University of Michigan. ARTES LIBRARY VERITAS OF THE UNIVERSITY OF MICHIGAN FROM THE LIBRARY OF Professor Karl Heinrich Rau OF THE UNIVERSITY OF HEIDELBERG PRESENTED TO THE UNIVERSITY OF MICHIGAN BY Mr. Philo Parsons OF DETROIT 1871 JBAANZ Contents Pawphoto, Sach, ences. 1. Beggs, T. Juvenile delinquency 1857 & reformatory institutions 1820 2. Diebs-u. Räuber-Signalement... 3. Hand, F. Das Arbeithaus... 1838 4. Harl,J.P. Grund-Linien...1813 5. Medicine a la main...1843 6. Livret d'ouvrier Morit 7. Milder n.d. u.d.Arbeitor-Verein է zu Pforzheim. 1866 8. Neumann, N.H. Die Aufhebung d. Proletariats....1817 9. Sand, J.F. Vorschläge zur Ver- besserung d.Allgem.Polizeyge- sotze....1797 10. Rau, W. Ub.d. Bedeutung...1846 11. Weick, W. Beschreibung d.Straj Anstalt zu Freiburg in Breis- gau. 1829 12, Burchard I. Die Kellermeisterei den tern Bid ; $ 3 3 X 1 } 3 [ 1 } } こ 1 1 J } Police & JUVENILE DELINQUEENS LIBRARY AND University of MICHIGAN Xx 2 REFORMATORY INSTITUTIONS. A Lecture DELIVERED TO THE MEMBERS OF THE LEEDS MECHANICS' INSTITUTION, ON THE EVENING OF MONDAY, THE 23RD OF FEBRUARY, 1857. BY THOMAS BEG G S, FELLOW OF THE STATISTICAL SOCIETY. Published by Request. LONDON: WILLIAM AND FREDERICK 5, BISHOPSGATE STREET WITHOUT ; G. CASH, WILLIAM TWEEDIE, 337, STRAN D. 1857. JUVENILE DELINQUENCY AND PARSONS LIBRARY University of MICHICAN REFORMATORY INSTITUTIONS. 1 A Lecture DELIVERED TO ΤΠΕ MEMBERS OF THE LEEDS MECHANICS' INSTITUTION, ON THE EVENING OF MONDAY, THE 23RD OF FEBRUARY, 1857. BY THOMAS BEG G S, FELLOW OF THE STATISTICAL SOCIETY. Published by Request. LONDON: WILLIAM AND FREDERICK G. CASH, 5, BISHOPSGATE STREET WITHOUT; WILLIAM TWEEDIE, 337, STRAND. 1857. 2 1 PREFACE. THE publication of this Lecture was suggested by some of the gentlemen who took part in the discussion which succeeded its delivery. Since then the rough notes have been shown to several friends who take a deep interest in the subject, all of whom expressed an opinion that the views it contained ought to be more widely diffused. I have therefore prepared it for the press, and it appears, with very few and trifling alterations, as it was presented to those who did me the honor to attend on the evening of February 23rd. I confess that I felt some difficulty in adding another to the many publications on the subject, especially as I had already, in a larger work, published in 1849, given my views as to the causes of Juvenile Delinquency, and the appropriate remedies. Since that time I have pursued my inquiries, and I have seen nothing in a more enlarged experience to alter the opinions I had formed eight years ago. I am rejoiced to observe, on the part of public men, an increasing interest in the neglected youth of our country, and that the benevolence which is ever ii active is employed in the practical work of establishing and supporting Reformatories. I feel, however, that there is some danger that this benevolence will content itself with that work, and leave the cause of the evil untouched, and the supply at its sources unchecked. It has unfortunately been the tendency of many, if not most, of our public institutions, to adopt palliatives which relieve a class of sufferers, but do nothing to lessen the numbers who become applicants for relief. If my humble voice could do anything to so desirable an end, I wished, without diminishing the attention which was paid to the fallen, that those who were inevitably falling into crime should not be overlooked. My earnest desire was to direct the laborers in this good work to the necessity of prevention, rather than cure. I observed with some anxiety, also, the efforts of Govern- ment in this behalf. It has been the fault of our legislation on almost all social subjects, that its measures are framed to meet emergencies, and not founded upon broad, general, and well-defined principles. It is to be feared that the legislation in relation to Reformatories has this peculiar defect. The corrective to a mistaken benevolence, as well as to misdirected legislation, is an enlightened public opinion, and I have simply thrown my mite of information and suggestion into the common stock. THOMAS BEGGS. JUVENILE DELINQUENCY, AND REFORMATORY INSTITUTIONS. FOR Some time past, two subjects have agitated the public mind; or rather, I should say, two branches of the same sub- ject. The one is indicated by the question,-What are we to do with our criminals? and the other, by the still more important question,-How are we to check the flood of juvenile delinquency which is pouring annually through our gaols, a stream of nearly 12,000 victims? These subjects, so intimately related, if not absolutely identical, and which affect to so great an extent our social well-being, have received attention from some of the most benevolent and practical minds of the age, and have at length forced themselves upon the consideration of the Government. The Home Secretary, on the evening of the 9th February, moved for leave to bring in a Bill, which is intended to amend the law in relation to Secondary Punish- ments: and on the same evening he asked for leave to introduce a Bill which had for its object to facilitate the establishment of Reformatory Schools in England. These measures, however wisely they may be planned, and however well they may be administered when they become law, will fall very short of the requirements of the case. It must be so, from the very nature of things. There can be no doubt that the whole scheme of our jurisprudence requires supervision, especially as it affects our punishments, and we may accept the measures of Sir George 2 Grey as an instalment of the greater reforms and amendments which have yet to come. But we must not expect too much from the law. After all, its power in wrestling with the growth of crime is limited. When confined within its legiti- mate province, it seeks only to detect and punish crime, and its deterrent influence depends upon the excellence of its detective machinery, and the justice and certainty with which its punish- ments are awarded. If the chances of impunity or escape are great, the criminal, with the spirit of a gambler, will calculate the odds, and brave the punishments, however terrible they may be. It is quite consistent with these attributes, the detection and punishment of crime,-that the law should seek the reformation of the criminal. We must therefore, in order effectually to grapple with crime, look to the power which stands behind the civil magistrate, and from which the law derives its strength and potency. The law, in a free country like this, is the mere declaration of the public will; and, however strict its letter, it will be adminis- tered only in accordance with the public morality. If the morals of a people are lax, it will be in vain for the lawgiver to seek to enforce laws above the standard of the general virtue and intelligence. It is therefore my purpose to show, in as forcible a manner as my humble talents will permit, what is the duty of the public in relation to our juvenile delinquents. Whatever may be the encouragements given by the legislature to the esta- blishment of Reformatory Institutions, and however numerous and efficient they may become, I desire to show that we must not rely solely upon them. They rank, after all, among the class of palliative remedies, which have been so often pronounced inefficient. Unfortunately this is too often the case in our treatment of acknowledged evils. We attack the effects, rather than the cause-the symptoms, and not the disease; and thus many of our best intentioned efforts have had a tendency to increase the virulence of the evil sought to be cured, or to 1 3 + It create others equally formidable with the one attacked. has been so with many of our charities. The Samaritan's heart must be directed by knowledge, or he may injure the object of his care. Our great want, at the present time, is a discriminating and philosophical spirit, that will trace out the sources of our social ills, and suggest appropriate remedies. Ragged Schools and Reformatory Institutions are excellent in their way; but they do not deal with the evil in its origin. We must increase their power of doing good; but we must do some- thing more than this. In order, however, to ascertain the extent to which they may be made useful, and what additional agencies are required, we must look to the causes of juvenile de- linquency. Before I conduct you to this investigation, permit me to say that I have no sympathy with those who express great alarm at the increase of crime, and I deprecate the conclusion to which many appear to be hastening,-that the reformation of the criminal class is almost hopeless. There is a failure in the ticket of leave system; but it is a serious question, after all, whether the failure is not due to the way in which the system has been worked. And as to the alleged increase of crime: why, we have been told by a certain class of writers, for years past, of the great and rapid growth of crime. A townsman of your own, Mr. Thomas Plint, has done good service to the cause of truth and practical benevolence, by his elaborate work, in which he has shewn that crime has been steadily decreasing, both in intensity and in amount. It would have been no great marvel if crime had very seriously increased since the commencement of the Russian war; for we have had many of the well ascertained and acknowledged causes of crime in active operation. During the war we had an increased expenditure, which involved increased taxation, followed by a high price of provisions, and consequently diminished employment; and, besides this, the destructive passions of the people were continually fed by 1 4 accounts of war and bloodshed. Immediately after the peace we had a disbanded Militia, and a reduction in the regular army,-men gathered, in the first instance, from the most igno- rant and improvident class in society, and returned back to it after a few years' familiarity with the idleness and dissipation of a soldier's life. No wonder that our crimes of robbery and of violence should have increased. It is quite clear that, without the ticket of leave system at all, we have had in operation causes sufficient to account for an increase in that class of offences; but the whole increase has been very seriously exag- gerated. Sir George Grey grappled with this question the other night in the House of Commons. Looking at the state of crime for the last two years, he said that, while there was a small fractional increase in the summary convictions, the com- mittals for trial had decreased from 25,922 in 1855, to 19,433 in 1856, or about 25 per cent. The total decrease on all classes of crime, comparing 1856 with 1855, is 6 per cent. This is satisfactory as coming from so high an authority. Crime is affected by many disturbing causes, and certain classes of offences will prevail under favorable conditions. Thus we find that in times of prosperity, when the industrious classes are in full employment, and in receipt of good wages, the calendar is swollen with cases of assault and crimes of violence; while in times of depression the classes of offence such as petty larceny are more numerous. The first is accounted for by the increased facilities which prosperity gives to the laboring classes to in- dulge in the vice of drunkenness; and in relation to the second, it is an interesting fact that the criminal calendar, as well as the Poor-law returns, can be measured in their fluctuations by the rise and fall of prices at Mark Lane. I must be pardoned in following out this digression, as I con- ceived it necessary to clear the way. I do not treat the question of juvenile delinquency as an increasing evil, but one that in its present magnitude is sufficiently appalling; the more 5 LO so, as, notwithstanding the means taken to check it, it is but slightly diminishing. It will not be necessary to burthen the inquiry with any amount of statistical details. A mere glance will suffice. According to the last returns the number of offenders coming under the hands of the law was 99,000, the number under seventeen years of age being about 11,500. The juvenile offenders in fact constitute almost 11 per cent. of the whole criminals. By consulting the criminal returns, we find this startling fact, that the criminals between the ages of fifteen and twenty years of age constitute one-fourth of the whole of the criminals: thus, while the number of persons living at any one time between the ages of fifteen and twenty form only one- tenth of the whole population, this one-tenth furnishes one- fourth of the criminals. This is a most significant fact, proving however that, as these ages furnish the greater bulk of our criminals, it can only be upon the mass of the young criminals that we can operate effectually to lessen the aggregate amount of crime. It must be observed that these returns give only the number of actual offenders against the law, and furnish no data by which we can estimate the number of delinquents who are prowling about our streets, begging where they can, and stealing where they cannot beg. Lord Shaftesbury, some years ago, estimated the number of outcast children in the metropolis alone to be above 30,000; and, to use his lordship's expressive phrase, these children "form the seedplot of nineteen-twentieths of all the crime of the metropolis." It is impossible to arrive at even an approxi- mate estimate of the numbers of neglected children throughout the country, who are leading an undetected course of crime, who are the companions of thieves, or who, from want of proper parental control, are exposed to the vicious temptations of the streets. The numbers can be estimated only by the number of commitments. Suffice it to say, that the number of commit- ments bear a small proportion to the number of offences, and the number of those children already fallen into crime a small 6 proportion to the number of vagrant, neglected, and outcast children, who crowd our streets, and who are learning those lessons of artifice and cunning which fit them for the per- petration of crime. The evils arising from the existence of such a large and dangerous class, are somewhat obvious, and inseparable from their existence. Let us glance at the pecuniary cost. It may be the lowest consideration; but when we reflect that in every community we have a large, struggling class-men engaged in small trades, and with large families-who are affected by a fierce competition, and who have to pay taxes, poor's-rates, and police-rates, it is one that ought not to be neglected by a com- mercial community. The burthens laid upon us by the dishonest, the profligate, and the idle, have to be borne by the honest, the sober, and the well-disposed. A glance at the Income Tax Returns shows that, our population being 18,000,000, in England and Wales, there are short of half-a-million whose incomes are above £100 a-year, so that 15,000,000 (reckoning five persons to a family,) are dependent, on a fair calculation, upon incomes of less than £100 a year. Every convict costs the State, on the average, from £100 to £150, and the aggregate cost will not be less than £2,000,000 per annum. This sum by no means covers the pecuniary loss. We have to add to it the value of property stolen. In Liverpool, it is estimated that the value of property thus lost is £700,000, and I should think this greatly under-estimated. The public are, there- fore, much interested in correcting the vicious. As a mere money question, it is clearly better to reclaim the vicious than punish the criminal, and, no doubt, a penny spent in teaching will save a pound in punishing. I have often felt this deeply, when I have been in a police office, and have seen a boy of thirteen or fourteen brought before the magistrate for the third or fourth offence. It is a solemn mockery to go through the forms of law in a case like this. The place for that boy is the 7 school, not the prison. If he is committed for a short time, it is not of sufficient duration to enable him to form new habits; and what is he to do when he leaves the prison-gates? His character, bad before, is rendered still worse by his crime, and its punishment. The poor boy is thrown back upon society, to beg, cheat, steal, or starve. He has no alternative but to prey upon the community, which has done nothing to teach him, and he soon learns to brave its laws and defy its punishments. How is he to live? I will grant that he is impressed by the lessons of the chaplain :—and is it not a melancholy thing to reflect, that many of our young population hear the only words of Christian warning and instruction which have ever fallen upon their ears, from the chaplain of the gaol in which they are imprisoned, for their first offence against the laws? Grant, I say, that these lessons impress a young mind, not wholly in- sensible to shame or virtuous emotions, nor entirely debased,— how is he to procure employment? Hunger must be appeased. It has made criminals of many stronger in mind and resolution than that neglected boy. He needs raiment and shelter. Whatever, therefore, may be his desires to achieve an honest name, or follow an honest employment, necessity forces him back upon old associates, or to his former haunts, and perhaps after a few imprisonments he is transported. I am sure that I do not exaggerate, when I estimate the saving to the com- munity upon every boy rescued from evil courses, at from £200 to £300. We are spending immense sums upon gaols and bridewells, and the machinery of our criminal courts, and comparatively nothing is done in the way of prevention. Is it not wise, then, to direct some part of this expenditure into channels more likely to check the evil at its source ? But if we turn from the money-cost to the moral evils, we shall be able to trace the operation of a law, which acts as unerringly and inevitably as the physical law which causes the rain to descend. It is strangely exemplified in our CO relation to the neglected classes, as the consequences of vice and crime, disease and wretchedness, come back to us. For example: we neglect the dwellings of the poorer classes, and the condition of the localities in which they are placed: we are not, perhaps, immediately affected by the unpaved streets, the reeking cesspools, the filth and abominations which are allowed to accumulate; but we cannot escape the conse- quences. We have to pay in poor's-rates, and in contributions to charitable and benevolent institutions, for the disease and poverty resulting. But this is not all. The fever, and the cholera, which make periodical visitations to these neighbour- hoods, occasionally overstep the bounds, and find their way into the homes of the well-to-do classes, gathering victims from the sons and daughters of the affluent. And so with our moral evils. In a thousand ways the vices of the poorer affect the richer classes. The children of our neglected homes spread the contagion of their vices abroad. The little Arab of the streets becomes a tempter in his turn. The outcast girl, who is cast upon the pavé by the intemperance or neglect of her parents, becomes the seducer of our youth. Look where we will, we find that every sin of neglect brings back a punish- ment. From Divine ordination there is no escape. I have said that, in order to treat an evil properly, we must trace it back to its originating cause; and I proceed, therefore, to inquire into some of the causes of juvenile delinquency. In looking over the reports of the Chaplains of prisons, we find them all concurrent in one important feature, viz., in attributing the errors of the children to the neglect of the parents. The Rev. John Clay, of Preston, in one of his valuable reports, gives a tabular statement, deduced from the narratives of 54 criminals. This table, as well as the narratives, are exceedingly instructive. In 75 per cent of the cases investigated by him, the fault lay with the parents. In 57 per cent of these, there had been habitual drunkenness on the part of the father, 9 accompanied by brutality, and in the remaining 18 per cent. there had been habitual indifference and neglect. In a paper that I had the honor to submit to the Law Amendment Society, and which was published in their journal, I quoted this statement of Mr. Clay's, not as containing anything new, but simply as corroborative of general experience on the subject. This brought a letter from the superintendent of the Berks Reformatory School, in confirmation of the general statement. Mr. Dredge says :— To the Editor of The Philanthropist. SIR,-I beg to send you a short statistical statement of boys at present in the Berks Reformatory School, as confirmatory of the opinions ad- vanced by Mr. Beggs in his paper of last week, "that parental neglect and drunkenness are the great source of juvenile depravity." This School consists of twenty-two boys, and from careful inquiry I find the following result:- 5 having themselves a tendency to evil, the parents being compara- tively respectable. 2 orphans. 2 illegitimate-father dead-maternal neglect. 12 parents drunkards, and in six cases have themselves been in gaol. 1 ran away from home to avoid punishment for fault. 22 Few of the boys on coming to the School could read in the Testament, and only seven could write. It is a curious fact, but one I think that will be confirmed by all managers of Reformatories, that this class of boys, though acute enough in other things, are in the great majority of cases slow at learning, and in that respect far behind the generality of boys of the same age differently brought up. I am, Sir, your obedient servant, Shenfield, Reading, Dec. 15, 1856. RICHARD DREDGE, Superintendent. that In all such returns there will be found a small number of orphan children, and it may be right to state that about 700 orphan children are committed to our prisons every year ; is, 700 who have lost both parents, and about 2000 who have lost either father or mother. I may remark here, in order to avoid any recurrence to so painful a subject, that it is obviously the 10 duty of the State to afford protection to those who have been deprived of their natural protectors. Whatever difference of opinion may exist as to the functions of the civil magistrate, there can be no question that the child who is parentless has an indisputable claim to the parentage of the State. At any rate, all considerations of duty apart, it is far more economical to convert that orphan into a sober and industrious citizen, than to leave him to the fearful chances of becoming a mendicant or a thief, and it is almost as easy to do one as the other. I pass on, however, to the much larger class of young crimi- nals, who are brought up under evil influences, and who are systematically trained to crime. It would be a melancholy task to take you over the whole ground, if the time devoted to a single lecture would permit. I should have to traverse the haunts of the destitute-the regions of filth and squalor-the fever-nests of our large towns and cities. From these regions are poured out the hordes of tramps, thieves, fallen women and ragged urchins, which infest our crowded neighbourhoods, and from these classes, which constitute what is called our dan- gerous classes, are recruited mainly the juvenile delinquents. But there is also a class of children belonging to our laboring and artizan classes, who are the victims of the grossest ill-usage and neglect. The children are left to wander about the streets, poorly clad and fed, while the parents are spending upon articles of selfish and sensual indulgence more than would pay for the education of their children and comfortably keep them. There is a third class, who belong to hard-working and sober parents, and who fall into evil courses from being exposed to vicious temptations in the streets, or to the influence of bad. companionship in workshops and factories. These, however, form a very small per centage of the whole number. These are the three classes of juvenile delinquents. In relation to the first, it is exceedingly difficult to suggest a remedy; so inaccessible do the mendicant, pauper, and criminal 11 classes seem to all kindly and humanizing influences. The vast majority of them are hereditary paupers and criminals, or have been trained from childhood in the paths of vice and crime. If they are carefully examined, they appear to constitute a different race-physically as well as morally: and how could it be other- wise? Look at the life to which they are inured-the hardships they undergo and the debaucheries which they practise. When you take the children, you find them crafty and cunning -almost insensible to moral influences. They are like, in all the main features, a similar class in Paris, who roam about the streets, living as they can, and of whom it is said, that "they forget the sense of dependance, and lose the gift of tears -they are as barbarous and as brave as North American Indians." I have often thought of the mournful truth con- veyed in that expression when applied to children: they lose the gift of tears. There is a world of misery and suffering involved in that loss. A similar class we find in London. They have an indisposition to any steady pursuit, not only as the result of habit, but as the effect of organisation. They live by what is called picking up; and it is strange that they prefer this wild, unsettled life, occasionally sleeping under arches, or upon door-steps, when the proceeds of the day will not afford a lodging, to any industrious calling, which would give them food and shelter as the price of labor. I would ask, what is to be done with this class? I have little hope for the adult population belonging to the dangerous classes. A few may be rescued by the active exertions of home missions, and the kindly offices of the Christian teacher; but the great mass will continue the career in which they have run from child- hood. We can do little for them. But with the young we may achieve success. To them the Reformatory will not open its doors in vain, and it is for them that the Reformatory will now supersede the Prison. Take a boy of that class, born in one of the purlieus of vice: his mother is an abandoned woman, his 12 father is a thief. As soon as he is capable of understanding sounds his ears are assailed by blasphemies; he is subject to the most brutal ill-treatment by the parents in the frantic ex- citement of their drunkenness, and to the most reckless indul- gences when they have the means. This boy could only be good by miracle. How is he to entertain a respect for property or for the feelings of others! The animal instincts have been quickened into unnatural activity, the sensual appetites and passions are awakened at an early age; but the moral nature has been crushed, repressed, and trampled upon. The only hope for such a boy is to take him from such miserable asso- ciations: not for a temporary period, but for a length of time, sufficient to form new habits, and to stimulate and strengthen, by proper regimen and diet, the physical energies. I have seen such boys brought before the magistrates at our London police courts, and have heard the magistrates exclaim, with manifest distress, "What can I do with this wretched object before me ?" At length he has an alternative to the prison,—he can send the boy to a Reformatory. I now come to the second class: the children of improvident, intemperate, and neglectful parents. It is the treatment of this class which in my judgment constitutes the great difficulty. I have stated that by far the largest number of cases, when investigated, are ascribed to the neglect of parents. Whence that neglect? Are the parents unable, through insufficient employment, or scanty earnings, to provide for their children! Does poverty originate the neglect ? or is neglect of offspring a trait in the character of our population? I ought to know something of the class; for I was born and educated amongst them, and I have studied them thoroughly. I admit their defects; but they have also their virtues, and while the richer and more favored classes might teach, they might also learn something of their humbler brethren, if they could throw down the barrier which a mere conventionalism has built up between 13 them. Nothing is more cheering than to see a sober and well- conducted workman, toiling to secure the comforts of a home and an education for his children; and an investigation of the habits of this class would furnish many such examples. Ask any of the home missionaries, or any clergyman who is engaged in pastoral visitations, and who has won the confidence of the people, and they will tell you of sacrifices and privations, on the part of the artizan and laboring classes, truly heroic. Let them be looked at in the midst of their struggles and afflic- tions. Let those who have studied them say whether it is rare to see the wife and mother tend the sick pallet of a husband or a child, robbing herself of needful rest and sustenance, in order to administer to the necessities of the sufferer. The humbler classes are not understood. If you would know them thoroughly you must mingle with them; not as almsgivers, not as distri- butors of charities; but as friends to guide, counsel, and encourage them. You will then find that they undergo trials, and uncomplainingly suffer privations, to rear their offspring. I speak of course of the sober and industrious,-of those whose habits have not been degraded, and whose feelings have not been blunted by intemperance. I say, then, that poverty, in the sense in which it is applied generally, does not account for the neglect of parents; nor can I admit that we obtain a satisfactory solution of the difficulty, when we are referred to ignorance as the cause of that neglect, at least that kind of ignorance which schools and schoolmasters can remove. I think-and I speak with all deference to the opinions of those who are laboring earnestly to promote edu- cation among the people-that the whole question is imperfectly understood. The statistics on the subject are not conclusive, either as to the extent or nature of the ignorance, which is said to be the parent of immorality and crime. At any rate we have not arrived at the source, when we speak of neglect of parents springing from either poverty or ignorance. Then 14 whence that neglect? The neglect of children on the part of parents, as well as every other vice which disfigures the character of our poorer classes, have one common origin,-the intemperance and improvidence to which that class are, more than any other, the slaves. The neglect of home and family is even more conspicuous among the well-paid artizans than among the poorly-paid. I need only refer to the reports of the Inspectors of Schools, to support this statement. In fact, to use the words of Mr. Kingsmill, "there is no dis- cordant voice here: judges, officers of police, prison go- vernors, and chaplains-society alike declare it." Mr. Clay says,- "The head and front of the direct causes of social disorder is now, as it has long been, Drunkenness. Men and women are led into further crime by the previous habit of intoxication, and children are exposed to every demoralizing influence by the neglect of their drunken parents." Testimonies like these might be multiplied to any extent; but it would be superfluous, as the evil and its consequences are well under- stood. I shall content myself, therefore, with giving one or two examples, taken at random from the public papers, within the last few months. The first will, no doubt, be familiar to some present. A friend of mine sent me a copy of a Leeds Mercury, containing a report of a meeting held in Leeds, on the 28th of last month. In reading that report, I find, that Mr. Wheatley gives the case of a boy, the first boy received into the Calder Farm School. "That boy was the son of an engineer, capable of earning from 30s. to 40s. per week. His father took a fancy to another woman, and, leaving his wife and son, went to London, where he obtained a situation at 35s. per week. The mother got to Leeds, and she, not unnaturally, though most unjustifiably, formed a connexion similar to that of her husband. Such were the examples set by this boy's parents. After a time the mother found it inconvenient to support him, and sent him to London, his father having promised to support 15 him. He found his father, who obtained him a situation. He stayed in London for some months, but never saw his father, except when his father was drunk. He became dissatisfied, and started to Leeds, which he reached, he (Mr. Wheatley) believed, by walking all the way from London. That was this boy's education; and it was natural that such a boy should form criminal connexions-it could hardly be otherwise." In several cases coming under my own observation, the introduction of a step-mother has been fatal to the children. I have known it to be the destruction of a comfortable home and the ruin of the children. In a large number of cases the parents live together unmarried, and the children are left at the tenderest age to fight their way in the world. In the Morning Star of February 11th, I find the following case: At Worship-street Police Court, James Beazley, an intelligent looking boy of fourteen, was charged with having robbed his father. The father stated that he had suspected the prisoner, who assisted him in his business, of robbing him, and he had now found that the boy had stolen three pawnbroker's duplicates, and sold them to an associate. The father then produced the boy to whom the tickets had been sold. On hearing the evidence, the prisoner burst into tears, and said that he had been instigated by the boy whom his father had produced as a witness, to take the duplicates, and he believed that à trap had been laid for him, as his father had repeatedly expressed a wish to get rid of him altogether. A respectably dressed young man stepped forward, and described himself as the brother of the boy. He said he was the eldest of eight children who had been left at the death of his mother, about two years since. That within one month of the funeral the father brought home an abandoned woman, with whom he had; lived ever since. He left the house immediately; but his brothers and sisters, who were too young to provide for themselves, were compelled to remain; and he was sorry to say that his father had resorted to the basest means in order to relieve himself of their support. Amongst other infamous expedients, he had been in the habit of procuring plated medals, resembling counterfeit coin, which he had placed in their way, with the apparent hope that they would be taken into custody for attempting to pass them as genuine coin. Having failed in that object, he turned the whole of them out of doors, and told them they must get their living as they could. The young man exhibited great emotion, and said that it was most repugnant to his feelings to expose his father; but he felt bound to do so, to save his brother from utter ruin. 16 This evidence was supported by a respectable tradesman, who ha taken in one of the children from motives of compassion. Mr. D'Eyncourt said that he generally found those parents who ar so anxious to prosecute their own children, were themselves person: of very questionable character, and this was a striking instance of it. Now this is the character of many of the cases of juvenile de linquency, and with which those who watch the proceedings of our police courts are familiar. The very last case I had the oppor- tunity of observing, was that of a boy of thirteen, who had been twice before the same magistrate for picking pockets, and whc had been remanded, in order that the circumstances of his case might be inquired iuto. The police serjeant stated that it had been ascertained that his mother, who was a washerwoman, had sent him out to steal. Her habits, it was reported, were of the most dissolute kind, and the fruits of the children's thefts, -three of them, of whom this boy was the eldest,-were spent in gin. It was to meet the necessities of children who were thus exposed to evil training, to bad parental example, and to the temptations of the streets, that Ragged Schools were first esta- blished; and, after the labors of twelve years, the Ragged School Union have to report the following results. They have established- 128 Sunday Schools, with 98 Day Schools, with…. 117 Evening Schools, with..... 84 Industrial Classes, with 16,937 13,057 8,085 • 3,224 They have 2139 voluntary teachers. Scholars. وو "" They have 16 Refuges, where 500 inmates are fed, clothed, and educated. Upwards of 500 boys and girls have emigrated to the colonies; and a number of 108 boys, called in London the Shoe- black Brigade, earned in the year ending April last, £2270; and 300 boys and girls, who, having obtained situations, received. prizes for good conduct, and have remained upwards of twelve months in those situations. 17 These results, with such unpromising materials to work upon, are most gratifying; but it was soon felt that something more It was not difficult to than the Ragged School was needed. gather a number of children, of this forlorn and wretched class; but the adverse influences against which the teachers had to contend were almost insurmountable. These children were often not only ragged, but suffering from hunger; some of them had no homes, and those who had parents and homes were so little accustomed to the voice of kindness, and were so embruted by continual ill-usage, that they were suspicious of all who sym- pathised with their condition: they were all but unteachable. It could not be expected that with such children the teaching of a few hours a day, however excellent, could counteract the wretched example afforded by their parents, the temptations of vice to which they had become accustomed, or to conquer the bad habits which had grown with their growth, and strengthened with their strength. Another impressive lesson was added by this experiment to the experience of the past-that, in order to be largely successful, these children must be taken from their homes, and removed from the influences of their associates. It is true, a few have been saved by the means of Ragged Schools, but comparatively few; and those are mainly the children who have been placed in the Refuges, and to whom an industrial training has been given. It was considerations like these, arising from the utter hope- lessness of contending successfully, by simple teaching, with adverse external influences, that induced Mr. Wichern to open, in the neighbourhood of Hamburg, the excellent Institution, which was the first, I believe, of its class, and the history and success of which are now matters of familiar knowledge. The Reformatories established in this country, although after the same model, differ in some not unimportant particulars. Mr. Wichern gathered to his Institution the neglected and the vicious; our Reformatories open their doors only to the 18 criminal. Mr. Wichern offered a home to the homeless, our Institutions offer only an alternative to the prison. It will not be necessary for me to give you a history of these Institutions. It is well known that they are established with the benevolent object of reclaiming young offenders convicted of crime. The old system, as I have intimated, has been to punish the boy by a short imprisonment, and then release him, without the means of getting a living, and with the prison brand upon him. The reasoning I have employed is simply this: that it is an act of folly, cruelty, and injustice, to send the boy to prison. He should be sent to an Industrial School, until the motives to follow a life of honest industry, and the knowledge to do so, are supplied. This the Reformatory is intended to accomplish. The boy is sent to the Reformatory instead of being sent to prison. He is kept under restraint until it is supposed that new habits have been formed, and better inclinations implanted, and then he is apprenticed, or furnished with the means to emigrate. During the time he is kept at the Reformatory, he is taught the rudi. ments of some useful calling: he is taught to read and write, and moral and religious instruction is also supplied. Several of these Institutions are in existence, and the success has been so great as to justify a further extension of their provisions, and an increase of their numbers. The Rev. Sydney Turner, chaplain of the Philanthropic Society's Farm School at Red-hill, reports, that since the year 1849, 874 boys have been admitted to that school; 155 of the boys were admitted in 1855, from the Government Prisons: of the whole number, 377 have emigrated to the colonies; 163 have obtained employment in England, and 96 have been dismissed as incorrigible, or have deserted Of those who have left the school a careful analysis, made from reports received from agents and correspondents, both in the colonies and in England, shews that there is a clearly satis factory result on the whole number of seven out of ten, and of 19 the remainder, so many cases are unknown, that it may reason- ably be hoped that a yet larger number will turn out well. This Institution, I should say, was established on the volun- tary principle. In Mr. Wichern's establishment at Hamburg, more than 90 per cent. of the boys taught there are permanently re- formed. At the House of Refuge, in New York, 75 per cent. have been reclaimed. At Mettray, 85 per cent. have turned out irreproachable. I am not able to give the proportions at the private Institution established by that truly benevolent and estimable man, Mr. Joseph Sturge, of Birmingham; but I am instructed to believe that, although looking upon his estab- lishment as an experiment, he is abundantly satisfied with the results, and is now enlarging it. All these Institutions are supported by voluntary contribu- tions; but the combined action of their various supporters obtained from the legislature two Acts of Parliament, one in 1854, and one in 1855, entitled the Youthful Offender's Acts. The first states the expediency of extending Reformatories. It gives power to the Secretary of State for the Home Depart- ment, upon application being made to him, to direct one of the inspectors of prisons to inspect and report upon the condition and regulations of any existing Reformatory, and, if approved by him, it can then be constituted a Reformatory under the provisions of the Act. To any of these recognised Reformatories, any person under sixteen years of age, who may have committed any punishable offence, may, by a sentence of the magistrate, be sent for any period of not less than two, nor more than five years ;—any child so introduced, must first undergo an imprisonment of fourteen days in gaol. The Commissioners of her Majesty's Treasury may contribute either the whole cost of the child's maintenance, or such portion of the cost as shall not have been received from the child's parents, or step-parents. 20 Any inmate of a Reformatory who may abscond, or who refuses to conform to the rules of the Institution, is liable to be imprisoned for three calendar months. By the second Act, provision is made for the appointment, by the Secretary of State, of an officer, whose business it will be to receive certificates from the parents of children detained in Reformatories. This officer will summon the parent of a youthful offender before a magistrate, who is empowered to fix an amount not exceeding 5s. per week, to be paid during the child's detention. This sum can be recovered by distress, and an imprisonment of ten days can be inflicted where no goods are found. These acts, I need scarcely say, have given a great stimulus to the establishment of Reformatories. In 33 out of the 42 counties of England, they are already established, or they are in the course of establishment. The Bill of Sir George Grey's, introduced this session, is intended to give greater powers to magistrates and justices, and to confer powers of rating. I do not approve of all its provisions, and regret to see in them the defects which are found in all measures introduced by government-shewing that legislation is not, after all founded upon any thorough know- ledge of the condition of the population, nor any clear insight into the causes of the evil sought to be alleviated or remedied. It is not, however, within my province to debate the provisions. of that measure. Now these Institutions are decidedly practical. We shall, by their means, get rid of that anomaly in our jurisprudence, to which I have more than once referred, viz., that of sending the boy back to society after a short imprisonment, to steal or starve. It is not my purpose now to debate whether these Insti- tutions should be voluntary, or otherwise; but I am decidedly of opinion that, to secure the end in view, they must ultimately 21 become part of our penal machinery, and that they must be so conducted as to afford as little as possible a temptation to the class of parents who have lost, in dissipation or vice, all affection for their children, and all sense of their own responsibility. It is highly important that we should examine what these institu- tions can do, in order to ascertain more correctly what remains to be done. They cannot in any way establish a greater responsibility between parent and child, and although the law provides that the parent shall be compelled to support the child while in the Reformatory, or to contribute towards its maintenance, I have no great hope, from what I know of that class, that the payment can be enforced in any great number of instances. This, however, is in course of experiment, and I would rather leave it so than debate the probabilities at present. It is, however, too important a subject to pass over without remark. Many of our charitable institutions have had a ques- tionable effect upon the habits of the poorer classes; for it is not always that charity blesses those who receive. I may mention the foundation of Foundling Hospitals. No work could be better intentioned, nor of greater apparent necessity; and yet they were found to produce great mischief, by inducing married persons to practise various kinds of artifice in order to obtain an asylum for their children. If the Reformatories sink into mere eleemosynary institutions, their value will be destroyed, and they had better not exist. Their importance, as a remedial agency, depends entirely upon their being kept above the class of benevolent institutions. I have a case in point, many of which I could adduce. WORSHIP-STREET. William Neale, an intelligent little boy, about 12 years old, was charged before Mr. D'EYN COURT on Wednesday, with robbing his father. William Neale, said,-I am a cabinetmaker in Mary-street, Shore- ditch, and the prisoner is my son. Last Monday I had 10s. in half- crowns, together with other silver, in a drawer, which was locked, my wife keeping the key, and on going to it on Tuesday I found the drawer 22 forced open and the money gone, and the prisoner too. I went in search of him, and on Wednesday found him in Church-street, Shoreditch, in bed with another boy, and he told me he had spent all the money. Mr. D'EYNCOURT.-Do you wish to prosecute the boy? Father.-I do, Sir. Mr. D'ENCOURT.-You have made up your mind to that, have you? Father. Well, if I could get him into a Reformatory, I- Mr. D'EYNCOURT.-Would not prosecute then? Father.-No, Sir. Mr. D'EYNCOURT.—I am glad you have admitted that; it is just what I am desirous the public should know. Parents are much too often before me in this way, manifesting a strong desire to get rid of their children by sending them to Reformatories, while they have them- selves been grossly neglectful before of both their morals and welfare, and, if they fail in that object, they will then prosecute; in fact, any- thing to get rid of the trouble and expense. Father. I don't wish to get rid of him, Sir, and if the reporters will- Mr. D'EYNCOURT.-You need not allude to the reporters; they will act in the way they consider most proper. Is the mother of the boy here? The answer was in the affirmative, and a woman about 35 stepped into the witness-box, and was sworn. Mr. D'EYNCOURT.-And are you, too, desirous, this boy should be prosecuted? Woman.-Yes, Sir, Mr. D'EYNCOURT.—And are you his mother? Woman.-I am his mother-in-law, Sir. Mr. D'EYNCOURT.-Oh; then how long has his mother been dead? Woman.-About five years, Sir. He has been out of prison about five weeks; he has enough to eat, and is well clothed, but he prefers going out without his boots. Boy (extending his hands).-Oh, Sir, my mother is not dead; she is living now. Mr. D'EYNCOURT.-Let the father stand up again. (To the father) -Is this so? Father. It is, Sir; but she left me, and I have not heard of her for five years. Mr. D'EYNCOURT.-Let that woman stand up. (She did so.) You said you were the boy's mother-in-law, which means his father's wife, and that the boy's own mother had been dead five years? Well, Sir, I am not married, but I am going to be; the bans are put up. I am living with the boy's father as his wife, but I know the mother is not dead. Mr. D'EYNCOURT.-I was not at all aware of this; it is now quite clear that you wish to get rid of him because he is not your child. This is really a very painful case, but it is plain that the prisoner stole the money. I shall not, however, decide on what to do until the mother of the prisoner is before me. Let her be fetched, and I shall remand the boy in the meantime. The mother was now in attendance, and so was the father and the woman he lived with; on seeing his mother the boy burst into tears. 23 Mary Neale. I am the mother of this boy, and his father is my husband. I was married to him 15 years ago at Stepney Church, but have been separated from him now for five years and a half. I left him in consequence of his ill-usage, and he has not since contributed anything to support me. Mr. D'ENCOURT.-Then how do you live? Wife. Why, to speak the truth, I am living with another person. But I supported myself for ten months before I did so, and he is a very hard- working man. I supported myself by bootbinding. I have also a little girl by my husband, younger than this boy, and she is with me now; she was with her father, but on four o'clock on Christmas morning she came to me, and I took her in. The boy had also been with me about six months, but I could not keep him, and he therefore went back to his father. My husband knew very well that I was alive, and last Easter I went to his house for a frock of the child's. The boy was always willing to work. Mr. D'EYNCOURT (to the father.)-Are you still desirous to prosecute your son? Father. I am, Sir, both for his benefit and mine; he has disgraced me and destroyed my character. I certainly did illuse my wife, I know it; but it was in consequence of her dissolute character. Police-constable N 33.-The woman living with this man, Sir, told me that he carned about 17. 15s. a-week. Mr. D'EYNCOURT.-(to the father.)-I cannot sufficiently express my indignation and disgust at your conduct. Now look what you have done, You are cohabiting with another woman, your wife, that child's mother, being still alive, and she herself is living with another man. These are facts that have been proved, and yet you can talk to me of the boy having disgraced you and destroyed your character! You told me a falsehood in the witness-box when you asserted that you had not heard of your wife for five years, and that it was the boy's "mother-in-law" who had the keys of the drawers. That woman committed herself in just the same manner, and now your wife comes forward and owns her own dis- graceful conduct. This poor boy, it is obvious, is the victim of an un- happy, wretched home, and you are tenfold more guilty than he. I will not send him to prison at the desire of such a father as you are; he is an object of pity, he shall be placed in a "reformatory," and- Father. Thank you, Sir; I am very much obliged to you. Mr. D'EYNCOURT.-Yes, of course you are; but I will take very good care that you are made to contribute to his support, for by a recent act of Parliament I can fortunately do that. I repeat, I never heard a case that more disgusted me, and I have little doubt, if a mob had heard the whole of these facts, that they would have wreaked summary vengeance upon you. Father. I dare say they would, Sir, if they lived in the neighbour- hood I do. Mr. D'EYNCOURT. That is my determination, and the boy shall be taken care of until he can be provided for in that way. The father expressed his assent, but scarcely seemed satisfied with the decision. 24 When I read cases like this, I ask myself, do they really occur in Christian England? The Reformatories, unless care- fully guarded, will offer temptation to parents of this description, and every thing depends upon the parents being punished for the neglect of their children. I have a far more important matter to discuss. Reforma- tories must not be looked to as effecting anything they were not designed to accomplish. They treat the case of the criminal child in a humane and proper way; but, before the doors are open to him, he must have committed crime. They do all that can well be done with our present means, and in the present state of our knowledge on the subject, for that wretched class. But I am anxious to shew that we must not depend upon them. They cannot, in the very nature of things, act as preventives, and therefore will not in themselves afford an effectual treatment for the great evil of juvenile delinquency. It is well to reform the criminal, but it is better to prevent the crime. It is a wise policy, as I have shewn, to save the juve- nile offender from relapsing into bad habits; but it is of vastly more importance that the youthful offender should not be made. There is great danger that society will content itself by pointing to the Reformatory; and say, Behold what we have done! The answer by the next generation will be-If you have done only this, you have done comparatively nothing. It is not contemplated, I believe, in any quarter, that the Reformatory will do much towards cutting off the supply which feeds our workhouses and prisons. Mr. Henry Mayhew says that Ragged Schools have had no sensible effect in diminishing the number of juvenile delinquents, and very likely the same thing will be said of Reformatories after a more lengthened experiment. There is no doubt some slight exag- geration in this statement of Mr. Mayhew's; for it is certain that every child who is rescued from evil courses makes one tempter the less; but the exaggeration is certainly not greater 25 than the expectations which are formed as to the results of these kindred Institutions. They do nothing to alter the conditions, or remove the causes, of crime. However active they may become, they will not act upon that crime-creating machinery which is at work continually in the under-currents of society. The benevolence of the age has done well in establishing a Reformatory: it must do something more; it must try to prevent. We have thousands of neglected children, as I have shewn you, wandering about the streets ragged, ill-used, hungry, and wholly uneducated, living upon casual charity. How are we to save these? and how are we to conquer that neglect of parents which has driven out the children, or allowed them to roam idle about the streets? This is the vital question to which I am brought back, and we must go to the causes of crime to obtain the answer. Now crime itself is not the disease with which we have to contend. Pauperism and crime are only symptomatic of the diseasc. These two monster evils, which exist among us, mocking at our boasted civilisation, spring from a vicious condition of society, and we must alter that condition before we can effec- tually deal with the results. I do not propose any favorite panacea of my own; in fact, I have none to offer. I am no believer in universal remedies. I know that the evils are many, and I feel assured that the appropriate remedies will be found; but they will embrace many agencies and influences, all tending to educate, elevate, reform, and refine the great bulk of the people. They will embrace not only schools and public works and museums, but questions of sanitary science, political economy, moral philosophy, and christian ethics. The man who offers oue remedy for our social ills, is about as wise as the man who offers one vegetable pill for the cure of all diseases. He may be the more honest of the two-he may be self-sacrificing and benevolent; but he is only an empiric after all. Look at the condition, then, of a large bulk of our population, 26 in relation to their homes, to their employments, to their pur- suits, and their pleasures. Look at the neighbourhoods in your large towns from which fever is rarely absent, and from which cholera gathers its victims. The face of humanity in these dis- tricts seems changed. This I have before spoken of, but the more painful part of the subject is behind,-the productiveness of these wretched beings. Numerically the great bulk of misery seems to suffer no diminution. Epidemic after epidemic sweeps amongst them; death cuts them down; they are scat- tered by casualty and suffering far and wide, and yet others start up and fill the vacant places. If by any well-sustained effort the evil appears to be moderated in one direction, it soon breaks out in another. Some thousands are annually trans- ported, others are imprisoned, and still we have a multitude of vicious beings, without forethought, and sacrificing everything of future hope or promise to the moment's gratification. With an appalling prolificness they usher into existence crowds of ill-conditioned children: most of them are scrofulous-their passions are prematurely developed-they marry early, or the same consequences follow without marriage, and thus genera- tion after generation rapidly succeeds, ripening for the scythe of death, or for the workhouse or the prison. You will find in nearly all of them the hereditary taint-a predisposition to vice and crime. How could it be otherwise? They are crowded together in ill-ventilated and incommodious apartments-they have no proper treatment in infancy-deficiency of food or food of an improper quality-exposure to cold and nakedness-harsh and capricious conduct-all these destroy or impair the physical strength. If the children survive, there is manifested an indis- position to any steady or industrial pursuit. If they are induced to make the experiment, they soon fail or weary at it. It has been a matter of familiar observation, that the children of the pauper and mendicant classes are less apt to learn, and more indisposed to exertion, than the children of the industrious 27 and thrifty classes, and we see in them a melancholy illustration of the Divine law, "visiting the sins of the father upon the children unto the third and fourth generation." What are we to do to reach this class; living in neglect of all domestic and social ties, and as much shut out from the amenities of our civilisation as if they were the inhabitants of another he- misphere? In one quarter the great cry is education. The Earl of Fitzwilliam said, the other night, in the House of Lords, in relation to the treatment of crime, that-" He did not believe that any system of secondary punishment would eradicate crime. They were beginning at the wrong end. They must begin, not by punishing men for committing crime, but by esta- blishing schools, and providing such means of education for the people as would teach them to avoid crime." His Lordship asserts what has now become a truism,-that punishments will not eradicate crime; but he approaches the practical difficulty, when he tells us that education is the cure. So says Sir John Pakington, and so says Mr. Cobden: but none of these gentlemen tell us how education is to be brought to the dark homes, and still darker hearts, of the classes whose condition I have brought under your notice. What system are we to adopt to obtain scholars? What invitation will be powerful enough to secure the attendance of the children, or to awaken the dormant, if not extinguished, sense of duty in the parents ? It is comparatively a light work to open schools; but the diffi- culty is not there, it is where I have placed it, in finding scholars; and if you secure an attendance, the teaching of the school can do little to counteract the education of the home. I trust I do not undervalue the inestimable blessings of edu- cation; but let us not be misled in expecting too much from schools and schoolmasters. After all, may not too great stress be laid upon the establish- ment of schools, and the teaching of the schoolmaster in another sense. The statistics on this subject do not satisfy me. I am 28 not disposed to accept the published Reports as to the ignorance of culprits without considerable qualification. It is well known that the bulk of criminals are adepts in cunning, and they are not slow to learn that much sympathy is expressed for the ignorant violator of the laws. They affect an ignorance, in many cases, which at once constitutes a claim upon the gaol chaplain. He deplores the condition of utter moral and spiritual destitution in which he finds them, and rejoices afterwards over their rapid progress in knowledge. It is not to be wondered at, that he construes too favorably the character of the criminal class, and supposes them to be more susceptible of improve- ment than they really are. Further, the reading and writing test, which is applied from the marriage register, is always unsatisfactory. Besides, do we not attach an undue import- ance to literary instruction as a corrective for crime? We have been startled during the past two years by a number of crimes, the perpetrators of which are not among the ignorant or unlettered; and it is known to those who look into the matter, that there are numbers of offences, devised cunningly to escape the law, which inflict more real injury upon society than the offences punishable by law. These require a considerable amount of literary education successfully to practise; and yet, if they could be calculated, the number would be appalling. Ignorance, therefore, in the sense it is used, that of the absence of scholastic teaching,-does not account for crime. This applies with great force to the class whose condition I have been glancing at. It is not, I repeat again, so much school teaching that we want, as that education which no school- master can supply,-the education of the Home. Properly the school instructs, the home educates. The educators of youth are the mothers of our children. The work of education begins as soon as the child is capable of receiving impressions. If this be so, if the mother be the instructor for good or for evil of her offspring,-and I apprehend no one will deny it,-how are 29 our mothers, and those who in a few years may be expected to become mothers, fitted for the task? In what class of society are women educated in that high sense of the term which quali- fies them to undertake the duties of a wife and the responsi- bilities of a mother, which would make them at once the guardians and the attractions of home, the companion of their husbands and the educators of their children. If the education of women in all ranks of life is defective, how much more so is it amongst the classes who form the subject of our inquiry this evening? A correspondent of the Times, the other day, writing from Australia, observes-" The women servants arriving out. here are so ignorant of the minor decencies of life, in the way of clothing, cleanliness, cooking, and domestic economy, that they seem to be almost unfit for the grand offices, which they are nearly sure to accept, of wife and mother." In this description every thing is involved that I would say in respect to the women of our humbler classes at home; and this combines the absence of all that knowledge so necessary to make a home the abode of comfort for a family. With these qualifications she would be educated, even if she could not write; and if she had all our modern accomplishments without them, she would not be fitted to discharge the duties of a working man's home. It is impossible to over-estimate the value of education in thist sense: education that will enable a woman to undertake, with ease to herself, the domestic expenditure, the cooking of food, and the general superintendence of a household. It has much to do with the sober habits of her husband, and with the decent conduct of her children. Where the converse is found, there need be no surprise if the master of the family is found at the tap-room of the next public-house, and if the children one day find their way to the workhouse or the prison. This is an education that schools can do very little to supply; but one that is essential to the elevation of our poorer classes, in habits, in intelligence, and morals. It comes nearer 30 to the root of the mischiefs with which we have to contend; but the evils are so various, acting and reacting upon each other, that the application of a series of remedies becomes exceedingly difficult, and the mere enumeration no light work. But the barriers must be overcome, and, in this day of active benevolence, I feel assured that the work will not remain for any length of time unattempted. There is one barrier, however, of a formidable kind, that must obtain special notice; and that is, the barrier formed by the drinking habits of the people. I have already referred to it, and quoted evidence to shew that these habits are the great producers of crime. I need not multiply such evidence, but will simply draw your attention to the fact that we spend more in this country upon intoxicating drinks than the whole imperial taxation amounts to, and one-half of the whole expenditure is made by the working classes. Mr. Porter gave, in one of the last articles which came from his pen, an important calculation, by which he made out that, on the average, one-fourth of the earnings of the operative classes were spent by the heads of families upon indulgences in which the family had no share. I have known, myself, many instances where workmen have spent upon the filthy weed tobacco, a larger weekly sum than would pay for the schooling of their children. Intemperance is at the root of parental neglect, and interferes with the success of every scheme of social amelioration; but I believe that we can no more preach down intemperance, than we can preach down cholera or fever. I cheerfully grant that individuals may be reclaimed by the instrumentalities of christian teaching and temperance societies; but moral suasion can have comparatively little effect upon our national vice,-upon the great mass who are revelling in sensuality. It is indisputable that intem- perance increases with the number of houses for the sale of drink. In the lowest neighbourhoods of our towns and villages, houses for the sale of drink abound the most, and they are alike 31 the cause and the effect of the depravity which prevails. Take a well-conducted community, and plant among them a number of houses for the sale of drink, and the fruits will soon be con- spicuous in the degeneracy of morals that succeeds. On the contrary, take an ill-regulated community, and remove the drink- houses, and a corresponding improvement in habits and morals will take place. I do not intend to conduct you into the discussion of any abstract question. I will appeal only to a few well-known facts. I take first that furnished by Ireland during the active labors of Father Mathew. Crime diminished to an almost incredible extent, and the demand for articles of comfort and domestic utility was great beyond precedent. In the United States of America, where there are none of the producing causes to which a certain class of writers ascribe the poverty and crime of this country-such as want of employment, over- population, and limited territory-we find similar results from the drinking habits, and, since the prohibition of the sale of liquors in some of the States, crime has diminished from 75 to 50 per cent. If it is urged that this success was only temporary, it simply proves that appetite and habit have been too strong for the opinion and moral purpose of the people. The fact still remains, that during the period of trial, vice and poverty diminished. No body of social facts is more fully substantiated by evidence than this: that intemperance is the source of crime, vice and poverty-that it is, to borrow the words of Dr. Guy, the cause of causes. It is equally capable of proof that intemperance increases or diminishes in proportion to the facilities for its indulgence; and it opens up a question of great moment to the philanthropist and the statesman, how we shall grapple with these manifold temptations to indulgence and excess which crowd our public thoroughfares, and which invite all classes, but with much stronger force the poor and humble, who with 32 scanty knowledge, have few of the advantages of home comfort and reasonable enjoyment. Take this question in relation to the question of juvenile delinquency, and I have no hesitation in saying that if you plant Reformatories in every street, and allow the intemperance. of the people to go on unchecked, you will find new candi- dates for your discipline starting up almost as rapidly as you can treat them. The effect of these drinking habits is seen in a variety of ways. In the first place, it deprives children of education, the parents spending upon drink the means which ought to pay for teaching; and, even when the Sunday School would be made available, the child cannot go for want of decent clothing. Neglect of this nature is complained of as much among the better paid operatives as among the poorer paid. These intemperate habits interfere with that domestic education of women of which I have spoken. How many girls, in consequence of parental improvidence and neglect, have to go to a factory, or other employment, instead of remaining at home to learn the round of household duties? I have a lively recollection of the agitation which was begun and carried on in this town by the late Michael Thomas Sadler, and I believe that an interference with the children employed in factories, if necessary at all, was as much needed to protect the child from its parents, as from the employer. I have taken great pains, for several years past, to arrive at correct conclusions on this subject, and I am forced to this conclusion that the great corrective for the evil of juvenile delinquency is to be found, and found only, in the corrected habits of the parents, and that there is no great hope for them, unless they are rescued from the vice of intemperance. It is at once the most selfish and the most loathsome of all vices. If we could close the gin-shops and the beer-shops, we might in a very short time spare ourselves the trouble and expense of Reformatories. But to accomplish this we must appeal to the educated 33 and influential classes, and induce them to war against our national sin-intemperance. It is by their influence and exer- tions that law and Government adapt themselves to the changing circumstances of society, and we must appeal to them to frown down those drinking customs which have done more mischief to the human family than the united evils of war, pestilence and famine. If we could at once remove this intemperance, we should hear little of juvenile delinquents; but so long as it remains, so long will thousands of the young be left to suffer privation, and to follow evil courses. I earnestly invite atten- tion to this part of the subject, as the one explaining, in the only fair way, the nature and causes of the social anomalies which surround us. In hastening to a conclusion, let me review for a moment the ground over which I have gone. This will be the more necessary, as I have not attempted any logical arrangement of my subject, nor aimed at any sustained argumentation. Believing that the business of the public lecturer is less to give precise information than to suggest thought and promote inquiry in the minds of those who hear him, I have hastily run over the topics that seemed to lie on the surface of the subject, and which, if laid hold of by you, would surely lead you into proper pathways of investigation. I have not been forgetful that I had to address a mixed audience, many of whom, in all proba- bility, have not been accustomed to pursue subjects of this kind. I must be pardoned if I have failed to interest: my object will be gained if I have given any fact, or suggested any thought, that may prove useful to the wretched and neglected class for whom I have been pleading. I have attempted to show that the Reformatory Institutions. which are claiming so much attention from the people and the government, are highly useful, offering as they do an asylum, an industrial education, and an opportunity of acquiring an honorable position in society, to the youthful offender. I have 34 said that they ought to be made a part of our penal machinery, in order that they may not degenerate into mere charitable institutions. But I have further attempted to show that Reformatories do not grapple with the causes of juvenile delin- quency, and that, therefore, we must not be content with them, but seek, by every available means, to cut off the supply. I have glanced at the condition of that class from which our juvenile offenders are recruited, in order to show that all hopes of cutting off the supplies rest entirely upon the improve- ment of that condition. That improvement can be effected only by a number of agencies, removing the physical, as well as the moral evils, under which they labor. These would embrace an improvement of their homes, and more especially the removal of the temptations of the public-house. If these things are done your schools will then have a fair chance; and, if they are carried out in a spirit worthy of the age, the necessity for Reformatories will become less and less. All improvement must begin with the physical being. You cannot raise an intelligent. and moral population out of a physically debased one. Dupatey said-" Philosophy is in the wrong not to descend into the physical man; there it is that the moral man lies concealed.” Legislation has been of late years removing many of the dis- abilities which affected trade and industry, and we must press on until every impost and every fetter to commerce is removed. We must also follow on with our social improvements. These are not speculative or doubtful remedies-they have all been proved. I know the difficulties which stand in the way, and duly estimate the discouragements. The work of reform is always slow: slow progress is the order of Providence. All human acquisitions which are worth the struggle to obtain are won by patient thought, care, and industry. We must not despair. The results of our labors may not be so im- mediate as we wish, they may not come in the direction we expect or desire; but of this we may rest assured,—that if we 35 : sow discreetly, the harvest will come in its proper season. We have a high inducement to endeavor. The young are perishing around us for want of knowledge. Many of those who have to become the fathers and mothers of the next generation, the preceptors for good or for evil of those who have to succeed them, are living in neglect and vice. From the squalid lane- from the wretched hovel—the poor, shelterless, and friendless boy cries to us for help from the workhouse and the prison the cry is echoed by those who have trod the same rugged path of misery. They ask for help: let not the prayer be denied. It is a work in which all can engage. Remember that our responsibilities are measured by our opportunities. Let not the duty be neglected. Lord Stanley said, at the meeting at Bristol," This movement (speaking of the Reformatory move- ment) is one we are bound to promote-bound by the debt we owe to civilisation, by our duty to England, by regard to our own moral well-being. We are all interested in the disappearance of a class from the community who live by the violation of its laws." In addition to his Lordship's appeal, I would only say that, in order to effect this, we must snatch the young offender from the career of crime. But we must do more than this,—we must endeavor to save those who, not yet criminal, are hur- rying on in the same direction. In a word, we must not only reform—we must prevent. We must establish and sustain the Reformatory; but we must also establish the school. We must do even more than this; and endeavor to alter that con- dition of things which furnishes recruits for the Reformatory, which prevents the invitation of the school from being accepted, and which, in so many instances, lays waste the fruits of education and knowledge. London: RICHARD BARRETT, Printer. Mark Lane. } Diebs- und PARSONS LISPAgg. そ University o MICHIGPY Räuber-Signalement } und Jauner-Wörterbuch. Karlsruhe, 1820. Gottlieb Brau #. 1. Der alte Bregenzer Sepple (Jos. Lang), ein viels jähriger Dieb, und soll nach der Aussage der Concubine desselben auch schon in Kaufläden eingebrochen, und über, haupt alle mögliche Arten von Diebstählen verübt haben. Vor 2 Jahren hat derselbe mit mehreren Kameraden so viel Speck gestohlen, daß die Diebe in dem Landgericht Landegg cinander mit Speck geworfen haben; als man dieselben arretiren wollte, sind alle entflohen, und nur die Concubine des obigen wurde arretirt, und zu Landegg Ein Jahr lang verhaftet. Derselbe hält sich meistens in den Thälern bei Haßs lach, Steinach, Scelbach, und Zell am Hams mersbach, auch bei Scelbach auf. Berfonalbeschrieb. Derselbe gibt sich für einen Korbmacher aus, ist ungefähr 42 Jahre alt, kleiner befester Statur, hat schwarzbraune, nach Bauernart geschorene, hinten etwas krause Haare, eine etwas hohe und breite Stirne, schwarzbraune starke Augbrannen, braune, etwas tief lies gende Augen, mittelmäßige, etwas breite Nase, mittels mäßigen Mund, gute Zähne, runves kleines Kinn, schwarze 4 braunen starken Bart, mit einem bis auf die Hälfte ge Henden Backenbart, an dem Hals ebenfalls einen langen Bart, ein oval rundes Gesicht, eine schwarzbraune ges funde Gesichtsfarbe, trägt einea runden Bauernhut, ein grau zwischenes unten etwas ausgeschnittenes Jankerle, kurze schwarze Lederhosen und Stiefeln. 2. } Des Jolys Genofeva, Tochter des Joles Jörgle, Concubine des vorigen; dèren Mutter ist in dem Zucht: Haus zu Markröningen vor 3 Jahren gestorben, war früher Magd bei des Bierampeles Seppele, und hält sich von jeher bei Dieben auf. Personalbeschrieb. Dieselbe ist ungefähr 20 Jahre alt, klein und beseßt, hat starfe, blonde in einen Zopf geflochtene und aufge: fchlagene Haare, eine hohe Stirne, blonde Augenbraunen, braune Augen, fleine stumpige Nase, mittlern Mund, kleines rundes Kinn, gute Zähne, ovalrundes Gesicht, ziemlich volle Wangen, rothe Gesichtsfarbe; deren Kleis dung ist die Schwabentracht bei Sulgan. 3. Jos. Lang von Nenzing, der Sohn des obigen, ist kürzlich zu Biberach ausgebrochen. Personalbeschrieb. Derselbe ist 18 Jahre alt, 5 Schuh 5 Zoll groß, Hagerer Statur, hat blonde abgeschnittene Haare, der: gleichen Augenbraunen, graue Lugen, ſpitige Naſe, 1 mittlern Mund, gute Zähne, schmales Kinn, keinen Bart, länglichtes Gesicht, blaffe Gesichtsfarbe. 4. Des Bierampeles Sepple hat vor 4 oder 5 Jahe ren bei dem Krämer Sebastian Viellieber eingebrochen, und den ganzen Laden ausgeräumt; im vorigen Jahr hat ders selbe mit des Tyroler Jokeles Sepp, und mit dem klei nen Stynes, in dem Kramladen zu Lenzkirch eingebros chen, wo auf die Diebe geschossen, und von dem Seps pele der Hut zurückgelassen wurde. Hält sich bei Schaff: hausen, Engen, Bondorf, Thiengen, Stühlingen, Frei: burg und dem Schwarzwald auf, führt mit einem Esel auf einem Wägele in 2 angestrichenen Kisten gestohlene Waaren, mit welchen derselbe die Märkte besucht, und einen Paß von Schaffhausen hat. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 26 Jahre alt, ziemlich großer Statur, etwas bescht, blonde, straffe, nach Bauernart kurz geschorene und etwas über die Stirne gehende Haare, eine hohe Stirne, blonde Augenbraunen, große graue Sugen, mittelmäßige Nase, Mund desgleichen, rundes Kinn, gute Zähne, keinen Bart, ovales Gesicht, volle Wangen, gesunde Gesichtsfarbe, trägt einen neumodischen hohen Filzhur, mit einem schmalen Dache, schwarz ſeides nes und darunter ein weiß baumwollenes Halstuch, ein kurzes Jankerse von weißgrauem Tuch, lange Hosen von gleichem Tuch, und außen mit doppelten englischen Nähten und Suvarow : Stiefeln mit hohen Abfäßen, ein gelb ſeiz denes Westle, einen Mantel von dunkelgrauem Tuch mit einem doppelten langen Kragen. } 6 5. Des Tyroler Jokeles Sepp, deffen Vater im Jahr 1798 auf 10 Jahre in das Zuchthaus Buchloe verurtheilt wurde, (siehe die Sulzer Liste Nro. 232., und Emmens dinger Liste Nro. 2859.) war bei dem Einbruch in die Kanzlei zu Klosterwald, bei jenem in dem Kramladen zu Lenzkirch, und ist überhaupt ein Erzdieb, auch hat der: selbe mit des Bierampeles Seppele, und mehreren andern in dem Kanton St. Gallen sehr viel Mouselin gestohlen. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 36 Jahre alt, groß, und ziems lich besetter Statur, hat hellbraune à la Titus geschos rene, fträffe und über die Stirne hängende Haare, eine hohe Stirne, hellbraune Augenbraunen, braune tief lie gende Augen, eine ziemlich große ſpißige Nase, mittel: mäßigen Mund, gute Zähne, ein rundes Kinu, einen hellbraunen starken Bart, Backen; und Halsbart, ovals rundes Gesicht, etwas eingefallene Wangen, ein blatter: narbiges Gesicht, geſunde Gesichtsfarbe, trägt einen run: den hohen Filzhut mit einem grünen Wachstuch, ein Jankerle von grünem glatten Sammet, grau tüchene Hofen, und Stiefel, hat einen Paß von Jmst, und ein Wanderbuch von Schaffhausen, heißt nach seinem wahren Namen Joseph Keller, und soll gegenwärtig einen Han: del mit gestohlenen Waaren treiben, mit welchen derselbe die Märkte zu Engen, Schaffhausen und in der dortigen Gegend besucht. ! 6. Des Joles Cresenz Beihälterin des vorigen, ist ungefähr 16 Jahre alt, klein und schlank, hat hellbraune ſtarke in 2 Zöpfe geflochtene aufgeschlagene Haare, hohe Stirne, graue Augen, mittelmäßige Nase und Mund, rundes Kinn, ein länglichtes Gesicht, volle Wangen, ein sauberes Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, und trägt sich schwäbisch, und soll schwanger ſeyn. 7. Des Krippeles Grisen Margreth (Marga: retha Meutter) war früher die Beihälterin des Jakob Haggenweiler, dann des Tyroler Jokeles Seppen, die felbe hat mit des Bierampeles Seppele den Kramerladen in Frickingen ausgestohlen, auch war dieselbe bei dem Kramladendiebstahl zu Bräunlingen, bei welchem auch des Tyroler Jokeles Sepp gewesen ist, sich aber durch Hülfe seiner Kameraden hinaus gelogen hat; diefelbe hält sich meistens in der Gegend von Engen und Schaff: Hausen auf. Personalbeschrieb. Dieselbe ist ungefähr 28 Jahre alt, klein, etwas besett, hat schwarze starke Haare, eine etwas breite beſeßt, Stirne, schwarze starke Augenbraunen, dunkelblaue Aus gen, kleine ſtumpige Naſe, mittelmäßigen Mund, oben einen mangelhaften Zahn, rundes Kinn, ein oval rundes Gesicht, volle Wangen, schwarzbraune Gesichtsfarbe, trägt sich schwäbisch. 