ILLINOIS UNIVERSITY OF ILLINOIS AT URBANA-CHAMPAIGN PRODUCTION NOTE University of Illinois at Urbana-Champaign Library Brittle Books Project, 2014.COPYRIGHT NOTIFICATION In Public Domain. Published prior to 1923. This digital copy was made from the printed version held by the University of Illinois at Urbana-Champaign. It was made in compliance with copyright law. Prepared for the Brittle Books Project, Main Library, University of Illinois at Urbana-Champaign by Northern Micrographics Brookhaven Bindery La Crosse, Wisconsin 2014THE LIBRARY OF THE VNIVERSITY OF ILLINOIS L^VßCHASED FP-oNV ^ -^ A.RATTEB-I^^ J^CfNNATI s9;xr V. ^ 'Stimmen aus Deutschland über Mshausen's Die Vereinigten Staaten von Amerika. Band L Kiel, Akademische Buchhandlung 1853. Preis gehestet 2 Thlr. 9 Ngr. „In Nr. 2. d. Bl. (S. 34) haben wir ein kleines anonym erschienenes Werkchen über die Vereinigten Staaten von Nordamerika — eine statistische Ueberstcht — angezeigt, welches sich durch Reichhaltigkeit' und Klarheit vor- theilhaft auszeichnete. Es wurde schon dort darauf hingewiesen, daß der Verfasser desselben wahrscheinlich Theodor Olshausen sei und daß dieser ein größeres Werk über denselben Gegenstand in Arbeit habe. Die vorliegende Lieferung ist nun das erste Stück dieses Werkes, welches im ersten Theile das Mississippithal behandelt und hier zunächst eine allgemeine geographische Darstellung des Flußgebietes dieses Riesenstromes und seiner Nebenflüsse, so- wie eine gedrängte Geschichte dieses Landestheiles giebt, in den folgenden, in rascher Aufeinanderfolge erscheinenden, einzeln verkäuflichen Heften aber die ausführlichen Beschreibungen und Spezialkarten der sogenannten 'Westlichen Staaten ^ (Missouri, Iowa, Wisconsin, Illinois, Indiana, Michigan, Ohio, Kentucky, Tennessee, Mississippi, Louisiana und Arkansas) bringen soll. Der zweite Theil wird dtr Beschreibung der übrigen Staaten und Territorien der Union gewidmet sein. J l Es geht aus dieser Ueberstcht des Inhalts und aus der Anordnung des- selben schon hervor, daß Vf. den noch am wenigsten gekannten und für die europäische Auswanderung, so wie für die gefammte zukünftige Entwicklung Amerikas, wichtigsten Western States feine vorzüglichste Aufmerksamkeit zuwen- det. Es ist nämlich ein für die politische Auffassung des Vfs. Zeugniß able- gender Grundgedanke des Buches, daß die Missifsippistaaten binnen wenigen Jahrzehnten ein entschiedenes Uebergewicht über die atlantischen Staaten ge- Winnen und daß sie endlich durch die fortwährend steigende und sich hier con- centrirende deutsche Einwanderung, insbesondere auch dadurch, daß die Haupt-, verkehrsstraße nach dem Westen künftig durch sie hindurch gehen wird, der Mittelpunkt, das punctum saliens, Amerikas unv der ganzen Welt werden müsten. In dem vorliegenden Hefte ist, wie gesagt, erst die allgemeine Schilde-, rung des Mississippithales nach Begrenzung', Oberfläche, geologischer, orographi- scher und hydrographischer Bildung und nach seinen klimatischen Verhältnissen enthalten; es ist aber schon hier überall und namentlich in der Einleitung auf die Verfassung und Verwaltung, die allgemeinen und lokalen Gesetze, die Verkehrsverhältnisse, die Parteiungen und auf alle wichtigen politischen und nationalökonomischen Beziehungen die möglichste Rücksicht genommen worden, und soll gerade diesen Gesichtspunkten eine ganz besondere Beachtung geschenktwerden. Die beigegebenen Karten beziehen sich auf die Gebirgsbildung und auf die Stromgebiete. Was uns bis jetzt von diesem Werke vorliegt? zeugt von geistreicher und tiefer Auffassung, von ungemeinem Fleiß, den vielseitigsten gründlichsten Kennt- nissen und einer sehr genauen Bekanntschaft mit den amerikanischen Zustanden. Jedenfalls wird das Merk eins der vorzüglichsten werden * die wir über Ame- rika besitzen." (Atlantis 1858. Aand 1. Mo. 10.) ,,Die zweite Lieferung dieses Werkes hat die Erwartungen, welche die erste erregt hatte, nicht getäuscht. Sie bildet den Schluß des 1. Theils des ganzen Werkes, welcher der Beschreibung des Mifsissippithaleö gewidmet ist, und enthält zunächst eine recht gute Heb erficht der Geschichte dieses Landes- theiles von den frühesten Entdeckungsreisen der Spanier und Franzosen an bis auf die neueste Zeit. Ist auch diese Geschichtsdarstellung nur kurz und mehr skizzenhaft, so giebt sie doch ein recht klares und vollständiges Bild, ja einzelne Partieen derselben zeigen deutlich, daß der Verf. sich ihrem Stu- Munt mit besonderer Vorliebe zugewandt hat. Noch interessanter als dieser Abschnitt ist aber der folgende, welcher die Jndianerbevölkerung des Mississip- pithales schildert, wie fie vormals war und jetzt ist. Die zwölf Hauptstämme der Indianer mit ihren Unterabtheilungen werden nach ihrer Zahl, ihren ge- genseitigen Beziehungen, ihrer Sprache, ihren Sitten, ihren religiösen und staatlichen Eigenthümlichkeiten beschrieben, und namentlich wird auf die india- nischen Alterthümer, so weit sie dem Mississippithal angehören, aus deren Zusammenhang mit andern, namentlich den merikanischen Alterthümern, so wie auf den Ursprung der Jndianerrace überhaupt Rücksicht genommen. In letzerer Beziehung ist die Sprache von entscheidendem Gewichte und den Eigen- thümlichkeiten dieser ist deshalb auch die vollste Aufmerksamkeit geschenkt, ob- schon natürlich in einem solchen Werke das hierauf Bezügliche nur kurz ange- deutet werden konnte. Sowohl der geschichtliche als der ethnographische Ab- schnitt wird von Allen mit großem Interesse gelesen werden. Den Schluß des Heftes bilden die Schilderungen des gegenwärtigen Zustandes der Bevölkerung nach Vvlkszahl, Abstammung, Lebensweise, kirchlichen Spaltungen, Schulau- stalten, gewerblicher Thätigkeit und Handelsverkehr, so wie einige Angaben über die Verwaltung und Justizverfassung seitens der Bundesregierung. Die- ser Abschnitt enthält eine ziemliche Menge statistischen Materials. ----- Die beigegebene Karte gehört noch zum Inhalt des 1. Heftes, zur geographischen Beschreibung des betreffenden Gebietes. Sie stellt in ziemlich großem Maaß- stabe die Gegend zwischen dem 104. und IIB. Längengrade und dem 38. und 42. Breitengrade dar und umsaßt somit einen Theil des Felsengebirges, etwa von Fort Laramie an der North Fork des Plattestusses und von Pueblo am Ar- kansas bis zu den Umgebungen des großen Salzsees, also gerade die Gegend, welche für den Weg nach dem Westen, die sogenannten Paeistcsstraßen, von der größten Wichtigkeit ist. Sie ist noch besser gearbeitet, als die Karten des ersten Heftes. — Hoffentlich folgen die andern Hefte, in denen wir zu- nächst die Beschreibungen der einzelnen Staaten des Mississippigebietes zu er- warten haben, recht bald dem allgemeinen Theile nach und befestigen immer wehr unser Nrtheil^ daß die Arbeit Olshausen'S eins der besten Werke über die Vereinigten Maaten sew werdet (Atlantis 1853. M. 1. No, 18.)„ Theodor Olshausen ist durch den Druck der Ereignisse aus der her- vorragenden Stellung, die er bei der Erhebung Schleswig-Holsteins einge- uommen hatte, nach dem fernen Westen Amerikas verschlagen worden. Wie er immer ernsten Studien oblag, hat er ihnen auch dort, mitten in der von bloßen Geldinteressen bewegten Bevölkerung, nicht entsagt. Er hat eine geo- graphisch-statistische Schilderung der Vereinigten Staaten unternommen und daß erste Heft liegt, vor uns: „Das Mississippi -Thal" (mit vier Karten) Kiel 1853. DaS Werk hält sich von aller Declamation fern, verfolgt dagegen mit desto größerer Aufmerksamkeit den Character des Landes nach seinen Flußgebieten, seinen Höhenzügen, seiner geologischen Bildung, der klimatischen Vertheilung von Pflanzen und Thieren, den Eisenbahnanlagen :c. #111:3, es ist eine Schrift, fcie der besten Aufmerksamkeit werth ist. Wir haben im Verfolg des Werkes wohl öfter Gelegenheit darauf zurückzukommen. Heute beschränken wir uns auf Aushebung einzelner Betrachtungen über die vielbestrittene Sklavenfrage", tc. (Augsburg. Allg. Zeitung 1853. Ro. 159. u. 160. Anlage.) „Wir haben kürzlich darauf hingewiesen, daß das Werk von Theodor Olshausen „die Vereinigten Staaten von Amerika geographisch und sta- Misch beschrieben" in der academischen Buchhandlung in Kiel erschienen ist, indem wir daraus einen kurzen Abschnitt über die Stammesverschiedenheit der Bewohner des Mississippithales mittheilten. Dieses Werk verdient im hohen Grade die Aufmerksamkeit des wissenschaftlichen wie des allgemein gebildeten Publikums und deshalb unsererseits mehr als eine beiläufige Bemerkung. —- — Die Reichhaltigkeit des Werkes erhellt aus der Inhaltsangabe. Olshausen versteht es wie wenige, sich kurz und verständlich auszudrücken, zu belehren ohne durch die Form zu ermüden, sein Werk giebt Zeugniß von seiner Wissen» schaftlichkeit, von feinem Fleiße und von seiner Arbeitstreue, sowie von der Verstandes-Schärfe, die ihn schon früher in weiteren Kreisen rühmlichst be- kannt gemacht hat". (Deutsche Auswanderer-Zeitung 1853. Ro. 74.) ---„Olshausen hat sich im ersten Bande seines obengenannten Werkes („Das Mississippithal im Allgemeinen") einer höchst verdienstvollen und anerkennungswerthen Arbeit unterzogen. Ebenbürtig stellt es sich an die Seite des bekannten vorzüglichen Werks vsn Karl Andre e, des bisher in dieser .Art einzigen Hand - und Lehrbuchs über nordamerikanische Zustände. Olshausen behandelt aber nicht wie dieser die nordamerikanischen Freistaat ten überhaupt, sondern er beschränkt sich in allen seinen Auseinandersetzungen uur auf das Land zwischen den Alleghanys im Osten, dem über die fünf gro- ßen Seen sich hinziehenden Landgürtel im Norden, dem Felsengebirge im Westen und dem Meerhusen von Merlko im Süden, dem eigentlichen Missis- sippiland. Die Länder östlich von den Alleghanys, die eigentlichen Urstaaten der nordamerikanischen Union, wie die californifchen Länder im Westen finden also bei ihm keine Erwähnung. Die Arbeit ist mit einer Umsicht entworfen, mit einer Reichhaltigkeit ausgesü hrt, mit einer nicht immer streng, weil an al- len Orten nicht nothwendigen wissenschaftlichen Genauigkeit behandelt, und mit einer Klarheit und nach allen Seiten hin genügenden Entfaltung des Stosss niedergeschrieben, daß wir das Auch unbedingt als das erste und beste nennen müssen , was bisher gerade über diesen Theil der Reuen Welt veröffentlicht ist.Das ganze ungeheure Land des Mississippi und seiner Nebenflüsse hebt sich auf dem Hintergrunde der Wälder und Prairien, der Ströme und Felsrücken, des ältesten Natur - und Volkszustandes in klarer und scharsbestimmter Zeichnung ab. Wir sehen seine Weltbedeutung, seine Volksmenge und Volksmischungen, seine Geschäftigkeit und Lebensweise, seine Sitten und Gewohnheiten, seine ehemaligen und jetzigen Zustände. Der Geograph wie der Historiker, der Ackerbauer wie der Geschäftsmann, der Statistiker wie der Schullehrer ~ sie alle finden den ergiebigsten Aufschluß über die sie besonders anziehenden Ver- Hältnisse und Gegenstände. Der Verfasser ergeht sich in dem ersten Bande des Buchs über Ausdehnung und Begränzung, über die allgemeine und geolo- gische Bildung der Oberfläche des Landes, über die Gebirge und Hauptflüsse, über Klima und klimatische Vertheilung der Pflanzen und Thiere — eine be- sonders für den Geographen sehr reichhaltige Zusammenstellung. Der zweite Band, der das Volk behandelt, bietet eine gedrängte, in den gesteckten engen Grenzen sehr gut abgemessene Uebersicht der Geschichte des MississippithaleS von den ersten Entdeckungen an durch alle Kriege, Eroberungen und Gebiets- erweiterungen der Union hindurch bis zum heutigen Tage, eine Schilderung der Indianer und ihres Lebens, endlich einen höchst interessanten und auSführ- lichen Bericht über den gegenwärtigen Zustand der Bevölkerung in seinen ver- schiedenen Einzelheiten, der mit den besten tabellarischen Tafeln geschmückt ist. Darin verdient ver Verfasser überhaupt sehr wl gttbi daß er nicht flüchtige und ungefähre Angaben und Bemerkungen macht, sondern sichere? auf genauen Stu- dien beruhende 1 aus wissenschaftlichen Büchern wie aus Staatsschriften geschöpfte. Sein Werk gewinnt dadurch überall den Charakter der Zuverlässigkeit und Ge- diegenheit. Cine Zierde des Puchs ist überhaupt das richtige Maß.")c. (Matter f. lit. Unterhaltung 1854. No. 2.) —--„Daß dem Werke ein eigentümlicher Werth dadurch verliehen wird, daß der Verfasser desselben tnt Lande lebt, bedarf wol nicht hervorgeho- ben zu werden; die Benutzung zuverlässiger Quellen erhellt aus der Bezugnahme auf Longs Expedition to the sources of St. Peters River; compil. by Keating; Daniel Drakes Principal Deseascs of the Interior Valey of North America; Lyell, iß second visit to the United Slates: Bradfords Notes on the Northwest; Emory's Notes of a military reconnoissance ; Wislizenus Memoir of a tour to Northern Mexico, connected with Col. Doniphans Expedition in 1846 and 1847; dessen Ausflug nach dem Felsengebirge; D.D. Owens Report of a geological recon- noissance of parts of Wisconsin and Jowa; Lyells travels in North - America; de Bows' review of the southern and western States (New Orleans May 1852); j, C. Fremonts Report of the Exploring Expedition to the Rocky Mountains in 1842, and to Oregon and North - California in 1843 and 1844; Ch. Preuss (Fremont's Begleiter) Map of Oregon and California; Ilalls Statistics of the West; Greggs Commerce of the plains; Featherstonhaubgs Excursion through the Slave - States; Flints Geography of the Mississippi Valey; u. a. m. Die wenigen Bruchstücke, welche wir der Inhaltsangabe hin und wieder eingeschalten, mögen zugleich als Proben der Darstellungsform/ die sich beson- ders auch durch Klarheit auszeichnet f dienen. Wir empfehlen das Werk, für dessen äußere Ausstattung die Verlagshand- lung bestens gesorgt hat und dessen ununterbrochene, rasche Fortsetzung vonihr versprochen wird, der Beachtung aller Freunde der geographisch- statistische Studien (Hamburg, lit. u. krit. Blätter 1853, No. 44.) „In dem ersten, früher in unserer Zeitschrift besprochenen Hefte schil- derte der Verfasser, nach einer kurzen, aber inhaltreichen Einleitung, das Land; in dem gegenwärtig anzuzeigenden lehrt er uns das Volk kennen. Die Hälfte dieses zweiten Heftes (S. 159 — 297) füllt eine Uebersicht der Geschichte des Mississippi-Thales, welche aus den besten und zuverlässigsten amerikanischen Quellen geschöpft und in vier Zeitabschnitte gethellt ist: 1) Die Entdeckung des Mississippi- Thals und die ersten Ansiedelungen; 2) vom Pariser Frieden bis zur anerkannten Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten, von 1763 bis 1783; 3) vom Nevolutionskriege bis zur Vereinigung des ganzen Mississippi- Thals mit den Vereinigten Staaten, von 1784 bis 1804; 4) von der Er- werbung Louisiana's bis auf die Gegenwart, von 1804 bis 1852. Wir erinnern uns nichts irgendwo eine so befriedigende Darstellung dieser Partie der nordamerikanischen Geschichte^ in welcher die wichigsten eigenthümlichen Mo- mente mit der nöthigen Ausführlichkeit hervorgehoben find* und das Allgemei- nere in zweckmäßiger Andeutung berührt iftf gelesen zu haben. — — —- Wir empfehlen Herrn OlsHansen's Werk wiederholt Allen, die sich eine genaue Kunde von dem Mississippi-Thale zu erwerben wünschen." (Hamburg, lit. u. Krit. Blätter 1853» Ito. 83.) ---— „Wie weit der Verf. sich auf eigene Anschauung stützt, läßt sich nicht erkennen; es gereicht ihm die persönliche Bekanntschaft auch nur mit ei- nem verhältnismäßig geringen Theile des umfaßten Gebietes, zu der ihm sein längerer Aufenthalt in demselben jedenfalls verholfen hat, schon insofern zu großem Vortheile, als er die vorhandenen Schriften, unter denen ihm die einheimischen überdies zugänglicher sein müssen als uns in der Fremde, an dieser nach ihrer Zuverlässigkeit und Vollständigkeit genauer hat prüfen können, und außerdem darf man nicht gering anschlagen, daß sich ihm reichliche Gele- genheit zu genauen Erkundigungen dargeboten hat, deren fleißige, aber auch vorsichtige Benutzung dem dargelegten, wissenschaftlichen Sinne zuzutrauen ist. Der Versuchung, sich in Einzelschilderungen zu ergehen, durch diese aber zu verwirren, hat er glücklich widerstanden; feine Darstellung ist vielmehr übersicht- lich^ iDohl geordnet, anschaulich? und hält die rechte Mitte zwischen einer streng Wissenschaftlichen Behandlung und einer auf das praktische Aedttrfniß oder die bloße unterhaltende Belehrung berechneten populären Auffassung 1 so daß sie na- mentlich solchen empfohlen werden kann^ welche steh auf eine Reberfledelung nach dem Westen Nord-Amerikas gründlich vorbereiten wollen." (Literar. Centralblatt 1853. No. 31.) „Bei der fortdauernd sich steigernden Auswanderungslust kann uns jede neue Kunde über Amerika, die von einem einsichtsvollen und gewissenhaften Mann herrührt, nur willkommen sein. In der unübersehbaren Literatur? welche die letzten Jahre in dieser Beziehung hervorgebracht haben i nimmt das vorliegende Buch eine sehr hervorragende Stellung ein. Es vereinigt den Vor- zug unmittelbarer Anschauung mit dem vieljähriger ernster Studien." (Grenzbotm 1853. No. 29.)— — — „Der Verfasser des vorliegenden Buchs, von dem wir die erste Lieferung bereits angezeigt haben, hat sich ein großes Verdienst um unsere Kenntniß der amerikanischen Zustände erworben. Der vorliegende Band be- handelt zuerst die geographischen Zustände, die Flußgebiete, die allgemeine Bildung und Oberfläche des Landes, die Grundzüge der geologischen Bildung, die Gebirge, das Klima und die klimatische Vertheilung der Pflanzen und Thiere. Dann geht er auf die Geschichte des Misstsstppithals über und ver- folgt dieselbe von den ersten Entdeckungsreisen der Spanier bis auf die gegen- wärtige Zeit. Diese Geschichte verdient unbedingtes Lob; sie ist sehr gedrängt und enthält doch alles Material, das für uns von Wichtigkeit sein kann; da- bei ist sie sehr anschaulich und zweckmäßig gruppirt und giebt uns ein klares Md von der allmülig fortschreitenden CuUur. Zum Schluß schildert der Ver- sasser den gegenwärtigen Zustand der Bevölkerung, die statistischen Verhältnisse, die Stammesverschiedenheit, Lebensweise, kirchliche Spaltungen, höhere Schul- anstalten, Ackerbau, Manufactur und Fabrication, Handel und Berkehr, Ver- waltung und Justiz. Von der Darstellungsweise des Verfassers geben wir hier eine Probe." k. (Grenzboten 1853. Uo. 38.) „Dieses Werk scheint in Teutschland und selbst einem Theile der transat- lantischen Erde eine Lücke ausfüllen 31t wollen* welche sich seit dem Aushören des bekannten Ebeling'schen Kuchs über Amerika immer empfindlicher zeigt. Die Statistik, Erdkunde und Geschichte der vereinigten Staaten entbehrt näm- lich eines Teutschen Organs, welches in losen Heften den anschwellenden Stoff sammeln und für gebildete Leser verarbeiten könnte. Wer das auf gründliche und zugleich anziehende Weise erstrebt, muß entweder im Lande selber als Au- gen - und Ohrenzeuge beobachten, oder daheim in Europa jenseit der See verläßliche und fleißige Correspondents haben. Der erste Weg hat offenbar den Vorzug; ihn betritt Herr Olshausen, welcher sich unlängst in den Schleswig-Holsteinischen Wlrren durch Thätigkeit und Ausdauer einen nam- hasten Platz erworben hat. Seine Hauptkraft in dem neuen Vaterlande, dem Freistaat Missouri, gilt jetzt, scheint es, vorläufig dem bezeichneten literari- schen Unternehmen, welches bei der wachsenden Verflechtung Europäischer und Amerikanischer Interessen sicherlich den gebührenden Anklang finden wird. ---Das vorliegende erste Heft schildert das Mississippi-Thal im All- gemeinen, hebt die Bedeutung desselben in politisch-merkantiler Rücksicht hervor, weiset auf das künftige Uebergewicht der Mississippi-Staaten über die atlantischen hin, bespricht den wirklich ernsthaft gemeinten, theilweife schon in Angriff genommenen Niesenbau von Eisenbahnen nach dem stillen Meere von Califormen, den dadurch geförderten Umschwung des gesammten Handels mit dem Osten Asiens, namentlich China, incl. Japan, und die Wahrschein- lichkeit der merkantil-industriellen Ueberflügelung Großbritanniens durch die Staaten der Union (S. 3.) und bezeichnet die Linien der künftigen, jenes Uebergewicht besonders fördernden Dampfschifffahrt nach dem östlichen Asien. Dieser gehaltreichen Einleitung folgen sechs, sorgfältig ausgeführte Abschnitte geographisch-statistischen Inhaltes, welche wohl manches in Teutschland we- nig Bekannte enthalten mögen. Hat schon die literarische Arbeit Dr. Andrei's* des viel besprochenen Agitators und Missionars der Tischrückerei * in Teutschland Anerkennung ge-funden, so wird Gleiches dem mt Ort und Stelle beobachtenden und schrei- benden Dr. Olshausen gewiß nicht fehlen." (Heidelb. Jahrbücher d. Lit. 1853. No. 887 u. 888.) f/Zu den Werthvollsten deutschen Arbeiten über die Vereinigten Staaten wird unstreitig das jetzt in Kiel erscheinende Auch Theodor Ophausens gehö- ren, der sich zu St. Louis im Staate Missouri niedergelassen, wo er jetzt die Feder, die einst mit so vielem Talent und Patnotismus die Sache der Deut- schen in Schleswig-Holstein verteidigte, einer gründlichen Darstellung des Lan des widmet, in welchem viele seiner Schicksalsgefährten einen Ersatz für das ihnen von den Dänen genommene Vaterland suchen. Das bisher erschienene Heft I. bildet die erste Hälfte des ersten Bandes eines umfassenden Werkes über die amerikanische Union, von welcher der Verfasser zunächst das Mississippi- Thal und die einzelnen Staaten desselben (Mississippi, Tennessee, Louisiana, Kentucky, Missouri und Arkansas) geographisch und statistisch darstellt. — --Das uns vorliegende erste Heft ist so reich an belehrendem Material, daß wir der Fortsetzung des Werkes mit Begierde entgegensehen." Magaz. f. Lit. d. Auslandes 1853. Mo. 85.) ----„So vielseitig und sorgsam, wie Herr Th. Olshausen seine Aufgabe behandelt, ist sein Werk als ein Unterrichtsbuch zu bezeichnen, wel- cheS Auswanderungslustigen schon in Europa Gelegenheit bietet, sich von den gesellschaftlichen, politischen und Naturverhältnissen Nordamerikas ein so ge- naues Bild zu entwerfen, daß sie nicht leicht sehl greifen werden, wenn sie nach demselben noch in Europa selbst, die specielle Wahl der neuen Heimath treffen." (Hamb. Nachrichten 1853. No. 112.) „Das Interesse, welches dieses Werk schon durch den darin behandelten Gegenstand an sich darbietet, wird noch ganz besonders dadurch erhöht, daß es ein Deutscher in St. Louis in deutscher Sprache geschrieben hat. Das Werk, welches mit großem Fleiße und tiefer Kenmniß amerikanischer Zustände verfaßt worden ist, giebt zuerst in dem Abschnitte: das Land, eine allgemeine geographische Darstellung des Flußgebietes des Mississippi und seiner Neben- flüsse, dann folgt in dem zweiten Abschnitte: das Volk, eine Geschichte dieses Landes von der Entdeckung und den ersten Ansiedelungen bis zu dem Eintritt der westlichen Staaten in die Union, eine Schilderung der Indianer vormals und jetzt und des gegenwärtigen Zustandes der Bevölkerung. Die folgenden Hefte werden die Beschreibung der einzelnen Staaten des Westens enthalten, nämlich Missouri, Iowa, Wisconsin, Illinois, Indiana, Michigan, Ohio, Kentucky, Tennessee, Mississippi, Louisiana und Arkansas, wobei namentlich die Verfassung, Verwaltung und die Verkehrs - Verhältnisse der einzelnen Staaten berücksichtigt werden, auch wird der Beschreibung eines jeden Staa- tes eine die County - Einteilung enthaltende Karte beigegeben. Sodann folgt die Beschreibung der übrigen Staaten, Territorien und Districts der Union. ---pfo gegebene flüchtige Neberllcht des Inhaltes kann natürlich nur andeuten, welch' ein reiches Material Herr Olshausen in seinem trefflichen Werke, das zugleich in einem sehr anziehenden Stil geschrieben ist, verarbeitet hat. Die vorliegenden beiden Lieferungen rufen den lebhaften Wunsch hervor,daß die Beschreibung der einzelnen Staaten des Westens, sowie der übrigeu Staaten-Territorien und Districts der Union, recht bald folgen mögen." (Zeitschrift f. Allg. Erdkunde Kd. II. Heft 1.) „Zauberisch klingt der Name des Mississippi - Thals nach dem alten Con- tinent herüber und Tausende verlassen alljährlich das theme Vaterland, um in seinen fruchtbaren Niederungen eine neue Heimath zu gründen und Staa- ten schaffen zu helfen, denen die Weisen der Statistik und die Propheten des Jndustrialismus die zukünftige Herrschaft der Welt verheißen. Denn in die-- ser großen Inner-Ebene von Nord-Amerika, die die Flußgebiete des Missis- sippi, des St. Lorenz, des Nelson und des Churchill umfaßt, die vom Meer- busen von Meriko bis fast an das nördliche Eismeer reicht, und die schon jetzt, wo auf die Quadratmeile nur wenige hundert Einwohner kommen, 9 Millio- nen Bewohner zählt, in Tennessee, Kentucky, Ohio, Indiana, Illinois, Wis- consin, Iowa, Arcanfas zeigt sich eine eigentümliche, von den atlantischen Staaten der Union sehr verschiedene, unzweifelhaft solidere und gesundere Entwickelung. Mit dem Mississippi-Thal hat OlShauseu daher den An- fang seiner Beschreibung Nord-Amerikas gemacht, die er bescheiden eine geographisch-statistische nennt, während sie in der That, wie man auch über die politischen Ansichten des Verfassers, die jedoch durchaus nicht in den Vor- dergrund treten, denken mag, durch die Einsicht, mit der das ungeheure Ma- terial gestaltet ist, fast ein philosophisch-politisches Merk geworden ist,-- — Die statistischen Angaben, die Allem zu Grunde liegen, sind bis auf die neueste Zeit fortgesetzt und geben so wirklich ein richtiges Md des gegenwärti- gen Zustandes der vereinigten Staaten, was um so wichtiger ist, da das Buch dem Auswanderungslustigen zur vorläufigen Belehrung darüber dienen soll, in welcher Weise er seine physischen, geistigen und finanziellen Kräfte am besten verwerthen könne und welcher Art die gesellschaftliche und politische Stellung sei, die zu erringen er hoffen darf. Der Denkende findet in CUs Hausens Werk gewiß mehr als der Titel verspricht und er erwarten kann. — Die beste Empfehlung eines Puchs.^ (Spenersche Zeitung 1853. Ro. 211.) „Von Th. Olsh aufen'S Werke „Die Vereinigten Staaten von Ame- rika" ist gegenwärtig bereits die zweite Lieferung erschienen.---Ueber- au entwickelt der Verfasser gediegene Kenntniß und Beherrschung des Gegenstan- des und können wir nur unser früheres Rrtheil miederholen, daß das Merk sich den besten auzureihen verspricht, welche wir über die Vereinigten Staaten besitzen und daß es nicht nur Auswanderern, sondern Allen empfohlen zu werden ver- dient , die an Geographie und Geschichte überhaupt Interesse nehmen. — Beide Lieferungen bilden zusammen ein in sich abgeschlossenes Ganze und find daher auch unter dem Titel „Das Mississippi-Thal" für sich besonders im Buchhan- del zu beziehen." (Vossische Zeitung 1853. No. 227.)Das Mississippi- CO und die einzelnen Staaten des Mississippi-Thals geographisch und statistisch beschrieben von Theodor Olshausen, in St. LouiS im Staate Missouri. Dandll. INPftr. Der Staat Missouri. Mit I rowr. Karte. Kiel, Akademische Buchhandlung. 1854.Der a a t Missouri geographisch und statistisch b eschrieben von Theodor Otshausen, in St. LouiS im Staate Missouri. Mit 1 rolor. Karte. Kiel, Akademische Buchhandlung. 1854.Druck von H. W« Schmidt in Halle»v* Z-/ Vorwort. Es wird vielleicht manchem unter meinen Lesern scheinen, daß diese Beschreibung des Staates Missouri für das Publikum in Deutschland in einzelnen Abschnitten zu sehr mit Detail überladen sey. Ich selbst kann nicht darüber entscheiden, ob ein solcher Tadel gerechtfertigt seyn würde, will aber doch anführen, daß ich von der Ansicht ausgegangen bin, daß jeder, der sich ein getreues Bild von einem fremden Lande machen will , es nicht unterlassen darf, auch auf das Einzelne einzu- gehen. Erst dadurch wird in der Regel die Eigenthümlichkeit des Landes erkannt; denn, wo das Einzelne auch keinen Werth an sich hat, dient es doch dazu die richtige Auffassung des Ganzen zu vermitteln und eine Menge von Einbildungen zu zerstreuen, die die Phantasie einem vormalt. Das Heraus- greifen der interessantesten Partien in der Beschreibung eines Landes und das Uebergehen alles dessen, was die Hauptmaste des wirklich vorhandenen Stoffes bildet, findet freilich bei demjenigen Leser, welcher blos Unterhaltung sucht, leicht Bei- fall, kann aber dem, der Belehrung sucht, schwerlich Befrie- digung gewähren. Auch besitzt die deutsche Literatur schon Werke, die zumTheil meisterhafte allgemeine Schilderungen des Westens der Union oder einzelner Landstriche desselben liefern; es fehlt aber fast ganz an specielleren Beschreibungen, die eine nothwendige Ergänzung der Hiesigen Landeskunde sind. In demVI wenigen Speckellen, was allgemeine Werke über Amerika ent- halten , die itt Deutschland zum Theil als Auetoritäten ange- sehen zu werden scheinen, finden sich nicht selten Fehler der gröbsten Art, was eine genauere und richtigere Darstellung um so nöthiger macht. Es ist freilich unmöglich, sich bei der geographisch-statistischen Beschreibung von Missouri, wel- ches hinsichtlich einzelner Materien eine Fülle von amtlichem und sonst zuverlässigem Material aufzuweisen hat, in anderen aber, namentlich rücksichtlich der eigentlichen Topographie, fast ohne alle Vorarbeiten ist, Fehler zu vermeiden. . Aber solche Fehler, wie man sie in einem der neuesten deutsche« und in Deutschland sehr verbreiteten Werke über Nordamerika an- trifft, sind in der Beschreibung eines Staates wie Missouri, der doch keine vollständige Wildniß mehr ist, sicher nicht zu entschuldigen. Es werden hier z. B. zwei Flüsse (der Grand River und der Chariton), die nicht viel kleiner sind, als der Rhein und die Weser, mit einander verwechselt und vereinerleit (als wenn man schriebe: „die Rhein-Weser ist ein ziemlich großer Fluß, auf dem auch streckenweise Schiffe fahren"); ein anderer nicht unbedeutender Fluß (der Salt-River) wird 2 bis 300 Meilen sudlicher gelegt, als wo er wirklich stießt (etwa so: „der Main und die Mosel fließen beide unter- halb Mainz in den Rhein"). Daß es bei so großer Un- xunde auch an schiefen Auffassungen und verkehrten Urtheilen (bereit man sich doch hätte enthalten können) nicht fehlt, ist nicht zu verwundern. So glaube man doch ja nicht, daß in St. Louis (oder meinte der Verfasser sogar in ganz Missouri) „alle Nicht-Deutsche ihre Kinder zum Erlernen der Deutschen Sprache anhalten", weil sie „unentbehrlich" geworden sei). Der großen Mehrheit der Amerikaner ist das Deutsche hier vollkommen entbehrlich, denn sie verlangen mit Recht, daß die Minorität der Deutschen ih r e Sprache lerne und mit ihnen englisch rede. Und in der That ist hier auch Mchtvir Einer unter hundert Amerikanern, der ein wenig Deutsch ver- steht; denn wenn auch hin und wieder in den Schulen neben- bei etwas Deutsch gelehrt wird, so bringt es doch durch diesen Schulunterricht Keiner so weit,, gesprochenes Deutsch verstehen oder gar selbst Deutsch sprechen zu können. Es er- giebt sich dies Alles aus der Natur der Verhältnisse, um so auffallender ist aber das Aufstellen von Behauptungen, die eine ganz falsche Vorstellung von den hiesigen Zustäuden ge- ben und in den Renommistereien einzelner Deutscher ihren Ursprung zu haben scheinen. Da solche unabsichtliche Täu- schungeu bei den vielfachen Beziehungen, die der Westen der Union zu Deutschland hat, auch praktisch lcicht schädlich ein- wirken können, so wollen wir hier noch ausdrücklich aus- sprechen, daß die Deutschen in Missouri, wie in allen west- lichen Staaten, selbst in Wisconsin, gegen die englisch reden- den Amerikaner entschieden in der Minderheit sind, nicht blos im Staate, sondern auch in der Gemeinde, einzelne kleine Orte ausgenommen; daß sie ferner einen unbedeutenden poli- tischen Einfluß besitzen und nicht leicht einen bedeutenderen er- langen können, weil in der Regel ihre Kinder schon halb, die zweite Generation aber ganz amerikanisirt werden, wes- halb die Zahl der wirklich Deutschen nie so bedeutend an- wächst, wie man in Deutschland zu glauben geneigt ist, wenn man die alljährliche große Auswanderung hierher be- trachtet ; daß endlich auch die Deutschen als Gesammtheit in der socialen Stellung immer höchstens nur den zweiten Platz einnehmen, denn den ersten behalten sich die eingeborenen Anglo-Amerikaner selbst vor. Dies hindert aber nicht, daß die eingewanderten Deutschen hier so sicher, wie andere Leute, mit viel größerer persönlicher Freiheit, unter weit geringerem Druck der Abgaben und in einiger Beziehung auch der be- schränkenden Sitte, leben können, als in ihrem alten Vater- lande; daß sie hier leichter Vermögen erwerben und ihrenVIII Kindern ein gutes Fortkommen verschaffen, und daß sie end- lich auch in geselliger Beziehung (meistens freilich unter sich) ganz angenehm leben können, wenn sie nicht den Ehrgeiz oder die Eitelkeit haben, eine Rolle — vorzüglich eine poli- tische — spielen zu wollen, was unter 1000 Fällen 999m(il sehr kläglich ausfällt. Uebrigens habe ich mir in dieser Schrift selten erlaubt, mit meinem Urtheile vorzugreifen. Ich wünschte ein ein- faches, ungeschminktes, aber auch unverzerrtes Bild von dem Lande und dem Staate zu geben und den Leser durch die Vorlage einer Menge von Thatsachen auf den Standpunkt zu stellen, bei aufmerksamer Würdigung und Begleichung derselben selbst ein Urtheil über dke Natur, die Bewohner und die Institutionen des Landes zu fällen. St. Louis, Missouri, d. 10. April 1854. Th. Miihlmsen.Inhalt I. Allgemeine geographisch - statistische Deschreibung. 1. Größe und Bildung des Landes im Allgemeinen. Seite Größe. —- Grenzen. — Vier nach ihrem geographischen Charakter verschiedene Regionen...........1— 10 2. Gebirge und Höhenzüge. Gebiet nördlich vom Missouri. — Gebiet südlich vom Missouri. — Ozark-Gebirge. — Isolirte Berge und Hügel.....10— 16 3. Gewässer. Flüsse: Der Mississippi und Nebenflüsse. — St. Fran?oiS Fluß- gebiet. — Missouri und Nebenflüsse. — Arkansas Flußgebiet. — Landseen............17— 34 4. Klima..............34— 36 5. Naturprodukte. Das Thierreich. — Das Pflanzenreich. — Das Mineralreich . 36— 54 6. Bevölkerung. Progressive Zunahme. — Verkeilung. — Negerbevölkerung. — Mortalität. — Verhältniß der Geschlechter. — Geburtsland. — Gewerbe im Allgemeinen. — Charakter und Lebensweise. — Arme 54— 68 7. Ackerbau........... . . 68- 70 8. Industrie.............70- 72 9. Handel. Pelzhandel. — Santa Fe < Handel. — Bankwesen. — Eisen- bahnen. —- Electro - magnetische Telegraphen.....72— 80 10. Kirchenwesen............80— 84 11. Schulwesen. Volksschulen. — Höhere Schulen. — Universitäten .... 84— 88 12. Recht, Verfassung und Verwaltung. Aelterer Rechtszustand. — Verfassung. — Höhere Staatsverwal- tung. — Abgaben und Finanzen. — Landwesen. — Landstraßen. — Strafanstalten u. s. w. — Niedere und Gemeinde - Verwaltung. — Gerichtswesen. — Die Organe der General-Regierung. -- Rechts- verhältnisse der Sklaven und freien Farbigen.....88—122 13. Zeitungswesen..............122—124 II. Topographie. Eintheilung des Landes..........124—125 I. County St. Louis. County-Verwaltung. — County-Finanzen. — Stadt St. Louis: Bevölkerung und Ausdehnung; Handel und Schifffahrt; Fabrik- wesen; Stadtversassung; Finanzzustand. — Stadt Carondelet . 125—143II. Die Counties längs des Mississippi-Ufers nördlich des Missouri. 7 Counties: St. Charles: Stadt St. Charles. — Lincoln. — Pike: Städte Louisiana und Clarksville. — Ralls. — Marion: Stadt Hannibal. — Lewis: Stadt La Grange. — Clarke: Stadt Alerandria........... III. Das übrige Nord'Missouri mit Ausnahme von Platte- Country. BO Counties: Warren. —- Montgomery. — Callaway. — Boone: Universität Columbia. — Howard: Stadt Glasgow. — Cha- riton : Stadt Brunswick. — Carroll. — Ray. — Clay; Stadt Liberty. — Audrain. — Monroe. — Randolph. — Shelby. — Macon. — Linn. — Livingston. — Caldwell. — Clinton. — De Kalb. — Daviess. — Grundy. — Sullivan. — Adair. — Knor. — Scottland. — Schuyler. — Putnam. — Mercer. — Harrison. — Gentry........... IV- Platte-Country. 6 Counties: Platte: Städte Platte-City und Weston. — Bu- chanan: Stadt St. Joseph. — Andrew. — Holt. — Atchi- son. — Nodaway........... V. Das Land zwischen dem Missouri und Osage. 13 Counties: Jackson: Städte Independence und Kansas.— La- fayette: Stadt Lerington. — Saline. — Cooper: Stadt Boon ville. — Moniteau. — Cole: Stadt Jefferson City, Negierungs sitz. — Cass. — Johnson. — Pettis. — Vernon. — Henry. — Benton: Stadt Warsaw. — Morgan . VI. Die Mineral-Region. 37 Counties: Bates. — Jasper. — Newton: Bleibergwerke. — Mac Donald. — Barry. — Lawrence. — Dade. — Cedar. — St. Clair. — Hickory. — Polk. — Greene: Stadt Spring- field. — Stone. — Taney. — Ozark. — Wright. — Dallas. — Laclede. — Camden. — Miller. — Osage. — Pulaski. — TeraS. — Oregon. — Ripley. — Shannon: Kupfer-Bergwerke. Reynolds.— Dent.— Crawford: Eisenwerke.— Gasconade: Weinbau bei Herrmann. — Franklin: Blei-, Kupfer- und Eisen- Bergwerke. — Washington: Blei- und Kupfer-Bergwerke. — St. Francis: Iron Mountain, Eisen- und Blei-Bergwerke. — Madison: Pilot Knob und Shcpards Mountain. Eisen-, Blei-, Kupfer- und Kobalt-Werke. — Jefferson: Blei- und und Kupferwerke. — St. Genevieve: Stadt St. Genevieve. — Perry: Eisenwerke. Deutsche Ansiedelungen..... Seite 143—147 147—157 158—160 160—166 166—184 VII. Die Sumpf- Region. Die vier größten Sümpfe. — 10 Counties: Cape Girardeau: Stadt Cape Girardeau. — Bollinger. — Wayne.— Butler. — Stoddard. — Scott. — Mississippi. — New Madrid. — Pe- miscot. — Dunklin...........184—190I, Allgemeine geographisch - statistische Beschreibung. 1. Größe und Bildung des Landes im Allgemeinen. Der Staat Missouri hat eine höchst günstige Lage, denn er bildet den Mittelpunkt des Mississippi - Thals und innerhalb seiner Grenzen vereinigen sich der Missouri und der obere Mississippi. Seine geographische Lage ist zwischen 36° und 40° 30' nördlicher Breite und zwischen 890 20' und 95° 20' westlicher Länge (von Greenwich). Die größte Ausdehnung seines Gebiets von Norden nach Süden beträgt 315 engl. Meilen und von Osten nach We- sten 280 Meilen. Der Flächeninhalt ist 67,380 O-nadratmeilen oder 43,123,200 Acres *). Mit Ausnahme der neuerworbenen Staa- ten Texas und California ist Missouri der größte Staat der Union; er ist fast 9mal so groß als Massachusetts, um die Hälfte größer als der Staat New-Uork, oder mit europäischen Ländern verglichen fast 5'/<j mal so groß wie Belgien, 4% mal so groß wie das König- reich Hannover oder reichlich so groß wie der preußische Staat ohne das eigentliche Preußen und Posen. Der Staat wird seiner ganzen Länge nach im Osten vom Mississippistrom begrenzt, welcher es von Illinois und Kentucky scheidet; nördlich grenzt er an den Staat Iowa, westlich an das Nebraska- und Indian-Territory und südlich an Arkansas. Die süd- liche Grenze fallt im Allgemeinen auf 36° 30' n. Br. (die sog. *) Ein Acre befaßt 43,560 englische Quadratfuß. Orshausen, d. V. St. Ä Bd. 12 Compromiß-Linie), nur im südöstlichsten Winkel reicht die Grenze südlich bis zum 36° hinab. Der Missouri-Fluß theilt den Staat in zwei Abtheilungen, von welchen die nördlich des Flusses gelegene etwa ein Drittel, die südliche ungefähr zwei Drittel des ganzen Staates ausmacht. Diese Abtheilung ist so sehr durch die Natur vorgeschrieben, daß in keinem einzigen Falle ein politischer Distrikt des Staats, ein County, theilweise nördlich und theilweise südlich vom Missouri liegt, sondern der Fluß immer die Grenze für die anliegenden Counties bildet. Die übrigen Flüsse in Missouri sind nicht von der Bedeutung, daß sie natürliche Grenzen bildeten, und eben so wenig sind Gebirge vorhanden, die solche Wirkung äußern könnten, denn das Ozark-Gebirge, welches den südlich des Mis- souri gelegenen Theil des Staates von der südöstlichen Grenze bis fast zum Mississippi durchzieht, ist im Allgemeinen nur ein hoher Landrücken ohne trennende Gebirgskämme. Außer der Abscheidnng des Landes in das nördliche und süd- liche Missouri durch den Missourifluß findet noch eine andere Ein« Heilung nach der natürlichen Beschaffenheit des Bodens statt, welche sich vorzüglich auf die geologische Formation gründet. Es sondert sich nämlich hiernach das Land in vier Regionen, die einen we- sentlich verschiedenen Charakter haben, wenn auch innerhalb der größeren dieser Regionen wieder kleinere Landstrecken liegen, die eine abweichende Bildung haben. Die erste Region begreift den ganzen nördlich vom' Mis- souri gelegenen Theil des Staates und südlich vom Missouri den größten Theil des Landes, welches zwischen dem Osage-Fluß und dem Missouri liegt. Dieses ganze Gebiet, welches ungefähr die Hälfte des Staates ausmacht, gehört geologisch der Kohlensormation an. Nach den neuesten Untersuchungen des Geologen D. D.Owe n *) ') D. I). Owen's Report of a geological Survey of Wisconsin, Jowa and Minnesola and a portion of Nebrasca Territory. Philadelphia, Leppincolt, Grambo 8d Co, 1852, p* 112, seqq,3 erstreckt sich nämlich ein ungeheures Kohlenfeld vom Osage-Fluß gegen Norden durch die nördliche Hälfte von Missouri und die südwestliche von Iowa bis an den oberen Iowa-Fluß *). Das ganze Feld befaßt in Iowa 25,000 und im Staate Missouri we- nigstens 30,000 Quadratmeilen, ist also nicht viel kleiner, als das Kohlenfeld von Illinois und Indiana. Die Kohlen sind so ge- lagert, daß die Schichten um so mächtiger werden, je weiter sie nach Süden reichen. Owen fand in Iowa nur Schichten von 4 bis 5 Fuß Mächtigkeit, während sie gegen die Mündung des Ofage hin 20, ja vielleicht 40 Fuß dick sind. Dies gilt natürlich nur von den eigentlichen Kohlenschichten, denn das ganze Kohlengebilde (coal measures) hat durchschnittlich eine Mächtigkeit von 50 Faden, welches freilich lange nicht so viel ist, wie bei dem Jllinois-Kohlen- felde. Die Kohlen selbst sind theils sehr bituminös, theils aber auch den Cannel-Kohlen sehr ähnlich und zu mancherlei Gebrauch ganz vorzüglich, werden aber bis jetzt aus Mangel an bequemen Transportmitteln noch wenig gewonnen. Das eigentliche Kohlen- seld läuft nun aber an den Flußrändern, also östlich längs dem Mississippi, westlich längs dem Missouri und südlich längs dem Osage und dem unteren Missouri aus und wird hier theils durch den unter dem Kohlenselde liegenden Bergkalk (carboniferous lime- stone) , theils durch Alpen - oder Magnesienkalk (lower magnesian limestone) ersetzt. Jedoch sind diese Formationen fast ganz unter älterem und jüngerem Schwemmlande verborgen. Diese ganze Region, sowohl das Gebiet des eigentlichen Kohlen- feldes, als auch das eben erwähnte der Kalkstein-Formation ist vor- zugsweise für den Ackerbau geeignet; wir nennen sie deßhalb die Ackerbau - Region. Sie enthält mehr Prairie, als Waldboden. *) Dieses Kohlenseld, welches Owen das Jowa-Missouri-Kohlenfeld nennt, ist natürlich dasselbe, welches wir im „Mississippi-Thal" Band I. S. 79. das „Missouri- oder Osage-Kohienseld" genannt haben. Erst durch Owen's Unter- suchungen ist der ganze Umfang desselben ermittelt worden. 1*4 Die erstere besteht aus einem reichen, schwarzen Erdreick), welches aus der natürlichen Düngung des Bodens durch einen Jahrhunderte lang auf einander folgenden hohen Graswuchs entstanden ist und durch die weidenden Heerden von Buffalos und anderen grassressen- den Thieren einen Zusatz von animalischen Stoffen erhalten hat. Der Rasen aus der Prairie ist so dicht und so tief gewurzelt, daß gewöhnlich 6 bis 8 Joch Ochsen vor dem Pflug erforderlich sind, um ihn zuerst aufzubrechen. Der Untergrund besteht allenthalben aus einem Boden, in welchem kalkige und sandige Bestandteile vorherrschen. Nur aus einem Theile des am höchsten gelegenen Landes ist der Boden hin und wieder zu grandig oder enthält zu viel Kieselerde, um besonders fruchtbar seyn zu können. Im All- gemeinen jedoch ist die wellenförmige, mit sanften Hügeln und Thälern abwechselnde, und von sehr vielen klaren und wasserreichen Flüssen und Bächen durchschnittene Gegend eben so fruchtbar als lieblich und trägt nicht selten hundertfältige Ernten. Der Wald- grnnd, der sich meistens den Flußläusen entlang zieht, besteht aus schönem Laubholz und giebt dem Lande an den Grenzen der Prai- rien ein parkartiges Ansehen. Es mag dies, sowie die große Frucht- barkeit des Landes, dem nördlichen Missouri den Beinamen „der Garten des Westens" verschafft haben. Diese Region ist — abgesehen von Stadt und County St. Louis — vie bevölkertste und am besten bebaute des ganzen Staates, denn es wohnen in derselben etwa 400,000 Einwohner, d. i. 55 p. Ct. aller Einwohner des Staats ohne St. Louis, uud es pro- ducirt von allen Hauptprodukten des Landes über die Hälfte, vom Welfchkoru beinahe zwei Drittel und vom Taback mehr als vier Fünftel. Die zweite Region besaßt den ganzen südlich vom Osage und Missouri gelegenen Theil des Staates mit Ausschluß des County St. Louis und des südwestlichen Theils des Staats, welcher zwi- schen dem Mississippi und dem Big-Black-River, einem Nebenflusse des White-River, der selbst in den Arkansas mündet, liegt und die.5 weiter unten zu betrachtende dritte Region bildet. Das Gebiet der zweiten Region bekommt durch das Ozark-Gebirge seinen Eha- ratter. Dieses Gebirge besteht nicht aus eigentlichen Bergketten oder Berggruppen, sondern seinem Hanptbestandtheile nach aus Plateaus oder breiten Bergrücken, die gewöhnlich in gleicher Höhe fortlaufen. Der Rücken des Haupthöhenzuges fällt zu beiden Sei- ten sanft ab, nördlich gegen die Thäler der Flüsse hin, die in den Missouri münden, und südlich gegen die Zuflüsse des Arkansas. Die allgemeine Erhebung des ausgedehnten, aber niedrigen Gebügs ist nicht höher als 1000 bis 1200 Fuß über dem Meere und die höchsten Gipfel sind nur 14 bis 1600 Fuß über dem Mississippi oder 1800 bis 2000 Fuß über dem Meeresspiegel. Nur in dem östlichen Theile des Ozark, wo die Quellen der nach beiden Seiten abfließenden Flüsse sich sehr nahe kommen, wird der Bergzug un- regelmäßiger in seinem Gipfel und höher und abschüssiger nach den Thälern zu. Das Gebirge ist offenbar vulkanischen Einflüssen aus- gesetzt gewesen, die ihren Mittelpunkt wahrscheinlich in der Gegend des Iron Mountain und Pilot-Knob gehabt haben. Porphyr, Gra- nit, Syenit, Quarz, Hornstein, Feldspath, Marmor, Sandstein k. bilden neben großen Massen von Erzen, besonders Eisen und Blei, einen Hanpttheil des Gebirges. Wir nennen diese Region die Mineral-Region, weil über dieselbe ein großer Reichthum von Erzen und anderen nutzbaren Mineralien verbreitet ist, die bis jetzt freilich erst in geringem Um- fange ausgebeutet werden, nothwendig aber später zum Wohlstand des Landes wesentlich beitragen müssen. Außer Eisen und Blei, welches die Hauptmetalle sind, die hier gewonnen werden, findet sich auch Kupfer, fast in der ganzen Mineralgegend, dann Kobalt und Nickel, stellenweise, sehr viel Manganerz und Zink in der Form von Galmey und schwefelsaurem Zinkoxyd. Im Blei ist endlich häufig ein nicht unbedeutender Zusatz von Silber enthal- ten. Die Existenz von Zinn wird auch von Einigen behauptet, von Anderen aber geleugnet. Außer den Metallen findet man noch6 mancherlei andere werthvolle Mineralien, wie Alaun, Schwefel, Sal- peter, Marmor von verschiedener Farbe und Zeichnung u. f. w. Hin und wieder findet man ausnahmsweise auch wohl Steinkohlen. Obwohl diese Region für den Ackerbau nicht so sehr geeignet ist, wie die erste, so ist sie doch auch in dieser Beziehung keines- wegs so werthlos, wie sie oft geschildert wird. Im südwestlichen Theile, besonders in Green-, Lawrence- und Newton-County, fin- det sich vorzüglicher Boden, und selbst in den Gegenden, wo das Land am meisten bergig und gebrochen ist, gedeiht Weizen, Welsch- korn, Roggen und anderes Getreide recht gut. Im Ganzen eignet sich das Land freilich besser für die Viehzucht, da selbst die Berg- abhänge sich gewöhnlich durch üppigen Graswuchs auszeichnen. Der Baumwuchs besteht iu dieser Region neben den hier im Staate ge- wohnlichen Laubholz-Arten zum großen Theile aus Fichten und an- derem Nadelholze. Die Bevölkerung dieser ausgedehnten Region beträgt nur etwa 24 pr.Ct. der gesammten Bevölkerung des Staats, ohne St. Louis, nämlich nahe 170,000 Einwohner. Ebenso tritt die landwirth-- schaftliche Produktion sehr gegen die der ersten Region zurück, doch ist, wie schon angedeutet, die Viehzucht theilweise in einem blühen- den Zustande. Die dritte Region besteht aus dem südöstlichsten Theile des Staats, welcher zwischen dem Big-Black-River und dem Mississippi belegen ist. Sie befaßt die 7 Counties Dunklin, Pemiscot, New Madrid, Mississippi, Scott, Stoddart und Buttler ganz und die südlichen Theile der drei Counties Cape Girardeau, Bollinger und Wayne. Die ungeheuer« Sümpfe und überschwemmten Ländereien, welche den größeren Theil dieser Gegend bedecken, geben derselben mit Recht den Namen der Snmpf-Region. Das ganze Gebiet derselben beträgt ungefähr 5,650 Quadratmeilen, davon sind 2,880 Q. M. oder 1,848,000 Acres sumpfiges Terrain, welches in seiner jetzigen Gestalt fast gar keinen Nutzen gewährt. Es ist von den Flüssen Whitewater-River, St. Francois und zum Theil vom Big-7 Black-River und deren zahlreichen Armen (Bayou's genannt) durch- flössen und wird sowohl von diesen Flüssen als auch vom Mifsissipppi periodisch ganz überschwemmt. Auch enthält es viele, zum Theil sehr umfangreiche Seen. Eine große Fläche ist nicht das ganze Jahr hindurch völlig mit Wasser bedeckt, sondern das zuströmende Wasser und das von den Überschwemmungen her stehen gebliebene, dem es an hinreichenden Abzügen fehlt, stagnirt in zahlreichen Psützen und wird während des heißen Sommers faul und stinkend. Die Vegetation, welche, wenn das Wasser abgetrocknet und das Schilf und die sonstigen Wasserpflanzen verfault sind, in diesem al- luvialen Boden sehr üppig gedeiht, ist nicht nutzbar zu machen, denn die Lust ist so verpestet und ungesund, daß die ganze Um- gegend auf viele Meilen umher völlig unbewohnbar ist. Mitteil in den Sümpfen befinden sich zahlreiche feste Inseln, die zum Theil aus ziemlich hohen Felsen bestehen, zum Theil auch nur wenig über dem Wasser oder Moraste erhaben sind. Diese haben von den früheren französischen Bewohnern der Gegend den Namen „Cötes sans dessin" (d. h. „Küsten ohne Zeichnung", d. i. ohne be- stimmte Begrenzung) erhalten und dienen den Jägern und Fallen- stellern (Trappers), die sich hier in der günstigen Jahreszeit sam- meln, zum vorübergehenden Aufenthalt. Sie erbeuten hier alljähr- Itch eine große Menge von Bären, Hirschen, Elks (cervus cana- densis), Waschbären, wilden Katzen, Minks (muslela lutreola), Ottern, Moschus-Ratten und Biebern, welche letztere jedoch auch hier in neuerer Zeit selten geworden sind. Der Werth des jähr« lich hier gewonnenen Pelzwerks wird auf 20,000 Dollars angegeben. Dieser Zug niedrigen, ebenen und sumpfigen Landes, welcher von der Stadt Cape Girardeau längs dem Mississippi herläuft, wird bis zur Mündung des St. Francois-Musses (bei Helena in Arkansas) der St. Franeis-Bottom genannt und setzt sich von dort unter ver- schiedenen Namen bis zum Golf von Mexico fort. Hin und wieder wird aber das Sumpfland durch Striche guten fruchtbaren Landes unterbrochen, welche im Ganzen mit dem Mississippi parallel laufen.8 Der schönste Strich solchen fruchtbaren Bottom-Landes zieht sich von dem kleinen Orte Commerce, in Scott County, bis zur Stadt Helena in Arkansas unmittelbar längs dem Mississippi - User hin. Es ist dieser Streifen fast 350 Meilen lang und durchschnittlich 8 bis 10 Meilen breit; die nördliche Hälfte desselben liegt im Staate Missouri und ist, trotz ihrer Ungesundheit, der großen Fruchtbarkeit wegen wohl bewohnt und angebaut. Von dem weiter zurückliegen- den Lande von Missouri und Arkansas ist dieser Landstrich jedoch durch die großen dazwischenliegenden Sümpfe ganz abgeschnitten, was für den Verkehr natürlich sehr nachtheilig ist. Dasselbe ist der Fall mit einigen weiter westlich liegenden schmalen Streifen bewohn- ten Prairien-Landes. Die Sumpfbildung dieser Gegend ist durch das Erdbeben, welches New Madrid in den Jahren 1811 und 1812 zerstörte, sehr vermehrt worden, denn diese großartige Naturerscheinung veränderte den Lauf der Flüsse, streckte ganze Wälder nieder, versenkte hoch- gelegenes Land und bildete neue große Seen und Moräste. Der größte dieser Seen, der St. Mary Lake, ist 60 bis 70 Meilen lang und 3 bis 20 Meilen breit; an einigen Stellen ist er sehr seicht, an andern 50 bis 100 Fuß tief, so daß sein Grund stellen- weise tiefer liegt als das Bett des Mississippi. Auf den cnltivirten Ländereien dieser Region wird sehr viel Welschkorn, nicht unbedeutend Weizen, Tnback und etwas Baum- wolle gebaut. Auch gedeiht hier schon das Zuckerrohr, wird aber bis jetzt nur bei Cape Girardeau in irgend namhaften Quantitäten gezogen. Da gegenwärtig die bisher zu den öffentlichen Ländereien der Vereinigten Staaten gehörigen Sumpfländereien an den Staat Missouri abgetreten sind, und zwar unter der Bedingung, daß sie wo möglich für die Kultur gewonnen werden, so ist zu hoffen, daß bald Maßregeln getroffen werden, das Land vor Ueberschwemmnn- gen zu schützen und trocken zu legen, wodurch der Gesundheitszustand der ganzen Gegend unendlich gewinnen und ein vorzügliches Acker- laud der Cultur anheimgegeben werden würde. — Der Baumwuchs9 in den Sümpfen besteht hauptsächlich aus Cypressen, welche hier eine große Höhe und Stärke erreichen. Die Bevölkerung dieser Region ist nach den obwaltenden nn- günstigen Umständen recht bedeutend zu nennen, da sie etwa 51/* p. Ct. der Einwohner des ganzen Staats — St. Louis ausgenom- men — beträgt (nämlich etwas über 37,700 Einwohner), und ebenso sind die Erzeugnisse der Landwirthschaft, besonders an Welschkorn, Schweinen und Rindvieh, beträchtlich, was der überaus großen Fruchtbarkeit des bebaubaren Bodens zu danken ist. Die vierte Riegion hat eine sehr geringe Ausdehnung; sie beschränkt sich auf das zwischen dem Missouri, dem Mississippi und dem Maramee gelegene County St. Louis (c. 540 Quadratmeilen), nur ein wenig auf das nördliche User des Missouri in St. Charles County hinüberstreifend, ein Umstand, den wir hier nicht weiter beachten, da wir das ganze County St. Charles der ersten Region beigezählt haben. Diese Region gehört ihrer geologischen Forma- tion nach dem Jllinois-Kohlenselde an, welches nur an diesem ein- zigen Punkte den Mississippi überschreitet und hier gewissermaßen eine isolirte Gruppe bildet. Sie hat in Bezug auf ihre Bodenver- Hältnisse vieles mit der ersten Region (der des Missouri- und Iowa- Kohlenfeldes) gemein, hat aber tut Ganzen nicht einen eben fo hohen Grad von natürlicher Fruchtbarkeit aufzuweisen. Der Unter- grnnd besteht aus vielen Schichten 'Kalkstein (carboniferous und subcarboniferous limestone), welcher die Bildung der Sinklöcher*) hier mehr begünstigt, als in dem mit Sand gemischten Grunde der ersten Region. Die große Menge der Sinklöcher entzieht hier in der That einen nicht ganz unbedeutenden Theil des Landes der Cnltnr. Dann wird der Boden leicht trocken an der Oberfläche, während er unten feucht bleibt, was bewirkt, daß er leicht springt und Risse bekommt. Er verlangt im Allgemeinen viel Bearbeitung, um sehr ergiebig zu werden. Indessen ist der Boden viel besser, ') Vgl. Olshausen's Mississippi-Thal. Bd. I. S. 50.10 als der der Mineralgegend, und steht nur dem von Nord-Missouri nach, insofern nicht die bessere Bearbeitung den Mangel erfetzt. Hügel und Thäler, schöner Wald von verschiedenartigem Laubholz und Prairien wechseln amnuthig mit einander ab. Die Masse der landwirthschaftlichen Erzeugnisse ist in dem kleinen Bezirk sehr be- deutend, weil die Nähe der großen Stadt den Anbau des Landes sehr begünstigt. Mit Ausnahme von Welschkorn wird hier wenig- stens eben so viel gebaut wie in dem achtmal größeren District der Sumpfregion und an Werth wahrscheinlich mehr, wenn auch das Welschkorn mit einbegriffen wird. — Die Kohlen, welche hier aus zahlreichen Gruben gewonnen werden, sind stark bituminös, stehen jedoch an Güte den Jllinois-Kohlen nach. Sie werden alle in der Stadt St. Louis consumirt. Die Bevölkerung des Landdistricts des County St. Louis be- trägt 3 p.Ct. der Bevölkerung des Staats ohne die Stadt St. Louis, nämlich 80,500 Einwohner; die Stadt St. Louis mit einge- schlössen hat das County eine Bevölkerung von 17 p.Ct. der ganzen Volkszahl des Staats, nämlich 131,000 Einwohner von c. 765,000. 