das Schmalz
zu den Speisen in den Kessel gethan; das tägliche
Quantum ist auf der Kost-Tafel durch die Ver-
waltung bestimmt; bei Gemüsen, die erst nach völ-
Liger Zubereitung überschmälzt werden, wie Grund-
birnen, Mehlknöpfe u. dgl. wird die Quantität
durch ein geeichtes Schäpfchen für jede Portion
Speise bestimmt,
E. Quartiere der gesunden Sträflinge und ihre Einrichtung.
a. Das der männlichen besteht in
2 Speise Sälen.
17 Atteliers,
6 Schlaf - Sälen,
2 Blockgefängnissen.
}
b. Das Quatier der weiblichen Sträflinge besteht
in 2 Atteliers, wovon das größte auch zum Eſſen
und für die Nuhestunden benüßt wird, und in
2 Schlaf- Sälen.
1) Die Speise-Säle der männlichen Gefangenen
find im Quadrat, mit Tischen und Bänken versehen
woran in jedem Saale 80 Sträflinge bequem fißen kön-
nen; die Tische haben Schubladen zur Aufbewahrung
ihres Brodes, der Löffeln und Gabeln; die Meffer find
23
mit kleinen Kettchen am Tische angebracht. Ferner befin
det sich im Saale ein kleiner Kasten für die Schreib-
materialien; die Gebet- und Erbauungsbücher sind in
einem Schaft aufgestellt. Auf der einen Seite des Saales
ist ein Wasserbehälter zum Trinkwasser angebracht, und
und unter demselben ein steinernes Becken zum Hand-
waschen. In der Wand gegen die Küche befindet sich eine
Winde, durch welche man die Speisen aus der Küche her-
einbringt. Sämmtliche Speisen werden in zinnernen
Schüsseln zu 4 Portionen auf den Tisch gebracht, wo
dann die Sträfflinge mit blechernen Gefäßen, die ein
bestimmtes Maas halten und nummerirt find, ihren An-
theil ausschöpfen.
2. In den Arbeits-Sälen befindet sich nur das
zum Geschäfte nöthige Geräth; wo etwa eiserne Werk-
zeuge gebraucht werden, da ſind Kästen zur Aufbewahrung
vorhanden. Auch sind in den Wänden Fächer ange-
gebracht, in denen die Sträflinge ihr Brod aufbewahren
können, und an jedem Brodschaft ist ein Meffer an einer
Kette. Zum Trinkwasser ist eine Stüße vorhanden, und
ein Gefäß zum Handwaschen.
3. Die Schlaf-Säle sind mit zweiſchläfrtgen
Betten von Eichenholz versehen, und zwar in einer
Entfernung von 2 1/2 Schuh. *) Nur gefährliche und
*) An vielen Orten läßt man allmählig, wie in Spitä-
lern, einschläfrige Bettstellen von Eisen verfertigen,
die vor jenen in mancher Hinsicht den Vorzug haben.
24
mit Ketten belegte Gefangene, so wie fränfliche
schlafen einzeln. Jedes Bett besteht aus einem
Strohsack von 30 Pfund Stroh, einem Kopfpfühl,
mit Spreu gefüllt, zwei Betttüchern von gebleichtem
Hanfleinen, aus zwei wollenen Bettdecken, wovon aber
im Sommer nur eine im Gebrauch ist. Zwischen jedem
Bett steht ein Spuckkästchen, die Wände sind mit
Zapfenbrettern versehen, und in jedem Saale stehen zwei
Waschtische, worauf noch ein Behälter für das Trink-
waſſer iſt; jeder Sträfling hat ein eigenes irdenes
Waschbecken und ein Handtuch. Ein Nachttopf von
Steingut wird in einem verschlossenen Kasten verwahrt.
Die Beleuchtung geschieht durch zwei Laternen; und jeder
Saal hat zur Beförderung der innern Sicherheit die
nöthigen Beobachtungsfenster, durch die der wachhabende
Zuchtmeister alle Viertelstunden nachzusehen, und zum
Zeichen, daß er es wirklich gethan, an der Hausuhr
viertel zu schlagen hat. Unterbleibt dies einmal, so muß
es die Militärwache dem Oberzuchtmeister, und beim
zweitenmal dem Verwalter anzeigen.
4) Die Block gefängnisse sind von zweierlei
Art, für leichte und für schwere Hausstrafen; ersteres
ist für den Winter mit einem Bett, im Sommer nur mit
einer Pritsche versehen; lezteres ist finster, und hat
nur die nöthigen Luftlöcher. Das leichte Block-
gefängniß hat zwei Thüren mit verschiedenen Schlössern,
so daß, wenn eine weibliche Gefangene cinsißt, die Zucht-
25
meisterin den Schlüssel zur äußern, der Obermeister den
zur innern Thüre in Händen hats
F. Beschäftigung der Sträflinge.
Eine besondere Berücksichtigung verdient beim Gefäng
nißwesen die Beschäftigung der Gefangenen, weil diese un-
streitig eines der sichersten Mittel ist, den Verbrecher zu bes
fern. Man kehre sich nicht an die Einrede, daß Menschen,
die einmal an das Laster gewöhnt sind, sich nicht ändern
lassen, sondern höchstens zur Verhehlung ihrer Verbrechen
gezwungen werden, und daß nach erlangter Freiheit der
alte böse Geist wieder seine Gewalt zu behaupten wiſſe.
Wenn auch einzelne Individuen, im Schlamme des
Lasters untergegangen, keiner Erhebung mehr sich fähig
zeigen, so folgere man daraus nicht, daß bei allen, die
einer entehrenden Strafe unterlagen, jedes moraliſche
Gefühl erstorben sey. Ein altes Sprichwort belehrt uns:
Müssiggang ist aller Laster Anfang; und suchen
wir den Ursprung der meisten Verbrechen und Vergchen
auf, so finden wir immer Mangel an Erziehung und
Kenntniß eines Gewerbes, Armuth und Noth als die
erste Veranlassung. Niemand, selbst der verdorbenste
Bösewicht begeht das Böse um des Bösen willen, sondern
weil er sich irgend ein Gut dadurch erwerben will, das er
auf einem andern ehrlichen Wege zu erlangen nicht im
Stande ist. Man gebe ihm die Mittel an die Hand, daſſelbe
auf ehrlichem Wege zu crlangen, und ein vorzügliches Mittel
26
ist Beschäftigung. Leicht wird der Verbrecher in einem
unbeschäftigten einsamden Gefängnisse noch tiefer in die
Sünde versinken, während Arbeit ihn von bösen Gedanken
abzieht, und der Uebung des Müssiggangs entreißt. Ohne
alle Kenntniß irgend einer ernährenden Beschäftigung auf-
gewachsen, täglich göttliche und menschliche Gefeße über-
tretend, kömmt er zur Sühne für begangene Verbrechen
in das Gefängniß; wird er nun auch hier zu keinem
Gewerbe angehalten, das Unterhalt ihm zu gewähren
vermag, und eben so unwissend entlassen, als er eintrat,
so muß er nothgedrungen wieder zu seinem alten Hand-
werk zurückkehren; und nicht selten beginnt er ießt weit
schlimmer, als er vor seiner Bestrafung aufgehört hat.
Allein noch einen weitern Vortheil gewährt die Beschäf
tigung dem Gefangenen, indem sie auch seine physische
Gesundheit befördert und er einen Sparpfenning ſich
erwirbt ; abgeſehen davon, daß er dadurch auch einen Theil
ſeines Unterhalts im Gefängnisse selbst trägt, und dadurch
der Regierung, die mit dem Vollzug der Strafe und
dem Unterhalte des Verbrechers belastet ist, eine Erſpar-
niß verursacht.
Aber die Beschäftigung darf seine Gesundheit nicht
gefährden, ihn selbst nicht zur Maschine herabwürdigen,
und so icdes feinere Gefühl der Sittlichkeit ersticken, statt
erwecken; er soll durch die Arbeiten gebessert, nicht
erbittert werden; das Gefängniß soll ihm als eine Austalt
1
37
ļ
▪
der Strafe, nicht aber der Qual erscheinen. Fede
Regierung hat bei der Wahl der Arbeiten darauf zu
achten, daß der Sträfling seine Lage durch einen Theil
seines Verdienstes mildere, und seinen Unterhalt mittrage,
daß ihm nach erstandener Strafzeit noch ein Theil seines
Verdienstes mitgegeben werden könne zur ersten Bestrei-
tung des Nothdürftigsten, und daß er, der ohne Kenntniß
eines Gewerbes das Gefängniß betrat, in die bürgerliche
Gesellschaft zurückgetreten, jezt fähig sey, ſeinen Unter-
halt ehrlich zu gewinnen. Erfüllt die Art der Beschäf
tigung diese Bedingung nicht, oder nur theilweiſe, ſo ist
ſie unzulässig.
Freilich muß, soll anders der in den Straf- und
Besserungs-Anstalten gepflanzte Keim ſittlicher und bür-
gerlicher Tugend nicht wieder erstickt werden, und die
fündige und sinnliche Natur des Individuums die Aus-
führung der bessern Vorfäße nicht scheitern machen, die
Aufmerksamkeit und Sorge der Behörden sich noch über
die Gefängnisse hinaus erstrecken, denn wie selten wird
ein solcher Unglücklicher, ist er der Strafanstalt entlassen
von seinen Mitbürgern freundlich aufgenommen! Wer
wird diesen Zuchthausgesellen in Arbeit nehmen? heißt es
überall. Wenn ein solcher auch den 'redlichsten Willen
der Besserung in sich trägt, und durch Fleiß und Treue
der bürgerlichen Gesellschaft sich wieder werth zu machen
bestrebt, seinen Betheurungen wird nicht geglaubt,
und er allenthalben zurückgewiesen. Und so wird er
角
​28
gewiſſermaßen-genöthigt, seine Genoſſen, die er überall
findet, wieder anfzusuchen. Er verzweifelt an der Mensch-
heit, und stürzt sich aufs neue in Laster und Verbrechen
an der bürgerlichen Gesellschaft, die ihn ausgestoßen.