8. Des Krippeles Griesen Franz (Franz Meutter) hat zu Langenenslingen und an mehreren Orten im Würtembergischen, Kaufläden ausgestohlen, besißt einen Paß von Schaffhausen, in welchem derselbe als Krämer # aufgeführt ist, hält sich in der Gegend von Engen, Bons dorf, Stühlingen, Blumenfeld und Schaffhausen auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 24 Jahre alt, großer und et: was beschter Statur, hat blonde à la Titus geschorene Haare, eine hohe Stirne, graue Augen, eine große dicke Naſe, einen großen Mund, aufgeworfene Lippen, etwas rundes Kinn, volle Wangen, gesunde Gesichts: farbe, gute Zähne, keinen Bart, trägt einen runden Filz- Hut, einen Oberrock von dunkelblauem Tuch, lange Hosen von gleichem Tuch, und Stiefeln. 9. Des Maurusten Krefenz (Cresenz Freudenmuth) Beihälterin des vorigen, und gibt sich für dessen Weib aus. Personalbeschrieb. Dieselbe ist ungefähr 24 Jahre alt, von mittlerer Größe, und etwas bejeßt, hat etwas blonde Haare, etwas hohe Stirne, stumpige Nase, mittlern Mund, rundes Kinn, ovalrundes Gesicht, volle Wangen, ge funde Gesichtsfarbe, gute Zähne, und trägt ſich ſchwäbisch. 10. Des Maurusten Mäule (Anna Maria Freuden: muth) Schweſter der vorigen, geht als Magd mit des Bier: ampeles Seppele, und ist die Concubine des Salzburger Hansjörgen, welcher wegen dem Einbruch in den Kram: laden zu Bräunlingen in dem Zuchthaus zu Freiburg fiegt. { Personalbeschrieb. Dieselbe ist ungefähr 21 Jahre alt, klein, etwas besetzt, hat rothe Haare und Augenbraunen, graue Aus gen, schmale Stirne, kleine Nase, rundes Kinn, volle Wangen, ein ganz mit Sommerflecken überzogenes Ges sicht, und trägt sich schwäbisch, und wird wohl ein Kind von 2 Jahren weiblichen Geschlechts haben. 11. Der kleine Stinnes (Augustin Arenz, auch Franz Jos. Augustin Müller, gewöhnlich auch Fuhrmanns Aus guſtin), ein Zainenmacher, war früher zu Trogen in der Schweiz in Untersuchung, wo ihm ein Zeichen aufges brannt worden sey, auch war er zu Frauenfeld verhaftet, hat mit dem Johann Georg Klinger, welcher im Zuchts Haus zu Mannheim ſizen soll, in der Kanzlei zu Hin: stetten bei Schaffhausen, mit des Tyroler Jokeles Sepp, des Salzburgers Baptist, und dem großen Philipp, voris ges Jahr bei dem Welschenkrämer und in der Kanzlei zu Bondorf eingebrochen, derselbe ist überhaupt ein Erzs dieb, und deffen Beihälterin handelt meistens mit den gestohlenen Waaren, derselbe soll mit dem Zizenhauser Stinnes zu Engen, wo sich beide für Schweizer Keßler ausgegeben haben, ausgebrochen haben, und hält sich meistens im Kanton Schaffhausen und bei Stühlingen und Bondorf auf. 1 ries. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 30 Jahre alt, klein und etwas besett, hat schwarze, nach Bauernart geſchorene Haare, eine hohe Stirne, schwarze Augenbraunen, dunkelbraune Augen, eine große Nase, mittleru Mund, gute Zähne, 10 rundes Kinn, einen starken schwarzen Bart, Backens und Halsbart, ovales Gesicht, etwas volle Wangen, braunblasse Gesichtsfarbe, trägt einen runden Hut, grau tüchenen ausgeschnittenen langen Janker, grau tüchene Reithofen mit Leder beseßt, hohen runden Husarenknöpfen, Bauerustiefeln, und eine Schienenkräge, und ſoll keinen Paß haben. 12. Des Kraners Cresenz, Beihälterin des vorigen, hat mit ihrem Bruder, des Kraners Hans im vorigen Jahr bei dem Seiler zu Heppach bei Markdorf ungefähr um 150 fl. gestohlen, bei diesem Diebstahl war auch des Vogelmanns Benedikta, dieselbe geht schon sehr lange mit dem kleinen Stinnes, und hat mit dem selben 4 oder 5 Kinder, wovon das älteste ein Bub, uns gefähr 14 Jahre alt ist. Personalbeschrieb. Dieselbe ist ungefähr 29 Jahre alt, großer und etwas besetter Statur, hat schwarzbraune starke Haare, hohe Stirne, dunkelgraue Augen, mittelmäßige Naſe und Mund, rundes Kinn, volle Wangen, ein glattes Gesicht und gesunde Gesichtsfarbe, unten auf der linken Seite eine Zahnlücke, trägt sich, mit Ausnahme der Schweizerkappe, ſchwäbisch. 13. Der Heiden Sepple ein Ziegeiner (siehe die Ems mendinger Liste Nro. 181., Sulzer Liste Nro. 89.), ist miner bei den gefährlichsten Dieben, bleibt meistens im 11 4 Wald übernacht, und hat meistens an sehr bedeutenden Einbrüchen und Diebstählen Theil genommen, hält sich meistens in der Gegend von Randen, Eichhof, Schaffe Hausen und Viezen auf, ist meistens in Geſellſchaft der Salzburger, des Tyroler Jokeles und Kramers. Personalbeschrieb. Derselbe ist gegen 80 Jahre alt, groß, etwas beseßt, geht ganz bucklicht an einem großen Stock, hat starke, weißgraue Haare, Augenbraunen nud Bart, braune Angen, große Nase, mittelmäßigen Mund, etwas spis higes Kinn, eingefallene Wangen, wenig Zähne, trägt einen langen schwarzzwilchenen Bauernkittel, lange grau zwilchene Hosen und Riemenschuh, und soll einen Bruch haben. 14. Der schwarze Toni oder des Heiden : Sepples Toni, Sohn des vorigen, ein Zainenmacher, ein verjährter Dieb, welcher schon sehr viele und meistens große, Diebs stähle verübt hat, besonders hat derselbe schon viele Diebstähle mit des Salzburgers, Tyroler Jokeles und Kramers Buben verübt, hält sich öfters bei seinem Vas ter, und in der Gegend von Bondorf, Stühlingen, Rans den und Schaffhausen auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 42 Jahre alt, großer und etwas Hagerer Statur, hat ganz schwarze, auf Bauernart geschorene Haare, hohe breite Stirne, schwarze Augen, mit’ telmäßige Naſe und Mund, spißiges Kinn, oval rundes Gesicht, stark schwarzbraune Gesichtsfarbe, schwarzen 1 12' starken Bart, Backen: und Halsbart, trägt einen run- den Bauernhut mit einem breiten Dach, grau zwilche: nen, langen, etwas ausgeschnittenen Tschoppen, lange Hosen von blaulichtem Zwilch, rindlederne Riemenschuhe. 15. Marian, die Beihälterin des vorigen, geht schon fehr lange mit demselben, und hat 5 Kinder, nämlich 2 Buben und 3 Mädchen, wovon das älteste 16 Jahre alt ist. Personalbeschrieb. Dieselbe ist ungefähr 38 Jahre alt, von mittelmäs figer Größe, hat starke schwarze Haare, etwas hohe Stirne, dunkelbraune Augen, mittelmäßigen Mund, gute Zähne, rundes Kinn, kleines Gesicht, eine versoffene Gefichtsfarbe, trägt eine Schweizerkappe, sonst aber schwäbische Kleider. 16. Des schwarzen Tones Nikolaus, wurde als Kind von dem schwarzen Tone angenommen, mit welchem derfelbe bis im Sommer vorigen Jahrs, wo sich derselbe zu andern Kameraden begeben, gestohlen hat, seit dieſer Zeit geht derselbe mit einer Concubine mit dem Biethins ger Jakob, dem Stumpärmle oder kleinen Tone, und dem Vinzenz, mit welchen derselbe schon viel und besonders im Sommer vorigen Jahrs in einem Orte des Anites Bondorf, Mehl, Schmalz und Tuch gestohlen, die Diebe wurden arretirt, das Gestohlene denselben wie der abgenommen, dieselben sind aber aber alle bis auf affe einen Schweizer Schneider wieder entwichen, derselbe 13 hält sich in der Gegend von Schaffhausen, Stühlingen, Waldshut und Breisgau auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 19 Jahre alt, von mittlerer Größe, stark bejezt, hat blonde Bauernhaare, eine flache Stirne, graue Augen, eine große breite Nase, mittelmäßigen Mund, gute Zähne, rundes Kinn, oval: rundes Gesicht, keinen Bart, volle Wangen, gesunde Gefichtsfarbe, trägt eine weiße Zipfelkappe, ein dunkel: blaues tüchenes Jankerle, kurze schwarze Lederhosen, leis nene Strümpfe und Riemenschuhe, gibt sich für einen Korbmacher aus, arbeitet aber nicht, und hat auch keis nen Paß. 17. Das Breisgauer Madele, Beihälterin des vorigen, geht bereits 1 Jahr mit demselben, und ist schon früher immer mit gefährlichen Gaunern herum: gezogen. Personalbeschrieb. Dieselbe ist ungefähr 18 Jahre alt, von mittlerer Größe, hagerer Postur, hat blonde starke Haare, hohe Stirne, graue Augen, etwas spißige Nase, mittelmäßis gen Mund, gute Zähne, rundes Kinn, trägt sich, mit Ausnahme der Schweizerkappe, nach der Breisgauer Bauerntracht, und hat auch die Breisgauer Mundart. 18. Der Biethinger Jakob (Jakob Schuler) ist zu Stock: ach ausgebrochen, ein Erzdich, war auch bei dem Dieb: 14 ſtahl im Amte Bondorf, und trägt immer ein geladeneš Gewehr bei sich, geht meistens mit dem Vinzenz Stumpärmie und Klaus, hält sich meiſtens auf dem Randen, bei Viezen, Schaffhausen und Engen auf, und gibt sich für einen Handwerkspurſchen aus. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 35 Jahre alt, von mittlerer Größe, befeßt, hat schwarzbraune Bauernhaare, hehe Stirne, braune Augen, große Nase, mittelmäßigen Mund, gute Zähne, rundes Kinn, gute Gesichtsfarbe, mittelmäßigen braunen Backenbart, trägt ein hellblaues Jankerle, lange Hosen von weiß und blau gedupftem Fuhrmanns : Barchet, und Riemenschuhe, und gibt sich für einen Handwerkspurschen aus. 19. Der kleine Toni oder Stumpårmle, zicht schon lange mit den gefährlichsten Gaunern, und besons ders auch mit des Bicrampeles Seppele, mit des Salz: burgers und Kraners herum, und war auch bei sem Diebstahl in dem Amte Bondorf, derselbe gehr metſtens mit ſeiner Concubine und Matter, und die Concubigs gibt sich für dessen Schwester aus. Personalbejchrieb. Derselbe ist ungefähr 20 Jahre alt, klein, und etwas besest, hat dunkelbraune Bauernhaare, etwas brete Stiene, braune Augenbraunen, grane Augen, mutelmäpige etwas dicke Naſe, mittelmäßigen - Dennd, gute Zähne, rundes Kinn, ketuen Bart, und ist besons ders an den sehr kurzen Armen kenntlich, trägt ein I 15 1 kurzes Jankerle von hellblauem Tuch, lange grau tüchene Hosen, und Schuhe, und einen hohen runden Hut. 20. Cresenz N., Kebsweiß des vorigen, gibt sich für dessen Schwester aus. Personalbeschrieb. Dieselbe ist ungefähr 23 Jahre alt, von mittlerer Größe, beseßt, hat blonde starke Haare, hohe schmale Stirne, graue Augen, spißige Nase, mittlern Mund, spißiges Kinn, volle Wangen, braune Gesichtsfarbe, trägt eine Schweizerkappe, im übrigen iſt dieſelbe ſchwä: bisch gekleidet. 21. Die Breisgauer Lisel, Kebsweib des Biethinger Jakobs, ist ungefähr 30 Jahre alt, von mittlerer Größe, befeht, ist besonders an einem Horn oder Uebergewächs kenntlich, welches dieſelbe auf der Stirne hat, und mit den Haaren zu verdecken sucht, welches aber dennoch bes merkt wird, da ſolches in der Größe einer welschen Nuß iſt, früher iſt dieſelbe mit dem Flohwühler Hannes ge gangen. 22. Vizenz, war bei dem Diebstahl im Amte Bondorf, Hat mit dem Biethinger Jakob, des schwarzen Tones Klaus, dem stumparmigen Tone schon viele Diebs stähle verübt. Dieſelben liegen immer in Wäldern, von wo aus ſie Nachts auf den Diebstahl gehen. 1 1 16 Bersonalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 16 Jahre alt, klein und hás ger, blonde Bauernhaare, eine flache Stirne, blonde Augenbraunen, mittelmäßige Nase und Mund, rundes Kinn, große graue Augen, ein ganz mit Blatternarben überzogenes Gesicht, trägt einen hohen runden Hut, ein kurzes Tschöpple von rauhem Zwilch, dergleichen lange Hosen, und Riemen oder Bändelschuhe. 23. Dessen Mensch ist ungefähr 17 Jahre alt, von mitt: Terer Größe, schlank, hat weißgelbe starke Haare, hohe Stirne, hellgraue Augen, spißige Nase, mittelmäßigen Mund, spißiges Kinn, schmales Gesicht, blaffe Gesichtss farbe, hat schwäbische Kleider und eine Schweizer Kappe. 24. Der große Philipp ist ein sehr geübter Markt: dieb, auch hat derselbe einem Viehhändler eine Geld: gurte mit sehr viel Geld von dem Leib abgelöst, von dem Markt zu Schaffhausen schon öfters gestohlene Sachen mitgebracht, und auch sonst schon mehrere Diebstähle, besonders in Kaufläoen verübt, und nährt sich und seine Beihälterin allein durch das Stehlen, hat keinen Paß, hält sich meistens in der Gegend von Hornberg, Tryberg, Neustadt, St. Peter, St. Blasien, Stühlingen, Bon: dorf, Blumberg, Löffingen und Schaffhausen, besonders aber auf dem Nanden und Klausen auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 28 Jahre alt, großer, etwas ſchlanter Statur, hat hellbraune Bauernhaare, hohe ļ 1 1 17 Stirne, hellbraune Augenbraunen, dunkelgraue Augen; etwas spißige Nase, mittelmäßigen Mund, spißiges Kinn, keinen Bart, langes schmales Gesicht, etwas volle Wans gen, blaſſe Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden neus modischen Filzhut, weißes Halstuch, ein kurzes Jankerle von rauhem Zwilch, dergleichen lange Hosen und Nie- menschuhe, und gibt sich für einen Zainenmacher aus, arbeitet aber sehr selten; ein Fuß ist etwas zu kurz. 25. Des Georgen Franzel, Kebsweis des vorigen, de ren Stiefvater wurde zu Waldshut wegen Ermordung eines Hatschiers geföpft, und deren Mutter ist zu Freiburg in dem Zuchthaus, dieselbe ist schon bei mehreren Diebs stählen gewesen, hat auch schon auf Jahrmärkten ges stohlen. Personalbeschrieb. Dieselbe ist ungefähr 21 Jahre alt, von mittlerer Größe, etwas besett, hat starke in 2 Zöpfe geflochtene und aufgeschlagene Haare, hohe Stirne, graue Augen, mittelmäßige Nase nnd Mund, rundes Kinn und Gesicht, blaffe Gesichtsfarbe, das Gesicht mit Blatternarben über: zogen, und trägt ſich ſchwäbisch. 26. Des Gungeles Franz Sepp (Fr. Jos. Gißlegger) aus der Schweiz, ein Erzdieb und Gauner, war bet dem Einbruch in die Kanzlei zu Klosterwald, bei dent Einbruch in einen Kaufladen zu Tuttlingen, und hat mit des Bierampeles Sepple im Breisgau viele Dicbstähle 2 18 verübt, und besonders bei Ettenheim einen Kaufladen ausgeräumt, iſt ſchon vor 10 Jahren zu Zürch zu 24jäh; riger Schellenwertstrafe verurtheilt worden, aber aus: gebrochen. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 35 Jahre alt, von mittlerer Größe, etwas beseßt, hat kohlschwarze Haare und Bart, schwarzbraune Augen, schmale Stirne, spitige Naſe, mittelmäßigen Mund, spißiges Kinn, blaffe Gesichts: farbe, stoßt im Reden stark an, ſpricht auch franzöſiſch, und hält sich meistens im Kanton Schaffhauſen, im Sig- maringiſchen, Hechingiſchen und Breisgau auf. 27. Deb Salzburgers Seppa (Jos. Klinger) Kebßweib des vorigen, ist früher mit des Schnider Heinrichs Lude wig Bissinger) gegangen, mit welchem dieselbe ein Kind gezeugt hat, welches gegenwärtig ungefähr 3 Jahre alt, und im Elſaß gegen ein jährliches Koftgeld bon 60 fl. in der Kost ist. Personalbeschrieb. Dieselbe ist ungefähr 25 Jahre alt, von mittlerer Größe und Statur, hat dunkelbraune Haare, schmale Stirne, braune Augen, stumpige Nase, mittelmäßigen Mund, rundes Kinu, länglichtes Gesicht, etwas volle Wangen, gesunde Gefichtsfarbe, ſchwäbische Kleidung. # 28. Des Gungeles Dominik, Bruder des vorigen, Hat einen Paß als Handelsmann von Kollmar, und 19 fiehlt mit seinem Bruder bei allen Gelegenheiten, und handelt dann mit den gestohlenen Waaren. Derselbe ist ungefähr 24 Jahre alt, ziemlich groß, dicker beset: ter Statur, hat große graue Augen, breite Stirne und Geficht, große dicke Nase, großen Mund, aufgeworfené Lippen, breites Kinn, in der Mitte ein Löchlein, ſchważ chen Bart, und gesunde Gesichtsfarbe, hält sich meistens bei seinem Bruder auf. 29. Des Salzburgers Baptist (Joh. Baptist Klinger) vulgo der Spitige, oder der ſpißige Salzburger, nennt sich gegenwärtig Karl Mezeauer, auf welchen Namen er einen Paß von Schaffhausen, und einen aus dem Elsaßz besigt, derselbe war bei dem Einbruch in die Kanzlei zu Klosterwald, und in der Gegend von Schaffhanſen, bei dem Einbruch in die Kramläden zu Ehningen, Ober: amts Urach, zu Ofterdingen bei Tübingen, in Tyrol, und in Bräunlingen. Bei dem Diebstahl in Tyrol war auch der alte Salzburger und dessen Weib; trägt noch einen Nock von dem dort gestohlenen dunkelblauen Tuch, welches dieselbe um 21 f. hätte verkaufen können. Wegen dem Diebstahl in Bräunlingen ist derselbe bei dem Ante Villingen in Untersuchung gelegen, dann in das Zuchthaus nach Freiburg verurtheilt worden, wo er nach einigen Tagen ausgebrochen, und auf dem Bauchh vor 2 Wach 'n vorüber gekrochen ist, auch ist derselbe aus dem Zuchthaus zu Astberg entwichen, und überhaupt cin äußerst gefährlicher, verwegener und großer Dieb, hält sich meistens in der Gegend von Blumenfeld, Ens gen, Bondorf, Stühlingen und Stockach auf. ! 3. 20 Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 28 Jahre alt, kleiner hagerer Statur, hat dunkelbraune Bauernhaare, schmale, etwas hohe Stirne, braune Augen, große spißige lange Nafe, etwas großen Mund, spißiges Kinn, länglichtes Gesicht, etwas blatternarbig, blaſſe Gesichtsfarbe, schwachen brans nen Bart, schnupft stark Tabak, und hat deswegen eine Tabaksnase, gibt sich bald für einen Zainenmacher, Däch lemacher, bald für einen Krämer aus, trägt einen run den hohen Hut, mit einem schmalen Dach), ein kurzes Jankerle von dunkelblauem Tuch, lange fein blau tüchene Hosen und Riemenschuhe. 30. Des Tyroler Jokeles Greth, (Margaretha Kel: ler) Kebsweiß des vorigen, hat mit dem Spißigen ſchon mehrere Dicbstähle verübt, auch an dem Diebstahl zu Bräunlingen dadurch Theil genommen, daß sie den Dies ben die gestohlenen Waaren wegtragen geholfen hat, auch bei der Theilung gegenwärtig gewesen ist. Personalbeschrieb. Dieselbe ist ungefähr 27 Jahre alt, großer und Besetter Statur, hat hellbraune starke Haare, breite Stirne, graue Augen, mittelmäßige, etwas spitzige Nase, großen Mund, aufgeworfene Oberlippe, rundes Kinn, ovalrundes Gesicht, volle Wangen, gesunde Gesichtsfarbe, und trägt ſich ſchwäbiſch, hat beinahe alle Jahr ein Kind, welche aber sogleich wieder sterben. 21 י AJ 31. Der Salzburger Seppel (Jos. Klinger), Vas ter des Spißigen, gibt sich für einen Korb: und Dächlemacher aus, iſt ein Erzdich, welcher seine Kinder zum Stehlen erzogen hat, derselbe war auch bei dem Einbruch in einen Kaufladen in Tyrol, wo viel Tuch, Pers 2. gestohlen wurde, hat einen Paß von Schaffhav: sen, ist bei Waldburg zu Haus, derselbe führt gewöhnlich einen Knaben von 7 Jahren, welcher des Bierampeles Sepple gehört, mit ſich. Personalbeschrieb. Derselbe ist ein kleines beſeßtes, ungefähr 67 Jahre altes Männlein, hat weißgraue Haare, vornen kahl, breite Stirne, graue Augen, und auf dem linken Auge einen weißen Flecken, etwas dicke Nase, mittlern Mund, rundes Kinn, etwas eingefallene Wangen, blaſſe Ge: sichtsfarbe, trägt einen weißgrauen tüchenen Oberrock, und über demselben gewöhnlich ein kurzes zwilchenes Trags tschöpple, lange grau tüchene Hosen, und Riemenschuhe, und einen Bündel auf dem Rücken. 32. Marian, Weiß des vorigen, ist ungefähr 55 Jahre alt, klein und Hager, hat schwarze Haare, hohe Stirne, braune Augen, kleine Nase, mittlern Mund, rundes Kinn, eingefallene Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, trägt fich schwäbisch. 33. Des Kraners Sepp gibt sich für einen Krämer aus, stiehlt meistens in Gesellschaft des Salzburgers und 1 23 Tyroler Jokeles Buben, und hat immer ein Stilet im Hoſenſack, ist auch schon verhaftet gewesen, und ein ge: fährlicher Dieb, derfelbe ist ungefähr 24 Jahre alt, groß und etwas bejeßt, hat blonde Bauernhaare, flache Stirne, graue Augen, große dicke Naſe, großen Mund, rundes Kinu, keinen Bart, volle Wangen, gesunde Gefichts: farbe, trägt eine weiße Zipfelkappe, ein grau tüchenes, etwas ausgeschnittenes Jankerle, grüne lange manche: ſterne Hosen, un der äußern Seite mit runden Huſaren: knöpfen und Quertaschen und Stiefeln, und eine Schie: nenkräße. 1 3.4. Des Kraners Hans, Bruder des vorigen, hat mit seinem Mensch bei dem Seiler zu Heppach gestohlen, und überhaupt schon viele Diebstähle, besonders mit dem kleinen Stynes verübt, derselbe hält sich in Markdorf, Salem, Schaffhausen, Engen, Bondorf und Stühlins gen auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 32 Jahre alt, großer schlan ker Statur, hat schwarzbraune Haare, über die hohe Stirne hängend, dunkelgraue Augen, ſpißige Nase, mit. telmäßigen Mund, spißiges Kinn, schmale Wangen, und blaſſe Gesichtsfarbe, schwarzbraunen starken Bart, Backens und Halsbart, trägt einen runden hohen Filzhut, duns kelblau tüchenen Oberrock mit großen Metallknöpfen, lange blau tüchene Hofen, und Stiefel. 23 35. Des Vogelmanns Benedikta von Birken: hart bei Biberach gebürtig, Concubine des vorigen, ist schon in dem Zuchthaus zu Buchloe, und in dem Arbeitss Haus zu Ulm gewesen, hat mit ihrem Beihälter bei dem Seiler zu Heppach im verflossenen Jahre gestohlen, auch in des Kleeblatts Laden zu Biberach, und bei verſchiedes nen andern Anläßen hat dieselbe gestohlen, und ist bejoas ders auch eine geübte Marktdiebin. Personalbeschrieb. 1 Dieselbe ist ungefähr 34 Jahre alt, groß und be; setzt, hat gelbe starke Haare, hohe Stirne, graue Aus gen, spißige Nase, mittlern Mund, spißiges Kinn, ein sommerfleckigtes Gesicht, und stottert im Sprechen, iſt schwäbisch gekleidet, hat einen langen Querbündel von einem gestreiften barchenten Rock. 36. Des Nannes Sepp stichlt bei Tag und Nacht, und hat sich von Jugend auf immer durch das Stehlen erhalten, und schon sehr beträchtliche Einbrüche und Diebstähle, besonders in dem Allgäu und im Badischen verübt, derselbe gibt sich für einen Vogelfänger aus, und reist mit Vögeln, welche er auf einer Kräße trägt, herum, derselbe ist sehr oft in der Gesellschaft der Leute des Tyroler Jokeles, Salzburgers, Kramers und Bier, ampeles, auch soll derselbe schon innegelegen ſeyn. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 47 Jahre alt, von mittlerer Größe, und stark beseßt, hat dunkelbraune, etwas graue 1 24 Bauernhaare, eine hohe breite Stirne, dunkelbrauue Aus genbraunen, dunkelgraue Augen, etwas große dicke Nasc, mittlern Mund, einige Zahnlücken, schwarze Zähne, run: des Kinn, volle Wangen, großes ovalrundes Gesicht, dunkelbraunen Bart, und starken Ohrenbart, trägt einen dreieckigen, breitsturmiges Hut, wie solche in der Ge: gend bei Biberlingen getragen werden, schwarz seidenes Halstuch, ein grau tüchenes kurzes Jankerle, eine schwarz manchesterne breit gestreifte Weste, kurze schwarze Leder. hosen, gestreifte weißleinene Strümpfe, und Stiefel, und hat sehr starke Schenkel und Waden; hält sich meis stens in der Gegend von Schaffhausen, Engen, Thien: gen und Waldshut auf. 37. Deffen Beihälterin, Christine Geppinger, welche meistens mit ihm herumzieht, und von allen Diebstählen weiß, ist von mittlerer Größe, etwas schlank, ungefähr 45 Jahre alt, hat dunkelbraune Haare, flache Stirne, braune Augen, kleine Nase, mitelmäßigen Mund, oben wenig Zähne, rundes Kinn, eingefallene Wangen und blaſſe Gesichtsfarbe, und trägt sich schwäbisch, mit der's elben geht 38. Die Tochter, Maria Sepha, welche ungefähr 17 Jahre alt, von mittlerer Größe, und etwas schlank ist, blonde Haare, hohe Stirne, hellgraue Augen, kleine ſtumpige Nase, mittlern Mund, gute Zähne, länglichtes und ſpißiges Kinn, ovalrundes Gesicht, volle Wangen und blasse Gesichtsfarbe hat, und sich ebenfalls schwäs bisch trägt. 25 39. Des Kramers Sepp hat bei St. Blasien in einen Kaufladen eingebrochen, zu Bissingen dem Zollgar: disten Binder Schmalz gestohlen, und überhaupt schon sehr viele und beträchtliche Einbrüche und Diebstähle verübt; derselbe hält sich in Breisgau, auf dem Schwarz: wald auf, und 'soll auch schon zu Stockach innegele: gen seyn. Personalbeschrieb. Derselbe ist etwas klein, ziemlich dick und beſeßt, ungefähr 35 Jahre alt, ein Krämer mit gestohlenen Waaren, hellbraune Bauernhaare, hohe Stirne, dunkel: graue große Augen, große, etwas spißige Nase, großen Mund, rundes großes Kinn, dunkelbraunen Bart, kleis nen Backenbart, volle Wangen, dunkelbraune Gesichts: farbe, etwas blatternarbig, trägt einen hohen runden Hut, ein weißes roth gedupftes Halstuch, welches ders felbe mit einer großen Partie Mouselin in der Schweiz gestohlen hat, ein grün zwischenes Jankerle, dergleichen lange Hosen, und kalblederne Wadenstiefel, und eine Kiste, gelb und mit blauen Blumen angestrichen, in welcher derselbe seine gestohlenen Waaren hat. 40. Cresenz N., Concubine des vorigen, ist kleiner, schlanker Statur, ungefähr 23 Jahre alt, hat blonde starke Haare, schmale Stirne, graue Augen, kleine Nase, mittelmäßigen Mund, gute Zähne, ſpißiges Kinn, etwas eingefallene Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, und trägt sich schwäbisch. 1 26 " { 41. Des Kramers Hans, ist ein Bruder des vori gen, 28 oder 29 Jahre alt, von mittlerer Größe, has gerer Statur, ein Zainenmacher, treibt aber selten dieſe Profession, sondern erhält sich durch das Stehlen, wel: ches er mit seinem Bruder, und mit dem Keßler Franz schon sehr lange und stark treibt; derselbe hält sich mei: stens im Breisgau, auf dem Schwarzwald, bei Bondorf, Stühlingen und Engen, auch bei Markdorf auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 29 Jahre alt, von mittlerer Größe, schlank und hager, hat hellbraune, etwas in das röthliche fallende Baueruhaare und Augenbraunen, duns Felgraue Augen, mittelmäßige, etwas dicke Nase, großen Mand, gute Zähne, ſpißiges Kinn, keinen Bart, etwas eingefallene Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, trägt ein blau tüchenes turzes Jankerle mit runden zinnenen Knöpfen, grüntüchene Weste, schwarze kurze Lederhosen mit Schnal len, baumwollene Strümpfe und Riemenschuhe, und eine Schienenkräße mit Korbbändern, und wird wohl einen Schweizer Paß haben aus dem Kanton St. Gallen. 42. Mariane N., Kebsweib des vorigen, ist ungefähr 27 Jahre alt, klein, hager, hat hellbraune Haare, schmale Stirne, dunkelbraune Augen, spißige Nase, länglichtes Kinn, mittelmäßigen Mund, eingefallene Wangen, blaſſe Gesichtsfarbe, trägt sich schwäbisch, hat schon mehrere Kinder gehabt, welche aber wieder gestorben sind, auch wird sie gegenwärtig wieder ein kleines Kind haben; dies 27 ſelbe trägt einen langen Korb auf dem Rücken, und hat eine schwäbische Aussprache. 43. Der einäugige Keßler Franziskus N., ist ein Erzdieb, war bei dem Diebstahl auf einer Bleiche im Kanton St. Gallen, bei dem Kaufladendiebstahl bei St. Blasien, bei einem Kaufladendiebstahl in Lahr, hat überhaupt schon sehr viel gestohlen, besigt sehr viel ges stohlenes Geld und Waaren, welche derselbe bei Diebs Hehlern aufbewahrt, und nicht viel, søndera nur einiges Geld in Kleidern eingenäht mit sich trägt; des Kramers Sepp hat demselben von dem verborgenen Geld im vos rigen Jahr über 33 Thaler gestohlen. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 37 Jahre alt, von mittlerer Größe, ziemlich besetter Statur, hat schwarzbraune Bauernhaare, hohe Stirne, hat nur das rechte Auge, das linke ist ganz geschlossen, eine mittlere Nase und Mund, rundes Kinn, dunkelbraunen Bart, starken Backen und Halsbart, ein mit Blatternarben stark überzogenes Gesicht, blaffe Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden Hut, schwarz seidenes Halstuch, kurzes Jankerle und Lange Hosen von grau zwilchenem Tuch, und Riemenschuhe, eine Kräze, auf demselben ein barchetnes Bette, und ein Kind von 2 Jahren; soll einen Paß von Schaffhausen haben, und hält sich meistens auf dem Schwarzwalde, bei Löffingen, Stühlingen, Neustadt, Lenzkirch, und bei Schaffhausen und Engen auf, und ist auch unter dem Namen der näslige Keßler bekannt, weil er stark duch die Nase spricht. 28 4 44. Die Franzel N., Beihälterin des vorigen, ist ungefähr 22 Jahre alt, ziemlich groß und stark beſeßt, hat blonde starke Haare, runde Stirne, graue Augen, mittelmäßige, etwas ſpißige Naſe, mittelmäßigen Mund, kleines rundes Kinn, rundes Gesicht, saubere und gesunde Gefichtsfarbe, trägt sich, mit Ausnahme der Schweizer: kappe, ſchwäbisch, und hat ein Kind von ungefähr 2 Jahı ren, weiblichen Geschlechts. 45. Der Elsaßer Franz, Bruder des vorigen, ist ein Erzdieb, hat mit seinem Bruder und mit dem nach: beschriebenen Toui in einem Kaufladen zu Lahr viel Geld gestohlen, war auch bei dem Diebstahl in dem Kauf: laden bei St. Blasien, und auf der Bleiche bei St. Gal len, auch soll er in einem Kaufladen zu Neustadt ge stohlen haben; derselbe hat ein schwarzbraunes Pferd von mittlerer Größe, und ein Wägcle mit einer weißen Blage bei sich, und gibt sich für einen Erdengeschirrkrämer aus, und besucht die Märkte, hat aber nur wenig Geschirr, und treibt diesen Handel nur zum Vorwande, um stehlen zu können; derselbe ſoll im Elsaß ein Haus gehabt haben, und von dort einen Paß besigen, derselbe hält sich mei: stens in der Gegend von Engen, Singen, Markdorf, auf dem Schwarzwald, im Breisgau, Möhringen, Schaff hausen, Lenzkirch und Dieſenhofen auf. 、 Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 44 Jahre alt, großer, etwas schlanker Statur, hat kohlschwarze straffe Bauernhaare, ! 29 hohe Stirne, schwarze Augenbraunen und Augen, lange spißige Nase, mittelmäßigen Mund, gute Zähne, spigi ges Kinn, starken schwarzen Bart, kleinen Backenbart, trägt einen hohen neumodischen Hut, schwarz ſeidenes Halstuch, hellgrautüchenes kurzes Jankerle, grüne sams metne lange Hosen und Bauernstiefel, in der Mitte hat derselbe meistens ein rothes Schnupftuch um den Leiv gebunden, und trägt in dem rechten Hosensack immer ein Stilet mit einem mit Messing beschlagenen buchsbaume: nen Heft, derselbe hat die Elsäßer Aussprache, und spricht auch gut franzöſiſch). 46. Marian, dessen Weib, ist ungefähr 32 Jahre alt, klein, beſeßt, hat dunkelbraune Haare, runde Stirne, dunkelgraue Augen, kleine, etwas spißige Nase, mittel: mäßigen Mund, kleines rundes Kinn, ovalrundes stark blatternarbiges Gesicht, blaſſe Gesichtsfarbe, trägt sich, mit Ausnahme einer Schweizerkappe, sehr gut schwäbisch, und hat 4 Kinder, nämlich einen Buben von 4 Jahren, und drei Mädchen, wovon das älteste 10-11 Jahre alt ist. 47. Der Blähte Toni, ist ein roilder Schwager der beiden vorhergehenden, welcher mit diesen das Diebss Handwerk schon lange treibt, und bei allen Diebstählen, welche jene verübt haben, gewesen ist, hat einen Paß von Schaffhausen, in welchem derselbe als verheurathes ter Krämer aufgeführt ist, derfelbe hält sich meistens bei den beiden vorhergehenden auf, und trägt eine Schic: nenfräze. 30 Bersonalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 23 Jahre alt, von mittlerer Größe, ziemlich beſcht, dunkelbraune Bauernhaare, hohe Stirne, graue Augen, spißige Naſe, mittelmäßigen Mund, rundes Kinn, ein rundes, stark blatternarbiges Gesicht, volle Wangen, keinen Bart, blaffe Gefichtss farbe, trägt einen runden Bauernhut, cin rothes baum? wollenes Halstuch mit gelben und grünen Endstreifen, ein rothtüchenes übereinander gehendes Brufttuch, ein kurzes Tschöpple und lange Hosen, beide von dunkels blauem Tuch, und Riemenschuhe, und hat ein Mädchen von ungefähr 3 Jahren. 48. Annamei, Kebsweiß des vorigen, und Schwester des näsigen und des Elsäßer Franzen, ist ungefähr 24 Jahre alt, ziemlich groß und besest, hat hellbraune Haare, breite Stirne, dunkelgraue Augen, kleine Naſe, mittelmäßigen Mund, rundes Kinn, länglichtes Gesicht, ziemlich volle Wangen, saubere und lebhafte Geſichts: farbe, trägt sich, mit Ausnahme der Schweizerkappe, schwäbisch, und hat die schweizerische Mundart, und trägt einen langen Bündel auf dem Rücken. 49. Des Gregores Hans, war bei dem Einbruch bei St. Blasien, bei mehreren Einbrüchen im Würtem bergischen, wo er innegelegen, und ausgebrochen ist, derselbe hält sich meistens in der Gegend von Engen, Löf fingen, Tryberg, auf dem übrigen Schwarzwald, Mark: dorf, Stockach, und bei Schaffhausen auf, gibt sich für -X 31 einen Zainenmacher aus, arbeitet aber nicht, sondern er: hält sich durch stehlen. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 24 Jahre alt, großer beseßter Statur, hat hellbraune Baueruhaare, hohe Stirne, hell: graue Augen, mittelmäßige, etwas spißige Nase, mit: telmäßigen Mund, spißiges Kinn, kinen Bart, volle Wangen, blasfe Gesichtsfarbe, trägt einen runden Bauern hut, schwarz seidenes Halstuch, kurzes Tschöpple, und lange Hoſen von grauem Zwilch, und Niemenſchuhe. 50. Marian, eine Schweizerin, Beihälterin des voris gen, war früher das Kebswetb eines andern Diebb, wele cher in der Schweiz zur Schellenwerkstrafe verurtheilt ist, und von welchem sie 3 Kinder hat, dieselbe ist uns gefähr 32 Jahre alt, etwas klein und beſcht, hat ſchwarze Haare, und trägt ſich ſchwäbisch. 51. Der Flohwühler Hand hat zu Weppach mit mehreren andern einen Brennkessel in einem Wirthshaus bei Ettenheim, Tuch und Schmalz,' und zu Biſſendorf bei einer Wittwe Kleider und Eßwert gestohlen, auch sonst schon sehr viele Diebstähle, besonders mit dem Kra- mer Sepp verübt, hält ſich meistens bei Mackdorf, auf dem Schwarzwald, im Breisgau, und in der Schweiz auf, hat einen Paß von Gunzenbach, im Kanton St. Galz len, gibt ſich für einen Sägenfeiler, Wannenmacjer, Zainenmacher, Siebmacher 2. aus, und soll mit der 1 32 nachbeschriebenen Person sich kürzlich in Rom verehes Licht haben. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 28 Jahre alt, ziemlich groß, schlank und hager, hat oben einen Kahlkopf, hinten duns kelbraune Haare, breite Stirne, graue Augen, etwas große spißige Nase, mittelmäßigen Mund, gute Zähne, spitiges Kinn, keinen Bart, spißiges Gesicht, und blasse Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden Hut, schwarz seidenes Halstuch, ein blautüchenes kurzes Jankerle, lange Hellblautüchene Hosen und Riemenschuhe, und eine Schies nenfräzc. 52. Franziska Ott von Gersau, Kanton Schwit, Kebsweiß des vorigen, geht ungefähr 1 Jahr mit dem² selben, ist 25 Jahre alt, von mittlerer Größe und etwas besetzt, hat blonde Haare, dunkelgraue Augen, stumpige Naſe, mittlern Mund, gute Zähne, rundes Kinn, volle Wangen, gesunde Gesichtsfarbe, und trägt ſich ſchwäbisch. 53. Martin Kleimann, vulgo der schülige Martin, ist ein Erzdich, und schon zu Ulm, Biberach, Stockach, und an einigen andern Orten ausgebrochen, und hat seither schon wieder sehr viele Einbrüche und Diebstähle verübt, derselbe hält sich im Hechingiſchen, bei Eugen, Markdorf, Schaffhausen und auf dem Schwarzwald auf. 33 Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 27 Jahre alt, von mittlerer Größe, ziemlich untersetter Statur, hat ſchwärz iche straffe Bauernhaare, breite Stivne, dunkelbraune Augen, von welchen das Linke stark schielend ist, mittelmäßige, etwas dicke Nase und Mund, rundes Kinn, dunkelbrau nen starken Bart, Backen; und Halsbart, gesunde Ge: sichtsfarbe und volle Wangen, trägt einen hohen runden neumodischen Hut, bisweilen auch eine buntscheckigte Zipfelkappe, einen fein grüntüchenen Oberrock, den er im Würtembergischen geraubt hat, ein roth scharlachjenes Brusttuch mit hohen weißen Knöpfen, und ein Bruftfleck von blumigtem Pers, schwarz fein tüchene kurze Hoſen mit Schnallen, und Bauernstiefel; er gibt sich für einen Kaminfeger aus, und hat einen Paß von Hechingen. 54. Des schwarzen Friedles Veron, Kebsweiß des vorigen, und die Tochter eines Zainenmachers aus dem Hechingischen; dieselbe ist ungefähr 19 Jahre alt, von mittlerer Größe, etwas schlank, hat hellbraune Haare, graue Augen, ſpißige Naſe, mittleru Mund, gute Zähne, spißiges Kinn, volle Wangen, blaffe Ge fichtsfarbe, und ist schwäbisch gekleidet. 55. Der kleine oder schwarze Lukes (Lukas Schel: linger), ein Schweizer Spielmann und Keßler, ein viels jähriger, sehr gefährlicher Dieb; dessen Vater wurde zu Buchloä hingerichtet; derselbe ist schon einigemal auf dem Astberg gewesen, hat mit dem kleinen Michele in 3 34 Nißegg bei Biberach, Fleisch und Kleider gestohlen, auch soust schon sehr viele Diebstähle verübt, und die gestoh Ienen Waaren an die Juden zu Laubheim verkauft; ders selbe gibt sich für einen Handwerkspurſchen und Spiel- mann aus, und geigt, und soll ein Würtembergisches Wanderbuch haben; vor ungefähr einem Jahr hat ders selbe wegen der Streife in Amte Salem, einen Bündel mit gestohlenen Waaren zurückgelaffen; hält sich im Breisgau bei Waldkirch, Elzach, Haslach, auf dem Schwarzwald, bei Engen und bei Markdorf auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 35 Jahre alt, klein und hager, hat schwarze Bauernhaare, etwas breite Stirne, schwarz: braune Augen, etwas ſpißige Naſe, mittelmäßigen Mund, rundes Kinn, starken schwarzen Bart, Backen und Halsbart, braunblasse Gesichtsfarbe, trägt einen auf beiden Seiten mit Bändeln aufgeschlagenen runden hohen Hut, ein kurzes blautüchenes Jankerle, kurze Lederhosen und Wadenstiefel, und hat meistens eine Geige bei sich. 56. Des schwarzen Lukesen Marien, Concubine des vorigen, ist ungefähr 33 Jahre alt, groß und beſeßt, hat blonde starke Haare, ein blatternarbiges Gesicht, und ist schwäbisch gekleidet. 57. Mutter der vorigen, hat schon viele Diebstähle ver: übt, und geht ebenfalls mit dem Lukes, ist ungefähr 50 Jahre alt, von mittlerer Größe, hager, und hat A 35 dunkelbraune, ſchon etwas weißgraue Haare, branne Au- gen, lange spitzige Nase, einen großen Mund, etwas aufgeworfene Lippen, spißiges Kinn, und trägt sich schwäbisch. 58. Anton Kellermann, Schneider von Moosbeuern, Oberamts Ehingen, war vor 2 Jahren auf dem Astberg wegen mehreren Diebstählen, und ist in dem Anzeiges blatt Nro. 35. näher beschrieben; derselbe hat wenigstens 16 Diebstähle, und einen Raub in den Aemtern Pfullen: dorf, Meersburg, Salem und Ucberlingen verübt. 59. Martin Kellerman, angeblich Martin Graf, ein Mahler, auch Martin Stark, von Volkertschen bei Biberach, ist schon auf dem Astberg gewesen, hat sehr viele Dichstähle verübt, welche bei dem Amte Pfullendorf näher erhoben sind: Personalbeschrieb. Derselbe ist 27 Jahre alt, von mittlerer Größe, bes fester Statur, hat schwarzbraune, über die Stirne ras gende, an dem Ende etwas krause Haare, flache Stirne, dunkelbraune Augenbraunen, dunkelgraue Augen, etwas gebogene spißige Nase, mittlern Mund, rundlichtes Kinn, langes Gesicht, etwas volle Wangen, schwachen braunen Bart, blaffe Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden Hut, kurzes blautüchenes Jankerle, lange grau tüchene Hosen, und Riemenschuhe, und eine Schienens kräze; ist auch schon von Waldkirch aus in das Korrek 36 tionshaus nach Hüfingen gekommen, hat ein falsches Attestat, worin derselbe als Franz Schmid, gebürtig von Wien, und verheurathet aufgeführt; Martin Stark ist sein eigentlicher Name, indem derselbe ein Stiefbru der des Sebastian und Anton Kellermanns ist. 60. Cressenza Türkin, vulgo des Türkles Cresenz, ist schon in ihrem eilften Jahre wegen Diebstahl in Uus tersuchung geweſen, hat sehr viele Diebstähle verüvt, iſt ungefähr 22 Jahre alt, groß und stark besetzt, hat hell braune starke Haare, flache Stirne, braune Augen, ſpiz Bige Nase, mittelmäßigen Mund, rundes Kinn, trägt sich schweizerisch, und hat silberne etwas große Oh, renringe. 61. Sebastian Kellermann, ein sehr gewandter Dich, ist kürzlich zu Biberach ausgebrochen, angeblich ein Keßler, 19 Jahre alt, ziemlich groß, schlank, und nervig, schwarze, etwas krause Haare, dunkelbraune Augen, etwas spitige Nase, mittlern Mund, etwas aufgeworfene Lippen, rundes Kinn, sehr wenig Bart, länglichtes Gesicht, an der linken Schulter eine kleine Narbe. 62. Anton Klodel, vulgo Dächlemacher, oder des Däch: lemachers Toni von Finken bei Weingarten gebütig, hat im vorigen Jahr zu Wangen ces Grippele Grießen Ans dräs erstochen, des Singerjägers Franzsepp, und den 37 Webernen Franzsepp tödtlich verwundet, und kurz vorher in dem Würtembergischen einen Kaufladen ausgestohlen, mit dem schwarzen Ferie im Würtembergischen einen Einbruch, und in den Kaufladen zu Reuthe, Oberamts Waldsee, mit. des Dächlemachers Toni, dem schwarzen Ferie, welchen das Wetter erschlagen hat, und mit dem Anton Kellermann einen bedeutenden Einbruch und Dieb? stahl verübt, auch hat derselbe im Elsaß einen Laden aus: gestohlen, und erhält sich überhaupt bloß durch das Stehlen; derselbe hält sich im Elsaß, Breisgau, auf dem Schwarzwald, und in der Gegend von Schaffhausen, auch bei Engen anf, und hat einen Elfäßer Pas. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 19 Jahre alt, ziemlich groß und hager, hat hellbraune Haare, flache Stirne, dun: kelgraue Augen, mittelmäßige, etwas spitige Naſe, mit. telmäßigen Mund, rundlichtes Kinu, ovalrundes Geficht, mittelmäßige Wangen, oben auf der rechten Seite einen Halben Zahn, keinen Bart, blaffe Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden Filzhut, schwarz seidenes Halstuch, und unter demselben ein weiß gesticktes, einen grautüs chenen kurzen Janker, lange schwarzgrautüchene Hosen, und Suvarow: Stiefel mit hohen Abfäßen, gibt sich für einen Krämer aus. 63. Friedrich Klumpp, vulgo des Poffenentirers Friş, hat mit Ulrich Hohenleiter und dem schwarzen Ferie in diesseitiger Gegend und im Würtembergischen sehr viel gestohlen, und ist überhaupt ein sehr geübter Dieb, und ein Würtembergischer Deserteur; hält sich 38 gewöhnlich auf dem Schwarzwald, bei Markdorf, und Salem auf, und hat ein Wanderbuch von dem Heilis genberg, und gibt sich für einen Müller und Bäcker aus dem Badischen aus. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 28 Jahre alt, groß, und etwas schlank, hat blonde à la Titus geschorene, etwas aufgelaufene Haare, flache Stirne, graue Augen, große, etwas spißige Nase, großen Mund, etwas schwärzlichte Zähae, rundes Kinn, keinen Bart, länglichtes Gesicht, volle Wangen, röthliche Gesichtsfarbe, etwas frumme Füße, welche wegen den weiten Hosen nicht so leicht bemerkt werden, trägt einen hohen runden Hut, schwarz seidenes Halstuch, grau tüchenen Frack, weite hellgrau tüchene Hoſen, und Stiefel. 64. Des Poffementirers Rösle, Kebsweib des vorigen, eine vieljährige Diebin, ist früher mit dem öftreichischen Deserteur Andreas Bäzler gegangen, ungefähr 32 Jahre alt, klein, etwas beseßt, hat blonde Haare, schmale runde Stirne, dunkelgraue Augen, mittelmäßige, etwas ſtumpige Nase, mittelmäßigen Mund, schwarzbraune Zähne, rundes Kinn und Gesicht, etwas runzlichte Wans geu, rothe Gesichtsfarbe, trägt sich schwäbisch, und hat auf der rechten Wange eine Warze nahe bei der Naſe. · 65. Joseph Ziegler, vulgo Knollenkocher, ist vor 2 øder 3 Jahren zu Navensburg in Untersuchung gelegen, 39 dort aber entwichen, ist gleichsam ein geborner Dieb; hält sich bei Markdorf, Engen, Schaffhausen, auf dem Schwarzwald, und im Breisgau auf; er ist ein öft reichischer Deserteur, und soll einen Paß von Graus bünden haben. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 36 Jahre alt, groß und ſtark beſeßt, hat dunkelbraune Bauernhaare, hohe Stirne, schwarzbraune Augen, mittelmäßige, etwas stumpige Naſe, ziemlich großen Mund, gute Zähne, etwas ſpiz ßiges Kinn, starken schwarzbraunen Bart, Backens und Halsbart, volle Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden Hut, ein kurz grüntüchenes Jankerie, dergleichen lange Hofen, und Bauernstiefel. 66. Deffen Concubine, vulgo die schwarze Bärbel, ist ungefähr 32 Jahre alt, von mittlerer Größe und ſchlan: ker Statur, hat schwarzbraune Haare, flache Stirne, schwarzbraune Augen, kleine, etwas spißige Nase, mitt, Iern Mund, rundes Kinn, eingefallene Wangen, schwarzz braune blaſſe Gesichtsfarbe, trägt sich schwäbisch, und hält sich meistens bei Markdorf, im Degenhäuser Thal und im Fuchstobel auf. 67. Des Klausen Agnes, Agnes Efart, ist vor 2 Jahren zu Landegg wegen Diebstahl innegelegen, geht mit zwei Handwerkspurschen, wovon sich einer für einen Saler, der andere als Schreiner ausgibt, ist ungefähr 1 40 t 23 Jahre alt, mittlerer unterſeßter Statur, hat blonde starke Haare, hohe Stirne, hellgraue Augen, große dicke Nase, großen Mund, aufgeworfene Lippen, rundes Kinn, volle Wangen, gesunde Gesichtsfarbe, und ist schwäbisch gekleidet, trägt aber eine weiße Spißenkappe. 68. Joseph Huber, von Bregenz gebürtig, ein öfters reichischer Deserteur, soll ein Marktdieb ſeyn, und bei Tag in den Kaufläden stehlen; hält sich viel auf dem Lampen bei Weildorf, bei Salem, Stockach, Engen und Schaffhausen auf, und hat einen Paß von Bregenz. Bersonalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 24 Jahre alt, von mittlerer Größe, schlank, und hat kohlschwarze Haare, à la Ti- tus geſajoren, runde Stirne, runde Stirne, schwarzbraune Augen, etwas spittge Nase, mittlern Mund, spißiges Kinn, schwachen ſchwarzen Bart und Backenbart, trägt einen Hohen runden Hut, schwarzseidene Kappe, schwarz seide: nes Halstuch, hechtgrün tüchenes kurzes Jankerke, eine Weste von blau und gelb gewürfeltem Seidenstoff, und mit Goldſchnüren eingefaßt, grau tüchene weite Uebers hosen, mit weit von einander stehenden gelben Metall: knöpfen, und Suvarow: Stiefel, einen grautüchenen Mantel mit einem langen Kragen, gibt sich für einen Krämer aus, und besucht mit Pers, Baumwollen und und Mouselinzeug die Jahrmärkte, und wird in seinem Paß als Johann Huber aufgeführt ſeyn, und trägt die Waaren auf einem viereckigen Korb auf dem Rücken. 41 } } 69. Des Delzers Madel, Kebsweis des vorigen, hat um Weihnachten vorigen Jahrs auf dem Lampen ein Kind geboren, ist ungefähr 24 Jahre alt, von mittlerer Größe, etwas besetzter Statur, hat schwarzbraune Haare, dunkelgraue Augen, tleine Nase, mittlern Mund, runde Stirne und Kian, gefunde Gefichtsfarbe, ist gekleidet wie die Bürgerbleute zu Markdorf, nur hat dieselbe eine schwarz taffetne Schweizerkappe. 70. Johann Huber, hat bei Kaufmann Steffelin in Markdorf im vorigen Jahr drei Stück Pers gestohlen, solchen aber, weil er entdeckt wurde, zurückgelaffen, in Galingen hat derselbe ein Stück Manchester verkauft, welcher wahrscheinlich gestohlen war, in Schaffhausen Hat derselbe im vorigen Jahr bei einem Müller eine filberne Sackuhr nebst einer filbernen Kette gestohlen, hat einen Paß von Bregenz, in welchem er als Postknecht aufgeführt ist, derselbe ist seinem oben beschriebenen Bruder ganz ähnlich, trägt einen hohen runden Hut, schwarz seidenes Halstuch, dunkelgrau tüchenes kurzes Jankerle, schwarzgrau tüchene weite Ueberhosen mit platten Knöpfen, und Suvarow: Stiefel; zieht beſonders den Märkten und Kaufläden nadj. 71. Franz Merkle von Bolletshausen, vulgo der Webernen Franz, ist vor ungefähr zwei Monaten zu Biberach ausgebrochen, ein Erzdieb, und hält sich wahrs scheinlich im Badischen auf. 42 Personalbeschrieb. Derselbe ist 22 Jahre alt, groß, und etwas schlank, hat hellbraune, à la Titus geschorene Haare, dergleichen Augenbraunen, graue Augen, spißige Nase, mittlern Mund, volle Wangen, gute Zähne, keinen Bart, gute Gesichtsfarbe; derselbe war auch bei der tödtlichen Miß- Handlung des Gardisten Wolf zwischen Singen und Ni- fenweiler. 72. Johann Merkle, vulgo der Webernen Hannesle, Bruder des vorigen, gibt sich für einen Müller und Bäcker aus, und hat eine Kundschaft von Bregenz, ist im vorigen Jahr zu Rottenburg innegelegen, und hält fichhäufig im Sigmaringiſchen und bei Engen und Schaff: hauſen auf, ist meistens in Geſellſchaft ſeines Bruders, 19 Jahre alt, klein, und ziemlich hager, hat braune, à la Titus geschorene Haare, runde Stirne, dunkelgraue Augen, ſpikigé Naſe, mittelmäßigen Mund, gute Zähne, kleines rundes Kinn, kleines Gesicht, etwas volle Wan- gen, blaffe Gefichtsfarbe, und keinen Bart, trägt einen cœigten preußiſchen Hut, weißgrauen Frackrock, dergleis chen Hosen, und Bauernstiefel. 73. Anna Maria Meutter, Kebsweib des Franz Merkle, ist im vorigen Jahr zu Rottenburg innegelegen, ungefähr 21 Jahre alt, groß, und ziemlich beseßt, hat starke blonde Haare, hohe Stirne, hellgraue Augen, große dicke Nase, großen Mund, aufgeworfene Lippen, 43 rundes Kinn, volle Wangen, rothe Gesichtsfarbe, trägt ſich ſchwäbisch. 74. Der feuermahlige Stephen, Stephan Feh. renbach, hat mit Jakob Haggenweiler, welcher in dem Zuchthaus zu Mannheim gestorben seyn soll, bei Ravens burg Kleider gestohlen, und sonst schon viele Diebstähle verübt, im vorigen Jahre ist derselbe zu Ulm in Unters fuchung gewesen, wo er sich Stephan Alltaganderst genannt, und hinaus gelogen hat, derselbe war auch bei der Mißhandlung des Gardisten Wolf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 26 Jahre alt, groß und schlank, hat schwarzbraune, à la Titus geschorene, und stark über das Gesicht hinragende Haare, flache Stirne, dunkels braune Augen, etwas spißige Nase, mittlern Mund, länglichtes Kinn, keinen Bart, volle Wangen, die linke Backenseite ist mit einem Feuermahl überzogen, welches derselbe durch das Haar zu verdecken sucht. 75. Ursula Merfle, vulgo der Webernen Ursel, Kebsweib des vorigen, ist ungefähr 25 Jahre alt, etwas groß, schlank, hat hellbraune Haare, niedere Stirne, dunkelgraue Augen, mittlere, etwas spißige Naſe mit Blatternarbeu überzogen, mittelmäßigen Mund, spißiges Kinn, ovalrundes Gesicht, volle Wangen, blaffe Gesichtss farbe, und auf der rechien Hand auf dem Handgelenks 1 44 knochen, ein röthliches Gewächs von der Größe einer Baumnuß; ihre Tracht iſt ſchwäbisch. 76. Des Delzers Sepp von Weiler, ein Marktdieb, Hat einen Paß von Bregenz, als Krämer, und handelt mit Baumwollenzeug und Schnupftüchern und meſſingnen Fingerringen, welche er für Gold verkauft. Berfona! beschrieb. Derselbe ist ungefähr 26 Jahre alt, groß, und etwas bescht, hat blonde Bauernhaare, hohe Stirne, Hellgraue Augen, mittlere, etwas spißige Nase, mittlern Mund, rundes Kinn, breites Gesicht, volle Wangen, keinen Bart, röthliche Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden Hut, kurzes grautüchenes Jankerle, dergleichen lange Hofen und Bändelschuhe, und eine viereckigte Zaine auf dem Rücken. 77. Mariane, Kebsweiß des vorigen, ist 23-24 Jahre alt, groß und beseßt, hat blonde Haare, breite Stirne, dunkelgraue Augen, schielt an dem linken Auge ſtark, dicke Naſe, mittlern Mund, rundes Kinn, langes Gesicht, volle Wangen, lebhafte und saubere Gesichts: farbe; trägt ſich ſchwäbisch. 78. Der alte Delzer, ist in dem Landgericht Weiler, wo derselbe gebürtig ist, als Dieb ausgeschrieben, soll einen Schweizerpaß haben, handelt mit Schnupftüchern 1 45 und Baumwollenzeug, soll besonders im Allgäu viel ges stohlen haben, hält sich meistens bei Schaffhausen, Vas sel und im Breisgau auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 53 Jahre alt, klein, etwas beseßt, hat schwarzbraune, schon etwas graue Bauerns Haare, breite Stirne, dunkelbraune Augen, etwas ſpißige Nase, kleinen Mund, spißiges Kinn, eingefallene Wan- gen, etwas runzlichtes Gesicht, etwas grauen Bart, röth: liche Gesichtsfarbe, trägt einen runden Bauernhut, blau tüchenen Oberrock, kurze schwarze Lederhosen, weiße Strümpfe, Riemenschuhe, und einen viereckigten Korb auf dem Rücken. 79. Der kleine Knopfmachers Fränzle, ist früher mit des Stockers Sepple, welcher in Chur zu 20jähriger Schellenwerkstrafe verurtheilt ist, gegangen, gibt sich für einen Knopfmacher aus, get oft mit dem alten Bres geuzer Sepple, und hält sich oft in den Thälern von Hornberg, Haßlach, Zell, Seelbach und Waldkirch auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 30 Jahre alt, klein und Hager, hat blonde Bauernhaare, etwas aufgelaufene, breite Stirne, graue Augen, mittelmäßige, etwas spißige Nase, ziemlich großen Mund, spißiges Kinn, länglichtes Ge sicht, volle Wangen, blafſe Gesichtsfarbe, blonden Bart, trägt eine weiße Zipfelkappe, dunkelgrautüchenes Jan, kerle, schwarze Lederhosen, mit Bändern, und Niemens 1 46 schuhe, und eine Bretterkräze, und hat eine schwäbis sche Aussprache. 80. Johann Dorn, ein Würtemberger, war schon einigemal wegen Diebstahl auf dem Astberg, ist ein Erzs dieb, und hält sich meistens in der Gegend von Ostrach, Markdorf, Schaffhausen, Engen auf, und geht meistens mit dem Hölzle. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 32 Jahre alt, groß, ſchlánk, hat schwarzbraune Bauernhaare, hohe Stirne, dunkel braune Augen, mittelmäßige, etwas spißige Nase, gro: Ben Mund, ſpißiges Kinn, länglichtes Gesicht, volle Wangen, braune Gesichtsfarbe, starken schwarzbraunen Bart, Backen und Halsbart, trägt einen hohen runden Filzhut, schwarz seidenes Halstuch, einen dunkelblau feintüchenen Oberrock mit gestrickten Knöpfen, kurze schwarze Lederhosen und Bauernstiefel. 81. Des Rubels Tone, ein baierischer Deserteur, Hat bei Fießen im Baierischen einen Krainladen ausges stohlen, ist ein Scherenschleifer, treibt aber dieses Ges werb nicht, sondern ernährt sich durch das Stehlen. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 36 Jahre alt, groß und be: sezt, hat schwarze Bauernhaare, hohe Stirne, schwarze braune Augen, große spißige Nase, ziemlich großen Mund, 47 rundes Kinn, starken schwarzen Bart, Backen: und Halsbart, etwas breites Gesicht, volle Wangen, leve hafte Gesichtsfarbe, trägt einen runden Bauernhut, ein dunkelblaues kurzes Jankerle, kurze schwarze Lederhosen, weiße Strümpfe, und Bauernstiefel. 82. Des Rubels Franziskus, ein Schleifer und Bruder des vorigen, und ebenfalls ein Hauptdieb, wel- cher mit seinem Bruder und dem Beggelten Hüten geht, ist ungefähr 28 Jahre alt, von mittlerer Größe, ziems lich beseßter Statur, hat schwarze straffe Bauernhaare, hohe Stirne, ſchwarzbraune Augen, ſpißige Naſe, mitt: Iern Mund, spißiges Kinn, schwarzen starken Bart, Ohren und Schnurrbart, trägt sich, mit Ausnahme des schwarzbraunen Jankerles, wie der vorige. $3. Des Keslers Karolus, ein baierischer Defers teur, hat in Tyrol, in Baiern und im Breisgau mehs rere Diebstähle verübt, gibt sich für einen Keßler aus, erhält sich aber bloß durch das Stehlen. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr, 32 Jahre alt, groß und schlank, hat schwarze Bauernhaare, hohe Stirne, schwarze Augen, spißige Nase, mittlern Mund, spisiges Kinn, mittelmäßigen ſchwarzen Bart und Backenbart, volle Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, trägt einen hohen Hut mit einem halbbretten Sturm, duakelblaurüchenes Jans kerle, turze schwarze Lederhosen, weiß letnene Strümpfe 48 und Bänderschuhe, hält sich auf dem Schwarzwald und im Breisgau auf. 84. Des Rubels Karolina, Kebsweiß des vorigen, ift ungefähr 26 Jahre alt, groß und beſeßt, hat dun: felbraune starke Haare, flache Stirne, braune Augen, mittelmäßige, etwas spißige Nase, mittlern Mund, run- des Kinn, volle Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, schwä bische Kleidung. $ 85. Der Juden Jakob, ein getaufter Jude von Ichenhausen, Landgerichts Burgau, ein Erzdich, hat auf der Alp einen Einbruch und Kleiderdiebstahl, in einem Judenhaus im Breisgau einen Kleiderdiebstahl, in einem Amthaus einen Kleider und Effektendiebstahl, des gleichen im Würtembergischen, bei Virzen, einen Bett: diebstahl, und sonst viele Einbrüche und Diebstähle verübt; derselbe ist auch ein Gaukelspieler, und soll einen Paß von Waldkich haben; hält sich in der Gegend von Markdorf, Salem, Ueberlingen, Stockach, Engen, auf dem Schwarzwalde und im Breisgau auf, und hat einen Esel mit zwei Seitenförben. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 36 Jahre alt, groß, hager, und etwas gebogen, hat schwarzbraune Bauernhaare, hohe Stirne, schwarzbraune Augen, mittelmäßige, etwas ſpitige Naſe, großen Mund, rundes Kinn, länglichies Gesicht, ſchwarzbraunen ſtarken Bart, und einen gegen 49 den Mund hinlaufenden Backenbart, oben auf der rechten. Seite einen mangelhaften Zahn, etwas eingefallene Wan gen, schwarzbraune Gefichtsfarbe, trägt einen hohen run: den Hut, schwarz seidenes Halstuch, blau tüchene einz fache Weste, einen fioletblau tüchenen Frack, meergrüit tüchene Hosen, und Bauernstiefel. 86. Die Juden: Marian, Kebsweiß deß vorigen, ist eine Granddalferin (Großfalschbettlerin), gibt ſich näm: lich für eine im Kriege verunglückte Preußin aus, und bettelt nur in vornehmen Häusern, und hat an den Diebs stählen ihres Beihälters Antheil; dieselbe ist ungefähr 32 Jahre alt, von mittlerer Größe und hager, hat blonde starke Haare, hohe Stirne, graue Augen, mitt: lere, etwas dicke Nase, mittlern Mund, gute Zähne; ſpißiges Kinn, länglichtes Gesicht, etwas eingefallene Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, trägt eine Breisgauer Haube, und einen Armkork, sonst ist dieselbe französisch gekleidet, und hat drei Kinder, nämlich ein Mädchen und zwei Knaben, das Mädchen ist ungefähr 10 Jahre, und die Knaben 6 und resp. 3 Jahre alt. ! 87. Jakob Kleimann, ein wilder Gegenschwager des vorigen, gibt sich für einen Buchbinder aus, soll einen Paß von Waldkirch haben, geht mit dem Juden Jakob, und hat mit demselben schon viele Diebstähle verübt, und hält sich meistens im Breisgau, in den Thälern auf dem Schwarzwald, im Hegäu auf. 4 -50 1 Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 24 Jahre alt, klein, etwas besetzt, hat schwarzbraune Bauernhaare, schmale Stirne, dunkelbraune Augen, mittlere, etwas spißige Nase, mitt Jern Mano, rundes Kinn, keinen Lart, volle Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden Hut, grau tuczenes Tschöpple, dergleichen lange Hofen, und Bauern: Stiefel. 88. Adelheid N., Kebsweib des vorigen, weiß von allen durch die beiden Obigen verübten Diebstähle, ist immer bei ihrem Beihälter, außer wenn sie auf den Bettel ausgeht; dieselbe ist ungefähr 25 Jahre alt, groß und hager, hat blonde Haare, breite Stirne, graue Augen, mittelmäßige Nase und Mund, spißiges Kinn, eingefallene Wangen und blaſſe G.sichtsfarbe, trägt eine Breisgauer Kappe, im übrigen schwäbische Kleider. 89. Des Strehlmachers oder Siebmachers Bonaven: tur, in der Gegend von Thiengen gebürtig, ist ein Marktdieb, und hat auch sonst schon, besonders auf dem Schwarzwald und im Breisgau, viel gestohlen, treibt kein Gewerb, sondern erhält sich und seine Concubine vom Scchlen, hat einen Paß als Siebruacher von Thien: gen, führt einen Karren, welchen er felbst zieht, und eincia Wagner im Breisgau gestohlen hat, mit sich, hat auch einen Hund und eine Henne bei sich, und hält sich meiſtens im Breisgau, bei Waldshut, Schaffhausen und } 51 Engen auf, ist ungefähr 35 Jahre alt, groß, etwas be: scht, hat braune Bauernhaare, hohe Stirne, dunkelgraue kleine Augen, mittlere, etwas dicke Nase, mittlern Mund, spitiges Kinn, ovalrundes Gesicht, volle Want gen, starken dunkelbraunen Bart, Backen und Halsbart, schwarzbraune Gesichtsfarke, trägt eine Deckelkappe von einem grau und weiß gestreiften Kaßenbalg, grau zwil: chenen kurzen Janker und dergleichen lange Hosen, und Niemenschuhe. 90. Mariana, vulgo des Venturs Marian, Kebsweis des vorigen, ist ungefähr 32 Jahre alt, klein, beseßt, hat hellbraune Haare, Kleine nicdere Stirne, dunkelgraue Augen, kleine Nase, rundes Kinn, volle Wangen, unten etwas runzlicht, rundes Gesicht, blaffe Gesichtsfarbe, trägt einen runden Filzhut, im übrigen Breisgauer Kleider. 91. Johann N., Würtembergischer Deserteur, hat im Breisgau und im Würtembergischen schon mehrere Diebstähle verübt, hat einen gestohlenen Militärabſchied, und zieht mit seinem Kebsweib im Breisgau und im Badischen bis hinunter in den Odenwald herum, ist uns gefähr 26 Jahre alt, groß, etwas hager, hat blonde à la Titus geschorene Haare, breite Stirne, graue Aus gen, spißige Nase, mittlern Mund, länglichtes Kinn, langes Gesicht, keinen Bart, volle Wangen, lebhafte Ges fichtsfarbe, trägt eine ruſſiſche Kappe,, mit einem Wachs: tuch, ein weiß und blau gestreiftes Barchenitschöpple, Leinene weite lange Hosen und Riemenschuhe. } 52 92. Die Christina, vulgo Zigeinerin, Kebsweib des vorigen, gibt sich mit Wahrsagen ab, hat auch schon gestohlen, ist ungefähr 30 Jahre alt, groß und hager, hat schwarze Haare, breite Stirne, ſchwarze Augenbrau: nen, schwarzbraune Augen, spißige Nase, großen Mund, spißiges Kiun, länglichtes Gesicht, eingefallene Wangen, schwarzbraune Geſichtsfarve, trägt keine Kappe, im Uebris gen Breisgauer Kleider, und einen Deckelkorb am Arm, und hat ein Mädchen von 1½ Jahren. 93. Theodor Eggle, vulgo Durst, aus dem Kanton Solothurn, ist wegen Diebstahl 5 Jahre im Zuchihaus zu Strasburg gewesen, und hält sich im Breisgau, auf dem Schwarzwald, und in den Thälern des Kinzigerthals auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 26 Jahre alt, groß, und be: fester Statur, etwas gebogen, hat hellbraune à la Ti- tus geschorene Haare, hohe Stirne, dunkelgraue Augen, mittelmäßige dice Nase, großen Mund, rundes Kinn, rundes Gesicht, volle Wangen, hellbraunen, nur unter der Kinnlade wachsenden Bart, braune Gefichtsfarbe, trägt einen hohen runden Hut, kurzes Jaukerle, lange Hojen, und Suvarow Stiefel. 94. Des Dursten und Schmiden Franzel, Kebsweiß des vorigen, ist ungefähr 23 Jahre alt, ziemlich groß, 53 und beseßt, hat blonde Haare, runde Stirne, graue Augen, dicke Nase, mittlern Mund, gute Zähne, run- des Kinn und Gesicht, volle Wangen, blaſſe Geſichtsfarbe, und schwäbische Kleidung. I 95. Aloys Hoppacher, von Deubach, Landgerichts Burgau, ein Schneider, soll vor ungefähr 7 Jahren zu Stockach in Untersuchung gewesen seyn, und hat mit dem Theodor Eggle im Elsaß gestohlen, der leßtere hat aber den Diebstahl auf sich genommen, derselbe zieht meiſtens unter den Bergen im Hegäu, bei Schaffhausen, auf dem Schwarzwald, und im Breisgau herum, und nährt sich durch Fechten und Stehlen. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 30 Jahre alt, von mittlerer Größe, etwas beseßter Siatur, gelbe à la Titus gescho, rene Haare, hohe Stirne, graue Augen, lange bucklichte Naſe, mittlern Mund, ſpißiges Kinn, gute Zähne, röth: lichen starken Bart, Backen: und Halsbart, trägt einen hohen runden Hut, grau tüchenen Oberrock, lange schwarzgrau tüchene Hosen, und Stiefel, soll einen Paß von Schaffhausen haben, hat eine baierische Aussprache. 96. Krescenz Eggle, Kebsweis des vorigen, eine Schweizerin, ungefähr 25 Jahre alt, von mittlerer Größe, etwas besett, hat Hellbraune Haare, breite Stirne, schwarzgraue Augen, mittlere, etwas dicke Nase, großen Mund, gute Zähne, rundes Kinn, volle Wanger, gesunde saubere Gesichtsfarbe, und schwäbische Kleidung 54 97. Damian Weber, ein würtembergischer Deserteur, ist im Sommer 1816 in Konstanz in Untersuchung gele: gen, wo er fälschlich angegeben hat, daß er Joseph Lei fried heiße, und von Geißingen bei Donaueschingen ges bürtig sey; derselbe ist schon wegen Diebstahl auf dem Aftberg gewesen, und hat wahrscheinlich den Militär: abschied des Kaspar Ott von Gersau, gibt sich für einen Zainenmacher aus, und hält sich im Badischen, bei Markdorf, und bis auf den Schwarzwald auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 27 Jahre alt, ist von mittle rer Größe, besetter Statur, hat hellbraune Bauernhaare, eine runde schmale Stirne, dunkelgraue Augen, mittlere Naſe, gute Zähne, ſpißiges Kinu, schwachen hellbraunen Bart, volle Wangen, etwas blatternarbiges Gesicht, ges sunde Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden Hut, hells grau tüchenes Jankerle, dergleichen lange Hosen, und Bauernstiefel. 98. Rosalia Ziegler, oder des Knollenkocher 3 Rosali, Kebsweib des vorigen, ist ungefähr 26 Jahre iſt alt, großer hagerer Statur, hat dunkelbraune Haare, Hohe Stirne, hellbraune Augen, große buckligte Naſe, mittelmäßigen Mand, ſpißiges Kinu, länglichtes G. ſicht, etwas mit Sommerflecken überzogen, volle Wangen, röth: fiche Gesich farbe, ſchwäbische Kleidung, und einen lans gen Korb auf dem Rücken, hat in Konstanz auf einmal drei Kinder gehabt. 55 99. Des rothen Jules Jörgle, ein Erzdieb, wel: cher schon vielfältig, besonders auch in Kempten und Fießen ausgebrochen hat, hält sich häufig bei Mößkirch, Engen, Schaffhausen, auf dem Schwarzwald und im Breisgan auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 28 Jahre alt, von mittlerer Größe, etwas befeht, hat blonde Bauernhaare, e:was aufgelaufen, flache Stirne, hellgraue Augen, mittlere Nase und Mund, rundes Kinn, keinen Bart, breites Gesicht, volle Wangen, gesunde Gefichtsfarbe, trägt einen runden Hut, dunkelblau tûchenes Jankerle, lange grüntüchene Hosen, lange Stiefel bis über die Knie. 100. Der kleine Michele, ist der Anführer und Lehr: meister vieler Diebe, hält sich meistens im Sigmaringis schen, bei Engen, Schaffhausen, und auf dem Schwarzs walde auf; ist ungefähr 33 Jahre alt, klein, etwas bes setzt, hat schwarzbraune Bauernhaare, breite Stirne, braune Augen, mittlere Nase und Mund, spißiges Kinn, breites Gesicht, keinen Bart, volle Wangen, blaffe Ges fichtsfarbe, trägt einen runden Bauernhut, blau tücher neu Oberrock, schwarze Lederhosen und Stiefel. 101. Raphael Enderle, vulgo der drollmaufige Raphel, ist schon mehrere Jahre im Zuchthaus geweſen, 1 56 ein Geſellſchafter des vorigen, hält sich im Sigmarins gischen, bei Markdorf, Engen, auch bei Schaffhausen auf; gibt ſich für einen Keßler aus, ist ungefähr 31 Jahre alt, groß, etwas beicht, hat hellbraune Bauernhaare, breite Stirne, dunkelgraue Augen, große dicke Nase, Fehr großen Mund, aufgeworfene Oberlippe, spißiges Kinn, keinen Bart, breites Gesicht, volle Wangen, blase Gesichtsfarbe, trägt einen dreieckigten Bauernhut, grün tüchenen Oberrock, lange grantüchene Hosen, unter dens felben schwarze Lederhosen und Stiefel. 1 102. Des Sieben bettlers Bernhard, ein Schweiz zer, hat vor ungefähr 8 Jahren auf dem Markt zu Mößkirch einem Mann Leder, Tuch und einige andere Sachen gestohlen, und ist überhaupt ein Erzdieb, und Kamerad des kleinen Micheles, ungefähr 33 Jahre alt, groß und besetzt, hat schwarzbraune Bauernhaare, hohe Stirne, hellbraune Augen, spißige Nase, mittlern Mund, langes Kinu, schwarzen Bart, Ohren: und Halsbart, volle Wangen, gesunde Gesichtsfarbe, trägt einen hohen runden Filzhut, schwarzgraues Janferle mit grünen Auf- schlägen, lange grau tüchsene Hosen mit Streifen, und Stiefel. 103. Des Siebenbettlers Balthes, Bruder des porigen, war auch bei dem Diebstahl zu Mößkirch, gibt fich für einen Sägenfeiler aus, hält sich meistens bei seinem Bruder auf, ist ungefähr 28 Jahre alt, flein, Hager, hat blonde Bauernhaare, Hellbraune Augen, 57 mittlere Nase und Mund, spißiges Kinn, schwachen blonden Bart, volle Waugen, länglichtes Gesicht, ge: sunde Gesichtsfarbe. 104. Andreas Sträßler, wilder Schwager des vos rigen, ebenfalls ein Dieb, ist ungefähr 23 Jahre alt, klein, besest, hat schwarzbraune Haare, schmale Stirne, dunkelbraune Augen, mittlere Nase und Mund, rundes Kinn, langes Gesicht, keinen Bart, volle Wangen, blasse Gesichtsfarbe. 105. Der Memminger Müller, cin Müller aus dem Baierischen, hat zu Reuthe in Tyrol bei einem Müller gestohlen, auch soust schon viele Diebstähle verübt, ist auch schon zu Ottenbeuern in Untersuchung gelegen; hält sich im Baierischen, Sigmaringischen, bei Markdorf, Engen und Schaffhausen auf, ist ungefähr 35 Jahre alt, groß, hager, hat schwarze Bauernhaare, dunkels braune Augen, etwas dicke Nase, mittlern Mund, spißis ges Kinn, schwarzen schwachen Bart, länglichtes Gesicht, eingefallene Wangen, blasse Gesichtsfarbe. 106. Der kleine schwarze Liberat, ist schon zu Navensburg und Tettnang in Untersuchung, auch schon auf dem Aftberg gewesen, hat mit dem Dißmas, ſeinem Bruder, in Tyrol zwei Kirchendiebstähle verübt, hält ſich bald im Batiſchen, bald in Tyrol auf, iſt ungefähr 36 Jahre alt, Elcin, etwas besegt, hat schwarzbraune Haare, breite " 58 # Stirne, dunkelbraune Augen, mittlere Nase und Mund, schwarzbraunen Bart, Backen und Halsbart, volle Wangen, rundes Gesicht, gesunde Gefichtsfarbe. 107. Dismas, dessen Bruder, 22 Jahre alt, groß und hager, hellbraune, à la Titus geschorene Haare, dunkelgraue Augen, kleine Nase, mittlern Mund, aufs geworfene Lippen, spißiges Kinn, keinen Bart, volle Wangen, gesunde Gesichtsfarbe, länglichtes Gesicht. 103. Der kleine Schweizerle, oder Wurzelhändler, geht häufig mit des Rubels, und soll schon sehr viel gestohlen haben, hält sich bei Stühlingen, Thiengen, Waldshut, Schaffhausen, auch auf dem Schwarzwald auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 45 Jahre alt, klein und hager, hat hellbraune Bauernhaare, vornen eine Glaze, hell: graue Augen, mittlere Nase und Mund, spißiges Kinn, Hellbraunen schwachen Bart, länglichtes Gesicht, etwas eingefallene Wangen, röthlichte Gefichtsfarbe, trägt einen runden Bauernhut, grautüchenen Oberroc, der: gleichen lange Hosen, Schnürstiefel, und eine Bothenfräze. 109. Joseph Hölzle, gibt sich für einen Pfannenflicker, bald aus der Schweiz, bald aus dem Ehjaß aus, soll einen Elsäßer over Schweizer Paß haben, geht mit des Vogelmanns Franzſepp, hat im Baieriſchen in 5 oder 1 59 6 Pfarrhöfen, zu Ringschneid bei Ochsenhausen in einem Bauernhaus, auch sonst schon sehr viel gestohlen, in Biberach hat derselbe mit Joh. Dorn in einen Kaufladen gebrochen, wurde aber verjagt, und ist überhaupt ein Erzdieb, welcher sich blos durch das Stehlen erhält, ſein Aufenthalt ist im Breisgau, auf dem Schwarzwald, bei Engen und Schaffhausen. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 40 Jahre alt, von mittlerer Größe, besetter Statur, hat schwarzbraune Bauerns Haare, hohe Stirne, dunkelbraune Augen, mittlere, etwas ſpißige Naſe, mittlern Mund, ſpißiges Kinn, länglich. tes Gesicht, ziemlich volle Wangen, blaffe Gesichtsfarbe, starken schwarzbraunen Bart, Backens und Halbsart, trägt einen runden oder dreieckigten Bauernhut, dunkels blauen Oberrock mit einem herabhängenden Kragen, schwarze Leder:, øder lange grautüchene Hoſen und Wadenstiefel. 110. Des Vogelmanns Franzsepp, hält sich meis stens bei dem vorigen auf, ist im Würtembergischen schon 10 Jahre, nämlich zu Gotthartszell, auch im Baierischen zweimal im Zuchthaus gewesen, wo er aber jedesmal wieder ausgebrochen hat, und ist ein Erzdieb. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 47 Jahre alt, groß, beseßt, Hat blonde, krauße Bauernhaare, flache Stirne, blane Augen, spißige Nase, ziemlich großen Mund, ſpißiges Kinn, blonden starken Bart, länglichtes Gesicht, volle Wangen, braune Gesichtsfarbe. 1 1 00 111. Der großmaulige Lunze, Leonzius Ofterdinger, ein Schweizer, gibt sich für einen Schleifer aus, ernährt sich durch Stehlen, und hält sich in der Schweiz, bei Engen, auf dem Schwarzwald, und im Breisgau auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 37 Jahre alt, groß und be: segt, hat dunkelbraune krause, über die Stirne hängende Bauernhaare, hohe Stirne, hellbraune Augen, große dicke Nase, großen Mund, stark aufgeworfene Oberlippe, gute Zähne, ſpißiges Kinn, dunkelbraunen starken Vart, Backen, und Halsbart, länglichtes Gesicht, volle Wan: gen, lebhafte Gesichtsfarbe, auf der linken Seite eine quer über die Wange gegen den Mund zu laufende Narbe, gute Kleidung. 112. Des Baierschusters Franzsepp, gibt sich für einen Spielmann aus, dessen Vater war schon ein Erzdieb, jener hat im Baierischen aus einem Zuchthaus ausgebrochen, war auch schon auf dem Aftberg; hält sich im Sigmaringiſchen, Hechingiſchen, im Kinziger Thal und auf dem Schwarzwald, auch im Breisgau auf. Personalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 29 Jahre alt, vou mittlerer Größe und etwas hager, hat hellbraune, etwas aufge: laufene Bauernhaare, dunkelgraue Augen, etwas spißige Nase, mittlern Mund, gute Zähne, rundes Kinn, oval- rundes Gesicht, keinen Bart, volle Wangen, lebhafte Gesichtsfarbe. I 61 1 } 113. Der große Wachtmeister, hat eine vorzügliche Geschicklichkeit in der Urkundenverfälschung, erhält sich meistens dadurch, daß er falsche Wanderbücher, Pässe, Kuutſchaften, Militärabſchiede 2c. druckt, falsche Signete macht, und aufdruckt; derselbe hält sich meistens in der Gegend von Schaffhausen, Engen, Möhringen, auf dem Schwarzwalde, in dem Elzacher und Kinziger Thal auf. Bersonalbeschrieb. Derselbe ist ungefähr 38 Jahre alt, großer, etwas schlanker Statur, hat blonde, à la Titus geschorene Haare, gegen die Stirne eine Glaze, hohe Stivue, duns kelgraue Augen, mittlere, etwas ſpißige Naſe, mittlern Mund, ſpißiges Kiun, schwachen blonden Bart, einen gegen den Mund zu laufenden Backenbart, länglichtes Geficht, etwas eingefallene Wangen, gesunde Geſichts: farbe, zartes, vornehmes Aussehen, trägt einen hohen runden Hut, grau helltüchenes Jankerle, leinene lange Hosen und Stiefel, hat eine östreichische Aussprache, war schon bei Deßtreich und Frankreich Wachtmeister, spricht mehrere Sprachen, hat ein selbst gemachtes Wans derbuch, in welchem derselbe als verabschiedeter Wacht: meister aufgeführt ist. Bei dem Amte Haßlach wurde er mit vielen Baganten vor 3 oder 4 Jahren von der Streife eingebracht, aber weil man ſeine Schriften für richtig hielt, wieder mit einem Geschenk von 24 kr. entlassen, ders selbe hat meistens ein kleines Schweizer Weibsbild bei sich, welche mit Einsiedlerbriefen und Bildern handelt. 114. Der rothe Schlesinger, ein Schneider, gibt sich ebenfalls mit Schriftverfälschung ab, war schon meh: 62 } rere Jahre auf dem Aftberg, hält sich meistens im Ba dischen auf, ist ungefähr 42 Jahre alt, von mittlerer Größe, beſeßt, hat hellbraune, etwas röthliche, à la Titus geschorene Haare, hohe Stirne, hellgraue Augen, mittelmäßig dicke Nase, mittlern Mund, rundes Kinn, ovales Gesicht, dunkelrothen starken Bart, volle Wangen, lebhafte Gesichtsfarbe. Angegeben durch den Räuber und Dich, Kaspar Ott von Gersau, Kanton Schwyz, und bestätigt durch deſſen Kebsweis Martina Weißhaar, auch durch die Anna Maria Rosenberger. Pfullendorf, den 31. Mai 1820. Großh. Bad. Bezirks Umt. Gifler. } Abbetteln. Abbrechen. Abbrennen. Abdecker. Abfreffen. Abtritt. Abhauen. Abgehurt. Abgemattet. Abgeredet. Abgerichtet. Abgeschirren. Abgeurtheilt. Abkleiden. Amtödtener. Anbiethen. Anbinden. Anzeigen. Anführen. Anlügen. 1 · 1 1 } " 1 · 1 A. Dalven od. schnuren, Mangöhlen. Abketschen. Abfunken. Raffler. Abacheln, Abbukten, Minkeln, Schlucken, Kahlen. Schmelzticle, Schmelzköhrle. Abfeßen. Verglundet,vernafzget, vermerfet. Lak. Abgeschmust, betibert. Torpflanzt. Abmalochen, abketschen. Abgeschmust. Ausketschen. Schoderer, Wetsch, Hatel. Verkimmern, verbaschjen. Anketschen. Verzegemen. Ankohlen. 64 1 } Aengstlich. Angst. Anlegschloß. Anschließen. Anspannen. Anzünden. Aepfel. Aepfelbaum. Arbeit. Arbeiten. Arın. Arm, der Armenhaus. Arretiren. Attestat. 4 1 • 1 Aufbrechen. Aufenthaltsoit. Aufhenken. Auflauern. Auffißen. Aufsuchen. Auge. Auf, offen. Aufmachen. Ausbetteln. 1 Bauferig. Bauser. Krott, Dusa. Schlangen. Amnalochen. Funken. Pommerling. Pommerlingfieberling. Schineplerei. Schinepeln. Dalver, Boller. Fema. Bollerkitt, Heges. Krank: oder Dildipflanzen. Fleppe. Hospern, Auspläzen. Kochem, Kitt, Kehr. Schnüren. Beduchtseyn, Haasch oder Mokel. Oberfinnighauren, Knoggen. Filzen, Nischen. Schein, Scheinling. Hosper. Hospern, Auspläzen. Ausdalfen, Ausschnuren. Ausschabern. Frakeln. Ausnaschen, Pfichen. Klufting, Usmalochen oder Abs 4 Ausbrechen. Ausforschen. Ausgehen. Ausgehungert. Kolderig. Ausgelaufen. Auspoftet. Auskleiden. ketschen. Ausliefern. Austrodeln. } 1 65 Auslöschen. Auspacken. Auspeitschen. Ausplaudern. Ausplündern. Ausruhen. Aussagen. • • 1 Aussaufen. Ausschelten. Ausschmälzen. Ausschreiben. Aussehen, Ausspehen. Aussteden. Ausstechen. Auswechseln. Auszahlen. ་ Diplen. Ausfetschen. Fegen oder Fetschen, Kobern. Verschmusen. Schornen, Schniffen, Gampfen, Zopfen. Houren. Schmusen, Puken, Diberen: Schwächen, blaſſen. Vermamsen. Versichern. Ausfebern, ausfackeln. Spannen, Schmiren. Sichern. Ausdupfen. Schiferen. Pfräumen. B. Flude. Lemer oder Lächumschupfer. Lächumschupferhizling. Bachkaz. Pfluzen. Pfloderer. Floderer. Nuech, Hopf oder Gscherter. Nuechekehr, Kante, Kitt, Guſch. Schineller. Ruchemalfes, Mahlboschen. Kuechengois. 1 4 1 · · 1 1 • Bach. Bäcker. Backhaus. Backstein. Baden. Barbierer. Bart. Bauer. Bauernhaus. Bauernknecht. Bauernkittel. Bauernleben. $ LO 66 Bauernstiefel. Bauernvolk. Nuchenwatsche, Ruchelangmus ſchen. Ruchegasche, Gais. Höhling oder Stöberling. Krächling. Schianker oder Oberſens. Kächeltemano, Lächum, Boy. Baum. Baumnuß. Beamter. Bäckerbrod. Beherbergen. Feden. Beichten. Bekannt. Beffer. Bethen. Bethschwester. Bett Betteln. Bettelvogt. 1 1 Brellen, Brummeln. Maker,begneist, Moker, Muker. Töfer. Knobeln. Knobelschix. Mette, Sauft. Dalfen, Schnuren, Mangöh len, Türchen. Buş, Laninger, Regem, Tſchug: ger. Dalfer, Schnurer, Mangöhler. Bettler. Dalcher. Beul. Feter. Beutelschneider. Gschogänger. Beweinen. Flößeln. Beischläferin. Glund. Bezahlen. Pfräumen. Bekommen. Bestieben. Betrügen od. Lügen Kaspern. Berg. Montane. Bestohlne Diebsverfolger. Mohrerkaffen. Tofe oder Kafer. Biedermann. Bienenkorb. Biene. Bier. Bumbatjes. Spitvogel, Beder. Blamp oder Blempel. * Bierknecht. Birne. Bleibenlaffen. Blut. Bleiben. Binden. Bod. Bohnen. Bohrer. X3Z. Brantwein. Brechen. Bräu. Brief. Brod. Brodsack. Bruder. Brüllen. Brunzen. Brufttuch. + - · 1 Bube. Buch. Butter. Bücherschreiben. Bündel. Chais. # Dach. Deuten. 67 Blempelwäscher. Stühling. Balona oder Bonascheffla: Nöttling. Hauren. Anketschen. Bartmann. Bauerndegen. Wurmer. Lak, Stumpf, Muff. Gfinkelter, Sorof. Gühlen. Dickling. Fleppe. Lächum oder Maro, Lop: Lächumrande, Waiter. Glied, Brisge. Jäbeln. Fläßeln. Klämerle. Fißel, Stoßem. Fleppa. Schmuk, Scham: Fleppapflanzer. Waider oder Rande. C. Scharette: D. Mantel. 3ingiren: 1 68 Dieb Diebsbande. Diebsherberg. Diebshandwerk. Diebstahl. Dorf. Drec. Dräschen. Drei. Dunkel. Durchbören. Durchbrechen. Durchlaufen. Efe. Eheweib. Einfältig. Einfalzen. Einschlafen. Einschließen. Einschleichen. Einschlagen. Einstecken. Einsteigen. Eisen. Entfliehen. Erfrieren. Erhenken. Erkennen. Erlaufen. Eröffnen. 1 3 4 1 1 • • 1 Kanoffer oder Gschor. Kanoffer Gais. Kochemer Kehrs, Kitt: Baies. Kanofferschinegglerei. Schornen, Schniffen, Zopfen. Mochum, Balar, Gfart. Schunt. Pflengeln. Drivis. Kohlschafft. Wurmen. Schaberen. Durchnaschen, Durchboschen. E. Gränerei, Grenzgasch. Grängoi, Mosch. Nilli. Einsprunken. Verschlaunen. Schränken. Seducht, Innerkinnignaschen. Innerkinniggufa. Krankpflanzen, Dildepflanzen. Innerkinnignaschen. Kramisch, Rost. Bernaschen, Verposten, Pfichen. Verbibern. Schniren. Mogerhaben, Verkneisen. Verblosen, Verſchwächen, Aufschrenken. 69 Erstechen. Ertappen. Erzählen. Erzdieb. Effen. Eßwaaren. Ey. Faden. T Verlupfen. Bstieben, Beharchen. Kohlen. Grandiger Kanoffer, Gschor. Schluken, Acheln, Butten, Kohlen. Schluckige Sore, Achelsore. Begum, Weißbirren. F. Durchzug. Plozen. Fallen. Falschbettler. Hochfeller, Hochstapler. Falsch. Link. Fangen. Faullenzer (ein) Bftißen, Beharchen. Manobisch, Schinegeln. Fenster. Finetter. Fensterladen. Gfelt, Mantel. Feuer. Funk. Feuern. Funken. Feiertag. Prenzenschein. Filzhut. Gische, Aberma. Finster. Kohlschaft. Fisch. Fleßling. Fischen. Fleßlinge. Flachs. Hor. Fleisch. Fliehen. Fluchen. Floh. Fort. Förster. Frau. 1 + Bofert, Bani. Naschen. Jäbeln. Schwarzreitter- Schibes. Jasker, Jahrhegel. Gai, Musch. 70 Frieren. Frucht. Führen. Galgen. Gans. Gardist. Garten. • 1 Bicberen. Gieb. Trodeln. G. Dolma, Feldgloka, Nella. Strohbuzer, Strohwudel. Granſcharle, Tscholizgi, Schuker, Susballamachonum. Ringling. Baiser, Hospes. Gſärft.· Gsärftibani oder Mos. Krankzopfen, Schornen. Leke, Doves. Garn. Gastwirth. Fiz. Gedtegen. Gediegenfleisch. Gefangennehmen. Gefängniß. Gehen. chen, Pfichen. Geigen. Klinge. Geiß. Geißbock. Tſchawit. Eartmann. Geld. Labe, Kis, Meges. Posten, Naschen, Scheften, Hols Geldbeutel. Gefang. Geschrei. Geſchüß. Gesellschaft. Gejotten. Gespinst. Gespenst. • Kißrande. Schallen. Jäbeln. Buska, Mangera, Klaſſa. Kamaruscha. Gficheret. Triflet. Grandiges Schuberte, Balderle. Geräuchertes Fleisch. Schwarzbosert, gfärfter Bani, Gestorben. Bägeret. 71 Geständniß. Gewähr. Gitter. Goldarbeiter. Glocke. Gold. Groß. Gut. Haar. ? Schmuferei, Diberei. Mangern, Buska, Klaffe. Kramis. Glonker. Fuchs. Fuchsschinegler. Grandig. Tofe. S. Schleng. Gib, Spizgib. Fema, Grifling. Femasteken. 2 Haber. Hand. Handgeben. Handelschaft. Sochterei. Handelsmann. Sochter. Handwerk. Handwerkspursche. Haß. Haus. Händel. Hemd. Henker. Kafler. Henken. Schniren. Henne. Herausgeben. Schinegglerei. Talfkunde, Pfiffes, Hamburger. Stumpf, Muf. Kehr, Kitt, Kusch, Kande. More, Flader. Staud, Gemble. Stire, Gachem, Stanzla. Userkinnigsteken. Herausnehmen. Sore, Zopfen. Hergeben. Stefen. Herr. Sens, Prinz. Herrschaft. Senſerei. Herumziehen. Heu. Pfichen, Knasten, Tschanen. 44 Kupfer. 72 Heulen. Heurath. Here. Heid. Hieher. Hinab. Hinauf. Hinein. Heraus. Herüber. Hinrichten. Hintergehen. Hier. Hirt. Hofthor. } 1 1 1 ן Flößeln, Danauseren. Kräneret. Fingelschize, Fingelmuß. Schmälemer. Hirles. Unterkönig. Oberkönig. Jnnerkönig. Uslerfönig. Ennerkönig. Kaboren, Dalken. Hinternaschen. Bekanum, Hirles. Bumser. Hofwinde. Gräneret. Sprauß, Krach, Spraußfeßer. " Hochzeit. Holz. Holzmacher. Honig. Süß, Beterwaffer. Horchen. Beduchtseyn. hosen. Buchsen. Hünerstall. Stiręstinker. Hund. Gilof, Kib, Riffel, Kipp. Hunger. Kolter, Buttlak. Hungrig. Kolterik. Hure. Glund, Nafsk. Huren. Glunden, Nafsken, Nerven. Hut. Giſchi, Oberma. J. Ja. Jäger. Tschi. Jasker, Jahrhegel, Gründing, Grün: stäudler. } 73 Jahr. Jane. Jude. Kaim. Junggesell. Fißel, Getschen. Kaffee. Kanzlei. K. Lashu, Brauhaus, Schuchamajum. Schianklerei, Senserei. Kanzleischreiber. Feberer, Fakler. Kaplan. Unterkolb. Kapell. Kangerle. Katholisch. Wonisch. Kachel. Schottel. Kalb. Junger Horbogen. Kalbfleisch. Boſert von einem Horbogen. Kalt. Kammer. Biberisch. Klamina. Kamerad. Kameruſcha. Kaph. Obermäne, Dippelbära. Blättling, Hardera. Fendrich, Schmirling, Sidere. Fendrichsoter. Karten. Käs. Käskrämer. Kasten. Haußel. Kastenaufbrechen. Kage. Kaufen. Hanselhosperen. Schmaling, Ginkel, Murke. Baaschen, Kimmern. Kaufen um die Hälfte. Gschorbaaschen. Kaufladen. Kartoffeln. Kamin. Keller. Kerzlicht. 1 Socht. Buse, Bolle, Bimpel, Matrella, Hota. Holand, Komarsch. Mattel, Madof. Faf. } 74 Keſſel (Brennkeſſel) Kette. Keffel. Kind. Kindbetterin. Kindbett. Kirchen. Kirchbestehlen. Kirchendieb. 1 鲁 Servnolle. Schlang. Gortel. Kodum, Schraza, Galma, Gam- pesar. Deußleri. Deußlerei. Kancheri, Duft, Gaske. Kangeri mori, Makochen. Gſchor von der Kangeri. Kangeri Sore. Höhling von de Schariſele. Schariſele. Mette, Sanft, Kibesmettele. Schupfen. Malves, Malboſchum. Klufterei. Kirchengeräth. Kirschbaum. Kirschen. Kissen (Hauptkissen)…. Kiſte. Kittel. Kleid. Kleiderhändler. Kloster. Klug. Kochem, Nemmes. Kluger Wirth. Kochemer Baiser. Jud. Kochener Kaim. Kochemer Kafer. Kluftereisochter. Bolent. 4. Kleiderdiebstahl. Knab. Knecht. Mann. Kleiner Kramladen. Krindskopf. Makel, Klufterei Schornen. Fißel, Kodem, Stozem, Schrada. Schineller. Knopf. Hegeble. Kochlöffel. Schnabel. Kommen. Naschillen. Kopf. Kibes. Korn. Gieb. Kornkasten. Hanßel zum Gieb. 75 Koth. Köpfen. Krank. Krankenhaus. Schnud. Kiwiszopfen. Bäkerisch. Bäkerischkitt, Bollerskitt. Krankheit. Bäkerei. Kraut. Kronet. Krautmarkt. Kronebolle. Kreuzer. Etidy. Küche. Sicherei. Küchengeräthschaften. Sichereisore. Küchlein. Brandling. Koffer. Schupfe. Kupfer. Bodill, Burtil. Kuh. Horbogen. Kupferschmid. Burtiller. Kutsche. Scharette. & Laden (am Fenſter).. Gfelk, Mantel. Land. Langsam. Laufen. Läugnen. Martini. Beducht. Naschen, Boschten, Polchen. Schiferen. Laus. Künum, Walder, Kilwa. Lauser. Künumer. Lachen. Schmolen. 1 Leinwand. Lebensmittel. Achelsore. Dame. Leiter. Nabine. Leben, das Leben (Leben nehmen). Leute. Gais, Chaies. Das Gaiszopfen. Gais, Gasche. 76 Licht. Jak, Scheinling. Lichtput. Liegen. Louisdors. Krebs zu einem Jak. Schlauna, Hauren. Loch. Löffel. Löschen. Lichtlöschen. Loslassen. Los oder Frei. Lutherisch. Lügen. Maul. Maas. Machen. Mädchen. Magd. Mann. Mantel. Markt. Marktdieb. Maurer. Meer. Mehl. Megger. 1 量 1 1 4 1 1 1 . Blette. Gube. Schnabelholz. Dipplen. Jakedipplen. Boderen. Boder, Schibes. Grillisch, Gfroren. Kohlen. M. Giel. Mälterle. Malochen, Pflanzen. Schir, Model. Schinellerin. Käfer, Naggel. Windfang. Bolle, Gschok. Gsochkgänger. Schunplozer. Grandig Flotte. Staubert, Vorena. Kazuf, Kaffler. Kazufen. Meggen. Meister. Krauter. Menschen. Gais, Gasche. Messer. Messerschmid. Tſchuri, Hettling, Sagum. Tschuripflanzer,Hettling flammerer. 77 Milch. Milchhaus. Gleis, Latsche. Gleiskittle. Milchraam. Oberma. Milchsupp. Gleispolifika, Gleißschnalla. Mond. Lafone, Bleker. Mondschein. Mord. Müller. Roller. Muhle. Musikant. Mutter. Nacht. Nacht, gute. Nachtgespenst. • Lafoneblik, Lafonezögemer. Kapormore. Schidere, Noll, Klingensetscher. Mamere, Olorischmus, Batrenä. N. Ratte, Beily, Kohlschaft. Doferatte. Tschuberle. Nachtschwärmer. Beilygänger, Beilyposter. Namen. Nemes. Narr. Nille, Dade, Dakel. Nas. Muffer. Nähen. Stupfeln. Nichts. Noves, Lau, Lo. Niederschlagen. Niederguffen. Niederwerfen. Nudeln. Nuß. Ochs. Ochsenfleisch. t • • Niederplozen. Spizling, Stupferling. Krechling. 5. Horbogen. Bane von einem Horbogen, oder Horbogen Maß. 78 I ! Dehl. Ofen. Läufer. Hizling. Offen. Opferstock. Opferstockplündern. Paar. Pack. Palast. Paß. Pasmacher. Person. Pfanne. The Hosper. } Jokel. Jokelpritschen, Bſleken. B. 3wis. Waider, Rande. Grandigekehr. Flepp. Fleppemalocher. Gais oder Gasche. Rußling, Präme. Kollach, Kolb. Kollachekitt, Kehr: Guſch. Dobereklinge, Dämpfkölle. Kleber, Susem, Trappen. Feldschoberer, Feldbartle. Zinken. Pettschaftverfälscher. Zinkenpflanzer, Schaber. Pfarrer. Pfarrhaus. 