2. Gevirge und Höhenzüge. Um die Anschauung von der natürlichen Bildung des Landes zu vervollständigen und den Zusammenhang mit den es umgeben- den Ländergebieten zu erläutern, ist zuerst nöthig die Höhenzüge und Gebirgsbildungen hier übersichtlich zu beschreiben. In dem Theil des Landes, welcher nördlich vom Mis- souri-Fluß liegt, giebt es keine einzige Höhe, die auf den Namen eines Berges Anspruch machen könnte. Das Land ist nur von vielen Hügelreihen durchzogen, welche in der Regel die Wasser- scheide zwischen den Flüssen bilden, die theils unmittelbar in den Mississippi, theils durch den Missouri in den Mississippi abfließen. Ein anderer Ausweg für das abfließende Wasser, als das Bett des Mississippi, ist für das ganze Gebiet des Staates nicht vorhanden. Da nun alle bedeutenden Flüsse in Nord-Missouri die Richtung11 von Norden nach Süden, oder von Nordwesten nach Südosten ver- folgen, was eine nothwendige Folge des ganzen Baues des Missis- sippi-Bassins ist, so laufen auch die Haupt-Höhenzüge in denselben Richtungen. Der wichtigste von allen ist der Landrücken, [welcher die in den Missouri und die unmittelbar in den Mississippi sich er- gießenden Flüsse scheidet und aus dem die Nord-Missouri-Eisenbahn fortgeführt werden soll. Er beginnt im County St. Charles, läuft nordwestlich fort durch die Counties Warren, Montgommery, An- drain, Randolph , Macon und Adair und trifft in Schuyler County die Grenze des Staates Iowa. Mehrere ähnliche Höhenzüge er- strecken sich nördlich bis gegen die Mitte von Iowa, wo die grö- ßeren Flüsse des nördlichen Missouri ihre Quellen haben. Die Hügel und Höhenzüge sind selten bewaldet, meistens bilden sie hohe Prairien. Südlich des Missouri - Flusses ist der Staat von vielen Gebirgs- und Höhenzügen durchstrichen, welche fast alle unter ein- ander im Zusammenhang stehn und dem System des Ozark-Ge- birg es angehören. Die Richtung der Erhebung laust hier Haupt- sächlich von Westen nach Osten oder von Südwesten nach Nordosten. Nach den Untersuchungen des Ingenieurs Singleton*) hat dieses Gebirgssystem folgeüben Zusammenhang. Am Fuße von Long's Peak in den Rocky Mountains, westlich vom Fort St. Vrain sängt unter 400 20' it. Br. und 105° 45' w. L. ein niedriger Gebirgszug an, welcher sich zuerst etwas süd- lich, dann aber östlich wt.tdet und zwischen der Smoky Hill Fork des Kansas und den Nebenflüssen des Arkansas die Wasserscheide bildet. Er hat kaum das Ansehen einer Bergkette, sondern ist viel- mehr ein Hoher Landrücken, oben breit und eben und zn beiden Seiten sanft abfallend. Er laust weiter nach Westen bei Council Grove vorbei, diesen Platz etwas südlich lassend**), und theilt sich *) Singleton im' Weslern Journal. St. Louis. Vol. 11. p. 292. seqq. **) Council Grove selbst liegt nach Wislizenus 1,190 Fuß über dem Golf von Mexico. Die dasselbe umgebenden Höhen werden leicht 1500 Fuß erreichen. —12 dann einige Meilen östlich von Council Grove in zwei Zweige. Der nördlich ere derselben überschreitet zwischen den Gewässern des Osage und den kleinen Flüssen, welche unmittelbar in den Missouri sal- len, die Grenze des Staates Missouri und läuft in derselben Richtung fort, bis er an die Quellen des Lamine-Flnfses gelangt. Hiertheilt er sich von Neuem, der unbedeutendere Arm streicht nordöstlich und verliert sich gegen den Black River zu, welcher in den Lamine fließt, während der stärkere südlich von allen Armen des Lamine bleibt und zwischen diesem Fluß und den Wassern des Osage die Scheide bildet, bis er sich gegen die Mündungen dieser beiden genannten Flüsse hin im Thale des Missouri verliert. Der südliche Zweig der Hauptreihe läuft dagegen von der Gegend von Council Grove südöstlich, bildet die Wasserscheide zwischen den Flüssen, aus welchen der Osage entsteht, und den Nebenflüssen des Arkansas und überschreitet 110 Meilen südlich von der Mündung des Kansas in Jasper County die Staatsgrenze von Missouri. Dieser Gebirgszug, welcher seinen Laus wesentlich in westlicher Richtung bis zum Mississippi fortsetzt, wird vorzugsweise Ozark-Range oder Ridge genannt. Das Gebirge behält auch in Missouri anfangs noch denselben Charakter, den es von den Rocky Mountains an hatte, langgestreckter, breiter, an den Seiten allmäüg abfallender Bergrücken, ohne Berggipfel oder Spitzen, so daß es in keiner Beziehung das gewöhnliche Ansehen eines Gebirges hat. Die Flüsse, welche nördlich dem Missouri (Osage und Gas- conade) und südlich dem Arkansas (Neosho, White- und Current- River) zuströmen, haben ihre Quellen in diesem Höhenzuge, aber sie gleiten sanft hinab, ohne Wasserfälle oder selbst nur Strom- schnellen. Die flachen Abdachungen nach beiden Seiten bilden bis gegen die Mitte des Staats hin Prairien und der Rücken bleibt fortwährend von gleichförmiger Höhe. Aber ungefähr an der Grenze von Green- und Wright-County in der Nähe der Quellen des Gas- conade und des Cnrrent-River verändert sich plötzlich sein Charakter und nimmt die Formen plutonischer und vulkanischer Gebirgsbilduugen13 an. Der Kamm wird ungleich und gebrochen, die Abhänge schroff, die größeren Flüsse treten von beiden Seiten näher heran und die Bäche, welche sie verstärken, fließen in vielfachen Windungen und oft in jähem Fall ins Thal hinab. Die Zweige, welche von der Hauptreihe nach Norden und nach Süden hin ausgehen, sind häufig noch höher und unregelmäßiger in der Höhe ihres Kammes, als die eigentliche Ozark Ridge selbst. Kurz es ist unzweifelhaft, daß die- ser östliche Theil des Gebirgs Plutonischen und vulkanischen Ur- sprungs ist, eben wie die Rocky Mountains, von denen es ausgeht, wenn auch die durch unterirdische Feuer bewirkte Erhebung hier in gemilderter Form auftritt. Auch ist das krystallinische Gestein, wie Porphyr, Syenit, Granit, Quarz, Kalkspath, Marmor u. s. w. hier vorherrschend und beweist den Plutonischen Ursprung. Bevor die Gebirgskette ihren Mittelpnnct erreicht, zweigt sie nördlich noch eine Reihe ab, welche die Scheide zwischen dem Osage und dem Gasconade-Fluß macht und bis in die Nähe der Stadt Hermann am Missouri-Fluß fortläuft. Dann aber erreicht die Haupt- reihe den anscheinenden Mittelpunkt der ganzen Erhebung, welcher sich da, wo die Counties Washington, St. Francois und Madison nahe aneinander treten, bei dem Iron Mountain und demPi- lot-Knob befindet. Hier bilden die Ozarks ein weites Hochthal, welches von 3 bis 500 Fuß hohen Berggipfelu umgeben ist, die auf der Höhe des Gebirgszugs ruhen. Die Berge, von welchen die beiden genannten die bekanntesten sind, bestehen größtentheils aus Eisenerz, welches dem gediegenen Eisen nahe kommt*). Die- ses Thal, das Bellevue-Thal, mit seinen Umgebungen, ist von ganz besonderem Reize und bildet ohne Zweifel die größte Natur- *) Nach der Berechnung eines Kunstverständigen enthält der Jrön Moun- tain allein oberhalb seiner Basis eine Masse von 1,250,000 Tons (zu 2240 Pfd.) Eisen, der Pilot-Knob"und der gleichfalls in dieser Gegend liegende Shepherd-Mountain sollen nicht weniger enthalten. Das Eisenerz gießt 60 bis 70 p.Ct, reines Eisen. S. die specielle Beschreibung unten in der „Topo- graphie".14 schöuheit im ganzen Staate Missouri. Die dasselbe umgebenden Höhen, selbst die Eisenberge, sind mit verschiedenartigem Laubholz schön bewaldet, während eine von hier auslaufende Bergreihe, die sog. Pine-Ridge, die sich 25 Meilen weit nach Westen erstreckt, mit herrlichen Fichten bestanden ist, die oft 4 Fuß im Durchmesser und eine Höhe von mehr als hundert Fuß haben. Von diesem Mittelpuncte aus theilt sich wieder der Gebirgs- zug in drei Richtungen. Die Hauptreihe setzt sich westlich nach dem Mississippi fort, wo sie au der Südgrenze von Perry-County bei Grand Tower diesen Strom überschreitet*), dann in Illinois über den Big Muddy setzt, bei Golconda in Pope-County aus den Ohio stößt, auch diesen Fluß überschreitet, den Staat Kentucky durch- läuft und sich endlich zwischen den Quellen des Kentucky und des Big-Sandy-River nördlich und dem Cumberland-River südlich an das Cumberland-Gebirge anlehnt. Die nördliche Abzweigung, Ma- ramec-Ridge genannt, bildet die Wasserscheide zwischen dem Big- River, welcher in den Maramec fällt, und den kurzen, aber reißen- den Flüßchen, die unmittelbar in den Mississippi fallen (Aux Vases, Establishment, Isle au Bois, Plattin, Joachim und Sandy Creek), und verliert sich gegen die Bluffs des Maramec hin. Aber auf der anderen, westlichen Seite des Big-River läuft ebenfalls ein Zweig, der in Washington-County nördlich hinaufgeht, in der Ge- gend von Potosi eine Höhe von i 000 Fuß erreicht, sich dann aber gegen den Maramec hin abflacht. Diese beiden Bergzüge, deren Hauptgestein nicht mehr krystallinisch ist, sondern aus secundairem Kalkstein besteht, bilden hauptsächlich die Bleiregion von Missouri und sind mit vielen Bleibergwerken, sowie auch mit einigen Kupfer» bergwerken, angefüllt. — Die südliche Abzweigung, welche von der Iron-Mountain-Gegend ausgeht, folgt dem St. Franxois- Flusse, welcher am Fuße des Plateaus des Iron Mountain entspringt, und verliert sich dort, wo die Snmpsregiou beginnt. Nur an der äußer- *) Vgl. Olshausen's „Mississippi-Thal". Band 1. S. 123 und 124.AS sten Grenze des Staats kommt ein Theil dieser Höhenreihe noch- mals zum Vorschein und streift noch etwas in den Staat Arkansas Hinein. Diese kleine, jetzt völlig isolirte Erhebung führt den Namen „ Chalk- Bluffs." Es bleibt uns nun noch übrig, den südlichen Abhang der Ozark Ridge mit ihren Auslaufen, welche wir bisher übergingen, etwas näher zu betrachten. Wo diese Reihe von Westen her die Gegend von Springfield, in Green County, erreicht, zweigt sich eine Bergreihe mit häusigen Plateaus südsüdwestlich nach der Bus- falo-Fork des White River ab, überschreitet die Grenze von Ar- kansas und verbindet sich sodann mit den Gebirgen dieses Staats, welche theils Ozark, theils Black-Mountains genannt werden. Diese Reihe wird von Manchen als die Hauptreihe des Ozark-Gebirges angesehen, während wir, mit Singleton, die von Council Grove kommende als solche betrachten. Ein anderer Zweig setzt an der Grenze von Green- und Wright- County an und läuft südöstlich durch die Counties Wright, Texas und Ozark nach dem Eleven Points-River in Oregon-County und weiter an den Current-River in Shannon- nnd Ripley -County. Dieser Gebirgszug ist bei den genannten beiden Flüssen sehr ge- brechen, hat schroffe Abhänge und viele isolirte Bergkegel und Spitzen (Knobs). Am Eleven Points-River finden sich Spuren von Steinkohlen und anr Current-River sind die Berge voll me- tallischen Inhalts und eine ausgedehnte Kupfer-Region mit mehre- ten bedeutenden Bergwerken grenzt in Shannon-County nördlich an diese Bergreihe. Man findet aber auch viel Blei, Eisen, Zink, Kobalt, Silber, ja auch einiges Gold in dieser Gegend. Die Por- phyr- und Granitbildungen des Kamms der Reihe erinnern an die Rocky Mountains und die Sierra Nevada. Dies find die Haupt- Abzweigungen des Gebirgs nach Süden hin; kleinere Gebirgsaus- laufe giebt es freilich noch mehrere, die nicht einzeln erwähnt wer- den können.16 Die höchsten Höhepuncte des Ozark ragen wohl nirgends mehr als 2,200 Fuß über dein Meere hervor. Höhere, besonders hervor- tretende Berge giebt es wenige in diesem Gebirge; der nördlichsten (Lamme-) Reihe schließen sich der Buck-Knob und der Wag- gon - Knob in Lasayette-County, derBasiu-Knob und Knob- noster in Johnson-County und der Basin-Knob und Centre- Knob in Cass-County an; an dem Mittelpunkte der Erhebung finden sich außer dem Iron Mountain in St. Franeois-Couuty und dem Pilot-Knob in Madison - County (nur resp. 300 und 500 Fuß über ihrer Basis hoch, welche ungefähr 900 Fuß über dem Spiegel des Mississippi bei St. Louis liegt) die Shepherds Mountains, welche auch größtenteils aus Erz bestehen. Im Süden tritt nahe bei den Quellen des Eleven Points-River in Ore- gon- County vorzüglich der Kings-Mount hervor. Außerdem sind dort nur die schon erwähnten Chalk-Blnsss in Buttler- County an der Grenze von Arkansas besonders bemerkenswert^ Das ganze von den verschiedenen Zweigen des Ozark-Gebirges durchstrichen« Gebiet ist mit Erzen angefüllt mit der einzigen Aus- nähme des Gebiets der nördlichsten oder Lamine-Ridge, von dem nur der südöstlichste Theil, welcher südlich von einer Linie liegt, die von der Stadt Warsaw nach der Mündung des Moreau-Creeks (bei Jefferson City) gezogen wird, auch Erze und Bergwerke hat. Auf der diesem Werke beigegebenen Karte sind die Züge des Ozark mit möglichster Sorgfalt eingetragen, was man bis jetzt noch aus keiner Karte, die den ganzen Staat Missouri begreift, finden wird. 'Einzelne Jrrthümer mochten nicht ganz zu vermeiden feyn, aber eine ganz eorrecte Karte wird erst nach Beendigung der im vorigen Jahre begonnenen geologischen und geographischen Unter- suchung des Staats Missouri durch den Professor Swallow zu liefern seyn, und die Vollendung dieser umfassenden Areit wird wahrscheinlich noch mehrere Jahre auf sich warten lassen.17 3. Gewässer. Der Staat Missouri ist von zahlreichen Flüssen durchströmt. Ohne die beiden Hauptströme, den Mississippi und Missouri, sowie den nordöstlichen Grenzfluß Des Momes mitzuzählen, besitzt der- selbe 47 nicht ganz kleine fließende Gewässer, welche auf den Namen von Flüssen Anspruch machen und unmittelbar in die beiden genann- ten großen Ströme fallen. Einige dieser Flüsse haben noch zahl- reiche Nebenflüsse und eine unzählige Menge von Bächen durch- schneidet das Land. Zehn bis zwölf von den 47 Flüssen sind aus größere oder geringere Strecken schiffbar, viele aber werden im heißen Sommer sehr klein oder trocknen völlig aus. Alle diese vielen Flüsse ohne Ausnahme werden endlich vom Mississippi aus- genommen und durch dessen Mündungen dem Meere zugeführt. Da wir den Lauf des Mississippi und Missouri schon in dem allgemeinen Theil dieses Werkes ausführlicher behandelt haben, so bleibt uns hinsichtlich dieser Ströme nur übrig, das Ufer derselben, soweit es dem. Staate Missouri angehört, zu beschreiben. Der Mississippi berührt den Staat zuerst an der nordöst- lichen Grenze bei der Mündung des Des-Moines-Flusses. Er macht dann die Ostgrenze des Staats gegen die Staaten Illinois, Ken- tucky und Tennessee hin aus eine Strecke von ungefähr 270 englischen Meilen. Von der Mündung des Des Moines südlich ist der hohe Userrand (die Bluffs) auf 9 bis 10 Meilen dem Fluß ganz nahe. Dann aber, von der Nordgrenze von Lewis-County an, tritt er beträchtlich vom Flusse zurück, so daß zwischen dem Hochufer und dem Strome ein sog. Bottom bleibt, der sich in einem großen Halb- kreis bis an eine mehrere Meilen tief in das Land einschneidende Einbucht des Mississippi, die Bay Charles in Marion - County, hinzieht. Dieser gegen 30 Meilen lange und Vi bis 3 Meilen breite Bottom ist etwa zur Halste mit sehr werthvollem Walde be- wachsen, während die andere Hälfte eine ungewöhnlich fruchtbare Prairie ist, auf welcher 100 Bushel Welschkorn auf Einem Acre geemdtet werden können und wo Gartensrüchte herrlich gedeihen. Llshaiise,,, S, B. St. «r Bd. 2IS Der Bottom ist, wie dies gewöhnlich der Fall, gegen den Fluß hin höher, als landeinwärts, wo er im Frühjahr der Überschwemmung unterwyrfen ist. Da jedoch das Wasser des oberen Mississippi rein und klar ist, nicht höher als einige Zoll überfließt und bald wieder ablaust, so ist es den dort gelegenen Wiesen und Weidegründen nicht verderblich. Unterhalb der Bay Charles und gegen zwei Mei- len oberhalb der Stadt Hannibal treten die Bluffs wieder nahe an den Fluß und lassen keinen Raum sür einen Bottom. Die Bluffs bestehen meistens aus hohen Kalkstein-Felsen, die fast wagerecht an den Rand des Wassers abfallen. Diese Blnffbildnng geht bis ge- gen die Mündung des Missouri hin, so daß auf dieser über 100 Meilen langen Strecke an wenig Stellen Raum genug ist, um un- mittelbar am Flusse eine Stadt anzulegen. Nur Hannibal hat eine solche günstige Lage. Hierin liegt wohl der Hauptgrund, warum zwischen Hannibal und St. Louis nicht ein einziger namhafter Handelsplatz an der Missouri-Seite des Mississippi entstanden ist. Nur die Landzunge, welche durch den Zusammenfluß des Mississippi und- Missouri in St. Charles-Eounty gebildet wird, ist wieder offe- nes Land ohne alle Bluffs und besteht aus einem Bottom- Grund und einer schönen weiten Prairie, Mamelles-Prairie genannt. — Der Des Motives:, soweit er den Staat Missouri begrenzt, hat auf der Missouri-Seite eine Bluff, die meistens unmittelbar an den Fluß hinantritt. Die nennenswerthen Flüsse, welche der Mississippi zwischen beiiv Des Moines und Missouri an seinem rechten Ufer aufnimmt, sind folgende: 1) Der Fox - River, welcher in Iowa entspringt, von Nord- often nach Südwesten durch Clark-County laust und wenige Meilen unterhalb der Mündung des Des Moines in den Mississippi-fällt. 2) Der Waconda- oder Wyaeonda-River, ebenfalls in Iowa entspringend nnd in derselben Richtung wie der Fox-River durch die Counties Scotland, Clark und Lewis fließend , mündet bei der Stadt Lagrange in den Mississippi.19 3) Der Fabius- oder Fabian-River. Dieser Fluß besteht aus- drei Armen, dem North-Fabius, dem Middle-Fabius und dem South -Fabius, welche alle drei auf dem Höhenzuge, der zwischen den Gewässern des Mississippi und Missouri die Scheide bildet, ent- springen, dann die Counties Scotland, Knox und Lewis durch- strömen , sich in Marion - County vereinigen und wenige Meilen weiter unterhalb der Stadt Qnincy gegenüber in den Mississippi fallen. Die größte Länge des Flusses beträgt etwa 100 Meilen. 4) und 5) Die Two - Rivers, zwei Flüsse, die ganz dicht ne-' ben einander in Marion-County in den Mississippi fallen und als North- und South - Two - River besonders bezeichnet werden. Nur der North-Two-River ist von einiger Bedeutung; er entspringt in Knox- County, lfließt durch Shelby- und Marion-County und hat sehr fruchtbare Ufer. Er ist 50 bis 60 Meilen lang. 6) Der Salt - River, der größte von allen diesen Flüssen zwischen dem Des Moines und Missouri. Er entspringt in Schnyler-, Adair- und Macon-County und bildet zwei Hauptarme — North» und South-Fork •— deren jeder viele Ereeks in sich ausnimmt. Nachdem sich die beiden Arme in Monroe - County vereinigt haben, fließt der Salt-River durch Ralls- und Pike-Connty und ergießt sich in der Nähe des Städtchens Louisiana in den Mississippi. Der Fluß ist über 160 Meilen lang und in der wasserreichen Jahreszeit eine Strecke auswärts schissbar. 7) Der Au Cuivre entspringt in Audrain-County, fließt durch Montgomery- und Lincoln-County und bildet dann die Grenze zwischen' dem letztgenannten und St. Charles - County. 8) Der Dardenne- Creek*) entspringt an der Grenze von Warren-Connty, fließt in nordöstlicher Richtung durch St. Charles- County und fällt etwas oberhalb der Mündung des Illinois in den Mississippi. *) Die Benennung Creek (Bach) ist für die Größe der Flüsse nicht ent- scheidend, denn manche führen den Namen River, die weit kleiner sind, als' die größeren Creeks. 2*211 Alle diese hier aufgeführten Flüsse haben das Gemeinschaftliche, daß sie einen großen Theil des Jahres hindurch sehr klein und wasserarm sind, einige sogar ganz austrocknen. Selbst der Salt- River hat im Sommer nur das Ansehn eines großen Baches. Sie leisten daher für die Communication sehr wenig. Verfolgt man nun den Mississippi weiter von der Mündung des Missouri abwärts, so trifft man bis zur Stadt St. Louis noch einiges Bottom-Land; aber schon bei dieser Stadt lehnen sich Bluffs an den Fluß, jedoch so, daß sie allmälig oder terrassenförmig ab- fallen. Erst unterhalb von St. Louis werden sie steil und abschüssig. Der Strom des Flusses hält sich von St. Louis bis über Cape Girardeau hinaus, über 130 Meilen abwärts fast immer am rechten User und verhindert dadurch die Bildung größerer Bottoms, indem die großentheils aus schroffen Kalksteinfelsen bestehenden Bluffs re- gelmäßig dem Fluß ganz nahe sind. Nur in Perry - County bleibt ein großer Bottom, der Bois-Brule-Bottom, in einer Länge von mehr als 20 Meilen und einer Breite von durchschnittlich 3 Meilen, vor den Bluffs liegen. Unterhalb Cape Girardeau, wo die Sumpf- region beginnt, hören die Mississippi-Bluffs, so weit der Staat Missouri nach Süden reicht, ganz auf und machen dem oben be- schriebenen theils an sich niedrigen, theils durch Erdbeben versenkten Terrain Platz. Die Flüsse und Flüßchen, welche auf dieser User-Strecke in den Mississippi einmünden, sind folgende: 9) Der Maramec (häufig unrichtig Merrimee geschrieben und gesprochen). Er hat seine Quellen an der Ozark-Ridge in Dent- County, fließt durch Crawford- und Franklin - County, wo er den Bonrbeuse-Fluß ausnimmt, tritt dann in Jefferson-County ein, nimmt hier seinen wichtigsten Nebenfluß, den Big-Niver auf, läuft noch eine Strecke durch St. Louis - County und fällt endlich aus der Grenze zwischen Jefferson- und St. Louis-County in den Mississippi. Er ist 172 Meilen lang, wasserreich und klar, mit theils kieseligem, theils kalksteinigem Bett, und ist 60 Meilen auswärts21 schiffbar. Sein oberer Lauf ist durch zwei kleine Wasserfälle , jeder von etwa 6 Fuß Höhe, unterbrochen. Wichtige Bergwerke, sowohl Blei- als Eisenwerke, liegen in seiner unmittelbaren Nähe. lv) Der Joachim-Creek, welcher den Sandy-Creek auf- nimmt, und an dessen Mündung Herculaneurn liegt. 11) Der Plattin- Creek, gleichfalls in Jefferfon-County. 12) Der Isle aux Bois - Creek, 13) der Establish- ment- Creek, 14) der River aux Vases und 15) der Sa- line» Creek, sämmtlich in St. Genevicve-County. 16) Der Apple - Creek, aus der Grenze zwischen Perry- und Cape Girardeau - County, an dessen Mündung der neue Ort Vir- mingham liegt, welcher zu einem Fabrikort für Eisenmannfactur be- stimmt ist. Alle diese Flüßchen kommen von der Maramec-Ridge herab und haben einen ziemlich starken Fall, stnd aber unbedeutend und keiner ist schiffbar. Die Sumpfregion wird von zwei Flüssen durchströmt, welche auch in den Mississippi einmünden, aber erst außerhalb des Staats- gebiets von Missouri. Diese stnd: 17) Der Whitewater-River, welcher seine Quellen in Perry- und Bollinger-County hat, durch den Castor-See fließt und durch viele Arme und Bayous mit anderen Seen der Sumpfregion und mit dem Mississippi und St. Francois - River in Verbindung steht. Der Hauptstrom verbindet sich im Staate Arkansas mit dem St. Franxois. 18) Der St. Francois - River hat seine Hauptquellen am Fuße des Iron Mountain, und durchströmt die Counties St. Fran- eis, Madison und Wayne, wo er in die Sumpfregion eintritt und viele Bayous bildet. Von den dortigen Seen berührt er vorzüglich den Stoddard-See, fließt dann bei den Chalk-Bluffs vorbei und bildet die Grenze zwischen Duuklin-Couuty und dem Staat Arkansas, bis er an der Südgrenze des genannten County ganz in Arkansas übertritt. Einige Meilen oberhalb der Stadt Helena fällt er in22 den Mississippi. Trotz dem, daß dieser Fluß durch die Sumpf- regio« fließt, bleibt er immer klar und ist sehr fischreich. Von sei- ner Mündung aufwärts soll er gegen 200 Meilen schiffbar seyn, doch erreicht er in dieser Entfernung kaum die Grenze von Missouri. Er würde leicht auch innerhalb dieses Staates bis Greenville in Wayne-County schiffbar gemacht werden können, und zwar für Dampfschiffe, wenn man nur die Baumstämme, die sich im Wasser festgesetzt haben (rafts und snags) entfernte. Hiermit ist die Ueberficht der unmittelbar in den Mississippi mündenden Flüsse geschlossen. Wir gehen nun zu dem Missouri und dessen Nebenflüssen über. Der Missouri berührt als ein schon sehr bedeutender Strom den Staat Missouri zuerst an seiner nordwestlichsten Grenze etwa 130 Meilen unterhalb Council Bluffs und 90 Meilen unterhalb der Mündung des Nebraska oder großen Platte-FlusseS. Er fließt von diesem Punkte aus zuerst 175 Meilen in der Hauptrichtung von Norden nach Süden mit einiger Neigung nach Osten, macht dann, beider Mündung des Kansas, eine große Biegung nach Osten und behält diese Hauptrichtung 380 Meilen bei, bis er in den Missis- sippi fällt. Er fließt also 555 Meilen lang im oder neben dem Gebiet des Staats Missouri. Vom Mississippi unterscheidet er sich nicht nur durch seinen stärkeren Fall, seine größere Wassermenge und die vielen erdigen Theile, die er mit sich führt und die ihm ein trübes, schmutziges Ansehen geben, sondern auch in Beziehung auf die Userbildung. Seine Bottoms sind im Allgemeinen nicht so breit, aber höher, sandiger und weniger feucht, als die des Mis- stssippi. Sie werden selten überschwemmt und sind daher auch we- niger mit kleinen Seen und Teichen angefüllt. Prairien stoßen fast nirgends unmittelbar an den Fluß , sondern seine Ufer find in der Regel bis tief ins Land hinein bewaldet, in den Bottoms mit nicht sehr starkem, aber hohem und geradem Holze. Seine Bluffs be- stehen aus Sand- und Kalkstein und haben häufig abgerundete Formen; sie fallen selten ganz unmittelbar an das Flußufer ab.23 Nicht bloß die Sandbänke, sondern auch die Inseln des Flusses und Theile des Ufers werden häufig von dem Strome versetzt. Die Userbildung ist im Einzelnen folgende*). Wo der Mis- souri die nordwestliche Grenze des Staats überschreitet, sind die Bluffs 3 bis 4 Meilen ins Land zurückgetreten und der Nishnabotna durchbricht ihre Reihe längst bevor er einmündet, so daß dieser Fluß über 20 Meilen zwischen den Bluffs und dem Missouri im Bottom fortfließt, bis zu seiner Mündung. Die Bluffs sind hier 200 bis 250 Fuß hoch und bestehen aus glimmerhaltigem Sandstein und Kalkstein, der aus schwarzem bituminösem Schiefer und braunem Kalkstein ruht. Auf dem gegenüberliegenden Ufer treten die Bluffs dicht an den Fluß. Bis zur Mündung des Little Tarkio bleiben die Bluffs ans der Missouri-Seite stets in einiger Entfernung vom Flusse und treten demselben erst wieder nahe zwischen den Mündnn- gen des Little Tarkio und des Nodaway, wo ihre Höhe indcß auf 150 Fuß herabgesunken ist. Sie lausen nun mit geringen Unter- btechungen neben dem Fluß her, bei St. Joseph vorbei, wo sie aus mergelhaltigem Thon bestehen, bis Weston hin, zuweilen einen schmalen Streifen Steinkohlen zeigend. Etwas nördlich von Westvn bleibt jedoch ein ziemlich breiter Bottom mit mehreren Seen liegen. Unterhalb Weston lausen die Bluffs fort bis gegen die Mündung des Attle PMte-River hin, wo sie sich verlieren. Von der Mündung des Kansas an halten sich die Bluffs aus dem rechten oder süd- lichen User stets dem Flusse nahe, so daß aus diesem User gar keine größern Bottoms vorhanden sind, wohl aber aus dem nördlichen Ufer. Zwischen der Mündung des Kansas und Wayne City, der Landung für Independence, sind die Bluffs bis 260 Fuß hoch, sie ziehen sich dann niedriger nach Sibley und Wellington hin, wo sich zuerst ein Köhlenbett von 12 bis 14 Zoll Dicke befindet, welches auszubeuten sich schon der Mühe lohnt. Eine ganz ähnliche Kohlen- schicht findet sich in den Bluffs des gegenüberliegenden Ufers bei *) Vgl. D» D« Owen Geological Survey, p. 134. seqq.24 Camden. In den 200 Fuß hohen Bluffs bei Lexington findet sich schon eine Kohlenschicht von 20 Zoll. Von da bis zur Mündung des Osage fallen die hohen Bluffs gewöhnlich steil gegen den Fluß hin ab, ohne jedoch die User zu berühren. Hier finden sich überall Steinkohlen, besonders aber zeichnet sich die Localität von Rockport bis zur Osage-Mündung durch ungeheure Kohlenlager aus, welche hier eine Mächtigkeit von 20 bis vielleicht 40Fuß erreichen*). Die hier gewonnene Kohle ist so leicht, daß sie schwimmt, ehe sie Wasser einsaugt, und nach ihrer Struktur, ihrem Bruch und ihrem Glänze hält sie die Mitte zwischen Cannel - Kohle und den dunklen Sorten von Asphalt, aber sie enthält 31 pr.Ct. weniger an flüchtigen Ga- sen, als Erdpech, und 5 bis 10 pr.Ct. mehr flüchtige Materie als die gewöhnlichen Arten bituminöser Kohlen aus dem Jllinois-Kohlen- selbe. Bei Marion finden sich Zink- und Eisenadern in diesen Kohlen, welche hier eine würfelförmige, fast säulenähnliche Gestalt annehmen. Unzweifelhaft ist diese ganze Region einer vulkanischen Einwirkung und einer allmäligen Consolidation unter schwerem Drucke ausgesetzt gewesen. Zwischen dem Osage und Gasconade und von da bis an die Grenze von St. Louis-County bleiben die Bluffs stets hoch und schroff und an dieser Grenze (bei St. Albans und Tavern Rock) erreichen sie ihre größte Höhe — 300 bis 320 Fuß. Dieser ganze Strich des Missouri-Thals (vom Osage an bis St. Louis - County) gehört der Formation des magnesian limestene an und nur auf den höchsten Spitzen des Höherückens findet man noch Gestein, welches der eigentlichen Kohlenformation (carboniferous pe- riod) angehört. Dagegen trifft man weiter abwärts an beiden Ufern, bei St. Charles und im County St. Louis wieder auf Kohlen-Kalkstein und auf wirkliche Kohlen, eine Formation, die, wie oben erwähnt, dem Illinois- Kohlenfelde angehört. In St. *) Sie finden sich an beiden Ufern des Flusses, am linken besonders in Callaway-County, wo eine Compazine östlicher Kapitalisten ein großes Stück Kohlenland gekaust, dasselbe durch eine Eisenbahn mit dem Fluß verbunden hat und dasselbe nun in großem Maßstabe ausbeuten will.25 Louis-County bis zur Mündung des Missouri werden nun die Bluffs beträchtlich niedriger und fallen nicht mehr schroff ab. Auf dem linken Ufer bleiben die Bluffs von Glasgow bis der Mündung des Gasconade gegenüber gewöhnlich vom Fluß aus ficht- bar und lassen nur einen schmalen Bottom, von da aber bis nach St. Charles - County, in Montgomery- und Warren-County sind reiche, breite Bottoms bis 5 Meilen landeinwärts. In St. Char- les-County treten die Bluffs wieder näher an den Fluß und laufen 3 Meilen nordöstlich von der Stadt St. Charles in zwei Vor- fprünge aus, die den Namen Les Mamelles führen und von einer Höhe von etwa 150 Fuß eine herrliche Fernficht über die an- grenzenden Prairies und Bottoms nach den Höhen östlich vom Mississippi gewähren. Die Nebenflüsse, welche der Missouri aus seinem linken User aufnimmt, sind, vom nördlichsten Punkte angefangen, folgende: 1) Der Nishnabotna, dessen indianischer Name so viel be- deutet wie „der Platz, wo wir unsere Canoes machen". Er ent- springt in Iowa und läuft in südlicher Richtung durch das nord- westlichste County von Missouri, Atchison, dessen Hauptort Linden an einem Arm desselben liegt. 2) Der große (big) und 3) der kleine (little) Tarkio, Flüß-- chen, die an der Grenze von Iowa entspringen und durch Atchison- und Holt-Couuty fließen. 4) Der Nodaway entspringt in Iowa und fällt auf der Grenze zwischen Holt- und Audrew-County in den Missouri. 5) Der Little Platte- River entspringt ebenfalls in Iowa, fließt fast grade von Norden nach Süden durch die Counties Nod- away und Andrew, nimmt in Buchanan-County den Hund red and Two - River aus und strömt dann in vielen Mündungen durch Platte-Couuty, an Platte City vorüber, bis er bei Parkville in den Missouri fällt. Er macht zwei ziemlich bedeutende Wasserfälle und die Länge seines ganzen Laufes innerhalb dieses Staates beträgt ungefähr 100 Meilen.Diese fünf Flüsse bewässern das sog. Platte-Country, eine äußerst fruchtbare Landschaft, welche erst 1835 dem Staate Missouri hinzugefügt wurde. 6) Der Fishing Creek, 7) der Crooked River und 8) der Wyaconda Creek sind kleine Flüsse, welche in Ray- und Carroll - County in den Missouri münden. 9) Der Grand River ist der größte Fluß, welcher sich auf dieser Seite in den Missouri ergießt. Er zeichnet sich durch die vielen Arme und Zuflüsse ans, durch welche der Hauptfluß gebildet wird; man zählt deren wenigstens 25, welche 13 verschiedene Coun- ties bewässern. Seine entferntesten Quellen liegen in Iowa und sammeln sich zunächst in zwei Hauptarmen, dem West-Fork und den East - oder Crooked - Fork, von welchen der erstere der be- deutendere ist. Beide Arme vereinigen sich in Livingston-County nicht fern von Chillicothe, und der Fluß bildet dann die Grenze zwifchen Carroll- und Chariton-County, bis er sich bei der Stadt Brunswick in den Missouri ergießt. Der Grand River ist 60 Mei- len aufwärts für Dampfschiffe sahrbar und noch wohl 20 bis 30 Meilen weiter für kleine Fahrzeuge. Seine Länge beträgt über 220 Meilen. 10) Der Chariton hat seilte Quellen in Lucas - County in Iowa. Bei seinem Eintritt in Missouri bildet er die Grenze zwi- scheu Putnam - und Schuyler-County, fließt dann durch Adair-, Macott - und Chariton-County und sällt auf der Grenze zwischen Howard- und Chariton - County bei dem kleinen Orte Chariton in der Nähe der Stadt Glasgow in den Missouri. Seine Länge be- trägt 130 Meilen und 50 Meilen aufwärts ist er für Boote fahr- bar. Eine sogenannte East-Fork und Middle-Fork des Cha- riton stehen mit dem Hauptflusse dieses Namens eigentlich in gar kei- uer Verbindung, ergießen sich aber dicht neben der Mündung des- selben, etwas weiter östlich, in den Missouri. 11) Der Bonne-Femme-River und 12) der Moniteau-27 Riv er sind kleine Misse, die in Howard - County in den Missouri fallen. 13) Der Roche-Percee-River entsteht in Randolph-County, fließt durch Boone-County und fällt bei der Stadt Nashville in den Missouri. 14) Der Cedar - Creek, 15) der Big Aux Vases und 16) der Little Aux Vases, der erste Jefferson-City gegenüber in den Missouri einmündend, sind kleine unbedeutende Flüßcheu in Callaway-Couuty. 17) Der Loutre-River oder Creek entsteht in Audrain- County und fließt in Montgomery-County durch eine schöne, wohl- angebaute, 20 Meilen lange Prairie, die Loutre-Prairie, und fällt der Stadt Herrmann gegenüber in den Missouri. 18) Die Charette in Warren-County, und 19) der Fem me- Osage-Creek in St. Charles County, kleine Flüßchen. An der rechten oder südlichen Uferseite fallen folgende Flüsse in den Missouri: 20) Der Kansas, welcher durch den Zusammenfluß der Re- publican- und der Smoky-Hill-Fork gebildet wird. Er ist ein schnellfließender, aber seichter Fluß, dessen Thal da, wo er (ich der Missouri-Grenze nähert, wohlbewaldet und fruchtbar ist. Da er einen Theil des Jahres über mit kleinen Dampsbooteu 100 und mehr Meilen auswärts von seiner Mündung befahren werden kann, fo wird er bei der westlich stets fortschreitenden Ansiedlung und Cultur einst zum Wohlstande des Staats Missouri wesentlich bei- tragen können. 21) Der B ig Blue und 22) der Little Blue stud zwei kleine, aber wasserreiche Flüsse in Jackfon-County, die in der Lamine-Ridge ihren Ursprung nehmen. 23) Der Lamine-River oder Riviere ä la Mine entspringt an dem südlichen Höhenzuge in Morgan- und Benton-County und nimmt in Cooper-County den Black River oder Blackwater-River, welcher wenigstens eben so groß ist, als der Lamine selbst, in sich28 aus. Er ergießt sich dann 6 Meilen oberhalb Booneville in den Missouri. Sowohl der eigentliche Kamine, als auch der Black River sind eine bedeutende Strecke auswärts für Kielboote fahrbar. 24) Der Little Saline, ein kleiner Fluß in Cooper-County. 25) Der Moniteau-Creek und 26) Moreau- Creek flie- ßen in Cole-County, letzterer unweit Jefferson City, in den Missouri. 27) Der Osage, der größte von allen Flüssen, welche außer den beiden Hauptströmen im Staate Missouri fließen. Seine Haupt- quellen liegen in den Höhen bei Council Grove und die daraus entspringenden Bäche vereinigen sich in den Nea-ra-hae, dessen indianischer Name „das weinende Wasser" bedeutet. In Ver- non> County überschreitet dieser Fluß die Grenze des Staates Missouri und wird von hier an Marais des Cygnes-River (Schwanen-Sumpf-Fluß) genannt, heißt aber auch wohl schon Osage-River. Dieser Fluß ist schon vor seiner Vereinigung mit dem gleich zu erwähnenden südlichen Hauptarme wasserreich und ties, so daß er mit Booten befahren werden kann. Der südliche Arm besteht aus dem Zusammenfluß des Little Osage, des Marmiton und des großen und kleinen Dry - Wood - Creeks, deren Quellen theils im Indian Territory, theils in Jasper-County liegen. Die Vereinigung der beiden Arme geschieht in Bates-Couuty in der Nähe von Papiusville. In St. Clair-Couuty hat der Fluß Stromschnellen, wo er auf einer Strecke von 5 bis 600 Fuß über ein selsiges Bett sprudelt und höchstens 3 Fuß Wasser hat. Diese Schnellen werden Rapids des Kans genannt. Dann nimmt der Osage außer mehreren kleineren Zuflüssen den Sac-River auf, welcher in verschiedenen Armen von der Ozark-Ridge (bei Spring- field) herabkommt und zwei Meilen unterhalb Osceolo (spr. Osci- öh-lo) einmündet, wodurch der Fluß schon eine Breite von 320 Fuß erlangt. Er setzt dann seinen sehr geschlängelten Lauf mit hohem Felsuser am rechten, und schönen Bottoms, die freilich nicht selten überschwemmt werden, am linken User durch St. Clair - und Benton-County sort und nimmt in dem letzten County den29 South *)-Grand-River in sich auf. Dieser nicht unbedeutende Fluß entspringt an der Grenze von Missouri in Cass-County und fließt südlich durch Vernon- und Henry - County, bis er etwas oberhalb der Stadt Warsaw sich mit dem Osage verbindet. Von hier bis zu seiner Mündung, 8 Meilen östlich von Jefferson City, nimmt der Osage keine größeren Zuflüsse mehr auf. Von Warsaw, bis wohin der Fluß aufwärts mit Dampfschiffen regelmäßig befahren wird, bis zu seiner Mündnug befindet sich abwechselnd auf dem rechten oder dem linken User Bottomland, welches aber, einige unbedeutende Localitäten abgerechnet, bei hohem Wasserstande der Überschwemmung ausgesetzt ist. Auf der Seite des Flusses, welche den Bottom nicht hat, befinden sich regelmäßig felsige, oft senk-- rechte Bluffs von 50 bis 250 Fuß Höhe. Sie bestehen aus einem kieseligen Kalkstein mit Sandsteinmassen untermischt. Da das Ufer im Ganzen sest ist und das Flußbett aus Fels besteht oder mit Kieselsteinen bedeckt ist, so ist sein Wasser nicht stark mit Erdtheil- chen geschwängert und der Baumstämme, die sich im Flusse sest- setzen und die Schiffsahrt behindern (snags), sind wenige. Die Tiefe des Flusses beträgt im Allgemeinen wenigstens 7 bis 8 Fuß, doch sind, außer den obenerwähnten Stromschnellen, noch einige seichte Stellen (shoals) vorhanden. Schon lange ist eine Gesellschaft mit dem Plane beschäftigt, die shoals und die rapids zu beseitigen, um den Fluß bis nach Papiusville ohne Unterbrechung schiffbar zu machen und ihn überhaupt zu reguliren. Das ganze Stromgebiet, welches durch diese Verbesserung gewonnen würde, ist aus 18,000 Quadratmeilen geschätzt, größtentheils Prairie-Ländereien, von wel- chen besonders der westlicher gelegene Theil sehr fruchtbar ist. Die östlich nach dem Ausflusse hin gelegene Umgegend des Flnsses ist mehr bewaldet und wird für die Viehzucht geeigneter gehalten, als für den eigentlichen Landbau. — An der Mündung ist der Osage *) Zur Unterscheidung von dem Grand-River auf der nördlichen Seite des Missouri so genannt.30 1200 Fuß breit; feine Länge wird auf 660 Meilen angegeben. Das Terrain , welches er innerhalb der Grenzen des Staats Missouri entwässert, gehört 21 Counties an. 28) Der Gas eo n ade entspringt an der Ozark-Ridge in Green- und in Wright-County, fließt durch Laclede-County und nimmt in Pulaski-County den Roubideaux-Creek und die Big- Pine-Fork auf. Dann laust er ohne noch größere Zu- flüsse zu erhalten durch Osage- und Gasconade-County und fällt einige Meilen oberhalb der Stadt Herrmann in den Missouri. Er ist ein klarer und wasserreicher Fluß, der einen starken Fall hat und daher sehr geeignet ist, Mühlenwerke zu treiben. Seine Länge beträgt etwa 150 Meilen und er ist 20 bis 30 Meilen weit schiffbar. 29) Der River au B oeuf ist ein kleiner Fluß, der in Gas- conade- und Franklin - County fließt und etwas oberhalb Newport in den Missouri fällt. Endlich find noch die Flüsse zu betrachten, welche dem Fluß- system des Arkansas angehören und ihm theils in südlicher, theils in westlicher Richtung zufließen. Es sind dies: 1) Der Big-Blackwa ter- (oder auch bloß Big-Black-) Ri- ver. Er wird durch mehrere Arme (Forks) gebildet, welche ihre Quellen in der Nähe des Iron Mountain haben, fließt dann süd- lich durch Reynolds-, Wayne- und Butler-County, macht hier die westliche Grenze der Sumpfregion und geht in den Staat Arkansas über, wo er den Cnrrent-River aufnimmt und dann in den White River fällt, der nahe an seiner Mündung durch einen breiten Bayon mit dem Arkansas-Fluß in- Verbindung steht. Sein Lauf innerhalb der Staatsgrenze von Missouri beträgt nahe an 100 Meilen. Er würde schiffbar seyn , wenn er nicht stellenweise durch viele zusammen- getriebene Baumstämme (sog. rafts) verstopft wäre, denn er ist tief mit abschüssigen Ufern. 2) Der Cnrrent-River enspringt am Fuße der Ozark-Ridge in Texas - County , fließt durch die Kupfer - Region in Shannon- County, dann durch Ripley-Connty und fällt in Arkansas in den31 obenerwähnten Blackwater-River. Er hat viel Fall und seine Ufer sind großentheils schroff. Die Länge seines ganzen sehr geschlängel- ten Laufes beträgt 150 Meilen, wovon gegen 100 tut Staate Mis- souri liegen. 3) Der Eleven- Point-River entspringt in der bergigen Gegend von. Oregon-County und fällt, wie der vorige, im Staate Arkansas in den Blackwater-River. 4) Der White River hat seine äußersten Quellen eines Theils in den Black Mountains von Arkansas, anderen Theils an der Ozark-Ridge in Wright- und Green-County von Missouri. Die Bäche von den Black Mountains fließen in die Buffalo-Fork zusammen, welche von Südwesten her in Barry-County in den. Staat Missouri tritt; die Bäche der nördlichen Quellen bilden da- gegen den J ames- River, welcher durch Stone- County fließt und sich im südlichen Theile dieses County mit der Buffalo»Fork vereinigt und so den eigentlichen White River bildet; doch wer- den beide Arme auch wohl schon vor ihrer Vereinigung White River genannt. Der Fluß läuft dann in vielen Windungen durch Stone- und Taney-County, an dessen Südgrenze er in den Staat Arkansas hinübergeht. Hier nimmt er bald noch einen ziemlich be- deutenden Zufluß auf, der von Norden her aus dem Staate Mis- fonri kommt. Dies ist die North-Fork des White River, welche in Wright- und TeraS-Connty entsteht, in Ozark-Connty die Bry- ants-Fork aufnimmt und endlich in Fnlton-Connty in Arkansas sich mit dem eigentlichen White River verbindet. Die ganze Länge des White River, welcher, wie schon bemerkt, in der Nähe der Mündung mit dem Arkansas verbunden ist, beträgt 300 Meilen, wovon jedoch nur 30 bis 60 Meilen des eigentlichen White River im Staate Missouri liegen. 5) Der Neosho oder Grand River (früher auch Six-Bulls- River genannt) erhält seine nordöstlichen Zuflüsse aus dem Staate Missouri, während seine Hauptquellen im Indian- Territory liegen32 und von der hohen Gegend von Council Grove Herabkommen. Die Nebenflüsse, welche ihm von Missouri aus zufließen, sind folgende: a) Die North - Fork des Neosho, aus Jasper- und Dade- County von der Ozark-Ridge herabkommend. b) Der Spring-River, welcher in Lawrence-County ent- springt und durch Jasper-Couuty fließt. c) Der Centre- Creek, in derselben Richtung fließend und jenseits der Staatsgrenze in den Spring-River fallend. ü) Der Neh-hah-River oder Shoal-Creek. Er ent- steht aus verschiedenen Bächen, die sich in der Nähe von Neosho, dem Hauptorte von Newton-Connty, vereinigen; dann bildet er ei- nen breiten, aber seichten Fluß, welcher vier Meileu von der Staats- grenze einen bedeutenden Fall macht. Der Fluß ist hier 190 Fuß breit und fällt 14'/, Fuß steil hinab. Unterhalb des Wassersalls, der gewöhnlich die Grand Falls genannt wird, wird der Fluß für kleine Fahrzeuge schiffbar, so daß hier eine für den südwestlich- sten Theil von Missouri sehr wichtige Schifffahrtsverbindung mit dem Arkansas hergestellt ist. Einige Meilen jenseits der Staats- grenze vereinigt sich nämlich der Neh - hah mit dem Spring-River und fällt dann etwa 12 Meilen südlicher in den Neosho. Wo der Neh-hah und der Spring-River verbunden sind, wird der Fluß auch wohl Pomme - de-terre - River genannt, doch wird diese Bezeichnung für verschiedene Gewässer in Newton- und Jasper- County gebraucht und ist deshalb besser zu vermeiden. e) Der Elk - River oder Cow skin - River hat seine Quel- ten theils auf der Grenze von Barry- und Mac Donald - County, theils in Benton-County im Staate Arkansas. Er fließt sehr wasser- reich durch Mac Donald-County, wo seine verschiedenen Zuflüsse mehrere Mühlen treiben. Er fließt dann jenseits der Staatsgrenze in den Neosho. Der Neosho fließt dann, immer schiffbar, in südlicher Richtung fort durch das Land der Cherokees und ergießt sich 3 Meilen süd- westlich von Fort Gibson in den Arkansas.33 Von den Landseen, welche der Staat aufzuweisen hat, liegen die größeren alle in der oben beschriebenen Snmpsregion. Die beachtungswerthesten sind folgende: 1) Der St. Mary - See. Er ist der größte von allen und erstreckt sich in einer Länge von 36 bis 38 Meilen sast durch ganz New-Madrid-County und den südlichen Theil von Scott-County. An den breitesten Stellen ist er etwa 12 Meilen breit und bedeckt ein Gebiet von wenigstens 270 Quadratmeilen. An der Westseite tritt er mit dem Whitewater - River in Berührung und fließt theil- weise durch denselben ab. Trotz seiner- vorzüglich auf der westlichen Seite sumpfigen Natur ist er außerordentlich fischreich. 2) Der St. John-See, östlich vom vorigen und mit dem- selben fast parallel laufend, ist lang und schmal, nämlich 30 Mei- len lang und nur 1 bis 2 Meilen breit. Er liegt auch in New- Madrid- und Scott-County. Nördlich steht er durch einen Bayon mit dem St. Mary-See in Verbindung und südlich hat er einen Ausfluß in den Mississippi, welcher in der Nähe der Stadt New- Madrid mündet. 3) Der Fish - Lake, ein kleinerer See, der sich in Mississippi- County 9 Meilen lang von Osten nach Westen erstreckt und I bis 3 Meilen breit ist. Er hat einen Ausfluß in den Mississippi. Sein Reichthum an Fischen hat ihm den Namen gegeben. 4) Der Castor-See an der Grenze von Scott- nnd Stod- dard-Connty, hat auch die Richtung von Westen nach Osten und ist 12 Meilen lang und 2 bis 4 Meilen breit. Er steht durch den Castor- Creek oder River mit dem Stoddard-See und durch ei- nett anderen Bayou mit dem Nicormy-See in Verbindung. 