Wir sehen den Unglücklichen um so schneller dem Laster
wieder ergeben, ie weniger wir uns verhehlen dürfen,
daß plözliche ungebundene Freiheit zu sehr mit lang-
Jähriger Gefangenschaft kontrastirt, und daß wir leicht
zu viel wagen, wenn wir den Verbrecher, ohne Aufsicht
und Bestimmung in die bürgerliche Gesellschaft zurück-
treten lassen. Es genügt also nicht, den gefallenen Men-
schen zu strafen, seine Besserung vorzubereiten, und
durch die Erlernung irgend eines Gewerbes ihm den Weg
zu seinem künftigen Unterhalt zu bahnen, er muß in der
Gesellschaft auch mit Ernst und Liebe aufgenommen und
behandelt, es muß schon vom Gefängniß aus seine Unter-
kunft ihm angewiesen, und wo möglich, während einiger
Zeit wenigstens sein Betragen einer genauen Aufsicht
unterworfen werden. - Diese ausgesprochene Ansicht
ist in hiesiger Strafanstalt bereits ausgeführt; die Ge-
werbe sind in kurzer Zeit bewundernswerth vorange-
schritten und werden auch künftig eine weitere Ausdeh-
nung erhalten.
a. Beschäftigungs-Arten der männlichen
Sträflinge.
a) Steinwaaren - Fabrik.
Bousfiren,
1
29
Schneiden,
Schleifen,
Poliren,
Drehen,
Schnitzeln.
B) Leinen - Fabrik,
Hecheln,
[
Spinnen,
Hafpeln,
Spulen, und Seiden-
Baumwolle
Kunst- und
Webercy.
gewöhnliche Leinwand-
7) Wollespinn - Geschäft:
Vorreisen und Schlumpen,
Schrubeln,
Streichen,
Wolle,
Spinnen-
Baumwolle,
Haspeln.
F) Auswärtige oder Schanz-Arbeit.
Straßen
Garten-
Arbeit.
Bau-
Holzmachen und
Hülfe beim Ausziehen.
}
30
Handwerks-Arbeiten der /
Schreiner,
Dreher,
Zimmerleute,
Maurer,
Schuster,
Schneider,
Kübler und Faßbinder,
Schlosser,
Strohflechter und
Uhrenmacher.
7) Hausarbeiten:
Hausschänzer und
Krankenwärter.
b. Beschäftigungs- Arten der weiblichen
Sträflinge.
a) Leinen-Fabrik:
Spinnen,
}
Haspeln,
Spuhlen,
Weben und
Seidewinden.
B) Hausarbeiten:
Nähen,
Stricken,
31
Waschen,
Hausschanze und
Krankenpflege.
G. Klassen - Abtheilung der Sträflinge.
Nach dem Geschlechte sind die Gefangenen jest wohl
überall getrennt, nicht aber nach den Verbrechen. Und
doch ist die Abtheilung der Gefangenen nach dem Ge-
schlechte sowohl, als nach Alter und Verbrechen im Ge-
fängnißweſen cin äußerst wichtiger Punkt. Sie gewährt
einen doppelten · Nußen. Einmal wird durch sie die
innere Sicherheit befördert, indem durch Abtheilung der
Sträflinge eine leichtere Beaufsichtigung möglich wird;
größer aber und erfolgreicher, als dieser materielle Nußen,
ist der Gewinn in sittlicher Beziehung, besonders da, wo
Gefängnisse nicht blos Straf-, fondern auch Erziehungs-
Anstalten seyn sollen. Man lasse darum nie den jun-
gen Menschen, der aus Leichtsinn oder Noth, vielleicht
sein erstes Verbrechen beging mit dem ausgelernten Spiß-
buben in einer und derselben Zelle; nicht etwa das junge
Mädchen, das aus Eitelkeit und Gefallsucht sich eines
Fehlers schuldig gemacht, mit einer verworfenen Dirne;
Zuchtpolizei- und Kriminal- Gefangenen sollten nie mit
cinander in großem Verkehr stehen; noch weniger der,
den das Gesez durch lebenslängliche Gefangenschaft zum
bürgerlichen Tode verurtheilt, mit solchen, die einst wieder
in die Staatsgeſellſchaft zurückkehren können; der Mör -
32
In
der, der Näuber, der Verleßer der öffentlichen Sittlich
keit, der gewaltsame Wollüstling dürfen nicht, ohne
großen Nachtheil, in langer Berührung bleiben. —
hiesiger Straf-Anstalt hat man, wie aus der Beschrei-
bung der Localitäten hervorgeht, die weiblichen von den
männlichen Sträflingen streng unterschieden; bei beiden
Geschlechtern aber ist man darauf bedacht, die schlech-
tern und verdorbenern von den bessern zu trennen, eben so
die jüngern, wo möglich, von den ältern; selbst bei der
Arbeit, wo sie übrigens immer unter Aufsicht sind, sucht
man jede nähere Berührung zu verhindern. Ausser dieser
Abtheilung nach Geschlecht, Alter und Verbrechen, wer-
den die Sträflinge auch nach ihren Fähigkeiten eingetheilt.
Jeder, der ein Handwerk erlernt hat, das in der Anstalt
ausgeübt werden kann, wird unbedingt hiezu verwendet,
und ist er ohne Gewerbskenntniß, so wird er dahin
eingetheilt, wozu er Neigung und Talent zeigt,
wenn nicht Gefährlichkeit des Gefangenen andere Ver-
fügungen und Vorsichtsmaßregeln erheischt.
H. Verdienst der Sträflinge und dessen Verwendung.
a) Der männlichen. Diese sind rücksichtlich ihrer
Belohnungen, respective Verdienstes, in vier Klassen
eingetheilt :
Die 1. Klasse erhält an den Arbeitstagen 4 kr.
3 fr.
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2 fr.
دو
123
0 1
II.
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III.
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17
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IV. "
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77 77
1
1
33
In die erste Klasse kommen solche Sträflinge, welche
sich nicht nur durch besondern Fleiß, Geschicklichkeit und
gute Sitten auszeichnen, sondern auch im Stande sind,
in Abwesenheit oder Ermanglung eines Werkmeisters
die übrigen zu unterrichten, und Aufträge von der Ver-
waltung zu besorgen.
In der zweiten Klasse sind diejenigen, welche
sich durch gute Aufführung und Fleiß einer Belohnung
würdig machen, und nicht nur gute, sondern auch viel
Arbeit abliefern.
In die dritte Klaffe gehören die, welche neben guter
Aufführung ihre Arbeit pflichtmäßig erfüllen, aber in
ihrem Gewerbe noch keine großen Fortschritte gemacht
haben.
In der vierten Klasse endlich befinden sich die Lehr-
linge, deren Verdienst noch nicht in Anschlag gebracht
werden kann; ferner jene Sträflinge, die sich ungehorsam
und unfleißig betragen, oder überhaupt eines Haus-
vergehens wegen bestraft werden. Zur Bezeichnung
der Klassen trägt jeder Sträfling am rechten Oberarm ein
Band; und zwar die erste Klasse ein rothes, die zweite
ein gelbes, die dritte ein hellblaues; die Lehrlinge sind
durch ein grünes, die, welche der Strafe wegen sich in
der vierten Klasse befinden, durch ein schwarzes Band
ausgezeichnet.
3
34
b) der weiblichen. Diese sind in fünf Klassen
abgetheilt, und ihre Belohnung ist wegen ihres geringern
Verdienstes, statt täglich, wöchentlich bestimmt.
Die 1. Klasse hat wöchentlich 4 fr.
11.
3 fr.
2)
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III.
2 fr.
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IV.
1 fr.
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V.
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Diese Abtheilung und Auszeichnung hat in kurzer
Zeit die wohlthätigsten Folgen gehabt, und ist gewiß
eines der vortrefflichsten Mittel, die Gefangenen an Fleiß,
Ordnung und gute Aufführung zu gewöhnen. Die Er-
fahrung hat gezeigt, daß selbst die verdorbensten Sträf-
linge nicht schlechter seyn wollten, als ihre Mitgefangenen.
Der Verdienst, den die Sträflinge auf diese Weise
erhalten, wird alle Monat mit ihnen verrechnet und in
ihr Conto. Current eingetragen. Seit dem ersten Juni
v. I., als dem Anfang des Rechnungsjahres, hat jeder
Gefangene ein Abrechnungsbüchlein in Händen, das ihm
zur Controlle ſeines Guthabens dient. Von diesem Ver-
dienst kann sich jeder an den Werktagen cine Morgenſuppe,
und sonstige Bedürfniſſe, Schnupftabak u. dgl. anschaffen;
von Zeit zu Zeit gestattet die Verwaltung Wein, Bier,
Obst, Butter u. dgl. zu kaufen, wo jeder, der nicht gerade
die Strafbinde trägt, sich darum melden kann. - Zieht es
35
aber ein Sträfling vor, durch seinen Verdienst sich etwas
zu ersparen, so wird ihm bei der Entlassung sein Guthaben
au ezahlt.
Die Arbeits- und Erholungsstunden sind nach zwei
Perioden bestimmt; vom ersten April bis Ende September
ist die Arbeitszeit von Morgens fünf Uhr bis Abends acht
Uhr festgesezt, und vom ersten Oktober bis Ende März von
Morgens fünf bis Abends sieben Uhr.
Die Erholungsstunden sind in der ersten Periode früh
von 6 bis halb 7 Uhr, wo die Morgensuppe gereicht wird,
und von 10 bis halb 11 Uhr; Mittags von 12 bis 1 Uhr,
wo zu Mittag gegessen wird, Nachmittags von 3 bis halb
4 Uhr und Abends von halb 7 bis 7 Uhr; da wird zu
Nacht gegessen.
In der zweiten Periode, wo schon um 7 Uhr zu Bett
gegangen wird, fällt die Ruhestunde zwischen 10 und
halb 11 Uhr und von 3 bis halb 4 Uhr hinweg, und die
Morgensuppe wird um 7, das Nachtessen um halb 7 Uhr
verabreicht.