1... Pfeif (Tabakspfeif). Pferd. Pflugeisen. Pettschaft. Plaudern. Predigen. Kappen, Manchen. Priester. Rollach, Kolb. ! Prügel. Guves, Makes, Keiles. Prügeln. Koberen, Gufen. Pulver. Pfeffer, Kimmel. Q. Madiberen, Dipplen. Quartier. } Fede. 79 Ratiren. Rausch. Reben. Regen. Reguen. Niechen. Rind. Rock. Rosenkranz. Roßstall. 1 N. Fleppenmalochen, Fladere. Schwächer, Bloser, Bafer. Säftling. Maieme. Maiumen. Muffen. Horbogen. Malfes, Maleboschen. Steiger. Stenger fürs Aſum. Rüben. Scherling. Ruhen. Hauren. Säbel. Kerum. Sachen. Sore. Sac. Waiter, Rande. Säge. Geigen. Salat. Salz. Sänger. Sau. Saufen. • Kromet, Blättling. Spruntert. Schaller. Bale, Kronikel, Wurzelgraber, Raffert. Schwäche. Sanker für Bole, oder Kronikel. Kühnſtock, Laſel, Megern. Saustall. Schaaf. Schaaffleisch. Bosert von einem Lafel. Schämen. Schummeln. Scharf. Harber. Schauen. Spannen oder Linzen. 80 Schauer. Scheere. Bauser, Bumpsen. Krebs, Zwikerling. Schermesser. Flader Schury. Scheiden. Schibisnaschen. Scheinen. Bleken. Schelm. Schelmenstück. Schelten. Schenkel. Schenken. Scheu. Scheuer. Schießen. Schießgewehr. Schiltwache. Schinder. Schinderei. Schlachten. Schlagen. Schlaf. Schlafen. Schlafzimmer. Schlaflos seyn. Schläfrig. Schlafrock. Schlag od. Streich. Schlagen. Schleichen. Schlimm. Schließen. .1 1 1 1 · 1 Kanofer, Gschor, oder Ko chemer. Kanoferschury. Mamsen, oder Stimpfen. Trittling. Anblehen, Gsteken. Bauserig oder Bumferig. Schaffel, oder Schaffele. Klaffen, oder Schnellen. Buska, Mangere, oder Klaffa. Haurigerlaninger. Kafler. Kaflevei. Kaflen, Kazusem. Keilen, Guffen, Koberen. Schlane. Schlaunen. Schlannklamine oder Durm: flamine. Nobus schlaune. Schlaunerig. Schlaumalfes. Keyles, Guves, Koberes, oder Makes. Gufen, Koberen. Beduchtuaschen. Laf, oder Schofel. Schrenken. 81 Schloß (Thürschloß) Schloß (gedecktes Schloß) Schloß (Gebäude) Dalmerei. Hasche Dalmerei. Grandige Kehr. Dalmereiflammerer. Schloffer Schlucken Schlüffel. Schmalz. Schmauchen: Schmälzen. Schmid. Schmiden. Schmuzig. Schnallen. Schnee. Schneiden. Schneider. Schnupftabak. Schnupftuch. Schön. Schreiben. Schreiber. Schreibzeug. Schreiner. Schreien. Schrift: Acheln, oder Butten: Dalme. Schmunk, Schamm: 1 ས །། Döberlen. Sichern. Schubkarren. Schuh. Schuhmachen. Schürze. Schutt. Schuß. Schwanger. Flammerer. Flammerschinegeln. Schmunkig. Spangen. Schimel. Feße. Stichler, oder Stupfler: Dobere, Nasof. Wischerle. Dov. Febern, Faklen. Feberer, Fakler: Feberei. + · 1 Holzwurm. Jäbeln. Fleppen. Dralarum. Girchen, Trittling, Nuschen: Girchen, Nuschenpflanzer. Flame. Schnud. Schnellen, oder Klasset: Bunkisch, Dippel, Hopper: 82 Schwester. Glied. Schwaßen. Dibern, Schmußen, Puken. Schwein. Bale, Kronikel, Wurzelgraber. Schweinhirt. Schwören. Jäbeln. Sehen. Balebumser. Spannen, Linzen, Schmiren. Saife. Stein. Seiler. Sigel. Silber. Singen. Sißen. Sohn. Soldat. Spec. Speiße. Speien. Spielen. Spindel. Spinnen. Spißhub. Sprache. Sprechen. Springen. Stadt. Stall. Stecken. Storben. Sieifbettler. • · 1 • 1 Schmirling. Kißel. Strikler. Zinka. Kesuv. Schallen. Hauren. Visel. Laninger, Regam, Balomas chonum. Spokony. Achelsore. Gillen. Blättlingen, Hadern. Driffelspiz. Drifflen. Kanoffer, Gschor. Diblerei, Pukerei. Schmuſen, D bern, oder Pus kerei. Hordignaſchen, Guantnaschen. Mochum, Bollent, Steinhäufle. Stinker. Ratte, Sprade. Bäteren. Butschnuren, Schmaldalfer. 1 88 Speisekammer. Stehlen. Still. Stillet. Still stehen. Straße. Straßenräuber. Streite. Streich. Stricken. Stroh. Strohhaus. • • Freiflamina. Schornen, Schniffen, Zopfen, Gampfen, Schnoken. Beducht, Heime, Anstecken. Schuri. Veduchthauren. Teratt, Strade. Stradegschor, Stradekanoffer. Lami, Mori.. Gufes, Mok:s, Geiles, Koberes. Bohren, Neberen. Rauschet. Rauschkitt. Streifling. Strümpfe. Stube. Schrende, Hiz. Stunde. Schöde. Suchen. Suppe. Nuschen, Vilzen. Bolifska, Schnallen, Bolenderi. T. Labat. Dobere. Tabakrauchen. Nebeln. Tabafspfeifen. Tag. Jum. Tanzen. Tasche. Taub. Teller. Tempel. Thor. Thür. • . ! 1 4 SA Dobereckling, Dämpftöllen. Nikeln, Blattfüßen. Rande. Stumpf. Blättling. Grandige Kangeri, Duft. Grandige Winde. Winde. & 1 84 Tisch. Tischtuch. Tochter. Todt. Thaler. Theil. Theilen. Tagdieb. Todtschlagen. Töpfer. Tragen. Tranf. Trinken. Trunkenheit. Tuch. Tuch wollenes. • • 1 1 Glatt. Glattspreitling. Schir. Bäkeret. Natt. Schabole. Schabolen. Schnispringer. Makoberen, Mulkobern. Dreckschwalm. Buklen. Schwäche. Blosen, Schwächen, Bafen. Schwächerei, Baferei. Dame. Bokdame. Kohle, Massik, Sodum, Nikel, Teufel. Teufelholen. u. Stepfel. Kohlezopfen. Uhr. Umbringen. Uhr (Sackuhr) Unbekannt unten. Ueberfreschen. Lupper, Nopper, Schi. Kaboren. Randelupper. Nobismaker, Nobiskneis. Unterkinnig. Zvilkahlen. V. Verbrechen. Verbrennen. Verketschen. Verfunken. 85 [ Verrathen. Verstechen. Vogt. Verhören. Verhör. Dupfen. Schmusen, Baldobern. Scharle, Gritsch, Gsängerle. Verlinzen. Verling. W. Wagen. Waare. Wald. Waschen. Warten. Waffer. Weg. Weib. Wein. Wache. Wind. Wirth. Wirthshaus. Wurst. Zahlen. Zahn. Zanken. Zeug. Ziehen. 1 · • Scharon, Rädling. Sore. Krach, Jahr, Sprauß. Fladeren. Scheffhauren. Flude. Strade. Gaie, Muß. Jole. Schmirlaninger, Suspalamas chonum. Blässe. Baiser Hospes. Baiserkitt, Kande oder Kehr. Schlanke. 3. Pfräumen. Krächling. Stimpfen, Kappen. Sore. Ketschen. 1 86 Zimmermann. h Zimmer. Zorn. Zuchthaus. Zujammen. Spraußfeßer. Klanina. Stumpf. Schofelkitt, Bollerbais. Kameroschen. Zwei. Zwis. Zwetschgen. Zinn. Zeichengeben. Blauhosen. Blankbotill. Zinkensteken. Baden, Badisch. Huſiſch. Würtembergisch. Foklisch. } Baierisch. Bavarisch. Schweiz. Bum. Destreichisch. Käferisch. Französisch. Haafib. Großh. Bad. Bezirks - Amt. Gifler. i Misch Paris 746 Da s p 3 Arbeit s ha us al g das vorzüglichste Hülfsmittel in PARSONS LIGNAN University of MICHIGAN der Verwaltung des Armenwesens. 3 Dargelegt von D. Ferdinand Hand, Geh. Hofrathe und Professor zu Jena." Jena in der Cröker'schen Buchhandlung 1839. { Vorwort. Der er Verfasser dieser Blåtter, in sei- nem Berufe an die Wissenschaft ge= wiesen, hat den Lebensgrundsaß stets festgehalten, daß die Wissenschaft nicht dem Leben entfremden dürfe, und daß ei- nem Jeden obliege, für das Gemein- wesen nach Kräften mitzuwirken. So wurde er in den Kreis der Armenpflege der Stadt gezogen, der er als Bürger seit zwanzig Jahren angehört. Er trat als Mitglied in die Armencommission, welcher damals ein staatskundiger Mann vorstand, der durch Hinweisung auf die Institute des Auslandes und die Kennt- ' t IV Vorwort. niß richtiger Principien Ideen zur Ver- besserung des Armenwesens anregte. So tauschte der Verfasser gegen eine schon früher erworbene Erfahrung sich neue Ansichten ein und führte den lange ge- hegten Gedanken zur Anlage eines Arbeitshauses aus. Die Ausführung glückte bei der Mitwirkung landesherr- licher Gnade und unter Begünstigung wohlwollender Mitbürger, und es be- währte sich ein so entschiedener Nußen, daß bald die Nothwendigkeit einer ſol- chen Anstalt für jede Commun erkannt wurde. Nicht aus Büchern ward der Plan genommen, und nur erst nach völliger Einrichtung des Hauses sah sich der Verfasser in der hierzu gehörigen Literatur um. Da fand er vielfache und weitschichtige Entwürfe und eine Menge Gegenredner; jene waren gro- ßentheils unvorsichtig aufgestellt und da- her unausführbar; diese hielten sich an Vorwort. V 看 die verunglückten Versuche, und schienen mit Recht an der Zulässigkeit zu zwei- feln. Und dennoch ist und bleibt das Arbeitshaus das sicherste Mittel der Ver- armung zu steuern und die Sittlichkeit im Volke herzustellen. Jede Gelegen- heit sollte benugt werden, diesen Grund- ſaß klar und nachdrücklich auszusprechen. An den Verfasser gelangten An- fragen, wie er das Arbeitshaus ohne vor- ausgenommenen Fond eingerichtrt habe, und er glaubte, eine Besprechung der Sache könne zugleich als ein Aufruf an alle Gemeinden, denen die Pflege der Armen zufällt, gelten. So legt er seine Ansicht dar. Sie soll und kann nichts Neues enthalten, sondern nur Sicher- heit vor entgegengestellten Zweifeln ge- währen und zur allgemeinen Anerken- nung beitragen. Auch Gelehrtes_ent- halten diese Blätter nicht, aber Gut- gemeintes; sie sind für das Volk, dessen → | VI Vorwort. Ueberzeugung gewonnen werden muß, be- stimmt, und daher in einfachen und kur- zen Worten auf den Hauptgegenstand beschränkt. Erreicht wird ihr Zweck, wenn sie einen kleinen Beitrag zu dem Gedeihen des großen Werks der Ver- ſittlichung und des Gedeihens unſeres Volkes liefern, an welchem zu arbeiten jeder gute. Deutsche sich berufen füh- len muß. Jena den 12. Decbr. 1838. Seitdem Deutschland zu dem Bestand eines auf geordneten Verhältnissen beruhenden Friedens gelangt ist und in den meisten Ländern die Vor- theile, welche zur Belebung des Interesse an dem Gemeinwohl aus einer constitutionellen Verfaſſung hervorgehen, gewonnen hat, wurde auch dem Armen= wesen eine ernstere Pflege und namentlich eine sorg- ſamere Erforschung und Prüfung der hierbei leiten- den Grundsäge zugewendet. Eine Menge Schriftz steller waren thätig, und in den Acten jeder Stadt finden sich Gutachten, Plane, Ordnungen aller Art vor. Vieles wurde bis zur Ausführung gefördert, unendlich Vieles blieb bei der Spaltung der Mei- nungen und zum Theil auch wegen der Unanwend- barkeit nur geschriebenes Wort. Für Aufstellung allgemeiner Grundsäte verfolgte man einen zweifachen Weg der Untersuchung, indem man einmal nach den Quellen der Armuth forschte, und in der Abgrabung derselben die einzige oder beſte Hülfe für eine ſpä- tere Zukunft nachwies, und indem man die Maass regeln zu ergründen suchte, durch welche die einmal vorhandene Armuth der Gegenwart gemindert oder 1 2 gänzlich beseitigt würde. Auf beiden Wegen konnte man zu dem einen Ziel gelangen, welches in der Bewahrung und Verbesserung des Gemeinwohls zu erstreben ist. Unndthig war der von Vielen erho- bene Streit über die Frage, ob denn überhaupt in Deutschland Armuth zu finden, und in wiefern die vernommenen Klagen über die steigende Zahl der Dürftigen in Wahrheit begründet ſeyen; wobei man ſich in unsichere Berechnungen und in unzureichende Vergleichung mit anderen Ländern verlor, dagegen keineswegs beachtete, daß hierbei Alles oder das Meiste auf Localverhältnissen beruht, und Hauptstädte nicht den Maasstab für kleinere Städte und die Dorf= schaften gewähren können. Wer Archive durchgan= gen ist, wird wissen, daß in alter Zeit die Noth und Zahl der Armen nicht geringer, ſondern im Ge- gentheil größer, bei ungeregeltem Länderverhältniß die Belästigung umherziehender Bettler unbeschreib- lich und daher die Klagen allgemein waren. Allein auch jest finden sich nach Einführung von Ordnun- gen und Gründung von Anstalten noch viele Armen, und werden sich immer finden; noch gibt es eine große Zahl der Liederlichen und in Unsittlichkeit Ver- sinkenden, und wäre die Anzahl geringer geworden, so stimmt die Duldung derselben nicht mehr zu un- seren Zuständen des Lebens und der Gesittung. Nir- gends aber wird mehr übertrieben und mit allge= meinen Phrasen gespielt, als in dee Beurtheilung des Armenweſens, namentlich von Schriftstellern, die • 3 die Gegenstände von ihrer Stube aus zu betrachten pflegen, ohne je ins Leben eingetreten zu seyn; keiz ner Art von Verwaltung wird durch tadelnde Ur- theile mehr Unrecht gethan, als der Armenverwal tung, weil bei der Unmöglichkeit gänzlicher und schneller Abhülfe der Einzelne von einzelnen Beläſti- gungen der Bittenden und Bedürftigen nicht frei wird; nirgends haben so vielfache Collisionen des Algemeinen und Oeffentlichen mit den Privatinter= essen statt, wie man hier für Erhaltung der persön lichen Wohlthätigkeit; dort über die Centralisirung aller Kräfte predigen hört. Die Ursachen der Armuth in deutschen Ländern hat man mit großer Sörgfalt zu bezeichnen versucht: Man hat sie in Wirkungen der Natur nach unfrücht baren Jahren, in den Folgen der Zeitereignisse nach langdauernden Kriegen, in der bis zum Uebermaas anwachsenden Bevölkerung, in den Mißverhältnissen des gesellschaftlichen Lebens; wie in dem geringen Werth des Geldes, in der Hemmung der Gewerbe durch allzugroße Concurrenz, oder durch die Einfüh rung der Mäſchinen in Fabriken; in fehlerhaften Maastegeln der Regierungen bei Beschränkung der Gewerbfreiheit und des Handels, oder bei übermäßi ger Auflage von Abgaben und Steuern gefunden: Eine ruhige und umsichtige Betrachtung der Lage der Dinge gewinnt, wenn nicht einseitige Vorurtheile den Standpunct anweiſen, gar bald entscheidende Resultate, daß von allen genannten Ursachen Keine 1* 1 4 ¿ im Leben vorherrscht, Keine als nicht in der Zeitlage begründet erscheint, Viele dagegen nicht einmal in der Wahrheit bestehen. Dem Menschen wird Nichts leichter, als die Schuld von sich abzuwenden. Dies ergibt sich bei Erwägung der aufgestellten Ursachen unserer bedrückenden Armuth. Die Natur, welcher cine Schuld beigemessen wird, verläßt den Menschen nicht, und wenn sie in cinem Jahre ihre Gaben spärlicher reicht und eine minder reichliche Verndte erhöhte Preise der Nahrungsmittel und Stockung der Gewerbe herbeiführt, so gleichen dies die nächsten Jahre aus. Bei der vorgeschrittenen Kunst den Boden zu cultiviren und bei den vorhandenen Hülfs- mitteln der Landwirthschaft ist eine Hungersnoth und eine allgemeine aus Miswachs entstehende Armuth nicht unter uns zu fürchten. Auf dieser Stelle kön- nen und werden die Menschen, wenn sie wollen, sich helfen. Die Folgen des Kriegs oder sogar anhalten der Kriege sind nie dauernd gewesen, und die Nach- wehen, welche uns trafen, wurden in dem Zeit- raume von 23 Jahren fast ganz überwunden. Eine nächste Generation wird erst einen neuen Krieg er- leben müssen, um dessen Folgen kennen zu lernen. Auch hier reicht der angegebene Grund nicht aus. Die papierne Welt der Schriftsteller ist nicht die wirkliche. Die mehr und mehr zunehmende Bevöl- kerung kann nicht geläugnet werden; allein noch im- mer ist Raum für sie auf der deutschen Erde; noch finden wir Ländereien und Landstriche, welche unbe- 5 LO baut liegen und mithin nach richtiger Vertheilung für die Ueberzähligen zu benußen bleiben. Die Gründe, welche die meisten Auswanderer bestimmen, haben wir nun auf ganz anderem Gebiete des in- netn Menschen zu erkennen Gelegenheit gehabt. Doch abgesehen hiervon, wird eine Verminderung der Volkszahl der Verarmung keine Abhülfe gewäh- ren, so lange die Menschen sich nicht selbst raffen, sondern bei Nichtbefriedigung vermeinter Bedürfnisse alshald in Verzweiflung gerathen und cher Staats- verwaltung und das Schicksal, als sich selbst ankla- gen. Fehlerhafte Maasregeln der Regierungen mö- gen aus früheren Zeiten auch bei dem Armenwesen in reichlicher Zahl nachgewiesen werden können; al- lein was damals zu mannichfacher Störung und Beeinträchtigung geführt haben mag, kann ſeine Wirksamkeit nicht auf unsere Tage erstrecken, in denen wir auf sicherern Grundlagen fußen. Urtet eine einmal begründete Verfaſſung nicht in ein blo- ßes Spiel mit leeren Formen aus, so können die erfreulichen Ergebnisse in einem geordneten Staats- Haushalte, in einer gerechten Abwägung der Abga- ben und Lasten, in einer das Ungleiche tilgenden Ge- ſeßgebung, in einem nicht gestörten Verkehr des Er- werbs nicht mangeln. Die Gewerbsfreiheit hemmt in den meisten Ländern Deutschlands kein ungerech tes auf alten Privilegien beruhendes Herkommen, die großartige Idee der Handelsfreiheit ist faft über- raschend in die Wirklichkeit getreten und von der 6 Verwaltung wird nicht versäumt, den Wohlstand der Länder zu heben und zu befestigen. Wie nag also bei so günstigen Verhältnissen eine Verarmung unter den Bewohnern möglich seyn? Gerathen wir nicht in ein Widerspiel einseitiger Vorurtheile? Wie kann, fragen wir, im Besondern die Abhülfe eine allgemeine Mitwirkung finden, wo die eine Schaar unter Anführung namhafter Gelehrten nach Be= schränkung der Gewerbsfreiheit und Einführung der Zünfte schreit, während den Anderen die liberalste Frei- gebung immer noch nicht genügt? So aber scheint von allen den erwähnten Ursachen nur Eine übrig zu bleiben, auf die wir die. Andauer und Vergröße- rung der Armuth zurückführen dürften, die Misver- hältnisse des gesellschaftlichen Zustandes. Wir kön- nen leicht zugestehen, daß der geringe Werth des Geldes, nach dem wir heute für Thaler das crkau- fen, was vor hundert Jahren nur Groschen gekostet hat, mit dem geringen Arbeitslohn in einem Miss verhältnisse steht. Allein theils muß diese Behaup- tung eine Einschränkung darin finden, daß nicht aile Arbeitslohne herabgedrückt, viele mit den übrigen Preisen erhöht worden sind, wie die Rechnungen der Handwerker uns täglich erweisen, und wie der Holz- spalter jest 12 Gr. für das Spalten der Klafter er- wirbt, der vor 50 Jahren nur 6 Gr. Lohn erhielt. Wohl mag die Concurrenz der Arbeiter einer Gat- tung an manchen Orten den Erwerb der Handwer- ker schmälern und so allmälig auf Verarmung hin- + 7 zuführen drohen; allein auch hierbei ist das Urtheil ſehr einzuschränken, obgleich nicht geläugnet werden soll, daß wirklich Uebelstände auf dieser Stelle aus jenen unglücklichen Ansichten hervorgehen, welche die an sich nicht tadelnswerthen Heimathsgeseße nach ei- nem sehr beschränkten und armseligen Grundſahe entwerfen und handhaben licßen. Im Ganzen sind der Arbeiter nicht zu Viele, vielmehr der guten Ur- beiter noch zu Wenige. So lehrt die Erfahrung, die überall auf eine Menge unwissender Pfuscher und untauglicher und darum allein verarmter Arbeiter ftößt. Der Mann, welcher, gut unterrichtet, sein Handwerk und Geschäft wohl versteht und redlich bc- treibt, findet unter uns sein Fortkommen und Brod, und nur dem der Selbstständigkeit ermangelnden weiblichen Geschlecht muß es schwerer fallen, bei der verminderten Gelegenheit des Erwerbß sich zu erhal- ten. Dennoch vernehmen wir fortdauernd bei aller Ueberzahl der Subjecte über den Mangel brauchbarer und guter Dienstboten klagen. Was endlich das Fu= brikwesen und die Einführung der Maschinen anlangt, macht schon die getheilte Meinung der Gegner und Vertheidiger das Urtheil schwankend. Zwar wird dasjenige, was Maschinen fertigen, den Menschen- händen entzogen und dadurch der Lohn entnommen; allein man darf auch nicht übersehen, wie die Erfin- dung und Einführung künstlicher Hülfsmittel zur Er- sparung der Arbeit stets mit einer umfangreicheren Ausbildung der Industrie verbunden ist, und die 7 ** F 8 Cultur des Geistes, welche auf Fabrication und da= durch auf die Erhaltung ganzer Länder führt, in derselben Art und mit demſelben zureichenden Grunde Dreschmaschinen und Spinnmaschinen zu erfinden. sich berechtigt findet, mit welchem die Inſtrumente der Handwerker und das Spinnrad erfunden wurden. Die Leichtigkeit aber, mit welcher durch Maschinen eine große Menge Producte geliefert werden, führt überdies eiucn niedrigern Preis mit. sich, wie wir die Elle Tuch zu 16 Gr. kaufen, welche vor 20 Jah ren 1 Thlr. kostete; und statt daß sonst eine gerin- gere Zahl von Producten auch einen mäßigeren Ca- pitalgewinn brachte und wenigere Arbeiter beschäftigte, wird jeht ein größerer Umschwung des Verkehrs ge= wonnen und durch diesen wieder auf andern Wegen eine Menge vorher ruhender Hände beschäftigt. Dies alles vermag nicht die unläugbare Schattenseite des Maschinenwesens zu erhellen; denn jede Ueberbietung schadet und die Zeit darf den nachtheiligen Einfluß, der namentlich in der Täuſchung beruht, mit welcher Maschinen meistentheils äußerlich stattliche, aber ge- haltlose Producte liefern, zu beseitigen nicht anstehen. Wenn nun die Ursachen der Armuth, welche man als die vorherrschenden benennt, nicht eine Un- bedingtheit erkennen lassen, so wird dagegen kein Vernünftiger läugnen wollen, daß Einflüsse, welche aus dem Verhältniß der Staaten zu einander, aus der Verfaſſung der Länder, aus dem Standpunct der Cultur und dem Charakter der Zeit hervorgehen, 1 'entſcheidend mitwirken und die Armuth in ein Mis- verhältniß zum Reichthum und zur Wohlhabenheit stellen, ja sie erzeugen und erhöhen können. Da aber läßt sich immer nur erwiedern, auf dem Stand- puncte, von welchem aus wir uns bemühen, der Ar- muth unmittelbar zu helfen und das allgemeine Wohl auch in der Zeit ungünstiger Einflüsse zu befestigen, sey nicht sowohl dahin zu wirken, daß das einmal Vorhandene plöglich aufgehoben und nicht vorhanden scy, oder daß Maasregeln gelehrt werden, zu deren Anwendung nirgends die Möglichkeit gefunden wird. Man verliert sich hierbei nur zu leicht in Abstractio= nen, die der Practiker in ihrer Folgerichtigkeit zwar anerkennen, aber nicht gebrauchen kann. Die Hauptquelle und unbedingt wirkende Ursache der Verarmung liegt in dem einzelnen Menschen selbst, nicht sowohl in den Verhältnissen, als vielmehr in dem Mangel der Kraft der Berhältnisse Herr zu werden und in ihnen sich frei zu bewegen. Scheiden wir die Armen aus, welchen körperliche und geistige Schwäche und Gebrechen von Geburt an oder durch Unglücksfälle, Krankheit, Brandvcrluſt und andere von außen eindringende Uebel die Kraft und Mög- lichkeit benommen haben, den Mangel zu beseitigen und den hereinbrechenden Leiden entgegenzukämpfen, so fällt die Zurechnung bei den Uebrigen allein auf sie selbst zurück, und die Noth erscheint als Schuld. In der geistigen und sittlichen Verderbniß liegt der Grund, welcher zur Armuth führt und durch sie den 10 Mitbürgern unerträgliche. Laſt und Schande bereitet. Dieſer Grundſaß ist nicht etwa, wie Viele gemeint haben, eine Ansicht von Pädagogen und Moralisten; er ist aus der Beobachtung des Menschenlebens ent- nommen, und diese gilt hier mehr als alle staats- wirthschaftliche Philosophie. Daß Arme, welche durch Alter und Krankheit iu gänzliche Unthätigkeit versetzt worden sind, einer Hülfe als Mitmenschen bedürfen, fällt Keinem der Mitbürger schwer, und jedes Herz, das für Menschenliebe schlägt, willigt in den Antheil an der zu leistenden Aufhülfe. Wenn wir aber von Verarmten sprechen, verstehen wir vorzüglich diejenige Classe von Menschen, welche nicht von unverschulde- ten Unglück betroffen, in näherer oder entfernterer Beziehung die Urheber ihrer eigenen Hülfsbedürftigen Lage geworden sind, und weil kein ausreichender Grund der Rechtfertigung vorhanden, und das Mit- leiden nach rechtlicher Gebühr versagt scheint, zurück- gewiesen auf falsche Wege gerathen und den Mit- bürgern als Bettler, als Betrüger, als Liederliche und in Schmuz Bersunkene zur schweren Last wer- den. Die Natur gewährt nach einem nicht unge- rechten Geset Geiſtes - und Körperkräfte; dieſe rich- tig und besonnen verwendet, verlassen den Menschen in keiner Lage des Lebens, und selbst nicht in Zei- ten, die man vorschnell die schlechten nennt, sobald nicht Alles günstig entgegenkommt und Schwierig- keiten des Lebens sich zeigen. So ist der Weg des Fortkommens Jedem eröffnet. Aber der Mensch will 1 11 nicht, will nicht die vorhandenen Kräfte benuten, will nicht entsagen, wo die Klugheit Einschränkung gebietet, will nicht auf steilerem Wege zum 3icle wandern. So erkennen wir als Quellen der Ver- armung 1) Mangelhaftigkeit der geistigen Ausbil- dung; 2) Mangel sittlicher Grundsäge für Redlich- keit und Treue; 3) Trägheit und Faulheit; 4) ord- nungslose Lebensweise und Verschwendung; 5) Aus- schweifung des Geschlechtstricbes; 6) übermäßigen Genuß des Brantweins und anderer geistigen Ge= tränke; 7) Hang zum Spiel. So lehrt die Erfah- rung und führt uns auf das geistige und moralische Verderbniß zurück, für welches ein_Jeder selbst mit seiner Willenskraft einzuſtchen hat, da ja auch der durch Erziehung Bernachlässigte sich retten kann und soll. Weit entfernt, diese Gebrechen der leidenden Menschen allein oder im höheren Grade unserer Zeit zuzuschreiben, oder mit unwahren Farben das Verderbniß der Mitwelt zu zeichnen, müssen wir doch zugestehen, daß sie vorhanden und uns nahe ge= stellt sind. Iene Fehler und Laster greifen aber, als aus einer Duelle entstammt, in einander, so das sic wechselseitig einander nach sich ziehen und vorauss sehen. Zu Armen werden und sind, die sich selbst verlaffen haben, meist aus Mangel geistiger und moralischer Kraft, selten aus Uebermaas der Leiden- ſchaftlichkeit. Bon dem Wege der Mäßigkeit und Ordnung abgekommen, werden sie Betrüger; denn unter Hundert Armen zählt man kaum drei oder vier, 19 welche nicht im Betrug eine Aushülfe suchen und sich nicht scheuen, unrechtlich gegen Andere zu han- teln. Soll nun es besser werden und das bürger- liche Leben in Sicherheit und Ordnung bestchen, so muß alle Armenpflege zur Sittenpflege werden, und ein policeilicher Schuß den Gemeindegliedern, die sich durch Untauglichkeit der Genossen gefährdet ſehen, Beruhigung gewähren. Nach jener näheren Be- zeichnung der Ursachen können wir die Armen in verschiedene Classen theilen. 1. 3ur Armuth führt der Mangel geistiger Ausbildung, welcher weniger durch Fehlerhaftigkeit des Schulunterrichts, als durch eigene Widerspen- stigkeit herbeigeführt wird, mehr in den späteren Jahren, als in der Schulzeit eintritt. Vielen begeg- nen wir, welche nicht gelernt haben, wodurch man Brod verdient; unwissende und untaugliche Arbeiter werden täglich entlaſſen, und der Mangel der Kennt- niß macht sich am meisten dann kenntlich, wenn ihn zu verdrängen zu spät ist. Die größere Zahl ver- armter Handwerker befaßt die Unwissenden, deren Pfuscherarbeiten nicht Umsatz finden können. Viele Frauen erscheinen, sobald der Zod ihnen den Ehe- mann raubt, plößlich als verarmte, weil sie beken- nen müssen, keine Arbeit erlernt zu haben, welche nur einigermaßen nähre. 2. Wic feste sittliche Grundsäße dem Menschen uberhaupt in allen Lagen des Lebens Halt und Si- cherheit gewähren, so greifen sie einmal gewonnen } 13 1 bei den niedern Ständen um ſo entſcheidender ein, je weniger sie da zur Sache der feineren Reflexion werden, sondern gleichsam zu einem geistigen Mecha- nismus sich gestalten, durch welchen die Handlungen nach den einmal festgestellten und unverrücklichen Geſetzen zu Stande kommen. So viel macht ein gediegener Charakter unter Bürgern aus; dies war die Grundlage von den Zugenden der deutschen Treue und Redlichkeit in alter Zeit. Die Moral unseres gemeinen Mannes dagegen beschränkt sich auf we nige Capitel und begreift gewöhnlich nur die Chr lichkeit, welche nicht entwendet und nicht betrügt, und die Mäßigung, welche nicht in sinnlichen Ges nüssen ausschweift. Aber auch hierzu mangelt es in unsern Tagen an klaren und festen Grundsätzen. So entsteht nur zu leicht der Hang zur Bevortheis lung und derjenigen Berückung, welche nicht als strafbarcs Vergehen vor Gericht gezogen wird, der Hang zur Lüge und Intrigue, aus denen entschliches Unglück hervorgeht. Das Vertrauen der Mitbürger schwindet, der Miscredit scheucht Andere zurück, und so kommt auch der nicht Unthätige in Verfall und endlich in Armuth. Unsere Schulen sind eifrig be- müht, den Kopf zu bilden, aber sie reichen bei man- gelnder Bildung der Grundsätze dadurch nur noch mehr Hülfsmittel für eine raffinirte Unredlichkeit dar. So wird nicht selten sehr frühe der Grundstein künf- tiger Verarmnng gelegt. Wir begegnen dürftigen und herabgekommenen Menschen, deren Fall einzig 14 ! nur die Lüge und die Untreue herbeiführte, oder in denen der Mangel an Gewissenhaftigkeit alle andern Fehler, aus welchen der Verfall hervorging, erzeugte. Auch hier liegt der Reichthum des Menschen in ihm selbst; die Reinheit und Festigkeit des sittlichen Cha- rafters wird ihn nicht verarmen lassen. 3. Eine dritte Classe ist nicht sowohl unwissend und gewissenlos, als faul und träge. Leichter ist's Brod crbetteln als cs erarbeiten; statt die Hände zu rühren und die vorhandenen Kräfte anzustrengen, findet die Trägheit bequemer, fremdes Hab und Gut zu dem Seinigen zu machen; Betrug und Dieberei ist der nächste Schritt. Ich habe Individuen kennen gelernt, die lieber bis zum Zähneklappern gehungert, als die Hände zur Thätigkeit gerührt haben. Die Arbeitsscheu wird erhöht, wenn der Mangel an Kennt- niß und Bildung nur auf niedrige und schwere Ar- beit hinweißt, oder wenn ein falsches Ehrgefühl da- zwischen tritt, und man sich schämt Holz zu hacken und Steine zu klopfen. Des Thätigen Wahlspruch lautet: ich schäme mich keiner ehrlichen Arbeit. 4. Wie sehr der Rangel an Ordning und Reinlichkeit, die Vernachlässigung einer geregelten Lebensweise und die an Stelle der Sparsamkeit tre- tende Verschwendung ganze Familien zerrüttet und ail den Bettelstab bringt, bedarf keiner genauen Nach- weisung. Bielen wäre allein durch eine Regel dek Ordnung geholfen; sie kennen aber weder die Ge- fege der Vorsicht, noch den Werth des Erworbenen, ! 15 und der nächste Augenblick des sinnlichen Genusses bleibt das einzige Lebensziel. Unordnung und Un- reinlichkeit sind im bürgerlichen Leben fressende Uebel. Ich habe ganze und doch in anderer Hinsicht brave Familien verarmen sehen, weil die Hausfrau un- ſauber und nachlässig das Hausweſen in Schmuz ver- finken ließ. Auf einer andern Seite wirkt Eitelkeit und Prunklicbe, die das Ermorbene an nichtswür- dige Dinge verschwendet und das Hemde vom Leibe verſeßt, um einen zierenden Puß einzukaufen; der Puß wird bald abgenutt, und das Hemde fehlt nun auch. j 5. Wie die Ausschweifung der Geschlechter sich in unsern Tagen erhöht habe, soll hier nicht näher crörtert werden. Die Thatsache liegt vor, daß sie groß ist, und es kann der höhere oder geringere Grad für einzelne Städte und Orte die allgemeine Gültigkeit der Wahrheit nicht beseitigen. Familien ſchen` wir zerrüttet und verkümmert, wenn der Mann auf unerlaubten Wegen seiner Lust nachgeht. Das Verderbniß aber fällt noch mehr dem weiblicher Geschlechte zu, so daß unsere Sorge sogar auf Mäd÷ chen sich erstrecken muß, welche noch die Schule beż suchen. Verfolgt man den Weg, auf welchem Mäd÷ chen zu feilen Dirnen werden und später in das größte Elend versinken, wird man bald wahrnehmen, wie der leichte Erwerb, welcher statt Thätigkeit nur bloße Hingabe erfordert, und die Eitelkeit, welcher durch Gunſt und Geschenke geschmeichelt wird, mehë 16 noch bewirken, als eine vorherrschende Sinnlichkeit, daher mit einer strengeren Lebensordnung und durch Arbeitsamkeit der Lasterhaftigkeit und der daraus hervorgehenden Verarmung gesteuert werden kann. 6. Dem Beobachter des gemeinen Lebens wird keine Untugend so oft unter beiden Geschlechtern be- gegnen, als die Trunkliebe, die bald zur Sucht wird, und Keins der anderen Laster kann genannt werden, das nicht in ihr Ursprung und Nahrung finde, oder mit ihr in Verwandtschaft stche. Darüber ist un endlich Bieles, und zwar meist vergebens, gesprochen und geschrieben worden; der Name der Brantwein- pest ist kein falscher. Man verstopfe diese Quelle der Verarmung, und das Wohlbefinden und der Wohlstand wird zu Tausenden zurückkehren. Keine Stadt, kein Dorf gibt es, in welchem nicht Personen genannt werden müſſen, die Haus und Vermögen vertrunken, sich des häuslichen Friedens beraubt und alle Tugend dem Glase geopfert haben, und so zu Bettlern geworden sind. Da möchten wir mit vol- lem Rechte unwillig gegen die Regierungen werden, welche den Verkauf des Giftes in den Apotheken be- wachen, die Straßenpolicei mit bitterer Strenge ausüben, und dagegen über die Bereitung, den Ver- kauf und den Genuß des Brantweins kein Geſetz kennen, ja die Zahl der Schenken sich täglich ver- mehren und in denselben die gräulichsten Exceſſe be= gehen lassen, weil von den Schenken und von dem wo möglich größten Abſaß des Brantweins der Staat 17 oder die Caffe der Stadt den Gewinn einer Abgabe bezieht. Die aus solchem Unwesen hervorgehende Menge der Bettler und Verarmten nimmt all die- sen Gewinn wieder hinweg. 7. Nicht minder verheerend greift die Spiel- sucht ins bürgerliche Leben ein, was keiner weiteren Ausführung bedarf. Doch tritt hierbei eine locale Verschiedenheit hervor, indem an manchen Orten der Hang zum Spiel durch den in der Gesellschaft herr- schenden Geist genährt wird, an Anderen mehr aus der Arbeitsscheu und Trägheit der Einzelnen hervor= geht. Am verderblichſten wirkt das Lottoſpiel, deſſen Privilegium dem Staate, wo es noch gilt, als Sünde angerechnet werden muß. Strafen helfen hierbei nicht, weil sie meistens diejenigen treffen, welche eine Geld- buße zu erlegen gar nicht im Stande sind, und im Gefängniß eher eine Versorgung finden. So erscheint der einzelne Mensch allein als Schöpfer seines Unglücks und der Verarmte in der Verwendung seiner Willenskraft crlahmt. Verar- mung und Lasterhaftigkeit sind Ausgeburten einer Mutter und gehen Hand in Hand. Unter den Bes wohnern der Zuchthäuser wird die Mehrzahl uns darauf hinweisen, daß die Unmöglichkeit oder die Schwierigkeit sich zu erhalten und die drängenden Anforderungen der Sinnlichkeit zu befriedigen sie hat Verbrecher werden lassen. Mögen aber die äußeren, immer nur vorübergehenden Hinderungen, welche man fälschlich als den legten Grund betrachtet, noch so 2 18 schwer fallen, der besonnene, für Arbeit gebildete, ſittlich geregelte Mensch überwindet sie und hilft ſich durch und bedarf nicht fremder Stüße. Und den- noch dürfen wir die Anklage nicht zu sehr schärfen; denn selbst der lasterhafte und entärtete und dadurch im Schmuz versinkende Mensch muß so lange nur als ein irrender und fehlender betrachtet werden, als noch nicht alle Keime der Menschlichkeit erstickt sind. Da greift dann die Pflicht des Staates und der Gemeinde ein, welche zur ersten Sorge hat, daß in ihr sittliche Reinheit, rechtliche Sicherheit, bürger- liche Ordnung fest begründet ſeh. Diejenige Stadt nur heißt eine blühende, welche nicht nahrungslose und unſittliche Bürger in sich faßt. Dafür auch bestellt sie eine Armenpflege, welcher als strenge Verpflichtung zukommt, zur Abwehr der Dürftigkeit die Verſittlichung zu ermitteln und ſelbſt mit Zwang herzustellen. Den einmal Verarmten und durch seine ·Schuld und zum Nächtheil Anderer Darbenden mit einer milden Gabe für den Augenblick unterstüßen, dem Hungernden Brod reichen, kann keine dauernde Abhülfe gewähren; denn statt das Uebel aufzuheben, vergrößern wir es, indem wir der Faulheit und Schlechtigkeit ein Polster unterlegen. So kanni ſelbſt die Mildthätigkeit zum Vergehen werden. · Wohl sagt man, in den Geſchen des Staats sey das Recht begründet, nach welchem Jeder, der sich seine Subsistenz zu verschaffen unvermögend sey, einen Anspruch an Hülfe bei der Gemeinde geltend machen 4 1 19 könne; allein solchem Rechte muß ber nicht leicht zu führende Beweis für die Unmöglichkeit einer selbst vermittelten Subsistenz vorausgehen, und der Ein- zelne, welcher von Armen angesprochen und belästigt wird, hat nicht vergebliche Opfer zu bringen. Alles Bettelwesen bleibt Unwesen und ein strafbares Ver- gehen. Die Armencaffen vermögen nicht mehr den Anſprüchen zu genügen, só daß kaum abzusehen, auf welchem Wege die Behörde zut ausreichenden Mit- teln gelange, während überall noch Erdboden auf Bearbeitung wartet und müſſige Hände ruhen. Die Einreden der neuen Vertheidiger einer ungehinder= ten Mildthätigkeit ermangeln der genügenden Bes deutung. Man sagt, die Verbote des Bettelns wers fen diejenigen, die in nicht verwirkter Noth darben und wegen Gebrechlichkeit und Krankheit sich Brod zu erwerben unfähig sind, mit denen, die aus Faul- heit und Liederlichkeit das Mitleid Anderer miß- brauchen, den wahrhaft Bedürftigen und den Heuch ler in eine Claſſe. Dies wäre aber ja doch nur eine nachlässige und fehlerhäfte Verwaltung der Ge- sebe, nicht Mängel des Gefeßès, welches von jèner Unterscheidung ausgeht. Man nennt den anerkann= ten Grund, mit welchem man die Bettler aufgreift, um den Anblick zèrlumpter und von Schinuz star= render Menschen den Bewohnern einer Städt nicht widrig und schimpflich werden zu lassen, einen uns gerechten; denn ungerecht sch es, Menschen wie Un- rath von den Straßen zu kehren. Dennoch kommt 2* 20 es jeder gebildeten Geſellſchaft zu, Unrath und Schmuz, wo er sich finde, und wenn er auch an Menschen klebt oder sie selbst es sind, zu entfernen. Alle Ueber- treibung sinkt in sich selbst zusammen. So auch die Ansichten der neuesten Zeit, wie sie Naville auf- stellt, nach denen alle geschliche Armenpflege als Un- heil bringend aufgehoben und Allcs dem Vertrauen einer andauernden Mildthätigkeit überlassen werden soll. Diese Freunde der Menschheit gerathen mit sich selbst in Widerspruch und führen Verwirrung herbei, weil sie ja doch auf Abhülfe des Elendes zu- rückkommen müſſen, und sich dazu die Mittel durch falsche Principien abgeschnitten haben. Wird unter culțivirten Völkern öffentliche Sicherung, Erhaltung der Ordnung, Handhabung der Sittlichkeit, Sorge für den, welcher sich selbst zu leiten unfähig gewor- den ist und die Regeln eines gesitteten Lebens ver- leht, zu einer Verpflichtung, welche jeder Commun und deren Verwaltung zukommt, so hat sie auch das Recht, das Bettelwesen zu beseitigen und die Pflicht gegen Uebelstände, nach deren Aufhebung erst Ordnung und Wohlstand des Ganzen und jedes Ein- zelnen eintritt, vorzuschreiten. Sie hat nicht allein die Bettler von den Straßen und aus den Häusern, in die sie belästigend und als verdächtige Gäste tre- ten, zu entfernen, und nach Unterscheidung derer, die durch Körperleiden und Krankheit oder durch Alter- schwäche und plößlich einbrechendes Unglück eines Beistandes unmittelbar bedürfen, auch den durch die * 1 21 vorher genannten Fehler und Laster verarmten Mit- bürgern eine vorzügliche Sorge zuzuwenden, da von diesen namentlich Gefahr und Nachtheil fürs Ganze zu fürchten steht. Dabei sind zwei Grundsähe zur Richtschnur zu wählen: 1. Daß die Quelle des Uebels abgegraben werde, und mithin der durch eigene Schuld vom richtigen Lebensweg Abgeirrte zurückgeführt, der in Laster Verfallene gebessert, der Ordnungslose zu einer Re- gel verpflichtet, der für Andere Gefährliche zur Be- sonnenheit gebracht werde; und 2. daß die in den Individuen vorhandenen. Kräfte, seyen es auch geringere, aufgeboten und sorg- ſam benutt werden, um sowohl die Subsistenz zu vermitteln, als auch eine Rückkehr in ein wohlbe- stelltes bürgerliches Leben möglich zu machen. Beides wird nicht durch die freie Mildthätig- keit zu Stande gebracht und durch bloße Gaben er- reicht, vielmehr durch dieselben ein glücklicher Erfolg vereitelt. Soll nach zufälligen Regungen der Men- schenliche jeder Dürftige, jeder um Hülfe Bittende sogleich eine Unterstützung erhalten, so wächst die Zahl der Bittenden zum gränzenlosen Ucbermaas, und das Elend wird nur größer; will man ohne gründliche Heilung nur für die nächſte Gegenwart sorgen, wird eine nicht eben ferne Zukunft dafür strafen. Die Gemeinde und der Staat hat Anstal- ten zu errichten und zu pflegen, welche in genauer 1 22 Begränzung gegenseitig ſich nicht hindern, sondern fördernd in einander eingreifen. Die der Gesellschaft gefährlichen und der Si cherheit des Einzelnen Trok bietenden Menschen sind Verbrecher oder in Bosheit Versunkenę. Für solche hat man Zucht- und Strafhäuser errichtet. Diese lei- ſten das Geforderte meistens nur bei denen, welche ihnen auf Lebenszeit übergeben werden, mit ausreiz chendem Erfolge, wenn dagegen die nur auf kurzę Zeit zur Strafe Gezogenen nach ihrer Entlassung nicht selten dem Verderben als Gebrandmarkte, der Verarmung als Hülflose mehr als vorher zueilen. Die deshalb eingerichteten Unſtalten zur Beaufsich- tigung und Pflege der entlassenen Sträflinge wer- den dann vergeblich arbeiten, uud die Pfleglinge bald wieder zu den Strafhäusern wandern, wenn man nicht versichert ist, daß der Entlaſſene durch die Straf- anſtalt ſelbſt gründlich gebeſſert worden; die bezweckte Einführung ins Leben wird nicht gelingen, so lange nicht durch eine längere und genaue Beobachtung und Prüfung eine Garantie vor Rückfällen gegeben wird. Unterſtüßung an Geld thụt hierbei das Wenigste. Neben den Zuchthäusern bestehen fast in allen Ländern sogenannte Strafarbeitshäuser, in welchen gefährliche und liederliche Menschen aus dem Lande policeilich bewahrt und zur Arbeit zwangsweise an- gehalten werden, Die Aufnahme wird immer als eine Strafe betrachtet und nach einem Jahre oder neun Monaten erfolgt die Entlassung, welche schon 23 darum, weil die Erhaltung nicht ohne Kostenaufwand geschehen kann, möglichst beeilt wird. Sie treffen meistens die tadelnden Gegenreden, welche man über Arbeitshäuser überhaupt ausgesprochen hat. Wir werden daher in der Folge auf sie zurückkommen müssen. Aber diesen Anstalten stehen diejenigen gegens über, welche die Kranken, Altersschwachen und Aṛ- beitsunfähigen aufnehmen, und Armenhäuser, Hospi= täler, Siechhäuser heißen. Hier bleibt die Unter- stütung der Hauptzweck, und die Mildthätigkeit wird allein in Anspruch genommen. Allein noch finden wir drei Arten von Armen und Hülfsbedürftigen, welche in keine der genannten Anstalten aufgenommen werden können, indem sie weder ein Berhalten zeigten, das sie zu dem Straf- arbeitshaus verdammen lies, noch durch Krankheit oder Alter gebeugt worden, um in ein Armenhaus aufgenommen zu werden, die aber doch der Com- mun zur Last fallen, durch Betteln sich ernähren oder in einem ehrlosen und unſittlichen Leben der Ge- meinde zur Schande gereichen. Diese sind 1) diejeni- gen, welche arbeitsfähig und nicht aus Scheu vor der Arbeit sich durch Leichtsinn, Ordnungslosigkeit in eis ner Lage befinden, in welcher sie ohne fremde Auf- hülfe ganz verloren gehen müssen; sie besiten kör- perliches Vermögen und Willen zur Arbeit, allein theils entgeht ihnen im Mangel des Vertrauens bei ihren Mitbürgern die Gelegenheit zur Arbeit, theils } } 24 kommen sie mit ihrem Haushalt nicht aufs Reine; 2) diejenigen, welche der Trunkſucht, der Hurerei, der Liederlichkeit hingegeben, einer fortgesetten Ein- ſchränkung und der geregelten Ordnung und Arbeit bedürfen, um zur Sittlichkeit zurückgeführt zu wer- den; 3) diejenigen, welche Faulheit und Arbeits- scheu in den Schmuz des Lebens versinken läßt. Dieſen allen zu Hülfe zu kommen, vor ihren Vergehen und Ausschweisungen sicher zu stellen und sie zu brauchbaren Menschen umzuschaffen, dient al- lein ein Arbeitshaus, in welchem sie die vor- handenen Kräfte zu einer nüßlichen und ihre Er- Haltung vermittelnden Thätigkeit anzuwenden, durch geregelte Ordnung und Geſeßlichkeit angehalten wer- den, und die Ueberzeugung gewinnen, daß Anstren- gung und Fleiß, Mäßigkeit und Ordnung allein zu einem gewissen Wohlstand führt, die Bestimmung des Lebens aber in einer sittlichen Tüchtigkeit beruht. Wozu auch ein fremdes Hülfsmittel, das Geld An- derer, in Anspruch nehmen, wo, was rette und helfe in jedem, der da zu leiden bekennt, wenn auch unbe- nußt und verwahrloßt, liegt? Solche Arbeitshäuſer, mag der erste Gedanke dazu von England oder von Deutschland ausgegangen seyn, hat man nach Vor- aussehung ihrer Nüglichkeit fast in allen Ländern errichtet und auf verschiedene Weise unterhalten und gepflegt. Viele Stimmen haben sich laut dafür er- klärt; aber nicht minder viele Gegenredner sind auf- gestanden und haben, namentlich in neuester Zeit, 25 durch den Anschein, als sprächen sie für die Würde der Menschheit, die Sache und ihre Anwendbarkeit verdächtigt. Der Grundgedanke steht fest: das Ur- beitshaus soll die vorhandenen Kräfte der Menschen zu deren Selbsthülfe aufbieten und verwenden, und eine sittliche Besserung und bürgerliche Ordnung herbeiführen; allein die Gegner wollen der Erfah= rung so viele Gegengründe entnommen haben, daß man entweder die Ausführbarkeit geradehin läugnen, oder die Schuld allein der Art und Weise der Aus- führung beimessen muß. Wir sind, um zu einer klaren Ueberzeugung zu gelangen, genöthigt, auf die erhobenen Entgegnungen prüfend einzugehen, halten aber jenen obersten Grundſaß der Bestimmung fest, um vor Beimischung fremdartiger Zwecke sicher zu seyn. Von den Gegnern, denen wir den Gewinn ei- ner umsichtigen Würdigung verdanken, werden fol- gende Gründe gegen die Arbeitshäuser aufgestellt: 1) „Indem in dem Arbeitshause eine große, aus einer Provinz oder aus dem ganzen Lande ge= ſammelte Maſſe von Menschen vereinigt und beſchäf- tigt werden, wird den Bewohnern der Stadt, wo sie angelegt sind, Nahrung entzogen." Dies bezicht sich auf Anstalten, in welchen eine große Anzahl In- dividuen, wie in Venedig 500, in dem Kirchspiel St. Marg le Bone zu London 856, oder die Lie- derlichen aus einem ganzen Lande vereinigt werden. Da entsteht allerdings leicht die Ungerechtigkeit ge- 26 } gen die Bewohner der Stadt, in welche eine Masse Arbeiter geworfen werden, die den Handwerkern die Arbeit entziehen. Wer aber trägt die Schuld? Nur die falsche Einrichtung, die wir vermeiden können, Einer jeden Commun fallen nach den Heimathsver- hältnissen die ihr angestammten Individuen zu, und dieſe müſſen und können in ihr Nahrung finden, ohne die Mitbürger zu beeinträchtigen. Die allzugroße Ausdehnung hat viele Anstalten dieser Art zerstört; wir aber haben uns por jeder Centralisirung zu wehren. 2) Um die Producte, die sich in den Anstal- ten finden, in Geld zu ſehen, erniedrigt man die Preise, und diese niedergedrückten Preise schaden, indem diejenigen, welche außer dem Arbeitshauſe ein gleiches Geschäft betreiben, für solch niedrigen Lohn nicht arbeiten können." Wieder ein Fehler der Ein- richtung. Wer in einer kleineren Stadt das Arbeits- haus zu einer Strumpfmanufactur oder eine Schuh- fabrik, wie dies in England geschah, machen möchte, würde einen größeren Nachtheil, nämlich eine allge= meine Armuth, herbeiziehen. Das Arbeitshaus darf nie zur Fabrik werden, und festzustellen ist, daß jede Fabrication, welche dem Gewerbintereſſe Eintrag_thut, ausgeschlossen werde. Dem Schuhmacher und dem Schneider, der vorher unter seinen Mitbürgern Arbeit fand, ist solche auch in dem Arbeitshause rechtlich zu gönnen.) 27 3) „Die gefertigten Waren können nicht ab- gescht werden, es häufen sich Vorräthe, veren Ver- kauf mit einem die Erhaltung der Anstalt gefähr- denden Verluste verbunden.“ Auch hier mangelt Klug- heit, welche überall ein bestimmtes Maas berücksich- tigt. Magazine dürfen nicht entstehen, und die Arbeit, welche ein Haus beschäftigt, darf nicht blos einer Art seyn. Alles muß sich nach den Localverhältnissen gestalten, und dann wird der Arbeitshäusler auch sein früheres Geschäft ferner betreiben. 4),,Mangel an übertragener Arbeit und Be- schäftigung hemmt nach kurzer Zeit, und man weiß bald nicht, womit die Hände zu beschäftigen und mithin die Menschen zu ernähren sind." Hier wirkt der Mangel des Gemeinsinns, welcher eine unerläß- liche Voraussetzung ausmacht; denn eine solche An- ſtalt muß aus dem Interesse der Commun erwachsen. Wer keiner Mithülfe der Mitbürger gewiß ist, in ihnen nur Gegner findet und daher nicht ermöglichen kann, die Arbeiter zu beschäftigen, der gebe den Ge- danken alsbald auf; solche Orte sind keine Boden fürs Gute und die Bewohner der Hülfe, welche ein Arbeitshaus ihnen bringt, nicht werth. In einer pon Gemeingeist belebten, nicht in Selbstliebe vers stockten Gemeinde ist das Problem zu lösen nicht schwer; gemeinschaftlicher Antheil gewährt die nő- thigen Erhaltungsquellen. 5) „Die Arbeitshäuser liefern schlechte oder mit- telmäßige Arbeiten, welche nicht in Geld umgesetzt 28 werden können, daher die Arbeiter nicht verdienen, was sie zu ihrer Erhaltung bedürfen." Beispiele sollen erweisen, daß kaum der Aufwand für das Werkzeug und das Material wieder gewonnen wird. Da ist nur Aufsicht nöthig, die auch gute Arbeit erzielen kann. Ein Grund der schlechten Arbeit wird darin erkennbar, daß man den Arbeitern das In- teresse der eigenen Arbeit benimmt und sie als Ma- schinen behandelt. Jeder Arbeiter muß wissen, daß er für seinen Vortheil arbeitet und mithin ihm selbst abgeht, was ein schlechter Betrich ihm nicht gönnt. Wir werden freilich auch auf so unwiſſende Indivi- duen stoßen, bei denen man auf den ersten Augen- blick nicht weiß, womit man sie beschäftige; allein zum Erlernen ist keine Zeit zu spät, und jene In- dividuen würden auch außer dem Hause auf eine Unterstützung Anspruch machen. Die Trägheit und Nachlässigkeit auszutilgen, der Unredlichkeit und dem Betrug zu steuern, macht ja die Bestimmung solcher Anstalten aus, und thörigt sind die Klagen, daß man da mit schlechten und betrügerischen Menschen zu thun habe. Ie schlechter der unserer Pflege An- vertraute ist, desto größer und wachsamer muß un- sere Sorge und Aufsicht seyn. Der Nachlässigkeit und Unredlichkeit wird man hier stets begegnen. Dies aber hebt den Gedanken der möglichen Besserung und der zu erringenden Geschicklichkeit nicht auf. 6) Man entnimmt den Arbeitern die Sorge für ihre Erhaltung und mithin den Trieb zur Thä- 29 tigkeit, so daß sie nie fähig werden, in das Leben wieder zurückzukehren; die Nothwendigkeit für seine Bedürfnisse zu sorgen, darüber nachzudenken und richtig einzutheilen, erweckt Thätigkeit und Freude an der Arbeit." Die dieses vermögen, kommen in kein Arbeitshaus, wohl aber die dafür Unmündigen, die` eben nicht für ihr Leben zu sorgen gewöhnt sind. Verwerflich bleibt die Einrichtung, die Arbeiter für die Rechnung der Hauptcasse so arbeiten zu lassen, daß ihr Name dabei nicht weiter genannt werde und alle Beziehung auf den eigenthümlichen Erwerb ver- schwinde. Auch hier hat eine zweckmäßige Einrichtung den Punct herauszufinden, welcher das Interesse der Arbeitenden wach erhält. 7) Die durchdringensten Klagen hat die Kost- spieligkeit erheben lassen. Man hat errichtete An= stalten wegen des nicht zu beschaffenden Aufwandes eingehen heißen und vor der Begründung neuer ge- warnt. Da aber ist wieder nur die falsche Anlage zu tadeln und der Mangel einer vorsichtigen Ocko- nomie als Ursache des Mißlingens zu benennen. Man muß einen Plan zum Grunde legen, welchen die Erfahrung erprobt hat, von der Studirstube der Nationalökonomie darf er nicht ausgchen. Die Folge wird das Nähere hierüber besagen. 8) Die Arbeitshäusler zerreißen die Familien- bande und der Vater wird seinen Kindern fremd." Sonderbare Einwendung! Die Familienväter, welche hier aufgenommen werden, waren ja ihren Kindern រ 30 fremd geworden, und was sie bisher trennte, soll beseitigt werden. Eine nothwendige Bedingung für das Arbeitshaus muß die zu erhaltende Bezichung auf die Familie seyn, und es konnte kein unstatt- hafterés Geseß aufgestellt werden, als mit welchem man in Baltimore cine gänzliche Lossaging von der Familie als Bedingung der Aufnahme ins Arbeits- haus feststellte. Nicht in das Arbeitshaus tritt die Familie ein, doch hat der bisher untaugliche Famiª lienvater nun so thätig zu seyn, daß er seinen Kin- dern eine Unterstüßung kann reichen lassen. 9) Arbeitshäuser sind der Sitz des Ungehors sams, der Lüge und des Betrugs; dort herrscht Wi- derspenstigkeit gegen die Verwalter, Mißvergnügent und Zánk." Iſts doch, als ivollte man auf gleiche Weise die Unwiſſenheit als einen Grund die Schu-´ len abzuschaffen aufführen. Jene Fehlerhaftigkeit im Betragen und das Unmoralische der Händlungen macht ja den Gegenstand der hier anzuwendenden Erziehung aus, und sie würde, wenn nicht den Auf- ſeherri des Hauses, im Leben den Mitbürgern fühl- bar werden. Der Arzt darf den Kranken, und was unangenehm diesen. umgibt, nicht scheuen. Wer wünscht nirgends von der Schlechtigkeit berührt, nicht von Undánk belohnt zu werden, der stifte kein Ar- beitshaus. Der Glaube an die noch zu rettende Mënschheit gibt Muth und die Ueberzeugung, daß der fehlende Mensch meist nur ein Irrender und Schwacher ist, bekräftigt auch unter den trübeſten 31 Erfahrungen. Ist einmal, wenn auch nach längerer Zeit, ein guter Geist in der Anstalt erwacht, so zicht dieser auch die Schlechteren zu sich, und wo die Güte und Belehrung nicht ausreicht, da muß männlicher Ernst und ciferne Strenge die Hülfe gewähren. 10),,Ein Individuum verdirbt in Arbeitshäu- ſern durch das Andere.“ Auch hier trägt nur die Einrichtung die Schuld. Die verschiedenen Geschlech- ter müſſen gesondert, Kinder ausgeschieden werden, dies bleibt unerläßliche Forderung für das Gedeihen. Die Einflüsse des Umgangs und die Verführung können im Leben nicht mehr und sicherer beseitigt werden, als in dem Arbeitshäuſe; der Schlechte-hält überall zu den Schlechten und sucht ihn auf. Daß nicht Einer mit dem Anderen verderbe, dafür hat die Aufsicht Sorge zu tragen. Kein Tag darf vorübergehen, ohne zu Ueberzeugungen vom Guten oder zur Befestigung des gegenseitigen Vertrauens beigetragen zu haben. Sinkt das Arbeitshaus zu einer bloßen Werkſtatt und zu einer körperlichen Er- nährungsanſtalt herab, so schwindet dessen höhere Bedeutung von selbst, und die Bestimmung wird verfehlt. 11),,Die in die Arbeitshäuser Aufgenommenen trifft ein Makel, der sich nicht tilgen läßt, und ihnen die Rückkehr zu ihren Mitbürgern erschwert oder unmöglich macht." So lange das Arbeitshaus als ein Zuchthaus und Strafarbeitshaus betrachtet wird, hat jene Beraubung der Ehre wohl statt, allein ebett 7 32 darauf hin soll die Unternehmung leiten, daß dic Verbindung mit dem bürgerlichen Leben nicht auf- gehoben werde. Die genaue Unterscheidung der An- stalten stellt auch den eigenthümlichen Charakter einer Jeden heraus und entnimmt dem Arbeitshause die Brandmarkung des Verbrechers. 12) Die Behandlung, welche hier und dort die Arbeitshäusler erlitten haben sollen, die Härte der Strafen, die Despotie der Vorsteher, welche man gerade hier gefunden haben will, gaben einen an das menschliche Gefühl berufenden Gegengrund her, und man sprach im Allgemeinen aus, was doch nur an Einzelnen gerügt werden konnte. Kein Verſtän- diger wird billigen, daß die Anstalt pachtweis in die Hände eines Verwesers gelegt und seinem Willen preisgegeben werde, wie es in England geschieht; Niemand wird zugestehen, daß da, wo Moral und Religion die Hebezeuge für eine Herstellung des Guten werden müssen, einer despotischen Willkühr oder einer unmenschlichen Behandlung Raum ge= gönnt werden könne; allein wo ist eine Art der In- stitute in Kirche und Staat, bei welcher nicht im Besonderen eine schlechte Verwaltung nachgewiesen werden könnte; wir müßten alle Krankenhäuser, alle Waisenhäuser, ja alle Kirchen und Schulen aufhe- ben, wenn gewissenslose Vorsteher den Glauben an die gute Sache wankend machen können. So also lauten die Vorwürfe und Entgegnun- gen derer, welche einseitigen Erfahrungen folgen; so 33 fallen sie großentheils, weil sie einſcitig find und von Vorurtheilen ausgehen, ungültig in Nichts zu- rück. Man macht nemlich entweder eine falsche Ein- richtung und eine schlechte Ausführung zum Fehler. des Grundgedankens, oder man läßt sich von dem träumerischen Vorurtheile, als müſſe die Freiheit des : Menschen dadurch gesichert werden, daß man Jedem sich selbst überlasse und das gesammte Armenwesen den milden Herzen der Mitbürger anheimgebe, zu Behauptungen verleiten, welche bald eine große Un- kenntniß des Lebens verrathen, bald in Uebereilungen das Ziel der Wahrheit verfehlen. Die Träume der St. Simonisten sind schon vergessen, doch auch die aus gutem Herzen stammenden Ansichten von Na= ville verlieren sich ins Phantastische, indem er, wie schon erwähnt wurde, alle Gesetzlichkeit der Armen versorgung und die beschränkte Mildthätigkeit, das Verbot des Bettelns, die Anstalten der Armen- und Arbeitshäuser aufgehoben sehen will, und Alles der unbedingten Mildthätigkeit der Menschen überläßt. Man kann das Lächeln nicht bergen, wenn man das Schicksal solcher Mildthätigkeit nach dem entworfenen Plane verfolgt. Die Armen sollen in Claffen ge= theilt und die Arbeitsfähigen in ihren Wohnungen zur nährenden Beschäftigung geführt werden; da sey nun von den dazu bestimmten Wohlthätigkeitsvers einen entweder Beschäftigung zu übertragen, oder ein Vorschuß für Ankauf des Materials zu leisten, oder eine unentgeltliche Unterstütung zu reichen; die 3 i } 34 Armen selbst müssen sich in ihren Wohnungen und Familien überlassen bleiben und die Armenpfleger haben dabei auf Ordnung und gutes Verhalten zu sehen. Wie geringe Kenntniß der Menschen und ihrer Schwachheit seht tics Alles voraus! Colche Schriftsteller können nicht ins Leben getreten, nicht Armenpfleger je gewesen seyn, sonst würden sie, be- lehrt, man habe es hier nicht mit guten und dem Worte folgsamen Menschen zu thun, auch wohl wissen, daß der Verdorbene, der Liederliche, der Ar- beitsscheue und Faule nicht im Stande ist ein dar- gereichtes Geld zu gutem Zwecke zu verwenden, daß er vielmehr durch dasselbe in seiner Trunkliche und sinnlichen Genußluft nur noch mehr bestärkt und schlechter wird, daß ein versoffener Hausvater wie ein Krebsschaden aus der Familie ausgeschnitten wer den muß, daß eine liederliche Dirne inne zu halten. ist, wenn sie nicht ihr nächtliches Gewerbe unge- hindert fortsehen soll. Wozu Declamationen dafür anstimmen, daß die Privatṁildthätigkeit sich mit den Armen in unmittelbare Beziehung sehen müsse, was auf der einen Seite heißt, man erlaube und fordere das Betteln, auf der andern, man lasse den Armen darben, bis daß ein barmherziger Samariter vorbeizieht. Die Ursachen, welche Arbeitshäuser verfallen und mißrathen ließen, liegen in den råcksichtslosen Planen und in den Unstatten der Ausführung. Opfer wurden gefordert, die in der Länge der Zeit nicht 1 35 gebracht werden können, Plane entworfen, welché in ihren Folgen wieder zerfielen, Mittel wurden verwendet, ohne den Zweck im Auge zu halten, und so konnte leicht ein allgemeiner Verdacht gegen die Anwendbarkeit im Allgemeinen entstehen. Sind wir nun einverstanden, daß der Armuth durch hergestellte Lebensordnung und sittliche Besserung Hülfe geleis stet, den fürs Ganze nachtheiligen Folgen derselben gesteuert und die Quellen des Verfalls verschüttet werden, und daß die Erhaltung nicht sowohl durch Geld der Armencassen als durch Aufgebot vorhan- dener Geistes und Körperkräfte bewerkstelligt wer- den müsse, so besigen wir den festen Grund und Boden, auf welchem wir bauen können. Wir ers kennen zugleich für wen dies Haus bestimmt wird. Also für arbeitsscheue Bettler, für in Unordnung und Liederlichkeit Versunkene, für herabgekommene und obdachlose Bürger; für leichtfertige, auf unſittlichem Wege ergriffene Dirnen, für Trunkenbolde und Spie= ler, für dienstloses Gesinde, für Arbeiter, die sich nicht allein ernähren können. Mit den zulett Ge= nannten treten wir dem Armenhause näher, aus der übrigen Zahl würde man Einzelne für das Straf- arbeitshaus des Landes bestimmen. Daher haben wir die Verhältnisse zu beiden Anstalten ins Auge zu fassen: Das Arbeitshaus darf nicht, wenn nicht Local - Verhältnisse eine Verbindung mit dem Armenhause nöthig machen, zu einer bloßen Versorgungsanstalt 3* 1 } 1 36 werden, worin der Aufgenommene zu einem Ruhe- bette gelangt und, aller äußern Sorge entnommen, Rich ernähren läßt. Arbeitsamkeit ist die erste Losung, und Jeder muß für sich und seine Verpflegung unter Leitung und Gesetzlichkeit Sorge tragen. Es darf das Arbeitshaus ferner nirgends den sittlichen Zwec verläugnen, und auch für die Bildung und Beſſe= rung der Seelen muß durch Wort und That ge- handelt werden. Sittlichkeit ist die zweite Losung. In beider Hinsicht werden die Vorwürfe beseitigt, die diese Häuser zur Wohnung des andauernden Lasters machen. Das Arbeitshaus muß eine Localanstalt ſeyn. Jede Stadt, ja jedes größere Dorf bedarf eines solchen, und hat in seiner Armenpflege vor Allem auf Errichtung desselben bedacht zu seyn. Allein es darf nicht erst auf höheren Befehl entstehen, sondern muß aus der Gemeinde selbst und aus den Herzen der Mitbürger erwachsen, von Gemeingeiſt belebt und erhalten werden. In einem solchen Hauſe müſſen die Stadt und deren Vertreter eine Ehre suchen. Nach einer irrigen Ansicht hat man in vielen Ländern das Armenvesen allein von dem policeili chen Gesichtspuncte aufgefaßt und es der Policeibe- hörde anheimgestellt. Da aber kann und wird es nie gedeihen, am wenigsten wenn eine entfernte po= liceiliche Oberbehörde ohne Localkenntniß entscheidend eingreift. Die Armenaufsicht, wie das Arbeitshaus, muß aus dem Interesse der Gemeinde hervorgehen T 37 und zu den Herzen der Menschen sprechen, wozu die Policei keine Sprache besitt. Die Bedingungen zur Aufnahme in eine Localanstalt ergibt die Be- stimmung des Heimathsgesches, was der Marquis von Salisbury freilich nicht mit Unrecht ein Gesek des Unglücks und der Verzweiflung nannte. Hier ist nicht der Ort darüber zu streiten; ist einmal die Armen- verpflegung den Gemeinden übertragen, so bedürfen wir eines Gesetzes über die Heimathsberechtigung. Der Fehler liegt daher immer nur in der engher- zigen und zu vielfachem Nachtheile führenden Be- schränkung, nicht in der Grundidee einer geschlichen Begränzung. Dem Arbeitshause gegenüber steht das Straf- arbeitsbaus, welches von dem Zuchthause unterschie- den oder mit ihm verbunden das ganze Land_an- geht und aus der Staatscasse erhalten wird. In dasselbe verwiesen zu werden, ist als Strafe eines Vergehens zu betrachten. Hierin sind aufzunehmen 1) diejenigen, welche durch Vergehen (des Betrugs, des Vagabundirens) die Strafe verwirkt haben mit anhaltender und wohl auch schwerer Arbeit das Be- gangene abzubüßen. 2) Diejenigen im höheren Grade Verdorbenen, zu deren Besserung eine Entfernung aus dem Wohnorte förderlich oder nothwendig er- scheint, damit nicht Berührung und Umgang in den früheren verderblichen Verhältnissen das Werk vereitele. Zur Aufnahme in das Arbeitshaus können nur diejenigen gelangen, die wir hier als Arme, nicht { ist 38 im Gegensatz von Reichen, sondern als diejenigen benannt haben, welche dessen ermangeln, was der nöthige Lebensunterhalt ausmacht. Das höhere und minder hohe Alter entscheidet hierbei Nichts. Knaben und Mädchen aber bleiben, weil der Umgang, wel- cher hier sich darbietet, auf dieselben nicht wohl wirken kann, vor der Confirmation gänzlich ausge- ſchloſſen, auch können ganze Familien nicht eintreten und nicht fortgeführt werden. Mann und Frau, follen sie aufgenommen werden, müſſen für diese Zeit sich trennen, da Wochenbetten und Kindergeſchrei in ein Arbeitshaus nicht paſſen, und wir hier zu Lande der Sorge für die Bevölkerung überhoben sind. Die Aufnahme nach freiwilligem Antrage seßt ge: naue Prüfung über die Wahrheit des Bedürfnisses voraus; führt die Policci der Anstalt ein Subject zu, hat sie auch die Quelle einer vielleicht erfor- derlichen Unterſtüßung zu ermitteln. Arbeiter außer dem Hause zu beschäftigen, darf nur insofern ge= willigt werden, als sie, nicht als Mitglieder des Hauses selbst betrachtet, für eine besondere Casse arbeiten. Die das Arbeitshaus leitenden Grundsäße, welche im Allgemeinen ſittliche Besserung und Lebensord- nung umfaſſen, nehmen eine dreifache Bedingung in sich auf. Einmal nemlich darf die Beziehung aufs bürgerliche Leben nicht abgeſchnitten seyn. Die Aufgenommenen sind nicht als Züchtlinge zu behan- deln; sie bleiben durch ihre Arbeiten in Berührung 7 39 mit den Mitbürgern, und es wird nach der Arbeit und Sonntags denen, welche eine solche Erlaubniß nicht mißbrauchen und auf gutem Wege vorschrei- ten, erlaubt quf Stunden frei umherzugehen, ohne öffentliche Häuser zu besuchen. Die Aufgenommenen bleiben, wie sie es waren, Bürger der Stadt und behalten ihre bürgerlichen Rechte, so daß Meister auch zu den herkömmlichen Versammlungen der In- nung eingeladen werden können und dort erſcheinen. Hierzu kommt zweitens, daß das Gefühl der Selbst= ständigkeit nicht aufgehoben werden darf, damit nicht der Gedanke an Versorgung zum Polfter der Eräg- heit diene. Deshalb grbeitet jeder für seine eigene Rechnung, nicht für eine allgemeine der Anstalt; der, welcher außer dem Hause Familie zurücklies, hat auch zur Erhaltung derselben einen Beitrag zu geben. Dann aber bleibt drittens die mögliche Rück- kehr ins bürgerliche Leben das zu erstrebende Ziel. Nicht so darf die Einrichtung beschaffen seyn, daß Die Eingetretenen sich nicht hinweg wünschen, vici- mehr muß die vorzuhaltende Möglichkeit zur Wie- deraufnahme ins bürgerliche Leben den Eifer be- leben; es müssen die Gebesserten von der Anstalt versorgt werden, so die Mädchen in Dienst, die dazu tauglichen Männer in beſtimmte Geschäfte, wie in Fabriken. Daher ist es nöthig, die Arbeiter mit solcher Arbeit zu beschäftigen, oder sie ihnen lehren zu laſſen, die sie im bürgerlichen Leben fortseßen können. Zwischen Aufhebung der Freiheit und deren الحمد 1. 40 Beschränkung hat ein Unterschied statt, welcher hier die Regel festsett. Iene gänzliche Ausschließung würde im Allgemeinen eben so wenig fruchten, als dicse dagegen nicht allein nußreich, sondern auch nach dem Rechte da eintritt, wo der Mensch unmündig und seines vollen Rechts in der Gesellschaft verlustig wird. Die Anstalt nimmt den ganzen Menschen in Obhut, sie führt dem Aufgenommenen Arbeit zu und leitet diese, sie gewährt ihm Kost und Kleidung, berechnet Ausgabe und Einnahme, weist eine bes ſtimmte Tagesordnung an, sorgt für das Wohl des Geistes auf moraliſchem und religiösem Wege. Wir haben daher die Regeln für die Arbeit, für die Er- nährung, für die Tagesordnung, für die ſittliche Pflege näher zu bestimmen. Die Urbeiten, womit die Bewohner des Hauses beſchäftigt werden, müssen stets den localen Verhält- niſſen entnommen seyn und sowohl den Bedürfnissen der Stadt angemessen, als der früheren Beschäfti- gung nicht entgegenstehen. Ein Arbeitshaus zerfällt in sich, sobald man es zu einer Fabrik macht; denn einmal werden dadurch die Arbeiter ihrer früher er- lernten Beschäftigung entrissen, und dann entſteht Anhäufung von Waaren, welche nicht umgescht wer- den können und einen zu großen Rechnungsausfall herbeiführen. Die Plane für Fabrication und Waa- renniederlagen find unſtatthaft, ſelbſt bei einem grö- ßeren Capitalfond. Wohl aber kann die Arbeit für Fabriken, die sich in der Nähe befinden, über- 41 nommen werden, wobei nur der Löhn, nicht der Ber- trieb der Producte in Rücksicht kommt. Die An- ſtalt enthalte daher kleine Werkstätten. Schuhmacher, Schneider bleiben bei ihrer Arbeit, vorzüglich nur um Schuhe und Kleider auszubessern; der ehemalige Maurer und Zimmermann ſeßt seine Arbeit bei Bau- ten außer dem Hause fort. Wenn eine Handthic- rung nicht so beibehalten werden kann, und wenn es án übertragener Arbeit mangeln sollte, tritt der Mann als Tagelöhner und Handarbeiter ein. Keiner Arbeit darf er sich scheuen; denn auch der braveſte Bürger greift nach Hacke und Schaufel, um sein Land zu bauen. In den kleinen Handwerksstätten kann eine Annahme von Lehrlingen nicht statt finden, theils weil dies die Innung nicht willigen wird, theils weil Kinder entfernt gehalten werden müſſen. Die Beschäftigungen wechseln und können die man- nichfaltigsten seyn, was überall seine localen Bedins gungen mit sich führt. So werden im hiesigen Ar- beitshause 30 Menschen beschäftigt mit Schuhma- cherei, Schneiderei, Rohrstuhlflechten, mit Siebma- chen, mit der Fertigung von 3innknöpfen. mit Mau- rerarbeit, mit Tagelöhnerarbeit jeder Art, mit Gar- tenarbeit, Holzspalten, Straßenbau, Federnschließen; die Frauen mit Tagelöhnerarbeit, mit Stricken, Nä- hen, Spinnen, Waschen. In der Anstalt befinde ſich eine Waschanstalt, ein Verkauf gespaltenen Holzes. Die Tage, an welchen nicht genug Arbeit von au- } 42 ßenher bestellt ist, werden zum Bebauen des Fel- des bestimmt. Der Arbeiter arbeitet nicht für eine allgemeine Casse, sondern was er erarbeitet, wird zwar an die allgemeine Casse abgegeben, für jeden Einzelnen aber besondere Rechnung geführt. Sparçaffen dabei an- zulegen ist nicht thunlich. Auf das, was der Ar- beiter der Rechnung nach erübrigt hat, kann er zu seiner Bekleidung Anspruch machen. Keiner ernährt den Andern. Auch werden nur Wenige einen fort- dauernden Ueberschuß gewinnen, der ihnen jedoch be- wahrt bleibt. Nebenverdienst kann nicht geduldet werden, und alles Geld nimt der Hausvater çin, um cs an die Caffe abzugeben. Wenn nun so kein Geld in die Hände der Arbeitshäusler gelangt, so ist es dennoch nicht gerathen, Aùe und auf einmal der Disposition über Geld gänzlich zu entheben; daher kann sowohl bei dem, welcher eine löbliche Verwen- dung erwarten läßt und es auch wirklich erarbeitet hat, eine Belohnung des Fleißes zu einem Sechser oder Groschen Sonntags eintreten, als auch eine zu- fällige Kleinigkeit, die durch eine Mehrzahlung bei Rechnungen oder durch eine über den Tagelohn hin- aus verlängerte Arbeit als Geschenk genommen wur- de, wenn sie den Betrag eines Groschens nicht über- ſteigt, zu freier Bestimmung (bei den Männern ct- wa zu Tabac, bei den Weibern zu Stecknadeln oder cinem Band) überlassen werden. Schneidet man dic- ses ab, so bleibt der Betrug nicht aus, und man 43 läuft bei der Verheimlichung größere Gefahren. So auch iſts nicht räthlich die Aufgenommenen mit ei- nem Male aus den Gewöhnungen des Lebens, die erlaubt sind, zu reissen. Das Verbot des Tabaks- rauchens und Tabakschnupfens darf kein unbeding- tes werden; zu beschränken und zu regeln sind auch diese Gewohnheiten, welche in einer engen Gränze gehalten nicht schaden. So mag erlaubt werden Sonntags eine Pfeife Tabak zu rauchen. Die Ernährung sey einfach, und doch hinrei- chend und gut. Wo eine Suppenanstalt begründet ist, tritt das Arbeitshaus mit ihr in Verbindung; wo nicht, führt dich seine eigne Küche. Hierbei kommt es auf eine geregelte Dekonomie an; doch muß, wo möglich, das bürgerliche Leben die Regel hergeben. Mittags genügt eine nahrhafte Suppe, und Abends gleichfalls eine Suppe oder Kartoffeln oder Käse. Fleisch wird nur Sonntags gegeben. Das Brod wird nicht zugemessen, sondern es ißt Je- der nach seinem Bedürfniß, der Eine mehr, der An- dere weniger, doch immer in der Abgränzung vor dem Uebermaaße. Das Getränke ist auffer Waſſer Kofent und Sonntags ein Krug Bier. Zum Früh- ſtück nehme man nicht Anſtand den Kaffee, wie er in niedern Bürgerhäusern getrunken wird, beizube- halten. Die Leute sind zu sehr daran gewöhnt, der Genuß ist nicht schädlich und der Aufwand weit bils liger als der einer Suppe. Uns kostet der Kaffee für die Person monatlich 4 Groschen. So wird -44 } auch in Hinsicht des Branntweins eine Bedingung eintreten müſſen. Wie man in der Entwöhnung des Branntweins bei Trunksüchtigen nur mit Gefahr von Krankheit rasch vorschreitet, so ist der gemeine Mann, der schwere Arbeit zu verrichten hat, zu ſehr däran gewöhnt, daher festgestellt werden muß, daß dem, welcher in winterlichen und feuchten Tagen im Freien arbeitet, ein wenig Branntwein (zu drei Pfennigen) gereicht werde. Versagt man dies nach der Hauß- ordnung, so wiſſen ſie ſich den Genuß auf verbotenem Wege zu verschaffen, und zwar im Ueberṁaaz. Die Kleidung gewährt die Anstalt, welche Klei- der fertigt, Schuhe macht. Sie sey aber keine Uni- form, sondern eine gewöhnliche bürgerliche. Hierbei können die durch Wohlthätigkeit gereichten alten Kleis der, versteht sich mit Vorsicht für die Geſundheit, benußt werden. Eine uniformirte Bekleidung gibt den Bewohnern des Arbeitshauses die Form von Zuchthaussträflingen. Das Leben der Bewohner muß an eine genaue Tagesordnung gebunden seyn. Eine bestimmte Stum- de läßt sie von Schlafe aufstehen und sich reinigen, zur Arbeit gehen, an den Mittagstisch sich sehen, zur Abendmahlzeit kommen, zur Ruhe gehen. Die müssigen Stunden an Winterabenden werden durc) Borlesen aus brauchbaren Büchern ausgefüllt. Die moralische Pflege macht eine fortdauernde aus. Daß gebildete Männer und Frauen bei ih- 45 I rem Besuch auf die Bewohner durch Ermahnung und- in freundlicher Zusprache viel wirken können, gibt die Erfahrung an die Hand. Daher muß das Haus Jedem zum Eintritt offen stehen. Die Aufseher müſ- ſen oft und lange unter den Bewohnern weilen, die Handlungsweise der Einzelnen zum Gegenſtande er- mahnender Betrachtung machen, oder strenger rű- gend zur Hand seyn, so daß die Mitglieder des Hau- ſes wahrnehmen, sie sehen stets beobachtet und ges kannt. Ein Morgen und Abendgebet wird vereint gehalten. Von Zeit zu Zeit muß der Besuch cines geistlichen Seelsorgers Statt finden. Die Arbeits- häusler find angewiesen, die Kirche Sonntags zu bes suchen; für die, welche dies nicht können, wird we- nigstens jeden Monat eine religiöse Erbauungsstunde im Hause gehalten. } Für das Verhalten können bestimmte Gesete ausgesprochen und für Vergehen die besonderen Stra- fen festgestellt werden. Doch muß hier dem Urtheil der Klugheit mehr als dem todten Buchstaben über- lassen bleiben. Verlchung der Sittsamkeit, Fehler in Hinsicht der Reinlichkeit, und der Ordnung kön- nen im Hauſe bestraft werden. Gröbere Vergehen, welche körperliche Züchtigung herbeiführen, übergebe man der Polizey. Indem diese die Strafe verhängt, hat sie mehr Nachdruck. Im Ganzen herrsche ein würdevoller Geist, und was äuffere Sitte und Höf- lichkeit angeht, bleibe nicht unbeachtet. Auffallende Widerspenstigkeit und fortdauernde Straffälligkeit bes 1 I F 46 lege man mit der Einliefering in das Strafarbeits, haus. Im Hintergrund stehe abschreckend immerhin das Bild des früheren Lebens; doch kann man den gefallenen Menschen dadurch erheben, wenn man den Rest seiner noch erhaltenen Würde anerkennend, ihm die Möglichkeit Alles zu ersetzen, zum Bewußtseyn. bringt und das wieder aufkeimende Gute mit Liebe aufnimmt und pflegt. Das Akbeitshaus darf nie aufhören ein Haus der Humanität zu seyn. Dies schließt die Strenge nicht aus, welche bei rohen hier nicht fehlenden Menschen nöthig bleibt. Nur nicht gemein darf sie werden. Ein Aufseher, welcher mit Schimpfreden und gemeiner Behandlung verfährt, kann den Geist des Ganzen verderben und nach Ver luft seines Ansehens wesentlichen Schaden bringen. Wie ist nun ein solches Haus als Anstalt der Gemeinde zu ermöglichen? Wie sind die Klippen zu vermeiden, an denen so oft das Unternehmen scheitert? Wie wird in jeder Stadt und selbst in Flecken und vielleicht auch in verbundenen Dörfern die Ausführung glücklich gedeihen? Diese Fragen lies gen uns zur Beantwortung vor. Bei Beantwortung dieser Fragen aber möchte man vorerst die Mängel, welche hier und da das Armenwesen überhaupt hindern und es sogar zerstö ren, beseitigt wünschen. Dahin gehört vorzüglich die irrige Anſicht, als sey bei der Versorgung und Pflege der Armen Alles durch Geld und durch pa= pierene Acten gethan, oder als sehen die hier ein- ་ } 1 47 tretenden Verhandlungen von der Stube aus, wie von einer Gerichtsstätte, zu dirigiren. Wer hier nicht ins Leben tritt, nicht die Armen in ihren Hüt- ten aufsucht, nicht überzeugt ist, öfterer sey durch Worte des Rathes und der Ermahnung als durch eine Geldspende zu wirken, der gebe seinen Beruf alsbald auf, damit er nicht schade. Doch wir hal- ten uns jetzt ohne auf das Algemeine näher einzu- gehen, nur an die Errichtung eines Arbeitshauses. Da sind es vorzüglich zwei Fchler, mit welchen die Unternehmer gewöhnlich beginnen und scheitern: sie entwerfen einen großartigen und auf die Voraus- sehung eines reichen Fond gegründeten Plan, wäh- rend der Fond selbst mangelt, und sie geben der Anstalt anfangs und später eine zu große Aus- dehnung. Vom Man gche von den Grundsatz aus, jede Com- mun bedürfe eines Arbeitshauses; dann aber beginne man mit einem kleinen Anfang, erst nur mit we- nigen Aufzunehmenden und ohne große Zurüstung. Allmälig entwickelt sich die Anstalt aus ſich ſelbſt und gewinnt Erweiterung und Gestaltung. Anfang bange man nicht, wenn kein bestimmter Fond vorhanden, daß es an Mitteln fehle; es wird die Zeit und der thätige Eifer alles Nöthige heranfüh- ren; denn gute und cdle Menschen gibt es noch überall; sie werden mitwirken, sobald sie angeregt werden. Aus einer kleinen Wohnung wird man in eine größere bald einziehen, die Geschlechter trennen } 1 48 1 und eine vollständigere Dekonomie ordnen können. Was nügt im Voraus der Entwurf eines großartis gen Plans, dessen Realisirung nicht ermittelt wers den kann? Man verstatte aber nie eine zu große Ausdeh- uung, weil die um Aufnahme Werbenden, und un- ter ihnen solche, die dadurch sorglos werden wollen, leicht zu einer so großen Zahl anwachsen, daß deren Beschäftigung und Erhaltung auf einmal unmöglich wird. Eine bestimmte Gränze sey auch für die Zahl der Mitglieder nach den localen Verhältnissen be- stimmt, wenn auch nicht für Nothfälle abgeschloffen. Die Verwaltung darf keine künstliche und complicirte werden; dies führt nur Unsicherheit und dadurch Ver- fall herbei. Wer von anzulegenden Fabriken, von Seidenbau und Magazinen am ersten Anfang spricht, der wird im Besonderen wenig ausführen und bet den bloßen Entwürfen stehen bleiben. Die Anstalt kann freilich nie allein durch sich bestehen, und bedarf des Zuſchuſſes. Thorheit iſts zu glauben, alles Nöthige könne von den Arbei tern erworben werden, oder es lasse sich durch diese noch ein Reservefond bilden. Nur darf der erfor derliche Zuſchuß nicht die Kräfte der Commun über- steigen. Zwei Hülfen stehen zu Gebote, wenn über- haupt schon der Grundsatz in unbedingter Gültigkeit anerkannt ist, daß eine jede Commun für ihre Ar- men zu sorgen habe und daß ein jeder Mitbürger verpflichtet sey, zum Wohl und zur Erhaltung des 1 49 Ganzen beizutragen. So aber tritt auf der einen Seite die Armencasse, auf der andern die besondere Wohlthätigkeit der Mitbürger wirksam ein. An jene Caffe darf die Anforderung nicht übermäßig gestellt werden, und vorerst nur auf Wohnung, Holz und die innere Einrichtung des Hauses, also die Utensilien und die Anstellung eines Aufsehers ge- richtet seyn. Die Wohlthätigkeit der Privaten äusſ- sere sich theils durch milde Gaben, die wohl Jeder, dem die Bestimmung des Unternehmens klar gewor- den, gern willigt, theils durch Zuweisung von Ar- beit. In jener Hinsicht werde Nichts verachtet. Je= der kleiner Beitrag an Geld, ein Geschenk von Le= bensmitteln, von alten Kleidern, alten Geräthen, der Erlaß an Rechnungen thut den Gemeinfinn kund und wird zur Unterstüßung. Ohne Belebung des Gemeinsinnes ist ja so das Ganze nicht ausführbar. Wer da weiß, in seiner Stadt finde sich kein solcher Sinn oder die Mitbürger sehen zu einer Theilnahme nicht durch Ansprache zu bewegen, oder es sey Nie- mand vorhanden, der unbezahlt in der Verwaltung und Beaufsichtigung eingreife, der gebe den Gedan- ken an Errichtung eines Arbeitshauses ohne vergeb liche Versuche auf. Welche Stadt aber wird eine solche Erklärung auf sich kommen lassen? Und viel vermag das Wort der Besseren, viel auch ein nach: drücklicher Ernst, der endlich doch die Ueberzeugung für sich gewinnt. Eine Beisteuer kann jeder Bürs 4 दे 50 ger darum schon willigen, weil er nicht mehr von Bettlern angesprochen und vom Aublick des mensch- lichen Elends verlegt wird; er braucht nur an das Arbeitshaus abzugeben, was er früher mit Wider- willen in die Hand der Bettler legte. Bevor ich nun das Einzelne verzeichne, was die Errichtung und Erhaltung eines Arbeitshauses erfordert, werde auf die Verbindung mit einem Ar- menhause hingedeutet. In ein Armenhaus sind diejenigen aufzunehmen, welche obdachlos zum Theil oder gänzlich unfähig zur Arbeit sind. Diese müssen, wenn der Nothstand durch augenscheinliche Beweise erkannt worden, ausser aller Bedingung unterstüßt werden. Nun aber werden nicht alle Communen im Stande seyn, neben dem Arbeitshause noch besondere Armenhäuser zu errichten; daher verbinde man in kleineren Städten Beide, und nehme in das Arbeits- haus auch diejenigen auf, welche Nichts oder We- niges verdienen, und lasse die Pflegung durch das Arbeitshaus geschehen. Was dazu bedurft wird, gewährt nach monatlicher oder vierteljähriger Berech- nung der allgemeinen Verpflichtung gemäß die Ar- mencasse. Damit aber die persönliche Wohlthätigkeit, über deren Erhaltung man so laut predigt, nirgends beschränkt werde, müssen die Gaben, welche bisher den Armen aus den Händen der Privaten zuflossen, cingesammelt und dem Empfänger berechnet werden. 51 Nur darf, wenn nicht etwa größere Räumlichkeit dies zuläßt, aus dem Arbeitshause kein Krankenhaus entstehen. Dies führt nur Verwirrung herbei; die Zwecke liegen zu weit auseinander. Nach diesen Voraussetzungen lassen sich die An- forderungen bei der Errichtung eines Arbeitshauſes feststellen. Ich will sie nach meiner Erfahrung mit einfachen Worten verzeichnen. Erfordert wird 1) Ein Mann als Vorsteher. Nicht eine mehrzählige Behörde kann die Verwaltung überneh- sondern nur Einer, welcher als Mitglied der Armenaufsicht oder Armencommiſſion mit dem Ge- schäft beauftragt und der Behörde dafür verantwort lich ist. Er muß ein Mann von reinem Willen und von Begeisterung für das Wohl der Menschheit und der Gemeinde erfüllt seyn und kein Opfer scheuend auch bei Schwierigkeiten auszudauern gewilligt seyn. Ohne den Impuls der Menschenliebe gedeiht hier Nichts. Die Rechtlichkeit versteht sich von selbst. In der Hand vcs Vorstehers muß die gesammte in- nere Berwaltung liegen, wie die Leitung der Caſſen- verhältnisse. Ueber die Aufnahme und Entlassung eines Arbeitshäuslers entscheide die Armenaufsicht, und diese vernehme von Monat zu Monat den Be- richt über den Bestand und die Vorgänge. Der Vorsteher muß gern und oft unter den ihm Ange- 4 * 59 * hörigen weilen, nicht scheuen in den Hütten das Elend aufzusuchen, um daraus zu erretten, mit psy- chologischer Kenntniß ausgerüstet Menschen der nie- dern Claſſe zu behandeln im Stande seyn, eine Ver- trautheit mit dem bürgerlichen Leben besitzen und den Glauben an eine unvertilgbare Anlage zum Guten im Menschen nie aufgeben. Das Geschäft, mit Orde nung geführt, nimmt nicht zu viele Zeit in Anspruch. Man erwiedere nicht, wo folcher Mann zu finden. Gewiß in jeder Gemeinde. Keine wird deren er- mangeln, die für das Gute zu leben sich durch Grund- säge bestimmt haben, und die nicht von Selbstliebe bes schränkt, auch ein Opfer zu bringen bereit stehen. Aus ihnen wähle man den Vorsteher. 2) Zwei oder drei Gehülfen des Vor- stehers, aus der Zahl der Bürger, welche mit Rath in Ermittelung der Arbeit und mit That in der Beaufsichtigung dem Vorsteher an die Hand gehen. Sie werden sich zu den Berathungen in bestimmten Stunden zusammenfinden und die etwa erwachsenden Geschäfte unter einander verz theilen. 3) Ein Hausvater und dessen Frau als Haußmutter. Er hat die Ordnung im Hause zu er- halten, den Arbeitern die Arbeit anzuweisen, das Geld für die Arbeit einzunehmen und zu berechnen; 1 53 der Frau fällt die Dekonomie der Küche und die Wäsche zu. Dieser Hausvater sey ein Handarbeiter, der theils die Arbeiten zu beurtheilen im Stande ist, theils mit den Arbeitshäuslern auch selbst arbeitet. Wenn er so für besondere Arbeit bezahlt wird und freies Logis, Holz und Licht erhält, reicht dann ein geringerer Lohn an Korn und Geld, etwa 2 Thlr. des Monats, hin, um ihn und ſeine Familic zu er- halten. Von ihm wird eine bürgerliche Bildung und eine tadellose Redlichkeit und ſittliches Wohlverhalten verlangt er muß lesen und schreiben können. Ein bloßer Zuchtmeister steht hier an unrechter Stelle; der Haußvater muß selbst ein Beispiel der Arbeits- samkeit geben und den Bewohnern des Hauses, bei allem zu erhaltenden Anschl, doch nicht zu fern ſtes hen. Seine Bezahlung kann zum Theil aus dem Hause bestritten werden, indem jedem Arbeiter des Monats 2 gr. in Abzug gebracht werden. 4) Ein Haus. Das Haus muß zwei in sich abgeschlossene Etagen haben, die eine für das männ- liche, die andere für das weibliche Geschlecht, in je- der Etage eine Arbeitsstube und Kammern zur Schlafstätte. Es muß dies Haus für ein bürgerli- ches Leben eingerichtet seyn mit einfachen Meubeln und dem zu den Arbeiten nöthigen Geräthe. Dies herzustellen fällt der Gemeindecaffe zu. Hat das Haus drei Etagen oder ein Nebengebäude, kann der 54 Raum für Arme, denen ausserdem im freien Logis eine Hülfe gereicht werden soll, bestimmt werden. Der Ankauf eines solchen Hauses wird der Commun dadurch entschädigt, daß nun die Ausgabe für Mieth- zins, der manchen Armen ertheilt werden mußte, hinwegfällt. } 5) Unterstütung aus der Gemeinde- caſſe oder der Armencasse. Diese versicht den Aufwand für Holz und die Utensilien, was gewiß die Kräfte keiner städtiſchen Caſſe übersteigt. Ausserdem müſſen die Unterstüßungen, welche die Armen, die nicht mehr fähig sind zu arbeiten oder aus Alters- schwäche und Kränklichkeit nicht ganz sich ernähren können, auſſer dem Hauf bezogen haben oder bezie= hen würden, fortdauern. Invaliden erwachsen natür- lich von selbst im Arbeitshause, und stehen den Ar- men in der Stadt gleich. 