5) Der Nicormy- See in Stoddard - County erstreckt sich 22 Meilen lang von Norden nach Süden und ist 3 bis 6 Meilen breit. Er ist voll von Inseln und steht durch einen Bayou mit dem Whitewater - River in Verbindung. ö) Der Stoddard-See in Stoddard - County, ein großer See von sehr unregelmäßiger Form, mit vielen Inseln und Halb- Ltthausen, d. V. St. ?r Bd. 334 ittfeltt, dessen größte Länge 21 Meilen und größte Breite 11 Meilen beträgt. An seinem westlichen Rande fließt der St. Franeois-Fluß und in seine nördlichste Bucht ergießt sich der Castor-River. 7) Der Micota - See, nördlich vom vorigen, an der Grenze zwischen Stoddard- und Wayne-Couuty, etwa 12 Meilen lang und 3 Meilen breit. Er hat einen Ausfluß in den St. Franeois-River. 8) Der Pemisco - See, im County gleiches Namens, fast bis an die südliche Grenze des Staates reichend, ist 15 Meilen lang und 3 bis 6 Meilen breit. Er steht nördlich mit dem White- water-River und südlich mit dem Mississippi durch verschiedene Bayous in Verbindung. In den übrigen Regionen des Staats giebt es wenige Seen und fast gar keine größeren. Einige kleine Seen liegen in den Mississippi- und Missouri-Bottoms und sind größtentheils durch Ver- ändernng des Strombettes dieser Flüsse entstanden. Mehrere sol- che finden sich tri Buchanan-, Platte- und Clay-County, ferner in St. Charles- und St. Louis-County. Der Cröve-Coenr-Lake in St. Louis-County ist einer der größesten. — Von den auf dem höheren Lande gelegenen kleinen Seen nennen wir nur wegen seiner geringen Entfernung von der Hauptstadt des Landes den Spanish Lake in St. Louis-County, 16 Meilen von der Stadt, welcher eine anmuthige Umgegend hat. 4. Klima. Ueber das Klima ist im allgemeinen Theile das Nöthige be- merkt worden, da die Angaben, welche dort über St. Louis ge- macht sind, als Durchschnittsbestimmungen für den ganzen Staat Missouri gelten können. St. Louis liegt ungefähr in der Mitte zwischen der nördlichen und südlichen Grenze des Staats und die mehr westliche Lage, welche der größte Theil des Staats hat, übt noch keinen sehr merklichen Einfluß auf das Klima ans. Uebrigens ist St. Louis auch wohl bis jetzt der einzige Ort im Staate ge- wesen, wo man regelmäßige und genaue klimatische Beobachtungen35 angestellt hat; künftig wird dies ohne Zweifel auch bei der neu errichteten Sternwarte an der Missouri - Universität zu Columbia, in Boone-County, geschehen. Wir wiederholen hier indessen die Hauptangaben in Betreff von St. Louis in gedrängter Kürze: Mittlere Höchster Niedrigster Größte Jahrestemperatur. Wärmegrad im I. Wärmegrad itn I. Schwankung im I. Fahreich. Reaum. Fahrenh. Reaum. Fahrenh. Reaum. Fahrenh. Reaum. 55.55. 10.66. 109. 34.22. —25. —25.33. 134. 59.55. Mittlere Jahrestemperatur Differenz zw. des Winters. des Frühlings. des Sommers. des Herbstes. Winter u.Sommer. F. R. F. R. F. R. F. R. F. R. 33.98. 0.88. 56.55.10.91. 76.19.19.64. 54.38. 9.95. 42.21.18.76. Täglicher Temperaturwechsel. Durchschnitt!. Durchschnitt!. Höchste bekannte im ganzen Jahre. im Monat Juni. Schwankung an Einem Tage. F. R. $. 81. F. R, 15. 6.66. 22. 9.77. 56. 25.00. Barometerstand: mittlerer jährlicher: Zoll 29.578. Hoch- ster im December; niedrigster im Mai. Vorherrschende Winde, die sich das Jahr über das Gleich- gewicht halten: Südost, warm; Südwest, theils ein trockener Tagewind , nur bei schönem, warmem Wetter wehend und dann an- genehm kühlend; theils ein feuchter Wind, welcher Regen oder Schnee mit nachfolgender Kälte bringt; Nordwest bringt Gewitter und durchdringende Kälte. Die Winde aus den Hauptstrichen sind nur Uebergangswinde und halten nicht an; auch der Nordost, welcher feucht und weder fehr kalt noch sehr warm ist, ist selten und steht immer nur kurze Zeit. Regen und Schnee fällt durchschnittlich jährlich 35 Zoll (1853 nur: 309/ln Zoll) ; am wenigsten fällt gewöhnlich im Februar, am meisten im Juni. — Wir bemerken hierzu nur noch, daß die Sommer, vorzüglich der Julimonat, fast jedes Jahr sehr heiß, die Winter oft sehr gelinde, aber nicht selten auch sehr streng sind. Der Mississippi friert bisweilen südlich bis über St. Genevieve hinaus fest zu und 3*36 ist bei St. Louis und südlicher mit schweren Fuhrwerken zu Passiren. Auch kann diese Eisdecke, wie in diesem Winter (1854 Januar u. Februar), wochenlang liegen bleiben. Der Frühling ist von kurzer Dauer und nicht so angenehm, wie im größten Theil von Europa; dagegen ist der Herbst sehr schön und bringt gewöhnlich bis tief in den November, bisweilen bis in den December hinein mildes Wetter. Der angenehme warme Spätherbst wird „indianischer Sommer" ge-- .nannt. 3. Natur-Produkte. An Natur-Produkten ist der Staat Missouri reicher, als die meisten übrigen Staaten der Union. Die Eigenthümlichkeit der ver- schiedenen Regionen, aus welchen das Gebiet des Staates znsam- mengeseht ist, begünstigt die Mannigfaltigkeit seiner Erzeugnisse. Das Thierreich. Die bemerkenswerthesten Säugethiere, welche sich hier fin- den, sind: Der schwarze Bär (Ursus Americanus), die einzige Art von Bären, welche jetzt noch in Missouri vorkommt, denn der graue Bär (grizzly bear, Ursus horribilis) ist bis in die Nähe der Rocky Moun- tains zurückgedrängt, und den braunen Bären (Ursus Arctos) hat es niemals in Nordamerika gegeben. Der schwarze Bär ist nicht sehr gefährlich, denn wenn er nicht gereizt wird, greift er den Men- schen nicht an; auch findet er sich nur in entlegenen Gegenden des Staats. Er lebt mehr von Früchten, Nüssen, Korn u. dergl. als von Thieren und er fügt dem jungen Korn und den Kartoffeln in den Grenz-Counties oft großen Schaden zu. Sein Fleisch, welches dem Schweinefleisch ähnlich schmeckt, gilt im Herbst und Winter für eine angenehme Speise, ist aber im Frühjahr und mitten im Som- mer nicht wohlschmeckend. Der Waschbär (Racoon; Procyon Lotor) ist sehr häufig in Missouri. Er hat seinen lateinischen und deutschen Namen daher erhalten, weil er seinen Fraß, ehe er ihn verzehrt, gern erst ins37 Wasser wirst und hin und her schwenkt, was man aus der Unzu- länglichkeit seiner Speicheldrüsen erklären will.' Auch er thut^vor- züglich dem Geflügel und Mais großen Schaden. Er wird hier häufig lebendig gesangen und wie ein Hund an der Kette gehalten; doch ist es schwer ihn ganz zu zähmen. Sein Pelz ist geschätzt und wird viel zur Hutfabrikation verwandt. Der amerikanische Dachs (Meies Labradoria) ist etwas kleiner, als der europäische. Er wiegt 14 bis höchstens 18 Pfd. Der Vielfraß (Wolverene, Gulo luscus) lebt sowohl in den sog. Barrens, als in den Wäldern. Jägern und Reisenden wird er dadurch oft lästig, daß er den Mundvorrath, den diese unter Laub und Zweigen oder auch unter der Erde für ihren späteren Ge- brauch verbergen, durch seinen scharsen Geruch leicht ausfindet und verzehrt. Es giebt ihrer hier im Lande jedoch weniger, da sie ein kälteres Klima vorziehen. Sein Fell ist werthvoll. Der Marder (Mustela Hartes), dem europäischen sehr ähnlich, wird recht häufig gefangen. Der Mint (Mustela Lutreola L. oder Viverra Lutreola) wird besonders häufig in der Sumpfregion von Missouri gefangen. Er ist der Fischotter ähnlich und lebt vorzüglich von Fröschen, Fischen und Schildkröten, doch thut er auch gelegentlich dem Federvieh der Ansiedler Schaden. Sein Fell wird besonders von Hutmachern benutzt. Die Fischotter (Lutra Brasiliensis) in derselben Gegend häu- fig. Sie wird, den Schwanz mitgemessen, 5 bis S'/z Fuß lang und ihr Fell ist ganz besonders werthvoll. Das Stinkthier (Skunk; Viverra Mephitis) ist in den Wäl-- dem Missouris nicht ganz selten, aber wegen der abscheulich stin- keuden und ätzenden Feuchtigkeit, welche es ausläßt, wenn es in Gefahr geräth, von Jägern und Landleuten gefürchtet und gemie- den. Es frißt Mäuse, Vögel, Vogeleier u. dergl. und thut daher dem Federvieh häufig Schaden. Es ist von dunkelbrauner Farbe und 1 Va Fuß laug und der Schwanz 7 Zoll. Der Wolf ist in vier Arten vorhanden: zuerst der gemeine88 Wolf (Canis Lupus), ganz gleich mit dem europäischen. Er war früher außerordentlich zahlreich hier im Lande und von den An- siedelern wegen des Schadens, den er ihren Heerden zufügte, sehr gefürchtet; jetzt findet man ihn nur noch in Wäldern, wo keine menschlichen Wohnungen in der Nähe sind. Dagegen ist derPrai- rie-Wols (Canis latrans) aus ausgedehnten Prairien häufig. Er ist ohne Schwanz 272 Fuß, mit demselben 31/, Fuß lang, grau von Farbe, oder aschgrau mit schwarz gemischt, und dem Haus- Hunde sehr ähnlich. Er macht vorzüglich Jagd auf Hirsche und wo noch Buffalos sind aus Buffalo-Kälber. Viel seltener ist der dun- kelsarbene Wolf (Dusky Wolf; Canis Nubilus), größer und stärker als der vorige. Sein Haar ist an der Wurzel aschfarben, dann braun, darauf grau und an der Spitze schwarz; im Ganzen sieht er am Rücken mehr schwarz, am unteren Theile des Bauchs mehr grau aus und die Beine sind braun-schwarz. Die vierte Art, der schwarze Wolf (Canis Lycaon) ist innerhalb der Staatsgrenzen selten, häufig aber den Missouri höher hinaus. Der rothe Fuchs (Canis fulvus) ist dem gemeinen Fuchs in Europa ähnlich, jedoch hat der hiesige einen feineren Pelz, höhere Beine, einen schlankeren Leib und auch einen verschiedenen Schädel- bau. Sein Pelz wird theuer bezahlt. Der graue Fuchs (Canis cinereo-argenteus), dessen Fell an seinen unteren Theilen blaßgelb, etwas ins bräunliche fallend, oben aber bleifarben mit glänzendem Schwarz punktirt ist, hält sich mehr in der Nähe der menschlichen Wohnungen auf, als der vorige, und ist deshalb dem Federvieh gefährlich. Der Kougar oder das Puma (Felis concolor ober discolor), in Amerika im gemeinen Leben Panther genannt, ist das größte Thier vom Katzengeschlecht, welches man in ganz Nordamerika fin- det. Es ist braun-gelblich mit einer kleinen Mischung von Rothem und Schwärzlichem, dann hat es hin und wieder dnnkelrothe Flecken, welche man jedoch nur sieht, wenn das Licht in einem gewissen Winkel darauf fällt, und die ganz verschwinden, wenn das Thier39 älter wird*). Es ist ein sehr wildes und reißendes Thier, welches Schafe, Schweine, Kälber und Hirsche erbeutet, sehr gut klettert und gern im Sprunge von einem Baume seine Beute packt; selbst Menschen sind nicht ganz sicher, wenn sie sorglos sind, nicht von ihm überfallen zu werden. Bei Tage ist der Kougar selten zu sehen. Im Staate Missouri findet man ihn hauptsächlich in den wilderen Theilen des Ozark. Die wilde Katze (Felis rufa) ist.besonders häufig in der Sumpfregion. Das Beutelthier (Opossum; Didelphis Virginiana), ein sehr furchtsames Thier, welches außer der bekannten eigenthümlichen Art der Fortpflanzung noch mehrere andere Eigenthümlichkeiteu hat. Wenn es verfolgt wird, stellt es sich tobt, woher die hier gewöhn- liche Redensart entstanden ist „er spielt Opossum" (he is playing 'possum), d. h. „er will scheinen, was er nicht ist", oder überhaupt „er sucht zu täuschen." Das Opossum hat oft 12 bis 16 Junge zu gleicher Zeit. Es ist in den Wäldern von Missouri sehr häufig; sein Fleisch wird gegessen; auch wird es oft lebendig gefangen und leicht gezähmt. Der Biber (Castor Fiber) war früher sehr häufig in diesem Lande, ist aber durch die starke Jagd, die auf ihn gemacht ist, fast ganz ausgerottet. Nur in den Sümpfen und Bayons der Gegend von New-Madrid werden noch einzelne gefangen. Die Moschus- oder Zibeth-Ratze (Fiber Zibethicus), dem Biber an Gestalt und Lebensweise ähnlich , ist dagegen außerordent- lich häufig in Missouri. Sie vermeidet auch die bewohnten Gegen- den nicht. Ihre runden gewölbten Wohnungen von Erde und Schilf oder anderen Wasserpflanzen bauen diese in Gesellschaften lebenden Thiere lieber in stehenden Wassern und sumpfigen Gegenden, als an *) Daher feine beiden sich widersprechenden lateinischen' Namen, welche nicht verschiedene Species bezeichnen (wie im allgemeinen Theildieses Werkes, Bd. I. S. 152 irrthiimlich angegeben), sondern ganz dasselbe Thier. Vgl. God man's American Natural History, Philad, 1846, Vol. I. p. 206 seq.40 Flüssen und Seen. Ihr Bau hat zwei Ausgänge nach verschiede- nett Richtungen hin und weit auseinanderliegend, weshalb sie nicht leicht in demselben zu fangen sind,' und da sie sich außerhalb des- selben bei Tage wenig zeigen, so entgehen sie in der Regel den Nachstellungen der Jäger. Die Moschusratze lebt von Wurzeln und Wasserpflanzen, besonders frißt sie den Kalmus gern. Ihr Fell ist, wenn auch nicht so kostbar, wie das Biberfell, so doch immer noch gesucht' und werthvoll. Manche essen auch ihr Fleisch, aber der Moschusgeruch, den dasselbe hat, ist den meisten Menschen zu- wider. An Feld-, Haus-, Wasser-, Spitz- und Fleder-Mäusen, .sowie Ratten giebt es viele verschiedene und von den europäischen abweichende Arten, die noch lange nicht vollständig wissenschaftlich untersucht sind. Auch giebt es verschiedene Arten von Maul- würfen, von welchen eine, der Gopher, in manchen Prairien in großer Anzahl vorhanden ist. Der Prairie - Hund (Arctomys Ludovicianus), welcher auf den großen westlichen Prairien ganze Meilen mit seinen Erdwohnungen bedeckt, kommt wohl innerhalb der Staatsgrenzen von Missouri nicht mehr vor; dagegen ist eine andere Species von Murmelthier, gemeinhin „Groundhog" (fei)- schwein) genannt, sehr weit über den Staat verbreitet. Eichhörnchen (Squirrel) Sciurus) verschiedener Art sind sehr häufig und werden viel gefangen und gejagt, da ihr Fleisch sehr gern gegessen wird. Auch das Erd - Eichhörnch en (Ground Squirrel, Sciurus strialus), welches am Fuße von Bäumen unter der Erde seinen Bau hat, ist zahlreich, sowie auch das gemeine fliegende Eichhörnchen (Sciurus oder l'teromys volucella). Das canadische «Stachelschwein (Hystrix dorsata) ist eben- falls nicht ganz selten. Es unterscheidet sich von dem europäischen sehr, da es nur kurze Stacheln hat, welche auf dem oberen Theil des Körpers ganz mit langen Haaren bedeckt sind, so daß man die zwei Zoll langen Stacheln bei oberflächlicher Betrachtung gar nicht sieht. Die Indianer machen überall stark Jagd aus diese Thiere,41 deren Stacheln bei ihnen einer der beliebtesten Zierrathe für Klei- der, Waffen, Pfeifen u. s. w. ist; auch essen sie ihr Fleisch. Der amerikanische Hase (Lepus Americanus) ist kleiner als der europäische Hase und mehr dem europäischen wilden Kanin- chett ähnlich, von dem er sich jedoch dadurch unterscheidet, daß er niemals unter der Erde baut. Es wird ihm seines Fleisches und Felles wegen viel nachgestellt, und zwar mit Fallen und Schlingen. Sein Fleisch steht an Wohlgeschmack dem der europäischen Art weit nach. Die einzige Art von Hirsch, welche in diesem Staate noch anzutreffen, nachdem das Elk (nicht Elennthier, welches in Nord- amerika Moose [fpr. SRuhg] oder Moose-deer heißt, während das Elk eine Hirschart, Cervus Canadensis, ist) verscheucht worden, ist der Dammhirsch, hier gemeiner Hirsch (common deer) genannt (Cervus Virginianüs). Er ist sehr zahlreich vorhanden nnd hat, wie man bemerkt haben will, sehr an Zahl zugenommen, seitdem die Indianer den Staat verlassen haben. Der Hirsch liefert das beste Wildprett aus den Markt und die Häute, welche zu Handschuhen u. dergl. verarbeitet werden, machen einen nicht ganz unwichtigen Handelsartikel aus. Der Buffalo oder. Bison (Bos Americanus) ist ganz aus dem Staate vertrieben, wo er in früherer Zeit in großen Heerden weidete. Das Pferd (obgleich jetzt heerdenweise wild in den west- lichen Prairien umherschweifend), der Esel, das Rindvieh, Schaf und Schwein sind erst von Europa nach Amerika verpflanzt. Hinsichtlich der übrigen Thierklassen, deren Gattungen und Ar- ten übrigens auch noch lange nicht vollständig ermittelt sind, be- ziehen wir uns auf das im allgemeinen Theil dieses Werks Ange- führte und fügen nur einige wenige Bemerkungen hinzu, da ein ge- naues Eingehen auf diesen Gegenstand ein specielles Studium erfordert. Unter den Vögeln ist das jagdbare Geflügel außerordentlich zahlreich; es besteht hauptsächlich aus dem wilden Truthahn, dem Prairie * Huh it (Tetrao pratensis), dem Haselhuhn (Grouse), dem Rebhuhn (Tetrao umbellus), der amerikanischen42 Wachtel (Ortyx Virginiana), dem Plov er (Charadrius), (was man zuweilen durch Kibitz übersetzt, obgleich es nicht unser europäischer Kibitz ift), einem in mehreren Arten eßbaren Vogel; der wilden Taube, dem Fasan, der sich erst eingestellt hat, nachdem das Land an- gesiedelt ist, und der sich vermehrt, sowie der Anbau des Landes fortschreitet; dem wilden Schwan, der wilden Gans, der Rothgans (braut), der Ente in verschiedenen Species — ducks, teals (anas discors und Carolinensis) und mallards (anas Boschas) — und der «Schnepfe in verschiedenen Arten. Auch scheint das Perlhuhn (Numida meleagris), welches hier viel gehalten wird, ursprünglich einheimisch und wild zu seyn. — Raubvögel und Singvögel sind verhältnißmäßig, weder den Gattungen nach, noch auch der vorhandenen Anzahl von Individuen nach, zahl- reich. Von Schildkröten sind sehr viele Arten vorhanden, sowohl Land- als Wasser-Schildkröten, und von 2 bis 3 Zoll Länge bis zu 3 und 4 Fuß. Fast an allen Wasserläufen und sumpfigen oder nur feuchten Plätzen sind sie zu finden, die New-Madrider Sumpf- region ist besonders voll davon. Ebenso sind Eidechsen und Sa- lamander häufig. An Frosch-Arten sind der gefleckte (Rana maculata), der eßbare (esculenta), der Laubfrosch (arborea), der Ochsenfrosch (mugiens) n. and. vorhanden. Unter den Schlangen sind die Klapperschlangen, vielleicht mit Unrecht, die gefürchtet- sten. Sie halten sich gemeiniglich in steinigem Terrain auf, doch giebt es auch eine Art, vom Volke snappers genannt, die in der Prairie und an bestimmten Plätzen in ungeheurer Anzahl haust. Aus solchen Plätzen ist sie nur durch Abbrennen der Prairie zu ver- treiben, welches zugleich die junge Brut tödtet, die sonst schwer aus- zufinden ist. Für noch giftiger und gefährlicher wird die Kupfer- schlänge (copperhead) gehalten; auch!die braune oder sog. Grund- Viper ist sehr giftig. So zahlreich die giftigen Schlangen im Staate Missouri stellenweise auch sind, so hört man doch selten von Schlangenbissen an Menschen, die tödtliche Folgen gehabt haben.43 Unter den Fischen, welche im Mississippi und Missouri, so-- weit sie diesem Staate angehören, gefunden werden, ist der Wels (Silurus) in verschiedenen Arten der gewöhnlichste und einer der größten. Er wird oft 4 bis 5 Fuß lang und über 100 Pfd. schwer. Derselbe wird an Größe bisweilen noch von dem Stör, der auch sehr häufig ist, übertroffen. Zu dieser Familie (Sturiones) gehört auch der sog. Löffelstör (Spatularia), welcher, soviel bis jetzt be-- kamt, um in einer Species im Mississippi und sonst nirgends vor- kommt. Diese Species scheint die allein übriggebliebene von einer Familie zu seyn, deren übrige Species der Urwelt angehörten und untergegangen sind. — Die besseren eßbaren Fischsorten werden nicht itt den großen Strömen, sondern in den kleineren Flüssen, Bächen und Seen gesaugen und bestehen vorzüglich in Lachssorellen, Hechten, Barschen, Brassen (hier carp genannt», Sonnenfischen (ei- ner der Karautsche sehr ähnlichen Fischart), Buffalo-Fischen u. s. w. Eigentliche Lachse oder Salmen giebt es viel im oberen Missouri. Aus den niederen Thierklassen heben wir nur folgende hervor: unter den Käfern den Pillenkäfer (Copris), einen kleinen Käfer, welcher von Mist kleine Kugeln macht, in welche das Weibchen ihre Eier legt und welche sie mit großer Geschicklichkeit in ein vorher ge- grabenes Loch rollen; dm Stobtengtabet (Necrophorus), einen fast 1 Zoll langen Käser, welcher kleine tobte Thiere bwrch Wegscharren der Erbe versenkt, bamit bie Eier darin gesichert sind und die junge Brut gleich Nahrung findet; Leuchtkäfer verschiedener Arten (Ela- ter und Lampyris), die bei Nacht stark leuchten, und endlich Bor- kenkäfer (Bostrichus) und Rüsselkäfer (Curculio), welche ver- schiedenen Holzarten, besonders den Eichen, Eschen und Fichten, sowie die letztgenannten den Nüssen großen Schaden zufügen. Vou den Grillen sind zu bemerken: die amerikanische Schabe (Blaita Americana), die in den Häusern, wo sie sich häufig findet, alle Eßwaaren aufrißt, Kleider u. f. w. zernagt; die Gottes- aubeterin (Mantis religiosa), bie emporgerichtete Fangarme hat, als wären sie zum Gebete erhoben; ititb das wanbelnbe Blatt44 (Phyllum siccifolium), welches ganz die Gestalt und Farbe eines etwas verdorrten Blattes hat. — Heuschrecken (Locusta) ver- schiedener Art sind in großer Menge vorhanden, so wie auch von Zeit zu Zeit die Wanderheuschrecke (Gryllus migratorius) in unzähligen Massen erscheint und dann entsetzliche Verwüstungen aus dem Strich ihrer Wanderung anrichtet, indem sie nichts Grünes, weder ein Blatt aus den Bäumen, noch einen Grashalm übrigläßt, sondern alles verzehrt. Es herrscht im Volke der Glaube, daß sich diese Plage alle 7 Jahre einstelle, was sich jedoch nicht bewährt, indem sie weit seltner, wenigstens in großer Anzahl, erscheint. Wilde Bienen und Wespen sind zahlreich; die Bienenzucht wird in keinem Theile des Mississippi-Thals so stark betrieben, wie in Missouri. Ameisen sind in den Waldungen zahlreich, ebenso Zecken (ticks ; Ixoides), die sich an Thiere und Menschen anheften und UN- ter die Haut kriechen, so daß sie schwer zu entfernen sind.— Auch Spinnen sind häufig, seltener Skorpione, aus deren Stich man sich nicht viel macht. An Crustaceen giebt es kleine Baumkrebse und, wiewohl selten, die gewöhnlichen Flußkrebse. — Egel (Hirudo) sind in ver- schiedenen Species vorhanden, aber es fehlt der eigentliche Blutegel (Hirudo medicinalis), welcher aus Europa eingeführt wird. Das Pflanzenreich. Unter den wildwachsenden nutzbaren Gewächsen, welche in Mis- souri vorkommen, verdienen die Waldbäume die erste Stelle. Der natürliche Wald besteht hier ohne Ausnahme aus einem Gemisch vieler verschiedener Arten von Bäumen, die in bunter Abwechselung unter einander gestreut sind. Man hat bemerkt, daß, wenn der Urwald an einer Stelle gelichtet und das Land cultivirt gewesen ist , später aber wieder unbebaut liegen bleibt, dieses Land sich wie- der bewaldet, aber immer nur mit einer oder höchstens zwei Arten von Bäumen. Bleibt das Land als Wald liegen, so finden sich erst nach und nach mehrere Baumarten ein und es währt sehr lange,45 bis die größere Einförmigkeit des Laubes sich wieder verliert und der Mannigfaltigkeit in den Urwäldern gleichkommt. — Die Holz- arten, aus denen der Wald vorzugsweise besteht, find folgende: Roth-Eiche, ein großer schöner Baum mit hartem festem Holze, welches als Bau-, Stab- und Brennholz benutzt wird. Als Brennholz ist es nach dem'Hickory-Holze das beste, welches es giebt. Der Baum wird 70 bis 80 Fuß hoch und wächst auf gutem Bo- den. — Weiß - Eiche giebt gutes Holz zum Bauen, besonders aber zur Anfertigung von Ackergeräthschasten u. dergl. Als Brennholz ist es nicht so gut, als das der ebengenannten. — Lorbeer- Eiche (Laurel oak; Quercus imbricaria) mit den Lorbeerblättern ganz ähnlichen Blättern. Sie wächst an feuchten Orten; ihr Holz wird viel zu Dachschindeln benutzt. — Schwarz-Eiche oder Quer- citron (Q. tinctoria) hat ein hartes Holz und eine Rinde, die viel Färbe- und Gerbestoff enthält und ein bekannter Handelsartikel ist.— Pfosten - Eiche (Post-oak; Q. obtusiloba) mit abgestumpf- ten, oben wie abgeschnittenen Blättern. Sie wird zu Zaunpfosten besonders gern gebraucht. — Die großeichelige Eiche (Overcup White Oak; Q. macrocarpa) mit außerordentlich großen Eicheln, wird hoch und stark, ihr Holz aber ist weniger geschätzt. — Kup- pel - Eiche (Barrens Oak) wächst auf fandhaltigem Boden, ist aber nicht immer ein Zeichen von unfruchtbarem Boden. Weiß-Buche, wächst auf fruchtbarem, nicht zu trockenem Boden; ihr Holz wird als Nutzholz geschätzt, steht aber als Brenn- holz dem Hickory-Holz und dem guten Eichenholz nach. Dieser Baum ist in Missouri nicht so häufig, wie die Eichenarten und viele andre Bäume. Linde (Linden oder Lime-tree; Tilia Americana), der euro- päischen Art ähnlich, aber doch abweichend von derselben, wird 80 bis 90 Fuß hoch und wächst auf sehr feuchtem, jedoch nicht häufig überschwemmtem Boden. Ihr Holz ist so weich, wie das der euro- päischen Linde und nicht besonders nutzbar. Esche wächst in verschiedenen Arten aus feuchtem und vorzüg-46 lief) auf Ueberschwemmungen ausgesetztem Boden. Ihr Holz wird nur in einzelnen Anwendungen besonders geschätzt. — Eine Eschen- art ist auch der Vogelbeerbaum (Mountain Ash), welcher auf hohem Lande wächst. Ulme (White Elm; Ulmus Americanus), sehr häufig und schön, wird über 100 Fuß hoch und wächst ans niedrigem, etwas feuchtem Lande. Der Baum giebt gutes Nutzholz. Platane (Sycamore; Platanus occidentalis), einer der schön- sten hiesigen Bäume, welcher nicht selten eine Höhe von 120 bis 130 Fuß erreicht und wohl die größte Laubholzart ist, welche im Staate vorkommt. Er liebt tiefen fruchtbaren Boden, ist aber mit großer Vorsicht als Kennzeichen eines guten Bodens zu benutzen, da er auch sehr gut in einem Erdreich vorkommt, das häufigen Ueberschwemmungen ausgesetzt ist. Das Holz ist sehr brauchbar zu Tischlerarbeiten. x Akazien von zwei Arten, der gewöhnliche Locust-tree (Ro- hinia pseudoacacia) und der sog. Honey- Locust (Gleclitscbia tria- canthus), wachsen am besten in fettem Lehmboden, wenn er locker oder mit etwas Sand gemischt ist. Vorzüglich die erste Art wird viel künstlich angepflanzt, weil sie rasch wächst und viel Schatten giebt. Das Holz beider Arten wird zu Tischlerarbeiten, zu Zaun- Pfosten u. dergl. viel gebraucht. Wallnußbaum (Black Walnut) ein hoher starker Baum, des- sen Holz feine Politur annimmt und das vorzüglichste Tischlerholz ist, welches hier wächst. Seine Nüsse find groß und hart und nicht wohlschmeckend. Der Baum wächst auf fruchtbarem Boden. Hickory (Hickory oder Shellbark; Carya), eine Art Wallnuß- baum, der 60 bis 80 Fuß hoch wird und eine kleine harte Nuß trägt, die zwar wohlschmeckend, aber bei der der Kern so schwer von der Schale zu trennen ist, daß sie wenig gegessen wird. Das Holz ist wegen seiner zähen Stärke zu Wagner-Arbeiten u. dergl. besonders geschätzt und liefert zugleich das Brennholz, welches die meiste Hitze giebt. Der Hickory kommt nur in einem tiefen frucht-47 baren Boden fort und wird daher von dem Landmann als das un- trüglichste Zeichen für einen vorzüglichen Ackerboden betrachtet. Peecan (spr. Pec-cähn), ein Nußbaum, der 50 bis 60 Fuß hoch wird und eine vorzügliche, ölreiche Nuß trägt, welche der be- sten Wallnuß wenigstens gleichkommt und eine viel feinere Schale hat. Kastanie, wachst hier zwar, jedoch seltener und ihre Früchte werden nicht wohlschmeckend. Weit häufiger ist die Roßkastanie, (Buckeye), die hoch und schön wird. Ihr Holz ist wenig nutzbar. Ahorn (Maple) in verschiedenen Arten, von welchen besonders der Zucker -- Ahorn (Sugar-Maple) hervorzuheben ist. Dieser Baum wird 60 Fuß hoch und gegen 3 Fuß dick, und wächst am liebsten an Bächen und hochgelegenen Flüssen, jedoch in fruchtbarem Boden. Aus dem Saft, welcher aus seiner eingeschnittenen Rinde quillt, wird viel Zucker gewonnen, der freilich wenig in den Handel ge- bracht wird, aber den Farmern für ihren Hausbedarf sehr zu statten kommt. Ein Baum kann 4 Pfd. Zucker jährlich liesern, doch muß er nach einigen Jahren immer wieder ein Jahr oder mehrere uuau- gezapft bleiben, wenn er nicht ausgehen soll. Das Holz wird zu Mobilien und sonstigen Geräthschasten verarbeitet. Sassafras (Lauras Sassafras), ein Baum von 50 bis 60 Fuß Höhe, der die Sonderbarkeit hat, daß er ganz verschiedenartig ge- formte Blätter auf demselben Stamme trägt. Sein Holz wird von Jnsecten nicht so leicht angefressen, als manche andere Hölzer. Die Rinde, Wurzel und Blätter sind offieinell und wirken blutreinigend und schweißtreibend; auch wird wohl aus der Wurzel ein kühlendes Getränk (voot-beer) bereitet. Tulpenbaum (Liriodendron), wird über.100 Fuß hoch und verhältnißmäßig stark; er hat schöne tulpenförmige Blüthen, weshalb er auch als Zierbaum benutzt wird. Er verlangt einen warmen, lockeren und fruchtbaren Boden. Sein Holz wird als Nutzholz verwandt. Pawpaw (spr. Pah-pah), Annona triloba, wird 25 bis 30 Fuß hoch und trägt eine Frucht von der Form und Größe eines48 Hühner-Eis, die von Vielen gern gegessen wird. Der Baum wächst nur in fruchtbarem, etwas feuchtem Boden. Persimmon (Diospyros Virginianus) wird 40 bis 50 Fuß hoch und trägt eine Frucht, welche ihrem Geschmacke und Aussehen nach zwischen der Mispel und Pflaume steht und viel gegessen, auch wohl zur Bereitung einer Art Fruchtweins benutzt wird. Sein Holz ist hart und elastisch. Maulbeerbaum, ziemlich häufig in den Wäldern. Zur gel (Nettle-tree) wächst gern auf moorigem Boden; sein Holz wird zu Stabholz verwandt. Wilder Kirschbaum, wird sehr groß und stark, wenn er in fettem Boden steht. Seine schwarzen Früchte sind zusammenziehend und roh kaum genießbar. Espen (Aspen), Silberpappeln (Cotton-tree) und Wei- den (Willow) sind besonders aus feuchtem, schlechtem Boden sehr häufig. Die beiden letzteren werden oft 60 bis 70 Fuß hoch. Ihr Holz wird zu Zäunen (Fencen) benutzt, ist sonst aber wenig zu ge- brauchen. Catalpa, ein schöner 50 Fuß hoher Baum mit prachtvoller Blüthe, wird viel in Gärten gezogen, ist aber schwerlich hier ein- heimisch. Mehr strauchartig wachsen: Der Hartriegel oder die Kor- nel-Kirsche (Cornus florida), ein baumartiger Strauch mit sehr hartem schwerem Holze, welches hier zu allerlei Gerätschaften ver- wendet wird. Er wächst auf sehr feuchtem, moorigem Boden. Die wilde Pflaume (Prunus Americana), in den Wäldern, vorzüglich in den Bottoms und an den Bluffs der Flüsse sehr häufig, ziert die Gegend im Frühling durch ihre schöne röthlich violette Blüthe. Die Früchte sind roh nicht wohl genießbar, werden aber als Muß u. s. w. eingekocht und sind dann sehr schmackhaft. Der Sumach (Rhus), von dem es eine giftige und eine nicht giftige Art giebt. Die erste ist schon bei bloßer Berührung oder wenn man daranriecht, schädlich; sie wächst in sumpfigen Gegenden.49 Die nicht giftige Art wächst auf trockenem Boden und ist sehr stark auf den buschigen Prairien verbreitet. Die Rinde, jungen Zweige und Blätter geben einen guten Gerbestoff; die dnukelrothen Beeren werden zum Färben benutzt. Die Magnolie kommt hier wildwachsend als hochstämmiger Baum wohl nicht vor, dagegen findet man eine Species (Magnolia glauca), die mit ihrem gekrümmten dünnen Stamme mehr das An- sehen einer Rebe hat. Sie wächst in feuchten Gegenden und hat schöne Blätter. An Nadelhölzern sind hier heimisch: Die Sumpfsichte (Pinus palustris), die 100 Fuß hoch wird, und die Cypresse (Cupressus disticha), welche, eine Höhe von 120 Fuß und eine Dicke von 4 bis 5 Fuß erreicht. Beide wachsen sehr zahlreich in der Sumpfregion von New-Madrid. Auf den gebirgigeren Parthieu des Ozark wachsen und werden viel zu Bauholz verarbeitet: die rothe und weiße Fichte (Pinus resinosa und Strobus), die Schierlingstanne (Hemlock-tree), die schwarze Tanne (Spruce) und der Lerchenbaum (Larix Americana). Auch sind die weiße und rothe debet (Thujaoeci- dentalis und Juniperus Virginiana), sowie der Taxus (American yew) dort nicht selten. Von fruchttragenden Rankengewächsen und Gesträuchen wachsen wild: die Weinrebe in drei verschiedenen Sorten, nämlich 1) die Juni-Traube, welche schon im Juni reif wird und klein, aber süß ist. Sie findet sich nur noch in abgelegenen Gegenden, wohin das zahme Vieh nicht kommt, welches die Pflanze abfrißt, wo eS sie erreichen kann; 2) die Sommer-Traube (Vitts aestivalis), de- ren kleine, purpurrothe Beeren im October reif sind und angenehm schmecken. Sie lassen sich auch getrocknet aufbewahren, aber um Wein daraus zu machen sind sie zu trocken. Sie ist in den hiesigen Waldungen sehr verbreitet, wie auch 3) dieWinter-Traube (Vi- tis vulpina), deren Beeren sauer und herbe sind und nur genießbar werden, wenn der Wintersrost sie nachgereift hat oder wenn sie zu Olihausen.d. V. St. Zr Bd. 450 Gallerte eingekocht werden. Diese letzte Art vorzüglich rankt im- gemein hoch, so daß sie die Gipfel der höchsten Waldbäume er- klimmt, oft auch den ganzen Banm mit ihren Ranken überzieht.— Hopfen wächst an vielen Plätzen wild. Hasel-Standen sind auf Barrens und sog. Hasel-Prairien in großer Menge. Wo sie wachsen, kann man sicher seyn, daß der Boden nicht schlecht ist. Der Holzapfel (crab-apple; Pyrus coronaria) giebt eine Frucht, die roh nicht genießbar, aber eingekocht sehr wohlschmeckend ist. Die wilden Stachelbeeren und die rothen und schwarzen Johannisbeeren sind kleiner, als die cultivirten Sorten, aber recht wohl eßbar. Brombeeren (Blackberry) und rothe und schwarze Himbeeren (Red und black Raspberry) sind in großer Menge vor- handen und sehr schmackhaft. Sie sind etwa einen Monat früher reif, als in Deutschland. Kronsbeeren oder Preißelbeeren (Cronberry; Vaccinium macrocarpon, oder auch Oxycoccus) wachsen an sumpfigen Orten und sind größer und wohlschmeckender, wie in Deutschland ; jedoch sind sie in Missouri lange nicht in solcher Fülle vorhanden, wie in Iowa, Wisconsin und Minnesota, wo sie einen nicht ganz unbedeutenden Handelsartikel bilden. Heidelbeeren, welche dort auch häufig sind, kommen hier wahrscheinlich uberall nicht vor; und die Fliederbeere (Sambucus) ist nicht häufig. Die einzige Orange, welche hier wächst, ist die sog. Osage- Orange, ein strauchartiges Gewächs, das kleine ungenießbare Früchte trägt, aber sehr belaubt und stachelig ist und deshalb zu lebendigen Zäunen um Gärten u. s. w. gern benutzt wird. An sdnstigen nützlichen Pflanzen wachsen wild : Die Erdbeere, theils in Wäldern (Wood-strawberry), theils auf den Prairien (common strawberry); der May - Apfel (Podo- phyllum peltatum), eine kleine Pflanze mit einer eßbaren Frucht, die sehr häufig in den Wäldern wächst und deren Wurzel officinell ist; die Opnntia (Prickly Pear), eine Cactusart, die einzige, welche so weit nördlich wächst, mit einer kleinen eßbaren Frucht; der Gin-51 seng (Panax), ein aromatisches Kraut, welches in großen Quanti- täten nach China ausgeführt wird; Sarsapa rill a (Aralia nudi- caulis), eine officinelle Pflanze; Mistel, eine parasitische Wanze, aus deren Beeren Vogelleim gemacht wird; Tomato's und die Eier- Pfl a n z e (Egg-Plant), beides Solannm-Arten, deren Früchte, besonders die der ersten , welche stark eultivirt wird, sehr beliebt sind; Rhabarber (Rheum), dessen Stengel viel als Gemüse ge- gessen werden; die Castoröl- Pflanze (Ricinus), Kalmus (Sweet Flag) und andere mehr. Das Mineralreich. Die Mineralien sind im Staate Missouri weit weniger gleich- mäßig über das ganze Land vertheilt, wie die Producte aus den beiden anderen Reichen, denn in großer Mannigfaltigkeit finden sie sich nur in der Mineralregion. Besonders hervorzuheben sind: Kreide, welche am Ufer des Mississippi in Cape Girardeau- County und in den Chalk-Bluffs in Butler- und Stoddard-County vorkommt; sowie Köth el oder rothe Kreide in Washington-County. Gyps wird am Kansas und am Femme-Osage-Fluß gesunden. Steinko hlen sind nicht nur im größten Theil der Ackerbau- Region, sondern auch in Theilen der Mineralregion, z. B: an den Nebenflüssen des Neosho anzutreffen. Neben den Kohlen findet man an vielen Orten im Lande^ Koch salz. Kalkstein verschiedener Art, welcher theils zur Kalkbereitung, theils als Baustein benutzt wird, ist über den größten Theil des Staates verbreitet, und Kalkspath schließt in vielen Bergwerken das Blei-Erz ein. Kalksinter und Tropfstein (Stalaktiten) sind in vielen Höhlen, namentlich am Mississippi, in großer Menge. Flußspath, als Zuschlag beim Ausschmelzen der Metalle be- nutzt, wird fast allenthalben in der Bergwerksregion, nnd Schwer- sp ath, bei der Bleiweiß - nnd Farben - Bereitung angewandt, in Washington-, Jefferson- und St. Francis-County angetroffen. Quarz, gemeiner, findet sich im größten Theil des Ozark, in besonders großen Massen aber am südlichen Ufer des White River. 4*52 Gelber Quarz oder Citrin ist am Ufer des Mississippi zwischen St. Louis und Cape Girardeau; eisenhaltiger oder Rauchtopas am Maramec und bei Mine a Breton; stenglicher Quarz — hier gewöhnlich mineral blossom genannt, weil er für ein Zeichen von vorhandenen Erzen gilt — in Washington- und St. Francis-County und an mehren Stellen. Chalcedon wird bei Herculaneum und am Establishment-Creek in St. Genevieve-Connty, sowie in Was- hington-County, und Karneol gleichfalls bei Herculaneum und in St. Louis- und St. Charles-County gefunden. Feuerstein findet sich in St. Lonis-Connty in secuudairen Kalkstein eingesprengt, sowie Hornstein in demselben Gestein am Mississippi und Missouri. Der Holzstein (agatized wood;, ein von Hornsteinmasse durchdrungenes Holz, findet sich namentlich bei Herculaneum und in St. Louis- und St. Charles-County, wo auch Jaspis mit Karneol und Holz- stein verbunden, anzutreffen ist. Uebrigens ist Jaspis auch am Gasconade und besonders am Cove-Creek, einem Bache, der in den South Grand-River des Osage fällt, vorhanden. Onyx, von bläulich weißer, hellblauer und dunkelblauer Farbe findet man am Establishment-Creek. Auch Halbopale und namentlich Holzopal giebt es an den zuletzt genannten Orten. Mühlsteine (Buhrstone) werden am Osage, am Gasconade und an mehreren anderen Orten gewonnen. Porphyr, Grünstein und Granit (aber weder Gneis noch Glimmerschiefer) trifft man im ganzen östlichen Theil des Ozark, mit Ausnahme der Maramec-Ridge, Feldspath ist am St. Fran- xois-River in fleischfarbenen Krystallen in Grünstein eingesprengt, und Schörl oder gemeiner Tur malin findet sich in Madison- County in schlecht abgegrenzten Krystallen im Granit. Kohlenschiefer (Shale) ist allenthalben, wo sich Kohlen fin- den, denn er ruht auf >den Kohlen und wechselt häufig schichten- weise mit diesen ab, jedoch findet er sich in Missouri stets nur in dünnen Schichten.53 , Thonschiefer (Schiste) trifft man bei La Charbonniöre in St. Louis-County. Seifenstein (Steatite) ist am Ufer des Bonne-Femme-Creek und an anderen Orten. Walkererde, Pfeifenthon und Töpferthon finden sich vorzüglich in den Bois brule- und Tawapity-Bottoms in Perry-- County; Kaolin oder Porzellanerde im Bellevne-Thal in Washing- ton-County; Graphit oder Reißblei in Madison- und Washington- County und Ocker, rother und gelber, in Cape Girardeau- und St. Louis-County, so wie mehrfach an anderen Orten. Alaun ist im Bellevue-Thal und Salpeter in Höhlen am Maramec, am Gasconade und am Current - River. Schwefel ist in vielen Quellen, sowie in den meisten Erzen enthalten und Bim- stein treibt häufig den Missouristrom herab. (Er kommt aus den vulkanischen Regionen der Rocky Mountains). Die schon oben gelegentlich erwähnten Metalle sind in fol- genden Erzen enthalten: Blei im Bleiglanz (Galena), gewöhnlich von Blende (sulphate of zinc) und Schwefelkies (Ironpyrites) begleitet und theilweise nicht ganz unbedeutend Silber führend, und im Weißbleierz (carbonate of Lead), vorzüglich in der Mine a Breton, sowie auch als Gediegeu-Blei, oft im Bleiglanz ein- gesprengt. — Eisen ist im Schwefelkies (sulphate of iron oder Iron pyrites), im Magnet-Eisenstein, welcher an Reinheit dem Gediegen-Eisen oft nahekommt, im Eisenoxyd (micaceous oxyde of iron) und im dichten Roth - Eisenstein (hematite) enthalten; Zink in der Blende und im Galmey (kohlensaurem Zinkoxyd); Mangan im Grau- oder Weich - Manganerz (oxyde of Man- ganese), und zwar letzteres an den Quellen des Maramec. — Das Kupfer findet sich in Kupferoxyden, Kupferschwärze (black copper) nnd Schwefel - Kupfer (copper-pyrites); letzteres ist das ergiebigste, liegt aber tiefer. Auffallend ist, daß das Kupfer in Missouri stets ohne Beimischung von Arsenik gesunden wird, dessen Existenz in diesem Staate von Einigen ganz geläugnet wird, wie54 denn auch Kobalt und Nickel, die man viel in Verbindung mit Kupfer findet, niemals mit Arsenik gemischt sind. Die beiden Haupt- regionen für die Kupferminen sind die Umgegend des Maramee und seines Nebenflusses Big River in Franklin-, Jefferson- und Was- hington-County, und die Gegend am Current River in Shannon- County. Doch findet sich auch an den Quellen des St. Francois- River in Mine ä la Motte in Madison - County ein sehr wichtiges Kupfer-, Kobalt- und Nickel-Bergwerk. Spießglanz findet sich im Schwefel - Spieß glänz (sulphate of antimony) in Washington- County. 6, Die Bevölkerung. Das Gebiet des jetzigen Staats Missouri ist seit ungefähr 100 Jahren von Weißen bewohnt. Bis dahin waren es ausschließlich Daheota-Indianer und zwar vom Stamme der O sag es, welche das Land inne hatten. Sie zerfielen in verschiedene Völkerschaften, nämlich in die eigentlichen Osages, die Kanzas oder Kaws, die Missouris, die Ottoes, die Omahas und die Iowas. Ihre Zahl abzuschätzen ist sehr schwierig, doch machen alle Umstände es wahrscheinlich, daß sie nie stärker waren, als 12 bis 15000 Köpft. Die Volkszahl der Weißen mit ihren Negersklaven (und später einigen freigelassenen Farbigen) hat in folgendem Verhältnisse zuge- noinmen, wobei der angeführte Procentsatz der Zunahme gleichmäßig auf 10jährige Perioden reducirt ist. Procent der Zunahme. 1745 betrug die Zahl der weißen Einwohner und vielleicht einzelner Sklaven (Haupt- ort: St. Genevieve) in Missouri nach allgemeiner Schätzung höchstens . . 650 1764/als die Spanier die Regierung von Louisiana übernahmen, nach einer de- taillirten Schätzung 1290 Weiße und 270 Negersklaven 1,560 c. 120 pr.Ct.55 Procent der Zunahme. 1803, bei der Abtretung Louisianas an die Ver. St.: Anglo-Amerikaner 5,090, Franzosen und Spanier 3,510, Neger- sklaven c. 1,200 ....... 9,800 c. 130 pr.Ct. 1810, nach dem Verein. Staaten - Census, jedoch unter schätzungsweiser Abrech- nnng der Bewohner des jetzigen Ar- kansas Freie: 16,564, Sklaven: 2,436 . 19,000 -124 - 1820 - 56,364, 1830 - 115,354, 1840 - 325,542, 1850 - 594,622, 10,222 . 66,586 - 250 - 25,091. 140,445 -III - 58,240 . 333,782 -172 - 87,422 . 682,044 - 78 - 1852 nach dem Missouri Staatscensus*) Freie: 636,655, Sklaven: 87,236 . 723,891 -I 30 - 1854 nach Schätzung Freie: 680,330, - 87,000 . 767,330 - 30 , Die Zunahme der Bevölkerung war also in den Decennien 1810—20 und 1830—40 am stärksten, ist seit 1840 beträchtlich gesunken und gegenwärtig wohl nicht so groß, als die durchschnitt- liche Zunahme der Bevölkerung in den ganzen Vereinigten Staaten, welche 1840—50 ein wenig über 35 pr.Ct. betrug. Höchst wahr- scheinlich wird aber die relative Vermehrung der Bevölkerung sich *) Die Resultate dieser Staatszählung werden oft etwas abweichend an- gegeben, namentlich die Gesammt-Einwohnerzahl auf 724,667. Nach einer uns vorliegenden Detail-Aufzählung nach Counties ergiebt stch nur die Summe von 723,891. Mehrere District?, namentlich Städte, haben gegen das ofsicielle Er- gebniß der Zählung in öffentlichen Blättern reclamirt und ihre Bevölkerung größer angegeben, wodurch vielleicht die Differenz in der Hauptzahl zu erklären ist. Jedenfalls ist die Zählung nicht ganz zuverlässig und die Ziffern sind wohl im Ganzen etwas z« niedrig. Als die neuere Zählung ist sie aber immer der Wahrheit mehr nahekommend, als der Census von 1850.56 wieder sehr steigern, sobald die großen Eisenbahn-Bauten in Mis-> souri weiter fortgeschritten sind. Auf jede Quadratmeile fallen gegenwärtig durchschnittlich im ganzen Staate 11 */« Bewohner, und zwar 10 und ein kleiner Bruch- theil Freie und beinahe l'/s Sklaven. In den einzelnen Districten vertheilt sich dagegen die Bevölkerung ganz anders, wie aus der nachstehenden auf der Staatszählung von 1852 bastrten Lieberficht hervorgeht. 1. Auf Platte - Country, dem erst 1835 erworbenen nord- westlichen Theile Missouris, bestehend aus den 6 Counties Atchi- son, Holt, Nodaway, Andrew, Buchanan und Platte, c. 2,886 Quadratmeilen enthaltend, kommen: Auf d. £X. M. durchschnittlich Freie Weiße. Fr. Farbige. Sklaven. Total. Freie. Sklaven. Menschen überh. 43,502 78 4,814 48,394 15 1% 16% 2. Auf das übrige Nord-Missouri mit Ausnahme der an den Missouri grenzenden Counties, c. 17,250 QM. groß. Auf d. Q. M. durchschnittlich Freie Weiße. Fr. Farbige. Sklaven. Total. Freie. Sklaven. Menschen überh. 150,300 325 30,475 181,103 84/5 la/4 10 </2 3. Aus die Counties längs des Mississippi, nördlich vom Mis- fonri, c. 3,679 QM. groß. Auf d. 0. M. durchschnittlich Freie Weiße. Fr. Farbige. Sklaven. Total. 53,601 168 12,927 66,696 4. Auf die Counties zwischen dem Osage jutid dem Missouri, c. 8,422 QM. groß. Auf d. 0. M, durchschnittlich Freie. Sklaven. Menschen überh. 143/s 3-/2 18'/« Freie Weiße. Fr. Farbige. Sklaven. Total. 77,975 221 19,186 97,382 Freie. Sklaven. Menschen überh. oy4 2% ii'/- 5. Auf die Mineral-Region, c. 28,657 QM. groß Auf d. O. M. durchschnittlich Freie Weiße. Fr. Farbige. Sklaven. Total. 157,221 353 11,131 167,705 Freie. Sklaven. Menschen überh. 51/* % 57.»57 6. Auf die Sumpf-Region, c. 5,657 QM. groß. Auf b. O. M. durchschnittlich Freie Weiße. Fr. Farbige. Sklaven. Total. Freie. Sklaven. Menschen überh. 33,073 54 4,631 37,758 5% 4/s 6% 7. In St. Louis - County, c. 540 QM. groß. Auf d. £X M. durchschnittlich Freie Weiße. Fr. Farbige. Sklaven. Total. Freie. Sklaven. Menschen überh. |115,443 1>341 4,069 123,853 221V* 7'/, £29 Es ist also, wie natürlich, St. Louis-County die bei Weitem bevölkertste Landschaft, und sie bleibt es auch dann, wenn man die Stadt St. Louis mit c. 95,000 Einw. ausschließt. Demnächst ist der Mississippi-Rand nördlich vom Missouri der bevölkertste. Er ist schon länger besiedelt, von natürlicher Fruchtbarkeit und recht gün- stig am Flusse für den Absatz seiner Products gelegen. Darauf folgt Platte-Conntry; obgleich später besiedelt, als der größte Theil des übrigen Landes, ist es wegen seiner günstigen Lage am Mis- souri und wegen der Fruchtbarkeit seines Bodens rasch emporgeblüht. Dann kommt die Landschaft zwischen dem Missouri und Osage, größtentheils schönes Land, nur in größerer Entfernung vom Flusse noch schwach bevölkert; darauf das innere Nord-Missouri, dessen Südrand längs dem Missouri sehr gut bewohnt ist, zum größeren Theile aber wegen der großen Entfernung von den Hauptverkehrs- straßen noch schwach besiedelt ist. Dann folgt die Sumpf-Regiou, die nur etwa zur Hälfte bewohnbares Land hat; und endlich die Mineral-Region, größtentheils weniger fruchtbar, von den großen Verkehrsstraßen ausgeschlossen und eben deshalb auch hinsichtlich seines Bergbaus noch unentwickelt. Rücksichtlich der Neger-Bevölkerung ergiebt obige Ueber- sicht zunächst, daß freie Farbige nur in St. Louis-County (nament- lich in der Stadt St. Louis) in irgend namhafter Anzahl zu finden sind, im ganzen übrigen Lande aber kaum 2 pro Mille der Be- völkerung bilden. Die Gründe hiervon sind: die selten stattfinden- den Freilassungen, die Erschwerung der Einwanderung freier Neger58 aus anderen Staaten und die Gewerbsbeschränkungen, denen sie theils nach den Gesetzen, theils nach den Sitten und Gewohnheiten unterworfen sind, und die ihnen nur einige wenige Erwerbszweige übrig lassen. Die Sklaven - Bevölkerung ist über die verschiedenen Landestheile in nachfolgenden Verhältnissen vertheilt. Es kommt Ein Sklave: 1) in der Landschaft zwischen Missouri und Osage auf ungefähr je 4 Freie 2) in den Mississippi-Counties nördlich vom Mis- souri auf ungefähr je 4 * 3) im übrigeuNord--Missouri ohne Platte-Conntry aus ungefähr je 5 - 4) in der Sumpf-Region - - - 7 5) in Platte-Couutry -> - -- 9 6) in der Mineral-Region - - - 14 7) in St, Louis-County - - * 29 Faßt man aber nur Nord- und Süd-Missouri, wie es durch den Missouri-Strom getrennt ist, ins Auge, so kommt in Nord-Missouri durchschnittlich Ein Sklave aus je 5f - während in Süd-Missouri Ein Sklave kommt - - 9£90- - Daß in Nord-Missouri so viel mehr Sklaven sind, ist insofern auffallend, als Nord-Missouri an drei Seiten an sklavenfreie Länder angrenzt, die Sklaven hier leichter entweichen können, das Sklaven- Eigenthum also auch unsichrer seyn wird, als in Süd-Missouri, wel- ches südlich und östlich von den Sklavenstaaten Arkansas, Tennessee und Kentucky umgeben ist. Indessen ist dieser Umstand den vor- herrschenden Geschäftsbetrieben und den eigentümlichen Bodenver- hältnissen untergeordnet, wie folgende Begleichung bestätigt. Stellt man nämlich den Theil des Landes, welchen wir oben als Acker- bau-Region bezeichnet haben (also ganz Nord-Missouri und die Landschaft zwischen Osage und Missouri), dem ganzen übrigen Staat59 gegenüber, so ist der Unterschied in der Menge der Sklaven, die gehalten werden, am bedeutendsten. Es fällt nämlich in der Ackerbau - Region Ein Sklave auf je 4£-J Freie im ganzen übrigen Staat - - - - 15^ - Hieraus geht hervor, daß das hiesige Sklaventhum ganz überwiegend eine Agricultur-Jnstitution ist und weder industrielle noch sog. Haus- sklaverei in großem Umfange vorhanden ist, und daß dasselbe wahr-- scheinlich verhältnißmäßig abnehmen wird, wie sich die Industrie über das Land verbreitet. Zwar ist auch im übrigen Staate der Ackerbast immer die Hauptbeschäftigung, aber er wird dort theils nicht so energisch betrieben, theils herrscht die Viehwirthschast vor, welche nicht so viele Hände bedarf. Am meisten Sklaven werden ohne Zweifel da gehalten, wo der Tabacksbau bedeutend ist. Endlich ergiebt die letzte Zählung, daß die Sklaven-Bevölke- rung eher ab-, als zunimmt. Der Staats-Census von 1852 (im Herbst) zeigt, daß zu dieser Zeit beinahe 200 Sklaven weniger vor- handen waren, als nach dem Vereinigten Staaten-Eensus 2 Jahre vorher. Hat dieses Verhältuiß sich nicht geändert, was wir an- nehmen, so werden schon jetzt nicht mehr volle 87,000 Sklaven im Staate sein, d. i. nicht viel mehr als 11 pr.Ct. der ganzen Bevöl- kernng. Die Gründe dieser Abnahme, oder wenigstens des Auf- Hörens der Zunahme, glauben wir in folgenden Umständen zu fin- den: erstens darin, daß die Einwanderung von Bürgern anderer sklavenhaltender Unions-Staaten (mit ihren Sklaven), welche früher die Einwandernng ans sklavenfreien Unions-Staaten bei Weitem überwog, abnimmt; daß viele Sklaven nach dem Süden, besonders nach Lonisiana hin, verkauft werden; daß einige freigelassen und einige mehr flüchtig werden, welches letztere durch die Lage des Staats begünstigt wird. lieber die Mortalität und mittlere Lebensdauer fehlt es bis jetzt an genügenden und zuverlässigen Daten. Der V.-St.-Census von 1850 ergab, daß vom 1. Juni 1849 bis 1. Juni 1850 12,121 Freie und 1,296 Sklaven, also von je 558!/l0(l Personen Eine ge->60 sterben sein sollte; jedoch ist die Richtigkeit dieser Aufnahme be- stritten. Gewiß ist, daß nur die Ermittelung des Verhältnisses der Todesfälle während einer längeren Reihe von Jahren für die Statistik Werth haben kann, besonders in einem Klima wie das von Missouri, wo der Gesundheitszustand in den verschiedenen Jahren außerordentlich verschieden ist und folgeweise auch die relative Zahl der Todesfälle. Ein hohes Alter erreichen in Missouri sehr viele Menschen, besonders auffallend ist dies jedoch bei den Sklaven, welche, wenn sie einmal das 40ste oder 45ste Jahr überlebt haben, häufig sehr alt werden. Unter den 87,422 Sklaven des Census von 1850 waren 556 über 70, 195 über 80, 50 über 90 und 17 über 100 Jahre alt. —- An Geburten giebt der Census für das- selbe Jahr an 19,632 unter Freien und 2699 unter Sklaven. — Das Verhältniß der Geschlechter stellt sich in Missouri nach dem Census von 1850 so, daß auf 357,843 Männer 324,201 Frauen und bei der weißen Bevölkerung allein 312,996 Männer auf 279,082 Frauen, also hier auf je 100 Männer nur 89 Frauen kommen, während in den ganzen Vereinigten Staaten auf je 100 Männer 95 Frauen fallen. In den verschiedenen Altersstufen ist ist das Verhältniß folgendes: es fallen auf je 100 männliche freie weiße Einwohner an weiblichen freien weißen Einwohnern im Alter der Kindheit: unter 5 Jahren. zwisch. 