Das Material zur Fabrikation wird von dem Ver-
walter angeschafft, unter Zuzug der betreffenden Werk-
meister, um dadurch sowohl rücksichtlich des Technischen
gesichert zu seyn, als auch eine Controlle für den richtigen
Ankauf zu beſizen. Das Arbeitsgeräth wird so viel
3
36
möglich von den Sträflingen selbst verfertigt; das hiezu
nöthige Material: Eisen u. dgl. wird von hiesigen
Arbeitsleuten geliefert.
Rücksichtlich der Verwerthung ist für die Marmor-
und Alabaster - Fabrikate von der Großherzogl. Staats-
Anstalten - Commiſſion ein bestimmter Preis festgeseßt,
um den sie entweder an Private verkauft oder an Com-
miſſionäre, mit der Begünstigung einer Provision, ver-
sendet werden. Im Leinen-Fabrikat besteht kein Hand-
verkauf, indem man entweder nur auf Bestellung z. B.
für's Militär arbeitet, oder mittelst einer Versteigerung
die Vorräthe, salva ratificatione, veräußert. In Woll-
und Seiden- Waaren wird nichts aus eigenem Fond auf
das Lager fabrizirt, ſondern lediglich auf Bestellung, die
sehr häufig eingeht. Ueberhaupt aber liegt in der Absicht
der Verwaltung, so wenig als möglich auf eigenen Fond und
Rechnung zu fabriziren, sondern durch fremden Verdienst
den Erwerb für die Anstalt und dadurch eine reine Ein-
nahme zu begründen.
I. Sanitäts- Polizei und Krankenpflege.
1) Sanitäts- Polizei.
Wenige Abschnitte im Gefängnißwesen bedürfen einer
genaueren und sorgsameren Berücksichtigung als die Er-
haltung der Gesundheit und die Herstellung der Kranken.
Lufterneuerung, Reinlichkeit, Bewegung, Bekleidung und
Ernährung sind in dieser Beziehung wesentliche Punkte.
37
a. Lufterneuerung.
Täglich werden alle Gänge, Speise-, Schlaf- und
Arbeits-Säle ausgelüftet und mit Wachholderfeuer aus-
geräuchert. Die Eingangs erwähnte erhöhte Lage des
Hauses befördert die Lufterneuerung ungemein, und unter-
flüßt die Sorgfalt für die cinem jeden nöthige Luftmenge.
Man berechnet, wie in den meisten Krankenhäusern, die
dem Einzelnen nothwendige Luftmenge auf 750 800
Kubiffuß.
b. Reinlichkeit.
-
Schon beim Eintritt in die Anstalt wird jeder Sträf-
ling in ein warmes Bad gebracht und gereinigt; und
dann erhalten sämmtliche Gefangene vom 1. September
bis lezten May alle Monat ein warmes Bad für den
ganzen Körper und alle 14 Tage ein warmes Fußbad.
Vom 1. Juni bis leßten August wird das Flußbad täglich
im Turnus angewendet. Die Badanſtalt überhaupt aber
wird nur mit Zustimmung des Phyſikats und dessen Vor-
schrift genau benüßt Des Morgens beim Aufstehens
müſſen alle Gefangenen Hände und Gesicht waschen und den
Mund reinigen; eben so die Hände, wenn sie von der Arbeit
zum Essen gehen. — Den männlichen Sträflingen werden
die Bärte alle acht Tage und die Haupthaare alle vier
Wochen abgenommen. Auf diese Weise wird die Rein-
lichkeit dem Gefangenen für seine spätere Lebenszeit
gleichsam zur Gewohnheit. Aber nicht auf seine Verſon
blos, auf die ganze Anstalt, die er bewohnt, muß sich
Į
38
dieselbe erstrecken. Die Schlaf-Säle werden alle Monat
aufgewaschen, jeden Tag ausgekehrt, gelüftet und ge-
räuchert; die Strohsäcke des Jahrs zweimal gefüllt und
die Betten alle vier Wochen mit frischen Leintüchern
versehen; die Bettstellen sind angestrichen. Die Nacht-
töpfe werden jeden Morgen an dem Kanal gereinigt, und
bleiben dann bis 1/4 Stunde vor dem Schlafengehen in
der friſchen Luft stehen. In jedem Saal find die erfor-
derlichen Trinkwasser-Behälter und Waschtische aufgestellt.
Die Arbeits-Säle werden alle Monate aufgewaschen, des
Tags zweimal ausgekehrt, täglich geräuchert, und wie
die Mannschaft von der Arbeit geführt ist, ausgelüftet.
Die Speise-Säle und Tische, leztere sind mit Delfarbe
angestrichen, werden alle acht Tage aufgewaschen, täglich
gekehrt und gereinigt, und die Trinkwasser-Behälter drei-
mal des Tages mit frischem Wasser gefüllt. Die Gänge
und Abtritte müssen täglich gekehrt und ausgeräuchert
werden, und leştere dreimal in der Woche aufgewaschen.
*Die äußern Näume des Gebäudes werden wöchentlich nur
zweimal, die Abzugs-Kanäle täglich gereinigt. Endlich
werden alle Monate einmal die Kleidungstücke, Leibwäſche
und Schuhe der Sträflinge besichtigt, und die Betten
genau untersucht, ob sich nicht irgend eine Unreinigkeit
oder gar Ungeziefer daran befindet.
c. Bewegung in der freien Luft.
Im Winter läßt man die Sträflinge alle Sonn- und
Feiertage in kleinen Abtheilungen im Hof eine Viertel-
1
39
ſtunde auf- und abgehen; im Frühjahr, Sommer und
Herbst dürfen sie jeden Sonn- und Festtag eine halbe
Stunde, und an den Werktagen in den Freistunden von 10
bis halb 11 Uhr und von 3 bis halb 4 Uhr im Turnus
in freier Luft sich erholen. So oft man aber ihnen diese
Freiheit gestattet, werden zur Sicherheit die Militär-
posten verdoppelt, und drei bewaffnete Zuchtmeister in dem
Hof aufgestellt, die Oberaufsicht führt dabei der Ober-
Zuchtmeister.
d. Die Bekleidung
der gesunden und kranken Sträflinge haben wir oben
bereits beschrieben; eben so ist über die
e. Ernährung
der gesunden Gefangenen das Nöthige gesagt worden;
die Kost für die Kranken wird unten bei der Krankenpflege
ihre Stelle erhalten.
2) Krankenpflege.
Sobald sich ein Sträfling krank meldet, so wird er
unverzüglich von jeder Arbeit befreit, kömmt in das
Krankenzimmer, und steht ganz unter ärztlicher Aufsicht.
Die an innerlicher Krankheit leidenden Sträflinge
werden vom Stadtphysikus besorgt, der zugleich die
Oberaufsicht über die chirurgische Behandlung führt,
und von Zeit zu Zeit sowohl die Kost der kranken, als
die der gefunden Gefangenen zu untersuchen hat. Die
äußerlichen Krankheiten behandelt der Ober-Wund- und
40
Hebarzt, der zugleich durch sein Personale das Abnehmen
der Kopfhaare, wie der Bärte, besorgen läßt. Die
Herren Aerzte sind vermög ihrer Inſtruction verpflichtet,
die Kranken täglich zu besuchen, und erfordern es die
Umstände eines Patienten, so müssen sie auch zwei- bis
dreimal erscheinen. Ist der Physikus verhindert, ſo muß
Ihm das Recepten-Buch, bevor es in die Apotheke abgeht,
zur Einsicht nach Hause gebracht werden. Jedesmal
wenn der Arzt seinen Kranken-Besuch macht, so wird es
von dem Pförtner bemerkt, und in das Tagebuch der
Verwaltung eingetragen.
Die Abwartung der Kranken geschieht immer durch
Sträflinge, die durch eine besondere Fnstruction über
ihre Obliegenheit belehrt werden; der Oberzuchtmeister
aber ist beauftragt, des Tages viermal das Krankenzimmer
zu besuchen und nachzusehen, ob die Kranken gehörig
besorgt werden.
Und damit die Krankenwärter ihren
Dienst bei Tag und Nacht zu versehen im Stande sind,
so erhalten dieselben die Krankenkost, und Mittags und
Nachts einen Schoppen Wein. Für die Kranken aber
sind vier regelmäßige Kostarten bestimmt; nehmlich:
ganze
halbe
9
viertels
Diät.
}
Koft und
41
Die Speisen selbst sind in dem Steigerungsprotokol
über die Kostlieferung enthalten. Ausser diesen vier regel-
mäßigen Kostarten werden dann, natürlich nach Um-
ständen, auch noch besondere, Getränke und Speisen ver-
ordnet; als: Wein, Bier, Milch, Mineralwasser; Eyer,
Kalbsfüße u. dgl., was in den täglichen Kranken-Rapport
eingetragen wird.
Die nöthigen Arzneien werden von den hiesigen Apo-
theken im Turnus geliefert, und alle Monat Rechnung
darüber eingesendet; das Verordnungs-Buch wird jeden
Tag vom Phyſikus unterzeichnet, und die Rechnung von
der Militär-Revision geprüft.— Bei Todesfällen werden
die Leichname auf die Anatomie der hiesigen hohen Schule
abgeliefert, und von dem Professor der Anatomie das
Ergebniß der Section an den Phyſikus abgegeben. Die
Universität übernimmt, weil ihr alle Leichname überliefert
werden, die Todtenfärge und Leichenkosten. Jedesmal
am Ende des Jahres fertigt der Physikus einen voll-
ständigen Jahresbericht nach den gewöhnlichen Rubriken,
wo ausserordentliche Fälle und Beobachtungen noch bez
sonders aufgeführt werden. Dieser Bericht geht durch
die Großherzogl. Staats-Anstalten - Commission an die
Großherzogl. Sanitäts-Commiſſion.
Für bösartige Kranke ist eine besondere Diätenkammer
eingerichtet, wo ihnen alle Verbindung mit den übrigen
abgeschnitten ist, und sie lediglich auf die strengste Diät
42
beſchränkt sind. Ausser den gewöhnlichen, bereits' erwähn,
ten Räucherungen der Gänge, Speise-, Arbeits- und
Schlaf-Säle, werden die Krankenzimmer des Tages
viermal mit Wachholderholz und zweimal mit Gewürzcſſig
durch besondere Maschinen mit brennendem Spiritus aus-
geräuchert.