6) Gemeinſinn der Mitbürger. Hier- von war schon oben die Rede. Der Wege, auf welchen einem Arbeitshause milde Gaben zukommen, find Viele, bald als freies Geschenk, bald in. Col- lecten. Vorzüglich aber wirkt der Antheil mit, in dem man Arbeit überweiſet und von keinem Vorur- theil verleitet ein Vertrauen zu der Anstalt hegt, die eigentlich mittelbar einem Jeden reichlichen Nuz- zen bringt. 55 7) Weberweisung von unbebauten Land. In jeder Stadtflur gibt es noch unbearbei- tete Landstrecken, Lehden und Berghöhen. Diese werden von den Handarbeitern urbar gemacht und bringen dem Hause durch Kartoffel- und Gemüse- bau einen nicht unbeträchtlichen Nutzen. Das bear- beitete Land bleibt in der besonderen Bestimmung doch immerhin Communalbesit. 8) Die Mitwirkung eines Geistlichen. Das Armenhaus darf keineswegs als eine blos poli- ceiliche Anstalt gelten; es soll von einem religiösen und moralischen Element, wenn dies auch anfangs nicht sogleich hervortritt, belebt werden. Der Geist- liche, welcher der Armenaufsicht beigegeben ist, hat durch öfteren Besuch auf die Einzelnen zu wirken, in allgemeinen Erbauungsstunden Sonntags sich eine kleine Gemeinde zu bilden, und was ihm verbesserlich scheint, zur Sprache zu bringen. 9) Policeiliche Aufsicht. Die Diener der Policei müssen auf die Arbeitshäusler ein wachsames Auge richten, ihre etwa willkührlich eingeschlagenen Wege verfolgen und von den Wahrnehmungen An- zeige machen. Die Policei hat den Verkauf von Waaren, und namentlich des Branntweins an die Arbeitshäusler zu verbieten, diese selbst nicht in Wirthshäusern zu dulden. Vergehen in und auffer 7 56 dem Hause, als Betrug, heimliches Betrinken, uner- laubte Entfernung aus dem Hause, werden durch die Policei mit Gefängniß bei Wasser und Brod oder körperlicher Züchtigung bestraft. Zu der Expedition der Verwaltung, welcher durchaus die größte Einfachheit zu erhalten ist, wird geführt 1) ein Buch, in welches an jedem Abend eingezeichnet wird, was ein Jeder gearbeitet und da= mit verdient hat. 2) Aus diesem Buche wird der Inhalt übergetragen in das Contobuch jedes Einzel- nen, und dort die Ausgabe der Beköstigung und Ver- pflegung gegenübergestellt. 3) Nach dem Schluß der Woche werden die einzelnen Rechnungen über die gelieferte Arbeit ausgefertigt, auf welche der Hausvater oder ein Gehülfe des Vorstehers das Geld einnimmt. 4) Der Hausvater reicht am Schluß der Woche die Rechnung der Beköstigung ein und be- rechnet das eingenommene Geld. 5) Der Vorsteher führt die Hauptrechnung, welche abgeschlossen der Armencommission zur Prüfung und Justification vor- gelegt wird. Dies ist der gewiß einfache Plan zur Errich- tnng und Unterhaltung eines Arbeitshauses, wel= ches eine jede gute Stadı als ein dringendes Bedürf- niß und als die ausreichende Hülfe zur Steuerung der Verarmung und Unsittlichkeit betrachten muß. 1 } 57 Er ist ganz aus der Erfahrung genommen, und hat sich in einem guten Erfolge erprobt. Der Umfang der Anstalt richtet sich nach den Verhältnissen, und kann nicht im Allgemeinen bestimmt werden. Ift der Nußen, der unmittelbar daraus hervorgeht, cin wesentlicher, so dürfen wir auch den mittelbaren nicht überschen. Da namentlich Seder scheut als ein Uns mündiger betrachtet und einer von auſſenher regeln= den Strenge unterworfen zu werden, auch der Auf- enthalt im Arbeitshause kein chrenvoller seyn kann, so bringt die vorausgesehene Nöthigung, die den Lie- derlichen und Arbeitsscheuen ins Arbeitshaus einführt, Viele schon vorher zur eigenen Ordnung und zum Fleiße. Sie raffen selbst die eigenen Kräfte auf und beginnen ein tadelloses Leben, das eine Unterstü- hung weiter nicht nöthig macht. Die Beobachtung hat uns hiesigen Orts gelehrt, daß seit Errichtung eines Arbeitshauses die Gesuche um Almosen mehr als um die Hälfte sich verringert haben. Rechnet man die ſittliche Besserung hinzu, so kann der Ge=" winn für eine Gemeinde nicht hoch genug angeschla= gen werden. Das Arbeitshaus baut dem Zuchthause vor. Und eine einzige Seele gerettet zu haben bringt ja reichlichen Lohn für viele Mühen. Bei allen solchen Unternehmungen bleibt ruhige Besonnenheit, welche nicht rücksichtslos Plane ent- wirft, die wegen des Mangels der Mittel nicht ver- 58 wirklicht werden können, und muthvolle Ausdauer bei manchen sich entgegenstellenden Schwierigkeiten und bei unausbleiblichen Undank und Verkennen die unerläßliche Bedingung. Keine fremde misglückte Erfahrung darf abschrecken, keine eigene trübe uns verzagen lassen. Das Vertrauen auf den Segen von Oben bekräftigt, und ist das Werk mit Gott begonnen, wird auch Beistand der ewigen Ba- terliebe nicht mangeln. Denn auch hier heißt es: wo der Herr nicht das Haus bauet, so ar= beiten umsonst, die daran bauen. * } # Police! 4 2 Grund- Linien eines allgemeingültigen und für alle Staaten anwendbaren Polizei-Gesetzbuches. Ein PARSONS LIBRARY University of MICHIGAN Program m wodurch zur diefsjährigen General-Versamm- lung der allgem. kameral. ökonom. Sozietät einladet der Direktor derselben Dr. Johann Paul Harl, Professor der Philosophie und der Kameral-Wissenschaften an der königl. baier. Universität zu Erlangen, Ehrenmitglied der königl. sächsischen Leipziger ökonomischen Sozietät, der königl. sächs, priv thüringischen Landwirthschafts- Gesellschaft, der naturforschenden Gesellschaft zu Halle im Königreich Westphalen, der herzogl. sachsen - gothai- schen und meiningischen Sozietät der Forst- und Jagdkunde zu Dreisigacher, der Nürnbergischen Gesellschaft zur Beför- derung der vaterländischen Industrie, des Pegnesischen Blumenordens zu Nürnberg etc, Erlangen, in der Expedizion des Kameral Korrespondenten. 1 8 1 3. * Den } Į 1 sämmtlichen hoch verehrungswürdigen Mitgliedern der allgem. kameral. ökonom. Sozietät gewidmet топ 1 dem Verfasser. 1 „Das as grofe Wort: Polizei, von Vielen ausgesprochen, von Vielen behandelt, von den Meisten wie ein Popanz, wie das Karzer der natürlichen Freiheit gefürchtet, erhalte seine wahre, wohlthätige, Menschenbeglückende Deutung, und wer- de zum guten, schützenden Genius der Menschheit, des Staats, der seine Flügel über Alle breitet, Alle schützet, ver- sorgt, erhält, und das Ganze erst zum wahren organischen Ganzen macht, zu der Kraft, welche die Manchfaltigkeit zur Harmonie und Einheit verwebt, erhoben! des-Polizei, geht aus dem richtig berechneten, auf seine Kräfte gegenseitig gestützten Ganzen hervor, und breitet sich in ewig gleichen Pulsschlägen wieder durch das Ganze aus.“ Sie, die Lan- Werlich in seinen Ideen zu einer Staats-Organisazions-Lehre (S. 148.) Die richtig verstandene Polizei — welche die Vorgängerin und Gehülfin der Kriminal-Gewalt seyn soll! hat die schöne, gemeinnützige und in ihren - 6 = ihren Folgen unzuberechnende Bestimmung: alle im Innern des Staats der Sicherheit des Ganzen oder der Einzelnen drohende Gefahren und Uebel zu verhüten und abzuwenden, und den Schutz des persönlichen und dinglichen Rechts - Gebiets aller Einwohner ohne Rücksicht auf ihren Stand oder Rang oder ihr Vermögen zu leisten *). zu garantiren und Die Polizei hat den Staatsbürger zu schützen gegen jede Verletzung oder Beschädigung seiner Person oder seines Eigenthums, gegen jede Stö- rung seines Besitzes oder Hinderung der rechtmäf- sigen Vermehrung seines Sacheigenthums und der Erhöhung seines erlaubten Genusses; jene gesche- hen nun a) durch die Menschen, oder b) durch die Natur - Uebel. Sicherheit der Person und des Eigenthums oder des ganzen Umfangs des persönlichen und dinglichen Rechts-Gebiets Aller im Staate sowohl in Ansehung der aus Bosheit (widerrechtlichem Wil- len) oder aus Leichtsinn, Unachtsamkeit oder Nach- läfsigkeit entspringenden Verletzungen der Men- schen, als auch in Ansehung der natürlichen Ge- fahren *) Mein vollständiges Handbuch der Kriegs - Polizei- Wissenschaft und Militär-Oekonomie, Landshut, 1812. §. 104. 7 A } fahren und Unfälle, ist der grofse und wichtige Zweck der ächten Polizei, aller ihrer Gesetze, Vorkehrungen und Anstalten *). Es ist um öffentliche Ruhe und Sicherheit (folglich auch um Privat-Sicherheit), ja vielleicht um Thron und Leben der Regenten selbst wie mehrere Beispiele aus der älteren und neueren Staaten - Ge- schichte sonnenklar beweisen geschehen, wenn die Polizei nicht das ist, was sie ihrer erhabenen Bestimmung gemäfs seyn soll. Die Polizei welche jedem Einwohner im Staate (vom ersten Pallaste bis zur letzten Hüt- te) Sicherheit des persönlichen und dinglichen Rechte-Gebiets, Freiheit und Ruhe gewährt; welche Beleidigung, Betrug, Diebstahl, Raub und Mord durch Dolch oder Gift verhütet, und dafür sorgt, dafs Niemand in der Anwendung seiner Kräfte und in dem Gebrauche seines Eigenthums gehindert oder beeinträchtiget werde hat auf alle Nazional-Gewerbe und auf Bevölkerung, und mithin auch auf den Nazional-Reichthum den gröfsten und heilsamsten Einfluss. So lange die Polizei nicht organisirt und wirk- sam ist, gehören die Justiz-Pflege und die Finanz- Verwaltung in die Kategorie der praktischen Undin- ge; *) Mein vollständiges Handbuch der Polizei-Wissenschaft, ihrer Hülfsquellen und Geschichte, mit vorzüglicher Rücksicht auf die neueste Gesetzgebung und Literatur der Polizei, Erlangen, 1808. §. 58. u. 59. S } Wer ge; indem die Justiz- und Finanz-Funkzionen die Polizei-Funkzionen nothwendig voraussetzen. an der Richtigkeit dieses nicht alltäglich zur Sprache kommenden Postulats zweifelt, der erinnere sich an den Zustand der bürgerlichen Unruhen und Revoluzio- nen, wo die Justiz- und Finanz-Gewalten nichts als fromme Wünsche sind, Die Polizei, als direkte Beförderin der Si- cherheit jedes Einzelnen und des Ganzen verdient das erste und stete Augenmerk aller Regenten und ihrer Minister !!! Daher wetteiferten auch schon die gebildetesten Staaten der alten Welt der atheniensische Staat und der römische Staat! -in ihren glänzend- sten Epochen um den Vorzug in der Kultur der Polizei und sahen sich durch ihren Flor dafür hin- reichend belohnt, Einen wichtigen, bisher in Teutschland gröfs- ten Theils übersehenen Grund, warum kein Staat, wenn ihm an seiner Ehre gelegen ist, in Ansehung der Polizei zurück bleiben kann, findet der Kenner darin, dafs kein anderer Zweig der Regierungs-Ge- walt der Publizität und allgemeinen Beobachtung oder Kritik so sehr ausgesetzt ist, als die Polizei, Man kann durch einen Theil eines Staats reisen, vielleicht sogar sich einige Zeit daselbst aufhalten; ohne sich von dem Zustande und dem Gange der Zivil-Justiz und Kriminal-Gewalt auch nur im Gering- sten zu unterrichten, oder ohne die staatsökonomi- sche und finanzielle Verfassung des Landes kennen zu lernen. Aber es ist unmöglich, auch nur die Gränze : 9 ten Gränze eines grofsen oder kleinen Staats zu betre- auch nur so schnell, wie immer, durchzurei- sen, ohne sich von der Beschaffenheit der Polizei zu überzeugen: weil ihre Symptome und Spuren allgemein sichtbar und allgemein fühlbar sind. - Man bedarf keiner Anleitung, keines Führers oder Interpreteurs, um zu wissen, ob Bettler und Vagabunden oder verdächtige Reisende bei der Ein- bruchsstazion angehalten und zurückgewiesen wer- den; ob bei Tage und bei Nacht auf Reisen die Si- cherheit der Personen und des Eigenthums gesichert sey; oder ob Räuberbanden und Banditen hausen ; ob es Sandwege, grofse Steine auf den Strafsen, oder ob es Chausséen gebe, dergleichen man in Frankreich, Baiern, Württemberg u. Oesterreich findet; ob man. bei den Dörfern im Sumpfe des Mistes und der Dün- gerjauche versinke; oder ob man in den Städten vor Staub ersticke, auf dem spitzigen und holprichten Pflaster und in den pflasterleeren Gruben, oder auf dem durch das Ausgiefsen des Wassers vor den Häu- sern entstandenen Glatteis, zumal des Nachts, und bei dem Mangel der Beleuchtung, Hals und Bein zerbreche; ob man vor den Häusern und auf den Strafsen Unrath, krepirtes Vieh, Düngerhaufen, und unter Tags Mistfuhren finde; oder ob stinkende Stadtgräben, eben so übelriechende Rennsteine oder mephitische Dünste aus Sümpfen und stehenden Ge- wässern die Luft verpesten, und man überhaupt so viel Unreinlichkeit und Gestank zu ertragen habe, als wäre die Büchse der Pandora geöffnet worden; ob Fremde und Eingeborne in Gast-, Kaffeehäusern und andern öffentlichen Schenkorten oder in Kauf- läden 10 läden in Ansehung der Quantität und Qualität ge- prellt, mit unrichtigem Maals und Gewicht, und mit transparenten Waaren und Lebensmitteln aller Art, mit gefärbtem Wasser, mit getauftem Weine, mit ablaufenden Lichtern, und mit kleinem, schwar- zem und oft auch mifsrathenem Brod bedient wer- den; oder ob wie in Frankreich sogar in jedem Gasthaus das Polizei-Maafs für alle Getränke öffent- lich bezeichnet sey; ob nächtliche Ruhe-Störungen, z. B. durch Schiefsen, Schreien und überhaupt durch Schwärmen ohne Maafs, d. h., ohne Beobachtung der Polizei-Stunde, statt finden; oder ob des Nachts die persönliche Sicherheit bedroht werde und kör- perliche Mifshandlungen oder wohl gar meuchel- mörderische Angriffe und Ermordungen vorfallen *); ob es Aufläufe, Streitigkeiten, Schlägereien, Auf- ruhr das دو *) Noch im Jahr 1802 erschien ein Panorama von Rom, unter andern folgende Züge davon enthielt: Man rechnet zeither jährlich tausend Erstochene im ganzen Kirchenstaat, und während der Regierung Papst Pius VI. über zwanzig tausend, In der Stadt geschahen bis zur Revoluzion drei bis vier Morde an manchem Tage; als aber bei einem Aufruhr im An- fange der Revoluzion vier Franzosen gemeuchelmordet waren; wurde das Messerziehen und Messertragen mit äusserster Strenge verboten, und dadurch bewitkt, daſs in Jahr und Tag kein Mord vorfiel, Man sieht also, was eine konsequente Polizei auch über dieses eingewurzelte Uebel vermochte." Nulli sunt tam feri affectus, ut non disciplina do- mentur ! Seneca. } 1 1 ruhr, bürgerliche Unruhen, Rebellion oder Revolu zion gebe, oder gefährliche Orden und Gesellschaf ten existiren; ob die Sanitäts-Polizei thärig sey, oder jedem kranken Menschen und Vieh der Zutritt offen stehe; ob Seuchen und Epidemien, z. B. die Blattern Pest, grassiren; ob dergleichen Kranken-Häuser ab- gesondert, mit Wache umgeben, und jede Verbrei- tung der Ansteckung unmöglich gemacht sey; ob in Ansehung des Verkaufs des Gifts, der Arznei- mittel, und gegen die Quacksalber die nöthigen Vorkehrungen getroffen sind, und ob es gebildete Aerzte, Wundärzte, Apotheker und Hebammen in hinlänglicher Anzahl gebe; ob fremde Werber, Seelenverkäufer, Hazardspieler, Spieler von Pro- fession, Goldmacher, Geisterbeschwörer, Wahrsa- ger und andere Betrüger ihr Unwesen treiben; ob ehrenrührige Reden geführt, oder Pasquille gemacht und verbrecherische, die öffentliche oder Privat- Sicherheit gefährdende Schriften ungestraft gedruckt und heimlich oder öffentlich ausgeboten und ver- kauft werden; ob verdächtige Versammlungen, Zu- sammenrottungen etc. geduldet werden; ob das Ge- sindewesen wie in Stuttgart oder wie in Utopien be- schaffen sey; ob die Armen-Polizei so wie in Frank- reich verwaltet werde, oder wie in dem grössten Theile von Teutschland und ehemals in Neapel, in Rom, in Madrid, in Lissabon und noch jetzt in London, wo die Bettler ihre Klubbs und Bälle ha- ben und mehr verdienen, als die fleifsigsten Arbei- ter; und endlich, ob gegen die Verheerungen des Feuers und Wassers zweckmäfsige und hinreichende Maafsregeln genommen und Assekuranz-Anstalten (auch : 12 1 (auch Früchte-Assekuranzen *) wären eben so wohl- thätig als allgemein wünschenswerth !) errichtet seyen; oder ob die Feuer-Polizei wie in Konstanti- nopel oder ehemals in Rom **), und die Wasser- schadens-Polizei wie in den meisten Orten in Teutsch- land beschaffen seyen und Jahr aus Jahr ein unermeſs- lichen Schaden nebst den schrecklichsten Unglücks- fällen veranlassen. Es ist also sonnenklar bewiesen, dafs kein Staat, dem an seiner Ehre und an der vollständigen und fortdauernden Sicherheit der Regierung sowohl als der Bürger gelegen ist, in Ansehung der Verbes- serung der Polizei zurückbleiben könne. Das erste und gröfste Hindernifs einer den Zeitbedürfnissen angemessenen Radikal - Kur der Polizei aber ist der allgemeine Mangel eines Polizei - Gesetzbuches; in- dem bis jetzt ***) noch kein teutscher Staat einen Polizei - Kodex †) aufzuweisen hat. Schon *) Kameral - Korrespondent 1813. Nro. 105-107. **) Im obigen Panorama heifst es: „In ganz Rom (die- ser ehemaligen Weltbeherrscherin!) giebt es keine Feuerspritze; entsteht Feuerlärm, so läfst man das Feuer, wenn es durch Hausmittel nicht gelöscht wer- den kann, ruhig fortbrennen, und rettet so viel als man kann." ***) Von dem, was in Zukunft geschehen könne oder werde, ist hier keine Rede, †) Das österr. Gesetzbuch über Verbrechen und schwere Polizei- Uebertretungen ist nur ein Theil von einem Polizei - Kodex, 13 ! _ Schon seit mehreren Jahren ist das dringendste Bedürfniſs eines Polizei - Gesetzbuches allgemein und oft gefühlt worden; denn ohne einen Polizei - Kodex ist die höchst wichtige Einheit *) des Polizei - Ge- schäftsgangs in einem Gesammtstaate eine Chimäre oder ein praktisches Unding; und es fehlt nicht nur an einem Leitstern für alle Polizei Beamte und für alle Polizei-Fälle, sondern auch an einem Nor- mativ für alle Einwohner in Ansehung der polizeili- chen Zwecke und Verbindlichkeiten. So lange eine gleichförmige und allgemeingültige Polizei-Gerichts- Ordnung vermifst wird, kann die Polizei- Gerichts- barkeit eben so sehr der Natur der Straf Gerechtig- keit widersprechen, als die Willhühr der Polizei- Beamten herbeiführen. Der berühmte und verdienstvolle Herr Appel- lazions-Gerichts-Direktor und Ritter von Gönner hat in seinem Archiv für die Gesetzgebung und Reform des juristischen Studiums (B.I. H.I. S.57 — 38.) schr treffend bemerkt: ,,Man denkt sich ohne einen polizeilichen Straf- Kodex unter der Polizei immer etwas Lokales, et- was Vorübergehendes, und von Zeiten, Orten und Umständen Abhängiges; es kommt fast auf die Thätigkeit eines Polizei-Kommissärs allein an, ob er von einem leicht vermeidlichen Unglücksfalle No- tiz *) Das Gesetz der Einheit ist der so oft verkannte Hebel durch welchen alles Grofse der Staaten, Völker und Individuen mit Zauberkraft und elektrischer Schnel- ligkeit in Bewegung gesetzt wird. = 14 = tiz nehmen, ob und wie er den Nachläfsigen stra- fen, und Andere gegen ähnliche Nachläfsigkeiten aufmerksam machen will. Darum nimmt auch die Nazion an schweren Polizei - Vergehen so wenig An- theil, und es ist ein alltägliches Phänomen, daſs man über einen Diebstahl von funfzig Gulden eine weitläuftige Untersuchung mit einem dreifach grö- fseren Kostenaufwand beginnt, oder über einen ge- schossenen Hasen nach allen Formen der General- und Spezial - Untersuchung zu Werke geht; wäh- rend man bei einem Baumeister, dessen schlecht gebautes Gerüst bei einem Einsturz einige Menschen. getödtet, oder bei einem Rauchfangkehrer, dessen Nachlässigkeit eine ganze Stadt der Feuersgefahr ausgesetzt, entweder gar nichts untersucht, oder jede kahle Ausrede annimmt, allemal aber der Po- lizei - Gewalt, durch den Mangel bestimmter Straf- Gesetze und eines bestimmten Verfahrens in der Untersuchung, die hohe Achtung entzieht, welche allein die öffentliche Ordnung erhält." 15 { + I. Ein wohlgeordneter und vernunftmüſsiger Staat ist nur derjenige, in welchem innere und äussere Sicherheit herrscht. Sobald die innere Sicherheit aufhört, ist auch die äus- sere gefährdet; denn es fehlet dann am guten Willen und an hinlänglichen Kräften zur Ver- theidigung des Staats gegen auswärtige Fein- de. Es ist daher selbst zur Fortdauer des Staats nothwendig, dafs die innere Sicherheit als Bedingung der äusseren stets erhalten werde. II. Das Problem, welches die wohlverstan- dene Polizei lösen soll, kann kein anderes. seyn, als: Herstellung und Erhaltung der vollkom menen Sicherheit im Innern des Staats oder innerhalb des gesammten Staats- Gebiets. III. Die Polizei hat also lediglich für die in- nere Sicherheit des Staats, keineswegs aber auch für die äussere zu sorgen. IV. Es ' 16 IV. ** Es lässt sich keine Privat Sicherheit (Si- cherheit der Einzelnen) ohne öffentliche Si- cherheit (Sicherheit des Ganzen) denken, und auch keine öffentliche Sicherheit ohne Privat- Sicherheit erwarten. Denn, wenn dem Staate seine Verfassung und die Wirksamkeit der verschiedenen Staats-Gewalten nicht garantirt sind, so können auch die Einzelnen nicht ge. schützt werden; und wenn keine einzelne Per- son Sicherheit hat, so müssen allmählig auch die Funkzionen der Staats-Beamten aufhören und es kann keine öffentliche Sicherheit mehr Statt finden. Die Privat - Sicherheit ist aber eben sowohl Zweck des Staats und der Polizei, als die öffentliche Sicherheit; denn ohne die eine oder andere kann den Mitglie- dern der bürgerlichen Gesellschaft die Ausü- bung ihrer Rechte durch den Staat nicht sicher- gestellt werden. V. Die Polizei-Gewalt erstreckt sich daher nicht blofs auf die Erhaltung der Sicherheit des Ganzen, d. h. der öffentlichen Sicherheit, sondern auch auf die Handhabung der Si- cherheit der Einzelnen, d. i. der Privat- Sicherheit. VI. Das 17 Vl. Die vollständige innere Sicherheit mufs aber von der Polizei überall, immer und in jeder Rücksicht oder Beziehung aufrecht erhal- ten werden. VII. Die Augen der Polizei - welche einem Argus aber keinem Morpheus gleichen soll!— müssen defshalb nicht nur auf den ganzen Staat und auf alle einzelne Theile desselben gerichtet werden *); sondern die Polizei-Kun- de mufs sich auch sogar auf die benachbarten Gegenden erstrecken, um die nöthigen Nach- richten in Ansehung möglicher Gefährdungen der öffentlichen oder Frivat-Sicherheit einzu- ziehen. · VIII. Der Polizei Gewalt sind alle innerhalb der Gränzen des Staats befindliche Einwoh- ner, sie mögen Eingeborne oder Fremde seyn, ein für alle Mal unterworfen. IX. Keine *) „Der Staat mag immerhin die Augen haben auf Al- les, nur nicht die Hände in Allem!" Gedanken und Meinungen über Manches im Dienst etc, 1804. 2te Ausg, p. 58, C 18 IX. Keine Korporazion oder Gesellschaft im Staate darf sich den Anordnungen der Poli- zei entziehen, und zwar eben so wenig als irgend ein Individuum. · X. So wie es nur Eine höchste Staats- Ge- waltgiebt, eben so kann es auch nur Eine Po- lizei im Staate geben; und es kann Niemand im Staate selbst der Fremde nicht mit Recht fordern, der Wirksamkeit der allgemei- nen Polizei Ordnung zu entgehen. Vor- rechte Einzelner stehen mit dem allgemeinen Staatszwecke im offenbaren Widerspruche, sind Beeinträchtigungen der übrigen Mitglie- der des Staats, und also auch mit einer zweck- mäſsigen Polizei, d. i. mit der Erhaltung der öffentl, und Privat-Sicherheit unvereinbar. Staate XI. Sämmtliche äussere IIandlungen Aller im sie mögen sich durch Worte oder Thaten äussern welche sich auf die öffent- liche oder Privat - Sicherheit beziehen, sind Gegenstände der Polizei und ihrer Wirksamkeit. Aber alle an sich gleichgültige Handlungen, welche und insoferne sie die innere Sicher- heit 1 I t 1 7 J $ + = 19 heit weder stöhren, noch in Gefahr setzen, sind der Polizei nicht unterworfen. XII. Die Polizei darf und soll sich nie in das Gebiet der innern Freiheit und Thätigkeit wa gen, und sich mit der Leitung der Gesinnun- gen, des Gewissens, der eigentlichen Mo- ralität und der Religion als solcher nie befas- sen. De internis non judicat Praetor! XIII. Die Polizei ist die direkte Pflegerin der Sicherheit; sie hat geradelin gegen alle Gefah- ren des Staats und seiner Bürger zu schützen. Sie ist die einzige von allen Regierungs-Ge- walten, welche auf die Ehre einer unmittelba ren Sicherheits- Anstalt mit Recht Anspruch machen darf *). XIV. Das Karakteristische der thätigen Sorge der Polizei für die Erreichung des Staats- zweckes *) Mein vollständiges Handbuch der Kriegspolizei - Wis- senschaft und Militär-Oekonomie mit vorzüglicher Rücksicht sowohl auf die älteste als auch auf die neueste Gesetzgebung und Literatur. Landshut, 1812, 1. 96. . 20 zweckes im Innern des Staats liegt also im Handeln, in einer positiven Wirksamkeit. XV. Die Polizei- Gesetze betreffen die Bestim- mungen der Art und Weise, wie ein Jeder mitwirken soll, an seinem Theile die öffent- liche und Privat Sicherheit im Innern des Staats zu befördern. - XVI. Der Polizei-Kodex soll liefern: Eine erschüpfende und dem Zwecke und den Forderungen der Polizei vollkommen genügende Instrukzion aller mit der Hand- habung der Polizei beauftragten Perso- - vom Chef der General - Polizei an bis zu den Lokalpolizei- Soldaten, nen Diese Instrukzion, wenn sie ihrem höchst wichtigen Zwecke entsprechen und endlich eine bessere Polizei Praxis befördern soll, mufs Folgendes enthalten: - a) Den Uinfang und die Schranken der Po- lizei-Gewalt, dann die Rechte und Verbind- lichkeiten aller Polizei-Beamten vom Po- lizei-Minister bis zum Gensdarm; b) die bestimmteste und strengste Verantwort- lichkeit aller Polizei- Beamten und Polizei- Diener, 21 1 Diener, nebst der Androhung genau be stimmter Strafen für alle jenen im Dienste zur Last fallenden Gebrechen und Mängel. Nach dem vollkommensten Recht kön- nen alle Polizei- Beamte und Polizei- Die- ner für alle Uebel (in Ansehung der gan. zen Staats- Gesellschaft sowohl als auch in Ansehung einzelner Mitglieder dersel- ben), welche ihre Schwäche oder Sorglo- sigkeit nach sich ziehen, verantwortlich gemacht werden*). Das Ausland leuchtet in dieser Hinsicht mit manchem guten Beispiele voran, und beweiset, was eine gewisse Strenge in Dienstgeschäften und besonders im Polizei-Fache vermag. Man *) Wenn aber-Leben und Thatkraft in die Polizei kom- men wenn stets reger Eifer und Bereitwilligkeit zu Aufopferungen im Polizei - Dienste herrschen sollen, so mufs auch jeder Polizei-Beamte und Gensdarm: a) einen verhältnifsmässigen Antheil an den durch seine Entdeckung veranlafsten Konfiskaziouen und Polizei- Strafen haben; b) für ausserordentliche mit besondern Gefahren verbundene oder mit ausgezeichneter Geschicklich- keit geleistete Dienste eine angemessene Gratifika- zion erhalten; c) für jeden empfindlichen Verlust, welcher durch den Dienst selbst entstanden ist, Entschädigung bekommen. t ! 12 22 Man denke hier auch an die Regierungs- Art Friedrichs des Grofsen, der seine Zi- vil- und Militär- Gewalt mit weiser Stren- ge ausübte und seine weisen Maximen immer mit dem besten Erfolge gekrönt sah. XVII. Das Polizei-Gesetzbuch muſs ferner ge- naue Vorschriften dessen enthalten, was alle Einwohner (oline Ausnahme) in Hinsicht auf den Zweck der Polizei in ordentlichen und aus- serordentlichen Zeiten Theils zu unterlassen und Theils zu thun haben — und folglich alle erforderlichen negativen und positiven Bestim- mnungen in Ansehung: A) der öffentlichen oder Staatssicherheits-Polizei und B) der Privatsicherheits- Polizei: a) der persönlichen Privatsicherheits-Polizei: a) der Lebenssicherheits- und Sanitäts-Po- lizei, B) der Freiheitssicherheits- Polizei, y) der Ehrensicherheits- Polizei; b) der dinglichen Privatsicherheits- Polizei und zwar: *) der Sacheigenthumssicherheits - Polizei im engern Sinne, B) der 23 B) der Sacheigenthumssicherheits- Polizei im weitern Sinne und zwar: aa) der Armen - Polizei, BB) der Feuer - Polizei, vy) der Wasserschadens - Polizei*). XVIII. *) Da bei der Polizei die Staats- Gewalt zu Folge des oben geführten Beweises für die Realisirung des allgemei- nen Staatszweckes oder für die Sicherheit nur unmit- telbar thätig seyn und sich in das Gebiet der innern Freiheit nicht wagen darf: so gehören alle mittelbaren Sicherheits-Anstalten nicht in die Kategorie der Polizei, Es gehören daher nicht in die Polizei: a) die Bevölkerung; b) die Kultur; c) die Nazional - Gewerbe. Diejenigen Maasregeln in Ansehung der Bevölkerung, welche wirklich ein Gegenstand des rechmäsigen äus- sern Zwanges sind, gehören zwar für das Forum der Polizei, mussen aber in folgenden Abtheilungen der- selben dargestellt werden: a) in der öffentlichen Sicherheits - Polizei; b) in der Lebenssicherheits- Polizei; c) in der Ehrensicherheits- Polizei (in Betreff der Duelle); d) in der Feuer- und Wasserschadens - Polizei (in Ansehung der Gefahren der Gesundheit und des Lebens). Was die Kultur der Staatsbürger betrifft, so muſs alles dasjenige was die Polizei in Ansehung derselben zu bestim- 3 1 24 $ 1 XVIII. Mit allen Polizei - Verordnungen müssen auch Straf-Gesetze verbunden werden, damit erstere die nöthige Sankzion haben und Je- dermann von der Uebertretung derselben hin- länglich zurückgeschreckt werde. XIX. Der Grundsatz der Wiedervergeltung muſs so viel als möglich der Maafsstab aller Polizei- Strafen seyn. XX. Die Polizei-Strafen müssen bestimmt seyn, indem sie ausserdem der Natur der Straf- Ge- ! rech- bestimmen hat, in nachstehenden Rubriken angegeben werden: a) in der öffentlichen Sicherheits - Polizei; b) vorzüglich in der Freiheitssicherheits- Polizei; c) in der Armen - Polizei, Die Kultur und Bevölkerung an sich, so wie die Nazional- Industrie, da sie nicht von dem äussern Zwange, sondern von der Freiheit abhängig sind, sind so wie ihre Zwecke selbst keine Polizei - Sachen, sondern gehören in das Gebiet der Pädagogik und Staatswirthschaft. Daher müssen auch die einzelnen Erläuterungen über Ackerbau, Fabriken und Handel, iiber die Bestandtheile und den Umfang dieser Nazional - Gewerbe, so wie die besten Beförderungsmittel derselben nicht von der Polizei- Wissenschaft erwartet, sondern Theils von der Staats- wirthsschafts-Wissenschaft, Theils von den Agrikultur- Fabrik- und Handels - Wissenschaften selbst ertheilt werden. [ 25 rechtigkeit widersprechen, und die Willkühr der Polizei - Richter herbeiführen, welche bis- her so grofs und gleichsam das Grab der bes- seren Polizei war. Praxis est multiplex! — XXI. Die Polizei-Strafen müssen allgemein bekannt gemacht und also vorher angedroht werden, damit sie ihren heilsamen Zweck erreichen und die Uebertretung der Polizei - Gesetze und dadurch viele Uebel und Unglücksfälle ver- hüten. XXII. Die Polizei erscheint als verwaltende und als gerichtliche. Die verwaltende Polizei hat die ununterbrochene Handhabung der öffent- lichen und Privat-Sicherheit in jedem Theile des Staats zum Zwecke, und ihre Beschäfti- gung ist, Vergehen und Verbrechen, Schaden und Unglücksfälle zu verhüten. Die gericht- liche Polizei erforscht die Vergehen und Ver- brechen, welche die verwaltende Polizei nicht verhindern konnte; sie bestraft den Frevler oder überliefert den Verbrecher der kompetenten Behörde. XXIII. Administrative Polizei. Die administrative Polizei mufs stets, und zwar ohne bestimmte Aufforderung und ohne J 26 oline vorhergegangener Klagen thätig seyn. Sie die Polizei, wie sie überall seyn soll, aber meist nicht ist! - gewährt zuvorkommen- den Schutz, sucht alle drohende Gefahren oder Angriffe zeitig zu entdecken und alle Uebel - so viel als möglich zu verhüten. Unzählige Uebel und Unglücksfälle, Beschädigungen der Personen und ihres Sacheigenthums liefsen sich Jahr aus Jahr ein verhüten, wenn die Polizei überall und immer wüfste was sie wollte und thäte was sie sollte!! XXIV. Eine ihrem grofsen Zwecke ganz entspre- chende Polizei berücksichtigt alle Gegenstän- de derselben, und mufs daher auch eben so viele Theile zählen, als die Polizei Hauptgegenstände hat. XXV. So wie die vollständige innere Sicherheit nun entweder öffentliche oder Privat- Sicherheit ist, so mufs auch natürlich die gesammtę Polizei zuerst zerfallen: a) in die öffentliche Sicherheits- Polizei, b) in die Privat - Sicherheits-Polizei, XXVI. Die öffentliche Sicherheits- Polizei ist be- stimmt, gegen alle Gefahren, die dem Staate selbst 27 selbst, seiner Verfassung, oder der Wirksam- keit der Gesetzgebung und höchsten Gewalt drohen, Schutz zu gewähren. XXVII. Die Privat - Sicherheits- Polizei hat für die Sicherheit der einzelnen Staatsbürger zu sor- gen, und alle denselben drohende Gefahren und Uebel zu verhüten. XXIII. Die Privat-Sicherheits- Polizei, die gegen alle Gefahren der Sicherheit jedes Einzelnen im Staate zu schützen hat, theilt sich 1) in die persönliche Privat-Sicherheits- Po- lizei, und - 2) in die dingliche Privat Sicherheits- Po- lizei. XXIX. Die persönliche Privat-Sicherheits- Polizei bezieht sich lediglich auf die Person der Bür- ger und schützt die Sicherheit ihres ganzen persönlichen Rechts-Gebietes, sucht alle Gefah- ren davon abzuwenden, und jede persönliche Verletzung so viel möglich zu verhindern. 1 XXX. Die persönliche Privat- Sicherheits- Polizei zerfällt 1) in 28 1) in die Lebenssicherheits - Polizei, 2) in die Freiheitssicherheits- Polizei, und 3) in die Ehrensicherheits- Polizei. XXXI. Die Lebens- Sicherheits- Polizei hat alle Gefahren in Ansehung des Lebens und der Gesundheit abzuwenden, welche auf folgende verschiedene Arten entstehen können: 1) durch widerrechtlichen Willen anderer Menschen, 2) durch Nachlässigkeit und Unachtsamkeit der Mitbürger, 3) durch Einflüsse oder Wirkungen der Natur, 4) durch wilde Thiere, oder auch durch Haus-Thiere. XXXII. Die Lebens- Sicherheits- Polizei, welche ihren ganzen Wirkungskreis ausfüllen und alle gerechten Forderungen befriedigen will, muſs daher hauptsächlich sorgen: a) für Verhütung absichtlicher Verletzun- gen von Seite der Menschen durch ge- waltsamen Angriff auf das Leben und die Gesundheit; b) für 4 2 29 b) für Abwendung aller unabsichtlichen Ver- letzungen der Gesundheit und des Lebens au's Leichtsinn anderer Menschen; c) für reine Luft durch Reinlichkeit aller Plätze und Strafsen und durch Entfer- nung aller Gegenstände, welche die Luft verderben und das Auge beleidigen; d) für gesunde Wohnungen Theils bei dem Bauen selbst und bei der ersten Bewoh- nung derselben, und Theils bei gewissen Umsänden, besonders bei Ueberschwem- mungen; e) für hinlängliche Quantität, Güte und Un- schädlichkeit der Lebensmittel und ande- rer Bedürfnisse, die auf die Gesundheit Einfluss haben; f) für Vorschriften zur Vermeidung oder Verhütung der Verbreitung der Krank- heiten, besonders der ansteckenden, und für Anstalten zur zur Heilung derselben vorzüglich für die ärmeren Volks-Klassen. g) für Verbannung der Quacksalberei ; h) für Aufsicht auf schädliche Thiere; i) für allgemeine Einführung der Schutz- pocken-Impfung und für den zweckmäs- sigen und frühzeitigen Gebrauch dersel- ben; k) für 30 k) für Rettung der Verunglückten und Scheintodten; 1) für Verhütung zufrüher oder zuspäter Beerdigung. XXXIII. Die Freiheitssicherheits- Polizei schützt die rechtliche Thätigkeit und Unabhängigkeit der Staatsbürger vor allen möglichen Eingriffen und Anfällen, und stellt ihre ganze Freiheits- Sphäre sicher. XXXIV. Die Freiheitssicherheits- Polizei hat die Be- stimmung Jedem im Staate, wer er auch sey, den willkührlichen Gebrauch aller seiner Kräf- te und seines Eigenthums stets möglich zu machen, und von ihm alle Hindernisse oder Beeinträchtigungen von wem immer abzu- wenden. XXXV. Sie mufs jedem Einwohner, selbst von den untersten Volks - Klassen, Alles erlauben. oder gestatten, wodurch er weder die Rech- te des Ganzen noch des Einzelnen verletzt, und ihn in Ausübung dieser Handlungen ge- gen jede Staats- und Privat- Gewalt zu schüz- zen suchen. XXXVI. = 31 31 x XXXVI. Die Ehrensicherheits- Polizei ist bestimmt: die Ehre der Staatsbürger gegen Beleidigun- gen, Anmafsungen und was immer für Krän- kungen sicher zu stellen, und sie gegen un- befugte aufsere Verachtung oder Entehrung und ehrenrührige Aeusserungen oder Handlun gen in Schutz zu nehmen. XXXVII. Die Ehren-Sicherheits- Polizei soll: 1) die Vorurtheile der Unehre bekämpfen; 2) den Privat Urtheilen in Ansehung der Ehre Anderer alle rechtlichen Folgen oder bürgerliche Wirkungen entziehen; 3) absichtliche und boshafte Verletzungen der Ehre der Staatsbürger verhindern oder bestrafen. XXXVIII. Die dingliche Privat - Sicherheits- Polizei schützt das gesammte dingliche Rechts - Gebiet oder das Sacheigenthum der Einwohner gegen Gefahren und Beschädigungen aller Art. XXXIX. Die dingliche Privatsicherheits- Polizei theilt sich 1) in 32 1) in die Sacheigenthumssicherheits - Polizei im engern Sinne, und 2) in die Sacheigenthumssicherheits- Polizei im weitern Sinne. XL. Die Sacheigenthumssicherheits- Polizei im engern Sinne soll das Eigenthum der Bürger gegen die Gefahren sichern, welche der wider- rechtliche Wille oder die Unbesonnenheit und Nachläfsigkeit Anderer denselben droht. XLI. Da die Beeinträchtigungen des Sacheigen- thums von Seite der Menschen sowohl durch Gewalt und Betrug als auch durch Leichtsinn geschehen können, so mufs die Sacheigen- thumssicherheits-Polizei im engern Sinne nicht nur gegen Räubereien, Diebstähle und Betrü- gereien aller Art, sondern auch gegen Ver- letzungen des Sacheigenthums durch Unbeson- nenheit und Nachläfsigkeit gerichtet werden. XLII. Die Sacheigenthumssicherheits - Polizei im weitern Sinne zerfällt aber 1) in die Armen - Polizei, 2) in die Feuer- Polizei, und 3) in die Wasserschadens - Polizei. XLIII. Die 1 33 XLIII. Die Armen - Polizei hat die Bestimmung: Verarmung, Müssiggang und Bettelei zu ver- hüten, und alle daraus entstehende Gefahren der Eigenthumssicherheit abzuwenden. - XLIV. Sie soll ferner dem Armenstande eine angemessene Richtung geben, und Arme und Kranke unterstützen. XLV. Jedes Armen-Institut erhält als nothwen- dige Mittel zu seinem doppelten Zweck 1) ein Armen- Verpflegungshaus; 2) ein Armen-Beschäftigungshaus; 3) für Individuen, welche weder zur Verpflegungs-, noch zur Beschäftigungs- Aufnahme sich eignen, wird ein Verpfle gungs- Beitrag geleistet, welcher entwe- der in Geld oder in Verpflegungsbedürf nissen bestehen kann. d XLVI. Den Polizei Stellen liegt ob, in den Städten und auf dem Lande: 1) die Herstellung eines Armen - Konspekts in ihrem Kommunal Distrikt; • 2) das Erkenntnifs über die Qualifikazion eines Individuums zum Stande der vol- 3 len ༣ 34 len oder parziellen Armuth, und die Be- stimmung des Grades seiner parziellen Armuth; 3) die Bestimmung des Verpflegungs Bei- trags für jene Individuen, welche sich so- wohl in dem Beschäftigungshaus als aus- ser demselben befinden. - XLVII. Die Feuer Polizei ist bestimmt: alle Feuersgefahren und Brandschüden möglichst zu verhindern, und den Folgen der Feuers- brünste durch allgemeine Feuer - Assekuranz- Anstalten zu vorzukommen, welche letztere aber sich nicht nur auf unbewegliche Güter erstrecken sollen. XLVIII. - Bei der Feuer Polizei kommt es haupt- sächlich auf folgende vorzüglich wichtige Punkte an: 1) Auf die sorgfältigsten Maafs-Regeln und Einrichtungen zur möglichsten Verhü- tung aller Feuersgefahren zu jeder Zeit und in Ansehung aller Orte und Gegen- stände; 2) auf die schnellste Entdeckung und all- gemeinste Bekanntmachung der, Trotz al lei I 55 ler Vorkehrungen und Aufmerksamkeit doch entstandenen Feuersbrünste; 3) auf die zweckmäfsigsten Löschanstalten und auf die zahlreichsten und besten Löschmittel: um jede Feuersbrunst, un- ter was immer für Umständen, so bald als möglich zu unterdrücken, und alles, so viel möglich, vom Feuer zu retten; 5) auf die gröfste Wachsamkeit, um vor züglich allem Stehlen oder andern Ver- brechen während der Feuersnoth, sowohl in der Nähe als auch in der Entfernung vorzubeugen, besonders wenn das Feuer angelegt worden ist; 5) auf die nach gelöschter Feuersbrunst zu treffenden Anstalten, welche auf Vermin- derung der Folgen des entstandenen Un- glücks und auf Ersatz des erlittenen Brand. schadens hinzielen sollen. XLIX. Die Wasserschadens-Polizei hat zunächst alle Beschädigungen des Sacheigenthums der Staats- Einwohner, die durch Gewässer entstehen kön- nen, zu verhüten. - L. Die Maals Regeln der Wasserschadens- Polizei lassen sich in folgende drei Punkte zusammenfassen: 1) An- ! 36 1) Anstalten zur Verhütung der Wassersge- fahren und Ueberschwemmungen; 2) Hülfsanstalten bei entstandenen Wasser- gefahren, und 3) Anstalten zur Verminderung oder Ver- gütung des erlittenen Wasserschadens. LI. In Ansehung der zufälligen Ueberschwem- mungen durch das Aufthauen des in grofser Menge vorhandenen Schnees, des häufigen Regens und vorzüglich des Eisganges hat die Polizei Folgendes zu beobachten: a) auf die natürlichen Zeichen (z. B. war- men Wind, Schmelzen des Gebürgs- schnees, trübes Wasser u, s. w.) die Ueber- schwemmungen ankündigen, aufmerksam zu seyn. w. b) Sobald als irgend eine Wassersgefahr eintritt, so mufs sie den benachbarten oder bedrohten Gegenden durch Kanonenschüs- se, reitende Boten u. s. W. angezeigt werden. c) Alle in der Nähe Wohnende müssen hier, so wie bei allen Landfrohnen, zu Hülfe kommen. d) Dem Volke müssen von der Polizei die wassergefährlichen Orte bekannt gemacht. und 37 und es mufs gewarnt werden, sich an den- selben nicht zu versammeln. e) Wenn durch Anschwellen eines Stroms den Brücken Gefahren drohen, so müs sen sogleich die Zugänge zu denselben auf den Befehl der Polizei besetzt, und mufs, so lange die drohende Wassersge- fahr dauert, jedermann von der Betretung zurückgehalten werden. f) Zur Zeit einer grofsen Fluth muſs eine hinlängliche Anzahl von Mannschaft Theils zur Rettung der Personen und Sachen bereit seyn, und Theils mit lan- gen Stangen und starken eisernen Ha- ken an langen Stielen alles von dem Ufer entfernen, was den Flufs sperren oder hemmen könnte. LII. Gerichtliche Polizei. Die gerichtliche Polizei wendet das Recht der Beurtheilung auf Polizei - Gegenstände an und vollzieht die Polizei - Gesetze. LIII. Dringend nothwendig ist die Aufhebung aller Privilegien und Exemzionen in Ansehung der 38 der Polizei Gerichtsbarkeit *), wenn die Poli- zei - Praxis eines grössern Staats kein Quod- libet seyn, und wenn nicht alles Ansehn und alle Wirksamkeit der Polizei auf das Spiel gesetzt werden sollen, wie es bisher öfters der leidige Fall war. LIV. Je strenger und unnachsichtlicher die Po- lizei in allen Fällen verfährt, desto mehr wird die allgemeine und individuelle Sicherheit und die davon abhängige bürgerliche oder äussere Freiheit befördert; desto wenigere Störungen des Rechtsgenusses werden geschehen. LV. Die ächte Polizei mufs eben so unerbitt- lich seyn, als eine vollkommene Justiz; indem ihr Ansehen und ihre ganze Wirksamkeit von der unbedingten Handhabung ihrer einmal öffentlich bekannt gemachten Gesetze abhän- Sie mufs um so strenger seyn, gen. weil *) Die zeitherige Gerichtsverfassung zu Leipzig, nach welcher daselbst drei verschiedene Gerichtsbarkeiten, des Kreisamts, der Universität und des Stadtratlis be- standen haben, ist vermittelst eines Reskripts Sr. kö- nigl Maj. von Sachsen (d. d. Dresden, 11. Jul. 1813.) in Ansehung der Polizei- und Kriminal - Sachen, auf- gehoben worden. = 39 weil sie ihre Thätigkeit nur gegen Eingriffe der Freiheit und gegen Störungen der Ord- nung zu äussern hat, und folglich keine Nach- sicht sich erlauben kann, ohne Rechte zu kränken oder Unordnungen zu begünsti- gen, LVI. Die gerichtliche Polizei, oder sogenann- te Polizei- Gerichtsbarkeit mufs von allen Be- amten im ganzen Staate nach bestimmten und allgemein geltenden Normen ausgeübt werden *). LVII. *) Die Bestrafung der Polizei - Frevler, der Widerspensti- gen gegen Polizei-Beamte so wie das Verhör dieser letz- teren in solchen Fällen durch die Justiz-Behörden wel- che sehr oft den Polizei- Behörden nicht geneigt sind - und die Appellazionen der Straffälligen an die Oberge- richte sind ein grofser Uebelstand der teutschen Polizei- Praxis, welche auch in dieser Hinsicht so weit von der Normal - Polizei zurücksteht. Darum, weil es keinen Polizei- Minister giebt, weil keine vollständige und gleichförmige Polizei- Gerichtsordnung besteht und weil man gegen Polizei - Frevel und Widersetzlichkeit gegen Polizei- Beamte und Polizei - Soldaten nicht be- stimmte Strafgesetze hat; werden die Polizei-Beamten zum gröfsten Nachtheil der Würde und der elektrischen Schnellkraft der Polizei wie sie sein soll! so oft vor die Justiz - Behör. den und öfters sogar persönlich dahin gezogen; erlaubt man sich so viel gegen das Polizei - Personal und wird dann manchesmal auch vielleicht nicht angemessen be- straft; Uor M || 40 f LVII Die gerichtliche Polizei soll a) alle Verbrechen oder Vergehen erforschen; b) die Beweismittel sammeln; c) die Uebertreter der Gesetze entweder selbst bestrafen, oder andern Behörden zur Bestrafung überliefern. LVIII. Das Resultat der polizeilichen Untersu- chung ist entweder Freiheit des Angeschuldig ten, oder Polizei-Strafe, oder Ueberlieferung des Angeklagten an die Kriminal - Justiz - Be- hörde, LIX. Der Polizei gebührt die erste Untersu chung und der erste Angriff oder die einlei tende Gerichtsbarkeit. Sie mufs sich der Per- son und der Sachen versichern, und dasjenige verfügen, was zur Erhaltung der Anzeigen des Verbrechens erforderlich ist. straft; sondern es wird erst nach langen Instanzen-Zi- gen endlich eine vielleicht sogar nicht einmal der Ten- denz und dem Geiste der Polizei entsprechende Strafe diktirt, deren Eindruck zur Warnung und zum Ab- schrecken!! nun auf diese Art oft verfehlt werden mufs. Ich fordere hier jeden denkenden und unbe- fangenen Polizei - Beamten öffentlich auf, mich zu wi- derlegen, wenn ich Unrecht habe, MÉDECINE A LA MAIN, A JA AVEC University c. MICHIGAN LES RÈGLES RÈGLES DE SANTÉ D'APRÈS LE CÉLÈBRE ABERNETHY, ET DES INSTRUCTIONS POUR LA GUERISON DES INDISPOSITIONS COMMUNES. LONDRES ET BELGIQUE, CHEZ TOUS LES LIBRAIRES. BRUGES > CHEZ M. RALFE, ALBION LIBRARY, AU DYVER. 1815. 24 f " MEDECINE A LA MAIN. PRESCRIPTIONS OU ORDONNANCES DE MÉDECINE PAR ABERNETHY. Ces ordonnances sont reconnus comme les meilleurs qui existent. Nous les avons traduits, parce qu'elles seront très utiles à ceux qui voyagent dans des pays étrangers: elles furent écrites par un médecin distingué pour une institution pu- blique, il y a quelques années, et sont assez généralement connues depuis peu, parcequ'elles sont bien choisis et que tout pharmacien ou droguiste peut les apprêter facilement dans un espace de temps infiniment court. ORDONNANCES DE FAMILLE. DROGUES. N° 1. R. Infus Gentian comp. unc j. Infus. Sennæ, dr. jj. Sinc. Cardamom.comp. dr. j. M. Un trait à prendre une heure avant le dîner, comme stomachique, dans des cas de mauvaise digestion. S'il y a aussi une legère constipation prenez en même temps la pilule N° 14 de temps 4 en temps. Où il n'y a point de constipation des entrailles, on peut en omettre le senna ou en diminuer la quantité. 2. R. Infus Rosorum. unc. j. Sulphat Magnes. d. j. Syrupi. q. s. M. Trait rafraichissant et apéritif à prendre une ou deux fois dans la journée, pendant la fièvre ou avec un estomac vide. Ce trait est aidé par la pilule N° 14, prise les soins alternatifs. On peut aussi le prendre dans la matinée pour aider la poudre Nº 11 dans des cas de rhumes, légères maladies fievreuses, toux, maux de gorge etc. On peut aussi le prendre pour vider aucune de ces pilules données au soir, qui contiennent beaucoup de calumel. 3. R. Decoct. Salsaparillae comp. unc. jj. Un trait à avaler deux fois par jour pour un estomac vide, dans des cas de pustules, clous, d'irritations de nerfs et beaucoup d'autres. L'effet en est fortement augmentée par cinq gr. de pilule bleue prise au soir, N° 17. Ceci ainsi que la simple decoction sont d'excellentes boissons de régime: mais lorsqu'elles ne s'accordent point avec l'estomac, on peut essayer le trait Nº 1. 4. R. Mistur. Gamphor. unc. j. Spirit. Ether. nitr. dr. j. Carbonat immom. gr. vii. M. Un trait fort utile à avaler une ou deux fois par jour, dans des cas où le corps est dans un état corrompu, pour des gonflemens édémateux, l'hydropisie naissante et autres maladies dans ce genre. Une pilule de calomel et une squille N° 22, prises au soir, rendent beaucoup d'aide pour l'hydropisic. Et pour les autres cas, toute pilule apéritive contenant du calomel, peut l'accompagner avec avantage, je veux dire, les Nos 14 ou 20. 5. R. Vini Ipecacuanha, dr. j. Antimon. Tartariz. gr. j. Aquæ puræ. unc. j. M. Émétique certain et sans danger, mais je ne conseille des émétiques qu'en cas de poison, ou quelquefois lorsqu'un estomac trop chargé et impur, n'est pas assez vidé par des purgatives qui opèrent immanquablement sur l'estomac et la partie supérieure de l'estomac, comme la rhubarbe liquide, le senna, et ainsi de suite. 6. R Pulveris Rheo. gr. xv. Potassæ Sulphat, gr. xiii. Aquae Cinnamomi, unc. j. M. Ce trait purifie l'estomac efficacement, c'est une bonne purgative et sans danger, et sera bien efficace si l'on prend pilule N° 20 dans la soirée précédente. Dans le cas où l'on se lève avec un mal de tête provenant d'une indigestion, il en éloignera la cause aussitôt que toute autre mix- 6 tion, et on peut le prendre avec promptitude et en même temps. Si quelque crudité reste après qu'il ait operé, qu'on prenne la pilule de calomel et d'aloës N° 14, au soir. 7. R. Soda Tartarizat. dr. ij. Soda Carbonat. scr. p. j. Melez la poudre ci-dessus dans un verre de limonade et buvez-la lorsqu'elle est en effer- vescense; cela fait une douce et rafraichissante apéritive en cas de fièvre. 8. R. Infus Sennæ. oz. j. Tinct. Jalap. dr. j. Potass. Tarlar. dr. j. Cum aliquo Syrupo. M. Ceci peut être pris comme un trait très apé- ritif au lieu du N° 6, lorsque le malade ne peut supporter la rhubarbe dans l'estomac, mais ce n'est pas aussi efficace. Et qu'on prenne la pilule N° 14 aussi et même avant pour augmenter l'effet, si c'est nécessaire. 9. R. Potassæ Subcarbonat, gr. x. Infus. gentian comp. unc. j. Spirit AEther. comp. dr. ss. Tinct. Gennamom. dr. j. M. Trait dirétique. Pour augmenter, prenez le soir précédent pilule N° 22. 10 R. Misturæ Camphor. unc. j. os. Liquor Ammom. Acet. unc. ss. 7 Liquor. Antimon. Tartar. min. x. Tinct. Opii. min. vi. M. C'est un trait diaphorétique, à prendre au soir en cas de rhume violent et d'empêchement cutanée. Lachez d'abord les entrailles avec pi- lule N° 20. POUDRES. Nº 11. R. Pulveris. Antimon. gr. iij. Calomel. gr.j. Fiat Pulvis. Une poudre fort utile pour des enfans en- rhumés et ayant les organes digestives en dés- ordre. C'est excellent pour les mauvais rhumes en général et est d'une grande utilité dans les fièvres legères. Il faudrait la prendre au soir et le trait N° 2 dans la matinée. 12 R. Calomel. gr. j. Pulv. Scammoniæ. gr. iv. Poudre utile pour les enfans qui souffrent d'avoir les entrailles trop chargées ou dont les excréments sont d'une couleur foncée ou de- naturée. On peut la répéter de temps en temps. très avantageusement. 18 R. Sulphat Quininæ, gr. iij. Deux fois par jour en fièvre intermittente, dès que les entrailles sont bien purgées par les pilules N° 14 ou N° 20. f 8 Le quinina peut être pris sous la forme de Filules, pour ceux qui le préfèrent ainsi. PILULES. 14. R. Calomel, gr. j. Extr. Aloes. gr. ij. Rhei gr. ij. Pil. Pilules des plus efficaces pour les occasions ordinaires, à prendre une ou deux à la fois selon le besoin, pour purger les entrailles. 15. R. Extr. Aloes, gr. iij. Rhei, gr. ij. — Pil. 16. R. Extr. Aloes, gr. iv. Saponis, gr. j. - Pil. 17. R. Extr. Aloes. Extr. Colocynth. comp. Rhei. gr. j. —— Pil. Ceux qui sont sujet à une constipation des entrailles, peuvent choisir une de ces trois pilules à prendre périodiquement et souvent selon l'oc- casion. Mais pour l'ordinaire, nous conseillons le N° 16 qui risque moins de causer une con- stipation dans la suite et par conséquent un besoin de médecin. 18. R. Pil. Calomel comp. gr. v. Deux fois par jour pour un rhumatisme 9 sevère, alternativement avec les traits N° 2 ou No 10. Ceci est nommé la pilule rouge. 19. R. Pil. Hydrarg. gr. v. Ordinairement nommée pilule bleue, à prendre chaque jour alternatif pour l'action défectueuse du foie alternativement avec les traits N° 1, 2 ou 4, selon le cas. Voyez ces numeros. 20. R. Calomel Extr. Aloes Extr. Colocynth. Rhei aa. gr. j.—Antimon. Tarlaris, gr. 178th. Fiat Pil. Une bonne pilule pour purifier les entrailles avant de donner le quinina dans une fièvre intermittente et comme préparatoire à des remèdes alternat fs: dose 1 ou 2 pilules selon le tempérament du malade. 21. R. Camphora. gr. ij. Pulv. Antimon. gr. iij. Opin Purif. gr. j. Confect. Arom. q. s. Pil. Diaphorétique et utile pour causer un sommeil où il y a insomnie et fièvre avec la peau sèche. Le lendemain matin prenez trait N° 2. 22. R. Calomel. gr. ij. Pulv. Scillæ. gr. ijj. Pil. Le soir, pour aider les traits No 4 et 9. 1. 10 } BRULURES ET TEIGNES. Une excellente méthode a été découverte de couvrir les parties écorchées avec la farine. Voyez le Medicina Simplex, ouvrage populaire de grand mérite. 11 RÈGLES DE SANTÉ. wwww S 1. Argument préliminaire, à savoir que les personnes sobres et en bonne santé sont moins affligés par les maladies règnantes. Pouvoir de la constitution des hommes de se conformer aux différents changements, lorsqu'elle est fortifiée par la tempérance. Avant de tracer les règles de santé il vau- drait autant de montrer dans quelle manière on peut en profiter pour empêcher les maladies. Car les maladies peuvent avoir une double sour- ce, les différentes influences extérieures qui agissent sur le corps en sont les causes agitar- tes, tandis qu'on peut nommer l'état maladif de la constitution la cause prévenante des mala- dies. Parmi les causes qui projettent, comme on pourrait dire, les maladies les plus intrai- tables, on peut citer: une disposition originelle à leur formation, qui reste cachée parmi les varietés héréditaires du corps de l'homme, et est appelé en vie à différentes périodes de l'exis- tence par de nombreuses habitudes nuisibles, et des causes extérieures d'agitation. Parmi les causes agitantes, la plus puissante est l'état mal- sain de l'atmosphère qui étant très nuisible, est nommé la constitution épidémique de l'air, 12 mais qu'on traite seulement de temps malsain, l'orsqu'il est léger; dans chacun de ces cas leur effet sur le corps de l'homme est violent ou non, selon que le genre de vie de l'individu a été sain ou non. Le voyageur est en tout temps en danger de subir quelques-unes de ces causes extérieures de maladie. Les person- nes, dont la santé les met à même de s'op- poser aux effets d'une maladie, sont ceux qui ont été sobres pendant long-temps. § 2. Sommaire des symptômes évidentes du désor- dre des organes de digestion. Quoique nous nous apercevons en peu de temps de l'état de désordre de nos organes digestives, en certains cas par la douleur et la gêne qu'il cause, comme par exemple, des obstructions, la colique et l'inflammation; il y a encore des mala- dies moins évidentes, qui échappent souvent à l'attention du malade, avant qu'elles n'aient duré assez longtemps pour causer beaucoup de dom- mage à l'économie animale. Par cette raison, nous essaierons ici de fixer l'attention du lecteur sur certains indices de maladies dans l'estomac, les entrailles et le foie, car lorsqu'ils sont soignés debonne heure, il est souvent possible d'empêcher l'évènement de maladies beaucoup plus graves. Lorsque la langue est blanche ou sillonnée sur la surface supérieure, ou lorsqu'il y a un goût amer ou d'ailleurs désagréable dans la matinée avant le dejeûner, on peut s'assurer que quoi- 13 qu'on se croît bien portant, l'estomac ou à cause d'indigestion ou pour tout autre cause, est irrité et en désordre; nous ne connaissons point d'indice plus positif d'un estomac en désord è que celui-ci. Ceux qui ont le soin d'une famille doivent remar- quer la surface des langues des enfants, avant tout, dans la matinée, surtout s'ils sont indisposés legèrement, car une indigestion légère est sou- vent le commencement d'une grave maladie. En apportant des remèdes à ce mal naissant, dans ses premiers degrés, avec des petites doses de médecine apéritive, je crois que beaucoup d'en- fants échapperaient à des maladies ennuyantes et souvent funestes. Le symptôme suivant de désordre auquel il convient de faire allusion, est cette sensation de gêne dans l'estomac après avoir mangé, qui pro- vient réellement de nourriture indigeste. Ce symptôme accompagne presque toujours celui nonimé précédemment. On peut remarquer ici qu'en général une per- sonne ne peut être en bonne santé, s'il ne a à la selle au moins une fois par jour. Et ce n'est pas seulement dangereux de s'opposer au désir naturel d'y aller: mais nous devrions nous arran- ger de sorte à devenir réguliers sous ce rapport, en prenant de très douces medecines aperitives au soir, jusqu'à ce que cette régularité soit at- teinte. Lorsque les selles ne sont point d'une cou- leur et stabilite naturelle, l'action déf ctueuse des actions subsidiaires de la digestion est par là indiquée; la plus importante en est peut-être la fonction du foie. Si les excréments ne sont point 14 d'une couleur brune jaunâtre foncée, quelque défaut de la bile est la cause de ce manque de couleur, et le remède sera de petites doses de mercure, ou de calomel et d'aloes. Car c'est par la bile que les féces sont colorées: done, des féces pâles et sans couleur prouvent que la sécré- tion de bile est défectueuse, pendant que des selles vertes, noires et d'autres couleurs, indi- quent une sécrétion dénaturée de ce liquide. Dans l'un et l'autre cas, l'état du foie devient un sujet de remarque, et comme les symptô- mes nerveux les plus graves proviennent d'un foie en désordre, nous pouvons souvent, par une application à propos de remèdes simples pour le désordre de cet organe, detourner des malheurs de la plus haute importance morale et physique. Dès que quelques-uns de ces signes de bile défectueuse ou vicieuse paraissent. Cinq grains de pilule séné N° 19 peut être pris de soir à autre, et un trait le lendemain, d'un once d'infusion de gentian, deux dragmes d'infusion de senna et un dragme d'iufusion de cardamoni. Ceci est un excellent stomachique dans la plupart des cas d'indigestion. En cas que ce trait ne s'accorde point avec le malade, on peut se servir d'un remplaçant que l'habitude a reconcilié à la constitution, comme cascarilla et ainsi de suite. En beaucoup de cas, des boissons de re- gime de legume, même la simple infusion de baume, de sange, de macra et autres thés d'her- bes seront avantageux en assoupissant l'irritation de l'estomac. 15 § II. Règle 1. De la quantité de nourriture. La première règle de santé est celle qui pres- crit la modération dans le régime. Il est né- cessaire que le malade aic soin de ne pas manger plus que le système animal exige pour l'entretien journalier: le surplus de la nour- riture ne digère point, mais demeure ordinai- rement sous l'action imparfaite des sucs de l'estomac et des entrailles et devient une source d'irritation. Dans d'autres cas, où la digestion est puissante, une trop grande nourritu e agit nuisiblement d'une autre manière en chargeant trop le système, et par là augmentant les prédispositions à la maladie, et souvent causant une action tellement violente des artères, qu'elle cause la mort sur le champ dont l'apoplexie est un exemple frappant. Les enfans sont souvent traités d'une manière erronée, sous le rapport du régime: ceux qui sont élèvés à ne manger que peu, sont cer- tains d'en sentir l'avantage pendant toute leur vie: et il est surtout nuisible à des jeunes gens faibles et irritables d'entreprendre de forcer leur estomac déjà affaibli par trop de nour- riture, surtout celle d'une nature lourde ou excitante: la gelée d'arrowroot, sago et d'autres cordiaux végétales, réussissent souvent là où la nouriture ordinaire devient nuisible. Les carmelites et quelques autres fraternités monastiques, sont des preuves remarquables des effets avantageux du jeûne. Les crmites et soli- 16 taires, malgré leur genre de vie sédentaire et aus- tère, ont atteints un grand âge. par suite comme il parait, de leur nourriture simple et modique. Lorsqu'un régime aussi simple est accompagné d'un genre de vie d'ailleurs sain, les suites en sont souvent une longévité merveilleuse. Le vieux Pair a été, dit-on, tres sobre, et le vieux Jenhins, dit l'auteur de son épitaphe, fut une preuve remarquable que la santé et un grand âge sont les grâces accordés à la tenipérance, une vie laborieuse et un esprit en repos. § III. Règle 2. De la qualité de la nourriture. Après la quantité, nous devons faire attention à la qualité de notre nourriture. Quelques ali- ments sont ordinairement salutaires, comme la viande fraîche, les légumes farineux, les fruits et les légumes de toutes espèces; tandisque les aliments gras et onctueux, le veau et la viande de porc sont ordinairement nuisibles. On se trompe beaucoup, le jour d'aujourd'hui, en donnant trop de viande aux enfants. Cela parait très-salutaire pendant quelque temps, mais devient sans aucun doute, nuisible dans la suite; et surtout à ceux qui sont d'un tempérament sanguin, une très petite quantité de viande leur suffira, et le moindre exces habituel sous ce rapport augmentera la disposition à la maladie, et le danger de la suite de ces épidémies aux- quels ils sont sujets. Nous connaissons un grand nombre de familles, qui ont été élevées entière- 17 ment avec la nourriture végétale et avec un avantage surprenant. SIV. Règle 3. Des périodes des repas. L'estomac digère un repas à l'heure ordinaire, (à cause d'une espèce d'attente préparatoire, qui est causé par l'habitude), beaucoup mieux que si nous ne mangeons à des heures différentes, et les personnes en faible santé trouvent que, lorsqu'elles sont forcées par des circonstances à manger à des heures non accoutumées, qu'une digestion imparfaite en est la suite. Trois repas par jour suffisent pour tout le monde et pour les ouvriers c'est le nombre ordi- naire: beaucoup d'adultes trouvent cependant que deux suffisent, et ne regardent point le thé conme repas, mais seulement comme un liquide agréable après leur dîner. Dejeûner à neuf heu- res, dîner à cinq heures ou onviron, et le café ou le thé ensuite, qui, à quelques petits change- gements près, est la coutume des geus aisés en Angleterre et est une bonne division du temps; le travail et les occupations de la journée avant le diner, et le repos et le loisir ensuite. En tout temps, évitez l'usage des liquides spiritueux: c'est une source feconde en maladies, par suite de son action violente. quoique, pour les per- sonnes qui y sont habituées, le mal est plutôt graduel que soudain, l'opération échappe sou- vent. Des bons vins sont moins nuisibles que les mauvais, et les vins légers de France et du Rhin 18 sont peut-être les plus sains, lorsqu'ils s'accor- dent avec l'estomac. Il est très malsain de boire ou de manger dans l'intervalle des repas, car cela empêche l'estomac de digérer; et le goûter ou le souper sont nuisibles à baucoup. Après les repas, surtout après le dîner, un état de repos est à conseiller: ceux qui sont obli- gés de se bouger et de se promener beaucoup font souvent tort à leur estomac en le faisant. Tous les animaux carnivores se couchent et se reposent après un plein repas, et la nature prouve bien vite aux personnes qui l'essayent, le grand avantage et le soulagement qu'il y a de céder à notre inclination de nous reposer pendant l'œuvre de la digestion. La promenade dans l'air, si avantageuse et même nécessaire à la santé, quand elle est prise à propos, devient la source de l'in- digestion et par conséquent de maladies sans nom- bre, lorsque l'estomac est chargé. Satisfaire à des passions violentes après le répas. est aussi très-nuisible et a été souvent cause de la mort. On devrait poser comme règle de conduite pour tout le monde qui ne jouit pas d'une bonne santé, et surtout les dispeptiqu´s, de demeurer tranquilles au moins deux heures apres le dîner, et s'il est possible, dans une soci té agréable: car les affections agréables de l'esprit, en geant et après donnent une bonne digestion. man- Les écoliers, surtout les enfans, devraient avoir deux heures de récréation dans l'air avant le dîner et une heure de récréation paisible après: le travail viendrait alors plus leger le restant de la journée. Les enfans souffrent 19 souvent horriblement dans les écoles par défaut d'exercice avant le dîner, il est de notre devoir ici de mettre les parens sur leur garde, contre la conduite peu sage, cruelle et tyrannique de beaucoup d'écoles, sous le rapport des enfans qui en effet souffrent beaucoup et forment de pires maladies à cet épopue critique de leur vie, lorsque des coutumes barbares les forcent d'é- touffer leur amour naturel de mouvement en l'air, dans les cachots pédantesques d'une école, qu'à toute autre époque de leur vie. C'est alors surtout que la machine animale prouve le pouvoir de la nature complaisante de se soutenir malgré les plus nuisibles habi- tudes; et que des enfants dont les premières heures devraient se passer dans l'exercice le vrai promoteur de la santé ont une appa- rence extérieure mais fausse de la force, malgré des coutûmes qui semblent propres à faire du tort au meilleures constitutions! Mais en vérité, les effets se font voir plus tard dans la vie, et les sémences des maladies dangereuses étant semées, sont forcées de se développer. Ainsi, c'est à ces causes que nous pouvons attribuer beaucoup de ces maux qui abondent dans les rangs élevés de la société. Les enfants devraient s'accoutûmer à être dans l'air en tous temps: devraient avoir au moins cinq heures pour la récréation tous les jours: et l'ordre de leur journée devrait être tellement distribué, qu'ils jouissent de l'exercice dans l'air avant le diner, et qu'ils eussent au moins une heure après le diner pour demeurer en repos, causer, ou s'a- 20 muser de quelque jeu qui ne demande que peu d'effort du corps ou de l'esprit. 4 Une autre dureté détestable soufferte par les jeunes gens et causée par la stupidité confuse de beaucoup parmi ceux qui prétendent devenir instituteurs, est qu'ils exigent les devoirs accou tumés a des temps, lorsque l'esprit n'est point porté à l'étude: de tels époques d'insuffisanco sont communes à tous, et surtout aux enfants qui ont le plus de talent, par suite de sur- abondance de sang et d'autres causes physiques. En telles circonstances on devrait amuser l'enfant au dehors, et ne pas forcer l'esprit involontaire. Sir Isaac Newton disait qu'il ne travaillait ja- mais bien alors qu'il ne travaillait pas à son aise, et que lorsqu'il se fatiguait beaucoup par l'étu- de, il le cessait sur le champ. En effet ce qui ne ferait tort qu'aux calculs d'un homme fait, détruirait la santé de l'eufant. Une médecine apéritive en petite quantité, ou une plus grande quantité de fruits, ainsi que l'exercice dans l'air auront un meilleur effet que la baguette de l'institutrice, ou une reprimande sevère de l'instituteur, en augmentant l'esprit de l'écolier accablé de travail. On devrait permettre aux enfans de manger beaucoup de fruits mûrs. Tels que les groseilles, les fraises, les pêches, les raisins et les poires après le dîner. L'habitude de leur refuser des fruits et de les donner de la viande tous les jours est une de ces exemples défavorables de préjugés parmi des médecins (dont l'intérêt suggère l'emploi des drogues, lesquels sont rem- 21 placés par les fruits), qui a prévalu sur le bons sens et les préceptes de la nature. Le fruit agréable est un remplaçant trop efficace pour la médecine dégoutante, pour être beau- coup en estime avec ceux dont le metier est d'écrire des ordonnances. § V. Règle 4. De l'exercice, de l'air, du sommeil. Ceux qui voudraient être en bonne santé ne devraient jamais oublier l'exercice: peu de gens l'employent assez comme un agent médical. Dans des cas de maladies nerveuses et dispep- tiques, un tel exercice qui en tout autre occa- sion fatiguerait, a été connu rendre le malade à la santé. Si peu de gens connaissent l'avantage de l'exercice, un plus petit nombre comprennent l'avantage de l'air frais. La ventilation des chambres, aussi trop négligée, su tout dans l'hiver. Les ventilateurs sont d'excellentes choses pour des appartemens étroits. Les maladies des fabriques et des prisons sont, en grande partie, causées par l'air infect et dormaut. Beaucoup de personnes souffrent de dormir dans des chambres étroites, et nous avons souvent conseillé d'ouvrir une petite partie supérieure de la fénètre, qui est avantageux à ceux qui sont faibles, ou qui sont sujets à des maux de tête dans la matinée. Sept heures de sommeil suffisent pour les adultes; neuf heu- res pour les jeunes gens: et pour les enfants et les infirmes autant que leur inclination de- 22 mande. Après des indispositions longues et fati- guantes, le premier sommeil profond et tran- quille est souvent l'avant-coureur de la santé. Les salles de bal en France et en Belgique, hormis les salles Anglaises, sont très nuisibles à la santé, à cause de leur pesanteur et leur manque d'air fraiche. Il faut absolument qu'une partie superieure de la fenêtre soit ouverte, pen- dant une soirée nombreuse, comme les Anglais font à Londres. La dernière ordonnance est de se lever de bonne heure, et le moment après de laver le corps entier, de la tête jusqu'aux pieds, dans l'eau froide, et cela pendant tout l'hiver ega- lement que dans l'été. Cette habitude empêche les rhunies et tient la peau en état de resister à beaucoup de maladies. Il donne aux Anglaises cette fraicheur qu'on remarque ordinairement dans les figures de cette nation. S VI. Règle 5. Le repos et la tranquilité de l'esprit. L'inquiétude de l'esprit, le chagrin et la dou- leur, qui tirent leur source des causes externes, ont une tendance a déranger le cerveau et le système nerveux, et l'etat le plus facheux de mauvaise sante habituell provient souvent de causes morales. Je me contenterai de conseil- ler que, lorsque les fonctions digestives et la sante générale sont derangées, il faud ait faire plus d'attention qu'à l'ordinaire à l'état moral du malade. Toute cause de peine et de déplaisir 28 devrait être éloignée autant que possible, tandis que je conseille fortement celles qui produisent la réjouissance, ou contribuent au repos de l'es- prit. De l'autre côté, lorsque l'embarras et l'abat- tement de l'esprit devient inévitable par les affai- res, ou pour autre cause, on devrait soigner la digestion le plus possible, la nourriture doit être legère et en petite quantité, toute forte. boisson est à éviter, et on doit avoir recours aux sedatifs: car lorsque l'inquiétude et l'in- digestion commencent a opérer réciproquement, une mélancolie constitutionelle et l'hipochon- drie en sont souvent les suites. SVII. Du jeúne et de l'abstinence. Je ne désire point déprécier le mérite religieux du jeûne et de l'austérité comme pénitence, quand j'affirme que ces usages salutaires peuvent être d'une aussi grande utilité à ceux qui de- sirent un corps robuste, qu'il ne sont à l'esprit de ceux qui sont devoués à l'autel; je ne vois point de raisons que ces deux buts ne soient réunis : car un grand effet de l'abstinence et du jeûne est d'affranchir le corps de tentations à l'incontinence et de soulager les organes des sens de l'oppression, et par la de rendre l'esprit du pénitent plus apte à l'exercice intellectuel. Ni je ne puis m'empêcher de croire que ce double but fut d'abord contemplé dans l'institution du jeûne: car c'est un coutume qui a dominé plus ou moins dans presque tous les pays, n'étant point 24 borné à la religion chretienne mais ayant été pratiqué ainsi que l'ablution parmi les Arabes, les Juifs, les peuples Indiens, et enfin presque toutes les nations de l'antiquité. S VIII. Règles Particulières de santé pour les voyageurs. En voyageant, prenez de la nourriture legère: l'exercice n'est salutaire qu'avec un estomac vide et un état de repos après les repas est nécessaire à une bonne digestion. Dans des climats chauds mangez toujours la diète legère et végétale des indigènes. et évitez la nourriture animale. Les maux de tête auxquels les voyageurs, à quelques exceptions près, sont sujets, sont à vérite par les régles ci-dessus. Même ces maux de tête causés par les changemens électriques de l'air sont diminués par un régime simple. On peut éviter cette surdité particulière qui a lieu souvent en descendant des montagnes, si l'on descend très lentement. Le Docteur Forster a décrit la manière singulière de cette affection dans le récit de son voyage aërien, lorsqu'en descendant d'une hauteur de 6000 pieds dans un ballon, il éprouva un degré de surdité temporaire. MM. Sadler, Lunari, et d'autres voya- geurs aëriens, l'ont eprouve de même. Pour des renseignemens plus précis sur les maux de tête, le mal de mer, et d'autres in- dispositions, auxquels les voyageurs sont sujets, voyez le chapitre ci-après, page 28. 25 S IX. Remarques sur la fausse alarme touchant l'hydrophobie. (L'extrait qui suit, pris du "New Economils's Guide to Brussels" par Dalaymple, sera peut-être une grande consolation aux voyageurs). Les voyageurs n'entendent rien plus souvent que les cas de fureur canine; cependant pour l'ordinaire, en s'informant on trouve qu'il n'y en a pas le moindre fondement; les chiens qu'on s'i- magine enragés, étant pour la plupart des chiens qui ont perdu leurs maîtres et courant çà et là à leur recherche, ou bien des chiens qui ont quelqu'autre maladie. Nous ne voulons point par ces remarques nier que l'hydrophobie existe; une ou deux fois cela peut arriver, mais c'est si rare que la crainte devrait être bauni de l'esprit public, et non pas entretenu par les rapports faux et alarmants qu'on trouve dans les journaux et auxquels on ne peut jamais se fier. Il a été clairement prouvé en Angleterre comme en beau- coup d'autres pays, que sur cent cas de chiens estimés enragés, à peine un est véridique, et le mal même lorsque le malade meurt de la morsure d'un animal supposé enragé est que l'effet de la peur est épouvantable sur l'esprit des personnes nerveuses, car, c'est surtout dans la saison où il y a une prédisposition épidémique à de tels affections de la gorge de l'homme, qu'elle est capable de causer une maladie semblable à l'hy- drophobie, à ceux qui cèdent à la crainte morbide de ce désordre. Les rédacteurs des nombreux 2 26 Penny Magazines ainsi que le "Animals Friend Society, for preventing cruelty to animals" de M. Gompertz, feront du bien s'ils éclaircissent l'es- prit public sur ce compte, qui ne doit pas être abandonné aux écrivains sur la médecine. "C'est dans l'intérêt des médecins," dit un conseiller savant, de soutenir toute crainte des maladies; ils ne sont que trop coupables de ce cruel usage, qui favorise la charlatanerie, on pourrait aussi raisonnablement s'attendre à voir un avocat qui conseillât deux disputeurs à devenir amis, qu'un médecin qui dissipât les craintes du public sur une maladie, ou qui indiquât aux gens un régime salutaire. Nous ne pouvons attendre du naturel des hommes un pareil sacrifice de leurs intérêts particuliers." On doit remarquer une autre chose par rapport à l'Angleterre: dans les pays où il a des chasses privées, bien des personnes ont intérêt dans la destruction des chiens des paysans, circonstance qui, dans nos jours éclaircis devrait être permis aux pauvres, qui ont autant de droit à leurs épagneuls et leurs bassets que les propriétaires à leurs chiens de chasse et d'arrêt. Chacun doit avoir remarqué que c'est dans le mois d'août, que sous faux prétexte d'exterminer les chiens enragés, l'on commence à ordonner la destruc- tion des chiens égarés. Ceci à moins que l'on ne l'ait distinctement annoncé par un avis préalable, n'est point permis par la loi, et l'on ne peut y avoir recours que sur forte témoignage de danger réel. Mais la question de loi à part pour le moment qu'il est à esperer, nos " radical 27 reformers" discuteront, nous remarquerons que la chaleur n'a aucun rapport avec l'hydrophibie, qui est une maladie rare causée seulement par une contagion spécifique d'une morsure, et cela seulement lorsqui'l y a prédisposition à l'épidemie. Tous ceux qui ont voyagés savent qu'en Tur- quie, Italie, Portugal et d'autres pays chauds, où il est permis à des milliers de chiens sans maîtres de courir libres, les chiens enragés sout inconnus. Cette persécution des chiens du laboureur dans le mois d'août, n'est point jus- tifiée par la nécessité et où on le trouve, on ne peut le regarder que comme un reste de cette poursuite des indigens dans les temps féodaux l'orsqu'un panvre qui possédait un basset, se mit dans le cas d'être puni. 28 DE LA MANIÈRE DE TRAITER LES MALADIES ORDINAIRES. Nous nous occuperons spécifiquement dans le courant de notre traité de plusieurs maladies auxquelles les voyageurs sont particulièrement sujets, avec les traitements respectifs de chacune d'elles. § I. De la maladie des entrailles. Cette expression comprend: la constipation, la colique, le dégoût, le flux, et tous les diffé- rents états déréglés de l'estomac et des entrailles, qui, jusqu'à présent n'affectent point par sym- pathie les autres organes. Il ne sera peut-être nécessaire que d'observer seulement les règles suivantes: Lorsque la constipation a lieu seule, ce qui arrive souvent en voyageant, on peut s'en débar- rasser en prenant à intervalles des doses modérées de medecine, jusqu'à ce que les entrailles aient une marche régulière; par exemple, prenez Pil, No 20, pour commencer, et après Pil. N° 16, les nuits alternatives, jusqu'à ce que l'objet soit accompli; ou bien choisissez quelque apéritif qui s'accorde le mieux avec votre tempérament, 29 mais rejetez les sels qui ne sont que des purgatifs mauvais et incertains pendant les voyages. La colique, lorsqu'elle est accompagnée d'un purgatif doit souvent son origine à une inflam- mation épidémique des couches des entrailles; elle a lieu souvent durant l'automne, ceci, ainsi qu'une légère attaque du cholera morbus mitior, doit être traitée avec de l'eau chaude, le régime doit être simple et avec épargne, et lorsque la maladie se sera épuisée, les Pil. N° 14 ou 16, selon le cas, feront marcher régulièrement les entrailles; si l'action purgative est violente, elle peut être arrêtée après dix ou quinze mouve- ments (mais pas avant), par des solutions de craie et d'eau. Lorsque la colique n'est pas accompagnée du flux, on devra s'en débarrasser immédiatement en prenant la Pil. N° 23 et un trait d'huile de castor, ou du mélange de séné et de rhubarbe, pris trois heures après la pilule. Pour le dégoût, le mal d'estomac et le vomissement habituel ou occasionnel, il faudra, après s'être purgé l'esto- mac avec la Pil. N° 14 et une dose de 10 gr. de rhubarbe, prendre durant quelque temps le trait N° 1, tous les jours une ou deux heures avant le dîner. Dans tous cas observez strictement les règles précédentes concernant la diète. § II. Sur les maux de tête. Nous élargirons un peu sur les maux de tête, à cause de leur fréquence et du mal qu'ils occasionnent au voyageur, par la nécessité qui Q 30 existe de distinguer les différentes espèces, et les traitements qui en résultent et aussi parce- qu'ils accompagnent d'autres maladies. Lorsqu'ils sont symptomatiques de fièvres, ils continuent plus longtemps que quand ils sont idiopatiques, ou en d'autres mots, lorsqu'ils sont eux mêmes la maladie primitive. S'ils sont idio- patiques, c'est à dire les maux de tête ordi- naires, lesquels nous allons maintenant décrire et qui peuvent être divisés en trois espèces principales. Le mal de tête qui est peut-être le pire, est celui qui montre plus immédiatement l'effet rapide de l'irritation de l'estomac sur le cerveau causé par l'indigestion, les jeunes personnes y sont beaucoup sujettes, car ses attaques deve- nant de moins en moins fortes, le mal s'épuise; les indices ordinaires de ce mal sont comme suit: Peu de temps après le déjeuner ou quel- qu'autre repas qui n'est pas bien digéré, à cause de quelque dérangement de l'estomac, le malade trouve tout-a-coup que sa vue s s'obs- curcit, les objets ne sont vus qu'à moitié, et toutes les choses semblent se balancer, quel- quefois un œil se trouve affecté avant que l'autre le soit. Cet aveuglement partielle dure moins qu'une heure et se succède par un mal dans les parties frontales, accompagné de fris- sons, du dégout et des fonctions dérangées de l'estomac et à la fin desquels tout disparait. Il y a des personnes qui ont adouci les attaques par la médecine, mais elles ne peuvent pas toujours s'en débarasser tout-à-fait. Cette attaque a été 31 justement attribuée à une indigestion combinée avec un état particulier de l'air. ORDONNANCE. Le meilleur remède est de prendre une dose de médecine apéritive après que l'étourdissement précédemment décrite dis- parait et avant que le mal de tête ne devient violent, prenez, par exemple, une couple de Pilules N 14, de la liste précédente des ordon- nances familières, ou, en cas que vous ne les avez pas sous la main, prenez une dose de 10 gr. de rhubarbe, et une pilule au soir. Les personnes qui sont sujettes à cette espèce. de mal de tête, feraient bien de prendre le mélange de gentiane N° 1 une heure avant le déjeuner et le diner et elles devront aussi ob- server rigidement les règles de santé. Une autre espèce de mal de tête à lieu à une intervalle plus longue après un repas non digéré et peut donc, je pense, être attribué à l'irritation qui a lieu dans les intestins inférieurs. Après un diner non digéré ou un repas pris plus tard dans la journée en quantité inaccoutumée et surtout après un excès de vin ou de liqueur fermentée. Le malade se lève le lendemain avec un mal de tête qui occupe les parties frontales, lequel mal s'irrite au moindre mouvement; il augmente de plus en plus jusqu'à l'après-midi et alors il commence à disparaître, et vers sept ou huit heures il est quelquefois tout-à-fait parti. ORDONNANCE: Pil. No 14, prise le soir. Au matin, autant de thé que le malade veut boire, 32 ou bien quelqu'autre boisson délayé. Epargnez la diète et l'exercice du corps. Une dernière espèce de mal de tête nous reste à décrire, qui peut être appelé le mal de tête nerveux et auquel il y a des personnes doublement sujettes. Le malade trouve le soir sa pensée triste et une inaptitude du moindre effort, et quelquefois il a même assez soif; s'éveillant le matin, il baille et se sent géné- ralement indisposé, il se plaint d'avoir mal dans les parties frontales qui s'empire au moin- dre mouvement, l'appetit lui manque, les symp- tômes déviennent pires vers le milieu du jour, mais ils commencent ordinairement à disparaître avant les six heures et vers sept heures ils disparaissent tout à fait brusquement; et avec une fièvre legère. Le pouls, quoiqu'il en soit, se trouve peu dérangé, il ne s hâte peut-être que quand le malade fait un mouvement. 