5 u. 10 I. zw. 10 u 15 I. 95.75. 96.22. 95.28. im Alter der Reife: zw. 15 u. 20 I. zw. 20 u. 30 I. zw. 30 u. 40 I. zw. 40 u. 50 I. 100.15. 85.76. 75.01. 77.18. im höheren Alter: 8». 50 lt. 60 3. Jto.60u.703. $ro.70u.803. $to. 80 lt. 903. zw. 90 u. 100 3. über 100 I. 76.87. 80.90. 82.16. 84.72. 74.00. 91.67. Also ist im größten Theile der Periode der vollen Reife und im höheren Alter das Verhältniß noch ungünstiger, als 100:89, was ohne Zweifel hauptsächlich von der stärkeren Einwanderung des männlichen Geschlechts in den Altersstufen über 20 Jahre zu er-61 klären ist. — Auch bei den freien Farbigen kommen 100 Männer auf 90 Frauen, die männlichen Sklaven aber betragen 43,508, während der weiblichen 43,914 sind, so daß hier also das weibliche Geschlecht um ein Geringes zahlreicher ist. — Der Vereinigte - Staaten - Census von 1850 hat auch Angaben über das Geburtsland jedes Einwohners aufgenommen. Das Ergebniß dieser Ausnahme, soweit uns dasselbe aus nicht amtlicher Quelle bekannt ist *), ist freilich sehr mangelhast, indessen hat es doch in Bezug auf die Verhältnißzahlen einigen Werth und giebt auf jeden Fall einen interessanten Aufschluß über das bunte Ge- misch der Bevölkerung dieses Staats. Es sind nämlich nach dem uns vorliegenden Auszuge aus dem Census-Berichte von den Ein-- wohnern Missouris: 1) in Missouri selbst geboren: 277,604 2) aus anderen Staaten der Union eingewandert: 289,697 3) aus dem Auslande eingewandert: 72,474 4) deren Geburtsland völlig unbekannt: 1,322 641,097 Von den übrigen 40,947 Einwohnern, welche der Staat Missouri nach der Zählung von 1850 hatte, findet sich keine Nachricht, in- dessen läßt sich annehmen, daß diese Übergangenen so gut wie alle auf die Sklavenbevölkerung fallen, bei welcher die Herkunft großen-- theils unbekannt ist. Von den unter 2) ausgeführten Eingewander- ten ans anderen Unionsstaaten sind nun aus Sklavenstaaten: nämlich aus Delaware 518 - Maryland 4,253 - District Columbia 238 5,009 aus freien Staaten: aus den Neu - England- Staaten 3,314 - Neu-York 5,010 - Neu-Jersey 885 9,209 *) Der ausführliche officielle Census-Bericht ist nämlich bis jetzt (Februar 1854) noch immer nicht herausgegeben.62 aus Sklavenstaaten: aus freien Staaten: Transport 5,009 Transport 9,209 aus Virginia 8,357 aus Pennsylvania 8,291 - Nord-Carolina 21,487 - Ohio 12,737 - Süd- Carolina 27,908 -- Michigan 295 - Georgia 17,506 - Indiana 12,752 - Florida 629 , Illinois 10,917 - Alabama 34,047 - Iowa 1,366 - Mississippi 688 - Wisconsin 123 - Louisiana 746 - den Territorien 80 - Texas 248 55,770 - Arkansas 2,120 Die Einwanderung aus die- - Tennessee 44,970 sen freien Staaten beträgt also - Kentucky 69,694 nicht einmal 25 pr.Ct. von der 233,409 aus den Sklavenstaaten. Für die Leser in Deutschland hat es vielleicht noch mehr Inter- esse zu erfahren, wie sich die im Auslande Geborenen über die ver- schiedenen Länder und Nationen vertheilen. Es stammen von die- sen 72,474 Eingewanderten: aus England 5,379 Transport 65,761 - Irland 14,734 aus Preußen 697 - Schottland 1,049 - der Schweiz 984 - Wales 176 - Frankreich 2,138 - Deutschland*) 44,352 - Holland 189 - Oesterreich 71 - Belgien 58 Lat. 65,761 Lat. 69,827 *) Es versteht sich, daß die Zahl der national Deutschen jetzt bedeutend größer ist, nicht bloß weil seit 1850 viele deutsche Einwanderer hinzugekommen sind, sondern vorzüglich weil die Kinder der eingewanderten Deutschen, welche hier im Lande geboren sind, hinzugerechnet werden müssen, denn es sind sehr wenige unter denselben, welche ihre deutsche Nationalität nicht noch vollkommen beibehalten haben. Die Zahl der, der Nationalität nach Deutschen ist jetzt sicher 120,000. — *) Es versteht sich, daß die Zahl der national Deutschen jetzt bedeutend größer ist, nicht bloß weil seit 1850 viele deutsche Einwanderer hinzugekommen sind, sondern vorzüglich weil die Kinder der eingewanderten Deutschen, welche hier im Lande geboren sind, hinzugerechnet werden müssen, denn es sind sehr wenige unter denselben, welche ihre deutsche Nationalität nicht noch vollkommen beibehalten haben. Die Zahl der, der Nationalität nach Deutschen ist jetzt sicher 120,000. —6$ Transp. 69,827 Transp. 70,292 aus Spanien 46 aus Asien 3 - Portugal 11 - Afrika 7 - Italien 124 - britisch Amerika 1,053 - der Türkei 7 - Mexico 94 - Rußland 29 - Süd-Amerika 20 - Dänemark 55 - West-Indien 50 - Norwegen 155 - den Sandwich-Inseln 1 - Schweden 37 - andern fremden Ländern 954 - Sardinien 1 Total: 72,474 Lat. 70,292 Es geht aus diesen Angaben hervor, daß bei der Einwanderung bis 1850 diejenige aus den Sklavenstaaten die aus den freien Staaten und dem Auslande beinahe um das Doppelte überstiegen hat. Jetzt überwiegt dagegen der gemeinen Meinung nach die Einwanderung aus den freien Staaten und dem Auslande, und dies Verhältnis) wird wahrscheinlich noch bedeutend zunehmen, so- bald die im Bau begriffenen und gesicherten Eisenbahnen vollendet sind und die Bergwerke und die Metallfabrication in größerem Hm« . fange, wie bisher, betrieben werden, da man zu diesen Industrie-' zweigen fast gar keine Sklaven verwendet. Die Vermischung der verschiedenen Menschenracen findet hier in unbedeutenderem Verhältnisse statt, als in manchen anderen Unions-- Staaten, weil einestheils Indianer nicht mehr innerhalb der Staats- grenzen seßhaft sind, anderntheils die Anzahl der Neger hier ver- hältnißmäßig geringer ist, als in fast allen übrigen Sklavenstaaten. Den Gewerben nach theilt der Census von 1850 die weiße männliche Bevölkerung über 15 Jahre in folgende Haupt- Klassen ein: Handel, Fabrikation (incl. der Bergwerke) und Handwerke beschäftigen 30,098 Landwirthschast 65,561 Lat. 95,65964 Transp. 95,659 Andere nicht landwirtschaftliche Arbeit^) 20,326 Bei der Armee angestellt 305 Durch die Flußschiffsahrt beschäftigt 2,471 Beschäftigungen, wozu gelehrte Studien nöthig sind **) 2,893 Andere Beschäftigungen, die eine sorgfältigere Erziehung erfordern ***) 3,147 Regiernngs - und Civilämter 767 Häusliche Dienerschaft 1,458 Nicht specificirte Beschäftigungen 1,149 Total: 128,175 Ueber die Art, wie das Land bewohnt wird, halten wir es hier am Platze noch einige Bemerkungen zu machen. Nach dem Census von 1850 bestand die Bevölkerung ans 100,890 weißen Famlien (jetzt c. 113,000), welche in 96,849 Häusern (jetzt c. 108/260) wohnten, so daß nur etwa 8 pr.Ct. der Familien kein Hans für sich bewohnte. Von den Familien mochten etwa 26,700 auf städtisch bewohnte Orte kommen, die übrigen 74,290 lebten in kleinen Towns und auf dem platten Lande. Von diesen trieben wieder 7,730 Handwerke oder sonstige nicht landwirthschaftliche Ge- schäfte, während 65,560 den Landbau als Gewerbe trieben. Da nun von diesen 54,531 im Besitz von eigentümlichen oder gepach- teten Landstellen waren, so bleiben nur reichlich 11,000 weiße Män- ner übrig, welche als Hülfsarbeiter bei den Landwirthen beschäftigt waren, indem diese letzteren die Hauptarbeit durch 70,000 eigen- tümliche oder gemiethete Sklaven bestreiten ließen. *) Hierbei ist zu beachten, daß fast die ganze Sklaven-Bevölkerung auf die landwirthschaftliche Arbeit verwandt wird. **) Hierunter sind befaßt: 814 Geistliche, 1353Aerzte, 687 Advocaten und Rechtsgelehrte, 18 Professoren, 5 Chemiker und 16 Andere, nicht näher Be- zeichnete. ***) Hierunter sind u. A. befaßt: 1,166 Schullehrer, 1,134 Studenten, 187 Buchdrucker und die Zeitungs-Redacteure und ihre Gehülfen.65 Die /dorsmäßige Bauart von Ortschaften trifft man in Missouri aus dem Lande nur in ganz seltenen Ausnahmefällen an; fast all- gemein liegen die Farm- Häuser einsam, jedes auf seinem Felde. Aber die Dichtigkeit dieser zerstreuten Gehöfte ist nach dem Grade des größeren oder geringeren Anbaus einer Gegend sehr verschieden. Obgleich im ganzen Staate durchschnittlich nur eine ^ Farm aus 1 engl. Quadratmeile (= 640 Acres) fallen, da aus 67,380 QM. 54,531 Farmen vorhanden sind, so fanden sich doch 1850: in St. Louis -Countyz 1,294 Farmen auf 540 QM. oder c. 2/A Farmen auf 1 QM.; in der ganzen Ackerbau-Region: 34,557 Farmen auf 32,082 QM. oder c. Farmen aus 1 QM.; in Platte - Country: 4,516 Farmen auf 2,376 QM. oder fast 2 Farmen auf 1 QM.; in den Mississippi - Counties von Nord-Missouri: 5,097 Farmen auf 3,679 QM. oder c. lTVo Farmen auf 1 QM.; im übrigen Nord-Missouri: 16,446 Farmen aus 17,546 QM. oder c. xVc Farmen aus 1 QM.; im Gebiet zwischen Osage und Missouri: 8,498 Farmen aus 8,481 QM. oder etwas über 1 Farm auf 1 QM. ; in der Sumpf-Region: 3,020 Farmen auf 5,695 QM. oder c. ^ Farmen auf 1 QM.; in der Mineral-Region: 15,639 Farmen auf 29,063 QM. oder c. ä50\ Farmen aus 1 QM. ; in ganz Nord-Missouri: 26,059 Farmen auf 23,601 QM. oder c. l^o Farmen auf 1 QM.; in ganz Süd-Missouri: 28,601 Farmen aus 43,779 QM. oder c. -fV0- Farmen auf 1 QM. Die Ackerbau-Region ist also ungefähr doppelt so stark besiedelt, wie die übrigen Regionen mit Ausnahme des County St. Louis, aber diese Besiedelung ist, wie selbst die von St. Louis County, noch immer sehr schwach, wenn man sie, von stark bevölkerten euro- päischen Ländern gar nicht zu reden, mit den bebautesten östlichen Olshausiii, d. V. St. Sr Bd. 566; Staaten, z. B. mit Massachusetts ^vergleicht, welches 1850 außer feilten ausgebreiteten Industrie-Anlagen 34,235 Farmen auf 7,800 QM., also c. 4-j2^ Farmen auf die QM. hatte, d. t. landwirth- schaftlich fast noch einmal so stark besiedelt war, als St. Louis County. Wird Missouri einst so angebaut seyn, wie Massachusetts jetzt ist , so wird es ungefähr 300,000 Farmen enthalten. Aber auch in der im Ganzen so schlecht angebauten Mineral- Region sind einzelne Counties eben so gut mit Farmen besiedelt, wie durchschnittlich in der Ackerbau-Region. Dies gilt vorzüglich von Franklin-County, sehr günstig belegen am Missouri und in der Nähe von St. Louis, mit 1,096 Farmen auf 792 QM., also mit LjVö Farmen aus jeder QM., ferner von Greene-County (Haupt- ort Springsield) mit 1283 Farmen auf 1157 QM., also l-,1^ Farm auf der QM., und selbst von dem im Allgemeinen nicht grade fruchtbaren Jefferson- County (Hauptort Hillsboro) mit 704 Farmen auf 639 QM., also IjVu Farm auf der QM., ohne Zweifel auch wegen seiner guten Lage in der Nähe der Stadt St. Louis. Der Charakter und die Lebensweise der Bewohner dieses noch so neuen Staats > der vielerlei nationale Elemente in sich auf- genommen hat, ist natürlich verschiedenartig, jedoch bleibt die anglo- amerikanische Eigenthümlichkeit der Grundzug des sich gewissermaßen neu bildenden Volkscharakters, hinsichtlich dessen wir uns hier auf dasjenige beziehen, was wir in unserem allgemeinen Theile (Bd. I. S. 350 ff.) über den Charakter der Bewohner des Mississippi-Thals überhaupt gesagt haben. Die Abkömmlinge der alt-französischen Bevölkerung sind theils durch großen, früher fast werthlosen, jetzt über enorm im Werthe gestiegenen Grundbesitz oder durch den Pelz- Handel und den Handel mit den Indianern reich geworden und haben dann die anglo-amerikanischen Sitten und die englische Sprache größtenteils angenommen ; theils sind sie arm geblieben und haben sich mehr in ihrer französisch-amerikanischen Eigenthümlichkeit behaup- tet, die ihre Vorfahren meistens von Canada mit hierher brachten.67 Dieser letzten Klasse von sog. Creolen sagt das anglo-amerikanische Wesen nicht zu; sie halten sich in einigen wenigen Ortschaften zu- sammen, welche dorsmäßig gebaut sind, und leben mehr von Garten- bau, Jagd, Fischfang und Holzhandel im Kleinen, als vom eigent-- lichen Ackerbau und vom Handel. Die übrige Landbevölkerung, die mehr in zerstreuten Gehöften, jeder auf seinem Felde, wohnt, sieht auf diese Creolen vielfach verächtlich herab, weil sie kein Vermögen erwerben, nicht sehr fleißig sind und mehr nach ihrer Gemüthlich- feit, aber genügsam leben wollen, was dem weit mehr Verstand als Gemüth besitzenden Anglo - Amerikaner als eine unverzeihliche Schwäche erscheint; denn ihm ist eine angestrengte, ausdauernde Arbeitsamkeit oder kluge, wenn auch durch übertriebene Kühnheit bisweilen ihr Ziel verfehlende Speculation Bedingung für einen höheren Grad der bürgerlichen Angesehenheit. Die Deutschen wer« den in den Städten als fleißige Arbeiter, auf dem Lande als gute Landwirthe respectirt. Als Landwirthe zeigen sie noch etwas mehr Liebe zu der Farm, die sie bewohnen und bebauen, als die große Mehrheit der geborenen Amerikaner, denen es nicht die geringste Ueberwindung kostet, ihre Landstelle zu verkaufen, wenn sie dies mit Vortheil thun können, und die sich dann in einer anderen Ge- gend, sey es auch in einem anderen Staate oder in einem der neuen Territorien wieder ansiedeln und sich dort fast eben so heimisch fühlen. Die ganze Union ist dem Amerikaner das Vaterland, wel- ches er liebt; seine Heimath ist ihm von untergeordneter Bedeutung. Nur der Unterschied zwischen den südlichen Sklavenstaaten und den nördlichen freien Staaten ist in dieser Beziehung von Wichtigkeit, doch schwindet auch dieser Unterschied in den nördlichen Grenz- Sklavenstaaten, wie in Missouri, welche noch Sklaven genug haben, m die Einwanderer aus anderen Sklavenstaaten nicht abzuschrecken, aber nicht mehr das eigentümliche Gepräge der Sklavenstaaten in dem Grade besitzen, um die Einwanderung aus den freien Staaten fern zu halten. Die Wanderlust der Amerikaner hat auch die Folge gehabt, daß von den in Missouri geborenen Freien nach dem Census 5*68 von 1850 schon 37,824 Personen wieder nach anderen Staaten ausgewandert waren. Die Neigung, ihren erworbenen Grundbesitz wieder zu veräußern und ihren Wohnsitz zu verändern, haben auch die eingewanderten Deutschen von den Amerikanern schon einiger- maßen angenommen, und nicht selten ziehen selbst die deutschen Farmer immer weiter nach Westen. Uebrigens haben wir schon an einem anderen Orte erwähnt, daß die Deutschen im Mississippi-Thal — ausgenommen wenn sie an einem einzelnen Orte die Mehrzahl der Bevölkerung bilden und dann kaum — bisweilen schon in der zweiten, fast immer aber in der dritten Generation ihre Nationalität aufgeben und dann schwer mehr von den alt-eingeborenen Ameri- kanern zu unterscheiden sind. Es haben daher diejenigen, welche ein organisirtes und politisch und social einflußreiches Deutschthum hier ausrecht zu erhalten bemüht sind, eine schwierige Aufgabe und unserer Ansicht nach wenig Aussicht auf bedeutenden Erfolg. Bei der Arbeitsamkeit der Bevölkerung und der vergleichsweisen Leichtigkeit, sich hier im Lande zu ernähren, beanspruchen und er- halten hiesige Einwohner sehr selten öffentliche Unterstützung. Die Kosten der Armenversorgung im ganzen Staate Missouri be- trugen im I. 1850 nicht mehr als 53,243 Dollars, welche an 2,977 Personen vertheilt wurden. Diese in europäischen Ländern gewöhnlich so sehr drückende Last beträgt also hier nicht mehr als durchschnittlich 9 Cents jährlich auf den Kopf der zahlungsfähigen freien weißen Bevölkerung und erfordert weder eine specielle Be- steuerung, noch eine große beschwerliche Verwaltung. 7. Der Ackervau. Obgleich der Ackerbau schon unter dem Abschnitt über die Be- völkerung in einzelnen Beziehungen Berücksichtigung erfahren hat und unten im topographischen Theil dieses Werks besonders im Auge behalten werden soll, müssen wir hier noch einige besonders interessante Facta mittheilen. Der Ertrag des Landbaus nimmt nicht etwa bloß in demselben69 Verhältnisse zu, wie die Bevölkerung sich vermehrt, sondern in ei» item weit stärkeren. Dies zeigt nachstehende Vergleichung der Haupt- erzeugnisse des Ackerbaus im Staate Missouri in den Jahren 1840 und 1850, welcher wir eine Schätzung des gegenwärtigen Ertrags (1894) hinzugefügt haben. 1840 1850 Zunahme 18S4 veranschlagt zu Weizen: 1,637,886 93fh. 2,966,928 93fh. 186P.C. 3,337,200 Bs. Welschk.: 17,332,524 - 36,069,543 - 108 - 40,578,100 - Haser: 2,234,947 - 5,243,476 - 135 - 5,900,000 - Taback: 9,067,913 $1 17,100,884$! 89 - 19,251,000 Hanf: l < 22,558 Tonsi 26,000Ts. Flachs: ! 18,010 Sons j 520 008 ^ | 26 ' 590,000 Rindvieh: 433,875 Stck. 785,436 Stck. 81 -- 873,620 St. Schweine: 1,271,161 - 1,692,043 - 33 - 1,945,800 - Schafe: 348,018 - 756,310 - 117 - 1,104,200 - Wolle: 562,265 &. 1,615,860 &. 187 - 2,352,000 <U. Während die Bevölkerung in dem Decenninm 1840—50 um 78 pr.Ct. zunahm, betrug also die Zunahme der Hauptproducte zum Theil über das Doppelte, und bis aus zwei Artikel immer mehr als 78 pr.Ct. — Außer den genannten Producten mögen gegen- wärtig noch erzeugt werden: etwa 50,000 Bushel Roggen, 30,000 Bush. Buchweizen, 15,000 Bush. Gerste, 100,000 €t. Baumwolle, 200,000 Ahornzucker, 55,000 Bush. Erbsen und Bohnen, 1,060,000 Bush. Kartoffeln, 374,000 Bush, süße Kartoffeln (Ba- taten), siir 600,000 Doll. Obst, 40>—50,000 Gallonen Weilt*), 14,100,000 <tl. Butter, 1,480,000 iL Käse, 700,000 Tons Heu, etwas weniges Hopfen, Leinsamen, Kleesamen und Reis und etwa *) Der hier gewonnene Wein ist in der Censusaufnahme von 1850 (vergl. Thl. 1. S. 366.), sowohl was Missouri als die Mississippi - Staaten im Allge- meinen betrifft, viel zu gering angegeben. Im ganzen Mississippi-Thal werden jährlich c. 440,000 Gall. Wein gewonnen, welche auf ungefähr 2,300 Acres Land gebaut werden. Vergl. des jetzigen Superintendent des Census-Bureau's B e Bow's Review. Vol. XV. Oclbr, 1853. p. 419.3,500,000 Doll. Werth an geschlachtetem Vieh; Gartenerzeugnisse, Federvieh, Eier u. bergt. Kleinigkeiten ungerechnet, welche jedoch leicht einen Werth von 6—700,000 Doll, erreichen mögen. Heber die Ertragsfähigkeit des Bodens läßt sich im Allgemeinen nicht viel sagen, weil die Güte desselben zn verschieden ist. Auf sehr gutem Boden wachsen 25—30 Bush. Weizen pr. Acker, auf weniger gutem 18—25 Bush., an Welschkorn auf sehr gutem 50— 60, ja bis 100 Bush., auf Mittelboden 25—30 Bush., auf schlech- tem bisweilen nur 14 oder 15 Bush. Gedüngt wird fast nirgends. Der Ackerbau, welcher bisher — obwohl unter Benutzung von mancher- lei Maschinen, wie Säe-, Mäh- und Dresch-Maschinen, um Menschen- fräste zu ersparen — noch im Ganzen sehr gewohnheitsmäßig ge- handhabt wurde, sängt allmälig an, etwas mehr wissenschaftlich be- trieben zu werden. So hat sich z. B. eine landwirthschaftliche Ge- sellschaft für Missouri (Missouri State Agricultural Society) gebildet, welche im I. 1853 von der Gesetzgebung incorporirt ist und zum erstenmal eine landwirthschaftliche Ausstellung und Preisvertheilung (agricultural fair) bei Boonville in Cooper-County abgehalten hat. Auch besteht schon seit 1849 in Herrmann und der Umgegend eine Weinbau-Gesellschaft (Gasconade Grape growing Society) , bei wel- cher eine regelmäßige Preisvertheilung stattfindet. Die Obstzucht wird durch Anlegung von Baumschulen und Einführung besserer Sorten in neuerer Zeit weiter ausgebreitet und veredelt. Die Pfirsiche find das verbreiterte und beste Baumobst in Missouri, auch sind Aepsel gewöhnlich, Birnen aber seltener, wie auch gute Kirschen, Zwetschen und Pflaumen. Der Gemüsebau, wie der Gar- tenbau überhaupt, ist im Allgemeinen noch zurück, beginnt aber allmälig, besonders durch Deutsche, verbessert zu werden. 8. Die Industrie. Es sind alle natürlichen Bedingungen vorhanden , um die In- dustrie in Missouri blühend zu machen, bis jetzt ist aber die Fabrik- indnstrie noch in ihrer Kindheit. Zwar producirt die sog. Haus-industrie, nach den Staaten Tennessee und Kentucky, am Misten im ganzen Misstsstppithal, nämlich für 1,663,000 Doll, jährlich, dich ist aber wohl großentheils eine Folge davon, daß es, bei einem gewissen Culturgrade, doch an den nöthigen Jndustrieanstalten im Großen fehlt. Nach dem Census von 1850 waren in Missouri folgende Fabriken und Manufacturer BaMwolleil-Fabriken 2 mit Anlagecavltal. Doll. 102,000 Arb. Händen. 155 Werth des Products. Doll. 142,900 Wollen- - 1 20,000 25 56,000 Eisen- - 13 848,000 743 719,800 Brauereien j Brennereien i — 299,000 179 679,700 Gerbereien — 228,100 417 466,250 Doll. 1,497,100 1,519 Doll. 2,064,650 Hierin sind aber sehr bedeutende Industrieanlagen nicht mitbegriffen, namentlich eine sehr große Zuckerraffinerie in St. Louis, welche jahrlich 40 Millionen &. Zucker verarbeitet und gegen 300 Men- schen beschäftigt, die nicht unbedeutenden Hanf- und Flachsmanu- factnren, dieTabacks- und Cigarren-Fabriken, die Schweiueschlachte- trete«, die Oel-, Lichter- und Seifenfabriken, die großen Dampft mahlmühlen, welche allein in St. Louis gegen 500,000 barrels Weizenmehl liefern, die Sägemühlen, deren es eine große Anzahl besonders in den Fichtenwald - Gegenden des Ozark giebt, endlich .die sämmtlichen Blei- und Kupfer-Werke, sowie die Steinkohlen- gruben. Wir glauben daher annehmen zu können, daß die Industrie im Großen, mit Ausschluß des gewöhnlichen Handwerks, gegen- wäxtig schon etwa 5,400 Arbeiter beschäftigt und daß davon 27— 28,000 Menschen in Missouri leben (die Arbeiter mit ihren Fami- lien), ohne diejenigen mitzurechnen, welche dadurch indirect ganz Ader theilweise Beschäftigung und Verdienst erhalten. Demungeach- tet muß zugegeben werden, daß die Fabrik- und Manufacture In- dustrie von Missouri in Vergleich zu anderen Staaten der Union und zu dem, was sie werden kann und ohne Zweifel werden wird,ii noch sehr gering ist; es scheint aber, daß jetzt der Zeitpunkt ge- kommen ist, wo der Unternehmungsgeist und das Kapital, wahr- scheinlich auch aus den östlichen Staaten der Union, sich dem Staat Missouri mehr zuwenden wird. Bis jetzt ist es fast nur die Stadt St. Louis und ihre Umgebung, wo größere Industrie-Anlagen Ge- deihen hatten, so daß wohl vier Fünftel der ganzen industriellen Thätigkeit im Staate hier ihren Sitz hat. Nähere Angaben über einzelne Fabrikzweige werden wir unten in der topographischen Beschreibung des Landes mittheilen. 9. Der Handel. Da der Großhandel fast allein in St. Louis coucentrirt ist, so wollen wir denselben bei der Beschreibung dieser Hauptstadt näher betrachten und hier nur einige abgesonderte Handelszweige, welche für den Staat Missouri von großer Bedeutung mehr gewesen sind, als noch gegenwärtig sind, besonders hervorheben. Zuerst ist es der Pelzhandel und der damit verbundene Handel mit den Jndianerstämmen überhaupt, welcher sehr viel dazu beigetragen hat, Missouri zu heben. Die Geschichte dieses Handels ist in der Kürze folgende. Der Gründer der Stadt St. Louis, Pierre Ligueste Laclede, hatte 1762 vom spanischen General- gouverneur d'Abadie unter der Firma der „Louisiana Pelz - Com- pagnie" das Privilegium erhalten, mit den Indianern am Missouri und westlich vom Mississippi bis zum St. Peters- oder Minnesota- Fluß ausschließlich Handel zu treiben. Um diesen Handel bequemer betreiben zu können, gründete er St. Louis. In den ersten Jahren beliesensich die Kosten dieses Handels jährlich auf 35,000 Doll,, aber der Verdienst daran betrug 300 pr.Ct. Die den Indianern zuzu- führenden Waaren wurden größtentheils über New Orleans bezogen, die eingehandelten Pelzwaaren aber regelmäßig über Canada nach Europa versandt. Bis 1790 hob sich der Handel bis aus 61,000 Doll, an Waaren, die den Missouri und Mississippi aufwärts versandt wurden; von 1790—1804 betrug die jahrliche Eiusammelung von73 Pelzwaaren 36,900 €1. Biberfelle, 153,000 Stück Hirschfelle, 8000 Otterfelle, 5,100 Bärenfelle und nur 850 Buffalo-Häute, zu einem Gesammtwerth von 203,750 Doll. Der Vortheil dieses Handels blieb hauptsächlich in St. Louis und der Umgegend, wo die meisten der sog. Engages, Handelsgehülfen, die meistens französisch-canadischer Herkunft waren, wahrend der kurzen Zeit, wo sie nicht auf Reisen waren, wohnten und ihre Familien hatten. Nachdem Louisiana an die Vereinigten Staaten gekommen war, erhielt das fortgesetzte Laelede'sche Handelsinstitut den Namen „Missouri Fur Company" und gelangte vorzüglich in die Hände der Familie Chouteau. Diese dehnte das Geschäft den Missouri und den Aellowstone-Fluß hinauf sehr aus und errichtete dort viele neue Handelsposten, einen auch sogar schon jenseits der Rocky Moun- tains am Lewis-River. 1812 löste sich jedoch die Missouri Fur Company auf und die dadurch entstehende Lücke wurde durch ein- zelne Handelshauser ausgefüllt. Inzwischen war Astor's bekannte unglückliche Expedition an das stille Meer zu Grunde gegangen und er stiftete nun 1819 in St. Louis eine Branche seines großen Hand- lungshauses unter dem Namen „Western Department of the Ame- rican Fur-Company" und diese hals ihm ganz vorzüglich, seinen un- geheuren Reichthum zu sammeln. Nicht lange nachher wurde nun auch die Missouri Fur Company wieder ins Leben gerufen; dasUn- glück verfolgte sie aber beständig und im I. 1823 wurde eine ihrer Expeditionen von den Blackfeet- Indianern überfallen, die Führer getödtet und aller ihrer Maaren beraubt. Die Compagnie sah sich dadurch genöthigt, ihr Geschäft auszugeben. In demselben Jahre (1823) unternahm dagegen General Wm. H. Ashley eine erfolg- reiche Handelsexpedition jenseits der Rocky Mountains, entdeckte den Südpaß und kehrte im folgenden Jahre mit Pelzwerk reich be- laden nach St. Louis zurück. 1825 drang er bis an den Utah- See vor, legte dort ein Handels-Fort an und sandte bis 1827 einen Vorrath Pelzwaaren im Werthe von 180,000 Doll, nach St. Louis. In diesem Jahre verkaufte Ashley sein Etablissement an eine Com-n pflgkie, hie den Namen „Rocky Mountain Fur Company" annahm und an deren Spitze Wm. L. Soublette und Rob. Campbell stan- den. Aber schon ein Jahr vorher hatten sich die übrigen einzelnen Kelzhändler unter der Firma 33. Pratte ä Co. zusammengethan und führten ihr Geschäft in Concnrrenz mit Astor und mit Ashley und spater mit der Rocky Mountain Company glücklich fort. 1834 kauf- ten B. Pratte, Chouteau und einige andere von der Pratte'schen Firma von Astor sein „Western Department" und befanden sich jetzt ist Besitz des Haupt - Pelzgeschäftes, welches sie bis 1839 fortführ- ten. In diesem Jahre trat eine neue Organisation ein, welche im Wesentlichen noch fortbesteht. Das Hauptgeschast, dem man ge- wohnlich den Namen „American Fur Company" beilegt, ist danach in den Händen der Firma P. Chouteau jun. ä Co., und neben ihr führen ein kleineres Pelzgeschäft die Herren Bent & St. Vrain, welche unter diesen beiden Namen am Fuße der Rocky Mountains zwei Forts angelegt haben. Obgleich gegenwärtig der Pelzhandel nicht mehr die große Be- deutnng hat, wie früher, als der'übrige Handel verhältnißmäßig so unbedeutend war, so ist doch der durchschnittliche jährliche Ertrag wohl noch auf 250,000 Doll, anzuschlagen, welche fast ganz der Stadt St. Louis zu Gute kommeu. Die Art des Handels hat sich auch in mancher Beziehung geändert; früher waren es z. B. vorzüglich die Biberfelle, welche dem Werthe nach den Hauptgegenstand deö Eintausch-Handels ausmachten, jetzt sind es, nachdem die Biber sehr selten geworden, die von den Indianern bereiteten Buffalo- häute (buffalo-robes), welche die werthvollste Waare liefern; dann kommen die Otter- und die Hirschselle. Der sog. Santa-Fe-Handel, welcher vom Staate Missouri aus über Land nach Santa F« und von dort weiter nach den nörd- lichen Provinzen von Mexico, namentlich nach Chihuahua geführt wird, ist für den Wohlstand des Staates auch nicht ohne Bedeutung. Die erste Landverbindung mit Neu-Mexico wurde 1802 durch einen Zufall eingeleitet. Ein Amerikaner, James Pursley, ging in dem ge-75 nannten Jahre, als Louisiana noch spanisch war, mit zwei Beglei-- tern aus eine Jagdexpedition an die Quellen des Osage; hier ver-- irrte er sich und gelangte nach Santa Fe, von wo er erst nach drei Jahren zurückkehrte. Als das Land zu den Vereinigten Staa- ten gekommen war, wurde versucht aus dem Landwege eine Handels- Verbindung mit Neu-Mexico herzustellen, was lange nicht gelingen wollte. Erst 1822 glückte es Kaufleuten in Franklin (Howard County) in Santa F-e Verbindungen anzuknüpfen, die sich bald als sehr vorteilhaft herausstellten. Die General-Regierung der Ver- einigten Staaten sand sich dadurch veranlaßt, eigene Commissaire zu ernennen , um die Reiseroute von Independence (Jackson County) nach Santa Fe vermessen und durch Erdhügel in den Prairien und durch Anhauen der Bäume in den Wäldern bezeichnen zu lassen, damit die Reisenden sich nicht verirren könnten. Nach dieser Ver- Messung ist der Weg von Independence nach Santa Fe 897 Meilen lang. Jetzt ist diese Handelsstraße sehr befahren und bedarf solcher Bezeichnung nicht mehr. Im Jahre 1843 wurden aus diesem Wege für eine halbe Million Dollar Waaren nach Santa Fe gesandt und der Handel war in steter Zunahme. Seit der Erwerbung Neu- Mexicos durch die Amerikaner kann er nur noch zugenommen haben und von Santa Fe aus ist er über El Paso nach Chihuahua, So-- nora und selbst wohl nach Durango hin ausgedehnt. Die Santa- F«-Händler pflegen jetzt den Hanptvorrath ihrer Waaren in St. Louis zu nehmen und denselben dann in Independence zu comple-- tireit. Diese beiden Städte, sowie Westport, Kansas und ganz Jackson County ziehen den Hauptnutzen von diesem Handel. Das Bankwesen. Die Constitution von Missouri erlaubt die Errichtung nur Einer Bank im Staate, welche einige Zweig- banken, jedoch nicht mehr als fünf, und kein größeres Ac-tienkapital als 5 Millionen Dollar haben darf. Von dem Aktienkapital soll tzer Staat selbst wenigstens die Hälfte besitzen und dafür auch durch die -Legislate: einen Theil der Directoren erwählen u. s. W. Die -auf diese Wersassungsbestimmungen gegründete Bank führt den76 men: Bank of the State of Missouri und hat ihren Sitz in St. Louis, ihr Bank-Kapital beträgt aber nicht 5 Millionen, sondern nur 1,200,000 $)oll. (für die Hauptbank und die Zweigbanken), von welchen drei Viertel dem Staate gehören. Die fünf Zweigbanken sind gegründet in Fayette, Howard County, Jackson, Cape Girardeau-County, Lexington, Lafayette - County, Palmyra, Marion-County, und Springfield, Greene-County. Da diese Bank das ausschließliche Recht im Staate hat, Banknoten (jedoch keine kleinere als auf 10 Doll, lautende) auszugeben und mancherlei andere Vortheile genießt, so ist ihr finanzieller Zustand sehr günstig; ihre letzte halbjährige Dividende betrug über 10 pr.Ct. Da das Privilegium der Bank in zwei Jahren abläuft, so ist es nicht un- wahrscheinlich, daß dann eine Aenderung im hiesigen Bankwesen eintritt, denn viele Stimmen erheben stch gegen die Erneuerung des jetzigen Bankprivilegiums. Die Gesammt-Circulation der Missouri- Banknoten besteht aus 2% bis 3 Millionen Dollars. Banknoten anderer Staates sollen gesetzlich in Missouri gar nicht circuliren dürfen, aber dennoch ist der Staat damit überschwemmt, weil der Mangel an Münze, namentlich an Silbermünze, den Umlauf jener Noten, besonders der 1, 2 und 3 Dollar-Noten nothwendig macht. Eisenbahnen. Die ausgezeichnete Flußcommunication, wel- cher der größere Theil von Missouri sich zu erfreuen hat, wird mit dazu beigetragen haben, daß der Staat in Bezug auf künstliche Communicationswege auffallend zurückgeblieben ist. Kanäle hat er gar nicht und die Landstraßen sind im Allgemeinen schlecht; nur in der Nähe von St. Louis giebt es macadamisirte Chausseen, die aber, noch nicht die Grenzen des County St. Louis überschreiten. In den letzten Jahren sind freilich verschiedene Holzbohlen-Straßen (plank-roads) in einigen Theilen des Staates angelegt. Mit dem Eisenbahnbau ist erst seit zwei Jahren der Anfang gemacht und außer einer kleinen Kohlenbahn in Ray County ist erst eine Strecke von 38 Meilen auf der Pacisic-Eisenbahn in Be- trieb. Jetzt aber wird kräftig an den Bahnen gearbeitet und in77 wenigen Jahren wird Missouri eine ausgezeichnete Eisenbahnver- bindung nach allen Weltgegenden haben. Mit dem Norden, Osten und Südosten kommt St. Äuis nächstens in Verbindung durch vier Bahnen, die von Jllinoistown, einem kleinen, St. Louis gerade gegenüber am Mississippi gelegenen Orte, ausgehen. Von diesen vier Bahnen führt die eine nach Alton und weiter nach Chicago; die zweite, die Atlantic- und Mississippi - Bahn, geht nach Osten, durchschneidet die Jllinois-Central-Bahn und führt nach Terre Haute, Indianapolis u. s. w.; die dritte , die Ohio- und Mississippi - Bahn, geht über Vincennes nach Cincinnati und wird schon streckenweise befahren; die vierte endlich geht nach Belleville und Murphisboro, wo sie sich mit der Illinois-Central- und durch diese mit der Mo- bile-Cairo-Bahn verbindet. Zu der Erbauung aller dieser Bahnen hat Missouri, und namentlich St. Louis, durch Herbeischaffung be- deutender Fonds wesentlich mitgewirkt. Ferner wird von einem Punkte am Mississippi, Hannibal gegenüber, die Verbindung der Hannibal-St. Joseph-Bahn mit den Jllinoiser Bahnen vorbereitet. Diese 1854 von der Illinois-Legislatur bestätigte Bahn heißt „Pike- County-Eisenbahn", und führt über Naples nach Springfield, der Hauptstadt von Illinois. Die inländischen Bahnen Missouris, welche im Bau begriffen sind, sind folgende: 1) Die Pacific - Eisenbahn. Sie geht von St. Louis uach Franklin, einem neuen kleinen Ort an der Grenze von Frank- lin-County, 38 Meilen, und theilt sich dann in die Haupt- oder eigentliche Pacific-Bahn, welche nach Kansas geht und in die South- west-Branch, die über Springfield an die südwestliche Grenze in Newton-County geht und später nach dem Arkansas-Fluß weiter ge- führt werden soll. Von St. Louis bis Franklin ist die Bahn seit einem Jahre in Betrieb. Die Länge der Hauptbahn von St. Louis nach Kansas beträgt 280 Meilen, die der South-west-Branch von Franklin bis an die Grenze bei Neosho 271 Meilen, die ganze Bahnlänge also 551 Meilen. Die Bahn hat vom Kongreß eine78 reiche Landdotation erhalten (1,205,760 Acres Landes) und hat vom Staate Missouri, von vielen Counties und von der Stadt St. Louis bedeutende Actien-Zuschüsse. Es ist versprochen, daß die Hauptbahn gegen Ende dieses Sommers bis Jefferson City eröffnet werden soll; von der Zweigbahn ist noch nichts vollendet. 2) Die Hannibal -St.Joseph -Bahn, von Hannibal am Mississippi nach St. Joseph am Missouri, 200 Meilen lang und in demselben Verhältnis;, wie die Pacific-Bahn, vom Kongreß'mit Land dotirt und vom Staate unterstützt. Sie ist fast zwei Jahre im Bau begriffen, aber noch ist kein Theil der Bahn dem Verkehre übergeben. 3) Die Iron Mountain - Bahn, früher als Zweigbahn der Pacific-Bahn projectirt, jetzt eine selbstständige Bahn, welche die an Blei, Kupfer und Eisen reiche Mineralregion mit St. Louis und dem Mississippi verbinden soll. Sie geht von St. Louis durch Jefferson- und Washington-County an dem Iron Mountain vorüber bis an den Fuß des Pilot Knob in Madison-County und hat eine Länge von 83 Meilen. Sie ist seit vorigem Herbst im Bau be- griffen und soll 1856 beendigt sein. Die Meilenzahl dieser im Bau begriffenen Bahnen beträgt 834. Ferner wird der Bau folgender Bahnen als gesichert angesehen: 1) Der Nord - Missouri-Bahn, von St. Louis über St. Charles längs der Wasserscheide zwischen den Flüssen, welche in Nord-Missouri nach dem Mississippi, und denen, die nach dem Mis- souri abfließen, nach der Grenze von Iowa. Die Gesellschaft, welche diese Bahn erbauen will, ist von der Legislatur incorporirt und mit Fonds unterstützt, sowie ihr auch vom Congreß eine Landdotation gewährt ist. Die Bahnlinie ist noch nicht genau festgestellt, ihre ganze Länge wird jedoch ungefähr 220 Meilen betragen. 2) Der Platte-County-Bahn, vom westlichen Endpunct der Pacific-Bahn nach St. Joseph, mit dem Recht, dieselbe weiter nördlich der Iowa-Grenze zu auszudehnen, gleichfalls vom Staate79 anerkannt und mit einer Geldbewilligung unterstützt. Länge der Bahn bis St. Joseph: c. 60 Meilen. 3) Der Lexington- und Davieff-County Eisenbahn, von Lexington nach einem noch zu bestimmenden Punkt iu Daviess- County, die Hannibal-St. Joseph-Bahn durchschneidend, ebenfalls vom Staate mit einer Geldbewilligung unterstützt. Länge: c. 50 Meilen. 4) Der Canton- und Bloomsield-Bahn, von Canton in Lewis- County nach Bloomsield in Iowa, ebenso unterstützt- Länge innerhalb des Staats Missouri: c. 50 Meilen. Die Meilenzahl dieser gesicherten Bahnen beträgt c. 380. Außer diesen Bahnen sind noch viele mehr projectirt, und selbst Gesellschaften, die den Bau derselben übernehmen wollen, von der Gesetzgebung incorporirt; welche davon aber die nöthigen Fonds herbeischaffen können, um die Projects wirklich auszuführen , ist noch so ungewiß, daß wir es nicht der Mühe Werth halten, dieselben einzeln anzuführen. Sind nur die obigen 1214 Meilen Eisenbahn gebaut, so ist jedenfalls das dringendste Bedürfniß vermehrter und verbesserter Communication befriedigt und das Land wird dadurch einen Fortschrist machen, dem ähnlich, welchen es durch die Ein- führung der Dampfschiffahrt erlangte. Electro-magnetische Telegraphen. Die beiden wich- tigsten Telegraphenlinien, welche den Staat durchschneiden, sind: 1) die der „St. Louis und New-Orleans-Telegraphen-Compagnie", welche von St. Louis nach St. Genevieve und Cape Girardeau geht, dort den Mississippi überschreitet und sich in Paducah in Kentucky den östlichen Telegraphenlinien anschließt. 2) Die der „St. Louis und Missonri-River Telegraphen-Compagnie", welche von St. Louis nach Jefferson City, Boonville, Lexington, Jndepew dence, Weston und St. Joseph geht und mit einer Seitenlinie nach Brunswick, Glasgow, Columbia und Fulton reicht. — Eine dritte nach Chicago geleitete Linie ist nur einige wenige Meilen auf80 dem 'Missouri - Staatsgebiet und setzt dann nach dem Illinois-Ufer über den Mississippi. Diese Telegraphen, deren Länge reichlich 500 Meilen beträgt, sind nach Morse's System ausgeführt und können bequem 9000 Wörter in jeder Stunde befördern. Die Anlagekosten betragen durch- schnittlich pro Meile 150 Doll. Der Beförderungs - Tarif für die Depeschen ist sehr mäßig gestellt; amtliche Depeschen der General-Re-' gierungs- und Staats-Beamten, sowie der Gerichtsbehörden, zahlen die gewöhnlichen Preise, sind aber darin bevorzugt, daß sie vor al- len anderen befördert werden müssen. Eine Inspection der Privat- depeschen steht der Regierung oder den Gerichten in keinem Falle zu, sondern die Telegraphen-Beamten sind zur unbedingten Geheim- Haltung des Inhalts der Depeschen verpflichtet. In der letzten Legislatur (1853) sind noch zwei neue Telegra- phenlinien, eine „die südwestliche" von Boonville oder Jefferson City nach Springfield oder einen anderen Ort in der Nähe, und eine zweite die „St. Louis- und Iowa-Linie" von St. Louis nach Keokuk am Ausflusse des Des Moines ineorporirt, aber die Aus- sührung ist wenigstens noch nicht vollendet. Eine dritte Linie von Independence nach Santa Fe in Neu-Mexico wurde von der Ge- setzgebuug von Missouri schon 1851 ineorporirt, ist aber bis jetzt noch nicht zur Ausführung gekommen. 10. Das Kirchenwesen. Nach dem Census von 1850 befanden sich im Staate Missouri 880 Kirchen, welche sich folgendermaßen über die verschiedenen Con- fessionen vertheilten. Es hatten die Baptisten 300, die Me- thodisten 250, die Presbyterianer 125, die Katholiken 65, die sog. Christian Church 57, die Lutheraner 21, die sog. Free Church 13, die Episcopalen 11, die Union Church 11, die Mährischen Brüder 3, die Unitarier 2, die Uni- versalisten und die Mennoniten jede 1, andere kleine'christ- liche Secteu 19 Kirchen und die Juden 1 Synagoge. Diese81 sämmtlichen kirchlichen Gebäude enthielten Plätze für 251,068 Per- sonen; wie viele Mitglieder die Kirchengemeinschasten aber wirklich zählten, ist nicht ermittelt. Das Eigenthum aller dieser Kirchen hatte einen Werth von 1,561,610 Doll.; es ist jedoch aus den Census- berichten wieder nicht zu ersehen, wie sich dieses Vermögen über die verschiedenen Konfessionen vertheilt. Daß der katholischen der ver- hältnißmäßig bei Weitem größte Theil davon zufällt, ist nicht zu be- zweifeln, wie denn auch die katholische Kirche in den gesammten Vereinigten Staaten, obwohl numerisch nicht die stärkste der Secten, von allen das größte Kirchenvermögen hat (nämlich nach dem Census 14,822,870 Doll.), und dasselbe nachweisbar noch viel größer ist, als der Census augiebt, da die katholische Kirche außerordentlich viel nicht unmittelbar zu kirchlichen Zwecken bestimmtes Grundeigen« thum indirect*) (durch ihre Bischöse) besitzt. Wir halten es nicht im Geringsten zweifelhaft, daß das katholische Kirchenvermögen in Missouri in der That bedeutend größer ist, als das gesammte Ver- mögen aller Kirchen, wie es oben angegeben worden. Obgleich die Verfassung vorschreibt: „daß Niemand soll gezwungen werden kön- neu, einen der Gottesverehrung gewidmeten Platz zu errichten, zu unterhalten oder zu besuchen, oder zur Unterhaltung irgend eines Religionslehrers etwas beizutragen", so ist doch inconsequenter Weise gesetzlich vorgeschrieben , daß alles zu Religionszwecken benutzte Grund- eigenthum mit feinen Pertinenzien von aller Besteuerung befreit sein solle, wodurch einestheils die einzelnen steuerzahlenden Bürger mit- telbar doch wieder gezwungen werden, zu religiösen Zwecken beizu- tragen, da ihre Steuerquote natürlich durch jene Steuerbefreiung erhöht wird , anderntheils aber auch den verschiedenen Gemeinden, je nach ihren Einrichtungen und Gebräuchen, sehr verschiedene Vor- theile zufließen; denn es ist klar, daß z. B. die Glanz liebende ka- . *) (Sin solcher indirecter Besitz ist nothwendig, weil die Constitution von Missouri vorschreibt, daß eine religiöse Corporation niemals errichtet wer- den soll, und daher keine Kirchengemeinschaft gesetzlich als Eigentümer Ve« trachtet werden kann. Otthaus««, d. B. St. Sr Bd. ®82 tholische Kirche weit mehr Vortheil aus ihrer Steuerfreiheit zieht, als z. B. die einfache baptistische oder lutherische Kirche. Ueber die einzelneu Secten bemerken wir noch Folgendes. Die Baptisten zerfallen unter sich wieder in mehrere Secten, deren einzelne Kirchen die Verbindung mit einander durch Conventionen und Associationen unterhalten. In Missouri giebt es 21 Associationen sog. regulairer und 11 AssociationenAnti-Missions-Baptisten, wovon jede Association aus einer Anzahl von Kirchen besteht. Die kleineren baptistischen Secten sind hier gering vertreten. — Die Methodisten Missouri's gehören meistens der Episcopalen Secte (im Gegensatz zu der Wesleyauischen und der Protestantischen) an und zwar der „südlichen Kirche", welche ihren eigenen Bischof hat und in 19 Unter-Divcesen (Konferenzen) getheilt ist. Der Staat Missouri bildet die „Konferenz St. Louis", welche 13,900 Kirchen- mitglieder haben will. — Die hiesigen Presbyterianer hängen theils der „alten Schule", theils der „neuen Schule" an. Elftere hat in diesem Staate 75 Kirchen, welche in 5 Presbyterien getheilt sind; letztere hat 50 Kirchen unter 4 Presbyterien. Die kleineren presbyterischen Secten scheinen hier gar keine oder mindestens höchst wenige AnHanger zu haben. — Die Katholiken in Missouri ge- hören sämmtlich zur Erz-Diöcese St. Louis, welcher ein Erzbischof vorsteht, dem mehrere Bischöfe in anderen Unionsstaaten in gewisser Beziehung untergeordnet sind. Die kirchlichen Behörden gaben die Anzahl ihrer Kirchenmitglieder im Staate schon vor mehreren Iah- tea: auf 50,000 an, sie unterhalten 90 bis 100 Geistliche, haben 3 geistliche Bildungsanstalten und 2 Mönchs- und 16 Nonnenklöster hier im Staate. Die Mehrzahl der Kirchenmitglieder sind Jrländer und Deutsche; aber auch die alt-französischen, zum Theil sehr reichen Einwohner gehören zu denselben. — Die lutherischen Kirchen Missouris sind zu einer eigenen Synode verbunden, haben etwa 10,000 Mitglieder und ein Seminar nebst Schule in der Nähe von St. Louis, „Concordia College" genannt. — Die Episcopalen, obwohl ihre Zahl 4000 nicht überschreitet, haben seit 1825 ein eige-83 «G Histhum Riffovri gegründet. Ihre Gemeinden bestehen'.sast ^schließlich aus Mitgliedern der wohlhabenden Stände. — Uebex die Organisation der Christian-^), der Free- und der Umon-Ehurch, sowie über die der meisten übrigen kleinen Secten fehlen uns Nach- richten. Nur über folgende noch einige Bemerkungen: die Mäh- rischen Brüder in den Bereinigten Staaten theilen sich in 7 Con- gregqtionen, von welchen die Brüder in Missouri zu der siebenten gezählt werden, welche Illinois und die westlich angrenzenden Stag- t.en befaßt und in New Salem, Illinois, ihren Sitz hat. Diese Congregation besteht seit dem Jahre 1844. Die Universalisten endlich haben in Missouri freilich nur 1 Kirche, sie bilden aber 5 Societies mit 8 Predigern, welche zu Einer Association, der „Mis- souri-Association", verbunden sind. Es bestehen in 25 Staaten der Union dergleichen Associationen, in 13 Staaten mehr als Eine und im Staate New Uork sogar 16 (mit 252 Societies). —- Unter den kleineren Religionsgesellschaften ist auch gewöhnlich eine Gemeinde der Mormonen oder Letzten-Tags-Heiligen in St. Louis. W und W wandert die Mehrzahl der Mitglieder nach Utah aus, und die gottesdienstlichen Versammlungen werden dann eine Zeitlang ein« gestellt. Aber es währt nicht lgnge, so ijt wieder eine neue Ge? meinde Mammen und die Versammlungen nehmen wieder Wen An, sang. Die Zahl der auf diese Weise allmälig nach dem großen Salzsee Auswandernden kann nicht ganz klein seyn. Viele Einwohner Missouris, sowohl auf dem Lande, als in der Hauptstadt St. Louis und in den kleineren Städten, nehmen an keiner Kirchengemeinschaft Theil; wie groß aber ihre Anzahl ist, ist eben so schwer zn ermitteln, wie die Mitgliederzghl der verschie- denen Kirchen, Viele Deutsche befinden sich darunter, pon, Welche» *) Disse sich auch Church of Christ nennende Secte hat 1853 eine Jncor- porationsacte für dje Errichtung einer sog. „Christian University", welche in Canton, Lewitz-County, ihren Sitz haben soll, erlangt. Es scheint diM In- stitut eine reine SectenanWt pnd wohl vWüglich ein Prediger- und Lehrer- S eminar werden zu sollen. 6*84 die Mehrzahl alles Kirchenwesen einfach ignorirt, während andere in sog. Freie-Männer-Vereine zusammengetreten sind und gegen das Kirchenwesen directe Opposition machen. Der St. Louiser Verein, welcher vor einigen Jahren recht zahlreich war und zwei Schulen gründete, ist durch innere Zerwürfnisse jetzt in zwei, sich feindlich gegenüberstehende Vereine gespalten, die beide nur kümmer- lich fort zu' existiren scheinen. Diejenigen Deutschen, welche einer kirchlichen Gemeinschaft angehören, sind meistens Katholiken oder Lutheraner, einige wenige gehören zu den Baptisten, Mährischen Brüdern und Mennoniten; nicht ganz wenige haben sich jedoch auch den Methodisten angeschlossen. 11. Das Schulwesen. Mit der Schnl-Bildung ist es in diesem westlichen Staate im Vergleich mit. den östlichen Staaten der Union noch zurück. Nach dem Census von 1850 konnten unter den erwachsenen freien Ein- wohnern nicht lesen und schreiben: 36,778 und zwar 86,281 Weiße und 497 freie Farbige. Da es nun im Staate Missouri ungefähr 234,500 erwachsene Weiße gab, so macht dies reichlich 14V2 pr.Ct. der erwachsenen Bevölkerung. Von diesen des Lesens und Schrei- bens Unkundigen waren 14,458 Männer und 21,823 Frauen. Unter der ganzen Zahl waren eingeborene Amerikaner 34,917 und Fremde 1861, woraus hervorzugehen scheint, daß die hiesigen Einwan- derer, trotz der manchen unwissenden Jrländer, welche sich darunter befinden, doch an Schulbildung den Amerikanern eher voraus sind, als ihnen nachstehen*). Indessen ist hier in jüngster Zeit viel für das Unterrichtswesen geschehen, so daß 1850 schon 95,285 Kinder, d. i. beinahe J/a *) In den östlichen Staaten der Union stellt sich das Verhältniß grade umgekehrt. In Massachusetts z. B. waren 1850 unter den Erwachsenen 28,345, die nicht lesen und schreiben konnten, darunter aber nur 1861 Amerikaner und 26,484 Fremde; im Staate New-Nork waren im Ganzen 98,722 und darunter 30,670 Amerikaner und 68,055 Fremde,85 aller Kinder unter 15 Jahren die Schulen besuchten, worunter 3,254 Kinder von Ausländern. Die ganze Zahl bestand ans 51,169 Kna- ben und 44,116 Mädchen. Das Volks schulwesen steht unter der Aufstcht eines eigenen hohen Staatsbeamten, des Superinten- denten der Volksschulen (common schools), und wird unterhalten theils ans dem Ertrage der vom Congreß zu diesem Zwecke geschenk- ten 16ten Section eines jeden Township, welche den Bewohnern des Township zur Verfügung gestellt wird, sobald ihrer eine be- stimmte Anzahl ist und sie darum petitiouiren, theils aus dem Volks- schulfonds, welcher 576,000 Doll, beträgt und in der Bank von Mis- souri belegt ist. Die Zinsen dieses Kapitals werden nach der Zahl der Schulkinder unter alle Counties des Staats gleichmäßig ver- theilt, und die Summe, welche jedes County erhält, wieder ver- hältnißmäßig über die angestellten Lehrer. Die Einnahmen aus den Ländereien und aus dem Schulfonds zusammengenommen sind sehr bedeutend und betrugen z.B. im I. 1853 für Stadt und County St. Louis 34,156 Doll., wovon der Stadt 31,978, der Rest dem Landbezirk des County zu Gute kam. Die etwaigen Mehr- kosten, welche die Schulen verursachen, werden durch eine Gemeinde- stener gedeckt, die z.B. gegenwärtig in der Stadt St. Louis Vi» Pr.Ct. des Werth es des steuerbaren Eigenthums beträgt und 1852 eine Summe von 28,933 Doll, einbrachte. Die Gesammtzahl der common schools im Staate ist reichlich 1500, so daß auf jede Schule durchschnittlich etwa 64 Kinder kommen. Der Unterricht in diesen gewöhnlichen oder sog. Freischulen, welcher in vielen wenig- stens sehr gut ist, wird Vermögenden und Unvermögenden unent- geltlich ertheilt, und die Kinder mancher reicher Eltern sitzen neben deü Kindern der Armen auf der Schulbank, ohne daß die Reichen so unvernünftig sind, daran Anstoß zu nehmen. Die höheren Schulen werden meistens von einzelnen Pri- vaten oder Korporationen gehalten, welche sich zu diesem Zwecke gebildet haben und von der Gesetzgebung bestätigt sind. Sie exi- stiren dann entweder allein durch das zu zahlende Schulgeld, oder86 durch dieses und die Zuschüsse der Corporations. Solche sog. hö- here Schulen (welche aber lange nicht immer wirklich höher stehen sollen, als die common oder Frei - Schulen) führen gewöhnlich den Titel Academy oder College, und sind fast über das ganze Land verbreitet. Für die höchsten Lehranstalten nach den Universitäten gelten: 1) das St. Vincents College in Cape Girardeau, eine 1843 gestiftete katholische Lehranstalt mit 10 Professoren und meh- reren Schulen für Jünglinge und einer Mädchen-Erziehungsanstalt; 2) das Masonic College in Marion-County, auch wohl blvs Marion College genannt, 1831 gegründet, mit 5 Professoren und gegen 60 Zöglingen; 3) das St. Charles College in St. Char- les, eine 1837 gegründete methodistische Stiftung mit 4 Professoren und etwa 40 Zöglingen; 4) das Fayette College, in Fayette, Ho- ward- County, 1846 gestiftet , mit 2 Professoren und etwa 75 Zög- lingen ; und 5) das Boonville College, erst im vorigen Jahre zu Boonville errichtet, mit dem eine Ackerbauschule und ein Lehrer- seminar verbunden werden soll. Außer obigen Anstalten sind zwei Universitäten im Staate, nämlich 1) die Missouri-State-University, eine 1840 ge- gründete Staatsanstalt, welche ihren Hauptsitz in Columbia, Boone-Connty, hat. Sie wird zum Theil aus dem sog. Seminary Fund unterhalten, welcher 100,000 Doll, beträgt und in der Staats- bank belegt ist, zum Theil aus einem von Privaten zusammenge- brachten Subscription-Fund, und sie steht unter Oberaufsicht eines eigenen Curatoren-Collegiums (Board of the curators of the Stale University). Die Lehrgegenstände beschränken sich auf die allgeMei- iteit Wissenschaften und auf die Arzneikunde (unter Ausschließung thevlogischer und rechtswissenschastlicher Studien). Für die allge- meinen Wissenschaften sind 12 Professoren angestellt, aber selten «ehr als 189 Studirende vorhanden und die wissenschaftlichen Hülfs- attiM sind gering. Die Universitätsbibliothek hat kaum 2000 Bände; 1853 ist jedoch eine Sternwarte in Columbia errichtet. Die me- dicinische Facultät (Medical Department) ist, weil es sich als m?m zweckmäßig geigte, dieselbe in einem so Keinen Ort wie Columbia p haben, nach St. Louis verlegt; sie hat 9 Professoren wtb 80 bis 100 Studenten, und die notwendigsten Anstalten, wie eine Anatomie, klinische Anstalt u. s. w. Auch ertheilt sie den Dorwr- grab jährlich an 30 bis 40 Candidaten, gewöhnlich schon nach Ljährigem, bisweilen nach 1 jährigem Studium. 