K. Unterricht der Sträflinge.
Unwissenheit ist des Verbrechens Mutter, und unter
Den mannigfachen Mitteln, die Gefangenen wieder auf
moralische Wege zurück zu führen, steht der Unterricht
oben an. Parum est coercere improbos poena, nisi
probos efficias disciplina. Es ist aber natürlich, daß
dieser Unterricht ſtufenweise eingerichtet werden und vom
gewerblichen durch die Schule im Lesen, Schreiben und
Rechnen zum religiösen und ſittlichen übergehen muß,
wenn eine eigentliche Wiedergeburt des Verbrechers er-
reicht werden soll.
a. Bei jeder Fabrik erhalten die Sträflinge von den
aufgestellten Werkmeistern den dahin gehörigen Unter-
richt, und ausserdem sind bei jedem Fabrikzweig noch
Sträflinge ernannt, die bereits hinlängliche Kenntniſſe
fich erworben haben, um in Abwesenheit oder Ermanglung
des Werkmeisters den Mitgefangenen die erforderliche
Anleitung zu geben. Hauptsächlich aber wird bei Er-
Ternung eines Gewerbes darauf Rücksicht genommen, daß
die Sträflinge zu solchen besonders angehalten werden,
welche geeignet sind, sie bet ihrer einstigen Freiheit hin-
länglich zu ernähren.
43
b) Jeden Sonn- und Festtag wird Vor- und Nach
mittags allen denen Sträflingen, die sich dazu melden,
im Lesen, Schreiben und Rechnen Unterricht ertheilt.
Ein eigener Lehrer ist hiefür freilich noch nicht angestellt,
was sehr zu wünschen wäre, sondern bisher hat der
Decopist des Verwalters das Amt des Lehrers in diesen
Gegenständen versehen.
c) Für die Sträflinge evangeliſcher Confeſſion iſt
alle Sonn- und Feiertage, Vormittags um 11 Uhr,
Gottesdienst und zweimal im Jahre Communion;
bei den Kranken aber nach jeweiligem Verlangen. Die
Gefangenen katholischer Confession haben alle Sonn- und
Feiertage Vormittags von 8 bis 9 Uhr Gottesdienst und
Nachmittags von 1 bis 2 Uhr christlichen Religionsunter-
richt oder Besper. Viermal des Jahres ist Beicht, und bet
Kranken, so oft sie es wünschen. Die israelitischen
Sträflinge waren bisher ohne religiösen Unterricht; der
Verwalter hat aber die Einleitung getroffen, daß sie von
einem israelitischen Oberrath Gebete und religiöse Neden
in teutscher Sprache erhielten, die sie häufig u leſen an-
gehalten werden. Bei jenen Sträflingen, wo es höhern
Orts befohlen, oder von dem Pfarramte für nöthig er-
achtet wird, ist bei den Evangelischen in der Woche eine
Stunde, bei den Katholischen zwei Stunden besonderer
Unterricht, wobei die wohlthätige Einwirkung beider
Pfarrämter sehr fühlbar ist. Indeß läßt sich nicht ver-
kennen, daß bei aller vortrefflichen Einrichtung hiesiger
44
Anstalt, die im Ganzen wenig zu wünschen übrig läßt,
hier eine bedeutende Lücke ist, die um so mehr Berücksich-
tigung verdient, femehr Sträflinge sich in der Anstalt be-
finden. Denn es ist nicht hinreichend, daß man diesen
Unglücklichen, die mehr oder weniger in einem fast boden-
lofen Abgrund sich befinden, nur von Zeit zu Zeit eine
Predigt hält, die sie nicht verstehen, nicht hören, weil
sie unvorbereitet, daher nicht empfänglich sind. Nur
von einem gründlichen, auf gehörige Weise vorbereiteten
religiösen Unterricht läßt sich für die Besserung des Ver-
brechers ein glückliches Resultat erwarten. In den
bessern Gefängnissen Nordamerikas, Englands und der
Niederlande, in welch lehterem Lande unter der gegen-
wärtigen Regierung seit der Restauration unendlich viel
geschehen ist, die in allen Zweigen der Staatsverwaltung
die musterhaftesten Verbesserungen eintreten läßt, und die
namentlich auch mit dem Plane umgeht, bei Entlassung
der Sträflinge durch Ertheilung von Wanderpässen, Frei-
briefen oder sonstiger Anweisung einer bestimmten Unter-
funft wohlthätig für diese unglückliche Menschenklaſſe zu
sorgen, ist ein besonderer Gefängnißgeistlicher angestellt,
dessen Pflichten freilich unendlich mannigfaltig sind,
und alle seine Fähigkeiten, wie seine Zeit, in Anspruch
nehmen, deſſen Amt aber eines der ſegensreichsten genannt
werden kann, wenn er seinen schweren Pflichten genügt
und den Gesunkenen aufrichtet, den Verstockten beffert,
den Verzweifelnden tröstet, den halb Gebefferten er-
45
muthigt, und dem Entlassenen Warnungen, die Zusagen
und Tröstungen des Christenthums als eine Wegzehrung
auf seiner neuen Lebensbahn mitgiebt.
L. Hauspolizei.
a. Hausordnung.
Bei dem Eintritt eines jeden Sträflings wird ihm die
fogenannte Hausordnung, aus 18 §§. bestehend, vorgelesen,
und damit bei Uebertretungen nicht etwa Ausreden und
Entschuldigungen vorgebracht werden können, so find
gedruckte Anordnungen in allen Schlaf- und Arbeits-
Sälen angeheftet, wovon die Hauptpunkte etwa folgende
find. Die Sträfinge sind zur genauen Beobachtung
der Vorschriften über Reinlichkeit und Ordnung ver-
pflichtet. Gegen ihre Vorgesezten sollen sie sich ehr-
crbietig und unbedingt gehorsam betragen, mit den übri
gen Sträflingen in Ruhe und Eintracht leben, und keinen
bei der Arbeit und beim Gebet stören. Alles Sprechen
der Züchtlinge unter sich und mit andern, sey es bei der
Arbeit oder im Hof oder in den Schlafsälen, ist untersagt.
Nur mit dem Verwalter oder den Auſſchern ist ihnen zu re
den gestattet. Ganz besonders aber wird es geahndet, wenn
Gefangene sich der Jauner- oder Zeichensprache bedienen.
Das Anbetteln der Fremden, welche die Austalt besuchen,
oder Ehrenbezeugungen und mündliche Begrüßungen an
dieselben werden nicht geduldet. Die Sträflinge haben ohne
Aufenthalt ihre Arbeiten fortzuseßen, und nur wenn das -
1
46
bestimmte Zeichen gegeben wird, hat jeder, er mag' seyn,
wo er will, still zu stehen, sein Arbeitsgeräthe wegzulegen,
und so lange in dieser Stellung zn verbleiben, bis das
Zeichen zur Fortseßung der Arbeit oder der Ruhe gegeben
wird. Die Gefangenen dürfen sich unter einander nichts
schenken, verkaufen oder vertauschen. Wer einen andern
bestichlt, oder muthwilligerweise die Geräthſchaften zer-
stört, wird hart gestraft. Das Tabakrauchen ist streng
verboten, und alles Schreiben untersagt; es sey denn,
daß es mit Bewilligung der Verwaltung geschieht, die
alle Briefe an Eltern oder Verwandte, oder solche, die
von diesen kommen, in Empfang nimmt, öffnet, und
nach genommener Einsicht und Gutbefinden bestellt. Jeden
Morgen vor dem Abmarsche in die Arbeits-Säle stellt der be-
treffendeZuchtmeister die Frage: ob alles gesund ist ? und ob
sich keiner zur Verwaltung zu melden hat? Hat sich
ein Sträfling zu der Verwaltung gemeldet, und ist nicht
vorgerufen worden, so kann er es bei jeder Gelegenheit
dem Verwalter anzeigen. Alles Complottiren und jeder
Versuch zur Entweichung wird streng bestraft und der
Besiz schneidender Instrumente und des Geldes durchaus
nicht gestattet. Aufführung und sittliches Betragen wird
von dem Aufsichtspersonal und den Werkmeistern beob
achtet; alle vorgeschriebenen Gebete und Andachtsübun-
gen müßen genau befolgt werden; Religionsspötterei,
Fluchen oder Zottenreißen wird unnachsichtlich geahndet.
47
b. Disciplinarstrafen.
Zur Erhaltung der Ordnung sind Disciplinarſtrafen
eingeführt. Doch ist die in manchen Gefängnissen so
beliebte willkührliche Bestrafung und Mißhandlung durch
das Aufsichtspersonal abgeschafft; der Farrenziemer, den
die Aufseher den ganzen Tag in der Hand trugen, ist
verbannt, und wird nur dann hervorgesucht, wenn
der urtheilsmäßige Willkomm oder Abschied ertheilt
werden muß, oder ein großes Hauspolizeivergehen dieſe
Strafe zum abschreckenden Beispiele erfordert. Dagegen
find mehrere andere der Menschlichkeit angemessene Stra
fen eingeführt, die gradative verstärkt werden, während
diejenigen Sträflinge, die sich durch gute Aufführung
und Fleiß im Gewerbswesen auszeichnen, Geldbeloh-
nungen erhalten. Durch solche Mittel erhält man die
Hausordnung, und hebt die Industrie der eingeführten
Gewerbe. Die Hausstrafen bestehen in folgenden Graden:
a) in einem ernstlichen Verweis,
2
b) Entziehung der Ruhestunde,
"}
c), Reinigung der Abtritte für eine bestimmte Zeit,
Versehung in die Strafklaffe, wo die tägliche
Belohnung aufhört,
d) "
e), leichtem Blockarrest mit der gewöhnlichen Kost,
f
"} 22
"}
"
g) » ganz dunklem und schwerem Blockarrest mit ge-
schmaler Agung,
wöhnlicher Kost.
k) "
27
}}
77 17
>>
mit Hungerkost
1
48
Damit jedoch die Sträflinge an der Arbeit nichts
versäumen, wird diese Strafe gewöhnlich an Sonnta-
gen vollzogen. Wo aber alle diese Strafgattungen
fruchtlos sind, werden zuleßt Hiebe von drei bis fünf-
zehn angewendet. Jedoch ist seit Einführung der Be-
lohnungen nach Klassen selten der Fall eingetreten, daß
Arreſt-Strafe, und noch weniger körperliche Züchtigung
angewendet werden mußte. Die bloſe Drohung mit der
Straf-Klaſſe reicht hin, die Sträflinge in Ordnung zu
halten. Ueberdics sind in jedem Schlaf- und Arbeits-
Saal ein oder zwei vertraute Gefangene, welche die
übrigen beobachten, und etwaige Uebertretungen der
Hausordnung der Verwaltung geheim anzeigen.
c) Untersuchung der Armatur, Munition,
Ketten, Gekräuße und Thüren.