1 Cette espèce de mal de tête électrique ne peut être évité par les moyens connues jusqu'à présent, et ne peut être aussi soulagé durant le temps qu'il reste par le secours médical; le plus fort purgatif pris le soir avant le jour qu'on I attend ne l'affecte pas sensiblement, et nous connaissons des cas où l'opération accoutumée du carthartique prise par le malade, fut pour ainsi dire remis par le tempérament, jusqu'à ce que le mal de tête eut disparu, dans d'autres cas l'opération de la médecine ne soulageait pas beaucoup sa terrible violence. Nous avons essayés mais sans succès, le serrement des artères temporelles. La patience, le repos au lit (si c'est possible), et la 33 tranquillité sont les remèdes les plus efficaces pour cette variété de maux de tête qui ont lieu périodiquement une ou deux fois dans le courant du mois; ses visites ont souvent lieu vers les époques de la nouvelle ou la pleine lune. Le vent de l'est favorise ce mal aux personnes qui y sont sujettes, et elles en échappent rarement dans ses formes les plus terribles. Si le vent se trouve du côté de l'est vers l'époque de la nouvelle ou la pleine lune, ou aux périodes d'irritabilité, et si l'indigestion procédant d'excès est plus grande à ces périodes, une visitation encore plus terrible de ce mal peut être attendue, à cause de l'in- fluence conjointe de plusieurs causes qui ont lieu ensemble; que l'électricité est en quelque sorte la cause du mal de tête, est sans doute, quoique sa manière particulière d'agir est incon- nue. ORDONNANCE. L'abstinence, et la Pil. N° 14 à intervalles ou au soir, après que le mal est passé. Quelquefois le mal est diminué en s'ac- contumant à dormir avec une partie de la fe- nètre ouverte dans les e imats chauds, et pendant les saisons que c'est praticable; le mal de tête nerveux a lieu, mais plus modérément avant ainsi qu'apres les orages, et d'autres change- ments du temps, comme j'ai déja remarqué dans des parties précédentes, et lorsque la pluie tombe le mal se trouve soulagé. D'autres es- pèces de maux de tête ont lieu, mais il ne sera presque pas nécessaire d'en donner les dé- tails. L'indigestion n'affecte quelquefois qu'un côté de la tête. Il y a aussi d'autres maux de 34 tête qui accompagnent les fièvres et d'autres maladies nerveuses et locales. et locales. Toute variété, dans l'état présent et imparfait de notre con- naissance doit être remarquée, mais tous les maux de tête pris collectivement. n'ont pas pu, jus- qu'à présent, nous donner une connaissance de la Pathologie de la tête. Il y a des climats chauds dans lesquels les maux de tête ne sont pas connus. Les femmes y sont plus sujettes que ne le sont les hommes, et l'homme riche et luxurieux plus que l'homme pauvre et sobre. De même que d'autres maux, ils sont heureu- sement diminués en fréquence ainsi qu'en vio- lence vers le déclin de la vie et les meilleures précautions contre ce mal sont l'air pur et l'exer- cice du corps, et ces habitudes régulières et sobres qui donnent une force permanente à la constitution. § III. Sur les différents maux de dents et leurs traitements. Quoique tant de traités remarquables ont été écrits sur la construction et la physiologie des dents, nous n'en avons pas encore vus sur leur pathologie, et surtout ceux qui ont rapport aux symptômes, la nature, et aux traitements, des différentes espèces de maux de dents; ce qui nous satisfait parfaitement. C'est notre intention de noter dans ce paragraphe les observations que nous avons pu faire sur ce sujet. La Patho- logie des dents est simple et facile à comprendre, lorsqu'on la considère par rapport à leur con- 35 struction et à la manière qu'elles se gâtent et au phénomène connu des maladies nerveuses. L'état gâté d'une dent peut plutôt être appelé l'occasion, que la cause du mal de dents, du moins il n'est par une cause suffisante, pour cette raison que le mal de dents n'en est pas une conséquence nécessaire, car il y a des per- sonnes dont les dents se gåtent, et qui les perdent sans douleur. Pour empêcher ce dépérissement, les dents devront toujours êtres pointurés après avoir mangé, et nettoyées avec une brosse au moins une fois par jour; les gencives sont aussi sus- ceptibles d'une variété de maux, surtout lorsque la santé est généralement mauvaise: on peut les soulager en grande partie en les nettoyant et en les faisant saiguer avec une brosse dure. Les dentifrices détorsives sont aussi très efficaces. La première espece de mal de dents que je vais décrire est celle qui est souvent l'avant- coureuse de la perte d'une dent, ceci peut donc être appelé le premier degré de ce mal. Une dent ayant été durant quelque temps dans un élat approchant du dépérissement, commence à faire mal aussitôt que le malade boit quelque chose de très froid ou de très chaud, pas à pas les accès deviennent plus violents, ils sont émanés par la chaleur de lit, ou bien ils ont lieu, à des heures particulières de la nuit, ils peuvent être soulagés pour un temps, par le froid ou en sortant du lit pour se pro- mener dans sa chambre, mais ils reviennent toujours jusqu'à ce que le malade épuisé, trouve et 36 enfin un peu de sommeil, ceci s'appelle le degré newralgique de ce que les symptômes sont alliés avec d'autres forines d'inflammation des nerfs. C'est aussi le degré le plus susceptible, si ce n'est pas bien traité de se terminer en d'autres maladies nerveuses. Avant que nous parlons du second degré, auquel le précédent fait place en temps, il conviendra de remarquer que les traitements locaux et stimulants décris plus loin dans cet ouvrage, semblent faire tort dans ce cas. C'est en effet allié à une partie du nerf qui se trouve dans le creux pourri de la dent, toute petite qu'elle soit, et par l'unisson évidente qui existe entre ses paroximes, et l'état de la constitution; ce degré demande un traitement medical ainsi que l'aide d'un chururgien. Le ciment anodin de Clarhse soulagera sou- vent l'irritabilité de la cavité nerveuse et voutée; mais lorsque les paroxysmes sont périodiques, nous devrons délanger les attaqu.s régulieres du mal. en donnant au malade une forte dose de quinquina, une heure avant qu'on attend son retour. Mais nous devons aussi avoir soin et de purger les entrailles par une tarthartique. La meilleure pour ce cas est la Pil. Nº 20 prise le soir, et alors la soirée suivante six ou huit gr. de quinquina. Par ces moyens les paroxismes douleureux sont souvent a. retés, quelquefois même le mal est tout-a fait guéri. Dans d'autres cas les acces au lieu de demeurer périodiques, deviennent continus, et les paroxymes douloureux étant détruits, le malade se trouve 87 mieux. le periosteum et la griffe de la dent, quoiqu'il en soit, continuent souvent à faire du mal mais cela conduit enfin au second dégré qui consiste dans l'inflammation de l'alvéole. La dent devient si të ndre. que le malade sait à peine manger. C'est durant ce degré que nous conseil- lous au nalade d'employer les fomentations et l'eau chaude qu'il faudra tenir dans la bouche, afin de håter Puflammation en excitant l'expan- sion Le malade devra maintenant se teme la figure bien chaude, mettre ses pieds dans l'eau et prendre quelque médecine apéritive; par exem- ple, la Pil. Nº 14 ou 20, et un trait de l'infus. Rosae Nº 1. A mesure que ce dégré disparait, les gencives s'enflamment, mais elles sont soulagees aussitôt qu'elles s'enflent avec la jue et les parties con- tigues avec lesquelles elles sympathisent. Alors tout disparait, laissant en place de la dent une racine morte, susceptible lorsqu'on s'enrhume, ou avant certains changements de temps, d'irriter l'alvéole, de laquelle la racine se detache, ce qui occa- sioune cette douleur piquante si souvent appelé › l'avant-conreuse de la pluie et des orages. Le lecteur se souviendra que nous avons nommé le premier dégré du mal de dents le dégié Newralgique, et nous croyons que c'est ainsi, car il est susceptible d'avoir lieu comme une épidémie, et nous avons remarqué qu'un grand nombre de personnes demeurant dans le mên, · voisinage l'ont à un même temps, mais il para:t que c'est un mal auquel la dent ne serait p: susceptible si la pourriture ne l'occasioura pa¬; 3 ។ 88 et par conséquent, la coutume de remplir la première cavité avec une fiche est excellente. La coutume de se curer les dents, et de les brosser après les repas lorsqu'il convient de le faire, préserve beaucoup les dents. L'emploi d'une solution moderée de camphre dans de l'eau est très utile, elle empêche aussi la mauvaise haleine des personnes qui ont des mauvaises dents, d'être offensive. Le savon a le même effet. l'our le mal de dents ordinaire, non entendu d'attaques à intervalles, nous croyons que plu- sicurs remèdes ordinaires ont leur utilité, et qu'on devrait les essayer, comme couper les gen- cives enflammées, se laver la bouche avec l'esprit de vin can plé, et surtout prendre une dose de médecine purgative pour rafraichir le sang. Si ce mal est accompagné d'un mal de joue et de rhu- matisme, prenez la pil. N° 20 le soir, et le trait No le matin. L'exercice du corps et le chan- gement d'air guérissent aussi dans quelques cas le mal de dents. Nous avons trouvé que les dents caveuses et qui font mal, sont quelquefois sou- lagés en les bouchant avec une espece de pâte faite avec de l'opium. Enfin il y a une grande variété de maux de dents pour lesquels nous conseillons d'essayer aussi différents remèdes jusqu'à ce que celle ié- quise soit trouvée. Mais nous n'aurons jamais recours à cette coutume injudicieuse d'ariacher la dent avant qu'un grand nombre de remèdes aient été essayées. 89 $ 4. Sur le Mal d'Oreille et la Surdité. Le mal d'oreille inflammatvire devra être traité comme suit: Donnez à l'instant au malade la Pil. N° 20 et au soir, en se mettant au lit, un trait purgatif, mais donnez-lui au paravant un bain de pieds d'eau chaude, et lorsqu'il se trouve au lit, donnez-lui quelque boisson dilatante, comme le thé ou la limonade légère. Lorsque le mal est violent, on peut se servir de fomen- tations locales de feuilles de camomille. Une variété de causes occasionne la surdité, mais la plus ordinaire est causée par l'inflam- mation. La surdité provisoire qui accompagne les rhumes, est souvent causée par l'inflamma- tion des tubes entre le tympanum et la bouche, et les autres parties de l'oreille; pour cette sur- dité, les remèdes ordinaires des thumes sont bonnes, c'est-à-dire, le boisson dilatant et chaud, comme la limonade, la pil. Nº 20 et le trait Nº 1. Mais le mal d'oreille qui accompagne les rhumes conduit souvent à l'assemblage de la cire ce qui cause conséquemment une grande surdite, le passage étant bouché; en cas que cette surdité ne disparait pas, il serait nécessaire de se faire seringuer les oreilles. Quelquefois cependant, en laissant tomber une goutte d'hui- le d'amande douce dans l'oreille, le soir, et en prenant en même temps un gr. de calomel, la cire se dissoudra, et ce remède aidera en même temps la sécrétion future. La surdité des vicilles personnes qui a lieu si t L 40 souvent dans ces contrées-ci et qui dure assez longtemps, est aussi de deux espèces, et souvent les causes out heu ensemble; 1º une espèce d'in- flammation lente qui tire son origine de l'expo- sit on dans un climat pluvieux, et qui bouche par degrés les passages de cet organe déli at, 2º l'assemblage de la cire, qui est l'autre cause. ་ • Des suggestions pour empêcher le Mal de Mer. que L'ext-ait ci dessous est pris d'un Essai sur le Mal de Mer, par Fo ster, physicien assez connu chez les professeurs des sciences xactes. «Comme des personnes s'etarent souvent a -ressés a moi, pour un zemede contre le mal de mor je resolus de faire des observations actes sur cetie mala- die. dans le dessein d'en découvrir la cause précise, et le meilleur moyen de la soulager et d'en donner le résultat au public. Déjà en 1822, je rovins d'un e. ut voyage, mais ce ne fut plusieurs années apies que mes observations me pa, urent fondées sur une expérience su suffisante, pur me mettre en état de me fier avec confi- ance a ve que j croyais ètre la cause de cette aff etion incomm.de. sutrefois j'att ibuai le dé- sord.e an mouvement roulant du vaissau, mais en 1831, je fis quelques expériences fort exactes sur l'effet du simple mouvemet pendant men voy.ge aer.en de cette année, quand j'oscillais dans le char du ballon entre deux courants d'air, a une hauteur mense, je fus envain- cu que quelque chose de plus étatt nécessaire pour causer ce phénomène. Quoique je n'ai jamais 41 eu moi-même le mal de mer, j'ai réussi en approchant assez du vestige qui le précède pour faire des expériences sur la cause. Je puis main- tenant affirmer positivement qu'il y a une double cause dans la plupart des ras. « 1º Une affection du système nerveux 2" Un état irritable et souvent trop chargé de l'esto- mae. Lorsque ces deux causes se combient, le mal est proportionnellement plus fort. L'aflee- tion primaire du système nerveux est produt par les changemens rapides dans la position relative des objets en motion causés par le tan- guement et le roulement du vaisseau: lorsque Cette cause a lien seul, sans aucune irritabilité de l'estomac, un remède est sous la main: que le malade mette la main sur une partie du vaisseau, de manière à se faire pour ainsi dire, une de ses pa ties, et en même temps fixant les yeux sur un objet en mer ou à terre assez éloigne pour paraitre stationnaire pendant la position changeante de l'observateur. Mais lors- qu'un dérangement de l'estomac avec une forte disposition à faire des efforts pour vomir est ajouté à l'affection nerveuse, le remede ci-dessus ne reussira point d'abord: dans ce dernier cas, le meilleur moyen sera d'abord de faire évacuer l'estomac en buvant de l'eau chaude, et en vomissant, et ensuite se coucher sur le côté gauche avec 1 tête un peu élevée. fermant les yeux s'il est possible pour ne pas voir le mouve- ment de l'onde ou des suj ts; ou si l'on est assez fort, après avoir vidé l'estomac, de tenir ferme au vaisseau, dans la manière déjà décrite. 42 La meilleure position qu'on puisse choisir dans un tems défavorable, est sous le vent ou près du milieu du vaisseau, lorsqu'on peut tenir ferme par les balustrades ou per quelque corde. Mais lorsqu'il fait beau avec une douce brise, il vaut mieux de se placer vers le vent, afin que le vent frais soulage le dégoût que les personnes delicates éprouvent toujours lorsqu'ils se trou- vent pour la première fois dans un bateau à vapeur. On peut beaucoup soulager et souvent. empécher totalement le mal de mer, en pre- nant la médecine qui suit, deux jours avant d'aller en mer, et ensuite ne mangeant que de la nouriture simple ou des fruits. R. Extr: Aloes. gr. 2. Rhei. Calomel Saponis gr. 1. gr. 1. gr. 1. Fiat pilula. Qu'on prenne une ou deux de ces pilules selon les circonstances, justement avant le diner, afin de purifier l'estomac, mais remarquez bien, que deux tout au plus peuvent être pris en une dose. Sucer des citrons et d'autres fruits acides sont aussi parmi les remèdes connus pour le mal de mer, lorsqu'il n'est pas très violent. Je terminerai ces observations en racontant ce qui m'arriva un jour, en explication des règles ci- dessus. Nous allâmes en mer avec un excellent capitaine et équipage, dans un temps apparem- ment beau, et notre chef fut très animé, et 48 prédit à la société un voyage propice, mais moi, je redoutai toute autre chose. Je montrai au capitaine le mouvement rapide d'un stratum supérieur, qui, d'après une loi du vent que j'avais découverte, étant dans les nuées et que je savais, emmenerait bientôt des raffales ter- ribles du côté du nord: avant le soir, ceci se vérifia, au coucher du soleil le capitaine fut convaincu que j'avais raison, et s'apprêta pour le vent frais en abaissant le mât et pliant les voiles. D'abord, lorsque le vent fut sur la solive, nous avançames très bien et nous eûmes peu de personnes malades; mais comme le vent était ce que je nomme un vent de Tornado ou tour- billon, dont le centre n'était pas beaucoup de milles sous le vent, le vent nous prit bientôt sur la bordée gauche et avec une telle force, que notre bâtiment, quoique hålé de près, n'avança que peu en comparaison de ses moyens immen- ses; tous les préparatifs furent faits pour nous garantir de l'orage qui approchait et qui avait déjà éteint la lumière et mis les balustrades au niveau de l'océan en trouble. Les vagues inon- dèrent les ports, tout roula en bas dans la cabine, et les passagers, qui étaient en grand nombre, entrèrent fort malades dans leurs ha- macs. La scène devint mantenant fort amusante: imaginez-vous le raffale ci-dessus décrit, en mer, au milieu de la nuit, et figurez-vous le concert discordant de sons opposés; les cris des oiseaux marins sous le sillage, les cris des dames effrayées, les ordres rudes du capitaine et les marius chan- 44 celants sur le pont comme des hommes ivres, le vent sifflant dans les cordages, les mâts era- quants, les chiens à bord hurlant et les diffé- rentes voix des passagers diversément affectés par le mouvement du bâtiment, et vous vous ferez qu. lqn'idée du panorama de la misère et du danger imaginaire qui m'entourait, comme je me trouvai sur le pont tenant mon chapeau d'une main sur la tête et tenant ferme a une échelle de cordes avec l'autre. Nous vimes enfin une lumière au dessus du brisoir sous le vent, vers le S. E., et quelque minuts plus tard la lampe du jour, bien plus animaut qu'aucune lumière aruficielle, jota un sillon passager hors des chambres de l'Est et eclaira notre grand foe. qu'on fixa justement comme nous fîmes un virement de bord, sous une moindre pession du vent pour entrer dans une riviere, et nous fumes bientôt jetés dans ses e us paisibles, la lun tère et la tranquillité revenant ensemble. Mais maintenant, pour venir au fait, je fis un examen exact de l'état des passagers, je découv, is, que tous a bord avaient été malades, à l'exception d'un monsieur qui suivant mes conseils en s'at- tachent fermement au bâtiment, de la man.ère déja ind.quée; et une dame, à qui j'avais fait prendre la dise de médecine, décrite ci-dessus, un ou deux jours avant de mettre en mer. Je n'ai rien de plus à dire sur ce sujet: la singu- larité de la constitution de chacun, peut sug- gerer quelque chose, qui ne puisse servir de règle générale. Je ne puis rien ajute par ma propre expérience, car, ou par suite de ma 45 manière sobre de vivre ou parceque je m'expose habituellement au mauvais temps, je ne suis aucunement sujet à cette maladie. Remèdes pour la Surdité et autres Affections pénibles qu'on éprouve sur des Montagnes et dans des Voyages seriens. Nous sommes d'avis, l'ayant éprouvé, que la surdité légère qu'on éprouve en descendant des montagnes, ainsi que l'affection de la poitrine et des poumons, lorsqu'on dort sur les sommets des hautes montagnes, est à éviter en déchar- geant les entrail'es avec une ou deux purgatives de la pilule N° 14, le jour avant de nous mettre en route: et en descendant très doucement de maniere à permettre à l'équilibre de l'air en dehors et en dedans de l'oreille, de se remettre graduellement, au lieu de le laisser serrer sur le tympanium, ce qui a lieu pendant un chan- gement rapide de hauteur. Ce qui suit est un extrait des Annals of Aerostation” par Forster, lorsqu'il parle d'un voyage aërien, dans lequel il éprouva cette sensation étrange, il dit: “Le 30 avril 1831. mon voyage commençait dans le jardin des Frères Dominicains, environ six heures moins un quart, le baromètre étant 29, 20, le thermo- mètre 63, le vent doux et E. S. E. Le ballon étant entièrement dégagé de ses cordes, nous montâ- mes avec lenteur et majesté, dans une direction à peu près 0. N. 0. La premiere sensation causée par la montée est étonnante et charmante; la déception de la vue, par laquelle la terre parait 3. 40 reculer, au lieu que le ballon monte, était du moins pour moi passée dans un moment, et nous aperçumes bientôt que nous montions, et que nous nous éloiguimes de la foule et de la scène de dessous, quoique nous n'éprouvâmes aucun. mouvement dans le char. Dans un instant nous fûmes hors des jardins de l'abbaye, où nous avions monté, et audessus des arbres et de tous les batiments dont les parties supérieures ainsi que les jardins furent couvertes de personnes, qui nous regardaient tous, devenant de plus petit en petit, cut un effet curieux et agréable. Trans- porté par une brise légère par dessus la vallée, je pus encore voir le doux mouvement des arbres qui croissent le long de la rivière; mais quelques minutes plus tard, je ne pus distinguer ceci, et comme le mouvement spiral du ballon nous fit tourner lentement en montant, je ne pus remar- quer aisément le dégré de vitesse, avec lequel l'angle soustendu par les objets saillans fut dimi- nué; la scène se changeait continuellement, comme nous tournions peu à peu vers chaque partie de la perspective, et mon compagnon me fit remarquer le grand océan. Plus haut il y avait des cumuli dans l'air, beaucoup de brouil- lard nimbiforme plus haut encore et quelques nuages décroissants. La beauté de la perspective augmenta maintenant. les champs, ça et la colorés du jaune brillant du colewort fleuri, avec le jeune ble vert, ou d'un brun riche où il y avait des jacères bigarrés par des lignes d'arbres dont le feuillage et les fleurs animèrent les couleurs plus foncées et entrecoupées par les rivières, les 20 47 chemins et les villages eurent un effet charmant. Tout ce qui était mondain avait passé, nous étions monté au dessus de la brise qui couvrit la surface de la terre, et dans une région plus calme et plus légère en comparaison de celle d'en bas. Nous ne connaissions maintenant aucun mouve- ment, et nous jetàmes l'ancre accrochant. Nous découvrimes notre montée en jetant de petites pièces de papier qui tombèrent de suite en bas; quoique, lorsque nous descendîmes un peu plus ensuite, nous aperçumes un petit morceau de papier que, pour un moment, je crus être un papillon, j'étais étonné de voir ceci dans un atmo phère si rarifié. Le char dans lequel nous montâmes fut un simple panier. sur le bord duquel nous fûmes assis. Nous jetâmes mainte- nant du lest et laissâmes tomber son contenu peu à peu et nous montions encore. Je sentis sous peu un mouvement leger, j'entendis le grand ballon flottant au-dessus de moi faire un bruit, comme touché par le vent et sentis un mouve- ment léger dans le char. Je trouvai que nous étions entré dans un autre courant qui était ainsi arrivé; et comme nous étions maintenant à une hauteur de près dé 5000 pieds, nous remar- quâmes beaucoup d'objets différents, en oscillant doucement dans le char. «En regardant directement, du bord du char, sur le pays, cela eut toute l'apparence d'une grande carte. C'est peu agréable la manière d'examiner, la tête perpendiculairement pen- chée hors d'un panier, la surface de notre mère commune, des lisières de laquelle nous semblions 48 avoir échappé; beaucoup de personnes en auraient senti de grands vertiges. Je ne sentis pas d'étour- diesement, malgré notre élévation immense, et la connaissance de mon isolement dans l'air me fit une impression comme si je fes»is plutôt partie du ballon audessus de nous, que du monde au dessous. Je m'apperçus bientot oppressé sur le tympanum de l'oreille de l'oreille, très semblable à celle que d'autres aëronautes ont décrit et que j'avais éprouvé auparavant dans un plus grand dégré quand j'eus mouté sur de très hautes montagnes en Suisse. Cette sensation aussi suivie d'une surdité temporaire, mais non pas de cette plenitude qui m'a paru si désagré- able al rès que je fus descendu des montagnes: c'est la probablement que lunardi. Graneum, Charles et hobert et tous les voyageurs aëriens qui ont monte très haut ont décrit oit décrit Comme nous jetons toujours du les je m'apperçus que le bailon, fosant une e jèce de courbe en montant, devait monter lentement dins une spira e irregulière. Enfin nous nous trouvâmes calme a une grande élevat.on, à peu près d'un quart d'heure. Spectateurs immobiles d'un panoran a sur lequel règna le plus profond silence; a coutu- mé comme j'étais dans le courant de ma ve variée a toute espèce d'endroits, dans les voyages, sur les hautes montagnes, dar s les canots, et sur les flts, je n'avais jusqu'à présent rien vu de semblable. Je me rappelle que la première expérience d'un bâteau a vapeur, ramant comme un poisson sur la mer unie, etait un phénomène éuange pour muci, accoutumé que j'étais aux vais- + 1 40 seaux voiliers; cependant ce monstre de l'océan nouvellement né, n'est rien en comparaison d'un ballon; et la sensation produite par un ballon en mouvement n'est pas a comparer à un ballon en repos. Imaginez vous, beteur, deux person nes suspendues dans un petit pamer d'oster, attaché à un globe de grande dimension en soie gonflée, flottant dans l'air. just went sous un dais de brouillard et dans le plan élève de nuages évaporants, dont les formes grotesques se perdirent peu à peu parmi les ombres du soir en capuchon gris, dans un repos emier, sans mouvement perceptible et dominant un grand amphithéâtre apparemment concave, par- tagé comme une carte, et consistant en objets trop petites par la distance pour être bien definis, et qui paraissent n'avoir pas d'elévation à la hauteur dont nous les vimes, et Vous aurez quelqu'idée de la sensation produite par la vue d'un ballon en repos. En respirant dans un repos délicieux l'éther plus pur des régions celestes. on parait, pour ainsi dire, être tout a fait dépouillé des rapports terrestres et élévés au- dessus de la fun.ée et du mouvement de ce point obscurci. que les hommes nomment la terre. aucun «La chose qui parait d'abord le plus incom- préhensible, c'est qu'a pareille hauteur les aé. 0- nautes n'aient pas plus souvent des vertiges, mais l'experience et le raisonnement m'on' con- vaincus que c'est par suite de l'idée d'une isola- tion totale. Peu de personnes pourraient se bercer même le plus doucement possible, assis sur le bord d'une frégate, sans perdre l'équilibre, et 80 cependant il me fut possible de pencher par- dessus du léger panier d'osier, sans éprouver le moindre vertige. Quand on se trouve sur un mât ou sur un clacher élevé, la cause du vertige provient de la connaissance que nous avons de la liaison du corps s'inclinant ou flottant sous nous. J'épronvai ceci en regardant en haut notre rapport avec le ballon qui volait au dessus de nous, et alors, pour faire une expérience. je m'imaginai que la machine pût éclater et que les cordes pouvaient casser: ceci me donna au moment même une sensation de vertige, qui ne dura cependant pas plus longtemps que je ne le voulus. Je trouvai que quand je regardais la terre perpendiculaiement c'etait moins agréable, que quand on la regardait horizontalement, et je me rappelle avoir entendu la même observa- tion faite par d'autres aéronautes. « Mais pour revenir à nos moutons, dont la philosophie m'a fait écarter, nous trouvâmes environ les six heures, que le ballon montait encore doucement: et vers ce temps j'éprouvai encore un bruit vif dans l'oreille, qui n'avertit de notre montée. Je le crus alors prudent d'arrêter la montée par moyen du tuyan, et n'ayant plus d'expériences à faire, je commençai à descendre dans une région d'air moins rarifié, afin que, libre de gêne, je pus mieux remarquer la vue. Enfin nous nous prépations pour descendre, et tirant de nouveau le tuyau, nous nous trouvâmes sous une bise légère, qui n'était probablement que quelque tournsiemen errant des interstices des nuées, ou une brise remplie d'une de ces 81 gers vacui électriques, qui ont souvent lieu, je pense, dans les temps variables. En tirant le tuyau pour la troisième fois, nous descendimes encore plus vite, et avec peu de difficultés nous atteignîmes la terre. «La sur·lité temporaire, causée par le change- ment d'élévation, est. croit-on, causée par la rarification soudaine: l'air renfermé en dedans de l'appareil auditrice, déploie quant l'oppres- sion extérieure diminue, et par conséquent les «corda tympani » sont tendus. En descendant de nouveau, le phénomène contraire a eu lieu, mais dans les deux cas, l'effet est le même. L'oppression par l'impetus du sang vers la tête, lorsque nous descendous des hautes mon- tagnes après la fatigue de monter en angmente l'effet, et canse une confusion momentanée; c'est pourquoi je conseillerai touts ceux qui sont sujets a ce que les Italiens nomment capiplenium, ou mal de tête, de se soumettre à l'abstinence. avant de monter une grande hauteur, comme une bonne précaution contre le danger. Quand on est à une grande hauteur, la vue en bas paraît concise, l'horizon étant éléve à l'alentour comme le bord d'une boule, du moins elle me parut ainsi. La forme convexe de notre soutien terrestre et les sommets des autres montagnes détruisent probablement cet effet. Je finirai par quelques remarques qui pourraient être utiles à d'autres voyageurs. « A ceux qui ne peuvent regarder facilement en bas d'une hauteur, je conseillerais de ne point regarder d'abord des objets immédiatement sous le ballon, mais de fixer l'horizon éloigné. Pareillement on peut éloigner le mal de mer en regardant avec attention des objets lointains à terre, ou sur des vaisseaux éloignés, La cause en est qu'on aperçoit moins de change- ment de position relative, parceque l'angle sous- tendu par des objets lointains change avec moins de vitesse » (*). On peut faire disparaitre cette dernière cause, mais la première, après un certain âge n'est pas si facile, puisqu'il est proba'le qu'un changement de construction a eu lien. Une surdité nerveuse provenant de la decadence du nerf auditoire, est une autre espèce, pour laquelle au un re- mède n'est connu, mais des doses répétées de calomelle, et de quinquina prises alte native- ment, peuvent être essayées, ainsi qu'un chan- gement d'air et en s'exerçant beaucoup. Il y a the autre espèce de surdité qui accompagne le levement soudain du baromêtre; on le sent aussi en descendant dans un ballon de l'air, cela dépend du changement rapide de la pression de l'atmosphère. mais ce changement est bientôt termine, cette maladie ne dure que peu de temps. M Forst r, pendant qu'il fit ses épreuves dens un balion enflé par l'air, a la hauteur de 6000 pieds, eprouva ce mal, duquel nous par- lerous plus lom Nous recomm ndons que tous les différents cas de surdité, quoiqu'ils ne soient (*) Voyages Aëriens, par T: Forster, M: B: FRAS: FLS. Sec 8". Chelmsford, 1852, 58 pas dangereux, soient immédiatement rémédiés, afin de les empêcher de prende un caractère plus durable: nous donnerions toujours une dose ou deux de médécine au commencement de ce mal. et nous r commandens aussi au malade de s'excercer a pied ou a cheval Nous connais- sons des cas, où ce remède a talement guri ce mal. Le bourdonnement dans les oreilles dépend des mouvements du sang daus les par- ties. allie à une action nervense; on peut s' n debarrasser par le changement d'air. et Is moyens décrits plus haut, et en améhorant l'etat des organes digestives. § 5. De l'inflammation des yeux. Cette maladie qui consiste ordinairement dans l'inflammation des parties ex éri ures des mem- branes des yeux. et des paupières, comme d'autres maladies de cette organé, dépend beau- coup du temps, et a lieu ordinairenient durant un vent piquant de l'est, an miheu du printemps. Mais il est sans doute une influence épidémique qui accompagne ce veut causé par l'inflammation qui a lieu aussi pendant le vent hunde de l'est. La coutume esc de donner une dose de Pil. N° 20, de se laver les yeux avec de l'eau chau le, d'épargner la diete et d'eviter toute lumière forte. Les maladies nombreuses et complexes ne pouvant pas être traitees ici, on peut remarquer en général, que quoique ces maux ont une dis- position Léréditaire, on peut les adoucir et 84 même s'en débarrasser tout-à-fait, en suivant les règles de sobriété données dans cet ouvrage, et en prenant de petites doses de médecine mercuriale, lorsque les entrailles ont besoin d'êtres purgées. Se coucher tard et travailler à la chandelle sont des coutumes très mauvaises, et conduisent à la décadence prématurée des nerfs, et conséquemment un aveuglement ner- veuse en résulté, si les causes constitutionnelles agissent ensemble. Les Infusions de Rue, Rata grareolens, ont été recommandées dans le vieux temps comme une très bonne guérison. D'où vient ce vers qu'on dit avoir été écrit par les moines, ces médecins habiles, Nobilis est ruta quia lumina reddit acuta. En général, les infusions végétales sont bonnes pour la vue, et ce qui est certain, c'est que la forte nourriture conduit aux maladies qui accablent les yeux, et à leur déca- dence prématuré. Une maladie des yeux ordinaire, mais très génante, consiste dans l'épaississement de secrétions. Ceci dépend de quelque chose concernant le temps. qui n'est pas compris jusqu'à présent, mais on peut diminuer sa force par l'exercice, et en prenant la Pil. N° 20. Un changement de vent met souvent fin à une opthalmie qui avait résisté durant longtemps à tous les remèdes, prises pour essayer de le guérir parfaitement. Nous avons vus aussi des inflammations modérés du conjunctira qui résistaient à tous les remedes connus mais qui se rendaient à un chan- gement du temps. Quoiqu'il en soit, en sui- vant la coutûme générale, nous donnerions de 55 la médecine altérative, et nous exigerons stric- tement la médicina simplex. § 6. Rhumes ordinaires du cerveau. Ces Rhumes doivent être traités d'abord avec un purgatif, par exemple Pil. N° 20 et alors seulement avec des potations qui ne sont pas fortes comme le thé, la limonade, le thé de baume ou de sange, si le rhume est violent, prenez la poudre N° 11, le soir, mettez vos pieds dans de l'eau chaude, restez à la maison, et ayez bien soin de ne pas vous exposer au froid, mais tout de même que votre chambre soit bien ventilée, et surtout ne mangez pas trop, car si vous régalez le rhume, vous devrez affamer la fièvre!!! $ 7. De l'Asthme. L'Asthme est une de ces maladies qui montre plus qu'aucune autre la susceptibilité capricieuse des poumons à l'effet de l'air. Ce n'est pas seule- ment les changements du temps qui affectent les personnes qui ont ce mal, mais il est encore difficile de trouver une habitation locale qui s'accorde avec elles. Je connais des cas où l'on a été soulagé en fumant non seulement le stra- monium mais le tabac: quoiqu'il en soit, je ne me souviens d'aucun cas dans lequel le chan- gement d'air ne fut pas plus efficace, que les 36 autres remèdes. Les personnes asthmatiques de-. vraient épargner la diète et purger les entrailles. continu lement. Des accès soudains et douleu- reux de l'Asthme, peuvent souvent être guéris en se faisant saigner. en prenant une dose de Pil. No 20, le soir, et par un changement d'air. S 8. De la maladie des poumons en général, comprenant la consumption. • Qoique dépendante en grande partie d'une préti po-it on de la constitution qui est o dinai rem nt kéreditaire, cette dernière mala lie est toujours a g avée par la forte nourriture et on peut souvent la remettre et mème quelquefois s'en débarasser entièrement en faissant attention aux habitudes régulières, et aux règles de santé que j'ai recommandés dans cet ouv age. Les observations du D'. Lambe sur cette maladie sant dignes de plus d'attention qu'on ne leur en a donne. Il a trouvé que beaucoup de succès accompagne une diète végétale. S 9. Des Fièvres intermittentes. Il serait difficile d'énumérer les nombreux remed s. employées pour la fière; aussi ne prendrai je pas cette peine puisqu'un bon re- inède est connu Aussitôt que vous apercevez que vous avez la fièvre, ce qui est facile, les degres successifs de chaque attaque sont des acces intermittantes, de chaleur et de sueur, ainsi que de frisons, prenez immédiatement, 57 une ou deux pilules Nº 20, jusqu'à ce que les er trailles soient bien purgées; t alors prenez 5 gr. de quinquina, en poudre ou bien dans une pilule, immédiatement avant que l'accès arrive Ceci uerira souvent cette maladie en une fois; et s'il ne le fait pas, en continuant ce remède avic perseverance. elle ne manquera pas d'effectuer la guerison. Mais comme es ma- ladies out une cause excitante dans quelque qua- lite cachée d'air, le changement d'air est quel- qu fons nécessaire pour en effectuer la totale guérison. $ 10. Des fièvres en géné al. Il nous sera impossible de traiter en pleine ma- tière sur les fievres, parceque la place nous manque, et aussi quand la fievre est violente ou d'un caractère part.culier, les personnes teraient bien de consulter un habile médecin, avant de tripter avec elle; mais nous pouvons observer que parmi les pauvres, il y en a qui nous font venir dont la maladie n'est rien d'autre qu'une espèce de fièvre accompagnée de douleu, et de congestion dans quelque pa tie du corps on des nimbres. Dans ce cas, comme les malades ne sont souvent pas assez riche pour pouvoir faire venir un medecin, il ne sera pas mutile d'ex- poser ici comment on peut y tres bien remédier. D'abord il faudra tater le pouls, ensu.te examiner la langue, et si la marche du primer est rapide et dure et l'asp. et du second sale et blanc, le malade.a la fièvre, et en donnant immediatement 58 une pilule Nº 20 et puis des traits d'infus. Rosae No 2, trois fois par jour, de manière à purger ent èrement les entrailles, la maladie disparaitra souvent, sans qu'il y a lieu de prendre d'autre médecine. Mais alors il faudra s'abstenir de toute nourriture, et s'il est possible s'éloigner de chez soi, afin d'avoir le bienfait d'un changement d'air. Aussi la coutume de purger les entrailles aussitôt qu'une maladie se déclare, est très bonne, et l'empêche souvent de prendre un caractère plus durable et même la guérira sou- vent. Les fièvres accompagnées d'éruption, comme la petite vérole, la rougole, la fièvre sar- latine et d'autres quoiqu'elles sont épidémi- ques, et qu'ils sont propagées par la contagion, la vraie guérison est simple, et tout ce qui l'excède n'est que charlatanisme. Purger les entrailles, épargner bien la diete; le malade doit être tenu froid, et la chambre doit être bien ventilée et en général tout ira bien. Après que l'éruption disparait, quelques pil. No 14, et la nourriture ordinaire quoique en petite quantité fera du bien. Il est aussi très important de savoir comment traiter le malade après que la maladie est passée. Il y a des personnes même qui conseillent au malade de prendre des choses nourrissantes et stimulantes. et cela même contre sa propre volonté. De pareilles coû- tumes aggravent considérablement la maladie et produisent une plus grande faiblesse, en épuisant, l'excitabilité qui reste, la coutume devraient être, de ne donner que très peu do 59 2 4 nourriture, et et d'augmenter la quantité par degrès. On devra lui donner ses repas à des intervalles de 6 heures au moins de manière à laisser le temps a l'estomac affaibli de recou- vrir son pouvoir digestif entre les repas; ce qu'il ne peut faire que par le repas en éprou- vant le bon air et par l'excitement des idées agréables, on devra choisir la nourriture qui s'accorde le mieux avec le malade. C'etait un très bon proverbe du Père Lessuis dans son Fly- giesticon. Non enim multitudo ciboram et de- licia naturam debilem corroborant seamodica quan- titas miribus respondens et qualitas temperamento conveniens. § 11. De la mélancholie, et d'autres maladies ner- veuses. Depuis que les doctrines de M. Abernethy ont été propagées, il y a des personnes qui disent que les maladies nerveuses ne peuvent pas avoir lieu aussi longtemps que les organes digestives peuvent être tenus en règle. Ceci peut être vrai, mais il est aussi vrai, que, pendant que les épidemies dominent et à des et à des periodes d'irritabilite il est souvent impossible de règler la marche de l'estomac et des entrailles. Par- conséquent, nous manquons souvent à ce temps, d'effectuer la guérison. L'hystérique, l'epilipsie, la mélancholie, les illusions spectrales, de plusieurs espèces, et toutes autres maladies appelées nerveuses suivent le même chemin que nous avons d'écrit ayant 60 des crises aux époques lunaires, et étant fréquem- ment produits par la constitution épidémique de l'air. et Nous pous vons ajouter que les maladies nerveuses dépendent en grande partie de la forme particu- here du cerveau et la composition des organes, qui est souvent l'origine de la cause du mal, tandis que le derangement de l'estomac du foi, des habitudes indolentes et le mauvais air peuvent être regardés comme étant la source de leur agitation. La doctrine conce, nant le cerveau, apparent proprement parlé à la phre- nologie, une sciene qui ne peut être discutéc ici, mais il sera utile d'obse. ver que quoique l'organisation donne un penchant particulier au caractère, le bon cœur dépend beaucoup de l'éducation et de l'espece et le nombre des in- fluences prises collectivement. Applicant cette doctrine aux maladies nerveuses, je dirais, que quoique les personnes ayant une constitution particuliere sont très sujettes aux maladies de cette espec, ells peuvent être soulagées en grande partie par la médecine alterative, par l'exercice en se levant de bonne heure, et par l'agitation des idées et des perspectives agréables. Les catholiques sont moins sujets aux maladies nerveuses que ne le sont les protestants; il y a deux causes d'où cela provient: l'une morale, l'autre physique; car le catholique menage plus la diete que le protestant, et varie periodique- ment sa nour iture et ses habitudes, tour-a-tour jeûnant et se régalant, ce qui est très sain; 61 tandis que la réligion leur présente continuelle- ment l'occasion de réfléchir sur la consolation future, qui nous est promis en récompense des maux présents, si nous nous y soumettons et si nous les combattons courageusement par la dis- cipline morale. Dans la plupart des maladies nerveuses. ainsi que dans la mélancolie qui suit la fièvre bilieuse, le foie ne remplit pas ses fonctions. Le malade devra prendre 5 gr. de la pil. bleue, prises à des intervalles reguliers, avec le boisson de sarsa- parcille ou le trait Nº 1, pris avant le diner tous les jours, et il devra prendre surtout beaucoup d'exercice à pied ou à cheval. De bonne heure dans la matinée sa chambre à coucher devra être bien ventilée. Nous ne pouvons pas omettre de recommander aux malades de ne point prendre du vin ou d'autres liqueurs comme remèdes contre la mé- Jancolie; c'est une coutume très dangereuse qui soulage, il est vrai, pour le moment, mais qui conduit invariablement à un état pire, et quel- quéfois même à la folie. Ceux qui boivent beaucoup d'ean et qui se nourrissent de végetaux, sont ceux qui sont les plus gais, et qui sont les moins sujets aux diffé- rentes maladies qui accablent le genre humain. S 12. Sur les illusions spectrales. Des maladies nerveuses, celle la plus mystć- rieuse et la plus à craindre est celle qui consisto en l'apparence fausse des chuses et des personues 62 qui n'existent réellement pas. Il est possible que les rev nants et les fantômes des maisons hantées, tirent leur origine des impressions nerveuses de cette espece. E les appartiennent comme les son- ges vits. le cochemar et d'autres fantômes de cette espèce à la classe des maladies nerveuses, et doivent recevoir le nême traitement. La coïn- cidence occasionnelle entre l'apparence du fan- tôme et l'évènement auquel il semble se rappor- ter. ce qui arrive assez souvent, constitue il est vraie, une partie mystérieuse de leur histoire, mais ceci n'appartient pas à la médecine mais aux métaphysiques. Une espèce de spectre très ordinaire, est celle qu'on voit souvent durant l'enfance, qui a l'ap- parence d'une variété de tâches, qui changent toujours. ainsi que des losanges, des carrès et des modeles qui semblent balancer devant nous, lorsque nous sommes le soir au lit, et lesquels aidés par l'effort de notre volonté, paraissent subir une grande variation dans leurs couleurs et leurs formes. Une imagination plus active les convertirait en une rangée d'images de diverses espèces. Les figures détestables que Locke décrit, comme flottant devant le malade, lorsqu'il sc trouve au lit sont de la même classe. Un spectre encore plus vif ti e son origine de l'irritation des yeux, appelé Muscae collantes. Il y en a de différentes especes; mais dans tout cas il doit recevoir le niême traitement que Is maladies nerveuses. Darwin a arrangé d'une manière très curien-e ces spectres dans son Zoonomia. Je ne contiuerai pas à perticulariser les maladies ner- 63 veuses, mais je ferai observer qu'elles sont ordi- nairement posées vers l'époque de la nouvelle on pleine lune; auxquelles époques le corps entier et le cerveau sont plus irritables qu'à d'autres époques, ce qui nous satisfait parfaitement con- cernant les Chinois et d'autres i ations de l'Asie qui ne prennent que pen de nourriture à ce temps. essayant par l'abstinence de contrebalan- cer l'action de la lune sur le cerveau. Aussi, les personnes qui connaissent cette influ-nce, feraient bien de prendre un peu de médecine vers ces époques. et d'éviter toute nourriture et toute boisson irritante. S 13. Sur les maladies imaginaires. M. Abernethy a fait sur ces maladies les ob- servations suivantes. “Le malade imaginaire, est un caractère réel, et non pas seulement prétendu; indépendamment de nombreuses dou- leurs senties par le malade, plusieurs maladies inflammatoires sont amenés, par une sympathie immé liste avec des appréhensions particul.ères de l'esprit l'hydrophobie en est une preuve très remarquable; la rage est une malalie si rare. que plusieurs physiologistes rema quables ont doutés de son existence; quoiqu'il en soit, une maladie terrible, de la gorge etc. a lieu souvent dans les personnes nerveuses. résul- tant de la peur qu'il ont de l'hydrophobie. Un chien, souffant sans doute d'une irritation tout à-fait innocente les ayant mordues les jour- nalistes imprudents élèvent faussement le cri que 64 l'hydrophobie domine et tous ceux qui sont mordus ou égratignés, imaginent qu'ils vont de- venir enragés, et étouffés dans un lit de plumes. On est souvent assez fou de tuer le chien, au lieu de l'attacher pour s'assurer s'il est vraiment en agé ou non, et les malades, subissant les tortures de leur crainte, deviennent réellement fous, et même meurent, à cause de la sympathie qui existe entre la gorge et certains sentiments du caractère. Ceci, est la vraie histoire de ce qu'on appele, les cas d'ydrophobie, et un des plus coupables et cruels abus de la liberté de la presse est de propager de pareils cortes. Lorsque les lois contre la sorecllerie cessèrent, la sorcellerie cessa aussi, il en serait de même avec l'hydrophobie, qui est une maladie, très rare, quoique confondue avec une autre pure- ment imaginaire, dont les preuves ne sont pas plus claires que ne l'étaient celles de la sor cellerie. Il nous serait possible d'énumérer plu- sieurs autres maladies nerveuses dont la base n'est qu'une imagination morbide, si en les nommant, on n'aggraverait pas le mal. S 14. Des Bains. Se baigner est une des coutûmes les plus pro- pres et les plus saines. Les bains sont très utiles dans les voyages pour tenir la peau dans son état ordinaire; cependant, après un voyage fatiguant, l'on doit éviter les bains froids. Avant de se baigner pour la première fois de la saison, il 65 ** est bon de prendre la pil. Nº 14, pour éviter lø penchant morbide des humeurs de la peau. S 15. Des accidents. cas. Après les chûtes et les meurtrissures en géné- ral, s'il est possible faites-vous saigner un peu, et prenez un apéritif. La pilule N° 14, suivi de la mixtion de rose N° 2, est un des meilleurs apéritifs qu'on puisse prendre dans ces Comme les vorageurs sont sujets à tomber des montagnes dans des lacs etc., ils devraient tou- jours porter sur eux les Règles élités par la Société Humaine, pour la restauration des per- sonnes noyées; cependant si ces règles Vous manquent, videz d'abord tout l'eau de la bouche, frottez l'estomac et essayez de gonfler les pou- mons de la personne apparemment noyée, et chauffez-la ce temps que vous lui appli- quez des frictions universelles. S 16. Sur les avantages de Voyager. Le voyage sur le continent d'Europe et même les voyages en général, présentent de grands avantages aux jeunes personnes : il est su.tout avantageux aux enfants de voir differents usages: en entretenant des rapports avec des personnes qui different dans leurs idées et dans leurs ac- tions, l'esprit devient plus libéral. Cependant, l'on doit éviter de leur faire voir ces spectacles sanglants qui plaisent à quelques nations, comme 06 les combats de taureaux et de blaireaux en Espa- gne etc. Les physiologistes modernes ont claire- ment démontré que l'habitude de voir tuer les anin aux d'une manière quelconque, endurcit le cœur des enfants, et n'est qu'un commence- ment d'un caracterɛ méchant : il a été prouvé que voler les nids des oiseaux done in puekant non seulement pour la cruauté, u ais aussi pour le vol, et une ren:arque semblable convient à tout jeu qui cause des souffrances à des enfints on à des anim ux. Nous avons vu en certains heux, des femmes même qui ont fait des actes horribles de cruauté, avec un sang- froid sans parcil, à cause de leurs mœurs da is la jeunesse. tels que crever les veux des oiseaux chantants avec des aiguilles chandes, comme on fait en Allemagne, perçant les insectes avec des épingles et de parcilles cruautés. Nous finirons nos remarques sur ce sujet, en citant un écrivain moderne, « Enfin que les jeux des enfans soient une partie de leurs leçons: la toupie tou nant en cercles et la balle décrivant des paraboles peut devenir utile et instructif Le corf volant, le ballon. la machine electrique, les differentes épitomes de machines de mécanique amuseront et instruiront en mêmes temps. mais on doit bannir le fusil et tous jouets qui peuvent donner des idées nuisibl s, de l'appartement des enfans: ou s'ils sont favorisés par quelque activité inap- perçue des organes de destruction, ils pourront semier en lui des penchants vicieux qui le porte- ront tôt ou tard au meurtre. D'autre part, ap- 67 prendre aux enfans que non seulement ils ne doivent pas nuire aux animaux, mais qu'ils doivent s'occuper de leurs besoins et les four- nir avec les moyens de vivre, est un moyen certain de donner un bon caractère. Le D'. Spurgheim dans ses discours sur l'éducation, conseille pour cette raison. qu'on donne aux enfans des animaux apprivoises pour nourrir, afin de contrebalancer leurs dispositions natu- relles: et conseille qu'ils donnent à manger aux oiseaux sauvages en hiver, comme un devoir appartenant aux jeunes membres de famille, pour les encourager de bonne heure a des pen- chants bienveillants. Aujourd'hui c'est un fait certain pour les phrénologistes. que les événe- ments les plus legers de l'enfance suffisent pour éveiller les qualites les plus mauvaises de notre nature à une action puissante, et de les donner un grand poids sur les facultés les plus élevés de l'esprit. La Phrenologie sera plus tard la fon- dation de toute loi et de toute institution civile; voyez Is ouvrages du doct ur Gail. Cette idée est plus largement développée dans Philojora, par le Dr Fo.st.r, ouvrage dans lequel l'auteur a concentrée tous les argumens des anciens touchant l'immortalite Voyez aussi Elogio è vita di Boecci, et Eulogy de Sharys, par le même auteur: ainsi que l'Essai sur la plurali des mondes, par M. Fontenelle. FINIS. 68 Les ouvrages qui suivent se trouvent chez M. Ralfe, Albion library, au Dyver à Bruges. 1. Philosoia, par T. Forster, F.R.A.S. FLS. etc. prix 2 fr. 2. Essai sur les Comêtes, par le même. Pr. Fr. 1-50. 3. Η. ΤΩΝ ΠΑΙΔΩΝ, ΑΓΩΓΗ, or Letters on H. education, by T. 5. ric. 4. Poems by Ms Napier. 5. Discours préliminaire sur l'histoire naturelle par T. Forster, FRAS. etc. 2 Zandus 44:2 MIYES MINIÈRES, CARRIÈRES, USINES MINERALURGIQUES, PARSONS LIBRARY University of MICHIGAN LIVRET D'OUVRIER APPARTENANT A DE LA COMMUNE DE FORCE MONS, CHEZ MONJOT, IMPRIMEUR LIBRAIRE RUE DE LA CLEF, Nº 9. no cards 1200 6 MINES, MINIÈREs, carrieres, usines minéraLURGIQUES. PROVINCE DE HALNA LIBRARY ARRONDISSEMENT ve mey MICHIGAN LIVRET D'OUVRIER of contenant feuillets blancs, coté et paraphé par nous, expédié, sous le N° du registre d'ordre, à demeurant à province de sur l'attestation de et de demeurant à portant qu'il est libre de tout engagement à raison de son travail. de Délivré à la Maison Commune le 184 POUR LE COLLEGE DES BOURGMESTRE ET ÉCHEVINS, Sceau du Conseil. D ; NOM DU PORTEUR. NOM DU MAITRE CHEZ LEQUEL IL TRAVAILLE. Né le à SIGNALEMENT. province de profession d taille de cheveux yeux bouche 1 front mètre Marque particulière : Signature, sourcils nez menton visage centimètres. 1 ARRÊTÉS RÉGLEMENTAIRES. mines, minières, carrières, usines minéralurgiques. RÈGLEMENT DE POLICE. LÉOPOLD, Roi des Belges, A tous présents et à venir, salut. Vu le vœu exprimé par le conseil provincial du Hainaut, dans la séance du 8 juillet 1839, pour l'exécution des lois et réglements relatifs aux livrets d'ouvriers, nommément dans les exploitations de mines ; Vu les réclamations d'un grand nombre d'exploitants, ten- dant aux mêmes fins; Voulant, en ce qui concerne les exploitations de mines, de minières, les usines et ateliers qui en dépendent, assurer, par des dispositions particulières, l'exécution de ces mesures; Vu la loi du 22 germinal-2 floréal an XI, notamment les articles suivants : « Art. 11. Nul individu employant des ouvriers ne pourra recevoir un apprenti sans congé d'acquit, sous peine de dom- mages-intérêts envers son maître. <«< Art. 12. Nul ne pourra, sous les mêmes peines, recevoir un ouvrier, s'il n'est porteur d'un livret portant le certificat d'acquit de ses engagements, délivré par celui de chez qui il sort. « Art. 18. La forme de ces livrets et les règles à suivre pour leur délivrance, leur tenue et leur renouvellement, seront 4 déterminées par le gouvernement, de la manière prescrite pour les règlements d'administration publique. » Vu l'arrêté des consuls, du 9 frimaire an XII, relatif aux livrets dont les ouvriers doivent être pourvus; Vu le titre IV, section 2, du décret impérial du 3 jan- vier 1813, et notamment les articles suivants : « Art. 26. Tout mineur de profession ou tout autre ouvrier employé, soit à l'intérieur, soit à l'extérieur, dans l'exploita- tion des mines et minières, usines et ateliers en dépendants, devra être pourvu d'un livret et se conformer aux dispositions de l'arrêté du 9 frimaire an XII. « Les registres d'ordre, sur lesquels l'inscription aura lieu dans chaque commune, seront conservés au greffe de la mu- nicipalité, pour y recourir au besoin. « Il est défendu à tout exploitant d'employer aucun individu qui ne serait pas porteur d'un certificat en règle portant l'acquit de son ancien maître. « Art. 27. Indépendamment des livrets et registres d'in- scription à la mairie, il sera tenu, sur chaque exploitation, un contrôle exact et journalier des ouvriers qui travaillent, soit à l'intérieur, soit à l'extérieur des mines, minières, usines et ateliers en dépendants: ces contrôles seront in- scrits sur un registre qui sera coté par le maire et paraphé par lui tous les mois. « Ce registre sera visé par les ingénieurs lors de leur tournée. »>< En ce qui concerne la décision des contestations s'élevant entre les maîtres et les ouvriers: Vu l'art. 92 de la constitution; Vu la loi du 16-24 août 1790, notamment les articles suivants; 5 20 « Art. 9. Le juge de paix.... connaîtra de toutes les causes purement personnelles et mobilières, sans appel, jusqu'à la valeur de cinquante livres, et, à charge d'appel, jus- qu'à la valeur de cent livres en ce dernier cas, ses jugements seront exécutoires par provision, nonobstant l'appel, en donnant caution. « Art. 10. Il connaîtra de même, sans appel, jusqu'à la valeur de cinquante livres, et, à charge d'appel, à quelque valeur que la demande puisse monter: 40 .... 5° Du paiement des salaires des gens de travail, des gages des domestiques et de l'exécution des engagements respectifs des maîtres, et de leurs domestiques ou gens de tra- vail. >> Vu l'art. 19 de la loi du 22 germinal an XI, ainsi conçu : « Art. 19. Toutes les affaires de simple police entre les ouvriers et apprentis, les manufacturiers, fabricants et arti- sans, seront portées.... devant le maire ou un des adjoints. « Ils prononceront sans appel les peines applicables aux divers cas, selon le code de police municipale. » Considérant que la juridiction des maires ou adjoints, comme juges de police, a cessé d'exister, et qu'il appartient exclusivement aux juges de paix de rendre la justice, à ce titre, dans les limites qui leur sont tracées par les lois; Sur le rapport de notre ministre des travaux publics, Nous avons arrêté et arrêtons: CHAPITRE PREMIER. Du contrôle des ouvriers. Art. 1er. Le registre de contrôle des ouvriers, dont la te- nue est prescrite par l'art. 27 du décret impérial du 8 jan- vier 1813, sera conforme au modèle ci-annexé. 6 - } Art. 2. Ce registre sera tenu de manière à présenter, en tout temps, l'état exact et détaillé des ouvriers occupés sur les différents points des travaux. CHAPITRE II. Des livrets. Art. 3. Par dérogation à l'art. 11 de l'arrêté du 9 frimaire an XI, le premier livret d'un ouvrier voulant travailler dans les mines, minières, usines et ateliers en dépendants, lui sera délivré de la manière suivante : Il fera attester, devant le collége des bourgmestre et éche- vins du lieu de sa résidence, par deux citoyens domiciliés, et dont l'un au moins sera patenté, qu'il est libre de tout enga- gement à raison de son travail. La déclaration des témoins, inscrite au registre indiqué à l'article 26 du décret du 3 janvier 1818, sera signée par les comparants; il sera fait mention de leurs noms sur le livret. Art. 4. Chaque exploitant inscrira, dans un registre spé- cial, les indications consignées au livret de l'ouvrier qu'il emploie, et concernant : 1° l'autorité qui a expédié le livret, et la date de la déli- vrance; 2º les noms, prénoms, date et lieu de naissance, domicile et profession de l'ouvrier; 3º le dernier maître chez lequel il a travaillé, avec la mention de l'acquit de ses engagements, ou des dettes s'il en existe. Ce registre sera visé par les ingénieurs lors de leurs tournées. Art. 5. Lorsqu'un ouvrier aura perdu son livret, il ne lui en sera expédié un nouveau que sur le vu d'une copie certifiée et complète en ce qui le concerne, de l'extrait du registre d'inscrip- tion, tenu par le dernier exploitant chez lequel il aura travaillé. - - 7 Si, par suite de l'inexactitude de l'exploitant à tenir ce registre, ou de son refus constaté de délivrer cette copie, l'ou- vrier se trouvait hors d'état de la produire, le nouveau livret sera expédié à l'ouvrier, comme il est indiqué à l'art. 3 du présent arrêté, sans préjudice toutefois de dommages-intérêts à charge de l'exploitant qui aurait dû délivrer la copie. Art. 6. Au cas où un délai se serait écoulé entre le jour de la sortie de l'ouvrier, de l'atelier du dernier maître qui l'a employé, et celui où il requerrait un nouveau livret, le collége des bourgmestre et échevins sera tenu, avant d'ex- pédier le livret, de s'assurer de l'emploi du temps de cet ouvrier. A cet effet, ce dernier produira deux témoins domiciliés, dont l'un, au moins, sera patenté; leur déclaration, signée, sera inscrite dans le registre indiqué à l'art. 3; mention en sera faite sur le livret. Art. 7. Il sera délivré à l'ouvrier par l'exploitant, contre la remise de son livret, un récépissé contenant la date de l'entrée chez le nouveau maître, et la teneur des engagements qui au- raient été inscrits au livret. Art. 8. L'exploitant ne pourra insérer, au livret, aucune nole désavantageuse à l'ouvrier; il n'y fera mention, en général, que des dates d'entrée et de sortie, des conditions de l'engagement, du congé d'acquit ou des dettes exis- tantes. CHAPITRE III. De la juridiction. Art. 9. Les contestations entre les maîtres et les ouvriers, et les affaires de simple police, seront portées devant les juges de paix, dans les limites de leur compétence. Art. 10. Un extrait des décisions de ces juges, en ces - 8 matières, sera transmis à notre ministre des travaux publics, par les procureurs-généraux près des cours d'appel. CHAPITRE IV. Dispositions générales. Art. 11. le présent arrêté sera mis à exécution, dans les différents districts des mines du royaume, au plus tard le 1er février 1841. Art. 12. Les livrets expédiés postérieurement à la mise en vigueur du présent arrêté, en contiendront la reproduction complète, ainsi que celle de l'arrêté du 9 frimaire an XII. Art. 18. Les contraventions aux dispositions ci-dessus se- ront poursuivies et jugées, conformément au titre X de la loi du 21 avril 1810, sur les mines, minières et usines. Notre ministre des travaux publics est chargé de l'exécution du présent arrêté. Donné à Bruxelles, le 30 décembre 1840. Par le Roi: Le ministre des travaux publics, CH. ROGIER. LÉOPOLD. ARRÊTÉ DU 9 FRIMAIRE AN XII. TITRE Ier. Dispositions générales. Art. 1er. A compter de la publication du présent arrêté, tout ouvrier travaillant en qualité de compagnon ou garçon devra se pourvoir d'un livret. Art. 2. Ce livret sera en papier libre, coté et paraphé, sans frais,... par le maire ou l'un de ses adjoints. Le premier feuillet portera le sceau de la municipalité, et contiendra le 9 nom et le prénom de l'ouvrier, son âge, le lieu de sa nais- sance, son signalement, la désignation de sa profession, et le nom du maître chez lequel il travaille. Art. 3. Indépendamment de l'exécution de la loi sur les passe-ports, l'ouvrier sera tenu de faire viser son dernier congé par le maire ou son adjoint, et de faire indiquer le lieu où il se propose de se rendre. Tout ouvrier qui voyagerait sans être muni d'un livret ainsi visé sera réputé vagabond, et pourra être arrêté et puni comme tel. TITRE II. De l'inscription des congés sur le livret, et des obli- gations imposées à cet égard aux ouvriers et à ceux qui les emploient. Art. 4. Tout manufacturier, entrepreneur, et générale- ment toutes personnes employant des ouvriers, seront tenus, quand ces ouvriers sortiront de chez eux, d'inscrire sur leurs livrets un congé portant acquit de leurs engagements, s'ils les ont remplis. Les congés seront inscrits sans lacune, à la suite les uns des autres; ils énonceront le jour de la sortie de l'ouvrier. Art. 5. L'ouvrier sera tenu de faire inscrire le jour de son entrée sur son livret, par le maître chez lequel il se propose de travailler, ou, à son défaut, par les fonctionnaires publics désignés en l'article 2, et sans frais, et de déposer le livret entre les mains de son maître, s'il l'exige. Art. 6. Si la personne qui a occupé l'ouvrier refuse, sans motif légitime, de remettre le livret ou de délivrer le congé, il sera procédé contre elle de la manière et suivant le mode établis par le titre V de la loi du 22 germinal (an XI). En 2 10 cas de condamnation, les dommages-intérêts adjugés à l'ou- vrier seront payés sur-le-champ. Art. 7. L'ouvrier qui aura reçu des avances sur son salaire, ou contracté l'engagement de travailler un certain temps, ne pourra exiger la remise de son livret et la délivrance de son congé, qu'après avoir acquitté sa dette par son travail et rempli ses engagements, si son maître l'exige. Art. 8. S'il arrive que l'ouvrier soit obligé de se retirer, parce qu'on lui refuse du travail ou son salaire, son livret et son congé lui seront remis, encore qu'il n'ait pas remboursé les avances qui lui ont été faites seulement le créancier aura le droit de mentionner la dette sur le livret. Art. 9. Dans le cas de l'article précédent, ceux qui em- ploieront ultérieurement l'ouvrier, feront, jusqu'à entière libération, sur le produit de son travail, une retenue au profit du créancier. Cette retenue ne pourra, en aucun cas, excéder les deux dixièmes du salaire journalier de l'ouvrier: lorsque la dette sera acquittée, il en sera fait mention sur le livret. Celui qui aura exercé la retenue sera tenu d'en prévenir le maître au profit duquel elle aura été faite, et d'en tenir le montant à sa disposition. Art. 10. Lorsque celui pour lequel l'ouvrier a travaillé, ne saura ou ne pourra écrire, ou lorsqu'il sera décédé, le congé sera délivré, après vérification, par le commissaire de police, le maire du lieu ou l'un de ses adjoints, et sans frais. TITRE III. Des formalités à remplir pour se procurer le livret. Art. 11. Le premier livret d'un ouvrier lui sera expédié : 1° sur la présentation de son acquit d'apprentissage; 2º sur 11 la demande de la personne chez laquelle il aura travaillé ; 3º ou enfin sur l'affirmation de deux citoyens patentés de sa profession, et domiciliés, portant que le pétitionnaire est libre de tout engagement, soit pour raison d'apprentissage, soit pour raison d'obligation de travailler comme ouvrier. (*) Art. 12. Lorsqu'un ouvrier voudra faire coter et parapher un nouveau livret, il représentera l'ancien. Le nouveau livret ne sera délivré qu'après qu'il aura été vérifié que l'ancien est rempli ou hors d'état de servir. Les mentions des dettes seront transportées de l'ancien livret sur le nouveau. Art. 13. Si le livret de l'ouvrier était perdu, il pourra, sur la représentation de son passe-port en règle, obtenir la permission provisoire de travailler, mais sans pouvoir être autorisé à aller dans un autre lieu, et à la charge de donner à l'officier de police du lieu, la preuve qu'il est libre de tout engagement et tous les renseignements nécessaires pour auto- riser la délivrance d'un nouveau livret, sans lequel il ne pourra partir. (**) Art. 14. Le grand-juge, ministre de la justice, et le mi- nistre de l'intérieur, sont chargés de l'exécution du présent arrêté, qui sera inséré au bulletin des lois. Le premier consul, signé BONAPARTE. PAR LE PREMIER CONSUL: Le secrétaire d'état, signé H. B. MARET. (*) Il a été dérogé, à cet article, par l'article 3 de l'arrêté royal du 30 décembre 1840. (**) V. l'article 5 de l'arrêté royal du 30 décembre 1840, 12 EXTRAIT DU CODE PÉNAL. Art. 415. Toute coalition de la part des ouvriers pour faire cesser en même temps de travailler, interdire le travail dans un atelier, empêcher de s'y rendre et d'y rester avant ou après de certaines heures, et en général pour suspendre, empêcher, enchérir les travaux, s'il y a eu tentative ou commencement d'exécution, sera puni d'un emprisonnement d'un mois au moins, et de trois mois au plus. Les chefs ou moteurs seront punis d'un emprisonnement de deux ans à cinq ans. Art. 416. Seront aussi punis de la même peine portée par l'article précédent et d'après les mêmes distincuons, les ou- vriers qui auront prononcé des amendes, des défenses, des interdictions ou toutes proscriptions sous le nom de dam- nations, et sous quelque qualification que ce puisse être soit contre les directeurs d'ateliers et entrepreneurs d'ouvra- ges, soit les uns contre les autres. 2 Dans le cas du présent article et dans celui du précédent, les chefs ou moteurs du délit pourront, après l'expiration de leur peine, être mis sous la surveillance de la haute police pendant deux ans au moins et cinq ans au plus. EXTRAIT DU DÉCRET IMPERIAL DU 3 JANVIER 1815. Art. 30. Tout ouvrier qui, par insubordination ou déso- béissance envers le chef des travaux, contre l'ordre établi, aura compromis la sûreté des personnes ou des choses, sera poursuivi et puni selon la gravité des circonstances, confor- mément à la disposition de l'article 22 du présent décret. PREMIER FEUILlet. 1 DEUXIÈME FEUillet. TROISIÈME FEuillet. 1 } 7 $ QUATRIÈME Feuillet. CINQUIÈME FEuillet. SIXIÈME FEUillet. • 2. Muse 3:2 3-873, Morih Müller PARSONS LIBRARY University of MICHIGAN 7 und der Arbeiter - Verein Pforzheim. Pforzheim, Druck von J. M. Flammer (W. Behren s). 1866. یام P Herr Morih Müller bringt in seiner neuesten Flugschrift: „Herr Profeffor Provence in Pforzheim u. s. w.“ unter der Aufschrift: „Aufforderung" unter Anderem folgende Säße: „Meines Erachtens sollte der Versuch, einen Mann zu verläumden und in Bezug der Leitung eines Vereins mit Lügen um sich zu werfen, öffentlich getadelt werden, wo sich diese Lügen und Verläumdungen auch zeigen mögen. Dieser Tadel müßte auch den Unterzeichneten (also Müller) treffen, so sehr seine Verdienste um die Arbeiterwelt sonst anzuerkennen wären, wenn er ſchul- dig wäre. Aber um so mehr sollten die Deutschen sich die Unart abgewöhnen, Männer mit Koth bewerfen zu laffen oder mit Undank zu behandeln, welche es nach Kräften mit dem Volke gut meinen." „Betrachten wir daher unparteiisch, wie sich Alles wesentlich verhält in Dingen, die Niemand läugnen fann." Herr Moriz Müller hätte uns in der That an die Er- füllung unserer Pflicht: „Den Versuch, einen Ehrenmann zu verläumden und in Bezug der Leitung mit Lügen um sich zu werfen, 4 öffentlich zu tadeln und den Veranlasser desselben dem Gerichte der Wahrheit zu überliefern“, kaum in wirksamerer Weise ermahnen können, als durch die oben mitgetheilten Säße. In Pforzheim wären wir zwar dieses Amtes enthoben gewesen - da die Mitbürger des Herrn Müller ihn in einer Reihe von Jahren genügend kennen gelernt haben, um zu wissen, welcher Unwerth seinen zahlreichen früheren und auch seinem neuesten Federkrieg beizulegen ist; aber auswärts vielen Brudervereinen gegenüber, welche noch in Papa Müller das Ideal eines Volksfreundes erblicken, find wir zur Klärung der streitigen Angelegenheit und zur Ehrenrettung wahrhafter Arbeiterfreunde ein ernstes Wort der Erwiderung schuldig. „Betrachten wir daher" (ganz genau nach Papa Müller's Vorschrift) unparteiisch, wie sich Alles wesentlich verhält in Dingen, die Niemand läugnen kann, selbst Herr Müller nicht, wenn er wirklich im Dienste „der Religion der Freiheit“ die Wahrheit als erstes Bundeszeichen der Freiheit gel- ten läßt. Wir erlauben uns nur lediglich Thatsachen anzuführen : Herr Morit Müller gilt vielfach als Gründer des hiesi- gen Vereins, der aber nicht durch ihn, sondern durch eine kleine Anzahl Arbeiter im Stillen gegründet wurde. Erst als dieſe, um die Mitgliederzahl zu vergrößern, eine öffentliche Versammlung hiesiger Arbeiter und Arbeiterfreunde im Saale des schwarzen Adler anberaumten, gab Herr Müller durch einen Vortrag (unstreitig das Beste, was er auf diesem Ge- biete geleistet) ſein Interesse für unser Streben kund. versprach an jenem Abend sofort ein Geschenk von 50 fl. und empfahl von ihm entworfene Statuten zur Annahme. Da jedoch die lezteren von der von der Versammlung ernannten Prüfungskommiſſion als ungeeignet abgelehnt wurden, sprach Er сл fich das Mißbehagen des Herrn Verfassers in den Wor- ten aus: „Nun meine Statuten verworfen, kümmere ich mich nichts um Euren Verein!" Nach Verlauf einiger Zeit schenkte er jedoch, gleichsam um den Eindruck seiner Worte zu verwischen, die versproche= nen 50 fl., später auch noch ein badisches 35-fl.-Loos. Der Verein begrüßte diese Gaben in dankbarer Freude und stellte öfters die Bitte an Hrn. Müller, dem Vereine auch durch persönliches Erscheinen seine Theilnahme zu äußern, was jedoch von ihm mit der Bemerkung abgelehnt wurde: „Erst wenn der Verein einige Hundert Mitglieder zählt, werde ich auch kommen, eher aber nicht!" Nach Verfluß des ersten Vereinsjahres hatte der Verein die erforderliche Anzahl Mitglieder, und Herr Müller wurde erster Vorsitzender unsers Vereins. Seine Thätigkeit begann in erfreulicher Weise, so daß selbst frühere Gegner ihm die Anerkennung seiner Wirksam- keit nicht versagten, und Herr Müller überall Achtung, ja selbst Liebe von Arbeitern und deren Freunden genoß, um so mehr, als er bei jeder Gelegenheit die Beschaffung eines eige- nen Lokals für den Verein befürwortete. Zu einem Hause, wie in der Arbeiterzeitung" erzählt wurde, hat er jedoch nicht verholfen. Den ersten Anstoß hiezu gab Herr Stadtdirector (jezt Ministerialrath) Winter bei der im März 1863 stattgehabten Stiftungsfeier, indem er die Versicherung gab, daß wenn der Verein ein eigenes Haus baue ein Freund der Ar- beiter (Herr Winter war dieser Freund selbst) sofort 500 fl. als Actie zeichnen werde. Herr Fabrikant Joh. Hiller erklärte hierauf ebenfalls seine Bereitwilligkeit zu einem Darlehen von 500 fl. so daß an diesem Abend schon 1000 fl. für diesen Zweck gezeichnet waren. 6 Der Vorstand ergriff im Verein mit Herrn Müller mit Energie die Weiterführung des Hausprojectes durch Samm- lungen von zu 3 pCt. verzinslichen, aber unkündbaren Dar- lehen und freiwilligen Geschenken. Der Name des Herrn Müller's prangte oben auf der Liste der Actionäre als Zeichner von 500 fl. die aber in Wahrheit nie bezahlt wurden. Hr. Müller zog es nämlich vor diese Summe ganz aller Ordnung zuwider selbst zu verwalten und den übrigen Vorstandsmitgliedern bei Kaffenschluß einfach eine Rechnung mitzutheilen, aus welcher zu entnehmen war, daß Hr. Müller den größeren Theil der zum Zweck des Hauskaufs versproche- nen Summe zur Deckung der Druckkosten mehrerer Flug- schriften, zu deren Veröffentlichung er nie beauftragt war, und einen kleineren Theil zur Beschaffung von Büchern verwendet hatte. Die nöthige Anzahl Actien war bald gezeichnet und nur noch der Kaufbrief vom Vorstande zu unterschreiben; nun weigerte sich aber Hr. Müller in heftigster Weise, seinen Na- men der Kaufurkunde beizufügen. „Ich hab' Geld Ihr habt feins an mich hält man sich bei Eventualitäten; ich unterschreibe nicht!" rief er den ihn um seine Unterschrift ersuchenden Vorstandsmitgliedern entgegen. Erst als Einer derselben seiner Handlungsweise das Prä- dikat der Feigheit beilegte und mehreren sachkundigen Herrn (Herrn Oberbürgermeister Zerrenner, Herrn Chr. Ungerer) es gelungen war, ihn über die Unverfänglichkeit seines Wag- nisses zu belehren, ließ sich Hr. Müller zum Unterschreiben der Ur- kunde herbei, die übrigens bereits durch die Unterschrift sämmt- licher anderer Vorstandsmitglieder rechtskräftig geworden war. Herr Müller wird diese Thatsache nicht läugnen wollen, da das von ihm selbst unterzeichnete Protokoll über jene Vor- standssitung gewiß der untrüglichste Zeuge ist. 7 Hatte Herr Müller schon durch diese unmännliche Hand- lungsweise merkbar von der mit unserm Beifall begleitet ge- weſenen Weiſe der Vereinsleitung abgelenkt, so erregte ſein oft wiederholtes, allen Bestimmungen unserer Statuten zu= widerhandelndes, eigenmächtiges Verfahren das Mißfallen der übrigen Vorstandsmitglieder täglich mehr und mehr, zumal er selbst, als eines derselben nach eigenem Belieben eine Einladung zu einem Leichenbegängniß hatte ergehen lassen, in aller Schärfe den gewiß sehr richtigen Sag betonte: „Kein Votandsmitglied darf ohne Ermächtigung des Gesammtvorstandes irgend in Vereinsangelegenheiten etwas verordnen oder zum Vollzug bringen." Ein Beispiel mag für viele gelten: Herr Müller beantragte die Anschaffung eines eigenen Klaviers, fand jedoch sämmtliche Stimmen gegen sich, die unter Hinweisung auf weit dringlichere Bedürfnisse die Be- schaffung eines eigenen Klaviers noch auf einige Zeit vertagt wünschten. Herr Müller erwiderte hierauf nichts aber siehe! nach Verfluß von 8 Tagen war trog der einstimmigen Ab- lehnung seines Antrags - das Klavier auf Anordnung des Herrn Müller auf Rechnung des Vereins angeschafft. Solche Fälle stehen keineswegs vereinzelt da. Sehr oft erfuhren die übrigen Vorstände ein Geschehenes" erst aus einem Rundschreiben des Herrn Vorsigenden, während nach Recht und Ordnung erst gemeinsam darüber berathen werden sollte. Die Vorstände nahmen derartige Unbill keineswegs schwei- gend hin; sie sprachen sich sogar öfters gegen diese Despotie, deren Herr Müller sich noch rühmte (,,Ja, ich bin Despot- aber zum Besten des Vereins"), sehr energisch aus, wollten aber, um den Gesammtfrieden im Verein nicht zu stören, nicht an die Entscheidung des leztern selbst appelliren und um des ∞ mancherlei Guten willen, das wir von Herrn Müller empfan- gen, ihm eine öffentliche Rüge ersparen. Ganz konnten wir jedoch eine solche nicht verhüten. Herr Müller hatte nämlich nach Anleitung der Berliner Vereine Commissionen für die Verwaltung der verschiedenen Vereinsämter, z. B. eine Vermögens-, Vergnügungs-, Unter- richts-Commiſſion u. s. w. gebildet und zu lezterer sämmtliche im Vereine thätigen Pädagogen eingetheilt. Er selbst nahm keinen Antheil an dieser, ja er bezweifelte deren Erfolg über- haupt, indem er aussprach: Unterrichtet Ihr und haltet Eure Vorträge! ich halte meine Vorträge, und wir wollen sehen, wer am Weitesten damit kommt!" Nun aber waren diese Vorträge nach Inhalt und Form so wenig ihrem Zwecke entsprechend, daß der größere Theil der Vereinsmit- glieder sich an das briefliche Urtheil eines Vereinsgenossen (des Schriftseters Urban) anschloß, welcher Müllers Vorträge als ein solches mixtum compositum von unflaren und ver- worrenen Ideen bezeichnete, wie ein Gleiches schwerlich schon einmal dagewesen, und nur zum Anhören erträglich sei durch die beigefügten Bocksprünge einer launischen Phantasie. Die Unterrichts-Commiſſion verhielt sich lange zuwartend und hoffte, Herrn Müller vielleicht bald auf besseren Geistes- wegen voranschreiten zu sehen. Statt diese Hoffnung zu er- füllen, wurden seine Vorträge über die Gottesidee, Liebe und Ehe und andere Stoffe immer verworrener, für die Aus- bildung unserer Mitglieder immer unpraktischer und nöthigten zulezt zumal Herr Müller dieselben in öffentlichen Blät- tern (auf Vereinskosten!) immer ausführlich analysirte und dadurch unsern Verein bei unsern Mitbürgern der Lächerlich- keit preisgab die Unterrichts- Commission die Anzahl der Vorträge zn beschränken. Man bat ihn, in die Reihe der übrigen Redner einzu- treten und statt alle Montage zumal für einen der Päda- 9 gogen die Mitwirkung am Unterricht nur an diesem Abend möglich war - alle 3-4 Wochen seine Vorträge zu halten. ** Das war allerdings ein schmerzlicher Schlag für einen Mann, der wie er in seiner Flugschrift sagt den Beruf in sich fühlte, zu den Arbeitern in der Woche mehrmals zu reden, statt nur alle 4-6 Wochen ein Stündchen. - Hatte Herr Müller in der Sihung der Unterrichts-Commiſſion dieſem Beschluß, zu welchem der Antrag von Herrn Lehrer Willareth ausging, sich scheinbar gefügt, so kam das bald anders. Er hoffte, daß der Verein sich für ihn aussprechen und seine Vor- träge mit Sturm verlangen würde, war aber — wie er weh- müthig selbst gesteht — sehr frappirt, als keine Stimme gegen den Beschluß der Unterrichts-Commission sich erhob, obwohl er selbst mehrmals gegen denselben sich aussprach. Was that nun Herr Müller? Eine der nächsten Nummern des hiesigen Beobachters be- lehrte uns hierüber. Hier stand mit gesperrter Schrift zu lesen, daß er die Gelder der Vereins-Sparkassengenossenschaft dem Rechner zurückgegeben und künftig keine Verantwortung mehr dafür habe, resp. keine Bürgschaft mehr leiste. Daß damit dieser wohlthätige Verein im Vereine factisch aufgelöst war, bedarf wohl keiner näheren Bestätigung. Die Pflicht des Herrn Müller wäre gewesen, die Ver- waltung der Gelder mit entsprechender Erklärung in die Hände des Vorstandes zurück zu erstatten, der dann jedenfalls recht- zeitig Mittel und Wege gefunden hätte, genanntem Verein durch sichere Anlegung seiner Gelder die Fortdauer zu garan- tiren. Herr Müller hatte aber nicht unser Wohl, nur seine nach seiner Meinung gekränkte Persönlichkeit im Auge, was ihn alle billige Rücksicht, vor Allem aber das einfache Gebot der Ordnung vergessen ließ, nach Vorschrift getroffener Verein- barungen diese Angelegenheit zu erledigen. 10 Herr Müller erklärte ferner wiederholt, unter Verpfän= dung seines Manneswortes (!?), er trete vom Vorsiß zurück, wer ihn wieder wähle, sei ein Tropf! Etwas später dagegen ließ er sich zu der Erklärung her- bei, nach 1/2 Jahr, wenn er neue Statuten ausgearbeitet hätte, sei er zur Wiederannahme des Vorsißes bereit. Herr Müller muß seltsame Anschauungen von unserm Charakter gehabt haben, als er sich erlaubte, uns das fefe Ansinnen zu stellen: einen neuen Vorsitzenden zu wählen, solchen ohne Rücksicht auf seine Leistungen in 1/2 Jahr zu verabschieden und Herrn Müller wahrscheinlich durch Akklamation auf seinen Posten zurückzurufen! Herr Müller sah sich, wie er als vernünftiger und ge-, recht denkender Mann hätte erwarten können, in diesen Vor- aussetzungen getäuscht und versuchte nun die Gründung des bereits wieder selig entschlafenen „Deutschen Frauenvereins". So lange der unermüdliche Agitator hier zu reüffiren vermeinte, ließ er uns in guter Ruh und dachte wohl kaum mehr an uns. Als aber dieser Verein sich nicht nach den sanguinischen Hoffnungen seines Gründers ausbreitete und Geltung fand, suchte er sehnsuchtsvoll ein neues Publikum für seine Vor- träge. Da fiel ihm der Arbeiterverein wieder ein und er gedachte sich die Sympathie desselben zurück zu erobern! Aber wie? Als untergeordneter Redner eintreten und alle 3-4 Wochen nur ein Stündchen reden dürfen? Nein, das wäre für den Redehunger dieses Mannes zu wenig! Was thun, diese schlimme Klausel zu umgehen und die „lieben, alten, blauen Montage" wieder als bequeme Nede- schleusen zu erhalten? Wenn nur nicht diese verdammten Pädagogen, besonders 11 dann könnte es gehen! dieser Professor Provence wäre. Wie nun diese beseitigen? Ah! da giebt's ja ein wohlfeil Mittel: Man geht zum Leihhaus der Gemeinheit und verläumdet frisch drauf los! Je mehr, desto besser! Am Ende bleibt doch was hängen....! So entstanden die Angriffe in der „Arbeiterzeitung“, die zu bekannt sind, als daß wir näher darauf eingehen müßten. Lange ignorirten wir dieselben, bis sie eine solche freche Sprache der Verdächtigung annahmen, daß es den Anschein gewinnen konnte, wir zögen uns im demüthigen Gefühl der Schuld vor dem Feinde zurück. Ein Protest genügte nicht, zumal er nur vom Vorstande ausging und unsere Gegner ihm nicht den Werth zuerkannten, als wenn der ganze Verein sich in dieser Sache ausgesprochen hätte. Die Gelegenheit hiezu bot sich bald. Die beiden Vorsitzenden legten in Folge der bekannten Angriffe die Verwaltung ihrer Aemter nieder, und die Un- terrichtskommiſſion (mit Ausnahme des Herrn Pfarrer Hauſſer, den der Diener nicht zu Hause antraf), unterbrach vorläufig ihre Lehrthätigkeit. Diese Herren, gegen welche die Schmäh-Artikel der „Ar- beiterzeitung" besonders zu Felde zogen, verlangten, daß der Verein sich über ihre Leistungen ausspreche, ob er sich zu deren Tendenzen bekenne, oder ob er sein Vertrauen zurückziehen zu müssen glaube. Eine sofort berufene Hauptversammlung constatirte durch Einstimmigkeit, daß zwischen Vorstand und Verein kein Zwie- spalt herrsche, daß letterer mit der Vereinsleitung der zurück- getretenen Herren Vorsitzenden und der Lehrweise der Unter- richtscommission vollkommen einverstanden, und daß er mit Entrüstung die Angriffe Müller's und seiner Genossen zu- rückweist. 