2) Die St. Louis-University, eine katholische, 1832 ge- gründete Lehranstalt mit 17 Professoren und 180—200 Studenten, in St. Louis. Sie ist mit Lehrmitteln besser ausgerüstet, als die Staatsumversität, hat eine Bibliothek von 14—15,000 Bänden, ein vortreffliches Museum u. s. w. Das mediciiüsche Departement ist auch bei dieser Anstatt ziemlich selbstständig mga-nisirt, hat Ä Professoren und über 100 Studenten und creirt jährlich etwa 30 Doctoren. Es hat ein eigenes Hospital, „St. Louis Hospital", während die Aufsicht über das City Hospital zwischen ihm und der «edicinischen Facultät der Staats-Universität getheilt ist. Manche Auswärtige, namentlich ans Illinois und Kentucky, besuchen sowohl diese medicinische Schule wie die des Staats. Die St. Louis Uni- versttät hat auch ein theologisches Seminar, aber keine SRechtSschule. Die Juristen sind daher auf den Besuch» auswärtiger Lehranstalten oder auf Privatstudien und Einübung bei älteren Juristen angewiesen. Außer bei diesen Universitäten ist seit 1853 noch eine Medi« citt-Schule in St. Louis errichtet, welche den Namen „Botanic Col- lege of St. Louis" fuhrt und nach ihrer Corporationsacte für 'tie Theorie und Praxis des „American reform system of medicine" gestiftet ist. Dieses System soll in der ausschließlichen Anwendung von Pflauzenstoffen als Heilmittel bestehen. Die Anhänger desselben mennen sich auch „Thompsonians", nach dem Erfinder des Systems. Did Lehramstalt darf nicht mehr als ? und nicht weniger als 5 Professoren haben, und das durch Subscription«! zusammengebrachte MMa-l zu der Unterhaltung derselben darf nicht 100,000 Doll, über- Wigen. Das College hat auch das Recht Doctoren zu cmren, je« doch NM foWd, welche wenigstens Mi Jahres-Eursus auf irgend88 einer „incorporated school" und davon einen Jahrescursus auf dem Botanical College durchgemacht haben, oder auch nur letzteres, dann aber auch, drei Jahre lang „respectable practitioners of medicine" gewesen seyn und einen „guten moralischen Charakter" haben müssen. Da die Anstalt noch so jung ist, hat sie bis jetzt noch wenig Studenten. 12. Recht, Verfassung und Verwaltung. 1. Der ältere Rechtszustand. Das alte Louisiana, von welchem der jetzige Staat Missouri ein Theil war, wurde in der zweiten Hälfte des 17tm Jahrhunderts von den Franzosen zuerst co- louistrt. Die europäische Bevölkerung war aber anfangs so schwach und lebte vielfach so zerstreut in dem großen Lande, daß keine or- ganischen Gesetze Boden gewinnen konnten. Erst als Ludwig XIV. im I. 1712 Crozat mit Louisiana belehnte, wurde in seine Octroi die Clausel eingeschaltet, daß die „Edicte, Ordonnancen und Ge- wohuheitsrechte (coutumes) von Paris" dort als Gesetze beobachtet werden sollten. Diese Bestimmung wurde ausrecht erhalten, als das Land wieder in die unmittelbare Regierung der Krone Frank- reich überging (1731), nu« kümmerten sich die Gouverneure in Wirk- lichkeit nicht immer um die Pariser Gesetze, denn theils waren sie derselben nicht sehr kundig, theils sagte es ihnen mehr zu, nach Willkühr zu entscheiden, und eine ihrer Entscheidungen wieder auf- gehoben zu erhalten war so gut wie unmöglich. Als 1762 Louisiana an Spanien abgetreten, der Widerstand der Bewohner von Neu Orleans gebrochen und das Land von spa- nischen Truppen besetzt war, wurden freilich die französischen Ge- setze im Ganzen als bestehendes Recht anerkannt, aber hinsichtlich der Form der Justiz und des Processes wurden die spanischen Ge- setze eingeführt. Louisiana wurde in zwei Provinzen getheilt: Unter- Louisiana (das jetzige Louisiana und die südlichen Theile der Staa- ten Mississippi und Alabama) und Ober - Louisiana (die jetzigen Staaten Arkansas, Missouri und Iowa). In letzterem, welches89 uns hier allein angeht, wurde unter dem Vorsitz des Vicegonver- neurs in St. Louis ein Tribunal eingerichtet, welches, da es nicht aus Juristen bestand, angewiesen war, nöthigen Falls den Rath des Oidor de guerra (Kriegsauditeurs) einzuholen. Von diesem Gericht konnte an das Tribunal des Gouverneurs, welches in Neu Orleans seinen Sitz hatte, appellirt werden, und von diesem war noch eine Berufung zulässig an die Audiencia Real zu Puerto Prin- cipe aus Cuba, ein höchstes Gericht für einen 'großen Theil des spanischen Amerika, in welchem der Generalcapitain von Cuba den Vorsitz führte. Durch den Tractat von S. Jldefonso wurde Louisiana im I. 1800 wieder an Frankreich abgetreten, da die Franzosen aber erst am 30. Nov. 1803 in den wirklichen Besitz des Landes gelangten und sie dasselbe schon am 20. Dec. desselben Jahres an die Ver« einigten Staaten wieder abtraten, so wurde durch dieses kurze Re- giment natürlich nichts in der Rechtsverfassung geändert. In dem Tractat zwischen den Vereinigten Staaten und Frankreich, sowie durch die Congreßacten vom 26. März 1804 und vom 3. März 1805 wurden vielmehr die französischen und spanischen Gesetze, wie sie zur Zeit der Abtretung galten und insoweit sie nicht durch die neue Regieruugssorm nothwendig verändert wurden, ausdrücklich beibehalten. Ober-Louisiana wurde zuerst unter dem Namen District of Louisiana, dann unter dem Territory of Louisiana so constituirt, daß die gesetzgebende Gewalt dem vom Präsidenten der Ver. Staa- ten ernannten Gouverneur und drei Territorial - Richtern in die Hände gegeben wurde, während die letzteren zugleich das oberste Gericht im Territorium {bildeten. Erst 1812 fand eine ordentliche Organisation dieses Territoriums statt, welches jetzt den Namen Territory of Missouri erhielt. Dem Gouverneur stand nun ein Legislativ-Rath (council) und eilt Repräsentantenhaus zur Seite. Schon seit 1808 waren einzelne Bestimmungen der französisch- spanischen Gesetzgebung nach amerikanischem Muster abgeändert, je- doch erklärte die Territorial-Legislatur noch 1816, daß „das Com-M men Law von England und die Statute des britischen Parlaments, welche vor Jahr 4 der Regierung Jakob's I. erlassen" wären, im Territorium gelten sollten, „soweit sie nicht in Widerspruch wären mit den Gesetzen des Territoriums", d. h. daß sie nur ergänzend in Anwendung kommen könnten, wo das spanische Recht keine Vor- schriften enthalte. Am 4, Juli 1825, nachdem Missouri schon 4 Jahre als Staat in die Union aufgenommen war, nahm die Legis- tout endlich das Common law von England als ausschließliches Recht an, soweit es nicht im Widerspruch stände mit den Statute laws des Staats, d.h. mit den neuen von der Territorial- und Staats-Legislatur gegebenen Gesetzen. Hiermit war allerdings das alte französisch-spanische Recht aufgehoben, und es ist seitdem das Recht in diesem Staate im Wesentlichen mit dem der übrigen Staa- im. der Union gleich, welche nicht etwa, wie Louisiana, eigene voll- ständige Gesetzbücher eingeführt haben. Dennoch ist für den Juristen von Missouri die Keuutniß der spanischen Sprache und des spanischen Rechts noch immer noch- wendig, besonders in Bezug auf die Landbesitztitel. Bei diesen ist moch fortwährend zu untersuchen, ob dieselben ursprüngliche Gültig- fett gehabt haben, und ob der Eigenthumsübergang stets auf gefetz# liehe Weife stattgefunden hat. Die ursprünglichen Eigenthumser- Werbungen von Grund und Boden beruhen nämlich auf Regierungs- bewilligungen (jetzt grants genannt). Solcher Landbewilligungen giebt es eine sehr große Menge, und anf diese stützt sich gemeiniglich der Grundbesitz in den am längsten besiedelten Districten, also in ber Regel der allerwerthvollste. Keiner darf wagen Ländereien oder Hausplätze, deren Besitztitel von einem solchen alten spanish grant, wie man jetzt sagt, abgeleitet ist, zu kaufen, ohne vorher den Titel genau von einem Rechtskundigen untersuchen zu lassen, was freilich stets anzurathen ist, wenn nicht der Titel wie beim Congreßlande unmittelbar von den Vereinigten Staaten abstammt. Alle gü ltigen alten Grants sind spanische. Freilich ertbeilte auch der französische Tomnandant in St, Louis während einer Art von Interregnums,91 M Frankrsich Louisiana abgetreten, Spanien aber dasselbe noch nicht übernommen hatte, ein Herr St. Ange de Belle Rive eine Anzahl solcher Grants, die, sämmtlich ans den Jahren von 1766 bis 1770 stammen; aber alle diese Titel sind später von der spa- «Wen Mgierung ausdrücklich für nichtig erklärt worden. Es trat jedoch 1772 eine Revision aller dieser französischen Bewilligungen durch den spanischen Gouverneur ein, bei der für die gut geheiße- nen Titel nMe spanische Papiere ausgestellt wurden. Die alten französischen Papiere der verworfenen Titel werden noch in Umlauf seyn. Nach dem Uebergange Louisianas an die Vereinigten Staaten Haben auch die spanischen Grants zu vielen Streitigkeiten und lang- wierigen Prozessen Veranlassung gegeben, von welchen die wichtigsten theilS von der Supreme Court der Ver. Staaten entschieden, theils aber auch noch bei derselben obschwebend sind. 2. Die Verfassung. Die Constitution des Staats., wie sie am 19. Juli 1820 zuerst angenommen und später mehrfach ver- KeKrt U, theilt die ReMrungsgewalt in die drei von einander ge- trennten Zweige der gesetzgebenden, ausübenden und rich- terlichen Gewalt. Die gesetzgebende Gewalt ist einer General Assembly an« vertraut, welche aus einem Senat und einem Hause der Reprasen- tanten besteht. Der Senat hat 33 Senatoren, die in den 28 Senats -- Districten, in welche das Land zum Zweck dieser Wahlen yechM 'ist, direct vom Volte gewählt werden, so daß jeder District Siwtt Senator wählt, mit Ausnahme des 28sten Districts (St. Louis EoUnty), welcher Mein -6 Senatoren zu wählen hat. Das Repräsentanten-HanS besteht jetzt ans 135 Mitgliedern, welche von den 104 Counties., in die der Staat getheilt ist, in dt» vecter Bolkswahl so gewählt werden, daß St. Louis - Cvunttz 18, PlÄtte - Couuty 3,, siebenzehn der größeren Counties jedes '2, Me Mrigen jedes 1 ROvästn-tanten zu^erwählen hat. Wähler für diese beiden Arten von Wahlen ist Zeder weiße männliche Bürger der BörMgtmGtaaM), dör wenigstens 21 Zahre att, ISchr imStaat92 und die drei letzten Monate vor der Wahl in dem County oder District ansäßig gewesen ist, in welchem er seine Stimme abgeben will. Nicht wahlberechtigt sind jedoch die Soldaten und Matrosen der Vereinigten Staaten - Armee und Flotte. Die Senatoren wer- den auf 4 Jahre, die Repräsentanten auf 2 Jahre erwählt; beide müssen wenigstens 24 Jahre alt und resp. 4 und 2 Jahre Bewohner von Missouri und 1 Jahr Bewohner des County oder Districts ge- Wesen sein, den sie vertreten. Nicht wählbar sind: alle Beamte der General - oder Staatsregierung (mit Ausnahme von Friedens- richtern und Postmeistern), Kassenbeamte der Gemeinden, Geistliche und Religionslehrer aller Art, und endlich alle, welche infamirende Verbrechen begangen haben. Die General Assembly versammelt sich regelmäßig alle zwei Jahre und außerdem, wenn der Gouverneur sie beruft. Die Ge- setzvorschläge können in jedem der beiden Häuser zuerst eingebracht werden, müssen aber in beiden Häusern angenommen werden, um zum Gesetz erhoben werden zu können. Der Kreis der gesetzgeben- den Gewalt der Assembly ist durch die Constitution dahin beschränkt: 1) daß sie eine Sklaven - Emancipation nicht ohne Zustimmung der Eigentümer der Sklaven oder nur unter vollständigem Ersatz des Werthes der Sklaven beschließen dürfen; 2) daß sie bona fide- Emigranten in diesen Staat nicht verwehren können, ihre Sklaven mit in das Land zu bringen, so lauge die Gesetze dieses Staats überall noch gestatten, daß Sklaven gehalten werden.— Abgeändert werden kann die Constitution selbst auf folgende Weise: die bean- tragte Abänderung muß zuerst von zwei Drittel der Mitglieder jedes Hauses für nützlich erklärt werden; dann müssen die Verbesserung^ Vorschläge wenigstens Ein Jahr vor der nächsten allgemeinen Wahl in allen Zeitungen im Staate bekannt gemacht werden, und wenn dann in der ersten Sitzung der General Assembly der Vorschlag wieder von beiden Häusern mit zwei Drittel aller Stimmen ratisi- cht wird, so ist der Beschluß ein THeil der Constitution. Im Falle von Anklagen gegen die höchsten Staatsbeamten hat93 daS Repräsentantenhaus die Anklage zu beschließen und der Senat zu richten, im Fall jedoch der Gouverneur selbst angeklagt wird, unter Vorsitz des ersten Richters des höchsten Gerichts. Die ©tra- fen, welche auf solche öffentliche Anklagen zuerkannt werden, können keine anderen seyn als Entfernung vom Amte und Unfähigkeits- Erklärung, je,wieder ein Ehren- und Vertrauensamt oder auch ein Amt, welches Einnahme gewährt, zu bekleiden. Die ausübende Gewalt ist beim Gouverneur*), welcher in directer Volkswahl auf 4 Jahre erwählt wird , und nach Ablauf seiner Amtszeit nicht sofort wieder erwählt werden darf. Er ist Chef der Miliz (außer wenn diese zum Dienst für die Vereinigten Staaten einberufen wird), übt das Begnadigungsrecht aus (ausge- nommen bei Verurtheilung hoher Staatsbeamten wegen Amtsver- gehen), kann die General Assembly außerordentlicher Weise einbe-- rufen und hat über die getreue Ausführung der Gesetze und der Beschlüsse der Versammlung zu wachen. Aemter hat er sast gar nicht mehr zu besetzen, da durch spätere Amendements zur Consti- tutton nach und nach alle irgend wichtigen Staatsämter der direeten Volkswahl anheimgegeben sind; doch hat er im Fall außerordent- licher Amtserledigungen für die einstweilige Verwaltung Personen zu bestellen. Eins seiner wichtigsten Rechte ist, daß er jeden Ge- setzvorschlag, der die General Assembly passtrt hat, mit seinem Veto belegen und dadurch verhindern kann, daß derselbe zum Gesetz wird. Der Gouverneur hat in diesem Falle das Haus, von dem die Bill ausgegangen, von den Gründen seiner Verwerfung in Kenntniß zu setzen. Die Bill kann dann von Neuem berathen werden und wird *) Die Folge der Gouverneure, seitdem Missouri ein Staat ist, ist fol- gende: Alexander' Mc Nair v. 1820 b, 1824 Frederick Bates - 1824 - 1828 John Miller - 1828 - 1832 Daniel Dunklin - 1332 - 1836 Lilburn W. Boggs - 1836 - 1840 Thomas Reynolds v. 1810 b. 1844 John C. Edwards - 1844 - 1848 Austin A. King - 1848 - 1852 Sterling Price von Chariton-County - 1852 ? 1856S4 ohne Weiteres Gesetz, wenn in beiden Häusern sich die Majorität aller (nicht bloS der anwesenden) Mitglieder wieder für die An- nähme erklärt. Als Stellvertreter des Gouverneurs wird ein Vice - Gouver- nenr (Lieutenant Governor) erwählt, welcher, so lange er nicht als Gouverneur zu sungiren hat, ex officio Präsident des Senats ist. Die übrigen hohen Staatsbeamten, welche früher vom Gou- verneur ernannt wurden , seit 1849 aber alle direct vom Volke auf vier Jahre gewählt werden, sind: Der Staatssecretair. der General -Anwalt (Attorney general), der Finauzcontroleur (Auditor of public accounts), der Schatzmeister (Treasurer), der Superintendent der Volksschulen und ein Land we sens-Beamter (Register of lands), welcher letztere die Aussicht über die Verwaltung und den Verkauf der öffentlichen Ländereien hat, welche dem Staate (nicht der General-Regierung) gehören.*) Da wir die Vorschriften der Verfassung über die Justiz - Ein- richtungen später berühren werden, bleibt uns hier nur noch übrig, den Inhalt der sog. Declaration of rights anzugeben, welche in wenigen amerikanischen Constitutionen fehlt. Die hiesige erklärt: 1. Daß alle politische Gewalt vom Volke abzuleiten seu. 2. Daß das Volk allein das Recht habe, seine Constitution und seine Regierungssorm abzuschaffen und zu verändern, wie es ihm gut und zweckmäßig dünke. 3. Daß das Volk das Recht habe, sich friedlich zu versammeln und sich mit Petitionen und Remonstrationen an diejenigen zu *) Die Gehalte alter dieser Beamten sind im Verhältniß zu der Größe und dem Wohlstande des Staats sehr gering. Der Gouverneur erhält nur 2000 Dolt., der Vice-Gopverneur hat gqr kein Gehalt, sondern bezieht nur, während er im Senate präsidixt, gleich hohe Tagegelder, wie der Sprecher des Reprä- sentantenhauses; der Staatssecretair hat 1000 Doll., der Attorney general 800, der Auditor 1500 Doll., der Schatzmeister 1750 Doll., der Schul-Superinten- dent 1500 Doll», der Register of lands bezieht nur Sporteln. —m wenden, welche es mit der Regierungsgewalt bekleidet hat; sowie es auch das Recht habe Waffen zu tragen. 4. Daß jeder das Recht habe, Gott nach seinem eigenen Gewissen zu verehren; daß Niemand gezwungen werden könne, gottes- dienstliche Gebäude zu errichten, zu unterhalten oder zu be- suchen , sowenig wie Prediger oder Religionslehrer zu besolden; daß keine menschliche Auctorität die Rechte des Gewissens be- einträchtigen darf; daß Niemand in seinem religiösen Bekennt» niß oder Glauben beunruhigt oder beschränkt werden darf, wenn er nicht Andere in ihrer Andacht stört. 5. Daß Niemand wegen seiner Religions-Ansichten zu irgend einem Amte wahlunfähig werden kann; daß das Gesetz keiner Seete einen Vorzug geben darf, und daß niemals in diesem Staate religiöse Korporationen errichtet werden sollen. 6. Daß alle Wahlen frei und gleich sein sollen. 7. Daß alle Gerichte jedem offen stehen und für jede Verletzung der Person oder des Eigenthums ein Rechtsmittel gegeben wer- den soll; daß Recht und Gerechtigkeit ohne Käuflichkeit, Wei- gerung und Verzug verwaltet werden soll; und daß Niemand sein Privateigenthum genommen oder dasselbe zum öffentlichen Nutzen verwandt werden soll, ohne gerechte Entschädigung. 8. Daß das Recht, durch Geschworene gerichtet zu werden, im- verletzt bleiben soll. . 9. Daß in jedem Criminal-Prozeß der Angeklagte das Recht hat, selbst und durch seinen Rechtsbeistand gehört zu werden, den Grund seiner Anklage zu erfahren, seine Zeugen durch Zwangs- mittel vor Gericht zu ziehen, die Zeugen gegen ihn von Ange- ficht zu Angesicht zu sehen und durch unparteiische Geschworene aus seiner Nachbarschaft gerichtet zu werden; ferner daß der Angeklagte nicht gezwungen werden kann , gegen sich selbst Zeug- niß abzulegen, und nur durch den Spruch von seines Gleichen oder durch das Landesgesetz seines Lebens, seiner Freiheit oder , seines Eigenthums verlustig erklärt werden kann.96 10. Daß Niemand, welcher einmal von einem Geschworenen - Ge- richt freigesprochen ist, wegen desselben Vergehens wieder vor Gericht gestellt werden kann, daß aber, wenn das Beschwöre- nen - Gericht in einem Falle sich nicht einigen kann, es dem Gerichtshose freisteht, die Geschworenen zu entlassen und den Angeklagten im nächsten Gerichtstermin nochmals vor eine Jury zu stellen. 11. Daß jeder gegen hinreichende Sicherheit auf freien Fuß gestellt werden soll, außer wegen Kapital-Verbrechen, wenn die Be- weise augenscheinlich oder der Verdacht groß ist, und daß das Recht, aus dem Gesängniß befreit zu werden (the privilege of the writ of habeas corpus) nicht suspeudirt werden kann, außer wenn, in Fällen von Anftuhr und feindlichen Ueber- zuges, die öffentliche Sicherheit dies erfordern sollte. 12. Daß keine übermäßige Bürgschaft zur Befreiung von perfön- licher Hast verlangt, keine übermäßigen Geldstrafen auferlegt und keine grausamen und ungewöhnlichen Strafen verhängt werden sollen. 13. Daß jedermann vor ungerechtfertigten (unreasonable) Nach- suchungen an seiner Person, in seinem Hause, unter seinen Papieren und sonstigen Sachen gesichert sein soll, und daß kein Platz auf einen gerichtlichen Befehl untersucht und keine Person oder Sache ergriffen werden foll, ohne daß dieselben in dem Befehl genau beschrieben sind und ohne einen wahrschein- lichen, durch einen Eid bestärkten Grund. 14. Daß gegen Niemand wegen eines Verbrechens oder Vergehesn, welches vor die GrÄnd-Jnry gehört (indictable offence), auf bloße Denunciation hin criminell verfahren werden darf (außer beim Militair, im Kriege und in einigen anderen Fällen). 15. Daß Staats-Verrath allein durch Waffenerhebung gegen den Staat oder durch Unterstützung des Feindes begangen, und nur durch die beschworene Aussage zweier Zeugen oder durch eigenes Geständniß im offenen Gericht bewiesen werden kann;91 daß Ehrlosigkeit der .Nachkommenschast und Confiscation des Vermögens überall nicht stattfinden und Selbstmord aus die Erbschastsverhältnisse keinen Einfluß haben soll. 16. Daß Freiheit der Rede und der Presse unter Verantwortlichkeit für den Mißbrauch derselben ein unveräußerliches Recht des Menschen sei. 17. Daß rückwirkende Gesetze keine Gültigkeit haben sollen. 18. Daß Niemand, welcher religiöse Bedenken hat, die Waffen zu führen, gezwungen werden soll, dies zu thuu, daß er aber für die Befreiung von dieser Pflicht ein Aequivalent an Geld zu zahlen hat. 19. Daß alles Eigenthum, welches überhaupt der Besteuerung unterworfen ist, nach Verhältniß seines Werthes Steuer zahlen soll. 20. Daß kein Adel und erblicher Vorzug ertheilt werden soll und daß kein Amt eingeführt werden darf, dem eine längere Dauer zugesichert wird, als so lange der Inhaber dasselbe gut ver- waltet (during good behaviour). 21. Daß die Auswanderung aus diesem Staate nicht verboten wer- den kann. 22. Daß die Militair-Gewalt in allen Fällen und zu allen Zeiten in strenger Unterordnung unter die Civilgewalt bleiben soll; daß kein Soldat in Friedenszeiten ohne Einwilligung des Haus- eigenthümers in irgend ein Haus einquartirt werden darf und in Kriegszeiten nur auf die vom Gesetze vorgeschriebene Weise; und daß endlich die Geldbewilligung für den Unterhalt einer Armee nie auf längere Zeit ertheilt werden darf, als auf zwei Jahre. 3. Die höhere Staatsverwaltung. Diese ist äußerst einfach und wohlfeil und kann dies sein, einmal weil die auswar- tigen Angelegenheiten, das eigentliche Kriegswesen, das Zoll-, Post- und Münzwesen Sache der Generalregierung sind und die Ausmerk- samkeit und die Kräfte der Staatsregierung nicht in Anspruch neh- Llshausen, d. V. St. Zr Bd. ?98 men, zweitens weil der größere Theil der inneren Verwaltung den größeren politischen Gemeinden (den Counties), so wie den Städten und incorporirten Towns ohne alle Staatscontrole überlassen ist. Die Verwaltungszweige, welche für die Staatsbehörden übrig blei- ben, sind: 1) Das Finanzwesen als der wichtigste Zweig, obgleich selbst dieses dadurch an Bedeutung verliert, daß sehr viele eigent- liche Staatsausgaben von den Counties abgehalten werden. Die Finanzen stehen unter dem Schatzmeister und dem Finanzeoutroleur und beziehen ihre Mittel -natürlich vorzugsweise durch Steuern. Zur Umlegung und Erhebung dieser Steuern sind Assessors (Steuer- schätzet) und Collectors (Steuer - Einnehmer) vorhanden, welche je- doch auch zugleich die County - Steuern ansetzen uud erheben, und von den Wählern jedes County erwählt, aber zur Halste aus der Staatskasse, zur Hälfte aus der Couutykasse bezahlt werden. Die einzelnen Staatsstenern sind folgende: 1) Die sog. Poll-tax, eine Art Kopssteuer, welche von je- dem freien männlichen Einwohner, der wenigstens 21 Jahre und nicht über 55 Jähre alt ist, erhoben werden soll, aber in der That sehr mangelhaft beigetrieben wird. Die Steuer betrug früher 25 Cents, gegenwärtig 37'/$ Cents ä Person jährlich. 2) Die Haupt - Schätzuugs - Steuer, welche früher '/« pr.Ct. betrug, gegenwärtig aber 7s Pr.Ct. des Werthes der Steuer- gegenstände. Die Objecte dieser Steuer sind: a) alles Landeigenthum und alle Gebäude, b) alle Sklaven, Pferde, Vieh, Gold- und Silbersachen, Uhren, Pianos und Vergnüguugs - Fuhrwerk, c) alle Menblen und Haushaltungsgeräthe und Büchersamm- hingen, jedoch nur wenn diese beiden Klassen von Gegen- ständen auf einen Werth von 200 Doll., jede, geschätzt werden, ch alle in Prodncten des Staats angelegten Gelder, e) alles baares Geld und Geldwerth repräsentireudm Papiere,99 f) alle Arbeits-Maschinen (Handwerkszeug ausgenommen), ein- schließlich Druckerpressen und Lettern. Alle Corporationen haben diese Abgabe, wie Private zu zahlen, je- doch sind die Gebäude der Schulen, Kirchen, Hospitäler u. dergl. Anstalten, wem sie auch gehören mögen, steuerfrei. 3) Die Schätznngs - Steuer (ad valorem-tax) der Kauf- leute, welche von allen von ihnen verkauften Waaren gezahlt wer- den soll und auch Ys pr.Et. beträgt. Diese Abgabe wird häufig als ungerecht angefochten und ist es auch, insofern sie nicht blos .das in den Waaren steckende Vermögen der Kaufleute (denn daß dieses besteuert wird, ist eine gerechte Ergänzung der Haupt- Schätzungssteuer), sondern in der That auch ihren Credit besteuert. 4) Die Licenzen, welche folgende Personen und Geschäfte treffen: a) Agenten auswärtiger Affecuranz-Anstalten. Be- trag: 200 Doll, jährlich, b) Auetioushalter 150 Doll, jährlich, c) Billards, für jedes 83.83 Doll, jährlich, d) Banker und Geldwechsler, nach dem Umfange ihres Umsatzes, von 10 bis 1,200 Doll., e) Fährstellen, je nach der Einnahme, die sie gewähren, von 2 bis 500 Doll., f) Wirths- und Gasthäuser (Inns and Taverns), von 2 bis 200 Doll., g) Schnaps- Schenken (Dram Shops), von 30 bis 100 Doll., h) Kaufleute, en gros Händler und Detaillisten, von dem ersten 500 Doll. Werth Waaren, die sie verkaufen, 1 Doll., und fur jede fernere 500 Doll. Werth 20 Cents mehr. i) Hausirer, je nach dem Umfange ihres Geschäfts, von 6 bis 40 Doll.; k) Hausirer mit Wanduhren (Clock pedlers) haben100 jedoch ohne Rücksicht auf den Umfang ihres Geschäfts 100 Doll, zu zahlen; 1) alle freien Neger für die Erlaubniß im Staate zu woh- nen jährlich 50 Cents. Welche Erträge diese Abgaben ergeben, ist aus dem nachfolgenden Voranschlage der Staats-Einnahmen und Ausgaben zu ersehen, der sich auf die laufende zweijährige Finanzperiode bezieht, eine Pe- riode, welche nothwendig ist, da sich die Legislatur regelmäßig nur alle zwei Jahre versammelt. Voranschlag für die Jahre 1853 und 1854. Calculirte Einnahmen. Poll-tax ä 37»/, Cents pr. Kopf, jährlich Doll. 35,000 Schätzungssteuer, J/s p.Ct. Totalschätzung c. 140,000,000 Doll. 280,000 Steuer der Kausleute und Licenzen Dividende vom Bank- Kapital _ Jährl. Einnahme: Doll. 437,500 Einnahme für 2 Jahre: Doll. 875,000 Davon die bewilligten Ausgaben Doll. 086,000 95,000 27,500 bleibt ein Ueberschuß von Doll. 189,000 Staatsschulden. Aeltere Staatsschuld Doll. 802,000 Schuld an die Bank (noch streitig) 124,000 Doll. 926,000 Doll. 926,000 Den Eisenbahnen ge- währte Staatscredite, wofür theilweise schon Staatsobligationen ausgestellt sind, theil- weise erst ausgestellt werden sollen. Pacific-Eisenbahn 3,000,000 Hannibal-St. Joseph- Bahn 1,000,000 Jron-Mountain-Bahn 750,000 North-Missouri-Bahn 2,000,000 Doll. 7,676,000 Bewilligte Ausgaben Gehalte der Civile Beamten Doll Bureau-Ausgaben Gehalte der Milizofsi eiere Druck der Gesetze, der 96,600 11,650 500 Doll. 108,750101 Doll. 108,750 Doll. 362,100 Entscheidungen des Für die Irrenanstalt 67,300 höchsten Gerichts:c. 19,500 - das Blindenin- Kosten der Steuerau- stitut 20,000 ausetzuug u. Erhebung 35,000 - die geologische u. Kosten der General mineralogische Un- Assembly 75,000 tersuchuugdesLan- Criminal-Kosten 40,000 des 20,000 Zur Vollendung des Zinsen der Staats- Capitols und Ein- schuld 146,000 richtnng des Gouver- Abtrag aus die Staats- ' r nenrs-Hauses 21,750 schuld 64,000 Für die Strafanstalt 25,000 Verschiedene Ausgaben 6,600 * das Taubstum- Doll. 686,000 • men- Institut 37,100 Doll. 862,100 Bedenkt man, daß die Eisenbahn- Zuschüsse sehr bald ent- sprechende Einnahmen gewähren werden, und daß der Ueberschuß der Staats - Einnahme wahrscheinlich eher zunehmen als abnehmen wird, so ist der finanzielle Zustand des Staats Missouri, selbst in Vergleich mit den am günstigsten gestellten übrigen Staaten der Union, gewiß ein blühender zu nennen. Die eigentliche (unproduc- tive) Staatsschuld wird jetzt schon von den Activis, welche der Staat in der Bank hat, mehr als aufgewogen. Diese Fonds be- stehen nämlich aus einem Kapital, welches der Staatskasse zusteht von 272,263 Doll., aus dem Staats-Schulfouds von 575,668 Doll., aus dem sog. Seminarfonds von 100,000 Doll, und aus einem kleinen Sinking Fund. 2) Das Milizwesen. Die Miliz zählte 1852: 61,000 Mann. Sie tritt aber in gewöhnlichen Zeiten weder je zusammen, noch ist sie unifornmt oder übereinstimmend bewaffnet; sie ist in der That nur ans dem Papier oberflächlich organisirt, d. h. es werden Manns- zahllisten geführt und es sind Osficiere ernannt (3,919 an der102 Zahl). Zum Dienst ist sie seit Jahren nicht einberufen worden. Der Gouverneur ist Chef und ihm zur Seite stehen ein General- adjutant und ein Quartiermeister, welche ein paar hundert Thaler Gehalt beziehen, aber nichts zu thun haben. 3) Das Landwesen. Der Staat besitzt bedeutende Lände- reien, welche ihm größtentheils vom Kongresse (1841) geschenkt sind. Die Verwaltung und der Verkauf dieser Ländereien, welcher ganz nach dem Muster des Verkaufs der Congreßländereien geschieht, ist unter Aufsicht des Register of Lands fünf State-Land-Offices aufgetragen, welche zu Sparta, in Buchanan-County, zu Cdina, zn Knox-County, zu Chillicothe, in Livingston-Connty, zu Spring- field, in Greene-County und zu Savannah, in Andrew - County ihren Sitz haben. Jede dieser Offices hat zwei Beamte, einen Register und einen Receiver, welche nur durch Sporteln besoldet werden. Eine besondere Einnahmequelle für den Staat scheint der Verkauf des Landes bisher noch nicht gewesen zu seyn. Eine weit größere Landschenkung erhielt der Staat 1850 vom Congreß. Sie bestand in den ungeheuren Strecken Sumpflände- reien, welche aber Stücke sehr wohl nutzbaren Landes enthalten. Das ganze Areal dieses Landes, welches Missouri erhielt, beträgt 2,765,971 Acres., die folgendermaßen über die V. St. - Landoffice- Districte vertheilt sind: im District Jackson (der eigentlichen Sumpf- region) '1,848,238 Acres, im Distr. Plattsburg 312,145, im Distr. Clinton 230,899, im Distr. Milan 197,413, im Distr. Fayette 67,997, im Distr. Palmyra 63,242, im Distr. Springfield 34,974 und im Distr. St. Louis 11,063. Die Staatsregierung hat all dieses Land durch außerordentliche Commissaire aussuchen und ver- messen lassen, dann aber es denjenigen Counties geschenkt, in wel- chen es liegt, um es, soweit es nutzbringend zu machen ist, zum Besten des Volksschul-Fonds zu verwenden. Einige Saline-Lände- reien, welche der Staat noch besitzt, werden unmittelbar durch den Staatsschatzmeister verkauft. Ein eigner Staats-Landmesser ist nicht vorhanden, sondern die103 für die Staats-Ländereien nöthigen Vermessungen werden von dm Connty-Landmessern mit besorgt. 4) Das Staats - Straßenwesen wird ohne besondere Beamte von Commissairen geleitet, welche für jede Staatsstraße, die neu angelegt werden soll, von der Legislatur ernannt werden. Diese, sowie die County-Surveyors, welche den gewöhnlichen Wege- bau führen, erhalten nur Tagegelder und diese, sowie die Ent- schädignngskosten für abgetretene Landstücke und die Arbeitskosten, werden aus den County-Kassen bestritten. Die Reparatur der Wege wird mehr dem Zufall überlassen; sollte eine solche jedoch ganz nn- abweisbar werden, so hat die County-Kasse die Kosten zu tragen. Die künstlichen Straßen im Staate aber, wie macadamistrte Chans- seen, Bohlenstraßen und Kieswege; werden meistens von Corpora- tionen angelegt, welche sich für ihren Kostenaufwand durch ein (von der Legislatur zu bewilligendes) Wegegeld entschädigen. In St. Louis County hat das County selbst die meisten dieser Art Straßen- anlagen gemacht, erhebt aber auch Chausseegeld. 5) Die Staats - Strafanstalt (Penitentiary) in Jefferson City steht unter drei Jnspectoren, welche der jedesmalige Schatz- meister, Finanzcontroleur und Generalanwalt sind und die für die- sen Dienst einen jährlichen Gehalt von 100 Doll, jeder beziehen. Bis vor einem Jahre bestand das schlechte System, daß die An- stall, d. h. die ganze Arbeitskrast der Sträflinge, verpachtet wurde, und so freilich dem Staate wenig oder nichts kostete. Im vorigen Jahre hat aber der Staat die Verwaltung der Arbeitsanstalt selbst übernommen und die ganze Anstalt, unter Oberaussicht der drei Jnspectoren, einem Aufseher (warden) untergeben, welcher 2000 Doll' Gehalt bezieht und noch mehrere, auch gut besoldete Unterbeamte hat. Ohne Zweifel wird die Anstalt jetzt dem Staate theurer, aber auch hoffentlich ihrem Zwecke entsprechender werden. Die Zahl der Sträflinge pflegt 250 bis 280 zu seyu. Es sind dieses fJahr 25,000 Doll, für die Anstalt ausgesetzt. 6) Verschiedene andere Staatsanstalten, wie die Taubstum-104 menanstalt und das Irrenhaus, beide in Fulton, haben eine weniger kostspielige Verwaltung, erstere unter Commissioners, letztere unter einem Board of Managers, welche keine Gehalte, sondern nur geringe Vergütung für Reisen und Auslagen erhalten. Wenn den- noch dafür in der laufenden Finanzperiode resp. 37,000 und 67,300 Doll, ausgesetzt sind, so rührt dies daher, daß noch bedeutende Bauten auszuführen sind. Für die Unvermögenden,, welche in diese Anstalten aufgenommen werden, müssen die Counties bezahlen. — Einer ähnlichen Anstalt, derBlindenanstalt in St. Louis, welche von einer Privatcorporation gestiftet ist, hat die General Assembly einen Zuschuß von 20,000 Doll, für die Erbauung eines eigenen Hauses bewilligt. Von dem Schulwesen und der Staats-Universität haben wir schon oben gesprochen. 4. Die nied ere und die Gemeinde - Verwaltung. Hinsichtlich der niedern Verwaltung ist der Staat Missouri gegen- wärtig in 104 Counties getheilt. Das ist die Grund - Einthei- lung des Landes, indem die Unterabtheilungen der Counties ohne große Bedeutung, die Abtheilnngen des Staats in größere Be- zirke immer nur für einzelne Beziehungen gelten und fo gemacht find, daß sie eine Anzahl von Counties zusammenfassen. So ist der Staat für die Cougreß-Wahleu in 7 Wahldistriete, für die Wah- Im der Staats-Seuatoren in 28 Wahldistriete und für die Sprengel der Kreis - Gerichte (Circuit - Courts) in 14 Kreise (Circuits) ein- geteilt. Die Zahl der Counties ist mit der Vermehrung des Anbaus und der Zunahme der Bevölkerung nach uud nach vergrößert wor- den. Als Louisiana an die Vereinigten Staaten kam (1803), war das Land, welches jetzt Missouri bildet, in 5 Distriete getheilt: St. Louis, St. Charles, Ste. Genevieve, Cape Girardeau und Neu- Madrid. Diese Distriete wurden die 3 ursprünglichen Coun- ties; sie lagen fämmtlich an der Ostgrenze und erstreckten sich ins Unbestimmte gegen Westen, soweit weiße Menschen wohnten. Als105 die Bevölkerung im Westen zunahm, wurden neue Counties gebildet, zuerst Howard-County aus den westlichen Theilen von St. Charles-- und <2>t. Louis-County, so daß dieses neue County alles Land uörd- lich und südlich vom Missouri, von der Mündung des Osage bis zur Mündung des Kansas befaßte. Im I. 1818 kamen 8 neue Counties hinzu und so fort, sast alle zwei Jahre neue, bis die jetzige Anzahl entstanden ist/ die ohne Zweifel durch Theilung der größe- ren noch weiter vermehrt werden wird. Indessen hat die Legislatur vor einigen Jahren die Bestimmung gemacht, daß das kleinste Areal für neue Counties 400 Quadratmeilen feyn soll. In jedem der 104 Counties ist ein Sheriff und ein Co-- roner, welche die executive Staatsgewalt im County repräsentiren und zugleich Executivbeamte für die Gerichte und Commuualbeamte sind. Sie werden von den Wählern des County auf zwei Jahre gewählt. Der Sheriff hat die Handhabung der Staatspolizei, richtet die Stimmprotocolle für die Wahlen ein und hält bei denselben die Ordnung aufrecht, er führt die Listen der Geschworenen, wählt dieselben für die große und für die kleinen Juries aus und ladet sie vor; er hat ferner die County-Gefängnisse zu beaufsichtigen, alle gerichtlichen Urtheile zu exequiren, der County-Court (auch als Verwaltungs- und Gemeindebehörde) bei der Ausführung ihrer Be-- Müsse beizustehen und, wenn kein besonderer County - Einnehmer vorhanden ist, auch die Staats- und County - Steuern einzuheben und an die betreffenden Kassen abzuliefern. In wenig bevölkerten Counties kann Ein Beamter diesen und noch mancherlei anderen kleinen Geschäften seines Amtes wohl vorstehen, aber in den Volk- reichen kann er ihnen unmöglich allein vorkommen. Es ist deshalb in St. Louis-County dieser Geschäftskreis unter zwei Aemter ver- theilt, dem Sheriff-Amt und dem County-Marshall-Amt, unter welchen die Geschäfte nach bestimmten Regeln eingetheilt sind; in allen Counties aber ist es dem Sheriff gestattet, wenn er nicht alle Geschäfte selbst ausführen kann, unter Zustimmung des Kreis- gerichts einen oder mehrere Stellvertreter (deputy sheriffs)106 anzustellen und diesen bestimmte Geschäftszweige oder die Ausführung einzelner Handlungen aufzutragen. Der Coroner hat nur unter- geordnete polizeiliche Geschäfte, 11. A. auch die Untersuchung Plötz- licher und verdächtiger Todesfälle, bei welcher er jedoch eine Jury hinzuziehen muß, um durch diese einen Ausspruch über die Todes- Ursache abgeben zu lassen. Die ganze ökonomische Verwaltung des County, d.h. dieVer- waltung des eigentlichen County-Vermögens und der etwa im County vorhandenen besonderen öffentlichen Fonds, die Oberaufsicht über die Verwaltung von öffentlichen Kassen der Townships, die Con- trole über die Kassesührung des County-Kasstrers, ja sogar inner- halb gewisser Grenzen die Besteuerung des County als Gemeinde ist einer aus 3 Mitgliedern (Judge») bestehenden County-Court anvertraut, der keine anderweitige County-RepräsentationzurlSeite steht, die aber natürlich von den Wählern des County (in einigen Counties auf 2, in andern auf mehrere, bis 6 Jahre) gewählt wer- den. Den Mangel einer Repräsentation neben der Court ersetzen gewissermaßen die Petitionen, denn es gilt als Regel, daß die County-Court ausführen muß, um was die Mehrzahl der County- Bürger petitionirt. So muß z. B. sogar der Hauptort des County, wo das Courthaus, das County-Gesängniß und vielleicht noch an- dere County-Anstalten sind, nach einem anderen Ort verlegt wer- den, wenn drei Fünftel aller steuerzahlenden County - Bewohner darum petitioniren. Rücksichtlich der Besteuerung hat die County- Court das Recht, „eine solche Summe au Steuern auszuschreiben, wie jährlich nothwendig ist, um die Ausgaben des County zu decken", jedoch muß die Umlegung der Steuer immer nach der Staats- Steuerschätzung geschehen und die Höhe der Steuer darf den dop- pelten Betrag der Staatssteuer nicht überschreiten. Die Richter der County-Court, welche, wenn nicht eine beson- dere Probate-Court im County vorhanden ist, auch die Verlassen- schafts-, Vormnndschasts- und Curatelsachen zu verwalten und wo sie streitig sind, darin Recht zu sprechen haben, erhalten keinen Ge-107 halt, sondern nur für die Tage, an welchen sie Geschäfte verrichten, ein Tagegeld von 2 bis 3 Dollar aus der Connty-Kasse, ihre Ar- betten werden aber vielfach dadurch erleichtert, daß sie specielle Ge- schäste auf Commissioners (z.B. Straßenbauten) oder auf einen Superintendent oder Overseer (z. S3. Beaufsichtigung des Armen- hauses u. bergt) übertragen, die diese oft zeitraubenden Geschäfte ohne andere Vergütung als etwa geringe Tagegelder für die Zeit, welche sie vom Hause entfernt seyu müssen, übernehmen. Der County-Kassirer (treasurer) und der County-Steuerschätzer (assessor), sowie der County-Einnehmer, wenn ein solcher vorhanden ist, sind dagegen stets bezahlte Beamte. Eine Unterabtheilung der Counties bilden die Townships *), welche jedoch nicht etwa selbstständige untergeordnete Gemeinden bilden, sondern nur für einzelne Angelegenheiten Bedeutung haben. Die County - Courts können die Townships - Grenzen beliebig be- stimmen und abändern, und haben davon nur dem Staatssecretair Anzeige zu machen. In jeder Township sind gesetzlich 4 Friedens- richter von den Wählern des Township zu erwählen, welche dann zwar im Township ihre Amtsstube haben müssen, aber doch im gan- zen County mit allen übrigen Friedensrichtern concurrirende Ge- richtsbarkeit haben. Im Uebrigen dienen die Townships zu Wahl-- bezirken für Staats- und County-Beamte, und hin und wieder für andere untergeordnete Angelegenheiten. Wichtiger ist die Organisation einzelner selbstständiger Gemein- den innerhalb der Counties, ohne daß dieselben jedoch darum aus dem County-Gemeindeverband austreten. Solcher Gemeinden giebt es zweierlei Arten, nämlich Städte (cities) und incorporirte *) Diese sog. Municipal Townships sind nicht zu verwechseln mit den Congressional Townships, in welche alles Congreßland getheilt ist und die stets ein rechtwinkliges Viereck von 36 Q. Meilen enthalten. Vgl. „die Vereinigten Staaten von Nordamerika im I. 1852. Kiel, 1853", S. 66 ff. Die Munici- pal Townships haben häufig ganz unregelmäßige, oft nach Flußläufen regulirte Grenzen.108 Towns (mit deutschen Marktflecken zu vergleichen). Jede Samm- lung vou Häusern wird in Missouri town genannt, denn der Aus« druck village ist wenig gebräuchlich und wird fast nur von den klei- nern alt - französischen Ortschaften gebraucht. Solche Towns nun stehen an sich in gar keinem anderen Gemeindeverband, als dem des County und etwa dem des Schnldistricts, in letzterem gewöhn- lich mit mehreren anderen kleinen Towns zusammen. Fühlt nun eine Ortschaft das Bedürfniß, Corporationsrechte zu haben, um zur Vornahme öffentlicher Verbesserungen Gemeindesteuern ausschreiben oder Anleihen machen zu können, so wendet sie sich entweder mit einer Petition an die General Assembly und bittet um die Bestäti- guug einer von ihr eingesandten Incorporations- Acte, die in der Regel wie erbeten gewährt wird , oder sie wendet sich auch nur an die County-Court mit dieser Bitte, welche sie auch gewähren kann, wenn zwei Drittel der steuerpflichtigen Einwohner der Ortschaft darum bitten. Städtische Corporationsrechte kann dagegen nur die General Assembly ertheileu. Die iucorporirten Towns erhalten zur Verwaltung der gesamm- ten Corporationsangelegenheiten nur ein Vorsteher-Collegium (Board of trustees), welches dann Local - Gesetze machen, wenn nöthig Unterbeamte anstellen kann, auch Geldstrafen erheben darf u. f. w. Die Städte haben dagegen eine sehr vollständige Organisation mit einem Mayor (Bürgermeister) und einem Stadtrath (city council), welcher letztere in den mehrsten Städten aus zwei Kollegien, einem board of aldermen und einem board of delegates besteht, in eini- gen Städten jedoch nur aus einem Collegium. Alle Mitglieder die- ser Stadtverwaltung werden von den Wählern der Stadt, die das Wahlrecht für die Mitglieder der General Assembly haben, auf kurze Zeit gewählt. Die beiden Collegien des Stadtraths üben die Localgefetzgebuug in ähnlicher Weise aus, wie die beiden Häuser der Assembly die Staatsgesetzgebung, haben aber zur Beschließuug von Anleihen und zur Auflegung von städtischen Steuern über ein ge- wisses Maß hinaus die Zustimmung der General Assembly einzuholen.109 5. Das Gerichtswesen. Die richterliche Gewalt wird in höchster Instanz von dem höchsten Gericht (Supreme Court) aus- geübt , welches aus nur drei Richtern mit zwei Gerichtsschreibern besteht und in Jefferson Eity seinen Sitz hat, aber doch auch jähr- lich eine Session in der Stadt St. Louis abhalten muß. Die Richter wurden früher vom Gouverneur auf so lange Zeit, als ih- nen nichts zur Last fiel (during good behaviour) ernannt; seit 1849 werden sie aber, wie alle übrigen Richter, vom Volke in di- recter Wahl erwählt, und zwar auf 6 Jahre, nach deren Ablauf sie aber sofort wieder wählbar sind. Diese Veränderung hat bis jetzt noch keine Unzuträglichkeiten gezeigt. Dem höchsten Gerichte ist der Attorney general als Staatsanwalt und ein besonderer Mar- schall als Gerichtsvollstrecker beigegeben. Es ist nur Appellations- und Cassations- Hos und hat außerdem eine allgemeine beanssichti- gende Controle über alle niederen Gerichte. Zunächst unter dem höchsten Gericht stehen 14 Kreis - Ge- richte (Circuit-Courts). Der Staat ist nämlich in 14 Gerichts- kreise (judicial circuits) abgetheilt und für jeden wird Ein Richter nebst einem Gerichtsschreiber aus 6 Jahre erwählt. Diese beiden Personen bilden das Kreisgericht, welches innerhalb seines Kreises keinen festen Sitz hat, sondern seinen Kreis fortwährend bereist, so daß in jedem dazu gehörigen County jährlich zwei Termine abge- halten werden. Seine Gerichtsbarkeit erstreckt sich über alle Cri- minalsächen, die.nicht besonderen Gerichten zugewiesen sind, serner ausschließlich über alle Civilsacheu, die nicht zur Cognition der Friedensrichter oder der County - Courts oder der Probate - Courts gehören, und concurrireud mit den Friedensrichtern über alle Con- tracts- und Schuldsachen zwischen 50 und 9V Doll, an Werth, und endlich über alle Berusungsfälle von Friedensgerichten und County- Courts. Auch haben die Kreisgerichte eine allgemeine Controle über alle Vormundschaft-, Curatel- und Verlassenschafts - Sachen, mögen diese nun von den County-Courts oder von besonderen Pro- bate-Courts verwaltet werden. — Jedem Kreisgericht ist ein Cir-110 cuit-Attorney beigegeben; als Gerichtsvollstrecker fungirt in jedem County der Sheriff. Unter den Kreisgerichten stehen die County-Courts, soweit sie gerichtliche Functionen haben, nämlich in Verlassenschasts-, Vor- mundschafts - und Cnratelsachen. Nach und nach ist aber in der Mehrzahl der Counties die Einrichtung getroffen, daß für diese Sachen besondere Gerichte, die sog. Probate-Courts gegründet sind, welche dann den Kreisgerichten eben so untergeordnet sind, wie es früher die County-Courts waren. Außerdem und vorzüglich stehen aber unter den Kreisgerichten die Friedensgerichte (Justices courts), die nur aus einem Friedensrichter (justice of the peace) ohne Gerichtsschreiber bestehen. Jedes Township soll 4 Friedensrichter haben, mit einziger Ausnahme des County St. Louis, welches 14 Friedensrichter hat. Sie werden von den Wählern jedes Townships auf 4 Jahre erwählt, haben aber unter sich coneurrirende Gerichts- barkeit im ganzen County, jedoch keinerlei Anctorität außerhalb ihres County. Ihre Jurisdiction erstreckt sich: 1) auf Schuld- und Con- tractsklagen bis zu einem Werthe von 90 Doll.; 2) auf kleine Ei- genthumsverletzungen (trespasses), wenn der zugefügte Schaden nicht 20 Doll, übersteigt; 3) auf Strafsachen, worauf Geldstrafen bis 90 Doll, stehen; 4) mit den Kreisgerichten coneurrirende Juris- diction haben sie in allen Schuld - und Contractsklagen von 50 bis 90 Doll, und in Bezug auf alle Eigenthumsverletzungen im Werthe zwischen 20 und 50 Doll. Außerdem haben sie als Erhalter des Friedens (conservators of the peace)*) das Recht und die Pflicht, Friedensstörer und Gesetzübertreter zu verhasten oder unter Bürg- schaft zu stellen, kleine Straffälle sogleich zu bestrafen und bei wich- tigeren nach summarischer von ihnen angestellter Voruntersuchung eine *) Conservators of the peace sind außerdem noch: der Gouverneur und die Nichter des höchsten Gerichts im ganzen Staat, alle übrigen Nichter innerhalb ihres Gerichtssprengels, die Sheriffs, Coroners und Judges der County-Courts in ihrem County irnd die Mayors und obersten Beamten (chief officers) resp. in ihren Städten und incorporirten Towns.Ill Anklage zu veranlassen. Endlich haben die Friedensrichter die sog. freiwillige Gerichtsbarkeit und die Solemnistrnng der Ehe (in Eon- cnrrenz mit allen übrigen Richtern und mit den Geistlichen), wobei ste es zu veranlassen haben, daß dem Führer des öffentlichen Pro- tocolls (Recorder), welches in jedem County gehalten werden muß, die abgeschlossenen Ehen behufs Eintragung ins Protocol! mitgetheilt werden. — Als Gerichtsvollstrecker stehen den Friedensrichtern die Constables zur Seite, welche mit ihren Gehülfen (deputy con- stables) zugleich eine niedere Polizeiverwaltung haben. Die Frie- densrichter haben keine Gehalte, sondern genießen nur Sporteln (fees) *). In obiger Darstellung sind die Grundzüge der Gerichtsver- fassung enthalten, wie sie als Regel im ganzen Lande gilt. In den volkreicheren Counties und Städten konnten indeß die wenigen Gerichte die Menge der Geschäfte nicht bewältigen und es wurden deshalb noch besondere Gerichte eingeführt, welchen meistens ge- wisse Klassen derjenigen Sachen zugewiesen sind, die nach der all- gemeinen Gerichtsverfassung den Circuit-Courts zukommen, oder welche auch mit diesen Kreisgerichten concurriren. Das Nähere hierüber werden wir unten bei der Beschreibung von St. Louis- County beibringen. Der Grundsatz der Constitution, daß jeder das Recht habe, von Geschworenen gerichtet zu werden (the right of trial by jury), ist sowohl in Criminal- als Civilsachen vollständig durchge- führt. Bei den Friedensgerichten geschieht jedoch die Zuziehung von Geschworenen nur, wenn eine der Partheien dies ausdrücklich ver- langt, und dann genügen sechs, wenn nicht die Partheien sich aus *) Die Besoldungen des Richterpersonals sind kürzlich etwas erhöht wor- den. Die Mitglieder des höchsten Gerichts haben jetzt 1800 Doll., die Rich- ter der Circuits - Courts 1250 Doll., die Kreisanwälte jeder 250 Doll. Gehali. Die Richter des loealen Gerichts für St. Louis-County sind weit besser be* soldet. Alle Gerichtsschreiber beziehen nur Sporteln, haben aber weit größere Einnahmen, als ihre Vorgesetzten, die Richter,112 noch wenigere, wie fünf oder drei Geschworene vereinigen, welches häufig geschieht. In allen Civilfällen ist das Verwerfungsrecht für jede Parthei auf drei Geschworene beschränkt und wird in Be- rufungsfällen an das höchste Gericht ein Wahrspruch der Jury un- genügend befunden, fo wird das darauf gegründete Urtheil der Un- terinstanz cafsirt und das Urtheil an 'dasselbe Untergericht zurück- verwiesen, um in einem neuen Prozeß unter Zuziehung einer ande- ren Jury die Thatsrage von Neuem festzustellen. — In Criminal- sachen ist der Straffall zuerst vor die große Jury (grand jury) zu bringen. Zu dieser, welche vierteljährlich zusammentritt, werden vom Sheriff 18 Geschworene einberufen, von welchen in jedem ein- gellten Falle 12 wirklich urtheilen. Das Verwerfungsrecht darf hier nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen ausgeübt werden, so daß nicht leicht der Fall vorkommt, daß sich nicht unter den 18 Einbe- rufenen 12 finden, welche urtheilen können. Die große Jury ent- scheidet nur darüber, ob eine Anklage begründet (a true bill) ist oder nicht. Im letztern Fall ist der Angeschuldigte von aller wei- teren Verfolgung frei; im ersteren wird er am nächsten Gerichts- termin vor das competente Criminal-Gericht gestellt. Diesem steht die sog. kleine Jury (petit jury) zur Seite, die aus 12 Geschwore- nen besteht, welche aus 36 Einberufenen ausgelost werden. Die Anzahl der Einberufenen ist hier um so viel größer als bei der grand jury, weil der Angeklagte das Verwerfungsrecht hier auch ohne Gründe anzugeben in fehr ausgedehnter Weise geltend machen kann. Bei Kapitalverbrechen kann er nämlich bis 20 der Einbe- rufenen verwerfen, während der Ankläger nur 4 verwerfen darf. Die Jury entscheidet die Thatsrage, fetzt aber auch, wo das Gesetz verschiedene Grade des Verbrechens kennt, diesen Grad fest und bestimmt die Art und die Quantität der Strafe, wenn das Gesetz alternativ verschiedene Strafen zuläßt oder in der Ansetznng des Strafmaßes einen Spielraum läßt. Sollte die Jury ihre Befug- nisse überschreiten, indem sie die Straft über das in den Gesetzen vorgeschriebene Maximum hinaus-, vder unter das Minimum hinab-113 setzt, so hat das Criminalgericht (immer nur ein einzelner Richter) die Befugniß, demungeachtet in seinem Urtheil die Strafe auf das Minimum oder auf das Maximum der gesetzlichen Vorschrift festzn- setzen, ohne daß das Verfahren wegen jenes Fehlers der Jury nichtig wird. Das Amt eines Geschworenen ist eine allgemeine Bürgerpflicht, welche im Allgemeinen ungern übernommen wird und deren Erfül- lung das Gesetz durch hohe Geldstrafen erzwingt. Nur wenige Stände, wie Aerzte, Geistliche, Richter, Anwälte, Coroner, Fähr- männer und Straßen-Aufseher, sowie jeder, der über 65 Jahre alt ist, sind gesetzlich von dem Geschworenen-Dienst' befreit. Ueber die Giltigkeit von Entschuldigungen, welche im einzelnen Falle vorge- bracht werden, hat das Gericht zu entscheiden.