Alle zwei Monate werden die Waffen und Muni-
tion der Zuchtmeister und alle halb Jahr ihre Montour
untersucht. Die Ketten der Gefangenen werden vom
Oberzuchtmeister täglich, Gekräuße und Thüren in Be-
gleitung des Schlossers alle Vierteljahr besichtigt.
d) Beleuchtung und Erwärmung.
Die Schlafsäle sind die ganze Nacht hindurch mit
Dellampen beleuchtet, und in den Arbeitsstuben der We-
ber werden Unschlittlichter gebrannt; damit aber erstere
durch ihren Seldampf nicht schädlich werden, sind
Glas - Cylinder oder Abzugs - Röhren angebracht. Die
49
▼
Heizung geschieht mit Holz; außer den sechs eisernen
Oefen hat die Anstalt lauter irderne, an denen zur
Holzersparniß Züge angebracht sind.
e) Fürsorge wegen Feuersgefahr.
Was bei einem allenfalsigen Brand-Unglück jedem
einzelnen obliegt, wird ihm durch eine besondere Feuer-
löſch - Ordnung_mitgetheilt. Auf dem Speicher ist in
drei Zübern Wasser in Bereitschaft und an dem Brun-
nen im Hofraum ist ein großes Becken zu diesem Zweck
angebracht. Die Feuerlösch-Geräthschaften werden alle
Monat untersucht.
f) Besuche oder Besichtigung der Anstalt
durch Fremde.
Die Gefangenen können von ihren Verwandten oder
Freunden nur mit Erlaubniß und in Gegenwart
des Verwalters auf seiner Kanzlei besucht werden.
Fremde, die etwa die Anstalt zu besichtigen wün-
schen, müssen sich beim Verwalter melden oder melden
laſſen ; ist dieser verhindert, so begleitet sie einer der Subal-
ternen, wo sie dann vom Verwalter Karten für Besichtigung
der ganzen Anstalt oder einzelner Atteliers erhalten, und
nur nach Vorweisung derselben eingelassen werden.
Bei solchen Besuchen darf man nur mit Bewilli
gung des Verwalters die Gefangenen anreden; Ge-
schenke, die man denselben etwa bestimmt, gehen durch
die Hand des Verwalters.

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32
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SITUATIONS PLAN
10
131
26
von dem
Zuchthaus zu Freiburg
Hauptgebäude.
2 Werkstätten
3 Militaire Wachtstube
4.Oekonomie Gebäude.
5 Marmor Sägmühle.
6. Steinhauerhülle.
7.Flussfandschopfen.
8. Sandroasche.
9. Schlem Maschine.
10, Waschküche.
11 Aschenbehälter
12, Todtenkamer.
13.Danggrube.
14. Ringmauer.
15 Alte Stadtmauer.
16, Stadikanal.
17. Laufende Bruñen.
18 llofrumm
19 Einfahrtu Nebenpforte.
20, Zmeistokrges Haus.
21 Alte Festungsbastei.
22, Freier Platz.
25 Reben u. Garten.
der
Anstalt
gehörig.
24 Löwengasse.
25. Zuchthaussgasse.
26. Hirschgasse.
27. Rempartweg.
28, Zimerplatz der Wittwe Scherer.
29,Gurlen der Wittre Wipper.
30,Garten des Bierbrauers Kanzer
31,Garten des Hofgerichtraths Kapferer.
32, Privatgebäude - Gärten - Feld a.s.ro.
}


WAS IST TOKAJER?
Denjenigen, der den echten Tokajer getrunken,
wird die beste Definition nicht im Stande sein zu befrie-
digen; denjenigen aber, der ihn nie getrunken, der ihn
nicht kennt, durch Buchstaben begreiflich zu machen,
was Tokajer ist - wäre einem Blinden die Farben, einem
Naselosen den Wohlgeruch einer Blume erklären zu
wollen.
Man hat Hunderte von Büchern über die Frauen,
und Hunderte von Büchern über den Tokajer geschrie-
ben, hat jene und diesen mit manchem Lied besungen,
und wie wenige kennen die Einen und den Andern.
Um den Werth des Tokajers zu erkennen, um Tokajer
zu geniessen, genügt ein guter Gaumen nicht denn
man muss einen feinen Gaumen und Sinn für Tokajer
haben wenn man den Tokajer trinken will. Wer
Tokajer trinkt, ohne ihn zu riechen, zu besehen, zu nip-
pen, zu trinken, zu cssen, zu fühlen, der wird nie ahnen,
was Tokajer ist.
Die Russen, Polen, Norddeutschen sind vollkom-
mene Kenner des Tokajer Weines. Die Engländer haben
für Weine einen eigenen Geschmack und wünschen.
einen Tokajer, der kein Tokajer ist ebenso wie sie in
der Champagne sich einen Champagner anfertigen lassen,
der sehr stark und nicht schäumend ist; also die entge-
gengesetzten Eigenschaften des Champagners besitzt.
Bei uns in Ungarn aber giebt es des vielen Weines
wegen sehr wenige Weinkenner gourmés und das rich-
tige und gute Weinserviren ist seltener, als es im Inte-
resse unseres Landes sein sollte.
2
1
2
WO UND WIEVIEL TOKAJER WIRD GEFECHST?
Das Tokajer Weingebirge liegt im Zempliner Ko-
mitate des Königreiches Ungarn und erstreckt sich zwi-
schen dem 48° 9′ nördlicher Breite und zwischen dem
38° 52′ östlicher Länge. Diese ein Dreieck bildende.
Gebirgskette wird Hegyalja, d. h. eine Gegend, die am
Fusse des Gebirges liegt, genannt.
Die Hegyalja erzeugt. ohngefähr 268,000 Eimer
Wein. Hievon sind:
250,000 ordinärer Tischwein,
5000 Szamorodner,
6000 Mászlás,
4000 2-3buttiger,
2000 4-5buttiger,
350 Muskateller, fetter,
150 Essenz,
500 zu Wermuth eingekocht,
268,000 Eimer.
WIE WIRD DER TOKAJER GEMACHT?
Um viele Trockenbeeren, mittelst denen der Aus-
bruchwein gemacht wird, zu erzielen, wird die Leese
crst im Spätherbst, (Ende Oktober, Anfang November)
begonnen.
Szamorodner
erhält man, indem man bei der Traubenleese die Trocken-
beeren nicht absondert, sondern solche mit den übrigen
Trauben keltert.
Der Einbuttige, auch Mászlás genannt,
entsteht dadurch, dass man ein Fass Weinmost auf eine
Bottich wirft, in welcher früher eine Butte (ein hölzernes
Gefäss, ohngefähr 18-19 Mass Inhalt) Trockenbeeren.
zu einem Brei getreten aufgeschüttet wurden. Auf diesen
3
Brei bleibt nun der Wein der Temperatur angemessen
von 12-36 Stunden liegen und wird sodann von dort in
Fässer gefüllt und eingekellert.
Der 2, 3, 4, 5-buttige Ausbruch
wird auf dieselbe Art, wie der einbuttige erzeugt, nur
dass statt einer Butte auf ein Fass 2, 3, 4, 5 Butten
Trockenbeeren gegeben werden.
Der Muskateller
wird aus Muskatellertrauben gewonnen und ebenso an-
gemacht, wie der andere Ausbruch oder ordinärer Mus-
kateller belassen. Nur wird die Flüssigkeit um das Bou-
quet zu erhöhen 4-6 Tage auf dem Brei belassen.
Wermuth
erzeugt man, indem Most bis auf die Hälfte der Quan-
tität eingekocht wird. Das Wermuthkraut wird in einem
kleinen Säckchen durch das Bail des Fasses hineinge-
hängt und dort einige Monate in Berührung mit der
Flüssigkeit belassen, wodurch letztere das Aroma des.
Wermuthes an sich zieht.
Sajtolás, Presswein
entsteht durch Auspressung der Trestern und wird zur
Fülle ordinärer Weine gebraucht.
Essenz.
Die Trockenbeeren gesammelt und in einem Gefässe
aufbewahrt, um zu den Ausbrüchen verwendet zu werden,
pressen durch ihre eigene Schwere eine Flüssigkeit aus,
die Essenz genannt wird. Es versteht sich von selbst,
dass der erste Abfluss, der nicht Essenz, sondern der von
andern Trauben beigemengte Most ist erst abgezogen
wird und dann erst Essenz gesammelt wird.
'
1*
4
Ist das Produkt in Gebinden, so wird es eingekel-
lert, wo es unangerührt bis zum Verkauf oder dem Kon-
sum auf den Hefen liegen bleibt, in manchen Kellern
wird im Jänner nach der ersten Gährung der Wein ge-
füllt dies hindert aber die Entwickelung des Aromas
und ist in guten Kellern nur so weit in Anwendung, dass
man die Fässer gleich füllt, darum aber 4 Finger leeren
Raum lässt.
Aus der oben angeführten Bereitungsart des Tokajer
Weines ist es ersichtlich, dass dessen Werth hauptsäch-
lich in den Trockenbeeren besteht. Da diese aber kein
Gewächs sind, welches sich durch Kunst erzielen lässt,
so ist auch das jährliche Produkt qnalitativ und quanti-
tativ sehr verschieden.
Es gibt Jahrgänge, die. sehr viel, Jahrgänge, die
sehr wenig, aber auch Jahrgänge, die gar keine Trocken-
beeren liefern.