12 Es wurde beschlossen: in einer Adresse, die mit allen bis auf 4 Stimmen ihrem wesentlichen Inhalt nach angenommen und nur zur Milderung einzelner scharfen Aussprüche einer Redactions - Commission von zwölf Mitgliedern überwiesen wurde, die genannten Beschlüsse der Hauptversammlung und die Bitte um Fortseßung der so segensreichen Thätigkeit den Herren Vorsißenden und der Unterrichts - Commiſſion aus- zusprechen. Die von der Commission nach geschehener Redaction gut- geheißene Adresse lautet: An die Herren Professor Provence Director Huber Profeffor Damm Dr. Weber - Dr. Grohe mann Schmidt Verehrte Herren! Director Fees Profeffor Arnold - Lehrer Schifferdecker Zach- Kolb und Meining. Mit tiefem Bedauern haben wir aus Ihren werthen Zuschriften ersehen, daß Sie, in Folge der unwürdigen Angriffe Morih Müller's und eines angeblichen Mitgliedes unseres Vereins in der Arbeiter- Zeitung sich veranlaßt gefühlt haben, von den Ihnen mit vollem Ver- trauen übertragenen Vereins- Aemtern zurückzutreten, beziehungsweise Ihre so segensreiche Thätigkeit bei uns zu unterbrechen. Erlauben Sie uns, dagegen geltend zu machen, daß des Vereins find! zur Ehre diese Angriffe nicht aus seiner Mitte hervorgegangen Wenn ein Anonymus, der nur mit geschlossenem Visir kämpfen kann, aus sicherem Hinterhalt seine giftigen Pfeile schleudert, so können wir das zwar nicht ändern, aber wir glauben ihm nicht, daß er einer der unseren ist, und bis er offen mit seiner Perſon für ſeine Artikel einsteht, ist er Ihrer unserer Beachtung unwürdig! Was nun Herrn Morik Müller anbelangt, so hat er zwar unserm Vereine früher Gutes erwiesen und Opfer gebracht, wofür ihm die dankbare Anerkennung unsrer Mitglieder von Herzen gezollt worden ist; aber durch die Art seines Rücktritts vom Vorſtande, durch die 13 } Stellung, welche er seither uns gegenüber eingenommen, namentlich aber durch die gehässige, tiefverlegende Erklärung, daß er von uns nichts mehr wissen wolle und daher seine Ehren - Mitgliedkarte zer= riffen habe, hat er bewiesen, wie wenig ihm das Gedeihen der Sache, daß ihm vielmehr nur die Befriedigung seines persönlichen Ehrgeizes am Herzen lag. Indem er unter dem Einfluß dieser Leidenschaft versuchte, den Bau, zu dem er ſelbſt mitgeholfen, wieder zu erschüttern, nur weil sein Licht fernerhin nicht allein mehr darin leuchten sollte, hat er uns mehr vorenthalten und nehmen wollen als er bei allem guten Willen uns je hätte geben können und damit jeden Anspruch auf unsere Dankbar- feit verwirkt. Mag Herr Moritz Müller sich fernerhin noch so oft als Freund der Arbeiter selbst darstellen wollen uns steht er fremd gegen= über: wir haben nichts mehr mit ihm zu schaffen und weiſen jede Gemeinschaft mit ihm und seiner Handlungsweise auf's Entschiedenſte zurück. Müssen wir schon aus diesem Grunde uns feierlich dagegen ver- wahren, als könnten M. Müller's Verdächtigungen unser Vertrauen auf Ihre Ehrenhaftigkeit und Ihren reinen Willen im Mindesten be= einflussen wie vielmehr werden wir solche Angriffe mit der ihnen gebührenden Verachtung zurückweisen, wenn die Erfahrung mehrerer Jahre uns überzeugend gelehrt hat, wie ſehr Sie, verehrte Herren! in uneigennützigster, aufopfernder Hingebung dem ehrlichen Streben unsers Vereins nach Bildung und Erkenntniß förderlich gewesen sind. Die dankbare Liebe der Arbeiter, wie sie sich in unserer heutigen zahlreichen Versammlung einmüthig kundgegeben hat mag Ihnen Zeugniß ablegen, wie sehr wir Ihre Verdienste um unsern Verein zu schäßen wissen. Wir bitten Sie deshalb ebenso herzlich als dringend, im Inter- effe der Sache Ihre Thätigkeit dem Vereine nicht zu entziehen, sondern auch ferner in bisheriger Weise uns mit Rath und That zur Seite zu stehen! Insbesondere richten wir an Sie, verehrter Herr Profeſſor Pro- vence, die dringende Bitte, sich durch Angriffe, mit welchen wir nichts gemein haben, ferner nicht beirren zu lassen, sondern die Leitung unsers Vereins nach wie vor fortzusehen! Wir erflären dabei einmüthig alle Vorwürfe, welche in jenen Artikeln in Bezug auf unsern Verein gegen Sie aufgehäuft sind 14 Mißbrauch Ihrer Stellung, Bevormundung unsers Strebens und wie fie alle heißen mögen für unbegründet; wir stehen für alle in der Zeit Ihrer Vereinsleitung gefaßten Beschlüsse in eigener vollbewußter Verantwortlichkeit ein und glauben uns durch die Versicherung selbst zu ehren, daß Ihre unermüdliche und taftvolle Thätigkeit für die geistige und sittliche Hebung des Vereins von dem segensreichsten Einfluß ge- wesen ist! Vertrauen Sic, verehrte Herren! den redlichen Gesinnungen und dem schlichten Verstande der Arbeiter, der wohl zu unterscheiden weiß, wer es gut mit ihm meint, und helfen Sie uns, weiterzuarbeiten an dem schönen Werke der Bildung Ihnen zur Ehre, uns zum Heil! Die General-Versammlung des Arbeiter- Vereins in Pforzheim, am sechszehnten April 1866. Hiermit ist Alles gesagt, was wir den Angriffen der „Arbeiterzeitung“ gegenüber zu sagen hätten. Wer die der Adresse vorhergehende Darstellung der zwischen Herrn Müller und uns zum Streitobject gewordenen Thatsachen unparteiiſch prüft, wird in das durch unsere Adreſſe ausgesprochene Urtheil über Hrn. Müller einstimmen und be- dauern müssen, daß er selbst uns genöthigt hat, in dieser Weise gegen ihn öffentlich zu verfahren. Auf die neueste Flugschrift des Herrn Müller ernstlich einzugehen, ist nach allem bisher Gesagten überflüssig. Wird man auch mit Unwillen und gerechter Entrüstung erfüllt über diese gehässige Erfindung unwahrer, über die willkürliche und boshafte Verdrehung und Entstellung wirklicher Thatsachen; stimmt der Schmerzensschrei des Mannes, der gar kein Aemt- chen mehr hat", faſt zum Mitleid, so ruft doch die unver- 15 hüllte Eitelkeit, die ganz bescheiden Alles auf sich bezieht und fich für den Mittelpunkt der ganzen Welt hält, vorzugsweise den Lachreiz hervor. Darum war denn auch die Wirkung seines geistreichen Machwerks in unserer Stadt die allgemeinſte Heiterkeit und mit Recht haben sich daher „Müller und Schulze“ des Stoffes bemächtigt, denen wir ihn denn auch ganz ruhig zur weitern Bearbeitung überlassen wollen. Herr Müller kommt immer wieder auf das allgemeine Wahlrecht zurück; offenbar blähen ihn die Vorträge auf, die er gerne über dasselbe halten möchte und nicht an den Mann bringen kann. Nur sollte er nicht lügen oder behaupten, es ſeien uns über dasselbe noch keine Vorträge gehalten worden. Nach dem Stuttgarter Vereinstag wurde uns über die dortigen Verhandlungen in mehreren Vorträgen ein ausführlicher und eingehender Bericht erstattet und die Wichtigkeit des allge- meinen Wahlrechts besonders für uns Arbeiter, die wir bis- her großentheils vom Wahlrechte ausgeschlossen sind, klar her- vorgehoben. Wir haben in unserm Vereine nie eine Stimme. gehört, die sich gegen das Wahlrecht ausgesprochen hätte. Hr. Müller, der selbst zugesteht, daß er die Verhandlungen in unserm Verein nur vom Hörensagen kennt, sollte deshalb in seinen Behauptungen fürder etwas weniger zuversichtlich sein. Wir wissen, was wir zu thun und zu laffen haben und können einen Mann nicht als Führer annehmen, dessen An- sichten mit den Jahreszeiten wechseln und der heute verwirst, was er gestern bis in den Himmel erhoben hat. Das öffent- liche Urtheil, zu welchem Herr Müller unsere Brudervereine aufruft, scheuen wir nicht; die Wahrheit wird sich siegreich erheben über die giftigen Verläumdungen, womit eine bos- hafte Feder in eitler Selbstsucht unsern Verein überschüttet hat. Wir haben für die Keckheit, wodurch die Wahrheit ent- stellt wird, um das Urtheil unserer Genossen nah und fern zu trüben, nur den Ausdruck der Verachtung. 16 Schließlich berufen auch wir uns auf die Worte eines Dichters, die selbst Herr Moriz Müller durch keine Flugschrift mehr der Macht ihrer Wahrheit entkleiden wird. Aristophanes verurtheilt in einem seiner schönsten Luft- spiele gewisse Leute, wie folgt: „Wer Theil nicht hat am geweiheten Wort, wer rein nicht iſt in Gesinnung, -Wer gemein witreißender Worte sich freut, die zur Unzeit sich hören lassen, Wer Hader im Volk nicht dämpft, wo er fann, noch sich sanft Mitbürgern versöhnet; Nein! heftiger ſchürt und die Glut anfacht, in Begier nach dem Lobe des Tages: Sei's dieſem gesagt und aber gesagt und zum Dritten geſagt und geheißen, Zu entfernen sich gleich von der Bühne des Volks: ihm gebührt nicht die Ehre zu lehren!" Pforzheim den 11. Mai 1866 Die in der Generalversammlung am 16. April erwählte Redactions-Commission. 8 Die Aufhebung des Proletariats mit Rücksicht auf PARSONS LIBRARY University e. AICHI Credit-Gesetze, Wucher-Gesehe und Armen-Verwaltung. Bon N. H. Neumann. Zweite Auflage. Leipzig, Verlagsbureau. (Arnold Ruge.) 1847. Une nation n'est guère avancée qui regarde les maux qu'elle en- durc comme des nécessités de fait auxqu'elles il faut se sou- mettre quand le destin les envoie, de meme qu'à la grêle et aux tempêtes. Sans doute Une partie de nos maux tient à notre condition et à la nature des choses; mais la plupart d'entre cux sont de création humaine: au total l'homme fait sa destinée. J. B. Say. Inhalt. Vorwort zur zweiten Auflage. 1. Ueber das Proletariat. 2. Ueber die allgemeinen Ursachen desselben. 3. Ueber die besondern Ursachen desſſelben. 4. Ueber den Credit und die Credit-Gefeße. 5. Die Regulirung der Credit-Verhältniſſe. 6. Regulirung der Wechselverhältnisſſe.. 7. Centralisation der königlichen Caffenverwaltung. 8. Die Ausrottung des Proletariats. Seite 5 7 11 16 18 35 44 55 66 } ! Vorwort. Der Gegenstand und vielleicht auch die gemein- faßliche Form und die practisch eingehenden Vor- schläge dieser kleinen Broschüre, da der Verfasser nicht Gelehrter vom Fach, sondern Geschäftsmann iſt, haben ein Intereſſe erregt, welches eine zweite Auflage nöthig macht. Die Discussion der Frage ist in dieser kurzen Zeit nicht so weit fortgerückt, daß schon eine Mo- dification des wesentlichen Inhalts nöthig gewor- 6 den wäre. Wir senden also unsere Motion zur zweiten Lesung; möge ihr einmal am rechten Ort in der geseßgebenden Versammlung die dritte nicht fehlen. 1. Ucber das Proletariat. Seitdem die unverhüllte Armuth, welche man mit dem ganzen Gefolge ihrer sittlichen und materiellen Uebelstände unter dem Namen des Proletariats begreift, Gegenstand der allgemeinen Aufmerksamkeit geworden und damit die Nothwendigkeit der gründlichen Heilung dieses socialen Krebsschadens zum allgemeinen Bewußt- fein gelangt ist, hat man die Mittel dieser Heilung auf verschiedenen Wegen gesucht, die jedoch alle in die ge= meinsame Ueberzeugung einmündeten, daß es nothwen= dig sei, das Uebel an einer Wurzel zu erfassen, und daß deshalb vor Allem die Grundursachen des Proletariats zu erforschen seien, ohne deren Beseitigung oder doch möglichste Verminderung an eine Radikalheilung nicht gedacht werden könne. So einhellig man aber dieser Ansicht ist, so ver- schieden sind die Meinungen über die wahren Grund- 8 # ursachen selbst. Während die Einen sie in dem Mangel religiöser Gesinnung suchen, glauben Andere sie in ver- nachlässigter geistiger Ausbildung gefunden zu haben, noch Andere klagen über die ungleiche Vertheilung des Besthes, die Entwerthung der Arbeit, Vicle endlich kla- gen die Uebervölkerung als die wahre und einzige Ur- sache des Proletariats an. Gemäß der Verschiedenheit dieser Meinungen, waren die vorgeschlagenen Mittel zur Heilung verschieden. Jene wollen Kirchen bauen und für die hungernden Leiber die Zahl der Seelsorger ver- mehren; Diese erwarten alles Heil von der Vermehrung der Schulen; Diese wieder wollen sich der Ueberkräfte des Volkes durch einen Abzugskanal entledigen und rathen zur Auswanderung und zur Gründung überseeischer Co- lonicen. Die Neubildung der Gesellschaft im Großen, sei es in Phalansteren, worin sich die Einzelnen mit ihren Kräften an geistigem und materiellem Vermögen afſocii= ren, sei es in Communen, welche Gütergemeinschaft ein- geführt und die Einzelnen ganz aus der Gemeinschaft versorgen und dirigiren, beide Neubildungen, so- wohl den Fourierismus, als den Communismus, überlassen wir vor der Hand ihren Erfahrungen und Experimenten. Was wir davon halten, wäre dies: In richtiger Auffassung ist der Socialismus, d. h. die 9 industrielle Association allerdings als ein wichtiges und Heilsames Element der gesellschaftlichen Organisation zu betrachten, denn es läßt sich nicht leugnen, daß durch die Vereinigung gleichartiger Kräfte zu einem gleichnamigen Zwecke ein höheres Resultat erzielt wird, als bei der Vereinzelung der Kräfte möglich ist. Aber auch an rein practischen Ansichten fehlt es nicht, an so handgreiflich practischen, daß ste den gesunden Menschenverstand nicht blos entbehren können, sondern ihn förmlich ausschließen. Die Mildesten in dieser Kategorie finden das Un- glück in der Concurrenz. Wie? in der Concurrenz, die der gesunde Verstand der freien Völker als den mächtigsten Hebel für die Entwickelung, für das gewal= tigste Hemmmittel gegen die Verdumpfung und Ver- ſumpfung der Kräfte, gegen Stillstand und Trägheit anerkannt, und die Erfahrung aller Völker und Zeiten bestätigt hat? Ja, in eben dieser Concurrenz. Andere glauben weiſer zu handeln, wenn sie nur den lehten Zipfel des Begriffs erfassen und ihnen ist die Ge- werbefreiheit cine Art von Sumpf, aus welchem sich das Gewürm des Proletariats erzeugt hat. Diese klugen Köpfe glauben das Gespenst der Verarmung durch eine Kette erwürgen zu können, die ste der rüstigen, streb- 10 samen Kraft um den Hals legen. Sie kennen keinen schönern Segen als den Zwang und kein höheres gesell= schaftliches Ideal, als eine geschlossene Innung. Sie meinen das Elend los zu sein, wenn sie es aus der Zunft ausgesperrt haben. Für ste giebt es keine Bettler mehr, wenn diese kein Patent haben, welches mit den gehei= ligten Worten beginnt:,,Wir Altmeister und Meister der Innung." An diese Fetisch- Anbeter der Innungslade schließen. sich, als eine Sekte, die Orthodoren des Knüppeldamms und der Halsbrechenden Landstraßen an. Diese Sefte verkezert die Maschinen, die Dampfkraft und die Eisen- bahnen als Erfindungen des Teufels. Nach ihrer Mei- nung sind die Schienenwege ein bodenloser Schlund, der alles Geld unwiederbringlich verschlingt. Alle herrlichen und großen Ergebnisse der Eisenbahnen sind ihnen nichts gegen den Bankerott eines Hauderers, deffen abgezehrte Gäule durch die Dampfmaschine in Penstonsstand versett worden sind. Daß der arbeitenden Klaffe durch die Eisenbahnen Millionen zugeflossen sind, gilt ihrer Logik als ein Beweis, daß die Eisenbahnen das Proletariat vermehren. Daß in den Eisenbahnen ein Werth ge= wonnen ist, der den darauf verwendeten Geldwerth um so viel übersteigt, daß nicht nur der Kapitalist, der sein 11 Geld dazu hergegeben, sich daran bereichert, ſondern daß auch derjenige, der nichts herzugeben hat, an dem Ge- winn participirt, sei's durch bedeutend wohlfeilere Com- munikation, ſei's durch Erleichterung und Ausbreitung des Verkehrs überhaupt, das Alles leuchtet seinem blöden Verstande nicht ein. Er hält sich an die That- sache, daß sein Nachbar, der Hauderer, bankerott ge= worden ist, und perhorrescirt die Eisenbahnen als die Ursache des Proletariats. Man wird uns nicht zumuthen, Absurditäten solcher Art zu widerlegen. Wir wollen überhaupt nicht wider- legen. Wir wollen, indem wir von den Ansichten An= derer abweichen, den Beweis für unsere Meinung nicht auf dem negativen Wege führen, sondern auf dem poſt- tiven, wir wollen die Richtigkeit unserer Meinung zu beweisen suchen. 2. Ueber die allgemeinen Ursachen des Pro- Letariats. Es ist sonderbar, daß, so viel auch schon nach den Ursachen der Entſittlichung und tiefen Verarmung eines 12 Theils der Gesellschaft geforscht worden ist, man diese Ursachen mit eiserner Beharrlichkeit stets nur in dem kranken Theile ſelbſt ſuchte, daß man immer nur das Proletariat selbst für die Mutter des Proletariats hielt und demgemäß auch die vorgeschlagenen Heilmittel stets nur unmittelbar auf das Mittel anzuwenden sich bestrebte, unbekümmert darum, ob nicht vielleicht die wahre Ur- sache in höheren Sphären der Gesellschaft, oder wohl gar in den Einflüssen wurzele, welche der Staat direct auf die Gesellschaft ausübt, d: h. in den Gesezen. Diese Erscheinung ist um so auffallender, als sle mit den Ansichten, welche ber höherer Entwickelung des fraglichen Uebels sich geltend machen, in geradem Wider= spruche steht. Sehen wir nämlich ein ganzes Volk von der Höhe der Intelligenz, der Geftttung und der gesellschaftlichen Thätigkeit (Induſtrie) herabsinken, so sind es immer zuerst und mit Recht die Geseze, durch welche das Volk regiert wurde, welche wir wegen ihrer Verderblichkeit anklagen und denen wir die Schuld der nationalen Entartungen, des gesellschaftlichen und ſtaat- lichen Verfalls beimessen. Wenn aber schlechte Geseze die Verderbniß des gesammten Staatsorganismus verschulden können, warum sollten nicht auch unzweckmäßige und verderbliche Gesetze die Ursache sein können, die einen 13 Theil der Gesellschaft zur Entartung führen, zumal den- jenigen Theil der Gesellschaft, welchem die geringsten Widerstandskräfte gegen verderbliche Einflüsse inne- wohnen? Und sie sind es in der That. Schon vom rein theo- retischen Standpunkte muß die Behauptung gelten, daß bei guten Gesehen sich ein bedeutendes gesellschaftliches Uebel nicht entwickeln könne; entſteht ein solches, so sind wir zu dem Schluß berechtigt, daß es mindestens an Ge- sezen sehlt, welche seine Entstehung verhüten. Darum können wir auch bei der Wucht, womit das Proletariat gegenwärtig auf die Gesellschaft drückt, von vorn herein mindestens auf eine Lücke der Gesetzgebung schließen. Da wir aber über zu wenige Gesche, über einen Mangel an Regiertwerden am wenigsten zu klagen haben, so muß die Voraussetzung gestattet sein, daß nicht sowohl feh- lende Gefeße, als vielmehr unzweckmäßige Geseze das Uebel verschulden, und der Verlauf unserer Darstellung wird die Richtigkeit dieser Voraussehung darthun. Wie aber kommt es, daß bei so greller Wirkung gleichwohl die Ursache noch nicht erkannt worden ist? Daher, daß die Wirkung nicht die unmittelbare, sondern die mittelbare Folge der Ursache ist. Wo es sich anders verhält, da ist man auch bereits zur Erkenntniß gelangt. 14 Diejenigen staatlichen Einrichtungen, welche ihren nach- theiligen Einfluß direct auf die untere Volkssphäre aus- üben, wie namentlich der übermäßige Militair-Etat und die hohe Besteuerung der nothwendigsten Nahrungs-Mittel sind in der That längst als mäch- tige Ursachen des Proletarier-Elends angeschuldigt wor- den. Andere verderbliche Gesche aber, aus deren näch ster Wirkung erst das Proletariat als zweite Potenz hervorgeht, jene Geseze, welche nicht in unmittelbarer Beziehung zur untern Volksklasse stehen, sondern ihren traurigen Einfluß zunächst auf die höhern Gesellschafts- Klaſſen ausüben, und erst von hier in unheilvollem Rück- schlag die untern Klassen treffen, jene Gefeße, sagen. wir, welche den Wohlhabenden verderben, welche den Beſtzenden verarmen, ste stnd es, die sich bisher in ihrer Bedeutung als Ursache des Proletariats dem Auge des Forschers entzogen haben. Es gicht ein offenes und ein verdecktes Pro- letariat; das verdeckte ist die Verarmung. Niemals entstehen in einem Staate unmittelbar Proletarier; zu- erst entstehen Verarmte, die Dauer stempelt ste zu Ar- men, aus den Armen werden Proletarier. Das Pro- Ietariat rekrutirt sich aus der Armuth, diese aus der 15 Verarmung. Die Verarmung ist demnach die eigent= liche Pflanzschule des Proletariats. Stellen wir die Gliederung dieser Analyse scharf zu= fammen. Unzweckmäßige Geseze erzeugen Verarmung, aus diesen entwickelt sich die Armuth und diese gestaltet sich zum Proletariat. Und was ist das bündige Resultat dieſes Reſümés? Gebt gute Geseze für die Bestzenden, so verhindert Ihr die Fortsetzung des Proletariats; gebt gute Geseze für die Armen, so rottet Ihr das vorhandene Proletariat aus. Ersteres ist wichtiger als Letteres. Erzeugt kein neues Gift, so wird es euch leichter werden, das alte zu zerstören. Erzeuget keine neue Armuth, damit nicht neues Proletariat entstehe. Wir haben versprochen, unsere Ansichten über das Proletariat, über seine Ursachen und die Mittel seiner Heilung mit positiven Gründen zu rechtfertigen. Dieses Versprechen glauben wir keineswegs durch theoretische Deductionen gelöst zu haben; vielmehr wollen wir nun- mehr zu dem thatsächlichen Beweise übergehen: wir wollen practische Belege geben. 16 3. Ueber die besonderen Ursachen des Proletariats. Ehe wir zu der Auseinandersehung dessen übergehen, was wir zu dem Gegenstande unserer Untersuchung be- ſtimmt haben, müssen wir uns gegen die Vormeinung verwahren, als sei es unsere Absicht, das Thema in seinem weitesten Umfang und in allen seinen Einzeln= heiten zu erschöpfen. Vielmehr stellen wir uns zunächst nur die Aufgabe, das Allgemeine unserer Behauptung, daß das Proletariat seine Wurzel in einer unzweckmäßi- ßigen Staatsverwaltung hat, durch thatsächliche Argu- mente zu beweisen, und wählen aus diesen Argumenten zunächst wiederum nur diejenigen, welche entweder dem allgemeinen Gesichtskreise am nächsten liegen, oder in Beziehung auf das Proletariat ihre verderbliche Wirkung am unmittelbarsten äußern. Wenn wir gleichwohl zwei an sich höchst wichtige Elemente einer ungeeigneten Staatsverwaltung aus un- serer Betrachtung ausschließen: nämlich die unzwec= mäßige Besteuerung und den unverhältniß- mäßigen Militair-Etat, so geschieht dies aus dem Grunde, weil beide in ihrer verderblichen Wirkung bereits vielfältig erkannt und besprochen worden sind, 17 weshalb wir sie denn auch nur andeutungsweise berüh- ren wollen. Wenn die unzweckmäßige Besteuerung von dem Schwachen dieselbe Leistung oder eine noch größere for- dert, als von dem Starken, so muß solches Verfahren als Resultat nothwendig ein Mißverhältniß herbei= führen, welchem der Schwache früher oder später zum Opfer fällt. Es muß bei ihm eine Erschöpfung eintre- ten, die endlich zur Ohnmacht wird. Der Mittelloſe muß ein Armer, der Arme ein Proletarier werden. Noch augenfälliger sind die Nachtheile eines über- mäßig starken stehenden Heeres. Reichthum entsteht durch Erwerb, Erwerb verlangt Arbeit, zur Arbeit ge= hören Arbeitskräfte. Werden nun dem Staate im Ueber- maß Arbeitskräfte entzogen, und werden überdies die thätigen Arbeitskräfte genöthigt, jenes Nebermaß müßi- ger Kräfte zu ersehen, ja selbst die Bedingung der Er- haltung jener zu erwerben, so muß dies nothwendig eine Vernichtung derjenigen Einzelkräfte erzeugen, die solcher Anstrengung nicht gewachsen sind: es muß ein Zuwachs von Verarmung und als Folge derselben von Proletariat entstehen. Gehen wir nunmehr zu denjenigen Betrachtungen über, deren umfassendere Erörterung wir uns zur Auf- 2 I 18 gabe gemacht haben. Wir suchen die Ursachen des Proletariats in der fortwuchernden Verarmung, und leiten die Entstehung dieser wieder her aus ungenügen- dem Schuß des Besizes. Wir klagen demnach als eine der wesentlichen Ursachen des Proletariats an: die zweckwidrigen Geseze des Credits, des Eigen- thums und des Verkehrs. 4. Ueber den Credit und die Credit-Gesetze. Seitdem der Handel aufgehört hat, ein Tauschhan- del zu sein, ist der Credit einer der wesentlichen Hebel des Verkehrs geworden. Sobald nämlich das geprägte Geld als einziges Austauschmittel im Handel monopoli- sirt war, mußten sich bald verschiedene Mißverhältnisse ergeben. Theils reichte das vorhandene Quantum des Austauschmittels für das sich immer mehrende Quantum der dagegen ausgetauschten Werthobjecte überhaupt nicht aus und mußte daher durch andere Werthobjecte erseht werden, so daß das Geld eigentlich nur formell zum Vermittler des Verkehrs diente; theils aber war der Mangel des Geldes nur ein relativer, indem daſſelbe 19 blos im Moment des Austausches fehlte, und erst durch andere Werthobjecte erworben werden mußte. Indessen hatte man den hohen Vortheil, den das Geld als ausschließliches Tauschmittel für den Verkehr darbot, so vollständig erkannt, daß man sich dieser Vor- theile nicht wieder entschlagen wollte. War auch die absolute Menge des Geldes allerdings nicht groß genug, um die schon vorhandenen Werthobjecte, und noch we= niger die sich stets neu erzeugenden decken zu können, war somit das Geld überhaupt nur ein kleiner Theil des gesammten Reichthums, so wurde es doch ein für alle- mal die Norm für die Bezeichnung der ausgetauschten Werthe, es wurde der allgemein angenommene Maßstab, nach welchem der Gehalt eines jeden andern Werthes abgeschäzt wurde. Auf diese Weise mußte sich im Verkehr bald ein eigenthümliches Verhältniß gestalten. Wenn nämlich für gewisse Werthobjecte im Verkehr das einzige Austauschmittel, das Geld, momentan nicht vorhanden war, so begnügte man sich damit, das aus- getauschte Werthobject durch den Nominal- Werth des Geldes zu bezeichnen und fügte sich darein, das für den Augenblick fehlende Austauschmittel später zu empfan- gen. Dies ist das Wesen des Credits. 2* 20 Je mehr aber die Industrie sich entwickelte, je rascher und häufiger neue Werthobjecte erzeugt wurden, je werthvoller diese waren, je mehr also endlich der wahre Reichthum stieg, desto unzureichender mußte sich natür- lich auch das vorhandene Quantum des Geldes als Aus- tauschmittel erweisen, desto mehr mußte sich mit anderen Worten der Credit steigern. Und dies nicht allein. Jemehr die Menge des vorhandenen Geldes gegen die Menge und den Reichthum neuer Werthobjecte in Miß- verhältniß kam, desto mehr mußte auch der Credit in Gefahr gerathen, nicht mehr als Repräsentant des Gel- des auszureichen, indem dasselbe nicht mehr momentan, sondern auch später fehlte und so der bewilligte Credit nicht ausgeglichen werden konnte. Wir erleben dies im weitesten Umfang gerade in unserer Zeit. Die Schaffung neuer Werthe schreitet mit Riesen- schritten vorwärts. Welche Reichthümer haben die Dampf- kraft und die Eisenbahnen geschaffen! Das Geld aber vermehrt sich nicht, und so stellt sich die sonderbare That- sache heraus, daß in dem Maße, wie der Reichthum sich vermehrt, die Noth wächst, zunächst freilich nur die Geld= noth, dann aber auch die wahre Noth, weil die Werth- objecte werthlos werden, wenn sie nicht endlich durch Geld repräsentirt werden können. Diesem Zustande muß 21 natürlich abgeholfen werden. Das Quantum des Gel- des zu vermehren, liegt nicht in unserer Macht; der Credit, der Repräsentant des fehlenden Geldes ist in seiner jezigen Gestalt unzureichend. So bleibt uns denn nichts Anderes übrig, als zu versuchen, dem Credit eine andere Form zu geben, in welcher er seinem Zwecke voll- ständig entspricht. Der Credit ist der wahre Hebel des Verkehrs, das Geld ist nur in zweiter Ordnung der Hebel des Credits. Dies ist eine so unbestreitbare Wahrheit, daß wir uns der Mühe des Beweises überheben können. Wenn aber Credit und Geld so wesentliche Lebenselemente des Ver- kehrs sind, der seinerseits wieder die mächtigste Lebens- bedingung der Gesellschaft ist, so dürfen wir gewiß mit Recht von dem Staat erwarten, daß er eben jenen Haupt- elementen seiner eigenen Eristenz die aufmerkſamſte Sorg- falt widmen und Alles anwenden werde, ste vor Ver- derbniß oder auch nur irgend welchem Nachtheil zn schützen. Untersuchen wir nunmehr inwieweit der Staat diesen Erwartungen entsprochen hat. Wir haben den Credit als ein Verkehrsmittel ersten Rangs, das Geld als cin folches zweiten Rangs erkannt. Sehen wir zuerst, was ist für das Lettere geschehen? Die Antwort lautet ent- 22 I schieden günstig. Es ist Alles geschehen, was irgend als nothwendig erachtet werden muß. Man hat dem Metall, das ein für allemal als Austauschmittel, oder doch als Vermittler des Austausches dienen soll, einen abſoluten Werth beigelegt und es dadurch befähigt, als sicherer Maßstab für jede Werthbezeichnung zu dienen. Man hat das Metall durch Zertheilung desselben in be- stimmte kleinere und größere Einzelwerthe gleichsam aus ſeiner Erstarrung gelöst, es flüssig und umlaufsfähig gemacht. Man hat den einzelnen metallinischen Werth- objecten, den Münzen, die erdenkbar bequemste Formung, dieser überdies durch das Gepräge ihre Vollendung ver- liehen. Um jede Schwankung in dem absoluten Werth der Münzen zu verhüten, ist ihre Herstellung ausschließ= lich dem Staate vorbehalten, und ist Falschmünzeref als eines der schwersten Verbrechen verpönt. Wenn nun aber so viel zur Sicherung des blos mit- telbaren Verkehrs-Hebels, des Geldes, geschehen ist, um wie viel mehr wird da für die Sicherung des unmittel baren, des Credits, gethan sein! Aber diese Annahme, als Schluß so unleugbar rich= tig, ist als Voraussetzung dennoch falsch. Für den Cre- dit ist gar nichts geschehen, oder doch, es ist von Seiten des Staats allerdings manches geschehen, nicht 23 ♫ aber um den Credit in seiner Bedeutung für den Ver- kehr zu sichern, sondern ihn zu schwächen, zu gefährden, zu entwerthen. Man hat dem Golde einen absoluten Werth ver= liehen, warum nicht auch dem Credit? Wir werden zei- gen, daß dies möglich ist. Man hat das Metall liquid und umlaufsfähig gemacht, indem man es aus- prägte, warum nicht auch den Credit? Wir werden zei- gen, daß dies möglich ist. Man hat die Falschmünzerei des Geldes verpönt, warum hat man die Falschmünzerei des Credits förmlich sanctionirt? Wir werden zeigen, daß dies wirklich geschehen ist! Als der Tauschhandel aufhörte, schte man an die Stelle des wandelbaren Tauschobjects ein festes Werth- object, das Geld. Als das Geld sich als festes Tausch- object unzulänglich erwies, weil es sich nicht in dem Ver- hältniß mehrte, als fortwährend neue Werthobjecte ge= schaffen wurden, sezte man an die Stelle desselben nichts, den Credit. Creditiren heißt etwas, das man bestzt, fortgeben und nichts dafür zurückempfangen. Dies ist offenbar eine ungerechte, eine vernunftwidrige Ver- kehrsbedingung. A verkauft für 1000 Thlr. Waare auf sechsmonatlichen Credit, d. h. er ist seines Besizes im Werth von 1000 Thlr. auf sechs Monate vollständig 24 beraubt. In der That, der Credit in seiner jezigen Form ist ein Raubsystem, in welches der Beraubte sich nothgedrungen ergeben muß. Auffallend ist es, daß der Staat, d. h. das Organ des Staats, die Verwaltung, für den Credit, dessen er selbst bedurfte, ein zweckmäßi- geres System zu ſubſtituiren wußte, daß er gleichwohl dem andern Factor des Staats, der Gesellschaft, eigen- willig vorenthielt. Wenn der Staat außer Stande ist, baares Geld zu zahlen, so giebt er dafür ein Erſagmit- tel, ein Papier mit dem Nominalwerthe des resp. Geld= betrages. Siche da! auf diese Weise ist ja das Problem wenigstens zum Theil gelöst. Irdem der Creditnehmende die Verbindlichkeit eingeht, das Werthobject des Credits zu einer bestimmten Zeit, an einem bestimmten Orte unweigerlich in den Geldwerth umzusehen, hat der Cre- dit als Tauschobject einen absoluten Werth gleich dem Metall erhalten. Indem ferner das Werthobject des Credits für die Zeit seiner Dauer durch ein Papier mit entsprechendem Nominalwerth repräsentirt wird, ist der Credit gleich dem Gelde ausgemünzt und cirkulations- fähig geworden. Das Gleichgewicht zwischen dem neugeschaffenen Reichthum und seinem Repräsentanten ist wieder herge= stellt, die Werthobjecte find mobiliftrt, in Geld_ver=- 25 wandelt, cirkulationsfähig gemacht, mit einem Worte: der Credit ist verkörpert. Wenn der Staat Papiergeld ausgiebt, so beruht der Werth dieſes Scheingeldes zunächst auf der Gewiß- heit, zu jeder Zeit das auf demselben bezeichnete Metall- geld erhalten zu können. Es stüßt sich also auf das Vertrauen, nicht bloß in die Rechtlichkeit, sondern auch in die unbedingte Zahlungsfähigkeit des Staats. Wenn es aber auch nicht Beispiele genug gäbe, daß dieses Ver- trauen, wenngleich heute vollkommen gerechtfertigt, den- noch schon morgen vollständig getäuscht sein kann, wenn auch nicht eine vielfache Erfahrung lehrte, daß das Pa- piergeld des Staats oft schon fast bis zur gänzlichen Werthloftgkeit herabsank, so steht doch so viel fest, daß es selten ein wirkliches Werthobject repräsentirt und so- mit fast immer einen nur illusorischen Werth hat. Ganz anders würde es sich mit dem Papiergelde des Credits verhalten. Dies repräsentirt stets ein wirkliches Werthobject, es ist kein bloßer Schein des Wirklichen, ſondern ein zeitweiliger Stellvertreter desselben, es ist die cirkulationsfähige Form eines nichtcirkulationsfähigen Objects. Warum aber, wenn eine so vortreffliche Auskunft gefunden war, hat sie die Verwaltung einseitig für sich t 26 behalten und ihre Benutzung der Gesellschaft versagt? Oder meint man, ihre allgemeine Benutzung sei unmög lich? Wir werden das Gegentheil zeigen. Es giebt, wie wir gesehen haben, zwei Creditformen: eine staat- liche, welche gesichert ist, und eine gesellschaft= liche, welche ebenso wenig Erfolg als Garantie ge- währt. Diese lettere konnte in ihrer Vernunftwidrigkeit- in dem großen Handelsverkehr nicht genügen und mußte daher, wenn der Handel, dieser Ernährungsprozeß des Staats-Organismus, nicht vernichtet werden sollte, ge= gen die erstere, die staatliche Creditform, vertauscht wer- den. Dies ist geschehen. Der Staat hat einer Klaſſe der Gesellschaft, oder eigentlich nur einer Summe von Individuen, das kostbare Privilegium der Wechselpflich- tigkeit ertheilt, d. h. der Staat hat seine Zustimmung gegeben, daß die Schulden, welche jene Individuen kon- trahiren und in einer bestimmten Form verbriefen, durch das natürliche Recht eines gestcherten Interesses den vol- len Werth des Creditobjects haben, und so hat sich die Ausmünzung und Cirkulationsfähigkeit des Creditobjects von selber gefunden, die Verbriefung, der Wechsel, cir- kulirt als baares Geld. Hier ist demnach kein Raub- system mehr; hier ist Handel. A verkauft an einen nicht Wechselfähigen für 1000 Thlr. Waare auf 6 Monate, 1 27 und hat während dieser 6 Monate für seine Waare nichts. B verkauft an einen Wechselfähigen für 1000 Thlr. Waare auf 6 Monate Credit, der in einem Wech- sel garantirt ist, und B hat von dem Moment des Ver= kaufs an ein Werthobject von 1000 Thlr. in Händen, das er wie baares Geld benußen kann. Welch ein Un- terschied! Aber sehen wir weiter. Die 6 Monate sind Bride Käufer bezahlen nicht. A hat einen Pro- zeß durchzufechten, der, wenn es gut geht, 6 Monate dauert; B's Rechtsstreit ist in 3 Lagen entschieden ! unt. Ist diese Ungleichheit des Rechtsschutes auf irgend eine Weise zu rechtfertigen? Ist es zu rechtfertigen, daß ein vernünftiges und heilsames Verkehrssystem nur für eine Kategorie der Gesellschaft in Anwendung gebracht wird und nicht für die ganze Gesellschaft überhaupt? Aber, wird man sagen, was hält A ab, sich derselben Verkehrsform zu bedienen, wie B? Warum läßt er sich von seinem Käufer nicht auch einen nach Wechselrecht ausgestellten Wechsel geben? Hier find wir bei dem Beweise unserer Behauptung angelangt, daß der Staat das Schuldenmachen, dieſe Falschmünzerei des Credits, förmlich sanctionirt. A ver- kauft seine Waaren an X auf Credit; A will einen nach Wechselrecht ausgestellten Wechsel haben, und X will 28 diesen Wechsel geben. Alles ist in bester Ordnung, beide Parteien sind zufrieden, denn A erhält in dem Wechsel ein Werthobject, das ihm wie baares Geld dient, und X erhält aus Rücksicht darauf seine Waare 5, ja 10 Thlr. billiger. Aber der Staat legt sein Veto ein. Das Gesez duldet nicht, daß ein nicht Pri- vilegirter seiner Schuld die erforderliche Sicherheit gebe und ste in ein Werthobject verwandle. Ein von einem Nichtprivilegirten mit Vorbedacht und freiwillig ausge- stellter Wechsel ist kein Wechsel. Heißt das nicht ein solides Geschäft muthwillig in ein unsolides verwandeln? Heißt dies nicht ein werthvolles Verkehrsmittel absichtlich vernichten? Heißt dies nicht, die Schulden geseßlich er= zwingen? Man sagt dem Schuldner: „Du darfst, auch wenn du willst, nicht die Verpflichtung auf dich nehmen, eine Schuld am Verfalltage pünktlich zu zahlen, viel- mehr sollst du dir noch eine Menge Winkelzüge offen halten, mindestens die Freiheit, 6 Monate lang prozesst= ren zu können.” Heißt dies nicht die Gesellschaft demo- ralisiren? Hören wir indeß auf die Nachtheile eines Zustandek aufzuzählen, die so allgemein erkannt, so tief empfun den sind, daß es, um von ihrem Vorhandensein zu über zeugen, feiner Erörterung bedarf. - Beschäftigen wi 29 uns vielmehr damit, das Heilmittel für das Uebel zu finden. Aber es ist ja schon gefunden; der Staat hat cs ja bereits zu seinem eigenen Vortheil angewendet und großmüthig auch einer exclusiven Kaste die Benußung verstattet: Wechselfähigkeit heißt es. Nun wohl, gebt allgemeine Wechselfähigkeit und Ihr habt wie mit einem Zauberschlage den Verkehr von einem tödtlichen Gebrechen geheilt, die Gesellschaft von einer Wuchersaat des Proletariats befreit. Gebt allgemeine Wechselfähigkeit! In der That', es sollte uns nicht wundern, wenn es Personen gäbe, die vor dieser Forderung wie vor einem Gespenst erschräcken. Hie und da mag ein inkorporirter Aristokratismus Wehe schreien über die Frechheit, das geheiligte und im hiſto- rischen Recht verjährte Privilegium der Börsen-Braminen dem profanen Volke preiszugeben; hie und da mag ein blöder Servilismus vor dem Gedanken erbeben, mit sei- nem ganz unterthänigsten Namenszuge ein Werthobject zu schaffen, wie ein stolzer Gaugraf der Corporation; hie und da mag ein Schwindler in Entschen gerathen bei der Zumuthung, daß eine Schuld fortan etwas An- deres sein soll, als ein legitimer Diebstahl. Gleichwohl ist die allgemeine Wechselfähigkeit kein grausenhaftes Ge= spenst, sondern vielmehr ein guter Engel des Verkehrs, 30 ein Friedensbote für den Credit, eine Schuhmauer gegen die Fortwucherung des Proletariats. Wie läßt sich vor dem natürlichen Recht und vor der gesunden Vernunft ein Gesez rechtfertigen, das dem Bürger verbietet, die Verpflichtung zur pünktlichen Be- zahlung einer Schuld einzugehen. Wie? denselben Mann, dem das Gesez gestattet, über sein ganzes Ver- mögen nach eigenem Belieben zu verfügen, Grundbeſlg zu kaufen und zu verkaufen, Schenkungen zu machen, Handel zu treiben, denselben Mann muß das Gesetz be= vormunden, wenn es sich darum handelt, daß er die Verpflichtung eingeht, ein. Schuld zu bezahlen. Wie? der Staat übernimmt selbst die Verpflichtung, dem Gläu- biger im Wege Rechtens zu seiner Forderung zu verhel- fen, stemmt sich aber dagegen, diesen Weg Rechtens ab= zukürzen, sondern verlangt, daß er 3 Meilen lang sſei, wo mit 3 Schritten zum Ziele zu kommen ist! Mit dem= selben Rechte könnte ein Gesch gebieten, daß auf Eisen- bahnen nur die corporirte Gilde, andere Muttersöhne aber auf gemeinen Knüppeldämmen fahren müßten, da- mit nun, damit sie auf den Eisenbahnen nicht die Hälse brechen. Gebt allgemeine Wechselfähigkeit? Löst von dem Willen des dispositionsfähigen Staatsbürgers die un- 31 A 1 1 würdige und verderbliche Fessel ab, die ihn hindert, im Verkehr ebenso ehrlich zu sein, wie Andere! Wenn aber nicht Recht und Vernunft Euch bestim- men, so bestimme Euch der Vortheil. Welch unermeß- lichen, unberechenbaren Vortheil würde es gewähren, wenn der bodenlose Credit des Nichts, der gefräßige Credit des Raubes aufhörte und an seine Stelle der ehr- liche Credit der Sicherheit, der nußbare Credit des Wer- thes träte. Wenn der Geldmangel aufhörte, weil jedes materielle Werthobject sogleich einen formellen Werth- repräsentanten erzeugte, der als Ersatzmann die vollen. Dienste des ursprünglichen Wehrmanns leistete! Führen wir uns das gewaltige Bild in einigen anschaulichen Beispielen näher. A ist Schuhmacher, ein ehrlicher fleißiger Mann, aber er ist genöthigt, seine Stiefeln an alle Buchstaben des A. B. C's zu verkaufen, ohne von einem Einzigen Geld dafür zu empfangen. Je mehr A arbeitet, desto ärmer wird er. Seine Schulden mehren sich, seine Ein- künfte bleiben Null. Alle seine Abnehmer müssen zwar bezahlen, aber erst dann, wenn es ihnen beliebt; der arme Schuhmacher darf es nicht einmal wagen, ste zu mahnen. Einigen beliebt es auch gar nicht, ihn zu be= zahlen. A wartet 6 Monate, dann klagt er und wartet 1 32 6 Monate auf die Entscheidung des Prozesses. Aber der Lederhändler hat nicht Lust, mit dem Schuhmacher die weite Reise durch die Ewigkeit zu machen. Er ent- zieht ihm den Credit. Voll Verzweiflung eilt A zu ihm und zeigt ihm sein Conto-Buch, in welchem der doppelte Betrag dessen, was er ihm schuldet, verzeichnet steht. ,,Gut!" sagt der Lederhändler;,,wann werden diese Schuldposten eingehen?" Ja, das weiß Gott allein. Der Lederhändler zuckt die Achseln und giebt kein Leder. A ist ein armer Mann geworden, weil er zu fleißig gewesen ist. Nicht lange, so wird er auch noch verklagt und ausgepfändet, und stehe da, A ist ein Proletarier geworden. Meint Ihr, daran sei die Hartherzigkeit des Lederhändlers Schuld? Ei, bei Leibe! Dem ist's ebenso ergangen. Ihm schuldet das ganze A. B. C. der Schuh- macher, der Credit saugt allmälig seine Lebenskräfte aus, die Lederfabrikanten werden schwierig, thun ihm endlich, wie er dem Schuhmacher aus Noth gethan und eines schönen Morgens ist der Lederhändler bankerott und in Folge dessen genöthigt, seines eigenen Lebensunterhaltes wegen ein Dugend Schuhmacher auspfänden zu lassen, d. H. ste zu Proletariern zu machen. Wenn dies Beispiel die Genests des Proletariats bei der gewerbtreibenden Klasse vor Augen führt, só mag 33 uns ein zweites Beispiel denselben Dienst leisten für die handeltreibende Klasse, also für eine höhere Gesellschafts- sphäre und für ein größeres Gebiet der unseligen Folgen. B ist Grossist in Baumwollenwaaren. Er besucht die Messen und hat einen glänzenden Absatz. Nein, nur einen großen, denn von dem Glänzenden, dem Me- tall, bekommt er wenig zu sehen. Er giebt für 20,000 Thlr. Waaren hin und nimmt, wenn das Glück gut ist, 3000 Thlr. baaren Geldes ein. Das Ucbrige ging auf Credit fort. Der Credit lautet bis zur nächsten Messe, aber B weiß schon, daß zur nächsten Messe 7/8 der aus- stehenden Forderungen nicht eingehen werden. Wann ste eingehen, ob ste je eingehen, das weiß er nicht und den Kopf voll schwerer Sorgen über das glänzende Ge- ſchäft, das er gemacht hat, verläßt er die Meſſe. Zur nächsten kommt er wieder, dasselbe Geschäft; ebenso zur dritten, ebenso zur vierten. B ist ein reicher Mann geworden; er hat 50,000 Thlr. Buchschulden und ist seinem Garnhändler nur 25,000 Thlr. schuldig. Aber der Garnhändler will endlich bezahlt sein; B braucht Geld. Er fängt an, seine Abnehmer zu mahnen, er entzieht diesem und jenem den Credit; aber er bekommt kein Geld. Da führt ihm das Glück einen Käufer X zu, der für baares Geld kauft. B ist glücklich, aber X 3 ? 34 A weiß sehr wohl, was das baare Geld werth ist, er weiß, daß die Grossisten in ewiger Geldverlegenheit sind und macht sich die Umstände zu Nuze.,,Ich kaufe per Casso", sagt er zu B,,und muß deshalb um 10 pC. billiger kaufen." Die Zumuthung ist empörend, aber die Noth ist es noch mehr. B giebt nach; er verkauft 10 pC. billiger, macht ein schlechtes Geschäft und ist froh, gemacht zu haben: er kann seinen Garnhändler bezahlen. Aber wo Unkraut gefäct wird, können keine Früchte geerudtet werden. Die Folgen bleiben nicht aus. X kommt nach Haus. Er hat 10 pC. billiger gekauft, als feine Concurrenten und ha. nun die Macht in Händen, diese zu ruiniren. Von dieser Macht profitirt er. Cr verkauft vorläufig mit 5 pC. avance, was bei seinen Concurrenten einem Verlust von 5 pC. entspricht. In der That müssen diese nun mit 5 pC. Schaden verkaufen oder auf das Geschäft refigniren. Wie ste wählen mö- gen, gehen sie ihrem Ruin langsam aber sicher entgegen. Die Schwächsten fallen zuerst. Die Stärkeren folgen nach. B ist mit einem Male wieder ein armer Mann. Seine 50,000 Thlr. Buchschulden waren fast nur eben so viele Seifenblasen. Aber ihm geschah schon Recht, er hat die Armen ruinirt. B erklärt sich insolvent. Er hat 50 Fabrikanten beschäftigt, deren Stühle vorläufig 35 leer stehen bleiben. 25 von ihnen sind nicht im Stande, das zu ertragen, ohne zu verarmen; 10 helfen sich den= noch wieder zu einem dürftigen Unterhalt empor, 15 aber ziehen mit Weib und Kind in's Berliner Voigt- Land: ste sind Proletarier geworden. Ein schöner Zu- wachs, die Gesellen ungerechnet. Diese Bilder sind nach der Natur gezeichnet, sie sind wahr, sie sind aus dem Leben gegriffen. In der That, das Uebel ist gräßlich, aber das Heil- mittel liegt nah und ist sicher. Hören wir, worin es besteht. 5. Die Regulirung der Credit - Verhältniſſe. Der Credit in seiner Ledeutung als Ersagmittel für das mangelnde baare Geld im Verkehr, muß, wenn er ein wirklicher Erfah und nicht eine bloße Illusion sein foll, nothwendig dieselben Garantien bieten, wie das baare Geld: er muß einen festen objectiven Werth haben. und circulationsfähig sein. Festen Werth kann der Credit nur dadurch erlangen, 3 * 刻 36 daß seine Zeitdauer fest bestimmt wird. Der unbestimmte Credit, dieses stillschweigende Ucbereinkommen, daß der Creditgebende sich in die Willkür des Creditnehmenden fügen wolle, muß aufhören. Wer borgt, muß die aus- drückliche Verpflichtung eingehen, zu einem bestimmten Termine zu zahlen. Diese Verpflichtung muß volle Rechtsgültigkeit haben. Um aber Jedermann zu zwin- gen, Creditgeschäfte nur unter dieser Form zu machen, und um namentlich die Creditgebenden der beengenden Rücksichten zu entheben, die sie so oft gegen die Credit- nehmenden beobachten müſſen, bestimme das Gesetz, daß jedes Creditgeschäft, welches ohne die in Rede stehende Verpflichtung abgeschlos= sen ist, ungültig sei und den Creditgeben = den zu keinem Anspruch berechtige. Zunächst ist nun die Form zu bestimmen, unter welcher der Creditnehmende die Zahlungsverpflichtung eingeht. Die Form ist natürlich ein schriftliches Be= kenntniß, daß A dem B eine gewisse Summe schulde, auch solche ihm an einem gewissen Tage zahlen wolle. Das jezt herrschende Gesch aber unterscheidet bekanntlich zwischen solchen schriftlichen Schuldbekenntnissen, welche volle Rechtsgültigkeit haben (Wechsel) und solchen, deren Rechtsgültigkeit erst erftritten werden muß, { 37 (Schuldverschreibungen). Die lettere Kategorie ist für den Verkehr nuglos; nur durch die erstere erhält das Creditobject einen positiven Werth. Demnach bestimme das Gefeß, daß jede Zahlungsverpflichtung bei Creditgeschäften, bei Strafe voller Ungültig = keit, mittelst eines förmlichen Wechsels (nach Wechselrecht) eingegangen werden müsse. Wir verlangen mit andern Worten ein Gesetz all- gemeiner Wechselpflichtigkeit, wohlverstanden: nicht blos allgemeiner Wechselfähigkeit. Das Gesetz soll nicht ferner den Dispositionsfähigen hindern, eine feste Zahlungsverpflichtung einzugehen, ein solches Gesetz ist an und für sich ein Unding; es soll ihm auch nicht blos gestatten, dies, wenn es ihm etwa beliebt, zu thun, ein solches Gesetz ist überflüssig; nein, es soll ihn nöthigen, es zu thun, es soll das in die Form gegossene moralische Princip sein, was jedes Geset sein soll. Was verlangen wir denn? A schuldet B aus einem Creditgeschäfte 100 Thlr. A zahlt nicht. Einen Wechsel durfte er nicht ausstellen; ein Schuldschein muß erst ein- geklagt werden. B klagt. Der Prozeß ist nach 6 Mo- naten in allen Instanzen entschieden, es wird Exekution gegen A verfügt; er zahlt oder geht in's Schuldgefäng= 38 } niß. Wem nühte der Prozeß? B mußte 6 Monate länger auf sein Geld warten, A ist allerdings 6 Monate ſpäter ins Schuldgefängniß gegangen, aber er hatte im besten Falle nur den Nußen, während der 6 Monate seine Schwindelgeschäfte fortsegen zu können. Für ihn wär's nicht schlimmer, für Andere wär's beffer gewesen, er wäre 6 Monate früher an das Ziel seiner Thätigkeit gelangt. Oder wendet man ein, A habe sich möglicher Weise in den 6 Monaten helfen können? Ein schöner Einwand in der That! Als ob das Recht dazu da wäre, dem Schuldner auf Kosten des Gläubigers zu hel- fen! Wie, wenn während der 6 Monate B zu Grunde gegangen ist? Aber auch abgesehen hiervon, würde das Gesez eine solche philanthropische Aufgabe gleichsam blind- lings und mechaniſch erfüllen. Der Prozeß, der demnach nur da wäre, dem Schuldner Frist zu gewähren, geht feinen formellen Gang fort; er dauert 6 Monate, nicht weniger, auch wenn sich der Schuldner schon nach 3 Mo- naten geholfen hat, nicht länger, auch wenn sich der Schuldner erst nach 9 Monaten helfen kann, er dauert aber auch 6 Monate, wenn der Schuldner sich gar nicht zu helfen braucht, wenn er lediglich aus Chikane und Böswilligkeit nicht zahlt. Wie ganz anders, wenn das Gesetz die Erfüllung 1 I 1 39 der philanthropischen Rücksicht lediglich dem Creditgeber überläßt. Diesen ist es natürlich unbenommen, seinem Schuldner die Schuld am Verfalltage zu prolongiren. Er wird es in seinem eigenen Interesse thun, wenn er die Ueberzeugung gewinnt, daß es etwas nüht; er wird just auf so lange prolongiren, als es nöthig ist. Mit einem Wort, er wird mit Einsicht handeln und nicht blindlings, wie der Prozeß. 5 Wozu also der Prozeß? Um die Forderung rechts- gültig zu machen? Ei, laßt ste doch gleich rechtsgültig sein, so ist der Prozeß nicht nöthig. Was also ver= langen wir? Nichts als die Beseitigung unnüßer, felbft schädlicher Prozesse, die wie boshafte Hemmschuhe stch an den Verkehr hängen, die nichts find, ols die verhee- renden Wucherpflanzen eines unmoralischen Princips. - Also allgemeine Wechselpflichtigkeit! Nun kommen wir unserm Ziele schon näher. Bei jedem Creditgeſchäft ist der Creditnehmende geschlich gezwungen, auf Höhe des Creditbetrags einen Wechsel auszustellen. Auf diese Weise ist das Werthobject des Kredits wenigstens in formeller Rücksicht circulationsfähig geworden, ebenso, wie es das Geldpapier des Staats ist, wie es die Wech- ſel der inkorporirten Kaufleute und Bankiers find. Es bleibt uns nunmehr noch die Aufgabe, nachzuweisen, wie I # 40 diese Wechsel auch in realer Hinsicht, als entsprechendes Circulationsmittel, als Tauschobject im Handelsverkehr dienen können, dienen müssen. Bevor wir indeß darauf übergehen, wollen wir einige Eimvendungen betrachten, die man voraussichtlich dagegen erheben möchte. Wenn, sagt man vielleicht, der Credit schon in seiner jezigen Gestalt so oft zu Täuschungen führt, so oft zur Schwindelei benugt wird, um wie viel mehr wird dies geschehen, wenn durch die scheinbare Garantie, welche die Wechselpflichtigkeit gewährt, die Neigung zum Credit= geben sich natürlich vermehren wird. Bei der Ober- flächlichkeit, womit tiefgreifende Reformen oft beurtheilt werden, ist in der That ein solcher Einwand zu erwarten. Gleichwohl springt seine Nichtigkeit in die Augen. Wenn der Credit oft täuscht, so ist auch chen so oft der Leicht= sinn der Creditnehmenden daran Schuld; wenn der Credit vom Schwindel benutzt wird, so liegt die Ver- anlassung dazu in der Straflosigkeit, deren sich der Schwindler erfreute. Und eben Beides foll, muß ja durch unsern Vorschlag ausgeschlossen werden. Was kann den Creditnehmenden nachdrücklicher vor Leichtsinn warnen, als die gewisse Ueberzeugung, daß dieser Leicht- sinn ihn in einigen Wochen oder Monaten unrettbar in 41 den Schuldthurm führt? Was kann den Schwindler mehr zurückschrecken, als das feste Bewußtsein, mit der eigenen Unterschrift sogleich sein Strafurtheil zu dekre= tiren? Freilich werden die Creditgeber sich mehren — aber die Creditnehmer werden sich um so mehr hüten, von dem angebotenen Credit leichtsinnig Gebrauch zu machen. Die Anschaffung unnüßer Lurus - Gegen- stände die Ueberhäufung der Waarenlager, und das ist der Ruin vieler Gewerbtreibenden, wird aufhören. Das Gewühl im Geschäfte, die Ueber - Production wird sich vielleicht vermindern, aber das Geschäft wird solider werden. — Oder meint man etwa durch krüppelhafte Aus- nahmsgesete, welche den Rechtszustand erschüttern, statt ihn zu sichern, besser zum Ziele gelangen zu kön- nen? Betrachten wir doch einmal die Gesche über die Verjährungsfristen, oder die über den Actienschwindel. Was haben die ersteren mit ihrem gewaltsamen Eingriff in das Recht des Besizes genügt? Haben sie die Pro- zeffe vermindert? Wahrlich nicht. Man klagt jezt kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist; das ist Alles. Und die Geseze gegen den Actienschwindel; sie haben diesem Schwindel Einhalt gethan, aber um welchen Preis? Um keinen geringern, als um den einer Un- 42 rechtmäßigkeit gegen die Actien-Besizer, eine Entwerthung der Actien. Oder wäre es rechtlich zu rechtfertigen, daß der Staat, nachdem er zuerst den Werth der Actien unbedingt anerkannt hat, nachträglich ein Gesetz erläßt, daß dieselben Actien nur dann Werth _haben, wenn ste um baares Geld gekauft werden? Muß nicht jedes Werthobject, an welches sich, zumal bei dem Herrschenden Geldmangel, eine so überaus lästige Ver- kehrsbedingung knüpft, bedeutend an seinem Werth ver- lieren? Und ist nicht derjenige übervortheilt, der ein Werthobject zum vollen Preise kauft und es nachträglich und unerwartet durch jene Bedingung entwerthet steht? Die Folgen eines so übel ersonnenen Gesetzes konnten nicht ausbleiben. Waren früher die Actien über ihren Werth gesteigert, so sind sie durch jenes Gesetz tief unter ihren Werth herabgedrückt und tausende wohlhabender Familien verdanken jenem verderblichen Gesez ihren Ruin. Der Actien Schwindel würde bei strengen und gerechten Gesezen niemals haben entstehen können - es würde also auch nie die Veranlassung zu jenem ver- derblichen, ungerechten Gesche vorhanden gewesen sein. - Wenn jeder Actien-Verkäufer prompt, nach Wechsel- recht hätte liefern - und jeder Actien Käufer, nach demselben Geseze, prompt die gekauften Actien hätte = 43 abnehmen müssen, Beide, bei Strafe derjenigen Folgen, welche ein gerechtes Gesch bestimmt, so würde die Börſe nicht mit unsoliden Actien-Händlern überschüttet worden sein die Nachfrage nach Actien, also auch der Cours derselben, hätte niemals diese schwindelhafte Höhe erreicht und hätte mithin auch nie so tief unter den Werth fallen können. Oder kann man es leugnen, daß ein gerechtes, zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung zwingen= des Recht das beste Mittel zur Entfernung unberufener Schwindler ist? - Sicht man nicht ein, daß bei conse= quenter Gerechtigkeit ein Schwindler nur Ein Mal ſein Wesen treiben kann und sein Verfahren eine Warnung vor ihm und seines Gleichen ist? Würden nicht we= nigstens die große Zahl der in andern Geschäftszweigen soliden Gewerbtreibenden von dem Actienhandel entfernt. geblieben sein, wenn ein promptes gerechtes Gesch, gleich dem Schwerte des Damokles, über ihren Häuptern ge= schwebt hätte? - Also keine Ausnahmsgesche, keine Gesche, die das Recht des Besizes antasten, sondern Geseze, die ihn sichern, das Recht schützen, den gesellschaftlichen Verkehr fördern und garantiren! Kehren wir zu unserm Thema zurück. 44 6. Regulirung der Wechselverhältnisse. Ein einfaches, strenges und kurzes Wechselgesetz, am besten, mit einigen entsprechenden Aenderungen, das rheinische, muß die legislative Seele des neuen Verkehrs- Organismus sein. Die formellen Wechselverhältnisse müssen dadurch vor der Gefahr gesichert werden, zur blo- Hen Illusion herabzustnken. Es muß dadurch im Volke die allgemeine Ueberzeugung geweckt und genährt wer= den, daß die Bezahlung einer rechtlich, d. h. mit freiem Willen kontrahirten Schuld eine Pflicht ist, deren Nicht- Lösung dem Betruge nahe steht und jedenfalls unheilvolle Folgen nach sich zieht: Es muß im Volke die allgemeine Ansicht Wurzel fassen, daß die eigne Unterschrift zur Anerkenntniß einer Schuld dieselbe Kraft und Bedeu- tung hat, wie jezt die Unterschrift des Gerichts-Directors oder Präsidenten unter einem rechtskräftigen Urtheil, daß demnach die Creditangelegenheit durch die Ausstellung des Wechsels, mit Ueberspringung des Zeitraums der Chikane oder des Prozesses, sofort auf den Moment der Rechtsfähigkeit gerückt worden ist. Die allgemeine Verbreitung solcher Einsicht und Ueberzeugung wird dem leichtsinnigen Schuldenmachen 45 steuern und zugleich der Gesinnung des Volks eine Mo- ralität einprägen, die jetzt in Betreff des Credits nur allzusehr vermißt wird. Nächst der Erlassung eines zweckmäßigen Wechsel= gesezes ist sodann eine entsprechende Gestaltung der for- mellen Wechselverhältnisse nothwendig. Der Wechsel muß wie das Geld, dessen Substitut er sein soll, gleich- sam ein Gepräge haben, das aufzudrücken nur der Staat berechtigt ist. Es muß also mit andern Worten ein bestimmtes Wechselformular creirt werden, dessen man sich bei jedem Creditgeschäfte zu bedienen hat. Ein ſol- ches Formular, in einem festen und nicht zu großen Papier bestehend, muß, außer dem rein geschäftlichen Schema auf der Vorderseite, noch enthalten auf der Rück- feite: 1) cine Warnung vor leichtsinniger Unterschrift und Fälschung; 2) einen Auszug der wichtigsten Be- stimmungen des Wechselgesezes. Dieses würde gleich- sam das geschäftliche und gesetzliche Gepräge des Wech- fels sein; allein er soll auch noch ein staatliches Gepräge erhalten, einen Stempel, theils zur Erhöhung der Sicherheit, theils und hauptsächlich aber, um dem Staat aus den Creditgeschäften, die den dabei Betheiligten stets Vortheile bringen, eine Revenüe zu gewähren, die ihn in den Stand ſezt, jene drückenden und verderblichen 48 cher Kaufmann wird sich weigern, bei einem Creditge- schäft von 1000 Thlr. die Kleinigkeit von 13 Sgr. her- zugeben, durch die er ein Werthobject von 1000 Thlr. so gut wie baares Geld erhält? Aber diese so kleine, so willig, ja gern gezahlte Steuer bringt dem Staate eine ungeheure Summe ein. Versuchen wir, dieselbe annähernd festzustellen. Der preußische Staat enthält circa 16,000,000 Einwohner. Nehmen wir die Consumtion eines Jeden durchschnittlich auf 75 Thlr. an, eine gewiß mäßige Summe, wenn man bedenkt, daß ein sehr großer Theil einen viel höhern Bedarf hat und nur Wenige mit einer geringern Summe ihren Lebensunterhalt während eines vollen Jahres bestreiten können, so ergiebt sich für den Gesammtverbrauch des ganzen Staats die Summe von 1,200,000,000. Die Erzeugung der Bedürfnisse und die geſellſchaftlichen Verhältnisse bringen es mit sich, daß nur ein geringer Theil der verbrauchten Gegenstände un- mittelbar aus der Hand der Producenten in die des Consumenten übergeht. Wiewohl in der Wirklichkeit obiger Gesammtverbrauch von 1,200,000,000 viel öfter umgesetzt wird, so wollen wir diesen Umsah doch nur acht Mal annehmen. Dies giebt eine Gesamintbe- wegung von 9,600,000,000 Thlr. Jetzt schon, bei i T 49 schlecht organistrtem Creditsysteme, wird ein großer Theil des Handels und Verkehrs nicht durch baares Geld, son- dern durch den Credit vermittelt. Daß sich der lettere, nachdem er gesichert und umlaufsfähig geworden', bedeu= tend steigern wird, ist bestimmt zu erwarten. Dennoch wollen wir den ganzen durch den Credit vermittelten Verkehr nur auf die Hälfte des ganzen annehmen. Dies würde einen Bedarf von Formularen ergeben im Be- trage von 4,800,000,000 Thlr. Ein großer Theil der Formulare würde über kleine Beträge gebraucht werden, würde also 2-8%o eintragen, wenn wir jedoch den- felben nur auf 1 %% anschlagen, so erreicht der Ertrag dieser Abgabe dennoch die Höhe von 4,800,000 Thlr. 00 Diese Summe muß, wenn nicht eine Aufhebung, doch eine bedeutende Herabschung der lästigsten Con= sumtionssteuern möglich machen, namentlich der Salz-, Schlacht- und Mahlsteuer, und schon dies muß günstig auf den Wohlstand zurückwirken, abgesehen von den un- ermeßlichen Vortheilen, die jeder Gewerbtreibende davon hat, daß er bei jedem Geschäfte sogleich Bezahlung erhält. Aber dies ist noch keineswegs die volle Ausbeute, welche durch die von uns vorgeschlagene Einrichtung dem Staate und der Gesellschaft erwächst. 4 50 Uns tritt zunächst noch ein Bedenken entgegen, wie foll das Incasso der Creditscheine (Wechsel) bewirkt wer- den? Sollen dieselben wirklich als Circulationsmittel im Verkehr dienen, so ist anzunehmen, daß viele Lau- sende von Wechseln am Verfalltage in den Händen von Gläubigern sich befinden werden, die nicht in dem Wohn- ort des Schuldners, vielleicht Hunderte von Meilen ent- fernt davon domicilirt sind. Ein am 1. Januar in Königsberg in Preußen auf 6 Monate ausgestellter Wechsel, der wie baares Geld in Circulation gesezt wor den ist, kann sich am Verfalltage, 1. Juli, sehr wohl in den Händen eines Einwohners von Köln befinden. Soll er zum Behuf des Incasso's den Wechsel an einen Ge= ſchäftsfreund in Königsberg senden, ihn dort gegen Pro- viston realistren und den Werth durch eine neue Rimeffe decken lassen? Welche Weitläufigkeit! Welche Porto- kosten! Und wie, wenn der Wechsel nur auf wenige Thaler lautet? Wie, wenn der zeitige Inhaber keinen Geschäftsfreund in Königsberg hat? Hier ist demnach, soll nicht der Nußen der ganzen Einrichtung in Frage gestellt werden, eine anderweite zweckentsprechende Aus- kunft erforderlich, und wir glauben, dieselbe gefunden zu haben. Nicht Privat- Personen, sondern die Post über- 51 nimmt, wenn es gewünscht wird, das Incasso auswärtiger Wechsel. Dadurch wird der Geschäfts- gang sicher, rasch und wohlfeil. A hat einen Wechsel auf B in Königsberg in Preußen, zahlbar am 1. Juli. A übergiebt den Wechsel dem Postamt in Köln, wo möglich einige Tage vor der Verfallzeit und nimmt einige Tage nach derselben den Betrag bei dem Postamt in Empfang. Ja noch mehr! Die Kölner Kaffe dis- contirt sogar den Wechsel, vorausgesezt, daß der Em- pfänger in seiner Person die nöthige Garantie bietet. Weiter unten werden wir zeigen, wie und unter welchen Umständen die Königliche Kaffe ein fölches Disconto= Geschäft zu machen im Stande ist. Halten wir uns indeß für's Erste an das Incasso durch die Post. Es versteht sich von selbst, daß sie dies nicht umsonst thut, sondern gegen eine Proviston, die aber nicht nach der Entfernung, die der Wechsel bis zu seinem Bestimmungsort zu durchlaufen hat, sondern nach der Höhe des Geldbetrages, auf den der Wechsel lautet, jedoch nie unter 21/2 Sgr. zu bemessen ist. Diese Provision würde angemessen auf 1/4 % festzusehen sein. Das würde dem Publikum eine außerordentliche An- nehmlichkeit, dem Verkehr einen kräftigen Vorschub, und der Post eine ansehnliche Revenüe bereiten. Wir 4 * 52 haben den ganzen Belauf der Creditgeschäfte fürs Jahr auf 4,800,000,000 Thlr. festgesezt. Nehmen wir an, daß davon der zehnte Theil durch die Poft einkaffirt wird, so würde dies einer Proviſionsſumme im Belauf von 1,200,000 Thalern entsprechen! Was aber würde natürlicher sein, als daß das Postgouvernement in Rück- sicht auf diese Nebenrevenüe den Portotarif für Bricfe und Packete ermäßigte und zwar am Besten, ohne Rück- sicht auf die Entfernung, auf Einen Silbergroschen für den einfachen Brief, ſo daß dadurch der Gesellschaft cine neue sehr erhebliche Verkehrserleichterung erwüchse?" -So würde denn durch diese Einrichtung eine Summe der wichtigsten Vortheile sich häufen, die nach beiden. Seiten hin, d. H. des Staats und der Gesellschaft, die durchgreifendsten, heilsamen Folgen erzeugte, was um so höher anzuschlagen ist, als in der Administration nur allzuhäufig die Schale der Geſellſchaft steigen muß, wenn die der Verwaltung sinken soll. Uebrigens hat in rein administrativer Hinsicht diese Stempelsteuer noch, abgesehen von ihrem bedeutenden Belaufe, der sich um so mehr steigern muß, als eben durch diese Einrichtung der Creditverkehr sich steigert, den Vorzug einer leichten und billigen Erhebung und den der Unmöglichkeit der Defraudation. Daß die Steuer 53 gern gezahlt wird und immer nur von einem positiven. Gewinn, nicht von einem nothwendigen Bedarf gezahlt wird, ist ebenfalls keiner der geringsten ihrer Vorzüge. Die Hauptsache bei der in Nede stehenden Einrichtung bleibt jedoch, daß durch sie der Gelkmangel auf- hört. Während jezt nur der wirklich befizt, der Geld hat, wird künftig Jeder besigen, der überhaupt Werthobjecte hat. Der arme Schuhmacher wie der reiche Grofftft, werden nicht mehr ihren Besiz hingeben, um dafür Monate lang nichts zu befizen, der wohlha= bende Kaufmann wird nicht mehr den ärmeren Concur= renten erdrücken und zum Proletarier machen können. Dem Schwindler und der Chikane wird das Handwerk gelegt sein. Die Registraturen der Gerichtshöfe werden um viele Tausend Nummern unnüher Prozesse ärmer werden, ein Resultat, das man vergebens durch das Geset über die Verjährungsfristen zu erstreben versucht hat. Und ruht die Einrichtung, deren moralische Be- gründung wir nachgewiesen haben, nicht auch auf einer sicheren Basis? Geld ist nur ein sehr kleiner Theil sämmtlicher vorhandener Werthobjecte, darum reicht es als Austauschmittel nicht aus. Da nun andere Werth- objecte nicht als Austauschmittel dienen können, so mö- gen die Nepräsentanten derselben diesen Zweck erfüllen. 54 Creditscheine (Wechsel) aber sind die Repräsentanten wirklicher Werthobjecte und eben deshalb ſolid; ſolider in der That als die Creditscheine des Staats, die nicht Repräsentanten wirklicher Werthobjecte sind, sondern nur des moralischen Vertrauens, deffen der Staat genicht. Ist aber ein Gesetz auf die Prinzipien der Legalität, der Moralität und der Solidität begründet, ist sein un- ermeßlicher Vortheil in die Augen springend, was könnte dann noch seiner Kreirung im Wege stehen, wenn nicht der Grundfah, daß das schlechte Alte beffer sei, als das gute Neuc? Wir haben im Verlauf unserer Darstellung darauf hingedeutet, daß es vortheilhaft für den Verkehr sein würde, wenn die königlichen Kaffen die Creditscheine diskontiren möchten, und daß eine Realiſation dieses Wunsches unter gewissen Umständen möglich sei. Wir wollen nunmehr näher darauf eingehen. Zu den wesentlichsten Elementen einer guten Ver- waltung gehört ohne Zweifel Einfachheit und geringe Kostspieligkeit. Beide aber finden wir bei keiner admi- nistrativen Branche in so geringem Grade, als bei der Verwaltung der königlichen Kaffen. Es ist uns vom geschäftlichen Standpunkte unbegreiflich, weshalb man die Verwaltung von Revenüen, die einem einzigen Eig- ! I 55 ner zugehören, in eben so viele abgesonderte Adminiſtra= tionen spaltet, als Kategorien da sind, aus denen reine Einkünfte herfließen. Wenn auch Behufs der Ueber= sichtlichkeit die Etats getrennt bleiben müssen, so geht daraus noch keineswegs hervor, daß sie auch getrennt verwaltet werden müffen. Dies ist nicht das Princip der Ordnung, sondern das Princip der Weitschweifigkeit und oft das der Bequemlichkeit. Das größte und com- plicirteste kaufmännische Etablissement hat stets nur eine einzige Kaffenverwaltung. Verschiedene Conti ſind Alles, dessen das umfassendste Kassenwesen zu regelmäßiger Führung bedarf; nicht verschiedene Administration der einzelnen Conto's. Schon aus bloßer Rücksicht auf die Einfachheit halten wir uns daher für berechtigt, auf 7. Centralisation der königl. Kaffenverwaltung Itt zu dringen. Alle öffentlichen Einkünfte, gleichviel wo- Her ste fließen, gehören dem Stante, so gebe es denu auch nur eine einzige General-Staatskasse. fle fließen alle Einkünfte des Staats, aus ihr werden alle Ausgaben bestritten. An jedem Orte, wo könig- liche Behörden administriren, befinde sich nur eine 56 1 Staatskasse, welche die jezt getrennten Gerichts-, Steuer-, und andere Kaffen in sich vereinigt, und die verschiedc= nen Kategorien der Einkünfte und Ausgaben unter ver-. schiedenen Conto's bucht. Die Ueberschüsse sämmtlicher einzelner Staatskaffen fließen in der General-Staatskaffe zusammen, wo ebenfalls das Eingehende, wie das Ver- ausgabte nach seinen einzelnen Kategorien gebucht wird. Ein triftiger Einwand gegen diese Einrichtung ist gar nicht, denkbar. Wohl aber ist es einleuchtend, daß durch diese Vereinfachung Tausende von Beamten, also Hun- derttausende an Thalern erspart werden würden, die im- merhin dem Staate, der Gesellschaft zu Gute kommen würden. Vielleicht, daß sie irgend eine lästige, den Armen bedrückende Steuer beseitigen hälfe. Aber noch ein anderer sehr bedeutender Vortheil würde unmittelbar dem Verkehr und dadurch mittelbar der Gesellschaft dadurch erwachsen. Indem nämlich vie Summe der unzähligen kleinen Einzelkaffen sich zu einer einzigen Gesammtkasse vereinigte, die in dieser Vereini- gung immer verhältnißmäßig ansehnliche Geldsummen zu verwalten hätte, würde jeder Ort, in welchem fich eine königliche Kaffe befindet, in dieser zugleich ein voll- kommenes Bankinstitut haben und benutzen können. Was könnte die Staatskaffe eines Ortes hindern, je 57 nach Maßgabe der Geldmittel, über die sie eben dispo- niren kann, unter den nothwendigen Garantien und den ihr von der Centralbehörde gegebenen Inſtructionen auf angemessenes Unterpfand, Staatseffecten 2c. Geldgeschäfte zu machen. Die Staatskasse gewönne dabei, und wenn auch nur wenig, so verliert ste doch in keinem Falle; der Verkehr aber gewönne unermeßlich und ganz beson= ders könnte es dem armen Gewerbtreibenden zur höchsten Wohlthat werden. Wenn auch der Finanz- Etat des Staats so regulirt ist, daß er gerade so viel einnimmt, als er wieder ausgiebt, so fallen doch Einnahme und Ausgabe nicht so gleichzeitig zusammen, daß nicht jene vorweg zu provisorischen Zwecken dienen könnte, che ste die definitiven erfüllt. Es ist unbestreitbar, daß der Staat stets sehr bedeutende, jezt freilich mehr oder weni- ger zersplitterte Sunimen disponibel hat, lange bevor er sie braucht. Warum bei dem positiven Mangel des Gel- des dieſe Summen für längere Zeit tødt liegen laſſen, sie dem lebendigen Verkehr entziehen? Uebrigens können die Staatskaffen ihre nöthigen Fonds auch dadurch selbst aufbringen, daß sie zugleich als Sparkassen dienen, als kleine Banken, in welchen kleinere und größere Summen sicher und verzinslich an- gelegt werden können. Dadurch würden einerseits die 58 für den Verkehr verwendbaren disponiblen Kapitalien vermehrt werden, andererseits der unbemittelten Klaſſe auch in kleinen Städten ein Spar - Institut zugänglich sein, welches allenthalben, wo sich ein solches befindet, für eine Wohlthat gehalten wird. Wir brauchen kaum Hinzuzufügen, daß alle Geschäfte, welche von den ein- zelnen Staats- und Sparkassen mit den ihnen anver- trauten Geldern gemacht werden, die vollständigste Sicher- heit gegen jeden möglichen Verlust involviren müffen, und daß daher namentlich Diskontirungen nur mit der größten Vorsicht unternommen werden dürfen, das Ge- schäft vielmehr hauptsächlich in Darlehen auf sichere Effecten sich wird beschränken müffen. Wenn wir in Vorstehendem zunächst die Mittel nach- gewiesen haben, wie das pofttive Mißverhältniß zwischen der Menge des vorhandenen Geldes zu der Menge der in den Verkehr gebrachten andern Werthobjecte beseitigt werden kann, indem nämlich diese Werthobjecte durch geeignete Circulationsmittel unter dem Nominalwerth des Geldes repräsentirt werden, wenn wir ferner ange- deutet haben, wie zugleich dem Geldmangel theilweise dadurch abgeholfen werden kann, daß müßigliegende 1 59 > Summen so lange, als sie für ihren eigentlichen defini- tiven Zweck noch nicht verwendet werden, in den Ver- kehr gebracht werden können, wollen wir schließlich noch die Möglichkeit nachweisen, wie bedeutende Kapita- lien, deren eigentliche Bestimmung es ist, dem Verkehr zu dienen, die aber jegt durch eine unzweckmäßige gesch- liche Schranke gewaltsam von dem Verkehr abgeschnitten sind, diesem zu seinem großen Vortheil zugeführt werden fönnen. Wir sprechen von der ganzen Summe jener baaren Kapitalien, welche das Eigenthum von Privat- personen ausmachen. Alle diese Geldmittel nämlich kön- nen nur insofern für den Verkehr verwendet werden, als ihre Eigenthümer ste im eigenen Interesse als Austausch- mittel für andere Werthobjecte benutzen. Bestzt nun ein Privatmann eine größere Summe von Kapitalien, als er nach seinen persönlichen Verhältnissen im Verkehr verwenden kann, oder will, so ist er gleichwohl gehin- dert, den Ucberfluß Anderen nußbar zu machen und aus dieser Dienstleistung selbst einen entsprechenden Vortheil zu ziehen. Mit einem Worte, das Geld darf nicht als Waare auf den Markt gebracht werden, weil der Werth feiner Benutzung nicht in das freie Ermessen Desjenigen gestellt ist, der es benutzen will, weil ferner der Werth dieser Benutzung nicht abhängig gemacht ist von der Höhe 60 des Nuzens, der daraus gezogen werden kann, son- dern vielmehr unbegreiflicher Weise durch das Gesetz ein für allemal der Preis festgestellt ist, um welchen die Benuzung des Geldes angeboten und angenommen wer- den darf. Wir sprechen von den sogenannten Wucherge- sehen, den verderblichsten und widerstnnigsten Bestim- mungen der ganzen Verkehrs- Legislatur. Hervorgegangen aus dem traurigen Triebe des Zuviel - Regieren - Wollens, aus der Consequenz des Prinzips der Bevormundung, oder vielleicht aus einer falsch verstandenen Philantropie, hat es mit allen schlechten Gesezen das gemein, daß es zugleich zur einen Hälfte seinen Zweck nicht erreicht, und zur andern Hälfte die Nachtheile herbeiführt, die eben von der Erreichung seines Zweckes unzertrennlich sind. Unbegreiflich ist es zuförderft, wie gerade der Werth der Nutzung des Geldes, welches, wenn es zur Waare wird, offenbar die wichtigste und werthvollste ist, und meist einen viel höheren Nuzen gewährt, als aus irgend einem andern Verkehrsobject gezogen werden kann, wie, sagen wir, gerade der Preis dieser Waare ein für alle- mal firirt, somit von den Bedingungen der Concurrenz, 61 der Conjuncturen und aller besonderen Verhältnisse aus- geschloffen wäre. Betrachten, wir indeß das Wuchergesch und seine Folgen etwas genauer. Zuförderst steht der Sat fest, daß jedes Gesez, welches leicht umgangen werden fann, nicht nur unnüz, sondern wegen Verleitung zur Fraudulosität demoralisirend und daher verderblich ist. Fest wie dieser Sah aber steht zugleich die Erfahrung, daß die Wuchergesche vielfach umgangen werden können und in der That tausendfach umgangen werden. Erfah= rungsgemäß ist es ferner, daß gerade in denjenigen Verkehrsverhältnissen, welche gegen ein bestehendes Ge= sch betrieben werden, die entschiedensten Uebervortheilun= gen vorkommen. Dies ist in der Natur der Sache be- gründet, Derjenige, welcher in seinem Verkehrsbetrieb sich der Möglichkeit einer Bestrafung ausseßt, will nächst der Belohnung für seinen Betriebsfleiß zugleich auch eine Entschädigung für das in Bezug auf die Bestrafung ihm drohende Risiko Haben. Diese Entschädigung wird bei Geldgeschäften um so höher gestellt, als die Strafen gegen den Wucher sogar entehrende find. Andrerseits sehen sich der entehrenden Bestrafung überhaupt nur unmoralische Personen aus, die demnach den Anspruch der Entschädigung geradezu zur Uebervortheilung stei= 62 gern. Auf diese Weise wird das Geldgeschäft eben durch das Gesch zu dem verderblichen und gehässigen Wucher, den gerade das Gefeß verhüten will. Angenommen aber, das Gesez erreichte insofern sei- nen Zweck, daß in der That fich Niemand dazu hergäbe, Geld zu höheren als den legalen Zinsen zu verleihen; -- würde dieser Erfolg nicht an und für sich auch ein ver- derblicher sein? Mit anderen Worten heißt dies so viel, als: Es würde überhaupt Niemand einem Andern Geld zur eigenen Nuzung herleihen. Denn wie ist es zu erwarten, daß Jemand, der sein Geld zu mindestens 10 pC. verwenden kann, wenn er dafür andere Werth- objecte eintauscht, dasselbe Geld zu 5 pC. hergeben wird, zumal wenn er, wie in den meisten Anleih - Geschäften, keine andere Garantie hat, als die ihm sein eigenes Ver- trauen zu dem Leiher gewährt? Muß man annehmen, daß Niemand dies thun wird, so frägt sich's, wo foll Derjenige, der fremdes Geld zu eigener Nuhung ge= braucht, solches hernehmen? Entweder muß er auf die Vortheile, die er aus der Nutzung dieses Geldes gezogen haben würde, verzichten, und wenn diese Vortheile die einzigen waren, welche ihm eben von den Umständen geboten wurden, so muß er sich darein ergeben, in das Heer der Proletarier einzutreten, oder er muß suchen, 63 sich im Wege eines Creditgeschäfts zu helfen, wobei er höchft wahrscheinlich die sogenannten Wucherzinsen, die ihm ein baares Darlehn gekostet haben würde, in seinem Creditgeschäft doppelt und dreifach zahlen wird. Erläutern wir dies durch einige Beispiele. A ist Arzt. Er hat chen seine Studien beendigt, die den gan= zen Vorrath seiner Mittel erschöpft haben. Er will sich nun niederlassen und einrichten; aber ihn fehlen die Mittel. Könnte er jcht 200 Thlr. geliehen erhalten, so würde er ste mit Freuden zu 10 pC. verzinsen, denn ihm würde ein hundertfacher Vortheil daraus entstehen. Aber zu 10 pC. darf Niemand Geld verleihen, zu 5 pC. will Niemand auf bloßes Vertrauen Geld hinverleihen. Was ist zu thun? A versucht die nöthigen Effecten (Möbeln 2.) im Kreditwege zu erhalten und bezahlt die Gegenstände um 20 pC. theurer, als wenn er sie um baares Geld gekauft hätte. Er ist indeß ein glücklicher Mann, denn ihn hat das Wuchergesetz nur um 10 pC. gebracht. E8 Schlimmer ergeht es B. B ist Handwerker. bietet sich ihm eine vortreffliche Gelegenheit dar, sich zu etabliren, wenn er im Besik von 100 Thlr. wäre. B ist ein ordentlicher Mann, und C, welcher Kapitalien dis- ponibel hat, würde ihm 100 Thlr. leihen, wenn B fie 64 ihm mit 10 pC. verzinsen könnte. Aber C ist ein loya- ler Mann, er will kein verpöntes Wuchergeschäft machen und ebenso wenig will er sein Geld zu 5 pC. herleihen, da er es täglich im Geschäftsverkehr zu einem viel höhe= ren Nutzen verwenden kann. Was ist die Folge? B, der ein wohlhabender Mann hätte werden können, bleibt in dürftigen Verhältnissen, gleichwohl heirathet er und wird bald als Familienvater ein Armer, ergiebt sich endlich aus Mißmuth dem Trunk oder der Faulheit, und das Wuchergesez ist der Schöpfer einer Proletarier-Fa= milie geworden. Aber auch auf einem andern Wege kann B zu diesem traurigen Ziele gelangen. Er hat sich, als C ihm das Darlehn abſchlug, an D gewendet und in dieſem ſeinen Mann gefunden. D ist ein Ehrloser und macht Wucher- geschäfte. Dasselbe Geld, das C, wenn es erlaubt ge= wesen wäre, zu 10 pC. gegeben haben würde, läßt sich D mit 30 pC. bezahlen, damit nicht zufrieden, hängt er sich wie ein Vampyr an sein Opfer, um ihm den lezten Blutstropfen auszusaugen. Er ist dessen um so gewisser, als B, so oft er Geld braucht, sich immer nur an D wenden kann. Ist die Concurrenz für den Verkehr heilſam, und Niemand wird dies bestreiten, so darf sie am Wenigsten 65 bei dem Geschäftsbetriebe mit dem Gelde ausgeschlossen werden, welches als der Lebensnerv des ganzen gesell- schaftlichen Verkehrs zu betrachten ist. Gebt die Wuchergeseze auf, gebt den Verkehr mit dem Gelde frei, laßt das Geld in unbehinderter Concurrenz auf dem Markt erscheinen, und Ihr werdet das erreichen, was Ihr durch das Wuchergeseß zu erreichen Euch um- sonst bemüht habt. Das Wuchergesetz ist nichts weiter als ein Privilegium für die Ehrlosen zum Geschäftsbe= triebe mit Geld. Das Wuchergesch verbietet die Befrie- digung des Geldbedarfs, ohne den Geldbedarf ſelbſt zu beseitigen. Das Wuchergesez hüllt den Geldverkehr in ein dicbisches Dunkel und giebt ihn so allen Chancen der Finsterniß preis. Das Wuchergesetz meuchelt die Opfer, die es beschützen will. Also:,,Aufhebung der Wucher- gesete! Freigebung des Geldverkehrs, damit er in die Hände des redlichen Geschäftsmanncs komme und nicht blos ein Monopol chrloser Blutsauger sei. Freigebung der Concurrenz, damit diese selbst den Werth der Geld= nuzung regulire, und nicht ferner die eiserne Noth- wendigkeit, die den Geldsuchenden zwingt, sich in die blutsaugerische Willkür eines Gauners zu fügen. Fort mit dem Wuchergesch, damit in dem Staat ein Keim weniger für das Proletariat wuchere!" LO 5 66 8. Die Ausrottung des Proletariats. Muß gleich, sofern von einer Radikalkur des Pro- letariats die Rede ist, vor Allem auf die Zerstörung der Keime dieses Gesellschaftsübels Bedacht genommen wer= den, so verdient doch nicht minder, theils aus derselben Rücksicht, theils aus andern gesellschaftlichen und mensch lichen Gründen, die möglichste Verminderung des schon vorhandenen Proletariats die allerernstlichste Sorgfalt. In der That ist seit je und wird namentlich jest durch mannichfache Mittel und auf mannichfachen Wegen dahin gewirkt, der Noth und Entſittlichung der unglücklichen Proletarier Einhalt zu thun. Je mehr aber in dieser Beziehung geschicht, um desto unleugbarer stellt sich eine vollkommene Erfolgloftgkeit als trauriges Reſultat heraus. Bedarf es demnach noch eines Beweises, daß die Mittel, deren man sich zum Zwecke bedient, ungeeignete find? Darüber ist man denn auch in der That einig, nicht aber so auch darüber, worin die Unzweckmäßigkeit des jeßigen - Verfahrens bestehe, und welches ein Besseres sei. Uns dünkt, die Lösung dieser Probleme liegt viel näher, als man sie zu suchen gewohnt ist. In der Regel zieht man zur Gewinnung einer Uebersicht dessen, was 67 für die Armenpflege geschieht, die Summe der für die Armen verwendeten Hülfsleistungen und Geldmittel zu= fammen, und glaubt dann ein Recht zu haben, sich über die Erfolglosigkeit bei der Aufwendung so großer Hülfs= kräfte verwundern zu können. Sonderbar, daß es Nie- mandem einfällt, zunächst das Verhältniß des Proleta- riats zu den verwendeten Hülfsmitteln festzustellen. Ge- scht, es würde nachgewiesen, daß eine Mill. Thaler im Laufe des Jahres verwendet worden sei. In der That eine gewaltige Summe! Wenn aber andrerseits sich er- gäbe, daß diese Mill. Thaler im Laufe des Jahres für 200,000 Arme zu fortlaufenden Unterſtüßungen ver= wendet worden sei, so muß natürlich die Mill. Thaler zu einem dürftigen Minimum zusammenschrumpfen, denu auf jeden einzelnen Kopf würden kaum 10 Pfennige für den Tag gekommen sein. Gleichwohl ist eine Million Thaler eine so unge- Heure Summe, das mit ihr immer bis zu einem gewissen Grade Erfolge erlangt werden müßten, sofern nur die Art der Verwendung eine richtige gewesen wäre. Theilt eine Mill. Thaler unter 200,000 Bettler als fortlau- fende Spenden für ein ganzes Jahr, und nicht ein ein- ziger Bettler wird sich von Euren Spenden auch nur satt effen können. 