— Als Entschädigung erhalten alle Mitglieder einer Grand-Jnry (grand jurors) 1 Dollar täglich; die Mitglieder der kleinen Jury in manchen Counties nur 50 oder 75 Cents und beide 5 Cents für jede Meile, die sie von ihrer Wohnung nach oem Courthause zu reisen haben. 6. Die Organe der General-Regierung. DerStaat Missouri nimmt an diesen, nächst der Mitwirkung bei der Präfidenten- wähl, zu welcher er 9 Electors stellt*), durch die Sendung von zwei Senatoren und sieben Repräsentanten in den Congreß Theil. Die Congreß-Senatoren werden verfassungsmäßig von der General Assembly von Missouri in einer gemeinschaftlichen Sitzung des Se- nats und des Repräsentantenhauses auf 6 Jahre gewählt. Die Congreß-Repräsentanten werden dagegen in directer Volkswahl in 7 zu diesem Zwecke gebildeten Wahl - Districten (Congressional ■ *) Die Zahl der Electoren, welche jeder Staat zu stellen hat, ist »er- hältnißmäßig so groß wie die Zahl seiner Senatoren und Repräsentanten im Congreß. Die gesammte Zahl aller Electoren ist hiernach gegenwärtig 296, so daß also Missouri bei dieser Hauptwahl etwa '/3S der Union vertritt. New York, als der bevölkertste Staat, vertritt mit 35 Electoren beinahe ein Achtel der Union, Delaware und Florida dagegen, als die wenigst bevölkerten nur mit 3 Electoren vertreten, repräsentiren jeder nur Ys» der Union. OlShause«, d. V. St. Sr Bd. ®114 Districts) gewählt. Der erste dieser Distrikte besteht aus St. Louis- County allein, die anderen sechs, je nach der ungefähren Volkszahl aus 11, 18, 14, 14, 24 und 22 Counties. Die Amtsdauer der Congreß - Repräsentanten ist nur zwei Jahre. Augenblicklich haben die Democraten, wie überhaupt im Staate, die Majorität in der Congreßvertretung von Missouri. Die Autoritäten der General-Regieruug, welche speciell für den Staat Missouri bestehen oder innerhalb der Staatsgrenzen ihren Sitz haben, sind folgende: 1) Das Militair- Commando für das West-Depar- tement. Nach einer neuen Anordnung aus dem Kriegs-Departe- ment ist nämlich das ganze Gebiet der Vereinigten Staaten in 5 Militair-Departements getheilt, und zwar in das Ostdepartement, das Westdepartement, das von Texas, das von Neu-Mexico und das des Stillen Meeres. Das Westdepartement umfaßt das ganze Ländergebiet westlich vom Mississippi bis an die Rocky Mountains, jedoch mit Ausschluß der Theile von Texas und Neu-Mexico, welche in dieses Gebiet hineinreichen. Das Hauptquartier dieses Departe- ments ist St. Louis, wo der Commandant desselben (gegenwärtig Brevet - Generalmajor Twiggs) seinen Wohnort hat. An militairi- schen Anstalten sind übrigens innerhalb der Staatsgrenzen nur das B. St. - Arsenal zu St. Louis und der Militair - Posten Jefferson Barracks in St. Louis - County. Letzterer hat eine Besatzung von einigen Compagnien Linientruppen, die abwechselnd einige Zeit hier- her verlegt werden, um sich von den Beschwerden des Dienstes im fernen Westen zu erholen. 2) In Beziehung auf die Bundesjustiz gehört Missouri zum sten Bundes-Kreise, welcher die Staaten Kentucky, Tennessee und Missouri umfaßt. Das Bundes-Kreisgericht (U. St.-Circuit-Court) hält jährlich für Missouri eine Session in St. Louis, und ihm untergeordnet ist das 37ste Bnndes-Districts-Gericht (II. St.-District- Court), welches ganz Missouri zu seinem Sprengel hat und in Jes- serson City sitzt.115 3) Das Schatzdepartement der Vereinigten Staaten hat in St. Louis eine Assistant- oder Sub-Treasury, in welche die Ein- nahmen aus Missouri und mehreren anderen Staaten fließen und auf welche die Ausgaben der Generalregierung für denselben Bezirk angewiesen werden. Dann ist auch noch nach der neuen Einrichtung der Dampsschtffs-Jnspection durch die General-Regieruug in St. Louis ein Supervising Inspector of Steamboats für einen' District, welcher den Missouri- Fluß und den ganzen Mississippi oberhalb Baton Rouge mit seinen Nebenflüssen, ausgenommen den Ohio, begreift. 4) Ein zahlreiches Corps von Beamten der Generalregierung bilden die Postmeister. Es giebt nämlich in Missouri 662 Post- ämter, welchen ebenso viele Postmeister vorstehen. Nicht viele haben indessen einen bedeutenden Wirkungskreis und entsprechende Ein- nahmen; nur das Postamt von St. Louis ist eins vom ersten Range und trägt mindestens 4,000, unter günstigen Verhältnissen vielleicht 6,000 Doll, und noch mehr ein, weshalb auch bei jedem Präsiden- tenwechsel und bei jeder Vacanz ein Heer von Aemterjägern dasselbe zu erhaschen trachtet. Nach den abgelegeneren Counties ist die Post- besörderung natürlich-nicht häufig, doch verdient es Anerkennung, daß auch in den entferntesten und noch wenig bewohnten Gegenden Postämter sind und nach jedem bewohnten Fleck im Staate eine regelmäßige Korrespondenz unterhalten werden kann. 5) Endlich hält die General-Land-Office in Washington für die Staaten Missouri und Illinois eine Surveyor General's Office in St. Louis und 8 Land-Offices zum Verkauf von Congreßlände- reien in Missouri, welche in St. Louis, Jackson, Springfield, Clin- ton, Fayette, Plattsburg, Milan und Palmyra etablirt sind. Die ursprünglich in Missouri vorhandenen 43,169,028 Acres Congreß- land sind gegenwärtig bis auf etwa 2 Millionen Acres alle ver- messen, gehörig in Townships und Sectionen abgetheilt und zum Perkauf ausgeboten. Nach den großen Schenkungen für Eifenbah- nett und an Snmpfländereien, welche der Kongreß in den letzten Jahren an den Staat gemacht und die etwa 6 Millionen Acres 8*116 betragen, werden doch noch gegen 24 Mill. Acres übrig seyn, über welche noch nicht disponirt ist und die längs der Eisenbahnlinien für 2% Doll, und übrigens für I'/« Doll. pr. Acre verkauft wer- den. Nachdem die Eisenbahnlinien festgestellt sind, ist sehr viel öffentliches Land in der Nähe der Bahnlinien verkauft worden*), dennoch wird der Vorrath wohl noch einige Jahrzehnte unerschöpft bleiben, wenn nicht die Heimstätte-Bill, wonach jeder V. St.-Bür- ger und jeder Einwanderer 160 Acres Congreßland unentgeltlich soll bekommen können, wenn er es selbst bebauen will, im Congresse angenommen und dadurch eine plötzliche Aenderung in den Verhält- nissen dieses bisher unbebauten Landes bewirkt werden sollte. Doch erwarten wir Letzteres selbst dann nicht, wenn die Bill wirklich zum Gesetz erhoben werden sollte. 7. Die Rechtsverhältnisse der Sklaven und freien Farbigen. In Missouri sind die Rechtsverhältnisse der Sklaven nicht, wie in mehreren anderen Sklavenstaaten durch ein eigenes Ge- setz — einen sog. Black Code — geordnet, sondern es bestehen nur einzelne Gesetze, welche Vorschriften über die Einsuhr und die Frei- lassung von Sklaven, über das Verfahren mit entflohenen Sklaven und sonstige polizeiliche Anordnungen enthalten. Auch finden überall *) Obgleich das werthvollere Land innerhalb 15 Meilen von den Eism- bahnen noch nicht zum Verkauf gestellt war, so wurden doch in der Zeit vom h Juli bis zum 1. Oct. 1853 in Missouri 318,840 Acres Congreßland ver- kaust und zwar durch folgende Land-Offices: St. Louis 41,309 Acres, Jack- son, Cape Girardeau-County 16,858, Springfield, Greene-County 53,891, Clinton, Henry-County, 104,628, Fayette, Howard-County, 28,766, Plattsburg, Clinton-County, 15,035, Milan, Sullivan-County, 23,882 und Palmyra, Marion-County, 34,470 Acres. Es ist hiernach wohl anzu- nehmen, daß in den nächsten Jahren leicht l1/* Million Acres jährlich verkauft werden können. Ein rascher Uebergang des Congreßlandes in die Hände von Privatleuten ist, abgesehen von anderen, noch viel wichtigeren Rücksichten, auch für das directe Staatsinteresse von großer Bedeutung, weil dadurch das bisher als Congreßland steuerfreie Land der Staats - und County - Besteuerung mit unterworfen wird. —117 keine Bestimmungen darüber statt, auf welche Behandlung, Ernäh- rung , Bekleidung u. f. w. der Sklave Anspruch hat und wie lange höchstens seine Arbeitszeit seyn soll, welches alles z. B. in Louisiana sehr genau gesetzlich bestimmt ist. Die einzige Vorschrift, welche in dieser Beziehung in den Gesetzen von Missouri vorkommt, ist die, daß „jeder, der seinen eigenthümlichen oder gemietheten Sklaven grausam und unmenschlich peinigt, schlägt, verwundet oder sonst mißhandelt, aus den Beweis davon mit einer Gefängnißstrafe im Countygefäugniß bis zu einem Jahr, oder mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Doll, oder mit einer Gefängniß- und Geldstrafe zugleich bestraft werden soll." Wir glauben aber nicht, daß die Sklaven in Missouri deshalb schlechter daran sind, als in den Staaten, wo ausführliche Black Codes eingeführt sind, denn die Gewalt des Herrn über seine Sklaven ist nach der Natur der Sklaverei, wie sie in der Union besteht, doch uncontrolirbar, schon des allgemein geltenden Rechtssatzes wegen, daß kein Sklave gegen einen Weißen Zengniß ablegen kann. Der sklavenhaltende Missourier ist im Gan- zen nicht geneigt, seine Sklaven schlecht zu behandeln. Die elende Lage des letzteren ist die unvermeidliche Folge seiner rechtlichen — oder vielmehr rechtlosen — Stellung als eines bloßen Eigenthnms- gegenständes. Diese gestattet ihm keine anerkannte Ehe, kein Recht auf feine Kinder; sie verbietet ihm, sich ohne besondere Erlaubniß auch nur aus kurze Zeit von dem Hause, der Farm, oder der Pflanzung seines Gebieters zu entfernen und unterwirft ihn der Laune jedes, auch des unbarmherzigsten Herrn, der ihn jeden Tag von allen seinen Freunden und Bekannten trennen und weiter nach dem Süden verkaufen kann; sie macht ihm alle höhere geistige Ausbildung fast unmöglich, befugt ihn nicht einmal, Sondereigenthum zu erwerben, um sich etwa damit einst die Freiheit erkaufen zu können, und läßt ihn ebensowenig sicher, einen guten Herrn zu behalten, wenn er einen solchen hat, denn in Fällen gerichtlicher Exemtion oder bei Erbtheilungen wird er, wie alles übrige Eigenthum, dem öffent- lichen Verkaufe unterworfen. Dieser Zustand, welcher aus dem Wesen118 der Sklaverei folgt, läßt sich nur durch Aufhebung des ganzen In- stituts oder durch eine Aeuderung des ganzen Charakters derselben verbessern, nicht aber durch einzelne gesetzliche Modifikationen und polizeiliche Vorschriften. Nach den bestehenden Gesetzen ist das Einführen gewisser Skla- ven in den Staat ganz untersagt, nämlich solcher, welche in einem anderen Staat ein schweres Verbrechen begangen haben, und solcher, die gegen die Vorschriften der Vereinigte Staaten - Gesetze wider den Negerhandel in die Union eingeführt sind, und zwar bei einer Strafe von 500 Doll, für jeden Uebertretungsfall. Andere Sklaven können nur von dem auswärtigen Eigenthümer eingeführt werden, wenn er selbst in den Staat einwandert, d.h. seinen bleibenden Wohnsitz dort nehmen will, und von Einheimischen nur dann, wenn sie die auswärts gekauften Sklaven selbst gebrauchen wollen. Hier- mit ist der eigentliche Sklavenhandel von anderen Staaten nach dem Staat Missouri und das Ankaufen von, auswärtigen Sklaven, um sie wieder zu verkaufen oder zur Arbeit zu vermischen, unter- sagt. — Dem Sklaven selbst ist das Verlassen des Hauses oder der Farm seines Herrn ohne Paß, der Besitz von Waffen irgend einer Art, sowie der Ankauf oder der Verkauf von Branntewein, bei einer Strafe von 20 bis 89 Peitschenhieben untersagt; fer- ner hat jeder Auflauf, jede Versammlung (von mehr als 5 Perso- nen), jede aufrührerische Rede und jede „unverschämte oder beleibt- gende Sprache gegen weiße Personen" eine willkührlich vom Frie- densrichter festzusetzende körperliche Züchtigung zur Folge, und jeder Weiße hat das Recht, Sklaven wegen der obigen Vergehen anzu- halten und vor den Friedensrichter zu führen. Gestattet ein weißer Herr fremden Sklaven, ohne speciette Erlaubniß ihres eigenen Herrn, länger als 4 Stunden aus seiner Pflanzung oder auf seinem Grundbesitz zu bleiben, so muß er dem Herrn des fremden Skla- ven 5 Doll. Strafe bezahlen, und gestattet irgend ein Herr oder ein Plantagen - Aufseher, daß 5 Sklaven, welche nicht seine eignen119 find, versammelt sind (es sey denn beim Gottesdienst), gleichviel ob sie Erlaubniß von ihren resp. Herren haben oder nicht, so hat er außer einer Geldstrafe von 5 Doll., für jeden so betroffenen Skla- vm noch 1 Doll. * mehr an den Denuncianten zu zahlen. Nimmt eine weiße Person mit an einer solchen Versammlung Theil, so hat diese dem Denuncianten 10 Doll, zu bezahlen, und nimmt ein freier Neger oder ein Mulatte Antheil daran, so wird er mit einer körperlichen Strafe bis zu 30 Peitschenhieben belegt. Alles dies gilt natürlich nur für den Fall, wenn in der Versammlung kein Complot gemacht oder sonst etwas Verbrecherisches geschehen, denn sonst wird der Fall ein schwer zu ahndendes Criminalverbrechen. — Ein Fährmann, der einen Sklaven, ohne daß derselbe einen beson- ders dazu ertheilten Erlaubnißschein seines Herrn vorgezeigt hat, über den Mississippi setzt, muß, wenn der Sklave entläuft, den Werth desselben und allen Schaden, der dem Herrn aus dem Ent- laufen entsteht, ersetzen. Um das Entfliehen der Sklaven zu er- schweren, ist ferner gesetzlich vorgeschrieben, daß jeder Weiße das Recht hat, einen Neger oder Mulatten, der ihm als entlaufener Sklave „verdächtig" scheint, festzuhalten und vor den Friedensrichter zu führen, wo dann der farbige Mann seine Freiheit zu beweisen hat. Kann er dies nicht, so wird er als entlaufener Sklave ins Gefängniß gesteckt und eine Beschreibung seiner Person mit der Auf- fordramg an seinen Herrn sich zu melden, in den Zeitungen ver- öffentlicht. Meldet sich hieraus Niemand binnen Jahresfrist,, so wird der muthmaßliche Sklave verkauft und das Kaufgeld nach Ab- zug der Kosten „in den Staatsschatz" eingezahlt. Beweist jedoch der Eigenthümer dann noch innerhalb 5 Jahren vom Verkaufstage an sein Eigenthum an den Sklaven, so wird ihm der eingezahlte Geldbetrag zurückgegeben. ■— Wer einen entlaufenen Sklaven ein- fängt, erhält, wenn dies außerhalb des Staats geschah, eine Be- lohnnng oder ein Fanggeld von 100 Doll, für einen Erwachsenen und die Halste für einen Unerwachsenen; geschah dies innerhalb der Staatsgrenze, so erhält er, je nach der größeren oder geringe-120 tett Entfernung vom Wohnorte des Herrn, wo die Ergreifung ge- schah, eine niedriger gestellte Geldsumme. Die Freilassung seiner Sklaven durch testamentarische Bestim- mutig oder durch eine besonders ausgefertigte Urkunde steht jedem Herrn frei, insofern dies nicht zum Nachtheil früherer Gläubiger geschieht, denn auch der emancipate Sflave haftet noch für die Schulden seines Herrn, welche älter sind als der Act der Frei- lassung. Im Fall der Freilassung ist der Herr aber in folgenden Fällen verbunden, für den Unterhalt des Freigelassenen Sicherheit zu stellen: 1) wenn dieser nach Ansicht des Kreis - Gerichts nicht körperlich oder geistig gesund ist, 2) wenn er über 45 Jahre alt ist, 3) wenn der männliche Sklave unter 20, der weibliche un- ter 18 Jahre alt ist. Außerdem hastet der Freilasser noch für die von seinem Freigelassenen (auch den im Alter zwischen 20 und 45 Jahren) zu zahlenden Steuern und Abgaben, wenn dieser sie selbst nicht bezahlt und sie aus dessen Vermögen nicht beizutreiben sind. Ein Gesetz, welches verbietet, einen Sklaven lesen oder schrei- ben zu lehren, besteht hier nicht, wie in mehreren anderen Skla- venstaaten, wo die überwiegende Menge der Sklaven die Lage der weißen Bevölkerung gefährlicher erscheinen läßt. Aber ausdrücklich ist festgesetzt, daß derjenige, „welcher etwas spricht, schreibt oder drucken läßt, was die directe Tendenz hat (tending directly), einen Sklaven oder eine freie farbige Person zum Aufstande zu verleiten", mit 2 bis 5jähriger Zuchthausstrafe belegt werden und daß wer irgend etwas vornimmt, um einen Ausstand der Sklaven zu unter- stützen oder dieselben mit Waffen versieht, zum Tode verurtheilt werden soll. Die von Staatswegen über Sklaven und häufig auch über ^reie Farbige zu verhängenden Strafen wegen Verbrechen bestehen, außer der Todesstrafe in den schwersten Fällen, fast immer in Schlä- gen, da Gefäugnißstrafe, wenigstens bei den Sklaven, für nicht anwendbar gehalten wird, weil dem Herrn daraus ein großer Nach- theil erwachsen würde. In einzelnen Fällen sind aber auch noch121 grausame, verstümmelnde Sttafen beibehalten, wie die Castration bei der Nothzucht oder einem Nothznchts-Versuch an einer Weißen. Weiße Personen, die bei einem solchen Verbrechen Gehülfen seyn sollten', sind zu einer öjährigeu Zuchthausstrafe zu verurtheilen. Die freien Neger und die freien Mulatten stehen in rechtlicher Beziehung ganz- gleich. Als Mulatten gelten gesetzlich alle diejenigen, unter deren Eltern oder Großeltern einer oder mehrere Neger waren, also jeder, der ein Viertel oder mehr Neger-- Mut hat. Wer also nur in dritter directer Linie von einem Neger abstammt, wird nicht mehr für einen Farbigen, sondern für einen Weißen angesehen, wenn auch in der That kein Zweifel darüber obwaltet, daß z.B. seine Urgroßmutter eine Negerin war. In die- ser Beziehung sind andre Sklavenstaaten weit strenger. Dagegen sind die Rechte, dieser Klasse hier wohl eben so beschränkt, wie ir- gendwo in der Union. Freie Farbige können niemals volles Bür- gerrecht erwerben; sie haben weder im Staat noch in der Gemeinde Stimmrecht und können noch viel weniger zu irgend einem Amte gewählt werden. Sie dürfen ferner, ohne eine besondere Licenz dazu erhalten zu haben, keine Waffen tragen. Wenn einer von ihnen mit einer Waffe betroffen wird, hat jeder Weiße das Recht, sich dessen Licenz vorzeigen zu lassen und wenn er dieselbe nicht vor- weisen kann, ihn vor einen Friedensrichter zu führen, der die Waffe zum Vortheil der Person, welche den Gesetzübertreter vor- geführt hat, confiscirt. Ja es darf überhaupt kein freier Farbiger im Staate wohn en, ohne eine eigene Staats - Licenz dazu gelöst zu haben. Diese darf jedoch den im Staate freigeborenen oder emancipirten nicht abgeschlagen werden, so wenig wie solchen, die eine Bescheinigung beibringen, daß sie m einem anderen der Ver- einigten Staaten das Bürgerrecht haben und daneben für ihre gute Aufführung einen oder zwei Bürgen stellen. Diese Licenz, welche 50 Cents kostet, muß der Farbige beim County-Clerk vorzeigen und regi- striren lassen, wenn er vou einem County!in ein anderes ziehen will; dafür hat er dann wieder eine kleine Sportel zu bezahlen. Fremde122 freie Neger und Mulatten, die nicht Bürger anderer Staaten der Union stnd, in das Land zu bringen, ist Schiffern und Anderen bei ziemlich hohen Geldstrafen verboten, und der gesetzwidrig ins Land gekommene freie Farbige selbst wird ebenfalls zu einer Geldstrafe und zur Räumung des Staatsgebietes verurtheilt. Kann er die Strafe nicht bezahlen, so wird er entweder auf so lange Zeit ver- miethet, bis er Strafe und Gerichts- und andere Kosten abverdient hat, oder er erhält bis 20 Peitschenhiebe und wird dann über die Grenze transportirt. Alle freien Farbigen, die ein Recht auf den Aufenthalt im Staat haben, stehen in ihrem jugendlichen Alter (vom 7ten bis zum 2Isten Jahre) unter einer Art Aufsicht der County-Courts, welche dafür zu sorgen haben, daß sie als Lehrlinge oder als Diener untergebracht werden, doch darf nach den Gesetzen kein Farbiger in einer Werkstätte placirt werden, wo auch Weiße als Lehrlinge sind. Durch diese letzte Clause! sind sie tatsächlich von den meisten Hand- werken ausgeschlossen. Die einträglichsten Geschäfte, welche ihnen in Missouri gelassen sind, sind wohl das Halten von Karrenfuhrwerk und das Halten von Barbierstuben, Geschäfte, in welchen sie mit Weißen — namentlich mit Deutschen — eoncurriren und worin sie es bisweilen zu einigem Wohlstande bringen. 13. Das Zeitungswesen. Schließlich wollen wir hier noch das Zeitungswesen erwähnen, welches sowohl in Bezug auf die Volksbildung im Allgemeinen, als vorzüglich in politischer Beziehung von sehr großem Einflüsse ist. Die politische Presse ist fast gleichmäßig zwischen den beiden Haupt- partheien, den Whigs und den Democraten vertheilt; letztere spal- ten sich aber hier wieder in zwei Fractionen, die Benton- und die Anti-Benton-Parthei, welche sich fast schroffer gegenüberstehen, als die Whigs und Democraten. Die Spaltung der Democraten be- ruht zum Theil, wie schon der Name andeutet , auf Persönlichkeiten, doch befaßt die Anti-Benton- Parthei offenbar die conservativeren123 Elemente der demokratischen Parthei, während die Benton - Parthei sich dem Frecsoilismns annähert, ohne es zu wagen, ganz offen mit ihren Ansichten hervorzutreten. Thomas H. Ben ton, das Haupt der Parthei, war 30 Jahre Senator für Missouri im Congreß, wurde dann aber 1852 von der General Assembly von Missouri nicht wiedergewählt, vorzüglich weil er sich in Bezug auf die Skla- Venfrage den Instructionen der Legislatur (den sog. Jackson-Reso- utions) nicht gefügt hatte. Er wurde daraus aber bei der nächsten Volkswahl in St. Louis zum Repräsentanten im Congreß gewählt, in welcher Stellung er jetzt wieder der Aufhebung des Missouri- Kompromisses und der von Douglas eingebrachten Nebraska- und Kansas-Bill opponirt, welche die Einführung der Sklaverei in jenen beiden neu zu organisirenden Territorien freigeben will. Die Anti- .Benton-Parthei weicht in ihren Grundsätzen und Bestrebungen in der That wenig von der Whig-Parthei ab, aber die geschichtliche Ausbildung des Partheiwesens und vielfache persönliche Interessen verhindern eine Vereinigung beider, welche indeß aller Wahrschein- lichkeit nach doch erfolgen wird, sobald die Fortschritts- und Sklaverei- feindliche Parthei ein entschiedenes Uebergewicht gewinnen sollte. Die Zeitungs-Statistik des Census von 1850 ergab, daß in Missouri 74 Zeitungen und Journale erschienen, welche zusammen 80,000 Exemplare ausgaben (d. h. Abonnenten hatten), was jähr- lich 4,675,680 Bogen ausmachte. Von den politischen Zeitungen waren 17 democratisch und 16 whiggistisch; 41 waren neutral oder gaben sich mit Politik gar nicht ab. Nur 7 Blätter erschienen täglich (alle in St. Louis), 3 dreimal wöchentlich, 3 halbwöchentlich, 51 wö- chentlich und 7 monatlich. Fast jede Stadt und einzelne incorporirte Towns und Hauptörter von Counties haben 1, zuweilen auch 2 Wochen- blätter. Die monatlichen Journale sind theils wissenschaftlich (wie größtenteils das ,, Western Journal"), theils gewerblich (wie der „Valley Farmer"), die meisten aber religiösen Inhalts und im Sinne einzelner Secten herausgegeben. Es mögen sich die. Zeitungen seit 1850 um etwas vermehrt124 und etwas an Absatz zugenommen haben, jedoch ist diese Veränderung nicht sehr bedeutend und im Ganzen sind sich die Verhältnisse gleich geblieben. II. Topographie. Die nachfolgende specielle Beschreibung des Staats umfaßt die gegenwärtigen 104 Counties in folgender Ordnung : 1. Das County St. Louis, mit 540 QM. und 123,853 Ein- wohnern. 2. Die Counties längs des Mississippi-Ufers nördlich vom Mis- fouri, 7 Counties mit 3,679 QM. und 66,696 Einw. 3. Das übrige Nord-Missouri mit Ausnahme von Platte-Coun- try, 30 Counties mit 17,250 QM. und 181,103 Einw. 4. Die sog. Platte Country, 6 Counties mit 2,886 QM. und 48,394 Einw. 5. Das Land zwischen dem Missouri und dem Osage, 13 Couu- ties mit 8,422 QM. und 97,382 Einw. 6. Die Mineral-Region, 37 Counties mit 28,657 QM. und 168,705 Einw. 7. Die Snmpfregion, 10 Counties mit 5,657 QM. und 37,758 Einw. Es giebt keine amtliche Vermessung der einzelnen Counties. Die Angabe des Areals beruht daher theils auf nicht ganz zuverlässigen Messungen, theils auf Schätzungen. Wenn aber die obigen Ziffern der Quadratmeilen nur die Summe von 67,091 QM. ergeben, wäh- rend doch das Areal des ganzen Staates 67,380 QM. enthält, so erklärt .sich diese bedeutende Differenz daraus, daß in der letzten Zahl die Hälfte der Breite der Grenzflüsse (des Mississippi im Osten und des Missouri im Westen) mit berechnet ist, bei der Berechnung125 des Areals der Grenz-Counties dagegen unberücksichtigt geblieben ist. — Die Einwohnerzahl ist in der nachfolgenden Beschreibung durchgehends nach der Staatszählung von 1852 angegeben; die Angabe der Zahl der Farmen u. f. w. beruht dagegen auf dem Ver- einigte-Staaten-Census von 1850. I. Das County St. Louis. Diese Landschaft, welche östlich vom Mississippi, nördlich und nordwestlich vom Missouri und südlich vom Maramee umflossen ist, hat eine so günstige Lage für Handel und Verkehr, daß die Haupt- stadt für den Handel des mittleren und oberen Mississippi nirgends zweckmäßiger angelegt werden konnte, als hier. Durch den Auf- . schwnng, den diese Stadt, St. Louis, vorzüglich in den letzten zwanzig Jahren genommen hat, ist das County St. Louis zu einer solchen Wichtigkeit gelangt, daß es trotz seines kleinen Umsangs in allen höheren Beziehungen dem vierten, wenn nicht dem dritten Theile des ganzen Staates gleichmachten ist. Abgesehen von den schon genannten Flüssen wird das County noch von einigen kleinen Flüßchen bewässert, unter welchen der River Des Peres und der Gravois-Creek, welche unterhalb des Städt- chens Carondelet vereinigt in den Mississippi fallen, ferner der Gingras- Creek, welches oberhalb St. Louis ebenfalls in den Mississippi und endlich der Bonhomme-Creek, der in den Missouri sich ergießt, zu nennen sind. Im nördlichen Theile des County liegen auch zwei Seen, der Ervve-Coeur- und der Spanish Lake, welche beide eine romantische Umgebung haben. Von Osten nach Westen ist die Land- schast von einer 4 bis 500 Fuß hohen Hügelreihe durchzogen, welche die. Wasserscheide zwischen dem Missouri und dem Maramee und River Des Peres bildet; aber auch im Uebrigen ist das Land fast überall hügelig. Der Boden ist von derselben Art wie überall in der Steinkohlen-Region, namentlich wie in der von Illinois, zu welcher St. Louis-County seinem geologischen Charakter nach ge- hört. Waldgrund und Prairie wechseln mit einander ab und beide126 sind im Ganzen fruchtbar, nur ist der Rücken der erwähnten Hügel- reihe theilweise mager und steinig und eignet fid), deshalb nicht für den Getreidebau. Steinkohlen werden am Missouri bei La Char- bonniere und in den Hügeln etwas westlich von St. Louis in Menge gegraben. Zwar sind sie nicht von besonderer Qualität, dennoch aber haben sie in ihrer günstigen Lage, in unmittelbarer Nähe einer großen Stadt, einen bedeutenden Werth. Erze sind nirgends im County in erheblicher Menge vorhanden, doch gräbt man hin und wieder etwas Ocker. Im I.1850 hatte das County: 1,294 Farmen, 13,430 Wohn- häuser und 1,409 Manufacture» und Fabriken, die einen Ertrag von mindestens 500 Doll, lieferten. Die Einwohnerzahl betrug 1852: Weiße 118,443, freie Farbige 1,341, Sklaven 4,069; im Ganzen 123,853 Einw., von welchen außerhalb der Stadt St. Louis 29,034 wohnten. Es kann wohl keinen Zweifel leiden, daß die Be- völkerung gegenwärtig wenigstens 140,000 beträgt. Das County ist in 6 Townships getheilt, nämlich St. Louis-, Carondelet-, St. Ferdinand-, Central-, Bonhomme- und Maramec- Township, die mit Ausnahme von St. Louis-Township jede 4 Frie- densrichter wählen. Das ganze County, als die eigentliche politi- sche Gemeinde, wird von einer Connty-Court verwaltet, welche aus 3 sog. Judges oder Justices besteht, von welchen einer in der Stadt St. Louis- wohnen muß. An außerordentlichen (localen) Ge- richten hat dies County: ein Verlassenschafts- und Vormnndschasts- gericht (Probate-court), dem Ein Richter, der nur Sporteln bezieht, vorsteht; serner ein Civilgericht (Court of common pleas), ein Cri- minalgericht (Criminal Court), und eine Land-Court, welche die Ge- richtsbarkeit über alle, hier sehr zahlreichen Processe über den Be- sitztitel und das Eigenthum von Land und städtischem Grundbesitz hat. Die Geschäfte der drei letzten Gerichte, welche übrigens auch nur von Einzelrichtern gebildet werden, deren jeder 3000 Doll. Gehalt haben, standen ursprünglich der Circuit-Court zu, welche auch noch fortbesteht und mit der Court of common pleas concur-127 rirende Gerichtsbarkeit hat. Außerdem besteht für St. Louis-County noch eine sog. Land-Commissioner's Court, welche immer in Session seyn soll und darauf berechnet ist, nicht sehr wichtige Processe (Schuldsachen bis 150 Doll, an Werth, ferner Entschädignngskla- gen, Jnjnriensachen u. s. w.) schleunig abzumachen, die aber eine wunderliche Stellung hat, indem sie einestheils mit den Friedens- gerichten concurrirt, anderentheils als Instanz über ihnen steht. Von allen diesen exceptionellen Gerichten in St. Louis - County geht der Jnstanzenzng unmittelbar an das höchste Gericht. Unter allen diesen genannten Gerichten stehen die 12 Friedensrichter der Stadt St. Louis, 2 in dem Township St. Louis außerhalb der Stadt und die 4 in jedem der übrigen Townships. An steuerbarem Eigenthum war in diesem County 1853 nach der amtlichen, jedenfalls zu niedrigen Schätzung vorhanden: an Land, 348,736 Acres, Werth Doll. 9,747,246 - Bauplätzen (bebaut und unbebaut), in den Städten, 19,995, Werth 29,652,691 - Geld und Geldwerth repräsentirenden Papieren 1,623,340 - Mobilien 483,542 - Maschinen 334,205 - Druckerpressen und Typen 38,000 - in inländischen Produkten angelegtem Kapital 359,022 - Kapital der Versichrungs-Compagnien n. f. w. 1,200,000 - Dampfbooten 264,300 3,602 Sklaven*) 922,899 7,988 Pferde 318,749 8,070 Stück Vieh 91,327 1,278 Luxus-Fuhrwerke _44,768 Doll. 45,080,089 *) Hieraus ergiebt sich, daß die Zahl der Sklaven iit St. Louis -- County seit der Zählung von 1852 um 467 abgenommen hatte. — Der durchschnitt liche Werth der hiesigen Sklaven ist also 256 Doll. —128 Doll. 45,080,089 3,115 Uhren 192,886 an Bibliotheken 13,220 Zusammen ein Werth von Doll. 45,286,195 Hiervon betrugen die Connty-Abgaben im Jahre 1853: an ordentlicher County-Stener, | pr. Ct. des Werthes Doll. 113,580 - Zuschlagssteuer von Pr.Ct. 22,716 - County-Poll-tax ä 37| Cents pr. Kopf 4,284 - Landstraßensteuer der Bewohner außerhalb der Stadt, TV ,10,926 - County-Licenzen circa 57,024 und an sonstigen Steuern sollten eingehen: an reinem Ueberschuß der Chaussee-Einnahme 4,730 - vermischten und zufälligen Einnahmen 16,290 so daß dieGesammt - Einnahme berechnet war auf Doll. 229,550 Bei diesen ansehnlichen Einnahmen hat das County aber auch eine beträchtliche Schuld, deren Zinsen einen nicht unbedeutenden Theil der Einkünste absorbiren. Es betrug nämlich schon am 1. Mai 1852: die ältere Schuld Doll. 460,000 die neuere Schuld für Eisenbahn- und Bohlenstraßen- Zeichnungen 1,489,000 zusammen': Doll. 1,949,000 und seitdem sind noch mehrere 100,000 Doll, hinzugekommen. — Der Ueberschuß der Einnahmen wird hauptsächlich zur Vergrößerung und Verschönerung des Court-Hauses in St. Louis und zur Her- stellung guter Landstraßen verwandt. Das County hat ein gutes Landstraßen-System jetzt schon fast ganz ausgeführt, so daß sehr bald nach allen Richtungen hin bis an die County - Grenzen theils gute macadamisirte Wege, theils Holzbohlen-Straßen führen werden. Der Hauptort des County, St. Louis, seit 1822 als Stadt incorporirt, liegt unter 380 37' 28" it. Br. und 90° 15' 16" w. L. am westlichen User ldes Mississippi an einer sanft ansteigen- den Bluff und nur zu einem sehr geringen Theil und hier nur bei129 außerordentlich hohen Fluchen der Überschwemmung ausgesetzt. Die Stadt liegt fast im Mittelpunkt des Mississtppi-Thals, 1317 Mei- len von der Mündung des Stroms und 732 Meilen von den St. Anthony-Fällen, bis wohin der Mississippi ununterbrochen schiffbar ist. Von Cincinnati ist sie zu Wasser 709 Meilen, von Council Bluffs aus dem Missouri 685 Meilen entfernt. Nach New-Orleans ist St. Louis der erste Hasen und Handelsplatz am Mississippi und an Einwohnerzahl und Reichthum ist es die dritte Stadt im Mis- sissippi-Thal,'indem es nur New-Orleans und Cincinnati nachsteht. St. Louis wurde 1764 noch unter französischer Herrschaft von Pierre Ligueste Laclede gegründet, welcher den neuen Ort zum Sitz der „Louisiana Pelz-Compagnie" machte. Da das Land östlich vom Mississippi im Pariser Frieden (1764) an England abgetreten wurde, so veranlaßte dies die Auswanderung vieler französischer Familien aus Illinois nach der westlichen Seite des Missouri; dieser Umstand gab St. Louis, damals einem kleinem Dorfe, einen großen Theil seiner ersten Bewohner. Erst 1770 ging Ober-Louisiana und damit St. Louis, obwohl schon 1762 an Spanien abgetreten, tatsächlich in die Hände der spanischen Regierung über; es blühte unter dieser Regierung nicht sehr auf, da der Pelzhandel fast der einzige Ge- schäftszweig blieb. Dasselbe war noch mehrere Jahre der Fall, nachdem das Land 1803 an die Vereinigten Staaten abgetreten war. 1804 bestand noch die ganze Bevölkerung des Orts mit Aus- nähme zweier amerikanischer Familien aus Franzosen und Spaniern; 1808 betrug die Einwohnerzähl erst 1400 Personen, worunter ge- gen 400 Farbige und 1815 war sie nicht größer als 2,000. Seit dieser Zeit stieg aber der Wohlstand und die Bevölkerung rascher und zwar in folgenden Verhältnissen: ^ ^ 1820 Einw.-Zahl 4,123; Werth d. steuerb. Eigeuth. ? 1830 - 6,694 - - - - c. 2,000,000 1840 - 16,649*) - - - - 8,682,506 *) Das Resultat dieser Zählung war anerkanntermaßen sehr fehlerhast, und LlShausen, d. V. St. Sr Bd. ®130 Doll. 1850 Einw.-Zahl 77,465; Werth d. steuerb. Eigenth. 29,676,649 1851 ? - - - - 34,433,529 1852 . 94,819 - - - 38,281,668 1853 - ? - - - - 39,397,186*). Von den 94,819 Einwohnern, welche die Zählung von 1852 ergab, sind 92,042 Weiße und zwar 51,251 männlichen und 40,791 weib- lichen Geschlechts. Es blieben also für die freie farbige und die Sklaven-Bevölkerung in der Stadt nur 2,777 Köpfe, unter welchen etwa 1000 freie Farbige seyn mögen, so daß nur etwa 1770 ©fla* ven in St. Louis waren, d.i. nicht einmal 2 pr.Ct. der Bevöl- Völkerung. Gegenwärtig ist die Gesammt-Bevölkerung der Stadt sicher über 100,000 und der Werth des steuerbaren Cigenthums (nach der hier üblichen zu niedrigen Schätzung) gewiß 42 Millionen Dollars. Die Bevölkerung ist also gegenwärtig 15mal, und der Reichthum 20mal größer als 1833. Nimmt Bevölkerung und Wohlstand nur auf ähnliche Weise zu, wie in den letzten 4 Jahren, so wird St. Louis 1860 wenigstens 140,000 Einwohner und 60 Millionen Dollars an Steuerwerth haben. Die größten Unglücksfälle, welche die Stadt erfahren hat, wa- ren: die Handelskrisis von 1837, welche dem Handelsstande und folgeweise der ganzen Bevölkerung ungeheure Verluste zuzog; die Cholera, welche im 1.1849 besonders wuthete und in etwa 6 Mo- naten 4,800 Einwohner hinraffte**), und endlich die große Feuers- Brunst, die in demselben Jahre (17. Mai 1849) ungefähr 400 die Zahl ist bei Weitem zu gering; es wird behauptet, daß wenigstens 28,000 Einwohner vorhanden gewesen seien. *) Diese städtische Schätzung ist von anderen Beamten vorgenommen, als die County-Schätzung, und beide Schätzungen weichen bedeutend von einan- der ab, denn das County-Eigenthum außerhalb der Stadt ist jedenfalls größer als 45,4ä2/571 Dolt. weniger obige 39,397,186 Doll. Kundige schätzen das EiMihum auf dem Lande von St. Louis-County auf 14 Millionen Dollar. — **) In einer Woche im Juli 1849 starben 888 Menschen, von welchen 669 an der Cholera; in dem ganzen Jahre starben überhaupt 8603 Menschen.Häuser mit reichen Waarenvorräthen und 23 Dampfschiffe mit -ihren Ladungen vernichtete. Der gesammte Schaden, den dieser Brand verursachte, wird ans 2,750,000 Doll, angegeben. Der Gesundheitszustand der Stadt ist seit dem Aushören der Cholera, welche 1851 noch einmal wieder erschien, sehr günstig.ge* wesen. Im Jahre 1852 starben 4,810, im Jahre 1853 nur 3,859 Menschen, also noch nicht 4 pr.Ct., ein für eine große Stadt W- wlß außerordentlich günstiges Verhältniß. Unter der Bevölkerung von 1850 waren nach dem Vereinigte- Staaten - Census 37,051 eingeborene Amerikaner, 23,774 geborene Deutsche, 11,257 Jrländer, 2,933 Engländer und 2,450 aus an- deren fremden Ländern, hauptsächlich wohl Franzosen und Schweizer. Gegenwärtig wird die Zahl der Deutschen über 30,000 betragen, wie auch die Zahl der übrigen geborenen Ausländer, namentlich Her Jrländer, verhältnißmäßig gewachsen sein muß. Die erste Ward (der südlichste Stadttheil) wird fast ausschließlich von Dent- Men bewohnt; die Zählung von 1852 ergab in dieser Ward 13,709 Einwohner, welche bestanden in 12/058 Deutschen (einschließlich 30,0 Böhmen), 1533 Amerikanern, Creolen, Franzosen und Jrländern, 64 freien Farbigen und 54 Sklaven. Auch in der zweiten und sechsten Ward stnd viele Deutsche; -zerstreut wohnen -sie in der gan- zeit StM. Die Deutsche Gesellschaft zur Unterstützung deutscher 'Einwanderer, .der-Sängerbund, die Vereine freier Männer, einige freiwillige Militair - Compagnien n. s. w. sind sociale Vereinigungs- puncte -unter ihnen. 'Die Zahl-der Häuser betrug 1850.: 966,2; jetzt beträgt sie -etwa 12,550. Die Zahl der Straßen, -von welchen einzelne 4 und 5 Meilen -lang sind., ist 175 und 53 Meilen Straße sind gepfla- stert odermacadamisirt, 100 Meilen Straße sind mit gepflasterten Trottoirs versehen. Dennoch.befinden sich nicht wenige Straßen noch in einem elenden .Zustande, -ein Uebel, welches durch 'den kalkigen -Boden -vermehrt -wird, welcher bei -Regenwetter einen ent- OWchm -Schmutz bei -trockener Witterung einen -««aWMhWN 9*132 Staub erzeugt. An größeren öffentlichen Plätzen fehlt es in der älteren Stadt, dagegen erstreckt sich die schöne breite Hasenlandung 43/* Meilen weit längs des Mississippi und wird gut unterhalten und noch stets erweitert. Unter den öffentlichen Gebäuden sind: das V. St.-Arsenal; ein V. St.-Marine-Hospital vor der Stadt; das Courthaus des County, ein großes und schönes, noch nicht ganz vollendetes Gebäude; die Bank; ein State-Tobacco-Warehouse, in welchem der im Staate gebaute Taback gelagert und von Staats- wegen inspicirt und nach seiner Güte markirt wird; semer wenig- stens 50 Kirchen (worunter 12 katholische, 12 methodistische, 8 presbyteriauische, 5 episcopate, 5 lutherische, 2 andere evangelische, 2 baptistische, 2 unitarische; auch 1 Synagoge); 12 große öffent- liche Schulhäuser mit 26 Schulen und ungefähr 4000 Schulkindern beiderlei Geschlechts (außerdem giebt es noch 24 Secten- und andere Privatschulen mit etwa 3,700 Schülern); die Gebäude der beiden Universitäten; ein Stadt-Hospital und das katholische St. Louis« Hospital; eine Blindenanstalt; eine Versorgungsanstalt für Ver- lassene (Home of the Friendlers) vor der Stadt; die Mercantile Library , ettte Bibliothek von 13—14,000 Bänden in einem schönen neuen Gebäude, welches auch zu wissenschaftlichen Vorlesungen, Concerten n. s. w. benutzt wird; 3 Schauspielhäuser; 10 Markt- häuser, welche Compagnien Freiwilliger gehören, die die Löschwerk- zeuge größtenteils selbst anschaffen und unterhalten und halb mi- litairisch organisirt sind. Endlich sind die Wasserwerke (zur Ver- sorgung der Stadt mit Trinkwasser) und die Gaswerke zur Be- leuchtung der Stadt beachtungswerth. — An Zeitungen und Journalen erscheinen in St. Louis: englische: 5 tägliche, 10 wöchentliche und 2 monatlichedeutsche: 3 tägliche und 3 wöchent- liche ; französische: 1 wöchentliche. Die meisten der politischen Blätter sind democratische, aber das größte und dasjenige, welches die größte Circulation hat, ist ein Whig-Blatt, der „Republican". Die eigentliche Lebensquelle der Stadt ist der Handel. Die Products, welche hier jährlich umgesetzt werden, schätzen Kundige133 auf einen Werth von nahe an 100,000,000 Doll. Die Haupt- artikel inländischer Production, welche 1853 an die Stadt gebracht wurden — worunter indessen das, was zu Lande eingeführt wurde, lange nicht vollständig enthalten ist — bestanden in Folgendem: 12) Roggen: 14,747 Säcke. 13) ^Schweinefleisch: 78,334 Fässer und Drittel (letztere — 42 Gallonen). 14) Schweineschmalz: 35,168Fäs« ser und Drittel und 16,889 Tönnchen. 15) Taback: 10,102 Oxhost und 10,528 Kisten. 16) Weizen : 2,080,845 Bushel u. Weizenmehl: 200,203 Fässer (ä 196 $1) 17) Welschkorn: 459,192 Säcke. 18) Wolle: 2,152 Säcke. 1) Blei: 442,218 pigs (ä 70 $f.) 2) Sranitteweiit (Whisky): 51,207 Fässer. 3) Buffalo-Robes: 10,924Packen. 4) Butter: 9,324 Gebinde. 5) Gerste und Malz: 62,885 Säcke. 6) Haser: 464,062 Säcke. 7) Hanf: 63,350 Ballen. Tauwerk: 58,849 - Sackleinen: 2,326 Stück. 8) Harz, Pech und Theer: 12,048 Fässer. 9) Häute: 101,440 Stück. 10) Käse: 27,246 Kisten. 11) Obst, getrocknet: 26,149 Säcke und do.: 11,359 Fässer. An allen landwirtschaftlichen Prodncten sind im letzten Jahre sowohl von den Landleuten , als von Kaufleuten, Schiffern u. s. w. große Profite gemacht, da die Preise ungewöhnlich hoch waren und bis zu' Ende des Jahres fortwährend im Preise stiegen. Ferner wurde an von auswärts bezogenen Maaren (zum inneren Eonsum) verkauft: für c. 7,000,000 Doll. Manufacturwaaren (durch 20 Großhandlungen), für 1,500,000 Doll. Eisenwaaren, für c. 10,000,000 sog. Grosseriewaaren — Zucker, Kaffee, Thee, Ge- würze». s. w. — (durch mehr als 30 Großhandlungen). An Bauholz wurde eingeführt: 36 Millionen Fuß Bretter, 30'/- Millionen Dach- Schindeln, 7 Millionen Fuß Latten und 22,748 Cedern - Pfosten. Außerdem wurden von den Sägemühlen und Holzhändlern der Stadt134 noch angekauft: circa 30 Millionen Fuß Baumstämme (meistens vom oberen Mississippi), woraus u. A. geschnitten wurden: 23 Mil- Konen Fuß Bretter und 8 Millionen Fuß Latten. Endlich wurden 44,280 Faden Brennholz zu Schiff unmittelbar an die Stadt ge- bracht. — Die Steinkohlen-Einfuhr überstieg 3 Millionen Bushel (it 2150«/,00 Knbikzoll). Obgleich St. Louis seit 1847 ein Einfuhr-Hasen (Port of de- livery) ist *), in welchem aus dem Auslande eingeführte Waaren di- rsct versteuert werden können, so ist bis jetzt diese directe Einsuhr doch nicht so bedeutend, wie sie sein könnte und ohne Zweifel bald werden wird. Es wurden nämlich im I. 1853 an dem Zoll unter- worfenen Waaren eingeführt und hier am Platze verzollt für Doll. 917,275 ferner wurden eingeführt und der Zoll dafür cre- ditirt für - 519,705 so daß die Total-Einfuhr versteuerbarer Waaren betrug für Doll. 1,436,980 Von den erstgenannten versteuerten Waaren kamen aus England für Doll. 487,750, welche an Zoll einbrachten Doll. 134,966 Frankreich 47,855, 38,616 Deutschland und Holland 79,500, 23,670 Spanien und einigen sei- iter Kolonien 96,248, 29,054 Matanzas und Manila 78,985, 23,695 Pernambuco und Bahia 124,606, 37,382 verschiedenen.Platzen 2,329, 1,877 Doll. 289,260 Die creditirten Zölle betrugen zusammen » 168,386 so daß der gestimmte Zoll für die Einfuhr i )es ganzen Jahres betrug: Doll. 457,646 betrug für Doll. 1,436,980 Von den erstgenannten versteuerten Waaren kamen *) Solcher Ports of delivery giebt es außer New-Orleans im Mississippi- Thale nur acht, nämlich Pittsburgh, Wheeling, Cincinnati, St. Louis, Nash- ville, Louisville, Natchez und feit diesem Jahr auch Qnincy in Illinois. *) Solcher Ports of delivery giebt es außer New-Orleans im Mississippi- Thale nur acht, nämlich Pittsburgh, Wheeling, Cincinnati, St. Louis, Nash- ville, Louisville, Natchez und feit diesem Jahr auch Qnincy in Illinois.las So gering diese Zolleinnahme noch ist, so ist sie doch bedeutend im Stögen , wie folgende Vergleichnng zeigt, Die Zolleinnahme yon St, Lyuis, abgesehen von den Erediten, betrug nämlich: Daß die Baar-Einnahme 1853 nur 289,260 Doll, betrug, ist le- diglich dem Umstände zuzuschreiben, daß viele Waaren, namentlich Zucker, durch früh eingetretenen Frost auf dem Flusse zurückgehalten wurden; sonst würde die effective Zolleinnahme gewiß 400,000 Doll, betragen haben. Der Einfuhrhandel von England hat vorzüglich zum Gegen- stande: Eisenbahnschienen, Guß-- und Schmiede-Eisenwaaren, Zinn« waaren, Porzellan, Fayence- und Glaswaaren*); der von Frank- reich, hauptsächlich Branntewein und Wein; der von Deutschland und Holland Mode- und Galanteriewaaren, feines Leder, Spiel-- zeug und vielerlei kleine Artikel; der aus Manila, Matanzas, Ba-> hia und Pernambnco fast ausschließlich Zucker und Molasses. Der Umfang der Schifffahrt steht mit dem Handel von St. Louis natürlich im Verhältniß, da der Handel bisher fast aus- schließlich auf den Strömen betrieben wurde. Die Dampsschifffahrt von und nach St. Louis unterhielten im I. 1813: 266 Dampf- schiffe mit einem Gesammt-Tonnengehalt von 69,470 Tonnen. Diese landeten im ganzen Jahr 3,307mal mit einem Tonnengehalt von 835,397 Tonnen. Es kamen also in den Hafen von St. Louis täglich fast 10 Dampfschiffe mit 2,370 Tonnen durchschnittlich an Afld es liefen eben so viele aus. Zu der belebtesten Geschäftszeit, wie im April und Mai, ist die Anzahl der ankommenden und ab- gehenden Dampfschiffe aber -beträchtlich größer, so daß dann im I. 1847 - - 1848 - - 1849 Doll. 52,751 im I. 1850 Doll. 175,001 # 60,618 - - 1851 - 239,318 - 73,970 « - 1852 , 290,168 Woken--, Baumwolle«- und Seidenwaaren werden sehr tonig mehr ,au» KyglM eingeführt.136 täglich wenigstens 30 Dampfschiffe ein- und auslaufen, von denen manche über 500, einzelne über 1000 Tonnen halten und sehr häusig übercomplete Ladungen haben. Außer den Dampfschiffen legten im vorigen Jahre noch 69 Barken mit einem Tonnengehalt von 5,937 Tonnen und 54 Kanalboote (für den Illinois-Kanal) mit 3,200 T. im Hafen von St. Louis an. — Es ist hiernach un- zweifelhaft, daß St. Louis die größte Flußschiffsahrt in der ganzen Union hat, wie denn auch in keinem anderen Fluß-Schifffahrts- District so viele Dampfschiffe zu Hause gehören, wie hier —näm- lich 135 — und, abgesehen von den Seeschiffen in New-Orleans, hier die größte Tonnenzahl vojt Dampf- und Segelsch iffen im gan- zen Misstssippithal ist — nämlich 36,380 Tonnen. Und die Schiffe des Districts St. Louis gehören fast ausschließlich der Stadt St. Louis. Außer den eigentlichen Handelsgeschäften werden hier umfang« reiche Bank- und Affecurauzgeschäste betrieben. Außer der Staatsbank von Missouri giebt es wenigstens zwölf große Häuser, die ausschließlich Bank-, Wechsel- und Geldgeschäfte treiben; zwei der ersten haben Filiale in San Francisco in Kalifornien und das erste aller Privatbankhäuser, Page 8: Bacon, wird auf ein Vermögen von 5 bis 6 Millionen Dollars geschätzt. Der Gesamtbetrag der Wechselgeschäste des hiesigen Platzes mit New-Orleans und den großen Handelsstädten am atlantischen Meere wird auf jährlich ungefähr 38 Millionen Dollars angegeben. Der Umsatz der Asse- curanz - Gesellschaften ist auch sehr bedeutend, aber wir können hier keine Zahlen nennen. Das Fabrikwesen ist in St. Louis erst im Beginn, denn erst seit etwa 10 Jahren sind hier mehrere größere Fabriken ge- gründet. Aber dennoch ist auch dieser Geschäftszweig nicht mehr so ganz unbedeutend. An Eisenfabriken sind hier ein großes Walzwerk (Rolling Mills) mit 39 Schmelzöfen, welches 314 Arbeiter beschäftigt; ferner mehrere Maschinen - Fabriken, von welchen eine viele Loeomotiven liefert, und 10 bis 12 andere Eisengießereien,137 deren eine ausschließlich Defeit gießt und davon jährlich 15,000 Stück producirt. Dann ist hier eine Schrot-Fabrik (Shot- Tower), welche unter Benutzung eines 179 Fuß hohen Thurmes 70,000 pigs Blei zu Schrot und Kugeln verarbeitet, eine Blei« Röhren und Platten-Fabrik, die 42,000 pigs Blei consumirt, eine Bleiweiß - Fabrik, die 60 bis 70 Arbeiter beschäftigt, und meh- rere Messing-Gießereien. Von den zwei Hiesigen Zuckerfabri- ken ist die eine vielleicht die größte in den Vereinigten Staaten. Sie producirt jährlich 20 Tons oder 40 Millionen rasfinirten Zucker, welche einen Werth von wenigstens 2y2 Millionen Dollars haben und sie kann ihren Einrichtungen nach noch um die Hälfte mehr erzeugen. Der Eigenthümer, Hr. Charles Belcher, hat sein eigenes großes Zuckerhaus zu Matauzas auf Cuba und seine eige-- nen Kohlenwerke in Illinois; der Verbrauch der Fabrik an Stein- kohlen betrug 1853: 300,000 Bushel. Der rasfiuirte Zucker geht größtentheils nach Louisville, Cincinnati, Nashville, Memphis und Chicago. Der Eigenthümer hat auf fernem Fabrikgrundstück, wel- ches im Norden der Stadt unmittelbar am Mississippi liegt, einen artesischen Brunnen bohren lassen, dessen Apparate durch eine eigene Dampfmaschine getrieben werden. Der Brunnen ist bereits 2,180 Fuß tief, gab aber bisher noch etwas falziges Wasser, weshalb die Bohrung 'ttcch immer fortgesetzt wird, bis er gutes füßes Wasser giebt *). *) Es möchte manche Leser interesstre», das Ergebniß dieser Bohrung, die wahrscheinlich die tiefste- in ganz Amerika ist, hinsichtlich der Erd- und Fels> schichte», die sie antraf, zu kennen; wir geben hier deshalb einen Auszug aus dem Bohrprotocolli 1) 28 Fuß Kalkstein; 2) 2 F. Schiefer; 3) 231 F. Kalk- stein; 4) 15 Fuß Quarzfels; 5) 74 F. Kalkstein; 6) 30 F. Schiefer; 7) 75 F. Kalkstein; 8) 1% F. Schiefer; 9) 38% F. Kalkstein; 10) 6tz F. sandiger Schie- fer; 11) 128« F. Kalkstein; 12) 15 F. rother Mergel; 13) 30 F. Schiefer; 14) 50 F. rvther Mergel; 15) 30 F. Schiefer; 16) 119 F. Kalkstein; 17) 66 F. Schiefer; 18) 15 F. bituminöser Mergel; 19) 80 F. Schiefer: 20) 134 F. Kalkstein; 21) 62 F. Quarzfels; 22) 138 F. Kalkstein; 23) 70 F. Schiefer;138 Endlich sind hier, außer den schon erwähnten Sägemühlen, 12 Dampfmehlmühlen, die zusammen im vorigen Jahre 457,076 Faß (c. 90 Millionen &.) Weizenmehl und kleine Quantitäten anderes Mehl producirten; eine Baumwollen-Fabrik mit mehr als 1000 Spindeln, die 110 Menschen beschäftigt; eine Wollen- Fabrik, verschiedene Lard-Oel-, Seife- und Lichter-Fabriken, eine gwße Bürsten-Fabrik, die 40 Menschen beschäftigt, mehrere große Wagen- Fabriken, Stärke- Fabriken, Tabacks - Fabriken, Werkzeug-Fabriken, Essig-Fabriken und 36 Bier-Braue- reien, deren Gesammtprodnetion auf einen Werth von 1,100,000 Dollar angegeben wird. Es kann nicht fehlen, daß eine großartige Entwicklung der Fabrik-Industrie vor sich gehen wird, sobald die Eisenbahnen in Missouri vollendet sein werden, von welchen die Haupt-Pacific- Bahn Steinkohlen aus der Osage- und Missouri-Gegend, und die Southwest-Branch und die Iron-Mountain-Bahn Eisen, Kupfer und Blei in unerschöpflichen Quantitäten nach St. Louis bringen werden. In der Nähe von St. Louis treffen sich die Kohlen und das Metall, ohne deren Coexistenz nicht leicht eine vielseitige und großartige Industrie bestehen kann. Um hier noch schließlich eine Vorstellung von dem Reichthum vieler Bürger der Stadt zu geben, bemerken wir, daß nach der städtischen Vermögensschätzung zum Zweck der Ansehung der Stadt- steuern, bei der blos das im Stadtgebiet belegene Vermögen in Betrackt gezogen wird*), mehrere Einwohner auf ganz nahe an 1 24) 20 F. Kalkstein; 25) 56 F. Schiefer; 26) 34 F. Kalkstein; 27) 15 F. wei- ßer weicher Sandstein. Von hier an bis an das Ende der jetzigen Bohrung wechseln Kalkstein und Sandstein-Arten in mächtigen Schichten fortwährend mit einander ab. — *) Auch das in der Stadt belegene Grundeigenthum wird lange nicht immer vom Eigenthümer versteuert, denn es ist sehr gewöhnlich, daß bei auf lange Zeit verpachtetem Grunde der Pächter die Steuern zu tragen hat. Dies be- Wirkt, daß nicht wenige reiche Bürger ein viel größeres Vermögen besitzen,MS RMm DoAm, etwa 60 Personen auf zwischen IS»,MS «A 800,00® Dollar und etwa 330 Personen aus zwischen 2,0 und 9S>S00 Dollar Vermögen geschätzt sind. Von Bielen ist der Reich- thum ohne Frage durch Umsicht und Geschäftsthätigkeit erworben worden, aber Manchen ist er auch durch das ungeheure Steigen des Werthes der städtischen Grundstücke von selbst zugefallen. Es find die Beispiele nicht gattz selten, daß Grundstücke, die vor 20 Iahren einige hundert Thaler Werth waren, jetzt für eben so viele 10,000 Thaler verkauft werden; eine lOfache Preis-Steigerung in den letzten 10 bis 12 Jahren ist ganz gewöhnlich. Die Stadtverfassung,. welche im I. 1851 vervollständigt und von der Gesetzgebung von Neuem bestätigt ist, setzt fest, daß die Stadt in sechs Bezirke (Wards) getheilt sein und vou einem Stadtrathe (City Council) nnd einem Mayor, als Executivbehörde, verwaltet werden soll. Der Stadtrath zerfällt in zwei Collegien, Witt ßoafd of aldermen und dem Board of delegates, und jedes Collegium besteht aus 12 Mitgliedern, 2 aus jeder Ward. Jähr- lich wird die Hälfte der Mitglieder erneuert. Alle Vorschläge zu localen Gesetzen (ordinances), alle Geldausschreibungen (tax-bills) und alle Geldbewilligungen (appropriating bills) müssen beide Colle- gien Yassiren und vom Mayor gebilligt werden, um Gesetzeskraft zu erhalten. Weigert sich der Mayor ein Gefetz zu approbiren, so kann der Vorschlag nur Gesetz werden, wenn beide Collegien noch« mals denselben Beschluß fassen und zwar mit einer Majorität von 3/s aller Stimmen. Die wichtigeren Stadtbeamten sind: der Re- gister (Registrator und Archivar), der Eity-Treasurer (Kassirer), der City-Anditor und City-Cvmptroler, unter welchen beiden Beamten die Controls über das städtische Rechnungswesen getheilt ist, der Stadt-Ingenieur, der City-Attorney (Sachwalter) und der City- als wofür sie steuern, und dies vollkommen in Uebereinstimmung mit den Ge- Mm. Außerdem fällt aber die amtliche Abschätzung in den meisten Fällen zu140 Marshal (Executor für den Mayor und das Eity Council). Außer den Gerichten, welche die Stadt mit dem übrigen County gemein« schastlich hat, ist noch ein außerordentliches blos städtisches Gericht vorhanden, welches der Recorder (öffentliche Protocollführer) hält, Recorder's Court heißt und ein reines Polizeigericht ist. Es hat in dieser Beziehung concurrirende Gerichtsbarkeit mit den Friedens- gerichten, doch werden die meisten Polizeifälle vom Recorder abge- urtheilt. Der Finanzzustand der Stadt war am 1. März 1854 fol- gender: Die Stadt besaß an Grundeigenthum und Actien einen Werth, welcher geschätzt wurde auf 3,751,390 Dollar, wovon je- doch nur ein Theil Zinsen trug, im Ganzen nur 48 bis 50,000 Dollar. Die Stadtschuld betrug dagegen 3,079,296 Dollar, so daß die Activa die Passiva noch um 672,094 Dollar überwogen. Die Schuld wurde aber verzinst (größtentheils zu 6 pr.Ct.) mit 185,743 Doll. 73 C., so daß zur Verzinsung jährlich gegen 140,000 Dollar aus den Stadt-Einkünften zugeschossen werden müssen. Da- gegen werden bald die 1,005,000 Dollar, welche die Stadt an Eisenbahn-Actien besitzt, Dividenden bringen, wodurch das Gleich- gewicht in der Finanzrechnung in nicht ferner Zeit wieder hergestellt werden dürste. Die Stadt-Einnahmen und Ausgaben stellten sich in der letzten Rechnungsperiode (nicht völlig ein Jahr) vom 11. April 1853 bis zum 1. März 1854 folgendermaßen: Einnahmen: Abgäben u. Liceuzeu Doll. 510,853 Von den Wasserwerken 36,806 Dividende vom Gas- Werk 2,256 Häfen-und Landungs- brückengeld 74,058 Zuschußtaxe von den _ Zu übertragen: Doll. 623,973 Ausgaben: Stadtrath und Stadt- beamte Doll. 25,532 Bureau - Ausgaben, einschl. Druck und Schreibmaterial 15,997 Unterhaltung der öf- fentlichen Gebäude 1,993 Zu übertragen: Doll. 43,522141 Einnahme: Ausgabe: Uebertrag: Doll. 623,973 Uebertrag: Doli. 43,522 bei Straßenanlagen Unterhaltung-und Er- und Herstellung von weiterung der Ha- Abzugskanälen zu- sen- und Landungs- nächst Jnteressirten 17,830 Einrichtungen 161,782 Erlös aus dem Ver- Stadt-Polizei 40,337 kauf städtischen Stadt-Hospital 21,304 Hauseigenthums 25,100 St aßen-Reinigung . 