Diese Mannigfaltigkeit der Jahrgänge, die ebenso-
viele Arten von Tokajer entstehen lassen, machen den
Tokajer Wein zu einem sehr schwierigen Handelsartikel.
Mann kann, Thatsachen beweisen es, fast alle Arten
Wein immerwährend gleich liefern, gleich machen. To-
kajer aber nicht, denn dieses königliche Getränk kann
durch eine Zuthat nur verringert, nicht aber verbessert
werden.
Ausser diesen Verschiedenheiten des Tokajer's,
den die Jahrgänge, die Temperatur, die Lage der Wein-
gärten und die Art und Weise, wie die Leese gemacht
worden ist, hervorrufen, geben noch die Entwickelungs-
jahre des Tokajers Anlass zu einer Bildung von ver-
schiedenen Arten.
Je nach dem Jahrgang, die Behandlung im Keller,
und die Eigenschaft des Tokajers, dass er sich jährlich
zweimal verändert, zerfällt der Tokajer Wein in süss
gebliebenen, gezehrt, nicht süss gewordenen, leichten,
schwer geblicbenen, geruchlosen, geruchvollen, entwi-
ckelten, unentwickelten, lichten, dunkeln, gelblichen,
bräunlichen, grünlichgelben.
5
10
1
{
Ausserdem liefern die Weingebirge der Hegyaljá
Type von Tokajer Arten: Tokaj, Tarczal, Tolcsva erzeu
gen die süssesten Weinc. Die zwei ersteren Gattungen
sind bei gewöhnlichen Jahrgängen nicht kräftig genug,
um dem Zuckersaft Gleichgewicht zu halten. Die Ujhe-
lyer Gegend, ferner Liszka, Keresztur, Olaszi, Erdő-
bénye, Sáros-Patak etc. liefern ausgezeichnete Szamo-
rodner, Szeghy sehr geruchvolle Weine, Maád mit dem
Zomborer Gebiet geruchvolle, sich zehrende Weine.
Tálya für Szamorodner, 1- & 2-buttige, sehr gute starke
Weine. Szántó, welches nur mit einem Theil seines Ge-
bietes zur Hegyalja gehört, hat sehr gute Tischweine..
Indessen hat jedes der genannten Weingebirge
einige vorzügliche Pflanzungen und liefert Tokajer, der
es fast unmöglich macht, ein Urtheil zu fällen, welcher
eigentlich der beste, der edelste, der ausgezeichnetste
Weingarten ist.
DAS BEZIEHEN DES TOKJER WEINES.
Beim Beziehen des Tokajer Weines hat man genau
darauf Rücksicht zu nehmen, die Art des Tokajers zu be-
stellen, die man zu bekommen wünscht, denn nach den
angegebenen vielen Arten, in die der Tokajer zerfällt,
genügt es nicht zu schreiben: „Senden Sie mir einen
Tokajer," es ist vielmehr nothwendig anzugeben, ob man
süssen, alten, jungen, gezehrten, 1, 2, 3, 4, 5-buttigen,
Szamorodner, Essenz oder herben Wein zu bekommen
wünscht. Der Geschmack der Menschen ist auch so ver-
schieden, dass man fast behaupten könnte, es gebe Leute,
die das Schwarze weiss und das Weisse schwarz lieben
und auch so nennen.
Auch muss man bei dem Bezuge nicht vergessen,
ohngefähr den Preis anzugeben, den man für den Wein
geben will. Dieser Preis kann natürlich nur ein appro-
ximativer sein, denn es hängt von den Jahrgängen und
dem Alter des Weines ab. Gewiss ist es indessen, dass
hier zu Lande noch nie eine Flasche Essenz um 1 fl. 50 kr.
verkauft wurde, und wir in dieser Hinsicht mit der
+
}
6
Lobkovitzplatz - Annonze des Fremdenblattes keine Kon-
kurrenz halten können.
Ein Fass herrschaftlicher Szamorodner kostet per
comptant in der Leese von 40-70 fl., eine Butte Tro-
ckenbeeren von 15-25 fl., somit eine approximative Be-
rechnung, die Zinsen und die Fülle mit einbegriffen,
leicht gemacht werden kann.
Es ist noch anzurathen, sich, falls dies die Um-
stände erlauben, erst Proben kommen zu lassen, ehe man
eine Bestellung macht.
Mit den Trockenbeeren wird in der Hegyalja ein
grosser Unfug getrieben und viel Wein angemacht, der
kein Tokajer ist, so wie auch viele Beeren verwendet,
die nie in dem Rayon der Hegyalja gewachsen sind.
Man achte daher beim Bezuge von Tokajer genau darauf,
von wem man den Tokajer bezieht.
Die geeignetste Zeit zum Bezug von Tokajer sind
die Monate September, Oktober, November, Dezember,
Jänner, Februar, März und April - im November und
März unterliegt der Tokajer zwar einer Gährung; wie
solche zu behandeln, werden wir weiter erwähnen.
DAS TOKAJER GEBIND
besteht aus 21/2 österr. Eimerfässern, und
1/
"
Eimer-Anteln.
Mit dem Maasse wird es nicht sehr streng genom-
men und trotz der Marque der k. k. Finanzabtheilung
enthalten sehr wenige, um nicht zu sagen keins, die ange-
sagten, eingebrannten 2/2 Eimer.
Die Kellerei hat eine Binderei zu ihrer Verfügung,
und müssen durch dieselbe fast alle Gebinde zum Export
neu gemacht werden, da die alten entweder schlecht im
Holz oder im Maass sind. Bei uns werden alle Weine
in Gebinden mit gegypsten Böden, eisernen Reifen und
überdies mit vollgeschlagenen Holzreifen versehen. Die
Ueberfässer sind aus Schilf elastisch dick, das
Gebinde gut umfassend, es sichernd und die Transport-
kosten nur um ein sehr geringes vermehrend.
7
Flaschen.
Die Flaschen enthalten ohngefähr Maass, die von
„Burchard István és Társai" beinahe eine österreichische
Halbe, es giebt auch kleinere Flaschen und es ist eben-
falls gut, beim Bezug den Wunsch anzugeben, wie man
den Wein gefüllt haben will.
SOLL MAN WEIN AUF ODER OHNE LAGER (HEFE)
BEZIEHEN?
Für Privatleute ist jedenfalls der Bezug eines kla-
ren Weines anzurathen, denn der Bezug auf dem Lager
macht, dass der Wein sich oft Monate lang nicht klären
will, oft in Gährung übergeht und ungeniessbar für eine
Zeit wird, ferner ist die Hefe sehr schwer und vertheuert
den Transport des Weines bedeutend.
In dem einen Falle ist der Bezug des Tokajers auf
Lager zu empfehlen, wenn man sein Lager als Bett zum
Aufguss für leichte Weine benützen will.
WIE WIRD DER TOKAJER BEI SEINER ANKUNFT
BEHANDELT?
In Gebinden bezogener Tokajer auf Lager wird,
wenn er im Sommer anlangt, an einen kühlen Ort gestellt.
Das Beil vorsichtig geöffnet, damit, falls der Wein
im Steigen, das Uebersprudeln verhindert werden kann.
Eine Kanne oder einige Flaschen mit einem Heber
hinausgezogen, hierauf das Gebinde leicht verspundet und
so 14-20 Tage ruhig stehen gelassen.
Die Hefe fällt zu Boden, der Wein wird klar,
sollte er es nicht werden wollen oder in Gährung gera-
then sein, cinen prickelnden Geschmack haben, so be-
netze man das Gebinde mit kaltem Wasser, durch Umle-
gen von nassen Tüchern, um durch die Kälte den Wein
zu beruhigen.
*
8
Im Winter darf der Wein nicht plötzlich in ein zu
warmes Lokal gebracht werden und dann ebenso ver-
fahren werden, wie beim Bezug im Sommer.
EINFACHSTE ART TOKAJER ZU KLÄREN.
Erhält man Tokajer Wein auf der Hefe oder abge-
stochen in Gebinden oder in Flaschen und kömmt der
Wein in Gährung, wird er trübe, ohne sich setzen zu
wollen, schwimmen die kleinen Hefentheile oben auf
der Flüssigkeit, hat er einen prickelnden Geschmack und
will man in wenigen Stunden diesen Wein klar machen,
so ist das einfachste, beste, reinste Mittel, dieses zu be-
zwecken, folgendes Verfahren:
Man nimmt einen aus Garnleinwand mit Doppel-
nahten verfertigten konischen Sack, dessen Ende in eine
schief abgeschnittene Spitze läuft, befestigt die-
sen Sack mittelst eines Holz reifens auf den obern
Theil eines leeren Fasses, dessen Boden her-
ausgenommen worden ist.
In dieses Gebinde wird unten ein Hahn ein-
gesteckt, der Sack muss früher mit heissem Was-
ser abgebrüht und mit kaltem Wasser ausgewa-
schen worden sein.
Das Gebinde muss sehr rein sein und ist gut, sol-
ches mit einigen Tropfen feinsten, fuselfreien Sprit, bevor
man den Sack hineinhängt, auszubrennen.
Wenn der Sack nun auf dem Gebind ausgespannt
ist, wird auf die Sackwände dicke Hefe sehr dünn auf-
geschmiert — ist dies geschehen, so giesst man den Wein,
den man klar machen will, auf den Sack den Hahn
lässt man so lange offen, bis die Flüssigkeit nicht kri-
stallklar abläuft, wonach man ihn sperrt und wenn schon
der Sack zur Hälfte abgelaufen, von dort aus entweder
gleich in Flaschen zieht oder auf ein reines Gebinde bringt.
Das Gefäss muss eine nach vorn hin sich neigende
Stellung haben, damit die abtriefende Flüssigkeit besser
hinausfliessen kann.
9
Für Weine, die mit der Hefe aufgegossen werden,
braucht der Sack nicht mit Lager bestrichen zu werden.
Der Wein, der unten trüb abläuft, wird sehr behut-
sam immer wieder oben auf den Sack zurückgegossen,
bis er klar herabkömmt.
Das durch den Sacklassen ist nur in einem kühlen,
reinen, von allen üblen Geruch freien Raum anzuwenden.