5 * 68 Das aber ist der Fluch unserer Armenpflege, daß ste nicht auf die Armen, sondern nur auf die Armuth sieht, daß sie nicht auf die Menschen Rücksicht nimmt, sondern fich blos an den Begriff hält. Tausend erwerblose Men- schen bilden zusammen das Proletariat; für das Prole= tariat wird eine Summe Geld hergegeben, jeder Einzelne erhält einige Pfennige, und jeder Einzelne hungert und bettelt wie vorher. Allerdings sind auch Versuche gemacht worden, Ein- zelnen nach Maßgabe ihrer Verhältnisse mit größeren Unterstützungsmitteln zu helfen. Allein man hat dabei stets den Fehler begangen, dem Armen nicht nur die Würdigung seiner Bedürfnisse und Verhältnisse, sondern auch die Art und Weise, jene zu reguliren und diese zu befriedigen, ganz allein zu überlassen, ohne namentlich darauf Rücksicht zu nehmen, daß die ursprüngliche Ursache der Verarmung beseitigt und neu hinzutretende Ursachen dieser Art abgehalten wurden. Vergleichen wir mit diesem Verfahren dasjenige, welches eine Familie anwendet, um mit Erfolg cinem ihrer verarmten Mitglieder aufzuhelfen, so werden wir bald einen sehr wesentlichen Unterschied wahrnehmen. Die Familie wird, sofern es ihr Ernst um die Heilung ist, nicht etwa einen Pausch Antheil ihrer gesammten 69 Wohlthätigkeitsspenden dem armen Mitgliede von Zeit zu Zeit hergeben, ste wird es auch nicht dabei bewenden laffen, ihm ein für allemal eine größere Unterstützungs- ſumme zu bewilligen, und es dann seinem Schickſale überlassen, denn die Familie weiß sehr wohl, daß im erstern Falle die kleinen Spenden geradezu weggeworfen find, im leztern Falle aber die Größe der Spende kei- neswegs eine hinreichende Garantie für den Erfolg bietet. In der Erkenntniß dessen also wird sie vielmehr des ver- armten Mitgliedes sich sorgsam annehmen, sie wird ihm außer der materiellen Spende mit gutem Rath zur Seite stehen, ste wird warnen, wo Verluste drohen, sie wird kleine Verlegenheiten sorgfältig beseitigen, damit sie nicht zu großen aufwuchern, ste wird den Reichthum ihrer Erfahrung ihm zur Stüße dienen laſſen, ſie wird seine moralische Entmuthigung aufrichten, sie wird die Träg- heit spornen, übermüthigem Selbstvertrauen den Zügel anlegen und durch Alles dieses und allein erst hier- durch wird ste zu dem Ziele gelangen, welches sie er= strebt, den verarmten Verwandten wieder in Wohlhaben= heit zu versehen. Wenn nun aber, wie die tägliche Erfahrung lehrt, diese ganze Summe moralischer Hülfsleistungen neben den materiellen erforderlich ist, um aus einen Verarmten 70 einen Wohlhabenden zu machen, um wie viel mehr wird die Anwendung dieser Hülfsmittel erforderlich sein, wo es gilt, einen Proletarier aus dem Moraste seines Elends auf den festen Boden einer gesicherten Subsistenz zu bringen! Und doch muß dies der endliche und höchste Zweck der Armen - Verwaltung sein. Aber, hören wir fragen, ist die Erreichung die- ses Zweckes möglich? Sie ist's. Kann auf die Er- rettung der Proletarier dieselbe Sorgfalt verwendet wer den, wie auf die Errettung eines Familiengliedes ? Sie fann's. Zuvörderst müssen die Armen in zwei Kategorien getheilt werden: in die eine, bei welcher Errettung mög- lich ist, und in die andere, bei der sie unmöglich ist. Zu der lehteren Kategorie gehören die Erwerbsunfähigen. Erwerbsunfähig macht hohes Alter und schweres körper- liches Gebrechen. Die Erwerbsunfähigen dieser Klaſſe ist die Gesellschaft zu ernähren verpflichtet. Ihre Zahl ist so gering, daß die Gesellschaft dieser Pflicht leicht nachkommen kann. Erwerbsunfähig macht ferner das moralische Ge= brechen, namentlich Arbeitsscheu und Trunfsucht. Die zu dieser Kategorie Gehörigen ist die Gesellschaft ver- pflichtet, zu erziehen, und dieser Pflicht wird um so 71 leichter genügt werden können, als die Zöglinge selbst die Kosten der Erziehung erwerben müssen. Die andere Hauptkategorie der Armen besteht in solchen, bei welchen Errettung möglich ist, sofern ihnen die entsprechende Hülfe ertheilt wird. Diesen ist die Gesellschaft verpflichtet, die entsprechende Hülfe zu Theil werden zu lassen, diese Forderung kann vom staatlichen Standpunkt nicht als eine unbillige erscheinen, und wird als eine solche auch nicht angesehen, denn die ganze Summe der Wohlthätigkeits- Anstalten, die gesammte Armenpflege überhaupt kann in der That nur der Aus- druck des Willens sein, jener Forderung zu genügen, falls man nicht geradezu behaupten will, das ganze Wohlthätigkeitswesen sei nur Scheinwerk und hege keine andere Absicht, als die, die zusammengehäuften Geld= mittel zu vergeuden. Daß also die Aufgabe gelöst werden müsse, wird anerkannt; wie die Aufgabe gelöst werden mußte, haben wir an dem Beiſpiel mit dem armen Familien-Mitgliede angedeutet, daß ste so gelöst werden kann, wollen wir jezt beweisen. Ein Hauptfehler der Armenverwaltung besteht darin, daß die Geldmittel, welche man zu Wohlthätigkeits- zwecken aufbringt, dann für die Verwendung einzelnen 1 72 Personen anvertraut werden, denen nichts Anderes übrig bleibt, als eine Vertheilung in Pausch und Bogen. Es ist unmöglich, daß ein aus 10 oder 20 Mitgliedern be- stehender Verwaltungsrath den wahren materiellen und moralischen Hülfsbedarf von Taufenden von Armen auch nur ergründen, und noch unmöglicher, daß er diesen Bedarf befriedigen können sollte. Er vertheilt das Geld nach bestem Wissen, aber sein bestes Wissen ist ein schlechtes, und selbst im andern Falle ist eben nur das Geld vertheilt, von allem, was geschehen sollte, ist damit das Wenigste geschehen, und es ist kein anderer Zweck erreicht, als die Vergeudung des Geldes. Darum wollen wir, daß Jeder, der Almosen giebt, auch der eigene Verwaltungsrath seiner Almosen sein solle. Und zwar so: Es wird eine Commission gebildet, welcher es ob- liegt, gleichsam die Statistik der Armen zu führen. Diese Commission nimmt die Gesuche der Hülfsbedürf tigen an, ermittelt so viel als möglich das Sachverhält= niß, stellt namentlich fest, ob der Hülfesuchende erwerbs- unfähig oder noch erwerbsfähig ist, und im lehtern Falle, in welchem Grade Hülfe erforderlich und in welcher Art solche ersprießlich wäre. Hat die Commission ihre Auf- gabe erfüllt, so tritt die Verpflichtung ein, die höhere 73 Aufgabe zu lösen: die Hülfe zu bringen. Diese Pflicht erfüllt im ganzen Umfange Derjenige, welcher die Absicht hat, durch Wohlthätigkeit seinen nothleidenden Mitmen= schen zu helfen. Denken wir uns alle Diejenigen, welche den Armen zu helfen willens und im Stande sind, d. H. also Alle, welche nicht selbst arm sind, denn Jeder kann nach Maßgabe seiner Kräfte nüßen, in eine große Gesell- schaft vereint. Sämmtliche Mitglieder dieser Gesellschaft werden zu bestimmten Zeiten zu General - Versammlun= gen zusammenberufen. In diesen Versammlungen trägt die Commission, welche die Aufgabe hat, sämmtliche Arme gleichsam zu inventarisiren, die an ste gerichteten Gesuche und die darauf erfolgten Ermittelungen vor. Hierauf erbieten sich die Mitglieder der Gesellschaft nach Maßgabe ihres Willens und ihrer Kräfte zu den Hülfs= leistungen. Es erkärt sich z. B. A, er wolle allein oder im Verein mit B und C dem Hülfesuchenden N die nöthige Hülfe angedeihen lassen. Ebenso erbietet sich D, erbietet sich E, F und G zu gewissen Hülfsleistungen. Diese Leistungen werden nunmehr direct von Demjenigen, der sie allein übernommen, oder von Denjenigen, die sich dazu vereinigt haben, denjenigen Armen, welchen ste zu Gute kommen sollen, in Anwendung gebracht. N hat ein Gesuch eingereicht, demzufolge er durch 1 74 eine Summe von 25 Thlr. aus seiner Noth befreit wer- den könne. Der reiche Banquier A, welcher sonst jähr- lich 50 Thlr. zu Wohlthätigkeitszwecken verwendete, hat sich erboten, diesem Armen zu helfen. Statt aber seiner Pflicht sich dadurch zu entledigen, daß er die 25 Thlr. der Armenverwaltung zur Disposition stellt, geht er jezt vielmehr selbst zu dem Hülfsbedürftigen. Dieser ist gleichsam sein Schüßling, sein Mündel, fein armer Ver- wandter geworden. Er sorgt für ihn. Vielleicht sind die 25 Thlr. nicht nöthig, vielleicht nicht ganz, vielleicht nicht auf einmal; vielleicht bedarf es zur vollen Rettung noch später kleiner Nachschüsse, guter Rathschläge, gün- stiger Empfehlungen, Arbeitsnachweises u. dgl. Für alles Dieses sorgt A. Es kostet ihm nichts als den guten Willen, höchstens eine Viertelstunde seiner Mußezeit, und N ist gerettet. X hat ein Gesuch um eine höhere Summe eingereicht. A, B und C vereinigen sich, die erforderlichen Geldmittel Herzugeben, D, minder wohlhabend, erbietet sich zu den moralischen Hülfsleistungen. Alle 4 wirken vereint in derselben Weise, wie im ersten Falle A allein und auch X wird gerettet sein. Man wird einwenden, es sei unmöglich, auf diese Weise allen Armen zu helfen. Wir haben dies nie be- 75 hauptet. Aber auf diese Weise wird jährlich von den Millionen Proletariern Tausenden geholfen werden, während jezt nicht Einem geholfen wird. Das Prole- tariat wird aufhören, sich fortzuerben. Der Rest, der nicht ausgerottet wird, wird aussterben, weil es ihm an Novizen fehlt. Es wird immer Arme, es wird auch Proletarier geben; aber wenn die Wohlthätigkeitspflege nach der von uns angegebenen Marime ausgeübt wird, wird es bald kein Proletariat nach dem entsetzlichen Be- griffe, den wir jcht mit der Gesammtheit dieſes Zuſtan= des verbinden, mehr geben. Es gilt den Versuch. Wir wollen schließlich noch in einer nähern Ausein- andersetzung andeuten, in welcher Form wir unsern Plan für Berlin ausgeführt zu sehen wünschen; indem wir aber dadurch die Möglichkeit nachweisen, daß unser Plan für Berlin ausführbar ist, glauben wir zugleich, eines weitern Beweises für seine practische Anwendbarkeit über- haupt nicht zu bedürfen, da erfahrungsgemäß die Ar- menverwaltung in großen Städten gerade am schwierig= ſten ist. Nehmen wir an, Berlin mit seinen 400,000 Ein- wohnern habe 100,000 Proletarier. Es leuchtet ein, daß eine so enorme Maffe Hülfsbedürftiger nicht von einer einzelnen Behörde übersehen, von ihr nicht alle die 76 tausendfältigen verschiedenen Bedürfnisse ermittelt und befriedigt werden können. Dieses muß nothwendig die Obliegenheit von Spezial- Behörden werden, deren so vicle sein müssen, daß jede einzelne nur einen verhält= nißmäßig kleinen Bezirk zu verwalten hat. Demnach würde es nothwendig sein, eine entsprechende Anzahl Armen - Commissionen zu organisiren, und Berlin in eben so viele Armen - Bezirke zu theilen, wobei jedoch die Rücksicht obwalten muß, daß die Bezirke in den von Proletariern stark bevölkerten Ortsgegenden bei Weitem kleiner sein müssen, als in den andern. Um dem Wir- ken der einzelnen Armen-Commissionen, sowie der gan- zen Verwaltung überhaupt eine Einheit zu geben, einen höheren Standpunkt festzustellen, von dem das ganze Armenwesen überschaut und geregelt werden könne, dient das Armen - Directorium, oder die Central - Armen- Behörde. Berlin hat bereits ein Armen - Directorium und Armen - Commiſſionen, es kommt daher nur darauf an, diese dem Zwecke entsprechend zu organisiren und ihnen die geeigneten Functionen zuzuweisen. Diese würden. in Folgendem bestehen: Jede Armen - Commiffton verschafft sich eine mög- lichst erschöpfende Kenntniß der hülfsbedürftigen Ein- 77 wohner ihres Bezirks, sic inventarisirt also zunächst die ihrer Fürsorge zugewiesenen Armen. Demnächst erforscht fte so viel als möglich die Verhältnisse der Einzelnen, berathet sodann, auf welche Weise wiederum jedem Ein- zelnen am leichtesten, sichersten und dauerhaftesten zu helfen ist, d. h. wie er in einen selbstständigen, von Noth und Elend freien Zustand versezt werden könne, und stattet von dem gesammten Resultat ihrer Thätig= keit der Centralbehörde Vericht ab. Allein mit der Er- forschung der Noth hat die Armen - Commisston erst die Hälfte ihrer Aufgabe erfüllt; die andere Hälfte besteht darin, auch die Mittel zur Abhülfe zu erforschen. Zu diesem Zwecke inventarisirt jede Armen Commission in gleicher Weise die wohlhabenden und wohlthätig gesinn= ten Einwohner ihres Bezirks, sezt sich mit diesen in nähere Verbindung, indem ste jedem Einzelnen die Hei- ligkeit des Wohlthuns vorstellt, ihn überdies von der Wichtigkeit seiner Mitwirkung, wodurch die Errettung eines Armen, vielleicht einer ganzen Familie erzielt wer- den kann, überzeugt, und wiederum mit jedem Einzelnen im Allgemeinen übereinkommt, was derselbe für die Ar- men zu thun und in welcher Weise es zu thun er geson- nen sei. Auch hierüber wird ſodann der Centralbehörde Bericht erstattet. In vielen Fällen wird sich in dem 78 } einzelnen Bezirk für dieſen oder jenen Armen zugleich der entsprechende Wohlthäter finden, der sich seiner in der angedeuteten Weise annehmen will, und auch hier- über wird an die Centralbehörde berichtet. In anderen Fällen wird allerdings für diesen oder jenen Armen sich in demselben Bezirke gerade kein entsprechender Wohl= thäter finden, sowie überdies in einzelnen Bezirken die Summe der Armen die der Reichen um das Doppelte und Dreifache übersteigt. Für diese Fälle bietet die von der Centralbehörde geführte Statistik die nothwendige Aus- gleichung, indem theils schon aus den Listen sich das Erforderliche ergeben wird, theils in den Sizungen, welche die Centralbehörde gemeinschaftlich mit den Armen- Commisstonen hält, die betreffenden Fragen zur Erledi= gung kommen werden. Die Vertheilung der Armen - Schüßlinge an ihre Wohlthäter wird unter solchen Umständen also theils von der freien Wahl der Lezteren abhängen, theils von den Vorschlägen, welche ihnen von der Centralbehörde øder den Armen - Commissionen ihres Bezirks gemacht werden. Man muß voraussehen, daß diese Vorschläge in der Regel werden angenommen werden, da es eben die Aufgabe der Armen-Commission ist, in diesen Vor- schlägen genau auf die Individualität und die Verhält= 79 nisse sowohl der Wohlthäter als der Schüßlinge, nach Maßgabe der vorangegangenen Ermittelungen Rücksicht zu nehmen. So weit es für jeden einzelnen Fall erforderlich ist, wird der Arme bei Uebergabe an seinen Wohlthäter von diesem selbst oder auch von einem Mitgliede der Armen- behörde über die Natur des Verhältnisses, in welches er tritt, unterrichtet; es wird ihm, sofern es nöthig ist, angedeutet, in welcher Art er durch sein eigenes Verhal- ten die Erfolge der Hülfe, die ihm jezt zu Theil wird, sichern oder auch steigern, andrerseits aber vermindern oder ganz vernichten könne. Rücksichten der Humanität, die überhaupt die Seele der Armenpflege sein muß, müssen auch hierbei obwalten. Der Arme darf nicht gekränkt, nicht gedemüthigt, noch weniger gar erbittert werden, wie denn überhaupt sowohl bei den betreffenden Ermahnungen, als in dem Verlaufe der Hülfe nächst der Humanität eine klare psychologische Einsicht in die Indi- vidualität des Armen obwalten muß. Abgesehen von dem vielfach bewährten Wohlthätig= keitsfinn Berlins, trauen wir außerdem jedem Menschen, einzelne fast naturwidrige Ausnahmen können nicht in Betracht kommen, so viel Neigung zur Wohl= thätigkeit zu, daß wir glauben, es werde nicht ein Ein- 80 ziger sich ausschließen, nach Maßgabe seiner Kräfte zu dem allgemeinen Zwecke mitzuwirken, um so mehr, als er dies auch nach Maßgabe seiner Neigungen thun kann. Allerdings ist es nothwendig, daß das Ganze gehörig ins Licht gesezt, die Gemüther für den allge= meinen Zweck angeregt und die Mitwirkung jedes Ein- zelnen zur Ehrensache gemacht werde. Zu diesem Zwecke, so wie um die Resultate des gemeinsamen Wirkens auch zur gemeinsamen Kenntniß zu bringen, wird alljährlich von der Central - Behörde eine ausführliche Darstellung der gewährten Hülfsleistungen und der dadurch erzielten Erfolge bekannt gemacht und damit gleichzeitig die Namen und Leistungen der einzelnen Wohlthäter veröffentlicht. Wir sind überzeugt, daß diese Einrichtung ausführ- bar ist, und daß sie von unendlichem Nugen sein würde, und nur aus diesem Grunde wünſchen wir, daß unsere Vorschläge Berücksichtigung finden mögen. Denck von Otto Wigand in Leipzig. Vorschläge zur Verbesser un university o. der PARSONE MICHIGAN allgemeinen Polizeygeſeße wodurch die Wuth der Hunde, wo nicht ganz ausgerot tet, doch wenigstens äusserst selten gemacht und also großem Unglück in der Welt vorgebeugt werden kann, von Johann Friedrich Sand Prozeßrath und Justizcommiſſarius zu Erlangen. Erlangen 1797. Zum Besten eines wohlthätigen Instituts in Commission bey Johann Jacob Palm. } } $ રે An Se. des Königl. Preußischen wirklichen Ge- heimen Staats- Kriegs- und Cabinets - auch dirigirenden Herrn Minister in den frånki- ſchen Fürstenthümern Ansbach und Bayreuth, Freyherrn von Hardenberg 2. Hochfreyherrl. Excellenz. Hochgebohrner Freyherr, Gnådig und Hochgebietender Herr! Weder Autorfucht noch Eigennuß hat mich zur Herausgabe der gegenwärtigen kleinen Schrift, die ich Ew. Hochfreyherrl. Excellenz ehrerbietigst zuzueignen mich erkühne, veranlaßt. Erstere hat mich nie- mals in Versuchung geführt und leştere kann mir um so weniger beys gemessen werden, als ich den Gewinn, der aus dem Verkauf dieser Abhands lung vielleicht entspringt, einem wohls thätigen Institut gewidmet habe, zu dessen Gründung ich Vieles beygetras gen zu haben, mich erfreue. A 3 Der Der Wunsch, den jeder bieder denkende Mann haben muß, seine Ne- benmenschen gegen drohende Gefah ren schüßen und Etwas zur Vermin- derung des menschlichen Elendes bey tragen zu können, war der einzige Bez weggrund, Vorschläge zur Verbeſſez rung der allgemeinen Polizeygefeße zu machen, die wenn sie das Glück haben sollten, von Vielen genehmigt zu werden, der gesammten Menschs heit, nach meiner Ueberzeugung, gez wiß vortheilhaft feyn dürften. i Der erhabene Posten aber, auf welchen Ew. Hochfreyherrl. Ex- : cel: cellenz die Vorsehung gesezt hat, wird mich entschuldigen, wann ich es wagte, Hochihroselben meinen Aufsatz zuzueignen, weil ich erwarten kann, daß meine Vorschläge - von dem Freund eines großen Königs meines allergnädigsten Landesherrn - geprüft und wie ich hoffe genehmigt, durch Geseze in den ausgebreiteten Königl. Staaten realisirt und hiers durch das erhabenste Beyspiel zur Nachahmung aufgestellt werden wird. Hierdurch würde aber mein obiger Wunsch ganz erfüllt wer den. A 4 In A In der Hoffnung, daß Ew. Hochfreyherrl. Excellenz den Gegenstand, welchen ich bearbeitete, Ihrer Aufmerksamkeit wenigstens nicht ganz unwürdig finden werden, bin ich stets mit reinster Hochachtung in tiefer Erniedrigung, Ew. Hochfreyherrl. Excellenz Erlangen im Dec. 1797. unterthänig - gehorsamster Johann Friedrich Sand. Wenn die Polizer; es sey die des Lan- des, oder einer Stadt, bey ihren Verfügun- gen gute Absichten zum Besten und zur Sicher- heit der Bürger und Einwohner des Staats Hegt sie gegen Unglück und Schaden zu fichern trachtet; so verdient sie gewiß lauten Beyfall. Jeder gutdenkende Bürger des Staats wird ihren Verfügungen › ---- wenn fie der gedachten Absicht entsprechen, mit Vergnügen strengen Gehorsam leisten, und sollte dieses auch mit Aufopferung eines Ver- gnügens, oder eines kleinen Aufwandes 2c. nur geschehen können. $ Wenn hingegen Polizey Verordnungen, welche die Einwohner des Staats gegen Un- glück und Schaden sichern sollen, der dabey zu · Grund liegenden edlen Absicht aber kei- A 5 nes- # ! + ΙΟ und so beschaffen neswegs entsprechen sind, daß sie dieselbe nicht sichern können; so kann man höchstens nur den guten Willen der Polizey loben, und dieses Lob mit dem Wunsche verbinden, daß man bessere Mittel zu Erreichung eines guten Zwecks wählen mö- ge, als man wirklich gewählt und eingeſchla- gen hat. Derjenige aber, welchem bessere Mittel (und sollten sie es auch nur nach seiner Ueber- zeugung seyn) bekannt sind, darf nicht bey jenem guten Wunsch stehen bleiben. Er ist dem Publicum mehr schuldig. Es ist seine Pflicht, sein Scherflein zum Besten des Staats beyzutragen ſeine beſſern Mittel der Po- lizey und dem Publicum bekannt zu ma- chen und solche einer allgemeinen Prüfung zu unterwerfen. Findet sich nach dem Resultat dieser Prüfung, daß die vorgeschla- genen Mittel anwendbar und gut sind; so glaube ich, ist es Pflicht der Landes und ´Orts - Polizey, selbige, wenn sie auch von - fei- ΙΙ keinem Polizey - Director vorgeschlagen wur- den, zu gebrauchen allgemein bekannt zu machen, hierdurch aber das gemeine Beste zu befördern. Nach dieser lebhaften Ueberzeugung fonn- te ich es mir nicht versagen, meine Gedanken über einen wichtigen Gegenstand der Polizey, welche ich schon längstens im Stillen hegte, andurch öffentlich bekannt zu machen, und selbige nicht nur meinen lieben Mitbürgern, sondern auch insbesondere der Königlichen Landes - Polizey zur Prüfung und wie ich hoffe zur Befolgung zu überlassen. Dieser wichtige Gegenstand ist kein an- derer, als der Biß der tollen Hunde, durch welchen schon so manches schreckliche Unglück in der Welt entstanden ist, wovon wir leider! erst vor einigen Wochen wieder ein trauriges Beyspiel in dem benachbarten Städtgen Bayersdorf erlebten, wo eine von einem wüthenden Hunde gebissene Weibs- perſon wirklich selbst wüthend wurde, und unter 12 unter fürchterlichsten Zuckungen ihren Geiſt aufgab. Ich kenne keine betrübtere Lage als die cines Menschen, der von einem wüthenden Hunde gebissen worden ist. Denn wenn er auch alle bekannte Mittel, die dem Aus- bruch der Wuth selbst, bey ihm vorbeugen sollen, mit möglichster Sorgfalt braucht; so wird er dennoch noch immer in tåglich und ftündlicher Furcht und Angst schweben müſſen, sein Leben in der fürchterlichsten Lage zu be- ſchließen. Denn ein untrügliches Mittel, den Biß der tollen Hunde so zu heilen, daß der Gebissene gegen alle Gefahr gesichert ist, haben wohl schwerlich die Aerzte noch erfun den. Und wenn auch ein ganz souverai- nes Mittel erfunden und allgemein bekannt wåre; so ist es doch allgemein bekannt, daß die Mittel, welche in manchen einzelnen Fål- len gut angeschlagen haben und die man gemeiniglich für untrüglich hålt und ausgiebt, sogleich nach der Beschädigung von einem wus 13 wüthenden Hunde, gebraucht werden müssen, wenn sie einen glücklichen und gewünschten Erfolg haben sollen. Man kann sie also nur in Städten, wo kluge Aerzte, wohleingerichtete Apotheken und geschickte Chirurgen anzutreffen sind, sogleich auf der Stelle gebrauchen und anwenden. Hat aber Jemand das Unglück, auf der Land- straße, oder in einem Dorfe, welches von einer Stadt, wo alles Obige anzutreffen ist, weit entfernt ist, von einem wüthenden Hun- de gebissen zu werden ſcheinlich verlohren. sich einmal mit seinen dann ist er wahr- Der Gift, welcher Leibessäften vermischt hat und in seine Adern eingedrungen ist, wird wohl schwerlich mehr aus seinem Körper zu bringen seyn und er kann sein fürchter- liches Loos, seine Seele unter den schrecklich- Ften Parorismen aushauchen zu müssen, leicht voraus berechnen.~- Er kaun seine noch übrigen wenigen Lebenstage fast mit Gewiß- heit zählen. — Gewiß die schrecklichste Lage, welche man sich nur zu gedenken vermag! Es 14 Es ist Pflicht jeder Landes - Polizey, der- gleichen schrecklichen Lagen, in welche Bür- ger des Staats zu gerathen das Unglück ha- ben können, nach allen Kräften, die in ihrer Macht sind, vorzubeugen. Diese theuere Pflicht hat man auch von Seiten der höch sten Polizey - Behörden in den Königlich Preußischen Fürstenthümern sowohl, als der niedern Polizey Beamten in den Städten und auf dem Lande, bisher gewiß nicht ver- Fannt und man war derselben vielmehr sehr eingedenk. Man machte von Zeit zu Zeit Mittel be- kannt, welche den traurigen Folgen eines von einem wüthenden Hunde erlittenen Bisses vor- beugen sollen. Durch andere Polizey- Verfügungen hat man auch die Vorsicht tref- fen wollen, daß die Hunde Niemand sol- len beschädigen und beiſſen können. Ich ſage wollen, weil mit dem guten Willen die wirkliche Erreichung des beabsichtigten gu- ten Zwecks nicht immer verbunden ist. Zum 15 Zum Beyspiel mag folgende Polizey - Ver- ordnung dienen, welche zu Bayreuth und Er- langen erst kürzlich erschienen, oder vielmehr nur erneuert worden ist. Nach derselben sollen // - alle Hunde mit Beiß oder Maulkörben ,, versehen werden. Jeder Hund, der ohne einen dergleichen Maulkorb anzuhaben, ,, auf der Strasse angetroffen wird, soll ,,durch die herumgehende Fallknechte auf ,,der Stelle todgeſchlagen werden. Der „Eigenthümer eines auf solche Art todge- schlagenen Hundes hat nicht nur den // Verdruß, seinen Hund zu verliehren. Er muß noch überdieses den Fallknechten "/ ein ansehnliches Honorarium für den Tod- schlag und alsdann noch einige Gulden ,, herrschaftliche Strafe bezahlen ic." Diese erstgedachte Verordnung wird beson- ders zu Erlangen sehr strenge befolgt und hat schon manchem Schoos- und Bologneser- Hünd'chen, welches ohue Maulkorb seinem Herrn } 16 Herrn aus dem Hause entschlüpfte, oder denselben abstreifte, das Leben geraubt. Daß man es von Seiten der höchsten und hohen Obrigkeit unter aller Würde hal- ten wird, aus dem Todschlagen unschuldiger und ganz unschädlicher Hunde eine Finanz- Spekulation zu machen daß man diese Ab- sicht gewiß nicht hat, glaube ich mit Gewiß- heit voraussehen zu können. Der Wille der Polizey - zum Besten des Staats zu wirken, ist bey jener Verordnung unverkenn- bar. Aber, wenn dadurch der beabsich tigte Zweck nicht erreicht wird Felbst nicht erreicht werden kann; so darf jeder hoffen, daß man eine Polizey - Verfügung wieder zurücknehmen wird, welche im Grunde nicht den geringsten Nußen gewährt, lästig ist und selbst dem Staat dadurch gefähr lich werden kann, daß sie, wenn sie genaut befolgt wird, das Uebel, dem sie vorbeugen soll, wahrscheinlicher selbst hervorbringt, als Dieses zu zeigen und daß demselben steuert. 17 daß die Verordnung wegen der Beißkörbe, welche den Hunden angelegt werden sollen, und vielmehr selbst dem zu Nichts nüßt Publicum schädlich werden kann, wird mir ge- wiß nicht schwer fallen. Durch den Gebrauch der Beiß- und Maulkörbe bey den Hunden, soll dem Biß der Hunde überhaupt und besonders dem - der wüthenden Hunde vorgebeugt werden. Dieses ist offenbar die gute Absicht, welche zwar Lob verdient allein diese Absicht wird dadurch nicht erreicht. Denn, wenn das Beiſſen dem Hund durch den Maulkorb verwehrt werden soll; so muß ihm der leztere so enge angeschnallt werden, daß er nicht einmal sein Maul aufzusperren vermag. So unbarmherzig wird wohl nicht leicht Jemand mit seinem Hund umge- hen, daß er ihm auf die cben angezeigte Art; sein Maul gleichsam zuschrauben und densel- ben äusserst ångstigen wird. Das unvers nünftige Thier haßt eben sowohl als der B frey- 18 freygebohrne Mensch Sclaverey Ketten und Bande. und flieht Es sträubt sich ge= gen Gewalt, welche man ihm gegen seine Na- tur anthun will. Ein Hund, welcher auf jene Art mit einem Maulkorb gepeinigt wird, wo er weder seinen Durst stillen, noch frey Luft schöpfen kann, wird zwar Anfangs ver- zagt bey längerer Andauer dieser Mar- ter aber ingrimmig werden, welcher Ingrimm bey der bekannten hißigen Natur der Hunde, wenn nur die geringste Anlage der Wuth in ihm steckt, dieselbe vielmehr befördern als verhüten wird. - Dieser Fall wird be- sonders in heissen Sommertagen eintreffen, wo die Hunde, wie es bekannt ist, immer in ihrem Lauf die Zunge weit aus dem Maul herauszustrecken gewohnt sind. Wird der Hund durch äussern Zwang verhindert seiner Natur gemäß zu leben - kann er weder die Zunge herausstrecken, noch seinen Durst löschen; so wird ihn seine innerliche Hiße bald auszehren und der geringste Funke von Wuth, welcher in ihm verborgen ist, wird viel 19 vielmehr zur hellen Flamme auflodern als ge- dåmpft werden. Nach diesen vorangezeigten Umständen, wird mir wohl Jedermann einräumen müssen, wenn ich behaupte, daß enge Maulkörbe, welche den Hunden angeschnallt werden, wahr- scheinlich mehr Unglück stiften, als Nugen leisten können, indem sie den Ausbruch der Wuth bey den Hunden wahrscheinlich beför dern. Und wird ein mit einem engen Maulkorb geängstigter Hund wirklich wi- wü- thend; so wird wohl der Maulkorb seiner Raseren wenig Gränzen sehen, und wird ihn nicht abhalten, Menschen und Thieren gc- fährlich wo nicht durch den Biß, doch durch seinen eben so schädlichen Geifer zu werden. Wenn man aber den Hunden nur zum Schein weite Maulkörbe, wo sie ihren gan- zen Rachen aufsperren und folglich also auch ganz bequem beissen können, anhängt, um sie gegen den unbarmherzigen Knüttel der Fall- knechte B 2 20 knechte zu sichern, sich selbst aber gegen Stra- fe und Kosten zu verwahren, wie solches we- nigstens in Erlangen fast durchgehends der Fall ist, wo man groffe und kleine Hunde mit Maulkörben von seidenen und andern schwa- chen Bändern verfertigt in Menge auf den Straßen herumlaufen sehen kann; So werden Fremde, welche von den hiesigen Po- lizey - Anstalten nichts wiſſen, fast glauben, daß man mit den Hunden eine Masquerade spielen wolle. Wenigstens sehen die hie- ſigen Hundsmaulkörbe den sogenannten Bril- len, welche man auf den Redouten zu gebrau- chen pflegt, ziemlich ähnlich. Diese lächerliche Art der Maulkörbe find nun zwar ganz unschädlich und haben nur die Folge, daß sie von Jedermann belacht wer den. Sie haben aber doch schon manchem unschuldigen und unschädlichen Hunde und Hündchen das Leben zum Verdruß des Eigen- thumers geraubt, wenn er vergessen hatte, ihm jenes Palladium gegen die Wuth und Un- barm- 21 1 barmherzigkeit der Fallknechte anzuschnallen, - und so anzuschnallen, daß es der Hund nicht abstreifen konnte. Enge und weite Maulkörbe taugen also nichts - und die erstern sind noch dazu statt daß sie zur allgemeinen Sicherheit Etwas bey- tragen sollen, selbst sehr gefährlich. Man laffe also die Hunde mit der Pein der Maulkörbe ungeschoren und benehme da- durch den gierigen Fallknechten die Gelegen- heit aus dem Todschlagen der Hunde ein ein- trägliches Gewerbe zu machen und unschuldige Leute in Strafe zu bringen. Wenn zu Er- langen dermalen ein Hund und sollte es auch nur ein Bologneser Hündchen seyn, auf der Straffe, weil er nicht mit einem ganz unnüßen Maulkorb geziert ist, todgeschlagen wird; so hat der Eigenthümer des getödeten Hundes ausser der Strafe, dem Fallmeister noch Einen Gulden Rheinisch für die Façon zu bezahlen. Wenn er aber einen alten kranken Hund auf Verlangen des Eigenthü- B3 mers 22 mers todtschlägt; so bekommt er dafür nur Sechs Kreuzer gleicher Währung. Ganz natürlich sind also die Fallknechte sehr vigi- lant und wenn ſie in einem Tage drey bis vier Hunde auf der Straße todschlagen, so haben sie auf alle Fälle ein einträgliches Gewerbe, und stehen sich auf Kosten des Pu- blicums besser, als mancher andere Diener des Staats. Man erbarme sich also der armen un- schuldigen Hunde, die doch der menschlichen Gesellschaft auch viele ersprießliche Dienste leisten - und schone des Beutels ihrer Ei- genthümer. Durch ähnliche Verordnun- gen, wie die von mir oben angezeigte ist, wird dem Staat ganz sicher kein Nußen ver- schaft da sie ihrer an sich guten und lo- benswürdigen Absicht nichts weniger als ent- sprechen. Aber die Hunde sind doch wirklich gewiß nicht der unwichtigste Gegenstand der allge- meinen Landespolizey. Dieses zu leug- Y nen, • 23 nen, wird sich wohl Niemand beyfallen las fen. Wenn diejenigen, welche über die Poli- zey eines ganzen Landes wachen und gebie-. ten - und den Polizeygefeßen den besten Nachdruck geben können, es durch ihre Ver- ordnungen dahin zu bringen vermögend ſind, daß die Hunde in Zukunft nur zum Dienst und zum Vergnügen ihrer Eigenthümer ge- reichen und Niemand mehr schädlich und ge- fährlich werden können wann die Wuth der Hunde, wodurch schon so vieles Unheil in der Welt entstanden ist, durch ihre Ver- fügungen, wo nicht ganz von der Erde ver- tilgt - doch wenigstens so selten gemacht werden kann, daß man in vielen Jahren nichts mehr von einem wüthenden Hunde` hd- ren wird; So sind sie des lautesten Beyfalls würdig und demjenigen müßte allgemei nes Menschenwohl eine sehr unbedeutende Kleinigkeit seyn und wenig am Herzen liegen, der ihnen nicht seinen wärmsten Dank dar- B 4 bräch 1 24 brächte. Diesen Dank - den Beyfall der ganzen Welt können sie sich meines Cr- achtens nach leicht verdienen, wenn sie nur wollen. Und wer von ihnen wird nicht gerne das wollen, was der ganzen Mensch- heit Vortheil bringt und ohne alle . Schwierigkeit vom Willen in die That über- gehen kann. Jenen Männern des Staats, die zum Besten desselben so Vieles wirken können, muß es daher wahrscheinlich willkommen seyn, wenn ihnen Vorschläge gemacht werden, durch deren Benutzung sie in den Stand gesezt werden, dem Staate einen sehr wichtigen Dienst zu leisten, welchen man billig von ih nen zu erwarten berechtigt ist. Bey dieser lebhaften Ueberzeugung glaube ich die Aufmerksamkeit der höchsten Landesbe- hörden, und den Dank aller im Staat leben- den Menschen zu verdienen, wenn ich an- durch öffentlich Vorschläge zu machen, mich aus Menschenliebe gedrungen fühle, die wenn 25 wenn sie befolgt werden, keinen geringern Er- folg haben können, als diesen, daß dadurch die Wuth der Hunde wo nicht ganz ausgerottet, doch wenigstens so selten gemacht werden kann, daß man vielleicht in vielen Jahren nichts mehr das von hören wird. Meine Vorschläge, deren Befolgung die- sen gewiß für die Menschheit äusserst interes- fanten Erfolg haben können, find sind ganz kurz und eben so leicht zu befolgen. — Nur der Landesherr aber ist im Stande die Befolgung derselben durch Geſeße zu be- fehlen und dieser Umstand war bey mir die Veranlassung, daß ich meine Vorschläge in öffentlichen Druck gegeben habe, damit fie mehr bekannt und auch auswärts be- kannt werden mögen. Hat nur einer der Fürsten unsers teut- schen Vaterlandes einmal meine Vorschläge benüßt, und ihnen durch Gefeße Kraft zu ge- ben gewußt - und hat man die wohlthäti- B5 gen दें 26 gen Folgen derselben nur in einem Lande wahrgenommen; so werden bald mehrere. groffe und kleinere Landesregenten, jenem Bey- spiel folgen und dann ist mein Wunsch, welchen ich zum Wohl der Menschheit hege, ganz und zu meinem größten Vergnügen er- füllt. Doch ich will mich nun zur Darlegung meiner gut gemeynten Vorschläge wenden. Auch der weiseste. Gesetzgeber ist ein Mensch --- und als Mensch kann er auf Vollkommenheit in allen Stücken keine Ansprüche machen. Manches wird dahero bey der Gesetzge bung seiner Aufmerksamkeit entschlüpfen und so lange Menschen Menschen regieren, wird wohl ein ganz vollkommenes Gesetzbuch nur unter die frommen Wünsche gerechnet werden können. Das allgemeine Land- recht für die Königlich Preußischen Staaten, welches unser nun verewigter Allergnädigster Monarch Friedrich Wilhelm der Geseß- geber den Völkern, welche seinem Scepter ge= 27 gehorchten, gab, ist gewiß nach dem Urtheil jedes unbefangenen Rechtsverständigen, ein Muster eines möglichst vollkommenen Gesetz- buchs. Allein cs enthält und kann als Menschenwerk auch nicht alle Fälle enthalten, welche gedenkbar sind und gelegenheitlich dem Forscher einfallen. Es finden sich daher noch manche Lücken, welche wohl ausgefüllt zu werden verdienten, und auch wahrschein- lich mit der Zeit, welche der beste Probierstein der Gesetze ist, auf Veranlassung ausgefüllt werden dürften. - Als ich meine zu machende Vorschläge durchdachte und das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten zur Hand nahm, um zu erfahren, ob nicht vielleicht erstere schon durch Gefeße anempfohlen und zur Pflicht gemacht worden seyen als ich in dieser Absicht den eilsten Abschnitt des zwan= zigsten Titels im II. Theil, welcher von kör- perlichen Verletzungen handelt, durchgelesen, fand ich zwar manche Stellen, welche meine Vor- 28 Vorschläge unterstüßen: allein sie bedürfen. einer genauern Bistimmung und Erweiterung, wenn sie ganz der Absicht, Unglücksfälle, so- viel möglich im Staate zu verhüten, entspre- chen sollen. In dem angezogenen Land- recht II. Theil Tit. XX. §.749. iſt verordnet: daß Niemand ohne besondere Erlaubniß 11 der Obrigkeit wilde, oder andere von Natur. schädliche Thiere halten ſoll und der §. 751. cit. loc. des A. L. R. ent- hält: J Wer ohne Erlaubniß der Obrigkeit schäd ,,liche Thiere hält, muß selbige sofort weg- ,, ſchaffen und ausserdem Zwanzig bis Funf- zig Thaler Geldstrafe entrichten. Wenn man die Wuth der Hunde in den Kö- niglichen Landen, wo nicht ganz ausrotten, doch wenigstens äusserst selten vorkommend ma- chen will; so bin ich des Dafürhaltens, daß es viel zu Erlangung dieses Zwecks beytra- gen würde, wenn man von Seiten allerhöch- fter Landesherrschaft die von mir vorangezo- genen Geseze des allgemeinen Landrechts er- wei I } 29 weitern und auch auf die Hunde erstrecken wollte.. Mein erster Vorschlag besteht dem- nach darinnen, daß man durch ausdrückliches Gesetz verordne: Wer Ohne besondere Erlaubniß der Obrigkeit darf Niemand Hunde halten. ohne Erlaubniß der Obrigkeit dennoch Hunde hält, muß selbige sofort wegschaf- fen, und ausserdem Zwanzig bis Funfzig Thaler Geldstrafe entrichten, oder wenn er diese Strafe zu zahlen nicht vermag, seinen wider obrigkeitliche Verordnungen zu Schulden gebrachten Frevel mit eis ner Verhältnißmåſigen Gefängnißstrafe büßen. Jede Ortsobrigkeit aber muß strenge und unter Verwarnung selbst wegen allen- fallsigen Unglücks verantwortlich zu wer den, angewiesen werden, bey Ertheilung der Erlaubniß Hunde zu halten, ja nicht' allzugefällig zu seyn. Sie muß nur solchen Personen diese Erlaubniß geben, wel. 30 welche entweder zu ihrem Gewerbe, oder zu ihrer Sicherheit, Hunde nothwendig brauchen. Zum Vergnügen einen Hund zu halten, kann zwar nach Billigkeit auch nicht verboten werden. Allein die Obrig, keit follte angewiesen werden, nur solchen Personen dieses Vergnügen zu gönnen und zu gestatten, deren Umstände bekannt und so beschaffen sind, daß man von ih, nen die Vermuthung haben kann, daß fie den Hund, welchen sie zum Vergnů- gen halten wollen, nicht nur gut und ordentlich ernähren können, sondern, daß sie auch denselben immer so beobachten werden, daß er Menschen und Vieh nicht schädlich werden kann. Wird das, was ich so eben vorgeschlagen ha- be durch Gesetze bestimmt und giebt man denselben durch strenge Beobachtung die er forderliche Kraft; so wird dem Unheil, wel- ches die Wuth der Hunde in der Welt stif- tet, wenigstens zur Hälfte vorgebeugt. Es ist durch die Erfahrung gewiß ſattsam be- ſtärkt, 31 ſtårkt, daß besonders in Städten in der That eine übermäßige und auffallende Anzahl von Hunden gehalten wird. Besonders ist es nicht wenig auffallend, wenn man sieht und täglich wahrnehmen muß, daß Leute, welche öfters ſich und den Ihrigen den erforderlichen nothdürftigsten Unterhalt kaum zu erwerben im Stande sind che ihr Brod vor den Thüren suchen müſſen, ſich Hunde zu halten, beygehen lassen. Solche Leute bekümmern sich wenig um ihre Hunde. Da sie selbst mit Sorgen wegen ihrer täglichen Nahrung zu kämpfen haben; so bekommen ihre Hunde von ihnen weder die nothdürftigsten Speisen, um den Hunger, noch Getränk, um den Durst zu stillen. ja sogar Bettelleute, wel- So Noch weniger aber werden sie von ihnen so beobachtet, als sie von Jedermann, der einen Hund halten will, billig um Unglück zu vers hüten, beobachtet werden sollten. wie dergleichen Leute öfters dem Publicum sehr zur Last fallen, so geschieht es auch von ihren Hunden, welche Tag und Nacht auf der 32 der Straße und in den Häusern herumlaufen, um sich des Hungers und Dursts zu erweh- ren. Geschieht es nun, wie es nicht selten der Fall ist, daß solche herumlaufende Hunde nicht so viel finden, um davon Hunger und Durst stillen zu können - werden sie manch mal, wenn sie sich in Häuser und Küchen schleichen, ganz unbarmherzig gepeitscht und in die größte Angst gejagt; so ist die natur- liche Folge hievon, daß sie mit Hunger und Durst kämpfend und dabey noch', wenn sie aus Noth stehlen wollen, verfolgt endlich auszehren und in Wuth gerathen müssen. Wenn man bey einzelnen Fällen genaue Un- tersuchungen anstellen wollte; so würde man gewiß finden, daß die meisten Hunde, welche wüthend werden und öfters grosses Unglück verbreiten, armen Leuten gehörten, welche sie nicht so behandelten und auch wohl nicht be handeln konnten, wie es erforderlich ist wenn jene unschuldigen Thiere nicht Noth leiden und verderben sollen. Ganz armen Leuten, oder solchen, die kaum selbst ihren noth-> 33 3 nothdürftigsten Unterhalt auf eine ehrliche Weise erwerben können, sollte also die Obrig keit jedes Orts das Halten der Hunde. schlech terdings nicht gestatten. Andern wohlha- benden Personen aber sollte nur dazu die Er- laubniß nach den von mir oben angegebenen Einschränkungen ertheilt werden. — Benn jeder grosse und kleinere Landesregent dieses ſeinen Polizeybeamten durch Strafgesetze zur unverbrüchlichen Pflicht machte wenn man darüber ein wachfames Auge hätte, daß diese Gesetze genau und pünktlich befolgt würden; so würde die ganze Summe der Hunde in je- dem Land oder Ländchen ganz sicher auf die Hälfte, wo nicht noch mehr verringert wer- den. Wenn aber zum Beyspiel in einem Landesdistrict von Tausend Hunden nur Fünf Hundert übrig bleiben, und leztere nur solchen Leuten gehörten, die ihr Vieh gut und ordent- lich behandeln und behandeln können; so wird Jederman sogleich einsehen können, daß hier- durch die traurigen Fälle, welche wüthende C Huns 34 Hunde verursachen, schon äusserst seltener gemacht werden könnten, als sie leider! bis- her waren. Allein bey diesen vorgeschlagenen Polizey- Gefeßen darf man noch nicht stehen bleiben, um das ganz zu bewirken, was gewiß jeder gutdenkende Bürger des Staats herzlich wün- schen muß. Man kann dem Unglück, welches wüthende Hunde in der Welt verbrei- ten, beynahe ganz vorbeugen kann die Wuth der Hunde beynahe aus- rotten, wenn man nur will. man Man kann diesen für die gesammte Menschheit so heilsamen Zweck durch Geseße und deren genaue Befolgung erreichen. - Da die Geseze der Natur durch menschliche Ge- seße nicht aufgehoben werden können; so scheint meine vorgedachte Behauptung zwar ziemlich ungegründet und räthselhaft zu seyn. All- lein sie ist es gewiß nicht, wann ich meine Gedanken über die Sache näher angebe und zergliedere. Der 35 Der Staat ist gewiß bestens berechtigt, von jedem seiner Mitglieder, dem die Erlaub- niß einen oder mehrere Hunde zu halten, nach meinem ersten Vorschlag und nach den vorwaltenden Umständen, von der Obrigkeit gestattet worden ist, auch zu verlangen, daß er seine Hunde genau beobachten soll, damit fie Niemand schädlich werden können. Diese Befugniß des Staats gründet sich in den ausgebreiteten Ländern, welche dem Kö- nigl. Preuß. Scepter gehorchen, auch auf ein ausdrückliches Gesetz, da in dem allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten II. Theil Tit. XX. §. 754. mit klaren Worten verord- net ist: Auch die wegen Vorbeugung der Tollheit ,,bey den Hunden vorgeschriebenen Polizey- ,, geſeße, ist ein Jeder, bey Vermeidung ,, der darinnen bestimmten Geld - und Lei- ,,besſtrafen, genau zu beobachten verpflich- 11-tet." С 2 Daß 36 Daß dieses Gesetz genauer bestimmt und re- ſpective erweitert werden möge, ist mein Zweiter Vorschlag, der, wann er, wie ich hoffe, allerhöchsten Orts genehmigt zu wer- den, das Glück haben sollte, nach meiner besten Ueberzeugung, gewiß zum Wohl der Menschheit sehr Vicles beytragen wird. Man mache daher nach meinem Wunsch und Vorschlag das Gefeß: Jeder, der von der Obrigkeit die Erlaubs niß Hunde zu halten, erlangt hat, ist schuldig, wann er sich derselben bedienen will, seinen Hund täglich auf das Genaueste zu beobachten. — Wer überführt wer- den kann, daß sein Hund wüthend gewors den sey, und Menschen oder Vich durch feinen giftigen Biß beschädigt habe, soll zum Besten der Armenanstalten in eine unablösliche Geldstrafe von Ein Hundert Reichsthalern verfallen seyn oder mit ver- halt 37 hältnißmäßiger Zuchthausstrafe belegt werden, wann er die Geldbuße nicht zu bezahlen im Stande ist Die Einwürfe, die man allenfalls gegen das von mir vorgeschlagene Gesetz machen wird, kann ich leicht errathen. Allein sie sind meines Errachtens auch eben so leicht zu widerlegen. Man wird einwenden, daß dieses Strafgesetz um deßwillen hart sey, weil man ja die Wuth eines Hundes, welche sich entweder in ihm selbst erzeugt, oder viel- leicht durch den Biß eines andern wüthenden Hundes, von dem der Eigenthümer des erstern öfters nicht die geringste Wissenschaft gehabt, von aussen verursacht wird, nicht zurückhal- ten könne. glauben, als ob ich ein unbilliges Gesetz vor- geschlagen hätte, wann ich den Herrn eines wüthend gewordenen Hundes mit nachdrück- licher Strafe belegt wiffen will. Allein ich finde hierinnen nicht die geringste Unbilligkeit, 譬 Mancher wird daher vielleicht da ich mir zu behaupten getraue: € 3 daß 38 daß jeder Besizer eines Hundes ſelbſt dar- an Schuld ist, wann derselbe wüthend wird und Menſchen oder Vieh beschädigt. Diesen von mir aufgestellten Sah wird wohl Niemand, bezweifeln können, dem nur einige Kenntniß von der Natur der Hunde und der, Beschaffenheit ihrer Krankheiten beywohnt. Jeder, der einen Hund entweder zu sei- nen Gewerbe oder zu, feiner Sicherheit noth- wendig braucht, oder der auch nur einen Hund zu seinem Vergnügen halten will, ist schuldig, denselben nicht nur ordentlich zu füttern und zu trånken, sondern auch genau zu beobachten. Ein Hund, der ordentlich gehalten wird der keinen Mangel hat, wird gewiß so leicht nicht wüthend werden, und jeder Hund, der genau beobachtet wird, kann niemals in eine solche Wuth gerathen, daß er dadurch Menschen und Vieh gefährlich und schädlich werden kanu. Es ist all- gemein 39 gemein bekannt und nicht zu widersprechen, daß bey keinem Hund, er mag von einem an- dern wüthenden Hund gebissen worden seyn, oder der Keim zur Wuth mag selbst in seinem Innern sich erzeugen, die Wuth auf der Stelle zum Ausbruch kommt und gefährlich wird. Es giebt untrügliche und sehr leicht zu beob- achtende Kennzeichen, welche die bey einem Hund herannahende Wuth verrathen. - Ein Hund, der innerliche Disposition zur Wuth hat oder der von einem andern wüthenden Hund ge- bissen worden, wird niemals gleich auf der Stel- le schäumen und beißen. Dingen ganz traurig das Fressen und Saufen lich vor Ausbruch der Wuth ganz und dermaf- sen Wasserscheu, daß er Convulsionen bekommt, wann man ihm Wasser vorhält oder über den Kopf schüttet. Er wird vor allen er hat Eckel gegen und wird end- In diesem Zustand, der stillen Wuth, wo er noch seinen Herrn kennt, ihm gehorcht und liebkoset und Nie- mand zu beschädigen trachtet, bleibt er öfters € 4 6 big 40 Nur alsdann erst 6 bis 9 Tage, und die stille Wuth geht nur alsdann in rasende und gefährliche Muth über, wenn anhaltender Hunger und Durst, den der Hund nicht mehr zu stillen vermag, seine Eingeweide gleichsam verzehrt und in seinem Innersten ein unauslöschliches Feuer angefacht hat. wird ein wüthender Hund, wann er entwi- ſchen kann, dem Publicum gefährlich und fällt alle Gegenstände an, die ihm in den Weg kommen. Bey jenen ganz leicht zu entdeckenden Kennzeichen und Spuren der herannahenden Wuth, ist es gewiß eine äuß- serst große unverzeihliche und nicht hart genug zu bestrafende Unachtsamkeit und Liederlichkeit des Herrn des Hundes, der in rasende Wuth geräth und manchmal großes Unglück in der Welt verbreitet. Jeder, der eine solche Anlage zur Wuth bey seinem Hund entdeckt, welche er sehr leicht entdecken kann, wann er ihn nur einigermassen beo- bachtet, darf ja nur seinen Hund sogleich auf der 41 der Stelle todschlagen lassen und dann wird man gewiß in vielen Jahren Nichts mehr von dem äusserst gefährlich und schreck- lichen Eiß der tollen Hunde hören und ich bin überzeugt, daß wann die von mir gemach- ten Vorschläge in ganz Teutschland zum Ge- set würden - und alle Polizeybehörden über die genaueste Erfüllung desselben mit äusser- fter Strenge wachten, es sehr wahrscheinlich geschehen könnte, daß die Wuth der Hunde in ganz Teutschland nach und nach ganz ausgerottet werden würde. > Daß die zu Erreichung dieses für die gesammte Menschheit gewiß äusserst wichtigen Zwecks zu gebende und strenge zu handha- bende Polizeygeseße sehr klar und deutlich vers abfaßt werden müßten, so daß sie auch der gemeinste Bürger des Staats verstehen könn- te daß sie zum größten Grad der Publi- cität durch öffentlichen Druck und durch jähr- € 5 lich N 42 lich zu widerhohlende Ablesung von allen Kanzeln und auch bey der kleinsten Gemeinde, gebracht werden müßten, brauche ich wohl nicht weitläuftig zu erinnern. Denn nur der- jenige kann mit Recht gestraft werden, der gute Gefeße, die ihm bekannt sind, nicht be folgt. Wer aber den guten Willen sei- nes Herrn weiß und doch nicht darnach han- delt, der muß billig doppelte Streiche lei- den. Ich hoffe also, daß Niemand die von mir in Vorschlag gebrachte Strafgeseße zu hart finden wird, da eine kleine Strafe wenige aufmerksam macht, und die Andro- hung einer grossen und empfindlichen Strafe auch noch überdieses schon manchen abhalten wird, sich einen Hund zu halten und dazu die Erlaubniß von der Obrigkeit sich zu erbit ten. ja Glücklich würde ich mich schäßen wahre Herzenswonne würde es für mich seyn, wenn meine gutgemeinten Vorschläge allent- 43 allenthalben geprüft und genehmigt würden - und ich das süsse Bewußtseyn einſt mit ins Grab nehmen und mir sagen könnte: auch du hast kein geringes Scherflein zur Ver- minderung des menschlichen Elendes beyge: tragen. und Wenn es endlich heilige Pflicht jedes gu- ten und weisen Regenten ist, das Glück ſei- ner Unterthanen und Mitmenschen nach Kräf- ten zu befördern wenn viele der höchsten und hohen Landesherrn Teutschlands läng- ſtens bekannt sind, denen es nicht genügt, Landesvåter nur genennt zu werden sich dahero bestreben, dieses ihren Untertha- nen in dem strengsten Sinn dieses über alle erhabenen Titels zu seyn; So hoffe ich, daß mein Wunsch, welchen ich bey Aus- arbeitung der gegenwärtigen kleinen Schrift hegte wofür ich übrigens keinen Gewinn einzuziehen verlange, und den aus dem Ver- Eauf derselben sich vielleicht ergebenden, ei= nem 44 nem gewiß sehr wohlthätigen Institut gewid- met habe, in Erfüllung gehen wird und dieses wird dann für mich die füffeste Beloh- nung seyn. Geschrieben Erlangen im Monat November 1797. Johann Friedrich Sand. Gedruckt bey Adolph Ernst Junge. 1 प muse 3741 Ueber die PARSONS LIBRAR University MICHIGAN Bedeutung und Bufgabe der Volksmedicin. Festrede von Dr. Wilhelm Rau, Profeffor der Medicin in Bern, d. 3. Rector. Bern. Gedruckt bei C. A. Jenni, Vater. 1846. lleber die Bedeutung und Aufgabe ? der Volksmedicin. 3 Cine bei der Feier des Jahrestages der Eröffnung der Hochſchule in Bern am 16. November 1846 gehaltene Rede von Dr. Wilhelm Rau, d. 3. Rector. Bern. Gedruckt bei C. A. Jenni, Vater. 1846. Herr Erziehungsdirektor! Meine Herren! Die wiederkehrende Feier des Jahrestages der Eröff nung unserer Hochschule mahnt mich an die willkommene Pflicht, vor einer zahlreichen Versammlung aus verschte- denen Ständen das Wort zu ergreifen. Durch eine poli- tische Umgestaltung des Cantons Bern in's Leben gerufen, auf dankenswerthe Weise von den Behörden beschüßt und gepflegt, geht unsere Hochschule nach zwölfjährigem Be stehen einer neuen Entwicklungsphase entgegen. Wie im physischen Leben die Entwicklungen, als nothwendige Ueber- gänge in eine neue Periode, nicht immer ohne vorüber- gehenden Kampf eintreten, so auch im Staatsleben. Hegen wir indessen die feste Ueberzeugung, daß unsere Hochschule, auf welcher die Hoffnungen des Vaterlandes ruhen, durch mannigfache Kämpfe erstarkt, aus der ihr bevorstehenden Entwicklung erkräftigt, von frischem Lebenshauche durch- drungen, hervorgehe! Mögen die neuen Behörden, deren Schuß und väterlicher Fürsorge wir die Anstalt vertrauens- voll empfehlen, es nicht als den kleinsten Theil ihrer großen Aufgabe betrachten, derselben unermüdet ihre fortwährende 4 Unterstützung angedeihen zu lassen! Das Gebäude steht zwar äußerlich vollendet da, bedarf aber noch des Aus. baues in feinem Inneren. Mit freudiger Zuversicht ver- trauen wir den neuen Behörden, daß sie das begonnene Werk seiner Vollendung entgegen führen, von der innigsten Ueberzeugung durchdrungen, daß wahres Volksglück nur in wahrer Volksbildung dauernd begründet werden könne. Als Gegenstand meines Vortrages bezeichne ich die Bedeutung und Aufgabe der Volksmedicin. Krankheiten sind so alt wie das Menschengeschlecht. So weit die Tradition reicht, gibt sie uns Kunde von Krankheiten und Gebrechen, über deren ersten Ursprung wir uns nicht in müßige Untersuchungen einlassen wollen. Für unseren Zweck genügt es, darauf hinzuweisen, daß das Auftreten der Krankheiten nothwendig den dem Menschen angeborenen Selbsterhaltungstrieb zu deren Bekämpfung anregen mußte. Instinkt, glücklicher Zufall, vielleicht wohl auch Nachahmung der Thiere, mochten zunächst auf Mittel gegen einzelne Krankheiten geleitet haben, deren erfolgreiche Benußung in ähnlichen Fällen zu den ersten abgerissenen Kenntnissen führte, welche die Grundlage einer Volksmedicin bildeten, wie wir sie noch bis auf den heutigen Tag bei allen uncultivirten Völkern antreffen. War Anfangs Jeder darauf hingewiesen, sein eigener Arzt zu sein, so seßte man später die Kranken an den Straßen aus, um den Rath der Vorübergehenden einzuholen, bis sich allmälig Einzelne die seither gewonnenen Resultate aneigneten, um sie zum Nußen Anderer zu verwenden. Auf diese Weise bildete sich der Stand der Aerzte, welcher aber Anfangs durchaus nicht selbstständig, sondern mit dem der Priester vereint war. 5 In den Gesundheitstempeln, welche der Hilfesuchende nur nach gehöriger Vorbereitung durch Opfer, Fasten, Wachen und Beten betreten durfte, wurde die Behandlung durch die auch das leibliche Wohl ihrer Nebenmenschen zur wür- digen Aufgabe ihres Wirkens machenden Priester vorge- nommen. Es ist kaum zu bezweifeln, daß ihre Vorschriften, als mittelbare Eingebungen der Götter, um so gewiffen- hafter befolgt wurden, als der Ungebildete die Krankheiten selbst übernatürlichen Einwirkungen zuzuschreiben geneigt ist. Die in den Tempeln aufgehängten Votivtafeln mit der Bezeichnung der Krankheit nebst den dagegen mit Er- folg gebrauchten Mitteln wurden eine höchst wichtige Quelle für die weitere Ausbildung der Medicin, welche als solche von keinem Einzelnen erfunden, nur durch allmälige Ver- vollkommnung der Volksmedicin entstanden sein kann. Daß aber diese nicht in jener unterging, ist eine wenig befrem- dende Thatsache. Dem nächsten, dringendsten Bedürfnisse entsprungen, vermochte sie diesem auch fernerhin bis auf einen gewissen Grad zu begegnen. Sucht doch Jeder ver- möge eines angeborenen Instinktes sich zunächst selbst zu helfen, bevor er die Hilfe Anderer in Anspruch nimmt! Ueberdieß wurzeln die meisten Vorschriften der Volksmedicin so tief in dem innersten Leben des Volkes selbst, find so innig mit deſſen Charakter, Sitten, Gewohnheiten, Ges bräuchen, Ansichten und Vorurtheilen verwachsen, zum Theil durch das Herkommen gleichsam geheiligt, daß sie schon aus diesem Grunde in der Regel mit weit größerem Vertrauen befolgt werden, als die nicht immer hiermit im Einklange stehenden ärztlichen Rathschläge. Ist es hiernach zu verwundern, daß sich die Volksmedicin, mehr oder minder unabhängig von der wissenschaftlichen, verschieden an Gehalt und Gestalt je nach der Lebensweise und Ent- 6 allenthalben bis auf Aber nicht blos bet wicklungsstufe der einzelnen Völker, den heutigen Tag erhalten hat? - den einzelnen Völkern, sondern selbst bei den einzelnen Ständen eines und desselben Volkes treffen wir besondere volksthümliche Behandlungsweisen an. Wie sich in den Sagen und Dichtungen, selbst in den Gesangesweisen der Volkscharakter unverkennbar abspiegelt, so auch in der Wahl der gebräuchlichen Heilmittel. Von diesem Gesichtspunkte aus dürfte eine vergleichende kritische Uebersicht der Volks- mittel der verschiedenen Nationen gewiß nicht unwichtige Beiträge zur näheren Kenntniß und Beurtheilung des inneren Lebens derfelben zu liefern im Stande sein, ganz abgesehen davon, daß auch der Arzt Manches zu seinem eigenen Vortheile auszubeuten vermöchte. Liegt es in der Natur der Sache, daß die Volks- medicin wegen ihrer lokalen Beziehungen und dadurch bes dingten Verschiedenheiten kaum von einem einzigen Stand- punkte aus richtig aufgefaßt werden kann, so bietet sie doch nichts desto weniger einzelne Grundcharaktere dar, welche sich, wenn auch bald stärker, bald schwächer hervortretend, ohne sich je gänzlich zu verwischen, überall in wesentlich gleicher Weise wiederholen. Bei der Unmöglichkeit, die lokalen Richtungen und Entwicklungsstufen in einem ſkiz- zirten Vortrage auch nur zu berühren, dürfte die historische Auffassung am geeignetsten erscheinen, die Grundzüge etnes naturgetreuen Bildes zu liefern. So lange der Mensch im Naturzustande lebte, keine andere als natürliche Bedürfnisse kannte, mußten Krank- heiten verhältnißmäßig felten, in möglichst einfacher Ge- ſtalt auftreten, und wegen der durch nichts getrübten Heil- kraft der Natur zu freiwilliger Entscheidung in hohem Grade geneigt sein. Die erblichen Krankheiten, deren Keime oft erst Generationen durchwandern müssen, um Entwick- lungsfähigkeit zu erlangen, konnten um so weniger in Be- tracht kommen, je jünger das Menschengeschlecht war. Die Behandlung, welche kaum etwas Anderes erfordern konnte, als die Naturthätigkeit ohne positives Einschreiten bei einem zweckmäßigen Verhalten frei wirken zu lassen, war darum auf die Leitung der gewöhnlichen Lebensverhältnisse be= schränkt, wesentlich eine rein diätetische. Anders mußte sich die Volksmedicin bei den von der Jagd, dem Raube und Kriege lebenden Stämmen gestalten. Die anstrengende, ungeregelte, umherschweifende Lebens- weise führte nothwendig manche schädliche Einwirkungen mit sich, welche das Erkranken erleichtern mußten. In den Kämpfen mit den wilden Thieren und seines Gleichen konnte der Mensch namentlich Verlegungen und Verwun- dungen nicht entgehen, welche als äußerliche Uebel zunächst auch durch äußerliche Mittel behandelt wurden. Besonders wichtig ist die unter solchen Umständen wohl zuerst auf- tauchende Kenntniß der Wundkräuter, welche sich in der Volkschirurgie allenthalben erhalten hat, und noch gegen- wärtig bei manchen der Cultur weniger zugänglichen Berg- völkern die Bewunderung der Aerzte erregen muß. Wenn die unftäte Lebensweise ihre nachtheilige Ein- wirkung kaum verfehlen konnte, so traten doch mit dem geselligen Beiſammenleben größerer Menschenmassen schäd- liche Verhältnisse in ungleich größerer Menge und von ungleich größerer Bedeutung auf. Die Gründung der Dörfer und Städte mußte aber nicht blos das Erkranken 8 überhaupt erleichtern, sondern auch die Uebertragung einmal gebildeter Krankheiten begünstigen. Aber nicht das Bei- fammenleben größerer Volksmassen kommt in dieser Bezie- hung für sich allein in Betracht, sondern ganz vorzüglich noch die damit nothwendig zusammenhängende Scheidung der menschlichen Gesellschaft in die verschiedenen Stände. Da hiervon bei einer anderen Gelegenheit die Rede sein wird, so mag die vorläufige Bemerkung genügen, daß die unabänderlich fortschreitende Cultur des Menschengeschlechts nur auf Kosten der ursprünglich größeren Energie und Selbstständigkeit desselben errungen werden konnte. Die vervielfachten Beziehungen zu der Außenwelt, die mannig- faltigen erkünftelten Bedürfnisse und deren Befriedigung mußten fast nothwendig ebenso viele Krankheitsanlagen und schädliche Potenzen erzeugen, oder wenigstens die bes reits vorhandenen steigern und vermehren, daß bei dem aus gleichem Grunde verminderten Widerstandsvermögen ein häufigeres Erkranken die unausbleibliche Folge war. Mit der Vermehrung der Krankheiten mußte auch deren Gestaltung von der ursprünglichen Einfachheit abweichen, und die Neigung zu freiwillig günstiger Entscheidung in demselben Verhältnisse zurücktreten, als der Mensch dem Naturzustande mehr entfremdet wurde. Läßt es sich auch nicht in Abrede stellen, daß wir der Cultur selbst viele Mittel verdanken, um den erwähnten Uebelständen zum Theil zu begegnen, so werden doch diese nicht leicht völlig neutraliſirt, und der Einfluß des Culturzustandes auf das physische Befinden bleibt ein überwiegend nachtheiliger. Daß aus den oben erwähnten Gründen die rein diätetische Behandlung der Krankheiten nicht mehr durchgängig ge- nügen konnte, liegt nahe. Man sah sich daher genöthigt, ein positives Verfahren an die Stelle des mehr negativei‹ 9 : treten zu laſſen, und die Volksheilkunde schlug eine vor- herrschend arzneiliche Richtung ein. Die Kenntniß der in dem innigeren Verkehre mit der Natur entdeckten Wirkungen der Heilmittel mußte allmälig erweitert, geläutert werden, wie sich aus der fortschreiten- den Ausbildung des menschlichen Geistes erschließen läßt. Nichts desto weniger war der Entwicklungsgang der Volks- heilkunde ein anderer, als hiernach vermuthet werden könnte, kein gleichmäßig fortschreitender, sondern ein durch mannig- fache Einflüsse bald gehemmter, bald sogar zu Zeiten rück- schreitender. Wie der Ungebildete im natürlichen Laufe der Dinge erst durch den Aberglauben zum wahren Glauben gelangt, so suchte auch das Volk die natürlichen Eigenschaften der Heilmittel zunächst auf übernatürliche Verhältnisse zurück- zuführen. Nicht zufrieden damit, in Folge eines glücklichen Fundes empirische Kenntniß der Wirkungen der Arznei- körper erlangt zu haben, glaubte man auf abenteuerliche Weise die verborgenen Kräfte anderer unbekannter Dinge enträthseln zu können.. Indem man die äußeren sinnlichen Eigenschaften gleichsam als die Verkörperung der zu Grunde liegenden Kräfte auffaßte, bemühte man sich, tiefere Be- ziehungen derselben zu bestimmten Organen und deren Krankheiten aufzufinden. Mag auch die Schlußfolge oft eine umgekehrte gewesen sein, so sprachen doch einzelne Thatsachen zu Gunsten dieſer ursprünglich rein volksthüm- lichen, symbolischen Naturauffassung, welche später selbst von manchen Aerzten adoptirt, als sogenannte signatura naturalis eine sogar mehr als ephemere Bedeutung er- langt hat. 10 In anderer Hinsicht zeigt sich das Eingreifen des Aberglaubens in die Volksmedicin ausgedrückt durch die Verbindung derselben mit manchen mysteriösen Gebräuchen, welche sich bis auf die ältesten Zeiten zurück verfolgen läßt. Mag die erste Cultur der Heilkunde durch die Priesterärzte hin und wieder als Vorbild gedient haben, so ist doch der Glaube an Geister und Dämonen, später an Zauberer, Heren, Vampyre und ähnliche Wesen, überhaupt an über- finnliche Einwirkungen als Krankheitsursache, als der wich- tigste Grund dieser eigenthümlichen Richtung zu bezeichnen. Waren es aber Einflüsse dieser Art, welche man als Krank- heitsursache beschuldigte, so lag der Schluß nahe, daß auch mit anderen als natürlichen Waffen dagegen gekämpft wer- den müſſe. Daher die verschiedenen, zum Theil in das Gebiet der Religion, zum Theil in ein schlimmeres Gebiet überſpielenden Behandlungsweisen durch Besprechen, Eror- cismus, Amulette, Talismane, sympathetische Mittel u. dgl., wenn auch unter letterem Namen oft nicht unwirksame Arzneiſtoffe zur Anwendung kommen mochten. Wurden aber wirklich auch dergleichen gebraucht, so glaubte man doch wenigstens ihre natürliche Wirkung durch Beobachtung gewiffer Ceremonien bei der Einsammlung und Zubereitung verſtärken zu müssen. War doch selbst der Gebrauch der Mittel von Seite des Kranken an Bedingungen geknüpft, welche das Gepräge des Aber- oder Wunderglaubens an fich tragen. Ohne in das Specielle eintreten zu wollen, sei nur an den Einfluß der Astrologie, Magie und Kabbala, an die Beobachtung gewisser Mondsstellungen, die ſymbo- lische Deutung der Zahlen, die guten und bösen Tage, das Aderlaßmännlein u. dgl. erinnert, welche in der Be- handlung der Krankheiten von jeher ihre Rolle gespielt Haben. Es ist somit eine bemerkenswerthe Erscheinung, 11 daß sich der Aberglaube von den ältesten Zeiten her als rother Faden durch das ganze Gewebe der Volksmedicin hindurchzieht, dieser überall ein eigenthümliches Gepräge aufdrückend. Aehnliche Erscheinungen treffen wir selbst außer- halb des eigentlichen Gebietes der Volksmedicin noch immer an, überall aber nachtheilig auf diese zurückwirkend. Haben wir nicht vom christkatholischen Standpunkte aus entwor= fene Systeme der Medicin aufzuweisen? Besigen wir nicht durch Mißhandlung in Seherinnen umgewandelte Som- nambülen, welche mit Geistern und Geiſtinnen im vertrau- lichsten Verkehre stehen? An Dämonen fehlt es so wenig, daß in einem Nachbarlande öfters ein einziger Besessener mehrere dieſer Gäste gleichzeitig zu beherbergen genöthigt ist. Scheint auch die Gabe, Kröpfe durch Handauflegen zu heilen, von den Königen Frankreichs nicht auf den König der Franzosen übergegangen zu sein, so ist darum an Wunderthätern anderer Art kein Mangel, allen aber durch den heiligen Rock der Rang abgelaufen worden. Fassen wir die Sache von der ernsten Seite auf, so dürfen wir das Volk wegen des Verharrens in seinen Vorurtheilen am wenigsten tadeln, so lange demselben von den Behör- den geduldete oder gebilligte Beispiele dieser Art vor Augen gestellt werden. Hiernach ist es wahrlich nicht zu verwun- dern, wenn die Harnbeſchauer in fortwährendem Anſehen stehen, wenn Arzneien aus der Hand des Scharfrichters oder anderer nach dem Volksglauben in die Mysterien der Natur tiefer eingeweihter Personen mit größerem Vertrauen genommen werden, als die von dem Arzte verordneten. Unter den ferneren Eigenthümlichkeiten der Volksmedicin ist noch hervorzuheben der Glaube an Specifica, Univerſal - und Geheimmittel. Die bereits erwähnte signatura natu- 12 ralis mußte die Anwendung specifischer Mittel um so mehr begünstigen, als auf diese Weise der Geist der Medicin leicht zu fassen war. Bedurfte es ja doch nichts weiter, als die volksthümliche Benennung der Krankheit zu kennen, um sogleich auch das geeignete Heilmittel derselben ges funden zu haben. Wie der gemeine Russe zwei Fieber, ein heißes und ein faltes unterscheidet, bei diesem zuerst das Dampfbad, sodann kalte Begießungen, bei jenem die gleichen Mittel, aber in umgekehrter Reihenfolge anwendet, ſo huldigt die Volksheilkunde fast durchgängig dem Princip der Bequemlichkeit. Die Univerſalmittel zur Verhütung und Heilung der Krankheiten mußten darum ein willkom- mener Fund sein. So sehr übrigens das Volk an einmal mit Vorliebe erfaßten Ideen hängt, so treffen wir doch hinsichtlich der Univerſalmittel eine verhältnißmäßig größere Unbeständigkeit an, wohl aus dem natürlichen Grunde, weil alle doch am Ende noch etwas zu wünschen übrig ließen. Ohne daß aber darum die Richtigkeit des Princips im Mindesten bezweifelt wurde, fanden gerade deshalb neue, mit Zuversicht empfohlene Mittel der Art um so größeren Anklang. Sollte man auch vorausseßen, daß das neunzehnte Jahrhundert dem Auftreten eines Cagliostro kaum besonders günstig sein dürfte, so mangelt es doch marktschreierisch ausgepofaunten Universalmitteln noch nicht an gläubigen Abnehmern, selbst unter den höheren Ständen. Als Zeichen der Zeit sei nur daran erinnert, daß der be- rüchtigte Morrison von dem Jahre 1830 bis Ende 1844 für den Stempel der Etiquetten seiner Pillenschachteln eine Summe von 108,000 Pfund Sterling entrichtet hat. Ge- heimmittel werden in der Regel um so vertrauensvoller benußt, je mysteriöser der angebliche Ursprung ist. 13 Ohne hierbei länger zu verweilen, gehe ich zur Dars stellung des Verhältnisses der Volksmedicin zu der wissen- schaftlichen über. Zeigt auch erstere eine gewisse im Volks- charakter selbst begründete Stabilität, so mußte sie doch nothwendig mit der Zeit Manches von der lezteren in sich aufnehmen. Die Volkspathologie ist im Ganzen eine höchst einfache. Wo der Wunderglaube einer nüchternen Anschauung Plaz macht, da dürfen wir mit Sicherheit darauf zählen, als Gegensaß die materiellsten Anschauungs- und Erklä- rungsweisen anzutreffen. Hiermit im vollsten Einklange ſteht die Volkstherapie, welche, abgesehen von den übrigen Eigenthümlichkeiten, ihre Wahl vorzugsweise auf solche Mittel lenkt, deren Wirkung eine möglichst rasche, in die Sinne fallende ist. Daß ausleerende Mittel aller Art, und unter diesen wiederum die kräftigsten zu den beliebtesten gehören, bedarf hiernach kaum einer Andeutung. Somit liegt es auch ziemlich nahe, daß nur diejenigen Systeme der Medicin, deren Grundideen entweder ursprünglich von dem Volke ausgegangen waren, oder doch wenigstens zu deſſen gangbarsten Anschauungsweisen in näherer Beziehung standen, leicht Eingang bei der Menge finden konnten, während andere aus entgegengefeßten Gründen spurlos an dieser vorübergingen. Man übersehe aber nicht, daß die Volksheilkunde einen langsameren Entwicklungsgang dar- bieten muß, als die wissenschaftliche, und diese nicht ein- mal überall zum Vorbilde wählen konnte. Nur indirekt zeigte sich im natürlichen Verlaufe der Dinge der Einfluß der ärztlichen Kunst auf die allmälige Umgestaltung der herkömmlichen volksthümlichen Behandlungsweisen, indem die häufiger vom Arzte mit Erfolg verordneten Mittel später auch ohne deffen Rath zur Anwendung kommen mußten. 14 Dieser natürliche Entwicklungsgang konnte jedoch nicht ungestört bleiben, da es sich die Aerzte zur Aufgabe mach- ten, in denselben einzugreifen. Die Bekämpfung der der Ausübung der ärztlichen Kunst hinderlich entgegen treten- den Vorurtheile mochte zunächst als Motiv gewirkt haben, Aufklärung über medicinische Gegenstände unter dem Volke zu verbreiten. Der an sich gute Zweck wäre auch ohne Zweifel theilweise erreicht worden, wenn man sich darauf beschränkt hätte, eine faßliche, praktische Anleitung zur Erhaltung der Geſundheit und Behandlung der häufigeren leichten Krankheiten durch diätetische Mittel zu ertheilen. Statt dessen schlug man aber einen anderen Weg ein, in- dem man dem Volke den Inbegriff der Medicin in popu- lärem Gewande mittheilen zu müssen glaubte, ohne die Folgen dieses Mißgriffes zu ahnen. Indem man Kenntnisse bei dem Volke vorausseßte, oder vorauszusehen schien, welche kein Vernünftiger daselbst suchen wird, schmeichelte man der Eitelkeit der Menge, anstatt sie auf wahrhafte Weise aufzuklären. Mußte sich doch nun Jeder berufen fühlen, die leicht erworbenen Kenntnisse an sich oder Anderen praktisch anzuwenden! Daß die verschiedenen unentbehrlichen Handbücher, die guten Rathgeber, die Aerzte für Jedermann, die Anweisungen zur Selbstbehandlung, und wie die marktschreierischen Titel dieser wie Pilze hervorwuchernden Schriften induſtriöſer Aerzte alle heißen mögen, von dem Publikum mit Beifall begrüßt wurden, kann keinen Maßstab für die Beurtheilung ihres wahren Werthes abgeben. Leider sind aber manche derselben nicht sowohl auf Belehrung, als vielmehr auf Ausbeutung der Leichtgläubigkeit der Menge berechnet. Anderen liegt sogar ein nur leicht verdeckter Betrug zu 15 Grunde. Oder verdient die Sache einen glimpflicheren Namen, wenn es Aerzte nicht unter ihrer Würde halten, ſøgenannte Anleitungen zur Selbstbehandlung gewisser Krank- heiten zu keinem anderen Zwecke, als zur Anpreisung ihrer Geheimmittel zu veröffentlichen? Noch andere, offenbar von reineren Motiven ausgehende Schriften, find für Aerzte und und Nichtärzte zugleich bestimmt, das sicherste Mittel, um beiden nicht genügen zu können. Junge, noch unbeſchäf- tigte, kaum der Schule entwachsene Aerzte halten sich am häufigsten für berufen, zunächst als Volksbeglücker durch populäre Verarbeitung ihrer als fogenannte Erfahrung dar- gebotenen Weisheit aufzutreten. Dadurch ist aber die popu läre Medicin in einen wahrlich nicht ganz unverdienten Mißkredit gekommen, so daß es erfahrene, wiſſenſchaftlich gebildete Aerzte, von welchen allein eine vortheilhafte Ein- wirkung zu erwarten wäre, leider verschmähen, derselben ihre Thätigkeit zuzuwenden. Daß die Kritik nichts gegen die der Mehrzahl nach weit unter ihr stehenden Produkte der medicinischen Volksliteratur vermag, hat der Erfolg bewiesen. Das Publikum, welchem dergleichen Schriften in die Hände gespielt werden, nimmt von der Kritik in der Regel keine Kenntniß, oder legt derselben leicht andere als wiſſenſchaftliche oder philanthropische Motive unter, wenn sie ihr Verdammungsurtheil ausspricht. Wenn der Laie die ihm angepriesenen, vielleicht an sich geeigneten Mittel, wegen der Unmöglichkeit des Indi- vidualiſirens in ungeeigneten Fällen, Gaben und Formen gebraucht, so muß außer dem Nichterfolg und der etwaigen Zeitversäumniß oft noch Schlimmeres entstehen, Zerrüttung der Gesundheit durch Arzneimißbrauch, wodurch dann spätere ärztliche Curen leicht vereitelt werden. Besonders | 16 häufig geschieht dieß bei halbgelehrten hypochondrischen Kranken, welche in jeder Krankheitsschilderung ihren eige- nen Zustand abgespiegelt finden, und gläubig so lange die verschiedenen Recepte der Reihe nach durchprobiren, bis sie an der ärztlichen Kunst verzweifelnd, eingebildete oder unbedeutende Uebel in wirkliche oder bedeutende umgewan- delt haben. So ist es denn dahin gekommen, daß wir eine medicinische Halbwisserei unter dem Volke verbreitet sehen, welche nicht nur dieſem felbft gefährlich, sondern auch der erfolgreichen Ausübung der ärztlichen Kunst hin- derlich geworden ist. Ohne die Zeit zurückzuwünschen, wo sich der Arzt mit einem gewissen Nimbus umgab, und gerne den geheimnißvollen Priester der Natur spielte, müſſen wir es doch im Interesse des Volkes selbst beklagen, daß der Glaube an die Wirksamkeit der Heilkunde erschüttert, das Zutrauen zu dem Arzte vielleicht mehr als je wankend geworden ist. Konnte es aber wohl anders kommen? Die Aerzte haben den Unmündigen die Waffen in die Hand gegeben, und nun auch mit diesen die Folgen ihres Miß- griffes zu tragen. Sollte es mir gelungen sein, die Grundzüge eines getreuen Bildes der Volksmedicin entworfen zu haben, so wäre zugleich auch der Beweis geliefert, daß dieselbe in ihrer jezigen Gestalt auf den wahren Namen einer Heil- kunde kaum Anspruch machen kann. Häufiger zum Unheile, als zum Heile führend, bedarf sie nothwendig einer Um- gestaltung, wenn sie erfreulichere Resultate liefern soll. Diese Umgestaltung erfordert aber einerseits eine Zurück- führung auf engere Gränzen, andererseits eine veränderte, theilweise sogar erweiterte Wirksamkeit innerhalb derselben. f 17 Wenn in der frühesten Zeit der Inbegriff des gesamm- ten ärztlichen Wissens bei dem Volke zu suchen war, so mußte sich dieß ändern mit der Ausbildung des ärztlichen Standes. Seitdem ist die Volksheilkunde darauf ange- wiesen, eine zwar scheinbar untergeordnete, nichts desto weniger aber höchst einflußreiche Rolle zu spielen, wenn sie ihrer wahren Aufgabe zu entsprechen trachtet. Diese kann aber der Natur der Sache nach in nichts Anderem bestehen, als die Gesundheit zu erhalten, drohende Krankheiten zu verhüten, ausgebrochene von untergeordneter Bedeutung durch diätetische oder gelinde arzneiliche Mittel zu behandeln. Dabei muß aber der Nichtarzt genau von den Gränzen seiner Wirksamkeit unterrichtet sein, um die Fälle beurtheilen zu können, in welchen ärztliche Hilfe nicht ohne Gefahr zu umgehen ist. Ausnahmsweise darf und soll sogar die Volksheilkunde in das eigentliche Gebiet des ärztlichen Be- rufs eingreifen; so bei plöglichen Unglücksfällen, Vergif- tungen, Scheintod u. dgl., wo die Kenntniß der ersten nothwendigen Hilfeleistungen unabweisbares Bedürfniß ist. Ohne hinsichtlich der Diätetik vielfach Gesagtes zu wiederholen, ohne in eine Angabe der Volksmittel selbst einzutreten, glaube ich mich darauf beschränken zu dürfen, die noch zu wenig gewürdigte prophylaktische Bedeutung der Volksheilkunde etwas näher zu beleuchten. Von dem Grundſaße ausgehend, daß Verhütung der Krankheiten die würdigste Aufgabe der Heilkunde sei, muß die Nothwendigkeit einleuchten, den Nichtarzt mit allen schädlichen Verhältnissen vertraut zu machen, welche der Arzt im gegebenen Falle meistens zu spät entdeckt, um den- 2 18 felben mit Erfolg entgegen zu wirken. Die Volksheilkunde muß eine vorherrschend prophylaktische werden, wenn sie zum wahren Wohle des Volkes führen soll. Die gewöhn- lichen diätetischen Vorschriften genügen zu diesem Zwecke nicht, da die schwerste Kunst, die Lebensordnung des Ein- zelnen nach allgemeinen diätetischen Grundsäzen zu bestim- men, bis jest wenigstens nur ausnahmsweise bei dem Nicht- arzte zu suchen ist. Dieß gilt besonders da, wo Krankheit näher bevorsteht. Da aber gerade in Beziehung auf dro- hende Krankheiten die gehörig geleitete diätetische Behand- lung mehr leistet, als die arzneiliche, so muß sich hier ein segensreicher Wirkungskreis der Volksheilkunde eröffnen, zu welchem freilich der Weg kaum angebahnt ist. Verhütung der Krankheit ist auf doppeltem Wege möglich, durch Aufhebung der besonderen Geneigtheit, An- lage, und Abhaltung der diese begünstigenden Einflüsse. Da sich der Mensch kaum jemals allen Schädlichkeiten ents ziehen kann, so ist der erstgenannte Weg im Allgemeinen der zuverläßigere. Die besondere Krankheitsanlage läßt sich feltener direkt heben, als indirekt so beschränken, daß ſie nicht zur Entwicklung gelangen kann. Die Möglichkeit dazu liegt außer der Kenntniß ihrer selbst in der Kenntniß der Bedingungen, unter welchen sie in Krankheit übergeht. Heben wir diese auf, oder führen wir entgegengesezte her- bei, so muß auch der Ausbruch der Krankheit vereitelt, mindestens erschwert, verzögert werden. Alle Krankheitsanlagen sind an besondere Organe oder Systeme gebunden. Viele derselben schlummern so lange, bis die damit behafteten Theile in auffallenderer Weise in den gesammten Lebensprozeß eingreifen. Dieß geschieht 19 während der normalen Entwicklungsvorgänge, deren Leitung unter solchen Umständen doppelt wichtig sein muß, da ſie an sich schon eine größere Geneigtheit zum Erkranken be- dingen. Die zweckmäßige Behandlung neugeborener und zahnender Kinder, die gehörige diätetiſche Berücksichtigung der Pubertätsentwicklung, Menstruation, Schwangerschaft, Geburt, des Wochenbetts sowie der climakteriſchen Jahre bei dem weiblichen Geschlechte, ist darum in prophylaktiſcher Beziehung besonders einflußreich. Ohne aber bei diesen anderwärts auch schon aus diesem Gesichtspunkte betrach- teten Verhältnissen zu verweilen, glaube ich einen bisher zu wenig gewürdigten Gegenstand zur Sprache bringen zu müſſen, nämlich die Wahl des Berufs. Von der Natur bestimmt, seine geistigen und körper- lichen Anlagen möglichst vielseitig auszubilden, wird der Mensch in Folge der gesellschaftlichen Einrichtungen zu einer einseitigen Lebensentwicklung genöthigt. Jeder Beruf muß aber eine solche mehr oder minder bewirken durch vorherr- ſchende Begünstigung oder Beschränkung einzelner Lebens- richtungen auf Kosten anderer, wozu noch vielfache, mit der Ausübung selbst verbundene Schädlichkeiten hinzukommen. Ist der nachtheilige Einfluß durch die eigenthümlichen An- lagen und Krankheiten der verschiedenen Stände erwiesen, so spricht doch der Umstand, daß Viele einen an sich schäd- lichen Beruf ohne besonders üble Folgen ausüben, für die Möglichkeit, durch gehörige Berücksichtigung der dazu erforderlichen Eigenschaften bei der Wahl desselben manchen Gefahren vorzubeugen. Diese müssen sich aber vergrößern, wenn derselbe Beruf Generationen hindurch von dem Vater auf den Sohn übergeht, und wie gewöhnlich vor vollen- deter Körperreife ergriffen wird. In dieser Periode, wo 20 so manche Anlagen besonders gerne in Krankheit übergehen, zu einer sizenden Lebensweise verdammt, um fortan die Welt nur an Sonn- und Feiertagen zu erblicken, muß auch eine kräftige Natur verkümmern. Die Ausübung eines der Neigung widerstrebenden Berufs ruft besonders noch psychische Nachtheile hervor. Auch in den höheren Ständen ist ein verfehlter Beruf oder die in Folge der Beruflosigkeit eintretende Unzufriedenheit als wichtige Quelle mancher mehr und mehr einreißender Uebel unserer Zeit, der Hypo- chondrie, der vornehmen Blastrtheit sowie des mit sich und der Welt zerfallenen Wefens der Europamüden zu bezeichnen. Bei der Unmöglichkeit, diesen hochwichtigen Gegenstand hier zu erschöpfen, muß ich mich auf die Bemerkung beschränken, daß eine umsichtige Waht des Berufs in prophylaktischer Beziehung selbst einen direkten Nugen gewährt, in sofern dadurch manche Krankheitsanlagen aufgehoben werden kön- nen, während wir häufiger freilich die entgegengesezten Folgen wahrnehmen. Der Arzt wird nur ausnahmsweise hierbei berathen, die medicinische Polizei kann sich wegen des Conflikts mit der persönlichen Freiheit kaum einmischen, so daß Belehrung und Aufklärung des Volkes über diese feine wichtigsten Interessen in hohem Grade Noth thut. Andere hierher gehörige Verhältnisse kann ich leider nur noch kurz als Gegenstände der prophylaktischen Volks- heilkunde bezeichnen; so das Verhalten bei epidemischen, endemiſchen und ansteckenden Krankheiten, die Lebensordnung in Bezug auf die durch den Einfluß der Jahreszeiten und des Klimas bedingten Anlagen. Leztere verdienen in un ſerer Zeit um so mehr Berücksichtigung, als so viele Un- glückliche, welche ohne die mindeste Kenntniß der ihnen von Seite der klimatischen Einflüsse drohenden Gefahren - 21 den heimathlichen Boden verlassen, auch jenseits des Oceans auf unsere Theilnahme gerechten Anspruch haben sollten. Manches wäre noch anzudeuten, manches Angedeutete näher zu begründen; aber die Zeit drängt, und ich sehe mich genöthigt, hier abzubrechen, um noch einige Augen- blicke für die Erörterung der Ausführbarkeit der gemachten Vorschläge zu erübrigen. Die Verwirklichung einer prophylaktischen Volksheil- kunde ſezt Kenntnisse voraus, welche dem Volke noch großen- theils abgehen. Obgleich der Belehrung zugänglich, wenn fie in geeigneter Weise geboten wird, tauscht doch das Volk sehr schwer veraltete Vorurtheile gegen neue Wahrheiten aus. Es dürfte darum vor Allem Noth thun, durch zweck- mäßige Einwirkung auf die empfänglichen Gemüther der Jugend den Weg zu einer allmälig tiefer in den Kern des Volkes eindringenden Belehrung und Aufklärung über die Gesundheitsverhältnisse zu bahnen. In den Volksschulen, wo so manche ferner liegende Gegenstände betrieben werden, müßte die Naturgeschichte des Menschen, von welcher mancher sonst Gebildete kaum einen Begriff hat, nebst den Elementen der Diätetik und der Lehre von den wichtigsten Giften in den Unterrichtsplan aufgenommen werden. Auf den höhern Lehranstalten müßten populäre Vorträge über Anatomie, Physiologie und Diätetik gehalten werden, welche außer dem direkten Nußen für jeden Gebildeten größtentheils zugleich die beste Vorschule für das Studium der Psycho- logie und Philosophie überhaupt abgeben würden. Wenn auch langsam, so dürften doch auf diese Weise allein mit Sicherheit Kenntnisse unter dem Volke vorbereitet werden, welche dasselbe empfänglich machen müssen für die erst { 22 ſpäter zu ertheilenden direkten Belehrungen durch geeignete Schriften. Das lebendige Wort wirkt kräftiger als der todte Buchstabe. Ohne die Vorbedingung einer von der Jugend ausgehenden Aufklärung dürfte jeder Versuch einer Umgestaltung der Volksheilkunde für jezt an der Ausfüh- rung scheitern. Möchte ich mich hierin getäuscht haben! Der angedeutete Weg ist ein beschwerlicher, zum Theil ungebahnter, das Ziel ferne, aber nicht unerreichbar. 1 Skice! Beschreibung der PARSONS Straf A z u alt WIBRARY University of MICHIGAN Freiburg im Breisgau von Dr. Wilderich Weick. 1 Der Sünder soll leben und sich bessern, aber nicht untergehen. Freiburg im Breisgau, gedruckt bei Franz Xaver Wangler. 1 8 29. Einleitung. Noch vor wenigen Jahrzchenden boten die Gefängnisse und ihre Bewohner dem Menschenfreunde faßt durch- gehends ein gräßliches Bild. In feuchten, verpesteten Gebäuden faßen oft fünfzig und mehr der Unglücklichen in einem und demselben unreinlichen, lichtlosen und häufig unterirdischem Gemache, bei schlechter Verpflegung, von gewinnsüchtigen Kerkermeistern willkührlich, nicht selten fklavisch behandelt. Der ausgelernte, in Schandthaten ergraute Böse- wicht, wie der, den nur Schwäche und Irrthum zu einem Bergehen verleitete; der naschhafte Knabe, wie der schamlose Verleger der öffentlichen Sittlichkeit; ge- fallene Jungfrauen und Freudenmädchen, Verdächtige und Schuldige, Betrüger, Meineidige, Diebe, Straßen- räuber und Mörder, ia fogar männliche und weibliche Verbrecher Alles durcheinander. Ohne irgend eine Beschäftigung, ohne alle Aufmunterung zum Guten, zum` Befferwerden, ohne deu geringsten Unterricht, blos dem 1 2 natürlichen Triebe der Geselligkeit und Mittheilung fol- gend, der schnell die Gefangenen befreundete, wurde in Zoten und unflätigen Liedern, in Erzählung begangener Frevel, listiger Gaunerstreiche und gelungener Betrüge- reien jedes beſſere Gefühl zerstört. Alles, was der Müßiggang Lasterhaftes crzeugt, und alles, was das Laster Empörendes in seinem Gefolge mit sich führt, wurde in diesen Höhlen des Verderbnisses mitgetheilt. In Gefängnissen warb der Bösewicht neue Bösewichte; der Schwache, der Leichtsinnige wurde zum vollendeten Verbrecher; die Gefängnisse waren die Schulen, die eigentlichen Treibhäuser des Lasters, und das Gesetz selbst, welches die Erziehung der Kinder leiten, die Tugend der Frauen schüßen, den verführten und irregeleiteten Jüng- ling bessern soll, brachte täglich neue Opfer in diese schauderhaften Schlünde der verwahrlos'ten und ver- wilderten Menschheit. - Mit dem scharfsinnigen Beobochter der Gefängnisse, dem edlen Britten Howard beginnt eine neue Epoche, indem durch ihn ein regeres Streben für Besserung der Gefangenen und der Gefängnisse bewirkt wurde. Zur Ehre der Menschheit gewann auch in der Strafrechts- geseßgebung die Befferungstheorie ein immer größeres Ansehen; man lernte begreifen, daß die Gerechtigkeit den Schuldigen nicht zu peinigen, sondern nur den Verlauf seiner Verbrechen zu hemmen beabsichtige, und zum abschreckenden Beispiel derer, die von einer ähn lichen Lebensart sich versucht fühlten, die Einsperrung gebiete; und so fing man an, die Kerker allmählig in Verbesserungs-Anstalten umzuwandeln, wo man auch den Verbrecher als Mensch betrachtet, und alles anwendet, sein durch die Gewalt der Leidenschaft und Verhältnisse verwildertes Gemüth und sein verdorbenes Herz zu bes- fern, und dem Recht und der Tugend wieder zugänglich zu machen. Seither haben Engländer, Franzosen und Niederländer bis auf den heutigen Tag das Gefängniß- wesen zum Hauptgegenstand ihrer Fürsorge und fort- schreitenden Forschung gemacht. Auch in unserm Vater lande wurden Untersuchungen über Gefängnisse, Gefan- gene und Verbrecher häufiger; Männer wie Wagniz, Gruner, Joseph Frank, Spangenberg und Hartleben haben sich unvergängliches Verdienst um die unglückliche Menschheit erworben. Und eben fezt gewinnt dieses Studium eine neue Anregung mit dem glücklichsten Erfolg durch den verchrungswürdigen Dr. N. H. Julius in Berlin, der mit seinem Buche über die Gefängnißkunde die Resultate einer Reife für diesen Zweck durch England, Schottland und Frr land enthaltend die Grundlage einer Gefängnißwissen- schaft gelegt haben dürfte. Regierungen und Einzelne haben fast in allen Ländern Spanien und Portugal ausgenommen wetteifernd — eine in der Geschichte der Menschheit höchst erfreuliche Zusammenwirkung — mit den größten Anstrengungen und Opfern die religiöse und sittliche Besserung der Miſſethäter zu befördern unter- nommen, und die wohlthätigsten Resultate herbeigeführt. In den Hauptstädten: London, Paris, Amſterdam, Ber- lin und Petersburg sind förmliche Vereine für diese wohlthätigen Zwecke entstanden, der vielen Lokalvercine an den Orten der Strafanſtalten nicht zu gedenken. Auch unsere erleuchtete und menschenfreundliche Regierung, die, glanzlos und im Stillen des Guten so viel schafft, hat seit einer Neihe von Jahren diesem edlen Zwecke alle Aufmerksamkeit gewidmet, und nichts ver- fäumt, den elenden Zustand der Gefangenen zu erleich- tern, und die Gefängnisse gleichsam zu Verbesserungs- Anstalten umzuwandeln. Bereits i. J. 1819 hat unser durchlauchtigter Fürst, deſſen väterliche Fürsorge ſich auch bis in die Wohnungen des Elends und Jam- mers erstreckt, allerhöchst geruht, die großherzog liche Staatsanstalten - Commiſſion ins Leben zu rufen, in deren Wirksamkeit fast ausschließlich die Zucht-, Corrections- und Irren-Häuſer gehören. Nur so ſchien es möglich, einem so wichtigen Gegenstande die ungetheilte Sorge zuzuwenden. Eine genaue Beschreibung der Straf- Anstalt zu Freiburg, ihrer innern Einrichtung, Hausordnung, Ver- faſſung u. s. w., die wir hier beabsichtigen, möge als 5 sprechender Beweiß dienen, wie weit unsere Gefängnisse vorangeschritten, und wie wenig obiges traurige Bild, das an manchen Orten noch, mehr oder weniger, seine richtige Bezeichnung finden mag, auf unsere Verwah- rungsanstalten paßt. Bevor wir jedoch auf die hiesige Strafanstalt selbst übergehen, erlauben wir uns noch einige Säße über wohleingerichtete Gefängnisse im Allgemeinen voraus zu schicken, die etwa bei Beurtheilung der nachbeschriebenen Anstalt als Maaßstab dienen könnten. Es ist ein unbestreitbarer Saß, daß der zu be- ftrafende Verbrecher, den der Staat aus der Reihe sei- ner Glieder herausnimmt, und ihn zur Sühne für be gangene Frevel der Freiheit beraubt, mit dem Antritt seiner Strafe auch der Fürsorge des Staats für seine sittliche Besserung anheimfällt. Gebessert, moralisch er- starkt soll der Sträfling in die bürgerliche Gesellschaft zurückkehren, weil nur in wirklicher Besserung die Garantie liegt, daß er nicht zum zweitenmale das Gefeß und die bürgerliche Ordnung frevelnd übertritt. Auße rer und moralischer Zwang ist daher nöthig, um einen Verbrecher nach überstandener Strafzeit mit Sicherheit dem bürgerlichen Leben wieder zurückgeben zu können. Es ist aber einleuchtend, daß hierbei, wenn auch nicht alles, doch das Meiste auf die Gefängnißfe, thre innerc Einrichtung, Hausordnung u. f. w. ankommt, wenn Bes ferung was die Hauptsorge des Staates seyn muß — erreicht werden soll. - Bei einem wohleingerichteten Verwahrungsorte, der seinem Zwecke genügen soll, müssen aber unsers Dafürhaltens folgende Hauptpunkte berücksichtiget werden. a) Sicherheit und Unschädlichmachung des Sträflings, b) Beaufsichtigung und Auf- sichtspersonal, c) Arbeit und Beschäftigung, d) Klassen-Abtheilung, e) Gesundheit, f) Unterricht. Eine nähere Betrachtung dieser Punkte, die auch an und für sich schon einleuchtend sind, halten wir hier für überflüßig, da wir bei Beschreibung der hiesigen Anstalt sie in ihrer Anwendung zu betrachten Gelegenheit finden, und so in den Fehler der Wieder- holung fallen würden. *? 