17,245 Miethe von städtischen Straßen-Erleuchtung 35,176 Gebäuden 1,432 Ingenieur-Departement 5,167 Pacht vom Stadtfelde Feuer-Departement 15,237 (-591 Acres Land, Arbeitshaus 26,892 fast ganz unbenutzt) 441 Alte und neue Wasser- Quarantaine-Abgaben. 779 werke 76,580 Verschiedene Einnah- Zufluchts-Haus 2,652 men 302 Für das Skadtfeld 4,000 Aufgenommene An- Straßenverbesserungen leihen 164,220 u. Abzugskanäle 280,686 Kassebehalt vom vo- Zinsen 139,934 rigen Jahre 56,931 Verschiedene Ausgaben 2,806 Total-Einnahme: Doll. 89 i ,008 Total-Ansgabe: Doll. 873,320 Davon die Ausgabe mit 873,32V Bleibt Kassebehalt am 1. März 1854: Doll. 17,688 Die städtischen Steuern, mit Ausnahme der Licenzen, der Kaufmannswaarenstener und der Zuschußtaxe für Straßenbauten zc. betrugen im letzten Jahr 1'/,» Pr-Ct.; sie brachten also nach der .Taxation des steuerbaren Eigenthums auf die Gesammtsumme von 39,397,186 Doll. c. 414,000 Doll., so daß für Licenzen und Waarensteuer der Rest des ersten Einnahmepostens obiger Ueber- ficht (510,853 Doll.), d.i. fast 97,000 Doll, eingegangen sind. Eine neue Erhöhung der Steuern in der Stadt, welche jetzt mit142 den Staats- und Countysteuern zusammen li3/20 Pr.Et. vom steuer- baren Eigenthum betragen, wird wohl nicht leicht wieder stattfinden, da die größten Ausgaben für Verbesserung der Stadt gemacht sein dürften und die auf Unterstützung der Eisenbahnbauten verwandten bedeutenden Summen sich nach einigen Jahren verzinsen werden. Auch scheint die Bürgerschaft entschlossen, keine höhere Besteuerung mehr zuzulassen. Andere Ortschaften in St. Louis-Eounty sind: Bremen (auch New-Bremen genannt), eine incorporirte Town, welche unmittelbar an das nördliche Ende von St. Louis angrenzt, so baß die Häuserreihe beider Orte ununterbrochen ist, eigentlich eine Vorstadt von St. Louis, mit etwa 4,000 Einw., worunter viele Deutsche. Der Ort gehört in commercieller und industrieller Beziehung vollkommen mit zur Stadt St. Louis und besitzt meh- rere Fabrikanlagen. Nördlich sich Bremen anschließend liegt ferner die Ortschaft Lowell, vorzüglich von Arbeitern der St. Louis Rolling Mills und anderer Fabriken im nördlichen Theil von St. Louis bewohnt. Carondelet, 1851 als Stadt incorporirt, eine 1767 ge- gründete, altfranzösische Ortschaft, 5 Meilen südlich von St. Louis am Mississippi recht hübsch gelegen. Die Stadt wollte an- fangs mit St. Louis rivalisiren und erhielt deshalb von dessen Be- wohnern den Spottnamen Vide -Poche (Taschenleerer), ein Name, der im gemeinen Leben sowohl in St. Louis als in Carondelet selbst noch der gebräuchlichere ist. Die Stadt hat c. 1,600 Einw., großentheils französischer und deutscher Abkunft, und ein katholisches Frauenkloster. Die Iron-Mountain-Bahn wird die Stadt durch- schneiden, welche sich in der neuesten Zeit etwas zu heben anfängt. Jefferson Barracks, ein Militairposten der V. St., 12 Meilen südlich von St. Louis, am hohen User des Mississippi. Es ist hier Raum für 700 bis 800 Mann Truppen, gewöhnlich ist die Besatzung aber geringer. Es giebt hier keine anderen Gebäude .als einige Kasernen, Magazine und die Commandauten - Wohnung.143 St. Ferdinand, früher Florisant genannt, im Norden des County, eine 1776 gegründete alt-französische Ortschaft, jetzt eine incorporirte Town. Manchester, ein kleiner Ort von etwa SV Häusern , 18 Mei- len von St. Louis, Hauptort in Bouhomme-Township. An der Paerfic-Eisenbahn liegen die Stations-Orte Cfatten» h a m , mit einer Schwefelquelle und einer Brunnenwirthschaft, Kirk- W svd mit einem großen Hotel und Maramec, am Flusse gleichen Namens. II. Die Counties längs de» Mifftfslppr-Ufers nördlich des Missouri. 2. St. Charte8*Couuty, nördlich von St. Louis-Comty, durch den Missouri davon getrennt. Es ist vom Mississippi und Missouri umflossen und außerdem von den kleinen Flüssen Dardenne, Pttuque (hier gesprochen Borräck), Kemme Osage und als nö-rd- lichem Grenzfluß vom Cuivre bewassert und 495 QM. groß. DaS Land ist großentheils schön bewaldet; ein besonders fruchtbarer Landstrich -ist die 2 bis 10 Meilen breite Landzunge zwischen dem MWsippi und dem Missouri, welche vormals durch den Missouri durchschnitten wurde, von dessen Flußbette noch ein langer See, Marals Croche genannt, übrig geblieben ist. Die hohen Land- rücken, auf welchen regelmäßig die Wege lausen, sind wenig er- giebig. Unter Hen Produkten sind Weizen und Taback die wichtig- tigKtt ; der WÄth der Erzeugnisse, welche das County ausführt, wird auf 250,000 Doll, veranschlagt. Farmen 1,035, Wohnhäuser 1638, Manufacturen 33. Bevölkerung: Weiße 10,229; fr. Far- bige 23; Sklaven 1,940 ----- 12,192 Eimv. Hauptort: St. Char- l e>s AM Missouri , seit.1849 incorporirte Stadt, ist einer der alte- sten Orte im Staate und war eine Zeitlang Hauptort des.ganzen Staats. Die Bevölkerung, welche bei der Zahlung von 1852 nur Mf 1657 Einw. Mgegeben wurde, ist beträchtlich größer und wird tut Ort uUd Melke auf wenigstens 3000 angegchen. Sie.bestM144 aus Deutschen, Anglo-Amerikanern und Franzosen; die erster« bil- den aber die Mehrzahl. Die Stadt hat 3 Kirchen, ein Kloster und das St. Charles-College, eine methodistische Lehranstalt mit 4 Professoren. Innerhalb der Stadtgrenzen steht noch die Ruine eines Thurms, der zur Verteidigung gegen die Indianer gedient hat. Drei Meilen nordöstlich von der Stadt stud die Mamelles, zwei Hügel, welche das Ende der Missouri-Bluffreihe bilden und eine herrliche Ausstcht bieten. Westlich von der Stadt, wahrscheinlich in einem alten Bett des Missouri, steht neben einer Felsklippe eine isolirte natürliche Säule von grauem Sandstein, auf deren 160 Fuß hohen Spitze eine Ceder wächst — daher Cedar - Pyramid ge- nannt — und im Missouri-Bottom steht ein alter hohler Sycamore- Baum, der so groß ist, daß ein Mann zu Pserde hineinreiten kann. — Portage des Sioux und Femme Osage sind zwei alt-französische Ansiedlungen. — Missouriton, ein kleiner Ort am Missouri , Tavern Rock gegenüber. —Die Nord - Missouri- Eisenbahn soll- von St. Charles aus an die westliche Grenze des County und von dort weiter geführt werden. 3. Lincoln-County, im 1.1820 von St. Charles-County abgelegt, 590 QM. groß. Der Mississippi bildet hier einige kleine Bottoms, welche Ueberschwemmungen unterworfen sind und einige Seen, z.B. den Kings Lake, enthalten. Der River au Cuivre bewässert vorzüglich das Land, welches wegen der vielen großen spanischen Landbewilligungen im County erst spät besiedelt worden ist. Neben Getreide ist auch Taback ein wichtiger Produktions- artikel; auch wird viel Ahornzucker gewonnen. Farmen: 849; Wohnh. 1239, Mänufact. 10. Bev. Weiße 8,333; fr. Färb. 5, Skl. 2,125 — 10,463 Einw. Hauptort: Troy, incorp. Town mit 448 Einw.— Falmouth (früherWestport), incorp. Town; New- hope, incorp. Town. Chain of Rock, am River au Cuivre, bei dem das alte Fort Howard lag; wo im Black-Hawk-Kriege ein Gefecht zwischen den Rangers und den Indianern stattfand. Au- burn, ein kleiner Ort an der Landstraße nach Hannibal.145 4. Pike - County, nördlich vom vorigen , das bevölkertste County in dieser Reihe, 612 QM. groß. Es wird nördlich vom Salt-River, südlich vom Au Cuivre durchströmt und enthält etwa 7s treffliche Prairie, 2/s reichen Waldboden. Es wird hier außer Getreide viel Taback (bedeutend über 1 Million gebaut und viel Ahornzucker gewonnen. Farmen: 989, Wohnh. 1,671, Manns. 47. Bev. Weiße 10,719, fr. Färb. 32, Sklav. 3,126 = 13,877 Eimv. Hauptort: Bowling Green, in der Mitte des County ans der schönen „Grand Prairie" gelegen. Louisiana am Mississippi mit einer guten Landung, 1849 als Stadt incorporirt. Es hat 1,349 Einw., worunter 130 Sklaven, und ist ein thätiger Ort, der seine Kommunikationen mit dem Innern erweitert und Bohlenstraßen nach Prairieville und Middletown in Montgomery-County erbaut. — Clarksville, etwas südlicher am Mississippi, ist 1853 auch zur Stadt erhoben und sucht mit Louisiana zu rivalisiren. Es hatte 1852 jedoch erst 358 Einw. — Spencersbnrgh, am Spencer- Creek, einem Nebenfluß des Salt-River, Ashley und Frankfort, kleine Oerter. Das County hat ergiebige Salzquellen, wie Bus- falo -- Lick, New-Lick und Elk-Lick am Spencer-Creek. 5. Ralls-County, nördlich vom vorigen, 495 QM, groß, vom Salt-River durchströmt. Es ist ein sehr ebenes Land, in wel- chem viel Getreide und Taback gebaut wird; auch finden sich hier Steinkohlen und Salzquellen. Farmen: 541, Wohnh. 777, Ma- nns. 13. Bev.: Weiße 4,565, fr. Färb.: keine, Skl. 1441 = 6,006 Einw. Hauptort: New London, eine incorporirte Town. Saverton, ein kleiner Ort am Mississippi. — Cincinnati am Salt-River. — Saline und Ely - Lick, Salzquellen, die jedoch nicht stark benutzt werden. 6. Marion-County, nördlich vom vorigen, 448 QM. groß , neben St. Charles- und Pike-Couuty, das bestbebaute County dieser Reihe, dessen steuerbares Eigenthum im 1.1853 auf 3,595,050 Doll, taxirt ist. Es ist von den Fabius-Flüssen und vom Nord- und Süd-Two River bewässert und hat Kohlen, Salz und Salpeter. Orshausen, fc. S3. St. 9x Bd., 10146 Getreide- und Tabacksbau wie auch Viehzucht werden hier stark be- trieben und Mahl- und Sägemühlen, Gerbereien und Brennereien sind zahlreich. Farmen: 810 (jede durchschnittlich zu 1,638 Doll, zur Steuer abgeschätzt); Wohuh. 1,595; Mauuf. 75. Bev.: Weiße: 9,244; fr. Färb. 79; Skl. 2,677 — 12,000 Eiuw. Hauptort: Palmyra, incorp. Town, zwischen dem Nord- und Süd-Two River und an der Hannibal-St. Joseph Eisenbahn gelegen, mit 1,168 Einw., worunter viele Deutsche; Sitz eines 23. St. - Land- office und einer Zweigbank der Missonri-Staatsbank. Einige Mei- len von dem Orte ist das Marion- oder Masonic-College, eine 1881 gestiftete Schulanstalt mit 5 Professoren und 75 Zög- lingen. Marion City, 7 Meilen östlich von Palmyra am Mis- sisfippi, ein ziemlich groß angelegter, aber wegen Ungesnndheit der Lage wenig bevölkerter Ort mit verschiedenen Mühlenwerken. — Hannibal, die wichtigste Handelsstadt Missouri's am Mississippi oberhalb St. Louis, etwas unterhalb der Einfahrt in die Bay Charles gelegen, wo die Eisenbahn nach St. Joseph ihren Ansang nimmt. Hatte nach der Zählung vom März 1854: 3220 Einw., ist aber im starken Zunehmen begriffen; mehrere Mühlen, Woll- krämpelmaschiuen, Gerbereien und eine Reisschlägerei. Von Hannibal nach New London, in Ralls County, wird eine Bohlenstraße und eine Brücke über den Salt-River gebaut. 7. Lewis - County, nördlich vom vorigen, 519 QM. groß, von verschiedenen Armen des Fabius bewässert. Von der Nord- grenze des County erstreckt sich ein großer Bottom des Mississippi bis südlich in Marion-County hinein. Außer Getreide wird auch Taback gebaut; große Schweinezucht, Kohlen und Salz. Farmen: 448; Wohnh. 905; Manuf. 15. Bev.: Weiße 5,427, fr. Färb. 24, Skl. 1,135 = 6,586 Einw. Hauptort: Monticello, am North- Fahius, incorp. Town mit 450 Einw. und einer höheren Schule (academy). La Grange am Mississippi, nahe der Mündung des Wyaconda, 1853 als Stadt incorporirt, ein Anlegeplatz für Dampf« schiffe, mit einigem Handel. Tully und Canton, zwei unmittel-147 bar an einander grenzende Ortschaften am Mississippi, welche 1851 als zwei verschiedene Towns incorporirt sind. Von Canton nach Bloomsield in Iowa ist 1851 eine Eisenbahn incorporirt und 185B ist ebendaselbst von der Legislatur eine sog. „Christian University" incorporirt, welche von den Mitgliedern der Church of Christ ge- gründet werden soll. 8. Clarke-County, das nördlichste County dieser Reihe, dessen Nordostgrenze der Des Moines-Fluß und Nordgrenze der Staat Iowa bildet. Das County ist 520 QM. groß und im In- nern vom Fox-River und Wyaconda bewässert. Das Land besteht aus Waldgrund und Prairie ungefähr zu gleichen Theilen und ist noch für den Tabacksbau brauchbar, welcher weiter nördlich nicht gedeiht. Farmen: 425, Wohnh. 805, Manuf. 12. Bev.: Weiße 5,084, fr. Färb. 5, Skl. 483 — 5,572 ©nw. Hauptort: Water- loo am nördlichen User des Fox-River. Alexandria, nahe an der Mündung des Des Moines, seit 1851 incorporirte Stadt, ein aufblühender Ort. Zwei Eisenbahnen sind von hieraus projectirt und haben Corporationsacten erhalten, die eine nach Bloomington, in Macon - County, zum Anschluß an die Hannibal-St. Joseph- Bahn, die andere nach St. Francisville in diesem County am Des Moines gelegen. — Des Moines-City, ein kleiner neuer Ort am Mississippi. III, Das übrige Aord-Mijsourr mit Ansnahme voir Ptatte-Country. Am nördlichen Ufer des Missouri liegen von Osten nach Westen: 9. Warren - County, östlich an St. Charles-County grenzend, 352 QM. groß. Zu demselben gehört der größte Theil von Loutre Island, einer Insel des Mississippi, aus welcher große Tabackspflanzungen sind. Die Charette und kleine Zuflüsse des Cuivre und Loutre-River bewässern das obere Land. Die Bot- toms sind fruchtbar, das höhere Land jedoch zum Theil sehr mäßig. In den 30er Jabren wanderten, durch Duden's falsche Schilderuv« gen des Landes verleitet, viele Deutsche hier ein, die sich in ihren 10*146 Erwartungen sehr getäuscht fanden und von denen manche ohne ihr Grundeigenthum wieder verkaufen zu können das County verließen und sich in fruchtbareren Gegenden ansiedelten. Farmen: 744, Wohnh. 899, Manuf. 11. Bev.: Weiße 4,809, fr. Färb. 8, Skl. 959 = 5,776 Einw. Hauptort: Warrenton mit 150 Einw. Marthasville an der Mündung der Charette. Pinckney, wei- ter westlich am Missouri. In diesem Orte und dessen Umgegend wohnen noch viele Deutsche, welche überhaupt vorzuglich im west- lichen. Theil des County ansäßig sind. Bridgeport, der Loutre- Insel gegenüber. — Die Nordmissouri - Eisenbahn wird durch Warren-County lausen und wahrscheinlich nahe an Warrenton vor- übergehen. 10. Montgomery - County, 594 QM. groß, mit einem Theile der fruchtbaren Loutre-Jnsel und reichem Bottomland; das höhere Land' ;tst dagegen nicht überall gut. Längs des Loutre- Flusses erstreckt sich die 20 Meilen lauge Loutre-Prairie, in welcher auch der Hauptort Danville liegt, neben welchem die Nordmissouri-Eisenbahn herlaufen wird. Ein hoher Punkt auf dem Rücken, welcher die Gewässer des Mississippi und des Missouri scheidet, heißt High Hill. DerTaback, welcher in diesem County wächst, soll von besonderer Güte sein. Eine Salzquelle , Loutre- Lick, ist nicht gehaltreich genug, um bearbeitet zu werden. Die älteste Ansiedlnng war aus Loutre-Jsland. Farmen: 607, Wohnh. 754, Manuf. 16. Bev.: Weiße 4,959, fr. Färb. 18, Skl. 1,087 = 6,064 Einw. Außer Danville sind Middletown und Lewis- ton kleine Ortschaften des County. 11. Callaway - County, von dem großen und kleinen River aux Vases, dem Cedar-Creek und anderen Creeks bewässert, 860 QM. groß. Zwei Drittel des County sind gutes Ackerland, auf welchem viel Getreide und Taback gebaut wird. Farmen: 1,169, Wohnh. 1,612, Manuf. 33, worunter 9 oder 10 Gerbereien. Es werden hier guter Sandstein und Mühlsteine gewonnen, sowie Stein- kohlen und Eisen. An der östlichen Grenze liegt die schöne Nine-149 Mile-Prairie. Bev.: Weiße 9,980, fr. Färb. 42, Sklaven 4,127 = 14,149 Einw. Hauptort: Fulton, incorporate Town mit 722 Einw., mitten im County. Hier ist die Irrenanstalt und die Taub- stummenanstalt des Staats. St. Aubert, incorp. Town, und Portland, Geschästsplätze am Missouri. Cöte sans des sin, so benannt von einer isolirten Klippe am Missouri, welche wie durch Zufall in einem breiten Bottom steht und von den Bluffhügeln des entgegengesetzten Flußusers an der Mündung des Osage abgeschuit- ten zu seyn scheint. Der Ort ist ein alt-französisches Dorf, wel- ches 1808 angelegt wurde und früher weit bevölkerter war, als jetzt, indem sich die alten Einwohner ans das südliche Missouri- Ufer begeben haben. In der Nähe von Cöte sans dessin ist eine reiche Eisenmine, die kürzlich von einer Gesellschaft Kapitalisten in Philadelphia angekauft ist und gegenwartig durch eine 8 Meilen lange Eisenbahn mit dem Missouri - Flusse verbunden wird. N ew Bloomfield (früher Midway) auf dem halben Wege zwischen Fulton und Jefferson City. — Miltersb urgh. — Shamrock.— Ham's Round und Hancock-Prairie sind schöne Landstriche, welche ihrer Fruchtbarkeit wegen berühmt find. Die reichen Kohlen- minen in den Bluffs von Callaway - County sind durch eine Eisen- bahn mit dem Missouri in Verbindung gesetzt. 12. Boone-County, bewässert vom Roche Percee, Little Bonne Femme-River und Cedar-Creek, 680 QM. mit sehr gutem Wald- And Prairielande, auf welchem außer den gewöhnlichen Ge- treidearten viel Hanf und Taback gebaut wird. Die Two-Mile- Prairie ist besonders gut cultivirt. Farmen: 1,376, Wohnh. 1,924', Manuf. 21. Bev.: Weiße 10,502, fr. Färb. 45, Skl. 4,018 = 14,565 Einw., nach St. Louis- und Platte-County das bevökkertste County im Staat. Hauptort: Columbia, incorp. . Town mit 1,139 Einw., Sitz der 1840 gegründeten Missouri-Uni- versität mit 170—180 Studirenden, einer neuen Sternwarte, 3 . Kirchen, Reifschlägereien und Gerbereien. Gute Steinkohlen sind ,m ber Mähe lder Stadt. Providence, incorp. Town am Missouri.150 Rocheport, ein Landungsplatz am Missouri, hart an der Grenze von Howard-County, mit 500 Einw. Vier Meilen unterhalb des Orts ist die Manitou-Spring, eine Quelle, welche dicht am Ufer des Missouri aus einer steilen Klippe sehr stark hervorsprudelt und 20 Fuß hoch herabfällt; dicht daneben ist eine Höhle. 13. Howard-County, vom Moniteau, Salt-Creek und Bonne Femme-River bewässert, 468 QM. groß, mit gutem Acker- und besonders schönem Graslande. Es sind hier viele Steinkohlen und Salzquellen, namentlich Boonslick, Buffalo - Saline und mehrere, die jedoch wenig oder gar nicht mehr benutzt wer- den. In der Nähe von New-Franklin werden auch Mühlsteine ge- brochen. Farmen: 1,105, Wohnh. 1,635, Manuf. 35, worunter vorzüglich Sägemühlen und Gerbereien. Bev.: Weiße 8,892, fr. Färb. 39, Skl. 5,178 = 14,109 Einw. Hauptort: Fayette am Bonne Femme-River mit 765 Einw. V. St.-Landoffice, Zweig- bank der Missouri Staatsbank, ein College mit 2 Professoren und 75 Zöglingen. Glasgow am Missouri nahe der Mündung des Chariton, 1845 als Stadt incorporirt, mit 1,600 Einw. Es wurde 1836 von den Bewohnern des Ortes Chariton gegründet, welche wegen der Ungesundheit der Gegend ihren Wohnort verließen. Glasgow hat einen lebhaften Handel (jährt Ausfuhr 5—600,000 Doll.), Schweineschlächtereien und Tabacksfabriken. Old Frank- lin, am Missouri Boonville gegenüber, war ein ziemlich bevölkerter Ort, wurde aber vom Fluß unterspült und deshalb von den meisten Einwohnern verlassen, die darauf höher im Lande hinaus am Bonne Femme-River den Ort New Franklin anlegten. Dieser Ort ist jetzt eine incorp. Town, hatte jedoch 1852 erst 284 Einw. Der Santa Fe-Handel ging 1822 von Old Franklin aus. — Boons- boro, incorp. Town. Boonslick, die erste Ansiedelung in die- ser Gegend. Am Moniteau-Creek und am Missouri ein wenig ober- halb der Mündung jenes Creeks befinden sich an steilen Klippen merkwürdige Bilder, die von den Ureinwohnern herstammen. Sie sind in so großer Höhe über dem höchsten Wasserstand angebracht,151 daß man nicht begreift, wie sie ihre Malerei, wenn auch noch so kunstlos, dort ausführen konnten. — Ein Strich des oberen Landes wird Hurricane-Hills genannt, weil ein Orkan dort vor Jahren alles verwüstete, wovon noch die Spuren zu sehen sind. Die Ge-- gend ist dort zugleich malerisch und fruchtbar. Das ganze County war ursprünglich bewaldet mit Ausnahme der Spanish needle- und der Foster's-Prairie, sowie zweier Prairien im Bottom, Cooper's und Weedy-Prairie. 14. Chariton- County, vom Chariton und verschiedenen, Zuflüssen des Grand-River durchflössen, während der Grand-River selbst die westliche Grenze bildet, 832 QM. groß. Das Land be- steht zu zwei Drittel aus Prairie und eignet sich vorzüglich zur Viehzucht. Das County wurde später besiedelt, wie die vorhergehen« den, und ist deshalb noch weniger bevölkert. An der nordwestlichen Grenze des County bildet der Grand-River einen kleinen See. Farmen: 583, Wohnh. 806, Mauuf. 21. Bev.: Weiße 5,667, fr. Färb. 57, Skl. 1,919 = 7,643 Einw. Hauptort: Keytesville an der Muscle-Fork des Chariton, auch Wolf-Creek genannt, mit 954 Einw. In der Nähe sind Salzquellen. Der alte Ort Cha- riton, am sog. East-Chariton, ist, wie oben erwähnt, seiner Un- gesundheit halber fast ganz verlassen. Brunswick, incorp. Stadt mit 655 Einw. Haupthandelsplatz des County am Missouri, wel- cher auch mehrere Schweineschlächtereien hat. 15. Carroll - County, vom Grand River, dessen Nebenfluß Big-Creek und vom Wyaconda durchströmt, 680 QM. groß. Der größere Theil des County ist Prairie und erzeugt vorzügliches Ge, treibe und Gras. In dem Landstrich zwischen dem Grand-River und dem Wyaconda befinden sich jedoch auch werthlose Sümpfe. Steinkohlen und im nordwestlichsten Township des County eine Bleimine, die einzige in Missouri nördlich vom Missouri-Fluß. Farmen: 383, Wohnh. 770, Mauus. 15. Bev.: Weiße 5,479, fr. Färb. 7, Skl. 702 --- 6,188 Einw. Hauptort!: Carrollton, in- corp. Town. — Am Missouri: De Witt und Hill's Landing.152 16. Ray-County, vom Crooked-River !und Fishing-Creek bewässert, 570 QM. groß. Das beste Land liegt mehr landein- wärts ans der Höhe, da die niedrige Prairie für den Pflug zu naß ist. Freilich ist auch der Sug artree-Bottom amMissouri sehr fruchtbares Land, er war aber wenigstens früher sehr ungesund und wurde deshalb verlassen, er ist jedoch später wieder theilweise in Kultur genommen. Es soll in diesem County ganz besonders viele Klapperschlangen geben, gegen deren Biß hier ein Kraut gebraucht wird, welches „Rattlesnake's Master" genannt wird. Sassafras und weiße Wallnußbäume wachsen in diesem County nicht mehr, so -tote überhaupt nicht höher den Missouri aufwärts. Farmen: 833, Wohnh. 1,457, Manns. 30. Bev.: Weiße 7,509, fr. Färb. 6, Skl. 1,313 = 8;828 Einw. Hauptort: Richmond, incorp. Town mit 336 Einw. Camden, incorp. Town, Landungsplatz am Mif- souri für dieses County. — Ein Grundbesitzer, Zames Allen, hat Hier auf eigene Kosten eine 4'/2 Meilen lange Eisenbahn, die „Fa-rmville Railroad", gebaut, welche vom Missouri-Ufer Lexington gegenüber durch den Bottom nach dem Hochlande führt. Dieselbe ist 1853 von der Legislatur unter gesetzlichen Schutz gestellt. 17. C l ay - County, vont Fifhings-Creek, von der Smith's Fork des Platte - River und von einigen, sich unmittelbar in den Missouri ergießenden Bächen bewässert, 432 QM. groß, sehr frncht- bar und wohlbewohnt, obgleich zur Zeit als Missouri Staat wurde, hier noch kein einziger Weißer wohnte und das Land nur von den Bienenjägern durchstreift wurde, die den Ansiedlern gewöhnlich vorausgingen. Das County hat mehr Waldgrund, als Prairie. Farmen: 944, Wohnh. 1,352, Manuf. 42. Bev.: Weiße 5,985, ft. Färb, keine, Skl. 2,499 — 8,484 Einw. Hauptort: Liberty, einige Meilen vom Missouri entfernt, seit 1851 zur Stadt erhoben, gegen 600 Einw. Am nächsten Punkt am Missourifluß ist die Li- berty Landing. — Smithville an der Smith's Fork. Von Osten nach Westen liegen serner: 18. Audrain-County, westlich von Pike- und nördlich15:3 von Montgomery-, Callaway- und Boone-County, von der South- Fork des Salt-River und vom Au Cuivre durchströmt, 654 QM. groß. Es hat größteutheils guten Boden und baut Getreide und etwas Taback. Ein großer Theil der Gvaud-Prairie liegt im west- lichen Theil des County. Farmen: 417, Wohnh. 498, Manuf. 10. Bev.: Weiße 3,363, Skl. 482 -- 3,845 Einw. Hauptort: Me- xico, in corp. Town, durch welche die Nordmissouri-Eisenbahn gehen wird. Shy Post und Hickory-Creek, kleine Ortschaften. 19. Monroe-County, nördlich vom vorigen und westlich von Rails-Connty, von vielen Armen des Salt-River bewässert, 457 QM. groß. Der Boden ist zum Getreidebau und zur Vieh- zucht gleich gut geeignet; die Südgreuze läuft durch die Grand-- Prairie. Farmen: 926, Wohnh. 1,296, Manuf. 21. Bev.: Weiße 9,020, fr. Färb. 38, Sklav. 2,227 = 11,285 Einw. Hauptort: Paris, incorp. Town mit etwa 500 Einw. — Florida nahe dem Zusammenfluß der Nord- und Süd- Fork des Salt-River, bis wohin der Fluß schiffbar ist. An dem Bache Sweet-Lick ist ein Schlachtfeld der Sioux und der Sacs und Foxes, welches mit den Gebeinen der Erschlagenen dicht bedeckt war, als man es zuerst auffand. Die Nordmissouri - Eisenbahn wird das County durch-- schneiden. 20. Randolph - County, westlich vom vorigen und nörd- lich von Howard-Connty, vom East-Chariton und von Zuflüssen des Salt-River bewässert, 469 QM. groß. Es ist eben und fruchtbar und producirt viel Getreide und Taback; auch werden viele und gute Steinkohlen gegraben. Farmen: 993, Wohnh. 1,157, Ma- nuf. 47. Bev. : Weiße 7,589 , fr. Färb. 20, Skl. 2,315 = 9,924 Einw. Hauptort: Huutsvijlle, incorp. Town mit 300 Einw., hat zahlreiche Kohlengruben in der Nähe. Roanoke, incorp. Town, Mount Airy und Smithland, kleine Orte. 21. Sh elby - County, nördlich von Monroe- und westlich von Marion-County, von den nördlichen Zuflüssen des Salt-River und vom Nmth-Two-River bewässert, 495 QM. groß, mit fruchtbarem154 und an Steinkohlen reichem Boden. Farmen: 397, Wohnh. 632, Manuf. 14. Bev.: Weiße 3,872, fr. Färb. .11, Skl. 515 = 4,399 Einw. Hauptort: Shelbyville, 301 Einw. Oakdale an der Hannibal-St. Joseph - Eisenbahn. 22. Macon - County, westlich vom vorigen, von den Ar- men des Chariton und der South-Fork des Salt-River durchströmt, 828 QM. groß. Das ebeue Terrain ist zum Getreidebau und zur Viehzucht gleich gut geeignet. Bedeutende Schaf- und Schweine- zncht. Farmen: 711, Wohnh. 1,079, Manuf. 8. Bev.: Weiße 7,094, Skl. 423 = 7,517 Einw. Hauptort: Bloomiugton, incorp. Town mit 194 Einw., ein Punkt an der Hannibal- und St. Joseph - Eisenbahn, an welchen sich mehrere nördliche Zweig- bahnen anschließen werden. Mechanicsburgh weiter westlich an der Eisenbahn. Woodville und Centreville, kleine Orte an der South-Fork des Salt-River. 23. Linn - County, westlich vom vorigen, von vielen Ar- men des Grand-River bewässert, 64s QM. groß, schönes hügeliges Prairieland mit Holzgründen längs den Flüssen. Farmen: 526, Wohnh. 991, Manuf. 25. Bev.: Weiße 4,044, fr. Färb. 11, Skl. 459 — 4,514 Einw. Hauptort: Linnens. Die Hannibal-St. Joseph - Eisenbahn geht mitten durch das County, berührt aber teilte namhafte Ortschaft, wie denn überhaupt kein einigermaßen ansehnlicher Ort im Connty zu finden ist. 24. Livingston-Connty, westlich vom vorigen, am Grand- River und dessen Nebenflüssen, 537 QM. groß, mit gutem hügeli- gen Lande. Welschkornbau und Schweinezucht sind vorherrschend. Farmen: 457, Wohnh. 658, Manuf. 2. Bev.: Weiße 4,103, sr. Färb. 2, Skl. 352 = 4,457 Einw. Hauptort: Chillicothe in der Nähe der Hannibal-St. Joseph - Eisenbahn in einer schönen Prairie, c. 700 Einw., Landosfiee des Staats Missouri. Utica, sehr günstig an der Hannibal-St. Joseph - Eisenbahn und am Zu- sammenfluß der Crooked Fork mit dem Grand-River, bis wohin Dampfschiffe den Fluß hinauffahren können, gelegen.155 25. Caldwell-County, westlich vom vorigen, vvmShoal- Creek, einem Nebenfluß des Grand-River bewässert, 432 QM. groß, meistens ebenes Prairieland. Farmen: 232, Wohnh. 358, Mannf. 7. Bev.: Weiße 2,399, fr. Färb. 1, Skl. 155 = 2,555 Einw. Hauptort: Kingston. — Far West, ein 1837 von den Mormonen angelegter Ort, aus dem sie 1839 von der Miliz von Missouri unter Gouverneur Boggs gewaltsam vertrieben wurden. Die Hannibal-St. Joseph-Eisenbahn geht durch den nördlichen Theil des County, ohne eine namhafte Ortschaft zu berühren. 26. Clinton - County, westlich vom vorigen und nach Westen an Platte-Country angrenzend, von Smiths Fork des Little Platte und vom Castile-Creek durchflössen, 432 QM., zu zwei Drittel ebenes Prairieland, aber, wie Platte Country, mit vielen erratischen Blöcken überstreut. Farmen: 334, Wohnh. 506, Ma- nus. keine. Bev. : Weiße 3,822, sr. Färb. 7, Skl. 489 = 4,318 Einw. Hauptort: Plattsburgh mit 45V Einw., V. St. - Land- office. Die Hannibal-St. Joseph-Bahn laust hart an der Nord- grenze des County her. In dritter Reihe vom Missouri liegen von Westen nach Osten: 26. De Kalb-County, von kleinen Nebenflüssen des Little , Platte und des Grand - River bewässert, 432 QM. guten Bodens, halb Prairie und halb Waldgrund. Farmen: 229, Wohnh. 338, Manuf. 1. Bev.: Weiße 2,612, Skl. 77 = 2,689 Einw. Haupt- ort: Maysville, nur ein Courthaus mit ein paar Wohnungen, in der Mitte des County. Die Hannibal-St. Joseph-Bahn läuft längs der Südgrenze her. 28. Daviess-County, von der West-Fork des Grand- River durchströmt, 576 QM. groß, vorzugsweise wellenförmige Prairie. Welschkorn und Taback sind die Hauptproducte. Farmen: 342, Wohnh. 784, Manuf. 3. Bev.: Weiße 5,758, Skl. 301= 6,059 Einw. Hauptort: Gallatin mit 280 Einw., in einer wohlange- bauten Umgegend. Von hier ans ist eine Eisenbahn nach Lexingtonm am Missouri projectirt. Cravensville itnb Pattonsburgh', kleine Ortschaften. 29. Grundy-County, von der Crooked-Fork, demWeldon- River, dem Medicine-Creek und anderen Nebenflüssen, des Grand- River bewässert, 451 QM. groß, meistens reiches Prairieland. Farmen: 255, Wohnh. 477, Manuf. 5. Bev.: Weiße 3,090, fr. Färb. 1, Skl. 169 — 3,260 Einw. Hauptort: Trenton, incorp. Town, jedoch aus wenigen Häusern bestehend. 30. Sullivan-County, von Nebenflüssen des Grand-River bewässert, 637 QM. groß. Weizen und Welschkorn sind die Haupt- producte. Farmen: 317 , Woh ich. 457, Manuf. 5. Bev.: Weiße 3,262 , Skl. 98 — 3,360 Eniw. Hauptort: Milan, incorp. Town, 33. St.-Landoffice. — Scottsville. 31. Adair-County, vom Chariton, der North-Fork des Salt-River und dem South-Fabius durchflössen, 560 QM. Prairie und Bottomland. Farmen: 326, Wohnh. 383, Manuf. 5. Bev.: Weiße 2,926, fr. Färb. 6, Skl. 55 = 2,987 Einw. Hauptort: Kirksville, incorp. Town, in dessen Nähe die Nordmissouri-Bahn vorbeigeht. 32. Knox- County, von den drei Forks des Fabius und der North-Fork des Salt-River durchströmt, 518 QM. groß, mit schönem Waldgrund und fruchtbaren Bottoms, vorzüglich zur Vieh- gucht geeignet. Farmen: 303, Wohnh. 427, Manuf. 7. Bev.: Weiße 2,662, fr. Färb. 1, Skl. 248 = 2,911 Einw. Hauptort: Ed ina mit 163 Einw., Landoffice des Staats Missouri. Mil- ford, früher incorp. Town, deren Towngerechtsame aber 1851 wieder aufgehoben sind. Newark. In der nördlichsten Reihe längs der Grenze von Iowa liegen endlich noch von Osten nach Westen: 33. Scottland-County, vom Wyaconda und der North- und Middle »Fort des Fabius bewässert, 477 QM. groß, ebenes fruchtbares Land, welches besonders zur Viehzucht benutzt wird. Farmen: 384, Wohnh. 588, Manuf. 6. Bev.: Weiße5,006, Skl.172 = 5,178 Einw. Hauptort: Memphis, incorp. Town mit 168 Einw. 34. Schuyler-County, mit den Quellen der Fabins-Flüsse und dem Chariton als westlicher Grenze, 351 QM., größtenteils Waldboden. Farmen: 446, Wohnh. 539, Manus. 5. Bev.: Weiße 3,403, Skl. 44= 3>447 Einw. Hauptort: Lancaster, ein Ort von wenigen Häusern. Tippecanoe, früher eine incorp. Town, deren Gerechtsame aber 1853 von der Legislatur wieder ausgehoben sind. 35. Putnam - County, von dem von 1849 bis 1853 Dodge - County getrennt war, welches jetzt wieder ein Theil dieses County geworden ist. Es wird vorzüglich vom Chariton und dessen Nebenflüssen bewässert und enthält 524 QM. gutes Land. Farmen: 251, Wohnh. 322, Manus. keine. Bev.: Weiße 2,429, sr. Färb. 2, Skl. 20 = 2,451 Einw. Hauptort: Putnamville. Der ehe- malige Hauptort von Dodge-County, Butler, wird wahrscheinlich keine Bedeutung mehr haben. 36. Mercer - County, vom Weldon -- River und einigen andern Zuflüssen des Grand-River bewässert, 531 QM. groß, hü- geliges zur Mehgrasung am besten geeignetes Land. Farmen : 272, Wohnh. 412, Manus. 3. Bev.: Weiße 3,313, fr. Färb. 2, Skl. 21,= 3,336 Einw. Hauptort: Princeton am Weldon-River, mit einigen Mühlenwerken. Middleburgh. 37. H arrison- Co unt y, von der Crooked-Fork und anderem Nebenflüssen des Grand-River bewässert, 792 QM. groß , zum Theil wenig fruchtbar, jedoch wohl bewaldet. Farmen: 141, Wohnh. 387, Manns, keine. Bev.: Weiße 2,600, Skl. 8 = 2,608 Einw. Hauptort: Bethany, incorp. Town. 38. Gentry-County, vom Grand-River und Little Platte bewässert, 797 QM. groß. Der Boden ist von verschiedener Güte. Farmen: 444, Wohnh. 708, Manns, keine. Bev.: Weiße 4,151, fr. Färb. 1, Skl. 46 — 4,198 Einw. Hauptort: Athens.158 t IV. Platte - Country. Diese jetzt aus 6 Counties bestehende Landschaft wurde 1835 von der General-Assembly von Missouri durch einen Zusatz zur Cou- stitution dem Staat Missouri einverleibt, eine Gebietserweiterung, welche im folgenden Jahre vom Kongresse bestätigt wurde. In den Jahren 1838—41 wurde den dortigen Ansiedlern das Vorkaufsrecht gesichert, aber erst im Frühling 1843 wurde in Plattsburgh ein Landoffice errichtet, wodurch es den Ansiedlern möglich wurde, ihren Besitztitel vollständig zu machen. Achtzehn Monate nachher war im südlichen Theil des uenerworbenen Landes schon alles öffent- liche Land belegt. Für so- fruchtbar wurde der Boden und für so günstig die Lage gehalten. 39. Platte-County, das südlichste County in der Platte- Country, westlich und südlich vom Missourifluß begrenzt und vom Little Platte-Fluß durchströmt, 378 QM. groß. Das Land besteht aus schön angebauten Feldern und herrlichem Walde und ist dem Wohlstande und der Bevölkerung nach das zweite County im Staat. Es producirt jährlich wenigstens für 700,000 Doll, laudwirthschast- Xiche Produkte und führt it. A. 70—80,000 Bush. Weizen und viele Maulthiere, Pferde und Ochsen theils nach dem auf der anderen Seite des Missouri liegenden V. St.-Fort Leavenworth aus, theils verkaust es sie an die Santa Fe-Händler und an die Emigranten nach Californien und Oregon. Farmen: 1651, Wohnh. 2,490, Mannf. 64. Bev.: Weiße 13,892, fr. Färb. 35, Skl. 2,559 = 16,486 Einw. Hauptvrt: Platte City, am Platte-Fluß, worüber hier eine gute Brücke führt, 1845 zur Stadt erhoben, mit 530 Einw. Weston, sehr schön am Missouri gelegen, 1851 als Stadt incorporirt, führt einen lebhaften Handel (Einfuhr: 800,000 Doll.; Hauptaussuhrartikel Weizen, Hanf und Pelzwerk). Am entgegen- gesetzten Ufer des Flusses wohnen die Shawnees und Delaware- Indianer, welche ziemlich cnltivirt sind und mit denen ein lebhafter Verkehr stattfindet. Parksville, etwas unterhalb der Mündung des Little Platte am Missouri, incorp. Town mit 320 Einw. Ganz159 in der Nähe von Parksville sind kürzlich die Ruinen einer großen alt-indianischen Stadt entdeckt. New Market, im nördlichen Theil des County, incorp. Town. Nahe dabei Buena Vista und am Missouri oberhalb Weston Jatan, kleinere Ortschaften. 40. Buchanan-County, nördlich vom vorigen am Mis- souri und vom Little Platte bewässert, 320 QM. größtenteils srnchtbare Prairie und ebenfalls stark bevölkert. Farmen: 1258, Wohnh. 2,030, Mannf. 89. Bev.: Weiße 12,800, fr. Färb. 23, Skl. 1,169 — 13,990 Einw. Hauptort: Sparta, Landosficedes Staats Missouri. St. Joseph, am Missouri, 1851 als Stadt incorporirt, der größte und wichtigste Handelsplatz in Platte-Conn-- try, mit 3,324 Einw. Die Stadt liegt schön an einer allmälig ansteigenden Bluff und an einer Krümmung des Missouri; sie ist vorzüglich durch den Verkehr mit den Indianern und durch die Ausrüstung der Reisenden und Emigranten, welche durch den Süd- paß nach Oregon und Kalifornien gehen, emporgekommen. Durch die im Bau begriffene Hannibal-St. Joseph-Bahn, welche hier endigt, wird sie ohne Zweifel bald den Verkehr der weiter zurück- liegenden fruchtbaren Counties an sich ziehen und rasch zunehmen. St. Joseph streitet sich mit Independence um den Rang der zweiten Handelsstadt im Staate. Lea chman, ein Landungsplatz am Mis- souri bei den sog. Narrows, 20 Meilen unterhalb St. Joseph. De Kalb, früher Bloomington genannt, incorp. Town. Platte River, ein kleiner Ort am Flusse gleiches Namens, wo der Castile- Creek in denselben mündet. 41. Andrew-County, nördlich vom vorigen, an den Missouri grenzend und vom Nodaway, One hundred and two - River und Little Platte bewässert, 414 MQ. groß. Es besteht zum größten Theile aus sehr fruchtbarer Prairie. Farmen: 873, Wohnh. 1377, Manns. 5. Bev.: Weiße 8,455, fr. Färb. 5, Skl. 784 = 9,244 Einw. Hauptort: Savannah, Landoffice des Staats Missouri. Rochester, incorp. Town. Nodaway. 42. Holt-County, westlich vom vorigen, am Missouri,160 vom Nodaway und dem großen und kleinen Tarkio bewässert, 442 QM. groß,, eben und besonders geeignet zur Viehgrasung. Far- men: 305, Wohnh. 614, Manns. 6. Bev.: Weiße 4,179, sr. Färb. 8, Skl. 168 = 4,355 Einw. Hauptort: Oregon, ein Ort von wenigen Häusern, unweit des Little Tarkio, welcher in dieser Gegend einen See bildet. Tarkio am Big Tarkio. 43. Atchison-County, nördlich vom vorigen, westlich vom Missouri und nördlich von Iowa begrenzt und vom Nishnabotna und Nodaway bewässert, 612 QM. groß, sehr fruchtbar, aber noch wenig angebaut. Farmen: 188, Wohnh. 291, Marius. 5. Bev.: Weiße 1,994, fr. Färb. 7, Skl. 39 — 2,046 Einw. Hanptort: Lin den mit wenigen Hänsern. Hennegau am Nishnabotna. 44. Nodaway - County, östlich vom vorigen und allein von den Counties der Platte - Country nicht am Missouri gelegen. Es ist vom Nodaway, One hundred and two- River und Little Platte bewässert und enthält 720 QM. meist ebener Prairie von tiefem, fruchtbarem Boden. Farmen: 241, Wohnh. 325, Manus. 3. Bev.: Weiße 2,182, Skl. 97 = 2,279 Einw. Hauptort: Nod- away Courthouse, fast ohne andere Häuser, als dem County- Gebäude. Maryville am One hundred and two-River. V. Das Fand zwischen dem Mijsouri und Osage. Längs des Missouri liegen folgende Counties von Westen nach Osten: 45. Jackson- County, westlich vom Kansas - Territorium begrenzt und bewässert vom Big und Little Blue-River, vom Fire- Prairie - Creek und von den Quellen des Big Chenal aux Heberts oder Synbar, 612 QM. groß. Das reiche County hat ansgezeich- neteu Getreidebau und treffliche Viehzucht. Farmen: 986, Wohnh. 1,719, Manus. 78. Bev.: Weiße 10,811, fr. Färb. 42, Skl. 3,103 = 13,956 Einw. Hauptort: Independence, seit 1849 Stadt, mit 3,702 Einw. Die Stadt liegt 4 Meilen südlich vom Missouri und hat in Wayne-City, einem kleinen Ort, ihre Landung am161 Fluß. Die Pacific-Eisenbahn, welche bei Oak Grove von La- fayette-County her in das County tritt, geht durch Wayne-City und Independence baut eine Zweigbahn dahin und hat den ganzen Zwischenraum zwischen der Stadt und Wayne-City zu Hausplätzen ausgelegt , in der Hoffnung, daß Independence sich nach Vollendung der Pacisic-Bahn bis an den Missouri ausdehnen werde. Der Platz hat einen lebhaften Handelsverkehr besonders durch die Emigration und den Landhandel nach Neu Mexico, Calisornien und Oregon, und mit den benachbarten wohlhabenden Jndianerstckmmen der Shawnees, Wyandots, Potowatomies it. s. w. Auch mehren sich die Fabriken und Manufacture». Vom I. 1831 an siedelten sich in Independence viele Mormonen an, welche hier ihr „Zion" grün« den wollten, sie wurden aber 1833 durch einen Volksaufstand von hier nach Clay-County auf der nördlichen Seite des Missouri ver-> trieben, von wo sie sich später nach Clinton-Connty und Far West in Caldwell-County zogen. — Kans as, 1 Meile unterhalb der Mündung des Kansas am Missouri, 1853 als Stadt incorporirt, ein aufblühender Ort, dessen Einwohnerzahl in der neuesten Zeit rasch auf mehr als 1000 gestiegen ist. Hier endigt einstweilen die Pacific-Eisenbahn. Sechs Meilen südlich davon, hart an der In- dianergrenze, liegt Westport mit c. 700 Einw. und einigem Han- del mit den Indianern. Sibley, früher FortOsage genannt, am Missouri, mit einer sehr guten Landung. Napoleon, am Missouri und an der Mündung des Fire-Prairie-Creek, hart an der Grenze von Lasayette-County. 46. Lafayette- County, östlich vom vorigen, vom Big und Little Synbar, vom Terre Beau-Creek, und von der Dan's Fork und Salt-Fork, welche beide in den Black River des Lamme fallen, bewässert, 612 QM. groß. Der nördliche Theil des County ist eine wellige Ebene, der südliche ist mehr gebrochen und hüge- lig; der Buck-Knob und Waggon-Knob sind höhere Hügel. Das Land ist im Allgemeinen sehr fruchtbar und hat viel Wasser mit Gefälle zum Mühlentreiben, welches immer mehr benutzt wird. OlShaufen, d. V. St. Sr Bd. 11162 Farmen: 895, Wohnh. 1,459, Manuf. 67. Bev.: Weiße 9,471, fr. Färb. 71, Skl. 4,969 = 14,511 Einw. Hauptort: Lexing- ton, seit 1845 als Stadt incorporirt, mit 2,882 Einw. Die Stadt hat 7 Kirchen, eine Zweigbank der Missouri Staatsbank, verschie- dene Säge- und Mehlmühlen, Schlächtereien, 3 große Reifschläge- reien, von welchen eine durch eine Dampfmaschine getrieben wird, und einen ansehnlichen Handel, besonders mit Hans und Hanf- waaren, für welche Lexington nach St. Louis der Hauptplatz im Staate ist (Gesammt-Aussuhr c. 600,000 Doll., Einfuhr c. 350,000 Doll.). Es legen jährlich ungefähr 250 Dampfschiffe hier an. Aca- demie. — Waverly, früher Middleton genannt, weiter östlich am Missouri, incorp. Town Wellington, oberhalb Lexington am Missouri, am Ausfluß des Synbar. Harrisburgh an der Pacific-Eisenbahn, welche nur den südwestlichen Theil des County durchschneidet, mit der aber Lexington sich durch eine Zweigbahn in Verbindung setzen will. 47. Saline-County, im Norden und Osten vom Mis- sonn umflossen und vom Black River und Lamine durchströmt, 730 QM. groß. Längs der Flüsse ist das Land besonders ftnchtbar. Farmen: 587, Wohnh. 950, Manns. 8. Bev.: Weiße 6,191, fr. Färb. 9, Skl. 2,896 = 9,096 Einw. Hauptort: Marsh all, nahe an der Salt-Fork. Arrow Rock, am Missouri, incorp. Town mit 295 Einw. Miami, weiter oberhalb am Missouri, incorp. Town. Bro wnsville. Ionesboro. Mehrere Salzwerke, worunter die sog. Grand Saline, einige Meilen südlich von Marshall. 48. Coop er-County, vom Lamine, Black River, Little Saline und Moniteau-Creek bewässert, 574 QM. mit fruchtbarem, großentheils schön bewaldetem Boden. Welschkorn, Taback und Vieh sind die Hauptprodukte, sowie ausgezeichnete Steinkohlen in Menge. Die neuesten geologischen Untersuchungen des Staats- Geologen Swallow haben ergeben, daß sich an den Bluffs des Lamine, Blackwater und Clear Creek viel Eisenerz findet, woraus mit Vortheil gebaut werden kann. Schwefel- und Salzquellen sind163 im County mehrere vorhanden. Farmen: 1,064, Wohnh. 1,717, Manns. 79. Bev.: Weiße 9,731, sr. Färb. 35, Skl. 2,976 == 12,742 Einw. Hauptort: Boonville, 1839 als Stadt incorporirt, mit 2,189 Einw., hat 5 Kirchen, 2 Akademien, 2 Reifschlägereien und mehrere andere Mannsactnren und einen ziemlich bedeutenden Handel. Heber 300 Dampfschiffe legen hier jährlich an. Otter- ville, am Lamine-Fluß und an der Pacific-Eisenbahn, welche das County im südwestlichsten Winkel durchschneidet. Belle - Air. Pisgah. 49. Moniteau - County, vom Moniteau und Moreau- Creek bewässert, 402 QM. groß, unebener, zum Getreidebau wenig geeigneter Boden. Vieh und Schweine werden in großer Anzahl ausgeführt und viele Steinkohlen gegraben. Farmen: 761, Wohnh. 901, Mannf. 15. Bev.: Weiße 5,113, fr. Färb. 2, Skl. 457 --- 5,572 Einw. Hauptort: California, an der Pacific-Bahn. Lancaster, weiter westlich nahe der Eisenbahn. Moniteau an der Staatsstraße nach Jefferson City. High Point im Süden des County mit einem Bergwerk, welches von der 1849 incorporirten „High Point Mining and Manufacturing Company" betrieben wird. 50. Cole - County, vom Moreau-Creek und vom Osage bewässert, 380 QM. groß. Der Boden ist uneben und im Ganzen nicht sehr fruchtbar. Farmen: 638, Wohnh. 984, Manns. 28. Bev.: Weiße 4,994, fr. Färb. 22, Skl. 581 - 5,597 Em*». Hauptort: Jefferson City, seit 1826 Regierungssitz für den Staat Missouri, aber erst 1839 als Stadt incorporirt, mit 2,090 Einw. Die Stadt liegt auf mehreren Hügeln hart am Missouri, der Mündung des Cedar - Creek gegenüber; auf einem der Hügel steht das Staats-Capitol, ein schönes mit einer hohen Kuppel ver- scheues Gebäude, welches jedoch noch nicht ganz vollendet ist, nach- dem es vor fast 20 Jahren mit vielen werthvollen Archivalien ab- brannte. Im Capitol versammeln sich die beiden Häuser der Ge- neral Assembly ; der Gouverneur hat eine eigene Amtswohnung. Außerdem ist hier das Staats-Strafgefängniß (Penitentiary). Der 11*164 Handelsverkehr des Platzes ist unbedeutend. — Marion, ehe- maliger Hauptort des County, 15 Meilen oberhalb Jefferson City auf einer hohen felsigen Bluff des Missouri. Die Pacific-Eiseubahn soll 1855 von St. Louis bis Jefferson City vollendet sein. In der zweiten Reihe vom Missouri liegen von Westen nach Osten: 51. Cass - County, westlich an das Jndianergebiet oder Kansas - Territorium grenzend und von verschiedenen Zuflüssen des South Grand River (der in den Osage fällt) bewässert, 666 QM. groß. Im nördlichen Theil ist das County mit Hügeln bedeckt, unter welchen der Basin-Knob und der Centre-Knob die be- dentendsten sind; der südliche Theil ist ebene Prairie. Dieses wie die beiden folgenden Counties wurden bisher mehr für die Vieh- zucht, als für den Weizenbau geeignet gehalten, weil der Trans- port so schwierig war; dies wird sich mit der Herstellung der Pa- cific-Bahn völlig ändern, denn der Boden ist an sich vortrefflich. Farmen: c. 586, Wohnh. 672, Manuf. 13. Bev.: Weiße 4,478, fr. Färb. 6, Skl. 376 = 4,860 Einw. Hauptort: Harrison- ville, incorp. Town mit 150 Einw. Morristown, im Süd- Westen des County, nahe der Jndianergrenze. 