Nach so einer Operation wird die Farbe des Weines
heller und der feine Geschmack ist für einige Tage ver-
loren, kehrt aber bald wieder zurück.
Trotz dieser Operation wird der Tokajer, da er
immerwährend lebt, nach einiger Zeit wieder einen
Satz bilden.
*
Nach dem Filtriren wird das Lager ausgepresst
und das Produkt der Presse abermals durch den Sack
gelassen.
In Ermangelung von Hefe kann man die Wände
des Sackes mit roher, süsser Milch benetzen.
Hausenblase, Gelatine, und alle übrigen Klärungs-
mittel sind für den Tokajerwein nicht anzucmpfehlen.
Flaschenweine. Fette, alte süsse Weine, oft auch
leichte, gezehrte Tokajer kommen nie so klar an den Ort
ihrer Bestimmung, als sie weggesendet werden. Die Er-
schütterung während des Transportes, der Temperatur-
wechsel bringen diese Veränderungen hervor. Verände-
rungen, die indessen den Wein verfeinern
denn es
ist eine allbekannte Sache, dass der Tokajer nach jeder
Satzbildung an Bouquet und Feinheit gewinnt.
Erhält man Flaschen, so packe man solche aus,
durch-
stelle sie aufrecht an einem kühlen Orte auf
steche mittelst einer Ahle einen Kork, perlt der Wein,
hat er einen prickelnden Geschmack, ein nebliches Aus-
sehen, so ist er in Gährung und es inüssen sämmtliche
Korke hinausgezogen werden. Das Gas entsteigt -- die
Korke werden leicht daraufgesteckt und der Wein so
lange ruhen gelassen, bis er klar geworden und fein im
Geschmack ist.
10
Hat er einen starken Bodensatz gebildet, so trenne
man diesen durch Abgiessen des reinen Weines in andere
Flaschen.
Alte, reife Weine, gezehrte, fertige Szamorodner,
leichte Weine ist es gut liegend zu halten.
VOM SERVIREN DES TOKAJER WEINES.
Alle feinen Weine, die nicht gekocht oder durch
Cognac todtgeschlagen sind, leben immerwährend und
machen einen mehr oder weniger starken Bodensatz. Es
ist demnach nothwendig, dass man die Flasche, in wel-
cher sich so ein Wein befindet, entweder im Keller in eine
andere reine Flasche übergiesst, dekantirt aber sehr
behutsam aus dem Keller auf den Tisch, wo sie geöffnet
werden soll, bringt.
Das Eingiessen in die Gläser hat da Tokajer
weder Bier noch Champagner ist - sehr langsam zu
geschehen.
Tokajer muss 17-20° Temperatur haben,
durch kaltes oder laues Wasser leicht zu erzielen ist
wenn er angenehm schmecken soll.
was
Die Gläser aus welchen Tokajer getrunken werden
soll, müssen kristall, weiss, dünn wie Velinpapier und
etwas kleiner, als die für feine Bordeauxweine üblichen
Stengelgläser sein.
Um den Tokajer verstehen zu lernen, um ihn voll-
kommen zu geniessen und damit der Tokajer seinem
Zwecke entspreche, lasse man ihn folgendermassen
serviren:
Auf nüchternen Magen,
entweder zeitig Früh oder ½ Stunde vor dem Essen ein
Gläschen 3-5-buttigen, gezehrten alten Ausbruch.
Zum Gabelfrühstück oder Mittagsmahl.
Gleich nach der Suppe ein Gläschen alten Wer-
muth oder feinen alten Tokajer Ausbruch Korona.
11
Bei Fisch, Pasteten, Austern, Kaviar, Zungen,
Schinken, gewürzten Speisen, gezehrten Szomorodner,
einbuttigen geruchvollen, in dem Genré des Huszárbor.
Zu Wildpret, Braten, gebratene oder gekochte
Fleischspeisen, 2-3-buttigen, gezehrten Ausbruch,
Nemes bor.
Zu Mehlspeisen, eingetauchten Biscuit, Backwerk,
zu allen Arten Obst süsse, fette Ausbrüche, Korona,
Essenz.
Für Leute, die gerne viel trinken und keinen feinen
Gaumen haben, kein kulinarisches Talent besitzen, ist
es ein Vergehen, Tokajer Wein zu serviren.
Die beste Saison für das Trinken des Tokajerweins
sind die kühlen Frühlings- und Herbsttage und der
Winter.
Auf Jagden ist der Tokajer den der Gesundheit
nachträglichen Liqueuren vorzuziehen, er erwärmt den
Magen und das Blut ohne den Körper zu entnerven.
Wie und auf welche Art der Tokajer in Krankhei-
ten gebraucht wird, ersieht man aus dem medizinischen
Anhange, den wir weiter folgen lassen.
Wir haben Alles zusammengestellt, was wir für
nothwendig erachtet haben, um denjenigen, die ein Gläs-
chen Tokajer trinken wollen, einen kleinen Leitfaden zu
geben; haben wir etwas ausgelassen, eine Bemerkung
vergessen, so sind wir sehr gern zu jeder Zeit bereit,
jede diesfällige, an die Kellerei „Burchard István és
Társai" gemachte Anfrage allsogleich zu beantworten.-
Ehe wir schliessen, erlaube man uns noch folgende
Bemerkungen:
1. Aus eigener Erfahrung - aus dem hier Gesagten
wird man erkennen lernen, dass der Tokajer ungemein
viel Mühe kostet, wenn man ihn im vollkommenen Zu-
stande geniessen will; es scheint dies von der weisen
Vorsehung so eingerichtet zu sein, damit man alle Sorg-
falt daran wende, ihn nicht verschleudere, seinen Werth
hochschätze und seine köstliche Eigenschaft, Herz und
Leib zu erquicken, Kranke zu heilen, Genesende zu
stärken, kennen lerne.
12
Der Tokajer ist kein Wein für die Menge, kein
Wein für grosse Krüge und besonders kein Wein für
Vieltrinker und wir rathen Jedermann, der da nicht
einen feinen Gaumen hat, noch einmal ernstlich ab, die
Bekanntschaft des Tokajers zu machen.
2. Warnen wir Jedermann vor den verfälschten
Tokajern, die der. Gesundheit so sehr nachtheilig sind.
Leute, die den Preis eines echten Tokajers nicht geben
können, nicht geben wollen, werden um vieles besser
thun, ihren Gästen gar keinen Tokajer zu serviren, als
ihnen die Gesundheit zu verderben. Es ist bei weitem
anständiger, gar keine als falsche Edelsteine zu tragen.
3. Die verbreitete, richtige Meinung, der Tokajer
sei ein Wein, der hunderte von Jahren fortlebt nie
verdirbt, hat viele Leute dazu veranlasst, dass sie beim
Empfange von Tokajer mit demselben alle möglichen
akrobatisch-physischen Künste, Experimente vornehmen,
ihn von der Kälte zum Ofen, vom Keller in die Sonne
stellen, ihn, entkorkt wochenlang stehen lassen ihn,
statt im Keller, im Zimmer aufbewahren.
Diese Experimente sind Herausforderungen, die
gegen die Natur gerichtet sind, und der beste, edelste
Tokajerwein kann in eine plötzliche Gährung, die bis
zur stürmischen forcirt wird, um dann plötzlich unter-
brochen zu werden verderben, zu Essig werden.
Der Tokajer ist ein Kleinod, man behandle ihn
daher auch mit aller Sorgfalt und nehme sich die Preussen,
Russen, Polen, Belgier zum Beispiel, die da nie ver-
gessen, dass, wenn man edlen Wein trinken will, man
ihn auch cdel behandeln muss.
13
BURCHARD ISTVÁN ÉS TÁRSAI"
IN TOKAJ
führen alle an sic gerichteten Aufträge auf echte
Tokajer Weine in Flaschen und Gebinden schnell
und sorgfältigst aus.
PREISE DER WEINE.


Ganze
Flaschen in
Kist. n
Halbe
Flaschen in
Drittel-
Flaschen iu
Kisten á
Kisten á
A 12 Flasch n 12 Flaschen
24 Flaschen
Flasche Pr. Kiste
In Flaschen.
per
Flasche Pr. Kiste
Jpr.
per
Flasche
pr. Kiste
per
Tokaji Huszár bor
1
12
herber Ungar.
(Mászlás)
60 720 140 960
Tokaji nemes bor 155 1860-93 11 90
gezehrter Aus-
bruch
1190
60 1440
Tokaji Korona bor 315 3780 173 2070 120 2880
fetter Ausbruch
Tokaji Muskatal bor 4 48
Ausbruch aus
Muskatellertrau-
ben
215 25 80 143360
Ürmös ½ eingekochter Tokajer Most mit Wermuthkraut,
Essenzen
Krankenwein
von 1.50 bis 3 fl. die Flasche,
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10.- 20 f.
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2.- 15 A.
"
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"
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"
100 Stück platte Theissbahn - Reiseflaschen pr. 20 Stück
gepackt 50 fl.
Beliebig assortirte Kisten ohne Preiserhöhung,
14
Wir bitten, bei Uebernahme der Kisten und Ge-
binde genau auf das Original - Frachtbrief - Gewicht
Acht haben zu lassen, da bei schadhaftem Anlangen der
Kollis die Bahnen den Verlust rück vergüten
müssen.
Weine in Gebinden von 200 bis 25 Halbe Inhalt laut
Kerben.
Ganze Bereifung fl. 1.-, Ueberfässer aus Schilf fl. 2.
EXPORTZEIT:
Januar, Februar, März, April, September, Oktober,
November, Dezember.
Maassverhältnisse:
Ein Tokajer Gebinde circa 320-340 Pfd. C. G.
enthält
oder
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"
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Von Tokaj
2
österr. Eimer,
100
"
Maass,
29 engl. Gallons,
120 preuss. Quart,
158 franz. Litres,
53 Amsterd. Vat.,
34 poln. Garniecz.
Bahngebühren:
pr. 22 Eimer
bis Pest österr. Währung fl. 2.83,
Wien
fl. 5.04,
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"
Krakau
fl. 8.32,
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Bodenbach
Al. 8.72,
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Bodenbach Dresden
12
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カカカ
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Berlin.
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Hamburg
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Stettin
Sgr.