1 Die Strafanſtalt zu Freiburg. I. Das Gebäude. Daffelbe liegt etwas erhöht am westlichen Ende der Stadt, und ist mit dieser nur auf der hintern Seite in Verbindung und zwar gegen Norden durch die Zuchthaus- gasse, gegen Nord-Ost durch die Löwengasse, wo die Hauptpforte zur Anstalt sich befindet, gegen Often durch die Hirschgasse, von wo die große Einfahrt in den Hof geschicht; gegen Süden und Westen aber hat die Anstalt eine ganz freie Aussicht, und ist auf drei Seiten mit einem sehr geräumigen Hofe umgeben. Das Ganze um- schließt eine ungefähr 20 Schuh hohe Mauer. Innerhalb des Hofes befinden sich noch folgende Gebäude: Auf der östlichen Seite das Waſchhaus mit einem Flußbad, das Todtenhaus und eine Aschkammer. Auf der südwestlichen Seite, so lang das Hauptgebäude ist, ſteht mit ersterem paralell laufend, ein zweistöckiges Gebäude, 237 Schuh lang; im Centrum desselben befindet sich im untern Stock, zur ebenen Erde, das Militär- Wach-Zimmer, und im obern Stock ein Wach- und Schlaf-Zimmer für einen Theil der Aufseher; im rechten Flügel sind, sowohl tm *) Vergl. beiliegenden Situationsplan. 8 erflen als zweiten Stockwerk, die Atteliers und Magazine für die Leinen-Fabrik, und auf dem linken in beiden Stücken die Werkstätten der Schreiner, Schlosser, Dreher, Zimmerleute, Kübler, Schuster, Schneider; ausserdem einige besondere Gefängnisse, die Holzremise und das Dekonomie-Locale für den Verwalter. Auf der westlichen Seite befindet sich für die Mar- morfabrik: Der Sand-Schoppen, die Sand - Wäsche, Schlämni-Maschine, Marmor-Säge, Drch-Maschine und Steinhauer-Hütte. - Alle diese Nebengebäude sind jedoch ſo conſtruirt, daß sie dem Hauptgebäude weder Licht noch Luft rauben. Das Hauptgebäude der Anstalt, 227/lang, welches auf der Süd- und Südwest-Seite drei und auf der Nord- und Oft-Seite zwei Etagen hat, ist folgendermaßen eingetheilt: Das Centrum bildet eine Haus-Kapelle und das Stiegen- haus. Im dritten Stock des rechten Flügels ist die Kanzlei, das Hand-Magazin und die Wohnung des Ver- walters; auf dem linken Flügel befinden sich für die weib- lichen Gefangenen zwei Arbeltſäle und ein Speiſeſaal, zwei Schlaffäle, cin Krankenzimmer, ein Weißzeug- Magazin und die Wohnung der Aufseherin. Im zweiten Stock des linken Flügels find ganz ab. gesondert: die Krankenzimmer für die männlichen Sträf- 9 linge und sechs Schlaffäle für die gefunden Sträflinge; ferner befindet sich in diesem Stockwerk neben dem Schlaf- zimmer der gefährlichsten Gefangenen ein Schlafzimmer für einen Aufseher. Im untern Stock, zur ebenen Erde, ist im Centrum ein Vorplas mit einem Brunnen, wo zugleich die Feuer- Löschgeräthschaften verwahrt sind; im linken Flügel ist die Marmorfabrik in drei großen Arbeitssälen, ein ab- gesondertes geräumiges Zimmer für das Arbeitsmaterial und für die Instrumente; ferner das Wollenspinn- Geschäft in einem Saal und ein Wach- und Aufenthalts- Zimmer für das Aufsichtspersonal; auf dem linken Flügel sind dann ein Verhörzimmer, zwei große Speiſeſäle für die männlichen Gefangenen, das Lokal für die warmen Bäder, das Brodmagazin, das Plattenmagazin für die Marmorfabrik, zwei Blockgefängnisse, und vom Jnuern des Gebäudes getrennt, die Küche nebst Aufenthalts- zimmer des Kostgebers. Durch den nord-östlichen Theil des Gebäudes flicßt ein 64 Schuh breiter und 3 tiefer Kanal, in den alle Abtritte und sonstige Abflüsse geleitet sind, wodurch jeder üble Geruch in der Anstalt vermieden wird. Die Bau-Aufsicht ist dem jeweiligen Bezirks - Ball- meiſter übertragen; zur Zeit dem Bezirks - Baumeißer 10 1 Lumpp, dessen besondere Thätigkeit und Aufmerksamkeit für die Anstalt alle Anerkennung verdienen. Die Unter- haltung des Gebäudes geschieht gegenwärtig, so viel möglich, durch die Verwendung der Sträflinge; bereits seit zwei Jahren sind alle Bauveränderungen durch sie ausgeführt worden. Das Material wird von der Ver- waltung angeschafft. Die Lage des Gefängnisses ist gesund, von drei Seiten frei, und gestattet hinreichende Lufterneuerung, was schon daraus ersichtlich, daß es höher als die Stadt licgt, und früher für ein Militärhoſpital bestimmt war; überdies sind die Zimmer und Säle durchaus 13′ hoch, und, im untern. Stockwerk wurden alle Gefängnisse und Schlafsäle verbannt, und nur einige Zimmer zu Atteliers, Speiſe - Sälen und zwei Blockgefängnissen verwendet. Im Nothfall höchstens werden bei Disciplinarstrafen für in der Anstalt begangene Vergehen diese Blockgefängnisse zur Einsperrung benüßt. Einen ungemeinen Vortheil ge- währt, namentlich für die wieder genesenden Kranken, der geräumige und jederzeit sehr reinlich gehaltene Hof- raum, in welchem den Sträflingen bei günstiger Witte- rung von Zeit zu Zeit in frischer Luft Bewegung zu machen gestattet wird. Dagegen entbehrt die Anstalt einen Garten inner- halb der Ringmauer. Allein bei einer etwa nöthigen 11 Bergrößerung könnte leicht ein solcher erworben werden, indem auf der Nordwestseite unmittelbar ciner anstößt. Nach der gegenwärtigen Eintheilung der Schlaf- und Arbeitssäte können in der Anstalt 160 gesunde männ liche und 40 gesunde weibliche Gefangene verwahrt werden. In den zwei männlichen Krankenzimmern ist bequem für 23 und im weiblichen für 7 Personen Naum. Sollte aber für den Verwalter eine Wohnung ausser dem Hauptgebäude ausgemittelt werden, so könnte man die Atteliers und Schlaffäle vermehren und vergrößern; mau könnte noch mehrere Sträflinge unterbringen, zweckmäßiger beschäftigen, und, was besonders wichtig ist, nach Con- duiten abtheilen. Es würde dadurch noch der weitere Uebel stand vermieden, daß alle Besuche, die nur der Person des Verwalters und seiner Familie gemacht werden, nicht mehr durch das Hauptgebäude giengen. Es versteht sich übrigens, daß auch diese Wohnung innerhalb der Ring- mauer sich befinden müßte, und die Aufsicht, welche der Verwalter über das Ganze haben muß, darunter nicht leiden dürfte. Unsers Wissens hatte man schon früher von Seite der höchsten Behörde diesen Plan, desfeu Aus- führung aber wieder unterblieb. - Durch die ganze Anstalt fließt endlich ein 3 breiter Kanal; am Einfluß ist das Flußbad angebracht, und am Ausfluß aus der Anstalt treibt er die Marmorsäge 12 maschine. Außerdem sind in der Anstalt vier laufende Brunnen des reinsten Quellwassers, wovon einer in der Vorhalle des Gebäudes, der zweite in der Küche, der dritte bei der Sandwasche, und der vierte im Hofe sich befindet; dieser lettere ist mit einem großen Wasser- behälter umgeben, zur Fürsorge bei etwaiger Feuers- gefahr. 1 II. Beamte und Aufsichtspersonal. Die Ober-Aufsicht und Leitung in jeder Hinsicht, aber auch die alleinige Verantwortlichkeit hat der Ver- walter der Anstalt. *) In polizeilicher Hinsicht, wie *) Gegenwärtiger Verwalter if Herr &ang, Nitter des Carl Friedrich Militär-Vervienstordens, durch geheimes Kabinets - Rescript im Dezember 1826 zum Vorsteher diesseitiger Strafanstalt ernannt, ein Mann, der durch seine militärische Laufbahn, wie durch seine neun- jährigen Dienstleistungen als Sekretär der Staats- Anstalten-Commiſſion jene Kenntnisse sich erwarb, die ein solches Amt erfordert; der Menschenliebe und Milde mit Ernst und nöthigenfalls auch mit Strenge zu verbinden, und durch unermüdeten Fleiß und Thätig- keit in die nunmehr eingeführten Gewerbe eine solche Negsamkeit zu bringen weiß, daß der Absicht unserer hohen Regierung ganz entsprochen wird. - Keine Härte und Grausamkeit, wohl aber Ernst und nöthigenfalls Strenge sind einem solchen Be- } L 13 zur Aushülfe im Schreiberei-, Rechnungs- und Fabrit wesen ist ihm ein Scribent und ein Decopist beigegeben. Das Aufsichtspersonal, unmittelbar dem Verwalter ge horchend, besteht aus: a) einem Oberzuchtmeister, b) sieben Zuchtmeistern, c) einer Zuchtmeisterin, d) einem Werkmeister bei der Marmor-Fabrik, e) einem Ober- und einem Unter-Werkmeister bei bei der Leinen - Fabrik, f) einem Werkmeister bei dem Woll- und Spinn- geschäfte, g) einem provisorischen Zuchtmeister bei der aus- wärtigen Schanzarbeit. Der Dienst des Pförtners wird im Turnus von sämmt- lichen Zuchtmeistern versehen. Besonderer Maschinen- Aufseher ist keiner angestellt; die spezielle Aufsicht führt der Werkmeister und in aufferordentlichen Fällen wird der Maschinen - Baumeister Haberstroh mit Aufträgen von der Großherzoglichen Staats-Anstalten - Commiſſion beordert. amten unerläßlich. Der Verfasser dieses Aufsatzes findet fich dem Herrn Verwalter beſonders zum Dank ver- pflichtet für die Freundlichkeit, womit er demselben alle Auskunft über die Anfalt ertheilte. 14 } Zur Beförderung sowohl der äußern als innern Sicherheit ist eine Militär- Wache angeordnet, aud einem Unteroffizier, einem Gefreiten und neun Soldaten bestehend, die Tag und Nacht drei Posten halten: an der Einfahrt in den Hof, in der Mitte des Hofraums und am nordwestlichen Ende deffelben. Beim Auf- und AV- zichen der Wache hat sich der Wachkommandant bei der Verwaltung zu melden, wo er jeden Tag einen Ausweis über den Stand der Sträflinge erhält, um daraus seinen Napport an das Großherzogt. Stadt-Commando zu fer- tigen; ebenso wird demselben täglich die im Hause ge- gebene Parole mitgetheilt. Weitere Pflichten der Wache enthält eine von Seite der Stadt-Commandantſchaft und Zuchthaus - Verwaltung entworfene ausführliche In- ſtruction. Die Hauswache vor und nach Mitternacht wird im Turnus von den Zuchtmeistern versehen. Die Subalternen, der Oberzuchtmeister, die Werk- meister, die Zuchtmeister und die Zuchtmeisterin, die Or- donanz, der Pförtner und Schanzauffeher erhalten über ihre Obliegenheit gleichfalls in ihren einzelnen Instructio- nen die nöthige Auskunft, und ihr Dienst wird-strenge durch den Verwalter kontrollirt; denn die Offizianten müssen auf das pünktlichste zu ihrer Pflicht angehalten werden, wenn Anstalten solcher Art leicht regiert werden sollen. Nur - 15 der Vorsteher ist für die Ideen verantwortlich, wodurch das Ganze belebt werden soll. Die Subalternen müssen weniger zu denken, aber desto mehr zu vollzichen haben. Die Gefangenen gehorchen frendiger und williger, wenn sie sehen, daß den Unterangestellten keine Willkühr ge- stattet ist, und daß sie nur trene Vollstrecker von Anord- nungen der Vorsteher find, die sie zu lieben, zu ehren oder zu fürchten Ursache gefunden haben. Auch der geringste Dienstfchler eines Angestellten unnachsichtlich geahndet, giebt dem Gefangenen die Ueberzeugung, daß ihm irgend eine Unregelmäßigkeit um so weniger durch- gehen werde. Ueberdies ist mit einer solchen Verfah- rungsart eine beſondere Belästigung der Subalternen keineswegs verbunden; denn Alles beruht auf Gewohn- heit; - und Ordnung, Regelmäßigkeit und pünktlicher Vollzug gegebener Vorschriften gewöhnt sich eben so leicht, als es schwer ist, den einmal herrschend gewordenen Geist der Unordnung und Willkühr zu verbannen. Die Ober- Aufsicht führt das Großherzogl. Mini ſterium des Innern, Staats- Anstalten - Commiſſion. Direktor dieser Commission ist Herr Staatsrath Reinhard, ein Mann von den humansten Grundsäßen und vorzüg- lichen Kenntnissen. Der Eifer dieſer Commiſſion und die ausgezeichnete Thätigkeit ihres Direktors insbesondere fuchen in Beziehung auf das Gefängnißwesen zu vollenden, was bereits unter Carl Friedrichs milder Regierung 1 16 begonnen wurde, um so den Absichten und Wünschen unſers 'gütigen und gerechten Fürsten zu ent- ſprechen; *) denn namentlich ſeit Ernennung des gegen- wärtigen Direktors, und des Dienstantritts des wirklichen Verwalters ist die hiesige Strafanstalt, und nur mit sehr geringem Kostenaufwand, auf den dermaligen Stand- punkt gebracht worden. Im Strafvollzug ist die Verwaltung denjenigen Großherzogt. Hofgerichten, welche über einen Inquisiten das Urtheil gefällt, untergeordnet, und hat ihre Berichte und vorgeschriebene Eingaben direkte dahin einzusenden. Dagegen hat aber das Großherzogt. Hofgericht des Ober- rheins die spezielle Aufsicht. Alle Quartal wird von einem der Räthe Inspection vorgenommen. *) Bereits in den Jahren 1752 und 1753 crließ der höchüselige Carl Friedrich die Verordnung, daß alle Gefängnisse, wo es nicht schon sey, oberhalb der Erde eingerichtet werden, und daß die Oberbeamten sich nicht mehr unterstehen sollen, nach vorhiniger Sitte, die Gefangenen bald durch Abbruch an ihrer kurzen Mahrung, bald durch Krummschließen, Entziehung des Lichts, oder des Strohes vom Nachtlager 811 einem schnellern Geständnisse der Wahrheit bewegen zu wollen. 17 In polizeilicher und adminiſtrativer Hinsicht erhält das Großherzogl. Dreisamkreis-Directorium von Seiten des Großherzogl. Hochpreißt. Ministeriums des Innern specielle Aufträge. Die Rechnungs - Abhör wird von der Großherzogl. Ober - Rechnungskammer vollzogen. III. Innere Einrichtung. A. Aufnahme der Sträflinge. Nach der Uebernahme eines Sträflings von dem Transporteur und Bescheinigung der Abgabe wird sein vollständiges National c. in das Aufnahmsbuch einge- tragen und gleichlautend in die speziellen Akten desselben; hierauf übernimmt ihn der Oberzuchtmeister - bei den weiblichen die Zuchtmeisterin – und läßt ihm die Haare abnehmen: in dem Inspektions-Zimmer wird er dann ganz entfleidet, und genau untersucht, ob er nicht etwa Instrumente, Geld zc. versteckt habe. Nach einem war- men Bade erhält er die Anstaltskleider, und seine mit- gebrachten, noch brauchbaren Kleider und Effekten werden bis zu seiner Entlassung aufbewahrt. — Sobald der Sträfling eingekleidet ist, wird er bei der Verwaltung vorgeführt, ihm die Hausordnung vorgelesen, die erforder- liche Ermahnung gegeben, und ihm vorläufig die Be- stimmung ertheilt, zu welchem Geschäft er verwendet wird. Ist dem Sträfling nach dem Urtheil der Willkomm 2 18 î zu geben, so geſchicht es acht Tage nach seinem Eintritt, wenn ein ärztliches Zeugniß vorliegt, daß man ihm denselben ertheilen kann; ist kein solches Zeugniß vor- handen, so wird er vom Physifat untersucht, und nach Befund die Strafe an ihm vollzogen, oder dem Hofge- richt angezeigt, daß der Willkomm wegen Krankheit nicht gegeben werden könne, von wo dann das Weitere verfügt wird. a, B. Kleidung der gesunden Sträflinge. Im Sommer besteht sie α. bei den männlichen 1) in Wamms 2) Weste 22 3) » `langen Hosen 4) Kappe " 5) Hemd 19 6) Halstuch "" von Zwilch. von Leinen. 7) » Sacktuch "7 8) leinenen Strümpfen und 9) Schuhen. >> Bei schweren Zuchthausstrafen ist die Kleidung halb schwarz, und halb grau, bei den gemeinen ganz grau, und damit keine Kleiderverwechslung statt finden kann, find alle mit Nummern bezeichnet. B. Bei weiblichen: 1) in Jacke 2) » Leibchen 3) " Nock von Zwilch. 1 19 4) "2 Kappe 5) " » Hemd 6) 77 Schürze von Leinwand. 7) 8) » Halstüch >> Sacktuch 9) 22 10) " leinenen Strümpfen und Schuhen. b. Im Winter d. bei den männlichen wie im Sommer; nur haben sämmtliche Sträflinge statt leinener, wollene Strümpfe, wollene Unterwämser und leinene Unterhosen. B. Bei den weiblichen ebenfalls wie im Sommer, nur erhalten sie wollene Unterröcke mit der gleichen Leibchen und wollene statt leinener Strümpfe. C. Die Kleidung der Kranken besteht bei den männlichen: Nebst dem übrigen Weißzeug, in langen, weiten, bis an die Brust reichenden Hosen und einem Ueberrock von weiß gebleichtem Zwilch. b. Bei den weiblichen: Gleichfalls nebst übrigem Weißzeug und Unter- rock, in einem Ueberrock am Halse geschlossen, und mit einem Gürtel um den Leib, von weiß gebleichtem Zwilch. D. Nahrung der gefunden Sträflinge : a. Die gewöhnliche Kost der männlichen und weiblichen Sträflinge beſteht: 2 * 20 Mittags in 112 Schoppen Suppe, 1 1/2 "} Gemüse, und zwar mit Abwechslung, wie die Jahrszeit es gestattet. Nachts in 1 1⁄2 Schoppen Suppe; und jeden Sonntag erhält die Person 1⁄4 Pfund gemäßtetes Rindfleisch ohne Knochen. b. Besondere Abgaben aus dem Verwaltungsfond. Diejenigen weiblichen Sträflinge, welche mit der Hauswäsche beſchäftigt find, erhalten aus dem Ad- miniſtrationsfond während dieser Arbeit: Morgens cine Suppe und einmal Fleisch. Den übrigen Sträflingen aber ist es freigestellt, aus ihrem täg- lichen Arbeitsverdienst (respective aus ihren Be- lohnungen) sich eine Morgensuppe geben zu kaffen. An den fünf Festtagen: Neujahr, Ostern, Pfing- ften, Christi Himmelfahrt und Weihnacht, erhalten fämmtliche Gefangene 1/4 Pfd. Rind- oder Schwein- fleisch, und an denselben Tagen, so wie an dem Geburts- und Namenstage des Landesfürsten 1/4 Maas Wein oder 1⁄2 Maas Bier. Das Brod ist von 2/3 Roggen und 1⁄3 Waizen- mehl gebacken; die männlichen Gefangenen erhalten täglich 1 1/2 Pfund, die weiblichen 1 1⁄4 Pfund. Bet jeder Ablieferung durch den Lieferanten wird es vom Verwalter untersucht, und wenn es nicht gut ausgebacken und nicht gewichtig ist, oder die 21 gehörige Mischung nicht hat, schlägt man es dem Lieferanten heim. c. Besondere Abgaben aus dem Guthaben der Sträflinge. Diejenigen Gefangenen, welche durch besondere Sittlichkeit, Fleiß und Geschicklichkeit sich aus- zeichnen, erhalten von Zeit zu Zeit an den Sonn- und Feiertagen 1/4 Maas Wein oder 1½ Maas Bier, Obst, Milch, Butter, oder dergl. und nach ihrem Bedürfniß Schnupftabak. d. Ankauf der Lebensmittel. Die besondern Abgaben besorgt die Verwaltung; die Kost für gesunde und kranke Sträflinge der jeweilige Kost-Lieferant. e. Bereitung der Speisen. Der jeweilige Koſt-Lieferant, mit dem ein beſon- derer Contract abgeschlossen wird, hat die Ver- pflichtung, gesunde yud nahrhafte Lebensmittel zu liefern. Sowohl der Verwalter, als die Aerzte, wie das Aufsichtspersonal, ſind verbunden, ſtrenge Controlle zu führen. Die zubereitete Kost wird t ä g- lich vor Abgabe abwechselnd von dem Verwalter, seinem Scribenten und dem Oberzuchtmeister verko- stet. Wenn Fleisch gekocht wird, so muß solches, bevor es in den Kessel gethan wird, dem Oberzucht- meister vorgewogen werden; und damit im Schmäl 22 2 zen keine Beeinträchtigung der Gefangenen gesche- hen kann, so muß der Zuchtmeister, welcher die Auf- sicht über den Hof und die Küche hat, gegenwärtig seyn; nur in seiner Gegenwart wird das Schmalz zu den Speisen in den Kessel gethan; das tägliche Quantum ist auf der Kost-Tafel durch die Ver- waltung bestimmt; bei Gemüsen, die erst nach völ- Liger Zubereitung überschmälzt werden, wie Grund- birnen, Mehlknöpfe u. dgl. wird die Quantität durch ein geeichtes Schäpfchen für jede Portion Speise bestimmt, E. Quartiere der gesunden Sträflinge und ihre Einrichtung. a. Das der männlichen besteht in 2 Speise Sälen. 17 Atteliers, 6 Schlaf - Sälen, 2 Blockgefängnissen. } b. Das Quatier der weiblichen Sträflinge besteht in 2 Atteliers, wovon das größte auch zum Eſſen und für die Nuhestunden benüßt wird, und in 2 Schlaf- Sälen. 1) Die Speise-Säle der männlichen Gefangenen find im Quadrat, mit Tischen und Bänken versehen woran in jedem Saale 80 Sträflinge bequem fißen kön- nen; die Tische haben Schubladen zur Aufbewahrung ihres Brodes, der Löffeln und Gabeln; die Meffer find 23 mit kleinen Kettchen am Tische angebracht. Ferner befin det sich im Saale ein kleiner Kasten für die Schreib- materialien; die Gebet- und Erbauungsbücher sind in einem Schaft aufgestellt. Auf der einen Seite des Saales ist ein Wasserbehälter zum Trinkwasser angebracht, und und unter demselben ein steinernes Becken zum Hand- waschen. In der Wand gegen die Küche befindet sich eine Winde, durch welche man die Speisen aus der Küche her- einbringt. Sämmtliche Speisen werden in zinnernen Schüsseln zu 4 Portionen auf den Tisch gebracht, wo dann die Sträfflinge mit blechernen Gefäßen, die ein bestimmtes Maas halten und nummerirt find, ihren An- theil ausschöpfen. 2. In den Arbeits-Sälen befindet sich nur das zum Geschäfte nöthige Geräth; wo etwa eiserne Werk- zeuge gebraucht werden, da ſind Kästen zur Aufbewahrung vorhanden. Auch sind in den Wänden Fächer ange- gebracht, in denen die Sträflinge ihr Brod aufbewahren können, und an jedem Brodschaft ist ein Meffer an einer Kette. Zum Trinkwasser ist eine Stüße vorhanden, und ein Gefäß zum Handwaschen. 3. Die Schlaf-Säle sind mit zweiſchläfrtgen Betten von Eichenholz versehen, und zwar in einer Entfernung von 2 1/2 Schuh. *) Nur gefährliche und *) An vielen Orten läßt man allmählig, wie in Spitä- lern, einschläfrige Bettstellen von Eisen verfertigen, die vor jenen in mancher Hinsicht den Vorzug haben. 24 mit Ketten belegte Gefangene, so wie fränfliche schlafen einzeln. Jedes Bett besteht aus einem Strohsack von 30 Pfund Stroh, einem Kopfpfühl, mit Spreu gefüllt, zwei Betttüchern von gebleichtem Hanfleinen, aus zwei wollenen Bettdecken, wovon aber im Sommer nur eine im Gebrauch ist. Zwischen jedem Bett steht ein Spuckkästchen, die Wände sind mit Zapfenbrettern versehen, und in jedem Saale stehen zwei Waschtische, worauf noch ein Behälter für das Trink- waſſer iſt; jeder Sträfling hat ein eigenes irdenes Waschbecken und ein Handtuch. Ein Nachttopf von Steingut wird in einem verschlossenen Kasten verwahrt. Die Beleuchtung geschieht durch zwei Laternen; und jeder Saal hat zur Beförderung der innern Sicherheit die nöthigen Beobachtungsfenster, durch die der wachhabende Zuchtmeister alle Viertelstunden nachzusehen, und zum Zeichen, daß er es wirklich gethan, an der Hausuhr viertel zu schlagen hat. Unterbleibt dies einmal, so muß es die Militärwache dem Oberzuchtmeister, und beim zweitenmal dem Verwalter anzeigen. 4) Die Block gefängnisse sind von zweierlei Art, für leichte und für schwere Hausstrafen; ersteres ist für den Winter mit einem Bett, im Sommer nur mit einer Pritsche versehen; lezteres ist finster, und hat nur die nöthigen Luftlöcher. Das leichte Block- gefängniß hat zwei Thüren mit verschiedenen Schlössern, so daß, wenn eine weibliche Gefangene cinsißt, die Zucht- 25 meisterin den Schlüssel zur äußern, der Obermeister den zur innern Thüre in Händen hats F. Beschäftigung der Sträflinge. Eine besondere Berücksichtigung verdient beim Gefäng nißwesen die Beschäftigung der Gefangenen, weil diese un- streitig eines der sichersten Mittel ist, den Verbrecher zu bes fern. Man kehre sich nicht an die Einrede, daß Menschen, die einmal an das Laster gewöhnt sind, sich nicht ändern lassen, sondern höchstens zur Verhehlung ihrer Verbrechen gezwungen werden, und daß nach erlangter Freiheit der alte böse Geist wieder seine Gewalt zu behaupten wiſſe. Wenn auch einzelne Individuen, im Schlamme des Lasters untergegangen, keiner Erhebung mehr sich fähig zeigen, so folgere man daraus nicht, daß bei allen, die einer entehrenden Strafe unterlagen, jedes moraliſche Gefühl erstorben sey. Ein altes Sprichwort belehrt uns: Müssiggang ist aller Laster Anfang; und suchen wir den Ursprung der meisten Verbrechen und Vergchen auf, so finden wir immer Mangel an Erziehung und Kenntniß eines Gewerbes, Armuth und Noth als die erste Veranlassung. Niemand, selbst der verdorbenste Bösewicht begeht das Böse um des Bösen willen, sondern weil er sich irgend ein Gut dadurch erwerben will, das er auf einem andern ehrlichen Wege zu erlangen nicht im Stande ist. Man gebe ihm die Mittel an die Hand, daſſelbe auf ehrlichem Wege zu crlangen, und ein vorzügliches Mittel 26 ist Beschäftigung. Leicht wird der Verbrecher in einem unbeschäftigten einsamden Gefängnisse noch tiefer in die Sünde versinken, während Arbeit ihn von bösen Gedanken abzieht, und der Uebung des Müssiggangs entreißt. Ohne alle Kenntniß irgend einer ernährenden Beschäftigung auf- gewachsen, täglich göttliche und menschliche Gefeße über- tretend, kömmt er zur Sühne für begangene Verbrechen in das Gefängniß; wird er nun auch hier zu keinem Gewerbe angehalten, das Unterhalt ihm zu gewähren vermag, und eben so unwissend entlassen, als er eintrat, so muß er nothgedrungen wieder zu seinem alten Hand- werk zurückkehren; und nicht selten beginnt er ießt weit schlimmer, als er vor seiner Bestrafung aufgehört hat. Allein noch einen weitern Vortheil gewährt die Beschäf tigung dem Gefangenen, indem sie auch seine physische Gesundheit befördert und er einen Sparpfenning ſich erwirbt ; abgeſehen davon, daß er dadurch auch einen Theil ſeines Unterhalts im Gefängnisse selbst trägt, und dadurch der Regierung, die mit dem Vollzug der Strafe und dem Unterhalte des Verbrechers belastet ist, eine Erſpar- niß verursacht. Aber die Beschäftigung darf seine Gesundheit nicht gefährden, ihn selbst nicht zur Maschine herabwürdigen, und so icdes feinere Gefühl der Sittlichkeit ersticken, statt erwecken; er soll durch die Arbeiten gebessert, nicht erbittert werden; das Gefängniß soll ihm als eine Austalt 1 37 ļ ▪ der Strafe, nicht aber der Qual erscheinen. Fede Regierung hat bei der Wahl der Arbeiten darauf zu achten, daß der Sträfling seine Lage durch einen Theil seines Verdienstes mildere, und seinen Unterhalt mittrage, daß ihm nach erstandener Strafzeit noch ein Theil seines Verdienstes mitgegeben werden könne zur ersten Bestrei- tung des Nothdürftigsten, und daß er, der ohne Kenntniß eines Gewerbes das Gefängniß betrat, in die bürgerliche Gesellschaft zurückgetreten, jezt fähig sey, ſeinen Unter- halt ehrlich zu gewinnen. Erfüllt die Art der Beschäf tigung diese Bedingung nicht, oder nur theilweiſe, ſo ist ſie unzulässig. Freilich muß, soll anders der in den Straf- und Besserungs-Anstalten gepflanzte Keim ſittlicher und bür- gerlicher Tugend nicht wieder erstickt werden, und die fündige und sinnliche Natur des Individuums die Aus- führung der bessern Vorfäße nicht scheitern machen, die Aufmerksamkeit und Sorge der Behörden sich noch über die Gefängnisse hinaus erstrecken, denn wie selten wird ein solcher Unglücklicher, ist er der Strafanstalt entlassen von seinen Mitbürgern freundlich aufgenommen! Wer wird diesen Zuchthausgesellen in Arbeit nehmen? heißt es überall. Wenn ein solcher auch den 'redlichsten Willen der Besserung in sich trägt, und durch Fleiß und Treue der bürgerlichen Gesellschaft sich wieder werth zu machen bestrebt, seinen Betheurungen wird nicht geglaubt, und er allenthalben zurückgewiesen. Und so wird er 角 28 gewiſſermaßen-genöthigt, seine Genoſſen, die er überall findet, wieder anfzusuchen. Er verzweifelt an der Mensch- heit, und stürzt sich aufs neue in Laster und Verbrechen an der bürgerlichen Gesellschaft, die ihn ausgestoßen. Wir sehen den Unglücklichen um so schneller dem Laster wieder ergeben, ie weniger wir uns verhehlen dürfen, daß plözliche ungebundene Freiheit zu sehr mit lang- Jähriger Gefangenschaft kontrastirt, und daß wir leicht zu viel wagen, wenn wir den Verbrecher, ohne Aufsicht und Bestimmung in die bürgerliche Gesellschaft zurück- treten lassen. Es genügt also nicht, den gefallenen Men- schen zu strafen, seine Besserung vorzubereiten, und durch die Erlernung irgend eines Gewerbes ihm den Weg zu seinem künftigen Unterhalt zu bahnen, er muß in der Gesellschaft auch mit Ernst und Liebe aufgenommen und behandelt, es muß schon vom Gefängniß aus seine Unter- kunft ihm angewiesen, und wo möglich, während einiger Zeit wenigstens sein Betragen einer genauen Aufsicht unterworfen werden. - Diese ausgesprochene Ansicht ist in hiesiger Strafanstalt bereits ausgeführt; die Ge- werbe sind in kurzer Zeit bewundernswerth vorange- schritten und werden auch künftig eine weitere Ausdeh- nung erhalten. a. Beschäftigungs-Arten der männlichen Sträflinge. a) Steinwaaren - Fabrik. Bousfiren, 1 29 Schneiden, Schleifen, Poliren, Drehen, Schnitzeln. B) Leinen - Fabrik, Hecheln, [ Spinnen, Hafpeln, Spulen, und Seiden- Baumwolle Kunst- und Webercy. gewöhnliche Leinwand- 7) Wollespinn - Geschäft: Vorreisen und Schlumpen, Schrubeln, Streichen, Wolle, Spinnen- Baumwolle, Haspeln. F) Auswärtige oder Schanz-Arbeit. Straßen Garten- Arbeit. Bau- Holzmachen und Hülfe beim Ausziehen. } 30 Handwerks-Arbeiten der / Schreiner, Dreher, Zimmerleute, Maurer, Schuster, Schneider, Kübler und Faßbinder, Schlosser, Strohflechter und Uhrenmacher. 7) Hausarbeiten: Hausschänzer und Krankenwärter. b. Beschäftigungs- Arten der weiblichen Sträflinge. a) Leinen-Fabrik: Spinnen, } Haspeln, Spuhlen, Weben und Seidewinden. B) Hausarbeiten: Nähen, Stricken, 31 Waschen, Hausschanze und Krankenpflege. G. Klassen - Abtheilung der Sträflinge. Nach dem Geschlechte sind die Gefangenen jest wohl überall getrennt, nicht aber nach den Verbrechen. Und doch ist die Abtheilung der Gefangenen nach dem Ge- schlechte sowohl, als nach Alter und Verbrechen im Ge- fängnißweſen cin äußerst wichtiger Punkt. Sie gewährt einen doppelten · Nußen. Einmal wird durch sie die innere Sicherheit befördert, indem durch Abtheilung der Sträflinge eine leichtere Beaufsichtigung möglich wird; größer aber und erfolgreicher, als dieser materielle Nußen, ist der Gewinn in sittlicher Beziehung, besonders da, wo Gefängnisse nicht blos Straf-, fondern auch Erziehungs- Anstalten seyn sollen. Man lasse darum nie den jun- gen Menschen, der aus Leichtsinn oder Noth, vielleicht sein erstes Verbrechen beging mit dem ausgelernten Spiß- buben in einer und derselben Zelle; nicht etwa das junge Mädchen, das aus Eitelkeit und Gefallsucht sich eines Fehlers schuldig gemacht, mit einer verworfenen Dirne; Zuchtpolizei- und Kriminal- Gefangenen sollten nie mit cinander in großem Verkehr stehen; noch weniger der, den das Gesez durch lebenslängliche Gefangenschaft zum bürgerlichen Tode verurtheilt, mit solchen, die einst wieder in die Staatsgeſellſchaft zurückkehren können; der Mör - 32 In der, der Näuber, der Verleßer der öffentlichen Sittlich keit, der gewaltsame Wollüstling dürfen nicht, ohne großen Nachtheil, in langer Berührung bleiben. — hiesiger Straf-Anstalt hat man, wie aus der Beschrei- bung der Localitäten hervorgeht, die weiblichen von den männlichen Sträflingen streng unterschieden; bei beiden Geschlechtern aber ist man darauf bedacht, die schlech- tern und verdorbenern von den bessern zu trennen, eben so die jüngern, wo möglich, von den ältern; selbst bei der Arbeit, wo sie übrigens immer unter Aufsicht sind, sucht man jede nähere Berührung zu verhindern. Ausser dieser Abtheilung nach Geschlecht, Alter und Verbrechen, wer- den die Sträflinge auch nach ihren Fähigkeiten eingetheilt. Jeder, der ein Handwerk erlernt hat, das in der Anstalt ausgeübt werden kann, wird unbedingt hiezu verwendet, und ist er ohne Gewerbskenntniß, so wird er dahin eingetheilt, wozu er Neigung und Talent zeigt, wenn nicht Gefährlichkeit des Gefangenen andere Ver- fügungen und Vorsichtsmaßregeln erheischt. H. Verdienst der Sträflinge und dessen Verwendung. a) Der männlichen. Diese sind rücksichtlich ihrer Belohnungen, respective Verdienstes, in vier Klassen eingetheilt : Die 1. Klasse erhält an den Arbeitstagen 4 kr. 3 fr. >> ,, 2 fr. دو 123 0 1 II. >> >> III. } 17 "} >> >> 2 IV. " >> 77 77 1 1 33 In die erste Klasse kommen solche Sträflinge, welche sich nicht nur durch besondern Fleiß, Geschicklichkeit und gute Sitten auszeichnen, sondern auch im Stande sind, in Abwesenheit oder Ermanglung eines Werkmeisters die übrigen zu unterrichten, und Aufträge von der Ver- waltung zu besorgen. In der zweiten Klasse sind diejenigen, welche sich durch gute Aufführung und Fleiß einer Belohnung würdig machen, und nicht nur gute, sondern auch viel Arbeit abliefern. In die dritte Klaffe gehören die, welche neben guter Aufführung ihre Arbeit pflichtmäßig erfüllen, aber in ihrem Gewerbe noch keine großen Fortschritte gemacht haben. In der vierten Klasse endlich befinden sich die Lehr- linge, deren Verdienst noch nicht in Anschlag gebracht werden kann; ferner jene Sträflinge, die sich ungehorsam und unfleißig betragen, oder überhaupt eines Haus- vergehens wegen bestraft werden. Zur Bezeichnung der Klassen trägt jeder Sträfling am rechten Oberarm ein Band; und zwar die erste Klasse ein rothes, die zweite ein gelbes, die dritte ein hellblaues; die Lehrlinge sind durch ein grünes, die, welche der Strafe wegen sich in der vierten Klasse befinden, durch ein schwarzes Band ausgezeichnet. 3 34 b) der weiblichen. Diese sind in fünf Klassen abgetheilt, und ihre Belohnung ist wegen ihres geringern Verdienstes, statt täglich, wöchentlich bestimmt. Die 1. Klasse hat wöchentlich 4 fr. 11. 3 fr. 2) 77 >> >> III. 2 fr. >> " >> "" IV. 1 fr. "2 12 1) 1) 2) V. ") "} 13 0 " ን Diese Abtheilung und Auszeichnung hat in kurzer Zeit die wohlthätigsten Folgen gehabt, und ist gewiß eines der vortrefflichsten Mittel, die Gefangenen an Fleiß, Ordnung und gute Aufführung zu gewöhnen. Die Er- fahrung hat gezeigt, daß selbst die verdorbensten Sträf- linge nicht schlechter seyn wollten, als ihre Mitgefangenen. Der Verdienst, den die Sträflinge auf diese Weise erhalten, wird alle Monat mit ihnen verrechnet und in ihr Conto. Current eingetragen. Seit dem ersten Juni v. I., als dem Anfang des Rechnungsjahres, hat jeder Gefangene ein Abrechnungsbüchlein in Händen, das ihm zur Controlle ſeines Guthabens dient. Von diesem Ver- dienst kann sich jeder an den Werktagen cine Morgenſuppe, und sonstige Bedürfniſſe, Schnupftabak u. dgl. anschaffen; von Zeit zu Zeit gestattet die Verwaltung Wein, Bier, Obst, Butter u. dgl. zu kaufen, wo jeder, der nicht gerade die Strafbinde trägt, sich darum melden kann. - Zieht es 35 aber ein Sträfling vor, durch seinen Verdienst sich etwas zu ersparen, so wird ihm bei der Entlassung sein Guthaben au ezahlt. Die Arbeits- und Erholungsstunden sind nach zwei Perioden bestimmt; vom ersten April bis Ende September ist die Arbeitszeit von Morgens fünf Uhr bis Abends acht Uhr festgesezt, und vom ersten Oktober bis Ende März von Morgens fünf bis Abends sieben Uhr. Die Erholungsstunden sind in der ersten Periode früh von 6 bis halb 7 Uhr, wo die Morgensuppe gereicht wird, und von 10 bis halb 11 Uhr; Mittags von 12 bis 1 Uhr, wo zu Mittag gegessen wird, Nachmittags von 3 bis halb 4 Uhr und Abends von halb 7 bis 7 Uhr; da wird zu Nacht gegessen. In der zweiten Periode, wo schon um 7 Uhr zu Bett gegangen wird, fällt die Ruhestunde zwischen 10 und halb 11 Uhr und von 3 bis halb 4 Uhr hinweg, und die Morgensuppe wird um 7, das Nachtessen um halb 7 Uhr verabreicht. Das Material zur Fabrikation wird von dem Ver- walter angeschafft, unter Zuzug der betreffenden Werk- meister, um dadurch sowohl rücksichtlich des Technischen gesichert zu seyn, als auch eine Controlle für den richtigen Ankauf zu beſizen. Das Arbeitsgeräth wird so viel 3 36 möglich von den Sträflingen selbst verfertigt; das hiezu nöthige Material: Eisen u. dgl. wird von hiesigen Arbeitsleuten geliefert. Rücksichtlich der Verwerthung ist für die Marmor- und Alabaster - Fabrikate von der Großherzogl. Staats- Anstalten - Commiſſion ein bestimmter Preis festgeseßt, um den sie entweder an Private verkauft oder an Com- miſſionäre, mit der Begünstigung einer Provision, ver- sendet werden. Im Leinen-Fabrikat besteht kein Hand- verkauf, indem man entweder nur auf Bestellung z. B. für's Militär arbeitet, oder mittelst einer Versteigerung die Vorräthe, salva ratificatione, veräußert. In Woll- und Seiden- Waaren wird nichts aus eigenem Fond auf das Lager fabrizirt, ſondern lediglich auf Bestellung, die sehr häufig eingeht. Ueberhaupt aber liegt in der Absicht der Verwaltung, so wenig als möglich auf eigenen Fond und Rechnung zu fabriziren, sondern durch fremden Verdienst den Erwerb für die Anstalt und dadurch eine reine Ein- nahme zu begründen. I. Sanitäts- Polizei und Krankenpflege. 1) Sanitäts- Polizei. Wenige Abschnitte im Gefängnißwesen bedürfen einer genaueren und sorgsameren Berücksichtigung als die Er- haltung der Gesundheit und die Herstellung der Kranken. Lufterneuerung, Reinlichkeit, Bewegung, Bekleidung und Ernährung sind in dieser Beziehung wesentliche Punkte. 37 a. Lufterneuerung. Täglich werden alle Gänge, Speise-, Schlaf- und Arbeits-Säle ausgelüftet und mit Wachholderfeuer aus- geräuchert. Die Eingangs erwähnte erhöhte Lage des Hauses befördert die Lufterneuerung ungemein, und unter- flüßt die Sorgfalt für die cinem jeden nöthige Luftmenge. Man berechnet, wie in den meisten Krankenhäusern, die dem Einzelnen nothwendige Luftmenge auf 750 800 Kubiffuß. b. Reinlichkeit. - Schon beim Eintritt in die Anstalt wird jeder Sträf- ling in ein warmes Bad gebracht und gereinigt; und dann erhalten sämmtliche Gefangene vom 1. September bis lezten May alle Monat ein warmes Bad für den ganzen Körper und alle 14 Tage ein warmes Fußbad. Vom 1. Juni bis leßten August wird das Flußbad täglich im Turnus angewendet. Die Badanſtalt überhaupt aber wird nur mit Zustimmung des Phyſikats und dessen Vor- schrift genau benüßt Des Morgens beim Aufstehens müſſen alle Gefangenen Hände und Gesicht waschen und den Mund reinigen; eben so die Hände, wenn sie von der Arbeit zum Essen gehen. — Den männlichen Sträflingen werden die Bärte alle acht Tage und die Haupthaare alle vier Wochen abgenommen. Auf diese Weise wird die Rein- lichkeit dem Gefangenen für seine spätere Lebenszeit gleichsam zur Gewohnheit. Aber nicht auf seine Verſon blos, auf die ganze Anstalt, die er bewohnt, muß sich Į 38 dieselbe erstrecken. Die Schlaf-Säle werden alle Monat aufgewaschen, jeden Tag ausgekehrt, gelüftet und ge- räuchert; die Strohsäcke des Jahrs zweimal gefüllt und die Betten alle vier Wochen mit frischen Leintüchern versehen; die Bettstellen sind angestrichen. Die Nacht- töpfe werden jeden Morgen an dem Kanal gereinigt, und bleiben dann bis 1/4 Stunde vor dem Schlafengehen in der friſchen Luft stehen. In jedem Saal find die erfor- derlichen Trinkwasser-Behälter und Waschtische aufgestellt. Die Arbeits-Säle werden alle Monate aufgewaschen, des Tags zweimal ausgekehrt, täglich geräuchert, und wie die Mannschaft von der Arbeit geführt ist, ausgelüftet. Die Speise-Säle und Tische, leztere sind mit Delfarbe angestrichen, werden alle acht Tage aufgewaschen, täglich gekehrt und gereinigt, und die Trinkwasser-Behälter drei- mal des Tages mit frischem Wasser gefüllt. Die Gänge und Abtritte müssen täglich gekehrt und ausgeräuchert werden, und leştere dreimal in der Woche aufgewaschen. *Die äußern Näume des Gebäudes werden wöchentlich nur zweimal, die Abzugs-Kanäle täglich gereinigt. Endlich werden alle Monate einmal die Kleidungstücke, Leibwäſche und Schuhe der Sträflinge besichtigt, und die Betten genau untersucht, ob sich nicht irgend eine Unreinigkeit oder gar Ungeziefer daran befindet. c. Bewegung in der freien Luft. Im Winter läßt man die Sträflinge alle Sonn- und Feiertage in kleinen Abtheilungen im Hof eine Viertel- 1 39 ſtunde auf- und abgehen; im Frühjahr, Sommer und Herbst dürfen sie jeden Sonn- und Festtag eine halbe Stunde, und an den Werktagen in den Freistunden von 10 bis halb 11 Uhr und von 3 bis halb 4 Uhr im Turnus in freier Luft sich erholen. So oft man aber ihnen diese Freiheit gestattet, werden zur Sicherheit die Militär- posten verdoppelt, und drei bewaffnete Zuchtmeister in dem Hof aufgestellt, die Oberaufsicht führt dabei der Ober- Zuchtmeister. d. Die Bekleidung der gesunden und kranken Sträflinge haben wir oben bereits beschrieben; eben so ist über die e. Ernährung der gesunden Gefangenen das Nöthige gesagt worden; die Kost für die Kranken wird unten bei der Krankenpflege ihre Stelle erhalten. 2) Krankenpflege. Sobald sich ein Sträfling krank meldet, so wird er unverzüglich von jeder Arbeit befreit, kömmt in das Krankenzimmer, und steht ganz unter ärztlicher Aufsicht. Die an innerlicher Krankheit leidenden Sträflinge werden vom Stadtphysikus besorgt, der zugleich die Oberaufsicht über die chirurgische Behandlung führt, und von Zeit zu Zeit sowohl die Kost der kranken, als die der gefunden Gefangenen zu untersuchen hat. Die äußerlichen Krankheiten behandelt der Ober-Wund- und 40 Hebarzt, der zugleich durch sein Personale das Abnehmen der Kopfhaare, wie der Bärte, besorgen läßt. Die Herren Aerzte sind vermög ihrer Inſtruction verpflichtet, die Kranken täglich zu besuchen, und erfordern es die Umstände eines Patienten, so müssen sie auch zwei- bis dreimal erscheinen. Ist der Physikus verhindert, ſo muß Ihm das Recepten-Buch, bevor es in die Apotheke abgeht, zur Einsicht nach Hause gebracht werden. Jedesmal wenn der Arzt seinen Kranken-Besuch macht, so wird es von dem Pförtner bemerkt, und in das Tagebuch der Verwaltung eingetragen. Die Abwartung der Kranken geschieht immer durch Sträflinge, die durch eine besondere Fnstruction über ihre Obliegenheit belehrt werden; der Oberzuchtmeister aber ist beauftragt, des Tages viermal das Krankenzimmer zu besuchen und nachzusehen, ob die Kranken gehörig besorgt werden. Und damit die Krankenwärter ihren Dienst bei Tag und Nacht zu versehen im Stande sind, so erhalten dieselben die Krankenkost, und Mittags und Nachts einen Schoppen Wein. Für die Kranken aber sind vier regelmäßige Kostarten bestimmt; nehmlich: ganze halbe 9 viertels Diät. } Koft und 41 Die Speisen selbst sind in dem Steigerungsprotokol über die Kostlieferung enthalten. Ausser diesen vier regel- mäßigen Kostarten werden dann, natürlich nach Um- ständen, auch noch besondere, Getränke und Speisen ver- ordnet; als: Wein, Bier, Milch, Mineralwasser; Eyer, Kalbsfüße u. dgl., was in den täglichen Kranken-Rapport eingetragen wird. Die nöthigen Arzneien werden von den hiesigen Apo- theken im Turnus geliefert, und alle Monat Rechnung darüber eingesendet; das Verordnungs-Buch wird jeden Tag vom Phyſikus unterzeichnet, und die Rechnung von der Militär-Revision geprüft.— Bei Todesfällen werden die Leichname auf die Anatomie der hiesigen hohen Schule abgeliefert, und von dem Professor der Anatomie das Ergebniß der Section an den Phyſikus abgegeben. Die Universität übernimmt, weil ihr alle Leichname überliefert werden, die Todtenfärge und Leichenkosten. Jedesmal am Ende des Jahres fertigt der Physikus einen voll- ständigen Jahresbericht nach den gewöhnlichen Rubriken, wo ausserordentliche Fälle und Beobachtungen noch bez sonders aufgeführt werden. Dieser Bericht geht durch die Großherzogl. Staats-Anstalten - Commission an die Großherzogl. Sanitäts-Commiſſion. Für bösartige Kranke ist eine besondere Diätenkammer eingerichtet, wo ihnen alle Verbindung mit den übrigen abgeschnitten ist, und sie lediglich auf die strengste Diät 42 beſchränkt sind. Ausser den gewöhnlichen, bereits' erwähn, ten Räucherungen der Gänge, Speise-, Arbeits- und Schlaf-Säle, werden die Krankenzimmer des Tages viermal mit Wachholderholz und zweimal mit Gewürzcſſig durch besondere Maschinen mit brennendem Spiritus aus- geräuchert. K. Unterricht der Sträflinge. Unwissenheit ist des Verbrechens Mutter, und unter Den mannigfachen Mitteln, die Gefangenen wieder auf moralische Wege zurück zu führen, steht der Unterricht oben an. Parum est coercere improbos poena, nisi probos efficias disciplina. Es ist aber natürlich, daß dieser Unterricht ſtufenweise eingerichtet werden und vom gewerblichen durch die Schule im Lesen, Schreiben und Rechnen zum religiösen und ſittlichen übergehen muß, wenn eine eigentliche Wiedergeburt des Verbrechers er- reicht werden soll. a. Bei jeder Fabrik erhalten die Sträflinge von den aufgestellten Werkmeistern den dahin gehörigen Unter- richt, und ausserdem sind bei jedem Fabrikzweig noch Sträflinge ernannt, die bereits hinlängliche Kenntniſſe fich erworben haben, um in Abwesenheit oder Ermanglung des Werkmeisters den Mitgefangenen die erforderliche Anleitung zu geben. Hauptsächlich aber wird bei Er- Ternung eines Gewerbes darauf Rücksicht genommen, daß die Sträflinge zu solchen besonders angehalten werden, welche geeignet sind, sie bet ihrer einstigen Freiheit hin- länglich zu ernähren. 43 b) Jeden Sonn- und Festtag wird Vor- und Nach mittags allen denen Sträflingen, die sich dazu melden, im Lesen, Schreiben und Rechnen Unterricht ertheilt. Ein eigener Lehrer ist hiefür freilich noch nicht angestellt, was sehr zu wünschen wäre, sondern bisher hat der Decopist des Verwalters das Amt des Lehrers in diesen Gegenständen versehen. c) Für die Sträflinge evangeliſcher Confeſſion iſt alle Sonn- und Feiertage, Vormittags um 11 Uhr, Gottesdienst und zweimal im Jahre Communion; bei den Kranken aber nach jeweiligem Verlangen. Die Gefangenen katholischer Confession haben alle Sonn- und Feiertage Vormittags von 8 bis 9 Uhr Gottesdienst und Nachmittags von 1 bis 2 Uhr christlichen Religionsunter- richt oder Besper. Viermal des Jahres ist Beicht, und bet Kranken, so oft sie es wünschen. Die israelitischen Sträflinge waren bisher ohne religiösen Unterricht; der Verwalter hat aber die Einleitung getroffen, daß sie von einem israelitischen Oberrath Gebete und religiöse Neden in teutscher Sprache erhielten, die sie häufig u leſen an- gehalten werden. Bei jenen Sträflingen, wo es höhern Orts befohlen, oder von dem Pfarramte für nöthig er- achtet wird, ist bei den Evangelischen in der Woche eine Stunde, bei den Katholischen zwei Stunden besonderer Unterricht, wobei die wohlthätige Einwirkung beider Pfarrämter sehr fühlbar ist. Indeß läßt sich nicht ver- kennen, daß bei aller vortrefflichen Einrichtung hiesiger 44 Anstalt, die im Ganzen wenig zu wünschen übrig läßt, hier eine bedeutende Lücke ist, die um so mehr Berücksich- tigung verdient, femehr Sträflinge sich in der Anstalt be- finden. Denn es ist nicht hinreichend, daß man diesen Unglücklichen, die mehr oder weniger in einem fast boden- lofen Abgrund sich befinden, nur von Zeit zu Zeit eine Predigt hält, die sie nicht verstehen, nicht hören, weil sie unvorbereitet, daher nicht empfänglich sind. Nur von einem gründlichen, auf gehörige Weise vorbereiteten religiösen Unterricht läßt sich für die Besserung des Ver- brechers ein glückliches Resultat erwarten. In den bessern Gefängnissen Nordamerikas, Englands und der Niederlande, in welch lehterem Lande unter der gegen- wärtigen Regierung seit der Restauration unendlich viel geschehen ist, die in allen Zweigen der Staatsverwaltung die musterhaftesten Verbesserungen eintreten läßt, und die namentlich auch mit dem Plane umgeht, bei Entlassung der Sträflinge durch Ertheilung von Wanderpässen, Frei- briefen oder sonstiger Anweisung einer bestimmten Unter- funft wohlthätig für diese unglückliche Menschenklaſſe zu sorgen, ist ein besonderer Gefängnißgeistlicher angestellt, dessen Pflichten freilich unendlich mannigfaltig sind, und alle seine Fähigkeiten, wie seine Zeit, in Anspruch nehmen, deſſen Amt aber eines der ſegensreichsten genannt werden kann, wenn er seinen schweren Pflichten genügt und den Gesunkenen aufrichtet, den Verstockten beffert, den Verzweifelnden tröstet, den halb Gebefferten er- 45 muthigt, und dem Entlassenen Warnungen, die Zusagen und Tröstungen des Christenthums als eine Wegzehrung auf seiner neuen Lebensbahn mitgiebt. L. Hauspolizei. a. Hausordnung. Bei dem Eintritt eines jeden Sträflings wird ihm die fogenannte Hausordnung, aus 18 §§. bestehend, vorgelesen, und damit bei Uebertretungen nicht etwa Ausreden und Entschuldigungen vorgebracht werden können, so find gedruckte Anordnungen in allen Schlaf- und Arbeits- Sälen angeheftet, wovon die Hauptpunkte etwa folgende find. Die Sträfinge sind zur genauen Beobachtung der Vorschriften über Reinlichkeit und Ordnung ver- pflichtet. Gegen ihre Vorgesezten sollen sie sich ehr- crbietig und unbedingt gehorsam betragen, mit den übri gen Sträflingen in Ruhe und Eintracht leben, und keinen bei der Arbeit und beim Gebet stören. Alles Sprechen der Züchtlinge unter sich und mit andern, sey es bei der Arbeit oder im Hof oder in den Schlafsälen, ist untersagt. Nur mit dem Verwalter oder den Auſſchern ist ihnen zu re den gestattet. Ganz besonders aber wird es geahndet, wenn Gefangene sich der Jauner- oder Zeichensprache bedienen. Das Anbetteln der Fremden, welche die Austalt besuchen, oder Ehrenbezeugungen und mündliche Begrüßungen an dieselben werden nicht geduldet. Die Sträflinge haben ohne Aufenthalt ihre Arbeiten fortzuseßen, und nur wenn das - 1 46 bestimmte Zeichen gegeben wird, hat jeder, er mag' seyn, wo er will, still zu stehen, sein Arbeitsgeräthe wegzulegen, und so lange in dieser Stellung zn verbleiben, bis das Zeichen zur Fortseßung der Arbeit oder der Ruhe gegeben wird. Die Gefangenen dürfen sich unter einander nichts schenken, verkaufen oder vertauschen. Wer einen andern bestichlt, oder muthwilligerweise die Geräthſchaften zer- stört, wird hart gestraft. Das Tabakrauchen ist streng verboten, und alles Schreiben untersagt; es sey denn, daß es mit Bewilligung der Verwaltung geschieht, die alle Briefe an Eltern oder Verwandte, oder solche, die von diesen kommen, in Empfang nimmt, öffnet, und nach genommener Einsicht und Gutbefinden bestellt. Jeden Morgen vor dem Abmarsche in die Arbeits-Säle stellt der be- treffendeZuchtmeister die Frage: ob alles gesund ist ? und ob sich keiner zur Verwaltung zu melden hat? Hat sich ein Sträfling zu der Verwaltung gemeldet, und ist nicht vorgerufen worden, so kann er es bei jeder Gelegenheit dem Verwalter anzeigen. Alles Complottiren und jeder Versuch zur Entweichung wird streng bestraft und der Besiz schneidender Instrumente und des Geldes durchaus nicht gestattet. Aufführung und sittliches Betragen wird von dem Aufsichtspersonal und den Werkmeistern beob achtet; alle vorgeschriebenen Gebete und Andachtsübun- gen müßen genau befolgt werden; Religionsspötterei, Fluchen oder Zottenreißen wird unnachsichtlich geahndet. 47 b. Disciplinarstrafen. Zur Erhaltung der Ordnung sind Disciplinarſtrafen eingeführt. Doch ist die in manchen Gefängnissen so beliebte willkührliche Bestrafung und Mißhandlung durch das Aufsichtspersonal abgeschafft; der Farrenziemer, den die Aufseher den ganzen Tag in der Hand trugen, ist verbannt, und wird nur dann hervorgesucht, wenn der urtheilsmäßige Willkomm oder Abschied ertheilt werden muß, oder ein großes Hauspolizeivergehen dieſe Strafe zum abschreckenden Beispiele erfordert. Dagegen find mehrere andere der Menschlichkeit angemessene Stra fen eingeführt, die gradative verstärkt werden, während diejenigen Sträflinge, die sich durch gute Aufführung und Fleiß im Gewerbswesen auszeichnen, Geldbeloh- nungen erhalten. Durch solche Mittel erhält man die Hausordnung, und hebt die Industrie der eingeführten Gewerbe. Die Hausstrafen bestehen in folgenden Graden: a) in einem ernstlichen Verweis, 2 b) Entziehung der Ruhestunde, "} c), Reinigung der Abtritte für eine bestimmte Zeit, Versehung in die Strafklaffe, wo die tägliche Belohnung aufhört, d) " e), leichtem Blockarrest mit der gewöhnlichen Kost, f "} 22 "} " g) » ganz dunklem und schwerem Blockarrest mit ge- schmaler Agung, wöhnlicher Kost. k) " 27 }} 77 17 >> mit Hungerkost 1 48 Damit jedoch die Sträflinge an der Arbeit nichts versäumen, wird diese Strafe gewöhnlich an Sonnta- gen vollzogen. Wo aber alle diese Strafgattungen fruchtlos sind, werden zuleßt Hiebe von drei bis fünf- zehn angewendet. Jedoch ist seit Einführung der Be- lohnungen nach Klassen selten der Fall eingetreten, daß Arreſt-Strafe, und noch weniger körperliche Züchtigung angewendet werden mußte. Die bloſe Drohung mit der Straf-Klaſſe reicht hin, die Sträflinge in Ordnung zu halten. Ueberdics sind in jedem Schlaf- und Arbeits- Saal ein oder zwei vertraute Gefangene, welche die übrigen beobachten, und etwaige Uebertretungen der Hausordnung der Verwaltung geheim anzeigen. c) Untersuchung der Armatur, Munition, Ketten, Gekräuße und Thüren. Alle zwei Monate werden die Waffen und Muni- tion der Zuchtmeister und alle halb Jahr ihre Montour untersucht. Die Ketten der Gefangenen werden vom Oberzuchtmeister täglich, Gekräuße und Thüren in Be- gleitung des Schlossers alle Vierteljahr besichtigt. d) Beleuchtung und Erwärmung. Die Schlafsäle sind die ganze Nacht hindurch mit Dellampen beleuchtet, und in den Arbeitsstuben der We- ber werden Unschlittlichter gebrannt; damit aber erstere durch ihren Seldampf nicht schädlich werden, sind Glas - Cylinder oder Abzugs - Röhren angebracht. Die 49 ▼ Heizung geschieht mit Holz; außer den sechs eisernen Oefen hat die Anstalt lauter irderne, an denen zur Holzersparniß Züge angebracht sind. e) Fürsorge wegen Feuersgefahr. Was bei einem allenfalsigen Brand-Unglück jedem einzelnen obliegt, wird ihm durch eine besondere Feuer- löſch - Ordnung_mitgetheilt. Auf dem Speicher ist in drei Zübern Wasser in Bereitschaft und an dem Brun- nen im Hofraum ist ein großes Becken zu diesem Zweck angebracht. Die Feuerlösch-Geräthschaften werden alle Monat untersucht. f) Besuche oder Besichtigung der Anstalt durch Fremde. Die Gefangenen können von ihren Verwandten oder Freunden nur mit Erlaubniß und in Gegenwart des Verwalters auf seiner Kanzlei besucht werden. Fremde, die etwa die Anstalt zu besichtigen wün- schen, müssen sich beim Verwalter melden oder melden laſſen ; ist dieser verhindert, so begleitet sie einer der Subal- ternen, wo sie dann vom Verwalter Karten für Besichtigung der ganzen Anstalt oder einzelner Atteliers erhalten, und nur nach Vorweisung derselben eingelassen werden. Bei solchen Besuchen darf man nur mit Bewilli gung des Verwalters die Gefangenen anreden; Ge- schenke, die man denselben etwa bestimmt, gehen durch die Hand des Verwalters. 1 1 1 ノ 14. 18 23 14. ! 27 32 I 13 - 10 } 28 14 . : 30 } 27 1 18 ļ I 32 1 4 25 CV 15 ; 24 7% 22 20 1. F 18 29 10 30 20 40 50 Zo 80 90 100 4 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 } 1.5 2 A 1 1 32 Q 18 26 32 " SITUATIONS PLAN 10 131 26 von dem Zuchthaus zu Freiburg Hauptgebäude. 2 Werkstätten 3 Militaire Wachtstube 4.Oekonomie Gebäude. 5 Marmor Sägmühle. 6. Steinhauerhülle. 7.Flussfandschopfen. 8. Sandroasche. 9. Schlem Maschine. 10, Waschküche. 11 Aschenbehälter 12, Todtenkamer. 13.Danggrube. 14. Ringmauer. 15 Alte Stadtmauer. 16, Stadikanal. 17. Laufende Bruñen. 18 llofrumm 19 Einfahrtu Nebenpforte. 20, Zmeistokrges Haus. 21 Alte Festungsbastei. 22, Freier Platz. 25 Reben u. Garten. der Anstalt gehörig. 24 Löwengasse. 25. Zuchthaussgasse. 26. Hirschgasse. 27. Rempartweg. 28, Zimerplatz der Wittwe Scherer. 29,Gurlen der Wittre Wipper. 30,Garten des Bierbrauers Kanzer 31,Garten des Hofgerichtraths Kapferer. 32, Privatgebäude - Gärten - Feld a.s.ro. } WAS IST TOKAJER? Denjenigen, der den echten Tokajer getrunken, wird die beste Definition nicht im Stande sein zu befrie- digen; denjenigen aber, der ihn nie getrunken, der ihn nicht kennt, durch Buchstaben begreiflich zu machen, was Tokajer ist - wäre einem Blinden die Farben, einem Naselosen den Wohlgeruch einer Blume erklären zu wollen. Man hat Hunderte von Büchern über die Frauen, und Hunderte von Büchern über den Tokajer geschrie- ben, hat jene und diesen mit manchem Lied besungen, und wie wenige kennen die Einen und den Andern. Um den Werth des Tokajers zu erkennen, um Tokajer zu geniessen, genügt ein guter Gaumen nicht denn man muss einen feinen Gaumen und Sinn für Tokajer haben wenn man den Tokajer trinken will. Wer Tokajer trinkt, ohne ihn zu riechen, zu besehen, zu nip- pen, zu trinken, zu cssen, zu fühlen, der wird nie ahnen, was Tokajer ist. Die Russen, Polen, Norddeutschen sind vollkom- mene Kenner des Tokajer Weines. Die Engländer haben für Weine einen eigenen Geschmack und wünschen. einen Tokajer, der kein Tokajer ist ebenso wie sie in der Champagne sich einen Champagner anfertigen lassen, der sehr stark und nicht schäumend ist; also die entge- gengesetzten Eigenschaften des Champagners besitzt. Bei uns in Ungarn aber giebt es des vielen Weines wegen sehr wenige Weinkenner gourmés und das rich- tige und gute Weinserviren ist seltener, als es im Inte- resse unseres Landes sein sollte. 2 1 2 WO UND WIEVIEL TOKAJER WIRD GEFECHST? Das Tokajer Weingebirge liegt im Zempliner Ko- mitate des Königreiches Ungarn und erstreckt sich zwi- schen dem 48° 9′ nördlicher Breite und zwischen dem 38° 52′ östlicher Länge. Diese ein Dreieck bildende. Gebirgskette wird Hegyalja, d. h. eine Gegend, die am Fusse des Gebirges liegt, genannt. Die Hegyalja erzeugt. ohngefähr 268,000 Eimer Wein. Hievon sind: 250,000 ordinärer Tischwein, 5000 Szamorodner, 6000 Mászlás, 4000 2-3buttiger, 2000 4-5buttiger, 350 Muskateller, fetter, 150 Essenz, 500 zu Wermuth eingekocht, 268,000 Eimer. WIE WIRD DER TOKAJER GEMACHT? Um viele Trockenbeeren, mittelst denen der Aus- bruchwein gemacht wird, zu erzielen, wird die Leese crst im Spätherbst, (Ende Oktober, Anfang November) begonnen. Szamorodner erhält man, indem man bei der Traubenleese die Trocken- beeren nicht absondert, sondern solche mit den übrigen Trauben keltert. Der Einbuttige, auch Mászlás genannt, entsteht dadurch, dass man ein Fass Weinmost auf eine Bottich wirft, in welcher früher eine Butte (ein hölzernes Gefäss, ohngefähr 18-19 Mass Inhalt) Trockenbeeren. zu einem Brei getreten aufgeschüttet wurden. Auf diesen 3 Brei bleibt nun der Wein der Temperatur angemessen von 12-36 Stunden liegen und wird sodann von dort in Fässer gefüllt und eingekellert. Der 2, 3, 4, 5-buttige Ausbruch wird auf dieselbe Art, wie der einbuttige erzeugt, nur dass statt einer Butte auf ein Fass 2, 3, 4, 5 Butten Trockenbeeren gegeben werden. Der Muskateller wird aus Muskatellertrauben gewonnen und ebenso an- gemacht, wie der andere Ausbruch oder ordinärer Mus- kateller belassen. Nur wird die Flüssigkeit um das Bou- quet zu erhöhen 4-6 Tage auf dem Brei belassen. Wermuth erzeugt man, indem Most bis auf die Hälfte der Quan- tität eingekocht wird. Das Wermuthkraut wird in einem kleinen Säckchen durch das Bail des Fasses hineinge- hängt und dort einige Monate in Berührung mit der Flüssigkeit belassen, wodurch letztere das Aroma des. Wermuthes an sich zieht. Sajtolás, Presswein entsteht durch Auspressung der Trestern und wird zur Fülle ordinärer Weine gebraucht. Essenz. Die Trockenbeeren gesammelt und in einem Gefässe aufbewahrt, um zu den Ausbrüchen verwendet zu werden, pressen durch ihre eigene Schwere eine Flüssigkeit aus, die Essenz genannt wird. Es versteht sich von selbst, dass der erste Abfluss, der nicht Essenz, sondern der von andern Trauben beigemengte Most ist erst abgezogen wird und dann erst Essenz gesammelt wird. ' 1* 4 Ist das Produkt in Gebinden, so wird es eingekel- lert, wo es unangerührt bis zum Verkauf oder dem Kon- sum auf den Hefen liegen bleibt, in manchen Kellern wird im Jänner nach der ersten Gährung der Wein ge- füllt dies hindert aber die Entwickelung des Aromas und ist in guten Kellern nur so weit in Anwendung, dass man die Fässer gleich füllt, darum aber 4 Finger leeren Raum lässt. Aus der oben angeführten Bereitungsart des Tokajer Weines ist es ersichtlich, dass dessen Werth hauptsäch- lich in den Trockenbeeren besteht. Da diese aber kein Gewächs sind, welches sich durch Kunst erzielen lässt, so ist auch das jährliche Produkt qnalitativ und quanti- tativ sehr verschieden. Es gibt Jahrgänge, die. sehr viel, Jahrgänge, die sehr wenig, aber auch Jahrgänge, die gar keine Trocken- beeren liefern. Diese Mannigfaltigkeit der Jahrgänge, die ebenso- viele Arten von Tokajer entstehen lassen, machen den Tokajer Wein zu einem sehr schwierigen Handelsartikel. Mann kann, Thatsachen beweisen es, fast alle Arten Wein immerwährend gleich liefern, gleich machen. To- kajer aber nicht, denn dieses königliche Getränk kann durch eine Zuthat nur verringert, nicht aber verbessert werden. Ausser diesen Verschiedenheiten des Tokajer's, den die Jahrgänge, die Temperatur, die Lage der Wein- gärten und die Art und Weise, wie die Leese gemacht worden ist, hervorrufen, geben noch die Entwickelungs- jahre des Tokajers Anlass zu einer Bildung von ver- schiedenen Arten. Je nach dem Jahrgang, die Behandlung im Keller, und die Eigenschaft des Tokajers, dass er sich jährlich zweimal verändert, zerfällt der Tokajer Wein in süss gebliebenen, gezehrt, nicht süss gewordenen, leichten, schwer geblicbenen, geruchlosen, geruchvollen, entwi- ckelten, unentwickelten, lichten, dunkeln, gelblichen, bräunlichen, grünlichgelben. 5 10 1 { Ausserdem liefern die Weingebirge der Hegyaljá Type von Tokajer Arten: Tokaj, Tarczal, Tolcsva erzeu gen die süssesten Weinc. Die zwei ersteren Gattungen sind bei gewöhnlichen Jahrgängen nicht kräftig genug, um dem Zuckersaft Gleichgewicht zu halten. Die Ujhe- lyer Gegend, ferner Liszka, Keresztur, Olaszi, Erdő- bénye, Sáros-Patak etc. liefern ausgezeichnete Szamo- rodner, Szeghy sehr geruchvolle Weine, Maád mit dem Zomborer Gebiet geruchvolle, sich zehrende Weine. Tálya für Szamorodner, 1- & 2-buttige, sehr gute starke Weine. Szántó, welches nur mit einem Theil seines Ge- bietes zur Hegyalja gehört, hat sehr gute Tischweine.. Indessen hat jedes der genannten Weingebirge einige vorzügliche Pflanzungen und liefert Tokajer, der es fast unmöglich macht, ein Urtheil zu fällen, welcher eigentlich der beste, der edelste, der ausgezeichnetste Weingarten ist. DAS BEZIEHEN DES TOKJER WEINES. Beim Beziehen des Tokajer Weines hat man genau darauf Rücksicht zu nehmen, die Art des Tokajers zu be- stellen, die man zu bekommen wünscht, denn nach den angegebenen vielen Arten, in die der Tokajer zerfällt, genügt es nicht zu schreiben: „Senden Sie mir einen Tokajer," es ist vielmehr nothwendig anzugeben, ob man süssen, alten, jungen, gezehrten, 1, 2, 3, 4, 5-buttigen, Szamorodner, Essenz oder herben Wein zu bekommen wünscht. Der Geschmack der Menschen ist auch so ver- schieden, dass man fast behaupten könnte, es gebe Leute, die das Schwarze weiss und das Weisse schwarz lieben und auch so nennen. Auch muss man bei dem Bezuge nicht vergessen, ohngefähr den Preis anzugeben, den man für den Wein geben will. Dieser Preis kann natürlich nur ein appro- ximativer sein, denn es hängt von den Jahrgängen und dem Alter des Weines ab. Gewiss ist es indessen, dass hier zu Lande noch nie eine Flasche Essenz um 1 fl. 50 kr. verkauft wurde, und wir in dieser Hinsicht mit der + } 6 Lobkovitzplatz - Annonze des Fremdenblattes keine Kon- kurrenz halten können. Ein Fass herrschaftlicher Szamorodner kostet per comptant in der Leese von 40-70 fl., eine Butte Tro- ckenbeeren von 15-25 fl., somit eine approximative Be- rechnung, die Zinsen und die Fülle mit einbegriffen, leicht gemacht werden kann. Es ist noch anzurathen, sich, falls dies die Um- stände erlauben, erst Proben kommen zu lassen, ehe man eine Bestellung macht. Mit den Trockenbeeren wird in der Hegyalja ein grosser Unfug getrieben und viel Wein angemacht, der kein Tokajer ist, so wie auch viele Beeren verwendet, die nie in dem Rayon der Hegyalja gewachsen sind. Man achte daher beim Bezuge von Tokajer genau darauf, von wem man den Tokajer bezieht. Die geeignetste Zeit zum Bezug von Tokajer sind die Monate September, Oktober, November, Dezember, Jänner, Februar, März und April - im November und März unterliegt der Tokajer zwar einer Gährung; wie solche zu behandeln, werden wir weiter erwähnen. DAS TOKAJER GEBIND besteht aus 21/2 österr. Eimerfässern, und 1/ " Eimer-Anteln. Mit dem Maasse wird es nicht sehr streng genom- men und trotz der Marque der k. k. Finanzabtheilung enthalten sehr wenige, um nicht zu sagen keins, die ange- sagten, eingebrannten 2/2 Eimer. Die Kellerei hat eine Binderei zu ihrer Verfügung, und müssen durch dieselbe fast alle Gebinde zum Export neu gemacht werden, da die alten entweder schlecht im Holz oder im Maass sind. Bei uns werden alle Weine in Gebinden mit gegypsten Böden, eisernen Reifen und überdies mit vollgeschlagenen Holzreifen versehen. Die Ueberfässer sind aus Schilf elastisch dick, das Gebinde gut umfassend, es sichernd und die Transport- kosten nur um ein sehr geringes vermehrend. 7 Flaschen. Die Flaschen enthalten ohngefähr Maass, die von „Burchard István és Társai" beinahe eine österreichische Halbe, es giebt auch kleinere Flaschen und es ist eben- falls gut, beim Bezug den Wunsch anzugeben, wie man den Wein gefüllt haben will. SOLL MAN WEIN AUF ODER OHNE LAGER (HEFE) BEZIEHEN? Für Privatleute ist jedenfalls der Bezug eines kla- ren Weines anzurathen, denn der Bezug auf dem Lager macht, dass der Wein sich oft Monate lang nicht klären will, oft in Gährung übergeht und ungeniessbar für eine Zeit wird, ferner ist die Hefe sehr schwer und vertheuert den Transport des Weines bedeutend. In dem einen Falle ist der Bezug des Tokajers auf Lager zu empfehlen, wenn man sein Lager als Bett zum Aufguss für leichte Weine benützen will. WIE WIRD DER TOKAJER BEI SEINER ANKUNFT BEHANDELT? In Gebinden bezogener Tokajer auf Lager wird, wenn er im Sommer anlangt, an einen kühlen Ort gestellt. Das Beil vorsichtig geöffnet, damit, falls der Wein im Steigen, das Uebersprudeln verhindert werden kann. Eine Kanne oder einige Flaschen mit einem Heber hinausgezogen, hierauf das Gebinde leicht verspundet und so 14-20 Tage ruhig stehen gelassen. Die Hefe fällt zu Boden, der Wein wird klar, sollte er es nicht werden wollen oder in Gährung gera- then sein, cinen prickelnden Geschmack haben, so be- netze man das Gebinde mit kaltem Wasser, durch Umle- gen von nassen Tüchern, um durch die Kälte den Wein zu beruhigen. * 8 Im Winter darf der Wein nicht plötzlich in ein zu warmes Lokal gebracht werden und dann ebenso ver- fahren werden, wie beim Bezug im Sommer. EINFACHSTE ART TOKAJER ZU KLÄREN. Erhält man Tokajer Wein auf der Hefe oder abge- stochen in Gebinden oder in Flaschen und kömmt der Wein in Gährung, wird er trübe, ohne sich setzen zu wollen, schwimmen die kleinen Hefentheile oben auf der Flüssigkeit, hat er einen prickelnden Geschmack und will man in wenigen Stunden diesen Wein klar machen, so ist das einfachste, beste, reinste Mittel, dieses zu be- zwecken, folgendes Verfahren: Man nimmt einen aus Garnleinwand mit Doppel- nahten verfertigten konischen Sack, dessen Ende in eine schief abgeschnittene Spitze läuft, befestigt die- sen Sack mittelst eines Holz reifens auf den obern Theil eines leeren Fasses, dessen Boden her- ausgenommen worden ist. In dieses Gebinde wird unten ein Hahn ein- gesteckt, der Sack muss früher mit heissem Was- ser abgebrüht und mit kaltem Wasser ausgewa- schen worden sein. Das Gebinde muss sehr rein sein und ist gut, sol- ches mit einigen Tropfen feinsten, fuselfreien Sprit, bevor man den Sack hineinhängt, auszubrennen. Wenn der Sack nun auf dem Gebind ausgespannt ist, wird auf die Sackwände dicke Hefe sehr dünn auf- geschmiert — ist dies geschehen, so giesst man den Wein, den man klar machen will, auf den Sack den Hahn lässt man so lange offen, bis die Flüssigkeit nicht kri- stallklar abläuft, wonach man ihn sperrt und wenn schon der Sack zur Hälfte abgelaufen, von dort aus entweder gleich in Flaschen zieht oder auf ein reines Gebinde bringt. Das Gefäss muss eine nach vorn hin sich neigende Stellung haben, damit die abtriefende Flüssigkeit besser hinausfliessen kann. 9 Für Weine, die mit der Hefe aufgegossen werden, braucht der Sack nicht mit Lager bestrichen zu werden. Der Wein, der unten trüb abläuft, wird sehr behut- sam immer wieder oben auf den Sack zurückgegossen, bis er klar herabkömmt. Das durch den Sacklassen ist nur in einem kühlen, reinen, von allen üblen Geruch freien Raum anzuwenden. Nach so einer Operation wird die Farbe des Weines heller und der feine Geschmack ist für einige Tage ver- loren, kehrt aber bald wieder zurück. Trotz dieser Operation wird der Tokajer, da er immerwährend lebt, nach einiger Zeit wieder einen Satz bilden. * Nach dem Filtriren wird das Lager ausgepresst und das Produkt der Presse abermals durch den Sack gelassen. In Ermangelung von Hefe kann man die Wände des Sackes mit roher, süsser Milch benetzen. Hausenblase, Gelatine, und alle übrigen Klärungs- mittel sind für den Tokajerwein nicht anzucmpfehlen. Flaschenweine. Fette, alte süsse Weine, oft auch leichte, gezehrte Tokajer kommen nie so klar an den Ort ihrer Bestimmung, als sie weggesendet werden. Die Er- schütterung während des Transportes, der Temperatur- wechsel bringen diese Veränderungen hervor. Verände- rungen, die indessen den Wein verfeinern denn es ist eine allbekannte Sache, dass der Tokajer nach jeder Satzbildung an Bouquet und Feinheit gewinnt. Erhält man Flaschen, so packe man solche aus, durch- stelle sie aufrecht an einem kühlen Orte auf steche mittelst einer Ahle einen Kork, perlt der Wein, hat er einen prickelnden Geschmack, ein nebliches Aus- sehen, so ist er in Gährung und es inüssen sämmtliche Korke hinausgezogen werden. Das Gas entsteigt -- die Korke werden leicht daraufgesteckt und der Wein so lange ruhen gelassen, bis er klar geworden und fein im Geschmack ist. 10 Hat er einen starken Bodensatz gebildet, so trenne man diesen durch Abgiessen des reinen Weines in andere Flaschen. Alte, reife Weine, gezehrte, fertige Szamorodner, leichte Weine ist es gut liegend zu halten. VOM SERVIREN DES TOKAJER WEINES. Alle feinen Weine, die nicht gekocht oder durch Cognac todtgeschlagen sind, leben immerwährend und machen einen mehr oder weniger starken Bodensatz. Es ist demnach nothwendig, dass man die Flasche, in wel- cher sich so ein Wein befindet, entweder im Keller in eine andere reine Flasche übergiesst, dekantirt aber sehr behutsam aus dem Keller auf den Tisch, wo sie geöffnet werden soll, bringt. Das Eingiessen in die Gläser hat da Tokajer weder Bier noch Champagner ist - sehr langsam zu geschehen. Tokajer muss 17-20° Temperatur haben, durch kaltes oder laues Wasser leicht zu erzielen ist wenn er angenehm schmecken soll. was Die Gläser aus welchen Tokajer getrunken werden soll, müssen kristall, weiss, dünn wie Velinpapier und etwas kleiner, als die für feine Bordeauxweine üblichen Stengelgläser sein. Um den Tokajer verstehen zu lernen, um ihn voll- kommen zu geniessen und damit der Tokajer seinem Zwecke entspreche, lasse man ihn folgendermassen serviren: Auf nüchternen Magen, entweder zeitig Früh oder ½ Stunde vor dem Essen ein Gläschen 3-5-buttigen, gezehrten alten Ausbruch. Zum Gabelfrühstück oder Mittagsmahl. Gleich nach der Suppe ein Gläschen alten Wer- muth oder feinen alten Tokajer Ausbruch Korona. 11 Bei Fisch, Pasteten, Austern, Kaviar, Zungen, Schinken, gewürzten Speisen, gezehrten Szomorodner, einbuttigen geruchvollen, in dem Genré des Huszárbor. Zu Wildpret, Braten, gebratene oder gekochte Fleischspeisen, 2-3-buttigen, gezehrten Ausbruch, Nemes bor. Zu Mehlspeisen, eingetauchten Biscuit, Backwerk, zu allen Arten Obst süsse, fette Ausbrüche, Korona, Essenz. Für Leute, die gerne viel trinken und keinen feinen Gaumen haben, kein kulinarisches Talent besitzen, ist es ein Vergehen, Tokajer Wein zu serviren. Die beste Saison für das Trinken des Tokajerweins sind die kühlen Frühlings- und Herbsttage und der Winter. Auf Jagden ist der Tokajer den der Gesundheit nachträglichen Liqueuren vorzuziehen, er erwärmt den Magen und das Blut ohne den Körper zu entnerven. Wie und auf welche Art der Tokajer in Krankhei- ten gebraucht wird, ersieht man aus dem medizinischen Anhange, den wir weiter folgen lassen. Wir haben Alles zusammengestellt, was wir für nothwendig erachtet haben, um denjenigen, die ein Gläs- chen Tokajer trinken wollen, einen kleinen Leitfaden zu geben; haben wir etwas ausgelassen, eine Bemerkung vergessen, so sind wir sehr gern zu jeder Zeit bereit, jede diesfällige, an die Kellerei „Burchard István és Társai" gemachte Anfrage allsogleich zu beantworten.- Ehe wir schliessen, erlaube man uns noch folgende Bemerkungen: 1. Aus eigener Erfahrung - aus dem hier Gesagten wird man erkennen lernen, dass der Tokajer ungemein viel Mühe kostet, wenn man ihn im vollkommenen Zu- stande geniessen will; es scheint dies von der weisen Vorsehung so eingerichtet zu sein, damit man alle Sorg- falt daran wende, ihn nicht verschleudere, seinen Werth hochschätze und seine köstliche Eigenschaft, Herz und Leib zu erquicken, Kranke zu heilen, Genesende zu stärken, kennen lerne. 12 Der Tokajer ist kein Wein für die Menge, kein Wein für grosse Krüge und besonders kein Wein für Vieltrinker und wir rathen Jedermann, der da nicht einen feinen Gaumen hat, noch einmal ernstlich ab, die Bekanntschaft des Tokajers zu machen. 2. Warnen wir Jedermann vor den verfälschten Tokajern, die der. Gesundheit so sehr nachtheilig sind. Leute, die den Preis eines echten Tokajers nicht geben können, nicht geben wollen, werden um vieles besser thun, ihren Gästen gar keinen Tokajer zu serviren, als ihnen die Gesundheit zu verderben. Es ist bei weitem anständiger, gar keine als falsche Edelsteine zu tragen. 3. Die verbreitete, richtige Meinung, der Tokajer sei ein Wein, der hunderte von Jahren fortlebt nie verdirbt, hat viele Leute dazu veranlasst, dass sie beim Empfange von Tokajer mit demselben alle möglichen akrobatisch-physischen Künste, Experimente vornehmen, ihn von der Kälte zum Ofen, vom Keller in die Sonne stellen, ihn, entkorkt wochenlang stehen lassen ihn, statt im Keller, im Zimmer aufbewahren. Diese Experimente sind Herausforderungen, die gegen die Natur gerichtet sind, und der beste, edelste Tokajerwein kann in eine plötzliche Gährung, die bis zur stürmischen forcirt wird, um dann plötzlich unter- brochen zu werden verderben, zu Essig werden. Der Tokajer ist ein Kleinod, man behandle ihn daher auch mit aller Sorgfalt und nehme sich die Preussen, Russen, Polen, Belgier zum Beispiel, die da nie ver- gessen, dass, wenn man edlen Wein trinken will, man ihn auch cdel behandeln muss. 13 BURCHARD ISTVÁN ÉS TÁRSAI" IN TOKAJ führen alle an sic gerichteten Aufträge auf echte Tokajer Weine in Flaschen und Gebinden schnell und sorgfältigst aus. PREISE DER WEINE. Ganze Flaschen in Kist. n Halbe Flaschen in Drittel- Flaschen iu Kisten á Kisten á A 12 Flasch n 12 Flaschen 24 Flaschen Flasche Pr. Kiste In Flaschen. per Flasche Pr. Kiste Jpr. per Flasche pr. Kiste per Tokaji Huszár bor 1 12 herber Ungar. (Mászlás) 60 720 140 960 Tokaji nemes bor 155 1860-93 11 90 gezehrter Aus- bruch 1190 60 1440 Tokaji Korona bor 315 3780 173 2070 120 2880 fetter Ausbruch Tokaji Muskatal bor 4 48 Ausbruch aus Muskatellertrau- ben 215 25 80 143360 Ürmös ½ eingekochter Tokajer Most mit Wermuthkraut, Essenzen Krankenwein von 1.50 bis 3 fl. die Flasche, }} ,, 10.- 20 f. " 2.- 15 A. " " " " " " 100 Stück platte Theissbahn - Reiseflaschen pr. 20 Stück gepackt 50 fl. Beliebig assortirte Kisten ohne Preiserhöhung, 14 Wir bitten, bei Uebernahme der Kisten und Ge- binde genau auf das Original - Frachtbrief - Gewicht Acht haben zu lassen, da bei schadhaftem Anlangen der Kollis die Bahnen den Verlust rück vergüten müssen. Weine in Gebinden von 200 bis 25 Halbe Inhalt laut Kerben. Ganze Bereifung fl. 1.-, Ueberfässer aus Schilf fl. 2. EXPORTZEIT: Januar, Februar, März, April, September, Oktober, November, Dezember. Maassverhältnisse: Ein Tokajer Gebinde circa 320-340 Pfd. C. G. enthält oder " " n " Von Tokaj 2 österr. Eimer, 100 " Maass, 29 engl. Gallons, 120 preuss. Quart, 158 franz. Litres, 53 Amsterd. Vat., 34 poln. Garniecz. Bahngebühren: pr. 22 Eimer bis Pest österr. Währung fl. 2.83, Wien fl. 5.04, " " n " Krakau fl. 8.32, " " n n Bodenbach Al. 8.72, " " 17 Bodenbach Dresden 12 n n " n カカカ " Berlin. n "} " Hamburg n " Stettin Sgr. 50¾ n 194 ກ n | і 15 MEDIZINISCHER ANHANG. Wein wurde schon zu Hypocrates Zeiten zu medi- zinischen Zwecken, wenn nicht rein genossen, doch zu Dekokten, Aufgüssen von medikamentösen Stoffen ange- wendet und Niemand zweifelte noch bis heute an seiner ausserordentlichen Heilkraft. Fasst bis zur Neuzeit wurden in den medizinischen Werken ausschliesslich Malaga, Bordeaux und Rhein- wein genannt, der edle Tokajer hingegen mehr, weniger ignorirt. Nur der neuen Wissenschaft, besonders der analytischen Chemie hat der Tokajer seinen Aufschwung und seine Krone in der Medizin zu danken. Die Chemie hat es untrüglich bewiesen, dass der Tokajer Wein von der Natur aus begabt ist mit jenen vom Arzte gewünsch- ten Heilpotenzen, die allen andern Weinen mehr oder weniger künstlich beigegeben sind. Was aber die Natur in ihrem grossen Laboratorium macht, das vermag keine sterbliche Hand. Der Tokajer eignet sich zu medizini- schen Zwecken so vollkommen, wie kein anderer Wein, möge er auch noch so künstlich sein, wohlschmecken. und bequem zu halten sein, denn die Lebensdauer der übrigen Weine ist zu kurz, um die erforderliche Reife zu erlangen, sie werden daher entweder unreif verbraucht, oder durch Sprit lebendig zur Mumie bal- samirt. Nur den Tokajer hat die Natur mit Unsterblichkeit begabt, er lebt immer, und wenn er im menschlichen Magen sein Grab gefunden, bringt er sterbend dort neues Leben hervor. Dass der Tokajer Wein wirklich immer lebt, be- weisst scine physiologische Funktion, die periodisch eintretende Fermentation, welche Reinigung oder De- stillation zu gewissen Zeiten sich einstellt, seine Quale verändert, dadurch aber ihn veredelt und verfeinert. 16 } * Besonders haben die Aequinoktien diesen Einfluss auf ihn. Zu solcher Zeit und bei Luftzutritt heisst es : noli me tangere", er verliert Farbe, Durchsichtigkeit, Geschmack und Geruch, um nach kurzer Zeit edler, schöner, bouquettreicher und gezehrter zu werden. Am Boden des Gefässes ist dann eine kleine Wolke zu merken, die jener Pflanzenschleim ist, an welchem der durch die Fermentation zu Alkohol destillirte Zu- ckerstoff gebunden war. Diese periodische Fermentation war jener unlös- bare Knoten, an dem sich Chemiker, Aerzte, Manipu- lanten vergeblich abmühten. Der Chemiker fand in einem und demselben Weine zu verschiedenen Zeiten. verschiedenes Quale und Quantum, daher eine voll- kommene, normmässige Analyse des Tokajers nicht denkbar sein kann, da er einigen Metamorphosen unter- worfen ist, und erfahrungsgemäss gewinnt er so an Feinheit mit der Zeit (bei zweckmässiger Pflege) wie der Diamant an Werth in seinem Gewicht. Der Arzt, mit den charakteristischen Eigenschaften des Tokajers nicht vertraut, hatte zu ihm kein Zutrauen. Der Manipulant haute den Knoten auf alexandrinische Art mit Sprit entzwei, wo dann der Wein nie mehr fer- mentirte, aber auch Tokajer Wein zu sein aufhörte. Und eben das Leben des Tokajers bedingt die von allen Autoritäten anerkannte, leichteste und schnellste Assimilation. Jeder Tropfen des genossenen Weines geht rasch ins Blut über. Es versuche Jedermann, dessen Ge- schmack und Geruchsinn nur halbwegs noch erhalten. sind, nur einen Löffel voll Korona zu nehmen, er wird sich überzeugen, dass das Genossene einem elektrischen Fluidum gleich, den ganzen Körper angenehm belebend und begeisternd mit Blitzesschnelle durchströmt. Soll nun der Tokajerwein als Heilmittel gebraucht werden, ist es dem Arzte nicht daran gelegen, ob der Wein von dieser oder jener Farbe, ob er so klar, wie ein Sprit, ob am Boden Satz ist der Arzt sucht für seinen Kranken einen alten, klar abgestandenen, 4-5-buttigen, 17 von einem guten Jahrgange abstammenden, gezehrten und von authentischer Quelle bezogenen Wein. Der Tokajer Wein ist ein stärkendes und flüchtig reizendes Mittel; er vereint in sich plastisch stärkende zusammenziehende Kräfte mit den Heilpotenzen der aromatischen, aesthetisch harzigen und weingeisthaltigen Mittel. Seine chemischen Bestandtheile sind: Wasser, Alkohol, Tanin, Farbenstoff, freie Säuren weinstein- saure Salze, Albumen, Zucker, Oneanthaether und wohl- riechende Stoffe. Seine Wirkung ist ernährend und die Blutmischung verbessernd, erregend auf das Lymphdrüsensystem, stär- kend und kräftigend auf das erschlaffte Muskelgefäss- und Nervensystem, die Gefässthätigkeit erhöhend, den Lebensturpor, die Körperwärme und den Trieb des Blu- tes vom Zentrum nach der Peripherie vermehrend, be- sonders vermag er den gesunkenen Lebensturpor wieder anzufachen und durch seine Einwirkung auf die peri- pherischen Gefäss- und Nervenenden, die Hautthätigkeit anzuregen und Hautkrisen hervorzurufen. Seine Wirkung äussert sich auch aufs gesammte Nervenleben, aufs Ge- hirn und Rückenmark als ein mächtig erregendes exzi- tirendes und belebendes Mittel. Versuche lehrten hin- reichend, dass nach seinem Gebrauche die Pulsfrequenz zunehme, die Hautwärme gesteigert und die Muskelthä- tigkeit erhöht werde, eine behagliche Aufregung, eine Heiterkeit, ein Vergessen von Körperschmerz und Seelen- leiden und eine rasch sich drängende Gedankenfluth und Ideenjagd eintreten. Bei Torpidität der Harn- und Geschlechtstheile soll er die Kanthariden an Wirkung übertreffen, ohne den mindesten Schaden dem Organis- mus beizubringen. Als Verdauung beförderndes Mittel übertrifft er alle Stomachika. Aeusserlich wirkt er belebend und stärkend, kräftig zertheilend, befördert die Resorption, löst Stockungen auf, eignet sich als nährendes Mittel dort, wo er inner- lich nicht gebraucht werden darf und kann. Als Haarwuchs beförderndes Mittel hat er sich Berühmtheit erworben. 2 18 Ein Theil Milch, ein Theil Tokajer Wein zusam- mengemengt und Morgens nach dem Waschen die Haut benetzt, erhält diese einen lebhaften feinen Teint - Ge- schmeidigkeit und verscheucht die Flechten, Leberflecken und Sommersprossen. Der Tokajer Wein wird daher therapeutisch an- gewendet. 1. In nervösen, typhösen und septischen Fiebern, dort, wo die Lebenskräfte im Sinken oder schon gesun- ken sind, Delirien, bei sehr heisser, trockener Haut und Zunge. Kindern 3stündlich ein Kaffeelöffel voll, Erwach- senen Anfangs 2stündlich 2 Esslöffel voll, dann steigend. bis die Zunge feucht wird und kritische Symptome sich. einstellen. Aeusserlich zu Waschungen des ganzen Kör- pers und Formentationen auf den Bauch, wenn in ihm die Gasausdehnung bedeutend wird, ferner als Lavement mit Eidotter subizirt. 2. Bei Torpidität der Zeugungsorgane bedingt durch vorgerücktes Alter, allgemeine Trägheit des Kör- pers, Lebensüberdruss, Onanie und Exzesse in venere, innerlich 2-4 Unzen vor den Schlafengehen, äusserlich Einwaschungen in der Lendengegend und innere Flä- chen der Schenkel. 3. Krämpfe und Neuvralgien, Migraine, hysterische und Magenkrämpfe weichen erstaunlich schnell auf den Gebrauch von 2 Essöffel Tokajer. 4. In der Skrophulose und Rachytis bei Kindern, die eine aufgedunscne Haut, grossen Bauch und Drüsen- anschwellungen haben, 1 Esslöffel voll 2mal täglich. 5. In der Chlorose vor dem Mittagsmahl 2-4 Unzen. 6. Im Skorbut 2stündlich 1 Esslöffel voll. 7. In der Cholera asiatica, sowohl bei Gesunden, um die Heiterkeit der Seele zu erhalten, als auch bei den Erkrankten 1/2stündlich 1 Esslöffel voll nebst äusserli- chen Einreibungen, bis Schlaf oder Schweiss sich einstellt. 19 } 8. Bei Verdaungsschwäche und Ilaxulenz, bedingt durch träge Zirkulation der Säfte in den Baucheingewei- den oder durch schwache Innervation der Verdauungs- organe, täglich vor dem Mittagsmahl 2-4 Unzen. 9. Bei Anschoppungen der Baucheingeweide nac h Wechselfiebern, innerlich 2 Esslöffel 3mal des Tags, äusserlich Formentationen auf den Bauch. 10. Bei Wechselfiebern 1 Weingläschen voll, un- mittelbar vor dem Paroxismus 11. In der Hypochondrie, Melancholie und Hysterie täglich ein Weingläschen voll während des Mittagessens. 12. In der Rekonvaleszenz nach nervösen, typhösen und gastrischen Fiebern, nach überstandenen chroni- schen Krankheiten, wo der Kräfteverlust bedeutend war, 2-4 Unzen vor dem Mittagessen. C. Worfer's Buchdruckerei Kaschau. : : Aus dem Ungarischen übersetzt VON S. J. C Werfer Kunst-Druckerei in Kaschau. i {