52. Johnson - County, 846 QM. groß. In diesem County liegen die Quellen des Blackwater und des Big Creek, ein Nebenfluß des South Grand River fließt durch die südwestlichen Townships. Zwei höhere Hügel finden sich in der nördlichen Hälfte, nämlich der Basin-Knob und der Knobnoster. Farmen: 750, Wohnh. 1,030, Manns. 28. Bev.: Weiße 8,295, fr. Färb. 16, Skl. 1,099 — 9,410 Einw. Hauptort: Warrensburgh am Post- Oak-Creek und an der Pacific-Bahn, mit 195 Einw. Black- water, auch nahe der Pacific-Bahn, welche das ganze County durchzieht. 53. Pettis-County vom Muddy Creek und Flat Creek, Nebenflüssen des Lamme, bewässert, 648 QM. groß, mit tiefem, fruchtbarem Prairie-Boden und Waldgrund längs der Flußläufe.165 Farmen: 500, Wohnh. 714, Manuf. 16. Bev.: Weiße 4,465, fr. Färb. 5, Skl. 1,115 = 5,585 Einw. Hauptort: George- town, incorp. Town, mit c. 200 Einw.; in der Nähe befinden sich Kohlenminen. Die Pacific-Eisenbahn geht wenige Meilen süd- lich von Georgetown vorbei und durchläuft das ganze County. In der dritten Reihe vom Missouri liegen von Westen nach Osten: 54. Vernon - County, erst 1851 von Cass-County und von Bates-County abgelegt, grenzt westlich an das Jndianergebiet und ist vom Marais-des-Cygnes-River und dessen Zuflüssen durchströmt, 810 QM. groß. Der Boden ist gut, aber noch wenig bebaut. Farmen: c. 300, Wohnh. c. 464. Bev.: Weiße 2,449, Skl. 68 = 2,517 Einw. Der Hauptort des County scheint noch nicht be- stimmt zu sein. Marvel am Marais-des-Cygnes, Spruce und Pleasant Gap, kleine Ortschaften. 55. Henry-County (früher Rives - County genannt), vom South Grand River, Big Creek, Tebo-> oder Thibault-Creek und Deepwater-Creek bewässert, 720 QM. groß, zum Theil hochgelegen und besonders zur Viehzucht und an den Bluffs des Grand River zum Weinbau geeignet. Steinkohlen sind in großer Menge vor- Händen. Farmen: 385, Wohnh. 561, Manuf. 11. Bev.: Weiße 3,605, Skl. 735 --- 4,340 Einw. Hauptort: Clinton, am Grand River, V. St. - Landofsice. Waverly, ein kleiner Ort, in dessen Nähe der Cove-Creek in den Grand River fällt, an dessen Ufern man viele Halbedelsteine, wie Jaspis, Onyx-Achate u. dergl. findet. 56. Benton-County, 738 QM. groß, vomOsage, Sac- River und Pomme de Terre-Creek bewässert. Der Osage fließt von Westen nach Osten durch das County, die kleinere Halste südlich lassend. Das Land geht seinem Charakter nach, wie der südliche Theil des folgenden County, in die Mineralregion über; die Ufer des Osage und seiner Nebenflüsse sind meistens felsig und abschüssig, nur mit einigen Cedern bewachsen. Diese Bildung macht etwa ein Viertel des County zum Ackerbau untauglich ; die übrigen drei166 Viertel bestehen meistens aus ebener Prairie, auf welcher außer Getreide auch Taback und sogar Baumwolle gedeihen. In der Nähe des Osage bricht man Mühlsteine und es sind auch Steinkohlen vor- Händen. Farmen: 510, Wohnh. 789, Manuf. 10. Bev.: Weiße 4,305, fr. Färb. 13, Skl. 366 --- 4,684Einw. Hauptort: War- saw (früher Osagetown genannt), 1843 zur Stadt erhoben, mit 451 Einw. Die Dampfschiffahrt auf dem Osage erstreckt sich re- gelmäßig nur bis zu dieser Stadt (172 Meilen von der Mündung), der Fluß kann aber noch weiter aufwärts befahren werden. 1853 ist eine Compagnie incorporirt mit der Befugniß von Warsaw aus eine Eisenbahn nach irgend einem Punkt an der Pacific zu erbauen (Warsaw & Pacific-Railroad Company). 57. Morgan-County, südlich theilweise vom Osage be- grenzt und vom Gravois-Creek und Lamme durchflössen, 684 QM. groß. Das hochgelegene Land ist wenig fruchtbar, das niedrige gutes Acker- und Weideland ; große Schweine - Ausfuhr. Farmen: 455, Wohnh. 754, Manns. 12. Bev.: Weiße 4,067, Skl. 445 — 4,512 Einw. Hauptort: Versailles, incorp. Town, mit c. 600 Einw. Miningport, an der Mündung des Gravois-Creek in den Osage, mit Bleiminen, deren Bau jedoch in der neuesten Zeit wieder aufgegeben ist. In der Nähe des Gravois-Creek ist am Fuße eines Hügels eine merkwürdige Höhle, 600 Fuß lang uüd so hoch, daß man zu Pferde hineinreiten kann. In derselben hat man einen Schmelztiegel gefunden, welcher ans der Zeit der ersten Versuche der Spanier, hier Erze zu graben, herzustammen scheint. VI. Wie Mineral» Region. Längs des Jndianergebiets liegen von Norden nach Süden: 58. Bates - County, südlich von Vernon - County, vom Little Osage, Marmiton, den beiden Drywood -Creeks und dem Clear Creek oder Peshaw bewässert, welche sämmtlich in den Osage stießen, 828 QM., größentHeils aus Prairie bestehend. Farmen: C. 315, Wohnh. c. 423. Bev.: Weiße 1803, fr. Färb. 3, Skl. 77167 --- 1,883 Einw. Hauptort: P ap insville (früher Batesville ge- nannt) am Osage, welchen man bis hierher schiffbar zu machen f>ed>* sichtigt. Little Osage und Dry Wood, kleine Orte. Das Haus Chouteau in St. Louis, hat am Marmiton ein Handels- Etablissement für den Jndianerhandel, Chouteau's Store ge- nannt, etwa 7 Meilen von Fort Scott, welches hart an der West- grenz«? des County im Jndianergebiet liegt. 59. Jasper-County, vom Muddy Creel, Spring-River und Centre-Creek, alles Nebenflüssen des Neosho, bewässert, 1,172 QM. groß, hoch gelegen und zum Theil sehr gebrochener Boden, dennoch im Allgemeinen ziemlich fruchtbar. Welschkorn und Vieh sind die Hauptprodukte; im südlichen Theile finden sich gute Stein- kohlen. Farmen: 408, Wohnh. 664, Mannf. 8. Bev.: Weiße 4,424, fr. Färb. 2, Skl. 206 = 4,632 Einw. Hauptort: Car- thage. Sarcoxie (früher Centreville), incorp. Town, an der Südseite vom Centre-Creek. De So to im Norden, an einem Nebenarm des Marmiton. Blyte sville an der Südgrenze. 60. Newton-County, vorzüglich vom Neh-hah-River (oder Shoalcreek) bewässert, 630 QM. groß, im Ganzen eben und sehr fruchtbar. Im April 1850 sind hier bedeutende Bleiminen eröffnet, von welchen die größte, der Moseley Lead Manufacturing Company gehörig, 5 Meilen von dem Hauptorte Neosho und 20 Meilen vom Neosho-Fluß entfernt liegt. In den ersten 4 Monaten, als sie nur mit 6 Mann bearbeitet wurde, brachte sie 100,000 iL Blei, die Schachte waren 60 Fuß tief und der Schmelzofen lieferte täg- lich 3000 iL Seitdem ist das Werk bedeutend erweitert. Zwei andere kleine Bleiwerke sind in der Nähe, am Turkey-Creek. Das Blei wird zu Wagen an den Neosho geschafft und von dort nach dem Arkansas verschifft. Die Communication läßt aber sehr viel zu wünschen übrig. Sobald die Southwest-Branch der Pacific- Bahn, die nahe bei Neosho vorbeigeführt wird, vollendet ist, wer- den diese Bergwerke wahrscheinlich einen großen Aufschwung nehmen. Farmen : 293, Wohnh. 653, Mannf. 11. Bev.: Weiße 4,027^168 ft. Färb. 13, Skl. 296 = 4,336 Einw. Hauptort: Neosho, am Hickory - Creek, welcher in den Neh - hah fließt. Grand Falls, ein kleiner Ort am Wasserfall des Neh-hah, der hier in einer Breite von 190 Fuß 14Vj Fuß senkrecht herabfällt und gleich unterhalb des Falles schiffbar ist. Gates an der Südgrenze des County. Oliver's Prairie im westlichen Theil des County, nahe beim jetzigen Endpunkt der Southwest-Branch-Eisenbahn, welche an der Staatsgrenze aufhört, obgleich dort gar kein motivirter Endpunkt ist. Wahrscheinlich wird die Bahn bald an den Arkansas (in der Gegend von Fort Gibson) fortgeführt werden. 61. Mac Donald - County, südlich an den Staat Ar- kansas angrenzend, vom Elk-River (oder Cowskin), der in den Neosho fällt, bewässert, 486 QM. groß. Schönes Getreide- und Weide- land, aber seiner Angelegenheit wegen noch wenig bebaut. Es hat vorzügliche Fichtenwälder und schon viele Sägemühlen, wie auch Kornmühlen. Farmen: 126, Wohnh. 371, Manns. 42. Beb.: Weiße 2,598, fr. Färb. 25, Skl. 96 = 2,719 Einw. Hauptort: Rudledge am Elk-River. Looniesville. In zweiter Reihe von der Westgrenze liegen ferner von Süden nach Norden : 62. Barry - County, westlich an die beiden vorigen Conn- ties, südlich an den Staat Arkansas grenzend, 652 QM. groß. Es wird von den Nebenflüssen des White River, namentlich der Buffalo-Fork und dem Flat Creek bewässert und hat vorzüglich in der westlichen Hälfte hohe und schroffe Hügel. Wald, sowohl Laub« als Nadelholz, ist vorherrschend. Farmen: 389, Wohnh. 544, Manuf. 2. Bev.: Weiße 4,187, fr. Färb. 4, Skl. 191 = 4,382 Einw. Hauptort: Cassville, incorp. Town. Mc Donald am Flat Creek. Wash bo urn's Prairie am Westende einer großen Prairie gleichen Namens, die nach der Buffalo-Fork hin abfällt. — Die Southwest-Branch der Pacistc-Eisenbahn geht durch den nörd- lichsten Theil des County. 63. Lawrence-County, wahrscheinlich am höchsten im gan-169 zen Staat Missouri gelegen 'und die Quellen des Spring - River und Centre-Creek, die in den Neosho und mit diesem in den Ar- kansas fallen, sowie die des Sac-River, der in den Osage fällt, enthaltend, 570 QM. groß. Das Ozarkgebirge streicht in einem Zweige von Nordwesten nach Südosten, in einem anderen Zweige von Südwesten nach Nordosten durch das County und bildet an der Ostgrenze desselben eine Art Knoten. Das Land ist deshalb sehr uneben, hat aber schönen Wald, schöne Gründe und viele Bäche zum Mühlentreiben. Viehzucht ist vorherrschend. Farmen: 407, Wohnh. 743, Manuf. 3. Bev.: Weiße 5,590, fr. Färb. 1, Skl. 312 — 5,903 (Sum. Hauptort: Mount Vernon, 150 Einw. Mount Pleasant an der Südgrenze. Spring-River an einem Arm des Spring-River an der nordwestlichen Grenze. Die South- west-Branch geht durch den südöstlichsten Winkel des County. 64. Dade-Couuty, vom Sae-River und dessen Zuflüssen durchströmt, 468 QM. groß, nur im südwestlichen Viertel von der Ozark-Ridge durchzogen und leidlich fruchtbar. Farmen: 567, Wohnh. «59, Manns. 13. Bev.: Weiße 3,934, fr. Färb. 6, Skl. 276 - 4,216 Einw. Hauptort: Greenfield, 1851 als Town incorpo- rirt, mit 232 Einw. Kings Point, Rock-Prairie, kleine Ortschaften. 65. Cedar-County, ebenfalls vom Sae-River durchströmt, 424 QM. ebenes meist Prairieland und zum größeren Theile frucht- bar. Farmen: 347, Wohnh. 561, Manuf. 7. Bev.: Weiße3,140, Skl. 127 — 3,267 Einw. Hauptort: Fremont, incorp. Town, hoch und schön gelegen in der Mitte des County; 9 Meilen west- lich von dem Ort sind kürzlich Steinkohlen entdeckt. St. Helen am Sac-River. 66. St. Clair- County, vom Osage und vom Sac-River durchströmt, 656 QM. guter Boden zum Getreide- wie zum Ta- backsbau geeignet und auf den Bluffs des Osage und Sac-River vortrefflich für den Weinbau, wie denn auch wilder Wein in auf- fallend großer Menge hier wächst. Farmen: 327, Wohnh. 531,170 Manuf. 5. Bev.: Weiße 3,352, ft. garb. 1, Skl. 497 = 3,850 Einw. Hauptort: Osceülo, incorp. Town mit gegen 600 Einw., am Osage, bis wohin die Dampfschiffe bei günstigem Wasserstande den Fluß hinauffahren. Roscoe. Chalk Level im nördlichen Theil an der Straße nach Clinton. In der folgenden, dritten Reihe liegen von Norden nach Süden: 67. Hickory - County, westlich an St. Clair- und nördlich an Benton-Connty grenzend und vom Little Pomme de Terre und anderen Nebenflüssen des Osage bewässert, 396 QM. groß, meistens Prairie, jedoch besonders zur Viehzucht geeignet. Farmen: 190, Wohnh. 364, Manuf. 6. Bev.: Weiße 2,499, ft. Färb. 5, Skl. 205 = 2,709 Einw. Hauptort: Hermitage. Pittsburg und Urb an a im Südosten des County. 68. Polk- County, vom Pomme de Terre und der East- Fork des Sac durchflössen, 576 QM-, zum Theil sehr hügelig und dort mehr zur Viehzncht geeignet, theilweise aber auch gutes Ge- treideland. Eine reiche Prairie ist die sog. Three mount prai- rie. Farmen: 543, Wohnh. 907, Manuf. 6. Bev.: Weiße 5,979, fr. Färb. 9, Skl. 384 — 6,372 Einw. Hauptort: Bolivar, in- corp. Town. Orleans, an der Eastfork des Sac. 69. Greene - County von Südwesten nach Nordosten von der Ozark-Ridge durchzogen, auf deren Rücken die Southwest-Branch der Paeific-Eifenbahn hinläuft, südlich von den Zuflüssen des James- River, der in den White River fällt, und nördlich von den Quellen des Sac, Pomme de Terre und Niangna bewässert, 1,157 QM- groß. Der Boden, obwohl durch Hügelreihen durchbrochen, ist einer der fruchtbarsten in der ganzen Mineralregion ; er ist sehr quellen- reich und die Bäche behalten das ganze Jahr über Wasser, sind auch zum Mühlentreiben stark genug. Es wird vorzugsweise Vieh- zucht getrieben. Die ersten Einwanderer waren meistens aus dem Staat Tennessee. Farmen: 1,283, Wohnh. 2,046, Manns. 50. Bev.: Weiße 11,995, fr. Färb. 8, Skl. 1,288 = 13,291 Einw. Hauptort: Springfield, 1846 als Stadt incorporirt, mit 875171 Einw. Hier ist eine V. St.-Landoffice, eine Landoffice des Staats Missouri und eine Zweigbank der Missouri Staatsbank. Die South- west-Branch der Pacific-Bahn berührt die Stadt und man erwartet einen großen Ausschwung des Orts. Das Land in der Nähe der Stadt wird schon mit über 100 Doll. pr. Acre bezahlt. An Plea- sant-Prairie, Dallas und Walnut Forrest geht die Eisen- bahn nahe vorbei. Finley und Ozart, beide am Finley - Creek, welcher in den James-River fällt. — 70. Stone - County, ein neues 1851 von Taney-County abgenommenes County, im Süden an Arkansas grenzend und vom James- und White.River bewässert, 468 QM. groß. Getreide, Taback und Baumsrüchte gerathen hier gut; viel Wald, sowohl Nadel- als Laubholz. Farmen: c. 160, Wohnh. c. 226. Bev.: Weiße 1,636, Skl. 12 — 1,648 Einw. Hauptort: noch zu be- stimmen. Cape Fare, nahe am Zusammenfluß des Flat Creek und des James-River. Cane-Creek, in der nordwestlichen Ecke des County, wobei die Southwest-Branch ganz nahe vorbeigeht. Dann folgt längs der Arkansas-Grenze: 71. Taney - County, östlich vom vorigen, vom White River und seinen Zuflüssen, Bull-Creek, Swau-Creek und Little und Big Beaver-Creek, bewässert, 1,071 QM. groß, noch wenig besiedelt, aber ziemlich fruchtbar. Farmen: 349, Wohnh. 454. Bev.: Weiße 2,963, Skl. 119 = 3,082 Einw. Hauptort: Forsyth. 72. Ozark-County, ostlich vom vorigen, von der North- Fork und der Bryants-Fork desWhite River bewässert, 1,586 QM. groß. Sehr bergiges und gebrochenes Land, welches sich nur zur Viehzucht eignet. Farmen: 253, Wohnh. 361, Manuf. 5. Bev.: Weiße 2,687, Skl. 21 = 2,708 Einw. Hauptort: Rockbridge. Red B u d an der Bryants-Fork. Dann folgen in der Reihe von Süden nach Norden : 73. Wright - County, mit den Quellen des Gasconade und der Osage-Fork des Gasconade, 926 QM. groß, hügelig und waldig, zum Theil jedoch recht fruchtbar. Farmen: 371, Wohnh. 541.172 Set).: Weiße 3,893, Skl. 75 — 3,968 Einw. Hauptort: Harts- tittle, 1851 als Town incorporirt. Astoria. Die Southwest-Branch der Pacific-Bahn durchschneidet die nordwestliche Ecke des County. 74. Dallas - County (früher Niangua-County), nördlich von Greene- und westlich von Polk-County, vom Niangua und sei- nett Nebenflüssen bewässert,. 568 QM. groß. An Den Bluffs des Niangua ist der Boden zum Weinbau zu empfehlen, im Uebrigen mäßig, aber voller Eisen- und Blei-Erz. Farmen: 361, Wohnh. 597, Manuf. 1. Bev.: Weiße 3,941, Skl. 75 = 4,016 Einw. ^anptort: Buffalo, incorp. Town. 75. Laclede-County, östlich vom vorigen, nördlich von Wright-County, von der Gasconade -Ridge durchzogen und vom Gasconade und der Osage-Fork sowie vom Au Glaize-Creek, der in den Osage fällt, bewässert, 695 QM. groß. Das Land ist hoch und hügelig, zur Viehzucht geeignet, und hat viel Fichtenwaldungen. Die Southwest - Branch der Pacific - Bahn geht durch das ganze County ohne eine Ortschaft zu berühren. Farmen: 233, Wohnh. 385, Manuf. 2. Bev.: Weiße 3,257, fr. Färb. I, Skl. 135 = 3,393 Einw. Hauptort: Wiota, incorp. Town, im Norden des County unfern des Au Glaize. Lebanon, incorp. Town. Cave Spring, im Süden, nahe bei der Eisenbahn. 76. Camden-County, nördlich vom vorigen und von Dallas« County. Der Osage bildet großentheils die nördliche Grenze und der Niangua und der Au Glaize fließen durch das Land; 612 QM. groß, fruchtbar und holzreich. Farmen: 214, Wohnh. 360. Bev.: Weiße 2,288, Skl. 127 — 2,415 Einw. Hauptort: Erie, am Osage, incorp. Town mit ziemlich lebhaftem Handelsverkehr. Am Niangua finden sich hier viele, zum Theil sehr ausgedehnte Stalaktiten-Höhlen. 77. Miller - Connty, nordöstlich vom vorigen, vom Osage und Tavern-Creek durchflössen, 540 QM. groß. Das Land ist hügelig und reich an Wald; Welschkorn und Schweine sind die Hauptprodukte. Farmen: 369, Wohnh. 592. Bev.: Weiße3,758, Skl. 161 = 3,919 Einw. Hauptort: Tuscumbia, am Osage,173 incorp. Town |ntit einigem Handel. Rocky Mount im Norden und Iberia im Süden des County. 78. Osage - County, nordöstlich vom vorigen, nördlich vom Missouri und östlich vom Osage begrenzt, und vom Marais - Creek, der in den Osage sällt, sowie vom Gasconade durchströmt, 954 QM. groß. Das Land zwischen dem Marais und Osage ist zum Theil ungesunder Bottom, der überschwemmt wird, im Uebrigen hügelig und waldig und meistens unfruchtbar. Die Hanpt-Pacific- Eisenbahn läuft neben dem Missouri her ohne eine namhafte Ort- schast zu berühren. Hauptort: Linn, in der Mitte zwischen dem Gasconade und dem Marais - Creek. Die Umgegend ist reich an Blei, welches seit Kurzem hier wieder in großen Quantitäten ge-- graben wird, während verschiedene alte Minen verlassen sind. Lisle, am Osage an der Mündung des Marais, incorp. Town, jedoch nur aus einigen wenigen Häusern bestehend. Westphalia am Marais-Creek, ein deutsches Settlement westfälischer Katholiken in einer ungesunden Gegend. New Helvetia, am Osage, eine wegen der Ungesnndheit der Gegend wieder verlassene schweizer Niederlassung. Kinderhook am Gasconade, im südlichen Theil des County. Südlich von diesem County folgen der Reihe nach: 79. Pulaski - County, am Gasconade, welcher hier den Big und Little Piuey und den Roubideaux oder Robidoux - Creek aufnimmt, 1,044 OM. groß, sehr hügelig und reich an Eisen, Blei und herrlichem Fichten- und Tannenholz, welches von hier den Gasconade herabgeflößt wird. Viehzucht vorherrschend. Farmen: 471, Wohnh. 630, Mannf. 8. Bev.: Weiße 4,095, fr. Färb. 1, Skl. 107 — 4,203 Cinw. Hauptort: Waynesville am Roubi- deaux-Creek, 190 Einw. Litte Pin et), am Ausfluß des Creeks gleichen Namens und an der Southwest-Branch der Pacific-Bahn, welche das ganze County durchläuft. Hier ist eine große Holzfällung und Verschiffung, sowie mehrere Sägemühlen. Pine Bluff, nahe an der Mündung der Big Pine - Fork.174 80. Texas - County, hoch gelegen und von der Ozark-Ridge durchzogen, die Quellengegend der Pine-Fork und des Ronbideaux, welche nördlich dem Gasconade zufließen, sowie des Current-River und des North - White - River, die südlich abfließen, 1244 QM-, waldig und voll rauher Berg abhänge, reich an Mineral, aber wenig angebaut. Farmen: 232, Wohnh. 394, Manus. 15. Bev-: Weiße 2,687, Skl. 37 = 2,724 Eiuw- Hauptort: Houston am Big Piney. Ellsworth an demselben Gewässer. 81. Oregon - County, im Süden an Arkansas grenzend, vom Ozarkgebirge, welches hier ein großes Plateau bildet, durch- zogen und vom Eleven-Point-River bewässert, 1,726 QM. groß, das größte County im Staat, aber von allen am schwächsten be- siedelt. Ein bekannterisolirter Berg ist der Kings-Mount. Die User des Eleven - Point sind hoch und abschüssig; das Land ist großentheils mit Nadelholz bewachsen und reich an Eisen-, Blei- und Kupfer - Erzen, welche jedoch noch nicht ausgebeutet werden. Farmen: 130, Wohnh. 252, Manns. 3. Bev.- Weiße 1,997, sr. Färb. 2, Skl. 19 — 2,018 Einw. Hauptort: Thomasville. Oestlich von letzterem an der Arkansas-Grenze liegt: 82. Ripley - County. Der Hauptfluß des County ist der Current-River, welcher einige kleine Bäche aufnimmt, 1,080 QM. groß. Das Land ist hügelig und waldig; der Fluß, welcher ge- meiniglich von steilen Bluffs eingeschlossen ist, hat hin und wieder fruchtbare Bottoms; im Ganzen Weideland. Farmen: 258, Wohnh. 445, Manuf. 7. Bev.: Weiße 2,427, ft. Färb. 1, Skl. 87 = 2,515 Einw. Hauptort: Doniphan, am Current-River. Van Buren. Martinsburgh. S3. Shannon - County, nördlich von Ripley- und Oregon- County, östlich von Texas-County, auch hauptsächlich vom Current- River bewässert, 792 QM. Seit einigen Jahren ist hier eine reiche Knpserregion entdeckt und es sind mehrere Bergwerke angelegt, welche eine Eisenbahn-Verbindung mit der Iron-Mountain-Bahn wünschenswerth machen. 1853 ist eine „ Current - River Mining175 Company" von der Legislatur incorporirt worden. Farmen: 152, Wohnh- 204, Manuf. 3, Kupferbergwerke und 2 Sägemühlen. Bev.: Weiße 1,346 (weder freie Farbige noch Sklaven; das einzige County, in welchem gar keine Sklaven gehalten werden). Haupt- ort: Eminence am Current-River. 84. Reynolds - County, östlich vom vorigen, von ver- schiedenen Armen des Big Black River bewässert, 698 QM., im südwestlichen Theile ziemlich fruchtbar, im nordöstlichen voller Erze, welche jedoch nicht benutzt werden. Farmen: 145, Wohnh. 293, Manuf. 3. Bev.: Weiße 1,915, Skl. 34 = 1,949 Einw. Haupt- ort: Lesterville, an der Middle-Fork des Black River. Bufords am Zusammenfluß der drei Forks desselben Flusses. 85. Dent-County, nordwestlich vom vorigen, erst 1851 aus Theilen von Shannon- und Crawford - County gebildet. Die Ozark-Ridge durchzieht das County und an ihrem Fuße liegen nörd- lich die Quellen des Maramee, südlich einige der Quellen des Cnrrent-River. Das County ist c. 660 QM. groß und weder be- sonders fruchtbar noch metallreich. Farmen: c. 135, Wohnh. c. 268. Bev-: Weiße 1,896, Skl. 105 = 2,001 Einw. Hauptort: noch nicht bestimmt. Montau! und Birchpond, kleine Ortschaften. 86. Crawford-County, nördlich vom vorigen, vom Ma- ramee und dessen Nebenflüssen bewässert, 1,010 QM- groß. Der Boden ist sehr verschiedenartig, das hohe Land größtenteils sehr unfruchtbar, die Bottoms ergiebig. Das Eisenerz, welches hier in Menge vorhanden ist, wird schon stark gebaut, die vor einigen Iah- ren im nördlichen Theil des County entdeckten Kupferminen erwar- ten nur die Vollendung der Southwest-Branch der Pacific-Bahn, um in ausgedehnter Weise bearbeitet zu werden. Farmen: 715, Wohnh. 994, Manuf. 9. Bev.: Weiße 5,735, Skl. 196 = 5,931 Einw. Hauptort: Steeleville, am Maramee. Zwölf Meilen weiter auswärts am Maramee ist das größte Eisenwerk dieser Ge- gend, Maramec Iron works, auch Massey's Iron works genannt. Es besteht aus 1 Hochofen, 3 Eisenhämmern «. s. w., und176 liefert jährlich 15 bis 1600 Tons Stangeneisen von ausgezeichneter Qualität. Auch finb hier verschiedene Säge - und Schrotmühlen. Die Ortschaft, auch blos Maramee genannt, liegt nur 5 bis 6 Meilen von der Southwest - Branch und verspricht mit der Zeit ein ansehnlicher Fabrikort zu werden. Little Prairie an der Eisen- bahn. Osage, ein kleiner Ort an der Osage-Fork des Maramee. 87. Gasconade- County, nördlich vom Missouri begrenzt und vom Gasconade und der Bourbeuse durchströmt, 540 QM. groß, meistens steiniger und wenig fruchtbarer Boden. Welschkorn ist das Hauptproduet; Eisenerz, Salpeter und Schwefel sind häufig. Farmen: 553, Wohnh. 950, Manuf. 16. Bev.: Weiße 5,653, Skl. 87 — 5,740 Eiuw. Die Haupt - Pacific - Bahn läuft längs dem Ufer des Missouri und trifft den Hauptort Herrmann am hohen Ufer des Missouri, eine incorp. Town mit 943 Einw., größtenteils Deutschen. Es hat über 200 Acres Weingärten, die jährlich 25— 30,000 Gallonen Weht von sehr guter Qualität liefern. Die Ca- tawba-Traube gedeiht am besten und der daraus bereitete Wein wird sür iy2 bis 2 Dollar pr. Gallone verkauft. Es ist hier eine Weinbau - Gesellschaft, welche Prämien vertheilt. Mount Ster- ling am Gasconade an der Staatsstraße von St. Louis nach Jefferson City. Am Second - Creek, welcher in den Gasconade fällt, ist eine Niederlassung deutscher Lutheraner. Delphi im südlichen Theil des County. 88. Franklin-County, östlich vom vorigen und westlich an St. Louis-Couuty und Jeffersou-County grenzend, am Missouri und . vom Maramee und der Bourbeuse durchflössen, 866 QM. groß. Es hat hügeliges, nur theilweise fruchtbares Laud, doch wird viel Weizen und Taback gebaut. An Blei und Eisenerz ist die Gegend um den Maramee und die Bourbeuse sehr reich. Die Pacific-BaHn theilt sich an der Ostgrenze des County bei dem neuen Ort Frank- lin in die Hauptbahn und die Southwest - Branch, von welchen die erste den Missouri in der Nähe der Town Washington trifft, die zweite auf dem Höherücken zwischen der Bourbeuse und dem177 Maramec fortläuft. Der Werth des Landeigenthums, welcher nach der letzten Steuerschätzung fast 1 Million Dollar betrug, wird durch den Bau der Eisenbahn sehr gehoben. Farmen: 1,096, Wohnh. 1,925, Mannf. 32. Bev.: Weiße 9,798, fr. Färb-15, Skl- 1,880 ■ = 11,193 Einw. Hauptort: Union, incorp. Town mit 205 Einw. Washington am Missouri und an der Paeific-Eisenbahn, incorp. Town mit (1852) 509 Einw-, von welchen die Mehrzahl Deutsche sind. Der Ort hebt sich sehr und soll gegenwärtig (1854) schon über 900 Einw. haben. Unmittelbar östlich daran grenzt Bassora und zwei Meilen weiter unterhalb am Missouri liegt South- Point, wo die Eisenbahn zuerst an den Fluß kommt. Port Williams, nahe an Grey's Gap, einer Oeffnuug iu der Hügel, reihe, welche sich von Osten nach Westen durch das Land zieht. Die Eisenbahn geht durch dieses Gap. Eine kürzlich iueorporirte „Union and Port-Williams Mining and Smelting Association" mit einem Capital von 400,000 Doll, beabsichtigt in dieser Gegend auf Blei zu bauen. Außerdem befinden sich hier an Bergwerken: Vir« ginia Mines am Maramec, ein Bleiwerk, welches augenblicklich nicht bearbeitet wird; ein Kupferbergwerk, Stanton Copper Mines, 70 Meilen von St. Louis, und Moselle Iron Works, gleichfalls am Maramec, der „Moselle Iron Company" (mit einem Capital von 100,000 Doll. 1851 incorporirt) gehörig. 89. Washington-County, südlich vom vorigen, enthält die Quellen des Big Blackwater-River, welcher in den St. Francois fällt und die des Big River, der sich in den Maramec ergießt. Es ist 884 QM. groß , hoch und bergig und vorzüglich von dem Theil des Ozark durchzogen, welcher Pine-Ridge genannt wird und 25 Meilen lang und 5 bis 7 Meilen breit ist. Der Iron Moun- tain liegt unmittelbar an der östlichen Grenze des County in St. Francis - County. Prairie findet sich gar nicht im County, aber sehr schöner Wald, besonders Fichten, und ein großer Reichthum an Eisen, Blei, Kupfer und anderen Mineralien. Der Ackerbau besteht hauptsächlich in Welschkornbau und Viehzucht. Farmen: Olshaus-u, d. W. St. Sr Bd. 12178 713, Wohnh. 1,291, Manuf. 41. Dev.: Weiße 7,075, ft. Färb. SO, Skl. 1,057 = 8,162 Einw. Hauptort: Poto si, in der Mitte der Bergwerksregion gelegen, incorp. Town mit 4 Kirchen und c. 900 Einw. Die wichtigsten der rings um Potosi liegenden Bleiberg- werke sind: Fourche ä Reynault, Mine » Breton, Old- Mines, Bellefontaine-Mine, Shibol eth-Mine und Hope« well. Zwölf Meilen südlich von Potosi ist auch eine Kupfermine. Man findet in der Gegend viele Höhlen; die merkwürdigste liegt 2 Meilen westlich von Potosi, in welche man 2,500 Fuß weit ein- gedrungen ist und die große mit Stalaktiten gezierte Räume ent- hält. Auch eine große Menge Jndianerhügel sind namentlich am Big River. Berühmt wegen seiner Schönheit und seines Mineral- reichthums ist das Bellevue-Thal, welches vom Iron Moun« tain in nordwestlicher Richtung sich abdacht und vom Chartier-Creek und Cedar-Creek durchflössen wird. Das Thal ist 15 Meilen lang und 5 Meilen breit; in demselben liegt die Ortschaft Caledonia in dessen Nähe man it. 5t. auch Pfeifenthon und Porzellan - Erde (Kaolin) findet. Richwood, ein kleiner Ort gegen die nördliche Grenze hin. Die Iron Mountain - Bahn geht gegen 25 Meilen weit durch das County und läßt Potosi 4 Meilen westlich liegen. 90. St. Francis - County, westlich und südlich vom vo- rigen, 452 QM. groß. Mehrere Quellen des St. FranMs-Flusses entspringen hier und der Big River des Maramec bewässert den nördlichen Theil. Hart an der Grenze von Washington- County liegt der Iron Mountain; der östliche Theil ist weniger bergig und enthalt zum Theil gutes Land. Großer Metallreichthum , vorzüglich an Eisen und Blei. Farmen: 437, Wohnh. 704, Manuf. 11. Bev.: Weiße 4,883, fr. Färb. 68, Skl. 782 — 5,703 Einw. Hauptort: Farmington, incorp. Town an der Bohlenstraße von St. Genevieve nach dem Iron Mountain. Dieser besteht ans zwei dicht neben einander gelegenen Berggipfeln, die sich etwa 300 Fuß hoch über die Basis des Ozark- Gebirges, welches hier seine größte Höhe verliert, erheben und fast ganz aus sehr reichhaltigem179 Eisenerz bestehen. Der Berg bedeckt eine Fläche von etwa 500 Acres Landes und enthält über seiner Basis nach den neuesten Be-> rechnungen 212 Millionen Tons Eisenerz, welches sich durch die Gleichmäßigkeit seiner Qualität auszeichnet und 66 pr.Ct. reines Eisen, 6 bis 8 pr.Ct. Kiesel- und Thonerde und 26 bis 28 pr.Ct. Oxygen enthält. Das Erz, von den Mineralogen Spiegel-Oxyd genannt, ist so rein, daß es sich ohne vorgängige Bearbeitung schmieden läßt; es findet sich hier nicht in Adern oder Schichten, sondern in kleinen Stücken und großen Blöcken von der Größe eines Kieselsteins bis zu Massen, die Tausende von Pfunden schwer sind und die man in Menge ohne bergmännische Werkzeuge zu gebrauchen auflesen oder fortbewegen kann. Das Erz ist meistens auf krystal- linifchem Quarz gelagert. Der Iron Mountain gehört der „Ame- rican Iron Mountain - Company", welche hier einen Hochofen und einige Hammerwerke angelegt hat und monatlich 3—4,000 Tonnen Eisen gewinnt. Bis jetzt wird dieses Produkt über 40 Meilen weit auf der Achse nach St. Genevieve transportirt, wo es für 10 Doll, pr. Ton (d. i. 2 bis 3 Doll, mehr, als für Tennessee- und Ohio- Eisen gegeben wird) verkaust und meistens den Ohio hinauf versandt wird. Aber die ganze Ausbeute dieses unerschöpflichen Schatzes ist erst in der ersten Kindheit; sie wird in großem Maßstabe stattfinden, sobald die im Bau begriffene Iron Mountain-Eisenbahn vollendet ist. Die Bahn wird hart am westlichen Fuße des Berges herlaufen und bis zum Pilot Knob (in Madison-County) fortgeführt werden. Am Fuße des Iron Mountain hat sich eine kleine Ortschaft von etwa 300 Einwohnern, fast lauter Eisenwerk-Arbeitern, gebildet. Obwohl Holz in der Umgegend in Menge vorhanden und Holzkohlen wohlseil sind, so ist man doch der Meinung, daß nach Vollendung der Bahn die große Masse des Erzes nach St. Louis gebracht und dort verarbeitet werden wird. — An bemerkenswerten Bleiminen sind im nördlichen Theil des County: Valle's Mines und die Mine ä Joe. — French Village, ein kleiner Ort in der Nähe der Minen. 12*180 91. Madison - County, südlich vom vorigen, vom St. Francois - River und vom Castor-River bewässert, 674 QM. groß. Im Norden ist das County sehr reich an Eisen-, Blei- und Kupfer- erzen, aber sehr hügelig, im Süden ebener, aber in beiden wenig fruchtbar. Farmen: 515, Wohnh. 878, Manns. 19. Bev.: Weiße 4,959, fr. Färb. 25, Skl. 597 = 5,581 Einw. Hauptort: Fre- dericktown, incorp. Town, an einem Arm des St. Francois, von Bergwerken umgeben, von welchen die bedeutendsten sind: Dillon's Mine, südlich von Fredericktown, und vorzüglich Mine ä la Motte, ein großes Blei- und Kupserwerk. Als Bleiwerk ist diese Mine sehr alt, das Bleierz giebt hier 72 pr.Ct. reines Blei und enthält aus die Ton 6 Unzen Silber. Eine reichhaltige Kupfer- ader ist erst seit 12 oder 13 Jahren aufgesunden. (Erst später, 1844 und 45, wurden die Kupferminen am Maramec entdeckt). Mit dem Kupfer wird auch Mangan, Kobalt und Nickel gewonnen. Zur Bearbeitung des Kobalt-Oxyd ist ein eigener Apparat einge- richtet, welcher jährlich 5000 €L von diesem werthvollen Metall liefert. Nahe bei der Mine ä la Motte liegt die Ortschaft Gor- dontown, wo viele der Arbeiter wohnen. Noch wichtiger als diese Werke wird aber wahrscheinlich bald der Pilot Knob werden, ein Berggipsel, 500 Fuß über der Basis des Gebirgs hoch, welcher 6 Meilen südlich vom Iron Mountain liegt und größtentheils aus Magnet-Eisenstein besteht. Das Erz ist nicht so gleichförmig, wie das des Iron Mountain, stellenweise, besonders ans dem höchsten Gipfel, nimmt es einen porphyritifchen Charakter an und hat mehr erdige Theile, im Ganzen genommen ist es aber eben so rein, wie das des Iron Mountain. Die Grundfläche des Pilot Knob ist auch etwa 500 Acres groß, da er aber viel höher ist, so ist auch sein cutischer Inhalt weit größer. Die Nordseite des Berges ruht auf rothem Porphyr, nach Süden hin haben aber die Erzmassen eine fast senkrechte Lage, woraus man nach den übrigen localen Verhältnissen schließen zn können meint, daß das Erz wenigstens 500 Fuß unter der Basis des Berges hinabreiche. — Südlich vom181 Pilot Knob durch das Thal eines Baches des St. Franoois davon getrennt, liegt der Shepards - Mountain"), der ebenfalls von magnetischem Eisenerz ist, aus dem sich ein Stahl von der feinsten Qualität erzeugen läßt und welches daher sehr geschätzt wird. Beide Berge, Pilot Knob und Shepards Mountain, gehören der „Ma- dison Iron Mining Company", welche hier schon ziemlich bedeutende Quantitäten Roh - und Schmiedeeisen prodncirt. Unter dem Pilot Knob hat sich eine Colonic von Arbeitern angesiedelt. Die Iron Mountain-Eisenbahn findet einstweilen ihren südlichen Endpunkt am Fuße dieses Berges; es ist aber im Plan, die Bahn über Green- ville in Wayne-County nach einem Orte am Mississippi, Cairo gegenüber, und nach Little Rock in Arkansas und von dort weiter einerseits nach Fulton am Red River, andererseits nach New-Orleans auszudehnen. Jedenfalls wird es für diese Mineralschätze bald an den besten Communicationswegen nicht fehlen, deren Mangel bis- her der Hebung derselben so hinderlich gewesen ist. Zwischen Pilot Knob und Shepards Mountain liegt der kleine Ort Arcadia in einer herrlichen Gegend mit einem blühenden methodistischen Seminar. 92. Jefferson- County, nördlich an St. Louis - County, östlich an den Mississippi, südlich an St. Genevieve- und St. Fran- cis-County, westlich an Washington- und Franklin-County grenzend, 639 QM. groß. Es wird vom Maramec, Big River, Sandy-, Joachim- und Plattin-Creek bewässert und ist im Ganzen wenig fruchtbar; Welschkornbau und Viehzucht sind vorherrschend. Die Ufer des Plattin-, Joachim- und Sandy-Creek bilden noch die besten Ackerbaugegenden. Dagegen ist das Land reich an Blei und Kupfer, auch finden sich Eisen und viele Schwefelquellen. Farmen: 704, Wohnh. 1,119, Mannf. 12. Bev.: Weiße 8,513, fr. Färb. 35, Skl. 542 = 9,090 (-Sinti). Die Iron Mountain-Bahn durchschneidet das County von der Mündung des Maramec bis zum Big River *) Der Berg ist so benannt nach dem Mineralogen Shepard, welcher den Mineralreichthum desselben zuerst entdeckte und ihn als Eongreßland ankaufte.182 an der Grenze von Washington-County. Hauptort: Hillsboro', früher Monticello genannt, mit c. 200 Einw. Hercnlaneum am Mississippi, 30 Meilen unterhalb St. Louis am Ausflusse des Joachim-Creek, mit c. 600 Einw. Es liegt an einer über 20V Fuß hohen Bluff, die steil nach dem Flusse abfällt und hat eine gute Landung. Es hat mehrere Schrot-Thürme, wo bedeutende Quanti- täten Blei zu Hagel, Schrot und Kugeln verarbeitet werden; die Salzquellen in der Nähe des Orts werden gegenwärtig nicht mehr bearbeitet. Plattin Rock und Selma sind kleinere Orte am Mississippi, von welchen letzteres einigen Bleihandel und eine Schrot- Factorei hat. Avoca im südlichsten Theil des County. Die wich- tigsten Bergwerke sind: die Mammoth Lead Mine, in der Nähe des Big River und eines kleines Orts, Bolduke, welche der im I. 1849 mit einem Capital von 400,000 Doll, ineorporirten „Mam- moth Mining Company" gehört. Sie besitzt 1,300 Acres Mineral- land mit 23le*, Eisen, Kupfer und Kobalt, baut aber bis jetzt nur auf Blei. Sie hat Hochöfen, Dampfmaschinen n. f. w., um jähr- lich 2 Millionen €t. Blei zu produciren, bearbeitet aber ihre sog. Great Mammoth Vein bis jetzt nur noch mit wenigen Händen, so daß sie jährlich höchstens 400,000 €i. gewinnt. Die Iron Moun- tain - Bahn nähert sich ihr aber ans 2 Meilen und nach deren Voll- endnng soll so stark gearbeitet werden, wie es ihre Einrichtungen zulassen. In der Nähe, am Coppermine-Creek, liegt eine Kupfer- mine mit dem kleinen Ort Coppermine. Ein anderes Bleiwerk sind die Sandy-Mines am Sandy-Creek, welches eine fast ver- ticale Ader Schwefelblei bearbeitet, die jetzt erst 100 Fuß tief ver- folgt ist, sich aber um so reichhaltiger zeigt, je tiefer man fonmrt Die Iron Mountain - Bahn kommt diesem Werke bis auf 5 Meilen nahe. Mehrere kleinere Bleiminen sind an der Dry Fork, die in den Big River fällt. 93. St. Genevieve - County, südlich vom vorigen, am Mississippi und vom Establishment-Creek und River aux Vases bewässert, 433 QM. groß. Es ist im Westen hügelig und vor-183 züglich als Weideland; die Bottoms sind fruchtbar. Blei und Eisen ist in Menge vorhanden. Farmen: 425, Wohnh. 814 , Ma- nns. 16. Bev.: Weiße 4,796, fr. Färb. 74, Skl. 573 = 5,443 Einw. Hauptort: St. Genevieve, am Mississippi etwas unter- halb der Mündung des Establishment-Creek und der St. Genevieve- Insel gegenüber. Der Ort ist die älteste französische Niederlassung in Missouri, 1755 gegründet. 1849 ist er zur Stadt erhoben, 1,027 Einw. Er ist als Verschiffungsort von Blei und Eisen aus den westlicher gelegenen Districten wichtig. In der Nähe sind Marmorbrüche, wo weißer und bunter Marmor gebrochen wird, und mehrere merkwürdige Höhlen, von welchen eine mehrere Meilen lang ist. Dicht unterhalb der Stadt liegt eine 6000 Acres große, wohlbebaute Prairie. St. Mary's Landing an der Mündung des Saline«Creek. Avon und Bolivia, kleine Ortschaften im Süden des County. 94. Perry-County, südöstlich vom vorigen, am Missis-- sippi und vom Saline-Creek, Brazeau-Creek und Apple-Creek be- wässert, 450 QM. groß. Der Boden ist großentheils fruchtbar und das County ist reich an Blei- und Eisenerzen, sowie an Mar- nior von verschiedenen Farben; auch findet man gute Steinkohlen. Außer sehr viel Welschkorn wird auch Weizen und sehr guter Taback gebaut, früher auch Baumwolle, was jetzt fo gut wie ganz anfge- hört hat. Farmen: 743, Wohnh. 1,111, Manuf. 35. Bev.: Weiße 5,758, fr. Färb. 24, Skl. 654 — 6,436 Einw. Hauptort: Perryville, mitten im County, mit c. 300 Einw. Längs des Mississippi liegt der 3 Meilen breite und 25 Meilen lange Bois B rule-Bottom, welcher sehr fruchtbar ist. Am südlichen Ende desselben, am Brazeau-Creek, 5 Meilen vom Apple-Creek haben die Altlutheraner aus Sachsen, welche mit dem berüchtigten Pfarrer Stephan hierher auswanderten, eine große Niederlassung gegründet, welche aus den Ortschaften Wittenberg, Dresden, Alten- bürg, Frohna und Paitzdorf besteht und jetzt gut gedeiht. Un der nördlichen Seite der Mündung des Apple-Creek ist ein184 neuer Ort, Birmingham, angelegt, welcher der „St. Louis and Birmingham Iron-Mining Company" gehört und woselbst einige Hochöfen und eine Dampfmühle angelegt sind. Die elfteren beziehen ihr Eisenerz (braunes Hämatit-Erz) aus der 1V2 bis 2 Meilen landeinwärts liegenden Jron-Ridge. Obwohl das Erz nicht so reichhaltig ist, als das des Iron Mountain und Pilot Knob (gegen 50 pr.Ct. reines Eisen enthaltend), so giebt es doch vorzügliches Eisen und die Evmpagnie, welche ein Kapital von 250,000 Doll, hat, welches sie auf das Doppelte erhöhen will, wird bei der gün- stigen Lage unmittelbar am Flusse, bei dem Holzreichthum in der Umgegend und den nahegelegenen Kohlenminen am Big Muddy- River in Illinois, wahrscheinlich gute Geschäfte machen. Grand Tower, ein kleiner Ort bei dem bekannten Felsen dieses Namens, am Mississippi. Die in der Nähe liegende Grand Tower - Island gehört der Birmingham Mining Company. VII. Die Sumpf-Region. Die eigentlichen ©impfe dieser Region, welche nach der neue- sten speciellen Vermessung 2,887 V2 QM. oder 1,848,000 Acres be- tragen , bestehen hauptsächlich aus folgenden Sümpfen, die sich über mehrere Counties erstrecken: 1) Aus denWhite-River- oder Little-River-Swamps. Diese liegen westlich von dem schmalen höheren Landstrich, auf welchem die Landstraße von Cape Girardeau nach New-Madrid läuft und welcher die Wasserscheide zwischen dem Whitewater - River und dem Mississippi bildet, und erstrecken sich von der Stadt Cape Girardeau an in südlicher Richtung bis über die Staatsgrenze von Missouri hinaus in den Staat Arkansas. Die Länge dieses Sumpfes beträgt 103 Meilen nnd seine durchschnittliche Breite ist 10 Meilen; er nimmt einen großen Theil der Counties Cape Girardeau, Scott, New-Madrid, Stoddard und Dunklin ein. Derselbe ist erzeugt und wird stets unterhalten theils durch das Uebertreten des Mississippi zwischen der Stadt Cape Girardeau und dem Flüßchen Cape La«183 creufe, theils durch das gelegentliche Ueberfließen der Seen und kleinen Flüsse auf der Westseite des Sumpfes. 2) Aus den St. Johns - Swamps, welche östlich von der genannten Straße nach New-Madrid liegen, unterhalb der Town Commerce in Seott-County ansangen, längs des St. Johns-Lake hinlaufen und im St. Johns-Bayon dicht bei New - Madrid aus-« hören. Er ist durch das Ueberfließen des Sees St. Johns und des Mississippi erzeugt und ist reich an Sumpfeisenerz. 3) Aus den St. James - Sw amps, die zwischen den St. Johns-Swamps und dem Mississippi liegen, einen großen Theil des County Mississippi unter Wasser setzen und sich in den James- Bayou an der Grenze zwischen den Counties Mississippi und New- Madrid ergießen. Dieser Sumpf ist 30 Meilen lang und 10 Mei- len breit und wird allein durch das Ueberfließen des Mississippi ge- bildet. Zwischen den St. Johns- und den St. James-Swamps liegen die Mathew's-, die East- und die Long-Prairies, welche gutes Land haben. 4) Aus den St. Fran eis-Swamps, die in Wayne-County, 15 Meilen unterhalb Greenville am St. Francois - Fluß anfangen, sich dann durch Stoddard-, Butler- und Dunklin-County in Mis- souri, sowie durch Greeu-County in Arkansas fortsetzen und sich erst tief in Arkansas hinein, Memphis in Tennessee gegenüber, verlieren. Sie nehmen im Staate Missouri eine Flache von 75 Meilen Länge und 10 bis 12 Meilen Breite ein; im Staate Arkansas haben sie eine noch eben so große Länge und fast die doppelte Breite. Da alle diese Sümpfe jetzt den Counties abgetreten sind, in welchen sie liegen, so ist zu hoffen, daß ernstliche Maßregeln er-> griffen werden, hier einige tausende des fruchtbarsten Landes zu ge- Winnen und zu gleicher Zeit die Umgegend gesunder zu machen. Schon vor längerer Zeit ist ein Plan zn einer Trockenlegung aller dieser Sümpfe entworfen, welcher mit einem, freilich oberflächlichen Kostenanschlag versehen ist, der die verhältnißmäßig geringe Summe von 1,170,000 Doll, ergiebt, was aus die ganze Grundfläche, die186 gewonnen werden könnte, vertheilt, noch nicht % Doll. pr. Acre ausmachen würde. Die einzelnen Counties sind: 95. Cape Girard eau-County, südlich von Perry-County längs des Mississippi gelegen und vom Apple-Creek und White- water-River bewässert, 544 QM. groß. Das Land ist eben, aber im Süden sumpfig und mit Cypressen bewachsen; im nördlichen Theile ist noch viel Eisenerz, Pfeifenthon it.s.w., doch wird auch viel Weizen und Taback gebaut. Das County bildet den Ueber- gang von der Mineralregion in die Sumpfregion. Farmen: 728, Wohnh. 1,688, Mannf. 31. Gev-: Weiße 9,415, fr. Färb. 33, Skl. 1,472 =s 10,920 Einw. Hauptort: Jackson, mitten im County, incorp. Town mit c. 600 Einw-, V. St. - Landoffice, Zweigbank der Missouri Staatsbank. Cape Girardeau, am Mississippi, 1843 zur Stadt erhoben, mit 2,177 Einw. Die Stadt verlor sehr durch die Verlegung des Couutysches nach Jackson, hat sich jedoch allmälig wieder erholt. Sie hat einen recht lebhasten Handelsverkehr und ein katholisches College (St. Vincent-College) mit 10 Professoren und gegen 100 Stndirendeu. Die sumpfige Gegend südlich und westlich von der Stadt macht sie ungesund. Bainbridge, ein kleiner Ort am Mississippi. Paton am White- water-River. 96. Bollinger - County, westlich vom vorigen und 1851 davon abgelegt, vom Whitewater-River und einigen seiner Neben- flösse bewässert, 380 QM. groß und, soweit es nicht sumpfig ist, recht fruchtbar. Farmen: c. 290, Wohnh. c. 420. Bev.: Weiße 3,630, fr. Färb. 1, Skl. 162 = 3,793 Einw. Hauptort: soviel bekannt noch nicht bestimmt. Greene am Crooked Creek. Legate an einem ziemlich beträchtlichen See an der Südostgrenze. 97. Wayne - County, westlich vom vorigen und südlich von Madison-County. Der St. Francois fließt mitten durch dasselbe, der Big Black River westlich und der Castor-River östlich, und an der Südgrenze liegt der Micota-See; 954 QM. groß. Die west-187 liche Hälfte wird durch eine Neben-Reihe des Ozark hügelig und uneben; die Fruchtbarkeit des Bodens ist streckenweise sehr ver-- schieden. Farmen: 478, Wohnh. 699, Manus. 2. Bev.: Weiße 3,638, Skl. 219 = 3,857 Einw. Hauptort: Greenville am St. Francois, mit c. 300 Einw. Es ist im Plan die Iron Moun- tain-Bahn über diesen nach Little Rock in Arkansas zu führen und eine andere Bahn von Cairo in Illinois (oder von Columbus oder Hickman in Kentucky) hierher zu bauen. Für die Bahn von Cairo über Little Rock nach Fulton am Red River hat der Kongreß be- reits Land bewilligt. Lowndes am Castor-Creek. 98. Butler-County, nördlich an das vorige und südlich an den Staat Arkansas grenzend, vom Big Black River durchströmt und östlich vom St. Francis begrenzt, 640 QM. groß, erst 1849 organistrt und wenig angesiedelt. Es besteht theils aus fruchtbarer Prairie und theils aus Sumpfland, welches die ganze östliche Hälfte bis nach Chalk-Bluffs bedeckt. Farmen: 143, Wohnh.265. Bev.: Weiße 1,673, Skl.44 = 1,717 Einw. Hauptort: Cane-Creek, am Cane-Creek, welcher jenseits der Arkansas-Grenze in den Big Black fällt. 99. Stoddard - County, östlich vom vorigen und von Wayne-County, vom St. Franeois, Castor- und Whitewater-River bewässert, und von vielen Seen bedeckt, von welchen der Stoddard-, Nicorny-, Castor-, Micota- und Blanch-Lake die größten sind, 864 QM. Ueber die Hälfte des Landes ist Wasser und Sumpf, der Rest ist eben und fruchtbar. Außer Welschkorn und Weizen wird hier auch etwas Baumwolle gebaut. Farmen: 418, Wohnh. 719, Manuf. 2. Bev.: Weiße 4,409, Skl. 67 = 4,476 Einw. Haupt- ort: Bloomfield, wurde 1847 als Town incorporirt, aber 1849 wurde auf den Wunsch der Einwohner die Incorporation wieder aufgehoben. Nicorny und West-Prairie, kleine Ortschaften in fruchtbaren Prairien. 100. S cott - County, östlich vom vorigen an den Mississippi grenzend, bewässert vom Whitewater-River und seinen Nebenflüssen188 und St- Johns, St. Mary und Castor-Lake enthaltend, 379 QM-, großentheils sumpfig, im Uebrigen fruchtbar und viel Taback producirend. Farmen: 408, Wohnh. 500, Ma- nns. 9. Bev.: Weiße 3,016, fr. Färb. 12, Skl. 453 = 3,481 Einw.»Hauptort: Benton, in der Mitte des County. Am Mis- sifsippi liegen Commerce (wie lucus a non lucendo benannt), und West - Philadelphia, beide ohne alle Bedeutung. 101. Mississippi- County, südöstlich vom vorigen längs des Mississippi gelegen, vom Cypress-Bayou und James-Bayou bewässert, welche beide au der südwestlichen Grenze in den Missis- sippi fallen, und den Fish-Lake enthaltend, 380 QM. groß. Das Land ist sehr niedrig und sumpfig, jedoch wo dies ausnahmsweise nicht der Fall ist, fruchtbar. Farmen: 270, Wohnh. 443. Bev.: Weiße 2,517, fr. Färb. 1, Skl. 768 = 3,286 Einw. Hauptort- Charleston, incorp. Town in der Mitte des County. Die Cairo- Little-Rock-Bahn wird diesen Ort berühren. Ohio-City, ein neuer Ort Cairo gegenüber. Norfolk, am Mississippi. Bald- winsville, gleichfalls am Mississippi, Colnmbns in Kentucky schräg gegenüber. 102. New - Madrid - County, westlich und südlich vom vorigen, am Mississippi. Der Whitewater - River fließt durch das County und die St. Mary's und St. Johns Seen mit den daran grenzenden Sümpfen nehmen den größten Theil des Areals ein, welches 560 QM. beträgt. Das trockener gelegene Land ist großentheils fruchtbar und zum Theil bewaldet, wie auch in den Sümpfen viele schöne Cypressen wachsen. Welschkorn, Weizen und etwas Baumwolle sind die landwirthschaftlichen Hanptprodncte und in den Swamps wird viel Pelzwerk gewonnen. Farmen: 277, Wohnh. 512, Manuf. 26. Bev.: Weiße 2,362, fr. Färb. 2, Skl. 1,316 — 3,680 Einw. Hanptort: New-Madrid, incorp. Town mit c. 1,100 Einw., an einer großen Biegung des Mississippi und am St. Johns-River, dem Ausfluß des St. Johns-Sees. Der Ort wurde an der Stelle, wo das alte Fort New-Madrid lag, 1789189 unter der spanischen Regierung von einem Schotten, Clamorgan, als eine große Stadt ausgelegt, in der Absicht daraus die Haupt- stadt des Misstssippi-Thals zu machen. Einige Franzosen aus Ca- nada und Viucennes (in Indiana), sowie eine Anzahl Kentuckier siedelten sich auch dort an und als das Land 1803 an die Ver- einigten Staaten abgetreten wurde und von Kaskaskia, Cahokia und St. Louis mehrere Franzosen und einige Virginier und Penusyl- vanier einwanderten, versprach der Ort etwas zu werden, wenn auch die Mehrzahl der Einwohner nicht betriebsam genug war. Da zerstörte das Erdbeben von 1811 und 1812 plötzlich alle Hoff- nungen. Das alte Fort und die ganze Stadt mit Kirchen und Häusern wurden vom Flusse verschlungen und liegen jetzt unter dem Wasser „des toll gewordenen Flusses". Die Generalregierung schenkte freilich 1815 den Einwohnern, die ihr Eigenthum durch das Erdbeben verloren hatten. Ländereien, aber erst 1820 wurde der Ort, dicht neben dem alten, wieder aufgebaut. Noch immer reißt hier jedoch der Fluß die User ein und beschädigt den Ort, der nie zu einiger Blüthe hat gelangen können. Die Aussuhr der Produkte des County, also Getreide-, Holz- und Pelzhandel, er- nähren den Ort. — Winchester und Ogden, kleine Orte auf dem Landstreisen zwischen dem St. Johns- und dem St. Mary-See. Riddle's Point, am Mississippi. ■ 103. Pemiscot-Connty, südlich vom vorigen und 1851 davon abgelegt. Es ist vom Whitewater - River, einigen kleinen Bayous und vom Pemiscot-See bewässert und besteht höchstens zur Hälfte aus bebaubarem Lande, 324 QM. groß. Farmen: c. 130, Wohnh. c. 240, Manuf. 4. Bev.: Weiße 1,199, fr. Färb. 5, Skl. 104 — 1,308 Einw. Hauptort: Little Prairie, mit c. 500 Einw. Dieser Ort wurde 1800 von einem Canadier, Capitam Lefieur angelegt, und vorzüglich von Creolen bevölkert. 1811 theilte er das Schicksal von New-Madrid, durch das Erdbeben unter den Mississippi begraben zu werden. Die Einwohner erhielten auch Land geschenkt und bauten den Ort weiter landeinwärts wieder auf. —^190 104. Dunklin- County, westlich vom vorigen und südlich und westlich vom Staate Arkansas umgrenzt. Der St. Francois und Whitewater-River fließen mit verschiedenen Bayous durch das County, welches 632 QM. enthält, die aber zum größten Theile aus Sümpfen, Seen, Teichen und Bayous bestehen. Einige höhere Prairien sind ziemlich gut cultivirt. Farmen: 76, Wohnh. 215, Mannf. 2. Bev.: Weiße 1,214, Skl. 26 --- 1,240 Einw. Haupt- ort: Chillitecaux (auchButler genannt). Grand Prairie am Whitewater - River. Nachträgliche Bemerkung. Obgleich die S. 7. gegebene Erklärung des Ausdrucks „ Cötes sans dessin" nicht füglich bestritten werden kann, ist doch zu beachten, daß die jetzt übliche Schreibart durchweg „Cötes saus d esse in" ist. S, 16 Z> 11 ist zu lesen; Shepards.This book is a preservation facsimile produced for the University of Illinois, Urbana-Champaign. It is made in compliance with copyright law and produced on acid-free archival 60# book weight paper which meets the requirements of ANSI/NISO Z39.48-1992 (permanence of paper). Preservation facsimile printing and binding by Northern Micrographics Brookhaven Bindery La Crosse, Wisconsin 2014