50¾ n
194
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і
15
MEDIZINISCHER ANHANG.
Wein wurde schon zu Hypocrates Zeiten zu medi-
zinischen Zwecken, wenn nicht rein genossen, doch zu
Dekokten, Aufgüssen von medikamentösen Stoffen ange-
wendet und Niemand zweifelte noch bis heute an seiner
ausserordentlichen Heilkraft.
Fasst bis zur Neuzeit wurden in den medizinischen
Werken ausschliesslich Malaga, Bordeaux und Rhein-
wein genannt, der edle Tokajer hingegen mehr, weniger
ignorirt. Nur der neuen Wissenschaft, besonders der
analytischen Chemie hat der Tokajer seinen Aufschwung
und seine Krone in der Medizin zu danken. Die Chemie
hat es untrüglich bewiesen, dass der Tokajer Wein von
der Natur aus begabt ist mit jenen vom Arzte gewünsch-
ten Heilpotenzen, die allen andern Weinen mehr oder
weniger künstlich beigegeben sind. Was aber die Natur
in ihrem grossen Laboratorium macht, das vermag keine
sterbliche Hand. Der Tokajer eignet sich zu medizini-
schen Zwecken so vollkommen, wie kein anderer Wein,
möge er auch noch so künstlich sein, wohlschmecken.
und bequem zu halten sein, denn die Lebensdauer der
übrigen Weine ist zu kurz, um die erforderliche Reife
zu erlangen, sie werden daher entweder unreif
verbraucht, oder durch Sprit lebendig zur Mumie bal-
samirt.
Nur den Tokajer hat die Natur mit Unsterblichkeit
begabt, er lebt immer, und wenn er im menschlichen
Magen sein Grab gefunden, bringt er sterbend dort neues
Leben hervor.
Dass der Tokajer Wein wirklich immer lebt, be-
weisst scine physiologische Funktion, die periodisch
eintretende Fermentation, welche Reinigung oder De-
stillation zu gewissen Zeiten sich einstellt, seine Quale
verändert, dadurch aber ihn veredelt und verfeinert.
16
}
*
Besonders haben die Aequinoktien diesen Einfluss auf
ihn. Zu solcher Zeit und bei Luftzutritt heisst es :
noli me tangere", er verliert Farbe, Durchsichtigkeit,
Geschmack und Geruch, um nach kurzer Zeit edler,
schöner, bouquettreicher und gezehrter zu werden. Am
Boden des Gefässes ist dann eine kleine Wolke zu
merken, die jener Pflanzenschleim ist, an welchem
der durch die Fermentation zu Alkohol destillirte Zu-
ckerstoff gebunden war.
Diese periodische Fermentation war jener unlös-
bare Knoten, an dem sich Chemiker, Aerzte, Manipu-
lanten vergeblich abmühten. Der Chemiker fand in
einem und demselben Weine zu verschiedenen Zeiten.
verschiedenes Quale und Quantum, daher eine voll-
kommene, normmässige Analyse des Tokajers nicht
denkbar sein kann, da er einigen Metamorphosen unter-
worfen ist, und erfahrungsgemäss gewinnt er so an
Feinheit mit der Zeit (bei zweckmässiger Pflege) wie
der Diamant an Werth in seinem Gewicht. Der Arzt,
mit den charakteristischen Eigenschaften des Tokajers
nicht vertraut, hatte zu ihm kein Zutrauen. Der
Manipulant haute den Knoten auf alexandrinische Art
mit Sprit entzwei, wo dann der Wein nie mehr fer-
mentirte, aber auch Tokajer Wein zu sein aufhörte.
Und eben das Leben des Tokajers bedingt die von
allen Autoritäten anerkannte, leichteste und schnellste
Assimilation.
Jeder Tropfen des genossenen Weines geht rasch
ins Blut über. Es versuche Jedermann, dessen Ge-
schmack und Geruchsinn nur halbwegs noch erhalten.
sind, nur einen Löffel voll Korona zu nehmen, er wird
sich überzeugen, dass das Genossene einem elektrischen
Fluidum gleich, den ganzen Körper angenehm belebend
und begeisternd mit Blitzesschnelle durchströmt.
Soll nun der Tokajerwein als Heilmittel gebraucht
werden, ist es dem Arzte nicht daran gelegen, ob der
Wein von dieser oder jener Farbe, ob er so klar, wie ein
Sprit, ob am Boden Satz ist der Arzt sucht für seinen
Kranken einen alten, klar abgestandenen, 4-5-buttigen,
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von einem guten Jahrgange abstammenden, gezehrten
und von authentischer Quelle bezogenen Wein.
Der Tokajer Wein ist ein stärkendes und flüchtig
reizendes Mittel; er vereint in sich plastisch stärkende
zusammenziehende Kräfte mit den Heilpotenzen der
aromatischen, aesthetisch harzigen und weingeisthaltigen
Mittel. Seine chemischen Bestandtheile sind: Wasser,
Alkohol, Tanin, Farbenstoff, freie Säuren weinstein-
saure Salze, Albumen, Zucker, Oneanthaether und wohl-
riechende Stoffe.
Seine Wirkung ist ernährend und die Blutmischung
verbessernd, erregend auf das Lymphdrüsensystem, stär-
kend und kräftigend auf das erschlaffte Muskelgefäss-
und Nervensystem, die Gefässthätigkeit erhöhend, den
Lebensturpor, die Körperwärme und den Trieb des Blu-
tes vom Zentrum nach der Peripherie vermehrend, be-
sonders vermag er den gesunkenen Lebensturpor wieder
anzufachen und durch seine Einwirkung auf die peri-
pherischen Gefäss- und Nervenenden, die Hautthätigkeit
anzuregen und Hautkrisen hervorzurufen. Seine Wirkung
äussert sich auch aufs gesammte Nervenleben, aufs Ge-
hirn und Rückenmark als ein mächtig erregendes exzi-
tirendes und belebendes Mittel. Versuche lehrten hin-
reichend, dass nach seinem Gebrauche die Pulsfrequenz
zunehme, die Hautwärme gesteigert und die Muskelthä-
tigkeit erhöht werde, eine behagliche Aufregung, eine
Heiterkeit, ein Vergessen von Körperschmerz und Seelen-
leiden und eine rasch sich drängende Gedankenfluth
und Ideenjagd eintreten. Bei Torpidität der Harn- und
Geschlechtstheile soll er die Kanthariden an Wirkung
übertreffen, ohne den mindesten Schaden dem Organis-
mus beizubringen. Als Verdauung beförderndes Mittel
übertrifft er alle Stomachika.
Aeusserlich wirkt er belebend und stärkend, kräftig
zertheilend, befördert die Resorption, löst Stockungen
auf, eignet sich als nährendes Mittel dort, wo er inner-
lich nicht gebraucht werden darf und kann.
Als Haarwuchs beförderndes Mittel hat er sich
Berühmtheit erworben.
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Ein Theil Milch, ein Theil Tokajer Wein zusam-
mengemengt und Morgens nach dem Waschen die Haut
benetzt, erhält diese einen lebhaften feinen Teint - Ge-
schmeidigkeit und verscheucht die Flechten, Leberflecken
und Sommersprossen.
Der Tokajer Wein wird daher therapeutisch an-
gewendet.
1. In nervösen, typhösen und septischen Fiebern,
dort, wo die Lebenskräfte im Sinken oder schon gesun-
ken sind, Delirien, bei sehr heisser, trockener Haut
und Zunge.
Kindern 3stündlich ein Kaffeelöffel voll, Erwach-
senen Anfangs 2stündlich 2 Esslöffel voll, dann steigend.
bis die Zunge feucht wird und kritische Symptome sich.
einstellen. Aeusserlich zu Waschungen des ganzen Kör-
pers und Formentationen auf den Bauch, wenn in ihm die
Gasausdehnung bedeutend wird, ferner als Lavement mit
Eidotter subizirt.
2. Bei Torpidität der Zeugungsorgane bedingt
durch vorgerücktes Alter, allgemeine Trägheit des Kör-
pers, Lebensüberdruss, Onanie und Exzesse in venere,
innerlich 2-4 Unzen vor den Schlafengehen, äusserlich
Einwaschungen in der Lendengegend und innere Flä-
chen der Schenkel.
3. Krämpfe und Neuvralgien, Migraine, hysterische
und Magenkrämpfe weichen erstaunlich schnell auf den
Gebrauch von 2 Essöffel Tokajer.
4. In der Skrophulose und Rachytis bei Kindern,
die eine aufgedunscne Haut, grossen Bauch und Drüsen-
anschwellungen haben, 1 Esslöffel voll 2mal täglich.
5. In der Chlorose vor dem Mittagsmahl 2-4
Unzen.
6. Im Skorbut 2stündlich 1 Esslöffel voll.
7. In der Cholera asiatica, sowohl bei Gesunden,
um die Heiterkeit der Seele zu erhalten, als auch bei den
Erkrankten 1/2stündlich 1 Esslöffel voll nebst äusserli-
chen Einreibungen, bis Schlaf oder Schweiss sich einstellt.
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8. Bei Verdaungsschwäche und Ilaxulenz, bedingt
durch träge Zirkulation der Säfte in den Baucheingewei-
den oder durch schwache Innervation der Verdauungs-
organe, täglich vor dem Mittagsmahl 2-4 Unzen.
9. Bei Anschoppungen der Baucheingeweide nac h
Wechselfiebern, innerlich 2 Esslöffel 3mal des Tags,
äusserlich Formentationen auf den Bauch.
10. Bei Wechselfiebern 1 Weingläschen voll, un-
mittelbar vor dem Paroxismus
11. In der Hypochondrie, Melancholie und Hysterie
täglich ein Weingläschen voll während des Mittagessens.
12. In der Rekonvaleszenz nach nervösen, typhösen
und gastrischen Fiebern, nach überstandenen chroni-
schen Krankheiten, wo der Kräfteverlust bedeutend war,
2-4 Unzen vor dem Mittagessen.

C. Worfer's Buchdruckerei Kaschau.
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Aus dem Ungarischen übersetzt
VON
S. J.
C Werfer Kunst-Druckerei in Kaschau.
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